Note 224 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung.
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So konnte er von Gundobad (lex Burg. III) immerhin als einer seiner Vorgänger in der burgundischen Königsreihe bezeichnet werden, ohne daß daraus etwas Näheres über Umfang und Inhalt seines Königthums zu erschließen wäre. Jahn will ihn durchaus zum nationalen Volksoberhaupte machen und protestirt gegen den Titel Hendine, ohne sonst einen Grund, als daß Olympiodor auch den Alarich und Wallia, die doch sicher Volkskönige gewesen, Phylarchen nenne. Umgekehrt erörtert Dahn, daß die Bezeichnung nichts gegen Alarich’s Volkskönigthum beweise, weil sie Olympiodor auch für Gundahar verwende, der unzweifelhaft ein Volkskönig gewesen.