Fünftes Buch.
Eugen Rolfes translation
Erstes Kapitel.
Ob aber etwas Proprium ist oder nicht, ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen.
Man stellt etwas in dem Sinne als Proprium auf, daß es einem Subjekt entweder an sich und immer, oder im Verhältnis zu einem anderen und zeitweilig zukommen soll. So ist z. B. Proprium an sich für den Menschen das Merkmal: von Natur zahmes Sinnenwesen; Proprium im Verhältnis zu einem anderen ist z. B. für die Seele im Verhältnis zum Leibe, daß das eine herrscht, das andere dient; ein immer vorhandenes Proprium ist z. B. für Gott das Merkmal: unsterbliches Lebewesen[69]; und endlich ist ein zeitweilig vorhandenes Proprium z. B. für einen einzelnen Menschen, daß er auf dem Übungsplatz spazieren geht (und sonst niemand).
Dasjenige, was im Verhältnis zu einem anderen das Proprium eines Subjektes sein soll, liefert entweder für zwei oder für vier Probleme Stoff. Zwei Probleme kommen heraus, wenn man dasselbe Merkmal dem einen beilegt und dem anderen abspricht, wie z. B. bei dem Proprium der Zweibeinigkeit des Menschen im Verhältnis zum Pferde. Man kann da sowohl beweisen wollen, daß der Mensch nicht zweibeinig, als auch, daß das Pferd zweibeinig ist, und auf beide Weisen würde man das Proprium aufheben. Wenn man aber beides beiden beilegt und beiden abspricht, müssen vier Probleme herauskommen, sofern das Proprium des Menschen im Verhältnis zum Pferde darin liegt, daß er zwei, es vier Beine hat. Denn man kann beweisen wollen, daß der Mensch nicht zweibeinig, und auch, daß er von Natur vierbeinig ist, und ebenso ist es möglich, den Beweis zu versuchen, daß das Pferd zweibeinig und daß es nicht vierbeinig ist. Mag man nun aber seinen Satz wie immer bewiesen haben, so ist es um die aufgestellte Behauptung geschehen.
Proprium an sich ist was allem gegenüber als Eigentümlichkeit eines Dinges angegeben wird und es von allem unterscheidet. So ist Proprium des Menschen: sterbliches der Wissenschaft fähiges Sinnenwesen[70]. Proprium im Verhältnis zu anderem (relatives Proprium) ist was ein Ding nicht von allem, sondern von einem besonders Aufgestellten unterscheidet. So ist Proprium der Tugend gegenüber der Wissenschaft, daß das eine seiner Natur nach in mehreren, das andere nur in dem verständigen Seelenteile und seinen Inhabern anzutreffen ist. Immer vorhandenes Proprium ist was zu jeder Zeit gilt und nie aufhört, 129awie es z. B. die Eigentümlichkeit des Menschen ist, daß er ein Kompositum aus Seele und Leib darstellt. Zeitweilig vorhandenes Proprium endlich ist was zu bestimmter Zeit gilt und seinem Träger nicht immer zu folgen braucht, wie wenn es z. B. einem einzelnen Menschen eigentümlich ist, auf dem Markte spazieren zu gehen[71].
Die Angabe des relativen Propriums besteht darin, daß man den Unterschied bestimmt, der eine Art entweder in allen ihren Individuen und immer, oder vorwiegend und in den meisten Individuen charakterisiert. So ist ein überall und immer geltendes Proprium des Menschen dem Pferde gegenüber die Zweibeinigkeit. Jeder Mensch ist jederzeit, kein Pferd ist jemals zweibeinig. Ein vorwiegend und für die Mehrheit der Individuen gültiges Proprium ist es z. B. bei dem verständigen gegenüber dem konkupiszibeln und iraszibeln Seelenteile, daß das eine befiehlt, während das andere gehorcht. Nicht in allen Fällen befiehlt der verständige Teil, er läßt sich wohl auch befehlen, und der begehrende und zürnende Teil läßt sich nicht immer befehlen, sondern befiehlt auch wohl, wenn die Seele des Menschen schlecht ist.
Logisch (für die Dialektik fruchtbar) sind vorzüglich die an sich und immer geltenden und die relativen Propria. Das relative Proprium liefert, wie schon gesagt, mehrere Probleme: es kommen ihrer notwendig entweder zwei oder vier heraus, und so müssen denn der logischen Gründe in bezug auf solche problematische Sätze mehr werden. Das an sich und immer gültige Proprium läßt sich im Verhältnis zu vielen Dingen erörtern und mit Rücksicht auf verschiedene Zeiten betrachten. Näherhin ist es das Erstgenannte, das Proprium an sich, was sich im Verhältnis zu vielen Dingen erörtern läßt, weil ihm die betreffende Eigentümlichkeit im Vergleich zu jedem Seienden derart zukommen muß, daß das Proprium nicht richtig angegeben sein kann, wenn durch dasselbe sein Subjekt nicht von allem anderen sich unterscheiden würde. Ein immer vorhandenes Proprium sodann läßt sich mit Rücksicht auf verschiedene Zeiten betrachten: mag es dem Subjekt nicht zukommen, nicht zugekommen sein, oder in Zukunft nicht zukommen, in keinem Falle könnte es Proprium sein. Dagegen betrachten wir das nur zeitweilig Vorhandene bloß für die betreffende Zeit, und so kann es da nicht viele Erörterungen geben. — Logisch ist aber ein Problem dann, wenn es zu vielen guten Begründungen Gelegenheit gibt.
Bei dem sogenannten relativen Proprium sind es die Örter für das Akzidenz, wonach man urteilen muß, ob es dem einen mitfolgt, dem anderen nicht[72]. Für die immer und an sich gültigen Propria dagegen gelten die folgenden Gesichtspunkte.
Zweites Kapitel.
129bAn erster Stelle muß man sehen, ob das Proprium nicht gut angegeben ist, oder doch.
Hierfür ist ein erster Gesichtspunkt die Frage, ob das Proprium nicht durch Bekannteres bestimmt wird, oder doch, und zwar fragt es sich bei der Widerlegung, ob es nicht durch Bekannteres, bei der Behauptung, ob es durch Bekannteres bestimmt wird. Nicht durch Bekannteres bestimmt wird es einmal, wenn das angegebene Proprium überhaupt unbekannter ist als das, dessen Proprium es sein soll. In diesem Falle ist das Proprium nicht richtig angegeben. Wir stellen es ja der Erkenntnis wegen auf, und deshalb muß es durch Bekannteres bestimmt werden. Denn nur so wird sein Subjekt besser erkennbar. Wer z. B. die Eigentümlichkeit des Feuers darein setzt, daß es der Seele am meisten gleicht, gebraucht zur Erklärung etwas, was weniger als das Feuer bekannt ist, die Seele — wissen wir doch eher, was das Feuer, als was die Seele ist —, und darum kann das Merkmal: der Seele am ähnlichsten, als Proprium des Feuers nicht richtig angegeben sein. Sodann liegt dieser Fehler vor, wenn es nicht bekannter ist, daß das und das dem und dem zukommt. Denn das Proprium muß nicht nur bekannter sein als das Ding, sondern es muß auch bekannter sein, daß es ihm zukommt[73]. Denn wer nicht weiß, daß es ihm zukommt, wird auch nicht wissen, daß es ihm allein zukommt. Mag also das eine oder das andere vorliegen, so bleibt das Proprium unklar. Wer somit als Eigentümlichkeit des Feuers das Merkmal nennt: das, worin die Seele ihrer Natur nach ihren ersten Sitz hat, läßt das Feuer unbekannter sein als den Umstand, daß die Seele in ihm ihren Sitz, ihren ersten Sitz hat, und aus diesem Grunde kann es keine richtige Bestimmung der Eigentümlichkeit des Feuers sein, wenn sie darin liegen soll, daß die Seele von Natur in ihm ihren ersten Sitz hat.
Bei der Behauptung dagegen muß man sehen, daß man das Proprium durch Bekannteres bestimmt, und zwar durch Bekannteres nach jeder der zwei Weisen. Demgemäß bestimmt, ist es richtig bestimmt. Denn von den begründenden Gesichtspunkten für eine richtige Bestimmung der Eigentümlichkeit werden die einen nur nach dieser Weise ergeben (secundum quid), daß eine Bestimmung gut ist, die anderen Gesichtspunkte dagegen werden eben dieses schlechthin und geradezu erhärten. Da z. B. die Bestimmung der Eigentümlichkeit des Sinnenwesens als „Besitz sinnlicher Wahrnehmung“ das Proprium nach beiden Weisen, durch Bekannteres und als bekanntere Tatsache, ausspricht, so hat „Besitz der Wahrnehmung“ als gute Bestimmung von Sinnenwesen secundum quid zu gelten.
Sodann muß man, wenn es sich um die Widerlegung handelt, sehen, ob eines der für das Proprium gebrauchten Wörter mehrdeutig ist, oder auch die ganze Rede einen verschiedenen Sinn zuläßt. Denn dann wäre das Proprium nicht richtig angegeben. Da z. B. wahrnehmen mehreres bedeutet, einmal Wahrnehmung besitzen, und dann, Wahrnehmung betätigen, so bestimmt man die Eigentümlichkeit des Sinnenwesens nicht gut, wenn man sagte, es sei von Natur zur Wahrnehmung veranlagt. Deshalb darf man zur 130aBestimmung des Proprium weder ein Wort noch einen Satz verwenden, der vieldeutig ist, weil Vieldeutigkeit die Rede unklar macht, indem derjenige, der sich an einem Satz versuchen will, nicht weiß, in welcher von seinen vielen Bedeutungen er gemeint ist. Das Proprium wird ja doch des Lernens wegen angegeben. Zudem muß auch für die, die das Proprium so bestimmen, eine Widerlegung erwachsen, wenn man da, wo Vieldeutigkeit vorliegt, den Schluß auf Grund des abweichenden Sinnes bildet. Bei der Behauptung dagegen ist darauf zu achten, daß weder die einzelnen Worte, noch die ganze Rede mehrsinnig sein dürfen. So wird eine gute Bestimmung des Proprium secundum quid gewonnen. Da z. B. weder das Wort Körper mehrdeutig ist, noch das Merkmal: was sich am leichtesten nach dem oberen Orte bewegt, noch das hieraus gebildete Ganze, so hat man die Eigentümlichkeit des Feuers in diesem Betracht richtig bestimmt, wenn man sagt: der Körper, der sich am leichtesten nach dem oberen Orte bewegt[74].
Sodann muß man sehen, und zwar wenn es sich um die Widerlegung handelt, ob das, dessen Proprium man angibt, mehrdeutig ist, ohne daß bestimmt wird, was von dem möglicherweise Gemeinten es sein soll, dem das Proprium beiwohnt. Denn dann wäre das Proprium nicht richtig aufgestellt. Weshalb es das nicht wäre, kann nach dem schon Gesagten nicht zweifelhaft sein: muß sich doch dieselbe Folge einstellen. Z. B. der Ausdruck: „dieses wissen“ (ἐπίστασθαι τοῦτο, kann auch heißen, daß dieses weiß) ist vieldeutig — er kann sagen wollen, daß es selbst Wissen hat, dann, daß es selbst das Wissen betätigt, dann, daß man ein Wissen von ihm hat, endlich, daß man ein Wissen von ihm betätigt —, und darum würde man das Proprium von „dieses wissen“ nicht richtig aufstellen, wenn man nicht bestimmte, wem es hier als Proprium beiwohnen soll[75]. Bei der Behauptung dagegen ist darauf zu achten, daß das, dessen Proprium man angibt, nicht vieldeutig, sondern eins und einfach sei. Dann ist das Proprium in diesem Betracht richtig bestimmt. So wäre der Mensch z. B., da man von Mensch nur in einem Sinne redet, nach seiner Eigentümlichkeit richtig mit der Angabe bestimmt: ein von Natur zahmes Sinnenwesen.
Sodann muß man, wenn es sich um die Widerlegung handelt, sehen, ob man bei Angabe der Eigentümlichkeit mehrmals dasselbe sagt. Man tut das oft, ohne es zu merken, bei den Propria grade so, wie bei den Definitionen. Ein solches Proprium wäre nicht richtig aufgestellt. Es muß den Hörer verwirren, mehrmals dasselbe zu vernehmen, und so wird denn die Rede unklar, und außerdem scheint der Redende leeres Geschwätz zu verführen. Es kann auf zweierlei Weise geschehen, daß man mehrmals dasselbe sagt: einmal, wenn man dasselbe Wort wiederholt, wie wenn man die Eigentümlichkeit des Feuers so bestimmte: es sei der dünnste Körper unter den Körpern — hier hat man zweimal Körper gesagt —; dann, wenn man statt der Wörter die Begriffe setzt, wie wenn man z. B. die 130bEigentümlichkeit des Elementes der Erde mit der Wendung bestimmte, die Substanz, die unter den Körpern am meisten nach dem unteren Orte strebt, und dann statt: unter den Körpern, sagte: unter den betreffenden (d. i. körperlichen) Substanzen. Denn Körper und entsprechende Substanz ist eines und dasselbe. So hätte man denn hier den Ausdruck Substanz zweimal verwandt. Es kann also keine der beiden Eigentümlichkeiten richtig angegeben sein. Bei der Behauptung dagegen ist darauf zu achten, daß man kein Wort wiederholt. Dann ist das Proprium richtig bestimmt. Da man z. B. bei der Angabe, es sei dem Menschen eigentümlich, wissensfähiges Sinnenwesen zu sein, kein Wort mehr als einmal verwendet, so ist die Eigentümlichkeit des Menschen in diesem Betracht richtig bestimmt.
Sodann muß man, wenn es sich um die Widerlegung handelt, sehen, ob der Gegner bei Angabe der Eigentümlichkeit ein Wort, das allem zukommt (eine transszendentale Bezeichnung) gebraucht hat. Eine Bezeichnung, die nach keiner Seite eine Grenze zieht, wäre unbrauchbar, da der Gegenstand durch das Proprium, nicht anders wie durch die Definitionen, unterschieden werden muß. Mithin wäre die Eigentümlichkeit nicht richtig angegeben. Wer z. B. die Eigentümlichkeit der Wissenschaft dahin bestimmt, daß sie eine durch keine Gegengründe zu erschütternde Meinung und ein Eines sein soll, verwendet für das Proprium etwas, was allem zukommt, das Eine, und somit wäre die Eigentümlichkeit der Wissenschaft nicht richtig angegeben. Bei der Behauptung dagegen ist darauf zu achten, daß man keine gemeinsame, sondern eine nach einer bestimmten Seite unterscheidende Bezeichnung verwendet. Dann ist das Proprium in diesem Betracht richtig bestimmt. Wer z. B. als Eigentümlichkeit des ζῷον (des Lebewesens mit Einschluß der Pflanzen) den Besitz der Seele nennt, verwendet keine gemeinsame Bezeichnung, und so ist die Eigentümlichkeit des Lebewesens in diesem Betracht durch das Merkmal: Besitz der Seele, richtig bestimmt[76].
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob einer mehrere Eigentümlichkeiten desselben Dinges angegeben hat, ohne zu erklären, daß er ihrer mehrere aufstellt. Das Proprium wäre dann nicht richtig bestimmt. Wie bei den Definitionen außer dem das Wesen bezeichnenden Begriff nichts weiter hinzukommen darf, so darf auch bei den Propria außer dem das betreffende Proprium ausmachenden Begriff nichts hinzugesetzt werden, da ein solcher Zusatz unnütz wäre. Wer es z. B. die Eigentümlichkeit des Feuers sein läßt, daß es der feinste und leichteste Körper ist, hat mehrere Propria genannt — denn beides kann wahrheitsgemäß nur vom Feuer ausgesagt werden —, und darum wäre mit dem Merkmal: der feinste und leichteste Körper, die Eigentümlichkeit des Feuers nicht gut wiedergegeben. Bei der Behauptung dagegen ist darauf zu achten, daß man nicht mehr als ein Proprium für dasselbe Ding angibt. Wer z. B. sagt: Proprium des Feuchten ist: ein Körper, der sich in jede Gestalt bringen läßt, hat nur eine Eigentümlichkeit genannt und in diesem Betracht die Eigentümlichkeit des Feuchten richtig bestimmt[77].
Drittes Kapitel.
Sodann muß man beim Widerlegen sehen, ob man eben das, dessen Eigentümlichkeit man angeben soll, oder etwas unter ihm Begriffenes verwandt hat. Dann wäre das Proprium nicht richtig angegeben. 131aMan gibt es ja an, damit der andere lerne. Nun aber wird es dadurch nicht bekannter, daß man es selbst wieder nennt; und etwas unter ihm ist, weil später als es selbst, ebenfalls nicht bekannter. Somit lernt man durch solche Mittel nichts Neues. Wer z. B. sagt: Proprium des Sinnen- oder Lebewesens (ζῷον) ist: eine Wesenheit, von der der Mensch eine Spezies ist, verwendet etwas unter dem Lebewesen Begriffenes und bestimmt somit das Proprium nicht richtig. Beim Behaupten aber ist darauf zu achten, daß man es weder selbst noch etwas unter ihm verwendet, dann gibt man in dieser Beziehung das Proprium richtig an. Wer z. B. sagt: Proprium des Lebewesens ist: Kompositum aus Seele und Leib, verwendet es weder selbst noch etwas unter ihm, und gibt somit das Proprium von Lebewesen in diesem Betracht richtig an.
Auf dieselbe Weise muß man bei den anderen Bestimmungen zusehen, ob sie den Gegenstand bekannter machen oder nicht[78], beim Widerlegen, ob der Gegner nichts verwendet, was dem zu erklärenden Objekt entgegengesetzt oder ihm von Natur gleichzeitig oder später als es ist. Denn das Proprium ist dann nicht richtig bezeichnet. Gegensätze sind von Natur gleichzeitig, und von Natur Gleichzeitiges und Späteres macht kein Ding bekannter. Wer z. B., um die Eigentümlichkeit des Guten anzugeben, sagt: der größte Gegensatz des Schlechten, verwendet das Gegenteil des Guten und gibt darum seine Eigentümlichkeit nicht richtig an. Beim Behaupten aber sehe man, daß man nichts verwende, was Gegensatz oder überhaupt von Natur gleichzeitig oder später ist. In diesem Betracht ist dann das Proprium recht bestimmt. Wer z. B., um die Eigentümlichkeit der Wissenschaft anzugeben, sagt: die zuverlässigste Meinung, verwendet keinen Gegensatz, kein von Natur Gleichzeitiges, kein Späteres, und gibt darum in diesem Betracht die Eigentümlichkeit der Wissenschaft richtig an.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das, was dem Dinge nicht immer folgt oder ihm zuweilen nicht eigentümlich ist, als Proprium angibt. Dann wäre das Proprium nicht richtig bezeichnet. Einerseits würde für das Objekt, dem wir es zukommen sehen, nicht auch der Name notwendig zutreffen, anderseits würde dem Objekt, dem es nach unserer Beobachtung nicht zukommt, der Name nicht notwendig abzusprechen sein. Zudem wäre es auch bei der Bestimmung der Eigentümlichkeit nicht sicher, daß sie dem Dinge zukommt, da sie ihm möglicherweise abgeht. Und so wäre das Proprium nicht einleuchtend. Wer z. B. als Eigentümlichkeit des Sinnenwesens nennt: was sich je und je bewegt und stillsteht, gibt eine Eigentümlichkeit an, die ihm zuzeiten nicht eigentümlich ist, und stellt deshalb das Proprium nicht richtig auf. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, als Proprium anzugeben was notwendig immer ist. 131bDann ist das Proprium in diesem Betracht richtig aufgestellt. Wer z. B., um die Eigentümlichkeit der Tugend zu bestimmen, sagt: was seinen Inhaber gut macht, hat als Proprium angegeben was immer folgt, und deshalb in diesem Betracht die Eigentümlichkeit der Tugend richtig angegeben.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das, was einem Ding nur für den Augenblick eigentümlich ist, angibt, ohne es ausdrücklich zu sagen. Dann wäre das Proprium nicht richtig aufgestellt. Erstens fordert das, was man gegen die Gewohnheit tut, eine Erklärung; alle haben doch die Gewohnheit, mit Vorzug dasjenige als Eigentümlichkeit zu bezeichnen, was einem Ding immer folgt; und zweitens weiß man, wenn er es nicht sagt, nicht, ob einer gerade das jetzt geltende Proprium aufstellen will. Man soll ja doch keinen Vorwand zu einer Ausstellung bieten. Wer es z. B. für die Eigentümlichkeit eines einzelnen Menschen erklärt hat, daß er bei jemanden sitzt, stellt das jetzt gültige Proprium auf und hat darum das Proprium nicht richtig angegeben, sofern er das nicht eigens gesagt hat. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, daß man bei der Angabe des jetzt gültigen Proprium das ausdrücklich sage. Dann ist es in diesem Betracht richtig aufgestellt. Wer z. B. die Eigentümlichkeit eines einzelnen Menschen dahin bestimmt, daß er jetzt spazieren geht, macht seine Angabe mit Unterscheidung und stellt darum das Proprium richtig auf.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner etwas als Proprium angegeben hat, was nur durch die Wahrnehmung als vorhanden erkannt wird. Dann ist das Proprium nicht richtig aufgestellt. Denn alles Wahrnehmbare wird ungewiß, wenn es der Wahrnehmung entzogen wird. Man weiß dann, da es nur durch Wahrnehmung erkannt wird, nicht, ob es dem Ding noch beiwohnt. Dies ist überall wahr, wo etwas seinem Träger nicht notwendig immer folgt. Wer z. B. als Eigentümlichkeit der Sonne angibt, daß sie der glänzendste über die Erde ziehende Himmelskörper ist, hat mit der Eigentümlichkeit, daß sie über die Erde zieht, ein Merkmal verwandt, das durch die Wahrnehmung erkannt wird, und hat deshalb die Eigentümlichkeit der Sonne nicht richtig angegeben. Denn wenn die Sonne untergegangen ist, weiß man nicht mehr, ob sie über die Erde zieht, weil uns dann die Wahrnehmung im Stich läßt. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, etwas als Proprium anzugeben, was nicht durch die Wahrnehmung feststeht, oder, wenn auch wahrnehmbar, doch offenbar seinem Träger notwendig beiwohnt. Dann ist das Proprium in diesem Betracht richtig angegeben. Wer z. B. als Eigentümlichkeit der Fläche angibt, daß sie die erste Trägerin der Farbe ist[79], hat zwar mit dem Moment, Trägerin der Farbe, etwas Sinnliches verwandt, aber ein solches, das seinem Subjekt offenbar immer beiwohnt, und hat darum in diesem Betracht die Eigentümlichkeit der Fläche richtig angegeben.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner die Definition als Proprium angegeben hat. Dann ist es nicht richtig aufgestellt. Das Proprium darf nicht erklären, was ein Ding ist. Wer es z. B. als Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnet, daß er ein auf Füßen gehendes zweibeiniges Sinnenwesen ist, hat etwas, was das Wesen des Menschen angibt, für seine Eigentümlichkeit erklärt und hat sie darum nicht richtig angegeben. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, als Proprium etwas zu nennen, was wechselweise mit dem Subjekt ausgesagt wird, aber nicht sein Wesen ausspricht. Dann ist das Proprium in diesem Betracht richtig angegeben. 132aWer es z. B. als Proprium des Menschen hinstellt, daß er ein von Natur zahmes Sinnenwesen ist, hat ein Proprium angegeben, das wechselweise mit Mensch ausgesagt wird, aber nicht sein Wesen ausspricht, und hat darum in diesem Betracht die Eigentümlichkeit des Menschen richtig angegeben[80].
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Proprium aufgestellt hat, ohne es in das Wesen einzureihen. Bei den Proprien muß man, wie bei den Definitionen, zuerst die Gattung angeben, und dann das übrige hinzusetzen und so die Abgrenzung vornehmen. Somit ist ein nicht auf diese Weise aufgestelltes Proprium nicht richtig angegeben. Wer es z. B. als Eigentümlichkeit des Sinnenwesens bezeichnet, daß es eine Seele hat[81], hat das Sinnenwesen nicht in die Wesenheit eingewiesen und hat deshalb die Eigentümlichkeit des Sinnenwesens nicht richtig aufgestellt. Bei der Behauptung achte man darauf, das Ding, dessen Proprium man bestimmt, in das Wesen einzureihen und das übrige beizufügen. Dann hat man in diesem Betracht das Proprium richtig angegeben. Wer es z. B. als Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnet, daß er ein des Wissens fähiges Sinnenwesen ist, hat das Proprium durch Einstellung ins Wesen angegeben und hat deshalb in diesem Betracht die Eigentümlichkeit des Menschen richtig aufgestellt.
Viertes Kapitel.
Ob also das Proprium gut angegeben ist oder nicht, muß nach diesen[82] Gesichtspunkten ermittelt werden. Ob aber ein angegebenes Proprium überhaupt ein solches ist oder nicht, muß man aus den folgenden Gesichtspunkten entnehmen. Die Örter, die dartun, daß ein Proprium schlechthin richtig aufgestellt ist, müssen dieselben sein mit denen, die überhaupt das Proprium ergeben. Haben wir mithin diese bezeichnet, so werden in und mit ihnen auch sie angegeben sein[83].
Erstens muß man also bei der Widerlegung bei jedem Ding, dessen Eigentümlichkeit angegeben wird, zusehen, ob sie keinem zukommt, oder ob sie für das Ding nicht auf Grund seiner eigentümlichen Natur zutrifft, oder ob sie nicht jedem von den zu einer Gruppe gehörenden Dingen nach derjenigen Natur eigen ist, deren Eigentümlichkeit angegeben wird. In diesem Falle kann das vorgebliche Proprium es nicht wirklich sein. Weil es z.B. bei dem Geometriker nicht zutrifft, daß er durch keinen Grund getäuscht werden kann — der Geometriker täuscht sich ja, wenn er falsche Figuren zeichnet —, so kann es keine Eigentümlichkeit des Wissenden sein, daß er durch keinen Grund getäuscht wird. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, daß die Eigentümlichkeit sich bei allem und sofern es das Betreffende ist, erwahre. Dann ist die vorgegebene die wirkliche Eigentümlichkeit. 132bWeil z. B. das Merkmal: wissensfähiges Sinnenwesen von jedem Menschen und sofern einer Mensch ist, gilt, muß die Eigentümlichkeit des Menschen wirklich darin liegen, daß er ein wissensfähiges sinnliches Wesen ist[84].
Dies ist ein Gesichtspunkt für die Widerlegung, wenn man fragt, ob da, wo bei einem Dinge der Name zutrifft, der Begriff es nicht tut, und da, wo der Begriff zutrifft, der Name es nicht tut; desgleichen für die Behauptung, wenn man fragt, ob da, wo der Name, auch der Begriff, und da wo der Begriff, auch der Name von etwas ausgesagt wird.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob von wem der Name, von dem nicht auch der Begriff, und ob von wem der Begriff, von dem nicht auch der Name ausgesagt wird. Dann kann das vorgebliche Proprium nicht das wirkliche sein. Weil z. B. das Merkmal: am Wissen teilhabendes Lebewesen sich in Gott erfüllt, das Prädikat Mensch ihm aber nicht beigelegt wird, so kann das Merkmal: am Wissen teilhabendes Lebewesen, nicht die Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnen[85]. Bei der Behauptung aber muß man darauf sehen, ob auch von wem der Begriff, von dem der Name, und von wem der Name, von dem der Begriff ausgesagt wird. Dann wird Proprium sein was es nicht sein soll. Z. B., von wem es wahr ist, daß es eine Seele hat, von dem ist es auch wahr, daß es ein Lebendiges ist, und von wem es wahr ist, daß es ein Lebendiges ist, von dem ist es wahr, daß es eine Seele hat, und darum drückt das Merkmal: eine Seele haben, die Eigentümlichkeit des Lebendigen (ζῷον)[86] aus.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Subjekt als Proprium seiner Eigenschaft angibt. Dann kann das vorgebliche Proprium nicht das wirkliche sein. Wer z. B. für das Proprium des feinsten Körpers das Feuer ausgibt, gibt das Subjekt für das Proprium des Attributes aus, und deshalb kann das Feuer nicht das Proprium des feinsten Körpers sein. Das Subjekt kann aber darum nicht das Proprium der Eigenschaft des Subjekts sein, weil das Nämliche das Proprium mehrerer und der Art nach verschiedener Dinge sein würde. Denn dem Nämlichen kommen mehrere der Art nach verschiedene Bestimmungen zu, die von ihm allein ausgesagt werden und für die alle, bei solcher Fassung des Proprium, das Subjekt das Proprium wäre. Bei der Behauptung dagegen muß man darauf achten, das dem Subjekte Anhaftende als die Eigentümlichkeit des Subjekts anzugeben. Dann wird dasjenige das Proprium sein, was es nach dem Gegner nicht sein sollte, vorausgesetzt, daß es von den Dingen ausschließlich ausgesagt wird, deren Proprium es sein soll. Z. B. wer es als Proprium der Erde bezeichnet, daß sie der der Art nach schwerste Körper ist, gibt die Eigentümlichkeit des Subjekts an, die nur von diesem Ding gilt und als seine Eigentümlichkeit ausgesagt wird, und hat deshalb die Eigentümlichkeit der Erde richtig bestimmt.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Proprium nach der Teilnahme (der logischen Unterordnung unter eine Gattung) angibt. Dann kann das vorgebliche Proprium nicht das wirkliche Proprium sein. 133aWas nach der Teilnahme angegeben wird, gehört mit zur Quiddität des Dinges. Es wäre eine von einer einzelnen Art geltende Differenz. Z. B. wer es als ein Proprium des Menschen bezeichnet, daß er ein zweibeiniges gehendes Wesen ist, hat das Proprium nach der Teilnahme angegeben, und deshalb kann zweibeiniges gehendes Wesen kein Proprium des Menschen sein. Bei der Behauptung aber muß man darauf achten, daß man das Proprium nicht nach der Teilnahme angebe und nichts anführe, was die Quiddität bezeichnet, mit der das Ding selbst wechselweise ausgesagt wird. Dann wird dasjenige das Proprium sein, was es dem Gegner zufolge nicht sein sollte. Z. B. wer es als eine Eigentümlichkeit des Sinnenwesens bezeichnet, daß es die natürliche Anlage zur sinnlichen Wahrnehmung hat, hat weder die Eigentümlichkeit nach der Teilnahme angegeben, noch das die Quiddität Bezeichnende angeführt, mit dem das Ding selbst wechselweise ausgesagt wird, und darum ist die natürliche Anlage zur sinnlichen Wahrnehmung eine Eigentümlichkeit des Sinnenwesens.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob das Proprium nicht gleichzeitig, sondern nur früher oder später als das Subjekt einer Benennung sein kann. In diesem Falle ist das, was Proprium sein soll, es nicht, entweder überhaupt nicht, oder doch nicht immer. Z. B. kann es einem früher und auch später zukommen, auf dem Markte herumzugehen, als Mensch zu sein[87], und deshalb ist es entweder überhaupt nie oder doch nicht immer eine Eigentümlichkeit des Menschen, auf dem Markte herumzugehen. Bei der Behauptung sehe man, daß das Betreffende dem Subjekt notwendig immer gleichzeitig zukomme, ohne Definition oder Differenz zu sein. Dann ist was nach dem Gegner nicht Proprium sein sollte, es wohl. Z. B. das Merkmal: wissensfähiges sinnliches Wesen findet sich notwendig immer gleichzeitig mit Mensch, ohne Differenz oder Definition zu sein, und deshalb ist es ein Proprium des Menschen[88].
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob dasselbe als dasselbe nicht dasselbe Proprium hat. In diesem Falle ist das, was ein Proprium sein soll, es in Wirklichkeit nicht. Z. B. ist es kein Proprium des Erstrebenswerten, manchen Menschen gut zu scheinen, und darum kann das auch kein Proprium des Wählens- oder Wünschenswerten sein. Denn erstrebens- und wünschenswert ist dasselbe. Bei der Behauptung dagegen sehe man, ob dasselbe, sofern es dasselbe ist, dasselbe Proprium hat. Dann ist das, was kein Proprium sein sollte, es trotzdem. Z. B. von dem Menschen als Menschen gilt es als eine Eigentümlichkeit, eine dreifache Seele zu haben, und deshalb muß eben dieses auch eine Eigentümlichkeit des Sterblichen als Sterblichen sein. Dieser Ort läßt sich auch bei dem Akzidenz verwenden. Denn demselben als demselben muß dasselbe beiwohnen oder nicht beiwohnen.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Art nach Identisches nicht immer der Art nach Identisches zu eigen hat. Dann kann die vorgebliche 133bEigentümlichkeit auch nicht für das aufgestellte Subjekt gelten. Mensch und Pferd sind z. B. der Art (Gattung) nach identisch. Es ist aber dem Pferde nicht immer eigen, von selbst still zu stehen, und darum ist es auch dem Menschen nicht eigen, sich von selbst zu bewegen. Denn von selbst sich bewegen und von selbst still stehen ist der Art nach identisch, da es jedem von beiden, dem Menschen und dem Pferde, zukommt, sofern sie sinnliche Wesen sind. Bei der Behauptung dagegen sehe man, ob das der Art nach Identische immer Identisches zu eigen hat. Dann ist das, was nach dem Gegner kein Proprium sein sollte, es trotzdem. Es ist z. B. dem Menschen eigen, ein zweibeiniges durch Gehen sich fortbewegendes Sinnenwesen zu sein, und deshalb ist es auch dem Vogel eigen, ein zweibeiniges durch Fliegen sich fortbewegendes Sinnenwesen zu sein. Denn hier ist jedesmal jedes der Art nach identisch, sofern Mensch und Pferd Arten derselben Gattung Sinnenwesen darstellen, und zweibeiniges Gehendes und zweibeiniges Fliegendes Differenzen der Gattung Sinnenwesen sind. Dieser Ort ist trügerisch, wenn das eine von beiden nur einer, das andere vielen Arten zukommt, wie bei dem Prädikat: vierbeiniges Gangtier.
Da man aber von dem Identischen und dem Verschiedenen in vielfachem Sinne spricht, so ist es gegenüber einem Widersacher, der diese Begriffe sophistisch nimmt, schwer, für eines und nur eines ein Proprium anzugeben. Was einem Dinge zukommt, dem eine Bestimmung mitfolgt, wird auch dem Mitfolgenden zukommen, wenn man es mit dem zusammen nimmt, dem es mitfolgt. Z. B. wird das, was dem Menschen zukommt, auch dem weißen Menschen zukommen, wenn der Mensch weiß ist, und das, was dem weißen Menschen zukommt, wird auch dem Menschen zukommen. Man kann nun aber die meisten Propria in verschmitzter Weise unter dem Vorgeben anfechten, das Subjekt sei ein anderes an sich und ein anderes mit dem Akzidenz, ein anderes sei z. B. der Mensch und ein anderes der weiße Mensch; ein anderes sei ferner der Habitus und wieder ein anderes das nach ihm benannte Subjekt. Denn was dem Habitus, das müsse auch dem nach ihm benannten, und was diesem, auch jenem zukommen. Weil z. B. dem Wissenden dieser Vorzug auf Grund des Wissens zuerkannt werde, könne es dem Wissen nicht eigentümlich sein, daß kein Grund gegen es aufkomme, weil auch gegen ihn keiner aufkommen kann. Bei der Behauptung aber muß man betonen, daß das Subjekt das Akzidenz und dieses selbst, mit ihm genommen, nicht schlechthin verschieden ist, sondern nur insofern für je ein anderes ausgegeben wird, als der Begriff beider verschieden ist. Denn Menschsein beim Menschen ist nicht dasselbe, wie weißer Mensch sein beim weißen Menschen (die Attribute sind begrifflich verschieden). Auch muß man auf die Wortbeugungen sehen, 134aund sagen, der Wissende sei nicht das, sondern der, die Wissenschaft nicht das, sondern die, wogegen keine Gründe aufkommen. Wer alle Instanzen anruft, muß sich auch alle Abwehrmittel gefallen lassen.
Fünftes Kapitel.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner, während er das von Natur Vorhandene angeben will, dem Ausdrucke eine Fassung gibt, nach der das immer Vorhandene bezeichnet wird. In diesem Falle müßte das Proprium, das er aufgestellt hat, seinen Halt verlieren. Wer es z. B. als eine Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnet, daß er zweibeinig ist, will zwar das von Natur Vorhandene angeben, bezeichnet aber mit dem gewählten Ausdruck das immer Vorhandene, und deshalb kann es dem Menschen in diesem Sinne nicht eigentümlich sein, daß er zweibeinig ist. Denn es gibt auch Menschen, die keine zwei Beine haben. Bei der Behauptung dagegen achte man, wenn man ein von Natur vorhandenes Proprium angeben will, darauf, es auch im Ausdruck entsprechend zu fassen. Dann kann es in diesem Betracht seinen Halt nicht einbüßen. Wer es z. B. für ein Proprium des Menschen ausgibt, daß er ein wissensfähiges Sinnenwesen ist, will nicht nur ein von Natur vorhandenes Proprium bezeichnen, sondern trifft es auch mit dem gewählten Ausdruck, und darum kann in diesem Betracht die Aufstellung, daß der Mensch seiner Eigentümlichkeit nach ein der Wissenschaft fähiges sinnliches Wesen ist, ihren Halt nicht verlieren.
Es ist auch schwer, von solchen Dingen, die entweder nach einem anderen als Erstem benannt oder selbst als Erstes bezeichnet werden, das Proprium anzugeben. Gibt man es von dem nach einem anderen Benannten an, so wird es auch für das ursprüngliche Subjekt gelten, und stellt man es für dieses auf, so wird es auch von jenem ausgesagt werden. Gibt man z. B. das Gefärbtsein als Proprium der Fläche an, so wird es auch für den Körper gelten, und gibt man es als Proprium des Körpers an, so wird es auch von der Fläche ausgesagt werden. Wovon mithin der Begriff (Gefärbtsein) als Proprium gilt, davon wird nicht auch der Name (Fläche oder Körper) gelten.
Bei manchen Proprien kommt ein Fehler vor, weil man nicht bestimmt, wie man das Proprium aufstellt und wessen Proprium es sein soll.
Alle suchen nämlich ein Proprium anzugeben, das entweder von Natur vorhanden ist, wie beim Menschen die Zweibeinigkeit, oder tatsächlich, wie bei einem gewissen Menschen, daß er vier Finger hat, oder der Art nach, wie beim Feuer die höchste Feinheit, oder schlechthin, wie beim Lebewesen, daß es lebt, oder auf Grund eines anderen, wie bei der Seele die Klugheit, oder ursprünglich, wie bei dem verständigen Teil der Seele wieder die Klugheit, oder auf Grund des Habens, wie bei dem Wissenden, daß kein Gegengrund gegen ihn aufkommt — denn einzig darum, weil er etwas Bestimmtes hat, kommt kein Grund gegen ihn auf —, oder weil es gehabt wird, 134bwie bei der Wissenschaft, weil wieder kein Grund sie erschüttert, oder weil an ihm teilgenommen wird, wie beim Sinnenwesen das Wahrnehmen — denn auch anderes, der Mensch z. B., nimmt sinnlich wahr, aber nur darum, weil er schon an ihm teilnimmt —, oder endlich, weil man an ihm teilnimmt, wie bei einem gewissen Lebewesen, daß es lebt.
Läßt man nun den Zusatz: von Natur, weg, so fehlt man, weil es vorkommen kann, daß das von Natur Vorhandene dem Subjekt, dem es von Natur beiwohnt, nicht beiwohnt, wie z. B. dem Menschen, daß er zwei Füße hat. Erklärt man nicht, daß man das Vorhandene angibt, so fehlt man, weil das Subjekt nicht so beschaffen ist, wie jetzt, wo z. B. der Mensch vier Finger hat. Macht man nicht deutlich, daß man etwas als Ursprüngliches oder als Abgeleitetes setzt, so wird wieder gefehlt, weil davon, wovon der Begriff gilt, nicht auch der Name gilt, wie z. B. beim Gefärbtsein, soll es nun die Eigentümlichkeit der Fläche, oder die des Körpers ausmachen. Bemerkt man nicht zum voraus, daß man das Proprium auf das Haben oder das Gehabtwerden gründet, so ist es abermals gefehlt, weil es dann kein Proprium sein kann. Denn wenn man das Proprium auf das Gehabtwerden gründet, wird es (auch) dem Habenden, und wenn man es nach dem Habenden bestimmt, (auch) dem Gehabten beiwohnen, wie z. B. daß kein Vernunftbeweis dagegen aufkommt, wenn dieses Merkmal ein Proprium des Wissens oder des Wissenden sein soll. Fügt man nicht bei, ob das Proprium sich auf das Teilnehmen (des logisch Untergeordneten an dem Übergeordneten) oder auf das Teilnehmenlassen (von seiten des Übergeordneten) gründet, so wird es auch manchem anderen beiwohnen: gründet man es auf das Teilnehmenlassen, dem Teilnehmenden, im umgekehrten Falle, dem Teilnehmenlassenden, wie wenn man z. B. die Lebenstätigkeit als Proprium eines einzelnen Sinnenwesens oder des Sinnenwesens (überhaupt) bezeichnet. Läßt man weiterhin das Distinktivum: der Art nach, weg, so wird das Proprium im ganzen Bereiche, dem es eigen sein soll, nur einem zukommen; denn das Übermaß wird nur einem beiwohnen, wie beim Feuer z. B. das Höchstmaß der Leichtigkeit. Zuweilen ist es aber auch dann gefehlt, wenn man das: der Art nach, hinzusetzt. Denn bei einem solchen Zusatz müßte das Betreffende auch wirklich nur eine Art ausmachen. Das ist aber bei manchen Dingen, wie z. B. auch bei dem Feuer, nicht der Fall. Es gibt nicht bloß eine Art von Feuer: Kohle, Flamme und Licht sind zwar sämtlich Feuer, aber der Art nach verschieden. Das betreffende Ding darf aber bei dem Zusatz: der Art nach, darum keine weitere Art haben, weil die betreffende Eigentümlichkeit dem einen mehr, dem anderen weniger zukommen wird, wie z. B. beim Feuer die höchste Feinheit. Denn das Licht ist feiner als die Kohle und die Flamme. Das darf aber nicht sein, wenn nicht auch der Name dem eher zukommt, bei dem der Begriff sich eher erfüllt. Wenn nicht, so würde dem, bei dem der Begriff sich eher erfüllt, nicht auch der Name eher zukommen. 135aZudem wird noch die Folge sein, daß das Proprium dasselbe ist für das, was den Namen schlechthin hat, und für das, was im Bereich des schlechthin so Genannten die Eigentümlichkeit am meisten hat, wie es beim Feuer mit dem Feinsten der Fall ist, da auch das Licht eben diese Eigentümlichkeit haben wird.
Wenn also ein Anderer das Proprium so angibt, muß man ihn hierin angreifen, ihm selbst aber darf man zu einer solchen Beanstandung keinen Anlaß geben, sondern muß gleich bei Aufstellung des Proprium bestimmen, in welcher Weise man es aufstellt.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Ding selbst als sein Proprium setzt. Dann kann das vorgebliche Proprium es nicht wirklich sein. Denn jedes Ding zeigt durch sich selbst das Sein an, was aber das Sein anzeigt, ist nicht Proprium, sondern Definition. Wer z. B. sagt, das Proprium des Schönen (sittlich Guten) sei das Geziemende, gibt das Ding selbst als sein Proprium an — denn schön und geziemend ist dasselbe —, und daher kann das Geziemende nicht das Proprium des Schönen sein. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, statt das Ding selbst als sein Proprium anzugeben, etwas zu setzen, was wechselweise mit ihm ausgesagt wird. So wird das, was kein Proprium sein soll, es dennoch sein. Wer z. B. als Proprium des Sinnenwesens das Merkmal setzt: Beseelte Substanz, gibt, statt das Ding selbst als sein Proprium zu setzen, etwas an, was wechselweise mit ihm ausgesagt wird, und darum muß beseelte Substanz das Proprium des Sinnenwesens sein[89].
Sodann muß man, wo es sich um Dinge aus gleichen Bestandteilen handelt, bei der Widerlegung sehen, ob das Proprium des Ganzen nicht von dem Teile gilt, oder ob das des Teiles nicht von dem Ganzen ausgesagt wird. In diesem Falle kann das vorgebliche Proprium es nicht wirklich sein. Dieses kann bei manchen Dingen vorkommen. Man kann bei Gleichteiligem das Proprium angeben, indem man bald auf das Ganze sieht, bald sein Augenmerk auf den Teil richtet. Keines von beiden ist dann richtig angegeben. Handelt es sich um das Ganze, so kann man es z. B. als die Eigentümlichkeit des Meeres bezeichnen, daß es die größte Menge Salzwasser ist. Weil man aber dann zwar das Proprium eines Gleichteiligen setzt, aber ein solches angibt, das nicht von dem Teile gilt — denn ein einzelnes Meer ist nicht die größte Menge Salzwasser —, so kann es kein Proprium des Meeres sein, daß es die größte Menge Salzwasser ist. Handelt es sich aber um den Teil, so führt man etwa als eine Eigentümlichkeit der Luft an, daß man sie einatmen kann. Weil man aber dann zwar das Proprium eines Gleichteiligen nennt, aber ein solches angibt, das zwar von einer bestimmten Luft gilt, aber nicht von der Luft überhaupt — denn nicht jede Luft läßt sich einatmen —, so kann es gewiß kein Proprium der Luft sein, daß man sie einatmen kann. 135bBei der Behauptung dagegen muß man darauf sehen, daß das Proprium zwar von jedem der Teile des Gleichteiligen wahr ist, ihnen aber auf Grund des Ganzen eignet. Dann muß das, was dem Gegner zufolge nicht Proprium sein sollte, es dennoch sein. Es gilt z. B. von aller Erde, daß sie naturgemäß nach unten strebt, es ist das aber auch der einzelnen Erde als Erde eigen, und deshalb ist es der Erde eigentümlich, daß sie von Natur nach unten strebt.
Sechstes Kapitel.
Wo es sich sodann um Gegensätze handelt, ist erstens das Konträre ins Auge zu fassen und bei der Widerlegung nach ihm zu urteilen, ob das Konträre kein Konträres zum Proprium hat. Dann wird auch sein Konträres kein Konträres zum Proprium haben. Von Gerechtigkeit ist z. B. das konträre Gegenteil Ungerechtigkeit, und vom Besten das Schlechteste. Nun ist es aber keine Eigentümlichkeit der Gerechtigkeit, daß sie am besten ist, und deshalb kann es auch keine Eigentümlichkeit der Ungerechtigkeit sein, daß sie am schlechtesten ist. Bei der Behauptung dagegen muß man darauf achten, daß Konträres Konträres zum Proprium habe. Dann muß auch sein Konträres Konträres zum Proprium haben. So ist dem Guten das Schlechte und dem Wünschenswerten das zu Fliehende konträr entgegengesetzt. Nun ist es aber dem Guten eigen, daß es wünschenswert ist, und deshalb wird es dem Schlechten eigen sein, daß man es fliehen muß.
Zweitens muß man nach dem Relativen urteilen, bei der Widerlegung, ob das Relative kein Relatives zum Proprium hat. Dann wird auch sein Relatives kein Relatives zum Proprium haben. So spricht man von doppelt mit Bezug auf halb, und von übertreffend mit Bezug auf übertroffen. Nun hat aber doppelt nicht zum Proprium übertreffend, und deshalb kann halb nicht zum Proprium übertroffen haben. Bei der Behauptung muß man darauf achten, daß Relatives Relatives zum Proprium habe. Dann muß das auch bei seinem Relativum der Fall sein. So spricht man von doppelt mit Bezug auf halb, und von zwei mit Bezug auf eines. Nun ist es aber dem Doppelten eigen, daß es sich wie zwei zu eins verhält, und deshalb wird es dem Halben eigen sein, daß es sich wie eins zu zwei verhält.
Drittens muß man bei der Widerlegung sehen, ob dem Habitus das nach ihm Benannte nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch der Beraubung das nach ihr Benannte nicht sein. Und wenn der Beraubung das nach ihr Benannte nicht eigentümlich ist, wird auch dem Habitus das nach ihm Benannte es nicht sein. So wird es nicht als Eigentümlichkeit der Taubheit bezeichnet, daß sie Anästhesie ist, und daher kann es auch dem Hören nicht eigentümlich sein, daß es Wahrnehmung ist. Bei der Behauptung sehe man, daß das nach dem Habitus Benannte ihm eigentümlich sei. Dann wird auch das nach der Beraubung Benannte ihr eigentümlich sein. Und wenn der Beraubung das nach ihr Benannte eigentümlich ist, dann auch dem Habitus das nach ihm Benannte. 136aSo ist dem Gesicht das Sehen eigentümlich, durch das wir diesen Sinn haben, und deshalb muß es auch der Blindheit, der gemäß wir trotz der natürlichen Anlage kein Gesicht haben, eigentümlich sein, daß man nicht sieht.
Sodann muß man nach der Kontradiktion urteilen, und zwar erstens nach den Prädikaten selbst. Dieser Ort dient aber nur für die Widerlegung. Es sei z. B. die Bejahung oder das bejahend Gesagte einem Dinge eigentümlich, dann kann ihm nicht die Verneinung oder das verneinend Gesagte eigentümlich sein. Und wenn ihm die Verneinung oder das verneinend Gesagte eigentümlich ist, kann es ihm nicht die Bejahung oder das bejahend Gesagte sein. Da dem Sinnenwesen z. B. die Beseeltheit eigentümlich ist, so kann ihm nicht die Unbeseeltheit eigentümlich sein.
Zweitens muß man urteilen nach dem, was ausgesagt oder nicht ausgesagt wird, und nach dem, wovon es ausgesagt oder nicht ausgesagt wird, und zwar muß man bei der Widerlegung sehen, ob die Bejahung der Bejahung nicht eigen ist. Dann kann auch die Verneinung der Verneinung nicht eigen sein. Und wenn die Verneinung der Verneinung nicht eigen ist, kann auch die Bejahung der Bejahung nicht eigen sein. Da es z. B. keine ausschließliche Eigenschaft des Menschen ist, daß er ein Sinnenwesen ist, so kann es auch keine solche Eigenschaft des Nichtmenschen sein, daß er kein sinnliches Wesen ist. Und wenn es als keine Eigentümlichkeit des Nichtmenschen erscheint, daß er kein sinnliches Wesen ist, so kann es auch keine Eigentümlichkeit des Menschen sein, daß er ein sinnliches Wesen ist. Bei der Begründung muß man sehen, ob die Bejahung der Bejahung eigentümlich ist. Dann muß es auch die Verneinung der Verneinung sein. Ist aber die Verneinung der Verneinung eigentümlich, so muß es auch die Bejahung der Bejahung sein. Da es z. B. dem Nichtsinnenwesen eigentümlich ist, daß es nicht lebt, so muß es dem Sinnenwesen eigentümlich sein, daß es lebt[90]. Und wenn es dem sinnlichen Wesen eigentümlich erscheint, daß es lebt, so muß es dem nichtsinnlichen Wesen eigentümlich erscheinen, daß es nicht lebt.
Drittens endlich muß man nach den Subjekten (der Aussage) selbst urteilen, und zwar muß man bei der Widerlegung sehen, ob die angegebene Eigentümlichkeit der Bejahung eigentümlich ist. Dann kann die nämliche nicht auch der Verneinung eigentümlich sein. Und ist die angegebene Eigentümlichkeit der Verneinung eigentümlich, so kann sie es nicht der Bejahung sein. Da z. B. dem Lebewesen die Beseeltheit eigentümlich ist, so kann sie es nicht dem Nichtlebewesen sein. Bei der Behauptung folgt man dem Satz: Ist das Gegebene nicht der Bejahung, so ist es der Verneinung eigen. Aber dieser Ort trügt. Die Bejahung ist der Verneinung und die Verneinung der Bejahung nicht eigentümlich. Denn die Bejahung kommt der Verneinung überhaupt nicht zu, die Verneinung aber kommt der Bejahung zwar zu, aber nicht 136bals Proprium[91].
Sodann kommt der Fall in Betracht, daß die Glieder einer Einteilung denen einer anderen gegenüberstehen. Hier muß man bei der Widerlegung sehen, ob sonst kein Glied der einen Einteilung einem Gliede der anderen eigentümlich ist. Dann kann es auch das vorgebliche Glied dem, dem es soll, nicht sein. Da z. B. sinnlich wahrnehmbares Lebewesen keinem sterblichen Lebewesen als unterscheidende Eigentümlichkeit zukommt, so kann intelligibles Lebewesen kein Proprium Gottes sein[92]. Bei der Behauptung muß man sehen, ob je ein Glied der einen je einem der anderen Einteilung eigentümlich ist. Dann muß auch das noch übrige Glied dem eigentümlich sein, dem es dem Gegner zufolge es nicht sein sollte. So ist es der Klugheit eigen, daß sie von Natur eine Tugend des verständigen, den anderen Tugenden, je für sich genommen, daß sie ebenso Vorzüge eines bestimmten Seelenteils sind. Daher ist es der Mäßigkeit eigen, daß sie von Natur Tugend des begehrenden Teils ist[93].
Siebentes Kapitel.
Sodann muß man nach den Beugungsfällen urteilen und muß bei der Widerlegung sehen, ob der eine Fall dem anderen nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch der entsprechende Fall dem entsprechenden nicht sein. So ist dem Gerechterweise das Sittlicherweise nicht eigentümlich, und darum wird es auch dem Gerechten nicht das Sittliche sein. Bei der Behauptung muß man sehen, ob der eine Fall dem anderen eigentümlich ist. Dann wird es auch der entsprechende dem entsprechenden sein. So wird es, da zweifüßiges Gehendes des Menschen Eigentümlichkeit ist, auch dem Menschen eigentümlich sein, zweifüßiges Gehendes genannt zu werde[94]. Man muß aber nicht bloß das, was den Beugungsfällen untersteht, sondern auch seine Gegensätze ins Auge fassen, wie wir auch schon bei den früheren Örtern bemerkt haben[95], und muß bei der Widerlegung sehen, ob der Fall des Gegenteils dem seines Gegenteils nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch der des entsprechenden Gegenteils dem des entsprechenden Gegenteils nicht sein. So ist dem Gerechterweise das Tugendhafterweise nicht eigentümlich, und darum wird es auch dem Ungerechterweise das Sündhafterweise nicht sein. Bei der Behauptung muß man sehen, ob der Fall des Gegenteils dem des Gegenteils eigentümlich ist. Dann wird es auch der des entsprechenden Gegenteils dem des entsprechenden Gegenteils sein. So ist die Eigentümlichkeit des Tugendhaften das Beste, und darum wird auch die des Sündhaften das Schlechteste sein.
Sodann muß man nach dem urteilen, was sich ähnlich verhält, und bei der Widerlegung sehen, ob das sich ähnlich Verhaltende in dem einen Falle kein Proprium des sich ähnlich Verhaltenden ist. Dann wird es auch im anderen keines sein. So verhält sich der Baumeister zur Herstellung eines Hauses ähnlich wie der Arzt zur Herstellung der Gesundheit. Es ist aber dem Arzte nicht eigentümlich, daß er die Gesundheit herstellt, und deshalb auch dem Baumeister nicht, daß er ein Haus herstellt. 137aBei der Behauptung muß man sehen, ob das sich ähnlich Verhaltende in dem einen Falle ein Proprium des sich ähnlich Verhaltenden ist. Dann wird es auch im anderen eines sein. So verhält sich der Arzt zu dem Merkmal: ein Mann, der ein Hersteller der Gesundheit ist, ähnlich wie der Lehrer der Gymnastik zu dem Merkmal: ein Mann, der ein Hersteller des Wohlbefindens ist. Nun ist es aber eine Eigentümlichkeit des letzteren, daß er ein Hersteller des Wohlbefindens ist, und daher wird es auch eine Eigentümlichkeit des ersteren sein, daß er ein Hersteller der Gesundheit ist[96].
Sodann nach dem, was sich gleich verhält, bei der Widerlegung, ob das sich gleich Verhaltende kein Proprium des sich gleich Verhaltenden ist. Dann wird auch das sich gleich Verhaltende kein Proprium des sich gleich Verhaltenden sein. Ist aber das sich gleich Verhaltende ein Proprium des sich gleich Verhaltenden, so doch nicht dessen, dessen Proprium es sein soll. So verhält sich die Klugheit ebenso zu dem sittlich Schönen wie zu dem sittlich Häßlichen, indem sie die Wissenschaft von beiden ist. Es ist aber der Klugheit nicht eigentümlich, daß sie die Wissenschaft des Schönen ist, und deshalb kann es der Klugheit auch nicht eigentümlich sein, daß sie die Wissenschaft des Häßlichen ist. Ist es der Klugheit aber eigentümlich, daß sie die Wissenschaft des Schönen ist, so kann es ihr nicht eigentümlich sein, daß sie die Wissenschaft des Häßlichen ist. Denn das nämliche kann nicht mehreren eigentümlich sein. Für die Behauptung läßt sich dieser Ort in keiner Weise verwenden. Denn das sich gleich verhaltende Eine wird mit mehrerem verglichen[97].
Sodann, bei der Widerlegung: ob das nach dem Sein Gesagte (durch das Hilfszeitwort sein mit dem Subjekt Verbundene) kein Proprium des nach dem Sein Gesagten ist. Dann kann auch das Vergehen kein Proprium des nach dem Vergehen, und das Werden kein Proprium des nach dem Werden Gesagten sein. Da es z. B. kein Proprium des Menschen ist, daß er ein Sinnenwesen ist, so kann es auch kein Proprium seines Werdens sein, daß ein solches wird, oder seines Vergehens, daß eines vergeht. Auf dieselbe Weise, wie nach dieser Regel vom Sein auf Werden und Vergehen, muß man auch vom Werden auf Sein und Vergehen und vom Vergehen auf Sein und Werden schließen. Bei der Behauptung dagegen, ob dem nach dem Sein Gesagten das nach dem Sein Gesagte eigentümlich ist. Dann wird auch dem nach dem Werden Gesagten das nach ihm, und dem nach dem Vergehen Gesagten das nach diesem Angegebene eigentümlich sein. Da es z. B. dem Menschen eigentümlich ist, daß er das sterbliche Wesen ist[98], so muß es es auch seinem Werden sein, daß das sterbliche Wesen wird, und seinem Untergang, daß es untergeht. Auf dieselbe Weise, 137bwie es für die Widerlegung angegeben worden ist, muß man aus dem Werden und Vergehen auf das Sein, sowie auch auf die gedachte Übereinstimmung bei dem Werden und Vergehen selbst, die Folgerung ziehen.
Sodann muß man auf die Idee des Dinges sehen und sich bei der Widerlegung fragen, ob das Proprium ihr nicht, oder nicht insofern zukommt, als sie das Ding, dessen Eigentümlichkeit man angibt, vertritt. Dann kann das, was dem Ding eigentümlich sein soll, es nicht wirklich sein. So kommt dem Menschen an sich die Ruhe nicht zu, sofern er Mensch, sondern sofern er eine Idee ist, und deshalb kann die Ruhe keine Eigentümlichkeit des Menschen sein. Bei der Behauptung muß man sehen, ob das Proprium der Idee zukommt, und zwar insofern sie eben das konkrete Ding vertritt, dem es nicht eigentümlich sein soll. Dann wird das, was ihm nicht eigentümlich sein sollte, es doch sein. So kommt es dem Sinnenwesen an sich, und sofern es Sinnenwesen ist, zu, daß es aus Seele und Leib besteht, und deshalb muß dieses eine Eigentümlichkeit des Sinnenwesens sein[99].
Achtes Kapitel.
Sodann nach dem Mehr und Minder, erstens, bei der Widerlegung: ob das Mehr dem Mehr nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch das Minder dem Minder nicht sein, der tiefste nicht dem tiefsten, der höchste nicht dem höchsten Grad, und das Schlechthin nicht dem Schlechthin. So ist kein Mehr im Gefärbtsein Proprium eines Mehr im Körpersein, und deshalb kann auch kein Minder dort Proprium eines Minder hier sein, und kein Gefärbtsein schlechthin Proprium von Körper. Bei der Behauptung: ob das Mehr dem Mehr eigentümlich ist. Dann muß es auch das Minder dem Minder sein, der tiefste dem tiefsten, der höchste dem höchsten Grad, und das Schlechthin dem Schlechthin. So ist einem Mehr im Lebendigsein ein Mehr sinnlicher Wahrnehmung eigentümlich, und daher muß es auch einem Minder im Lebendigsein ein Minder an Wahrnehmung sein[100], und dem höchsten der höchste, dem tiefsten der tiefste Grad, und dem Schlechthin das Schlechthin. Man muß aber auch aus dem Schlechthin auf eben diese Bestimmungen schließen, und demgemäß bei der Widerlegung zusehen, ob das Schlechthin dem Schlechthin nicht eigentümlich ist. Dann kann es auch nicht das Mehr dem Mehr, der höchste dem höchsten und der tiefste dem tiefsten Grade sein. So ist dem Menschen nicht die Tugendhaftigkeit eigentümlich, und deshalb kann auch keinem Mehr des Menschen ein Mehr der Tugend eigentümlich sein[101]. Bei der Behauptung: ob das Schlechthin dem Schlechthin eigentümlich ist. Dann muß es auch das Mehr dem Mehr sein, das Minder dem Minder und der höchste Grad dem höchsten Grade. So ist es dem Feuer eigentümlich, daß es von Natur nach oben strebt, und daher muß es auch dem, 138awas mehr Feuer ist, eigentümlich sein, daß es von Natur mehr nach oben strebt[102]. Auf dieselbe Weise muß man aus den anderen Momenten auf alle diese Bestimmungen schließen.
Zweitens, bei der Widerlegung: ob das Mehr dem Mehr nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch das Minder dem Minder nicht sein. So ist die Wahrnehmung dem Lebewesen eher eigentümlich, als dem Menschen die Wissenschaft. Nun ist aber dem Lebewesen die Wahrnehmung nicht eigentümlich, und daher auch dem Menschen nicht die Wissenschaft. Bei der Behauptung: ob das Minder dem Minder eigentümlich ist. Dann wird es auch das Mehr dem Mehr sein. So ist es dem Menschen minder eigentümlich, daß er von Natur ein zahmes Wesen ist, als dem Lebewesen, daß es lebt. Nun ist es aber dem Menschen eigentümlich, daß er von Natur ein zahmes Wesen ist, also auch dem Lebewesen, daß es lebt[103].
Drittens, bei der Widerlegung: ob etwas dem, dem es eher eigen ist, es nicht ist. Dann kann es auch dem nicht eigen sein, dem es weniger eigen scheint. Ist es diesem aber eigen, dann nicht jenem. So ist Gefärbtsein eher der Fläche als dem Körper eigen. Es ist es ihr aber nicht. Somit kann es nicht dem Körper eigen sein. Ist es aber der Fläche eigen, dann nicht dem Körper. Für die Begründung ist dieser Ort nicht zu gebrauchen. Denn das nämliche kann nicht mehrerem eigentümlich sein[104].
Viertens, bei der Widerlegung: ob das, was dem Ding eher eigen ist, es nicht ist. Dann wird auch das es nicht sein, was ihm weniger eigen scheint. So scheint dem Sinnenwesen das Wahrnehmbar eher eigen als das Teilbar. Es ist ihm aber nicht eigen[105]. Mithin kann es ihm nicht das Teilbar sein. Bei der Behauptung: ob was ihm minder eigen ist, ihm eigen ist. Dann wird es ihm auch das sein, was es ihm eher ist. So ist dem Sinnenwesen die Wahrnehmung minder eigen als das Leben. Die Wahrnehmung ist ihm aber eigen. Also muß ihm das Leben eigen sein[106].
Sodann nach dem, was gleichmäßig beiwohnt, erstens, bei der Widerlegung: ob das, was gleich eigen ist, dem nicht eigen ist, dem es gleich eigen ist. Dann wird auch das, was gleich eigen ist, dem nicht eigen sein, dem es gleich eigen ist. Wenn (ἐπεὶ) z. B. dem begehrenden Seelenteil das Begehren gleich eigentümlich ist, wie dem denkenden Teil das Denken, dem begehrenden Teil aber das Begehren nicht eigentümlich ist, so kann es dem denkenden Teil nicht das Denken sein[107]. Bei der Behauptung: ob das, was gleich eigen ist, dem eigen ist, dem es gleich eigen ist. Dann wird auch das, was gleich eigen ist, 138bdem eigen sein, dem es gleich eigen ist. So ist es dem verständigen Teil gleich eigentümlich, erstes Subjekt der Klugheit, wie dem begehrenden Teil, erstes Subjekt der Mäßigkeit zu sein. Jenem ist aber das Genannte eigentümlich, also auch dem begehrenden Teil, das erste Mäßige zu sein.
Zweitens, bei der Widerlegung: ob was einem Ding gleich eigen ist (wie ein anderes), ihm nicht eigen ist. Dann wird ihm auch das nicht eigen sein, was ihm gleich eigentümlich ist. So ist es dem Menschen gleich eigen, zu sehen und zu hören. Es ist ihm aber nicht eigen, zu sehen, also auch nicht zu hören. Bei der Behauptung: ob was ihm gleich eigentümlich ist, ihm eigentümlich ist. Dann wird es ihm auch das sein, was ihm gleich eigentümlich ist. So ist es der Seele gleich eigen, erstes Subjekt des begehrenden, wie erstes Subjekt des denkenden Teils zu sein. Es ist ihr aber eigen, erstes Subjekt des begehrenden Teils zu sein. Daher muß es der Seele auch eigen sein, daß sie erstes Subjekt des denkenden Teils ist.
Drittens, bei der Widerlegung: ob etwas dem, dem es gleich eigen ist, nicht eigen ist. Dann wird es auch dem, dem es gleich eigen ist, nicht eigen sein. Ist es ihm aber eigen, dann wird es dem anderen nicht eigen sein[108]. So ist es der Flamme gleich eigen wie der Kohle zu brennen. Es ist aber der Flamme nicht eigen zu brennen, und daher wird es der Kohle nicht eigen sein zu brennen. Ist es ihr aber eigen, dann nicht der Kohle. Für die Behauptung ist dieser Ort gar nicht verwendbar.
Der Ort aus dem sich gleich Verhaltenden unterscheidet sich von dem anderen aus dem gleich sehr Zukommenden dadurch, daß dort nach dem Verhältnis ohne Rücksicht auf das Zukommende geschlossen wird, während man hier ein Ding darauf ansieht, ob es dem Subjekt zukommt oder nicht.
Neuntes Kapitel.
Sodann, bei der Widerlegung: ob der Gegner bei der Angabe dessen, was einem Ding der Potenz nach eigen ist, dieses so Eigentümliche auch mit Bezug auf Nichtseiendes angibt, wenn die Potenz dem Nichtseienden nicht zukommen kann. Dann kann das behauptete Proprium kein wirkliches sein. Wer es z. B. der Luft eigen sein läßt, daß sie respirabel ist, gibt das potenziell Eigentümliche an — respirabel ist ja, was geatmet werden kann —, gibt es aber auch mit Bezug auf Nichtseiendes an. Denn Luft kann auch sein, wenn es kein von Natur zum Atmen der Luft veranlagtes Tier gibt; dagegen ist kein Atmen möglich, wenn kein Tier ist, und so kann es der Luft dann nicht eigen sein, daß sie geatmet werden kann, wenn kein Tier ist, das sie atmen kann. Mithin kann es der Luft nicht eigentümlich sein, daß sie respirabel ist. 139aBei der Behauptung: ob man bei der Angabe dessen, was einem Ding der Potenz nach eigen ist, das Proprium entweder mit Bezug auf Seiendes angibt, oder mit Bezug auf Nichtseiendes, wenn die Potenz dem Nichtseienden zukommen kann. Dann wird, was kein Proprium sein sollte, es dennoch sein. Wer es z. B. dem Seienden eigen sein läßt, daß es leiden oder wirken kann, gibt zwar potenziell Eigentümliches an, aber mit Bezug auf Seiendes. Denn zur Zeit, wo es Seiendes ist, hat es auch das Vermögen, etwas zu leiden oder zu wirken. Mithin muß es dem Seienden eigen sein, daß es leiden oder wirken kann.
Sodann, bei der Widerlegung: ob der Gegner das Proprium durch den Superlativ ausdrückt. Dann wird das, was Proprium sein soll, es nicht sein. Denn gibt man es so an, so kann es einem begegnen, daß von dem, wovon der Begriff gilt, der Name nicht gilt. Denn wenn auch das Ding zugrunde gegangen ist, kann der Begriff gleichwohl fortbestehen, indem er irgendeinem von dem, was noch ist, am meisten zukommt. Dieses gilt z. B., wenn man es als Proprium des Feuers bezeichnet, daß es der leichteste Körper ist. Denn wenn das Feuer zugrunde gegangen ist, wird es doch einen unter den Körpern geben, der am leichtesten ist, so daß das Feuer nicht die Eigentümlichkeit besitzt, der leichteste Körper zu sein. Bei der Behauptung muß man sehen, daß man das Proprium nicht durch den Superlativ ausdrückt. Dann wird es in diesem Betracht richtig aufgestellt sein. Wenn man es z. B. als Proprium des Menschen aufstellt, daß er von Natur ein zahmes sinnliches Wesen ist, so hat man das Proprium nicht im Superlativ angegeben und hat es daher in diesem Betracht richtig aufgestellt.