Viertes Buch.
Eugen Rolfes translation
Erstes Kapitel.
Hiernach müssen wir unsere Aufmerksamkeit auf das Verfahren bei der Gattung und dem Proprium richten[46]. Sie bilden die Grundlage für die Erörterungen über die Definitionen[47], aber die Untersuchungen der Disputierenden haben es mit ihnen nur selten zu tun[48].
Wenn für etwas eine Gattung aufgestellt wird, muß man zuerst sein Augenmerk auf alles dem Betreffenden Verwandte richten, um zu sehen, ob etwas darunter ist, von dem sie nicht ausgesagt wird, wie es beim Akzidenz der Fall ist. Soll z. B. für die Lust das Gute Gattung sein, so muß man sehen, ob eine Lust nicht gut ist. Wenn es so ist, kann das Gute offenbar nicht Gattung von Lust sein. Denn die Gattung wird von allen Arten (εἰδῶν statt εἶδος Zeile 20, S. 120b) ausgesagt, die unter demselben (Begriff) stehen.
Sodann muß man sehen, ob etwas dem Subjekt, statt im Sinne des Wesens, etwa nur als Mitfolgendes beigelegt wird, wie wenn man vom Schnee sagt, daß er weiß, oder von der Seele, daß sie ein durch sich selbst Bewegtes ist. Der Schnee ist nicht wesenhaft weiß, weshalb weiß nicht Gattung von Schnee ist, und die Seele nicht wesenhaft bewegt, vielmehr folgt ihr die Bewegung mit, wie es dem (ganzen) Lebewesen oft mitfolgt, zu gehen und Gehendes zu sein. Ferner ist bewegt kein Was, sondern scheint ein Wirkendes oder Leidendes zu bezeichnen. Dasselbe gilt von weiß. Es gibt nicht an, was der Schnee ist, sondern ist Qualitätsbezeichnung. So wird denn keines von beiden seinem Subjekt im Sinne des Wesens beigelegt.
Besonders muß man die Definition des Akzidenz berücksichtigen, um zu sehen, ob sie auf die betreffende Gattung, wie z. B. das jetzt Angeführte, paßt. Etwas kann sich selbst bewegen und nicht bewegen, weiß und nicht weiß sein. So ist denn keines von beiden Gattung, sondern Akzidenz, da wir als Akzidenz bezeichnet haben was einem Subjekt zukommen und nicht zukommen kann[49].
Man muß ferner zusehen, ob etwa der Fall vorliegt, daß die Gattung und die Art nicht in derselben Abteilung stehen, vielmehr das eine Substanz, das andere Qualität, oder das eine Relation und das andere Qualität ist, wie z. B. Schnee und Schwan Substanz sind, während das Weiße nicht Substanz ist, sondern Qualität. Somit kann weiß nicht Gattung von Schnee oder Schwan sein. 121aDie Wissenschaft wiederum gehört zum Relativen, das Gute und Schöne dagegen ist qualitativ. Somit kann gut oder schön nicht Gattung von Wissenschaft sein. Denn die Gattungen des Relativen müssen auch selbst zum Relativen gehören, wie man z. B. bei doppelt sieht: das Vielfache, als Gattung von doppelt, ist auch selbst ein Relativum. Die Gattung muß, um es allgemein zu sagen, in derselben Abteilung stehen wie die Art: ist die Art Substanz, dann auch die Gattung, und ist die Art qualitativ, dann ist auch die Gattung ein Qualitatives, ist z. B. das Weiße ein Qualitatives, dann auch die Farbe. Und ebenso ist es sonst.
Wiederum hat man darauf zu sehen, ob die Gattung an etwas, was zu ihr gehören soll, teilhaben muß oder kann. Teilhaben heißt den Begriff dessen zulassen, woran etwas teilhat. Daraufhin ist klar, daß die Arten an den Gattungen, aber die Gattungen nicht an den Arten teilhaben[50]. Man muß also sehen, ob eine angegebene Gattung an der Art teilhat oder teilhaben kann, z. B. für den Fall, daß man eine Gattung für das Seiende oder das Eine angäbe. Hier müßte folgen, daß die Gattung an den Arten teilhat. Denn das Seiende und das Eine und somit auch der Begriff beider wird von allen Dingen ausgesagt[51].
Ferner muß man zusehen, ob eine angegebene Art in Wahrheit von etwas ausgesagt wird, nicht aber die Gattung, wie wenn z. B. das Seiende oder das Wißbare als Gattung dessen, was Gegenstand der Meinung ist, aufgestellt wird. Von dem Nichtseienden läßt sich sagen, daß es ein solcher Gegenstand ist. Man kann ja manches meinen, was nicht ist. Daß aber seiend und wißbar nicht von dem Nichtseienden ausgesagt wird, ist klar. Mithin ist das Seiende und das Wißbare nicht Gattung dessen, was man meinen kann. Denn wovon die Art ausgesagt wird, davon muß auch die Gattung ausgesagt werden.
Wiederum muß man zusehen, ob das, was zu einer Gattung gehören soll, etwa an keiner von den Arten teilhaben kann. Denn es kann nicht an der Gattung teilhaben, wenn es an keiner von den Arten teilhat, es müßte denn eine von den Arten sein, die auf der ersten Einteilung beruhen; denn diese haben nur an der Gattung teil[52]. Wird also die Bewegung als Gattung der Lust gesetzt, so muß man sehen, ob die Lust weder örtliche Bewegung, noch qualitative Veränderung, noch sonst eine von den angenommenen Arten der Bewegung ist. Sie würde dann offenbar an keiner von den Arten teilhaben und so auch nicht an der Gattung, da das, was an der Gattung teilhat, auch an einer von den Arten teilhaben muß. Mithin kann die Lust keine Art der Bewegung sein[53] und auch nicht den individuellen Bewegungen der betreffenden Art zugesprochen werden. Denn auch das Individuelle hat teil an Gattung und Art. So hat z. B. der einzelne Mensch teil an Mensch und an Sinnenwesen.
Ferner muß man sehen, ob das, was in eine Gattung gehören soll, 121bweiter reicht als die Gattung, wie z. B. das, was Gegenstand einer Meinung sein kann, einen größeren Umfang hat als das Seiende. Denn Gegenstand des Meinens kann Seiendes und Nichtseiendes zugleich sein, und so wird wohl was Gegenstand der Meinung ist, keine Art des Seienden sein[54]. Denn die Gattung reicht weiter als die Art. Wieder: ob Art und Gattung von gleich vielem ausgesagt wird, wie wenn z. B. von zwei transzendenten Prädikaten, etwa Seiendes und Eines, dieses als Art, jenes als Gattung gesetzt würde. Denn jedem Seienden muß das Eine folgen, und so ist keines Genus des anderen, da es von gleich vielem ausgesagt wird. Gleiches gilt, wenn Erstes und Prinzip Gattung voneinander sein sollen. Prinzip ist Erstes, und Erstes Prinzip, so daß entweder beide Genannten dasselbe sind, oder keines für das andere Genus ist. Allen diesen Regeln liegt die Maxime zugrunde, daß die Gattung von größerem Umfange ist als die Art und die Differenz. Denn auch die Differenz ist von kleinerem Umfang als die Gattung.
Man muß auch bei Dingen, die der Art nach ununterschieden sind, sehen, ob die für sie aufgestellte Gattung für eines von ihnen nicht Gattung ist oder nicht scheint, und wo einem die Begründung obliegt, ob sie es wohl für eines ist. Denn die Gattung ist für alles der Art nach Ununterschiedene dieselbe. Ist sie also für eines als Gattung erwiesen, dann offenbar für alles, und ist sie es erweislich für eines nicht, dann offenbar für keines, wie wenn z. B. jemand, der unzerschneidbare Linien setzt, behauptete, ihre Gattung sei das Unteilbare. Denn die Linien, die eine Teilung zulassen, haben die gedachte Gattung nicht, da sie doch der Art nach (von den anderen) nicht unterschieden sind. Denn alle geraden Linien sind der Art nach nicht voneinander verschieden.
Zweites Kapitel.
Man muß auch acht geben, ob die angegebene Art zu einer anderen Gattung gehört, die weder die angegebene Gattung umfaßt, noch unter ihr steht, wie wenn z. B. jemand die Wissenschaft als Gattung der Gerechtigkeit setzte. Denn die Gattung ist hier die Tugend, und keine der beiden Gattungen umfaßt die andere; und so kann die Wissenschaft nicht wohl die Gattung für die Gerechtigkeit darstellen. Denn wenn eine Art unter zwei Gattungen steht, scheint die eine Gattung von der anderen umfaßt zu werden.
Diese Regel bringt einen aber stellenweise in Verlegenheit: Manche halten die Klugheit für eine Tugend und eine Wissenschaft zugleich, ohne daß doch eine von diesen Gattungen unter der anderen stehen soll.
Indessen wird nicht allgemein zugegeben, daß die Klugheit eine Wissenschaft ist. Wenn man aber nun zugibt, daß das Gedachte wahr ist, so scheint doch wenigstens so viel notwendig zu sein, daß die Gattungen desselben Dinges subaltern sind oder beide unter derselben Gattung stehen, wie es auch mit der Tugend und der Wissenschaft der Fall ist. Sie stehen beide unter derselben Gattung, da jedes von ihnen einen Habitus und eine Verfassung darstellt. Man muß also achtgeben, ob keines von beiden Verhältnissen der angegebenen Gattung zukommt. Wenn die Gattungen weder subaltern 122a(eine der anderen untergeordnet) sind, noch beide unter derselben Gattung stehen, so kann das angegebene Genus nicht wirklich das Genus sein.
Man muß auch auf die Gattung der angegebenen Gattung und so immer auf die nächst höhere Gattung achtgeben, ob sie alle von der Art ausgesagt werden, und ob sie ihr im Sinne des Wesens beigelegt werden. Denn alle höheren Gattungen müssen der Art im Sinne des Wesens beigelegt werden. Wenn es nun an einer Stelle damit nicht stimmt, so ist die angegebene Gattung offenbar nicht die wirkliche.
Wiederum muß man sehen, ob die Gattung an der Art teilhat, entweder sie selbst oder eine der ihr übergeordneten Gattungen. Denn das Höhere hat an keinem Niederen teil.
Der Widerlegende muß diesen Gesichtspunkt in der angegebenen Weise verwenden. Der Begründende braucht, wenn man zugibt, daß das gedachte Genus der Art zukommt, aber bezweifelt, ob es ihr auch formell als Genus zukommt, nur zu zeigen, daß irgendeines der höheren Genera von der Art im Sinne des Wesens ausgesagt wird. Denn wenn eines in diesem Sinne ausgesagt wird, werden alle, höhere und niedere Genera, wenn sie anders von der Art ausgesagt werden, in eben diesem Sinne prädiziert werden, und so muß das auch von dem angegebenen Genus gelten. Daß aber, wenn eines, dann auch alle anderen, wenn anders sie prädiziert werden, im Sinne des Wesens prädiziert werden, muß auf induktivem Wege gezeigt werden.
Wenn aber der Gegner schlechthin bezweifelt, daß das angegebene Genus der Art zukommt, so kann der Nachweis, daß eines der höheren Genera von der Art prädiziert wird, nicht genügen. So genügt es z. B., wenn man als Genus von Gehen die Ortsbewegung (φορά) angibt, zum Erweis dieser Behauptung nicht, zu zeigen, daß das Gehen eine Bewegung ist, da es auch andere Bewegungen gibt, sondern es muß auch noch gezeigt werden, daß das Gehen an keiner der durch dieselbe Teilung gewonnenen Arten teilhat außer an der Ortsbewegung. Denn was an der Gattung teilhat, muß auch an einer durch die erste Teilung gewonnenen Arten teilhaben. Wenn also das Gehen weder an der Zunahme, noch an der Abnahme, noch an den anderen Bewegungen teilhat, so muß es offenbar an der Ortsbewegung teilhaben, und so muß für Gehen die Ortsbewegung das Genus sein.
Wiederum: wo eine aufgestellte Spezies als Genus prädiziert wird, ist zuzusehen, ob auch das angegebene Genus, und desgleichen die höheren Genera, von eben dem im Sinne des Wesens prädiziert werden, wovon es die Spezies wird. Wenn es damit an einer Stelle nicht gehen will, ist das angegebene Genus offenbar nicht das wirkliche. Wäre es Genus, so würden alle höheren Genera und es selbst von eben dem im Sinne des Wesens ausgesagt werden, wovon auch die Spezies im Sinne des Wesens ausgesagt wird. Dieser Gesichtspunkt ist für den Widerlegenden verwendbar, wenn das Genus nicht von dem im Sinne des Wesens prädiziert wird, wovon die Spezies es wird, und für den Begründenden, 122bwenn das Genus wohl so prädiziert wird. Denn es muß sich die Folge ergeben, daß von einem und demselben Subjekt Genus und Spezies im Sinne des Wesens prädiziert wird, und so kommt dasselbe Subjekt unter zwei Genera zu stehen. Demnach müssen die Genera subaltern sein. Ist also nachgewiesen, daß das von uns gewollte Genus nicht unter der Spezies steht, so muß die Spezies offenbar unter ihm stehen, und somit ist dieses als Genus erwiesen.
Man muß auch zusehen, ob die Begriffe der Gattungen auf die angegebene Art und das an der Art Teilhabende passen. Die Begriffe der Gattungen müssen von der Art und dem an ihr Teilhabenden ausgesagt werden. Wenn es also damit an einer Stelle nicht gehen will, so ist die angegebene Gattung offenbar nicht die wirkliche.
Wiederum ist zuzusehen, ob der andere die Differenz als Genus, etwa unsterblich als Genus Gottes, angegeben hat. Für Lebewesen ist unsterblich Differenz. Da die Lebewesen teils sterblich, teils unsterblich sind. So ist denn hier offenbar gefehlt worden. Die Differenz kann für kein Ding Genus sein. Daß das wahr ist, muß einleuchten. Keines Dinges Differenz besagt ein Was, sondern vielmehr eine Qualität, wie gehend und zweibeinig.
Und: ob der Gegner die Differenz (nach Art einer Spezies) in die Gattung aufgenommen, z. B. das Ungrade hat Zahl sein lassen. Ungrad ist Differenz der Zahl, nicht Spezies. Auch scheint die Differenz nicht an der Gattung teilzuhaben. Alles, was an der Gattung teilhat, ist entweder Spezies oder Individuum, die Differenz ist aber weder Spezies noch Individuum. Mithin hat die Differenz offenbar nicht an der Gattung teil. Also kann ungrad nicht Spezies, sondern nur Differenz sein, da es nicht an der Gattung teilhat.
Ferner: ob er die Gattung (nach Art eines Teiles) in die Art aufgenommen, z. B. die Berührung hat Stetigkeit (Kontinuität) sein lassen, die Mischung überhaupt (μίξις, Verbindung von Stoffen in beliebigem Aggregatszustande) Mischung von Flüssigkeiten (κρᾶσις), oder wenn er mit Plato die Ortsbewegung als φορά (latio, getragen werden) definiert. Die Berührung muß nicht Kontinuität, wohl aber umgekehrt die Kontinuität Berührung sein. Nicht alles, was sich berührt (z. B. Wasser und Luft) ist kontinuierlich, aber alles Kontinuierliche (z. B. die Luftteilchen) berührt sich. Ebenso ist es mit dem Übrigen. Nicht jede Mixis ist Krasis — die Mischung trockener Stoffe ist nicht Krasis —, und nicht jede Ortsveränderung ist Phora. Das Gehen ist doch wohl keine Phora[55]. Von Phora spricht man gewöhnlich bei solchen Dingen, die mechanisch, nach Art des Seelenlosen, ihren Ort wechseln. In den angegebenen Fällen hat auch die Art einen größeren Umfang als die Gattung, da es doch umgekehrt sein müßte.
Wiederum: ob man den Unterschied in die Art aufgenommen, etwa das Unsterbliche hat Gott sein lassen. Denn da müßte die Art folgerichtig gleichen oder größeren Umfang bekommen (als der Unterschied, was nicht sein kann). Denn der Unterschied wird immer von gleich vielen oder mehr Subjekten ausgesagt 123aals die Art.
Ferner: ob man die Gattung in den Unterschied aufgenommen, etwa behauptet hat, Farbe sei wesenhaft oder begrifflich was das Gesicht sammelt (das Gesehene kleiner erscheinen läßt, wie schwarz), oder Zahl sei das, was ungrad ist.
Und: ob man die Gattung für den Unterschied genommen hat. Denn es kann vorkommen, daß man auch Sätze wie diese aufstellt: Mixis ist Differenz von Krasis, oder: die Ortsveränderung ist Differenz von Phora. Alle diese Fälle muß man nach denselben Grundsätzen beurteilen. Die Gesichtspunkte sind hier (für den vorliegenden und die zwei vorausgehenden Örter) gemeinschaftlich. Die Gattung muß weiter reichen als die Differenz und darf an der Differenz nicht teilhaben. Wenn sie aber so (wie vorhin) angegeben wird, kann keins von beiden stattfinden: die Gattung reichte minder weit und hätte an der Differenz teil.
Wiederum: wenn keiner von den Unterschieden der Gattung von der angegebenen Art ausgesagt wird, so wird auch die Gattung nicht von ihr ausgesagt werden. Von der Seele wird z. B. weder ungrad noch grad ausgesagt, und so auch nicht die Zahl.
Ferner: wenn die Art der Natur nach früher ist und zugleich auch die Gattung aufhebt (kann sie nicht Gattung sein). Denn das Gegenteil scheint zuzutreffen.
Ferner: wenn sich die Art von dem, was Genus oder Differenz sein soll, trennen läßt, wie z. B. die Seele von dem Bewegtwerden und die Meinung von Wahrheit und Falschheit, so kann keines dieser beiden das Genus oder die Differenz sein. Denn Genus und Differenz müssen überall folgen, wo die Art auftritt.
Drittes Kapitel.
Man muß auch sehen, ob das in einer Gattung Begriffene an etwas, was der Gattung konträr ist, teilhat oder teilhaben kann. Es würde da ein und dasselbe gleichzeitig an Konträrem teilhaben, da es sich nie von seiner Gattung trennt, und doch auch an etwas, was ihr konträr ist, teilhat oder teilhaben kann.
Ferner: ob die Art an etwas Anteil hat, was dem unter der Gattung Begriffenen gar nicht zukommen kann. Wenn z. B. die Seele am Leben Anteil hat und keine Zahl leben kann, kann die Seele nicht Spezies von Zahl sein.
Man muß auch darauf achten, ob die Spezies dem Genus homonym ist, indem man sich hierbei der Prinzipien bedient, die wir zur Ermittelung des Homonymen entwickelt haben. Genus und Spezies sind synonym[56].
Da jedes Genus mehrere Spezies hat, muß man sehen, ob nicht noch eine zweite Spezies zu dem vorgeblichen Genus gehören kann. Gibt es keine, so ist offenbar das vorgebliche Genus überhaupt keines.
Man muß auch sehen, ob der Gegner etwas metaphorisch Gesagtes als Genus angegeben, etwa die Mäßigkeit oder Besonnenheit für Einklang erklärt hat. Jedes Genus wird von der Spezies im eigentlichen, Einklang wird aber von Besonnenheit nicht im eigentlichen, sondern im übertragenen Sinne ausgesagt. Aller Einklang liegt in Tönen.
123bFerner muß man in dem Falle zusehen, wo die Spezies ein Kontrarium hat. Diese Untersuchung muß in mehrfacher Weise geschehen. Erstens fragt es sich, ob das Konträre in derselben Gattung steht, während die Gattung kein Konträres hat. Konträres muß in derselben Gattung stehen, wenn die Gattung kein Konträres hat[57].
Hat die Gattung ein konträres Gegenteil, so muß man sehen, ob das Konträre in der konträren Gattung steht. Denn das muß sein, wenn die Gattung ein konträres Gegenteil hat. Dies erhellt im einzelnen durch Induktion[58].
Wiederum: ob das konträre Gegenteil der Art überhaupt in keiner Gattung steht, sondern selbst Gattung ist, wie z. B. das Gute. Steht dieses in keiner Gattung, so wird auch sein Kontrarium in keiner Gattung stehen, sondern selbst Gattung sein, wie es bei dem Guten und Schlechten zutrifft: keines von ihnen steht in einer Gattung, aber beide sind Gattung.
Ferner: ob etwas sowohl ein konträres Genus als eine konträre Spezies hat, und die einen ein Mittleres haben, die anderen nicht. Haben die Gattungen ein Mittleres, dann auch die Arten, und wenn die Arten, dann auch die Gattungen, wie bei Tugend und Schlechtigkeit, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit. Eine Instanz dagegen ist, daß Gesundheit und Krankheit kein Mittleres haben, Schlechtes und Gutes aber wohl.
Oder: ob zwar beide, Art und Gattung, ein Mittleres haben, aber nicht so, daß es in gleicher Weise, sondern das eine Mal negativ, das andere Mal positiv, ausgedrückt wird. Denn es ist wahrscheinlich, daß sie es beide in gleicher Weise haben, wie es bei Tugend und Schlechtigkeit und Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit der Fall ist: bei beiden wird das in der Mitte zwischen ihnen Stehende negativ ausgedrückt.
Ferner muß man, wenn die Gattung kein konträres Gegenteil hat, nicht nur sehen, ob das Konträre, sondern auch ob das Mittlere in derselben Gattung steht. Denn in der Gattung, in der die Extreme stehen, steht auch das jeweilige Mittlere, z. B. bei weiß und schwarz. Denn die Farbe ist Gattung für dieses und alle mittleren Farben. Eine Instanz ist, daß das Zuwenig und Zuviel derselben Gattung — beides dem Übel — angehört, während das Mäßige, in der Mitte zwischen dem einen und dem anderen, nicht dem Übel, sondern dem Guten angehört.
Man muß auch untersuchen, ob die Gattung Kontrarium von etwas ist, die Art aber nicht. Ist die Gattung Kontrarium von etwas, dann auch die Art, wie z. B. die Tugend dem Laster und die Gerechtigkeit der Ungerechtigkeit konträr ist. Und ebenso muß einem das einleuchten, wenn man andere Begriffe in Betracht zieht. Eine Instanz hat man an der Gesundheit und der Krankheit. Alle Gesundheit ist der Krankheit schlechthin konträr entgegengesetzt, die einzelne Krankheit aber, Spezies der Krankheit, ist keinem konträr, wie z. B. Fieber, Augenleiden usw.
124aAlle diese verschiedenen Weisen der Betrachtung sind für die Widerlegung zu verwenden. Denn wenn die angegebenen Erfordernisse nicht erfüllt sind, ist die aufgestellte Gattung offenbar nicht richtig. Für die Begründung aber bleiben drei Gesichtspunkte.
Erstens fragt es sich, ob das konträre Gegenteil der Art in der angegebenen Gattung steht, während die Gattung kein Kontrarium hat. Steht das Gegenteil in der Gattung, dann offenbar auch die fragliche Art[59].
Zweitens ist die Frage, ob das Mittlere in der angegebenen Gattung steht. Was das Mittlere umfaßt, umfaßt auch die Extreme[60].
Drittens muß man, wenn die Gattung ein Kontrarium hat, sehen, ob auch die konträren Spezies in konträren Gattungen stehen. Ist dem so, so steht auch offenbar die fragliche Spezies in der fraglichen Gattung[61].
Wiederum muß man, sei es, um etwas anzugreifen, oder um es zu verteidigen, bei den Ableitungsformen und dem Begriffsverwandten zusehen, ob die Begriffe sich gleicherweise fordern. Denn was einem, muß allem zukommen oder nicht zukommen. Ist z. B. die Gerechtigkeit eine Wissenschaft, so geschieht auch was gerechterweise geschieht, der Wissenschaft gemäß und ist der Gerechte ein Wissender. Und umgekehrt: gilt eines dieser Momente nicht, dann auch kein anderes.
Viertes Kapitel.
Man muß ferner sein Augenmerk auf die Dinge richten, die in gleichem Verhältnis zueinander stehen. So verhält sich lustbringend zur Lust, wie nützlich zur Güte. Beides bewirkt beides. Wenn also die Lust wesenhaft gut ist, wird auch das Lustbringende wesenhaft nützlich sein. Denn es muß offenbar, da die Lust gut ist, Gutes bewirken.
Ebenso ist es mit dem Werden und Vergehen. So ist, wenn Bauen Wirken ist, Gebauthaben Gewirkthaben, und wenn Lernen Sicherinnern ist, Gelernthaben Sicherinnerthaben, und wenn Aufgelöstwerden Vergehen ist, Aufgelöstsein Vergangensein und Auflösung ein Untergang.
Ebenso ist es aber auch mit allem, was Werden und Vergehen bewirkt, und mit den Vermögen und ihren Betätigungen, und überhaupt muß man, sei es als Opponent oder Defendent, jeden derartigen Fall von Analogie in der Weise, wie wir es beim Werden und Vergehen angegeben haben, in Betracht nehmen. Ist das, was Untergang bewirkt, Auflösung bewirkend, so ist auch Untergehen Aufgelöstwerden; und ist das, was Entstehung bewirkt, schaffend, so ist Entstehen Geschaffenwerden und Entstehung Schöpfung. Ebenso ist es mit den Vermögen und ihren Betätigungen. Ist das Vermögen Anlage, so ist auch Vermögenhaben Anlagehaben, und ist die Betätigung eines Vermögens Tätigkeit, so ist das Betätigen Tätigsein und das Betätigthaben Tätiggewesensein.
Ist das Gegenteil der Art ein Mangel, so kann man (ein aufgestelltes Problem über das Genus) in zweifacher Weise widerlegen, erstens, wenn das Gegenteil in der angegebenen Gattung steht. Denn der Mangel steht entweder schlechthin nie in derselben Gattung, oder doch dann nicht, wenn es die letzte (nächste) Gattung ist. Wenn z. B. für Gesicht die letzte Gattung sinnliches Vermögen ist, so wird die Blindheit kein sinnliches Vermögen sein. Wenn zweitens der Mangel oder 124bdie Privation das Gegenteil der Gattung und der Art zugleich ist, ohne daß das (privative) Gegenteil unter dem Gegenteil steht, so kann auch die angegebene Art selbst nicht unter der angegebenen Gattung stehen. Wer also beim Disputieren widerlegt, muß diesen Ort in der jetzt erklärten Weise verwenden. Wer aber etwas begründen will, darf ihn nur in einer Weise benützen: steht das Gegenteil unter dem Gegenteil, so muß auch das Positive unter dem Positiven stehen: ist Blindheit Anästhesie oder Beraubung eines Sinnes, so ist Gesicht eine Sinneswahrnehmung.
Bei den Negationen hinwieder muß man umgekehrt verfahren, so wie es oben beim Akzidenz angegeben worden ist[62]. So ist z. B., wenn das Genußreiche wesenhaft gut ist, das Nichtgute nicht genußreich. Sonst könnte ja auch ein Nichtgutes genußreich sein. Es kann aber unmöglich, wenn gut Gattung von genußreich ist, ein Nichtgutes genußreich sein. Denn wovon die Gattung nicht ausgesagt wird, davon kann auch keine der Arten ausgesagt werden. Auch wer etwas begründen will, muß dieses nämliche Verfahren beobachten. Ist das Nichtgute nicht genußreich, so ist das Genußreiche gut, mithin gut Gattung von genußreich.
Ist die Art relativ, so muß man sehen, ob auch die Gattung es ist. Denn wenn die Art zum Relativen gehört, dann auch die Gattung, wie man z. B. an dem Zweifachen und Vielfachen sieht: beides gehört zum Relativen. Ist aber die Gattung ein Relativum, so braucht es nicht auch die Art zu sein: die Wissenschaft ist ein Relativum, die Grammatik ist keines. Oder vielleicht ist auch das vorhin Gesagte nicht richtig: die Tugend ist wesenhaft sittlich und gut, aber während sie selbst zu den relativen Begriffen zählt[63], ist das bei dem Guten und Sittlichen nicht der Fall, sondern beides ist qualitativ.
Wiederum: ob die Art ihre Bezeichnung nicht mit Bezug auf denselben Terminus hat, mag man sie für sich nehmen, oder sie unter den Gattungsbegriff stellen. Nennt man z. B. das Doppelte Doppeltes der Hälfte, so muß man auch das Vielfache Vielfaches der Hälfte nennen, sonst könnte vielfach nicht Gattung von doppelt sein.
Ferner: ob die Art ihre Bezeichnung nicht mit Bezug auf denselben Terminus hat, mag man sie unter den Begriff der Gattung oder aller Gattungen der Gattung stellen. Denn wenn das Doppelte ein Vielfaches der Hälfte ist, so wird man auch sagen, daß es die Hälfte überragt, und daß ihm überhaupt alle Bezeichnungen der höheren Gattungen im Verhältnis zur Hälfte zukommen. Eine Instanz ist, daß etwas nicht auf denselben Terminus bezogen zu werden braucht, wenn man es an sich nimmt, und wenn man es unter die Gattung stellt: von Wissenschaft redet man mit Bezug auf das Wißbare, aber von Habitus und Anlage nicht mit Bezug auf das Wißbare, sondern mit Bezug auf die Seele.
Wiederum: ob Gattung und Art denselben Kasus haben, den Genitiv, Dativ usw. Die Gattung muß hier mit der Art übereinstimmen, wie bei doppelt und seinen höheren Gattungen: wie das Doppelte, so ist das Vielfache Doppeltes und Vielfaches eines Dinges. Ebenso ist es mit der Wissenschaft: wie sie selbst Wissenschaft eines Dinges ist, 125aso auch ihre Genera, Anlage und Habitus. Eine Instanz hiergegen ist, daß es sich hin und wieder nicht so verhält: man sagt (im Griechischen) verschieden (διάφορον) und Gegenteil (ἐναντίον) von etwas (griech. Dativ: τινί), dagegen bei dem anderen (ἕτερον), das Gattung dieser beiden ist, sagt man nicht von etwas (gr. Dativ), sondern als etwas (gr. Genitiv: τινός). Denn man sagt: es ist ein anderes als jenes (ἕτερον γάρ τινος λέγεται).
Wiederum: ob die Relativa, deren Termini den gleichen Kasus haben, ihn nicht auch bei der Umkehrung fordern; wie bei doppelt und vielfach. Wie hier beides für sich denselben zweiten Fall für den Beziehungspunkt der Relation verlangt, so auch bei der Umkehrung. Denn bei Hälfte, Drittel, Viertel usw. steht das Korrelativum, Doppeltes, Dreifaches, Vierfaches usw., im Genitiv. Ebenso ist es mit der Wissenschaft und der Meinung. Sie sind (im Griech.) Wissenschaft und Meinung eines Dinges (als Objekt, worauf sie sich beziehen), und bei der Umkehrung ist es ebenso (Gewußtes und, allgemeiner, Gemeintes ist Sache der Wissenschaft und der Meinung). Und ebenso ist Gewußtes und Gemeintes solches durch etwas (Dativ, τινί, durch Wissen und Meinung, und dasselbe gilt umgekehrt: Wissen und Meinung ist was es ist, durch das Gewußte und das Gemeinte). Wenn also irgendwo eine solche Umkehrung nicht stattfindet, so kann das eine offenbar nicht Genus des anderen sein.
Wiederum: ob Art und Gattung gleich viele Beziehungen haben. Denn beide scheinen die gleichen und gleich viele Beziehungen zu haben, wie man an dem Beispiel von Geschenk und Gabe sieht. Man sagt Geschenk von etwas oder für einen (τινος ἢ τινί) und Gabe von etwas und für einen. Gabe ist aber Genus von Geschenk: Geschenk ist eine Gabe, die man nicht wiederzugeben braucht. Bei einigen Dingen aber trifft es nicht zu, daß sie gleich viele Beziehungen haben. Das Doppelte ist Doppeltes von etwas, beim Überragenden und Größeren aber tritt das zweifache Verhältnis auf: zu dem Gegenstand und zu der Beziehung, in der etwas überragend und größer ist. Denn alles Überragende und Größere überragt durch etwas und etwas. Mithin sind die angegebenen Begriffe keine Genera von doppelt, da hier der Beziehungen nicht gleich viele sind wie bei der Art. Oder wäre es etwa nicht ausnahmslos wahr, daß Art und Gattung gleich viele Beziehungen haben?
Auch muß man sehen, ob das relative Gegenteil Gattung des Gegenteils, ob z. B. das Vielfache Gattung von doppelt, der aliquote Teil Gattung von halb ist. Denn das Gegenteil muß Gattung des Gegenteils sein. Behauptet man also, Wissenschaft sei wesenhaft Wahrnehmung, so muß auch Wißbares wesenhaft wahrnehmbar sein. Es ist es aber nicht. Nicht alles Wißbare ist wahrnehmbar. Manches Wißbare ist auch intelligibel[64]. Mithin ist wahrnehmbar nicht Gattung von wißbar. Wenn aber das nicht, dann ist auch Wahrnehmung nicht Gattung von Wissenschaft.
Von dem Relativen ist das eine notwendig in oder an dem, worauf es sich bezieht. So Anlage, Habitus, Gleichmaß — denn solches kann nur in dem sein, worauf es Bezug hat. — Anderes ist in dem, worauf es Bezug hat, nicht notwendig, aber möglicherweise — so z. B. wenn die Seele ein Wißbares ist; denn es hindert nichts, daß die Seele Wissenschaft von sich selbst hat, aber das Wißbare ist nicht notwendig in ihr. Denn möglicherweise ist die Wissenschaft 125b(von der Seele) auch in einem anderen —. Noch anderes endlich kann schlechthin nicht in dem sein, worauf es Bezug hat, wie Konträres in Konträrem oder Wissenschaft im Wißbaren, es müßte denn das Wißbare Seele oder Mensch sein. Man muß nun sehen, ob der Gegner ein solches Relatives in ein verkehrtes Genus weist, ob er z. B. das Gedächtnis für ein Beharren des Wissens ausgibt. Jedes Beharren ist in und an dem Beharrenden, folglich auch das Beharren des Wissens in dem Wissen. Mithin ist das Gedächtnis im Wissen, da es ein Beharren des Wissens ist. Das ist aber unmöglich. Denn alles Gedächtnis ist in der Seele. Dieser Ort hat auch beim Akzidenz seine Stelle. Denn es ist kein Unterschied, ob man das Beharren als Genus des Gedächtnisses bezeichnet, oder sagt, es folge ihm mit. Denn mag das Gedächtnis so oder so als ein Beharren des Wissens gedacht werden, der angegebene Grund gilt bei ihm auf jeden Fall.
Fünftes Kapitel.
Wiederum: ob der Gegner den Habitus unter den Aktus oder den Aktus unter den Habitus reiht, z. B. den Sinn als Bewegung durch den Körper setzt. Der Sinn ist Habitus, die Bewegung Aktus. Ebenso wenn er das Gedächtnis für ein habituelles Festhalten einer Meinung erklärt. Kein Gedächtnis ist Habitus, sondern vielmehr Aktus[65].
Es fehlen aber auch diejenigen, die einen Habitus unter ein mit ihm verbundenes Vermögen ordnen, z. B. Sanftmut als Enthaltung von Zorn, Mut und Gerechtigkeit als Enthaltung von Furcht und Gewinnsucht bezeichnen. Mutig und sanftmütig heißt der des Affektes Ledige, enthaltsam aber der mit Affekten Behaftete, der sich aber nicht durch sie bestimmen läßt. Nun ist ja wohl ein solches Vermögen mit beiden Tugenden verbunden, so daß man, wenn man affiziert wird, nicht unterliegt, sondern obsiegt, aber darin liegt das Wesen des Mutes und der Sanftmut nicht, sondern darin, daß man solche Affekte gar nicht hat.
Zuweilen setzt man auch alles, was irgendwie mit der Art verbunden ist, als Genus, die Unlust als Genus von Zorn und die Meinung als Genus von Glaube. Beide sind zwar in gewisser Weise mit den gedachten Arten verbunden, doch kann keine Genus sein. Der Zürnende hat zwar Unlustgefühle, aber nur, sofern sie in ihm dem Zorne vorhergehen. Denn der Zorn ist nicht Ursache der Unlust, sondern die Unlust ist Ursache des Zornes. Folglich ist der Zorn nicht Unlust schlechthin. Demnach ist aber auch Glaube nicht Meinung. Denn man kann dieselbe Meinung haben, auch ohne zu glauben. Das ist aber nicht möglich, wenn der Glaube eine Art der Meinung ist. Denn etwas kann nicht mehr dasselbe bleiben, wenn es ganz aus der Art herausfällt[66], wie auch dasselbe Lebendige nicht bald Mensch sein kann, bald nicht. Wollte man aber sagen, wer meint, müsse auch glauben, 126aso bekäme Meinung und Glaube gleichen Umfang. Folglich wäre die Meinung auch so nicht Genus. Denn das Genus muß größeren Umfang haben.
Man muß auch sehen, ob beide ihrer Natur nach in einem und demselben Subjekt sein können. Wo die Art ihren Sitz hat, da auch die Gattung. So ist die Farbe in dem, worin das Weiße, und das Wissen in dem, worin die Grammatik ist. Wenn man also das Schamgefühl als Furcht oder den Zorn als Unlustgefühl bezeichnet, so kann nicht folgen, daß Art und Gattung in demselben Subjekt ruhen. Denn das Schamgefühl ist in dem verständigen, dagegen die Furcht in dem iraszibeln Seelenteile, und die Unlust ist in dem konkupiszibeln Teile — in ihm ist ja auch die Lust —, dagegen der Zorn in dem iraszibeln. Folglich können die angegebenen Genera nicht die richtigen sein, da sie ihrer Natur nach nicht in denselben Seelenteilen wie die Arten ihren Sitz haben können. Ebenso kann die Liebe (die geschlechtliche), wenn sie in dem konkupiszibeln Teile ist, kein Wollen sein. Denn alles Wollen ist in dem verständigen Teile. Dieser Ort ist auch für das Akzidenz verwendbar. Das Akzidenz oder Mitfolgende ist in demselben Subjekte wie das, dem es mitfolgt, so daß es, wenn es nicht in demselben Subjekte erscheint, offenbar nicht mitfolgt.
Wiederum: ob die Art (nur) nach einem (Teile) an der vorgeblichen Gattung teilhat. An einer Gattung wird doch nicht bloß nach einem Teile partizipiert. Nicht bloß einem Teile nach ist der Mensch Sinnenwesen, die Grammatik Wissenschaft usw. Man muß also sehen, ob an der Gattung seitens bestimmter Arten nur teilweise, secundum quid, partizipiert wird, wenn z. B. das Sinnenwesen wesenhaft sinnlich wahrnehmbar oder sichtbar sein soll. Es ist das nur secundum quid, ist dem Leibe, nicht der Seele nach sichtbar, und so kann sichtbar und sinnlich nicht Gattung von Sinnenwesen sein.
Zuweilen stellt man auch unvermerkt das Ganze unter den Teil, etwa das Sinnenwesen unter den belebten Körper. Der Teil wird aber auf keine Weise von dem Ganzen ausgesagt, und so kann Körper nicht Gattung von Sinnenwesen sein, da er ein Teil ist.
Man muß auch den Fall ins Auge fassen, daß der Gegner etwas, was zu tadeln oder zu fliehen ist, als ein Vermögen oder ein Vermögendes hinstellt, daß z. B. ihm zufolge Sophist oder Ränkeschmied oder Dieb wäre wer fremdes Gut heimlich wegzunehmen oder Ränke zu schmieden oder sich mit Sophismen abzugeben vermag. Keiner von diesen Leuten heißt so, weil er so etwas vermag. Auch Gott und der tugendhafte Mann kann das Schlechte tun, aber sie sind nicht solche, sind nicht schlecht. Denn alle Schlechten heißen so nur auf Grund freier Wahl. Auch ist jedes Vermögen etwas Wünschenswertes, weshalb wir es eben auch Gott und dem tugendhaften Manne beilegen[67], indem wir erklären, sie seien vermögend, das Schlechte zu tun. So kann denn das 126bVermögen nicht Gattung von etwas Schlechtem sein. Soll das aber nicht gelten, so müßte folgen, daß etwas Tadelnswertes wünschenswert wäre. Denn es müßte dann ein Vermögen tadelnswert sein.
Und, ob man ein seiner selbst wegen Wertvolles oder zu Wählendes für ein Vermögen oder Vermögendes oder Bewirkendes ausgegeben hat. Jedes Vermögen und alles Vermögende oder Bewirkende wird eines anderen wegen gewählt[68].
Oder, ob man ein in zwei oder mehr Gattungen Stehendes nur in eine gestellt hat. Manches läßt sich nicht in nur eine Gattung stellen, wie Betrüger und Ränkeschmied. Weder wer es sein möchte, aber nicht sein kann, noch wer es sein kann, aber nicht sein möchte, ist ein Ränkeschmied oder ein Betrüger, sondern bei wem sich beides zusammenfindet. Mithin darf man die Genannten nicht in eine, sondern muß sie in beide Gattungen stellen.
Ferner gibt man zuweilen statt des spezifischen Unterschiedes die Gattung und statt der Gattung den spezifischen Unterschied an, bestimmt z. B. das Staunen als ein Übermaß von Verwunderung, und den Glauben als einen hohen Grad von Meinen. Das Übermaß ist so wenig wie der hohe Grad Gattung, sondern Differenz. Staunen möchte doch übermäßige Verwunderung, und Glaube übermäßiges Meinen sein. Somit ist Verwunderung und Meinen Gattung, und Übermaß und Hochgradigkeit Differenz. Wollte man Übermaß und Hochgradigkeit für die Gattung ausgeben, so müßte auch das, was (streng logisch gesprochen) keine Seele hat, glauben und staunen. Hochgradigkeit und Übermaß von etwas wohnt ja immer dem bei, dem die Hochgradigkeit und das Übermaß zukommt. Wenn also das Staunen ein Übermaß von Verwunderung ist, muß das Staunen der Verwunderung beiwohnen und somit die Verwunderung staunen. Ebenso muß der Glaube, wenn er anders ein hoher Grad des Meinens ist, diesem beiwohnen und somit das Meinen glauben. Auch müßte man in Konsequenz dieser Auffassung die Hochgradigkeit hochgradig und das Übermaß übermäßig nennen. Der Glaube ist hochgradig. Ist also Glaube Hochgradigkeit, so gäbe es eine hochgradige Hochgradigkeit. Ebenso ist das Staunen übermäßig. Ist also Staunen ein Übermaß, so gäbe es ein übermäßiges Übermaß. Es ist aber keines von beiden anzunehmen, wie auch die Wissenschaft nicht gewußt und die Bewegung nicht bewegt wird.
Zuweilen fehlt man auch dadurch, daß man ein Leiden oder eine Eigenschaft in die Gattung stellt, die die Eigenschaft hat, wie z. B. wenn man sagt, die Unsterblichkeit sei ewiges Leben. Die Unsterblichkeit ist doch wohl eine Eigenschaft oder Inhärenz des Lebens. Daß dem so ist, kann man sehen, wenn man den Fall setzt, daß jemand aus einem Sterblichen ein Unsterblicher wird. Hier wird niemand sagen, daß er ein anderes Leben erhält, sondern daß eben diesem 127aLeben eine neue Inhärenz oder Eigenschaft zuteil geworden ist. Mithin ist das Leben nicht Gattung von Unsterblichkeit.
Man fehlt auch, wenn man das Subjekt oder den Träger einer Eigenschaft zur Gattung der Eigenschaft macht, z. B. den Wind als bewegte Luft bestimmt. Der Wind ist vielmehr Bewegung der Luft. Dieselbe Luft bleibt, wenn sie bewegt wird und wenn sie still steht. Somit ist der Wind überhaupt keine Luft. Es müßte ja Wind sein, auch ohne daß die Luft bewegt wird, da ja dieselbe Luft bleibt, die Wind sein sollte. Ebenso ist es mit anderen solchen Dingen.
Wollte man nun aber auch in diesem Falle zugeben, daß Wind bewegte Luft ist, so ist doch ein solches Zugeständnis nicht für alle Dinge statthaft, von denen die Gattung nicht wahrheitsgemäß ausgesagt wird, sondern nur für solche, die man im Einklang mit der Wahrheit einer bestimmten Gattung zuweist. Das trifft bei manchen Dingen, wie z. B. bei dem Lehm und dem Schnee, nicht zu. Man bestimmt den Schnee als erstarrtes Wasser, und den Lehm als durchfeuchtete Erde. Aber der Schnee ist so wenig Wasser, als der Lehm Erde, und mithin kann keines dieser beiden Gattung sein. Denn die Gattung muß von ihren Arten immer wahrheitsgemäß prädiziert werden können. Ebenso ist auch der Wein kein gegohrenes Wasser, wie Empedokles sagt:
„Wasser gegohren im Holz“;
denn Wein ist überhaupt kein Wasser.
Sechstes Kapitel.
Ferner: ob eine angegebene Gattung überhaupt von nichts Gattung ist. Sie kann in diesem Falle offenbar auch nicht Gattung der betreffenden Art sein. Man kann dies daran sehen, daß die Dinge, die an der aufgestellten Gattung teilhaben sollen, sich der Art nach in keiner Weise unterscheiden, wie z. B. das Weiße. Das eine ist hier von dem anderen in keiner Weise verschieden. Nun sind aber die Arten einer jeden Gattung verschieden, und somit kann weiß von nichts Gattung sein.
Wiederum: ob der Gegner einen Begriff, der allen Dingen folgt (oder mit ihnen gegeben ist, einen transszendenten Begriff), für die Gattung oder die Differenz ausgibt. Es gibt dergleichen Begriffe mehrere, so gehören z. B. das Seiende und das Eine zu ihnen. Hat man nun das Seiende als Gattung aufgestellt, so muß es offenbar Gattung von allem sein, da es von allem ausgesagt wird. Denn die Gattung wird von keinem anderen als von den Arten ausgesagt. Somit müßte auch das Eine eine Art des Seienden sein. Es ergibt sich also die Folge, daß die Art von allem ausgesagt wird, wovon die Gattung ausgesagt wird, indem Seiendes und Eines schlechthin von allem ausgesagt wird, während doch die Art einen kleineren Umfang haben muß. Hat der Gegner aber den transszendenten Begriff für die Differenz ausgegeben, so muß die Differenz gleichen oder größeren Umfang als die Gattung bekommen, gleichen, wenn auch die Gattung transzendent ist, größeren, wenn sie es nicht ist.
127bFerner: ob die vorgebliche Gattung in und an der Art als ihrem Subjekte sein soll, wie z. B. das Weiße am Schnee. Sie kann dann nicht die Gattung sein. Die Gattung wird nur von der Art als ihrer Trägerin ausgesagt.
Man muß auch sehen, ob die Gattung mit der Art nicht synonym ist. Die Gattung wird von allen Arten synonymisch ausgesagt.
Ferner: ob man, wenn Art und Gattung ein Kontrarium haben, das bessere Konträre in die schlechtere Gattung stellt. Die Folge wird dann sein, daß das andere Konträre in die andere Gattung zu stehen kommt, da Konträres in konträren Gattungen steht. Mithin kommt das Bessere in die schlechtere und das Schlechtere in die bessere Gattung zu stehen. Es möchte aber doch das Bessere auch eine bessere Gattung haben.
Und: ob man, falls eine und dieselbe Art sich gleichmäßig zu beiden verhält, sie in die schlechtere, statt in die bessere Gattung stellt, z. B. die Seele als Bewegung oder Bewegtes bestimmt. Die Seele möchte doch ebensogut Prinzip der Ruhe als der Bewegung sein. Ist somit die Ruhe besser, so gehört sie in diese Gattung.
Ferner kann man aus dem Mehr und Minder folgern, und zwar wenn man etwas widerlegen soll, wenn die Gattung ein Mehr zuläßt, die Art aber nicht, weder sie selbst, noch das nach ihr Benannte. Wenn z. B. die Tugend ein Mehr zuläßt, dann auch die Gerechtigkeit und der Gerechte. Man sagt ja, daß der eine gerechter ist als der andere. Wenn also die angegebene Gattung das Mehr zuläßt, die Art aber nicht, weder sie selbst, noch das nach ihr Benannte, so kann die angegebene Gattung nicht die richtige sein.
Wiederum: wenn das, was eher oder gleich sehr Gattung zu sein scheint, es nicht ist, so ist es offenbar auch die angegebene Gattung nicht. Der Ort ist besonders für solche Fälle nützlich, wo dem Anscheine nach von der Art mehrere Genera im Sinne des Wesens ausgesagt werden, und es unentschieden ist und man nicht sagen kann, welches von ihnen das Genus ist. So scheint z. B. von dem Zorne sowohl der Schmerz als der Verdacht erlittener Geringschätzung im Sinne des Wesens ausgesagt zu werden. Denn einerseits fühlt der Zornige Schmerz, anderseits besorgt er, geringgeschätzt zu werden. Dieselbe Erwägung ist angezeigt, wenn eine Art mit einer anderen in Vergleich kommt. Wenn diejenige Art, die eher oder gleich sehr unter einer angegebenen Gattung zu stehen scheint, nicht unter ihr steht, so steht offenbar auch die angegebene Art nicht unter ihr.
Bei der Widerlegung ist also das bezeichnete Verfahren anzuwenden, 128abei der Behauptung dagegen ist der Ort, wenn sowohl die angegebene Gattung als die Art das Mehr zuläßt, nicht verwendbar. Denn wenn auch beide es zulassen, so hindert doch nichts, daß das eine nicht Gattung des anderen ist. Schön und weiß lassen beide ein Mehr zu, und doch ist keines Gattung des anderen. Dagegen führt die Vergleichung der Gattungen und der Arten zum Ziele. Wenn z. B. das eine so sehr Gattung ist wie das andere, so ist es, wenn das eine, dann auch das andere. Gleiches gilt im Falle des Minder und des Mehr. Ist Gattung für Enthaltsamkeit eher Vermögen als Tugend, und ist Tugend Gattung, dann auch Vermögen. Dasselbe läßt sich füglich von der Art behaupten. Ist dieses und dieses gleich sehr Art der behaupteten Gattung, so ist, wenn das eine wirklich Art ist, es auch das andere; und wenn das, was weniger Art zu sein scheint, es doch ist, dann auch das, was einen stärkeren Schein für sich hat.
Ferner muß man bei der Behauptung, wenn nicht nur eine Art angegeben wird, sondern ihrer mehr und verschiedene sind, sehen, ob die Gattung von den Arten, für die sie gelten soll, im Sinne des Wesens prädiziert wird. Denn sie wird in diesem Falle offenbar die Gattung sein. Ist es aber nur von einer Art ausgemacht, daß die Gattung von ihr im Sinne des Wesens ausgesagt wird, so muß man sehen, ob sie auch von anderen Arten in diesem Sinne ausgesagt wird. Denn so wird neuerdings die Folge herauskommen, daß sie von mehreren und verschiedenen Arten ausgesagt wird. Da man aber mancherseits meint, auch die Differenz werde von den Arten in Weise einer Wesensbezeichnung ausgesagt, so gilt es, die Gattung von der Differenz zu unterscheiden, wobei die angegebenen elementaren Regeln in Betracht kommen, einmal, daß die Gattung größeren Umfanges ist als die Differenz, sodann daß man zur Bezeichnung des Wesens passender die Gattung nennt als die Differenz: wer Sinnenwesen sagt, zeigt mehr, was der Mensch ist, als wer gehend sagt. Endlich, daß die Differenz immer eine Qualität der Gattung bezeichnet, die Gattung aber keine Qualität der Differenz: wer sagt, gehend, legt dem Sinnenwesen eine Qualität bei, wer aber Sinnenwesen sagt, legt dem Gehenden keine Qualität bei.
So ist also die Differenz von der Gattung zu unterscheiden. Da aber das Gebildete, sofern es gebildet ist, ein Wissendes und die Bildung ein Wissen zu sein scheint, und da ebenso, wenn sich das Gehende durch das Gehen bewegt, das Gehen eine Bewegung zu sein scheint, so muß man bei der Frage, in welche Gattung man etwas stellen soll, auf eben diese Weise verfahren. So z. B. bei der Frage, ob man das Wissen wesenhaft als Glaube fassen soll, wenn der Wissende, sofern er weiß, glaubt. Denn offenbar muß so das Wissen ein Glaube sein. Und ebenso ist in anderen solchen Fällen zu verfahren.
Da endlich das, was immer logische Folge eines Begriffs ist, ohne daß es auch umgekehrt so wäre, von der Gattung schwer zu unterscheiden ist, wenn zwar das eine immer auf das andere, 128bdieses aber nicht immer auf jenes folgt, so z. B. auf Windstille Ruhe, auf Zahl Teilbarkeit, aber nicht umgekehrt — denn nicht alles Teilbare ist Zahl, noch jede Ruhe Windstille —, nun, so kann man, wenn man selbst einen Satz aufstellt, ein solches immer beifolgendes Attribut als Genus verwenden, vorausgesetzt, daß das andere nicht ebenso folgt. Stellt aber ein anderer den Satz auf, so muß man ihn nicht allgemein zugeben. Denn man kann z. B. dagegen einwenden, daß das Nichtseiende allem Werdenden folgt — was wird, ist nicht — und hier keine Umkehrung gilt — nicht alles Nichtseiende wird —, und doch Nichtseiendes nicht Gattung von Werdendem ist. Denn es gibt überhaupt keine Gattungen des Nichtseienden.
Mit der Gattung hat man es also in der bezeichneten Weise anzugehen.