Achtes Buch.
Eugen Rolfes translation
Erstes Kapitel.
155bNach diesem aber müssen wir von der Ordnung und Weise der Fragestellung handeln.
Man muß, wenn man fragen will, erstens den Ort ausfindig machen, aus dem der dialektische Schluß erfolgen soll, zweitens die einzelnen Fragen bei sich selbst stellen und in eine bestimmte Ordnung bringen und sie endlich drittens dem anderen entsprechend vorlegen.
Solange es sich nun um die Auffindung des Ortes handelt, gehört die Untersuchung dem Philosophen und dem Dialektiker gemeinsam an, dagegen bildet die nachfolgende Anordnung und Fragestellung die eigentümliche Aufgabe des Dialektikers. Denn alles hier Einschlägige hat seine Bedeutung lediglich dem anderen gegenüber, während es den Philosophen, der ja für sich selbst forscht, nicht kümmert, daß die Prämissen des Schlusses wahr und bekannt sind, der Antwortende jedoch sie nicht aufstellt, weil sie der anfänglichen Frage nahestehen und er die Folgerung voraussieht, vielmehr wird er sich wohl noch bemühen, möglichst bekannte und mit dem Problem verschwisterte Axiome zum Ausgangspunkt zu nehmen, weil das die Sätze sind, aus denen die wissenschaftlichen Schlüsse entspringen[142].
Woher man nun die Örter nehmen muß, davon ist im obigen gehandelt worden, um aber von der Ordnung und der Fragestellung zu handeln, müssen wir die verschiedenen Sätze unterscheiden, die man noch außer den notwendigen Sätzen verwenden muß. Notwendig werden die Sätze genannt, durch die der Schluß zustande kommt. Der Sätze aber, die noch außer diesen verwendet werden, sind vier Arten: sie werden verwendet entweder zum Zwecke der Induktion, damit so das Allgemeine zugestanden wird, oder zur Erweiterung der Rede, oder zur Verschleierung des Schlußsatzes, oder zur Verdeutlichung der Rede. Außer diesen darf man keinen Satz verwenden, sondern man muß die Fragestellung, wenn man ihr einen weiteren Umfang geben will, auf sie beschränken. Die Fragen zum Zwecke der Verschleierung werden des Streites wegen gestellt, da aber diese ganze Kunst ihre Bedeutung lediglich einem anderen gegenüber hat, so muß man sich auch ihrer bedienen.
Dementsprechend muß man die notwendigen Sätze, durch die der Schluß erfolgt, nicht sogleich aufstellen, sondern sie so weit als möglich zurückstellen, indem man z. B. nicht fordert, daß die Wissenschaft des Konträren dieselbe ist, wenn man dieses erhärten will, sondern die des Entgegengesetzten. Ist das angenommen, so kann man auch folgern, daß die Wissenschaft des Konträren dieselbe ist, da das Konträre entgegengesetzt ist. Nimmt der Gegner es aber nicht an, so muß man es durch Induktion erhärten, indem man Sätze über das einzelne Entgegengesetzte aufstellt. Denn man muß die notwendigen Sätze entweder durch Schluß oder durch Induktion gewinnen, oder die einen durch Induktion und die anderen durch Schluß, die ganz klaren aber muß man unmittelbar aufstellen; denn bei der Zurückstellung und der Induktion ist die Folge, 156adie sich ergibt, immer weniger absehbar, und anderseits steht es einem auch frei, die tauglichen Sätze unmittelbar aufzustellen, wenn man sich ihrer auf jenem ersten Wege nicht versichern kann. Die sonst noch genannten Sätze aber muß man wegen der notwendigen Sätze heranziehen.
Im einzelnen muß man hier so verfahren. Bei der Induktion muß man vom Besonderen zum Allgemeinen und vom Bekannten zum Unbekannten fortschreiten. Bekannter, schlechthin oder für die Menge, ist das Sinnenfällige.
Bei der Verschleierung muß man zuvor auf dasjenige schließen, wodurch der Schluß auf die ursprüngliche These zustande kommen soll, und zwar auf möglichst vieles; was geschieht, wenn man nicht nur Schlüsse auf die notwendigen Sätze bildet, sondern auch auf den einen oder anderen Satz, der auf diese führt.
Man darf ferner den jeweiligen Schlußsatz nicht angeben, sondern muß ihn erst zuletzt aus allem Vorausgeschickten ableiten. So muß er am weitesten von der ursprünglichen These abstehen.
Um aber die Hauptsache zu sagen, man muß es bei diesem versteckten Verfahren so einrichten, daß der andere, nachdem man selbst die ganze Begründung durch Fragen gesichert und den Schlußsatz ausgesprochen hat, nach dem Warum fragt, und das wird man besonders auf die vorhin angegebene Weise erreichen. Denn wenn man nur den letzten Schlußsatz nennt, so weiß der Antwortende nicht, wie er gewonnen wird, weil er nicht voraussieht, kraft welcher Prämissen er gewonnen wird, wenn die vorausgehenden Schlüsse nicht entsprechend zergliedert werden. Das geschieht aber mit dem Schluß auf die Konklusion dann am wenigsten, wenn wir nicht die Requisite dieser Konklusion, sondern die jenes Schlusses vorlegen.
Es empfiehlt sich auch, die Axiome, aus denen der jeweilige Schluß erfolgen soll, nicht stetig aufeinander folgen zu lassen, sondern erst die für die eine und dann die für die andere Folgerung zu bringen. Denn wenn man die zu einem Schlusse gehörigen Vordersätze unmittelbar aneinander reiht, sieht man deutlicher, was aus ihnen folgen muß.
Man muß auch wo es angeht, den allgemeinen Vordersatz (der unmittelbar den gewollten Schluß ergibt) durch eine Definition zu erhalten suchen, die nicht für das Gewollte selbst, sondern für Sinnverwandtes gilt. Denn man redet sich, wenn die Definition auf Sinnverwandtes bezogen wird, fälschlich ein, man habe damit noch nicht jenen allgemeinen Satz zugegeben. Man setze z. B. den Fall, wo man zugestanden haben müsse, der Zornige begehre wegen scheinbarer Geringschätzung nach Rache, und es werde einem zugestanden, der Zorn sei ein Begehren nach Rache wegen scheinbarer Geringschätzung. Offenbar hat man mit diesem Zugeständnis das, worauf es einem ankommt. Wer aber geradezu auf das Gewollte losgeht, mag bei dem Antwortenden oft auf Widerspruch stoßen, weil es ihm eher einen Einwand liefert, in unserem Falle etwa, daß der Zornige mitnichten nach Rache und Strafe begehrt. Zürnen wir doch auch wohl unseren Eltern, ohne deshalb Rache an ihnen nehmen zu wollen. Nun ist ja dieser Einwand freilich wohl nicht triftig. Denn an manchen Personen ist es eine ausgiebige Rache, wenn man es dazu bringt, daß sie ihr Verhalten einfach bedauern und bereuen. 156bGleichwohl wohnt dem Einwurf in dem Sinne etwas Überzeugendes bei, daß man den behaupteten Satz nicht grundlos zu bestreiten scheint. Bei der bloß abstrakten Definition des Zornes aber ist es nicht ebenso leicht, einen Einwurf zu finden.
Es empfiehlt sich auch, die Sätze so zu stellen, als handelte es sich nicht um die Sache selbst, sondern um etwas anderes. Vor dem, was für die These dienlich ist, ist man auf der Hut.
Eine Hauptregel ist, es nach Möglichkeit im unklaren zu lassen, ob man einen Satz oder sein Gegenteil zugestanden haben will. Wenn es dem Gegner ungewiß bleibt, was zur Begründung dienlich ist, sagt er eher seine Meinung.
Man muß ferner den Gegner in der Weise ausholen, daß man ihn nach Ähnlichem fragt. Das ist einerseits überzeugender für ihn, und anderseits bleibt so der allgemeine Satz, aus dem der gewollte Schluß erfolgen soll, besser verborgen. Es ist z. B., wie das Wissen und Nichtwissen des Konträren dasselbe ist, auch die sinnliche Wahrnehmung des Konträren dieselbe, oder umgekehrt ist, da die Wahrnehmung dieselbe ist, das Wissen es ebenso. Dieses Verfahren ist der Induktion ähnlich, aber freilich nicht mit ihr identisch. Denn dort erhält man aus dem Besonderen das Allgemeine, bei dem Ähnlichen aber ist das, was man erhält, nicht das Allgemeine, unter dem alles Ähnliche befaßt wäre.
Man muß sich auch zuweilen selbst einen Einwurf machen. Denn die Antwortenden haben keinen Argwohn gegen einen Gegner, der bei der Erörterung redlich zu verfahren scheint.
Es nützt auch, in der Disputation anzumerken, daß das und das bekannt und anerkannt sei. Man scheut sich, etwas anzugreifen, was gewöhnliche Meinung ist, wenn man keine Gegengründe hat. Zugleich hütet man sich auch darum, gegen solche Aufstellungen anzugehen, weil man selbst von ihnen Gebrauch macht.
Ferner ist es vorteilhaft, sich nicht mit großem Eifer für etwas einzusetzen, wenn es auch durchaus wichtig ist. Einem Gegner, der Eifer verrät, setzt man größeren Widerstand entgegen.
Und: den Satz in einem Gleichnis vorzulegen. Man nimmt leichter an, was eines anderen wegen behauptet wird und nicht sich selbst zum Zwecke hat.
Ferner: nicht das aufzustellen, was man erhalten muß, sondern das, worauf das Gewollte folgt. Einmal räumt man dasselbe leichter ein, weil man nicht so deutlich sieht, was seine Folge ist, und dann hat man ja mit ihm auch das Gewollte.
Und: zuletzt zu fragen was man vor allem zugestanden haben will. Man steift sich am hartnäckigsten gegen das Erste, weil die meisten Opponenten das zuerst aufstellen, worauf es ihnen am meisten ankommt. Manchen gegenüber aber ist es besser, sich solcher Sätze zuerst zu versichern. Anmaßende Personen räumen das Erste am ehesten ein, wenn die daraus erfließende Folge nicht vollkommen klar ist, am Ende aber werden sie frech und schwierig. Ebenso machen es die, die scharfsinnig beim Disputieren zu sein glauben: nachdem sie das meiste zugegeben haben, verlegen sie sich zuletzt auf windiges Gerede, mit dem sie dartun wollen, daß das Ergebnis aus dem Zugestandenen nicht erfließt. Sie sind aber so rasch mit Zugeständnissen bei der Hand, weil sie sich auf ihre Gewandtheit verlassen und meinen, 157aman könne ihnen nichts anhaben.
Endlich: weitläufig zu sein und nach Art der Pseudographen (Zeichner falscher Figuren) Dinge einzuflechten, die für die Erörterung keinerlei Bedeutung haben[143]. Wird vieles gesagt, so weiß man nicht, wo der Fehler steckt. Deshalb bringen auch die Fragenden zuweilen unbemerkt nur so nebenher Zusätze, die man ihnen nicht hingehen ließe, wenn sie für sich allein aufgestellt würden.
Wo es sich also um die Verschleierung der Beweisführung handelt, muß man sich der angeführten Mittel bedienen, zur Ausschmückung des Vortrags aber ist die Induktion und die Unterscheidung des Verwandten zu benutzen.
Was die Induktion ist, bedarf keiner Erklärung. Man unterscheidet aber, wenn man z. B. sagt: die eine Wissenschaft ist wertvoller als die andere, entweder weil sie genauer ist, oder weil sie ein vorzüglicheres Objekt hat[144], oder: die Wissenschaften sind teils theoretisch (betrachtend), teils praktisch (handelnd), teils poiëtisch (hervorbringend). Solche Unterscheidungen schmücken den Vortrag als Beiwerk, brauchen aber nicht um des Schlußsatzes willen gemacht zu werden.
Zum Behuf der Deutlichkeit endlich muß man Beispiele und Vergleiche anführen, aber Beispiele, die auf die Sache passen und von bekannten Dingen hergenommen sind, wie sie Homer, nicht wie sie Chörilus[145] bringt. Denn so wird das Behauptete deutlicher.
Zweites Kapitel.
Man muß beim Disputieren den Schluß mehr den Dialektikern als der Menge gegenüber anwenden, die Induktion hingegen mehr der Menge gegenüber. Hiervon war schon vorhin die Rede[146].
Bei manchen Dingen ist es möglich, bei der Induktion das Allgemeine durch Fragen zu erhalten, bei anderen ist es deshalb nicht leicht, weil nicht für alles Ähnliche eine gemeinsame Bezeichnung vorhanden ist, sondern, wenn man das Allgemeine erhalten muß, sagt man, daß es so bei allem Derartigen ist. Aber grade das ist am schwersten auszumachen, was von dem Angeführten derartig ist, und was nicht. Und überdies hintergeht man sich in der Disputation oft, indem der eine etwas für ähnlich ausgibt, was es nicht ist, und der andere das, was ähnlich ist, nicht als solches gelten läßt. Deshalb muß man für alles Derartige selbst einen Namen zu erfinden suchen, damit weder der Antwortende bezweifeln kann, daß das Angeführte ähnlich ist, noch der Fragende die Ähnlichkeit fälschlich behaupten kann, da vieles, was keine ähnliche Bedeutung hat, sie doch zu haben scheint[147].
Wenn der Gegner, obschon man die Induktion an vielen Einzelheiten durchführt, die Allgemeingültigkeit nicht zugibt, dann ist es billig, von ihm zu verlangen, daß er eine Gegeninstanz anführt. Sagt man aber selbst nicht, in welchen Fällen es so ist, so ist es nicht billig, vom Gegner zu verlangen, daß er sage, in welchen Fällen es nicht so ist. Denn erst muß man die Induktion durchführen, dann kann man erst nach einer Instanz fürs Gegenteil fragen.
Auch muß man fordern, daß man die Instanzen (Verwahrungen gegen die Einwürfe des Gegners) nicht an Hand des Behaupteten selbst bringt, es wäre denn das einzige, das so beschaffen wäre, wie einzig die Zwei unter den graden Zahlen die erste Zahl ist. 157bDenn der sich Verwahrende muß seine Verwahrung an Hand eines anderen Objekts bringen, oder muß sagen, daß einzig das und das so beschaffen sei[148].
Wider solche aber, die sich gegen die Allgemeingültigkeit einer Behauptung verwahren, aber die Verwahrung nicht an Hand des Dinges selbst bringen, sondern sich auf ein Homonymes berufen, die z. B. behaupten, es könne jemand eine Farbe oder einen Fuß oder eine Hand haben, die nicht die seine sei — kann doch der Maler eine Farbe, der Schlächter[149] einen Fuß haben, der nicht der seine ist —, nun, bei solchen Dingen muß man mit Anwendung einer Unterscheidung fragen. Denn solange die Homonymie versteckt bleibt, hat es den Schein, als ob man sich mit Recht gegen den aufgestellten Satz verwahre.
Wenn der Gegner aber die Entscheidung der Frage dadurch aufhält, daß er seinen Einwurf nicht vom Homonymen, sondern von dem Ding selbst hernimmt, so muß man mit Aufgabe dessen, was von dem Einwurf getroffen wird, den Rest allgemein fassen, bis man den tauglichen Vordersatz erhält. Nehmen wir zur Erläuterung das Beispiel vom Vergessenhaben und der Vergeßlichkeit! Man gibt nämlich nicht zu, daß jemand, der ein Wissen eingebüßt hat, vergaß, was er wußte, weil er, wenn das Ding in sein Gegenteil umgeschlagen ist, zwar das Wissen von ihm eingebüßt hat, es aber nicht vergessen hat. Man muß also mit Aufgabe dessen, was von dem Einwurf wirklich getroffen wird, den Rest der Behauptung aufrechterhalten, daß er nämlich, wenn er trotz der Fortdauer des Dinges das Wissen darum eingebüßt hat, es vergessen hat.
Ebenso muß man denen begegnen, die dagegen insistieren, daß das höhere Gut sein Gegenteil an dem größeren Übel hat. Sie machen geltend, daß der Gesundheit, die ein geringeres Gut ist als das gute Befinden, ihr Gegenteil an einem größeren Übel hat; denn die Krankheit sei ein größeres Übel als das schlechte Befinden. Man gebe also auch hier das auf, was von dem Einwurf getroffen wird. Denn nach dessen Aufgabe wird man den Rest leichter zugestanden bekommen, daß nämlich das größere Gut sein Gegenteil an dem größeren Übel hat, wenn nicht das eine das andere mit sich bringt, wie das gute Befinden die Gesundheit.
Man muß das aber nicht nur tun, wenn der Gegner insistiert, sondern auch wenn er ohne Instanz leugnet, weil er voraussieht, daß etwas herauskommt, was ihn widerlegt. Denn wenn dasjenige aufgegeben wird, worauf der Einwand zutrifft, so wird er genötigt sein, seine Zustimmung zu geben, weil er nicht sieht, wo es bei dem Rest anders sein sollte. Gibt er aber seine Zustimmung nicht, so wird er, nach einer Instanz gefragt, keine zur Verfügung haben. Von der Art sind die Sätze, die zum Teil wahr und zum Teil falsch sind. Man kann sie so einschränken, daß der Rest wahr bleibt. Wenn man aber einen Satz an vielen Einzelfällen erhärtet und der Gegner keinen Einwand bringt, so muß man fordern, daß er ihn gelten läßt. Denn ein Satz, der sich in vielen Fällen so bewährt und gegen den keine Instanz spricht, ist ein dialektischer Satz.
Wenn man das nämliche sowohl ohne das Unmögliche wie durch das Unmögliche erschließen kann, so trägt es für den Demonstrierenden und nicht Disputierenden nichts aus, ob er so oder so schließt, wer aber wider einen anderen disputiert, darf nicht den Schluß durch das Unmögliche anwenden. Denn mit jemand, der ohne das Unmögliche schließt, läßt sich nicht rechten, 158aschließt man aber auf das Unmögliche, so leugnen die Gegner, wenn die Falschheit der Behauptung nicht sehr einleuchtend ist, ihre Unmöglichkeit, und erreichen somit die Fragenden ihren Zweck nicht.
Man muß behaupten was sich in vielen Fällen so verhält und einen Einwand entweder überhaupt nicht oder doch keinen solchen zuläßt, der an der Oberfläche liegt. Denn wenn die Gegner nicht abzusehen vermögen, in welchen Fällen es nicht so sein soll, so nehmen sie an, daß es wahr ist.
Man darf den Schlußsatz nicht als Frage fassen. Sonst scheint, wenn der Gegner die Frage verneint, kein Schluß erfolgt zu sein. Denn er bestreitet oft einen Satz schon, auch wenn man nicht fragt, sondern ihn als Folgerung vorträgt, und wenn er das tut, halten ihn solche, die das Ergebnis der zugestandenen Sätze nicht absehen, nicht für widerlegt. Wenn man nun auch nicht erklärt, daß etwas logisch folge, sondern fragt, und der Gegner verneint, scheint schon gar kein Schluß erfolgt zu sein.
Nicht jeder allgemeine Satz scheint ein dialektischer Satz zu sein, z. B. nicht der Satz: was ist ein Mensch? oder: in wie vielfachem Sinne spricht man von dem Guten? Dialektisch ist ein Satz, auf den man mit ja oder nein antworten kann, was bei den angeführten Sätzen nicht der Fall ist. Deshalb sind solche Fragen nicht dialektisch, wenn man nicht selbst eine Unterscheidung und Gegenüberstellung in sie hineinbringt, und z. B. sagt: spricht man von dem Guten in dem oder in dem Sinne? Denn auf solche Fragen ist leicht bejahend oder verneinend antworten. Deshalb muß man die betreffenden Sätze so zu fassen suchen. Dann mag es auch wohl billig sein, den Gegner zu fragen, in wie vielfachem Sinne man von dem Guten spricht, wenn man selbst die Fragen einteilt und er in keinem Sinne zustimmt.
Wer lange um eine Begründung herumfragt, verstößt gegen die Regeln der Fragestellung. Denn wenn er das in der Erörterung mit einem Gegner tut, der auf das Gefragte antwortet, so stellt er offenbar viele Fragen oder des öfteren die nämlichen, und verführt somit entweder leeres Geschwätz oder erhält keinen Schluß. Denn zum Schluß gehören immer nur wenige Prämissen. Antwortet der andere aber nicht, so fehlt man insofern, als man ihn nicht tadelt oder die Erörterung nicht fallen läßt.
Drittes Kapitel.
Es kann bei denselben Voraussetzungen schwer sein, sie anzugreifen, und leicht, sie zu verteidigen.
Von dieser Art sind das von Natur Erste und das Letzte. Denn das Erste bedarf der Definition, und das Letzte wird, wenn man vom Anfang bis zum Ende die Kontinuität wahren will, durch eine Vielheit von Sätzen gewonnen, oder die Schlüsse müssen sophistisch erscheinen, da man nichts demonstrieren kann, wenn man nicht mit den eigentümlichen Prinzipien der Sache beginnt und in ununterbrochener Folge bis zum Letzten fortschreitet[150]. Was nun das Definieren angeht, so fordern die Antwortenden es weder, noch geben sie, wenn der Fragende definiert, darauf acht. Wenn man aber nicht weiß, was das Vorliegende eigentlich ist, so ist nicht leicht dagegen angehen. 158bAm meisten aber gilt dieses von den Prinzipien. Denn das andere wird aus ihnen bewiesen, sie selbst aber können nicht aus anderem bewiesen werden, sondern jedes Prinzip muß man mit Hilfe der Definition gewinnen.
Aber auch solches ist schwer anzugreifen, was den Prinzipien sehr nahesteht. Man kann dagegen nicht viele Gründe anführen, weil zwischen ihm und den Prinzipien weniges in der Mitte liegt, und doch aus diesem Wenigen das Folgende erhärtet werden müßte.
Von allen Definitionen sind aber diejenigen am schwersten anzugreifen, die solche Bezeichnungen verwenden, von denen man einmal nicht weiß, ob sie eines oder vieles bedeuten, und dann nicht, ob der Urheber der Definition sie im eigentlichen oder im übertragenen Sinne versteht. Weil die Bezeichnungen nicht deutlich sind, bieten sie keine Anhaltspunkte zum Angriff, und weil man ungewiß ist, ob ihre Undeutlichkeit auf der metaphorischen Redeweise beruht, rechtfertigen sie keinen Tadel.
Überhaupt muß man von jedem schwer anzugreifenden Problem annehmen, daß entweder eine Definition dazu gegeben werden muß, oder daß es zweideutig oder metaphorisch ausgedrückt ist, oder daß es die Prinzipien nahe berührt, oder daß wir zunächst ebendieses nicht wissen, auf welche von diesen Arten die Schwierigkeit, die es bietet, zurückgeht. Denn wenn man sich die Art der Schwierigkeit zum Bewußtsein bringt, so zeigt sich, daß man entweder zu definieren oder zu distinguieren oder die Mittelsätze beizubringen hat, aus denen die letzten Sätze bewiesen werden müssen.
Bei vielen Sätzen ist es deshalb nicht leicht, über sie zu disputieren und sie anzugreifen, weil man keine gute Definition aufstellt, so z. B. bei dem Problem, ob einem eines oder mehreres konträr ist. Ist aber das Konträre richtig definiert, so ist es leicht abzunehmen, ob ein und demselben mehreres konträr sein kann oder nicht. Und ebenso ist es sonst, wo sich eine Definition gehört.
Es scheint aber auch in der Mathematik manches wegen des Abgangs einer Definition nicht leicht erweislich[151], so z. B. der Satz, daß das Perpendikel, das (in einem gleichschenkligen Dreieck) die Figur an der Grundlinie zerteilt, Linie und Fläche gleichmäßig zerlegt. Gibt man aber die Definition an, so leuchtet der Satz sofort ein. Der Abzug hebt sich nämlich bei den Flächen und den Linien gleichmäßig gegen den Rest auf, und das ist eben die Definition desselben Verhältnisses. Überhaupt sind in dieser Disziplin, wenn man einmal die Definitionen hat, wie z. B. von Linie und Kreis, die Anfangsgründe sehr leicht zu beweisen, nur daß sich bei jedem dieser obersten Sätze nicht viel disputieren läßt, weil der Zwischenglieder nicht viele sind. Werden aber die Definitionen der Prinzipien nicht angegeben, so sind diese Beweise schwer, 159awo nicht gar unmöglich. Ähnlich nun wie bei den Elementen der Geometrie liegt die Sache auch, wenn man es bei den dialektischen Disputationen mit elementaren Sätzen zu tun hat.
Man muß also wissen, daß, wenn gegen einen Satz schwer disputieren ist, immer eine von den bezeichneten Ursachen zugrunde liegt. Trifft es sich aber, daß gegen ein Axiom[152] oder eine Prämisse schwerer disputieren ist, als gegen die These selbst, so kann man zweifeln, ob man eine solche These zugeben soll oder nicht. Gibt man sie nicht zu und will vielmehr auch jenes Axiom oder jenen Vordersatz erörtert haben, so verlangt man von dem Gegner etwas, was weiter ausschaut als der ursprüngliche Gegenstand der Erörterung. Gibt man sie aber zu, so wird man glauben auf Grund von weniger Glaubhaftem.
Wenn man also ein Problem nicht erschweren darf, so muß man sie zugeben; wenn man aber aus Bekannterem schließen muß, so darf man sie nicht zugeben. Oder sagen wir lieber: wer lernen will, soll sie nicht zugeben, wer aber bloß der Übung wegen disputiert, soll sie zugeben, wenn sie nur wahr scheint. Man darf demnach offenbar dem Fragenden und dem Lernenden nicht in gleicher Weise zumuten, daß sie solche Vordersätze einräumen.
Viertes Kapitel.
Wie also und in welcher Ordnung man fragen muß, mag mit dem Bisherigen zur Genüge erklärt sein, bezüglich der Antwort aber müssen wir zuerst angeben, welches die Aufgabe dessen ist, der gut antworten will, verglichen mit der Aufgabe dessen, der gut fragen will.
Wie es die Aufgabe des Fragenden ist, die Rede so zu lenken, daß er den Antwortenden nötigt, von dem, was aus der These notwendig folgt, das Unwahrscheinlichste einzuräumen, so ist es an dem Antwortenden, dafür zu sorgen, daß die Unmöglichkeiten oder Paradoxien als Folgerungen nicht auf seine Rechnung, sondern auf Rechnung der These zu kommen scheinen. Ist es doch wohl ein anderer Fehler, etwas als These voranzustellen, was man nicht hätte behaupten sollen, und das Aufgestellte nicht gehörig zu vertreten wissen[153].
Fünftes Kapitel.
Da aber diejenigen, die der Übung und Probe wegen disputieren, keine bestimmten Regeln vor sich haben — denn es sind nicht dieselben Ziele, die Lernende und Lehrende und die Streitende verfolgen, und anderes wieder als sie haben diejenigen im Auge, die der Untersuchung wegen sich miteinander besprechen; denn der Lernende muß immer zugeben, was er für wahr hält, da ja auch niemand etwas Falsches lehren will; von den Streitenden aber muß der fragende Teil unter allen Umständen den Schein erwecken, daß er den Gegner in die Enge treibt, der antwortende Teil hinwieder muß den Schein hervorrufen, daß ihm solches nicht widerfährt. Für die dialektischen Erörterungen aber, wo man das Gespräch nicht des Wettstreites, sondern der Probe und der Untersuchung wegen führt, ist bis jetzt noch nichts Bestimmtes darüber gelehrt worden, worauf der Antwortende es abzusehen hat, und was er zugeben und nicht zugeben muß, um eine These gut oder nicht gut zu behaupten —, da wir also von den anderen bezüglich dieser Kunst nichts überkommen haben, so wollen wir unserseits einiges über sie vorzutragen suchen.
Der Antwortende muß also Rechenschaft geben, nachdem er einen Satz aufgestellt hat, der entweder wahrscheinlich oder unwahrscheinlich oder keines von beiden ist, und der entweder schlechthin wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist, oder in einer bestimmten Beziehung, 159bnämlich für den und den, den Defendenten selbst oder sonst jemanden. Es macht keinen Unterschied, in welchem Sinne auch immer der Satz wahrscheinlich oder unwahrscheinlich sein mag: die Weise, recht zu antworten und das Gefragte zuzugeben oder nicht zuzugeben, wird dieselbe sein.
Ist nun die These unwahrscheinlich, so muß der Schlußsatz (auf den der Opponent lossteuert) wahrscheinlich, ist sie wahrscheinlich, so muß er unwahrscheinlich werden. Denn der Fragende schließt immer auf das Gegenteil der These. Ist aber das Behauptete weder unwahrscheinlich noch wahrscheinlich, so wird auch der Schlußsatz diese Beschaffenheit haben.
Da aber einer, der gut schließt, seinen Vorwurf aus Wahrscheinlicherem und Bekannterem beweist, so ist klar, daß, wenn das Behauptete schlechthin unwahrscheinlich ist, der Antwortende weder solches zugeben darf, was schlechthin nicht wahr scheint, noch solches, was zwar wahr scheint, aber weniger wahr als der Schlußsatz. Denn wenn die These unwahrscheinlich ist, ist der Schlußsatz wahrscheinlich, und demgemäß muß alles, was man (zu seiner Begründung) verwendet, wahrscheinlich sein und mehr noch wahrscheinlich als das Vorliegende (der Schlußsatz des Opponenten), wenn das minder Bekannte aus dem Bekannteren gefolgert werden soll. Wenn mithin etwas von dem Gefragten diese Beschaffenheit nicht hat, darf der Antwortende es nicht zugestehen.
Ist die These dagegen schlechthin wahrscheinlich, so ist der Schlußsatz offenbar schlechthin unwahrscheinlich. Man muß mithin sowohl alles zugestehen, was wahr scheint, als auch alles von dem nicht wahr Scheinenden, was minder unwahrscheinlich ist als der Schlußsatz. Auf diese Weise wird man vortrefflich disputiert haben.
Ebenso verfahre man bei einer These, die weder unwahrscheinlich noch wahrscheinlich ist. Man gebe auch in diesem Falle alles Glaubwürdige, und von dem nicht Glaubwürdigen so viel zu, als minder unwahrscheinlich ist denn der Schlußsatz. So müssen die Begründungen wahrscheinlich werden.
Ist also das Behauptete schlechthin wahrscheinlich oder unwahrscheinlich, so muß man die einzelnen Aufstellungen des Opponenten unter dem Gesichtspunkte des schlechthin Wahrscheinlichen vergleichen, ist es aber nicht schlechthin, sondern für den Antwortenden wahrscheinlich oder unwahrscheinlich, so muß man, was Glauben verdienen soll, was keinen, nach sich selbst beurteilen und so die Zugeständnisse bald geben, bald verweigern.
Daher räumen auch diejenigen, die fremde Meinungen vortragen, etwa daß Gut und Schlecht dasselbe sei, wie Heraklit sagt, nicht ein, daß Konträres nicht zugleich einem und demselben Ding beiwohnt, nicht als ob sie es selbst glaubten, sondern weil man es nach Heraklit behaupten muß. Das tun auch diejenigen, die die Sätze voneinander übernehmen: sie suchen sie im Sinne ihrer Urheber zu erhärten.
Sechstes Kapitel.
Man sieht also, worauf der Antwortende sein Absehen richten muß, sei nun das Behauptete schlechthin oder subjektiv wahrscheinlich.
Da aber alles Gefragte notwendig entweder wahrscheinlich oder unwahrscheinlich oder keins von beidem ist und entweder in die Disputation gehört oder nicht, 160aso muß man, wenn das Gefragte wahr scheint und nicht in die Disputation gehört, es zugeben und sagen, es scheine wahr; scheint es aber nicht wahr und gehört es nicht in die Disputation, so muß man es zwar zugeben, aber dabei, um den Schein der Einfältigkeit zu vermeiden, bemerken, daß es einem nicht wahr vorkomme. Gehört es aber in die Disputation und scheint es wahr, so muß man sagen, es scheine wahr, aber stehe der ursprünglichen Behauptung zu nahe, und es werde mit ihrer Annahme das nun Behauptete aufgehoben. Wenn es aber in die Disputation gehört, indessen ein sehr unwahrscheinliches Axiom ist, so muß man sagen, bei seiner Voraussetzung gelte zwar die Folgerung des Gegners, aber der Satz sei sehr einfältig.
Ist es aber weder unwahrscheinlich noch wahrscheinlich, so muß man es, wenn es für die Sache nichts ausmacht, ohne weitere Bemerkungen zugeben, im anderen Falle gebe man zu verstehen, daß mit seiner Annahme die ursprüngliche Behauptung umgestürzt wird. Denn so kann auf den Antwortenden kein Schein fallen, als ob er durch eigene Schuld in Verlegenheit käme, wenn er jegliches vorschauend zugibt, und gewinnt der Fragende einen Schluß, wenn ihm alles, was wahrscheinlicher ist als der Schlußsatz, zugestanden wird. Solche Gegner aber, die aus Prämissen schließen wollen, die unwahrscheinlicher als der Schlußsatz sind, schließen offenbar nicht richtig, und deshalb darf man sie den Fragenden nicht zugeben.
Siebentes Kapitel.
Ähnlich muß man dem Opponenten begegnen, wenn er sich undeutlich und vieldeutig ausdrückt. Da es dem Defendenten gestattet ist, wenn er etwas nicht versteht, zu sagen: ich verstehe nicht, und er, wenn der Gegner vieldeutig spricht, seine Sätze nicht einzuräumen oder zu bestreiten braucht, so muß er offenbar zuerst, wenn das, was der andere vorbringt, nicht deutlich ist, ohne Bedenken erklären, daß er es nicht verstehe. Denn man gerät oft, wenn man, nicht deutlich gefragt, etwas zugibt, in Schwierigkeiten.
Sodann muß er, wenn es zwar bekannt, aber vieldeutig ist, folgendes beobachten: ist die Behauptung in jedem Sinne richtig oder falsch, so muß er sie glattweg zugeben oder ablehnen, ist sie aber in einem Sinne falsch und in einem anderen Sinne richtig, so muß er erklären, daß sie vieldeutig und in dem einen Sinne falsch, in dem anderen richtig ist. Denn wenn er später unterscheidet, weiß man nicht, ob er die Amphibolie schon zu Anfang bemerkt hat.
Hat er aber die Amphibolie nicht schon zuvor bemerkt, sondern die Behauptung im Hinblick auf die eine ihrer möglichen Bedeutungen zugegeben, so muß er dem Gegner, der auf die andere Bedeutung hinauswill, erklären: ich habe meine Zustimmung nicht mit Bezug auf diese, sondern mit Bezug auf die andere Bedeutung ausgesprochen.
Ist das Gefragte endlich klar und eindeutig zugleich, so muß man darauf mit ja oder nein antworten.
Achtes Kapitel.
Da aber jeder Satz in einem Schlusse entweder zu denen gehört, woraus die Folgerung unmittelbar erfließt, oder um eines dieser Sätze willen auftritt —daß etwas um eines anderen willen herbeigezogen wird, verrät sich dadurch, daß man mehreres Ähnliche fragt; denn das Allgemeine erhält man meistens durch Induktion oder durch Ähnlichkeit —, nun, so muß man das Einzelne alles zugeben, 160bwenn es wahr und wahrscheinlich ist, aber gegen die allgemeine Folgerung muß man eine Instanz[154] zu erbringen suchen. Denn eine Begründung ohne Instanz, sie sei wirklich oder scheinbar, aufhalten, heißt, unnötige Schwierigkeiten machen. Wenn man mithin, wo für das Allgemeine viele Erscheinungen sprechen, es dennoch nicht zugibt, ohne eine Instanz für sich zu haben, so liegt es auf der Hand, daß man bloß unnötige Schwierigkeiten macht. Und diesem Schein könnte man sich um so mehr aussetzen, wenn man auch nicht imstande wäre, den Gegner mit Gründen zu widerlegen.
Gleichwohl reicht dieses doch nicht aus (um den Schein zu rechtfertigen). Denn wir haben viele den feststehenden Meinungen entgegengesetzte Gründe, die schwer zu entkräften sind, wie die des Zeno, daß keine Bewegung sein und man die Rennbahn nicht durchlaufen kann. Und doch folgt daraus nicht, daß man nicht das Gegenteil davon behaupten muß.
Wenn man also etwas nicht zugibt, obwohl man weder eine Gegeninstanz (eine entgegengesetzte angesehene Meinung), noch Gegengründe zur Verfügung hat, so ist es klar, daß man grundlose Schwierigkeiten macht. Denn bei den Disputationen grundlose Schwierigkeiten machen, heißt, eine den angegebenen Regeln zuwiderlaufende Antwort geben, die den Schluß umstürzt.
Neuntes Kapitel.
Man muß sich einer These und einer Definition erst annehmen, nachdem man sie bei sich selbst überlegt hat. Denn man hat offenbar die Aufgabe, den Argumenten zu begegnen, mit denen die Fragenden das Behauptete umstürzen wollen.
Eines unwahrscheinlichen Satzes sich anzunehmen vermeide man. Ein Satz kann in zweifacher Weise unwahrscheinlich sein: einmal, wenn er zu ungereimten Folgerungen führt, wie wenn man beispielsweise behauptete, daß alles oder daß nichts sich bewegt; dann, wenn es Sätze sind, deren Wahl eine minderwertige Gesinnung verrät und die mit rechtschaffenem Wollen nicht vereinbar sind, wie z. B. daß die Lust das höchste Gut und daß es besser ist, Unrecht zu tun als Unrecht zu leiden. Denn man wird gegen die Anwälte solcher Sätze eingenommen, indem man sich vorstellt, daß sie sie nicht der logischen Übung halber verteidigen, sondern als ihre wahre Meinung vortragen.
Zehntes Kapitel.
Die Schlüsse, die Falsches ergeben, muß man entkräften, indem man den Punkt umstößt, auf dem die falsche Folgerung beruht.
Um sie zu entkräften, genügt es nicht, das erste beste umzustoßen, auch wenn es etwas Falsches ist. Der Schluß kann ja mehrere Fehler haben, wie wenn man z. B. die Prämissen nimmt, daß der Sitzende schreibt und Sokrates sitzt. Denn aus diesen Prämissen folgt, daß Sokrates schreibt. Ist nun der Satz umgestoßen, daß Sokrates sitzt, so ist für die Entkräftung der Begründung noch nichts gewonnen, und doch ist der Vordersatz falsch. Aber es liegt nicht an ihm, daß die Begründung falsch ist. Denn wenn jemand zufällig sitzt, aber ohne zu schreiben, so paßt hierauf diese Art, den Schluß zu entkräften, noch lange nicht. Mithin muß man nicht diesen Vordersatz umstoßen, sondern den anderen, daß der Sitzende schreibt. Denn nicht jeder Sitzende schreibt.
So hat man denn durch die Umstoßung des Satzes, auf dem der Fehler beruht, jedenfalls den Schluß entkräftet, aber ein Wissen um die Entkräftung hat doch nur, wer weiß, daß der Schluß auf ihm beruht, wie es bei den falsch gezeichneten geometrischen Figuren[155] der Fall ist. Denn da genügt es nicht, eine Instanz anzurufen, wenn auch das durch sie Umgestoßene falsch ist, sondern man muß zeigen, warum es falsch ist. Denn nur so kann man sehen, ob man die Instanz in Voraussicht ihrer Tragweite anruft oder nicht.
161aEs gibt aber vier Weisen, die Gewinnung eines Schlusses zu verhindern, entweder durch Umstoßung des Satzes, auf dem der Irrtum beruht, oder durch Anrufung einer Instanz, die nur für den Fragenden ihre Wirkung hat. Damit ist zwar nicht der Schluß entkräftet, aber der Fragende kann gleichwohl nicht weiter. Drittens durch Anrufung einer Instanz, die ihre Wirkung auf das Gefragte äußert. Denn es kann geschehen, daß das von dem Gegner Gewollte auf Grund seiner Frage nicht herauskommt, weil er verkehrt gefragt hat, während der eine oder andere Zusatz den Schluß ergeben würde. Wenn also der Fragende nicht weiter kann, so ist das eine Instanz in bezug auf den Fragenden, wenn aber wohl, so ist es eine Instanz in bezug auf das Gefragte. Die vierte Instanz endlich und die schlechteste erborgt man sich von der Zeit. Denn manche rufen Instanzen an, die zu ihrer Erledigung mehr Zeit erfordern würden, als die gepflogene Erörterung zuläßt.
So lassen sich denn Instanzen auf vierfache Art erbringen. Eine Entkräftung des gegnerischen Schlusses aber ist unter den genannten nur die erste, die anderen sind lediglich Mittel, ihn aufzuhalten und zu behindern.
Elftes Kapitel.
Der Tadel einer Beweisführung aber ist nicht derselbe, wenn man die Begründung an sich betrachtet, und in der Form, die sie bei einer Frage erhält.
Oft wird der Gefragte an der Mangelhaftigkeit einer Beweisführung schuld sein, weil er etwas nicht einräumt, womit sich eine gute Widerlegung seiner These hätte gewinnen lassen. Denn es steht nicht nur bei einem, wenn die gemeinsame Aufgabe gut gelöst wird.
Man ist somit zuweilen genötigt, gegen den Redenden, nicht gegen seine These zu argumentieren, wenn der Antwortende sich eigenwillig auf das Gegenteil von dem versteift, was der Fragende will. So verschulden es also die leeren Ausflüchte, die man macht, daß die Erörterungen aus dialektischen zu agonistischen (reinen Streitreden) werden.
Auch muß man, da solche Reden der Übung und Probe, nicht der Lehre wegen geschehen, offenbar nicht nur auf das Wahre, sondern auch auf Falsches schließen, und nicht immer aus wahren, sondern hin und wieder auch aus falschen Sätzen. Denn der Disputierende muß oft, wo etwas Wahres aufgestellt ist, es umstoßen und sich dabei folgerichtig auf falsche Prämissen stützen. Zuweilen muß er auch einen falschen Satz durch falsche Sätze umstoßen. Denn es kann wohl geschehen, daß jemand etwas Unwahres eher glaubt als die Wahrheit, und wenn man mithin auf Grund seiner Vorstellungen argumentiert, so wird ihn das nicht sowohl im Irrtum bestärken, als vielmehr von der Wahrheit überzeugen.
Man muß aber, wenn man in rechter Weise (von dem eigentlichen Ziele und von dem eigentlichen Wege) ablenken will, dabei dialektisch, nicht eristisch (rechthaberisch) verfahren, wie der Geometriker bei der geometrischen Manier bleiben muß, mag nun das Gefolgerte falsch oder wahr sein. Welches aber dialektische Schlüsse sind, ist oben (I, 1) erklärt worden.
Da aber ein schlechter Genosse ist wer das gemeinsame Werk hindert, so gilt das offenbar auch bei der Rede. Denn auch hier besteht eine gemeinsame Aufgabe, außer für die, die nur disputieren, um im Streite ihre Kräfte zu messen; denn siegen kann nicht 161bmehr als einer.
Es ist aber gleichgültig, ob man den Schaden durch das Antworten oder durch das Fragen verursacht. Wer eristisch fragt, disputiert ebenso schlecht, wie wer beim Antworten nicht zugibt was den Schein für sich hat, und sich auf nichts einläßt, was der Fragende herausbringen möchte.
So erhellt denn aus dem Gesagten, daß man die Beweisführung an sich nicht auf dieselbe Weise tadeln darf wie den Fragenden. Denn es kann wohl sein, daß die Beweisführung schlecht ist und der Fragende trotzdem wider den Antwortenden so gut disputiert hat, als nur möglich war. Denn gegen Quertreiber kann man vielleicht nicht sofort Schlüsse ziehen, wie man möchte, sondern nur so, wie es möglich ist.
Da es aber unbestimmt ist, wann die Menschen das Gegenteil annehmen und wann sie ihre ursprüngliche Ansicht festhalten — denn oft sagen sie, wenn sie mit sich selbst sprechen, Entgegengesetztes und geben hernach zu was sie zuvor verneint haben, daher sie denn oft auf eine Frage dem Gegenteil von dem beipflichten, was sie im Anfang gesagt haben — nun, so müssen die Disputationen aus diesem Grunde mißraten. Die Schuld hat der Antwortende, weil er das eine nicht zugibt und anderes von der und der Art zugibt. Es ist also klar, daß man die Fragenden nicht ebenso tadeln darf wie die Beweisführungen.
Es kann aber die Beweisführung an sich einem fünffachen Tadel unterliegen: dem ersten, wenn aus den Prämissen, in denen der Schlußsatz enthalten ist, weder das Behauptete noch überhaupt etwas folgt, weil sie falsch oder unwahrscheinlich sind, alle oder die meisten, und wenn sich der Schlußsatz weder durch Weglassungen noch durch Zusätze noch durch beide zugleich formell korrekt erzielen läßt;
dem zweiten, wenn der Schluß, den man aus solchen Prämissen und auf solche Art, wie eben gesagt worden, gewinnt, sich nicht gegen die These kehrt;
dem dritten, wenn einige Zusätze, die man machen könnte, den Schluß zustande kommen lassen, diese Zusätze aber schlechter sind als das Gefragte (die Prämissen) und weniger wahrscheinlich als der Schlußsatz;
wiederum, wenn der Schluß zustande kommt, wofern man einiges wegläßt. Denn man nimmt zuweilen mehr, als notwendig ist, in die Begründung auf, und so gilt der Schluß nicht darum, weil dieses ist;
endlich, wenn man aus solchen Vordersätzen schließt, die unwahrscheinlicher und weniger glaubhaft sind als der Schlußsatz, oder aus solchen, die wahr, aber schwerer zu beweisen sind als das Problem.
Man kann aber nicht verlangen, daß die Prämissen bei allen Problemen gleich wahrscheinlich und überzeugend seien, da unter den Problemen die einen von vornherein von Natur leichter, die anderen schwerer sind, und wenn man darum die Ergebnisse aus so wahrscheinlichen Vordersätzen gewinnt, als jeweilig möglich ist, so hat man gut argumentiert. Daraus sieht man nun, daß auch für die Beweisführung der Tadel nicht derselbe sein kann, wenn man das zur Erörterung stehende Problem, und wenn man sie selbst in Betracht nimmt. Denn die Beweisführung kann an sich gar wohl Tadel, in Rücksicht auf das Problem aber Lob verdienen, 162aund umgekehrt an sich Lob, in Rücksicht auf das Problem aber Tadel, dann nämlich, wenn man den Folgesatz leicht aus vielem Wahrscheinlichen und Wahren gewinnen kann.
Es ist aber auch wohl einmal eine schlüssige Beweisführung schlechter als eine nichtschlüssige, wenn die eine von einfältigen Vordersätzen zu einem nicht so gearteten Problem gelangt, während die andere noch einiger wahrscheinlichen und wahren Prämissen bedarf und der Beweis doch nicht auf dem noch Beizufügenden beruht.
Die aber, die aus Falschem Wahres schließen, trifft kein gerechter Vorwurf. Falsches muß man immer aus Falschem schließen, Wahres aber kann man zuweilen auch aus Falschem schließen, wie aus der Analytik erhellt (Prior. II, 2).
Wenn ein angegebener Grund der Beweis (Demonstration, Apodeixis) für etwas ist und noch etwas anderes gefolgert wird, was gar nicht in die Konklusion gehört, so gilt der Schluß hierfür nicht, und scheint es doch so, so wird die Folgerung zum Sophisma und ist kein Beweis mehr.
Es ist aber ein Philosophem ein beweisender (demonstrativer, apodiktischer) Schluß, ein Epicheirem ein dialektischer Schluß, ein Sophisma ein eristischer Schluß (Streitschluß) und ein Aporem ein dialektischer Schluß auf das kontradiktorische Gegenteil[156].
Wird etwas aus Sätzen bewiesen, die beide wahrscheinlich, aber nicht gleich wahrscheinlich sind, so hindert nichts, daß das Bewiesene (an sich, abgesehen von seiner Ableitung) wahrscheinlicher ist als jeder der beiden Sätze. Ist aber der eine Satz wahrscheinlich, der andere keins von beidem (auch nicht unwahrscheinlich), oder ist der eine wahrscheinlich, der andere nicht wahrscheinlich, so ist das Bewiesene (in Betracht der Ableitung), wenn sie es gleich sehr sind, gleich wahrscheinlich und nicht wahrscheinlich, ist aber ein Satz in höherem Grade unwahrscheinlich, so muß es ihm folgen[157].
Auch das ist ein Fehler, der bei den Schlußfolgerungen vorkommt, daß man zu weitläufig beweist, obschon es kürzer geschehen könnte, mit Beschränkung auf die Prämissen, die innerlich zum Beweisgrund gehören, so z. B. wenn man zum Erweis des Satzes, daß eine Meinung mehr eine solche ist als die andere (glaubwürdiger), forderte, daß das, was an sich das Jeweilige sei, es am meisten sei; nun gebe es aber ein Objekt wahrer Meinung an sich; also sei es mehr Objekt der Meinung als die anderen Objekte. Es sei aber das Genannte ein Mehr für das Mehr (der Meinung). Es gebe nun aber auch eine wahre Meinung an sich, die genauer (und glaubwürdiger) sein müsse als die einzelnen Meinungen. Nun hat man die Postulate: einmal, daß es eine wahre Meinung an sich gibt, und dann, daß jedes Ansich am meisten das Betreffende ist. Also ist diese am meisten wahre Meinung genauer. Welches ist hier das Gebrechen? Doch wohl dieses, daß bei einer solchen Argumentation der Beweisgrund ins Dunkel gerückt wird.
Zwölftes Kapitel.
Eine Beweisführung ist klar: in einer, der gewöhnlichsten Weise, wenn sie so gewonnen wird, daß es keiner weiteren Fragen (Vordersätze) bedarf; in einer zweiten sodann, nach der sie auch vornehmlich so heißt, wenn sie Vordersätze verwendet, aus denen der Schlußsatz notwendig folgt 162bund die selbst durch Schluß erhalten werden; endlich, wenn sie nur solcher Hilfssätze ermangelt, die sehr wahrscheinlich sind.
Falsch heißt eine Beweisführung in vierfachem Sinne: einmal, wenn sie durch Schluß zu erfolgen scheint, ohne daß es wirklich der Fall ist, eine Weise, die als eristischer Schluß bezeichnet wird; dann zweitens, wenn sie zwar durch Schluß erfolgt, der Schluß aber nicht auf das führt, worum es sich handelt, ein Fehler, der besonders bei der Zurückführung aufs Unmögliche vorkommt; oder drittens, wenn der Schluß zwar den Satz ergibt, um den es sich handelt, aber nicht nach der dem Gegenstande entsprechenden Methode. Das ist der Fall, wenn er nicht medizinisch ist, aber so scheint, oder geometrisch scheint, es aber nicht ist, oder dialektisch, und es wieder nicht ist, mag nun das Ergebnis richtig oder falsch sein. Endlich viertens ist die Beweisführung noch in einem anderen Sinne falsch, wenn sie mit Hilfe falscher Vordersätze zustande kommt. Der Schlußsatz einer solchen Deduktion wird bald falsch, bald wahr sein. Denn Falsches wird immer aus Falschem geschlossen, Wahres aber kann auch aus Nichtwahrem geschlossen werden, wie wir schon vorhin erklärt haben.
Daß nun eine Beweisführung falsch ist, ist mehr ein Fehler des Beweisenden als des Beweises, und auch nicht immer des Beweisenden, sondern nur dann, wenn er ihn nicht bemerkt, da wir sie uns an sich lieber als viele wahre gefallen lassen, wenn sie durch möglichst wahr Scheinendes etwas Wahres umstößt. Denn bei solcher Beschaffenheit wird sie zum Beweis, daß anderes wahr ist. Denn es ist dann durchaus notwendig, daß eine Voraussetzung nicht stimmt, und mithin kann die Argumentation zum Beweis des Gedachten dienen[158]. Leitete sie aber Wahres mit Hilfe falscher und sehr einfältiger Vordersätze ab, so wäre sie schlechter als viele Beweisführungen, die auf Falsches herauskommen, und das gälte auch, wenn sie Falsches folgerte.
Man sieht also, daß die erste Frage bei einer Beweisführung an sich[159] die ist, ob sie schließt, die zweite, ob auf Wahres oder Falsches, und die dritte, aus was für Prämissen. Wenn aus falschen, aber wahrscheinlichen, so ist sie logisch, wenn aus wahren, aber unwahrscheinlichen, so ist sie schlecht. Wenn sie aber auf Falsches und dabei noch sehr Einfältiges schließt, so ist sie offenbar schlecht, absolut oder im Verhältnis zum Gegenstand.
Dreizehntes Kapitel.
Wie der Fragende das ursprünglich zur Erörterung Stehende und das Gegenteil fordert, ist, wenn das Gespräch um der Wahrheit willen geführt wird, in der Analytik (Prior. II, 16) erklärt worden; wie man aber diese Forderung erhebt, wenn es sich um Wahrscheinliches handelt, soll jetzt erklärt werden.
Was die petitio principii betrifft, so scheint man sie auf fünferlei Weise zu begehen.
An erster Stelle und am augenscheinlichsten, wenn man eben das fordert, was zu beweisen wäre. Dieses Verfahren bleibt, wo man die Sache selbst nennt, nicht leicht verborgen, dagegen eher bei den Synonyma und da, 163awo das Wort dasselbe besagt wie die beschreibende Rede[160].
Zweitens, wenn man etwas, was eines partikulären Beweises bedürfte, allgemein postulierte, wenn man z. B. beweisen wollte, daß konträr Entgegengesetztes unter dieselbe Wissenschaft fällt, und postulierte, daß diese Regel für Entgegengesetztes überhaupt gilt. Auf diese Weise scheint man etwas, was man für sich beweisen sollte, zusammen mit anderem und umfassenderem zu postulieren.
Drittens, wenn man, wo etwas allgemein zu beweisen ist, etwas Partikuläres postuliert, z. B. wo zu beweisen ist, daß die Wissenschaft für alles Entgegengesetzte dieselbe ist, postuliert, daß sie es für einiges Entgegengesetzte ist. Hier scheint man was man mit anderem zusammen beweisen sollte, gesondert für sich zu postulieren.
Ferner, wenn man das Problem in der Art postuliert, daß man es teilt, z. B. wo man beweisen sollte, daß die Heilkunde auf das Gesunde und das Ungesunde geht, beides getrennt postuliert.
Endlich, wenn man von zwei Dingen, die sich notwendig folgen, eines postuliert, z. B. daß die Seite des Quadrats mit der Diagonale inkommensurabel ist, wo man beweisen sollte, daß die Diagonale mit der Seite inkommensurabel ist.
Auf gleich viele Weisen postuliert man das Gegenteil des zu Anfang Gefragten.
Erstens nämlich, wenn man die entgegengesetzte Bejahung und Verneinung postuliert.
Zweitens, wenn man konträr Entgegengesetztes zugestanden haben will, daß beispielsweise ein und dasselbe gut und schlecht ist.
Drittens, wenn man zuerst das Allgemeine annimmt, und dann wieder die partikuläre Kontradiktion postuliert, wenn man z. B. erst annimmt, daß es für Konträres nur eine Wissenschaft gibt, und dann wieder für Gesundes und Ungesundes je eine andere Wissenschaft fordert, oder zuerst dieses postuliert, und dann für das Allgemeine das Gegenteil zur Geltung bringen möchte.
Ferner, wenn man das konträre Gegenteil von dem postuliert, was mit Notwendigkeit aus den zugestandenen Vordersätzen folgt.
Und endlich, wenn man zwar das Gegenteilige selbst nicht annimmt, aber auf zwei Postulaten besteht, die den Widerspruch zugunsten des Gegenteils ergeben.
Die Postulierung des Gegenteils unterscheidet sich von der petitio principii dadurch, daß sich bei dieser der Fehler auf den Schlußsatz bezieht — denn ihn hat man im Auge, wenn man von einer petitio principii spricht —, das Gegenteil dagegen zielt auf die Vordersätze, sofern sie ein bestimmtes Verhältnis zueinander haben.
Vierzehntes Kapitel.
Um aber in dieser Art von Beweisführungen Übung und Gewandtheit zu erlangen, muß man sich erstens gewöhnen, die Schlüsse umzukehren. So wird man einmal die Probleme geschickter begründen können und dann die volle Fertigkeit gewinnen, in wenigen Schlüssen gleichsam viele zu erhalten. Denn einen Schluß umkehren heißt, das Gegenteil der Konklusion nehmen und mit ihm und den übrigen Prämissen einen von den gegebenen Sätzen umstoßen (Anal. prior. II, 8). Denn wenn die Schlußfolgerung nicht gilt, wird notwendig einer von den Vordersätzen aufgehoben, da ja die Konklusion ihre Notwendigkeit aus ihrer Gesamtheit schöpfte.
Sodann muß man sich bei jeder These, für die Bejahung und die Verneinung, nach Gründen umsehen, 163bund hat man sie gefunden, sofort die Entscheidung suchen; so hat man zugleich die beste Übung fürs Fragen wie fürs Antworten. Und kann man mit keinem anderen disputieren, so muß man sich auf diese Weise für sich selbst üben. Und man muß parallele dialektische Argumente zusammenstellen und sie mit Rücksicht auf den Widerspruch des Gegners auswählen. Denn es ist für die Erhärtung einer Sache ein großer Vorteil und für die Widerlegung eine große Hilfe, wenn man für das Ja wie für das Nein Argumente zur Verfügung hat. Da muß der Gegner nach beiden Seiten auf der Hut sein.
Auch für die Erkenntnis und die philosophische Klugheit ist es kein geringes Hilfsmittel, wenn man die Konsequenzen zweier entgegengesetzten Annahmen übersehen kann und übersehen hat. Denn dann bleibt weiter nichts zu tun, als unter beiden die richtige Wahl zu treffen. Dazu bedarf es aber einer guten Naturanlage, und das ist recht eigentlich eine gute Anlage, daß man fähig ist, das Wahre richtig zu wählen und das Falsche zu meiden. Das ist eben die Kunst gut angelegter Menschen: sie begegnen dem, was man ihnen vorträgt, mit der rechten Liebe und dem rechten Haß und entscheiden richtig, was das Beste ist.
Man muß auch für die am häufigsten erörterten Probleme und besonders für die obersten Grundsätze die Beweisführungen gut innehaben. Denn bei diesen machen die Antwortenden oft Schwierigkeiten.
Ferner muß man über viele Definitionen verfügen und diejenigen unter ihnen, die sich auf die vornehmsten und ersten Begriffe beziehen, in Bereitschaft haben. Denn durch sie kommen die Schlüsse zustande.
Man muß auch danach trachten, diejenigen Stücke, auf die man sonst beim Disputieren des öfteren zurückkommt, innezuhaben. Denn wie es in der Geometrie von Vorteil ist, in den Elementen beschlagen zu sein, und wie in der Arithmetik die Vertrautheit mit der Multiplikation der Grundzahlen viel für die Gewandtheit in der Multiplikation der anderen Zahlen austrägt, so ist es auch bei den Disputationen nützlich, wenn man die Prinzipien gegenwärtig hat und die Vordersätze auswendig kann. Denn wie der Mnemoniker (der in der Gedächtniskunst Bewanderte) nur die mnemonischen Örter vor sich zu haben braucht, um durch sie sofort an die Sache selbst erinnert zu werden, so werden einen auch diese Stücke im Schließen geschickt machen, weil man die gedachten Prinzipien und Sätze in bestimmter Zahl vor sich hat. Man präge sich aber lieber einen allgemeinen Vordersatz (einen Ort) als eine Beweisführung ins Gedächtnis. Denn es ist nicht eben schwer, sich mit einem Vorrate von Prinzipien und Voraussetzungen auszurüsten.
Ferner muß man sich darin üben, aus einer Beweisführung möglichst versteckt viele zu machen. Dies geschieht, wenn man sich soweit als möglich aus dem Bereich der Dinge, die zur Erörterung stehen, entfernt. Diesem Verfahren fügen sich am besten die allgemeinsten Sätze, z. B. der Satz, daß es nicht eine Wissenschaft für Mehreres gibt; 164adenn so allgemein gefaßt, gilt der Satz auch von dem Relativen, dem Konträren und dem Begriffsverwandten[161]. Man muß aber auch, wenn man an die Sätze des Gegners erinnert, sie in eine allgemeine Fassung bringen, wenn er sie auch in beschränktem Sinne aufgestellt hat. Denn auch so kann man aus einem Satze mehrere machen. Ähnlich verfährt man in der Rhetorik mit den Enthymemen[162]. Dagegen muß man sich für den eigenen Zweck möglichst davor hüten, seine Schlüsse zu verallgemeinern.
Auch muß man immer darauf achten, ob die Schlüsse auf Grund genereller Prämissen gewonnen werden. Denn alle partikulären Schlüsse sind auch allgemein gezogen, und in dem partikulären Beweis ist der Beweis für das Allgemeine enthalten, weil ohne das Allgemeine nichts gefolgert werden kann.
Die Gewandtheit in der Induktion muß man gegenüber einem jungen, die Gewandtheit im Schlußverfahren gegenüber einem geübten Gegner zur Geltung bringen. Von denen, die in der Syllogistik beschlagen sind, muß man die Vordersätze, von denen, die induktiv verfahren, die Beispiele zu entlehnen suchen, weil beide hierin geschickt sind.
164b
Überhaupt muß man sehen, aus den Disputierübungen entweder einen Schluß über etwas mitzunehmen oder eine Lösung oder eine Aufstellung oder eine Beanstandung oder ein Urteil darüber, ob man richtig oder nicht richtig gefragt hat, man selbst oder sonst einer, und inwiefern das eine oder das andere geschehen ist. Denn darin liegt die Kunst, derenthalben man sich übt, und besonders in den Aufstellungen und Anständen. Denn um in zwei Worten alles zu sagen: ein Dialektiker ist wer etwas aufzustellen und zu beanstanden weiß. Aufstellen heißt, aus Mehrerem Eines machen — denn das, was zu begründen ist, muß zu einem Ganzen zusammengefaßt werden —, und Beanstanden heißt, aus Einem Vieles machen. Denn man unterscheidet entweder oder man widerlegt, indem man die eine Aufstellung zugibt, die andere nicht.
Man darf aber nicht mit jedem disputieren und sich nicht mit dem ersten besten einlassen; denn je nachdem der Gegner ist, kann aus den Disputationen nichts Rechtes werden. Wollte man einen Widerpart, der um jeden Preis den Schein behaupten will, daß ihm nicht beizukommen sei, um jeden Preis matt stellen, so wäre das zwar gerecht, aber man würde sich selbst vergeben. Deshalb darf man nicht leichthin mit jedwedem anbinden. Denn da kann nichts herauskommen als böses Gerede. Würden doch auch die, die sich bloß üben wollen, kaum umhin können, bei solchen Disputationen in einen streitsüchtigen und rechthaberischen Ton zu verfallen.
Endlich muß man noch für solche Probleme Beweise bereit haben, bei denen man nur über sehr wenige Gründe verfügt, aber solche, die für sehr vieles verwandt werden können. Das sind die allgemeinen Gründe und solche, zu denen man von den elementaren Beobachtungen und Begriffen aus schwerer den Weg findet[163].