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Topik

Note 70 — Fünftes Buch.

Eugen Rolfes translation

Nachdem die vier Arten des Proprium im 2. Absatz paarweise genannt und an Beispielen kurz verdeutlicht worden sind, werden sie hier jede für sich näher erklärt. — Proprium des Menschen an sich ist sterbliches wissensfähiges Sinnenwesen. Es sind scheinbar zwei Attribute, aber sterblich soll Sinnenwesen nur von den Geistern unterscheiden. K. 4. Abs. 2 ist wissensfähiges Sinnenwesen Proprium des Menschen. Das Merkmal wissensfähig unterscheidet ihn von den Tieren, sofern sie nicht wissen, und von Gott, sofern er nicht des Wissens bloß fähig ist, oder es passiv aufnimmt, δεκτικός. Aber obschon ein solches Proprium seinem Subjekte an sich und immer zukommt, so ist es doch keine Wesensbestimmung, wie etwa die Gattung, sondern etwas, was zum Wesen hinzutritt. So ist es z. B. auch ein Proprium des ebenen Dreiecks, daß seine Winkelsumme zwei Rechte beträgt, aber das folgt erst aus der Definition, nach der es eine von drei graden Linien umschlossene Figur ist. So folgt auch wissensfähig beim Menschen aus seiner vernünftigen Natur.

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