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Handbuch der Germanischen Mythologie

VIERTES HAUPTSTÜCK. (continued 2)

Reading edition

Der hl. Willebrord brach auf Walchern ein altehrwürdiges, von einem tapferen Wächter behütetes Heiligtum.⁠[733] Da im Dünensande vor Walcheren Trümmer römischer Steinbauten und Nehalenniasteine sich vorfanden, handelt es sich vermutlich um einen Tempel aus der Römerzeit, den die Germanen nach Abzug der Römer zum Dienste ihrer eigenen Götter benutzten. Überhaupt muss man mit der Möglichkeit rechnen, dass die auf römisches Gebiet einrückenden Germanen, hier und da ihre Opferstätten in verlassene römische Tempel verlegten. Nahmen die germanischen Söldner doch auch ebenso willig den Brauch bildergeschmückter Weihsteine von ihren römischen Kameraden an, nicht bloss zum Kaiserkult und zum Dienst der römischen Truppengenien, sondern auch zu Ehren heimischer Volksgötter. Wo steinerne Tempelbauten unter Germanen erwähnt werden, liegt dieser Verdacht sehr nahe. In des Jonas von Bobbio vita Columbani Kap. 17 (J. Grimm, Myth. 73) ist von römischen Thermen, mit Steinbildern geschmückt, die Rede, denen die Burgunden bei Luxeuil in Franche comté Verehrung erwiesen. Echt germanische Tempel waren aus Holz gefertigt, allenfalls aus Rasenstücken und rohen Steinen kunstlos geschichtet, aber nicht aus kunstvoll behauenen Steinen regelrecht gemauert.⁠[734]

Am ausführlichsten ist das Heiligtum des Fosite auf Helgoland geschildert, wohin Willebrord zwischen 690 und 714 verschlagen wurde. Für die dem Gotte geheiligte Stätte hatten die Friesen die höchste Verehrung. Alles, Tempel, Äcker, Wälder, Quellen, weidende Tiere, Schätze gehörten dem Gotte. Keiner der Heiden des Landes wagte, Tiere, die dort weideten, oder irgend welchen Gegenstand des Landes zu berühren, nur schweigend schöpften sie das Wasser der Quelle, die dort entsprang. Nach König Redbads Satzung galt es für ein des Todes würdiges Verbrechen, als Willebrords Gefährten Tiere der Insel zu ihrer Nahrung schlachteten, und Willebrord drei Leute in der heiligen Quelle taufte. Drei Tage liess König Redbad das Loos ziehen; dadurch entschieden die Götter bei einem der Gefährten Willebrords, dass er getötet werden musste; er selbst und die andern durften die Insel verlassen. Das Volk ums Jahr 700 glaubte, jeden, der das geweihte Land nicht in tiefster Verehrung betrete, müsse die Strafe des Gottes, Raserei oder sofortiger Tod treffen. Im 11. Jahrhundert, als bereits das Christentum eingezogen war, herrschte noch der Glaube, dass jeder, der auf der Insel das geringste raube, Schiffbruch oder schweren Tod erleiden müsse, daher denn alle, von tiefer Furcht erfüllt, bereit waren, von ihrem Seeraub den zehnten Teil den Eremiten darzubringen, die auf dem Lande angesiedelt waren.

Hier finden wir alle wesentlichen Merkmale des germanischen Heiligtums, Wald, Tempel, Opferquelle, Tempelgut an Hort und Herde, alles unter besonderem unverletzlichem Frieden. Mit der Schilderung des friesischen Heiligtums stimmt die des schwedischen Haupttempels überein, die wir Adam von Bremen⁠[735] verdanken.

Das Schwedenvolk hat einen sehr berühmten Tempel, der Uppsala heisst und nicht weit von der Stadt Sigtun liegt. In diesem Tempel, der ganz von Gold gebaut ist, betet das Volk die Bildnisse dreier Götter an, und zwar so, dass der mächtigste von ihnen, Thor, mitten im Saale seinen Thron hat; rechts und links sitzen Wodan und Fricco. Nahe bei diesem Tempel steht ein sehr grosser Baum, der seine Zweige weithin ausbreitet und im Winter wie im Sommer immer grün ist. Welcher Art derselbe ist, weiss niemand. Dort ist auch eine Quelle, wo die Heiden Opfer anzustellen und einen Menschen lebendig zu versenken pflegen. Wenn dieser nicht wiedergefunden wird, so ist der Wunsch des Volkes bestätigt. Den Tempel umgibt eine goldene Kette, die am Giebel des Gebäudes hängt und den Herankommenden entgegenblinkt. Das folgende Kapitel 27 schildert auch noch den beim Tempel gelegenen Hain, dessen Bäume durch die verwesenden Körper geopferter Menschen schaurig geweiht waren. Der uralte schaurige Bannwald steht hier noch wie ein Denkmal vergangener Zeiten neben dem freundlichen Bild des Tempels und des über der Quelle rauschenden immergrünen Baumes. Beachtenswert ist die goldene Kette, die den Tempel umgibt. Sie erinnert an die vébǫnd des nordischen Rechtes, an die heiligen Schnüre, die, an Haselstangen geknüpft, das Gericht abgrenzten.

Genaues über Bau und Einrichtung des Tempels berichten nur norwegisch-isländische Quellen.⁠[736] Der nordische Tempel, in Norwegen aus Holz⁠[737], auf Island auch aus Torf, Steinen oder Lavablöcken erbaut, entspricht aber schwerlich dem altgermanischen.

Thorolf, der in Norwegen einen Tempel besessen hatte, brach ihn ab, nahm die Erde, die unter dem Altar gewesen war, und das meiste Holzwerk mit, liess in Island den Ort seiner Niederlassung durch seine Hochsitzpfeiler, auf welchen Thor eingeschnitzt war, bestimmen und schritt alsbald zum Wiederaufbau seines Gotteshauses. „Da liess er den Tempel erbauen, und es war das ein grosses Haus; es waren Thüren an den Seitenwänden und nahe an dem einen Ende; innerhalb standen da die Hochsitzpfeiler und darin waren Nägel, die hiessen Götternägel (reginnaglar). Im innern Teile des Hauses war ein Haus in der Art, wie nun der Chor in den Kirchen ist, und es stand da eine Erhöhung mitten auf dem Boden und ein Altar, und darauf lag ein Ring ohne Ende von zwei (andere Lesarten: neun, zwanzig) Unzen Gewicht, und auf den sollte man alle Eide schwören; den Ring sollte der Häuptling an der Hand tragen bei allen Volksversammlungen. Auf der Erhöhung sollte auch der Blutkessel stehen und darin der Blutzweig, als wäre es ein Sprengwedel, und damit sollte man aus dem Kessel das Blut spritzen, welches hlaut genannt wurde; das war solches Blut, wenn Tiere geschlachtet wurden, die man den Göttern opferte. Um die Erhöhung herum waren in dem Nebenhause den Göttern ihre Plätze angewiesen.“ In der Kjalnesingasaga wird vom Goden Thorgrim erzählt: „Er war ein eifriger Opferer; er liess einen grossen Tempel errichten auf seinem Hofe, der war 120 Fuss lang und 60 Fuss breit; Thor wurde da zumeist verehrt; da war es innen rund gemacht wie eine Haube (d. h. gewölbt); das war alles mit Tapeten behängt und mit Fenstern versehen; da stand Thor in der Mitte und beider Hand andere Götter. Vorn davor stand eine Erhöhung, mit grosser Kunstfertigkeit gemacht und oben mit Eisen getäfelt; darauf sollte ein Feuer sein, das nie erlöschen sollte; das nannten sie das geweihte Feuer. Auf dieser Erhöhung sollte ein grosser Ring liegen, aus Silber (andere Lesart: aus Gold) gemacht; den sollte der Tempelgode an der Hand tragen bei allen Volksversammlungen; auf den sollte man alle Eide schwören wegen Klagsachen. Auf der Erhöhung sollte auch ein grosser Kessel stehen von Kupfer; darein sollte man all das Blut lassen, das von dem Vieh käme, das dem Thor geschenkt würde, oder von den Menschen; das nannten sie hlaut und hlautbolli. Mit dem Blute sollte man die Menschen bespritzen und das Gut.“ Wie die Tempel zu den Opferfesten benützt wurden, lernen wir aus der Hákonarsaga góða: „Das war alte Sitte, wenn ein Opfer sein sollte, dass alle Bauern dahin kommen sollten, wo der Tempel war, und dahin ihre Sachen bringen, deren sie bedurften, solange das Opfermahl währte. Bei diesem Mahle sollten alle Leute Bier haben; da wurde auch allerhand Vieh geschlachtet, und ebenso Pferde, all das Blut aber, das daher kam, das nannte man hlaut, aber hlautbollar (Blutkessel) das, worin das Blut enthalten war; und hlautteinar (Blutzweige), die waren gemacht wie die Sprengwedel; damit sollte man die Altäre völlig bespritzen, und ebenso die Wände des Tempels von aussen und von innen, und so auch das Blut über die Leute sprengen; das Fleisch aber sollte man zur Bewirtung der Leute brauchen. Feuer sollte mitten auf dem Boden im Tempel sein, und darüber die Kessel, und die Vollbecher sollte man über das Feuer bringen; der aber, der das Mahl hielt und der Häuptling war, sollte den Vollbecher weihen und alle Opferspeise. Da trank man Odins, Njords, Freys Becher und das Gedächtniss angesehener Blutsfreunde. Sigurd Jarl war der freigebigste der Männer; er that ein Werk, das sehr berühmt war, dass er ein grosses Opfermahl zu Hladir hielt und alle Kosten allein trug.“

Die grossen Tempel waren prächtig ausgeschmückt; an der Tempelthüre zu Hladir und auch anderwärts war ein goldener Thürring angebracht. Bei den skandinavischen Tempeln darf man an reiches Holzschnitzwerk denken. Im Innern hingen bei Festen Teppiche. Auch Goldverzierungen an Säulen und Wänden, an Gerätschaften und Götterbildern scheinen üblich gewesen zu sein. Vom schwedischen Tempel zu Uppsala sagt Adam, allerdings übertreibend, er sei ganz aus Gold gewesen. In Wirklichkeit handelte es sich wol nur um reiche goldene Zierat. Die freilich wenig glaubhafte längere Saga von den Droplaugssöhnen⁠[738] erwähnt eines von einem Gehege umschlossenen isländischen Tempels, der von Gold und Silber erglänzte. Darin waren Bilder Thors und Freys, der Frigg und der Freyja, angethan mit prächtigen Gewändern.

Den Angaben der alten Quellen begegnen die Überreste isländischer Tempel, die Sigurður Vigfússon untersuchte. Vom nordischen Tempel gewinnen wir etwa folgendes Bild:

Skizze eines zweiteiligen nordischen Tempels
Skizze eines zweiteiligen nordischen Tempels

Der Hof bestand aus zwei Gebäuden, aus einem Langhause und aus einem kleineren halbrunden Anbau. Das Langhaus war ganz wie die gewöhnlichen Hallen eingerichtet, hatte seine Bänke längs den Wänden und den zwischen den Hauptsäulen befindlichen Hochsitz. Es diente zur Abhaltung der Opferschmäuse, wobei Feuer auf dem Boden zwischen den Sitzreihen angezündet waren. Über den Feuern hingen die Kessel zum Sieden des Opferfleisches. Das eigentliche Heiligtum bildete der Anbau, das afhús, das einen eigenen Eingang hatte und mit der Halle durch keine Thüröffnung verbunden war. Das afhús war ein überwölbter Halbrundbau, angelehnt an die schmale Giebelseite des Langhauses. In der Mitte des Halbkreises war der mit Eisen gedeckte Altar (stallr, stalli), auf dem geweihtes Feuer brannte und heilige Geräte, Ring, Blutkessel, Sprengwedel standen. In den alten Opfersteinen hatte eine runde Vertiefung das Blut aufgefangen, beim kunstvolleren Altar diente eine besondere Schale, ein kleiner Kessel (hlautbolli) dazu. Hinter dem Altare an der Rückwand des Halbrundes standen die Götterbilder auf einer bankartigen Erhöhung. Das afhús durften wol nur wenige Auserlesene, vor allen der Gode zum Vollzug der Opferhandlung betreten, das Langhaus nahm die „Sudgenossen“, die Opferteilnehmer auf.

Um den Tempel ging ein mannshoher Zaun mit verschliessbaren Thüren, der skíđgarđr, stafgarđr.⁠[739]

Die Anlage des nordischen Tempels erinnert stark an die Kirche mit Langschiff, Chor und Apsis, nur dass zwischen Chor und Langschiff keine Verbindung besteht. Diese Übereinstimmung ist schwerlich zufällig. Wir kennen nordische Tempel erst aus einer Zeit, da die Nordleute längst mit christlichen Kulturvölkern im Verkehre waren. Da konnte der Kirchenbau leicht auf den Tempelbau übertragen werden. Jedenfalls ist schon wegen des Verdachtes nachgeahmter Formen nicht die geringste Gewähr dafür, den verhältnissmässig so späten nordischen Tempel für ein Abbild des altgermanischen zu nehmen.

3. Götterbilder.

Tacitus berichtet Ann. 2, 45, dass die Germanen zur Zeit Armins durch die langen Kämpfe mit den Römern sich gewöhnt hätten, Feldzeichen zu folgen. In der Germania Kap. 7 erzählt er, dass die Feldzeichen bestanden aus effigies und signa ⁠[740], dass sie von Priestern in heiligen Hainen aufbewahrt und gleichsam als Vertreter der Götter von dort in den Kampf getragen wurden.⁠[741] Unter signa sind Attribute und Waffen der Götter, also etwa Wodans Speer, Donars Hammer, Tiuȥ Schwert zu verstehen, unter effigies Tierbilder, plastische, auf Tragstangen befestigte Bilder verschiedener symbolischer, den einzelnen Stammgöttern geheiligter Tiere, ferarum imagines, wie sie Tacitus Hist. 4, 22 nennt, wie wir sie auch sonst und durch Abbildungen auf der antoninischen Säule bezeugt finden. Es waren Bilder von Drachen, Wölfen, Stieren, Ebern, Adlern und Raben.

Gab es neben diesen symbolischen Feldzeichen, die zur Zeit Armins erst aufkamen, auch wirkliche Götterbilder? Germania Kap. 9 „neque in ullam humani oris speciem assimulare ex magnitudine caelestium arbitrantur“ ist rhetorische Phrase, aber bei den Alcis (Germania Kap. 43) behauptet Tacitus bestimmt, es seien keine Bilder vorhanden gewesen (nulla simulacra). Bei der Nerthusumfahrt könnte man allerdings an ein Bild denken. Aber es kann auch hier beim Symbol geblieben sein, ein Wagen, ein Schiff fuhr um, unsichtbar dachte man darin Nerthus oder Nehalennia zugegen. Späterer Brauch, wo wirkliche Bilder umher geführt wurden, ist für die Urzeit nicht maassgebend. Freilich wenn mit Wagen und Decke, si credere velis, numen ipsum, die Göttin selbst im heiligen See gebadet wurde, muss ein Bild da gewesen sein. Es dürfte sich wol wie mit dem Tempelbau verhalten. Ursprünglich genügte der Wald als Opferstätte, die Götter waren unsichtbar zugegen, hernach aber wurde ein Haus gezimmert und ein Bild darin aufgestellt. Zur Zeit des Tacitus löste die neue Sitte eben den älteren tempel- und bilderlosen Kult ab, wobei das Vorbild der Römer maassgebend war. Zur Zeit der Bekehrung herrschten in allen germanischen Ländern Tempel und Götterbilder vor.⁠[742]

Deutsche Söldner im römischen Heerdienst lernten von ihren Kameraden den Brauch, bildergeschmückte Weihsteine aufzustellen. So erhuben sich Altäre dem Herkules-Donar, Mars-Thingsus-Tiuȥ, der Isis-Nehalennia. Aber diese Weihsteine, welche die Inschriften tragen, die Bildwerke, die den Schmuck abgeben, sind bis auf den letzten Meisselstrich römisch, sie entstammen römischem Kulte und sind von römischen Steinmetzen hergestellt.⁠[743] Die Germanen haben sie nur veranlasst, bezahlt, allenfalls dem römischen Götternamen ein latinisiertes germanisches Beiwort beigefügt.

Aus rohen Steinen, Steinpfeilern und Holzpfählen, die man aufrichtete, mag allmälig das symbolartige Götterbild entstanden sein. Erwägt man die irminsûl der Sachsen und die norwegisch-isländische Hauptsäule mit ihrem abergläubischen Kulte und mit den daran eingeschnitzten Götterbildern, so möchte man in solchen roh geformten, vielleicht zunächst nur mit Köpfen versehenen Holzpfählen die Anfänge germanischer Götzenbilder vermuten.⁠[744]

Das älteste Zeugniss eines holzgeschnitzten Götterbildes führt in die zweite Hälfte des 4. Jahrhunderts zu den Goten. Athanarich liess eine Bildsäule auf einem Wagen (ξόανον ἐφ’ ἀρμάξης ἑστώς) herumführen mit dem Befehl, die Leute sollten davor niederfallen und opfern (Sozomenus, hist. eccl. 6,37). Die Nachrichten aus der Bekehrungszeit lauten sehr allgemein und geben keinen genauen Begriff von den Götzen, welche die Glaubensboten vorfanden. Auch muss man in Betracht ziehen, dass mit den Götterbildern, namentlich denen aus Stein oder Metall, schwerlich ursprünglich germanische gemeint sein werden, denn diese waren aus Holz gemacht, vielmehr Überreste aus der Römerzeit, die aber in den Dienst des germanischen Glaubens übernommen worden waren. Nach Gregor von Tours 2, 29–31 spricht Chrothild zu Chlodowech, den sie bekehren will: Eure Götter sind aus Stein, Holz oder Metall gemacht. Columban und der hl. Gallus trafen im Jahre 612 bei Bregenz am Bodensee einen Sitz der Abgötterei, drei vergoldete Erzbilder, die das Volk anbetete.⁠[745] Sie waren in der Wand einer Aureliakapelle angebracht. Das Volk hatte sich vom Christenglauben wieder ihnen als den alten und echten Schutzgöttern des Landes zugewandt. Der Heilige zerschlug sie und warf sie in den See und brachte das Christentum wieder zu Ehren. Wahrscheinlich hatten die Alamannen, als sie in die althelvetische Gegend vorrückten, diese Bilder römischer Schutzgenien, tutores hujus loci, vorgefunden und ihnen Verehrung erwiesen. Mussten sie doch die Bilder der auch ihnen vertrauten Landgeister darin erkennen; und auf neu gewonnenem Boden galt es, diese für sich günstig zu stimmen. Die Friesen beteten nach der vita Willehadi (MG. 2, 380) Steine und stumme, taube Bilder an (lapides, simulacra muta et surda).⁠[746] Am lebhaftesten hat sich der Bilderdienst bei den Nordleuten entwickelt, schon darum, weil bei ihnen das Heidentum länger währte.⁠[747] Meistens standen mehrere Bilder, nach ihrem Range geordnet, in einem Tempel, der demnach nicht einem einzigen, sondern einer Mehrheit von Göttern geweiht war. In Uppsala nennt Adam von Bremen drei Bildsäulen, Thor in der Mitte, links und rechts von ihm Odin und Freyr. Nach der Eyrbyggjasaga Kap. 4 und Kjalnesingasaga Kap. 2 wurden in den isländischen Tempeln zu Hof und Hofstadir neben Thor auch andre Götter aufgestellt, wahrscheinlich Freyr, Njord und Odin. In einem Tempel, den Hakon Jarl und Gudbrand gemeinsam besassen, stand Thor auf seinem Wagen neben Thorgerd und Irpa (Njála Kap. 89). In Hrafnkels Tempel (Hrafnkelssaga S. 23) standen neben Freyr mehrere andere Götter. Die späte Friðthjofssaga nennt Baldr neben anderen Götzen. Die Nachricht der Jómsvíkingasaga Kap. 12 von einem gotländischen Tempel mit hundert Götterbildern ist natürlich stark übertrieben. Die Götterbilder waren zumeist aus Holz geschnitzt, bekleidet und mit Gold und Silber geschmückt. Ihr Vorkommen ist keineswegs bloss auf die Tempel beschränkt. Thors Bild ist auf den Hauptsäulen des Hauses eingeschnitzt, auf der Rücklehne eines Stuhles, auf dem Vordersteven eines Heerschiffes. Man trug allenfalls ein aus Zahn geschnitztes Bildniss Thors, ein aus Silber geschmiedetes Bildniss Freys in der Tasche, um es jeden Augenblick anbeten zu können. Götterbilder aus Teig oder Thon, wahrscheinlich zum Hausgebrauch bestimmt, erwähnt ein norwegisches Rechtsbuch (Eidsifja Þings lǫg 1,24). Wenn der Isländer Olafr pá aufs Getäfel seines Wohnhauses zu Hjarðarholt Darstellungen aus der Götter- und Heldensage einschnitzen lässt, worauf Ulf Uggason der Skald in der zweiten Hälfte des zehnten Jahrhunderts seine berühmte Húsdrápa dichtete, so gehört eine derartige Verwendung der Mythen kaum mehr zum eigentlichen Kult; sie mag nur beiläufig erwähnt sein.

Die hölzernen Götterbilder müssen zuweilen lebensgross und kostbar gekleidet gewesen sein. Gunnar Helming brachte den Freysgötzen zu Fall und that seine Gewänder um. Er vertrat bei der Priesterin und dem Volke gegenüber völlig die Rolle des Gottes. Das gold- und silbergeschmückte, hammerbewehrte Thorsbild im Gudbrandsdal, das Olaf der Heilige zerschlägt, war ebenfalls sehr gross. Die wolgekleidete Thorgerd Hölgabrud war lebensgross, ihren goldenen Fingerring steckt Sigmund Brestisson an seinen Finger.

Der Bilderdienst scheint im Norden gegen das Ende des Heidentums so sehr entartet zu sein, dass man schliesslich zwischen Göttern und Götterbildern keinen Unterschied mehr machte. So nur ist der Betrug möglich, den sich Gunnar mit dem Freysbilde erlaubt. Dem Thorsbilde zu Hunthorp in Norwegen setzte man Speise vor und meinte, dass es diese verzehre. Vom Thorsbilde zu Raudsey meinte man, es gehe spazieren und lasse sich auf einen Kampf mit dem christlichen Könige ein. Grimkels Göttin Thorgerd zieht mit den andern Götzen aus ihrem Tempel und redet mit ihrem Verehrer; Thorgerds Bild bewegt den Arm und vermag einen Ring zu geben oder vorzuenthalten. Man traut den Götzen auch zu, dass sie sich selbst aus ihrem brennenden Tempel zu retten im Stande seien. Aber alle diese Nachrichten betreffen die späteste Zeit des Heidentums und sind in ziemlich späten Quellen überliefert. Wir erkennen nicht sicher, ob der nordische Bilderdienst wirklich so tief entartete, oder ob nur spätere christliche Übertreibung diesen bedenklichen Verfall dem ausgehenden Heidentum einschwärzte. Es ist ein arger Abstand, aber auch ein grosser Zeitunterschied zwischen dem urdeutschen Gottesdienst, wo der ehrwürdige heilige Hain zum Tempel der Gottheit diente, deren Gegenwart im Rauschen der Baumwipfel nur geahnt wurde, und dem spätnordischen Götzendienst.

Die altgermanischen Götterbilder waren aus Holz geschnitzt, Darauf weist die Bezeichnung des gotischen Bildes mit ξόανον, Schnitzbild; im Norden heissen die Bilder Holzgötter (trégođ) oder geschnitzte Götter (skurđgođ).

4. Tempelfrieden.

Ein besonderer Gottesfrieden ward im Heidentum den geweihten Stätten und Festzeiten beigelegt. Wer ihn brach, that ein Neidingswerk und verfiel dem Zorne der Götter, dem Opfertode. Des Festesfriedens bei der Nerthusumfahrt gedenkt Tacitus, im Leben des Willebrord vernehmen wir vom helgoländer Gottesfrieden. Im Norden ist der Tempel ein griđastađr, eine Stätte besonderen Friedens. Hofshelgi, Tempelheiligkeit heisst der Tempelfrieden. Es war nicht erlaubt, mit Waffen in der Hand den Tempel zu betreten. Das besagt die Egilssaga Kap. 49: „Die Leute da innen waren alle waffenlos, denn da war Tempelheiligkeit.“ In der Vatnsdælasaga Kap. 17 wendet sich Ingimund zu Rafn mit den Worten: „Es ist nicht Sitte, Waffen in den Tempel mitzunehmen, und du wirst den Zorn der Götter erfahren, wenn nicht Bussen erlegt werden.“ Wer den Gottesfrieden durch Gewaltthat verletzte, ward Wolf im Heiligtum, vargr í véum, geächtet, friedlos. Schuldbeladene Leute durften im Tempel nicht verweilen. Das friesische Recht setzt Opfertod auf die Verletzung der Tempel (lex Frisionum addit. sap. tit. 12). Ebenso erblickt das nordische Recht darin unsühnbaren Frevel. Nach der Njála Kap. 89 hatte Hrappr den dem Gudbrand und Hakon Jarl gemeinsamen Tempel verbrannt. Der Jarl lässt eifrige Verfolgung des Missethäters eintreten und sagt: „Der Mann, der das gethan hat, wird weggejagt werden aus Walhall und nie dahin kommen.“ Nach der Kjalnesingasaga Kap. 5, 11, 12 hatte Bui auf Island einen Tempel angezündet. Der Gode Thorgrim nennt die That ein beispielloses Verbrechen, andere schelten sie ein Neidingswerk, ein todeswürdiges Verbrechen. Hofshelgi mochte auch auf weiteren Umkreis über die eingehegte Opferstätte hinaus ausgedehnt werden. So ist ganz Helgoland befriedet. Der Isländer Thorolf richtete auf der Spitze des Vorgebirges Thorsnes eine grosse Friedensstätte ein. Da durfte der Boden weder durch vergossenes Blut noch mit menschlicher Notdurft verunreinigt werden. Nachmals entsteht unter den Dingleuten Kampf, die Stätte wird mit Blut befleckt. Da gilt der Platz als durch das vergossene Blut entweiht, das Ding und die zweifellos damit verbundene Opferstätte werden verlegt.⁠[748]

5. Tempelgut.

Zum germanischen Tempel gehörte Besitztum an liegenden und lebenden Gütern, aber auch an Schätzen. Ganz Helgoland war dem Fosite eigen. Wie auf Helgoland Fosites Herden weideten, so wurden beim Freystempel zu Drontheim heilige Pferde des Gottes unterhalten (Flateyjarbók 1, 337) und bei den alten Deutschen nach Tacitus Germ. 10 in heiligen Hainen werkheilige weisse Rosse, aus deren Wiehern die Zukunft vorausgesagt ward. Über gotisches Tempelgut belehrt ein Fundstück. Die Runenschrift auf dem zu Pietroassa in Rumänien gefundenen goldenen Armring wird

GUTANIO WI HAILAG

gelesen und gedeutet: das gotische heilige Göttereigen (Tempelgut).⁠[749] Der westgotische Goldhort, von dem einige Stücke sich erhielten, war vermutlich der heilige unter dem Schutze der Götter stehende und diesen zugehörige Kult- und Stammesbesitz, dessen Verwaltung und Aufbewahrung den Königen und Priestern zukam.

Dass die altfriesischen Götter neben Gütern aller Art auch Schätze an Gold und Silber⁠[750] besassen, beweist die Lebensbeschreibung des Liudger Kap. 14 und 15. Bischof Alberich entsandte den Liudger um 776 aus Utrecht in die östlich der Laubach gelegenen friesischen Gaue, um die dortigen Heidentempel zu zerstören. Er nahm aus ihnen die Schätze, von denen zwei Drittel der König Karl, ein Drittel Utrecht erhielt. Es war ein grosser Tempelschatz erbeutet worden (attulerunt magnum thesaurum, quem in delubris invenerant). Als König Karl 772 die sächsische Irminsul und ihren Tempel drei Tage lang zerstörte, erbeutete er dabei Gold und Silber (aurum vel argentum, quod ibi repperit, abstulit).

Beim isländischen Tempel hören wir näheres darüber.⁠[751] Zuweilen werden Tempel ein für allemal mit liegendem Gute seitens des Erbauers oder auch späterer Schenker ausgestattet. So berichtet die Landnáma 4 Kap. 2: „Eine Bergwiese lag noch zwischen dem Lande des Thorstein torfi und des Hakon, ohne von jemandem in Besitz genommen zu sein; die legten sie zum Tempel, und sie heisst fortan Hofsteigr (Tempelwiese).“ Ebenda 5 Kap. 3 heisst es vom Goden Jǫrundr zu Svertingsstaðir: „Er errichtete da einen grossen Tempel; ein Landstück lag noch ungenommen östlich des Fljot, zwischen Krossa und Joldusteinn; das Land umfuhr Jǫrundr mit Feuer und legte es zum Tempel.“ Ebenda 5 Kap. 2: „Asbjorn heiligte das von ihm in Besitz genommene Land dem Thor und nannte es Thorsmork.“ Von einzelnen Personen und ganzen Gemeinden wurden Weihgeschenke an die Tempel gemacht. Bei einer schweren Hungersnot wurde auf Island, der Vigaskútusaga Kap. 7 zufolge, in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts der Vorschlag gemacht, die Kinder auszusetzen und die alten Leute zu töten, zugleich durch das Geloben von Weihegeschenken an die Tempel den Zorn der Götter zu besänftigen. Die Islendingabók Kap. 2 erzählt von einer Schenkung, die Grímr geitskór, Ulfljots Pflegebruder, an die isländischen Tempel machte. Grimr hatte das Land bereist, um eine passende Stätte für das allsommerlich abzuhaltende Allding ausfindig zu machen; dafür hatte er von jedem Isländer einen Pfennig empfangen. Er aber gab dann dieses Gut zu den Tempeln. Die Haupttempel des Landes wurden durch eine besondere Steuer, den Tempelzoll (hoftollr) unterhalten. Der Gode erhob von seinen Dingleuten diese Abgabe zur Unterhaltung des Tempels und zur Bestreitung der Opferkosten, wozu er ausserdem aus eigenen Mitteln beisteuerte. So sagt die Eyrbyggjasaga Kap. 4: „Zum Tempel sollten alle Leute Zoll geben; aber der Gode sollte den Tempel aus eigenen Mitteln erhalten, so dass er nicht zerfiel, und die Opferfeste darin abhalten.“ In der Egilssaga Kap. 87 wird berichtet: „Oddr war da Häuptling im Borgarfjord südlich der Hvita; er war Hofsgode und hatte einen Tempel, zu dem alle Leute südlich der Skardsheide Tempelzoll bezahlten.“ In der Kjalnesingasaga Kap. 2 heisst es vom Tempel des Goden Thorgrim: „Da sollten alle Leute Tempelzoll dazu bezahlen. Das Vieh, welches zum Opfer gegeben wurde, sollte man zur Gastung der Leute anwenden, wenn Opferfeste gehalten wurden.“ Demnach war das Vermögen des heidnischen Tempels ganz ähnlich wie das Kirchengut der christlichen Zeit und bestand ebenso wie dieses aus gesetzlichen Abgaben und frommen Schenkungen. Der Þorsteins þáttr uxafóts Kap. 1 bemerkt auch richtig: „Jedermann sollte zum Tempel geben, wie nun zur Kirche Zehnt.“

6. Staats- und Privattempel.

Die gemeinsamen Opfer einer grösseren Anzahl von Volksgenossen oder gar des Gesamtvolkes erforderten entsprechende Opferstätten. Es gab Haupttempel, Heiligtümer, an denen die Gau- oder Landesbewohner Anteil hatten, neben zahlreichen kleineren Tempeln, die von der Gemeinde oder von einzelnen vermöglichen Leuten errichtet worden waren. Hauptopferstätte fürs Volk der Sueven, vielleicht überhaupt der Erminonen, ist der Semnonenhain, ein Haupttempel der ingwaeischen Nordseestämme stand auf der Nerthusinsel, für die Marsen, vielleicht für alle Istwaeonen war es das Tanfanaheiligtum. Bei den Friesen war Helgoland das Volksheiligtum, auch nach der Insel Walchern strömten die Leute von weither zusammen, bei den Sachsen scheint der Irminsûl diese Bedeutung zugekommen zu sein. Genaueren Einblick ins Tempelwesen gewähren die nordischen Länder. In Dänemark gab es vier Hauptopferstätten⁠[752], Viborg (Vébjorg) in Jütland, Odense (Ođins vé) in Fünen, Ringsted-Hleidra, das Thietmar von Merseburg beschreibt, in Seeland, Lund (an. lundr, der Opferhain) in Schonen. Ziemlich im Mittelpunkt der einzelnen Landesteile lagen die Haupttempel, wo die Landesbewohner zu den ständigen Opferfesten sich versammelten. Der Haupttempel auf Seeland scheint zugleich das dänische Volksheiligtum gewesen zu sein, wo alle neun Jahre das grosse dänische Volksopfer gefeiert wurde. Meistens, doch nicht regelmässig, waren die Haupttempel bei den Dingstätten errichtet, weil Recht und Religion mit einander unzertrennlich verknüpft waren, und weil der Bequemlichkeit halber wol meistens Ding- und Opferzeiten zusammenfielen. In Schweden war zu Uppsala der Reichstempel, auch hier mit dem grossen, alle neun Jahre stattfindenden Landesopfer. Eine Gliederung in verschiedene Opfer und demnach wol auch in mehrere Tempel zeigt sich auch auf Gotland, worüber die Gutasaga Kap. 1 angibt: „Das gesamte Land hatte für sich ein höchstes Opfer mit Leuten. Ausserdem hielt jedes Drittel ein Opfer für sich; die kleineren Dinge hatten geringere Opfer mit Vieh, Speise und Trank.“ Norwegen zerfiel in Volklande (fylki) und Hundertschaften (herǫđ). Das Fylki hatte mehrere kleinere Tempel, welche dem Bedürfniss der herǫđ dienten, aber daneben einen Haupttempel (hofuđhof) zum Gottesdienst des ganzen Volklandes. Ja selbst mehrere Volklande mochten zu einem gemeinsamen Dingverbande mit einem Haupttempel sich zusammenthun. Die Egilssaga Kap. 49 gedenkt eines Haupttempels in der Landschaft Gaular, bei welchem die Leute aus Firdir, Fjalir und Sogn zusammenzukommen pflegten. Der Tempel zu Hladir war Fylkishof für das Strindafylki und Haupttempel für die ganze Landschaft Drontheim, der zu Skiringssal Haupttempel für die Landschaft Vikin (Sǫgubrot af fornkonungum Kap. 10). Ausser den grossen Tempeln gab es in Norwegen zahlreiche kleinere öffentliche und private, deren Andenken viele Ortsnamen festhalten.⁠[753]

Endlich ist die Entstehung des isländischen Freistaates zur Kenntniss des Hofwesens von Belang.⁠[754] Begüterte Norweger, die im Stammlande einen eigenen Tempel besessen hatten, nahmen dessen Grundpfeiler und anderes Holzwerk mit nach Island hinüber, um sofort in der neuen Heimat den Tempel wieder aufzurichten. An solche Tempelbesitzer (Goden) und ihr Herrschaftsgebiet (Godord) knüpft die Entstehung der isländischen Staatsverfassung an, indem die Regierung in ihre Gewalt gegeben wurde. Die Bezirksverfassung vom Jahre 965 regelte die Anzahl der Godord. Man teilte die Insel in vier Viertel, deren jedes drei, das Nordviertel aber vier Dingverbände in sich schliessen sollte. Jeder Dingverband bestand aus drei Godorden mit je einem Haupttempel (hofuđhof). Somit gab es auf Island 39 Goden, die Besitzer und Vorsteher von 39 Haupttempeln. Sicherlich mochte nach wie vor jeder nach freiem Belieben und Vermögen sich Tempel erbauen, aber denen kam nicht die Bedeutung des Haupttempels zu, vielmehr nur untergeordnete private Stellung. Man sieht aber auch aus dieser isländischen Verfassung deutlich die wol gemeingermanische Unterscheidung zwischen staatlichem, öffentlichem und privatem Tempel, welche der des Staatsopfers und des Einzelopfers entspricht. Die heidnische Tempelverfassung wirkt vielleicht auch noch in der norwegischen Kirchenordnung nach, welche fylkiskirkjur oder hǫfuđkirkjur, die den heidnischen hǫfuđhof, den Staatstempeln, den Volksheiligtümern entsprachen, neben den kleineren, privater Pflege überlassenen herađskirkjur (Hundertschaftskirchen) und hœgindiskirkjur (Bequemlichkeitskirchen, Privatkapellen) unterschied.

III. Das Priesterwesen.

1. Die ältesten Nachrichten von germanischen Priestern.

Einen Priesterstand, der den Gottesdienst für sich allein und ausschliesslich gepachtet und höheres Wissen geistlicher Geheimlehren für sich in Anspruch genommen hätte, kannten die Germanen nicht. So sagt Caesar (bell. gall. 6, 21) von den Germanen im Vergleich zu den Galliern: neque druides habent, qui rebus divinis praesint, neque sacrifciis student. Gleich hell und durchsichtig, ohne mystisches Halbdunkel, standen die Götter vor dem geistigen Auge aller Volksgenossen wie vor den wenigen, die sich besonders dem Dienste der Himmlischen geweiht hatten. Und dieser Dienst konnte von jedem versehen werden, wo es Not that, es war kein Geheimdienst. Ob Caesar den Germanen nur Priester vom Schlage der gallischen Druiden oder Priester überhaupt absprechen will, ist nicht sicher zu entscheiden. Vielleicht verrichteten bei den Stämmen, mit denen er zu thun hatte, Könige und Häuptlinge das Priesteramt. Wer z. B. das norwegische Opfer im 9. und 10. Jahrh. beobachtete, musste ebenso die Überzeugung gewinnen, Könige und Jarle, also weltliche Fürsten, keine Priester leiten den Gottesdienst. Bei Tacitus aber finden wir ausdrücklich Priester erwähnt, und ihr Amt ziemlich ebenso wie auch sonst in den germanischen Quellen selber geschildert. Es gab Staatspriester (sacerdos civitatis), die den Gottesdienst in den öffentlichen Angelegenheiten versahen, wo grössere Feierlichkeit und gründlicheres Wissen erfordert wurde, während in Privatsachen der Hausvater des Amtes waltete, kein Priester verlangt wurde. Aber die Staatspriester waren nur religiöse Hilfsbeamte der herrschenden und leitenden Könige und Fürsten, wenn sie mit dem Volke tagten, die Priester waren dafür Bürgen, dass die göttliche Satzung nicht verletzt wurde, dass der unheilvolle Grimm der Götter vom Volke abgewandt, dass ihre Gunst ihm erhalten blieb. Sie verkörperten gleichsam das Rechts- und Religionsbewusstsein. Die Versammlung des Volkes im Ding- und Heerverband ist unzertrennlich vom Gottesdienste, beim Volksopferfest ist der Gottesdienst überhaupt der eigentliche Zweck. Da traten nun die Priester in Thätigkeit, wovon Tacitus folgende Einzelheiten erzählt. Die Priester verkündeten den Anfang der Verhandlung und den Dingfrieden, dessen Bruch sie im Namen der Götter zu strafen hatten (silentium per sacerdotes, quibus tum et coercendi jus est, imperatur. Germ. 11). Alle Strafgewalt an Leib und Leben stand allein den Priestern zu auf Grund der Anschauung, dass Neidingswerke, schwere Verbrechen, den Zorn der Götter erweckten, welche zur Sühne den Opfertod des Verbrechers heischten. Zum Vollzug des blutigen Opfers waren aber zunächst diejenigen berufen, die im unmittelbaren Dienste der Götter stehend diese vertraten (ceterum neque animadvertere neque vincire, ne verberare quidem nisi sacerdotibus permissum, non quasi in poenam nec ducis jussu, sed velut deo imperante, quem adesse bellantibus credunt. Germ. 7). Die heiligen Feldzeichen holen gleichfalls die Priester aus den Hainen und tragen sie zur Schlacht (effigiesque et signa quaedam detracta lucis in proelium ferunt. Germ. 7). In allen öffentlichen Angelegenheiten befragt der Staatspriester das Loos. Im Verein mit dem König oder Herzog geleitet er den heiligen Wagen, den die weissen gottgeweihten Rosse ziehen, und achtet auf das Schnauben und Wiehern der Schimmel (Germ. 10). Im eigentlichen Gottesdienst sehen wir den Priester der Nerthus (Germ. 40), welcher die nahende Gegenwart der Göttin erkennt, ehrfurchtsvoll ihre Umfahrt begleitet und sie zuletzt in ihr Heiligtum zurückführt. Bei den Nahanarvalen wird der Priester als Pfleger des heiligen Haines der Alcis erwähnt (Germ. 43). Diese gelegentlichen Anspielungen lassen das Amt der Priester lange nicht überschauen, aber doch in seiner vollen Ausdehnung ahnen. Ursprünglich scheint ein besonderer Priester nur für den öffentlichen Gottesdienst nötig gewesen zu sein. Ihm lag die Pflege der gemeinsamen Volksheiligtümer und Opferstätten, der Wälder und Tempel ob. Dort versah er auch den Opferdienst. Da der Gottesdienst der heidnischen Germanen, wie oben gezeigt wurde, das gesamte Staatsleben, Rechts- und Kriegswesen weihend und strafend durchzieht, war der Staatspriester auch dazu verpflichtet, wo im öffentlichen Leben des Gesamtvolkes der Gottesdienst zur Äusserung gelangte, für den richtigen Vollzug Sorge zu tragen. So wurde er zum obersten Opferer und Rechtweiser im Volke, zum berufensten Erforscher und Verkündiger des Willens der Götter. Seines Rates bedurften König und Volk, wenn schwere Schicksalsentscheidung bevorstand.

2. Germanische Benennungen des Priesters.

Die germanischen Sprachen bewahren einige Bezeichnungen des Priesters, die sich auf die wichtigsten in seine Hand gelegten Ämter beziehen. Der burgundische Oberpriester wird als sinisto, als der älteste und vornehmste⁠[755], d. h. als altadliger Herr angeführt. Auf Gottesdienst, Opfer und Tempelpflege weisen die Ausdrücke gudja, gođi, cotinc; blôstreis und pluostrari hiess der Priester bei Goten und Hochdeutschen, sofern er opferte, harugari und parawari als Hüter des heiligen Waldes oder Tempels. Als êwart und êsago ist er Hüter und Verkündiger des geltenden Rechtes, das als göttliche Einrichtung betrachtet und daher priesterlicher Hut unterstellt ward. Die gebräuchlichsten und lehrreichsten Benennungen sind folgende.

Wulfila Überträgt ἱερεύς durch gudja. Dasselbe Wort kehrt auch bei andern Germanen wieder. Eine ahd. Glosse (Graff, Diutiska 1, 187) gewährt cotinc tribunus. cotinc, d. i. goding ist eine deutliche Ableitung zu einem ähnlichen Wort wie got. gudja, an. gođi, guđi.⁠[756] In dieser Benennung des Priesters, die von seiner Stellung zu den Göttern (guđ) hergenommen ist, tritt auch sein Rechtsamt (cotinc tribunus) hervor. Am besten sind wir vom nordischen Goden unterrichtet.⁠[757] Dabei muss aber scharf unterschieden werden zwischen den dänischen und norwegischen Goden einerseits, und den isländischen andererseits, da auf Island das Godenamt zu völlig neuer und eigenartiger Entwickelung gelangte. Thorolf pflegte auf der Insel Mostr in Norwegen eines Thorstempels, war also Gode des Thor. Wie er nach Island fuhr, nahm er seinen Tempel mit hinüber und baute ihn daselbst von neuem auf (Eyrbyggjasaga Kap. 3 und 4). Thorhadd der Alte war Hofgode zu Märi im Drontheimischen. Er begehrte nach Island, brach seinen Tempel ab und nahm die Tempelerde und die Hauptsäulen mit sich; er kam nach dem Stodwarfjord und legte dem ganzen Meerbusen die Heiligkeit des märischen Landes bei (Landnáma 4 Kap. 6). Diese norwegischen Goden sind Vorsteher und Besitzer von Tempeln, die ihnen eigentümlich gehörten. Öffentliche Staats- oder Landestempel hätten sie nicht so ohne weiteres abbrechen und überführen können. Reiche, angesehene Leute konnten sich einen eignen Tempel halten, dem sie als Goden vorstanden. Sie scheinen dabei ein gewisses Hoheitsrecht über die Leute ausgeübt zu haben, welchen sie aus freier gegenseitiger Übereinkunft Beteiligung an Tempel und Opfer verstatteten. Aber das Verhältniss war in Norwegen privater Art und auf gottesdienstliche Verrichtungen beschränkt. Für Dänemark bezeugt Saxo (Buch 8 S. 381) einen Lyuthguthi, das Sögubrot af Fornkonungum einen Gautr guđi. Endlich begegnen auf Runensteinen ein Ruulfr Nuraguþi und ein Ali Sauluaguþi⁠[758], d. h. Hrólfr Nóragođi, Hrolf des Nori Gode, Ali Sǫlvagođi, Ali des Solvi Gode. Darnach scheint der Gode ein Beamter im Dienste eines andern gewesen zu sein, ein priesterlicher Gehilfe des weltlichen Häuptlings, wie der sacerdos neben den reges und principes. Der norwegische Gode ist mithin Besitzer eines Tempels, worin er den Gottesdienst verrichtet, der dänische Gode ist der priesterliche Hilfsbeamte des Häuptlings. Im einen Fall war sein Amt wol ausschliesslich auf den Gottesdienst beschränkt, im andern lag ihm auch die Rechtspflege beim Dinge ob, eben das Amt des Staatspriesters. Dass die Bezeichnung Gode ausschliesslich aufs priesterliche Amt, auf Tempelpflege und Opferdienst sich beschränken konnte, beweist die Femininbildung gyđja⁠[759] zu guđi. Nicht nur in erdichteten Sagen oder mythischen Überlieferungen, sondern auch in völlig zuverlässigen, isländischen Geschichtsquellen wird von gyđjur gesprochen, also von Frauen, die den Godentitel und das Godenamt führten. Weltliche Herrscherrechte waren den Frauen natürlich versagt, priesterliche Handlungen aber erlaubt. Somit ist der Gode zunächst Priester, Opferer und nur nebenbei als solcher Hüter des göttlichen und weltlichen Rechtes. Auf Island freilich kam die ganze Staatsgewalt in die Hände der Goden, welche die regierenden Herrn wurden. Aber die isländische Godenwürde gedieh zu völlig eigenartiger Entfaltung.⁠[760] In der ersten Zeit der Besiedelung, von 874 ab herrschte auf Island gar keine staatliche Ordnung. Denn die Ansiedler waren unabhängig von einander angefahren und hatten, wo es ihnen gefiel, Land in Besitz genommen. An die Tempelbesitzer, die Goden, d. h. an solche, die auch auf Island Tempel zu errichten im stande gewesen waren, schlossen sich die Umwohner zur Ausübung des Gottesdienstes an. Der Gode ward Vorsteher einer Tempelgemeinde, in welcher er auch die notwendigen weltlichen Hoheitsrechte allmälig ausüben musste, Leitung der Dingversammlung und der Gerichte. Die Tempelgemeinden waren die von selbst erwachsenen Verbände, an welche die von den Verhältnissen erforderte Staatsordnung anknüpfte. So erweiterte sich die ursprünglich alleinige Tempelvorsteherschaft zur allseitigen Herrschergewalt, welcher die norwegische Häuptlingschaft zum Vorbild diente. Im Jahr 965 wurde die Zahl der staatlich anerkannten Goden und ihrer Tempel, der Hǫfuðhof auf 39 festgesetzt. Der isländische Gode ist allerdings vorwiegend ein weltlicher Herrscher, ursprünglich aber war er nur Priester, Besitzer eines Tempels und Vorsteher der Gemeinde.

Die altdeutsche Sprache bewahrt zwei Wörter, die über das altgermanische Priesteramt willkommenen Aufschluss geben. Ahd. êwart und êwarto, mhd. êwart und êwarte, as. êward wird vom christlichen Priester gebraucht, obschon das Wort einst auf den heidnischen geprägt ist; es bedeutet „der des Gesetzes (êwa) wartet“. Hüter und Wahrer des von den Göttern gesetzten Rechtes war aber der Priester. Dass der Ausdruck ins Christentum überging, versteht sich daraus, dass mit êwa auch das alte und neue Testament bezeichnet wurde. In diesem Sinne war der êwart auch im Christentum Wahrer der êwa. Dass êwart aber einstens den heidnischen Priester meinte, lehrt das andere Wort as. êosago, ahd. êsago êasagâri, fries. âsega d. h. Gesetz- oder Rechtsverkünder. Im Heliand wird êosago auf die Schriftgelehrten angewandt. Die Bezeichnungen êwart und êsago lehren, der germanische Priester ist der Wächter und Verkündiger des Gesetzes, er hat das geltende Recht dem Volke vorzutragen, das Recht zu weisen und den Rechtsbruch zu ahnden.

Der friesische âsega⁠[761] steht neben dem Vorsitzenden des Dinges und neben den Urteilern, dem Volke. Sein Amt ist weder zu richten noch zu urteilen, vielmehr das Recht zu wissen, die geltenden Satzungen vollauf inne zu haben und jederzeit über das geltende Recht zu belehren. Da gewinnt die Sage von den zwölf Asegen, die von einem Gotte des Rechtes unterwiesen wurden, damit sie es in den friesischen Gauen einführten, tiefen, uralten Sinn. Die Rechtweiser sind vom Gotte selber mit ihrem Amte betraut, sie sprechen im Namen des Gottes das von ihm gelehrte Recht. Noch im 12./13. Jahrh. meint aber Asega im Friesischen nicht allein den Rechtweiser, sondern auch den Priester, wie im Deutschen Ewart. Der Schluss liegt nahe: in ältester Zeit war eben der Priester und der Rechtweiser eine und dieselbe Person. Beim Ding vollzog der Priester Opfer und Recht, er besorgte den Dienst der Götter und vermittelte dem Volke ihren Willen, der auch im Rechte kundbar ward.

3. Adelige Herkunft und Tracht.

Der Staatspriester wurde wie der König aus den ersten Adelsgeschlechtern und zwar auf Lebensdauer gewählt.⁠[762] Keine Krisis erschütterte seine Stellung. Er ist, wie Ammianus 28,5 sagt, perpetuus, obnoxius discriminibus nullis ut reges. Der burgundische Name „sinistus“ scheint anzuzeigen, dass der Priester als der Älteste, d. h. als der Vornehmste und Adligste im Volke galt, dass er den seniores, den seigneurs, den adligen Herrn angehörte. Jordanes Kap. 5 erklärt ausdrücklich, Könige und Priester der Goten seien dem Adel entnommen (pileatos, qui inter eos generosi extabant, ex quibus eis et reges et sacerdotes ordinabantur). Nach einer andern Stelle, im Kap. 11, werden die Edelsten und Weisesten zu Priestern gemacht (elegit nobilissimos prudentioresque viros ... fecitque sacerdotes). Der Zusammenhang zwischen der hohen Geistlichkeit und den hohen Adelsfamilien im Mittelalter setzt vielleicht die alte Gewohnheit, dass die Priester adlig sein müssen, fort. Der Alcispriester war vermutlich ein Mitglied des wandalischen Königsgeschlechtes der Hasdinge.

Über Tracht und Aufzug der germanischen Priester verlautet nur weniges und ungenügendes. Tacitus (Germ. 43) gedenkt eines sacerdos muliebri ornatu bei den Nahanarvalen, was Müllenhoff (ZfdA. 12, 346) auf den Haarschmuck bezieht. Es waren Priester mit weichem, langwallendem Haare, haȥdingôs, an. haddingjar, d. h. Männer im Frauenhaar (an. haddr). Im Gegensatz hierzu hiessen die gotischen Priester pileati, mit Hüten versehen, weil sie bedeckten Hauptes die Opferhandlung vollzogen, während das übrige Volk im freien Haarschmuck (capillati) verharrte (Jordanes Kap. 5 und 11). An Hut und Haar scheinen demnach die Priester besondere Auszeichnungen geführt zu haben. Im weissen Gewande schritten die gotischen Priester (cum vestibus candidis, Jord. Kap. 10). Dem angelsächsischen Priester war es verboten, Waffen zu tragen und anders als auf einer Stute zu reiten (non enim licuerat, pontificem sacrorum vel arma ferre vel praeterquam in equa equitare, Bäda hist. eccl. 2, 13). Zur Ausrüstung des Priesters gehörte wol auch ein Eidring⁠[763], den er bei allen öffentlichen Handlungen am Arme trug. Er diente zur feierlichen Eidesabnahme, die demnach dem Priester oblag, besonders zum Gerichtseid. Der Ring wurde beim Opfer mit Blut gerötet.

4. Im Norden leiten die weltlichen Herrscher das Opfer.

In Norwegen gab es wol Hofgoden, Besitzer von Tempeln, die sie mit nach Island nahmen, jedoch tritt nirgends bei Schilderung der grossen Volklands- oder Hundertschaftsopfer ein Gode hervor; der weltliche Herrscher, der König, Jarl oder Herse erscheint als der alleinige Vorsitzende und Leiter des Opfers.⁠[764] Dass es in Norwegen niemals Staatspriester gab, darf daraus nicht geschlossen werden. Das Vorhandensein von Goden und Lǫgmenn weist deutlich auf den altgermanischen Priester und auf seine Ämter im Gottesdienst und Volksding hin. Jedoch scheint er in den letzten Zeiten des Heidentums vor dem weltlichen Herrscher völlig zurückgetreten zu sein, vermutlich infolge der Sonderentwicklung des Gesetzsprecheramts, das aber den eigentlich religiösen Charakter verlor. Beim Ding wirkte der ursprüngliche Priester nur als lǫgmann, die Opferhandlung vollzog der König oder Jarl. Untergeordnete priesterliche Gehilfen, Tempel- und Opferdiener, wird es wol immer gegeben haben, aber staatsrechtlich treten diese natürlich nirgends hervor. Zum Beweise, dass die weltlichen Herren Opferleiter sind, dient der Bericht der Hákonarsaga góða Kap. 16.⁠[765] Sigurd, der Jarl zu Hladir, war der eifrigste Opferer und so war auch sein Vater Hakon; der Jarl Sigurd hielt alle Opfermahle da im Dingverband von Drontheim ab im Namen des Königs. Sigurd Jarl war der freigebigste der Männer; er that ein Werk, das sehr berühmt war, dass er ein grosses Opferfest zu Hladir hielt und allein alle Kosten trug. Der christliche König Hakon wird von den heidnischen Bauern in Drontheim genötigt, altem Brauch gemäss beim grossen Opferfest zu Winters Anfang den Vorsitz zu führen. Im folgenden Jahre muss er das Julfest feiern. Dabei ist von acht namentlich angeführten Volklandshäuptlingen die Rede, die in der ganzen Landschaft Drontheim, d. h. in den zum Dingverband vereinigten acht Volklanden dem Opferdienst vorstanden. Dem König und den Jarlen obliegt der Opferdienst, kein Gode wird erwähnt. Zu Hunthorp im Gudbrandsdal in Norwegen lebte ein Mann namens Dala Gudbrand, dessen Herrschaft in den Thälern der eines Königs vergleichbar war, obwol er nur ein Hersir (Vorsteher eines Herads, einer Hundertschaft) hiess. Der berief alle Leute aus der Umgegend zum Thorstempel nach Hunthorp. Olaf der Heilige liess das Thorsbild zerschlagen und zwang die Leute zum Christentum.⁠[766] Hier also ist der Hersir Eigentümer des Heradstempels und Vorsteher des Gottesdienstes im Gau. Im Drontheimischen wird auch einmal ein gewöhnlicher, aber angesehener Bauer, Ölver von Eggja, mit zwölf anderen Männern als Vorsteher der Opfermahlzeiten zu Winters Anfang, Mittwinter und Sommers Anfang bezeichnet.⁠[767]

5. Priesterinnen.

Da der Priester ursprünglich Gottesdienst und Rechtspflege vereinigte, ist ohne weiteres klar, dass das Priesteramt, sofern es von Frauen besorgt wurde, gewöhnlich nur einen Teil davon, Opferdienst und Tempelpflege umfassen konnte. Priesterliche Frauen und Jungfrauen sind aber altbezeugt, doch mehr Wahrsagerinnen als eigentliche Priesterinnen.⁠[768] Dem ganzen weiblichen Geschlechte wohnte nach dem Glauben der Deutschen prophetische Gabe bei (Tac. Germ. 8). Caesar (bell. gall. 1, 50) erzählt, dass die deutschen Hausmütter durch Loosung und Wahrsagekunst (sortibus et vaticinationibus) erforschen mussten, ob eine Schlacht zu liefern sei oder nicht. Man hörte auch in Sachen, die das Volk angingen, auf den Rat und Ausspruch weiser Frauen. Zu Loos und Zukunftsdeuterei gehört aber auch Opfer und Beschwörung, Zauberei, und so vollziehen Frauen zuweilen bei wichtigen öffentlichen Angelegenheiten das Opfer. Nach Strabo 7, 2 befanden sich kimbrische Wahrsagerinnen unter den Frauen, die das Heer geleiteten. Es sind grauhaarige, barfüssige Weiber in weissem Gewand, das ein eherner Gürtel umschliesst, mit linnenen Mänteln angethan. Sie führen die Kriegsgefangenen zu einem grossen ehernen Kessel und durchschneiden ihnen darüber die Kehle. Aus dem hervorströmenden Blute weissagen sie. Andere prophezeiten aus den Eingeweiden den Ihren den Sieg. Während der Schlacht schlugen sie auf die abgenommenen Deckfelle der grossen Wanderwagen und machten damit gewaltigen Lärm, der gewiss Zauberwirkung haben sollte. Ein paar Jahrhunderte später erzählt Eunapius (excerpt. ed. Bonn. 82) von den Westgoten, die in das römische Reich einbrachen, wie jeder Stamm (φυλή) die Heiligtümer der Heimat mit sich führte, samt Priestern und Priesterinnen. Weinhold meint: Diese gotischen Priesterinnen (ἱέρειαι) werden wir aus den kimbrischen Seherinnen (προμάντεις) erklären dürfen. Es sind die Wahrsagerinnen, die über Wagen und Gewinnen im Kriege entscheidende Stimme hatten, während den Priestern altem Brauche gemäss (Tacitus, Germ. 7) die Götterbilder und die heiligen Zeichen während des Feldzuges anvertraut wurden. Unter Kaiser Vespasian war den Römern die Brukterin Weleda⁠[769] bekannt geworden, die weithin hochgeehrt ward, nachdem sie die Vernichtung der römischen Legionen durch die Bataver vorausgesagt hatte. Sie wohnte in einem Turme und zeigte sich den Abgesandten der umwohnenden Stämme nicht selbst; einer ihrer Verwandten vermittelte Frage und Antwort. Man ehrte sie durch allerlei Geschenke. Vornehme Gefangene, besondere Triumphstücke der Beute sandte man ihr zu. Die Römer selbst verschmähten nicht, sich an sie zu wenden und sie aufzufordern, ihren Einfluss auf die Deutschen zur Beilegung des Krieges zu verwenden. Sie soll schliesslieh von den Römern gefangen worden sein. Als eine ältere, berühmte Seherin nennt Tacitus in der Germ. 8 die Albrûna (handschriftlich Auriniam, von Wackernagel als Albrûna gedeutet), die wahrscheinlich in den Feldzügen unter Drusus und Tiberius ihr Ansehen erwarb.⁠[770] Unter Domitian stand Ganna bei den Semnonen in hohen Ehren (Dio Cass. 67, 5). Dem Drusus, als er die Weser überschritten hatte und sich der Elbe näherte, trat im Lande der Cherusker eine übermenschliche Frau (γυνή τις μείζων ἢ κατὰ ἀνθρώπου φύσιν) entgegen, wehrte ihm weiter vorzudringen und weissagte sein nahes Ende (Dio Cass. 55, 1). Später übte nach der Sage vom Ursprung der Langobarden bei diesem Volk Gambara durch Weisheit und Voraussicht grossen Einfluss. Im Jahr 577 zog König Gunthram eine Frau „habentem spiritum phitonis, ut ei quae erant eventura narraret“ zu Rat (Greg. Tur. 5, 14); einer noch weit jüngeren Thiota, die aus Alamannien nach Mainz gekommen war, gedenken fuldische Annalen im Jahr 847 (MG. 1, 365).

Im Norden treffen wir Tempelpflegerinnen, Tempelbesitzerinnen unter der Bezeichnung gyđjur; das weibliche Seitenstück zum gođi oder guđi. Tempeldienst, Opfer und Weissagung wird ihr Amt gewesen sein. Dem Nerthuspriester steht die schwedische Freyspriesterin (Fornmanna sögur 2, 73 ff.) gegenüber. Sie wird als Freys Frau (kona Freys) bezeichnet; zum Dienste Freys ward ein junges, schönes Weib (kona ung ok friđ) genommen. Dass eine Frau am Landestempel zu Uppsala allein Dienst that, ist höchst unwahrscheinlich. Auch gedenkt Adam von Bremen 4, 27 der Staatspriester (sacerdotes, qui sacrificia populi offerant). Immerhin aber bleibt im Hinblick auf die gyðjur in Norwegen und Island die Thatsache bestehen, dass Frauen im Norden zum Tempeldienst zugelassen wurden. Die 60 Priesterinnen im grossen Tempel in Biarmland (Fornaldarsögur 3, 627) sind natürlich fabelhaft. Die weissagenden Frauen (spákonur, vǫlvur) greifen in den privaten, nicht in den öffentlichen Kult ein.

6. Die Wissenschaft der Priester.

Gebundene, kunstvoll gefügte Rede stand in Urzeiten vorwiegend im Dienste der Religion. Im Liede wurden bei Opfer und Festen die Götter gepriesen. Heilige Hymnen bilden daher den ältesten Bestand der Dichtkunst, und so eröffnen auch die altgermanischen Leiche⁠[771] die Geschichte germanischer Poesie. Wo aber ein priesterlicher Leiter oder Vorsteher des Gottesdienstes vorhanden ist, ruht auch die mit dem Gottesdienst verknüpfte Dichtkunst in seiner Hand. Erst später löst der weltliche Sänger den geistlichen ab. Der germanische Priester war einmal auch der germanische Sänger. Neben genauer Kenntniss des Opferwesens musste der Staatspriester erschöpfende Wissenschaft aller göttlichen Dinge besitzen, Göttersage, Rechtskunde, deren Vortrag im Zusammenhang und lehrhafte Anwendung im einzelnen, z. B. beim Heilzauber, bei Verträgen und Dingformeln fiel ihm zu. Alles das musste aber in feierlich gestabter Rede, in dichterischer Form, gesagt und gesungen werden.

In merkwürdig übereinstimmender Form hat sich das episch-mythische Lied bei den vedischen Indern und bei den Germanen entwickelt. Die mythische Erzählung ist aus Prosa und strophisch angeordneten Versen gemischt. In poetische Form werden nur die Reden und die wichtigsten Stellen der Handlung gekleidet, das übrige ergänzt der vortragende Priester nach Gutdünken durch erzählende Prosa. Diese gemischte Form wies Oldenberg⁠[772] in der ältesten indischen Litteratur nach. Einzelne Hymnen des Rigveda sind scheinbar Bruchstücke; sie waren eben dazu bestimmt, durch Prosaerzählung ergänzt zu werden, und solche prosaische Zwischensätze begegnen auch wirklich in der Überlieferung. Nach ihrem Muster ergänzt bieten die Hymnen, von denen eben nur die metrisch verfassten Stücke zur Aufzeichnung gelangten, etwas Ganzes, Abgeschlossenes, eine aus gebundener und ungebundener Rede gemischte Erzählung. Hierzu stimmen nun mehrere der ältesten Eddalieder, in denen ebenso die gemischte Form die herrschende ist. Müllenhoff (ZfdA. 23, 151 ff.) sagt darüber: „Zwei Formen der epischen Überlieferung, prosaische Erzählung mit bedeutsamen Reden — Wechsel- oder Einzelreden — der handelnden Personen in poetischer Fassung und erzählende epische Lieder in vollständig durchgeführter strophischer Form finden wir im Norden neben einander in Gebrauch und keineswegs ist die Prosa der gemischten Form nur eine Auflösung oder ein späterer Ersatz der gebundenen Rede.“ Innerhalb der Edda und auch in der Saxo vorliegenden Überlieferung waren viele Götter- und Heldenlieder als Wechsel- oder Einzelrede, dramatisch bewegt, in einen freien prosaischen Rahmen eingestellt. Am schönsten ist die Wechselrede im Skirnirliede durchgeführt, wie Skirnir für Freyr um die schöne Gerd wirbt, oder im Grimnirlied, wie Odin dem Agnar die Herrlichkeit von Walhall verkündigt. Die Gedichte sind freilich so spät, dass sie nur als Ausläufer und Nachklänge einer uralten, vielleicht gemeingermanischen Gattung gelten können. Merkwürdig aber berührt die Einstimmung mehrerer mit dem Gottesdienst aufs engste verbundenen Dichtformen der Inder und Germanen, die vielleicht auf gemeinsamen Ursprung hinweisen. Da hier wie dort gerade die Göttersage, und wol in Nachahmung derselben auch die Heldensage, so behandelt wurde, liegt der Schluss nahe, dass dereinst die Priester an hohen Festen einzelne Mythen, die mit der Kulthandlung in Zusammenhang standen, also z. B. beim Tiuȥfeste des Gottes Brautwerbung, die Erweckung der bräutlichen Erdgöttin, ihre Befreiung aus den Banden des winterlichen Todesschlafes, in dieser aus gebundener und ungebundener Rede gemischten Kunstform zum Vortrag zu bringen pflegten, dass überhaupt die Mythendichtung, die Erzählung von den Thaten der Götter, das Preislied und feierliche Gebet ursprünglich allein von den priesterlichen Sängern ausging.

Erscheint uns hier der Priester als Dichter und Sänger von wechselreichen, kunstvoll gestabten Götterliedern, der dem Volksglauben die Weihe poetischer Gestaltung verlieh, so war er nicht weniger Verkündiger des Rechts, êsago. Das germanische Recht wendet sich nicht bloss an den nüchternen Verstand, sondern auch ans Gemüt.⁠[773] Die alten Volksrechte bedienen sich häufig poetischer Ausdrucksmittel. Sie gebrauchen ähnliche bildliche Wendungen wie die epischen Gedichte, sie reden vom helllichten Tage und von leuchtender Sonne, von der nebeldüstern Nacht, vom glänzenden Gold und vom weissen Silber, vom grünen Rasen, vom hohen Helm und roten Schild, vom wilden Meer und vom salzigen See, vom heissen Hunger, von glühender Glut. Der Deich heisst ein goldener Reif, der um ganz Friesland liegt. Die Unendlichkeit von Zeit und Raum spricht sich in den Wendungen aus: so weit als der Wind von den Wolken weht und die Welt steht, so weit als Wind weht und Kind schreit, Gras grünt und Blume blüht. Hochpoetisch ist die ergreifende Schilderung der drei Nöte im friesischen Recht. „Das ist die erste Not: wo immer ein Kind gefangen und gefesselt wird nördlich über das Meer oder südlich in das Gebirge, so muss die Mutter ihres Kindes Besitz verpfänden und veräussern, und ihr Kind lösen und sein Leben retten. Die zweite Not ist diese: wenn da schlimme Jahre kommen und der heisse Hunger über das Land fährt, und das Kind Hungers sterben würde, so muss die Mutter ihres Kindes Besitz verpfänden und veräussern und ihm damit kaufen Kuh und Korn, und solche Dinge, womit sie ihm das Leben retten kann. Die dritte Not ist diese: wo immer das Kind ist stocknackt oder hauslos, und dann die nebeldüstre Nacht und der bitterkalte Winter über die Umfriedungen sich herabsenkt, so fährt da jeglicher Mann in seinen Hof und in sein Haus, und das wilde Tier sucht den hohlen Baum und der Berge Schlüfte, um sein Leben zu erhalten; dann weint das unmündige Kind und jammert über seine nackten Glieder und seine Hauslosigkeit, und betrauert seinen Vater, der ihm helfen sollte wider den kalten Winter und wider den heissen Hunger, dass er so tief und so dunkel unter Eichenbrettern und Erde eingeschlossen und festgehalten und bedeckt ist. Deshalb muss die Mutter ihres Kindes Besitz verpfänden und veräussern, weil sie die Verantwortung und Fürsorge dafür hat, so lange es noch nicht volljährig ist.“ Anstatt einfach zu bestimmen, wenn das Waisenkind durch Brand oder Raub ins Elend gerät, darf die Mutter die ihr anvertrauten Mündelgelder angreifen, wird mit so eindringlicher Kraft dem empfindenden Gemüt die Not vorgeführt, dass das Urteil nicht anders fallen kann, als es muss so geschehen. Der Rechtweiser wird zum Dichter, der das Herz des Hörers tief bewegt. Gewaltig sind auch die Flüche, welche das ganze Unheil des Verfehmten, seine Rechtlosigkeit, wo immer er auch hinkehre, lebendig schildern. Wer beschworenen Frieden (trygđamál, gridamál) bricht, soll geächtet sein, so weit Menschen landflüchtig sein können, soweit Christenleute in die Kirche gehen und Heidenleute in ihren Tempeln opfern, soweit Feuer brennt und Erde grünt, Kind nach der Mutter schreit und Mutter Kind gebiert, Holz Feuer nährt, Schiff schreitet, Schild blinket, Sonne den Schnee schmelzt, Feder fliegt, Föhre wächst, Habicht fliegt den sommerlangen Tag und der Wind steht unter seinen Flügeln, Himmel sich wölbt, Welt gebaut ist, Winde brausen, Wasser zur See strömt und Männer Korn säen. Ihm sollen versagt sein Kirchen und Gotteshäuser, guter Leute Gemeinschaft und jederlei Wohnung, die Hölle ausgenommen.⁠[774] Die Verfehmung geschieht durch das sinnliche Ausmalen alles dessen, was dem Missethäter entzogen wird.

An vielen Stellen der altgermanischen Gesetze bricht deren einstige teilweise dichterische Gestalt deutlich durch. Längst sind die zahlreichen stabreimenden Formeln hervorgehoben, die ebenso wie die epischen Formeln dem erzählenden Gedichte den Rechtssatzungen ein eigenartiges Gepräge verleihen und mit bewusster poetischer Absicht geschaffen und wirkungsvoll angewandt sind. Aber auch regelrechte Stabreimverse begegnen in den nordischen, englischen und friesischen Rechten. Zumal die letzteren zeigen viele rhythmische Gesätze. Daraus ist zu schliessen, dass dereinst der Rechtsvortrag, wenigstens teilweise, in feierlich gehobener, formelhaft gestabter Rede geschah. Zu den Spuren, die auf einstige poetische Form, auf Stabreimverse, hinweisen, stehen ebensoviele Nachklänge schwungvoller, bilderreicher und doch schlichter Dichtersprache. Der Priester-Sänger verkündigte auch das Recht wie die Göttersagen in kunstreich gefügten Stabreimen.

Im Veda begegnet eine Sammlung von Rätselfragen und Rätselsprüchen, deren Entstehung in priesterlichen Kreisen zu suchen ist.⁠[775] Es war Sitte, dass der leitende Priester beim Opfer den, der dasselbe darbrachte, mit ritualen und mythologischen Fragen ausforschte. So wird beim Pferdeopfer der das Opfer spendende König gefragt nach dem äussersten Ende der Erde, nach dem Nabel der Welt, nach dem Samen des Hengstes, nach dem höchsten Himmel des Wortes, worauf der Opferer antwortet, dass der Opferaltar das äusserste Ende der Erde, das Opfer der Nabel der Welt, der Somasaft der Same des Hengstes, der Brahmapriester des Wortes höchster Himmel sei. Solche Fragen kamen gegen den Schluss grosser Opfer häufig vor. Nicht bloss dem Opferer wurden von einem der Priester Rätsel zur Lösung vorgelegt, sondern auch die Priester mussten einander Rätsel aufgeben und der Gefragte hatte sie auf die vorgeschriebene Weise zu beantworten. So fragt ein Priester den anderen: Wer wandelt wol allein? Wer wol wird wieder geboren? Was wol ist das Mittel gegen den Schnee? Was wol die grosse Hinstreuung? Darauf antwortet der Gefragte: Die Sonne wandelt allein, der Mond wird wieder geboren, das Feuer ist das Mittel gegen Schnee, die Erde die grosse Hinstreuung. Nun wird wieder gefragt: Welches Licht ist wol der Sonne gleich? Welcher Strom ist wol dem Meere gleich? Wer begiesst die Erde am meisten? Von wessen Mutter wird man nicht gekannt? Die Antwort lautet: Das Wahre ist das der Sonne gleiche Licht, der Himmel der dem Meere gleiche Strom, Indra begiesst die Erde am meisten, von der Mutter der Kuh wird man nicht gekannt. Die Dinge, um welche die Rätsel fragen, sind bald der Natur, bald dem Geistesleben entnommen. Himmel und Erde, Sonne und Mond, das Luftreich, der Regen und seine Entstehung, der Sonnenlauf, das Jahr, die Jahreszeiten, Monate, Tage und Nächte sind beliebte Gegenstände bildlicher Einkleidung, ihre Enträtselung und die Form, in der das geschah, galten als die höchste Weisheit. Die Rätsellieder sind nun bei den Germanen sehr reich entfaltet und weisen in Einzelheiten wie im Zusammenhang auf hohes Alter. Namentlich die altnordische Dichtung enthält auffallend viele Rätsellieder, bei denen zweierlei zu beachten ist, dass Odin die Rätselfragen stellt, also auch hierin unerreichter Meister aller Weisheit ist, dass die Rätsel sich mit Vorliebe auf mythologische Dinge beziehen. Im Wafthrudnirlied legt Odin dem weisen Riesen alle möglichen Fragen vor, deren Beantwortung genaue Kenntniss der nordischen Mythologie bis in alle Einzelheiten voraussetzt. Als Gest zeigt er sich dem König Heidrek in der Rätselkunde überlegen, auch hier aber treten Rätsel mythologischen Inhaltes zwischen den allgemeinen mehrmals hervor; die letzte Frage lautet wie im Wafthrudnirliede: Was raunte Odin dem toten Baldr ins Ohr? Im Alwisliede erfragt Thor vom Zwerg die Sprache der verschiedenen Welten. Bekannt ist die Eigenart der nordischen Skaldenkunst, die in ihren vielverschlungenen, der Göttersage entnommenen Umschreibungen und Bildern eigentlich fortwährend mythologische Rätsel aufgibt. Den Anstoss hierzu erhielt sie wol kaum aus sich selber, eher aus der mythologischen, ursprünglich priesterlichen Rätseldichtung. Der Grundgedanke, dem letztere entspringt, ist bei den Skalden nur auf die Spitze getrieben. Man darf nun freilich nicht schliessen, dass diese Lieder, so wie wir sie kennen, bei Opfern gebraucht worden wären, sondern nur, dass diese eigentümliche Kunstgattung des mythologischen Rätselliedes möglicher Weise aus dem Gottesdienst entsprungen sein kann. Da mag das Rätsellied einmal wie bei den Indern dazu gedient haben, unter Opferleitern und Opfergenossen die Kenntnis der vorzunehmenden Handlung, der damit verknüpften Bräuche und Mythen, festzustellen. Der fragende Gott ist als Vorbild des fragenden Priesters gedacht.

War der Priester beim Vortrag der Mythen und Rechtssatzungen mehr Epiker, so bethätigt er sich anderwärts mehr lyrisch, als Spruchdichter. In höchstes Altertum reichen die meistens zu Heilzwecken geübten Besegnungen, die Zaubersprüche zurück. Sie ruhen auf allgemein menschlicher Grundlage, nehmen jedoch bestimmte zeitliche und örtliche Färbung an. Erwachsen auf dem Boden der niederen Mythologie, suchen sie stets gerne Anschluss an die herrschende höhere Mythologie, an den Götterglauben. Priester und Zauberer waren die ursprünglichen Schöpfer, Kenner und Wahrer solcher kräftiger Heilsprüche, deren allgemeine Auffassung etwa dahin geht: Siechtum ist durch Unholde verursacht. Heilung wird erreicht durch Vertreibung der Unholde mit Hilfe guter Geister und Götter. Den ererbten Formelschatz haben die germanischen Priester gestabt und an den Götterglauben angeschlossen.

Zaubersprüche gehören bei den Indogermanen zu den ältesten Spuren dichterischer Bethätigung.⁠[776] Für den Vortrag war Gesang mit gedämpfter, murmelnder Stimme vorgeschrieben. Daher das griechische ἐπᾴδειν, lat. carmen, frz. charme, lat. magicum susurramen, Zaubergemurmel. Die germanischen Sprachen kennen mehrere Bezeichnungen, welche auf den Vortrag solcher Poesien schliessen lassen.⁠[777] Zu bigalan, besingen, ἐπᾴδειν gehört galdra- (an. galdr, ags. gealdor, ahd. as. galdar) oder galstra- (ahd. galstar). Neben dem alten starken Verbum bigalan steht das schwache begalôn incantare (enchanter). Der Sinn von galdra- ist Zaubersang. Im Nordischen begegnet auch ljóđ, Lied, im engeren Sinne von Zauberlied. Die Formel, die den Zauber wirken sollte, wurde demnach gesungen. Neben galdra- und teilweise damit begrifflich zusammenfallend trifft man rûnô. Das Wort „Rune“, das durch alle germanischen Sprachen hindurch geht, ist mit griech. ἐρέϝω, ἐρευνάω verwandt. Aus derselben Wurzel, nur mit anderem Ablaut, stammt an. reyna, prüfen, erforschen, raun, Versuch. Vielleicht bedeutete rûnô ursprünglich Befragung, bald aber verstand man unter Runen die heimlichen Mittel, durch welche gefragt wurde. Sehr früh ist rûnô Zauberlied. In dieser Bedeutung entlehnten die Finnen zu Anfang unserer Zeitrechnung das Wort. Die Rune wurde geraunt, leise geflüstert. Galdra- ist Zaubersang, rûnô Zaubergemurmel. Vielleicht waren beide Arten des Vortrags vereinigt in dem mit gedämpfter Stimme gesungenen, gemurmelten Liede. Rune ist ausserdem das Zauberzeichen, das im Verein mit dem Sange den Zauber erst wirksam machte. Endlich wird mit Rune auch der Buchstabe, das Schriftzeichen benannt, nachdem die Germanen die römischen Buchstaben sehr frühzeitig zu einer eigenartigen Schriftgattung umgebildet hatten. Der allgemeine Begriff „Geheimniss“ ist wol aus raunen, heimlich flüstern, und dem Zauberwesen, das an den Runen haftete, geleitet. Beschwören (ahd. biswerian) weist auf denselben Gedankenkreis. Es steht zu Surren, Schwirren, Schwarm (slav. svirja, flüstre) und besagt also auch das Summen der Zauberformel, die wir als gesummtes Lied oder geraunten Spruch zu denken haben.

Aus der ahd. Zeit sind zwei Zaubersegen, die sog. Merseburger Sprüche, erhalten, deren Aufbau von grösster Wichtigkeit ist. Dem eigentlichen Spruche voran geht eine kleine Erzählung, welche zeigen soll, wann der Spruch erfolgreiche Anwendung fand. So lautet der zweite Spruch:

Phol und Wuodan fuhren zu Holz, Da ward Balders Fohlen sein Fuss verrenkt. Da besang (biguol) es Sinhtgunt, Sunna ihre Schwester, Da besang es Friia, Volla ihre Schwester, Da besang es Wuodan, wie er wol konnte: Sei es Beinverrenkung, Sei es Blutverrenkung, Sei es Gliederverrenkung. Bein zu Bein, Blut zu Blut, Glied zu Glied, als ob sie geleimt seien!

Es wird also eine Sage aus der Götterwelt erzählt. Auf einer Jagdfabrt nahm Balders Ross Schaden. Niemand konnte es heilen, nur Wodan mit Hilfe des Segens. Diese Erzählung ist als Beispiel vorangestellt, wie damals soll der Segen auch jetzt und immerdar helfen. Auf diese Art wurden öfters Sprüche mit epischen Eingängen versehen; so nimmt der erste Merseburger Spruch und ein ags. Segen gegen Hexenstich Bezug auf das Walten der Kampfgöttinnen. Von wem solche epische Eingänge verfasst sind, ist unschwer einzusehen. Den Priestern kommt die Wahrung kräftiger Zauberlieder zu; durch epische Einleitungen aber stellten sie einen tieferen, innerlichen Zusammenhang mit dem Götterglauben her. Diese Gattung des epischen Zauberspruches, wo nicht bloss die Formel geraunt, sondern eine kleine Geschichte zuvor feierlich erzählt wurde, hiess bei den Germanen spell.⁠[778]

Odin ist Meister aller Runenweisheit und Galdr, Gott der Skalden, sein Geist durchweht und belebt die Dichtung; Fosite ist Rechtweiser. Damit ist die Kunst gebundener Rede und feierlichen Vortrages jeden Inhalts, die Kunst des Zauberliedes von den Göttern eingesetzt. Zunächst an göttliche Weisheit aber reicht der Priester. Die Stellung des altgermanischen Priesters darf nicht gering angeschlagen werden. Alle Bedingungen zur erhabenen Ausnahmestellung des vertrauten Mitwissers der Götter waren vorhanden und hätten ebenso entfaltet werden können, wie wir es beim indischen Priestertum der Brahmanen, beim keltischen der Druiden erfüllt sehen. Eine germanische Priesterherrschaft aber gedieh trotzdem nicht, weil der gesunde, kräftige Volksgeist dagegen war. Die Könige und Herzöge, die weltlichen Leiter der Volksgeschicke, wachten darüber, dass der Priester niemals die Schranken seines Amtes überschritt. Der Priester vertrat wol die Gottheit beim Ding und sorgte, dass ihr Dienst richtig vollzogen, dass jeder Frevel gesühnt wurde. Er verkörperte aber nur das religiöse und rechtliche Bewusstsein, konnte mahnend dem Bruche göttlicher Satzung entgegen treten, aber nur als Berater, nicht als Lenker und Richter. Die Führerschaft stand ihm nicht zu. Der weltliche Sänger und später der weltliche Gesetzsprecher teilten sich gar bald in die einst dem Priester allein gehörigen Ämter. Der Hausvater aber bedurfte des Priesters nicht, er mochte höchstens seinen Rat angehen. Brahmanen und Druiden brachten es fertig, dass nichts ohne geistliche Mitwirkung geschah. Die Germanen beschränkten den Priester auf die gottesdienstlichen öffentlichen Verrichtungen und nahmen, wo es ihnen gut dünkte, seinen weisen Rat in Anspruch.

7. Die Priester als Erforscher der Zukunft.

Tacitus schildert in einer vielbesprochenen Stelle das Loosen⁠[779], dessen Verfahren er einfach nennt. Der Zweig eines fruchttragenden Baumes wird in Stäbchen zerlegt, die Stäbchen werden mit gewissen Zeichen versehen und blindlings und zufällig über ein weisses Tuch hin verstreut. Alsdann hebt bei öffentlicher Beratung der Staatspriester, bei Privatangelegenheiten der Hausvater, nachdem er zuvor die Götter angerufen hat, gen Himmel schauend dreimal je ein Stäbchen auf und deutet die zuvor auf die Stäbchen eingeschnittenen Zeichen. Lauten sie verneinend, so unterlässt man für diesen Tag eine weitere Befragung; stimmen sie zu, so wird noch weiterhin die Beglaubigung durch Vorzeichen in Anspruch genommen.

Man darf jedenfalls dem Berichte des Tacitus auch ein Opfer beifügen, ohne welches im Heidentum feierliches Gebet kaum möglich scheint. Somit ergeben sich folgende Hauptpunkte des Verfahrens: Zurichtung der Loose, bestehend in Holzstäbchen mit eingeritzten Zeichen, Opfer und Gebet an die Götter, deren Willen erkundet werden soll, Looswurf und Aufnahme dreier Loose, Auslegung der aufgehobenen Loose nach den darin eingeritzten Zeichen, daraufhin Beschluss, ob die Befragung fortgesetzt oder aufgegeben werden soll. Schwer ist über zwei Dinge Klarheit zu gewinnen, ob die Befragung der Loose auf ein blosses ja oder nein oder auf einen förmlichen Orakelspruch ausgeht; ferner welcher Art die eingeritzten Zeichen waren. Aus dem ganzen Zusammenhang möchte eher auf einfache Befragung um ja oder nein geschlossen werden, zumal da überdies noch Vorzeichen in Betracht kommen. Aber die eingeritzten Zeichen, von deren Auslegung die Rede ist, weisen wieder eher auf einen förmlichen Orakelspruch, den der Priester wol in feierlichem Stabreim verkündigte. Welcher Art die Zeichen waren, ist auch nicht zu sagen. Man denkt an die Runen, worunter aber mystische, magische Zeichen, nicht die späteren Schriftrunen verstanden werden müssen. Wol kommen diese im Norden auch zu zauberhaftem Gebrauche vor. Man raunte eine Zauberformel und ritzte die Anfangsrune des wichtigsten Begriffes. So schneidet Skirnir (Skirn. 37) der Gerd einen Thurs (die Rune ᚦ) und drei andere Runen, die den Zauber ungestillter Liebessehnsucht bewirken. Um Sieg zu gewinnen, wurde die Rune Tyrs ᛏ aufs Schwert geritzt, um gegen Frauentrug sich zu feien, die Rune Nauþ ᚾ aufs Horn, den Rücken der Hand und den Fingernagel gemalt (Sigrdr. 6/7). Die Verwendung der Schreiberunen zu Zauberzwecken in der Art, dass die Rune den Hauptbegriff der Zauberformel festbannte, steht also ausser Frage. Umgekehrt mochte auch eine Weissagung aus zufällig aufgelesenen Runen entnommen werden, sofern eine bestimmte Beziehung zwischen einer Anzahl von Formeln und Zeichen bestand. Wenn z. B. Tyr oder Nauþ; (d. h. Not) herauskam, wurde Sieg oder Not geweissagt. Aber zur Zeit des Tacitus und Caesar waren die in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung von den Römern entlehnten germanischen Schreiberunen wol noch gar nicht vorhanden. Doch das Wort Rune ist freilich älter als seine Anwendung auf die Schrift, und so mögen schon die Zeichen auf den Holzstäbchen Runen gewesen sein. Ihre Form und ihr Gehalt bleibt uns rätselhaft, aber grosse Wahrscheinlichkeit besteht, dass es ähnlich zuging wie bei den späteren Schreiberunen, wenn sie, vielleicht eben an Stelle älterer magischer Runen, zum Zauber benützt werden. Man muss eine bestimmte Anzahl von Zeichen denken, die dem Loosenden ihrer Bedeutung nach völlig vertraut waren. Die aufgelesenen Zeichen liessen sich zu einer Weissagung vereinigen. Wenn das Gebet in feierlichen Stäben und Formeln ging, so war auch der Weissagespruch aus altehrwürdigen Formeln gereimt, welche eben durch die Loose gesucht wurden. Wenn nicht Tacitus verschiedene Dinge zusammenwarf, so waren diese Zeichen nicht geheim, denn jeder Familienvater mochte für seinen Hausstand das Loos werfen. Man sollte allerdings eher meinen, dass das Verfahren mit den Looszeichen, die einen Spruch ergaben, schwieriger und nur wenigen im Volke, vor allen den Priestern vertraut war; denn es ist nicht einfach, sondern setzt tieferes Wissen voraus, Kenntniss der Zeichen und ihrer Bedeutung und Fähigkeit, daraus einen gestabten oder doch formelhaften Spruch zu finden. Die gewöhnliche Loosung auf ja oder nein aber ist höchst einfach, sie bedarf nur eines oder zweier Zeichen und kann jeder Zeit und von jedem ohne besondere Weisheit geübt werden. Im gegebenen Falle hätte etwa ein dreimaliges ja Ausführung des Vorhabens veranlasst, ein dreimaliges nein oder unentschiedene Auskunft dagegen Einstellung.

Dass aber unter Priestern und weissagenden Frauen schon früh die divinatorische Loosung, das Fragen nach förmlichem Spruche, vorkam, lehrt Caesar, bell. gall. I Kap. 50. Bei den Germanen herrschte die Sitte, dass die Frauen durch Looswurf und Orakelspruch (sortibus et vaticinationibus) entschieden, ob ein Treffen zu liefern sei oder nicht. Der aus den Loosen gewonnene Spruch lautete dahin, dass die Germanen Unsieg hätten, wenn sie vor Neumond kämpften (non esse fas Germanos superare, si ante novam lunam proelio contendissent). Dieser Spruch kann nicht aus blossem ja oder nein abgeleitet sein.

Aus nordischer Überlieferung ergeben sich mehrere Beispiele divinatorischer Loosung, leider ohne genauere Beschreibung des Verfahrens, das meistens als allgemein bekannt, keineswegs als Geheimkunst vorausgesetzt zu sein scheint. Das Hymirlied hebt damit an, dass die Götter, die ein Gelage zurüsten wollten, die Zweige schüttelten und das Opferblut beschauten (hristo teina ok á hlaut sǫo), da fanden sie, bei Ägir sei Überfluss. Bei ihm wird denn auch schliesslich nach Einholung des Kessels Hymirs das Festgelage abgehalten. Für Kultgebräuche erfahren wir aus der Stelle, dass, um einen Orakelspruch zu erhalten, ein Opfer angerichtet wurde. Die Weissagung oder die Antwort der angerufenen Gottheit erfolgte aus dem Blute des geschlachteten Tieres und aus den (mit eingeritzten Zeichen versehenen) durch einander geschüttelten Looszweigen. Nach der Gautrekssaga Kap. 7 segelte König Wikar nordwärts von Agdir nach Hordaland in Norwegen und bekam heftigen Gegenwind. Da fällten sie den Span um günstigen Wind, und es fiel so, dass Odin einen Mann verlangte, der ihm zum Opfer aus der Mannschaft durch das Loos bestimmt und gehängt werden sollte (þeir feldu spán til byrjar ok fell svá at Óðinn vildi þiggja man at hlutfalli at hanga or herinum). Darauf wurde die Ausloosung vorgenommen, und es kam König Wikars Loos heraus (ok kom upp hlutr Víkars konungs). Gewöhnlich heisst es: fella blótspán, den Opferspan fällen.⁠[780] Gemeint ist wol dasselbe wie mit den Zweigen, nämlich bezeichnete Holzstückchen. Mit dem Looswurf war Opfer verbunden, daher der Name blótspánn. Man opferte, warf die Loose, las den Spruch daraus und that darnach. In der Gautrekssaga schliesst sich einfache Ausloosung der divinatorischen Befragung unmittelbar an. Diese hatte den allgemeinen Bescheid erbracht, Odin verlange ein Menschenopfer, jene wählte das Opfer aus der Schar der Genossen aus. Die Mitwirkung eines Priesters ist weder hier noch dort erwähnt. In der Hervararsaga Kap. 11 (Fornaldar sögur 1, 451) wird erzählt: Zu der Zeit war in Reidgotaland grosser Misswachs, so dass es zur Verödung des Landes zu kommen schien; da wurden Loose von weisen Männern gemacht und der Opferspan dabei gefällt (váru þá gǫrđir hlutir af vísendamǫnnum ok feldr blótspánn til) und so erging das Orakel (en svá gekk fréttin), dass nicht eher wieder ein gutes Jahr kommen würde, als bis der vornehmste Knabe im Lande geopfert werde. Hier ist beachtenswert, dass weise Männer die Loose herstellen; also wird zur divinatorischen Loosung doch ein höheres Wissen vorausgesetzt. Die Vita Anskarii Kap. 18 berichtet von einem Schweden, der an der Vertreibung des Bekehrers Gauzbert teilgenommen hatte, dass er hinterher den Zorn der Götter zu fürchten angefangen habe. Da suchte er einen Weissager auf (qua de re, sicut moris est ibi, quendam adivit divinum), damit dieser durchs Loos erkunde, welchen Gott er beleidigt habe und wie er ihn versöhnen könne. Jener verrichtete die üblichen Gebräuche (quae circa cultum hujusmodi observare solebat) und erklärte, keiner der Heidengötter, wol aber der Christengott zürne ihm. Im Kap. 19 erfragen die Dänen durch Loosung, wohin sie sich wenden sollten, um Beute zu machen. Da fiel das Loos auf eine entfernte Stadt im Lande der Slaven. Beispiele für einfache Frage um ja oder nein bietet die Vita im Kap. 19, 27, 30. Aus Layamons Brut zieht Müllenhoff, zur Runenlehre S. 40 f. noch eine Stelle an, wo der Herzog Ascanius nach denen, die des teuflischen Sanges mächtig sind, über Land sendet, um zu erfahren, was sein Weib im Schooss trüge. Da warfen sie die Loose und fanden an der Kraft des unheilvollen Liedes, dass die Frau mit einem Sohne ginge. Hier wird der Beschwörungslieder gedacht, die zur Weissagung nötig waren. Denn das höhere Wesen, das um die Zukunft befragt wurde, musste mit Gebet oder Beschwörung dazu gebracht werden, das Gewünschte zu offenbaren.

Es war Sitte, die Götter mit Loosung zu befragen, ob ihnen ein Opfer genehm sei oder nicht. Bestand von vornherein die Absicht, ein Opfer darzubringen, so genügte die einfache Frage auf ja oder nein. Manchmal aber, wie in der Sage von Wikar und vielleicht auch, als die Schweden ihre Könige Domaldi und Olaf opferten, wurde in schweren Zeiten das Loos auf allgemeine Befragung des göttlichen Willens geworfen. Erst der Ausspruch zeigte, dass die Götter ein blutiges Menschenopfer heischten. War keine bestimmte Persönlichkeit genannt, so mochte gewöhnliches Ausloosen einen oder mehrere aus einer grösseren Menge ausscheiden. Auch ins Strafrecht reicht die Sitte der Loosung herein und erhielt sich unter den Friesen⁠[781] bis ins Christentum. Der Grund ist leicht zu erkennen. Hatte ein Neidingswerk den Grimm der Götter erregt, und war der Missethäter unbekannt, so boten sich die Volksgenossen zum Loose, zum Gottesurteil, damit die Gottheit selber zur Sühne den Schuldigen herausgreife. Nach Caesar bell. gall. 1, 53 erzählt der aus der Gefangenschaft der Sueven gerettete Valerius Procillus, es sei dreimal über ihn das Loos geworfen worden, ob er alsbald verbrannt oder auf später aufbewahrt werden solle; das Loos fiel für ihn günstig (se praesente, de se ter sortibus consultum, utrum igni statim necaretur an in aliud tempus reservaretur. sortium beneficio se esse incolumem). In Alchuines Vita des hl. Willibrord Kap. 10 wird vom König Redbad berichtet, er habe über den gefangenen Willibrord und seine Genossen je dreimal an drei Tagen hinter einander das Loos geworfen (per tres dies semper tribus vicibus sortes suo more mittebat); mit Gottes Hilfe fielen die Loose den Gefangenen günstig, nur einen einzigen traf das Todesloos (damnatorum sors), der das Martyrium erleiden musste.

Die Vita Willehadi Kap. 3 berichtet, dass Willehad ums Jahr 778 östlich der Laubach durch Ermahnungen an die Landesbewohner, den Aberglauben aufzugeben, ihren Zorn erregte. Wegen seiner Lästerungen gegen die Götter hätten sie ihn für des Todes würdig erklärt. Einige aber hätten dazu geraten, ihn nicht ohne weiteres zu töten, sondern erst das Loos zu befragen, damit die Götter zeigten, ob er den Tod verdient habe, sonst ihn freizulassen, worauf denn nach der Sitte der Heiden das Loos geworfen worden sei, ob er leben oder sterben solle (secundum morem gentilium missa est sors super eo, vivere an mori debuisset). Nach Gottes Fügung habe über Willehad das Loos des Todes (sors mortis) nicht fallen können. Der hl. Wulfram rettete zweimal friesische Knaben vom Opfertod, zu dem sie durchs Loos bestimmt waren (Vita Wulframmi Kap. 6 und 8, ASS. 3, 1, 359 und 361).

Das friesische Recht bestimmt: Wird bei einem Auflauf einer getötet, so können in Ermanglung anderer Beweismittel gegen den Schuldigen bis zu sieben durch den Kläger wegen der Tötung angeklagt werden, und jeder von den sieben kann sich mit zwölf Eideshelfern frei schwören. Ist das geschehen, so werden die sieben zur Kirche geführt und Loose am Altar über sie geworfen. Zwei Stäbchen werden geschnitten, das eine mit einem Kreuze bezeichnet, das andere bleibt unbezeichnet; beide werden mit reiner Wolle umhüllt auf den Altar gelegt. Darauf ergreift ein Priester, wenn er da ist, sonst ein unschuldiger Knabe eins von den Loosen; ist es das mit dem Kreuze bezeichnete, so gelten die sieben, für welche die Eide geschworen sind, für unschuldig; wo nicht, so folgt ein weiteres Verfahren: jeder von den sieben hat sein eigenes Stäbchen mit seiner Marke zu zeichnen, so dass er und die andern erkennen können, dass es das seinige ist.⁠[782] Die sieben Stäbchen werden wieder mit reiner Wolle umhüllt, wieder auf den Altar oder auf die Reliquien gelegt, und es nimmt der Priester oder Knabe vom Altar hinter einander die einzelnen Stäbchen und fragt, wem das Stäbchen gehöre. Wer als letzter sein Stäbchen erhält, gilt für den Schuldigen, die andern sechs als unschuldig. Das Verfahren ist durchaus heidnisch, die Anpassung an christliche Verhältnisse rein äusserlich, sie beschränkt sich darauf, christliche Heiltümer an Stelle der heidnischen zu setzen.

Mit den angeführten Stellen ist die Sitte, durch Looswurf die Gottheit um Auskunft anzurufen, hinreichend bezeugt. Es wurde eine Frage vorgelegt, die Antwort ergab sich aus der Art der Fragestellung als einfaches ja oder nein, aber auch als förmlicher Spruch. Die Befragung geschah mit Loosen, mit Holzstäbchen, die mit auszulegenden Zeichen, im Norden auch mit den gewöhnlichen Schreiberunen versehen waren. Opfer leitete die Handlung ein, unter Absingen von Gebeten oder Beschwörungen wurden die vermutlich auch schon unter besondern Förmlichkeiten zugerichteten Loose ausgeworfen und aufgelesen, hierauf je nach der Frage mit kürzerem oder längerem Spruche gedeutet. Möglicherweise stammt die dreifache Bezeichnung des Begriffes „lesen“ in den germanischen Sprachen — ahd. as. afries. lesan, an. lesa; ags. rǽdan, engl. read, eigentlich „raten“; got. siggwan — aus der alten Gewohnheit des divinatorischen Loosens.⁠[783] Die deutsch-nordische Bezeichnung hält sich ans Auslesen und Aufnehmen der beritzten Stäbchen, die englische ans Raten und Deuten, die gotische endlich an den feierlichen Vortrag des Spruches, der in Liedesweise gesungen ward. In wichtigen Angelegenheiten oblag dem Priester diese Loosung, welche Vertrautheit mit der Dichtung verlangt. Es war Kenntniss der Lieder vonnöten, wodurch Götter und Geister zur Offenbarung ihres Willens oder zukünftiger Ereignisse herangezwungen wurden, ferner unter Umständen auch die Fähigkeit, aus den eingeritzten Zeichen der Stäbchen die darin angedeuteten Formeln abzulesen und zu Verkündigungen zusammenzusetzen. Looswurf, mit Opfer, Zauberlied und Zeichendeuterei verknüpft, entstammt dem Heidentum und war priesterliches Amt. Darum ist solches Loosen auch späterhin als heidnischer Greuel verfehmt und verachtet. Das unschuldige Loos, das nur zur Ausscheidung eines einzelnen oder mehrerer aus einer Menge diente, konnte ruhig weiter bestehen und fand auch bis auf die Gegenwart bei Aufteilung von Gemeindeland und ähnlichen Dingen immer Verwendung.

Eine seltsame Loosung begegnet in der Jómsvíkingasaga Kap. 42.⁠[784] Der Jarl Hakon besass eine Wage mit zwei silbernen, ganz vergoldeten Schalen, dazu zwei Loose, ein silbernes und ein goldenes, beide mit Götterbildern versehen. Darin lag eine wundersame Kraft, weshalb der Jarl in allen wichtigen Angelegenheiten sich dieser Loose bediente. Er legte sie in die Wagschalen und bestimmte, was jedes von ihnen für ihn bedeuten sollte. Wenn die Loosung gut ausfiel und das, was er sich wünschte, herauskam, da wurde das Loos, das seinen Willen bedeutete, unruhig in der Schale und gab einen Klang von sich. Die Sache ist wol so zu denken, dass die gleich schweren Loose, deren eines, was man wünschte, das andere, was man nicht wünschte, bezeichnete, in die Schalen gelegt wurden. Dasjenige Loos, das zuerst in Bewegung kam und stieg, dachte man, werde in Erfüllung gehen.

Um die Zukunft zu erforschen, wurde auch eifrig auf Vorzeichen geachtet und zwar nicht bloss auf solche, die sich zufällig von selber einstellten, sondern namentlich auf solche, die mit Opfer und Gebet oder Beschwörung von den Göttern oder Geistern verlangt worden waren. Auf Vorzeichen, die einem zufällig begegnen, achtet ja noch der heutige Aberglaube. Ein schönes Beispiel fürs Heidentum gewährt das Reginslied 20 ff., wo Odin die dem Helden günstigen Zeichen aufzählt:

20. Viele Vorzeichen sind, wenn das Volk sie wüsste, Günstig beim Schwingen des Schwerts! Heilbringender Angang für Helden ist es, Wenn ein schwarzer Rab’ sie umschwebt. 21. Ein andrer ist’s, wenn zum Ausgang fertig Zur Thüre hinaus du trittst Und auf der Strasse stehend findest Ruhmgieriger Recken zwei. 22. Günstig auch ist’s, wenn den grauen Wolf Unter Eschen du heulen hörst, Und Glück verspricht’s, erspähst du den Gegner Eher als er dich sieht. 24. Fürchte Gefahr, wenn dein Fuss gestrauchelt Auf dem Weg, den du wanderst zum Streit; Böse Disen stehn dir zu beiden Seiten Und wünschen dir Wunden an.

Keine Art von Aberglauben hat durchs ganze Mittelalter tiefere Wurzel geschlagen als die Vorbedeutungen, die man unter den Benennungen aneganc, widerganc, widerlouf verstand.⁠[785] Tier, Mensch, Sache, auf die man frühmorgens, wenn der Tag noch frisch ist, beim ersten Ausgang oder Unternehmen einer Reise unerwartet stiess, bezeichneten Heil oder Unheil und mahnten, das Begonnene fortzusetzen oder wieder aufzugeben. Aber hier ist nicht der zufälligen Vorzeichen zu gedenken, sondern derer, die mit Kultbräuchen unter Einwirkung von Priestern und Weissagern von den höheren Mächten erbeten wurden.

Tacitus spricht im Kap. 10 auch von den Vorzeichen und nennt allgemein Befragung der Vogelstimmen⁠[786] und des Vogelfluges. Leute, die der Vogelsprache kundig sind, erfahren die Zukunft. Das Zeichen, das die Vögel mit Flug und Stimme geben, gilt allen Völkern und so auch den Germanen für gut oder böse, verheisst Glück und Unglück, ermuntert und warnt bei allem Vorhaben. Wie befiederte Worte rauschen sie durch die Luft, der Kundige versteht es, sie zu deuten. Wohin und woher sie fliegen, legt er ebenso als Zeichen aus wie ihre Gestalt und Stimme. Prokop bell. got. 4, 20 erzählt, wie Hermigisel, König der Warner, über Feld reitend, auf einem Baum einen Vogel erblickte und krähen hörte. Auf Vogelgesang sich verstehend, sagte der König seinem Gefolge, es werde ihm sein Tod nach vierzig Tagen geweissagt. In der Rigsþula 45 wird von Konr dem Jungen, dem Sohne des Jarl gerühmt, er verstand die Stimmen der Vögel zu deuten. Im Lied von Helgi dem Hjorwardssohne 1–4 spricht Atli mit einem weisen Vogel, der im Haine Glasir haust. Dem Sigmund und der Borghild verheisst ein Rabe die künftige Heldengrösse ihres Sohnes Helgi (Helgakv. Hund. 1, 5/6). Sigurd, dem der Genuss von Fafnirs Herz dazu verhalf, hörte in den Reden der Spechtmeisen (igđur) sein künftiges Schicksal (Reginsm. 32 ff.). Nach Sigurds Ermordung ruft ein Rabe zum Adler im Baumesgipfel, dass Atli es rächen werde. Gunnar versteht das Gerede der Vögel (Brot af Sigurþarkviþu 5 u. 13). Also namentlich Königen und Edelingen eignet die Gabe, Vogelstimmen auszulegen. Sicherlich verstanden sich ebenso die opfernden Priester darauf. Jarl Hakon opferte vor einem Kriegszug dem Odin. Als zwei laut krächzende Raben während des Opfers geflogen kamen, sah er darin ein gutes, glückverheissendes Zeichen (Heimskringla, Olafssaga Tryggvasonar Kap. 28).

Tacitus⁠[787] berichtet ferner von weissen, zu keinem Menschendienste benützten Rossen, die in Hainen und Wäldern auf öffentliche Kosten gehegt wurden. Diese werden an den heiligen Wagen gespannt, worauf der Priester und König oder Fürst des Staates sie begleitet und auf ihr Schnauben und Wiehern achtet. Kein Vorzeichen geniesst grössere Glaubwürdigkeit nicht allein beim Volk, sondern auch bei den Edelingen, bei den Priestern. Sich selber halten sie für die Diener, jene Rosse aber für die vertrauten Mitwisser der Götter. In Norwegen bei Drontheim weideten Freys Rosse im Umkreis seines Tempels, vermutlich zum selben Zweck. Der indiculus superstitionum XIII handelte de auguriis vel avium vel equorum und auch der heutige Aberglaube (J. Grimm, Nr. 239) hält Pferdegewieher für ein Glückszeichen.

Opferschau vollzieht der weissagende Priester (sacerdos sortilegus) bei den Menschenopfern, welche die Normannen nach Dudos Erzählung vor der Ausfahrt zu vollbringen pflegten. Dem Opfer wurde der Schädel zerschmettert und das Gehirn blossgelegt; dann wurde aus den Herzfasern des zu Boden Gestreckten geweissagt. Die Wahrsagerinnen der Kimbern fällen ihren Spruch aus dem Blute, das aus der durchschnittenen Kehle des Opfers in den Kessel strömte (Strabo 7, 2). Die nordische Sprache gebraucht das Wort „hlaut“ für Opferblut. Im Hymirlied 1 gewinnen die Götter eine Weissagung, indem sie Looszweige warfen und das Blut beschauten (hristo teina ok á hlaut sǫo). Hlautbolli ist die Schale, die das Blut der geopferten Tiere aufnimmt, hlautteinn oder hlautviđr der ins Blut getauchte Zweig. Die Etymologie von hlaut (zu got. hlauts, d. h. Loosen und Wahrsagen)⁠[788] lehrt die Thatsache der Opferschau, der Weissagung aus dem Opferblut. Denn das Opferblut heisst ja sicher nur darum „Loosung“, weil es zur Loosung diente.

8. Zauberlieder.

Der Zauber, der in Lied (galdr, rúnar) und Zeichen (rúnar) beschlossen liegt, galt im Norden für eine höchst wertvolle, nicht im geringsten unehrliche Kunst, und so hielten es, wie die mit rûna gebildeten zahlreichen Frauennamen lehren, auch die übrigen Germanen. Ist doch Odin selber Urheber und Erfinder des Runenzaubers (galdrs fadir) und weiss die aus dem Schlummer erweckte Brynhild dem Sigurd nicht besser zu lohnen als mit Unterweisung in der Runenkunde. Bei der Anwendung von Runen war Lied und Zeichen vereinigt, beim Galdr wird meistens allein das Lied erwähnt. Beim nordischen Runenzauber wird das Lied gesungen, und darauf werden die entsprechenden Zeichen, meist die Anlaute der Hauptbegriffe, eingeritzt. Denn im Norden trat ja die Schreiberune an Stelle der alten bei Tacitus vorkommenden magischen Zeichen. Brynhild gedenkt der Siegrunen, die unter Anrufung Tyrs aufs Schwert zu ritzen sind, der Bierrunen, welche gegen Zaubertränke unter Segenssprüchen aufs Trinkhorn, auf den Rücken der Hand, auf den Fingernagel zu ritzen, der Bergerunen, die auf die innere Handfläche geritzt, bei Absingen von Liedern (Oddrúnargrátr 6) aus Kindesnöten lösten, der Brandungsrunen, die auf Schiffsteven, Steuer und Ruder eingebrannt gegen Seesturm nützten, der Zweigrunen, die auf Rinde und Holz eines gen Osten die Äste ausbreitenden Baumes eingeschnitten zum Arzte machten, der Gerichtsrunen (málrúnar), beim Dinge zu gebrauchen, der Geistesrunen (hugrúnar), um feinen Verstand zu gewinnen. Im Skirnirlied 32–36 spricht Skirnir einen Fluch und ritzt zugleich die Runen auf den Zweig (gambanteinn); um ihn wieder aufzuheben, schabt er die eingeschnittenen Zeichen ab (svá ek þat af ríst, sem ek þat á reist). Nach der Egilssaga Kap. 60 errichtet der vom König Eirik schwer gekränkte Skald Egil diesem eine Schimpfstange (níđstǫng), indem er eine Haselstange auf einem Felsen dem Lande zu aufpflanzt, mit einem darauf gesetzten dem Lande zugewendeten Pferdskopfe. Dazu spricht er die Worte: Hier setze ich eine Schimpfstange und richte diesen Schimpf gegen den König Eirik und die Königin Gunnhild; ich richte diesen Schimpf gegen die Landwichte, welche dieses Land bewohnen, so dass sie alle auf verirrten Wegen gehen mögen und keiner seine Heimat finde oder erreiche, ehe sie den König Eirik und die Königin Gunnhild aus dem Lande getrieben haben. Dieselben Worte schnitt er mit Runen auf die Stange ein. Das Einritzen der Formel scheint hier wie in andern ähnlichen Fällen, die Maurer, Bekehrung 2, S. 65, Anm. 66, zusammenstellt, allerdings mehr in der Absicht zu geschehen, den Schimpf zur allgemeinen Kenntniss zu bringen. Doch steht wol immer noch im letzten Hintergrund dieses Brauches die Anschauung, dass Runenzauber nur durch Lied und Zeichen zugleich wirksam werde. Der Skald Egil macht auch sonst von seiner Runenkunde Gebrauch. Wie ihn einmal (Kap. 44) die zauberkundige Königin Gunnhild mit einem Trinkhorn vergiften will, ritzt er Runen in das Horn, schneidet sich in die hohle Hand und rötet die Runen mit dem Blute: da zerspringt das Horn und der Trank läuft zur Erde. Der Bericht der Saga darf wol noch dahin ergänzt werden, dass Egil zum Runenritzen die gehörige Formel raunte. Der Unkundige konnte aber auch mit verkehrten oder verstellten Zeichen Unheil anrichten. Egil kommt (Kap. 75) zu einer norwegischen Bauerntochter, die heftig erkrankt ist. Ein Bauernsohn aus der Nachbarschaft hatte ihr vergebens mit Runen zu helfen versucht, es war darauf hin nur schlimmer geworden. Egil untersuchte ihr Bett und fand unter dem Kopfkissen einen Walfischknochen mit eingeschnitzten Runen, die aber falsch waren. Er schabte sie ab, verbrannte das Abgeschabte im Feuer und ritzte neue Runen, die er unters Kissen der Kranken legte. Alsbald erwachte das Mädchen aus ihrer Betäubung und wurde gesund.

Odin rühmt sich in den Hǫ́vamǫ́l 139/40, 146/163 der Runen und Lieder, die er weiss und deren Wirkungskreis er aufzählt. Dabei scheinen rúnar und ljóþ im Sinne von Zauberliedern gleichbedeutend zu sein, wenn schon in Strophe 142/4 wieder die rúnar als Zeichen gemeint sind. So denkt sich Snorri (Ynglingasaga Kap. 7) in dem Satze „međ rúnum ok ljóđum þeim er galdrar heita“ die Runen als Zeichen neben den Liedern. Beim Galdr ist seltener von Zeichen die Rede, gewöhnlich nur vom Zaubersang. Doch scheint auch hier Zeichen oder Gebärde nötig gewesen zu sein.

Frauennamen auf rûn⁠[789], die allen germanischen Stämmen gemeinsam sind, erweisen das Vorhandensein des Runenzaubers. Häufig trifft man dieselben Appellativa als Namen, und damit ist der Ursprung solcher Namen angezeigt. Haljarûna ist Höllenzauber, aber auch die dieses Zaubers kundige und mächtige Frau; der Begriff gewinnt persönliche Bedeutung und wird so zum Namen. Siegrunen zu ritzen und zu singen muss der verstehen, der Sieg erringen will; Sigrûn, Hildrûn, Rûnhild, Guntrûn, Badurûn, Ortrûn sind Frauen, die Sieg-, Kampf-, Schwertrunen wissen. Fridurûn bringt Friede. Alarûn (Aleraune) ist aller Runen mächtig. Ǫlrúnar beschützen vor Zaubertrank, Ǫlrún begegnet zugleich als Name. Málrúnar bedarf man beim Ding, der Name Dômarûna gehört wol zu dôm, Gericht. Albrûn kennt Elbenzauber. Wolfrûn gehört vielleicht zum Heere, dessen Spuren der leichengierige Wolf und Rabe folgt. Weniger deutlich sind Namen wie Heidrún (fränk. Chaiderûna), Goldrûn, Adalrûn, Wolarûn, Baldrûn, Berhtrûn. Weisheit und Vorsicht überhaupt legen den Frauen die Namen auf leis, rût, snot, wîs und war bei; aber die übermenschlichen Eigenschaften der Voraussicht in die Zukunft und der zauberischen Einwirkung auf dieselbe werden den Trägerinnen der Namen in rûn zugeteilt. Da der Zusammenhang des Runenzaubers und der Frauennamen im Norden völlig klar am Tage liegt, da die andern Germanen dieselben Namen besitzen, darf auch ihnen unbedingt der Runenzauber zugewiesen werden.

Die 18 Lieder Odins vermögen allgemein in allen Anliegen, Kümmernissen und Schmerzen zu helfen, ärztlich zu heilen, Feindeswaffen stumpf zu machen, Fesseln zu sprengen, Geschoss im Fluge zu hemmen, schädlichen Zauber auf den, der ihn entsendet, zurückzulenken, Flamme zu löschen, Hass unter Männern zu versöhnen, Wind und Woge zu sänftigen, nachtfahrende Hexen zu verwirren, Krieger heil aus der Schlacht zu führen, Tote aufzuwecken, bei der Taufe ein Kind gegen Waffen zu feien, Frauenneigung zu gewinnen, Berge und Hügel aufzuschliessen und Schätze zu heben und noch andere heimliche Dinge mehr. Gróa singt ihrem Sohne allerlei Galdr, von der Schulter zu schieben, was schlimm ihm dünkt, in Urds Schutze zu wandern, anschwellende Ströme zu mindern, Feindes Herz zur Versöhnung zu gewinnen, Fesseln zu sprengen, Meer und Wind zu gebieten, gegen schneidende Kälte sich zu schützen, vor gespenstischer Weiber Trug sich zu retten, im Wortstreit weise zu sein. Wie genau Lieder (ljóþ, galdr) und Runen zusammengreifen, ergeben die Stellen in der Rigsþula 44/6 und in den Sigrdrifumál, welche der Runenkunde (d. h. dem Zeichen und Spruch) dieselben Zauberkräfte zuteilen, welche in den Hǫ́vamǫ́l und im Groogaldr den Liedern und Galdrar beigemessen sind. Konr der Junge war kundig der Runen, der lange wirkenden Lebensrunen; er wusste Krieger zu schützen, Schwerter stumpf zu machen, Meer zu beschwichtigen. Mit dem Jarl Rig stritt er in der Runenkunde, er war listig und wusste es besser. Da erwarb er sich das Recht, Rig zu heissen und Runen zu wissen. Solche Zauberlieder (rúnar, ljóp, galdrar, ursprünglich wol spell genannt) umgeben also den Menschen in allen Lebenslagen mit mächtigstem Schutze. Sie wirken dem, der sie kennt, und denen er wol will, Heil, sie geben ihm Macht, die Zukunft zu erforschen.

Eine besondere Art von Zauberei heisst útiseta, Draussensitzen.⁠[790] Sie bestand darin, dass der Kundige die Nacht über unter freiem Himmel draussen sass und mit unbekannten Zauberhandlungen, am meisten wol durch Beschwörung Geister und Tote aufweckte (vekja upp trǫll), um von ihnen die Zukunft zu erfahren oder überhaupt von verborgenen Dingen Wissenschaft zu erhalten. Damit ist der valgaldr, das Totenlied, verwandt. Ein altgermanischer Ausdruck dafür scheint got. haljarûna⁠[791], ahd. hellirûna, ags. helrûna gewesen zu sein. Er bedeutet Höllenzauber, wie später die stärkste und unwiderstehlichste Beschwörung Höllenzwang genannt wird, weiterhin die des Höllenzaubers mächtige Frau. Gemeint ist das Zauberlied, das die Höllengeister aufruft. Saxo erzählt eine Totenbeschwörung, bei welcher eine auf Holz geritzte Zauberformel, also eine Rune, den Toten zum Reden zwang.⁠[792] Valgaldr und Haljarûna erweisen wiederum die Gleichheit von Galdr und Rune. Den Geisterbann wie alles Orakelwesen verdammte das Christentum als sündhaft, aber dem Heidentum war er keineswegs ehrenrührig, vielmehr ein erlaubtes Mittel, sich in den Besitz übernatürlicher Kenntnisse zu setzen. Übt ihn doch Odin selber. Er ritt hinunter zur Hölle, wo er das Grab der Vǫlva wusste; er sang ihr den starken Totenzauber, bis sie genötigt aus dem Todesschlafe sich erhub und ihm Rede stand über Baldrs Schicksal (Baldrs Draumar 4). In den Hǫ́vamǫ́l 157 weiss Odin, wie er den Gehängten vom Galgen herab zur Zwiesprache zwingt mit geritzten und gefärbten Runen. Es ist also ein Valgaldr, bei dem Zauberzeichen zur Anwendung kommen, aber zugleich ein Lied; wird es doch als zwölftes der Hauptlieder des zaubermächtigen Gottes aufgezählt. Der junge Held Swipdag weckt vor seiner gefährlichen Werbefahrt die tote Mutter aus dem Grabe, um von ihr heilsame Zauberlieder zu empfangen.

Erwache, Groa! Erwache, du Gute, Ich rufe dir durch des Todes Thor!

Herwor tritt zum feuerumwaberten Grabhügel, in dem ihr Vater Angantyr und seine Brüder, die Arngrimssöhne ruhen. „Erwache, Angantyr, dich weckt Herwor, deine einzige Tochter. Gib mir aus dem Grabe das scharfe Schwert, das dem Swafrlami Zwerge schweissten. Euch Arngrimssöhne alle unter den Wurzeln der Bäume weck ich auf mit Helm und Brünne und scharfem Schwert, mit Schild und Geschirr und rotem Geere. So möge es euch sein zwischen den Rippen, als ob ihr im Ameisenhaufen modert, gebt ihr mir nicht das gute Schwert, das Toten nicht taugt!“ Also ein Wecklied und, so er säumt, schwere Drohung singt den Toten aus dem Grabe herauf.

Eine Totenbeschwörung ohne Erwähnung von Zauberliedern erzählt die Færeyingasaga Kap. 40. Der listige Thrand, der, obwol getauft, doch im Herzen grundheidnisch geblieben war, wollte wissen, wie Sigmund Brestisson ums Leben kam, ob er ertrank, als er sich selbdritt durch Schwimmen zu retten suchte, oder ob er das Land erreichte und dort erschlagen ward. Da liess Thrand im Hause desjenigen, der des Todschlags verdächtig war, vier Gitter am Boden zum Viereck zusammensetzen und liess um die Gitter herum neun Plätze am Boden einmerken. Grosse Feuer waren angezündet. Thrand setzte sich auf einen Stuhl zwischen die Feuer und die Gitter und verbot den Anwesenden, ihn anzureden. Nachdem er eine Zeit lang gesessen war, kamen die Geister der Ertrunkenen und auch Sigmunds Gestalt, blutig, den Kopf in der Hand, in die Stube herein. Als sie verschwunden waren, erhob sich Thrand, stöhnend vor Erschöpfung, und erklärte, dass Sigmund ermordet sei.

9. Wahrsager und Zauberer.

Nahe ans Priestertum, oft kaum von ihm zu scheiden, rührt Zauberei und Wahrsagerei, nur dass der Priester meist offen an die Volksgötter sich wendet, während über dem Treiben der Zauberer und Wahrsager etwas Geheimes liegt. Sie handeln mehr im Auftrage einzelner als auf Geheiss des ganzen Volkes, sie rufen häufiger zu Gespenstern und Geistern als zu den hohen himmlischen Göttern, sie kehren ihre Macht oft zu bösen unehrlichen Thaten. Zauberei und Wahrsagerei kann teilweise als eine niedere Gattung des Priestertums bezeichnet werden. Der enge Zusammenhang mit dem Gespensterglauben und der Umstand, dass Zauberer und Wahrsager meistens im Dienste einzelner, seltener im Dienste einer grösseren Gemeinschaft ihres Amtes walten, bewahrten dieses niedere Priestertum, das vom Aberglauben unzertrennlich ist, vor dem Untergang. Auch im Christentum wucherte es, freilich oft sinnlos entstellt, weiter.

Es gibt Leute, denen besondere Fähigkeiten angeboren sind, Sonntagskinder, Geistersichtige, mit dem zweiten Gesicht Begabte. Solchen werden ohne weiteres Geister und Geschehnisse, die andern Leuten verborgen sind, offenbar, sie blicken in die Vergangenheit und in die Zukunft, sie erschauen gleichzeitige, aber weit entfernte Begebenheiten. Ihre Seele ist von Raum und Zeit unabhängig, was sie erfährt, wird aber ihrer leiblichen Persönlichkeit bewusst, und darum sind sie im Stande, wunderbare Auskünfte zu erteilen. Von solchen Hellsehern unterscheiden sich die gewerbsmässigen Wahrsager dadurch, dass sie nur mit Hilfe bestimmter Förmlichkeiten, mit Opfer, Beschwörung, mit magischem Zeichen, also durch die sog. Zauberkunst in den Besitz übernatürlichen Wissens gelangen. Unmittelbar aus den heiligsten, das gesamte Wissen des Heidentums in sich begreifenden Geschäften, aus Gottesdienst und Dichtkunst muss zugleich aller Zauberei Ursprung geleitet werden. Opfern und Singen tritt über in die Vorstellung von Zaubern; Priester und Dichter, Vertraute der Götter und göttlicher Eingebung teilhaft, grenzen an Weissager und Zauberer. Zauber und Weissagung sind uralt und allen Völkern gemeinsam; sie reichen zurück in die Uranfänge der Menschheit und wurzeln in der niederen Mythologie. Sie sind die ältesten Kultformen, die dazu dienen, dem Menschen die Geisterwelt unterthan zu machen. Hier liegen die Anfänge des eigentlichen Priestertums. Ebenso wie der niedere Volksaberglaube unter jedem höheren Götterglauben im Grunde gleichmässig fortwuchert, so steht auch der Zauberer dem Priester zur Seite. Hier sollen nur die Formen des Zauberwesens in Betracht gezogen werden, die im germanischen Heidentum neben dem öffentlichen Priestertum auftreten. Die Berichte sind fast alle mangelhaft, indem sie nur eine Seite, Opfer, Beschwörung, Zeichen, Gebärde und Werkzeug, Weissagung hervorheben, während in Wirklichkeit wol immer das ganze Verfahren mit allen förmlichen Einzelheiten zur Anwendung gelangte. Nicht nur die christliche Zeit verdammte die Zauberei, sondern auch schon das Heidentum, allerdings wol nur die heimliche, schädliche Zauberkunst. Es gab auch erlaubte, hilfreiche und erlösende Zauberei, eine weisse Kunst neben der schwarzen. Der Zauberer und Wahrsager, sofern er erlaubter Kunst pflegt, vertritt gewissermaassen den Privatpriester, der dort amtiert, wo die Fähigkeiten und das Wissen des Einzelnen nimmer ausreichen, mit Hilfe überirdischer Mächte Unheil zu bannen und Segen zu erwirken.

Ahd. zoubar wird mit incantatio, divinatio, also mit Beschwörung und Wahrsagerei glossiert, an. taufr heisst auch Amulet, ags. téafor Rötel, Menige, vermutlich Zauberfarbe, womit die magischen Zeichen, die Runen ausgemalt wurden. Zauberer, der Zauber treibt, ist ein weiter, allgemeiner und umfassender Begriff, wie ja die heutige Sprache darunter alle einzelnen Handlungen, aus denen die Zauberei besteht, einrechnet. Der nds. Ausdruck wicken, weissagen, zaubern, wozu ags. wicce, engl. witch gehört, ist in seinem Ursprung nicht klar. Ags. wítega, ahd. wîȥago, an. vitki meint den Weissager. An. spámađr und spákona bedeuten Wahrsager und Wahrsagerin, forspár heisst der Zukunft kundig, fjǫlkunnigr im allgemeinen vielkundiger Zauberer. Mit spákona gleichbedeutend, wenn auch etymologisch weit abstehend, wird vǫlva als Bezeichnung weiser Frauen gebraucht. Ahd. kalstarari steht zu kalstar, galstar und meint den der Zauberlieder Kundigen. Im Nordischen wird trollskapr, trolldom auch von Zauberei gesagt, natürlich bloss von böser, schädlicher Schwarzkunst, und somit der Zauberer auf eine Stufe mit den Trollen gestellt. Das Wort Büssen im Sinne von Bessern, Heilen wendet das westfälische böten in Bezug auf alte Zaubermittel des Volkes gegenüber der gelehrten Arzneikunst an. Ahd. hlioȥari, mhd. lieȥære gehört zu hlioȥan, lieȥen, Loose werfen, und steht dem lat. sortilegus, sortiarius (frz. sorcier) gleich. Der Zauberer ist also, wie der Priester, ein Looser, der aus den Loosen die Zukunft liest. Im Ags. bedeutet hléođor Orakel, hléođorstede Orakelplatz, hléodorcwide Orakelspruch. Im Ahd. begegnet hleotharâȥȥo oder hleodarsiȥȥeo als negromanticus, hariolus glossiert. Wîȥagun und leodarseȥȥun werden gleichbedeutend gebraucht. Dazu steht das Femininum hleodarsâȥa vaticinium: gemeint ist das Niedersitzen zu Orakelzwecken⁠[793], das im 11. Jahrhundert Burchard von Worms beschreibt. In der Neujahrsnacht setzte man sich schwertumgürtet aufs Dach des Hauses, um zu ergründen, was das Jahr bringen werde. Andere setzten sich zu gleichem Zweck an einem Kreuzwege auf eine Rindshaut. Man gedenkt der nordischen Sitte des Draussensitzens (útiseta, sitja úti), um Geister zu bannen. Es gab also Leute, die zur Nacht an bestimmten Plätzen niedersassen und Geister beschworen, um von ihnen Weissagung zu erlangen. Der ahd. Ausdruck lehrt, dass gewerbsmässige „Orakelsitzer“ auf diese Art die Zukunft erforschten. Mithin ergeben sich auch aus den Benennungen die wichtigsten Ämter des Zauberers ziemlich genau übereinstimmend mit denen des Priesters, als Opfern, Beschwören, Runenmalen, Loosewerfen, Spähen, Weissagen, Heilen, im schlimmen Sinne aber Verwirren und Schädigen. Waren in den rein gottesdienstlichen Verrichtungen bereits den öffentlichen Priestern hochberühmte weise Frauen zur Seite getreten, so geschieht dies noch weit mehr im Zauberwesen, dessen sich vorwiegend Frauen, die Hexen, und mit starker Hervorkehrung der schlimmen Seite bemächtigen.

Notes in this chapter

Note 1 · Alchuine vita Willibrordi Kap. 14 [Willibrordus] pervenit ad quandam vittam Walichrum nomine in qua antiqui erroris idolum remansit. guod cuNote 2 · Man hat schon versucht (vgl. z. B. Much, Germanische Grabmäler und Tempelbauten, in den Mitteilungen der anthropologischen Gesellschaft in WNote 3 · Adam 4, 26 MG. 7, 379 nobilissimum illa gens templum habet, quod Ubsola dicitur, non longe positum ab Sictona civitate. in hoc templo, quod Note 4 · Die Hauptstellen über isländischen und norwegischen Tempelbau sind Eyrbyggja Kap. 4, Kjalnesingasaga Kap, 2, Hákonarsaga góða Kap. 16. Vgl. Note 5 · Dass die eigentümlichen norwegischen Holzkirchen aus der Nachahmung des Basilikastiles hervorgingen und somit keinesfalls mit der Bauart derNote 6 · Die Stelle der im 16. Jahrh. verfassten längeren Droplaugarsonasaga gibt Sigurður Vigfússon, árbók hins íslenzka fornleifafélags 1882, S. 36Note 7 · Den Tempelhag erwähnen die Kjalnesingasaga Kap. 4, Færeyingasaga Kap. 23 u. a.; Bäda, Hist. eccl. 2, 13 nennt aras et fana idolorum cum septNote 8 · Über effigies u. signa vgl. Müllenhoff, De antiquissima Germanorum poesi chorica, Kiel 1847, S. 13. Lindenschmit, Handbuch der deutschen AltNote 9 · Vgl. Weinhold, Sitzungsberichte der Berliner Akademie 1891, 556.Note 10 · Zeugnisse über germanische Götterbilder sammelt J. Grimm, Myth. S. 94 ff.; früher glaubte man, deutsche Götterbilder zu besitzen; eine ÜbersNote 11 · Vgl. Siebourg, Westdeutsche Zeitschrift 7, 100.Note 12 · Vgl. W. Müller, Altdeutsche Religion S. 71; Grimm, Myth. 3, 42.Note 13 · Vgl. Vita St. Galli in MG. 2, 7; ferner Walafrid Strabo in seiner vita St. Galli, Acta Bened. sec. 2, p. 233.Note 14 · Götterbilder der Friesen, auch solche aus Stein, die aber wie Nehalennia auf Walcheren römischen Ursprungs gewesen sein mögen, erwähnen die Note 15 · Die nordischen Götterbilder verzeichnet Maurer, Bekehrung 2, 192 ff.; über die Götter, denen Tempel mit Bildern geweiht waren, vgl. auch SigNote 16 · Eyrbyggjasaga Kap. 4, 9, 10.Note 17 · R. Henning, Die deutschen Runendenkmäler, Strassburg 1889, S. 27 ff.Note 18 · Über Tempelschätze vgl. Richthofen, Untersuchungen über friesische Rechtsgeschichte 2, 1, 431.Note 19 · Über die Begabung der isländischen Tempel vgl. Maurer, Bekehrung 2, 212 ff.Note 20 · Über die dänischen Haupttempel vgl. H. Petersen, om Nordboernes gudedyrkelse og gudetro i hedenold S. 7 ff.Note 21 · Ein Verzeichniss der in den Quellen genannten und aus Ortsnamen zu erschliessenden Tempel Norwegens gibt Munch, Nordmændenes ældste gudeog hNote 22 · Über die isländischen Tempel und ihre Bedeutung vgl. Maurer, Island S. 38 ff., S. 54 ff.Note 23 · Ammianus Marcellinus 28, 5 nam sacerdos omnium maximus apud Burgundios vocatur sinistus et est perpetuus, obnoxius discriminibus nullis ut rNote 24 · Über das lautliche Verhältniss zwischen got. gudja, aisl. guđe, gođe vgl. Noreen, Abriss der urgerman. Lautlehre S. 176.Note 25 · Vgl. Maurer, Zur Urgeschichte der Godenwürde in ZfdPh. 4, 125 ff.; über goding, cotinc Weinhold, ZfdPh. 21, 11.Note 26 · Bei Thorsen, De danske runemindesmærker 1, 334–338 Anm. 1.Note 27 · Þuríđr hofgyđja, Landnáma 4 Kap. 10; Þúríđr gyđja, ebenda 3 Kap. 4; Vatnsdæla Kap. 27; Þorlaug gyđja, Landnáma 1 Kap. 21; Friđgerđr gyđja, KNote 28 · Über die isländischen Goden vgl. Maurer, Die Entstehung des isländ. Staats und seiner Verfassung, München 1852, S. 82 ff.; Island von seinerNote 29 · Über den friesischen âsega, insbesondere auch über seinen Zusammenhang mit dem nordischen lǫgmann, dem isländischen lǫgsǫgumann vgl. RichthoNote 30 · Vgl. Müllenhoff, ZfdA. 12, 346 ff.; über den Zusammenhang zwischen Priestertum und Adel, J. Grimm, Rechtsaltertümer 267 ff.Note 31 · Dass der Eidring, der auf dem Altar des isländischen Tempels lag, aber bei jeder Rechtshandlung vom Goden an der Hand getragen wurde, auch iNote 32 · Über die Vereinigung von weltlicher Oberhoheit, insbesondere Königtum, und Opferleitung im Norden vgl. H. Petersen, om nordboernes gudedyrkeNote 33 · Die Berichte über Hakons Teilnahme am Opfer bei Maurer, Bekehrung 1, 158 ff.Note 34 · Vgl. die ältere Olafssaga helga Kap. 33/8; die jüngere Kap. 107/8; Maurer, Bekehrung 1, 532 ff.Note 35 · Vgl. die ältere Olafssaga helga Kap. 112/5; die jüngere Kap. 101/4; Maurer, Bekehrung 1, 528 ff.Note 36 · Über germanische Priesterinnen und Weissagerinnen vgl. J. Grimm, Myth. 84 ff.; 374 ff.; Weinhold, Die deutschen Frauen, 2. Aufl. Wien 1882, Note 37 · Über Weleda vgl. Tacitus Germ. 8; Hist. 4, 61, 65; 5, 22, 24; Statius, Silv. 1, 4, 90; Müllenhoff, Zur Runenlehre S. 55; der Name Weleda istNote 38 · Über Albrûna, die mit elbischer Runenkraft Begabte, vgl. Müllenhoff, Zur Runenlehre S. 51, 53.Note 39 · Über die germanischen Chorlieder, die als laikaȥ, mhd. leich bezeichneten Hymnen, die aber natürlich vom Chore nur gesungen, nicht auch gediNote 40 · Ztschr. d. deutschen morgenländischen Gesellschaft 37, 1883, S. 54 ff, 67 ff., u. ebenda Bd. 39, 1885, S. 52 ff.; die Vergleichung der indisNote 41 · Die Poesie im germanischen Recht behandelt Kögel, Geschichte der deutschen Litteratur I, 1, 97 u. 242 ff., wo der Nachweis versucht wird, daNote 42 · Über solche Formeln vgl. J. Grimm, Rechtsaltertümer 39 ff.; die ausführlichste nordische Formel bietet die Heiðarvígasaga in den Ĭslendinga Note 43 · Vgl. Haug, Sitzungsberichte der Münchener Akademie 1875, 2, S. 457 ff. Vedische Rätselfragen und Rätselsprüche; den Zusammenhang mit dem mytNote 44 · Über die Gleichheit indischer und germanischer Segenssprüche vgl. A. Kühn, Ztschr. f. vergl. Sprachforschung 13, 49 ff.; 113 ff. Die indischNote 45 · Über die germanischen Wörter für Zauberlied und ihre Bedeutung vgl. Kögel, Geschichte der deutschen Litteratur I, 1, 79 ff.; E. Schröder, ZfNote 46 · Vgl. E. Schröder, Über das Spell, ZfdA. 37, 241 ff.Note 47 · Germ. 10 auspicia sortesque ut qui maxime observant: sortium consueludo simplex. virgam frugiferae arbori decisam in surculos amputant eosquNote 48 · Die Hauptstellen, wo vom fella blótspán die Rede ist, sammelt Fritzner, Ordbog I2, 160. In der Fagrskinna 40 heisst es: er fällte den OpfersNote 49 · Zum friesischen Looswurf vgl. Richthofen, Untersuchungen über friesische Rechtsgeschichte 2, 450 ff.Note 50 · Lex Frisionum tit. 14 tunc unusquisque illorum septem faciat suam sorlem i. e. tenum de virga et signet signo suo, ut eam tam ille quam caetNote 51 · Vgl. E. Schröder, ZfdA. 37, 262.Note 52 · Fornmannasögur 11, 128 ff.; Flateyjarbók 1, 188 ff.; zur Stelle R. Keyser, Samlede afhandlinger S. 376.Note 53 · Über Angang und andere von selber sich darbietende Vorzeichen vgl. J. Grimm, Myth. 1072 ff.; Vorzeichen aus nordischen Quellen bei Maurer, BNote 54 · Ahd. fogalrarta (rarta = got. razda, Stimme), fogilrartôd wird mit auspicium, augurium glossiert; ebenso ags. fugelhƕâte; vgl. J. Grimm, MytNote 55 · Germ. Kap. 10 proprium gentis equorum quoque praesagia ac monitus experiri. publice aluntur isdem nemoribus ac lucis, candidi et nullo mortaNote 56 · Zur Etymologie von hlaut vgl. Gudbrand Vigfusson, Dictionary 269; Müllenhoff, Altertumskunde 5, 155; vgl. auch oben S. 631 Anm. 1.Note 57 · Über Frauennamen auf rûn und ihre Bedeutung vgl. Müllenhoff, Zur Runenlehre S. 44 ff.; mit, rûn gebildete Namen bei Förstemann, Namenbuch 1,Note 58 · Über spáfarar ok útiseta, d. h. draussensitzen, um die Zukunft mit Hilfe der Geister zu erforschen, was in Norges gamle love 1, 19 verboten Note 59 · Über got. haljarûna, welche aus Jordanes 24 magas mulieres, quas patrio sermone haliurunnas cognominant, erschlossen wird, vgl. Müllenhoff, Note 60 · Den Valgaldr schildert Saxo I S. 12 mit den Worten: diris admodum carminibus ligno insculptis iisdemque linguae defuncti per Hadingum supposNote 61 · Über das Orakelsitzen vgl. J. Grimm, Myth. 3, 306; Kögel, Geschichte der deutschen Litteratur I, 1, 29 f.
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