Note 763 — VIERTES HAUPTSTÜCK. (continued 2)
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Dass der Eidring, der auf dem Altar des isländischen Tempels lag, aber bei jeder Rechtshandlung vom Goden an der Hand getragen wurde, auch in Deutschland und bei den Goten vorkam (vgl. den Eigennamen Eidring in einer Lorscher Urkunde vom Jahre 834 und die brachiales bei Mansi, Concil. 3, 617), schliesst Müllenhoff, ZfdA. 17, 428 f.