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Ein Volk in Waffen

24. »Barbarische« Justiz.

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Als ich »nach Hause« kam, saßen Rittmeister von Behr und seine Freunde Graf Eichstätt und Freiherr von Tschammer noch plaudernd beisammen, und ich gesellte mich zu ihnen. Wir sprachen eben von den Ereignissen des Tages, als ein Rittmeister hereintrat und meldete, Einwohner von zwei etwa zwölf Kilometer entfernten Dörfern, die schon anderthalb Monate in den Händen der Deutschen waren, hätten auf Soldaten geschossen. Aus dem einen Dorf sollten daher alle Männer, aus dem andern alle Männer, Frauen und Kinder gefangen in die Stadt gebracht werden. Der Unterschied schien darauf zu beruhen, daß man in dem einen Dorf auf Flieger geschossen hatte, in dem andern auf Truppen. Hundert Mann Landsturm und eine Schwadron berittener Landsturm sollten sich nachts 1 Uhr nach den beiden Dörfern begeben. Während die Reiter an allen Straßenecken Posto faßten und jeden Fluchtversuch verhinderten, sollten Haus für Haus von der Infanterie durchsucht und alle Einwohner gefangen genommen werden. In der Stadt sollten sie dann vor das Kriegsgericht gestellt und die Schuldigen erschossen werden. So verlangt es das strenge Kriegsgesetz. Es gibt keine Gnade, keine Rettung. Die armen Leute taten mir unendlich leid. Was konnten sie mit einigen armseligen Schüssen gegen eine ganze Armee ausrichten! Glaubten sie vielleicht den törichten Gerüchten, die Brücken der Pioniere seien nur gebaut, um den Rückzug der deutschen Heere vorzubereiten, und das Kriegsglück sei in der letzten Zeit ganz umgeschlagen? Und woher hatten sie diese Neuigkeiten? Natürlich nur von der Zivilbevölkerung selbst. Wer aber solche Gerüchte in die Welt setzte, nahm eine ungeheure Verantwortung für das Leben seiner Landsleute auf sich und gewann dabei nichts.

»Wie erging es nun den Unglücklichen?« wird man fragen. Schon am nächsten Tag hatte ich Gelegenheit, sie auf der Anklagebank zu sehen: lauter alte Leute, Bauern und ihre Frauen; die letzteren weinten und sahen verwundert drein, die Männer zeigten ein ganz gleichgültiges Aussehen. Der Krieg hatte ihnen schon alles genommen, das Leben hatte für sie keinen besonderen Wert mehr. In den wenigen Tagen, die das Verhör dauerte, litten sie keine Not. Ich sah sie einmal in einem Hof an einem großen Tisch beim Mittagessen sitzen. Das Herz drängte mich, für sie Fürbitte einzulegen und an die Barmherzigkeit zu appellieren; der Verstand aber sagte mir, daß man sich nicht in die vom Kriegsgesetz befohlenen Beschlüsse der militärischen Obrigkeit mischen kann und darf. Deshalb muß man sein Herz hart werden lassen und kalt wie Eis. Aber wie ging es ihnen nun? Wurden sie wirklich an einen Baum gebunden und erschossen? Nach ein paar Tagen fragte ich einen meiner Freunde nach ihrem Geschick. »Sie wurden alle freigesprochen,« sagte er, »aus Mangel an Beweisen. Die Täter waren offenbar schon geflüchtet, als unser Landsturm kam; die Verdächtigen wurden alle in ihre Häuser und Gehöfte zurückgeführt.«

Man soll nicht meinen, daß die deutschen Kriegsgerichte solche Fälle leichthin und im Handumdrehen erledigen, als wenn ein Menschenleben in dem eroberten Lande keinen Wert hätte. Nein, die Kriegsgerichte der »Barbaren« sind höchst gewissenhaft, unparteiisch und human.

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