ACHTUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
Reading edition
Schluss.
Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe war, so dürfen wir hoffen, dem Leser das Wesentliche des Hexenprozesses nicht nur in seiner äusseren Erscheinung, sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gründen begreifbar vorgeführt zu haben. Unser Hauptaugenmerk war, um es wiederholt auszusprechen, dem modernen Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue Zeit vererbt wurde, zugewendet, und unser Rückgreifen in das Alterthum bestimmte sich vorzugsweise nach dem näheren oder entfernteren Grade der Verwandtschaft, in welchem sich die einzelnen Elemente, wie die ganze Auffassungsweise zu demselben ankündigen. Auf eine vollständige Darstellung der antiken Zauberei hat daher diese Schrift keinen Anspruch.
Wir haben die neuere Zauberei in fast allen Ländern der Christenheit in einer Gleichförmigkeit auftreten sehen, die sich bis auf die überraschendsten Einzelheiten erstreckt. Sie hat fast nirgends nationale Hauptunterschiede, ihr Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese Uebereinstimmung vermittelt? Dass die allgemeine psychologische Disposition des Menschen zum Glauben an die Wirkung höherer Mächte hierauf nicht ausreichende Antwort gebe, ist an sich klar; denn wo liegt die psychologische Nothwendigkeit, dass der Zauberglaube überall nur in diesen, zum Theil so höchst bizarren Formen sich habe entwickeln müssen? Es muss also ein historischer Grund aufgesucht werden. Dieser aber wird nicht weniger universell sein dürfen, als die Wirkung. Er liegt weder in der deutschen, noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit der Celten, noch in der Vorzeit der Slaven oder Muhammedaner. Alle diese Völker haben ohne Zweifel ursprünglich ihren nationalen Zauberglauben gehabt, der sich mit dem späteren allgemeinen verwebte und darin verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen Landesgrenzen die nationale Grundform bewahrt, noch die Vorstellungen der übrigen Völker zu normiren vermocht. Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner Urgestalt oft schwer zu erkennen, oder gänzlich zweifelhaft, weil der Forscher theils aus späteren, möglicherweise schon modificirten Erscheinungen rückwärts schliessen, theils zu schriftlichen Quellen seine Zuflucht nehmen muss, bei welchen aussernationale Einflüsse theils zu vermuthen stehen, theils wirklich erwiesen sind. So möchte Burkhard von Worms für die deutsche, Saxo Grammaticus für die nordische Mythologie mit grosser Vorsicht zu gebrauchen sein.
Von universeller Bedeutung, wie für Wissenschaft und Kunst, ist das römisch-griechische Alterthum auch für den Aberglauben der Völker geworden; nur trat hier noch ein Zweites hinzu, das Orientalisch-Christliche. Jenes lieferte im Wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise. Bei den Kirchenvätern vermählte sich das Römer- und Griechenthum mit dem Dämonismus des Morgenlands. Wohin durch den römischen Eroberer oder den wandernden Germanen der römische Aberglaube nicht verschleppt worden war, dahin brachte ihn der römische Kirchenlehrer und Heidenbekehrer, sei's durch die Polemik dagegen, — denn er setzte die Gegenstände desselben überall voraus, — oder durch die Praxis. Mit dem Christenthum kamen lateinische Sprache und Literatur, Dämonologie, befangene aber auf den Bildungsgang Einfluss übende Priester zu Celten, Germanen und Slaven. Was den Nationen eigenthümlich gewesen sein mochte, assimilirte sich im Laufe der Zeit den ihnen zugetragenen mächtigeren Elementen. Wunder- und Teufelsglaube verschlang die in einigen Jahrhunderten des Mittelalters hervorkeimende hellere Ansicht. Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur Naturforschung ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die Dienerin hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularität und Einkommen verlegen, sah sich um nach einem Musterbilde aller Scheusslichkeit, die sie ihren Opfern leihen könnte, und unter ihren Händen bildete sich aus lauter bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei. Den Teufel in der Gestalt, wie sie ihn ausgebildet vorfand, in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf der einen Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der anderen aber die Leib und Gut verletzenden, vom alten Gesetz verpönten Malefizien des römischen Heidenthums, sammt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk desselben zu. Diess alles verband sich zur Hexerei als einem Ganzen, während die frühere Zeit nur einzelne durch Zauberei verübte Künste oder Verbrechen gekannt hatte. Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und zahlreiche Beweise zu der dämonischen Theorie, die man überdiess der Bibel und dem römischen Rechte anzupassen wusste, so dass bald jeder Zweifel vor der dreifachen Macht der Erfahrung, der Auctorität und der Furcht verstummte und die auf jene Theorie gebauten Prozesse, begünstigt durch die oben entwickelten Verhältnisse, bis nahe an unsere Zeit heranreichen konnten. Ohne die römische Literatur, ohne die eben so eigenthümliche, als weitgreifende Vermittlung der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die mannichfaltigen, stets sich erneuernden Nebeninteressen der an der Ausübung Betheiligten wäre die Erscheinung jenes überall gleichförmigen, nicht mehr nationalen, sondern europäischen oder vielmehr christenheitlichen Aberglaubens eben so unbegreiflich, als sie vollkommen erklärlich wird, sobald man sie als das Resultat jener vereinigten Potenzen betrachtet. Wir finden wenigstens in der Hexerei nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht in einer der angedeuteten Beziehungen, oder in allen zusammen aufginge. Es führt vielmehr überall ein sachlich, örtlich und zeitlich lückenloser Weg vom Gewordenen zur Quelle zurück.
Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen der letzten Jahrhunderte in anderer Weise zu erklären. Einige dieser Versuche wollen das Ganze, andere nur Einzelheiten erklären; sie wären vielleicht anders gestellt worden, wenn ihre Urheber nicht zum Theil von irrigen Voraussetzungen in Bezug auf Umfang, geographische Verbreitung und Bildungsepochen des Hexenwesens ausgegangen wären.
Jakob Grimm hat in der Mythologie mit gewohnter Gelehrsamkeit und Combinationsgabe eine treffliche Uebersicht des deutschen Hexenwesens und scharfsinnige Forschungen über viele Einzelheiten desselben gegeben. Er geht von den unbestreitbaren Sätzen aus, dass die alten Deutschen Zauber und Zauberer kannten (S. 579), dass das Christenthum den Begriff zauberübender Weiber als heidnischen vorfand, aber vielfach veränderte (S. 587). Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen, welche sich unter den Deutschen erst nach der Annahme des Christenthums erzeugten, den Glauben an die nächtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen abscheulichen Begehungen (S. 594). Somit fällt das eigentliche Hexenwesen gar nicht in das Gebiet der deutschen Mythologie, und die Aufgabe des Mythologen hätte schon mit der Erörterung des heidnisch-deutschen Zauberwesens ihre vollständige Lösung erhalten. Aber über dasselbe ist wenig zu sagen, und wie Grimm überhaupt seinem Werke die dankenswerthe Ausdehnung gegeben hat, dass er die Schicksale und Nachwirkungen des Heidnischen weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen Momente des germanischen Heidenthums nachzuweisen gesucht, welche in das Hexenthum der christlichen Zeit auslaufen oder demselben Anhaltspunkte geben mochten. Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse des eingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr häufig auf die zahlreichen Analogien gleichzeitiger Erscheinungen des Auslands und die des klassischen Alterthums hin; aber im Ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einräumen zu dürfen glauben. Dass solche Nachwirkungen, sowohl alter Zaubervorstellungen selbst, als auch mancher Einrichtungen, die eine spätere Zeit auf Zauberei umdeuten mochte, im Allgemeinen möglich seien, bestreiten wir nicht; aber die von Grimm angegebenen sind wenigstens in der Ausdehnung, wie sie der verehrte Forscher nimmt, nicht wahrscheinlich. Wir müssen etwas mehr ins Einzelne gehen.
Grimm glaubt, dass, „bis auf die jüngste Zeit in dem ganzen Hexenwesen ein offenbarer Zusammenhang mit den Opfern, Volksversammlungen und der Geisterwelt der alten Deutschen zu erkennen sei.“ (S. 587.) Um dieses zuvörderst hinsichtlich der Opfer zu erläutern, verweist er auf jene Stelle der lex Salica, wo, der gewöhnlichen Erklärung zufolge, von dem Hexenkessel und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf an die Heilighaltung des Salzflusses, um welchen sich die Chatten mit den Hermunduren schlugen, und stellt dann die Vermuthung auf, dass das Salzbereiten in Kesseln von Priesterinnen als heiliges Geschäft, vielleicht mit Opfern und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses Salzsieden nun habe sich die spätere Volksansicht von der Hexerei angeschlossen. „An gewissen Festtagen stellen sich die Hexen in dem heiligen Wald, auf dem Berge ein, wo das Salz sprudelt, Kochgeräthe, Löffel und Gabeln mit sich führend; Nachts aber glüht ihre Salzpfanne.“ Diesen Vermuthungen soll zu Statten kommen ein Gedicht aus dem dreizehnten Jahrhundert, dessen Verfasser ungläubig von den Hexen sagt:
Daz ein wîp ein chalp rite, Daz wären wunderlîche site, ode rit ûf einer dehsen, ode ûf einem hûspesem nâch salze ze Halle füere; ob des al diu welt swüere, doch wolde ich sîn nimmer gejehen, ich enhet ez mit mînen ougen gesehen, wand sô würde uns nimmer tiure daz salz von dem ungehiure.
Wir möchten hiergegen Folgendes einwenden. Der Hexenkessel der späteren Zeit ist nicht zu bezweifeln, der in der lex Salica aber ist eben so problematisch, als die ganze Stelle zur Zeit noch kritisch und exegetisch im Argen liegt. Das zitirte Gedicht, worin die Hexen nach Salz zu Halle fahren, enthält unstreitig einen Zug des Volksglaubens, der von Interesse ist, der aber so vereinzelt dasteht, dass wir ihm in dem gesammten Hexenwesen nicht weiter begegnet sind. Vielmehr sind die Hexen sonst überall dem Salze so abgeneigt, dass es sogar bei ihren Festmahlzeiten regelmässig fehlen muss. Ich möchte daher hierin nur eine lokale Beziehung auf die Heimath des Dichters, deren Aberglauben er bekämpft, erkennen. Wenn nun die Salzbereitung durch die neueren Hexen im Allgemeinen eben so entschieden in Abrede gestellt werden muss, als der Salzkessel der alten im salischen Gesetze zweifelhaft ist, so scheint es, dass sich auch durch die Annahme des Salzkochens durch altdeutsche Priesterinnen kein Zusammenhang zwischen alter und neuer Hexerei herstellen lasse.
Weiter ist Grimm der Ansicht, „dass Zeit und Ort der Hexenfahrten sich gar nicht anders erklären lassen, als durch Bezugnahme auf Opfer und Volksversammlungen. Auf Walpurgis, Johannis und Bartholomäi, wo die Hexen ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste und Gerichtstage gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit hätte das Volk nicht den Hexen eingeräumt, wären diese nicht in althergebrachtem Besitze gewesen.“ (S. 591.) — Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, dass die heidnischen Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten Tage gebunden hätten; den christlichen aber, welche diess thaten, musste eine Beziehung der Sache auf ihre eigenen Verhältnisse näher liegen, als auf die heidnische Vergangenheit. Ausser jenen drei Epochen finden sich, wie oben nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Jakobi. Wir haben hier, Walpurgis ausgenommen, lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den Hexen liess, warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage, auch ohne althergebrachten Besitz? Es gehörte gerade zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie sie von den Inquisitoren ausgebildet wurde, dass sie gegen das Christenthum Opposition machte und auf Nachäffung und Schändung seiner Feste und Ceremonien ausging. Nur aus dem angenommenen Grundsatze, dass der Teufel der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten für die Hexenfahrten erklären zu müssen, nicht aus den heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten. Ob das Maireiten überhaupt unter diese letzteren gehöre, scheint noch sehr zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr alten Belege dafür beigebracht (S. 449, 450). Maifeste im Allgemeinen gab es auch schon im Alterthum. Ausser den von Grimm hierüber angezogenen Stellen (S. 452) dürfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erwähnen sein (Cod. Justin, lib. XI. Tit. 45), worin wir nach Suidas v. Μαιουμάς eine Art von Schifferstechen erkennen müssen, und welche mit dem von Olaus Magnus beschriebenen Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, dass kämpfende Jünglinge in beiden das Volk belustigten.
„Noch deutlicher zu, — fährt Grimm fort, — trifft die Oertlichkeit. Die Hexen fahren an lauter Plätze, wo vor Alters Gericht gehalten wurde oder heilige Opfer geschahen. Ihre Versammlung findet Statt auf der Wiese, am Eichwasen, unter der Linde, unter der Eiche, an dem Birnbaum, in den Zweigen des Baums sitzt jener Spielmann, dessen Hülfe sie zum Tanz bedürfen. Zuweilen tanzen sie auf dem peinlichen Richtplatz, unter dem Galgenbaum. Meistens aber werden Berge als Orte ihrer Zusammenkunft bezeichnet, Hügel (an den drei Büheln, an den drei Köpchen) oder die höchsten Punkte der Gegend.“ Es werden sodann viele solcher Berge namentlich aufgeführt. Die Beziehung dieser Hexenlokalitäten auf Opfer und Gerichtswesen erscheint uns, — wir müssen es gestehen, — so wenig als die einzig mögliche, dass wir sie vielmehr für eine gezwungene halten müssen. Wenn die späteren Dämonologen und Prozessakten berichten, dass die nächtlichen Zusammenkünfte auf der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den drei Büheln, auf diesem oder jenem Berge Statt finden, was nöthigt hierbei an die Opfer- und Gerichtsplätze der deutschen Vorzeit zu denken? Irgendwo, wenn überhaupt, muss doch der Ort der Vereinigung sein, und die Richter haben stets nach demselben gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgiltige Lokalitäten der nächsten Umgegend, bald, was mehr im Charakter lag, auf einsame oder schauerliche Oerter, Haiden, schwer zugängliche Berghöhen u. s. w. bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen, ja in denselben ihr gottloses Wesen. Berge, die ihre Gegend so beherrschen, wie der Brocken das norddeutsche Flachland, kamen eben darum wohl auch in ausgebreiteteren Ruf, als andere, die nicht so vereinzelt stehen. Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und ausserdem zahllose untergeordnete, nur in der nächsten Nachbarschaft genannte Lokalitäten, von welchen an der geeigneten Stelle bereits mehrere aufgeführt worden sind. Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland; auch anderwärts versammeln sich die Hexen auf Bergen und Haiden, Wiesen und Feldern, unter Bäumen und heiligen Kreuzen.
Den Glauben an die Hexenfahrten endlich leitet Grimm ab aus einer Missdeutung der gottesdienstlichen Zusammenkünfte, welche nach der Einführung des Christenthums von heimlichen Anhängern der alten Religion fortgesetzt worden seien. „Wenn auch, — sagt er S. 593, — der grosse Haufen für die neue Lehre gewonnen war, einzelne Menschen blieben eine Zeitlang dem alten Glauben treu, und verrichteten insgeheim ihre heidnischen Gebräuche. Von solchen Heidinnin ging nun Kunde und Ueberlieferung unter den Christen, die Dämonologie des Alterthums mischte sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte sich die Vorstellung nächtlicher Hexenfahrten, bei welchen alle Greuel der Heidenschaft fortgeübt würden.“ Es fragt sich hier, ob nicht auch unabhängig von den genannten Zusammenkünften der Heidinnin die Dämonologie des Alterthums gewirkt haben möge, und zwar ganz, was ihr hier nur zur Hälfte zugewiesen wird. Nach Grimm wäre die Vorstellung von den Hexenfahrten immerhin erst unter den Christen erzeugt worden, also ein Irrthum der Christen; der Kanon Episcopi aber verdammt sie geradezu als einen Rückfall in errorem Paganorum. Somit haben ihn in seiner damaligen Gestalt, — denn später bildete er sich wieder anders, — die Christen nur übernommen, nicht erzeugt. Aus welchem Heidenthum aber stammt er? Aus dem deutschen gewiss nicht; dieses kennt keine Nachtfahrten in Masse (s. Grimm Myth. S. 593). Also doch wohl aus dem römischen, wie wir oben nachzuweisen versucht haben. Dass die deutschen Christen diesen Aberglauben im eilften Jahrhundert bereits hatten[349], folgt weniger daraus, dass Burkhard hierauf bezügliche Stellen überhaupt aufgenommen hat, — er gibt oft Ausländisches, — als aus der deutschen Benennung, welche er in eine angeblich aus den Beschlüssen des Conzils zu Agath (Agde in der Languedoc) von 506 entnommenen Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit, quae hoc facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant necessario et ex praecepto facere debere, id est cum daemonum turba in similitudinem mulierum transformata, quam vulgaris superstitio holdam (al. unholdam) vocat, certis noctibus equitare debere super quasdam bestias, et in eorum se consortio annumeratam esse (Burchard. Decret. lib. XIX. cap. 5). Ob übrigens gerade in dieser Stelle Grimm's Vermuthung, dass eine einzelne Gottheit der alten Deutschen Holda geheissen habe, in deren Gefolge man später die Nachtweiber verwiesen, eine Stütze finde (S. 165. 594.), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache gehört, an seinen Ort gestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt, so würde das Wort holda (Substantiv oder Adjektiv?) auf die ganze Schaar der nachtfahrenden Dämonen zu beziehen sein.
Wenn nun Grimm, dieser gründlichste Kenner des deutschen Alterthums, der neueren Hexerei nur einen losen und meist indirekten Zusammenhang mit dem Wesen unserer heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang, unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht einmal in dem von diesem Gelehrten angenommenen Masse erweislich scheint: so werden gewisse viel weiter gehende Ansichten einiger anderen Gelehrten um so leichter als unhaltbar hervortreten.
Mone[350] führt das Hexenwesen, und namentlich den Sabbath, auf Hekate und die alten Bacchanalien, die den Deutschen schon während ihres Aufenthalts am schwarzen Meere bekannt geworden seien, zurück. S. 268 sagt er, „das Hexenthum feinde den christlichen Kult an, nicht als Christenthum, sondern als bestehende Religion, so wie es vor dem Christenthum auch die heidnische Volksreligion unserer Voreltern anfeindete.“ Weiter führt er S. 271 Folgendes als feststehende Sätze auf: „1) Das Hexenwesen war eine für seinen Zweck vollständig organisirte geheime Gesellschaft. 2) Da der Teufel an der Spitze desselben stand und ein Wesen ist, das in die Religion gehört, so muss das Hexenwesen eine religiöse Gesellschaft gewesen sein. 3) Wir müssen das Hexenwesen, wie es in den Prozessen des siebenzehnten Jahrhunderts erscheint, nicht als den Anfangs-, sondern als den Ausgangspunkt betrachten und seinem Ursprung rückwärts nachspüren, soweit sich geschichtliche Zeugnisse dafür vorfinden.“
Mone erkennt also, wenn wir ihn recht verstehen, in den sogenannten Hexen eine wirkliche, bis ins siebenzehnte Jahrhundert fortbestehende Gesellschaft, welche eine organisirte Opposition gegen die jedesmalige Volksreligion bildete, für sich aber einen vom Pontus mitgebrachten Hekate- und Bacchuskult bewahrt hatte. Wo aber, müssen wir fragen, hat denn Mone irgend eine historische Spur davon aufgefunden, dass die heidnische Religion der Deutschen von einer organisirten Gesellschaft von Bacchusdienern angefeindet worden wäre? Wo ist im Mittelalter eine Spur von derjenigen Continuität des fraglichen Geheimkults, welche vorausgesetzt werden müsste, wenn die deutschen Hexen des sechszehnten und siebenzehnten Jahrhunderts immer noch die Inhaberinnen des vom schwarzen Meere mitgebrachten Systems gewesen wären? Was für eine räthselhafte Gesellschaft ist das, welche die Religionen anfeindet, weil sie bestehende sind, aber nichtsdestoweniger eine religiöse ist, weil der Teufel an ihrer Spitze steht, der ein Wesen ist, welches in die Religion gehört? Wodurch mögen die übrigen europäischen Völker, deren Hexenwesen dem deutschen so ganz gleich ist, ohne dass ihre Väter am schwarzen Meere sassen, dieselbe Gesellschaft in sich aufgenommen haben? — Sicherlich ist Mone zu diesen wunderlichen Ansichten grossentheils desshalb gekommen, weil er zwischen dem Hexensabbath und den alten Bacchanalien oder Sabazien nicht nur eine Sach-, sondern auch eine Namensähnlichkeit fand und sich von dem Gedanken nicht losreissen konnte, an dem von der Obrigkeit so ernstlich verfolgten Hexenwesen müsse wenigstens so viel wahr gewesen sein, dass gottlose Versammlungen Statt gefunden hätten. Darum sucht er das Licht in den cimmerischen Finsternissen, wo die alten Deutschen den Sabazien allerdings, wenn irgendwo, am nächsten gewesen sein müssen. Hekate ist mit Recht hereingezogen, aber auf unrechtem Wege; die Vorstellungen von ihr durchdrangen das antike Zauberwesen und modifizirten somit das neue. Die behauptete Wirklichkeit der Versammlungen gründet sich auf die Bekenntnisse der verhörten Hexen. Ueber die Glaubwürdigkeit solcher Geständnisse ist bereits an der gehörigen Stelle geredet worden, und wir werden sie unten nochmals berühren[351].
Abermals aus einem Gottesdienste, aber einem slavischen, finden wir das Hexenthum hergeleitet in einer kleinen Schrift von L. W. Schrader, Archivarius zu Wittgenstein[352]. Slaven bewohnen nach ihm in den vorchristlichen Zeiten einen grossen Theil Deutschlands (auch die Mattiaker sind solche), insbesondere die Harzgegend, wo sie den Melybog oder Czerny Bog, d. h. schwarzen oder bösen Gott, oder Teufel, und die Frau Holle verehren. Von den heidnischen Deutschen unterjocht und in ihrem Kultus gestört, retten sie denselben auf den schwer zugänglichen Melbogsberg oder Mlbogsberg, woraus der Deutsche den Namen Blocksberg bildete. Dort treiben die Hexen, d. h. Priesterinnen der Holda oder Liebesgöttin, ihr Wesen ungestört und geben auch den deutschen Jungfrauen, die der unerlaubten Liebe mit den Slavenjünglingen nachgehen wollen, einen Zufluchtsort. Da man nicht wusste, wie da auf natürliche Weise hinaufzukommen sei, so bildete sich im Volke die Vorstellung von den Luftflügen, die später auf die Christen überging u. s. w. Das Andenken der slavischen Hexen als Holdapriesterinnen hat sich, dem Kundigen wohl erkennbar, in verschiedenen Orts- und Ländernamen erhalten, z. B. in Hasserode, Hasselfelde und Hessen, welches letztere namentlich um Gudensberg slavische Bewohner hatte. — Diese Resultate gewinnt Herr Schrader durch eine Deduktion, die sich durch so drollige historische und etymologische Luftsprünge[353] auszeichnet, dass man seinem Schriftchen nicht mehr Ehre erzeigen kann, als wenn man es für eine schalkhafte, jedoch zuweilen aus dem Tone fallende Persiflage gewisser Verirrungen in der heutigen Geschichts- und Sprachforschung nimmt.
Zum dritten Male ein Kult der alten Deutschen wird von Jarcke herangezogen[354]. Dieser sagt: „Wenn wir die Gesetze Karls d. G. zur Ausrottung des heidnischen Glaubens unter den Sachsen, — den indiculus superstitionum, — — — den gewöhnlichen Zusatz more paganorum etc. betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den skandinavischen Sagen über Zauberei und Gewalt des Menschen sogar über Wind und Wetter gesagt wird: so dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dass das Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter zunächst eine Tradition aus der heidnisch-germanischen Zeit, eine im Volke lebende heidnische Naturkunde und Naturreligion gewesen sei, die auch ihre — freilich antichristlichen und, vom religiösen Standpunkt aus betrachtet, dämonischen — Ceremonien und Sakramente hatte. Die heidnische Naturreligion wurde dann später im Kampfe mit christlichen Prinzipien und nachdem die christliche Lehre vom Teufel in das Bewusstsein des Volks übergegangen war, zu einer dem Christenthum und allem Göttlichen feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste, indem die alte Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre Geheimnisse kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde. — — — — Daher die Erscheinung, dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich die äussere Form der Ergebung an den Teufel annahm.“
Wie Jarcke aus den gegebenen Prämissen die gezogenen Folgerungen rechtfertigen will, vermögen wir nicht einzusehen. Es sind hier ganz disparate Dinge zusammengebracht. — Die fränkischen Kapitularien verbieten an verschiedenen Stellen heidnischen Götzendienst im Allgemeinen und Besondern, an andern wieder einzelne Arten des Zauberglaubens und darauf sich beziehende Handlungen. Der Indiculus superstitionum insbesondere, der dem Kapitulare von 743 angehängt ist, erwähnt in dreissig Rubriken, wozu der Text fehlt, verschiedene Gegenstände, worüber Beschlüsse gefasst worden zu sein scheinen. Etliche Artikel handeln vom Götzendienst[355], andere von Sacrilegien[356], noch andere von verschiedenen Arten des Aberglaubens, auch des christlichen[357], fünf Artikel endlich schlagen in's Gebiet des Magischen ein[358]. Nirgends aber sind Zauberglaube und Zauberübungen in Beziehung zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja es ist noch überhaupt die Frage, ob in allen diesen Punkten ausschliesslich und ursprünglich Germanisches verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja Romanen. Phylakterien, Incantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende Weiber und Wettermacher (— diess ist's, was wir im Wesentlichen in den Kapitularien finden —) kannten schon die Römer; die christlichen Kaiser und ausserdeutsche Conzilien hatten zum Theil längst verboten, was hier nur wiederholt wird. Was nun die „heidnische Naturkunde“ anbelangt, so tritt diese hierin eben so wenig hervor; denn man wird doch nicht das eingebildete Beherrschen von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Dass Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrieen worden sind, ist freilich bekannt genug; man denke aus der heidnischen Zeit an Apulejus, aus der christlichen an Gerbert, Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund Lullus und viele Andere! Doch diese alle schöpften nicht aus einer „im Volke lebenden heidnischen Naturkunde,“ sondern erhoben sich über das Volk und waren nicht Deutsche. Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle zufolge, geneigt, die Hexerei an „das dunkle Gebiet des thierischen Magnetismus“ anzuknüpfen (S. 431). Hiervon wird weiter unten die Rede sein. Warum aber mag jene im Volke lebende, mit Ceremonien und Sakramenten verbundene heidnische Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem Christenthum zuletzt so sehr das Selbstbewusstsein verloren haben, dass „die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche ihre Geheimnisse kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde?“ Schlimm für jene Eingeweiheten, sie mochten Recht haben, oder irren! Ob man überhaupt mit Jarcke annehmen will, „dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich die äussere Form der Ergebung an den Teufel angenommen habe“, das wird zunächst von den Begriffen abhangen, die man sich vom Teufel bildet, und dann von der Glaubwürdigkeit, welche man den Legenden und Hexenakten beizumessen geneigt ist. In keinem Fall aber sind die Teufelsbündnisse, weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf deutschem Boden gewachsen. Der Vicedominus Theophilus, von dem die älteste Teufelsergebung berichtet wird, war weder Naturkundiger, noch der deutschen Naturreligion ergeben, sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die ihn rettete, weil er sie unter allen zuerst wieder versöhnte, als er sich dem Bösen ergeben hatte. Sodann nehmen die Teufelsergebungen durch Gerbert und die französischen Katharer ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den die Stedinger dem bleichen Manne darbringen, in Deutschland an. Die Teufelsergebung der französischen Hexen wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts, die der deutschen noch später amtlich ermittelt.
In seinem „Handbuche des Strafrechts“, welches Jarcke seinen beiden Abhandlungen über die Hexerei nachfolgen liess, lenkte freilich derselbe, was das Resultat der Darstellung betrifft, zu einer richtigeren Auffassung der Sache ein; aber auch hier bleibt Jarcke dabei, dass das Zauberwesen in Deutschland (II. S. 54) „zuerst als eine heidnische Naturkunde und Naturverehrung in einer geheimen Tradition das ganze Mittelalter hindurch fortgelebt, nach und nach sich mit jüdischem und arabischem Aberglauben vermischt und ausgebildet und dann gleichsam wie eine moralische Pest gegen das Ende des Mittelalters, begünstigt durch die Hussitischen Unruhen, über ganz Deutschland sich verbreitet zu haben scheine.“ Ausserdem ist aber gegen Jarcke noch dreierlei zu bemerken: 1) irrt derselbe, wenn er Deutschland als den eigentlichen Sitz der massenhaften Hexenverfolgungen ansieht; 2) setzt Jarcke den Anfang der Hexenverfolgungen, den er in das Ende des sechszehnten Jahrhunderts verlegt, um ein ganzes Jahrhundert zu spät; und 3) irrt Jarcke, wenn er das Zauberwesen als eine sich über ganz Deutschland verbreitet habende Pest bezeichnet. Denn dieses, die Hexerei, wurde ebenso vom Volke wie von der Geistlichkeit als Gottlosigkeit und Frevel verdammt. Eine Sekte der Zauberer, welche einen Teufelskult ausgeübt habe, ist nirgends nachweisbar. Was sich als eine „Pest“ verbreitete, das war nicht die Hexerei, sondern die Verfolgung derselben. Vgl. v. Wächter, Beiträge zur deutschen Gesch. S. 303 ff.
Auch die Hypothese des verdienten Historikers Heinrich Schreiber, welche derselbe unter dem Titel „Feen und Hexen“ in dem „Taschenbuch für Geschichte und Alterthum in Süddeutschland“ (Freiburg im Br., 1846) entwickelt, ist ganz unhaltbar. Schreiber sagt (S. 18–19): „Die dem Hexenwesen zum Grunde liegenden religiösen und sozialen Vorstellungen reichen sowohl der Ausdehnung nach über germanisches und romanisches Gebiet hinaus, als sind sie dem Inhalte nach in dem romanischen Gebiete so durchaus national und lebensfrisch, dass sie nur von der ursprünglichen Bevölkerung herrühren konnten, in der ohnehin die nachmaligen Eroberer sich dem Wesentlichen nach auflösten und untergingen. Mit Einem Worte: die dem modernen Hexenwesen zum Grunde liegenden Vorstellungen weisen sich als ursprünglich keltische aus. — Die Kelten besassen dem männlichen Institute der Druiden zur Seite das weibliche Institut der Feen, und zwar dieses ebenso wie jenes in zwei Umgestaltungen.“ Schreiber erkennt nämlich die Feen schon im phönizischen Götterglauben, nimmt dann an, dass dieselben in der Volksvorstellung der Kelten zu guten Geistern geworden und dann in der Vorstellung der Germanen und Romanen zu Hexen umgewandelt worden seien. Nur Schade, dass sich für diese Genealogie und die in ihr vorkommenden Metamorphosen auch gar nichts Thatsächliches nachweisen lässt!
Ganz verfehlt ist die Art und Weise, in welcher Wuttke in der Schrift „der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart“ (2. Aufl. S. 144–145) das Hexenwesen zu erklären versucht. Er sagt: „Erwägt man, dass wenn die Volksmeinung jetzt noch an Hexen glaubt, sie ihre Anschuldigung nur sehr selten gegen sittlich unbescholtene Personen richtet, sondern meist nur gegen solche, von denen man sich ihrem ganzen sittlichen Rufe nach auch schwerer Bosheit wohl versehen kann, ehemalige Buhldirnen, liederliche, unordentliche, unverträgliche, unfromme, geheime Bosheit spinnende Weiber, so darf man voraussetzen, dass ein guter Theil der damals angeschuldigten Hexen auch wirklich sittlich-religiös verkommene, auf widergöttliches Treiben ausgehende Personen waren, die vor Allem die düsteren Seiten des heidnischen Aberglaubens mit Gier ergriffen und danach trachteten, bösen Zauber auszuüben.“ — Es möchte schon schwer sein, die Prämisse, von welcher Wuttke ausgeht, im Leben zu erweisen, namentlich in den Fällen, wo einzelne Familien von Geschlecht zu Geschlecht im Verdachte der Hexerei geblieben sind; und was die frühere Zeit betrifft, so enthalten die Akten der Hexenprozesse nichts, was die Behauptung Wuttke's rechtfertigen könnte. — Wuttke sagt weiter: „Bei allen damaligen Hexengeschichten ging der Hexenfahrt eine Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und mehrfach ist von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung jener ist leider nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird dabei genannt, sehr wahrscheinlich war aber auch Mandragora und Stechapfel dabei. Der Stechapfel soll erst durch die Zigeuner, die ihn zu Zaubermitteln gebrauchten und am Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts nach Deutschland kamen, dahin gelangt sein. — Von dieser Zeit an beginnt erst die Blüthe des eigentlichen Hexenunwesens. Die Solaneengifte erzeugen das Gefühl des Fliegens“ etc. — „Nehmen wir nun an, dass die in böser Magie wohlerfahrenen Zigeunerweiber ihren deutschen Hexenschwestern ihre Zauberei mitgetheilt haben, dass durch die heidnischen Zigeuner die Erinnerungen und die Ueberreste des deutschen Heidenthums wieder mächtiger angeregt wurden, und dass nicht nur eine nervenerregende Salbung mit jenen Giften stattfand, sondern, wie es bei den Hexensabbathen ja nicht zweifelhaft ist (!), bei frevelhaften Zusammenkünften zu Zauberzwecken auch Rauschmittel, denen Bilsenkraut, Stechapfel u. dgl. beigemischt war, getrunken wurden, so würde sich der eigene Glaube mancher Hexen an ihre Luftfahrten und ihre Teufelsgemeinschaft leicht begreifen. Einzelne solcher selbstgeglaubten Erscheinungen konnten nun leicht den Glauben an die Wirklichkeit derselben erzeugen, zumal die heidnischen Ueberlieferungen sich damit verbanden.“ Man sieht, dass Wuttke in Hexenprozessakten sich niemals umgesehen hat. Dass allen Hexenfahrten eine Einsalbung vorherging, ist eine ganz willkürliche Behauptung, und so scharf auch die Angeklagten auf der Folter nach Mitschuldigen und nach denen gefragt wurden, von welchen sie das Hexen gelernt und ihre angeblichen Salben erhalten hätten, so werden doch von den Gepeinigten ebensowenig Zigeunerweiber als Judenweiber genannt[359].
Manche haben als Grundlage der Hexerei und der Hexenverfolgung einen wirklichen, aber falsch aufgefassten Thatbestand, ein eigentliches corpus delicti, zu erkennen geglaubt, an welches dann abergläubische Meinungen angeknüpft worden seien. Dahin gehört z. B. Lamberg's[360] Vermuthung, dass die sogenannten Hexensabbathe in der Wirklichkeit nur Zusammenkünfte zur Befriedigung der Wollust gewesen seien, in welchen Landstreicher, Strassenräuber, Zigeuner, oder auch vornehmere Wüstlinge ihrer Sicherheit wegen sich als Teufel vermummt und so ihren Opfern jede Denunziation vor Gericht unmöglich gemacht hätten[361]. Diese Vermuthung wurzelt ohne Zweifel in dem Bedürfnisse, dem regelmässig in den Akten wiederkehrenden Bekenntniss einer teuflischen Buhlschaft irgend einen realen Grund unterzulegen; aber sie hätte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt werden sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen hat. Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als neunjährige Mädchen oder greise Mütterchen die Begierde eines Wüstlings nicht leicht reizen mochten, eben so gut abgelegt worden, als von reifen Dirnen; und bei den letzteren hiesse es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit und Widernatürlichkeit voraussetzen, wenn sie massenweise in eine so plumpe Falle gegangen wären. Wie reimt es sich ferner, dass hier der menschliche Verführer zur Teufelsmaske greift, während, wenn wir die Akten hören, der Teufel in der Regel wenigstens das erste Mal die Vorsicht gebraucht, als schmucker Kavalier oder doch sonst in menschlicher Gestalt aufzutreten? Was die Hexen über das Physiologische des teuflischen Concubitus aussagen, hätte anders ausfallen müssen, wenn sie mit verkappten Männern zu thun gehabt hätten; eben so das, was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines menschlichen Beischlafes wäre in den meisten Fällen wohl ein Kind gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet wird, und nicht Elben, Eidechsen und Würmer, von welchen die Akten voll sind. Und wenn man die Incuben zu vermummten Männern macht, dann müssen folgerichtig auch die Succuben oder Buhlteufelinnen maskirte Weiber gewesen sein; wäre es nun nicht einfacher gewesen, wenn beide ohne Maske ihre Unzucht unter einander getrieben hätten, als dass sie gegen dritte Personen die unbequeme Rolle der Teufel spielten?
Ans Drollige streift v. Lamberg's weiterer Einfall, dass verkappte Getreidewucherer den Zusammenkünften präsidirt haben möchten. Diess bezieht sich nämlich auf die von den Hexen ausgeübten Feldverwüstungen. Aber diese Verwüstungen sind, nach Inhalt der Akten, durch Gewitter- und Frostmachen vollzogen worden. Welcher Wucherer hat solche Künste den Hexen beigebracht?
Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch eigentliche Giftmischerei zu erklären gesucht. Wer will in Abrede stellen, dass Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, als der Gegenwart? Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschieds zwischen Vergiftung und Zauberei bewusst und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese. Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der unverständige Richter sie für Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort Gift begegnet, da ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium) als Zaubermittel zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe „Gift“ aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre und schüttet es in einen Thorweg, durch welchen Jemand kommen soll. Eine andere kocht ein „Vorgift“ aus Asche und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt „Gift“ im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch einen „giftigen Guss“; eine fünfte richtet zur Tödtung einen „Gifttrank“ aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein „gegossenes Gift“, dass ihr Feind verarmt u. s. w. Vorstehende Beispiele sind sämmtlich aus den von Herrn v. Raumer mitgetheilten brandenburgischen Akten entnommen und könnten aus andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun zwischendurch vorkommt, dass eine Inquisitin Jemanden „mit einem grossen Gift vom Leben gebracht“ oder ein Kind „mit Gift in einem Löffel voll Pappe vergeben habe“, so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdrücke, die wegen ihrer Zusammenstellung mit den übrigen eher auf Zauberei, als auf eigentliche Vergiftung zu deuten sein möchten. Dass die Hexen im Rufe standen, durch gewöhnliche Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine Krankheit bewirken zu können, ist aus dem Früheren bekannt. Die als Gift bezeichneten Mittel sind in der Regel mehr ekelhaft als schädlich; aber dessen ungeachtet wirken sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder ausgestreut werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen und für bestimmte Zwecke (Remigius Dämonolatrie Th. II. Cap. 8). Salben und Pulver spielen in dem Hexenapparate eine grosse Rolle. Sie werden von den Inquisiten nach Farbe und Bestandtheilen sehr abweichend, in der Wirkung aber übereinstimmend beschrieben. Diese Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen Dingen Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an natürlichem Zusammenhang zwischen Mittel und Wirkung sollte schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt leiten. Man hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, dass sie gezaubert, und dann hat man, wozu der Art. 52 der Carolina verpflichtet, gefragt, womit und wie sie gezaubert haben. Wollte man denselben Weg einschlagen, es würde sich noch heute mittelst der Folter die Erfindsamkeit der Hexen auf den Punkt steigern lassen, dass sie dem Richter Rezepte zu Zaubermitteln vom Donnererregen herab bis zum Mäusemachen in Protokoll und Urtheil lieferten, — Mittel freilich, bei welchen die von Remigius bemerkte Einschränkung gilt. Wie wenig wären wir nun in der Erklärung des Ganzen gefördert, wenn sich, was nicht geradezu geleugnet werden kann, erweisen lassen sollte, dass in einzelnen Fällen ein wirklicher Giftmord als Zauberei behandelt worden wäre[362]! Im Allgemeinen muss von diesen Hexengiften gelten, was Agobard von den Mitteln der beneventanischen Zauberer sagt: Ante hos paucos annos disseminata est quaedam stultitia, cum esset mortalitas boum, ut dicerent, Grimaldum Ducem Beneventorum transmisisse homines cum pulveribus, quos spargerent per campos et montes, prata et fontes, eo quod esset inimicus christianissimo Imperatori Carolo, et de ipso sparso pulvere mori boves, propter quam causam multos comprehensos audivimus et vidimus, et aliquos occisos, plerosque autem affixos tabulis in flumen projectos et necatos. Et quod mirum valde est, comprehensi ipsi adversum se dicebant testimonium, habere se talem pulverem et spargere ...... et neque disciplina, neque tortura, neque ipsa mors deterrebat illos, ut adversus ipsos falsum dicere non auderent. Hoc ita ab omnibus credebatur, ut paene pauci essent, quibus absurdissimum videretur. Nec rationabiliter pensabant, unde fieri passet talis pulvis, de quo soli boves morerentur, non cetera animalia[363]. — Es versteht sich von selbst, dass, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester Ausdehnung zugeben wollten, damit immer nur ein sehr kleiner Theil des gesammten Hexenthums erklärt wäre.
Um den Glauben an die objektive Wahrheit der von Hexen bekannten Handlungen steht es also im Einzelnen, wie im Ganzen, sehr misslich. Darum haben Manche jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine subjektive Existenz in der Vorstellung der Hexen einräumen zu müssen geglaubt. Die Hexen sollen sich entweder durch Krankheit, oder durch künstliche Mittel in einem Zustande höchster Exaltation befunden haben, in welchem sie das, was ihre wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit nahmen und als solche, oft sogar ohne Zwang, zu den Akten brachten. So meinen schon Weier[364] und Bacon von Verulam[365] und neuerlich Rudolf Reuss[366], dass die Hexen mittelst ihrer Salbe sich zu jener Thätigkeit der Einbildungskraft steigern, vermöge deren sie zu fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder mit dem Teufel zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst[367], theils neuere Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander. Bei Weier z. B. finden sich folgende Rezepte: Gesottenes Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum, Pappelzweige, Russ; oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon, Fledermausblut, Solanum somniferum, Oel. Cardanus gibt eine andere Zusammensetzung an. Eschenmaier vermuthet, dass das tollmachende Bilsenkraut eingemischt worden sei, diess gebe das Gefühl des Fliegens[368]. Andere geben ausser dem Bilsenkraut noch Stechapfel, Tollkirsche und Alraunwurzel als die Mittel an, mit denen sich die Hexen narkotisirt hätten. Lassen wir die weitere Untersuchung der in den Akten bezeichneten grünen, weissen, schwarzen, blauen und gelben Salben auf sich beruhen, und räumen wir unbedenklich ein, dass es Substanzen gibt, welche den Menschen zu betäuben oder in ekstatischen Zustand zu setzen vermögen. Man löse uns aber folgende Räthsel: Was hat wohl Tausende von Weibern dazu vermocht, freiwillig und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen und ewige Verdammniss sich Visionen zu bereiten, in welchen, ihren eignen Aussagen zufolge, weder Behagen, noch Reichthum, sondern nichts als Schauder, Schmach und Schmerz zu finden war? Woher rührte die Einbildung von dem ersten Zusammentreffen mit dem Teufel, das regelmässig dem Sabbathsritte und folglich dem ersten angeblichen Gebrauch der Salbe vorausging? Wenn gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im Allgemeinen erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen, die sie anwenden, nothwendig ganz gleichmässige Visionen, und zwar immer nur die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt? Wenn ein Weib des Blocksbergrittes sich schuldig bekannte und zwanzig andere als Complicen angab, welche dann unter der Folter ebenfalls bekannten, Salben gebraucht und beim Sabbath sich gegenseitig erkannt zu haben: sollen dann alle einundzwanzig, oder nur jene erste in visionärem Zustande gewesen sein? In jenem Falle hätten wir eine undenkbare Complicenschaft der Einbildung, in diesem den Beweis, dass zwanzig Personen auch ohne gehabte Vision sich schuldig erklären können, und dieser Umstand müsste zu der natürlichen Frage führen, warum, was in zwanzig Fällen zugelassen wird, — nämlich das Geständniss gegen besseres Wissen, — im einundzwanzigsten unstatthaft sein solle.
Neuerdings hat die entgegengesetzte Ansicht einen ebenso geistreichen als entschiedenen Vertreter in Maximilian Perty gefunden. Derselbe hat in seinem (von grosser Belesenheit zeugenden) Buche „die mystischen Erscheinungen der menschlichen Natur“ (Leipzig und Heidelberg 1861) einen besonderen Abschnitt (S. 367–389) der Erklärung der „Hexerei und des Hexenprozesses“ gewidmet. Er bestreitet es (S. 374), dass eine jede sogen. Zauberhandlung entweder auf naturwissenschaftlichem Boden beruhe oder absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes gebe, welches das eigentlich Wesentliche sei. Die Zauberei beruhe nämlich auf den magischen Kräften des Menschen, die nicht der Natursphäre, sondern der geistigen Welt angehörten. Die Hexerei hatte nach Perty ihre Realität in der Vision der Hexen. Dieselben fanden nach ihm in diesen Visionen nicht bloss Schauder, Schmach und Schmerz — das Gegentheil behaupteten sie nur bei der Untersuchung, — sondern sie fanden allerdings Vergnügen dabei, wie der Haschisch- und Opiumesser, der Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und wüsten Phantasieen nach dem Geschmack der Zeit und der Bildung dieser Leute. — Dass die Aussagen über die gehabten Feste nach Zeit und Umständen übereinstimmten, erklärt sich Perty dadurch, dass an den gleichen Abenden und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit Langem gewohnten Tagen z. B. Walpurgis, Johannis und Bartolomäi, Viele sich durch die narkotische Salbe in Ekstase versetzten und dass sie in einer wahrhaft magischen Seelengemeinschaft zusammentrafen. „Unzählige haben dieses gethan, und nur ein Theil davon war so unglücklich, desshalb inquirirt zu werden. — (S. 378:) Diese imaginären Zusammenkünfte waren ein schlaff-wacher visionärer Zustand, in welchen sich die Betreffenden versetzten und im Geiste mit anderen in gleichem Zustande befindlichen sich begegneten. Sehr Geübte konnten sich durch den blossen Willen in den Hexenschlaf versetzen, die Allermeisten mussten hierfür eine narkotische Salbe unter den Armen und an den Geschlechtstheilen möglichst tief einreiben.“ — Daher urtheilt Perty (S. 376): „Der Hexenprozess hatte in der That eine, wenn auch nur beschränkte Berechtigung. Es mochten viele von den Hexen und Zauberern Freude haben an böser Lust, und die Intention, aus Eigennutz oder Rache Anderen zu schaden; den Wenigsten wird dieses gelungen sein, und so waren die meisten Verbrechen imaginär. Unendlich Grösseres haben ihre Richter verschuldet. — Was in der Vision und ihrer inneren Welt sich begeben, das nahmen die Richter für greifbare Realität.“
Wir geben nun zu, dass wenn der Geist des Menschen fort und fort unter der Macht und dem Eindrucke gewisser Vorstellungen steht (wie das siebenzehnte Jahrhundert von der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war), diese Vorstellungen zu Hallucinationen führen können, in denen er selbst das zu erleben glaubt, was er sich vorher nur gedacht hat, — namentlich wenn der Mensch narkotische Mittel auf sich einwirken lässt[369]; und wir wollen daher gern zugeben, dass unter den Millionen Hexen, welche justifizirt worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisirt und den Versuch gemacht haben, Anderen mit dämonischer Hülfe zu schaden und dass sie darum auch erlebt zu haben glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte[370]. Aber nur als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen werden. Der Satz Perty's: „Unzählige haben dieses gethan“ etc. lässt sich aus den Akten der Hexenprozesse nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten Eine Erscheinung dar, welche man wohl gern in Perty's Weise erklären möchte, nämlich die so häufig vorkommende Thatsache, dass Hexen bei der Confrontation mit Anderen, die sie nur, um von der Folter zu kommen, lügenhafter Weise als Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke vollster subjektiver Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht hinein ihre angeblichen Malefizien vorhalten. Hier zeigt sich ein psychologisches Phänomen, welches durch die Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung erzeugt war. Aber die Annahme, dass diese Unglücklichen im Hexenthurm narkotische Salben gebraucht hätten, ist doch unzulässig. Die Akten der Hexenprozesse bieten für Perty's Hypothese keinen Anhaltepunkt, indem dieselben fast durchweg bei den Verhafteten das Bewusstsein ihrer Unschuld erkennen lassen und ausserdem constatiren dieselben die Thatsache, dass sich die Hexenprozesse überall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus sich selbst heraus fortsetzten und mehrten.
Dasselbe ist auch gegen Diejenigen geltend zu machen, welche die Phantasmen der Hexen aus Geisteszerrüttung herleiten wollen. Ludwig Meyer (Direktor der Irrenheilanstalt zu Göttingen) sagt in einem überaus interessanten Aufsatz über „die Beziehungen der Geisteskranken zu den Besessenen und Hexen“[371]: „Es waren wieder (wie bei den Besessenen) Geisteskrankheiten, welche den eigentlichen Typus der Hexen darstellten. Geisteskranke bildeten den Mittelpunkt der Hexenprozesse wie der Teufelaustreibungen, nur dass bei jenen unverhältnissmässig mehr geistig Gesunde in den verderblichen Kreis hineingezogen wurden.“ Wir können diesen Satz in der Beschränkung zugeben, dass hier und da die Geisteskrankheit Einzelner den ersten Anlass zum Beginne einer Hexenverfolgung gegeben hat; wenn indessen dieser Satz zum eigentlichen Erklärungsprinzip des Hexenthums erhoben werden soll, so zeigen sich alsbald unlösbare Schwierigkeiten. Oder gibt es denn wirklich eine methodische Raserei, die in tausend Köpfen den gleichen Weg durch tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen geistigen Rapport der Wahnsinnigen unter einander, so dass der eine vor Gericht aussagen kann, was und wann der andere gerast hat[372]? Gibt es eine Politik der Verrücktheit, welche oft viele Jahre lang den eigenen Irrwahn schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den Schmerzen der Tortur für Wahrheit zu geben? Und warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so lange bestanden, als er zum Scheiterhaufen führte, während er den weit gemächlicheren Tummelplatz in den heutigen Irrenhäusern verschmäht?
Der gelehrte Jurist Rosshirt hat in seiner Schrift: „Geschichte und System des deutschen Strafrechts“, Th. III. (S. 150 ff.) den Versuch gemacht, die Ausbreitung des Hexenglaubens hauptsächlich aus dem (angeblichen) „Mangel eines geordneten schriftlichen Kriminalverfahrens“ und aus einem in jener Zeit ungewohnten Zustand des Geschlechtsverhältnisses abzuleiten. In letzterer Beziehung meint er nämlich: „Während im fünfzehnten und im Anfange des sechszehnten Jahrhunderts ungestört dieser Trieb sich äusserte, wollte man auf Einmal eine bessere Zucht, zugleich durch äussere Macht und durch die Gewalt der Religion einführen. — Die schnelle Umänderung der Weltansicht in diesem Punkte, das ernste Verlangen nach Moralität bei Protestanten und Katholiken, trug sichtbar dazu bei, eine Katastrophe in der Geschichte zu erzeugen, die bis hierher nicht hat in ihren inneren Gründen entwickelt werden können. Die unterdrückte Wollust suchte einen geheimen Ausweg, der Teufel musste helfen, und jede Hexerei war jetzt mit Buhlerei verbunden. Diese eigene Art von Hexenwesen gehört dem sechszehnten und siebenzehnten Jahrhundert an, war aber zur Zeit der Carolina noch keineswegs in Blüthe; aber im Laufe der Zeiten war es der Umgang mit dem buhlenden Teufel, welcher die Köpfe beider Geschlechter einnahm und als Abfall von Gott sich darstellte. Die schändlichste Verführung von Männern an Weibern und umgekehrt, die wilde Lust der Wüstlinge in bacchanalischen Versammlungen, das Benützen der mit dem Teufel einmal angefüllten Köpfe zu der Ueberzeugung, dass der Teufel wirklich eine Rolle spiele, die Schandthaten aufgeregter alter Weiber und Kupplerinnen, das feine Gespinnste einer vollkommenen Hexentheorie, das Gefühl schnöder Lust bei den Angeklagten, welches diesen die Kraft der Vertheidigung nahm, die vorgefasste Meinung bornirter Richter, die Bestärkung der herrschenden Ansicht durch die Geistlichkeit, die Verzweiflung, welche von vornweg Jeden ergriff, der am richterlichen Drama eines Hexenprozesses theilnahm, vor Allem aber, dass noch kein geordnetes schriftliches Verfahren bestand und damit nicht die Pflicht des Richters, in perpetuam rei memoriam über die Untersuchung aller in Betracht kommenden Umstände sich auszuweisen, — dieses Alles in einem labyrinthisch ineinander führenden Zusammenhange machte es möglich, dass Tausende, wenn auch schuldig einer schlechten Lust gefröhnt zu haben, doch von der Justiz in der That gemordet starben.“
Was nun den von Rosshirt behaupteten angeblichen Mangel eines geordneten schriftlichen Prozessverfahrens betrifft, so hebt v. Wächter (Beiträge zur deutschen Geschichte, S. 92) dagegen hervor, dass doch zu Carpzov's Zeit der schriftliche Prozess geordnet gewesen und dass Carpzov dennoch ganze Massen von Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilt habe, während in der Zeit, in welcher gar keine schriftliche Prozessführung bestand, vor der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, am wenigsten Hexen verbrannt wurden, obwohl damals schon der Hexenglaube bestand. Sodann bemerkt v. Wächter (S. 312) sehr richtig Folgendes: „Ganz abgesehen davon, dass die Aufhebung der Frauenhäuser (diess meint doch wohl Rosshirt) später ist als der herrschende Wahn über die Buhlteufeleien, ferner davon, dass nach den Geständnissen, die den Angeklagten erpresst wurden, der angebliche Verführer, der sie am Ende zum Teufelsbündnisse brachte, bei der ersten Verführung nicht als Teufel, sondern in menschlicher Gestalt als Junker, Reitersmann, als stattlicher Bürger u. s. w. sich ihnen nahte, und sich erst nach der Verführung als Teufel kund gab, also die Teufeleien nicht das Mittel der Verführung sein konnten, und dass die Unglücklichen in diesen Verführungen in der Regel nichts weniger als eine Befriedigung der Wollust gefunden haben wollen: so finden wir meines Erinnerns bei keinem einzigen der vielen Hexenprozesse, dass ein solcher angeblicher oder maskirter Teufel je entdeckt worden wäre (worüber sich wirklich auch v. Lamberg verwundert). Denn die hingerichteten Zauberer bekannten auf der Folter nie, dass sie den Teufel gespielt haben, sondern nur wie die Hexen, dass sie vom Teufel zum Bündnisse verleitet worden seien und sie dem Teufel gedient haben.“
Endlich ist noch von den Aufschlüssen zu reden, welche durch die neueren Entdeckungen im Gebiete des thierischen Magnetismus für die Auffassung des Zauberwesens zu gewinnen seien. Hierauf weisen Jarcke und v. Raumer in ihren oben berührten Mittheilungen über die Hexenprozesse hin. Wir fürchten sehr, die Hereinziehung des Magnetismus werde statt neuen Lichts nur alte Finsterniss verbreiten. Sie würde das jedenfalls thun, wenn die Seherinnen fortfahren sollten, das dämonologische Kapitel der alten Dogmatik wieder zu Ehren zu bringen. Haben wir den alten Teufel und die Folter wieder, so ist auch die Hexerei erklärt, nämlich im Sinne des Malleus. Doch diess beiläufig; die beiden genannten Gelehrten nehmen natürlich die Sache nicht von dieser Seite. Aber in welchem Sinne man sie auch fassen möge, die Ausbeute wird spärlich sein. Welche Erscheinungen des Magnetismus sind es, die man mit dem Zauberwesen zusammenbringen will? Es ist wahr, dem Magnetismus wird eine divinatorische Seite beigelegt und der Magie ebenfalls. Aber der Somnambule hat sein Fernsehen in Raum und Zeit unmittelbar durch das sogenannte Hellsehen oder den Allsinn, während die divinatorische Magie nur mittelbar, mit dem gewöhnlichen Sinnorgan und aus äusseren Objekten, als Sternen, Spiegeln, Loosen u. s. w. erkennt. Ekstatische Weissagung wird nur von den Pythien und Sibyllen des Alterthums, nicht von den Magiern der neueren Zeit, viel weniger von den Hexen berichtet, in deren Zauberei überhaupt das divinatorische Element hinter das apostatische und operative zurücktritt.
Ferner möchte man wohl in den sogenannten magischen Heilungen eigentlich nur magnetische vermuthen wollen? Mag diess, wenn überhaupt etwas daran ist, den Theurgen gelten, die sich immer höher gestellt haben; auf die gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war, passt es nicht. Zwar heilt auch die Hexe, aber nur selten und nothgedrungen, wenn sie den von ihr selbst angethanen Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen eine ungewöhnliche, energische Glaubenskraft, vom Magnetisirten wenigstens hingebendes Vertrauen begehrt; die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und ihr Opfer ist ohne Sympathie für sie. Auch findet sich nirgends eine Spur von magnetischem Schlafe solcher Personen, denen eine Hexerei abgethan ward. Man prügelt die Hexe durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie schliesst ein zugeschnapptes Schloss auf, löst die Knoten eines Bandes, oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied, legt Aufschläge auf u. s. w.
Wir brauchen nicht ausführlicher zu sein, da von den obigen Gelehrten der Magnetismus nicht speziell auf diese Heilungen bezogen worden ist. Wohl aber redet v. Raumer von einer krankhaften Exaltation, einem visionären Zustande der Hexe selbst. Damit wäre also der sogenannte Idiosomnambulismus gemeint, jene krankhafte Erregung der niederen Seelenthätigkeiten, in welcher der Mensch das bunte Gewirre seiner Phantasiebilder mit einer Lebhaftigkeit schaut, die ihm dasselbe für wirkliche Erscheinungen gibt. Wir wissen nicht, ob neuere Erfahrungen darthun, dass noch jetzt manche mit solchen Zuständen behaftete Menschen einen Teufelsbund zu schliessen, mit dem Teufel Unzucht zu treiben, Gewitter zu erregen, Menschen zu verderben und die übrigen Hexengreuel zu üben glauben; aber wenn diess wäre, so hätten wir hier immer nur eine eigenthümliche Art der Geisteskrankheiten, und es müsste von dieser in Bezug auf das Historische des Hexenwesens dasselbe gelten, was oben vom Irrwahne im Allgemeinen gesagt wurde. Ja es möchte dieses noch grössere Schwierigkeiten haben; denn, wenn wir nicht irren, sollen solche Somnambulen nach dem Erwachen sich des im Schlafe Erlebten nicht erinnern, die Hexen aber haben, wenn sie einmal zum Gestehen gebracht waren, immer sehr genaue Auskunft gegeben.
Wenn nun v. Raumer unter Voraussetzung der „Möglichkeit, einen jener wunderbaren kranken Zustände mit einer Art von freiwilligem Entschlusse auf Andere, ohnehin Disponirte, zu übertragen,“ auch in diesem somnambülen Hexentreiben etwas Strafbares erkennen und damit das alte Strafgesetz entschuldigen will, so heisst das die eigentliche Frage ganz über die Hand spielen. Dieses Uebertragen des eigenen somnambülen Zustands auf eine andere Person, — ob sie überhaupt möglich ist, mögen die Telluristen entscheiden, — würde nichts anders heissen, als dass eine Person, die schon eine Hexe ist, eine andere, die es noch nicht ist, zur Hexe macht; nun aber ist es nicht zunächst das Verführen zur Hexerei, was das Gesetz bestrafte, sondern die Hexerei selbst und das Verführtwerden zu derselben. — Ob man auch die sogenannten zauberischen Teufelsbesitzungen aus dem Somnambulismus erklären zu können meint, wissen wir nicht. Dieselben sollen öfters durch die Bosheit der Zauberer verursacht worden sein. Die Hexen, heisst es, haben der leidenden Person einen oder mehrere Teufel auf den Hals oder in den Leib geschickt, um sie zu plagen. Wir haben diess in den Prozessen der Oberin Renata und des Pfarrers Grandier kennen gelernt. Dann müsste man aber annehmen, dass nicht die bezaubernden, sondern die besessenen Personen im somnambülen Zustande gewesen seien. Wer aber ausser dem Magnetiseur vermag, der Theorie der Telluristen zufolge, einen somnambülen Zustand freiwillig in dem Andern zu erzeugen? Waren Renata und Grandier Magnetiseurs?
Auch nachdem wir Fischer's Werk über den Somnambulismus gelesen haben[373], ist uns die Heranziehung des letzteren für die Erklärung der Zauberei ein Räthsel. Dieser Gelehrte eröffnet zwar einen eigenen, der Hexerei gewidmeten Abschnitt mit der Ankündigung, dass erst jetzt mittelst des neuen, aus der näheren Kenntniss des Somnambulismus gewonnenen Lichtes ein Endurtheil über den Hexenprozess mit Grund und Sachkenntniss möglich sei; in der Ausführung jedoch beschränken sich diese Aufschlüsse fast lediglich darauf, dass die Hexenfahrten und der Umgang mit dem Teufel in denjenigen Fällen, wo die Bekenntnisse als freiwillige anzusehen seien, durch Schlafvisionen erklärt werden, aus welchen die Erinnerung in den wachen Zustand hinüberreichte. Der „empfindungslose Hexenschlaf“ ist mit Gewalt hereingezogen; Starrkrämpfe auf der Folter sind bei Hexen nur desshalb häufiger vorgekommen, als bei Märtyrern und andern Opfern, weil die Zahl jener Unglücklichen weit grösser und ihre Pein weit ausgesuchter und langwieriger war. Statt seinen Satz vom Somnambulismus auch nur an einem einzigen Beispiele ins Klare zu stellen, gibt Fischer desto mehr allgemeine Redensarten und bespricht zahlreiche Fälle, von welchen er am Ende selbst eingesteht, dass sie mit jener Disposition nichts zu thun haben. Auch er kommt auf fortgeerbtes germanisches und celtisches Priesterthum, Unzucht treibende Muckergesellschaften und am Ende sogar, — was freilich das Natürlichste ist, — auf den Aberglauben, die fixen Ideen der Richter und die Macht der Folter zurück. Merkwürdiger Weise aber sucht Fischer den Hauptgrund der neueren Hexenprozesse „in der mit dem fünfzehnten Jahrhundert beginnenden Nüchternheit der europäischen Menschheit, welche erst jüngst in dem Rationalismus und Liberalismus unserer Tage ihren Culminationspunkt erreichte.“ Diese nüchterne Verständigkeit soll in ihrer ersten Entwicklungsstufe die Hexenprozesse gebracht, in ihrer zweiten — als Rationalismus — den Prozess der Hexen und Gespenster niedergeschlagen haben, und die Aufgabe einer dritten Entwicklungsstufe wird es sein, das Ausserordentliche und Uebernatürliche, welches der Rationalismus und Liberalismus schlechtweg leugnete, zu begreifen. Wohlan, wenn der Somnambulismus in Zukunft einleuchtendere Aufschlüsse bringt, als er bisher gethan, so werden sie willkommen sein; bis dahin aber mag er es auch dem nüchternen „Rationalismus“, der den Prozess der Hexen niederschlagen konnte, nicht verübeln, wenn er in seiner nüchternen Weise zum Begreifen desselben vorerst lieber die Geschichte um Rath fragt, als ein System, das sich bis jetzt weder über seine Haltbarkeit in sich selbst, noch über seine Beziehung zu unserem Gegenstande hinlänglich ausgewiesen hat.
Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und deren enorme zeitliche und räumliche Ausdehnung lediglich als Erzeugniss der Bosheit, des Neides und Hasses und der Habgier anzusehen und zu erklären. Nun lässt sich allerdings aus unzähligen Prozessakten nachweisen, dass diese Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten Verfolgungen herbeigeführt haben, — namentlich die Habgier. Wurde doch das Vermögen der Verurtheilten ganz gewöhnlich confiszirt und war doch die Hexenrichterei zu einem überaus einträglichen Gewerbe geworden! Aber dennoch reichen jene Motive zur Erklärung der Sache nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenwärtig Hexenprozesse bewirken können, so wenig würden sie dieses in früheren Jahrhunderten vermocht haben, wenn nicht die wirklichen Grundlagen der Hexenverfolgung andere gewesen wären. Auch sind unzählige Unglückliche (arme, heimathlose Leute, kleine Kinder etc.) wegen Hexerei hingerichtet worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht noch der Neid ein Interesse nehmen konnte.
Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes willen, in welchem sie zu einander stehen, hier hervorgehoben zu werden. Carl Haas äussert sich nämlich (in der Schrift „die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch nebst Dokumenten“, Tübingen, 1865) dahin, dass die Hexerei die Frucht und Folge der vorausgegangenen Ketzerei und daher auch ganz so wie diese behandelt worden sei. Er sagt (S. 63), die Geschichte lasse nirgends Lücke und Leeren, sondern überall nothwendige Uebergänge erkennen, „Varietäten, aber aus einer und derselben Gattung“. „So entstand die Hexerei genannter Periode aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit, und wie die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre Base, wenn nicht Tochter, die Hexerei. Beide entstehen aus Unglauben, Unklarheit, Hochmuth, Ueberspannung, sind Wahngeschöpfe, misshandeln und werden misshandelt und wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten wird.“ Indem nun Haas hervorhebt, dass anerkanntermassen Deutschland gerade im dreizehnten Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so meint er hiermit den „historischen Beweis“ für die Richtigkeit seiner Hypothese erbracht zu haben (S. 66:) „Ketzerei und Hexerei gingen nacheinander und auseinander hervor, waren vor der Tortur da und gehören nicht unter jene Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind Exzesse: jene in Beziehung auf die gottgeordneten Schranken höherer Auctorität, diese in Beziehung auf die gottgeordneten Schranken der menschlichen Natur.“ — In Wahrheit ist jedoch von Haas gar nichts bewiesen. Wohl aber muss es räthselhaft erscheinen, dass derselbe die ganze Hexerei (S. 78) „in das Gebiet des Wahns, des Irrthums und der Täuschung bei den sogenannten Hexen wie bei deren Richtern und Zeitgenossen“ verweist, und dabei doch (S. 67) die Meinung äussert: „Es gab und wird stets Zauberkreise geben, welchen der Mensch nicht ungestraft nahen darf, Geister, deren man sich bemächtigen möchte und deren Herr man nicht werden kann, wie Goethe's Zauberlehrling.“ —
Während aber Haas die Hexerei und deren Verfolgung aus der Ketzerei und aus dem Abfall vom Glauben der Kirche ableiten zu können wähnt, meint C. Trummer dieselbe (Eingangs seiner Schrift[374]: „Abriss der Geschichte des criminellen Zauberglaubens und insbesondere der Hexenverfolgungen“) aus übereifrigem „Glaubensmuth“ erklären zu müssen. Er sagt nämlich (S. 98): „Es konnte bei der mittelalterlichen Auffassung des christlichen Glaubens, der wir bei ihren Mängeln ihre bedeutenden Vorzüge nicht absprechen dürfen, kaum fehlen, dass die Ueberzeugung von der diabolischen Gemeinschaft der Zauberer und Hexen sich ihrer ebenso als der Gesetzgeber und Richter bemächtigte, und es kann ebensowenig auffallen, dass bei diesen der Eifer, sie zu verfolgen, um so grösser war, je grösser ihr religiöser Eifer, ihr Glaubensmuth selbst blieb. Das Glaubensleben bekam durch die Reformation neue Nahrung, und so erklärt es sich auch hieraus, wie in Deutschland, dem Vaterlande der Glaubensverbesserung, die meisten Hexenprozesse erst seit dem Ende des sechszehnten Jahrhunderts, also nach der Reformation, vorgekommen sind und über ein Jahrhundert gedauert haben.“ Die in diesen Worten enthaltenen irrigen Angaben mögen auf sich beruhen; dagegen verdient es hervorgehoben zu werden, dass Trummer, obschon er in der angegebenen Weise sich die Ausbreitung der Hexenprozesse glaubt erklären zu können, doch S. 99 fortfährt: „Es ist demnächst noch eine merkwürdige Erscheinung Gegenstand historischer Prüfung gewesen, nämlich die, dass, nachdem die Hexenprozesse aufgehört haben, selbst die Möglichkeit derselben ein Räthsel geworden ist, und, wiewohl die Zeit noch nicht so sehr entfernt liegt, es zu den Unbegreiflichkeiten gezählt wird, wie man darauf hat verfallen können, Teufelsbündnisse zum Gegenstand der Strafgerechtigkeit zu machen.“ — Man sieht, dass Trummer selbst nicht glaubt, eine haltbare Erklärung der Sache gegeben zu haben. —
Schliesslich sei es uns gestattet, August Vilmar's Auffassung des Hexenwesens mitzutheilen, indem dieselbe in der evangelischen Theologie ganz einzigartig dasteht, den Mann selbst aber auf das Vollständigste — namentlich bezüglich seiner Geschichtsschreibung — kennzeichnet[375].
Vilmar theilt in B. III. seines Sammelwerkes „Zur neuesten Kulturgeschichte Deutschlands“ (Frankf. a. M. 1867) S. 146–187 eine Abhandlung „vom Hexenwesen“ mit, worin er für die Hexerei den Charakter voller (nur im Laufe der Zeit mit allerlei Unwahrem versetzter) Wirklichkeit in Anspruch nimmt, und es als eine Art von Fortsetzung des germanischen Heidenthums erklärlich zu machen sucht. Seiner Meinung nach (S. 151) wurde allgemein noch im dreizehnten Jahrhundert „das Salzkochen als das eigentliche und einzige Geschäft der Hexen bei ihren unheimlichen, nächtlichen Zusammenkünften angesehen.“ Ueber diesen Gedanken ist schon oben S. 356 das Nöthige bemerkt. Hören wir aber nun, wie sich Vilmar über Ursprung, Wesen, Verbreitung und Erlöschen der Hexerei und der Hexenverfolgung näher ausspricht!
Er sagt (S. 152 ff.): „So beruht also das Hexenwesen seinem Ursprunge nach keineswegs auf leeren Einbildungen, thörichten Träumen und kindischen Mährchen, sondern auf wirklichen Verhältnissen und handgreiflichen Zuständen, welche wie die Versammlungstage und Versammlungsplätze noch in der Gegenwart vollkommen deutlich erkennbar sind. Was die Vorfahren als Heiden offen und treuherzig — gethan hatten, das erschien den christlichen Nachkommen in der Erinnerung als ein unheimliches, widergöttliches, zauberisches, zuletzt teuflisches Treiben. Dazu kam aber, dass das nicht blos und allein Erinnerung an vergangene Dinge, sondern zum Theil fortdauernd Wirklichkeit war, indem immer noch Manche, wenn auch nur Einzelne, neben ihrem unvollkommenen, unverstandenen oder unwahren christlichen Bekenntniss her heimlich bei nächtlicher Weile die nächtlichen Gebräuche auf den Waldbergen und in den ehemals heiligen Hainen fortsetzten. Dazu kam ferner, dass gerade Diejenigen, welche diese Gebräuche fortsetzten, auch manche aus dem alten Heidenthum ererbten Naturkünste bewahrten, fortpflanzten und in Anwendung brachten, z. B. die Kenntniss und den Gebrauch der Heil- und Giftmittel — beides von jeher vorzugsweise den Frauen eigen, — und dass man also die Weiber, welche im Besitze dieser Künste (zugleich auch im Besitze der uralten Beschwörungsformeln) waren, um dieser ihrer Gefährlichkeit willen doppelt scheute. Desshalb enthalten auch die ältesten deutschen Gesetze vorzugsweise nur Strafgebote gegen die heidnischen Giftmischerinnen, nicht, wie es später der Fall war, gegen jeden Zauber und gegen jede Beschwörungsformel“.
„Der Kampf gegen das Hexenwesen und die Hexen ist daher kein anderer als derselbe, welcher heute noch die Welt bewegt: der Streit zwischen dem Glauben und dem Unglauben, zwischen dem Bekenntniss Christi und der Verleugnung Christi, zwischen Liebe zu dem Heiland und Hass gegen den Nazarener[376]. Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht des Glaubens in der Schale der sogen. höheren Stände; Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht des Unglaubens und der Verleugnung in der Schale des gemeinen Volkes, — Jahrhunderte lang bis zu den Zeiten des dreissigjährigen Kriegs. Damit nahm die Hexenverfolgung ein Ende; damit nimmt der Unglaube in dem niederen Volke ein Ende, damit nimmt aber auch der Glaube und die Vertretung desselben in den höheren Ständen ein Ende. Die eine Schale sinkt, die andere steigt.“
Ganz folgerichtig sagt daher Vilmar (S. 158): „Ein auf die Spitze getriebener christlicher Staat, in welchem das christliche Bekenntniss eine rein äusserlich-politische Nothwendigkeit für die Existenz im Staate bildet, führt consequent zum Köpfen der Gottesleugner und zum Verbrennen der Hexen.“ — Nun aber kommt die eigentliche Erklärung des Ganzen (S. 158–161): „Doch dauerte es ziemlich lange, ehe es mit dem Abfall der Hexen, der Verleugnung Christi soweit kam. In den wild gewordenen Zeiten des vierzehnten und besonders des fünfzehnten Jahrhunderts erscheint der unter dem Namen und der Form der Hexerei stattfindende Abfall vom Christenthum fast mit Einem Male häufiger oder wenigstens weit bemerkbarer geworden zu sein als früher. Möglich, und sogar sehr wahrscheinlich ist es, dass damals auch in dieser Beziehung eine der geistigen Seuchen geherrscht hat. Es mag ein allgemeiner krankhafter Reiz entstanden sein und lange bestanden haben, dem Christenthum sich zu widersetzen und mit einem gewissen Trotz in das alte Heidenthum zurückzukehren, soviel von dem letzteren noch vorhanden war. — Die grösste Wahrscheinlichkeit gewinnt diese Annahme einer Abfallskrankheit durch die Erwägung der Thatsache, dass offenbar kein Jahrhundert mit Ausnahme des unsrigen auch ausserhalb des Hexenabfalls an schamlosen, frechen und entsetzlichen Gotteslästerungen, an wildem Trotz gegen Gott, an Missbrauch der heiligen Worte und heiligen Dinge reicher gewesen ist als die zweite Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts, das sechszehnte und die erste Hälfte des siebenzehnten. — Gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts nahm dieser Abfall (der Hexen von Gott) in ungewöhnlichem Masse zu, auch nicht blos in Deutschland, sondern in gleicher Weise in Frankreich und Italien, — wo er sich dann noch mit besonderen Formen des dort einheimischen alten (römischen und keltischen) Heidenthums bekleidete, — und nahm theils an und für sich, theils in der Vorstellung der Menschen, ganz bestimmte Formen an. Dahin gehört der Bund mit dem Teufel, die Hurerei mit demselben etc. — Vielleicht zur grösseren Hälfte waren diese Bündnisse, diese Zauberkünste Einbildung, aus der zum Abfall geneigten Zeitrichtung aufgesogene Einbildung, niemals jedoch Einbildung eines Einzelnen; zur kleineren, indess bedeutenderen Hälfte waren sie (wie die Giftmischerkünste) Wahrheit.“
Vilmar fährt nun in dieser seiner Apologie der Bulle Innozenz' VIII. fort (S. 164 ff.): „Durch die Einführung eines förmlichen Verfahrens gegen den Abfall und gegen die Zauberei wurde übrigens die geistige Seuche des Abfalls nichts weniger als geheilt; im Gegentheil verstärkte sich die Neigung zum Widerspruch gegen das Christenthum, zum Abschwören Christi und zu den — oft thörichtesten und abgeschmacktesten — vermeintlichen Zauberkünsten in gewissen Schriften des Volkes noch um ein Bedeutendes. Je mehr man Hexen verfolgte und verbrannte, je mehr gab es Hexen, — nicht blos darum, weil man überall Hexen zu sehen und zu finden meinte, sondern weil in der That eine unglaubliche und stets im Wachsen begriffene Menge von Weibern — durch die herrschende geistige Krankheit angesteckt, — sich mit Abschwörungen, Siebtreiben, Gaukelsamensäen und Giftmischen beschäftigte. Zu dem letzteren Verbrechen war jedoch die Abschwörung Christi die unerlässliche Einleitung und selbst die bekanntesten Giftmittel, z. B. der Fliegenstein, wurden von den Giftmischerinnen damaliger Zeit nicht anders als nach dem förmlichen Eintritt in das Reich des Teufels angewendet.“ — „Wie weit der freventliche Kitzel mancher Weiber, besonders hochbejahrter Greisinnen, Anderen irgend ein Leid anzuthun, — damals gegangen ist, lässt sich nicht wiedererzählen, und würde, wären nicht die unbefangensten und glaubwürdigsten Zeugnisse vorhanden (!), heutiges Tages völlig unglaublich erscheinen.“
Mit dieser Versicherung schliesst Vilmar seine Ausführung ab, zu der er am Schlusse der ganzen Abhandlung S. 186 noch die Bemerkung hinzufügt, dass neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660 „das zum Siege auch in den unteren Volksschichten durchgedrungene Christenthum den Hexenprozessen mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts überhaupt ein Ende gemacht“ habe. — Also im fünfzehnten, sechszehnten und siebenzehnten Jahrhundert waren die oberen Volksschichten (von denen die Hexenverfolgung ausging) fromm, und die unteren Volksschichten waren gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten die auf Abfall von Gott beruhende Hexerei; gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden die Bürgers- und Bauersleute fromm, darum hörte die Hexerei und mit ihr auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf (!!!).
Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen mit demselben übereinstimmenden Concilbeschlüssen und Pönitentialvorschriften gegenüber ist Vilmar ein — Ketzer; seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf der verhängnissvollen päpstlichen Bulle Summis desiderantes vom 5. Dezember 1484, die in ihm innerhalb der evangelischen Kirche des neunzehnten Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten gefunden hat. Aber freilich konnte er diese Apologie nur durch die rücksichtsloseste Entstellung der Geschichte zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss der Sache nicht beunruhigte. Vilmar versichert allerdings (S. 172), dass er „etwa hundert Hexenprozesse gelesen“ habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen über Hexenprozesse (deren Akten er erwähnt, ohne den Ort anzugeben, wo die betreffenden Prozesse sich abgespielt haben,) ersieht, hat Vilmar in Wahrheit nur die Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedem im Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden waren. Hätte Vilmar wirklich die Akten von etwa hundert Prozessen gesehen, so würden ihm doch wohl die Augen aufgegangen sein. Er hätte dann z. B. sicherlich nicht zu schreiben gewagt, was er S. 175 behauptet, dass für die wegen Hexerei Verdächtigten die Anhängigmachung eines Injurienprozesses „eins der untrüglichsten Sicherungsmittel gegen die Leib und Leben bedrohende Fama“ gewesen sei. Denn bei unzähligen Unglücklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben wegen Verunglimpfung bei den Gerichten Schutz suchten! Vilmar hätte sich dann auch nicht zum Apologeten des Verfahrens bei den Hexenprozessen gegenüber dem in der Wissenschaft feststehenden Urtheile über dasselbe aufwerfen können[377]; und höchst wahrscheinlich würde ihm Angesichts der satanischen Prozeduren, durch welche man — oft aus kindlich frommen Christenseelen — das Geständniss der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der Glaube an die Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen sein. Vilmar hat sich aber weder in Hexenprozessakten noch in der auf die Sache bezüglichen Literatur auch nur im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen wäre, sich über das „Hexenwesen“ öffentlich auszusprechen[378].
Somit lässt uns auch die Annahme einer nur subjektiven Wahrheit in den Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt. Um die sogenannte Freiwilligkeit derselben zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben Punkten begegnen. Das heisst eine plane Sache zum Räthsel machen. Es ist diess fast ein Seitenstück zu der künstlichen Erklärung, welche der Pater Aubert über das Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten Jesuiten, Professor der Mathematik zu Caen, brachte man einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein Pferdehaar sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das Gelbe ging. „Das Ding kam mir etwas ausserordentlich vor, — erzählt Aubert; — denn diess Haar muss in die Milchadern hineingegangen sein und dann in den ductum thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das Herz; und indem es ausging durch den herabgehenden Ast der Aorta, muss es sich in den Eierstock hineingedrängt haben.“ Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals in dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher wieder verklebtes Loch unmittelbar vor dem Sieden in das Ei geschoben worden war. Aehnlich war jene Freiwilligkeit der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in den Protokollen so häufig gemeldet wird, als Mancher denkt, von aussen hineingebracht. Wenn man dem Inquisiten mit gezähnten Schrauben die Schienbeine gleich einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein gutwilliges Bekenntniss zu. So versichert ein glaubwürdiger Mann, Friedrich Spee. Anderwärts zeigen die Akten deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwillig bekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur zu ersparen, oder durch scheinbare Reumüthigkeit statt des Scheiterhaufens „die Begnadigung des Schwertes“ zu verdienen.
Dass die Gleichförmigkeit der Bekenntnisse, die einst für die objektive Wahrheit der Hexengreuel den Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht für, sondern gegen die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im Allgemeinen hält, schon aus der wesentlichen Gleichförmigkeit des überall verbreiteten Hexenglaubens, sobald sie aber Spezialitäten concreter Orte, Zeiten, Personen und Handlungen betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion.
Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der Angeklagten jede Bedeutung für die Entschuldigung der Hexenprozesse im Grossen abgesprochen wurde, so ist damit nicht die Möglichkeit einzelner Fälle geleugnet, in welchen ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit seiner Aussagen überzeugt halten mochte. Aber aus der Möglichkeit folgt noch nicht geradezu die Wahrscheinlichkeit. Möglich wäre es z. B. eben so gut, dass ein Verrückter sich für einen Wehrwolf hielte, als es gewiss ist, dass manche Irren auf Glasbeinen zu gehen oder Vögel im Kopfe zu tragen sich einbilden. Ob nun aber, wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermisst wurde, gerade derjenige, welchen das Gericht als Wehrwolf aufgriff und verbrannte, von seiner eingestandenen Lykanthropie selbst überzeugt war, diess ist eine andere Frage. Jener Unglückliche in Westphalen, der einst um dieser Beschuldigung willen eine fünfzehnmalige Tortur ausstand, litt gewiss nicht an dieser Monomanie; und so hat sich uns überhaupt in keinem concreten Falle die Annahme einer solchen aus den Umständen als nothwendig ergeben.
Ausser dieser Möglichkeit der Einbildung geben wir auch noch die Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs in einzelnen Arten der Zauberei zu. Aber auch damit wird im Wesentlichen nichts geändert.
Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehenden Glauben an die Möglichkeit eines Bundes mit dem Teufel und einer mit dessen Hülfe zu bewirkenden Zauberei konnte es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen, Verzweifelnden, Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Conaten kommen, mit Hülfe des Teufels irgend Etwas zu bewerkstelligen und zu erreichen[379]. Derartige Vorkommnisse sind sogar nachweisbar[380]. Allein gegenüber der in den zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden Thatsachen beweisen diese ganz sporadisch auftretenden Erscheinungen gar nichts. In den Hexenprozessen, die sich auf dem Scheiterhaufen abspielten, ist nicht von Conaten eines Teufelsbündnisses, auch nicht von anderen Verbrechen, sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsbündnissen, von wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen Zaubereien die Rede, was sich auch leicht begreift. Geben wir z. B. zu, dass ein abergläubischer Bösewicht heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln durchstach, weil er dadurch seinen Feind tödten zu können meinte. Dieser wirkliche Versuch zog begreiflich, weil der Erfolg ausbleiben musste, auch keinen Prozess nach sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene Ueberzeugung, dass er der Zauberei dieses oder jenes Feindes unterliege, schon genügend, um den Bezeichneten in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der Folter sich schuldig erklärte und dann, um die Mittel befragt, Wachsbilder nannte, so muss dieses Geständniss entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch und Erfolg gelten, oder es fällt mit dem Glauben an den Erfolg auch die Vermuthung des Versuchs weg. Und so in den übrigen Malefizien. Demnach dürfen wir die versuchte Zauberei gerade in den Hexenprozessen am wenigsten suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der Teufelsbund, eine Chimäre ist, auch nur eingebildete Malefizien.
Rudolf Reuss erklärt sich den Umstand, dass fast überall wohl zehnmal so viele weibliche Hexen als männliche Zauberer auftreten, so (S. 12):
L'homme, lorsqu'il se sent dévoré par la soif de la vengeance, des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable d'atteindre grâce à ses propres efforts au but désiré. La femme, au contraire, faible et sans moyen d'action — surtout dans la société du moyen-âge se tourne vers une puissance extérieure et invoque son appui pour satisfaire sa colère ou réaliser ses désirs de bonheur.
Hartpole Lecky sagt S. 60:
„Der Cölibat wurde allgemein als die höchste Form der Tugend angesehen, und um ihn zu empfehlen, erschöpften die Theologen alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit derjenigen zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht. Daher die langen und feuerigen Erörterungen über die beispiellose Bosheit, Nichtswürdigkeit, Ungläubigkeit, unbesieglich schlechten Neigungen der Frauen. — Die Frage, warum die ungeheuere Mehrheit Derer, welche der Zauberei angeklagt wurden, Frauen wären, hat früh die Aufmerksamkeit erregt und man beantwortet sie gewöhnlich — — durch die angeborene Nichtswürdigkeit des Geschlechts. Es gab keinen Gegenstand, über den sich die alten Schriftsteller mit zürnenderer Beredtsamkeit oder mit zahlreicheren Beispielen ergingen.“
Alfred Maury (La magie et l'astrologie S. 73) sagt mit Bezugnahme auf die Aeusserungen römischer Schriftsteller:
C'était surtout auprès des femmes, que les Chaldéens avaient trouvé credit. Le beaux sexe était alors fort curieux. Il n'est pas de mon sujet de rechercher si les choses ont changé depuis.
Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die angeborene malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars I. qu. 6) sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen hin nachgewiesen wird.
F. Trechsel (das Hexenwesen im Kanton Bern, in dem Berner Taschenbuch von 1870) S. 166 sagt:
„In grösserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei vertreten, und es lässt sich dieses aus der der weiblichen Natur anhaftenden Reizbarkeit, der stärkeren Hinneigung zum Geheimnissvollen, Mystischen, Phantastischen und Excentrischen, aus dem Bedürfnisse von Schutz und Hülfe, woher nur immer einigermassen erklären.“
Joh. Scherr, Gesch. deutscher Kultur und Sitte (Leipz. 1854) S. 365:
„Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen das schwächere und schönere Geschlecht? Warum häufte der Hexenprozess auf das Weib die abscheulichste Lästerung, welche demselben je widerfahren, — die Lästerung nämlich, Jungfräulichkeit und eheliche Treue hinzugeben, um dafür die widerliche Umarmung eines scheusslichen Bockes einzutauschen? — Weil in der Zauberkunst etwas Heimisches, Stilles, Abgeschlossenes lag, was sich mit dem männlichen Charakter weniger vertrug, hielt man von Uralters her die Frauen zauberischer Künste für fähiger als die Männer.“
Und doch hat wahrscheinlich keine Klasse von Opfern Qualen erduldet, die so stark und ohne Linderung waren. Für sie gab es den wilden Fanatismus nicht, der die Seele gegen Gefahr kräftigt und den Körper gegen Qualen beinahe stählt. Für sie gab es keine Zuversicht auf eine herrliche Ewigkeit, welche den Märtyrer die aufsteigende Flamme verzückt für den Wagen des Elias ansehen liess, der die Seele gen Himmel tragen sollte. Für sie gab es weder den Trost trauernder Freunde, noch das Bewusstsein, dass ihr Andenken von der Nachwelt werde geehrt und gefeiert werden. Sie starben allein, gehasst und unbemitleidet. Sie wurden von der ganzen Menschheit für die ärgsten Verbrecher gehalten. Ihre eigenen Verwandten schraken vor ihnen, als den Verworfenen und Verfluchten, zurück. Der Aberglaube, den sie in der Jugend eingesogen hatten, mischte sich mit den Täuschungen des Alters und den Schrecken ihrer Lage, er überredete sie gar oft, dass sie wirklich die Leibeigenen des Satans und jetzt daran wären, ihre Qualen auf Erden für eine Seelenpein auszutauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig sei. Und zu alle Dem haben wir die Schrecken zu erwägen, welche der Glaube über das Volk im Grossen verbreitet haben muss, haben wir uns die Angst der Mutter zu malen, wie sie sich einbildet, dass es in der Macht einer von ihr beleidigten Person stände, in einem Augenblicke jeden Gegenstand ihrer Liebe zu vernichten; wir haben vor Allem den schauerlichen Schatten zu bemerken, welchen die Furcht vor einer Anklage auf die geschwächten Kräfte des Alters geworfen, und die Bitterkeit, mit welcher sie Verlassenheit und Einsamkeit verstärkt haben muss. Alle diese Leiden waren das Ergebniss eines einzigen Aberglaubens, welchen der Geist der Aufklärung zerstörte.
Nachträge.
Ueber den Dämonismus der katholischen Kirche, der Kurie in der Gegenwart vgl. Buchmann, die unfreie und freie Kirche S. 226 ff.
Buxtorf-Falkeisen sagt in seiner Schrift „Basler Zauberprozesse aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert“ S. VII von dem gegenwärtigen Aberglauben in der Schweiz:
„Auch ist im Kriegsvolke die Passauerkunst noch nicht verschwunden, denn als die Aufgebote zum Sonderbundsfeldzuge einkamen, liessen sich viele der Einberufenen bei einem alten Manne durch irgendwelchen Hokuspokus hieb-, stich- und kugelfest machen.“
Folgendes theilt Buxtorf-Falkeisen S. X aus dem Elsass mit:
„Der Glaube an Zauberer und Hexen etc. (so wird im Januar 1860 aus Altkirch geschrieben,) ist in unseren Gegenden noch nicht ganz verschwunden, so dass wir noch hier und da von Personen hören, die der Teufel zu seinem Wohnsitz auserkoren hat. So sind im Jahr nach der allgemeinen Ausstellung zwei nervenkranke Kinder von Illfurth für besessen erklärt worden. Eine Störung der geistigen und leiblichen Kräfte, momentanes Verschwinden aller Bewegung und Empfindung hatte sie befallen. Da ward eine unglückliche, ganz unschuldige Frau des Verbrechens der Hexerei beschuldigt. Glücklich jedoch, dass sie nicht mehr in der Zeit der Scheiterhaufen lebte! Die beiden Kinder wurden anfangs von Aerzten behandelt, dann von einer „Schläferin“ besorgt, ohne dass die bösen Geister weichen wollten. Die Sache machte immer grösseres Aufsehen bei den abergläubischen Menschen, deren Zahl immer noch gross genug ist. Zuletzt wurden die sogen. Besessenen einer ganz eigenthümlichen Behandlung in einem Kapuzinerkloster unterworfen. Noch wichen die Dämonen nicht. Da trat eines Tages, von der hohen Behörde hingesandt, der Gendarmerie-Brigadier ins Krankenzimmer, — und siehe was nicht Wissenschaft und nicht Mönchsgebet vermochten, das gelang dem stattlich galonirten Querhut. Flugs ward Heilung und das Unwesen gebannt.“
M. Perty sagt in der Schrift „der jetzige Spiritualismus und verwandte Erfahrungen der Vergangenheit und Gegenwart“ (Leipzig und Heidelberg 1877) S. 229:
„In Indien kommen auch in neuester Zeit noch Fälle vor, wo Menschen wegen angeblicher Zauberei gemartert und getödtet werden, wie 1872 im Lande der Bheels eine alte Frau, die man im Verdacht hatte, einem Bunniah von Kooshulgurh, Namens Fatta, Krankheit angezaubert zu haben. Der Bunniah selbst glaubte, diese Frau Chundoo habe seine Leber verzehrt. Einige Bheels banden sie, wie sie dieses vermeintlichen Hexen früher sehr allgemein zu thun pflegten, an den Handgelenken an einen Bananenbaum, und schwangen sie, um sie zum Geständniss zu bringen, vier Tage hin und her, bis sie starb, und verbrannten dann die Leiche“[381].
Berichtigung.
Die Ueberschrift des zwölften Kapitels, B. I. S. 407 muss heissen:
„Die Inquisition im dreizehnten Jahrhundert. Ausbildung des Hexenprozesses in Frankreich. Hexenprozesse in Irland und Italien.“