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Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band

Note 380 — ACHTUNDZWANZIGSTES KAPITEL.

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Wir erinnern an den oben B. I. 481 aus Hessen mitgetheilten Fall. Ausserdem theilt v. Wächter aus einem juristischen Responsum vom Jahre 1647 (bei Nic. Brand, de legitima maleficos et sagas investigandi et convincendi ratione, P. II. thes. 1) folgendes Vorkommniss mit: Ein preussischer Soldat wollte sich mit Satans Hülfe unsichtbar, schuss- und hiebfest machen und glücklich spielen können, wesshalb er dem Teufel sich zu ergeben beschloss. Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich dem Teufel verschrieb und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase. Am Rande der Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald einen Gesandten schicken möchte, von dem er das Nöthige lernen könnte. Diese Schrift wollte er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen, um sie so in die Hände des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausführen konnte, fand man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess gemacht, der zu seiner Hinrichtung führte.

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