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Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band

Note 378 — ACHTUNDZWANZIGSTES KAPITEL.

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Was soll man z. B. dazu sagen, wenn Vilmar S. 169 erzählt: „So lange es Hexenprozesse gegeben hat, galt der Anklageprozess; erst als der, in der neuesten Zeit wieder aufgehobene, Inquisitionsprozess eingeführt wurde, nahmen die Hexenprozesse ab und hörten bald ganz auf!“ Die einzige Stelle der Abhandlung, aus der sich vermuthen lässt, dass Verf. ein auf den Hexenprozess bezügliches Buch der neueren Literatur in Händen gehabt hat, ist der dem grossen Rechtslehrer v. Wächter (S. 172) desshalb gemachte Vorwurf „arger Leichtfertigkeit“, weil dieser gesagt habe, „es habe, um die Tortur zu erkennen, nur bedurft, dass ein altes Weib triefäugig gewesen sei, wozu dann leicht noch irgend ein Indizium zu finden gewesen sei“.

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