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Meyers Konversationslexikon Band 15

Übersicht (continued 60)

Reading edition

LÄNDER DER

UNGARISCHEN KRONE,

(UNGÄRN-SlEBENBÜRGEN U. KROATIEN-SLOWENIEN)

GALIZIEN UND BUKOWINA.

Maßstab1:3,300,000.

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Ungarisches Erzgebirge - Ungarn.

kunde (E. Henßlmann, A. Ipolyi, F. Romer, Eugen Nyáry, Franz Pulszky u. a.) zu verzeichnen. Überhaupt hat die geistige Arbeit Ungarns seit den letzten zehn Jahren sich vielfach der wissenschaftlichen Thätigkeit zugewendet, wenn auch die ungarischen Männer der exakten Wissenschaften sich bisher hauptsächlich auf Übersetzung oder Bearbeitung ausländischer Werke verlegten und mit Ausnahme der um die Erforschung ihres Landes sehr verdienten Geologen und Archäologen noch keine selbständigen Entdeckungen aufzuweisen haben, welche ihnen einen Platz in der Geschichte des Fortschritts der Wissenschaft sichern würden. Vgl. Toldy, Geschichte der ungarischen Dichtung (deutsch, Pest 1863); Dux, Aus Ungarn (Leipz. 1880); Schwicker, Geschichte der ungarischen Litteratur (das. 1889); Beöthy, Handbuch der ungarischen Literaturgeschichte (in ungar. Sprache, 4. Aufl., Budap. 1884); "Ungarische Revue" (seit 1881 hrsg. von Hunfalvy und Heinrich, Budapest).

Ungarisches Erzgebirge, s. Karpathen, S. 557.

Ungarische Sprache. Die Sprache der Magyaren gehört zu der finnisch-ugrischen Abteilung der großen uralaltaischen Sprachenfamilie (s. d.). Die Verwandtschaft derselben mit dem Ostjakischen und Wogulischen am Uralgebirge sowie auch mit der zweitbedeutendsten Sprache dieser ganzen Gruppe, dem Finnischen, ist so unverkennbar, daß sie schon vor dem Aufblühen der modernen Sprachwissenschaft in frühern Jahrhunderten von einzelnen Gelehrten bemerkt wurde; wissenschaftlich nachgewiesen ward aber dieser Zusammenhang und die entferntere Verwandtschaft des Ungarischen oder Magyarischen mit dem Türkischen und den übrigen Gruppen des uralaltaischen Sprachstammes erst in den letzten Dezennien. Die wichtigsten Eigentümlichkeiten, die das Ungarische mit den uralaltaischen und speziell mit den finnisch-ugrischen Sprachen teilt, sind die Vokalharmonie (s. d.) und das Prinzip der Agglutination. Die Agglutination, d. h. die lose Anfügung einer beliebig großen Menge von Beugungssilben an den Wortstamm, der unverändert an der Spitze des Wortes stehen bleibt, bewirkt, daß die magyarische Sprache wie das Finnische, Türkische etc. einen ungeheuern Reichtum an grammatischen Formen besitzt. Weit geringer ist dagegen ihr Wortreichtum, teils deshalb, weil neben ihr noch zu viele andre Sprachen im Land sich geltend machen, teils und vorzüglich, weil sie viele Jahrhunderte hindurch aus den Geschäftsverhandlungen der Behörden, aus Kirche und Schule durch das Lateinische, aus der gebildeten Konversation durch das Französische und Deutsche verdrängt war. Erst seit dem Tod Josephs II. nahm sie einen höhern Aufschwung, auch ist sie seit Wiederherstellung der selbständigen ungarischen Regierung (1867) mit der Terminologie für sämtliche Zweige des modernen Kulturlebens ausgestattet. Die Schrift ist die lateinische. Lange Vokale werden durch Accente (á, é etc.) bezeichnet. Für die konsonantischen Laute reichen die Buchstaben des lateinischen Alphabets nicht aus, weshalb man zu Zusammensetzungen seine Zuflucht genommen hat. q, w und x hat man überhaupt nicht mit verwendet und auch c und y nur in Zusammensetzungen mit andern zur Bezeichnung der Laute, für welche dem lateinischen Alphabet eigne Buchstaben fehlen; doch vertritt y in ältern Familiennamen häufig die Stelle des i. Im ganzen hat die Sprache 24 konsonantische Laute, welche in folgender Weise bezeichnet werden: b, cs, cz, d, f, g, gy, h. j, k, l, ly, m, n, ny, p, r, s (spr. sch), sz (spr. ss), t. ty, v, z (spr. s), zs (weiches sch, wie franz. j). In den Lauten gy, ny, ly, ty ist das y keineswegs mit i identisch, sondern wird als ein mit dem vorhergehenden Konsonanten innig verschmolzenes j gehört; gy ist ungefähr wie dj zu sprechen. Im Anfang einer Silbe verträgt die u. S. in der Regel nie mehr als einen Konsonanten; in Wörtern mit zwei Anfangskonsonanten, die sie aus fremden Sprachen aufgenommen hat, hilft sie sich daher durch Vorsetzung oder Einschiebung eines Vokals, z. B. astal (slaw. stol), der Tisch, kiraly (slaw. kral), der König. Die älteste ungarische Grammatik ist die von Joannes Silvester Pannonius (Sarvár-Ujszigeth 1539). Neuere Werke für den ersten Unterricht sind die (deutsch verfaßten) Grammatiken von Mailath (2. Aufl., Pest 1832), Kis (Wien 1834), Töpler (7. Aufl., Budap. 1882), M. Ballagi (magyarisierte Namensform) oder Bloch (8. Aufl., das. 1871), Franz Ney (24. Aufl., das. 1888); eine wissenschaftliche Grammatik, obgleich im einzelnen bereits veraltet, ist diejenige von M. Riedl (Wien 1858). Wörterbücher lieferten Richter (Wien 1836, 2 Bde.), Fogarassy (Pest 1836, 2 Bde.), I. T. Schuster (Wien 1838), Ballagi (5. Aufl., das. 1882; Supplement zum deutsch ungar. Teil 1874). Den ganzen ungarischen Wortschatz streng wissenschaftlich darzustellen, ist das unablässige Bestreben der Ungarischen Gelehrten Gesellschaft, deren großes ungarisches Wörterbuch, von G. Czuczor und I. Fogarassy redigiert (186274, 6 Bde.), nun vollendet vorliegt. Außerdem ist die Ausarbeitung eines sprachgeschichtlichen Wörterbuchs unter Aufsicht der linguistischen Kommission der Akademie im Gang. Die Hauptstützen der sprachvergleichenden Durchforschung des Magyarischen sind Paul Hunfalvy (s. d.) und Joseph Budenz (s. d.) mit ihren zahlreichen durch die ungarische Akademie veröffentlichten Studien über die mit dem Magyarischen verwandten Sprachen.

Ungarisch-Hradisch, s. Hradisch.

Ungarisch-Ostra, s. Ostra.

Ungarn (ungar. Magyarország, türk. Magyaristan, slawon.V engria, lat. Hungaria, franz. Hongrie, engl. Hungary), Königreich, die östliche Hälfte der österreichisch ungarischen Monarchie, erstreckt sich von 44°9'-49°33' nördl. Br. und von 14°24'-26°36', östl. L. v. Gr., besteht aus dem eigentlichen U., dem ehemaligen Siebenbürgen, Fiume samt Gebiet, Kroatien, Slawonien und der frühern Militärgrenze und grenzt im N. an Mähren, Österreichisch-Schlesien und Galizien, im O. an die Bukowina und Rumänien, im S. an letzteres, Serbien, Bosnien und Dalmatien und im W. an Istrien, Krain, Kärnten, Steiermark, Niederösterreich und Mähren. Vgl. beifolgende Karte "Länder der ungarischen Krone".

Physische Beschaffenheit.

Die Gebirge gehören den Karpathen und den Alpen an, zwischen denen die Donau mit den von ihr durchschnittenen weiten Ebenen die natürliche Grenze bildet. Die Karpathen (s. d.), das Hauptgebirge des Landes, beginnen an der Donau neben der Marchmündung und umgeben das Land von NW. nach SO. in einem mächtigen Halbbogen, dessen Wölbung gegen NO. fällt; die Ausläufer der Norischen und Karnischen Alpen hingegen schließen das an dem rechten Donauufer gelegene westliche Berg und Hügelland ein und treffen mit ihren Vorbergen an der Donau bei Hainburg (Leithagebirge) und Gran (Vértesgebirge) mit den Karpathen zusammen. Am südöstlichen Ende, bei Orsova, wird die Donau abermals von den Ausläufern der siebenbürgischen Karpathen und des Balkangebirges eingeengt (die berühmte Klissura mit dem Eisernen Thor). Die weite Tief-

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Ungarn (Bodenbeschreibung, Bewässerung, Klima, Areal).

ebene des Landes wird durch die Alpenausläufer in zwei Hälften geteilt, deren kleinere sich gegen W., die größere gegen O. erstreckt. Die kleine oder oberungarische Tiefebene (Preßburger Becken), zu beiden Seiten der Donau zwischen Preßburg und Komorn, etwa 12,000 qkm (220 QM.) groß, breitet sich in Eiform aus, liegt 130 m ü. M., ist meist von Bergen umschlossen und sehr fruchtbar, besonders der nördliche Teil und die Donauinsel Schutt (s. d.). Im N. und S. breiten sich auf bald flachem, bald hügeligem Boden die gesegnetsten Gefilde aus mit Ackern, Gärten, Wald, Obsthainen und Weinpflanzungen und dringen zungenförmig an den Flußthälern in die Vorkarpathen, Voralpen und den Bakonyer Wald ein. Die östliche große oder niederungarische Tiefebene (Alföld oder Pester Becken) wird im N. und O. von den Karpathen, im W. von den Voralpen, im S. von den alpinen Vorhöhen und dem Balkan umsäumt, erstreckt sich an der Donau von Budapest und an der Theiß von Szatmar bis zum Strompaß von Orsova und nimmt, einununterbrochenes Flachland bildend, im ganzen 96,910 qkm (1760 QM.) ein. Ausgedehnte Sumpfstrecken, Torf und Moorgründe an der Donau und Theiß, unabsehbare Sandflächen, hier und da mit niedrigen Flugsandhügeln, wasser-, baum- und schattenlose Heideflächen, unterbrochen von Grasangern und fruchtbarem Ackerboden, weit auseinander liegende Meierhöfe auf den Pußten (s. d.), wenige, aber weitläufige und volkreiche Ortschaften bilden den Charakter der eigentlichen Heidelandschaft. Der nördliche Landstrich wischen Donau und Theiß führt den Namen Kecskemeter Heide; südlich davon, in der sogen. Bacska, liegt das 169 m hohe Plateau von Telecska und südöstlich an der Theißmündung das Titler Plateau; ferner im NO. unterhalb des Theißbogens der Nyir und südlich hiervon die Debrecziner Heide oder Hortobagyer Pußta. Über 600 Flüsse und Bäche durchkreuzen U. nach allen Richtungen und gehören mit Ausnahme von Poprad und Dunajec, welche der Weichsel zufließen, sämtlich zum Gebiet der Donau, die bei Theben das Land betritt, sich bei Waitzen südwärts bis zur slawonischen Grenze wendet und das ungarische Gebiet bei Orsova verläßt. Sie nimmt rechts die Leitha, Raab, den Sárviz, die Drau mit der Mur und die Save, links die March, Waag, Neutra, Gran, Eipel, die mächtige Theiß, die Temes und die Aluta auf. In die Theiß münden rechts der Bodrog, Sajó mit dem Hernád und die Zagyva, links die Szamos, die dreifache Körös und die Maros. Alle Flüsse, insbesondere aber die Theiß mit ihren Nebenflüssen, verursachen durch Überschwemmungen fast jährlich bedeutenden Schaden; um diesen zu verhindern und zur Erleichterung der Schiffahrt wurden seit 1771, besonders aber seit 1845, umfassende Regulierungen vorgenommen und zahlreiche Kanäle erbaut, unter denen der Franzenskanal (zwischen der Donau und Theiß), der Begakanal (zwischen der Bega und Theiß), der Sarviz- oder Palatinkanal (zwischen Stuhlweißenburg und Szegszard), der Albrechtskanal zur Entsumpfung des Bodens im Baranyaer Komitat, der Kapos oder Zichykanal im Tolnaer Komitat und der Siokanal (zwischen Plattensee und Donau) die bedeutendsten sind. In den Karpathen finden sich viele kleine Seen (Meeraugen), darunter in der Hohen Tatra allein 58 meist sehr romantisch 1260-1990 m ü. M. gelegene Seen. Größere Seen in der Ebene sind der Plattensee, der größte Südeuropas, und der Neusiedler See. Von den zahlreichen Morästen und Sümpfen sind zu nennen: der mit dem Neusiedler See in Verbindung stehende Hanság, der Ecseder Sumpf bei Szatmár, der Sárrét am Berettyó, der Alibunarer, Hoßzuréter Sumpf etc. Die Sümpfe an der Theiß und Donau sind durch Abzugskanäle meist trocken gelegt worden. Überhaupt ist sowohl von seiten der Regierung als der einzelnen sehr vieles zur Trockenlegung oder doch Einschränkung der Sümpfe geschehen. Für die Theißregulierung allein, um welche sich Graf Szechenyi große Verdienste erworben hat, wurden seit 1845 mehr als 26 Mill. Guld. verwendet. Das Ackerland der großen ungarischen Tiefebene besteht zumeist aus schwarzem Thonboden mit mehr oder weniger Humus und ist in manchen Gegenden auch ohne Dünger ebenso fruchtbar wie die zwischen hohen Bergen liegenden lieblichen Thäler (z. B. das äußerst romantische Waagthal). Dagegen gibt es aber auch große unfruchtbare Sandflächen; in der westlichen Ebene erstrecken sie sich nur von Raab und Komorn bis zum Komitat Zala; in der östlichen Ebene jedoch bilden sie, von Waitzen ausgehend, zwischen der Donau und Theiß bis nahe an den Franzenskanal ein wahres Sandmeer.

[Klima.] Schon die geographische Lage Ungarns, noch mehr aber die Gestalt seiner Oberfläche machen es zu einem klimatisch milden Land. Mit Ausnahme des nach N. geöffneten Poprader Thals ist es vor rauhen Nordwinden durch hohe Gebirge geschützt; im S. aber öffnet es sich den warmen Südwinden, deren oft heftigen Andrang die zahlreichen Gewässer mäßigen. Am Fuß der hohen Karpathen und des Königsbergs (in Gömör), in der Ärva, Liptau und Zips reift selbst die Pflaume kaum, und oft bedeckt schon im September Schnee den noch stehenden Hafer, während 60 km südlicher der edelste Wein gedeiht. Mitten im ehemaligen Pannonien, das einem fortlaufenden Obst- und Weingarten gleicht, reift in der rauhen Bakony auch die Traube nicht. In Syrmien blüht oft schon im Februar der Haselstrauch, im April überall das Obst, Anfang Mai Roggen und Gerste, in den ersten Junitagen der Weinstock, und frisches Grün schmückt acht Monate lang die Wälder, während weiter nach S. zu wieder die rauhe Karpathengegend auftritt. Charakteristisch ist der starke Temperaturwechsel, namentlich der Unterschied zwischen Tages und Nachtwärme, so im Alföld, wo die Temperatur im Sommer des Morgens nur 45° C. beträgt und mittags auf mehr als 30° steigt; noch größer aber ist der Unterschied der von den Sonnenstrahlen erzeugten Bodenwärme; daher treten dort auch häufig Wechselfieber und andre Krankheiten auf. Im allgemeinen ist aber das Klima in U. gesund. Die mittlere Jahrestemperatur bewegt sich zwischen +5,9° und +14° C. und beträgt in Schemnitz 6°, Preßburg 9,6°, Budapest 11°, Klausenburg 9,12°, Semlin 11,6°, Fiume 14,1°. Eine gewöhnliche Erscheinung ist im Alföld die Fata Morgana, hier Delibab ("Mittagszauber") genannt.

Areal und Bevölkerung.

Das Areal von U. samt Nebenländern beträgt 322,940 qkm (5865 QM.), wovon auf das eigentlich U. samt Siebenbürgen 280,387 qkm (5092 QM.), auf Fiume samt Gebiet 20 qkm (0,36 QM.) und auf Kroatien und Slawonien 42,533 qkm (772 QM.) entfallen. Das eigentliche U. wurde früher in administrativer Beziehung in vier Kreise eingeteilt und zwar in den Kreis a) diesseit und b) jenseit der Donau, c) diesseit und d) jenseit der Theiß. Seit der 1876 erfolgten Einverleibung Siebenbürgens und der Regelung der Munizipalgebiete jedoch teilt man U. in nachstehende sieben Gebiete ein:

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Ungarn (Komitate, Bevölkerung).

A. Ungarn mit Siebenbürgen.

Gebiet und Komitat Areal QKil. Einwohner 1881

I. Am linken Donauufer

Árva 2077 81643

Bars 2673 142691

Gran 1123 72166

Hont 2650 116080

Liptau 2258 74758

Neograd 4355 191678

Neutra 5726 370099

Preßburg 4311 314173

Sohl 2730 102500

Trentschin 4620 244919

Turócz 1150 45933

Zusammen: 33674 1756640

II. Am rechten Donauufer:

Baranya 5133 293414

Eisenburg 5035 360590

Komorn 2944 151699

Ödenburg 3307 245787

Raab 1381 109493

Somogy 6531 307448

Tolna 3643 234643

Veszprim 4166 208487

Weißenburg 4156 209440

Wieselburg 1944 81370

Zala 5122 359984

Zusammen: 43363 2562355

III. Zwischen der Donau und Theiß

Bács-Bodrog 11079 638063

Csongrád 4314 228413

Heves 3802 208420

Jazygien etc. 5374 278443

Pest-Pilis etc. 12605 988532

Zusammen: 37173 2341871

IV. Am rechten Theißufer:

Abauj-Torna 3331 180344

Bereg 3724 153377

Borsod 3527 195980

Gömör und Kis-Hont 4275 169064

Sáros 3822 168013

Ung 3053 126707

Zentplin 6208 275175

Zips 3605 172881

Zusammen: 31546 1441541

V. Am linken Theißufer:

Békés 3558 229757

Bihar 10919 446777

Hajdu 3353 173329

Marmaros 0355 227436

Szabolcs 14917 214008

Szatmár 6491 29309

Szilágy 3671 171079

Ugocsa 1191 65377

Zusammen: 44456 1820855

VI. Längs der Flüsse Maros und Theiß

Arad 6443 303964

Csanád 1618 109011

Krassó-Szörény 9751 381304

Temes 7136 396045

Torontál 9495 530988

Zusammen: 34444 1721312

VII. Siebenbürgen:

Bistritz-Naszód 4014 95017

Csik 4493 110940

Fogaras 1875 84571

Großkokelb. 3116 132454

Háromszék 3556 125277

Hermannstadt 3314 141627

Hunyad 6932 248464

Klausenburg 5149 196307

Kleinkokelb. 1646 92214

Kronstadt 1797 83929

Maros-Torda 4324 158999

Szolnok-Doboka 5150 193677

Torda-Aranyos 3370 137031

Udvarhely 3418 105520

Unterweißenb. 3577 178021

Zusammen: 55731 2084048

Ungarn: 280387 13728622

B. Fiume samt Gebiet

C. Kroatien und Slawonien (mit ehem. Militärgrenze).

Komitate:

Lyka-Krbava 6211 174239

Modrus-Fiume 4879 203173

Agram 7211 419879

Warasdin 2521 229063

Belovar-Kreutz 5048 219529

Pozega 4942 166512

Virovititz 4851 183226

Syrmien 6870 296878

Zusammen: 42533 1892499

Länder der ungar. Krone: 322940 15642102

In Bezug auf die Bevölkerung nimmt U. unter den europäischen Staaten die achte Stelle ein. Nach der letzten Volkszählung (1880/81) betrug die Zivilbevölkerung 15,642,102 Seelen (gegen 15,417,324 Seelen im J. 1870). Die Zahl der aktiven Soldaten und Honveds (Landwehr) belief sich auf 97,157 Mann, daher ergibt sich eine Gesamtbevölkerung von 15,739,259 Seelen. Von 1870 bis 1881 hat dieselbe nur um 1,44 Proz. zugenommen und zwar zumeist nur im W. und in der Mitte des Landes. Bei den frühern Erhebungen zählte man: 1850: 13,1, 1857: 13,7, 1869: 15,4 Mill. Einw. Ursachen dieser geringen Zunahme waren anfangs die Nachwehen der Freiheitskriege und wiederholte Choleraepidemien, zuletzt jedoch Seuchen, Mißwachs, Auswanderung und enorme Sterblichkeit der Kinder (bis zu 55 Proz.). Die Dichtigkeit der Bevölkerung ist eine mittlere, denn es entfallen auf 1 qkm durchschnittlich 48 Einw. Am dichtesten bevölkert sind die fruchtbaren und minder gebirgigen Landstriche im W. und NW., am gleichmäßigsten das Innere des Landes, am dünnsten der Nordosten, Osten und Südosten. Von der Zivilbevölkerung entfallen auf die beiden Geschlechter:

Männer Frauen

in Ungarn (samt Siebenbürgen) 6749646 6978976

- Fiume samt Gebiet 9598 11383

- Kroatien-Slawonien 589615 604800

- der ehemaligen Militärgrenze 354051 344033

Zusammen: 7702910 7939192

In U., wo auf je 1000 Einw. 10 Ehen, 45 Geburten und 37 Sterbefälle entfallen, gibt es 163 Städte, 1872 Märkte, 15,394 Dörfer und 4152 Pußten, wovon auf U. allein (mit Siebenbürgen) 143 Städte, 1822 Märkte, 10,873 Dörfer und 3917 Pußten entfallen. Die volkreichsten Städte (mit über 20,000 Einw.) sind: Budapest, Szegedin, Maria-Theresiopel, Debreczin, Hódmezö-Vásárhely, Preßburg, Kecskemét, Arad, Temesvár, Großwardein, Mako, Klausenburg, Kronstadt, Szentes, Fünfkirchen, Agram, Kaschau, Stuhlweißenburg, Czegléd, Zombor, Miskolcz, Nyiregyháza, Kiskun-Félegyháza, Ödenburg, Nagy-Körös, Werschetz, Jászberény, Neusatz, Mezötur, Zenta, Raab und Fiume. Die schönsten Dörfer sind jene der Deutschen, der Ungarn und Slowaken; am schlechtesten wohnt der Rumäne und Ruthene.

Rationalität. Religionsverhältnisse. Unter den verschiedenen Nationalitäten nehmen die Ungarn (Magyaren, s. d.) als die herrschende Nation die erste Stelle ein. Das Übergewicht verdanken sie nicht nur ihrer größern Anzahl (45 Proz.: 6,445,487 Einw.), sondern auch dem Umstand, daß sie die Mitte und zwar den fruchtbarsten Teil des Landes in ungeteilter Masse bewohnen. Der magyarische Volksstamm wohnt dicht zwischen der Donau und Theiß im Alföld (70,9 Proz. der dortigen Bevölkerung), am rechten Donauufer und in den übrigen ebenen Landstrichen im eigentlichen U.; in den siebenbürgischen Komitaten dagegen bewohnen die Magyaren (dort Szekler genannt) die höchst gelegenen Teile in den östlichen Komitaten. Am schwächsten sind sie am linken Donauufer (25,7 Proz.), im Theiß-Maroswinkel (15,6 Proz.) und in Kroatien-Slawonien (3,9 Proz.) vertreten. Von den übrigen Nationalitäten sind die Slawen am zahlreichsten. Von den Serbokroaten (2,352,339 Einw.) wohnen die Serben zur Hälfte im SO. von U., zur Hälfte in Kroatien-Slawonien und der ehemaligen Militärgrenze, die Kroaten aber meist in Kroatien; die Slowaken (1,864,529 Einw.) bilden eine kompakte Bevölkerung im N. und NW., mit einzelnen Ausläufern bis tief nach dem Süden (Békés und Csanád); in den östlichen Karpathen von Marmaros bis nach Sáros und bis in die Zips haben sich die Ruthenen (356,062 Einw.) niedergelassen. Die Rumänen (2,405,085 Einw.), gleichfalls ein kompakter Volksstamm, bewohnen den Osten, Nordosten und Siebenbürgen. Die Deutschen (1,953,911 Einw.) sind fast über das ganze Land zerstreut und meist in den westlichen Komitaten unterhalb der Donau (Wieselburg, Ödenburg, Eisenburg), in den südlichen Landstrichen (Tolna, Baranya, Bács-Bodrog, Torontál, Temes) sowie im südlichen Siebenbürgen (Hermannstadt, Groß-Kokelburg, Kronstadt) und in den Komitaten Zips und Bistritz-Naszód ansässig. In den Komitaten Wieselburg, Ödenburg, Eisen-

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Ungarn (Nationalcharakter, Religionsverhältnisse, geistige Kultur).

burg, zum Teil auch in Preßburg, haben sie sich schon seit Karl d. Gr. angesiedelt; in die übrigen Landstriche sind deutsche Kolonisten teils in ganzen Stämmen, zuerst unter Geisa II., aus Köln und Flandern nach der Zips und in die Bergstädte (s. Gründner, Krikerhäuer), teils in kleinern Scharen aus Schwaben und Franken etc. (meist im 17. und 18. Jahrh.) eingewandert. Der Rest der Bevölkerung Ungarns (264,639 Einw.) sind Albanesen, Armenier, Bulgaren, Griechen, Italiener und Makedowalachen oder Zinzaren, welche im SO. und im S. wohnen; die Armenier und Griechen leben meist in Handelsstädten. Die Zigeuner (75,911, Magyaren und Rumänen) sind im Land zerstreut und halten sich meist in der Nähe kleinerer Orte, am zahlreichsten im Gömörer Komitat und in Siebenbürgen, auf. Unter den mannigfaltigen Nationaltrachten ist die ungarische die schönste. Sie besteht aus eng anliegenden Beinkleidern, verschnürtem Wams oder Attila (Rock), einer Pelzmütze oder einem Kalpak. Über der Schulter hängt ein Pelz oder Dolmán. Als Fußbekleidung dienen hohe, oft mit Schnüren verzierte Stiefel (Zischmen) oder kurze Schnürstiefel (Topanken). Der slawische Bauer trägt gewöhnlich ein weißes Kamisol von grobem Tuch, blautuchene Beinkleider und große, hohe Stiefel, im Sommer ein kurzes, mit einem Gürtel befestigtes Hemd, ein leinenes Unterbeinkleid (Gatye) und einen großen Hut. Die Alltagstracht des ungarischen Landmanns ist hier und da von jener des Slawen nicht wesentlich verschieden. Als Fußbekleidung trägt der Slawe Bundschuhe (krpec), der Gebirgsbewohner hohe Filzstiefel. Bei kaltem Wetter wirft der slawische Bauer ein mantelartiges Kleid aus grobem weißen Tuch (szurowicza) um, während der Ungar sich in ein grobtuchenes braunes Oberkleid (guba) oder in einen Schafpelz (ungar. ködmön, slaw. kozuch) hüllt. Hauptstücke der Kleidung sind noch die Pelzmütze und ein großer, weiter, mit Ziegenfellen ausgeschlagener Schafpelz (juhászbunda). Das weibliche Geschlecht kleidet sich fast allgemein in Rock und Jacke von blauem oder grünem Halbtuch, die ungarischen Mädchen tragen überdies blaue, bis unter die Kniee reichende, reich mit Schnüren besetzte Pelze. Eine beliebte Speise des Karpathenbauers ist Hirsebrei (kasa), der Ungarn Gulyás (mit Zwiebeln und Paprika gewürztes, nach Hirtenweise gekochtes Fleisch). Der Ungar ist meist mittelgroß, muskulös, ebenmäßig gebaut, hat eine scharf geschnittene Gesichtsbildung, ein dunkles, feuriges Auge und schwarzes Haar. Die Frauen entwickeln sich frühzeitig und haben regelmäßige Züge. Der Ungar ist gutmütig und sehr gastfreundlich, besitzt ein feuriges, leicht erregbares Temperament, viel rednerische Begabung und große Vaterlandsliebe, ist als Soldat äußerst tapfer und dient am liebsten zu Pferd (als Husar). Fröhlichkeit und Liebe für Musik und Tanz sind das Erbteil fast aller ungarischen Völkerschaften. Sehr schön und ungemein charakteristisch sind die ungarischen Nationaltänze (Csárdás) und Volksweisen, erstere bald sehr ernst, bald ungemein heiter und lebhaft (Lassu und Friss), letztere meist düster und schwermütig. Eigentümlich sind die Nationalgesänge der Slowaken und Serben. Die Magyaren beschäftigen sich meist mit Ackerbau, Viehzucht und Fischfang oder sind selbständige Handwerker. Die Slowaken treiben Ackerbau oder leben als nomadisierende Hirten, Arbeiter in den Berg- und Hüttenwerken, Flößer, Fuhrleute, Hausierer oder Drahtbinder. Als sogen. Rastelbinder durchziehen sie ganz Europa, ja selbst Amerika. Die Ruthenen liegen dem Viehhandel ob, sind Fuhrleute oder handeln mit Eisenwaren. Die Slawonier und Kroaten treiben Ackerbau und Handel, die Deutschen Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Bergbau etc. Die Armenier sind meist Kaufleute, Pachter und Viehhändler; die Griechen und Juden beschäftigen sich fast ausschließlich mit Handel; die Zigeuner sind Musikanten und Schmiede. Der Religion nach sind in U. die Römisch-Katholiken überwiegend (7,849,692) und haben am rechten Donauufer sowie im NW. die absolute Majorität; die Kroaten sind fast ausschließlich römisch-katholisch. Griechisch-katholisch sind Ruthenen und Rumänen (1,497,268), griechisch-orientalisch die Serben und ein Teil der Rumänen (2,434,890). Der evangelischen Kirche Augsburgischer Konfession gehören meist Slowaken und Deutsche im N. und W. an (1,122,849) sowie die siebenbürgischen Sachsen; die Evangelischen Helvetischer Konfession (2,031,803) haben ihren Hauptsitz in vorzugsweise ungarischen Gebieten; die Unitarier (55,792) leben fast nur in Siebenbürgen. Die Juden endlich (638,314) sind mit Ausnahme des Südwestens und Südostens überall verbreitet und bewohnen am dichtesten die an Galizien grenzenden nordöstlichen Komitate sowie die Handelsplätze. Bis 1848 waren sie aus den Berg- und einigen königlichen Freistädten ausgeschlossen, genießen aber seit 1868 volle Gleichberechtigung.

Bildung und Unterricht.

Die geistige Kultur des Landes ist in erfreulichem Fortschritt begriffen, und die Volksbildung der Deutschen und Ungarn steht jener in Österreich nicht nach. In U. (samt Siebenbürgen) ohne Kroatien-Slawonien gab es im J. 1887 unter 13,749,603 Einw. 2,377,558 schulpflichtige Kinder (17,29 Proz.), von diesen besuchten thatsächlich 1,929,377 die Schule (gegen 1,152,115 im J. 1869). Die Anzahl der Volksschulen betrug 16,538 (gegen 13,798 im J. 1869), jene der Lehrer 24,148 (gegen 17,792 im J. 1869). Letztere werden in 71 Lehrer- und Lehrerinnen-Präparandien (1869 bestanden nur 46) herangebildet, an denen 683 Professoren thätig sind (1869 nur 271). Die Kinderbewahranstalten, deren man 532 (gegen 215 im J. 1876) zählte, besuchten 49,051 Kinder (1876 nur 18,624). Von den bestehenden 179 Mittelschulen sind 151 Gymnasien (darunter 89 Obergymnasien) mit 2356 Professoren und 35,803 Schülern und 28 Realschulen (darunter 21 Oberrealschulen) mit 557 Professoren und 6816 Schülern. Theologische Lehranstalten gibt es 53, Rechtsakademien 11. U. besitzt gegenwärtig 2 Universitäten und zwar in Budapest mit 173 Professoren und 3679 Hörern und in Klausenburg mit 65 Professoren und 535 Hörern (eine dritte Universität soll demnächst errichtet werden). Außerdem hat auch Kroatien-Slawonien eine Universität in Agram. In Budapest befindet sich auch das königliche Josephs-Polytechnikum, mit 47 Professoren und über 600 Hörern sowie ein Rabbinerseminar. Besondere Bildungsanstalten sind: das Ludoviceum (militärische Hochschule für Honvédoffiziere), die Landestheater- und Musikakademie, die Meisterschulen für Malerei und Bildhauerei, die Landes-Musterzeichenschule samt dem Zeichenlehrerseminar, die Kunstgewerbeschule und die Handelsakademie in Budapest; ferner die Berg- und Forstakademie in Schemnitz, die nautische Akademie in Fiume, die landwirtschaftliche Akademie in Ungarisch- Altenburg, 6 Hebammenschulen sowie mehrere Handels-, landwirtschaftliche, Ackerbau-, Weinbau-, Berg-, Kunstschnitzerei- und Hausindustrieschulen in verschiedenen Orten. An philanthropischen Anstal-

Ungarn (Ackerbau und Viehzucht).

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ten bestehen 3 Taubstummenanstalten, eine Blindenanstalt, eine Idiotenanstalt, 67 Waisen- und Rettungshäuser etc. Unter den wissenschaftlichen und Kunstinstituten sind zu erwähnen: die 1830 errichtete ungarische Akademie der Wissenschaften, die Kisfaludy-, die Petösi-, die Geographische, die Geologische und die Historische Gesellschaft, jene der Naturforscher und Ärzte, das geologische und das meteorologische Institut, das königlich ungarische statistische Landesbüreau und das Budapester statistische Büreau, das Nationalmuseum mit seinen Sammlungen und Galerien, das Landesgewerbemuseum, das Handelsmuseum (im Industriepalast), das Landesarchiv, die Landesgemäldegalerie, die historische Porträtgalerie, der Landesrat für bildende Kunst, das Künstlerhaus und die Landeskommission zur Erhaltung der Baudenkmäler (sämtlich in Budapest); ferner das Bruckenthal-Museum in Hermannstadt, das städtische Museum in Preßburg, das südungarische Museum in Temesvar, das kroatisch-slawonische Nationalmuseum in Agram, die Museen in Deva, Klausenburg, Maros Vasarhely etc. und zahlreiche wissenschaftliche Vereine, Sammlungen, Bibliotheken und Archive in fast allen, selbst in kleinern Städten. Unter den Theatern steht obenan das ungarische Nationaltheater und die königliche Oper in Budapest; ferner bestehen daselbst noch vier ungarische Theater (Volks-, Festungs- und zwei Sommertheater) und ein deutsches Theater und außerdem viele ständige Theater in den größern Provinzstädten Arad, Hermannstadt, Kaschau, Klausenburg, Ödenburg, Preßburg, Raab, Stuhlweißenburg, Szegedin, Temesvar etc. (In Hermannstadt, Ödenburg, Preßburg und Temesvar wird auch deutsch gespielt.) In U. erscheinen 760 periodische, darunter 94 politische, Zeitschriften (525 ungarische, 133 deutsche, 34 kroatische, 11 slawische, 11 serbische, 15 rumänische etc.).

Land- und Forstwirtschaft.

U., dessen agrarische Verhältnisse durch verschiedene Grundentlastungsgesetze in den Jahren 1847/48, 1853, 1868, 1871 und 1873 geregelt wurden, ist vorzugsweise ein Agrikulturstaat. Der Grund ist zumeist entweder Eigentum von Großgrundbesitzern oder aber kleiner bäuerlicher Besitz. In U. und Siebenbürgen ist das Pachtsystem oder die Verwaltung durch Ökonomiebeamte sehr entwickelt, in den Nebenländern fast ganz fremd. In neuerer Zeit haben sowohl Staat als auch Herrschaften vielfach das englische "Farmersystem" eingeführt. Auf großen Gütern wird die Landwirtschaft rationell betrieben, weniger von den Bauern, bei welchen insbesondere die "Dreifelderwirtschaft" gebräuchlich ist. Seit Aufhebung des Unterthanenverbandes wird der Mangel an ländlichen Arbeitern stets fühlbarer, und dies fördert auf großen Gütern die Anwendung von Maschinen. Zur Hebung der Landwirtschaft hat der Landes-Agrikulturverein, von den Komitats- und vielen sonstigen landwirtschaftlichen Vereinen unterstützt, Bedeutendes beigetragen. Für einzelne Zweige sind auch Wanderlehrer bestellt. Die produktive Bodenfläche des ganzen Landes beträgt 53,3 Mill. Katastraljoch (früher nur 47,1) oder 30,7 Mill. Hektar (95,1 Proz.); hiervon entfallen auf Ackerland 22,4, auf Weinland 0,7, auf Gärten 0,7, auf Wiesen 6,0, auf Weide 7,5, auf Röhricht 0,1 und auf Waldland 15,8 Mill. Katastraljoch. Unproduktiv sind 3,1 Mill. Katastraljoch. U., wo seit 1877 der bestehende, vielfach mangelhafte provisorische Kataster reguliert wurde, ist ein so reiches Getreideland, daß es nicht nur sein eignes Bedürfnis an Cerealien vollkommen deckt, sondern auch dem Ausland bedeutende Quantitäten ablassen kann. Man baut Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Hirse, Heidekorn, ferner Kartoffeln, Spargel, Kohl, Rüben, Runkelrüben zur Zuckerfabrikation, Mohn, Wasser- und Zuckermelonen, Kürbisse, Gurken. Hülsenfrüchte aller Art. Obstkultur wird in vielen Gegenden fleißig betrieben; das Ödenburger Obst bildet gedörrt undeingemacht einen bedeutenden Handelsartikel. Im W. gibt es ganze Kastanien-, im S., wo auch Feigen und Mandeln gezogen werden, Pflaumenwälder. Besonders zahlreich sind Walnußbäume. Hinsichtlich des Weinbaues, eines der wichtigsten Produktionszweige Ungarns, nimmt es nach Frankreich die erste Stelle in Europa ein (s. Ungarweine). Der Ertrag beläuft sich auf ca. 9, in guten Jahren auf 16 Mill. hl. Die Pflege des Maulbeerbaums zur Seidenzucht, für welche in Szegszard ein königliches Seidenbauinspektorat besteht (in Pancsova und Neusatzstaatliche Seiden- und Lehrspinnereien), wird besonders in Ödenburg, Eisenburg, Tolna, Bacs-Bodrog und in der frühern Militärgrenze betrieben. Von Manufaktur- und Handelspflanzen baut man Hanf, besonders in Bacs-Bodrog, Flachs, am meisten in der Zips und in Saros, Safflor, Waid, Wau, Krapp und andre Farbepflanzen, etwas Safran, von Ölgewächsen außer Lein besonders Raps und Rübsen; ferner Hopfen, einige Gewürzpflanzen, wie Kümmel, Fenchel, Senf, Anis, roten türkischen Pfeffer (Paprika) und Süßholz. Der ungarische Tabak ist der Menge und Güte nach ein Haupterzeugnis, dessen jährlicher Ertrag 1/2 - 2/3 Mill. metr. Ztr. beträgt. Die berühmtesten Tabaksorten liefern die Orte: Vitnyed (Komitat Ödenburg), Veg (Komorn), Verpelet und Debrö (Heves), Glogovacz (Arad), Pereszleny (Hont), Nagysalu (Eisenburg), Csetnek (Gömör), Szendrö (Borsod) etc. In den ausgedehnten Waldungen gewinnt man große Quantitäten Eicheln zur Schweinemast, Galläpfel, Knoppern, Rinden, Harze, Kohlen, Pottasche etc. In den ebenen holzarmen Gegenden brennt man Schilf, Rohr, Stroh und getrockneten Kuhmist. Die große Ausdehnung der Wiesen und Weiden, besonders im N., machen U. für die Viehzucht be-sonders geeignet. In letzter Zeit hat sich die seit Jahrhunderten hervorragende Pferdezucht bedeutend gehoben, wozu die berühmten Staatsgestüte zu Mezöhegyes (im Csanader), Kisber und Babolna (Komorner Komitat) und Fogaras (in Siebenbürgen) mit 2800 arabischen und englischen Pferden, 4 Hengstedepots und 858 Beschälstationen mit 3968 Pferden im Gesamtwert von 16,8 Mill. Gulden, über 100 große Privatgestüte sowie die Wettrennen in Budapest, Preßburg, Ödenburg, Kaschau, Arad, Debreczin und Klausenburg mit Staatspreisen und Staatsprämien für Pferdezüchter nicht wenig beitragen. Die meiste Pferdezucht findet man im Landstrich von Bekes über Csanad und Torontal bis an die südliche Grenze, im Komitat Bacs-Bodrog, in Syrmien, im ehemaligen Haidukendistrikt und in Siebenbürgen. Die Gesamtzahl der Pferde betrug 1881: 1,8 Mill. (darunter 96,600 Hengste). Das ungarische Hornvieh (weißhaarig, mit langen, gekrümmten Hörnern) ist in Bezug auf Arbeitskraft, Schnelligkeit, Mastfähigkeit, Fleischreichtum vorzüglich; dagegen ist die Ergiebigkeit und Güte der Milch geringer. Am stärksten ist die Rindviehzucht in den Komitaten am rechten Donauufer und in den nördlichen wiesenreichen Komitaten; dagegen sind die früher so reichen Landstriche zwischen Donau und Theiß jetzt vieharm. In den Thälern und auf Gebirgsabhängen findet sich das kleinhörnige und kurzfüßige Rind, im Komitat So-

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Ungarn (Forstwesen, Bergbau, Industrie).

mogy und in Siebenbürgen auch der Büffel. 1881 betrug der Hornviehbestand 4,6 Mill. Stück (darunter 39,000 Stiere und 93,000 Büffel). U. gehört zu den an Schafen reichsten Ländern Europas; es wird nicht nur das grobwollige Zigaiaschaf im Tiefland und das krauswollige im Gebirge gezüchtet, sondern seit mehr als 100 Jahren auch die edle Schafzucht betrieben (1881: 9,2 Mill. Schafe, darunter 6 Mill. veredelte). Der jährliche Export an Wolle beträgt über 1¼ Mill. metr. Ztr. Die Schweinezucht ist ausgedehnter als irgendwo in Mitteleuropa, am bedeutendsten in der ehemaligen kroatischen Militärgrenze, in den Komitaten Csanád, Zala, Somogy, Tolna, Baranya, Békés, Bihar, in Siebenbürgen und in einigen kroatisch-slawonischen Komitaten (Schweine 4½ Mill. Stück, jährliche Ausfuhr fast 700,000 Stück). Die Geflügelzucht (Hühner, Gänse, Enten, Truthühner) ist sehr verbreitet; an Federn werden gegen 15,000 metr. Ztr. nach Deutschland, Holland und in die Schweiz ausgeführt. Groß ist der Reichtum an Fischen, besonders in der Theiß, Donau und den Seen. Man fängt vorzüglich Karpfen, Barben, Hausen, Störe, Lachsforellen, den Fogas etc. U. hat noch die reichsten Jagdreviere. Auf den Felsen der Tátra hausen selbst Gemsen, in den Wäldern der Marmaros Bären, und Wölfe werden in Menge erlegt. Die Waldungen sind reich an Rotwild, das auch gehegt wird. Ebenso gibt es schöne Fasanerien. Unzählbare Scharen von Vögeln, namentlich Sumpf- und Wasservögel, bevölkern die sumpfigen Schilfwälder längs der Donauufer. Trappen finden sich in Menge in den Ebenen, Adler in den Felsgebirgen. In Bezug auf Holzreichtum nimmt U. die vierte Stelle in Europa ein. Die Waldbestände (im N. meist Fichten und Tannen, im O. daneben auch viel Buchen, im Tiefland nur Akazien, Pappeln, Götterbäume und wenig Eichen, im S. vorzugsweise Eichen und Buchen) sind meist ärarische oder Eigentum der Herrschaften und Städte. Die Staatswälder werden in neuster Zeit sorgfältig kultiviert, im kleinern Waldbesitz dagegen wird viel Raubwirtschaft getrieben. Um die Hebung des Forstwesens, zu dessen Regelung ein neues Forstgesetz erlassen wurde, hat sich der Ungarische Landesforstverein verdient gemacht. Die Ausbildung der Forstleute erfolgt an der Schemnitzer Montan- und Forstakademie.

Bergbau und Industrie.

Hinsichtlich seiner mineralischen Schätze gehört U. zu den reichsten Ländern Europas: es besitzt unerschöpfliche Salz-, Eisen- und Kohlenlager und ungemein reiche Kupfer-, Silber-, Gold- und andre Erzgänge. In Bezug auf edle Metalle nimmt es nach Rußland die nächste Stelle ein. Hauptsitz der Goldproduktion ist Siebenbürgen, dessen Bergwerke (Abrudbánya, Böröspatak, Almás, Offenbánya etc.) schon den Römern bekannt waren. Im eigentlichen U. sind reiche Gold- und Silberbergwerke in Kremnitz, Schemnitz, Nagy- und Felsöbánya etc.; außerdem wird in den Flüssen Aranyos, Maros, Szamos etc. Fluß- und Waschgold, Silber in großer Menge zu Schmöllnitz und Oravicza gewonnen. Die reichsten und ältesten Kupferbergwerke, deren Ertrag sich jedoch mindert, sind in Margitfalva, Szepes-Igló, Schmöllnitz, Libethen, Nagybánya etc. in der Zips. Reiche Eisenerze finden sich in den Komitaten Zips, Gömör und Abauj-Torna. Das meiste Blei wird im Schemnitzer Bergdistrikt, viel Nickel und Kobalt in Dobschau und Libethen, Antimon und Quecksilber bei Rosenau, Magurka und Schmöllnitz gewonnen. Von Edelsteinen verdient eine besondere Erwähnung der Edelopal, dessen einzige Heimat U. (Staats-Opalgruben zu Vörösvágás im Sároser und Nagy-Mihály im Zempliner Komitat) ist. Der größte dort gefundene Opal (im kaiserlichen Naturalienkabinett zu Wien) wird auf 2 Mill. Gulden geschätzt. Außerdem findet man Chalcedone, Granate, Hyacinthe, Amethyste, Karneole, Achate, Bergkristalle (Marmaroser Diamanten), Turmalin, Quarze und Quarzsand, Flußspat, Hornstein, Töpferthon und treffliche Porzellanerde an vielen Orten, Dachschiefer im Borsoder Komitat und in Marienthal bei Preßburg. Die besten Mühlsteine liefert Geletnek im Barser Komitat. Marmor wird in den Komitaten Zips, Komorn, Baranya, Veszprim, Abauj-Torna, Liptau etc. gebrochen. Außerdem gewinnt man Granit, Gneis, Porphyr, Basalt, Sand- und Kalkstein, Kreide, Gips, Talk, Serpentin, Asbest und Walkererde. Braunkohlen finden sich in zahlreichen und mächtigen Lagern hauptsächlich im Brennberg bei Ödenburg; Steinkohlen bei Fünfkirchen, in Anina-Steierdorf, Szekul und in Reschitza im Krasso-Szörényer Komitat, im Schylthal, in Siebenbürgen etc. Die ergiebigsten Salzbergwerke sind zu Szlatina, Rónaszek und Sugatag in der Marmaros sowie zu Deésakna, Torda, Parajd, Maros-Ujvar und Vizakna in Siebenbürgen. In Sóvár wird nur Sudsalz erzeugt. Die Salzproduktion, die in U. als Staatsmonopol betrieben wird, belief sich 1887 auf 1,598,983 metr. Ztr. Salpeter und Pottasche finden sich an vielen Orten im natürlichen Zustand, am meisten zwischen der Theiß und dem Berettyó. Alaunstein erzeugt man bei Nuczaly im Bereger Komitat. Torf wird in Sumpfgegenden, besonders im Hanság, aber auch in der Zips gestochen. Bergöl gibt es in der Marmaros, im Komitat Bihar, in Siebenbürgen, Kroatien etc., jedoch nur in geringer Menge. Bernstein findet sich auf der Magura in der Zips. Die Produktion der Bergwerke und Hütten in den Ländern der ungarischen Krone betrug 1887:

Menge Wert

Gold . . . 1862 kg 2597377 Guld.

Silber . . 17665 - 1588184 "

Kupfer . . 5394 metr. Ztr. 184370 "

Blei . . . 17792 " " 220384 "

Roheisen . 1927532 " " 6563599 "

Steinkohle . 7864081 " " 3788041 "

Braunkohle . 17234396 " " 4998150 "

dazu Antimon, Nickel und Kobalt, Bleiglätte in geringern Mengen. Der Gesamtwert der Montanprodukte Ungarns repräsentierte 1887 einen Wert von 21 Mill. Guld., jener der Salzproduktion von 14 Mill. Guld. Mineralquellen zählt man in U. über 900, darunter berühmte Thermen und Mineralwässer; hervorzuheben sind außer den unter "Karpathen" (S. 558) bereits angeführten Kurorten noch die Schwefelquellen in Hárkány (Komitat Baranya), Tapolcza (Zala), Töplitz (Kroatien), Warasdin, die Thermen in Krapina (Kroatien) und die Jodquellen in Lippik (Slawonien). Die Industrie Ungarns deckt bei allem Überfluß an Rohstoffen noch nicht den inländischen Bedarf, weil die Gewerbthätigkeit sich früher meist auf die gewöhnlichen Lebensbedürfnisse beschränkte und das Fabrikwesen sich erst seit kurzem eines Aufschwungs erfreut. In Metallen arbeiten zahlreiche Eisen- und Stahlhämmer, Eisengießereien (Budapest, Krompach, Rhonitz, Salgó-Tarján, Munkács, Anina-Steierdorf, Resitza und Dernö), Blech- und Drahtwerke, Armaturfabriken etc.; den besten Stahl liefert Diós-Györ (Borsoder Komitat). Auch an Kupferschmieden, Gold- und Silberarbeitern ist kein Mangel. Die Maschinenfabrikation ist besonders in Budapest ent-

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Ungarn (Handel und Verkehr).

wickelt, wo es zahlreiche große Etablissements gibt. Von beträchtlicher Ausdehnung ist die Töpferei; man fertigt schönes Fayencegeschirr; Schemnitz, Kremnitz, Debreczin liefern irdene Pfeifenköpfe; große Porzellan- und Majolikafabriken bestehen in Budapest, Fünfkirchen, Herend. Etwa 70 Glashütten (meist in Oberungarn) erzeugen geringere und feinere Glaswaren. Die chemische Industrie liefert vorzugsweise Salpeter, Alaun, künstliche Farben, Soda, Pottasche, Stearinkerzen (Budapest und Hermannstadt), Glycerin, Seife, Zündwaren, Stärke, Leim, Tinte, Siegellack, Parfüme, Lacke, Teerprodukte, Schwefelsäure. Von besonderer Wichtigkeit sind die großen Petroleumraffinerien in Fiume, Siebenbürgen und Südungarn (Oravicza, Orsova). Der Waldreichtum des Landes hat überall eine lebhafte Holzindustrie hervorgerufen. Bauhölzer werden fabrikmäßig, Hausgeräte von der sehr ausgebreiteten Hausindustrie geliefert, welche auch Korbflechterei und in neuester Zeit auch Schnitzerei betreibt. Besonders entwickelt ist die Wagenfabrikation, ebenso auch Tischlerei, Stroh- und Rohrflechterei und der Schiffbau. Unter den Handwerkern zeichnen sich die Zischmen- (Stiefel aus Korduan) und Schnürmacher, Kürschner, Riemer und Gerber aus. Spinnerei und Weberei sind im N. Hauptgegenstand der Hausindustrie; grobes Wolltuch erzeugen unzählige Tuchmacher, feinere Tuche einige größere Fabriken; Erzeugnisse der Textilindustrie sind ferner: grobe Decken, Teppiche, Halinatücher für sogen. Halinas (Bauernmäntel) etc. Bedeutend ist die Lederfabrikation. Papier liefern über 70 Mühlen und einige große Fabriken (die größte in Fiume). Von größter Bedeutung ist die Mühlenindustrie, deren Mittelpunkt Budapest ist. Im ganzen Land gibt es über 25,000 Mühlen, darunter 500 Dampf- und Kunstmühlen. Die Rübenzuckerfabrikation hat abgenommen, gegenwärtig bestehen in U. bloß 14 Fabriken (1871: 26), neue sind jedoch im Entstehen. Nagy-Surány und Diószeg (bei Neutra) verarbeiten jährlich 308,000, bez. 454,000 metr. Ztr. Rüben. Von Wichtigkeit sind zahlreiche große Spiritusfabriken (94), Branntweinbrennereien (95,366) mit einer jährlichen Gesamtproduktion (1887) von 90 Mill. Hektolitergraden, Rosoglio- und Likörfabriken und die Bierbrauereien (110) mit einer jährlichen Produktion von 631,098 hl Bier, die größten in Steinbruch bei Budapest. Die Tabaksfabrikation ist Staatsmonopol.

Handel und Verkehr.

Der Handel, sowohl im Innern als nach außen, ist sehr lebhaft. Letzterer erfolgt von Fiume (s. d.) aus und den übrigen kroatisch-ungarischen Häfen an dem Adriatischen Meer, ferner auf der Donau und mittels der Eisenbahnen. Hauptgegenstände der Ausfuhr sind landwirtschaftliche Produkte, Hilfsstoffe und Halbfabrikate, namentlich: Getreide, Mehl, Schweine, Schafwolle, Bau- und Werkholz, Wein, Weintrauben, Obst, Spirituosen, Kleidungsstücke, Putz- und Modewaren, Leder-, Eisen- und Zeugwaren, Möbel, Hausgeräte etc., und bei der Einfuhr: Industrieartikel, Kleider, Putz- und Seidenwaren, Kurz- und Schmuckwaren, Eisen- und andre Fabrikate, Leder und Lederwaren, Kolonialartikel, Tabaksfabrikate etc. Die volkswirtschaftlichen Interessen Ungarns weichen mehrfach von denen der cisleithanischen Länder ab. U. ist als Agrikulturstaat naturgemäß für den Freihandel gestimmt; Österreich dagegen möchte seine bedeutende Industrie durch Zölle schützen. Hohe Schutzzölle hätten für U. nur dann einen Zweck, wenn es ein eignes Zollgebiet bilden und dadurch seine eigne Industrie schützen könnte. Die Handelspolitik Österreich-Ungarns verteuert für letzteres jene Fabrikate, die es importiert, und beschränkt den Export seiner Rohprodukte. Deshalb sucht U. sich auch in volkswirtschaftlicher Beziehung, in Bezug auf den Handel, Verkehr und Kredit von Österreich zu emanzipieren und hat insbesondere die Entwickelung der eignen Industriezweige in letzter Zeit durch Errichtung neuer Unterrichtsanstalten, Museen, Gewerbeschulen und Lehrwerkstätten sowie durch Gewährung von Steuerfreiheiten und sonstigen staatlichen Begünstigungen zu fördern getrachtet. Die ersten Handelsplätze sind: Budapest, Arad, Debreczin, Kaschau, Raab, Temesvar, Klausenburg, Kronstadt, Hermannstadt, Sissek, Essek etc. Bei dem Mangel guter Landstraßen in Mittelungarn haben die Eisenbahnen und Flüsse eine erhöhte Bedeutung; die Donau wird ganz, Drau, Save, Temes, Theiß werden teilweiset mit Dampfschiffen befahren. Seit 1867 wurde der Eisenbahnbau sehr eifrig fortgesetzt, und jetzt sind Bahnen nach allen Richtungen hin im Betrieb, wovon infolge der bereits durchgeführten Verstaatlichung, mit Ausnahme der Österreichisch-Ungarischen Staatsbahn, der Südbahn u. der Kaschau-Oderberger Bahnlinien sowie außer einigen kleinern Lokal- und Vizinalbahnen, mehr als die Hälfte (1888: 5184km) Staatseigentum ist. Die Hauptlinien sind: die ungarischen Staatsbahnen (von Budapest nach Bruck, Ruttka, Kaschau, Predeal, Arad-Tövis, Semlin-Belgrad, Fünfkirchen, sowie die Linien Stuhlweißenburg-Graz, die Alföld-Fiumaner und zahlreiche andre Nebenlinien), die Kaschau-Oderberger Bahn, die Österreichisch-Ungarische Staatsbahn (Wien-Budapest-Orsova, Temesvar-Bazias, Preßburg-Sillein, Trentschin-Vlarapaß etc.), die Südbahn (Wiener-Neustadt-Kanizsa-Barcs, Budapest-Pragerhof, Komorn -Stuhlweißenburg, Steinbrück-Agram-Sissek etc.), die Arad-Csanáder Bahnen, die Arad-Temesvárer Bahn, die Nordostbahn (Szerencs-Marmaros-Sziget, Debreczin- Királyháza, Nyiregyháza-Ungvár, Sátoralja-Ujhely-Kaschau etc.), die Raab-Ödenburg-Ebenfurter Bahn und verschiedene Vizinal- und Lokalbahnen im ganzen Land. An der Spitze des gegenwärtig vereinigten Post- und Telegraphendienstes stehen 9 Post- und Telegraphendirektionen, denen 3998 Postämter (darunter 241 ärarische) mit 21,910 Beamten und 1509 Telegraphenstationen (680 Staats- und 829 Bahnstationen) unterstehen. Mit der Briefpost wurden 1886: 97 Mill. Briefe, 50,5 Mill. Zeitungen und 41 Mill. sonstige Sendungen, mit der Fahrpost 9,7 Mill. Pakete befördert. Der Postanweisungsverkehr betrug 237 Mill. Gulden. Den seit 1886 eingeführten Postsparkassendienst besorgen 2990 Postämter (jährliche Einlage 3 Mill. Guld.). Die Länge der Telegraphenlinien beträgt 19,000 km (1867: 6,7), auf denen jährlich 6 Mill. Telegramme befördert werden (1867: 0,6). Außer der Hauptanstalt der Österreichisch- Ungarischen Bank in Budapest bestehen in U. noch 19 Filialen und 62 Nebenstellen, Geldinstitute in allen Städten und bedeutenden Orten, zusammen 127 Bank- und Kreditinstitute, 397 Sparkassen und 454 Genossenschaften (Volksbanken, Vorschußvereine etc.). Gewerbe- u. Handelskammern in 12 größern Städten; Münzen, Maße und Gewichte sind die nämlichen wie in Österreich; seit 1876 sind die Metermaße und -Gewichte eingeführt.

Staatsverfassung und -Verwaltung.

Nach seinem frühern Umfang bestand U. aus den S. 1000 bereits erwähnten vier Kreisen und den Nebenländern Kroatien und Slawonien. 1849 wurden beide letztere nebst dem kroatischen Litorale und Fiume

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Ungarn (Staatsverfassung und Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen).

sowie die Murinsel als eignes Kronland abgelöst, ferner die Komitate Bács-Bodrog, Torontál, Temes und Krasó als Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat ausgeschieden und die 1835 zu U. geschlagenen Komitate Kraszna, Mittel-Szolnok und Zarand, der Distrikt Kövar und die Stadt Zilah wieder mit Siebenbürgen vereinigt. Seit 1867 ist indessen U. nicht nur in seinem frühern Umfang wiederhergestellt, sondern demselben auch Siebenbürgen und die Serbisch-Banater Militärgrenze einverleibt. Kroatien-Slawonien behielt für die innere Verwaltung feine Autonomie mit eigner Gesetzgebung und Landesregierung, an deren Spitze der Ban steht; in Bezug auf Finanzen, Handel, Verkehr und Militärangelegenheiten aber wurde es mit U. unter Wiederherstellung der frühern administrativen Einteilung vereinigt. 1876 erhielten die Gemeinden in U. eine neue Organisation, und auch die administrative Einteilung wurde abgeändert; namentlich wurde Siebenbürgen (s. d.) in 15 neugebildete Komitate eingeteilt und das Gebiet mehrerer ungarischer Komitate geregelt. In U. bestehen seitdem die S. 1001 angeführten 63 Komitate. In kirchlicher Beziehung zerfällt U. in vier römisch-katholische Erzbistümer. Dem Erzbischof von Gran (Fürst-Primas von U.) sind die Bistümer Stuhlweißenburg, Fünfkirchen, Veszprim, Steinamanger, Raab, Neutra, Neusohl und Waitzen, die Erzabtei Martinsberg sowie die griechischkatholischen Bistümer Munkacs und Eperies, dem Erzbischof zu Erlau die Bistümer Rosenan, Ztps, Kaschau und Szatmar, dem in Kalocs a die Bistümer Großwardein, Csanad und Siebenbürgen, dem von A gram die Bistümer Bosnien-Syrmien und Zengg-Modrus sowie das griechischkatholische Bistum Kreutz untergeordnet. Die katholische Kirche des griechischen Ritus hat ein Erzbistum zu Karlsburg mit dem Sitz in Blasendorf; diesem unterstehen die Bistümer Großwardein, Lugos und Szamos-Ujvar. Überdies erteilt der König von U. noch 34 Bischofstitel, mit welchen Sitz und Stimme im Öberhaus verbunden sind. In U. gibt es 8600 geistliche Personen und 283 Klöster der römisch-katholischen Kirche sowie über 2600 geistliche Personen und Klöster der griechisch-katholischen Kirche. Die griechisch-orientalische Kirche serbischer Nationalität hat ein Erzbistum in Karlowitz, mit Bistümern in Ofen, Neusatz, Temesvár, Werschetz, Pakratz und Karlstadt, die griechisch-orientalische Kirche rumänischer Nationalität hingegen ein Erzbistum in Hermannstadt mit Bistümern in Arad und Karansebes. Zu beiden Erzbistümern gehören 3600 geistliche Personen. Die evangelische Kirche Helvetischer Konfession zählt vier Superintendenzen in U. und einein Siebenbürgen; die evangelische Kirche Augsburgischer Konfession ebenfalls vier in U. und eine in Siebenbürgen. Die Unitarier haben einen Bischof in Siebenbürgen.

U. bildet feit 1867 mit Österreich die österreichischungarische Monarchie, welche aus zwei unabhängigen und gleichberechtigten Staaten besteht. Jeder der beiden Staaten besitzt seine besondere Verfassung, Legislative und Verwaltung. Beide sind jedoch nicht bloß durch die Person des Monarchen verkünden, sondern haben auch gemeinsame Angelegenheiten. Solche sind: die auswärtigen Angelegenheiten mit Einschluß der diplomatischen und kommerziellen Vertretung im Ausland; das Kriegswesen und die Kriegsmarine, jedoch mit Ausschluß der Rekrutenbewilligung sowie der Dislozierung und Verpflegung der Armee; das Finanzwesen rücksichtlich der gemeinsamen Auslagen; schließlich die Gesetzgebung über Zollwesen und indirekte Steuern sowie die Feststellung des Münzwesens und des Geldfußes. Die gesetzgebende Gewalt hinsichtlich der gemeinsamen Angelegenheiten wird von zwei, vom österreichischen Reichsrat und ungarischen Reichstag auf ein Jahr gewählten Delegationen ausgeübt, die aus je 60 Mitgliedern bestehen (40 Abgeordneten und 20 Oberhausmitglieder). Der ungarische Reichstag besteht aus der Magnatentafel (Oberhaus) und aus dem Abgeordnetenhaus. Mitglieder des Oberhauses sind: die in U. begüterten großjährigen Erzherzöge, die Erzbischöfe, Bischöfe und einige Äbte und Pröpste, die Reichswürdenträger und Kronhüter, die Öbergespäne, der Gouverneur von Fiume und die ungarischen Fürsten, Grafen und Barone, endlich zwei kroatisch-slawonische Landtagsdeputierte und 50 vom König auf Lebenszeit ernannte Mitglieder. Das Abgeordnetenhaus zählt 458 Abgeordnete, wovon einer auf Fiume und 40 auf Kroatien-Slawonien entfallen. Die Munizipien (Komitate und königliche Freistädte) sind in Wahlkreise eingeteilt, deren jeder einen Abgeordneten auf fünf Jahre wählt. Das aktive Wahlrecht beginnt mit dem 20., das passive mit dem 24. Lebensjahr. Der Reichstag wird in Budapest abgehalten. Der Präsident und Vizepräsident der Magnatentafel werden vom König ernannt, den Präsidenten und die beiden Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses dagegen wählt dieses selbst auf die fünfjährige Dauer einer Legislatur. Die Abgeordneten bekommen Diäten und Quartiergeld, die Mitglieder der Magnatentafel erhalten keine Diäten. Für Kroatien Slawonien (s. d., S. 240) besteht ein besonderer Landtag. Die Komitate und größern königlichen Freistädte bilden sogen. Munizipien, an deren Spitze vom König ernannte Qbergespäne sowie von den Munizipalausschüssen gewählte Vizegespäne in den Komitaten und Bürgermeisterin den Städten stehen. Vertreter der Munizipien sind die Munizipalausschüsse, welch e zur Hälfte aus den Höchstbesteuerten (Viritisten), zur Hälfte aus gewählten Mitgliedern bestehen; sie üben das Selbstverwaltungsrecht aus und wählen ihre Administrativbeamten. Seit 1876 besteht in jedem Munizipium zur Leitung und Überwachung der ganzen Verwaltung ein Verwaltungsausschuß aus 20 teils ernannten, teils gewählten Mitgliedern. Die übrigen Städte und Gemeinden (Städte mit geregeltem Magistrat, Großund Kleingemeinden) stehen unter der Aufsicht der Komitate. Jedes Komitat ist in mehrere Stuhlrichteramtsbezirke geteilt. Die Regierung des Landes besteht aus zehn Ministern: Ministerpräsident, Minister des Innern, Finanzminister, Justizminister, Ackerbauminister, Handelsminister, Honvédminister, Minister für Kultus und Unterricht, für Kroatien und Slawonien und Minister bei Sr. Majestät dem König.

Die Rechtspflege ist seit 1867 von den Munizipien und der Administration getrennt, und in den letzten Jahrzehnten sind viele neue Gesetze geschaffen (Wechsel-, Handels- und Strafrecht, Zivil- und Strafprozeß, Konkurs-, Notariats- u. Advokatenordnung etc.). In U. mit Siebenbürgen und Fiume bestehen 380 Bezirks (Einzel-) Gerichte und 65 königliche Gerichtshöfe als Gerichte erster Instanz. In zweiter Instanz fungieren die königlichen Tafeln in Budapest und Maros-Vasarhely; oberste Behörde ist die königliche Kurie (oberster Kassations- und Gerichtshof) in Budapest. Die Finanzen sind seit 1868 in das Stadium fast völliger Selbständigkeit getreten. Zu den gemeinsamen Ausgaben trägt U. 30, seit Einverleibung

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Ungarn (Wappen etc.; Geschichte bis 1061).

(Provinzialisierung) der Militärgrenze 32, Österreich aber 70 (68) Proz. bei. Zur Verzinsung und Amortisation der österreichischen Staatsschuld zahlt U. jährlich eine Summe von 30,312,000 Gulden. Trotz der steten Eröffnung neuer Einnahmequellen ist es nicht gelungen, das Defizit zu beseitigen. Einen Überblick über die Finanzen Ungarns gewährt folgende Zusammenstellung (in Millionen Gulden):

Jahr Einnahmen Ausgaben Überschuß +

Defizit -

1869 233,7 184,1 +49,6

1874 203,0 247,3 -44,3

1879 222,2 256,4 -34,2

1884 311,9 329,0 -17,1

1885 326,0 337,9 -11,9

1886 329,6 343,6 -14,0

1887 328,2 350,2 -22,0

1888 332,6 345,0 -12,4

1889 350,7 356,8 - 6,1

Im J. 1889 entfallen von den Einnahmen auf:

Mill. Guld.

direkte Steuern 99,40

Indirekte 39,68

Zölle 0,48

Stempel u. Gebühren 27,64

Tabaksmonopol 46,25

Lotto 2,51

Salzmonopol 15,91

Staatsgüter 2,46

Staatswälder 6,54

Montan u. Münzwesen 15,28

Post und Telegraphen 2,35

Ungar. Staatsbahnen 39,90

Von den Ausgaben dagegen auf:

Mill. Guld.

den königl. Hofstaat 4,65

Reichstagsauslagen 1,25

gemeinsame Auslagen 23,02

Staatsschuldenquote 132,77

Grundentlastung 19,40

Auslagen der Gefälle 56,70

Post und Telegraphen. 9,23

Unterrichtswesen 6,70

Justiz 12,09

Honveds (Landwehr) 9,81

In U. bestehen 14 Finanz-, 3 Berg- und 6 Staatsgüterdirektionen, ferner eine Lottodirektion. Die Staatsschuld beläuft sich (1889) auf 1130, das Staatsvermögen auf 1273 Mill. Guld. Über das Heerwesen vgl. Österreichisch-Ungarische Monarchie, S. 501 f. - Das Wappen Ungarns ist ein mit der (vom Papst Silvester um 1000 dem König Stephan [s. d. 4)] geschenkten) Stephanskrone bedeckter, der Länge nach geteilter Schild, rechts mit vier roten und vier weißen Streifen, links im roten Feld mit silbernem Patriarchenkreuz, das aus einer auf dreifachem grünen Hügel ruhenden Krone hervorgeht (s. Tafel "Österreichisch-Ungarische Länderwappen"). Die Nationalfarben sind Grün, Weiß, Rot (s. Tafel "Flaggen I"). Der einzige ungarische Orden ist der Stephansorden (s. d. 1).

[Litteratur.] Vgl. außer den ältern Werken von Chaplovics (Pest 1829) und Fenyes (s. d.): Palugyai, Geschichtliche, geographische und statistische Beschreibungen von U. (ungar., das. 1855, 4 Bde.); I. Hunfalvy, Physikalische Geographie des ungarischen Reichs (ungar., das. 186365, 3 Bde.); "U. und Siebenbürgen in malerischen Originalansichten" (Stahlstiche von Rohbock, Text von Hunfalvy, Darmst. 1864, 3 Bde.); Keleti, Unser Land und sein Volk (ungar., Pest 1871); Grassauer, Landeskunde von Öfterreich-U. (Wien 1875); Schwicker, Das Königreich U. (das. 1886); Kronprinz Rudolf, Österreich-U. in Wort und Bild (das. 1887 ff.); für die ethnographischen Verhältnisse: Czoernig, Ethnographie (das. 1855, 3 Bde.); P. Hunfalvy, Ethnographie Ungarns (deutsch von Schwicker, Budapest 1876); die betreffenden Teile des Sammelwerks "Die Völker Österreich-Ungarns" (Teschen 1881-86) und zwar Bd. 3 (Die Deutschen in U. und Siebenbürgen, von Schwicker), Bd. 5 (Magyaren, von Hunfalvy), Bd. 6 (Rumänen, von Slavici), Bd. 10 (Slowenen, von Suman; Kroaten, von Stare), Bd. 11 (Serben, von Stefanovics), Bd. 12 (Zigeuner, von Schwicker); Vambéry, Der Ursprung der Magyaren (Leipz. 1882); Löher, Die Magyaren und andre Ungarn (das. 1874); ferner Ulbrich, Staatsrecht der österreichisch-ungarischen Monarchie (Freiburg 1884); Schwicker, Statistik von U. (Stuttg. 1876), und die Veröffentlichungen des königlichen ungarischen Statistischen Büreaus; Ditz, Die ungarische Landwirtschaft (Leipz. 1867); Bedö, Wirtschaftliche Beschreibung der ungarischen Staatsforsten (Pest 1878); Gutmann, Ungarisches Montanhandbuch (Wien 1881); M. Wirth, U. und seine Bodenschätze (Frankf. a. M. 1884); über Kurorte und Heilquellen die Werke von Wachtel (Ödenb. 1859) und Chyzer (Stuttg. 1887); Heksch, Führer durch U. und seine Nebenländer (Wien 1882). Karten: Spezialkarte des Königreichs U. (1:144,000 in 140 Blättern, seit 1869); Steinhauser, Orts- und Straßenkarte des Königreichs U. (l:1,296,000, 1882). Vgl. auch die bei Österreich, S. 498 angegebenen allgemeinen Werke und Karten.

Gechichte.

U., das in der Römerzeit die Provinz Pannonien und einen Teil von Dacien bildete, war seit dem Verfall des römischen Reichs das Ziel von Einfällen und dauernden Niederlassungen zahlreicher Völker (Germanen, Hunnen, Slawen, Avaren u. a.), von denen noch beträchtliche Trümmer vorhanden waren, als um 890 die Magyar en (bei den Slawen Ugri, Ungri, bei den Deutschen Ungarn benannt), aus ihren bisherigen Wohnsitzen zwischen Donau und Don von den Petschenegen verdrängt, in U. einfielen und es unter ihrem Herzog Almus und dessen Sohn Arpad 890-898 eroberten. Die Anfänge christlicher Kultur wurden von dem rohen Volk zerstört, das sein Nomadenleben auch in U. fortsetzte und nach Vernichtung des großmährischen Reichs und nach Zurückdrängung der bayrischen Herrschaft bis an die Enns mit seinen schnellen Reiterscharen auf weiten Raubzügen die Nachbarlande, namentlich Italien und Deutschland, verwüstete. Erst ihre beiden Niederlagen durch die Deutschen bei Riade (933) und bei Augsburg (955) bändigten ihre zügellose Kriegslust und zwangen sie, hinter den Grenzen der ihnen entrissenen Ostmark sich zu einem seßhaften Leben zu bequemen. Arpads Urenkel Geisa (972-997) und dessen Sohn Stephan der Heilige (997 bis 1038) rotteten das Heidentum mit Feuer und Schwert aus und organisierten die christliche Kirche; Stephan nahm den Königstitel an, ließ sich mit der vom Papst geschenkten Krone krönen (1001) und gab dem Reich eine Verfassung, durch welche die Krone im Geschlecht Arpads für erblich erklärt und mit der höchsten richterlichen und vollziehenden Gewalt ausgerüstet, ferner Prälaten, Magnaten (hoher Adel) und niederer Adel als die privilegierten Stände anerkannt, aus den beiden ersten der Reichssenat gebildet und das Land in 72 Komitate (Gespanschaften) geteilt wurde. Unter Stephans Neffen, dem Sohn seiner Schwester Maria und des venezianischen Dogen Otto Orseolo, König Peter, bewirkte der nationale Haß gegen die Fremdherrschaft des Italieners und gegen das Christentum eine Reaktion des rohen Heidentums; Peter wurde 1041 und nachdem er von Kaiser Heinrich III., der den an seiner Stelle gewählten heidnischen König Aba 1044 besiegte, wieder zurückgeführt und 1045 in Stuhlweißenburg mit U. belehnt worden war, 1046 von neuem vertrieben. Ihm folgte der Arpade Andreas, der das halb vertilgte Christentum aufrichtete und die deutsche Lehnshoheit wieder abschüttelte, aber 1061 von seinem Bruder Bela gestürzt wurde, welcher die aufrührerischen Großen unterdrückte und das Christentum mit blu-

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Ungarn (Geschichte 1063-1527)

tiger Strenge befestigte. Nach seinem Tod (1063) erhielt mit deutscher Hilfe Andreas' Sohn Salomo die Krone, wurde aber 1074 von Belas Sohn Geisa vertrieben. Derselbe ließ sich 1075 krönen, starb jedoch schon 1077 und hatte seinen Bruder Wladislaw zum Nachfolger, welcher 1088 Nordkroatien unter warf. Ihm folgte fein Neffe Koloman (1095-1114), welcher 1102-12 Dalmatien eroberte, mit dem Papst 1106 ein Konkordat abschloß und treffliche Gesetze über das Grundeigentum, die Finanzen und das Gerichtswesen erließ. Die Regierungen Stephans II. (1114-31),Belas II., des Blinden (1131-41),und Geisas (1141-61) waren durch äußere Kriege und innere Unruhen bewegt. Nach des letztern Tod folgten durch die Einmischung des griechischen Kaisers Manuel in die stets streitige Thronfolgeordnung längere Wirren, während deren neben Geisas ältestem Sohn, Stephan III. (1161-73), noch zwei Könige existierten, bis endlich Geisas zweiter Sohn, Bela II: (1173 bis 1196), den Thron bestieg, der dem griechischen Kaiserreich den Lehnseid leisten mußte; derselbe unterwarf Kroatien und Dalmatien wieder und eroberte Bulgarien und Galizien, das fortan der Zankapfel zwischen U., Polen und Rußland blieb. Sein Nachfolger war sein Sohn Emmerich (1196 - 1204), dann dessen unmündiger Sohn Wladislaw (1204l205), der aber von Belas III. jüngerm Bruder, Andreas II. (1205-35), verdrängt wurde. Unter diesem, der 1217 einen erfolglosen Kreuzzug unternahm, erzwangen sich der Reichsadel 1222 in der Goldenen Bulle und 1231 auch der Klerus ausgedehnte Rechte und Freiheiten. Unter Bela IV. (1235-70) wurde U. 1241 von den Mongolen furchtbar verwüstet und entvölkert. Daher wurden zahlreiche deutsche und italienische Ansiedler in das Land gezogen und der Bürgerstand durch Vermehrung der Freistädte gehoben. 1244 wurde Bosnien der ungarischen Herrschaft gesichert, und nach andern Seiten hin wurden die Grenzen Ungarns erwettert. Nach Stephans V. (1270-72) frühem Tod folgte sein unmündiger Sohn, Wladislaw IV., der Kumane, nach dessen Ermordung (1290) Andreas' II. Enkel Andreas III. auf den Thron erhoben wurde. Mit ihm erlosch 14. Jan. 1301 der Mannsstamm der Arpaden.

Zwar begünstigte ein Teil der ungarischen Stände den Sohn von Andreas' Tochter, Wenzel III. von Böhmen, der als Wladislaw V. gekrönt wurde, aber die unhaltbare Krone dem Herzog Otto von Bayern überließ. Die Mehrheit wurde aber schließlich für den vom Papst und vom deutschen König begünstigten Karl Robert von Neapel aus dem Haus Anjou, der mütterlicherseits mit den Arpaden verwandt war, gewonnen, welcher, wiederholt von seinen Anhängern ausgerufen und gekrönt, 1308 allgemeine Anerkennung fand. Karl I. Robert (1308-42) führte die abendländischen höfischen Sitten, Pflege der Wissenschaften, geregeltes Gerichtsverfahren u. dgl., aber auch Luxus und Prachtliebe beim Adel ein; auch eroberte er 1314 das venezianische Dalmatien. Nach ihm bestieg sein ältester Sohn, Ludwig I., der Große (1342-82), den Thron, der vorübergehend auch über Neapel herrschte und 1370 zum König von Polen gewählt wurde. Derselbe behauptete und erweiterte in glücklichen Kriegen die äußere Macht des Reichs, vollendete die Bekehrung der Kumann zum Christentum, regelte das Erbrecht der adligen Güter, gab den Städten eigne Gerichtsbarkeit und Handelsfreiheit und gründete 1367 eine Universität in Fünfkirchen sowie zahlreiche Schulen. Er hatte zu seiner Nachfolgerin in U. seine Tochter Maria ernannt, welche sich mit dem Luxemburger Siegmund vermählte. Die Großen riefen jedoch ihren Vetter, Karl den Kleinen von Neapel, als König aus. Erst nach dessen Ermordung (1386) erlangte Siegmund mehr und mehr Anerkennung und behauptete sich auch nach Marias Tod (1392). Als er aber auf dem Kreuzzug gegen die Türken 1396 bei Nikopolis besiegt wurde, empörten sich die Großen gegen ihn und nahmen ihn 1401 sogar in Ofen gefangen. Da sie sich jedoch über die Wahl eines andern Königs nicht verständigen konnten, ward Siegmund 1404 allgemein als König wieder anerkannt, gab dem Land zur Verteidigung gegen die Türken eine bessere Heeresorganisation und berief 1405 einen Nationalkonvent, zu dem er zum erstenmal Abgeordnete der Städte heranzog, die sich mit dem niedern Adel zur Ständetafel (neben der Magnatentafel der Prälaten und des hohen. Adels)vereinigten; er erwarb Kroatien und Dalmatien wieder und brachte auch Bosnien unter ungarische Oberhoheit. Siegmund, seit 1410 auch Kaiser, starb 1437 ohne männliche Erben und hinterließ seine Reiche U. und Böhmen seinem Schwiegersohn Albrecht von Österreich (als deutscher König Albrecht II.), der aber schon 1439 starb. Die ungarischen Stände erkannten nun nicht dessen nachgebornen Sohn Wladislaw Posthumus als König an, sondern beriefen wegen der wachsenden Türkengefahr den polnischen König Wladislaw III. (V.) auf den Thron, der aber schon 10. Nov. 1444 in der großen Schlacht bei Warna gegen die Türken Sieg und Leben verlor. Nun wurde Wladislaw (VI.) Posthumus zum König erklärt und der Nationalheld Johann Hunyades, welcher die Türken glänzend besiegt hatte, 1446 zum Gubernator Hungariae oder Reichsverweser ernannt, der zwar 17.-20 Okt. 1448 gegen die Türken die Schlacht auf dem Amselfeld verlor, aber 14. Juli 1456 an der Spitze eines Kreuzheers bei Belgrad glänzend siegte. Nach Wladislaws Tod (November 1457) wählte der Reichstag zu Pest 1458 Hunyades' Sohn Matthias Corvinus zum König; nur ein kleiner Teil der Großen stellte den Kaiser Friedrich III. als Gegenkönig auf. Matthias beförderte im Innern Bildung und Wohlstand und focht nicht nur glücklich gegen die Türken, sondern auch gegen den König Georg Podiebrad, an dessen Stelle er sich 1469 in Olmütz zum König von Böhmen krönen ließ, und entriß Friedrich IIL sein Erbland Niederösterreich. Er starb 6. April 1490 in Wien, worauf der Reichstag die Krone Wladislaw V.(VI:) von Böhmen, aus dem Haus der Jagellonen, übertrug, welcher mit Kaiser Maximilian I. 1415 eine Doppelheirat seiner Kinder Ludwig und Anna mit dessen Enkeln Maria und Ferdinand sowie eine Erbverbrüderung abschloß. Auf seinen Befehl ward 1512 das erste umfassende Gesetzbuch Ungarns, das Tripartitum, zusammengestellt, das, 1517 von Verböczy vollendet, bis auf die neueste Zeit als Corpus juris hungaricum in Geltung war. Ein Bauernaufstand (der "Kuruzzenkrieg") wurde 1514 von Johann Zapolya unterdrückt. Wladislaws Sohn Ludwig II. (1516-1526) fiel 29. Aug. 1526 in der unglücklichen Schlacht bei Mohacs gegen Sultan Suleiman H., welcher darauf ganz U. mit seinen Heerscharen überschwemmte.

Ungarn unter den Habsburgern.

Da Ludwig II. keine Nachkommen hinterließ, entstand ein verderblicher Zwist über die Thronfolge. Auf Grund der mit dem Haus Habsburg geschlossenen Erbverbrüderung wählte der Reichstag zu Preßburg 16. Dez. 1526 den Erzherzog Ferdinand von Österreich zum König; Ferdinand wurde, nachdem er 1527 die Verfassung beschworen, zu Stuhlweißenburg

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Ungarn (Geschichte 1527-1848).

gekrönt. Ein Teil der Großen rief aber Johann Zapolya zum König aus, welcher sich den Türken in die Arme warf. Im Vertrag von Großwardein (25. Febr. 1538) ward U. so geteilt, daß Zapolya Siebenbürgen und U. jenseit der Theiß, Ferdinand den Nordwesten erhielt, während der mittlere größte Teil des Landes nebst Ofen, wo ein Pascha residierte, im Besitz der Türken verblieb; ja, diese versuchten, von Zapolya und seinem Sohn und Nachfolger unterstützt, immer wieder, ganz U. sich zu unterwerfen; dazu kamen unter Ferdinands Nachfolgern Marimilian II. (1564-76), Rudolf II. (1576-1608), Matthias (1608-19), Ferdinand II. (1619-37) und Ferdinand III. (1637-57) religiöse Streitigkeiten, indem die seit 1561 eingewanderten Jesuiten die trotz aller Bedrückungen zahlreichen Protestanten auszurotten suchten und sie dadurch zu Aufständen reizten. 1604 erhoben sich die Protestanten unter Stephan Bocskay und erzwangen 1606 einen Frieden, in dem die Religionsfreiheit in beschränktem Maß gewährleistet und Bocskay als Fürst von Siebenbürgen anerkannt wurde. Siebenbürgen behauptete seine Unabhängigst auch unter Bethlen Gabor und den Raköczys und blieb neben der Furcht vor den Türken eine Stütze der Protestanten. Leopold L (1657-1705) erließ, sowie er einen Vorteil über die Türken errungen hatte, sofort die strengsten Maßregeln gegen die Ketzer in U. Dies veranlaßte 1665 eine große Magnatenverschwörung gegen die habsburgische Herrschaft, die erst 1671 grausam unterdrückt wurde. Ein neuer Aufstand Emmerich Tökölys wurde von einem Einfall der Türken unter Kara Mustafa unterstützt, der 1683 bis vor Wien vordrang und es belagerte. Seine Niederlage (12. Sept.) entschied das Schicksal Ungarns: die kaiserlichen Heere drangen siegreich in U. ein, erstürmten 1686 Ofen und machten nach 145jähriger Dauer der Türkenherrschaft daselbst ein Ende. Durch das Blutgericht von Eperies (1687), durch welches Leopold die Siege seiner Feldherren schändete, wurden Hunderte vom protestantischen Adel dem Henker überliefert und dessen Widerstandskraft gebrochen. Hierauf erlangte der Kaiser für sein Haus auf dem Preßburger Reichstag 1687 die Erblichkeit der ungarischen Krone und beseitigte aus der Goldenen Bulle die Klausel wegen des Widerstandsrechts, bestätigte aber im übrigen die alte ungarische Verfassung. Im Frieden von Karlowitz (1699) gaben die Türken ganz U. mit Ausnahme des Banats sowie Siebenbürgen heraus, und nachdem ein neuer Kuruzzenaufstand unter Franz Rakocz von Joseph I. (1605-11) durch den Szatmarer Frieden beendigt worden, erlangte Karl VI. (1711-40) infolge der Siege des Prinzen Eugen im Passarowitzer Frieden 1718 auch das Banat sowie die Kleine Walachei und einen Teil Serbiens mit Belgrad. Letztere Lande gingen allerdings nach einem neuen unbesonnen unternommenen und ungeschickt geführten Türkenkrieg (1737-39) wieder verloren, und die Grenzen Ungarns wurden so festgestellt, wie sie noch heute sind.

Nach Karls Tod bestieg 20. Okt. 1740 kraft der vom ungarischen Reichstag anerkannten Pragmatischen Sanktion von 1723 seine Tochter Maria Theresia (1740-80) den Thron. In dem Kampf um ihr Erbe erhoben sich die Ungarn begeistert für ihren "König" Maria Theresia und verhalfen ihr zum Sieg. Die Kaiserin widmete daher U. ihre besondere Fürsorge, beschützte die Protestanten, regelte 1765 die Unterthanenverhältnisse durch das Urbarium u. dgl. Joseph II. (1780-90) hob die Leibeigenschaft auf, erließ ein Toleranzedikt, zog die Klöster ein, beseitigte die Vorrechte des Adels, beschränkte den Zunftzwang, vernichtete die Komitatseinteilung, führte das Deutsche als Geschäftssprache ein etc. und erbitterte durch rücksichtslose Verletzung der nationalen und Standesvorurteile alle Stände so sehr, daß er, um einem allgemeinen Aufstand vorzubeugen, 28. Jan. 190 mit Ausnahme der beiden ersten Reformen alle Maßregeln zurücknehmen mußte. Auch der neue Türkenkrieg, den er 1788 im Bund mit Rußland unternahm, war erfolglos und verschaffte U. im Frieden von Sistowa (4. Aug. 1791) nur den Besitz von Alt-Orsova. Josephs Nachfolger Leopold II. (1790-92) berief sofort zur Versöhnung der Gemüter einen Reichstag (den ersten seit 25 Jahren) nach Ofen. Franz I. (1792-1835) lenkte dagegen wieder ganz in die absolutistischen Bahnen ein und berief Reichstage nur, um sich Geld und Mannschaften für die fortwährenden Kriege gegen Frankreich, welche U. zwar nur vorübergehend berührten, ihm aber große Opfer auflegten, bewilligen zu lassen. Nach wiederhergestelltem Frieden wurde lange kein Reichstag berufen und 1820 eigenmächtig eine neue Rekrutierung angeordnet und die Steuern auf mehr als das Doppelte erhöht. Erst 1825 trat wieder ein Reichstag zusammen, weil die Ausführung jener Maßregeln auf Widerstand stieß. Der Reichstag bewilligte sofort das geforderte Truppenkontingent und die Erhöhung der Steuern, verlangte aber, daß der König sich verpflichte, ohne Mitwirkung des Reichstags keine Steuern zu erheben und denselben alle drei Jahre einzuberufen. Die Opposition des Reichstags, geführt von Männern wie Szechenyi, erstrebte neben einer modernen, wirklich konstitutionellen Verfassung auch nationale Ziele, namentlich offizielle Anerkennung der magyarischen Sprache. Zu diesem Zweck ward 1825 eine ungarische Akademie errichtet und das Magyarische von den höhern Ständen als Umgangssprache gewählt. Die Regierung betrachtete diese Bestrebungen als unschädlich und ließ die Zulassung des Magyarischen als Geschäftssprache zu, widersetzte sich aber entschieden der Forderung liberaler Reformen und beantwortete die liberalen Regungen in der Litteratur und Presse mit Einsperrung der Unruhstifter; sie stützte sich hierbei auf eine ziemlich starke konservative Partei unter Graf Aurel Dessewffy, welche für ihre Standesvorrechte und Interessen eintrat. Aus dem Gegensatz dieser konservativen zu der liberalkonservativen Partei unter Szechenyi und der eigentlichen Oppositionspartei unter Ludwig Batthyányi und Kossuth entwickelte sich, namentlich seit der Thronbesteigung Ferdinands I. (1835-48), ein lebhafter Parteikampf auf den Reichstagen, durch welchen das Volk politisch aufgeklärt und geschult und der vaterländische Sinn bedeutend gehoben wurde. Die Liberalen errangen Sieg auf Sieg: 1840 den Erlaß einer Amnestie, 1843 die Zulassung Nichtadliger zu den bisher dem Adel vorbehaltenen Ämtern. Den Reichstag von I847 eröffnete König Ferdinand 12. Nov. mit einer Rede in magyarischer Sprache.

Die ungarische Insurrektion und ihre Folgen.

Als die Februarrevolution von 1848 der liberalen Bewegung in ganz Europa einen mächtigen Anstoß gab, trat die Opposition offen mit dem Endziel ihrer Wünsche, einer neuen freisinnigen Konstitution und einem selbständigen ungarischen Ministerium, hervor. Diese Forderungen wurden auf Antrag Kossuths 16. März in einer Adresse an den Kaiser ausgesprochen und nach Überreichung derselben sofort bewilligt. Der Palatin Erzherzog Stephan ward zum Stellvertreter des Kaisers für U., Batthyányi zum

Meyers Konv.-Lexikon, 4. Aufl., XV. Bd

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Ungarn (Geschichte 1848-1849).

Ministerpräsidenten ernannt. Die Roboten wurden abgeschafft, der Zehnte durch Verzicht des Klerus beseitigt, gleiche Besteuerung, die Bildung einer Nationalgarde, Preßfreiheit und Schwurgerichte, endlich Umgestaltung des Reichstags zu einer wirklichen Volksvertretung beschlossen. Der Kaiser genehmigte alle diese Beschlüsse, als er den Reichstag 11. April schloß, und das Ministerium, welches seinen Sitz nach Pest verlegte, begann sofort die Ausführung derselben sowie eine straffere Einigung aller Länder der Stephanskrone. Die Unduldsamkeit der herrschsüchtigen Magyaren rief aber beiden nichtmagyarischen Völkern Widerstand hervor. Namentlich die Kroaten sagten sich völlig von U. los und wählten Jellachich zum Banus. Der neugewählte ungarische Reichstag, welcher 5. Juli 1848 in Pest durch den Palatin eröffnet wurde, bewilligte dem Ministerium sofort 200,000 Mann Landwehr und 42 Mill. Gulden zur Unterdrückung der slawischen Lostrennungsgelüste. Aber der Hof, ermutigt durch die Siege in Italien, verweigerte die Genehmigung dieser Beschlüsse; 14. Aug. wurde dem Erzherzog Stephan die Vollmacht der Stellvertretung entzogen, und als der Reichstag auf Kossuths Antrag eine Deputation von l20 Mitgliedern nach Wien schickte, welche energisches Einschreiten gegen den kroatischen Ausstand, Verlegung des Hoflagers nach Pest und Rücksendung aller ungarischen Regimenter in die Heimat verlangte, wurden diese Forderungen 9. Sept. abgelehnt und der bisher verleugnete Jellachich in seine Ehren und Würden wieder eingesetzt. Der geheimen Zustimmung des Wiener Hofs sicher, rückte Jellachich 11. Sept. mit dem kroatischen Heer über die ungarische Grenze, indem er in einer Proklamation die Errichtung eines österreichischen Gesamtstaats als sein Ziel verkündete. Die Pester Nationalversammlung ernannte den Erzherzog Stephan zum Oberbefehlshaber der ungarischen Armee und übertrug, als dieser 25. Sept. auf Verlangen des Hofs sein Amt niederlegte, die Leitung der Verteidigung einem Ausschuß unter Kossuths Vorsitz. Der vom Kaiser zum Oberkommandanten von U. ernannte Graf Lamberg wurde von der Nationalversammlung nicht anerkannt und 28. Sept. vom Pöbel auf der Brücke zwischen Ofen und Pest ermordet. Damit war der offene Krieg erklärt; 29. Sept. kam es bei Velencze zum ersten Treffen zwischen Kroaten und Ungarn. Während die Ungarn sich mit der revolutionären Opposition im Wiener Reichsrat in Verbindung setzten, hob ein kaiserliches Manifest vom 3. Okt. die ungarische Nationalersammlung und ihre Beschlüsse auf und ernannte Jellachich zum Alter ego des Kaisers in U. Der Wiener Oktoberaufstand (s. Österreichisch Ungarische Monarchie, Geschichte, S. 518) verzögerte die kriegerischen Maßregeln gegen U.; aber da die Ungarn Wien zu spät und bloß mit 18,000 Mann zu Hilfe kamen, welche 30. Okt. bei Schwechat zum Rückzug gezwungen wurden, fiel die Hauptstadt 3l. Okt. in die Gewalt Windischgrätz, welcher der ungarischen Armee eine 14tägige Frist zur Niederlegung der Waffen stellte und nach deren erfolglosem Ablauf Mitte Dezember die Kriegsoperationen gegen U. begann; um dieselbe Zeit verschärfte der ungarische Reichstag den Konflikt, indem er 15. Dez. 1848 die Abdankung Kaiser Ferdinands für ungültig erklärte und gegen die Thronbesteigung Franz Josephs Protest erhob. Windischgrätz rückte 18. Dez. in Preßburg ein; Jellachich drang nach einem Gefecht mit Görgei bis Wieselburg vor und schlug Perczel 29. Dez. bei Mór; nur in Siebenbürgen kämpfte der Pole Bem mit Glück und behauptete das untere Theißgebiet. Die Hauptstadt Ofen Pest wurde 5. Jan. 1849 von den Ungarn geräumt, und der Reichstag und der Landesverteidigungsausschuß schlugen ihren Sitz in Debreczin auf. Nur die Unfähigkeit Windischgrätz', der in dem ihm unerwarteten und unverständlichen Rückzug der Ungarn einen tief angelegten Plan argwöhnte und daher Bedenken trug, kühn vorzudringen, gab den Ungarn Zeit, ihre Streitkräfte zu vermehren und zu sammeln. Görgei, der sich in die Karpathen zurückgezogen hatte, nötigte den aus Galizien bis Kaschau vorgedrungenen General Schlik zum Rückzug und stellte die Verbindung der ungarischen Armeen untereinander und mit der Regierung in Debreczin her. Den Oberbefehl über die gesamte ungarische Armee erhielt der Pole Dembinski, der aber im Kriegsrat mit einer starken Opposition unter Görgei zu kämpfen hatte. Dembinski verlor 27. Febr. die Schlacht von Kapolna gegen Windischgrätz, dem es gelang, sich mit Schlik zu vereinigen, und mußte sich hinter die Theiß zurückziehen. Wiederum erlaubte Windischgrätz' Unthätigkeit der ungarischen Regierung, ihre Rüstungen zu vollenden und insgesamt 112 Infanteriebataillone und 6 Husarenregimenter neu aufzustellen. Mit dem reorganisierten und verstärkten Heer errang der neue Oberbefehlshaber Görgei eine Reihe von glänzenden und erfolgreichen Siegen bei Gödöllo (6. April), Waitzen (9. April), Nagy-Sarlo (19. April) und Mocsa (27. April) über Windischgrätz und nach dessen Abberufung über Welden. Die Österreicher räumten 24. April Pest und zogen sich in Unordnung auf Preßburg zurück. Auch aus Siebenbürgen und demBanat wurden die österreichischen Truppen durch Bem und Perczel vertrieben.

Durch diese Siege verleitet, beschloß der Reichstag in Debreczin 14. April auf Kossuths Antrag die Absetzung der habsburg-lothringischen Dynastie und die völlige Selbständigkeit des alle Nebenländer umfassenden ungarischen Staats. Dieser Beschluß, welcher nebst der Ernennung Kossuths zum Gubernator (Kormanyzo) 15. April in einem besondern Manifest der Nation verkündet wurde, entzog den Ungarn den sichern Rechtsboden und störte die bisherige Einmütigkeit der Nation; Görgei mißbiligte ihn entschieden und hielt sich auch in der Kriegführung streng an die Verteidigung der ungarischen Verfassung und Gesetze, unterließ es daher auch, mit seinem siegreichen Heer nach Mähren und Österreich vorzudringen und sich mit den dortigen unzufriedenen Elementen zu vereinigen. Er unternahm vielmehr die Belagerung Ofens, das 21. Mai erstürmt wurde, worauf Regierung und Reichstag nach Pest zurückkehrten, dessen Besitz für den eigentlichen Gang des Kriegs nutzlos war. Die österreichische Regierung hatte aber jetzt einen berechtigten Grund, die Ungarn für Revolutionäre zu erklären und die Hilfe Rußlands für die Sache der Legitimität anzurufen. Der Zar Nikolaus leistete dieselbe bereitwilligst, und sofort rückten russische Truppen in Siebenbürgen ein; die Hauptarmee unter Paskewitsch, 100,000 Mann stark, überschritt von Galizien aus die Karpathen. Auch Öfterreich verstärkte seine Streitkräfte und stellte an deren Spitze den General Haynau, einen rücksichtslos harten, aber energischen Mann. Die ganze gegen U. verfügbare reguläre Streitmacht belief sich auf 275,000 Mann mit 600 Geschützen, welchen die Ungarn nur 135,000 Mann entgegenstellen konnten. Während Bem in Siebenbürgen der Übermacht erlag, Jellachich 7. Juni Perczel besiegte und Peterwardein einschloß, Haynau 28. Juni Raab erstürmte, blieb Gör-

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Ungarn (Geschichte 1849-1865).

gei hartnäckig bei Komorn stehen, lieferte daselbst noch 2. Juli eine unentschiedene Schlacht und verließ es erst 12. Juli, nachdem 9. Juli die Regierung zum zweitenmal Pest hatte verlassen müssen und nach Szegedin geflohen war. Am 14. Juli zogen die Österreicher wieder in Pest ein. Die Siege Vetters über Jellachich bei Hegyes (14. Juli) und Görgeis über die Russen bei Waitzen (17. Juli) konnten gegen die Übermacht nichts mehr nützen. Haynau rückte gegen Szegedin vor, welches die Ungarn aufgeben mußten, und schlug Dembinski 5. Aug. bei Szöreg, Bem 9. Aug. bei Temesvar. Kossuth legte darauf 11. Aug. in Arad die Leitung der Regierung nieder und übertrug Görgei, der inzwischen mit seiner Armee, das linke Theißufer abwärts marschierend, in Arad angelangt war, die Diktatur. An der Möglichkeit fernern Widerstandes verzweifelnd, faßte der neue Diktator, übrigens mit Vorwissen und Zustimmung der Regierung, den Beschluß, sich nicht den verhaßten Österreichern, sondern den Russen zu ergeben, und streckte 13. Aug. mit 22,000 Mann bei Vilagos vor General Rüdiger bedingungslos die Waffen. Ihm folgten 16. Aug. Oberst Kazinczy mit 10,000 Mann, 17. Aug. Damjanich in Arad u. a.; nur Komorn wurde von Klapka hartnäckig verteidigt, bis es 2. Okt. eine ehrenvolle Kapitulation erlangte. "U. liegt zu den Füßen Ew. Majestät!" schrieb Paskewitsch an den Zaren.

Daß die Ungarn die Unterwerfung unter den hochmütigen Zaren der direkten Verständigung mit der österreichischen Regierung, welcher sie übrigens von Rußland auf Gnade oder Ungnade überliefert wurden, vorzogen, war für die Österreicher beleidigend und reizte ihren Zorn aufs äußerste. Von den gefangenen Häuptern der Insurrektion (mehreren, wie Kofsuth u.a., war die Flucht nach der Türkei geglückt) wurde nur Görgei auf russische Intervention verschont; 13 Generale und Obersten wurden auf Haynaus Befehl 6. Okt. in Arad teils erschossen, teils gehenkt, Ludwig Batthyanyi und andre vornehme politische Führer in Pest zum Tode durch den Strang verurteilt. Den Hinrichtungen folgten zahllose Verurteilungen zu mehrjähriger Kerkerhaft. Erst im Juli wurde Haynau, der das Standrecht mit blutiger Strenge handhabte, abberufen. Nachdem der Kaiser im Herbst 1851 den Erzherzog Albrecht zum Gouverneur von U. ernannt und 1852 selbst das Land besucht hatte, wurde den kriegsgerichtlichen Prozessen ein Ende gemacht und eine teilweise Amnestie erlassen. Die ungarische Verfassung wurde für verwirkt erklärt und U. zu einem bloßen Kronland des neuen österreichischen Gesamtstaats umgewandelt, die Nebenländer Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien und das Temeser Banat von der ungarischen Krone getrennt und zu selbständigen Kronländern erhoben. Über U. ergoß sich ein Strom meist slawischer Beamten, welche das Land in den zentralisierten Staat einfügen und die Reaktion gegen die liberalen Neuerungen durchführen sollten. 1853 wurden österreichische Justiz und Verwaltung boktroyiert. Für die Regelung des Verhältnisses zwischen den Grundbesitzern und den frühern Grundholden, des sogen. Urbarialverbandes, wurden zweckmäßige Einrichtungen getroffen; für die materielle Entwickelung des Landes zeigte sich die Regierung bemüht; auch wurden nach einem längern Besuch des Kaisers 1857 die konfiszierten Güter der kriegsrechtlich Verurteilten zurückgegeben und die ungarische Sprache in Schule und Gericht zugelassen. Die Nation, durch die fehlgeschlagene Insurrektion niedergedruckt und erschöpft, setzte der Regierung ihren oft erprobten passiven Widerstand entgegen und beharrte auf dem Verlangen nach Wiederherstellung der Verfassung. Selbst fegensreiche kaiserliche Verordnungen, wie das Protestantenpatent vom 1. Sept. 1859, welches für die evangelische Kirche in U. eine auf dem Gemeindeprinzip beruhende vortreffliche Verfassung einführte, wurden von den Ungarn als verfassungswidrig zurückgewiesen.

Wiederherstellung des ungarischen Staats.

Die Notlage der Monarchie nach dem italienischen Krieg von 1859 zwang die Regierung zur Nachgiebigkeit: nachdem Erzherzog Albrecht durch den Ungarn Benedek ersetzt worden, wurde durch das Oktoberdiplom vom 20. Okt. 1866 die alte Verfassung Ungarns vor 1848 im wesentlichen wiederhergestellt und der Landtag zur Beratung eines neuen Wahlgesetzes berufen, welches eine Vertretung aller Stände ermöglichen sollte. Die ungarische Hofkanzlei, die Komitatsverwaltung, die ungarische Justiz mit der Curia regia und dem Judex cnriae in Pest, das Amt eines Tavernicus, die ungarische Sprache als Amtssprache wurden wiederhergestellt. Die fremden Beamten mußten das Feld räumen, die deutschen Gesetze wurden für aufgehoben erklärt. Alle diese Zugeständnisse wurden von den Ungarn aber nur als Abschlagszahlung angenommen, als Preis der Versöhnung die völlige Wiederherstellung des alten Rechtszustandes mit Einschluß der Gesetze von 1848 und eine Amnestie gefordert. Im Februar 1861 berief die Regierung gleichzeitig mit der Verkündigung einer neuen Verfassung für den Gesamtstaat den Landtag nach dem Wahlgesetz von 1848 ein; derselbe wurde 6. April eröffnet. Das Unterhaus, in welchem der Schwerpunkt der Verhandlungen lag, spaltete sich in zwei Parteien, die Adreßpartei unter Deák, welche den Standpunkt der Nation der Februarverfassung gegenüber in einer Adresse an den Monarchen darlegen und damit den Weg der Verhandlungen betreten wollte, und die Beschlußpartei unter Koloman Tisza, welche die Rechtsgültigkeit der 48er Gesetze durch einfachen Beschluß erklären wollte. Nach langen Debatten siegte 5. Juni die Adreßpartei mit 155 gegen 152 Stimmen, aber ihre Adresse, welche Personalunion mit Österreich verlangte, wurde 8. Juli vom Kaiser mit der Forderung einer vorherigen Revision der 48er Gesetze beantwortet. Als der Landtag darauf in einer zweiten Adresse die Pragmatische Sanktion und die Gesetze von 1848 als die allein annehmbare Grundlage bezeichnete, die Krönung Franz Josephs von der Wiedervereinigung der Nebenländer mit U. abhängig machte, die Beschickung des Wiener Reichsrats ablehnte und gegen jeden Beschluß desselben protestierte, brach die Wiener Regierung alle weitern Verhandlungen ab; "Österreich kann warten", erklärte Schmerling in der Hoffnung, daß U. sich schließlich der Februarverfassung fügen werde. Bis dahin wurde, nachdem der Landtag 21. Aug. 1861 aufgelöst worden, wieder absolutistisch regiert; gleichzeitig suchte man die öffentliche Meinung durch eine Amnestie der politischen Sträflinge und Flüchtlinge sowie durch eine Spende von 20 Mill. zur Linderung einer entsetzlichen Hungersnot (1863) zu gewinnen. Aber schon 1865 wurde in Wien das Regierungssystem wieder geändert: von dem liberalen Zentralismus Schmerlings ging man zum altkonservativen Föderalismus Belcredis über. Nach einem neuen Besuch des Kaisers in Pest wurden die Führer der altkonservativen Partei in U., Graf Mailath und Baron Sennyey, an die Spitze der ungarischen Regierung gestellt und 14. Dez. 1865 der Landtag von neuem

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Ungarn (Geschichte 1865-1878).

eröffnet. Die Thronrede versprach die Wiederherstellung der Integrität der ungarischen Krone, erkannte die Rechtskontinuität und die formelle Gültigkeit der Gesetze von 1848 an, forderte aber deren Revision vor der Einführung. Die Verhandlungen hierüber und über die Feststellung der gemeinsamen Angelegenheiten der Gesamtmonarchie waren noch nicht zum Abschluß gediehen, als wegen des Kriegs mit Preußen der Landtag 26. Juni 1866 geschlossen wurde. In dem Streite, der nach dem Frieden von Prag in Österreich über die Neugestaltung des Reichs ausbrach (s. Österreichisch-Ungarische Monarchie, S. 522), nahmen die Ungarn unter Führung Deáks von Anfang an eine klare, bestimmte Stellung ein und errangen dadurch einen glänzenden Sieg. Um einer Auflösung der Monarchie in fünf Königreiche und der Herrschaft der Slawen vorzubeugen, entschied sich der leitende Minister v. Beust mit Zustimmung der Deutschliberalen für den Dualismus, für die Teilung des Reichs in eine westliche Hälfte, wo die Deutschen, und eine östliche Hälfte, wo die Magyaren das Übergewicht haben sollten. Beust verständigte sich in persönlichen Verhandlungen mit den Führern der Deákpartei über die Bedingungen des Ausgleichs zwischen Österreich und U. Dem Reichstag, wie der Landtag nun wieder hieß, ward 18. Febr. 1867 die Wiederherstellung der Verfassung von 1848, für welche nur wenige Modifikationen ausbedungen wurden, sowie die Einsetzung eines besondern verantwortlichen Ministeriums unter dem Vorsitz von Julius Andrássy angezeigt. Siebenbürgen und das Banat wurden sofort mit U. wieder verschmolzen, mit Kroatien ward ein Ausgleich vorbehalten, der am 20. Sept. 1868 zu stande kam. U. ward als selbständiger Staat anerkannt, der mit Österreich durch gewisse gemeinsame Angelegenheiten verbunden war und zunächst auf zehn Jahre ein Zoll- und Handelsbündnis mit ihm schloß. Von den anerkannten Staatsschulden und von den gemeinsamen Ausgaben für das Auswärtige, Heer und Marine übernahm U. bloß 30 Proz., stand aber in den Delegationen der österreichischen Reichshälfte ebenbürtig zur Seite. Mit allem Pomp früherer Jahrhunderte erfolgte 8. Juni 1867 in Budapest die feierliche Krönung des Königs, und damit war die Versöhnung der Magyaren mit der Dynastie besiegelt. Die heimgekehrten Flüchtlinge schlossen sich ehrlich der neuen Ordnung der Dinge an, das Volk bethätigte bei jeder Gelegenheit seine Loyalität, und der Reichstag, in welchem die gemäßigte Deákpartei zunächst noch die entschiedene Mehrheit hatte, nahm 1868 bereitwilligst das Wehrgesetz in der Fassung der Regierung an; nicht nur das stehende Heer, sondern auch die Landwehr wurde unter den Befehl des Reichskriegsministeriums gestellt, die letztere jedoch als Honvédarmee unter dem Kommando des Erzherzogs Joseph besonders organisiert. Das Bewußtsein des durch Ausdauer und Klugheit errungenen Siegs trieb die Magyaren an, den freiheitlichen Ausbau des Nationalstaats möglichst rasch zu vollenden. Die politische Gleichstellung der Juden, die fakultative Zivilehe, ein Volksschulgesetz u. a. wurden beschlossen. Das Nationalitätengesetz vom 29. Nov. 1868 bestimmte, daß alle Bewohner Ungarns die einheitliche und unteilbare ungarische Nation bilden, die ungarische Sprache Staatssprache sein sollte. Das Übergewicht der Magyaren bei den Wahlen wurde durch Verteilung der Wahlbezirke und des Stimmrechts aufrecht erhalten. Vor allem wollte man die materielle Entwickelung des Landes durch Eisenbahnen fördern, und durch Anleihen für den Bau von Staatseisenbahnen und durch Zinsgarantien für Privateisenbahnen belastete das Ministerium Lónyay, welches November 1871 an Stelle des Andrássyschen getreten war, den Staatshaushalt so sehr, daß, als noch schlechte Ernten, Überschwemmungen u. dgl. hinzukamen, bald ein bedenkliches Defizit in den Einnahmen (1874: 31 Mill.) eintrat und man schon 1873 zu neuen Steuern schreiten mußte; der geträumte ungeheure Aufschwung des Landes erwies sich als eine Illusion. Auch die Ministerien der Deákpartei, welche nach Lónyays Rücktritt (November 1872) die Regierung übernahmen, Szlávy und Bittó, vermochten selbst durch Anleihen der Finanznot nicht abzuhelfen, und dies bewirkte die Auflösung der Deákpartei, an deren Stelle jetzt als herrschende Partei im Reichstag die aus einem Teil der Deákpartei und dem gemäßigten Teil der bisherigen Radikalen gebildete liberale Partei trat. Das Haupt der neuen Partei war Koloman Tisza, welcher im Februar 1875 zunächst unter Wenckheim als Minister des Innern, seit 16. Okt. aber als Ministerpräsident die Seele der Regierung wurde. Das Defizit wurde zunächst vom Finanzminister Szell durch eine Reform der Steuererhebung bedeutend gemindert; dann erlangte Tisza bei den Verhandlungen mit Österreich über die Erneuerung des Handelsvertrags und des finanziellen Ausgleichs für U. eine günstigere finanzielle Stellung durch Erhöhung der Zölle und Anteil an der Nationalbank. Schwierig schien sich die Lage Ungarns zu gestalten beim Ausbruch der orientalischen Krisis 1875. Die Magyaren waren der slawischen Bewegung, welche sich im Aufstand der Herzegowina, in der bulgarischen Empörung und im serbisch-türkischen Krieg kundgab, durchaus abgeneigt und gaben ihre Sympathien für die Türken bei verschiedenen Gelegenheiten geräuschvoll zu erkennen. Das Einschreiten Rußlands auf der Balkanhalbinsel, seine glänzenden Erfolge im Winter 1877/78 und die Neutralität der Reichsregierung diesen Ereignissen gegenüber erweckten in U. die größten Besorgnisse. In dieser Zeit bewiesen Tisza und die von ihm geleitete Mehrheit des Reichstags eine wirklich staatsmännische Klugheit. Sie bereiteten der auswärtigen Politik des Reichs keine Schwierigkeiten, ja als die Okkupation Bosniens und der Herzegowina 1878 große Verluste und Kosten verursachte und die Entrüstung über die unpopuläre Unternehmung in U. aufs höchste stieg, gelang es Tisza, den Sturm zu beschwichtigen und sich und die liberale Partei in der Herrschaft zu behaupten. In den Delegationen konnte die Reichsregierung auf die Unterstützung der Ungarn und damit auf die Annahme ihrer Anträge auch gegen die deutschliberale Partei in Osterreich rechnen: die Kosten der Okkupation und die Organisation der neuen Provinzen wurden von ihnen bewilligt, das Wehrgesetz auf neue zehn Jahre genehmigt. Dafür thaten der Hof und die Reichsregierung alles, um Tisza und die liberale Partei zu unterstützen. Die nicht seltenen Beispiele von Bestechlichkeit von Beamten und Mitgliedern der herrschenden Partei und von Beteiligung derselben an Geldgeschäften, die zu Skandalen und Duellen führten, schadeten der ungarischen Regierung nicht ernstlich. In der rücksichtslosen Magyarisierung Ungarns, in der Unterdrückung der Deutschen, namentlich der Siebenbürger Sachsen, wurde dem Ministerium von Wien aus völlig freie Hand gelassen, während gleichzeitig in Österreich die deutschliberale

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Ungarweine - Ungehorsam.

Verfassungspartei wegen ihrer kurzsichtigen Opposition gegen die auswärtige Politik der Krone ihre maßgebende Stelle einbüßte. Indem Tisza entschieden dafür eintrat, daß der Staat vor allem ungarisch sein, gleichzeitig aber in der Gesamtmonarchie seine Interessen nachdrücklich zur Geltung bringen müsse, gelang es ihm immer wieder, die Opposition im Parlament zu besiegen und bei den Wahlen die Mehrheit zu behalten. In der That war das Programm der äußersten Linken, Losreißung von Österreich, unausführbar und, wenn es ausgeführt worden wäre, von den schädlichsten Folgen für U. Die Finanzverhältnisse nahmen immer noch die besondere Aufmerksamkeit in Anspruch, da das Desizit aus dem Staatshaushalt nicht zu beseitigen war. Es wurden daher frühere Anleihen zu einem geringern Zinsfuß konvertiert und neue Steuern eingeführt, andre erhöht. Die Magyarisierung der Schulen wurde 1883 durch ein Gesetz über die Mittelschulen, welches die Kenntnis des Magyarischen für alle Prüfungen vorschrieb, fortgesetzt. Die Ablehnung eines Gesetzes über die Eheschließung zwischen Christen und Juden durch das Oberhaus (1884) brachte die lange beabsichtigte Reform desselben in Gang. Dieselbe wurde 1886 zum Gesetz erhoben, beseitigte die alte Magnatentafel, die nahezu 900 zu zwei Dritteln gänzlich verarmte Mitglieder zählte, und bestimmte, daß fortan außer 50 von der bisherigen Tafel zu wählenden Magnaten, 30 von der Regierung zu ernennenden Mitgliedern, den katholischen Prälaten und den protestantischen Kirchenhäuptern das Magnatenhaus aus denjenigen Magnaten bestehen solle, welche 3000 Gulden Grundsteuer zahlten. Die Opposition versuchte vergeblich, Tisza zu stürzen; selbst ein Anfang 1889 mit Volksaufläufen verbundener heftiger Ansturm gegen das neue Wehrgesetz, welches die Pflichten der Einjährig-Freiwilligen verschärfte und die Kenntnis der deutschen Sprache von allen Reserve und Landwehroffizieren verlangte, vermochte die Stellung des gewandten Mannes nicht zu erschüttern.

[Litteratur.] Schwandtner, Scriptores rerum hungaricarum (Wien 1746-48, 3 Bde.); Endlicher, Rerum hungar. monumenta Arpadiana (St. Gallen 1849); Katona, Historia critica regum Hungariae (Pest 1779-97, 42 Bde.); Pray, Annales regum Hungariae (Wien 176470, 5 Bde.); Engel, Geschichte des ungarischen Reichs und seiner Nebenländer (Halle 17971804, 4 Bde.); Derselbe, Geschichte des Königreichs U. (Wien 181415, 5 Bde.); Feßler, Geschichte der Ungarn und ihrer Landsassen (neue Bearbeitung von Klein, Leipz. 1867 bis 1883, 5 Bde.); Mailáth, Geschichte der Magyaren (2. Aufl., Regensb. 1852-53, 5 Bde.); Szalay, Geschichte Ungarns (deutsch von Wögerer, Pest 1870 bis 1875, 3 Bde.); Horváth, Geschichte Ungarns (deutsch, das. 1863, 2 Bde.), und desselben größeres Werk in ungarischer Sprache (3. Aufl., das. 1873, 8 Bde.); Krajner, Die ursprüngliche Staatsverfassung Ungarns (Wien 1872); Büdinger, Ein Buch ungarischer Geschichte, 10581100 (Leipz. 1866); Marczali, Ungarns Geschichtsquellen im Zeitalter der Arpaden (Berl. 1882); Salamon, U. im Zeitalter der Türkenherrschaft (deutsch, Leipz. 1887); Horvath, Fünfundzwanzig Jahre aus der Geschichte Ungarns, 182348 (deutsch, das. 1867, 2 Bde.); Szemere, Hungary from 1848 to 1860 (Lond. 1860); Vargyas, Geschichte des ungarischen Freiheitskampfes (Preßb. 1869); Springer, Geschichte Österreichs seit dem Wiener Frieden 1809, Bd. 1 u. 2 (Leipz. 1863-65); Rogge, Österreich von Vuagos bis zur Gegenwart (das. 1872-73, 3 Bde.); Ujfalvy, La Hongrie, son histoire, sa langue, sa litterature (Par. 1872); Léger, La Hongrie politique et religieuse (Brüssel 1860); Derselbe, La Hongrie et les Slaves (das. 1860); Sayous, His toiregenerale des Hongrois (Par. 1876, 2 Bde.); "Ungarische Reichstagsakten"; "Historisches Archiv", herausgegeben von der Ungarischen Historischen Gesellschaft.

Uugarweine, die in Ungarn und seinen ehemaligen Nebenländern erzeugten Weine, zeigen eine außerordentliche Mannigfaltigkeit, aber sämtlich einen südlichen Charakter. Der edelste Ungarwein, welcher eine ganz exzeptionelle Stellung einnimmt, ist der Tokayer (s. Tokay); ihm am nächsten steht der Menes-Magyarat aus dem Arader Komitat, weiße und rote starke Ausbruch- und Tafelweine, dann der Ruster aus dem Ödenburger Komitat, weiße, starke, süße, aromatische Ausbruch- und Tafelweine, von denen die Ausbrüche besonders im Ausland, vor allem in England, beliebt sind. Alle diese Hauptgewächse stufen sich nach Lage, Mostung und Kellerbehandlung von den edelsten Dessertweinen bis zu gewöhnlichen Tischweinen ab. Ausgezeichnete rote Tafelweine kommen von Erlau, Vifonta, Szegszard, Villany, dem Baranyaer Komitat, Ofen und Umgebung, Vajujhely, Krassoer Komitat. Die Szegszarder Weine, etwas schwer und öfters erdig, zeichnen sich besonders durch ihre reiche Farbe aus und werden vielfach exportiert, um auf Medoc verarbeitet zu werden. Die besten Plätze für weiße Weine sind: Magyarat, Somlo, das Veszprimer Komitat, Badacson, die Plattenseegegend, Naszmely, Ermellak, PestSteinbruch, Szerednye, die Komitate Neograd, Hont, Preßburg, Weißenburg, Somogy und Eisenburg. Die besten Somlauer Weine, entsprechend behandelt, stehen dem besten Sauterne nicht nach. Als ungarische Rheinweine kommen verschiedene aus Riesling und Traminer gewonnene Weine in den Handel. Die Weine des Banats und der Woiwodina sind im Durchschnitt den kleinen Ungarweinen gleich und überschreiten nur in seltenen Ausnahmen die dritte Rangklasse. Man bereitet in ganz Ungarn und seinen Nebenländern auch "gekochte Weine aus eingedampftem Most, welche unter den Namen "Wermut" und "Senf" in den Handel kommen. Derartige Senfweine liefert besonders Werschetz. Schaumwein wird in Preßburg und Pest in großem Maßstab dargestellt.

Ungedeckte Noten, die Banknoten, für welche nicht Barvorräte zur Einlösung vorhanden sind (s. Banken, S. 325).

Ungehorsam (Kontumaz), in der Rechtssprache das Nichtbefolgen einer richterlichen Auflage, sei es einer Ladung oder einer richterlichen Anweisung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung. Die Folgen, welche der U. im Strafprozeß nach sich zieht, sind von denjenigen verschieden, welchen der Ungehorsame (Kontumax) im bürgerlichen Rechtsstreit ausgesetzt ist. Denn der moderne Strafprozeß wird von dem Grundsatz der Mündlichkeit des Verfahrens beherrscht, und diesem entspricht die Regel, daß die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung notwendig ist. Nur ausnahmsweise kann bei U. des Angeklagten in dessen Abwesenheit verhandelt und entschieden werden. Die deutsche Strafprozeßordnung unterscheidet dabei zwischen dem abwesenden und dem ausgebliebenen (flüchtigen) Angeklagten. Als abwesend gilt der Angeklagte, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist, oder wenn er sich im Ausland aufhält und seine Gestellung vor das zuständige Ge-

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Ungelt - Unger.

richt nicht ausführbar oder nicht angemessen erscheint. Gegen den abwesenden Angeklagten ist eine Haupt-Verhandlung nur dann statthaft, wenn die strafbare Handlung mit Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, oder wenn es sich um eine Person handelt, die sich der Wehrpflicht entzogen hat. In solchen Fällen ist eine öffentliche Ladung notwendig. Gegen den abwesenden Angeklagten kann eine Beschlagnahme einzelner Vermögensstücke oder des ganzen Vermögens verfügt werden. Gegen einen ohne Entschuldigung ausgebliebenen Angeklagten wird ein Vorführungs- oder ein Haftbefehl erlassen. In seiner Abwesenheit darf nur dann verhandelt werden, wenn seine That mit Haft, Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, oder wenn sich der Angeklagte nach seiner Vernehmung aus der Hauptverhandlung entfernte, endlich auch in leichtern Fällen, wenn das Gericht ihn wegen allzu großer Entfernung seines Aufenthaltsorts vom Erscheinen entbunden hat. Im bürgerlichen Rechtsstreit besteht dagegen das System, daß von einer Partei, welche innerhalb der dazu gesetzten Frist oder in dem dazu bestimmten Termin eine Rechtshandlung nicht vornimmt, angenommen wird, sie verzichte auf ebendiese Rechtshandlung. Bei den gesetzlich bestimmten Notfristen, z. B. bei der Frist zur Einlegung der Berufung, tritt der Verlust des Rechtsmittels mit dem Ablauf der Frist von selbst ein. Außerdem ist ein besonderes Ungehorsams- (Kontumazial-, Versäumnis-) Verfahren und ein ausdrücklicher Antrag (Ungehorsamsbeschuldigung, Accusatio contumaciae) des Gegners erforderlich, um ein Versäumnisurteil (Verurteilung in contumaciam) gegen den Ungehorsamen herbeizuführen (s. Versäumnis). U. gegenüber einem rechtskräftigen Urteil hat die Einleitung der Zwangsvollstreckung (s. d.) zur Folge. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 318 ff., 470 ff., 229 ff.; Zivilprozeßordnung, § 209 ff., 295 ff.

Ungelt (später Umgelt), auch Unrecht, eine frühere Bezeichnung für Aufwandsteuern (insbesondere Steuer vom Kleinverkehr als Vorläufer der spätern Accise), bedeutet nach Lang ("Teutsche Steuerverfassung", 1795) eine außerordentliche Abgabe; von Hüllmann wird dieser Ausdruck auf die Unzufriedenheit der Steuerpflichtigen zurückgeführt.

Unger, 1)Johann Georg, Formschneider, geb. 1715 zu Goos bei Pirna, erlernte in letzterer Stadt die Buchdruckerkunst und trieb zugleich als Autodidakt die Holzschneidekunst. Seit 1740 in Berlin, befaßte er sich von 1757 an ausschließlich mit dem Formschnitt. Unter seinen Arbeiten ist eine Folge von fünf Landschaften hervorzuheben. U. erfand auch eine Druckpresse sowie eine Rammmaschine. Er starb 1788.

2) Johann Friedrich, Buchdrucker, Form und Stempelschneider, Sohn des vorigen, geb. 1750 zu Berlin, trat in die Fußstapfen seines Vaters und bildete sich zu einem der ausgezeichnetsten Männer seines Faches. Die von ihm erfundene Frakturschrift (Ungersche Schrift) hatte Ähnlichkeit mit der Schwabacher Schrift, war aber geschmackvoller. U. wurde 1800 Professor der Holzschneidekunst an der Berliner. Akademie und wirkte in dieser Stellung für die künstlerische Wiederbelebung derselben. Er starb 1804.

3) Franz, Botaniker und Paläontolog, geb. 30. Nov. 1800 auf dem Gut Amthof bei Leutschach in Steiermark, studierte zu Graz, Wien und Prag zuerst die Rechte, dann Medizin, praktizierte seit 1827 als Arzt in Stockerau bei Wien, seit 1830 als Landesgerichtsarzt zu Kitzbühel in Tirol, ward 1836 Professor der Botanik an der Universität Graz, 1850 Professor der Pflanzenphysiologie in Wien, bereiste 1852 Nordeuropa, später den Orient und lebte seit 1866 im Ruhestand auf seinem Landgut bei Graz, wo er 13. Febr. 1870 starb. Er erwarb sich zuerst wesentliche Verdienste um die Paläontologie, wandte sich aber später mehr der Physiologie und Phytotomie zu und förderte namentlich die Lehre von den Zellen und dem Protoplasma. Er schrieb: "Über den Einfluß des Bodens auf die Verteilung der Gewächse" (Wien 1836); "Über den Bau und das Wachstum des Dikotyledonenstamms" (Petersb. 1840); "Über Kristallbildungen in den Pflanzenzellen" (das. 1840); "Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen"(das. 1846); "Anatomie und Physiologie der Pflanzen" (Wien 1855); "Grundlinien der Anatomie und Physiologie der Pflanzen" (das. 1866); "Synopsis plan tarum fossilium" (Leipz. 1845); "Chloris protogaea, Beiträge zur Flora der Vorwelt" (das. 1841-1847); "Genera et species plantarum fossilium (Wien 1850); "Iconographia plantarum fossilium" (das. I852); "Sylloge plantarum fossilium" (das. 1860); "Die Urwelt in ihren verschiedenen Bildungsperioden" (das. 1851, 3. Aufl. 1864); "Versuch einer Geschichte der Pflanzenwelt (das. 1852); "Geologie der europäischen Waldbäume" (Graz 1870). Außerdem veröffentlichte er: "Wissenschaftliche Ergebnisse einer Reise in Griechenland und den Ionischen Inseln" (Wien 1862); "Die Insel Cypern" (mit Kotschy, das. 1865); "Botanische Briefe" (das. 1852); "Botanische Streifzüge auf dem Gebiet der Kulturgeschichte" (das. 1857-67, 7 Tle.). Vgl. Reyer, Leben und Wirken des Naturhistorikers Franz U. (Graz 1871); Leitgeb, Franz U., Gedächtnisrede (das. 1870).

4)Friedrich-Wilhelm, Jurist und Kunsthistoriker, geb. 8. April 1810 zu Hannover, studierte in Göttingen die Rechte, trat dann bei dem Amt Hannover in den praktischen Justizdienst und ward 1838 als Amtsassessor nach Göttingen versetzt, worauf er sich 1840 als Privatdozent in der juristischen Fakultät habilitierte. Seine Anstellung als Sekretär der Universitätsbibliothek (1845) war die Veranlassung, daß er seine Lehrthätigkeit aufgeben mußte. Erst 1858 begann er wi der Vorlesungen und zwar über Kunstgeschichte in der philosophischen Fakultät, was 1862 seine Ernennung zum außerordentlichen Professor und Direktor der akademischen Gemäldesammlung zur Folge hatte. Er starb 22. Dez. 1876 in Göttingen. Als juristischer Schriftsteller hat er auf dem Gebiet der deutschen Rechtsgeschichte Hervorragendes geleistet. Sein bedeutendstes Werk ist die "Geschichte der deutschen Landstände" (Hannov. 1844, 2 Tle.). Außerdem sind zu nennen: "Die altdeutsche Gerichtsverfassung" (Götting. 1842); "Des Richtes Stig" (das. 1847); "Römisches und nationales Recht" (das. 1848). Von seinen kunstgeschichtlichen Schriften sind hervorzuheben: "Die Perspektive" (Götting. 1856); "Die bildende Kunst" (das. 1858); "Übersicht der Bildhauerund Malerschulen seit Konstantin d. Gr." (das. 1860); "Die Bauten Konstantins d. Gr. am Heiligen Grab zu Jerusalem" (das. 1863); "Correggio in seinen Beziehungen zum Humanismus" (Leipz. 1863).

5) Joseph, hervorragender österreich. Jurist und Staatsmann, geb. 2. Juli 1828 zu Wien, studierte daselbst und habilitierte sich 1852 als Privatdozent, ging 1853 als außerordentlicher Professor des Zivilrechts nach Prag, von wo er 1857 wieder nach Wien berufen ward. Lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses, gehörte er vom November 1871 bis Februar 1879 zum Kabinett Adolf Auersperg als Minister ohne Portefeuille, in welcher Eigenschaft er durch sein ausgezeichnetes Rednertalent die Regierung so geschickt

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Ungerade Zahl - Unguentum

vertrat, daß er sich den Namen des "Sprechministers" erwarb. Im Januar 1881 wurde er zum Präsidenten des Reichsgerichts ernannt. Seinen juristischen Ruf begründete er durch das "System des österreichischen allgemeinen Privatrechts" (Bd. 1 u. 2,Leipz. 1856-59, 4. Aufl. 1876; Bd. 6, 1864, 3. Aufl. 1879), ein Werk, welches zu den bedeutendsten Erscheinungen der juristischen Litteratur zählt und in der Entwickelung der österreichischen Jurisprudenz Epoche gemacht hat. Außerdem nennen wir von ihm: "Die Ehe in ihrer welthistorischen Entwickelung" (Wien 1850); "Über die wissenschaftliche Behandlung des österreichischen gemeinen Privatrechts" (das. 1853); "Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen" (das. 1853); "Die rechtliche Natur der Inhaberpapiere" (Leipz. 1857); "Die Verlassenschaftsabhandlung in Österreich" (Wien 1862); "Zur Reform der Wiener Universität" (das. 1869); "Die Verträge zu gunsten Dritter" (Jena 1869). Mit seinem Ministerkollegen Glaser begründete er die "Sammlung von zivilrechtlichen Entscheidungen des k. k. obersten Gerichtshofs" (Wien 1859 ff., 2. Aufl. 1873 ff.).

6) William, Kupferstecher, Sohn von U. 4), geb. 11. Sept. 1837 zu Hannover, bildete sich seit 1854 auf der Akademie zu Düsseldorf unter Keller, arbeitete seit 1857 bei Thäter zu München, kehrte 1860 nach Düsseldorf zurück und ging 1865 nach Leipzig, sodann nach Weimar. Auf Anregung des Verlegers der "Zeitschrift für bildende Kunst" begann er 1866, Gemälde alter, besonders niederländischer, Meister im Museum zu Braunschweig zu radieren, denen 1869 eine zweite Reihe von Blättern nach Gemälden der Kasseler Galerie folgte. Durch diese Vorarbeiten eignete er sich eine so große Gewandtheit in der Handhabung der Radiernadel an, daß er die Kunst der Radierung in Deutschland neu belebte und zahlreiche Nachfolger und Schüler fand. Den Winter von 1871 bis 1872 brachte er in Holland zu, wo die Blätter zur "Frans Hals-Galerie" (mit Text von Vosmaer) entstanden. Von da ab entfaltete er eine sehr umfangreiche Thätigkeit, welche sich auch auf Nachbildungen von Gemälden moderner Künstler erstreckte. Sein Hauptwerk ist die "Galerie des Wiener Belvedere" (mit Text von K. v. Lützow). Von einzelnen Blättern ist besonders die Radierung nach dem Ildefonsoaltar von Rubens (im Auftrag der Gesellschaft für vervielfältigende Kunst in Wien) hervorzuheben. Seine künstlerische Eigenart befähigte ihn vorzugsweise zur Wiedergabe der Gemälde der Niederländer (Rubens, van Dyck, Fr. Hals, Rembrandt), der Venezianer (Tizian, Veronese) und der Spanier (Murillo, Velazquez) der Blütezeit, deren koloristische Wirkungen er mit feinem Verständnis nachzubilden vermag. Er lebt als Professor in Wien.

Ungerade Zahl, eine solche, welche durch 2 nicht teilbar ist, z. B. 1, 3, 5 etc.

Ungericht (altd.), s. v. w. Missethat oder Verbrechen.

Ungern-Sternberg, Alexander, Freiherr von, Romanschriftsteller, geb. 22. April 1806 auf dem väterlichen Gut Noistfer bei Reval, sollte sich dem Studium der Rechte widmen, folgte aber seiner Neigung zur Poesie und lebte seit 1830 in Deutschland, wo er sich nach wechselndem Aufenthalt später bleibend in Dresden niederließ. Er starb 24. Aug. 1868 zu Dannenwalde in Mecklenburg Strelitz. U. hat in einer langen Reihe von Romanen und Novellen, immer aber mit hervorstechender Frivolität, die verschiedenartigsten Stoffe behandelt. Die Rokokozeit ist die eigentliche Domäne seines Talents. Der romanhafte Inhalt dieser Novellen (z. B. "St. Sylvan", Frankf. 1839; "Die gelbe Gräfin", Berl. 180) ist dürftig, die künstlerische Komposition schwach, die. Charakteristik oft oberflächlich; aber der kulturhistorische Hintergrund ist treu und sicher gezeichnet so namentlich in "Berühmte deutsche Frauen des 18. Jahrhunderts" (das. 1848). Zu dem Besten, was U. schrieb, gehören die Erzählungen: "Galathee (Stuttg. 1836) und "Psyche" (Frankf. 1838, 2 Bde.) Als der soziale Tendenzroman Mode wurde, trat er mit "Diane" (Berl. 1842, 3 Bde.) und "Paul" (Hannover 1845, 3 Bde.) hervor, ohne es freilich zur rechten ethischen und psychologischen Tiefe zu bringen. Letzteres Werk hatte zugleich die Absicht, für eine Reorganisation des Adels Propaganda zu machen, und diese Tendenz bewirkte 1848 des Verfassers Anstellung als Mitarbeiter am Feuilleton der "Kreuzzeitung". Da aber seine "Neupreußischen Zeitbilder" (Brem. 1848-49, 2 Bde.) wenig Beifall fanden, ließ er die Politik fallen und suchte durch die Erfindung von Pikantem auf frivolem Gebiet zu gefallen, so namentlich in den "Braunen Märchen" (das. 1850, 4. Aufl. 1875) und in den "Rittern von Marienburg" (Leipz. 1853, 3 Bde.). Die "Erinnerungsblätter" (Leipz. 185560, 6 Bde.) erzählen des Verfassers Lebensgeschichte. Viel Fesselndes enthält die "Dresdener Galerie" (Leipz. 185758, 2 Bde.), eine Reihe von Kunstnovellen und biographischen Skizzen. Die historischen Romane: " Dorothea von Kurland " (Leipz. 1859, 3 Bde.), " Elisabeth Charlotte" (das. 1861, 3 Bde.), "Peter Paul Rubens" (das. 1862) u. a. verfielen schon völlig dem Ton der Leihbibliothek. Kleinere Erzählungen erschienen gesammelt als "Novellen" (Stuttg. 18323, 5 Bde.), "Erzählungen und Novellen" (Dess. 1844, 4 Bde.) und "Kleine Romane und Erzählungen" (Jena 1862, 3 Bde.).

Unger-Sabatier (spr. -ssabatjeh, in Italien Ungher genannt), Karoline, Opernsängerin, geb. 1800 zu Wien, wurde von Ronconi in Mailand ausgebildet und debütierte 1819 in Wien als Cherubin in Mozarts "Figaro". Dort engagierte sie der Unternehmer Barbaja für Italien, wo sie in allen großen Städten weniger durch die Kunst als durch die dramatische Kraft ihres Gesanges Begeisterung erregte. Im Dezember 1833 errang sie auch am italienischen Theater in Paris einen glänzenden Erfolg. 1840 verließ sie die Bühne, nachdem sie sich mit Sabatier verheiratet hatte, und zog sich auf eine Villa bei Florenz zurück, wo sie 23. März 1877 starb.

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