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Meyers Konversationslexikon Band 15

Übersicht (continued 59)

Reading edition

Ulceration (lat.), Verschwärung, s. Geschwür.

Ulcus (lat.), s. v. w. Geschwür.

Ule, Otto, naturwissenschaftl. Schriftsteller, geb. 22. Jan. 1820 zu Lossow bei Frankfurt a. O., studierte seit 1840 in Halle und Berlin erst Theologie, sodann Naturwissenschaften, war 1845-48 Lehrer am Gymnasium in Frankfurt a. O., hielt daselbst im Winter 1847 und 1848 Vorträge über die Entwickelungsgeschichte des Weltalls und beteiligte sich lebhaft an den politischen Kämpfen jener Jahre. Nachdem er einige Zeit als Lehrer an der Fortbildungsschule zu Quetz bei Halle gewirkt hatte, privatisierte er in Halle und starb hier 6. Aug. 1876. Von seinen Schriften, die einerseits durch gemütvolles Eingehen auf die Vorgänge, namentlich in der unbelebten Welt, zur Naturerkenntnis zu führen, anderseits nicht bloß Verstandes-, sondern auch Humanitätshildung zu fördern suchen, sind hervorzuheben: "Das Weltall" (3. Aufl., Halle 1859, 3 Bde.); "Physikalische Bilder" (das. 1854-57, 2 Bde.); "Die neuesten Entdeckungen in Afrika" (das. 1861); "Die Wunder der Sternenwelt" (Leipz. 1861; 2. Aufl. von Klein, 1877); "Populäre Naturlehre" (das. 1865 -1867); "Warum und Weil", Fragen und Antworten physikalischen Inhalts (chemischer Teil, 3. Aufl., Berl. 1887; physikalischer Teil, 6. Aufl. 1886); "Kleine naturwissenschaftliche Schriften" (Leipz. 1865-68, 5 Bde.). Auch gab er eine Bearbeitung von Réclus' "La terre" (Leipz. 1873-76, 2 Bde.). Mit Karl Müller und Roßmäßler gründete er 1852 die Zeitschrift "Die Natur".

Uleåborg (sinn. Oulu), das nördlichste und größte Gouvernement des Großfürstentums Finnland, umfaßt das nördliche Österbotten und Lappland und hat einen Flächenraum von 165,641 qkm (3008,2 QM.) mit (1886) 228,993 Einw. Das Land ist reich bewässert durch mehrere Seen (Uleåträsk, Kitkajärvi, Kemijärvi, Kiandosee, Enare u. a.) und große Flüsse, z. B. Oulunjoki, Kemijoki, Uleåelf, Ijojoki, Torneåelf. Im innern und östlichen Teil sind noch die großen Wälder und Moräste überwiegend, und der Boden ist meist unkultiviert; in der westlichen Küstengegend aber ist der Ackerbau vorherrschend. Der Fischfang und der Holzbetrieb sind bedeutend im ganzen Land. Im N. (Lappland) wohnen noch etwa 600 nomadisierende Lappen, deren Hauptbeschäftigung die Renntierzucht ist. - Die Stadt U., am Bottnischen Meerbusen und an der Mündung des Uleåelf, brannte 1822 großenteils ab und ist seitdem freundlicher und geräumiger wieder aufgebaut worden. Sie ist Sitz des Gouverneurs und eines deutschen Konsuls, hat ein Lyceum, ein Hospital, Schiffswerften, mehrere Fabriken und (1886) 11,578 Einw., welche Handel, besonders mit Teer, Pech und Holzwaren, treiben. U. wurde 1605 gegründet. Während des Kriegs 1854 brannten die Engländer im hiesigen Hafen mehrere Schiffe nebst dem Teerhof nieder.

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Ulemas - Ulibischew.

Ulemas (arab., "Wissende "), in der Türkei die Rechts- und Gottesgelehrten, welche ihr Wissen gleichmäßig aus dem Koran ziehen, werden in den Medressen (s. d.) von den Muderris gebildet und zerfallen in Kultusdiener oder Imame (s. d.), Gottesgelehrte oder Muftis (s. d.) und Richter oder Kadis (s. d.). Auch die Gebetausrufer oder Muezzins (s. d.) gehören zu den U. Das Oberhaupt der U. ist der Scheich ul Islam.

Ulen, s. Neunauge.

Ulex L. (Stechginster, Heckensame), Gattung aus der Familie der Papilionaceen, Sträucher mit in Dornen auslaufenden, kantig gestreiften Ästen, einfachen, ebenfalls zu Dornen verhärteten, linealen Blättern, meist einzeln in den Winkeln der obern Blätter stehenden Blüten und angeschwollener, wenigsamiger Hülse, die kaum länger als der Kelch ist. Die Samen sind mit einem Wulst versehen. U. europaeus L. (Heideginster), bis 1,6 m hoher, dem Wacholder ähnlicher, aber schwach beblätterter Strauch mit gelben Blüten, wächst im westlichen Mittel- und Südeuropa, kommt auch noch auf sandigen Heiden des westlichen Norddeutschland vor und wird als Heckenpflanze kultiviert. Die zerquetschten Blätter liefern gesundes Pferdefutter, und eine Varietät in der Normandie mit nicht dornig erhärtenden Blättern wird auch als Schaffutter benutzt und nebst einigen andern Arten als Zierpflanze kultiviert. Vgl. Riepenhausen-Crengen, Stechginster (Leipz. 1889).

Ulfeldt (Uhlefeld), Korfiz (Cornifex), Graf, dän. Edelmann, geb. 10. Juni 1606, lebte lange Zeit im Ausland, erlangte 1636 durch die Heirat mit der Gräfin Leonore Christine von Schleswig-Holstein, einer Tochter König Christians IV. von Dänemark von seiner Geliebten Christine Munk, großen Einfluß, Reichtum und hohe Ämter, ward Reichshofmeister, suchte nach Christians IV. Tod 1648 Friedrichs III. Thronbesteigung zu hindern, um die Krone seinem Schwager zuzuwenden, ward dennoch von Friedrich III. in seinen Ämtern belassen, verletzte aber durch seine Anmaßung besonders die Königin Sophie Amalie und entfloh, als er eines Mordanschlags gegen den König beschuldigt wurde, 1651 erst nach Holland, dann nach Schweden, das er zum Kriege gegen Dänemark aufreizte, ward nach dem Frieden von Roeskilde 1658 in seine Würden wieder eingesetzt, entfloh nach Einführung der absoluten Monarchie in Dänemark von neuem und starb 20. Febr. 1664 bei Basel, nachdem er in Dänemark zum Tod verurteilt worden war. Seine Gemahlin wurde von Karl II. von England, bei dem sie Hilfe für U. erbat, 1663 an Dänemark ausgeliefert und von ihrer Feindin, der Königin, im blauen Turm in Kopenhagen gefangen gesetzt, in dem sie 22 Jahre bis nach dem Tode der Königin 1685 schmachtete. Sie starb 1698. Vgl. I. Ziegler, Denkwürdigkeiten der Gräfin zu Schleswig-Holstein, Leonora Christina, vermählten Gräfin U. (2. Aufl., Wien 1879); Smith, Leonora Cristina Grevinde Ulfeldts Historie (Kopenh. 1879-81, 2 Bde.).

Ulfilas (Ulfila, Wulfilas, "Wölfel"), der Apostel der Goten, geb. 310 oder 311 von christlichen Eltern, die durch die Goten aus Kappadokien in die Gefangenschaft geführt worden waren. Im J. 341 wurde er von Eusebios von Nikomedia (s. d.) zum Bischof geweiht, wirkte dann seit 348 unter den arianischen Westgoten, flüchtete aus Anlaß einer Christenverfolgung um 355 mit einem großen Teil derselben über die Donau in das römische Reich und starb in Konstantinopel, wohin ihn Kaiser Theodosius berufen hatte, 381. Von seinen schriftstellerischen Arbeiten hat sich nur ein Teil seiner gotischen Bibelübersetzung erhalten. Derselben legte er zu Grunde für das Alte Testament die Septuaginta und für das Neue auch einen griechischen Text, aber unter beständiger Zurateziehung einer lateinischen Übersetzung (Itala!). Daß er für seine Übersetzung ein gotisches Alphabet erfunden habe, berichten mehrere Schriftsteller ausdrücklich; dasselbe beruht im wesentlichen auf dem griechischen Alphabet. Jedenfalls bleibt ihm der Ruhm, zuerst die Sprache seines Volkes in zusammenhängender schriftlicher Darstellung angewandt und ihr durch die Bibelübersetzung einen festen Halt gegeben zu haben. Aus Italien kam ein um 500 geschriebener Prachtkodex der Evangelien, mit silbernen Buchstaben auf purpurfarbenes Pergament geschrieben, nach dem Kloster Werden an der Ruhr, dann nach Prag und nach der Eroberung dieser Stadt durch den schwedischen General Königsmark nach Schweden, wo er seit 1669 unter dem Namen des "Codex argenteus" (faksimiliert hrsg. von Uppström, Ups. 1854) in der Bibliothek der Universität Upsala aufbewahrt wird. Von derselben Übersetzung ward auf Palimpsesten aus dem Kloster Bobbio (jetzt in der Ambrosianischen Bibliothek zu Mailand) 1817 durch Angelo Mai und Castiglione ein Teil des Matthäus und der Paulinischen Briefe entdeckt, nachdem schon 1758 der Wolfenbüttler Geistliche Knittel einige Stücke des Römerbriefs in einem Wolfenbüttler Palimpsest (Codex Carolinus) aufgefunden hatte. Außerdem existieren noch einige Stellen aus Esra und Nehemia. Gleichwohl reichen die genannten Bruchstücke aus, um den ganzen Bau jenes altgermanischen Dialekts zu erkennen. Nach U. und mit deutlicher Benutzung seiner Evangelienübersetzung verfaßte später ein Gote, vielleicht erst im 6. Jahrh., eine paraphrasierende Erklärung des Evangeliums Johannis, deren ebenfalls aus Bobbio stammende Bruchstücke zuerst von Maßmann herausgegeben worden sind ("Skeireins aivaggeljons thairch Johannen", Münch. 1834). Derselbe Gelehrte entzifferte (in der "Germania" 1868) einige weitere Bruchstücke von U.' Übersetzung der Paulinischen Briefe, die Reifferscheid in einem Turiner Kodex gefunden hatte. Gesamtausgaben der gotischen Sprachdenkmäler lieferten v. d. Gabelentz und Löbe (Altenb. 1843-46, 2 Bde.), auch Maßmann (Stuttg 1857), Stamm (8. Aufl. von Heyne, 1885) und Bernhardt (Halle 1875, Textausg. 1884). Vgl. Waitz, Über das Leben und die Lehre des U. (Hannov. 1840); Bessel, Über das Leben des U. (Götting. 1860); Krafft in der "Realencyklopädie der theologischen Wissenschaften" (2. Aufl., Bd. 16); Kauffmann, Untersuchungen zur Geschichte U.' ("Zeitschrift für deutsches Altertum", Bd. 27).

Uliasserinseln, s. Amboina.

Uliassutai, Hauptstadt des gleichnamigen Kreises in der nordwestlichen Mongolei, aus einer Zivil- und einer befestigten Militärstadt bestehend, ist für den sibirischen Handel wichtig und hat etwa 4000 Einw.

Ulibischew, Alexander, russ. Staatsrat und Musikschriftsteller, geb. 1795 zu Dresden von russischen Eltern, ward hier auch erzogen und erwarb sich im Violinspiel eine ungewöhnliche Fertigkeit. Später widmete er sich der Diplomatie, zog sich aber 1830 auf seine Güter bei Nishnij Nowgorod zurück, wo er sich bis zu seinem 24. Jan. 1858 (a. St.) erfolgten Tod als praktischer und theoretischer Musiker eifrig beschäftigte. U. hat sich durch seine gründliche, feinsinnige und begeistert geschriebene "Biographie de Mozart" (deutsch von Gantter, 2. Aufl., Stuttg. 1859) einen verdienten Namen gemacht; weniger Erfolg hatte ein zweites Werk: "Beethoven, ses critiques et

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Ulietea - Ulm.

ses glossateurs" (Leipz. 1857; deutsch von Bischoff, das. 1859), da hier der Autor bei seiner einseitigen Verehrung Mozarts vielfach zu schiefen und ungerechten Urteilen über Beethoven gelangt. Zur Hebung und Läuterung des Musikgeschmacks in Rußland hat U. jedenfalls viel beigetragen.

Ulietea, Insel, s. Raiatea.

Ulixes, s. Odysseus.

Ulkun, albanes. Name von Dulcigno (s. d.).

Uller, in der nord. Mythologie Sohn der Sonnengöttin Sif (s. d.) und Stiefsohn des Thor, der schnelle Bogenschütze, der mit seinem Bogen (dem Regenbogen) als Pfeile die Blitze entsendet.

Ullersdorf, Dorf und Rittergut im preuß. Regierungsbezirk Breslau, Kreis Glatz, an der Biele, hat eine kath. Kirche, ein Schloß mit Park, einen 23 m hohen eisernen Obelisken zu Ehren der Königin Luise, eine große Flachsspinnerei und (1885) 2649 Einw.

Ulleswater (spr.ölleswater), See in England, zwischen Cumberland und Westmoreland, eine Miniaturausgabe des Vierwaldstätter Sees, 14 km lang. Durch den Eamont entleert er sich in den Eden.

Ullmann, Karl, evangel. Theolog, geb. 15. März 1796 zu Epfenbach in der Pfalz, studierte zuHeidel- berg und Tübingen Theologie, habilitierte sich 1819 an ersterer Universität als Privatdozent und ward 1821 zum außerordentlichen, 1826 zum ordentlichen Professor der Theologie ernannt. 1829 folgte er einem Ruf als Professor nach Halle, kehrte aber 1836 als Professor nach Heidelberg zurück, ward 1853 zum evangelischen Prälaten und Mitglied des Oberkirchenrats von Baden berufen und 1856 zum Direktor des letztern in Karlsruhe ernannt, wo er, seit 1861 im Ruhestand, 12. Jan. 1865 starb. Seit 1828 gab er mit Umbreit die "Theologischen Studien und Kritiken" (Hamb. 1828) heraus. Von seinen Schriften, die für die sogen. Vermittelungstheologie klassisch sind, heben wir hervor: "Gregorius von Nazianz, der Theolog" (Darmst. 1825; 2. Aufl., Gotha 1867); "Johann Wessel, ein Vorgänger Luthers" (Hamb. 1834), später unter dem Titel: "Reformatoren vor der Reformation" (2. Aufl. 1866, 2 Bde.); "Historisch oder mythisch?" (das. 1838); "Über den Kultus des Genius" (das. 1840); "Über die Sündlosigkeit Jesu" (das. 1841, 7. Aufl. 1863); "Die bürgerliche und politische Gleichberechtigung aller Konfessionen" (Stuttg. l848); "Das Wesen des Christentums" (Hamb. 1849; 5. Aufl., Gotha 1865). Vgl. Beyschlag, K. Ullmann (Gotha 1867).

Ullmannia, s. Holz, fossiles.

Ullmannit, s. Nickelantimonkies.

Ulloa, Don Antonio d', einer der verdienstvollsten Spanier im 18. Jahrh., geb. 12. Jan. 1716 zu Sevilla, widmete sich dem Seedienst, ward schon 1733 Kapitän einer königlichen Fregatte, begleitete 1734 einige Mitglieder der Pariser Akademie nach Peru, um dieselben bei der Gradmessung am Äquator zu unterstützen, durchforschte dann bis 1744 die spanischen Besitzungen in Südamerika und setzte die von den Briten bedrohten Küsten in Verteidigungszustand. Nach seiner Rückkehr bereiste er noch fast alle Meere Europas und einen großen Teil des Festlandes. Er beförderte in seinem Vaterland den Aufschwung der königlichen Wollmanufakturen, vollendete die großen Kanäle und Hafenbassins von Cartagena und Ferrol und belebte die berühmten Quecksilberminen von Almaden und Huancavelica in Peru, wohin er 1755 als Geschwaderchef gegangen war. Bald darauf erhielt er den Oberbefehl über die Flotte in dem westindischen Meer, nahm 1762 Louisiana in Besitz und ward 1764 Gouverneur davon, kehrte aber schon 1767 nach Spanien zurück, worauf er zum Generalleutnant der königlichen Flotten und zum Generaldirektor der ganzen spanischen Marine ernannt wurde. 1780 in den Ruhestand versetzt, blieb er Direktor der Artillerie- und Marineschule in Cadiz. Er starb 5. Juli 1795 auf seinem Landsitz unweit Cadiz. Er schrieb: "Relacion historica del viage a la America meridional" (Madr. 1748); "Noticias americanas sobre la America meridional y la septentrional-oriental" (das. 1772; deutsch, Leipz. 178l, 2 Bde.); "Noticias secretas di America" (Lond. 1826).

Ullr., bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für Ullrich, Beamter in Linz. Entomolog.

Ulm, Hauptstadt des württemberg. Donaukreises, am linken Ufer der Donau, die hier die Blau und Iller aufnimmt und schiffbar wird, Knotenpunkt der Linien U.-München-Simbach und U.-Kempten der Bayrischen und Bretten-Friedrichshafen, Aalen-U. und U.-Sigmaringen der Württembergischen Staatsbahn, 590 m ü. M., ist mit der gegenüber auf bayrischem Gebiet gelegenen Stadt Neuulm (s. d.) eine Festung ersten Ranges (bis 1866 deutsche Bundesfestung). Die Werke, 1842 bis 1866 angelegt und neuerdings verstärkt, bilden einen kaum in fünf Stunden zu umschreitenden Gürtel von Mauern, Gräben, Wällen u. Türmen, um die sich wieder ein weiter Kranz von Vorwerken lagert. Die merkwürdigsten Gebäude der nach altreichsstädtischer Weise eng u. unregelmäßig gebauten Stadt sind: das Rathaus (15. Jahrh.) mit dem Marktbrunnen (sogen. "Fischkasten"), die ehemalige Komturei des Deutschen Ordens (jetzt Kaserne), das sogen. Palais (jetzt Sitz der Kreisregierung), das Zeughaus, Gouvernementsgebäude, mehrere Kasernen und unter den Kirchen besonders das protestantische Münster, ein großartiger gotischer Bau in den reinsten Verhältnissen, an dessen Restauration seit Jahrzehnten gearbeitet wird, und der demnächst seiner Vollendung entgegensieht. Er bedeckt einen Flächenraum von 5100 qm und wird hinsichtlich seines Umfangs in Deutschland nur von dem Kölner Dom übertroffen. Das fünfschiffige, von mächtigen Säulen getragene Innere ist 139 m lang, 57 m breit und durch edle Einfachheit von erhebender Wirkung; es enthält ausgezeichnete Holzschnitzereien (Chorstühle von Jörg Syrlin dem ältern), Skulpturen, Ölgemälde und Fensterglasmalereien und eine 1856 erbaute, 1888 veränderte große Orgel mit 100 Registern und 6286 Pfeifen. Das Mittelschiff erreicht eine Höhe von 41 m, die vier Seitenschiffe von je 23 m, das Chor von 29 m. Der über dem prachtvollen Hauptportal sich erhebende Turm, welcher (das hölzerne Notdach nicht gerechnet) nur bis zur Höhe von 75 m fertig gebracht war, ist seit 1885 im Ausbau begriffen und wird, nach dem Originalriß des Matthäus Böblinger ausgeführt, eine Höhe von 151 m erreichen. Der Bau des Münsters wurde 1377 begonnen und bis 1494 fortgeführt. Die beiden andern Kirchen Ulms sind die Heilige Dreifaltigkeitskirche und die katholische Kirche (mit sehenswerten Skulpturen). Von neuern Bauwerken sind noch die 1832 vollendete Donaubrücke (Wilhelm Ludwigs-Brücke), die Eisenbahnbrücke, mehrere Schulhäuser, ein Schlachthaus und der Bahnhof zu erwähnen. Die Bevölkerung betrug 1885 mit der Garnison (ein Grenadierreg. Nr. 123, ein Infanteriereg.

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Ulmaceen - Ulpianus.

Nr. 124, 3 Eskadr. Dragoner Nr. 26, ein Feldartilleriereg. Nr. 13, ein Fußartilleriebat. Nr. 13 und ein Pionierbat. Nr. 13) 33,610 Seelen, darunter 24,295 Evangelische, 8488 Katholiken und 667 Juden. U. ist einer der wichtigsten Industrie- und Handelsplätze Württembergs. Man findet hier starke Lein- und Baumwollweberei, ferner Fabriken für Leder, Asphalt, Feuerwehrrequisiten, Turmuhren, künstliche Blumen, Dachpappe, Karten, Tabak, Zement, Maschinen, Gußstahl, eiserne Möbel und Kochgeschirre, Nähmaschinen, mathematische, physikalische, optische und musikalische Instrumente, Wagen, chemische Produkte, Messing-, Korb- und Holzwaren (Ulmer Pfeifenköpfe), Hüte, Malz etc. Außerdem hat U. bedeutende Gerbereien, Bierbrauereien, Färbereien, Eisen- und Kupferhämmer, eine Glockengießerei, große Bleichen, Schiffbau etc., starken Obst- und Gemüsebau und Blumenzucht. Der lebhafte Handel, unterstützt durch eine Handels- und Gewerbekammer, durch eine Reichsbanknebenstelle und mehrere Bankinstitute, ist besonders Holz-, Produkten- und Speditionshandel. Unter den Messen und Märkten sind noch die Tuch- und Ledermesse sowie die Fruchtmärkte von Bedeutung. An Bildungs- und andern öffentlichen Anstalten befinden sich dort: ein Gymnasium, ein Realgymnasium, eine Realanstalt, eine Frauenarbeitsschule, eine landwirtschaftliche Winterschule, ein Verein für Kunst und Altertum, eine Stadtbibliothek von 30,000 Bänden, ein Theater und ein Museum; ferner ein Witwen- und Waisenhaus, ein großes Hospital, eine Badeanstalt etc. U. ist Sitz der Kreisregierung, eines Oberamtes, eines Landgerichts, eines Generalsuperintendenten, eines Hauptzollamtes, eines Festungsgouverneurs und -Kommandanten, des Stabes der 27. Division und der 53. und 54. Infanterie- wie der 27. Kavalleriebrigade. Die städtischen Behörden zählen 19 Magistratsmitglieder und 18 Stadtverordnete. Zum Landgerichtsbezirk U. gehören die 8 Amtsgerichte zu Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim, Münsingen und U.

Geschichte. U., in der Karolingerzeit ein königliches Hofgut mit einer Pfalz, wird zuerst 854 erwähnt und wurde von Ludwig dem Deutschen und seinen Nachfolgern mehrfach zur Abhaltung von Reichsversammlungen benutzt. Seit 1027 ist es als Stadt nachzuweisen und wurde bald Hauptstadt des Herzogtums Schwaben. Wegen seiner Anhänglichkeit an die Hohenstaufen wurde U. 1134 von Heinrich dem Stolzen von Bayern niedergebrannt und geplündert. Doch erhob sich die Stadt seit 1140 zu neuer Blüte und erscheint schon 1155 als Reichsstadt. 1274 erhielt sie dieselben Freiheiten wie Eßlingen. Sie stand unter der Vogtei der Grafen von Dillingen, dann der von Württemberg. 1247 widerstand sie heldenmütig dem Gegenkönig Heinrich Raspe. 1331 trat sie in den Schwäbischen Städtebund und beteiligte sich auch 1376 an der Einigung der schwäbischen Städte. Eine Belagerung durch Kaiser Karl IV. in demselben Jahr blieb erfolglos. An dem Krieg von 1388 nahm U. als Vorort des Städtebundes hervorragenden Anteil. Seine Blütezeit fällt in die zweite Hälfte des 14. Jahrh., wo es jedoch nur eine Bevölkerung von 20,000 Einw. und ein Gebiet von 926 qkm (17 QM.) hatte. Die Reformation fand früh in U. Eingang; schon 1526 trat die Stadt dem Torgauer, 1530 dem Schmalkaldischen Bund bei, mußte sich aber 1546 Karl V. unterwerfen und 1548 das Augsburger Interim annehmen. Der Vertrag von U. (3. Juli 1620) stellte den Frieden zwischen der Union und Liga her; 14. März 1647 wurde daselbst ein Waffenstillstand zwischen Bayern, Frankreich und Schweden abgeschlossen. Am 26. Sept. 1796 fand hier ein Gefecht zwischen den Österreichern unter Latour und der französischen Arrieregarde unter Moreau statt. Durch den Reichsdeputationsrezeß von 1803 verlor U. die Reichsfreiheit und ward Hauptstadt des bayrischen Oberdonaukreises, 1805 aber von den Österreichern besetzt. Bald darauf wurde hier der österreichische Feldzeugmeister General Mack durch die Franzosen unter Napoleon I. eingeschlossen und mußte sich 17. Okt. mit 23,300 Mann kriegsgefangen ergeben. Infolge des Wiener Friedens 14. Okt. 1809 ward U. von Bayern an Württemberg abgetreten, 1842 zur Bundesfestung ersten Ranges bestimmt und der Bau der Befestigungen namentlich von dem preußischen General v. Prittwitz geleitet. Seit 1871 ist es deutsche Reichsfestung. Vgl. Jäger, Ulms Verfassung im Mittelalter (Heilbr. 1831); Pressel, Ulmisches Urkundenbuch (Stuttg. 1873); Derselbe, U. und sein Münster (Ulm 1878); Haßler, Ulms Kunstgeschichte im Mittelalter (Stuttg. 1872); Fischer, Geschichte der Stadt U. (das. 1863); Schultes, Chronik von U. (das. 1881); v. Löffler, Geschichte der Festung U. (das. 1881).

Ulmaceen, dikotyle Pflanzenfamilie aus der Ordnung der Urticinen, Bäume und Sträucher mit wechselbständigen, einfachen, gestielten, fiedernervigen, gesägten, rauhen Blättern mit abfallenden Nebenblättern und mit zwitterigen oder durch Fehlschlagen eingeschlechtigen Blüten, welche in Büscheln stehen, die aus besondern, an der Seite der Zweige stehenden Knospen hervorkommen. Das Perigon ist krautartig oder etwas gefärbt, fast glockenförmig, mit vier- oder fünf-, bisweilen achtspaltigem Saum. Die meist in der gleichen Anzahl vorhandenen Staubgefäße sind im Grunde des Perigons, den Abschnitten desselben gegenüberstehend, inseriert. Der Fruchtknoten ist oberständig, aus zwei Karpellen gebildet, zwei- oder einfächerig, mit einer hängenden, anatropen Samenknospe in jedem Fach. Die zwei abstehenden Griffel sind an der Innenseite mit den Narbenpapillen besetzt. Die Frucht ist vom stehen bleibenden Perigon umgeben, bald eine häutige Flügelfrucht, bald ein lederartiges, glattes oder schuppiges Nüßchen, durch Fehlschlagen stets einfächerig und einsamig. Der Same hat eine häutige Schale, kein Endosperm und einen geraden Embryo mit flachen Kotyledonen und kurzem, nach oben gekehrtem Würzelchen. Vgl. Planchon, Ulmaceae, in De Candolles "Prodromus", Bd. 17. Die aus ca. 140 Arten bestehenden U. sind über die gemäßigte Zone der nördlichen Halbkugel verbreitet; Vertreter der jetzt lebenden Gattungen Ulmus und Planera kommen auch fossil in zahlreichen Blätterabdrücken in Tertiärschichten vor. Manche sind als Holzpflanzen und Zierbäume bemerkenswert

Ulme, s. Rüster.

Ulmen, im Bergbau die Seitenwände der Stollen; vgl. Bergbau, S. 723.

Ulmin, Ulminsäure, s. Humus.

Ulna (lat.), Elle, Ellbogenknochen; Arteria ulnaris, Ellenschlagader etc.

Ulothricheen, Familie der Algen aus der Ordnung der Zoosporeen (s. Algen [3], S. 342).

Ulpianus, Domitius, berühmter röm. Rechtsgelehrter, geboren um 170 n. Chr. zu Tyros, begann seine öffentliche Thätigkeit in Rom unter Septimius Severus als Assessor erst eines Prätors, dann Papinians, bekleidete unter Alexander Severus, dessen Lehrer und Vormund er gewesen war, die höchsten Ämter und ward 228 als Praefectus praetorio von

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Ulricehamn - Ulrich von Türheim.

den über seine Strenge erbitterten Prätorianern vor den Augen des Kaisers ermordet. Als Jurist nimmt U. den ersten Rang nach Papinian ein. Seine beiden Hauptwerke sind die dogmatischen Darstellungen des prätorischen Rechts ("Ad edictum", in 83 Büchern) und des Zivilrechts ("Ad Sabinum", in 51 Büchern). Sie bilden die Grundlage der Pandekten und haben den dritten Teil des in denselben angesammelten Stoffes geliefert. Wertvoll ist auch die kleine Schrift "Tituli ex corpore Ulpiani", gewöhnlich "Ulpiani fragmenta" genannt, herausgegeben von Hugo (5. Aufl., Berl. 1834), Böcking (4. Aufl., mit Faksimile der vatikanischen Handschrift, Leipz. 1855), Vahlen (Bonn 1856), Huschke (5. Aufl., Leipz. 1886) und Krüger (Berl. 1878). Ein Fragment von U.' Institutionen, welches 1835 in der Wiener Hofbibliothek gefunden wurde, gab Endlicher (Wien 1835) heraus. Vgl. Schilling, Dissertatio critica de Ulpiani fragmentis (Bresl. 1824); Heimbach, Über Ulpians Fragmente (Leipz. 1834). Der sogen. "U. de edendo" ist eine mittelalterliche Prozeßschrift aus der Zeit der Glossatoren (hrsg. von Hänel, Leipz. 1838).

Ulricehamn (früher Bogesund), Landstadt im schwed. Län Elfsborg, am See Asunden und an der Eisenbahn U.-Wartofta, hat ein Pädagogium, Gewerbeschule, Dampfsäge, Brauerei u. (1885) 1134 Ew. Hier 18. Jan. 1520 Schlacht zwischen den Schweden und Dänen, in welcher der schwedische Reichsvorsteher Sten Sture der jüngere tödlich verwundet ward.

Ulrich, Herzog von Württemberg, geb. 1487, Sohn des wahnsinnig gewordenen Grafen Heinrich IV., wurde bei seinem Vetter, dem Herzog Eberhard I., mit dem Bart, erzogen und kam schon 1498, nach der Absetzung des Herzogs Eberhard II., zur Regierung, die er 19. Juli 1503 selbständig übernahm. Er beteiligte sich 1504 am bayrisch-landshutischen Erbfolgekrieg, vollstreckte im Verein mit Hessen die Acht gegen den Pfalzgrafen Philipp und erlangte im Frieden eine bedeutende Gebietsvergrößerung. Hierauf aber ergab er sich den rauschendsten Vergnügungen, in denen er Ersatz für seine unglückliche Ehe mit der Prinzessin Sabine von Bayern, einer Schwestertochter des Kaisers Maximilian, suchte, während er die Regierung treulosen Räten überließ. Die schon zuvor beträchtlichen Schulden der Familie wuchsen bald bis zu 1 Mill. Gulden heran; schwere Abgaben und unfruchtbare Jahre machten die Unterthanen unzufrieden, und so erhob sich 1514 der Aufstand des "armen Konrad , den U. nur dadurch dämpfen konnte, daß er im Tübinger Vertrag, worin das Land die Bezahlung der fürstlichen Schulden übernahm, dem Volk außerordentliche Rechte und Freiheiten einräumte. Am 7. Mai 1515 ermordete der Herzog auf der Jagd im Böblinger Wald eigenhändig Hans v. Hutten, den er in dem Verdacht allzu großer Vertraulichkeit mit seiner Gemahlin hatte, und reizte dadurch auch den Kaiser, das bayrische Herzogshaus, bei welchem die Herzogin Sabine Zuflucht gesucht, und den Adel, an dessen Spitze sich die Huttens, vor allen Ulrich v. Hutten (s. d.), als Rächer stellten, gegen sich auf. Er wurde daher 11. Okt. 1516 und zum zweitenmal im Juli 1518 in die Acht erklärt und, nachdem er noch gegen seine Feinde grausam gewütet und die Reichsstadt Reutlingen erobert und sie zu einer Landstadt gemacht hatte, im April 1519 vom Schwäbischen Bund vertrieben und floh nach einem mißlungenen Versuch der Wiedereroberung seines Landes nach Mömpelgard. Das Land verkaufte der Schwäbische Bund 1520 für den Ersatz der Kriegskosten an Kaiser Karl V., der 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg seinen Bruder Ferdinand damit belehnte. U. begab sich nach längerm Aufenthalt im Ausland zum Landgrafen Philipp von Hessen nach Marburg, wo er für die Reformation gewonnen wurde. Nachdem sich 1534 der Schwäbische Bund aufgelöst hatte, führte Philipp von Hessen U. an der Spitze von 20,000 Mann nach Württemberg zurück, wo der Sieg bei Lauffen am Neckar 13. Mai ihm sein Herzogtum wieder verschaffte; doch mußte U. dasselbe in dem am 29. Juni d. J. zu Kaaden in Böhmen mit Ferdinand zu stande gekommenen Vergleich als österreichisches Afterlehen anerkennen. Bald nachher führte er in seinem Lande das Reformationswerk zu Ende. Als Mitglied des Schmalkaldischen Bundes ließ er 1546 eine beträchtliche Truppenzahl zum Heer der Verbündeten an die Donau vorrücken; nach dem unglücklichen Ausgang des Kriegs mußte er nach dem Vertrag von Heilbronn eine ansehnliche Summe zahlen, dem Kaiser mehrere Schlösser einräumen und in Ulm vor diesem einen Fußfall thun. Auch dem Augsburger Interim unterwarf er sich, ward aber dennoch von einem kaiserlichen Gericht mit Absetzung bedroht, als er 6. Nov. 1550 starb. Vgl. Heyd, Herzog U. von Württemberg (Tübing. 1841-43, 3 Bde.); Kugler, U., Herzog zu Württemberg (Stuttg. 1865); Ulmann, Fünf Jahre württembergischer Geschichte unter Herzog U., 1515-19 (Leipz. 1867).

Ulrich, Pauline, Schauspielerin, geboren um 1835 zu Berlin, wo ihr Vater am Hoftheater Orchestermitglied war, machte auf dem Liebhabertheater Konkordia in großen, auf dem Hoftheater in kleinen Rollen die ersten praktischen Versuche, wurde 1856 in Stettin engagiert, aber fünf Monate später an das Hoftheater zu Hannover berufen, dem sie bis 1859 angehörte. In ebendem Jahr gastierte sie, von der Frieb-Blumauer empfohlen, am Dresdener Hoftheater und trat im Mai 1859 in den Verband dieses Instituts, dem sie noch heute angehört. Gleich bedeutend im Trauer- wie im Lustspiel, ist sie am vorzüglichsten in Darstellung weiblich-vornehmer Rollen, worin sie ihr würdevolles, dabei grazioses und anmutiges Äußere sehr wesentlich unterstützt.

Ulrich von Lichtenstein, mittelhochdeutscher Dichter, aus ritterlichem steirischen Geschlecht um 1200 geboren, starb 1276. In seinem Gedicht "Frauendienst", das zuerst Tieck teils in Bearbeitung, teils in Übersetzung (Stuttg. 1812) bekannt machte, gibt er eine Darstellung seines alle Wunderlichkeiten und Verirrungen des ritterlichen Minnedienstes offenbarenden Lebens in Strophen, welchen auch seine Lieder, ein Leich und mehrere "Büchlein" (Liebesbriefe) eingeflochten sind. Außerdem besitzen wir von ihm ein kleineres Lehrgedicht: "Frauenbuch". Beide sind herausgegeben von Lachmann, mit historischen Anmerkungen von Karajan (Berl. 1841), der "Frauendienst" allein von Bechstein (Leipz. 1888, 2 Bde.); die lyrischen Gedichte hat auch v. d. Hagen in seine "Minnesinger" (Bd. 4) aufgenommen. Vgl. Falke, Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein, Bd. 1 (Wien 1869); Knorr, Über U. v. L. (Straßb. 1875); Becker, Wahrheit und Dichtung in U. von Lichtensteins Frauendienst (Halle 1888).

Ulrich von Türheim, deutscher Dichter aus dem Thurgau, der im zweiten Viertel des 13. Jahrh. dichtete. Er setzte Wolframs von Eschenbach "Willehalm" in dem Gedicht "Der starke Rennewart" fort und dichtete einen Schluß zu Gottfrieds von Straßburg "Tristan und Isolde" (gedruckt in den Ausgaben des letztern Werkes von v. d. Hagen, Berl. 1823; Maßmann, Leipz. 1843).

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Ulrich von dem Türlein - Ultimatum.

Ulrich von dem Türlein, deutscher Dichter aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrh., wahrscheinlich aus Kärnten stammend, bearbeitete, als Ergänzung des "Willehalm" Wolframs von Eschenbach, denjenigen Teil der Sage, der dem von Wolfram behandelten Stoffe vorausgeht: die Entführung Arabeles. Die einfache und in sich wohl abgerundete Erzählung ist in verschiedenen Handschriften erhalten, aber noch nicht veröffentlicht.

Ulrich von Winterstetten, Schenk, Minnesänger, war ein schwäbischer Ritter, der seit 1241 in Urkunden vorkommt und von 1258 bis 1269 als Kanonikus in Augsburg begegnet. In seinen Liedern und Weisen, die der Mehrzahl nach aus seiner Jugendzeit stammen mögen, herrscht ausgelassene Fröhlichkeit; wie er selbst sagt, wurden sie ihrer leichten Form wegen auf den Gassen gesungen. Eine Ausgabe derselben besorgte Minor (Wien 1882).

Ulrich von Zatzikhofen, deutscher Dichter des 12. Jahrh., aus dem Thurgau (Schweiz), verfaßte um 1195 seinen "Lanzelet" nach einem französischen Original, das er durch Hug von Morville, eine der sieben von Richard Löwenherz dem Herzog Leopold von Österreich gestellten Geiseln, erhalten hatte, das aber noch nicht wieder aufgefunden ist (hrsg. von Hahn, Frankf. a. M. 1845). Vgl. Bächtold, Der Lanzelet des U. v. Z. (Frauenf. 1870).

Ulrichs, Heinrich Nikolaus, Archäolog, geb. 8. Dez. 1807 zu Bremen, studierte in Leipzig, Bonn und München, ging 1833 als begeisterter Philhellene nach Griechenland und wirkte hier ein Jahrzehnt erfolgreich lehrend und schreibend für Einführung des Lateinunterrichts in Gymnasium und Universität in Athen als Professor der lateinischen Litteratur und Altertumskunde an der letztern. Mit dem Maler K. Rottmann durchwanderte er Nordgriechenland und andre Teile des Landes und sammelte überall wertvolle Beobachtungen, welche niedergelegt sind in dem Werk "Reisen und Forschungen in Griechenland" (Bd. 1, Brem. 1840; Bd. 2, hrsg. v. A. Passow, Berl. 1863). Er starb 10. Okt. 1843 in Athen. Aus seinen Papieren veröffentlichte W. Henzen italienisch "Viaggi ed investigazioni nella Grecia" in den "Annali dell' Istituto archeologico", Bd. 18 und 20.

Ulrichstein, Stadt in der hess. Provinz Oberhessen, Kreis Schotten, in rauher Gegend am Vogelsberg und am Ursprung der Ohm, hat eine evang. Kirche, ein Amtsgericht und (1885) 873 Einw.

Ulrici, Hermann, Philosoph und Ästhetiker, geb. 23. März 1806 zu Pförten in der Niederlausitz, studierte zu Halle und zu Berlin die Rechte, war anfänglich Beamter, seit 1833 Privatdozent zu Berlin, seit 1834 Professor der Philosophie zu Halle, wo er 11. Jan. 1884 starb. Als Philosoph gehört U. mit Fichte dem jüngern, Wirth, Carriere u. v. a. zu der Theistenschule, deren Organ, die "Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik", er seit seinem Bestehen mit redigierte; als Ästhetiker hat er sich namentlich als Shakespearekenner ausgezeichnet. Von seinen philosophisch-ästhetischen Schriften erwähnen wir: "Geschichte der hellenischen Dichtkunst" (Berl. 1835, 2 Bde.); "Das Grundprinzip der Philosophie" (Halle 1845-46, 2 Bde.); "System der Logik" (das. 1852); "Gruben und Wissen" (Leipz. 1858); "Gott und die Natur" (das. 1862, 3. Aufl. 1875); "Leib und Seele" (das. 1866; 2. Aufl. 1874, 2 Bde.); "Kompendium der Logik" (das. 1860, 2. Aufl. 1872); "Grundzüge der praktischen Philosophie" (das. 1873, Bd. 1); "Abhandlungen zur Kunstgeschichte als angewandter Ästhetik" (das. 1876). Durch seine Abhandlung "Der Spiritismus eine wissenschaftliche Frage" griff er in den durch Zöllner veranlaßten Streit über die angeblichen Thatsachen des Spiritismus ein und geriet darüber mit Wundt (s. d.) in litterarische Fehde. Früchte seiner Shakespeare-Studien sind: "Shakespeares dramatische Kunst" (Halle 1839; 3. Aufl., Leipz. 1868,. 3 Bde.), eine Ausgabe von Shakespeares "Romeo und Julia" (das. 1853) und die "Geschichte Shakespeares und seiner Dichtung" (im 1. Band der von ihm als Präsidenten der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft besorgten neuen Ausgabe der Schlegel-Tieckschen Übersetzung, 2. Aufl., Berl. 1876).

Ulrike Eleonore, Königin von Schweden, Tochter Karls XI. und der dänischen Prinzessin Ulrike Eleonore, geb. 23. Jan. 1688, stand während der Abwesenheit ihres Bruders Karl XII. 1713 und 1714 der Regierung vor, wurde 1715 mit dem Erbprinzen Friedrich, nachmaligem Landgrafen von Hessen-Kassel, vermählt, wußte nach dem Tod ihres Bruders Karl (1718) durch Intrigen mit der Adelspartei den Sohn ihrer ältern Schwester, Karl Friedrich von Holstein-Gottorp, von der Thronfolge auszuschließen, indem sie den Reichsständen das Recht der Königswahl zugestand und die von diesen entworfene neue aristokratische Regierungsform unterzeichnete. Hierauf wurde sie 21. Febr. 1719 zum "König" von Schweden erwählt und 17. März gekrönt, trat aber 29. Febr. 1720 die Krone an ihren Gemahl ab. Sie starb kinderlos an den Blattern 24. Nov. 1741 in Stockholm.

Ulrike Luise, Königin von Schweden, s. Luise 4).

Ulster (spr. öllster), die nördlichste Provinz Irlands, wird im W. und N. vom Atlantischen Ozean, im O. von dem Nordkanal und der Irischen See bespült und hat einen Flächenraum von 22,189 qkm (402,97 QM.) und (1881) 1,743,075 Einw. (1861 noch 2,386,372). Von der Oberfläche sind 26,9 Proz. Ackerland, 5,2 Wiesen, 40,3 Weiden, 42 Wald, 3,8 Proz. Wasser. An Vieh zählte man 1881: 173,206 Pferde und Maultiere, 23,672 Esel, 1,028,486 Rinder, 378,915 Schafe und 249,298 Schweine. U. ist die wohlhabendste Provinz Irlands und Hauptsitz der Leinenindustrie. Die Bevölkerung ist großenteils schottischer und englischer Abkunft; 47,8 Proz. sind Protestanten. Irisch wird nur noch in den entlegenen Teilen Donegals gesprochen. S. Karte "Großbritannien".

Ulster, linksseitiger Nebenfluß der Werra, entspringt auf der Wasserkuppe in der Rhön, fließt nach N. durch ein schönes Thal und mündet nach 45 km langem Lauf unterhalb Vacha.

ult., Abkürzung für Ultimo (s. d.).

Ultenthal, Seitenthal des Etschthals unterhalb Meran, zieht sich neun Stunden lang von den Gebirgen von Sulzberg und Martell in südwestlicher Richtung herab, wird vom Falschauer Bach durchströmt, der sich vor seiner Ausmündung durch eine gewaltige Klamm Bahn bricht. Im U. liegt das Mitterbad mit einer Quelle, welche schwefelsaures Eisen enthält, und guter Badeeinrichtung (jährlich 300 Kurgäste).

Ultima ratio regum (lat.), "das letzte (Beweis-) Mittel der Könige" , d. h. die Kanonen, ein gewöhnlich auf Ludwig XIV. zurückgeführter Ausspruch, findet sich im 1. Akt von Calderons Schauspiel "In diesem Leben ist alles wahr und alles Lüge".

Ultimatum (neulat.), bei diplomatischen Verhandlungen die Schlußerklärung des einen Teils, an welcher er unwiderruflich festzuhalten gesonnen sei. Die Verwerfung des Ultimatums hat daher in der Regel den unmittelbaren Abbruch der diplomatischen Verhandlungen und unter Umständen die Ergreifung von Gewaltmaßregeln (Kriegserklärung) zur Folge.

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Ultimo - Ulva.

Ultimo (ital., abgek. ult.), der Letzte, der Schlußtag des Monats, im Börsenverkehr der übliche Stichtag für die Abwickelung von Differenzgeschäften. Daher per U. handeln und U.-Kurse, unter welchen zuweilen auch die Liquidationskurse gemeint sind; U.-Regulierung, im Börsenverkehr die Abwickelung der Ende eines bestimmten Monats zu erfüllenden Lieferungsgeschäfte (vgl. Börse, S. 236 f.). Über U.-Wechsel s. Wechsel.

Ultimus (lat.), der Letzte (z. B. in einer Klasse).

Ultra (lat.), jenseit, darüber hinaus, bezeichnet Überschreitung des rechten Maßes, namentlich die Parteirichtung desjenigen, welcher in Gesinnung und Handlung das von der Vernunft und den Umständen gebotene Maß überschreitet. Daher nennt man Ultras die Anhänger aller politischen Extreme, wie Ultraroyalisten, Ultrademokraten, Ultrakonservative etc., und deren Richtung Ultraismus.

Ultramarin (Lasurblau, Azurblau), blauer Farbstoff, der ursprünglich durch ein rein mechanisches Verfahren aus dem Lasurstein gewonnen wurde und sehr hohen Wert besaß, jetzt aber in gleicher Schönheit aus eisenfreiem Thon, Schwefel und Soda (Sodaultramarin) oder Glaubersalz (Sulfatultramarin) und Kohle künstlich dargestellt wird und sehr billig geworden ist. Man unterscheidet kieselarmes U. von hellem, rein blauem Farbenton, leicht zersetzbar durch Alaun, und kieselreiches U. mit eigentümlich rötlichem Ton und widerstandsfähiger gegen Alaun. Zur Darstellung des Ultramarins werden die Materialien, der Thon nach dem Schlämmen und Glühen, sehr fein gepulvert und innig gemischt. Für Sulfatultramarin benutzt man ein Gemisch aus

Porzellanthon . .............................100 100

kalciniertem schwefelsauren Natron...........83-100 41

kalcinierter Soda............................ - 41

Kohle........................................ 17 17

Schwefel..................................... - 13

Dieser Satz wird im Schamottetiegel eingestampft und in einer Art Muffelofen bei möglichst gehindertem Luftzutritt anhaltend stark erhitzt. Hierbei entsteht eine gesinterte, poröse, graue, oft gelbgrüne Masse, welche gewaschen, gemahlen, abermals gewaschen, getrocknet und gesiebt wird. Das Produkt, das grüne U., wird zum Teil als solches verwertet, zum bei weitem größten Teil aber durch Erhitzen mit Schwefel bei Luftzutritt in blaues U. verwandelt. Dies geschieht in liegenden Cylindern, in welchen das U. während des Verbrennens des nach und nach zugesetzten Schwefels durch eine Flügelwelle umgerührt wird, um die Einwirkung der Luft zu befördern. Die gebildete schweflige Säure entweicht durch die Esse. Das Eintragen von Schwefel wird fortgesetzt, bis das U. rein blau erscheint, dann wird dasselbe ausgewaschen, gemahlen, geschlämmt, eventuell mit Kaolin oder Gips vermischt, getrocknet und gesiebt. Die Waschwasser vom grünen und blauen U. werden verdampft, um in ihnen enthaltene Natronsalze wiederzugewinnen. Sodaultramarin wird in ähnlicher Weise aus 100 Thon, 100 Soda, 12 Kohle und 60 Schwefel erhalten und zeichnet sich durch dunklere Färbung und größern Farbenreichtum aus. Das kieselreiche U. ist ein Sodaultramarin mit 5-10 Proz. vom Gewicht des Kaolins fein zerteilter Kieselsäure. Man erhält es in einer einzigen Operation, doch macht die Neigung, zu sintern, Schwierigkeiten. Dies Präparat wird mit steigendem Kieselsäuregehalt rötlicher und alaunfester. Auch violette, rote und gelbe Präparate hat man dargestellt, doch sind deren Beziehungen zu dem blauen U. noch wenig aufgeklärt. Selbst die chemische Konstitution des blauen Ultramarins ist bis jetzt nicht sicher erkannt. Es enthält

kieselsäurearmes U. kieselsäurreiches U.

Durch- Durch

schnitt reinstes -schnitt reinstes

Thon.... 2,36 1,87 7,64 3,61

Kieselsäurean-

hydrid ... 37,90 38,55 34,86 40,77

Thonerde ... 29,30 29,89 24,06 23,74

Kali .... - 1,21 1,01 19,58

Natron... 22,60 21,89 0,83 18,54

Schwefel... 7,86 8,27 13,25 13,58

U. ist prächtig tiefblau geruch- und geschmacklos, sehr hygroskopisch (lufttrocken 5 Proz. Feuchtigkeit), unlöslich in den gewöhnlichen Lösungsmitteln, widersteht der Luft, dem Licht und dem Wasser, auch Alkalien und dem Ammoniak, wird durch Säuren und sauer reagierende Salze unter Entwickelung von Schwefelwasserstoff zersetzt, erträgt bei Ausschluß der Luft Rotglut, wird aber in höherer Temperatur und beim Glühen an der Luft farblos. U. dient als Wasser-, Kalk- und Ölfarbe, im Buntpapier-, Tapeten- und Zeugdruck, zum Blauen von Wäsche, Papier, Zucker, Stärke, Barytweiß, Stearin , Paraffin. Grünes U. kann nur als ordinäre Tüncher- und Tapetenfarbe benutzt werden. Die gelegentliche Bildung von U. im Sodaofen beobachtete Tessaert 1814, und Vauquelin zeigte, daß die blaue Verbindung mit Lasurstein identisch sei. Gmelin stellte 1828 künstliches U. dar, doch hatte es schon 1826 Guimet in Lyon als Geheimnis fabriziert. Die ersten deutschen Ultramarinfabriken wurden 1836 in Wermelskirchen von Leverkus und 1837 in Nürnberg von Leykauf gegründet. Gegenwärtig beträgt die europäische (zum bei weitem größten Teil deutsche) Produktion jährlich 600,000 Ztr. Vgl. Lichtenberger, Ultramarinfabrikation (Weim. 1865); Vogelsang, Natürliche Ultramarinverbindungen (Bonn 1873); Heinze, Beitrag zur Ultramarinfabrikation (Dresd. 1879); Fürstenau, Das U. und seine Bereitung (Wien 1880).

Ultramaringelb, s.v.w. Chromgelb, Zinkgelb oderchromsaurer Baryt (s. Chromsäuresalze).

Ultramontanismus (lat.), diejenige Auffassung des Katholizismus, welche dessen ganzen Schwerpunkt nach Rom, also jenseit der Berge (ultra montes), verlegen möchte; ultramontan ist somit das ganze Kurial- oder Papalsystem (s. d.).

Ultra posse nemo obligatur (lat.), Unmögliches zu leisten, kann niemand verpflichtet werden.

Ultrarote und ultraviolette Strahlen, die schwächer als die roten, resp. stärker als die violetten brechbaren Strahlen, welche unsichtbar sind, aber die einen durch ihre Wärmewirkung, die andern durch ihre chemische Wirkung nachgewiesen werden. Vgl.Fluoreszenz, Licht, Wärmestrahlung.

Ulua, Fluß im zentralamerikan. Staat Honduras, im Oberlauf Humuya genannt, mündet in die Hondurasbai, ist wasserreich und bietet mit seinen Nebenflüssen ausgedehnte Wasserstraßen, wird aber an der Mündung durch eine seichte Barre geschlossen.

Ulunda, afrikan. Reich, s. Lunda.

Ulungu, afrikan. Land, s. Urungu.

Ulva L., Algengattung aus der Familie der Ulvaceen, charakterisiert durch einen häutig blattartigen, am Grund festgewachsenen Thallus, in gegen zehn Arten in den europäischen Meeren vertreten. U. lactuca L. (Meerlattich), mit 5,5-16 cm großem, lebhaft grünem, wolligem, geteiltem und zerschlitztem Thallus, wird (in England) wie Salat gegessen.

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Ulverston (spr. öllwerst'n), Hauptstadt des Bezirks Furneß in Lancashire (England), durch einen Kanal mit der Morecambebai verbunden, hat Eisenhütten, Papiermühlen und (1881) 10,001 Einw.

Ulwar, britisch-ind. Staat, s. Alwar.

Ulysses (unlatein. statt Ulixes), s. Odysseus.

Ülzen, Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Lüneburg, in der Lüneburger Heide und an der Ilmenau, Knotenpunkt der Linien Lehrte-Harburg und Stendal-Langwedel der Preußischen Staatsbahn, 35 m ü. M., hat 4 Kirchen und Kapellen, ein Realprogymnasium, ein Hospital, ein Amtsgericht, eine Handelskammer,einen landwirtschaftlichen Verein,eine Zuckerfabrik, Eisengießerei, Maschinen-, Feuerspritzen-, Leder-, Tabaks- u. Zigarrenfabrikation, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Flachsbau, Handelsgärtnereien, ansehnliche Vieh- und Flachsmärkte und (1885) mit der Garnison (eine Eskadron Dragoner Nr. 16) 7412 meist evang. Einwohner. In unmittelbarer Nähe ergiebige Mergelgruben. U. entstand im 10. Jahrh. als Löwenwolde und war im Mittelalter Hansestadt. In der Umgegend heidnische Begräbnisstätten und das ehemalige Benediktinerkloster Ullesheim. Vgl. Ringklib und Siburg, Geschichte der Stadt Ü. (Hannov. 1859); Janicke, Desgleichen (das. 1889).

Uman, Kreisstadt im russ. Gouvernement Kiew, an der Umanka (Nebenfluß des Bug), mit Schloß, 5 Kirchen, Synagoge, Kloster, mehreren Fabriken, Handel und (1885) 15,976 Einw. In der Nähe das prächtige kaiserliche Schloß Sofiowka.

Umbella (lat., "Sonnenschirm"), in der Botanik die Dolde, eine Art des Blütenstandes (s. d., S. 80).

Umbelliferen (Umbellatae, Doldengewächse), dikotyle Pflanzenfamilie aus der Ordnung der Umbellifloren, einjährige und perennierende Kräuter mit wechselständigen, meist mehrfach fieder- oder handförmig eingeschnittenen oder geteilten, seltener ganzen Blättern mit am Grund verbreitertem, scheidigem Blattstiel, seltener mit blattförmig entwickeltem Stiel ohne Blattfläche. Für die ganze Familie ist der Blütenstand charakteristisch. Derselbe bildet meist eine zusammengesetzte Dolde (umbella), welche aus wenigen bis zahlreichen Döldchen (umbellula) besteht. Die Dolde ist öfters von einer aus meist getrennten, schmalen Hochblättern bestehenden Hülle (involucrum), jedes Döldchen von einem ähnlichen Hüllchen (involucellum) umgeben. Die Blüten sind zwitterig, bisweilen durch Fehlschlagen eingeschlechtig, verhältnismäßig klein, gelb oder weiß, seltener rötlich, im allgemeinen regelmäßig, jedoch die äußern jedes Döldchens bisweilen strahlend, d.h. die nach außen gekehrten Blumenblätter größer. Der Kelch bildet auf dem unterständigen Fruchtknoten einen aus fünf kleinen Zähnen bestehenden oder fast ganz undeutlichen Saum. Die fünf Blumenblätter sind außerhalb des den Scheitel des Fruchtknotens krönenden, meist stark entwickelten Diskus inseriert. Die fünf Staubgefäße stehen an derselben Stelle wie die Blumenblätter und abwechselnd mit ihnen. Der unterständige, zweifächerige Fruchtknoten hat in jedem Fach eine einzige hängende, anatrope Samenknospe; die beiden endständigen Griffel sind am Fuß in einen Griffelfuß vereinigt, oben auseinander stehend und jeder an der Spitze mit einer ungeteilten Narbe versehen. Die Frucht stellt bei allen ein Doppelachenium dar, welches in zwei einsamige Teilfrüchtchen oder Merikarpien (Fig. A, m m), den beiden Fruchtknotenfächern entsprechend, zerfällt. Zwischen den beiden Teilfrüchtchen bleibt der zentrale fadenförmige, meist zweispaltige Fruchtträger (carpophorum, Fig. A, c) stehen, an dessen beiden Schenkeln die Merikarpien aufgehängt sind. Die Fläche, mit der die beiden Teilfrüchtchen aneinander liegen, heißt Fugenfläche (Fig. B u. C, c), die ihr entgegengesetzte, nach außen gewendete die Rückenfläche. Letztere hat mehrere Längsrippen, sogen. Joche, und zwar zunächst fünf Hauptrippen (juga primaria, Fig. B, 1, 2, 3), von denen allemal eine in der Mitte, zwei an den Seiten, der Fugenfläche zunächst, und je eine zwischen diesen und der mittelsten Rippe stehen. Die Vertiefungen zwischen je zwei Hauptrippen auf der Rückenfläche heißen Thälchen (valleculae, Fig. B, t). In ihnen liegen .in der Fruchtschale von oben nach unten gerichtete Ölgänge, welche meist von außen als braune Striemen (vittae) sichtbar sind, gewöhnlich bei den einzelnen Gattungen in bestimmter Zahl vorkommen, seltener fehlen; auch in beiden Seitenhälften der Fugenfläche pflegen Striemen vorzukommen. Außer den Hauptrippen gibt es bei manchen Gattungen auf der Rückenfläche jedes Teilfrüchtchens noch 4 Nebenrippen (juga secundaria, Fig. C, 4, 5), welche zwischen jenen aus der Mitte der Thälchen sich erheben; in diesem Fall sind gewöhnlich die Hauptrippen kleiner oder fehlen. Der einzige Same füllt das Merikarpium aus, ist mit seiner Schale mit diesem verwachsen, seltener getrennt. Er enthält ein reichliches fleischiges oder etwas horniges Endosperm und im obern Teil desselben einen kurzen, geraden Embryo mit länglichen Kotyledonen und nach oben gekehrtem Würzelchen. Vgl. A. P. de Candolle, Mémoire sur la famille des Ombellifères (Par. 1829). Die U. zählen über 1300 Arten, welche zum größten Teil der gemäßigten und kältern Zone der nördlichen Halbkugel angehören. Alle enthalten ätherisches Öl oder Harz oder Gummiharz, welches in allen Teilen der Pflanze in besondern Ölgängen vorkommt, vorwiegend in den Wurzeln und Früchten. Wenige enthalten auch narkotisch-scharfe Alkaloide. Manche sind überdies in ihren Wurzeln oder den verdickten untern Stengelteilen reich an Schleim und Zucker. Daher sind viele U. Gewürzpflanzen, mehrere wichtige Arzneipflanzen; manche liefern Nahrungsmittel, andre Futterstoffe; einige gehören zu den gefährlichsten Giftpflanzen. Fossil sind nur sehr wenige Arten von U. aus den Gattungen Peucedanites Heer und Dichaenites A. Br. in den Tertiärschichten gefunden.

Umbelliflören, Ordnung im natürlichen Pflanzensystem unter den Dikotyledonen, Choripetalen, charakterisiert durch verhältnismäßig kleine, meist in Dolden stehende und meist zwitterige Blüten mit vier- oder fünfgliederigen Blütenkreisen, vier oder fünf

A Doppelachenium von Chaerophyllum; B Durchschnitt durch die beiden Teilfrüchtchen von Aethusa, C durch eins von Daucus.

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Umber - Umgeld.

Staubgefäßen, unterständigem Fruchtknoten, welcher meist aus zwei Karpellen zusammengesetzt, zweifächerig ist und in jedem Fach eine Samenknospe enthält, und durch Samen mit Endosperm und kleinem, geradem Keimling, umfaßt die Familie der Korneen, Umbelliferen und Araliaceen.

Umber,s.Schaf,S.379.

Umbérto, König von Italien, s. Humbert.

Umbilicus (lat.), Nabel.

Umbra (lat.), Schatten.

Umbra, Mineral von sehr wechselnder Zusammensetzung, im wesentlichen amorphes, undurchsichtiges, wasserhaltiges Eisensilikat mit viel Mangan und wenig Aluminium, dient als braune Öl- und Wasserfarbe in der Wachstuchfabrikation, als Vergoldergrund, zum Braunbeizen des Holzes, zu Firnissen etc. Die beste U. (türkische U.) stammt von der Insel Cypern, doch kommen an vielen Orten sehr ähnliche und gleich verwendbare Substanzen vor. Die kölnische U. (Kölner oder Kasseler, Kesselbraun)ist erdige Braunkohle, liefert durch Lösen in Kalilauge und Fällen mit Säure den braunen Karmin. Cyprische U., s. Bolus.

Umbrechen, s. Buchdruckerkunst, S. 559.

Umbreit, Friedr. Wilhelm Karl, protest. Theolog, geb. 11. April 1795 zu Sonneborn bei Gotha, studierte in Göttingen, ward daselbst 1818 Dozent der orientalischen Sprachen und 1820 außerordentlicher Professor der Theologie und Philosophie; 1823 ging er als ordentlicher Professor der letztern nach Heidelberg, wo er 1828 mit Ullmann die "Theologischen Studien und Kritiken" begründete und 1829 Ordinarius in der theologischen Fakultät wurde; starb als Geheimer Kirchenrat 26. April 1860. Er veröffentlichte unter anderm: "Lied der Liebe" (Übersetzung des Hohenliedes, 2. Aufl., Heidelb. 1828); "Übersetzung und Auslegung des Buches Hiob" (2. Aufl., das. 1832); "Kommentar über die Sprüche Salomos" (das. 1826); "Übersetzung und Erklärung auserlesener Psalmen" (2. Aufl., Hamb. 1848); "Kommentar über die Propheten des Alten Testaments" (das. 184146, 4 Bde.); "Die Sünde, Beitrag zur Theologie des Alten Testaments" (das.1853); "Der Brief an die Römer, auf dem Grunde des Alten Testaments ausgelegt" (Gotha 1856).

Ümbrer (Umbrier, Umbri), altitalisches, in früherer Zeit sehr mächtiges und verbreitetes Volk, welches in der ältesten Zeit alles Land östlich vom Apennin bis zum Vorgebirge Gargano herab und außerdem auch das später so genannte Etrurien innehatte, im Verlauf der Zeit aber aus allen übrigen Landschaften bis auf Umbria selbst verdrängt wurde und auch von diesem den an der Küste liegenden Teil (ager gallicus) an die senonischen Gallier verlor, so daß es nur noch am östlichen Ufer des Tiber und auf dem östlien Abhang des Apennin wohnen blieb. Mit den Römern kamen die U. 3(9 v. Chr. zuerst in Berührung, sie wurden 308 bei Mevania völlig geschlagen; noch einmal beteiligten sie sich 298 in Verbindung mit den Samnitern, Etruskern und Galliern an dem Kriege gegen Rom, mußten aber nach der Schlacht bei Sentinum wiederum die Waffen niederlegen; im Bundesgenossenkrieg erhielten sie 90 mit den übrigen freien Bewohnern Mittel und Unteritaliens das römische Bürgerrecht. Ihre Sprache, deren wichtigstes Denkmal die Eugubinischen Tafeln (s. d.) sind, gehört zu dem indogermanischen Sprachstamm und ist mit der lateinischen nahe verwandt. Vgl. Grotefend, Rudimenta linguae umbricae (Hannov. 183539, 8 Tle.); Aufrecht und Kirchhoff, Die umbrischen Sprachdenkmäler (Berl. 1851, 2 Bde.); Savelsberg, Umbrische Studien (das. 1873); Bücheler, Umbrica (Bonn 1883). Die Grenzen der Landschaft Umbria waren unter Augustus: im N. der Rubico (gegen das cispadanische Gallien), im W. der Tiberis (gegen Etrurien), im S. der Äsis (gegen das Sabinerland), im O. das Adriatische Meer. Das im W. durch die Apenninengebirgige und etwas rauhe, im übrigen ebene und fruchtbare Land war reich an starken Rindern und an Obst. Die Flüsse der Landschaft sind sämtlich Küstenflüsse von kurzem Laufe, von denen nur der Metaurus Erwähnung verdient, oder Nebenflüsse des Tiberis, unter denen der Nar (Nera) der bedeutendste ist. Städte waren im westlichen Teil: Iguvium, Asisium, Fulginium, Nuceria, Camers oder Camerinum, Spoletium, Tuder, Ameria, Interamna, Narnia und Ocriculi; im östlichen Teil: Sarsina, Sestinum,Urbinum Hortende, UrbinumMetaurense, Sentinum; am Meer: Ariminum, Pisaurum, Fanum Fortunae und das gaische Sena (s. Karte bei "Italia").Vgl. Abeken, Mittelitalien (Stuttg. 1843).

Umbrien (Umbria), s. Umbrer. Auch Name der italienischen Provinz Perugia (s. d.).

Umdrehung (Umwälzung, Rotation, Revolution), diejenige Bewegung eines Körpers, bei welcher alle Teile desselben um eine in Ruhe bleibende gerade Linie, die Rotations- oder Drehungsachse, Kreise beschreiben, deren Mittelpunkte in dieser Geraden liegen, und deren Ebenen senkrecht auf ihr stehen. Diese Kreise heißen Parallel kreise, die Schnittpunkte der Achse mit der Oberfläche Pole.

Umdrehzähler, s. Perambulator.

Umdruck (überdruck), s. Lithographie, S.837.

Umeå (spr. úhmeo), Hauptstadt des schwed. Läns Westerbotten, an der Mündung des Umeelf, hat eine höhere Lehranstalt, Lehrerinnenseminar, Gewerbeschule, Industrieschule, einen Hafen, ansehnlichen Handel mit Holz, Butter, Fischen, Teer, Pelzwerk etc. und (1885) 2930 Einw. U. ist Sitz eines deutschen Konsuls.

Der Umeelf entspringt aus einem See an der norwegischen Grenze, durchfließt, südöstlich gewendet, außer andern den großen See Stor-Umeä, nimmt links auf der untersten Strecke seines Laufs den fast ebenso langen Vindelelf auf und mündet nach 470 km langem Lauf (wovon 250 für kleinere Fahrzeuge schiffbar) in den Bosnischen Meerbusen. Etwas oberhalb der Mündung bildet er zwei der schönsten Wasserfälle, den Lina Link und Fällforsan.

Umfang bedeutet in der Logik nach einigen den Inbegriff aller derjenigen Begriffe, in deren Inhalt derjenige, um dessen U. es sich handelt, als Merkmal erscheint, nach andern die Summe derjenigen Gegenstände, auf welche ein Begriff sich bezieht. Die Angabe des Umfangs heißt Einteilung (s. d.); insofern der Subjektsbegriff eines Urteils einen gewissen U. besitzt, läßt sich auch dem Urteil ein solcher beilegen (s. Quantität). - Über U. in der Mathematik s. Peripherie.

Umgang, s. Zunftgebräuche.

Umgehung, in der Taktik jedes gegen die Flanken oder den Rücken des Feindes gerichtete Unternehmen, welches entweder einen umfassenden Angriff vorbereiten, oder die Verbindungen und Rückzugslinien des Feindes bedrohen und ihn dadurch in seinen Bewegungen stören und aufhalten oder selbst zum Rückzug veranlassen soll. Zu erfolgreicher U. gehören hinreichende Kräfte, so daß man die Fronte des Feindes gleichzeitig festzuhalten vermag.

Umgeld, s. Weinsteuer.

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Umgelt - Umlauf.

Umgelt , s.Ungelt.

Uminski, Jan Nepomucen, poln. General, geb. 1780 im Großherzogtum Posen, focht schon 1794 im Befreiungskampf Kosciuszkos mit, bildete 1806 zu Warschau eine Ehrengarde für Napoleon I, focht als Leutnant in einem poln. Ulanenregiment vor Danzig und Dirschau, fiel aber bei letzterer Stadt verwundet in die Hände der Preußen. Wieder frei, befehligte er im Kriege gegen Österreich (1809) die Vorhut des Generals Dombrowski und errichtete Ende 1809 das 10. polnische Husarenregiment, welches er 1812 als Oberst in Rußland befehligte, bildete Ende 1812,zum Brigadegeneral befördert, das Reiterregiment Krakusen und ward 1813 bei Leipzig verwundet. Wegen seiner Teilnahme an der Stiftung des patriotischen Bundes der Sensenträger (kossiniery) Anfang 1826 zu sechsjähriger Festungsstrafe in Glogau verurteilt, entfloh er beim Ausbruch der polnischen Revolution im Februar 1831 aus der Festung und ward in der Insurrektionsarmee sofort als Divisionsgeneral angestellt. In der Schlacht von Grochow 25. Febr. entriß er dem russischen Feldherrn Diebitsch den Sieg. Ebenso erwarb er sich am Narew (im März), bei Pultusk, am Liwiec (9. und 10. April), bei Kaluschin (im Mai) und beim Sturm auf Warschau (6. und 7. Sept.) hohen Ruhm. Nach dem Fall Polens von Preußen und Rußland geächtet und in Posen als Deserteur im Bild gehenkt, flüchtete er nach Frankreich. Später lebte er in London und dann zu Wiesbaden, wo er im Juni 1851 starb. Er gab außer mehreren polnischen Schriften über die Revolution ein "Recit des evenements militaires de la bataille d'Ostrolenka" (Par. 1832) heraus.

Umkehrung, eine Vertauschung des Verhältnisses von Oben und Unten derart, daß, was oben war, unten wird, und was unten war, oben. Die U. spielt in der Theorie des Tonsatzes mehrfach eine Rolle. Man spricht von einer U. der Intervalle, die nichts ist als eine Oktavversetzung des höhern Tons unter den tiefern oder des tiefern über den höhern. Die U. eines Intervalls ist immer dasjenige andre Intervall, mit welchem es sich zur Oktave ergänzt; es stehen also im Verhältnis der U.: 1) Sekunde - Septime 2) Terz - Serte 3) Quarte - Quinte und zwar ist die U. eines reinen Intervalls wieder ein reines, die eines großen ein kleines und die eines verminderten ein übermäßiges und vice versa. Unter U. der Akkorde versteht man den Wechsel des Baßtons, d.h. man nennt alle Akkorde Umkehrungen, welche nicht den natürlichen Baßton haben; der natürliche Baßton ist aber nach der üblichen Auffassung der, welcher der tiefste ist, wenn die Töne des Akkords terzenweise übereinander aufgebaut werden. Man unterscheidet daher z. B. für den Dreiklang c.e.g dreierlei Lagen, d.h. zwei Umkehrungen (Umlagerungen): a)Grundlage (Baßton c) b) 2. Lage, 1. U. (Baßton e) = Sextakkord e.g.c c) 3. Lage 2. U. (Baßton g) = Quartsextakkord g.c.e Die U. eines Motivs (Thema in der Gegenbewegung), eins der interessantesten imitatorischen Wirtungsmittel, besteht darin, daß alle Stimmschritte des Themas in umgekehrter Richtung gemacht werden (steigend statt fallend , fallend statt steigend).

Die U. kann wie jede andre Art der Imitation eine strenge oder freie sein. In der Fugenkomposition wird die U. des Themas vielfach verwendet, sei es, daß dieselbe als Antwort auftritt oder aber, daß sie selbständig durchgeführt wird (Gegenfuge). Vgl.Nachahmung. In der Logik versteht man unter U. diejenige Veränderung, welche mit einem logischen Satz vorgeht, wenn der Subjektbegriff zum Prädikatbegriff und umgekehrt gemacht (Konversion, s.d.) oder derselbe aus einem bejahenden in einen verneinenden (oder umgekehrt) verwandelt wird (Kontraposition, s.d.).

Umladuugsrecht, s. Umschlag.

Umlagen werden vielfach wegen der Form ihrer Bemessung und Veranlagung (Umlegung, Repartierung, Verteilung einer gegebenen Summe auf die Pflichtigen) Gemeinde- und Kreissteuern im Gegensatz zu Staatssteuern genannt.

Umlageverfahren, im Versicherungswesen (Gegenseitigkeitsversicherung) dasjenige Verfahren, welches die jeweilig zu zahlenden Summen (z. B. bei eingetretenen Feuersbrünsten, Hagelschäden, Sterbefäl-len etc.) auf die Gesamtheit der Versicherten als Prämien umlegt und von denselben einhebt. Den Gegensatz zu demselben bildet das Kapitaldeckungs- oder Anlageverfahren. Letzteres bemißt die Prämie nach Maßgabe der Wahrscheinlichkeit des Eintritts und der Höhe der Gefahr, bez. der zuzahlenden Summe und legt, wenn diese Summe im Lauf der Zeit steigt, die Prämien als Prämienreserve verzinslich an, um den erhöhten Anforderungen der spätern Zeit genügen zu können und die Lasten möglichst gleichmäßig zu verteilen. Bei der Invalidenversicherung würden alle Mitglieder der versicherten (gleichalterigen) Gesellschaft von vornherein gleichviel zahlen, trotzdem die zu zahlenden Renten im Lauf der Zeit steigen. Bei einem reinen U. würden nur die jeweilig fälligen Renten eingehoben. Die Last würde im Anfang gering sein, später aber so hoch werden, daß eine Fortsetzung der Versicherung unmöglich würde. Um letztere wirklich fortführen zu können, müßten immer wieder jüngere beitragspflichtige Mitglieder neu herangezogen werden. Bei Neueinführung einer Versicherung, welche nur die fortab eintretenden, nicht auch die schon früher vorgekommenen Fälle der Verunglückung und der Invalidität berücksichtigt, würden die zu entrichtenden Prämien im Lauf der Zeit steigen, bis endlich bei genügender Ausdehnung der Versicherung ein Beharrungszustand erreicht wird. Ist die Gefährdung für alle Versicherten immer die gleiche, so hat das Kapitaldeckungsverfahren mit Prämienanspeicherung keine Berechtigung. Demgemäß ist das U. bei der Feuer-, bei der Hagelversicherung etc. anwendbar und am Platz. Die Frage, ob U. oder Anlageverfahren, war gelegentlich der Einführung der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung in Deutschland, dann vor Erlaß des Gesetzes über die Alters- und Invaliditätsversicherung der Arbeiter Gegenstand lebhafter Erörterungen. Für die letztere Versicherung wurde ein Mittelweg eingeschlagen, indem durch die in einem Zeitabschnitt gezahlten Beiträge die Kapitalwerte der in dieser Zeit fällig werdenden Renten gedeckt werden sollen. Vgl. Beutner, U. oder Kapitaldeckung (Berl. 1884); A. Wagner in Schönbergs "Handbuch der politischen Ökonomie", Bd. 2, S.816 (2. Aufl., Tübing. 1886).

Umlauf (Umlauff), Ignaz, Komponist, geb. 1752 zu Wien, begann seine musikalische Laufbahn als Violinist des Wiener Hofoperntheater- Orchesters und wurde 1778 von Joseph H. zum Musikdirektor der Deutschen Oper ernannt. Zur Eröffnung derselben hatte der Kaiser selbst Umlaufs Oper "Die Bergknappen" bestimmt, welche beim Publikum großen Anklang fand und als der erste Waffengang im Kampf

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Umlauf am Finger - Umtrieb.

gegen die Herrschaft der italienischen Oper in Deutschland historische Bedeutung erlangt hat. Er starb um 1799 in Wien.- Sein Sohn Michael, geb. 9. Aug. 1781 zu Wien, gest. 20. Juni 1842 daselbst, ebenfalls Musikdirektor der Deutschen Oper in Wien und fruchtbarer Komponist, machte sich besonders verdient um die Werke Beethovens, den er bei den Aufführungen des "Fidelio" (1822) und der neunten Symphonie (1825), von deren Leitung Beethoven selbst bei seiner völligen Taubheit abstehen mußte, als Dirigent aufs wirksamste unterstützte.

Umlauf am Finger, s. Fingerentzündung.

Umlaufgetriebe, s. Getriebe.

Umlaut, eine vorzugsweise den jüngern germanischen Sprachen eigentümliche Trübung derjenigen Vokale, auf die eine den Vokal i oder den Halbvokal j enthaltende Beugungs- oder Ableitungssilbe folgt oder einstmals folgte, welche Trübung aber nur die Qualität, nicht zugleich auch die Quantität derselben verändert. Der helle Vokal i übt nämlich eine assimilierende Wirkung, indem er den Vokal der vorausgehenden Silbe sich selbst ähnlich macht. Im Althochdeutschen tritt diese Wirkung nur erst beim a ein, welches durch den Einfluß eines i in der darauf folgenden Silbe zu dem hellern Vokale wird. Im Mittelhochdeutschen dagegen beeinflußt ein folgendes i alle Vokale der vorausgehenden Silbe, die nicht i-ähnlich sind. So werden die kurzen Vokale a, u, o zu e, ü, ö, die langen â, ô, û zu ae. oe, iu, die Diphthonge uo, ou zu üe, öu. Der U. bleibt, auch wenn das i oder j ausgefallen ist. So heißt es im Mittelhochdeutschen ich valle, aber du vellest (fällst), weil die zweite Person ursprünglich ein i hatte (althochd. vellis); von ruom (Ruhm) wird gebildet rüemen (rühmen), weil es im Althochdeutschen ruomjen hieß. Doch kommt es auch anderseits nicht selten vor, daß mit dem Verlust des i oder j auch seine Wirkung, der U., verschwindet, wie z.B. im Mittelhochdeutschen und Neuhochdeutschen im Infinitiv für gotisch brannjan brennen gesagt wird, aber im Imperfekt mittelhoch-deutsch brante (jetzt brannte), obwohl die entsprechende gotische Form brannida lautet. Im Neuhochdeutschen gelten als Umlautvokale und Diphthongen in der Regel ä, ö, ü, äu; ä, äu werden im allgemeinen da geschrieben, wo ein verwandtes Wort oder eine verwandte Form mit a vorhanden oder auch ohne historische Sprachkenntnis leicht zu vermuten ist, z.B. Mann, Männer, Haus, Häuser, aber welsch von dem alten Wort walhisch, "ausländisch", greulich neben grauem Der U.ist auch für die deutsche Flexion von immer größerer Bedeutung geworden; so dient er jetzt zur Bezeichnung der Mehrzahl, z.B.in Männer, zum Ausdruck von Verkleinerungsformen, z.B. in Häuschen. Übrigens ist er keineswegs konsequent durchgeführt, und einzelne Mundarten haben ihn fast gar nicht, vgl. z.B. die bayrisch-österreichische Form "ich war" für "ich wäre". Der Name U. rührt von J. Grimm her, der auch den Ausdruck "Brechung" (s. d.) erfand. In den skandinavischen Sprachen hat auch das u die nämliche assimilierende Kraft. Auch andre Sprachen haben dem U. verwandte Erscheinungen, dahin gehört namentlich die im Griechischen u. der Zendsprache häusige Epenthese (s.d.) des i.

Ummanz, Insel dicht an der Westseite von Rügen, 6 km lang und 3 km breit; 7 Dörfer mit 360 Einw.

Ummerstadt, Stadt im sachsen-meining. Kreis Hildburghausen, an der Rodach, hat eine evang. Kirche, Töpferei, Gerberei und (1885) 825 Einw.

Umpfenbach, Karl, Nationalökonom, geb. 5. Juli 1832 zu Gießen als Sohn des Professors der Mathematik, Hermann U., studierte in Gießen, habilitierte sich daselbst 1856 als Privatdo^ent und wurde 1864 ordentlicher Professor in Würzburg und 1873 in Königsberg. Er schrieb: "Lehrbuch der Finanzwissenschaft" (Erlang. 1859-60, 2 Bde.; 2. Aufl., Stuttg. 1887); "Die Volkswirtschaftslehre" (Würzb. 1867); "Des Volkes Erbe" (Berl. 1874, Besprechung der sozialen Frage); "Das Kapital in seiner Kulturbedeutung" (Würzb. 1879); "Die Altersversorgung und der Staatssozialismus" (Stuttg. 1883).

Umpqua, Fluß im nordamerikan. Staat Oregon, entspringt am Westabhang des Kaskadengebirges, durchfließt ein fruchtbares Thal und ergießt sich nach 300 km langem Lauf in 43° 42' nördl. Br. in den Stillen Ozean.

Umriß (franz. Contour, ital. Contorno), die bloß in den äußersten Grenzlinien angedeutete Gestalt einer Figur, daher die erste Anlage einer nachher weiter auszuführenden Zeichnung.

Umsatz, der An- und Verkauf von Waren, auch die Gesamtheit dieser Waren.

Umschalter, Vorrichtung zur Herstellung, Unterbrechung oder Abzweigung einer elektrischen Leitung, findet mehrfach in der Elektrotechnik, namentlich auch bei der elektrischen Beleuchtung, Verwendung, um jede Lampe oder Lampengruppe unabhängig von den übrigen anzuzünden oder auszulöschen. Bei automatischen Umschaltern wird durch die Wirkung von Elektromagneten, resp. durch Einschaltung künstlicher Widerstände der Zweck erreicht.

Umschattige, s. v. w. Periscii, s. Amphiscii.

Umschlag, s. Bähung.

Umschlag (Umschlagsrecht, Umladungsrecht), ehemals das Recht einzelner Ortschaften (Umschlagsplätze), die zu Wasser oder auch zu Land angekommenen Waren nur durch eigne Fuhrleute oder Schiffer weiter zu spedieren (vgl. Stapelgerechtigkeit). Die heutigen Umschlagsplätze sind nicht Plätze, welche Vorrechte genießen, sondern an denselben findet ein U. statt infolge der zwischen Eisenbahn- und Schiffahrtsverkehr eingetretenen Tarifkombinationen.

Umfchreibebanken, s. v. w. Girobanken.

Umschrieben (zirkumskript), deutlich begrenzt, im Gegensatz zu verschwommen (z.B. von Geschwüren).

Umstadt, s. Großumstadt.

Umstandswort, s. Adverbium.

Umsteuerung, s. Steuerung.

Umtrieb (Umtriebszeit), in der Forstwirtschaft der Zeitraum des mit einmaliger Abnutzung des Holzvorrats verbundenen Hiebsumlaufs in einem derselben Bewirtschaftungsart überwiesenen Wald. Bei regelmäßigem Alters- und Bestockungszustand ist die Umtriebszeit gleich dem Haubarkeitsalter, d.h. dem Abtriebsalter eines hiebreifen Bestandes oder gleich dem Zeitraum von der Bestandsbegründung bis zum Bestandsabtrieb. Wichtigste Umtriebsarten: 1) Technischer U., d.h. derjenige Umtrieb, welcher Holz in einer für den technischen Gebrauch am meisten geeigneten Beschaffenheit liefert. 2) U. des größten Massenertrags, derjenige U., welcher die größte Menge an Holz liefert. Für denselben ist der zuletzt noch eingetretene Jahreszuwachs gleich dem durchschnittlichen, d.h. gleich der Holzmenge des Bestandes, dividiert durch dessen Alter. 3) U. des größten Waldreinertrags, derjenige U., bei welchem für die Flächeneinheit der durchschnittlich jährliche Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben für Kulturen und Verwaltungen am größten ist. Bei Bestimmung desselben wird keine Rücksicht auf die Zeitunterschiede in Bezug der Einnahmen und in der Verausgabung

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Una corda - Uneheliche Kinder.

der Kosten genommen. Ein späterer Eingang wird u der gleichen Höhe verrechnet wie ein solcher, welcher früher erfolgt, es werden also keine Zinsen unter die Kosten der Wirtschaft gestellt. 4) Der finanzielle U., derjenige, für welchen die diskontierte Summe der in Aussicht stehenden Reinerträge oder der Walderwartungswert, bez. der Bodenerwartungswert am größten ist. Bei demselben ist ein Bestand dann finanziell abtriebsreif, wenn der in der nächsten Zeit zu erwartende, im Sinken begriffene Wertzuwachs gerade noch ausreicht, um die in dieser Zeit erwachsenden Kosten mit Einschluß aller Kapitalzinsen zu decken. Könnte z. B. ein 1oojähriger Bestand zu 4ooo Mk. verwertet werden, und ist das Bodenkapital zu 200 Mk. oder, bei einem Zinssatz von 3 Proz., die Bodenrente zu 6 Mk. zu veranschlagen, so müßte der Bestand, wenn er noch weiter stehen bleiben soll, im nächsten Jahr einen Zuwachs haben, welcher die lausenden Kosten, die Bodenrente mit 6 Mk. und die Zinsen des Bestandkapitals mit 120 Mk. deckt. Die Bestimmung des Unitriebs ist deswegen schwer, weil das zu erziehende Holz erst in späterer Zeit nutzbar wird, also immer mit Bedürfnissen und Preisen der Zukunft gerechnet werden muß. Im großen und ganzen wird der U. sich in den Grenzen halten müssen, innerhalb deren für die Dauer eine wirklich marktfähige Ware geliefert werden kann. Vgl. Waldwertberechnung.

Una corda (ital.), f. Corda.

Uualaschka, s. Aleuten.

Unam sanctam (lat.), Anfangsworte der von Papst Bonifacius VIII. (s. d.) im November 1302 erlassenen Bulle, in welcher er dem päpstlichen Stuhl die unumschränkte Weltherrschaft zusprach. Vgl. Berchtold, Die Bulle U. S. (Münch. 1887).

Uuanïm (lat.), einmütig, einstimmig; Unanimitat, Einstimmigkeit.

Unau, s. Faultier.

Unbefahren Volk, s. Befahren Volk.

Unbefleckte Empfängnis, s. Marienfeste.

Unbekannte Größen, in der Algebra Bezeichnung der Größen, welche aus den bekannten durch Auflösung der aus der Aufgabe sich ergebenden Gleichungen zu berechnen sind. S. Gleichung.

Unbestimmte Zahl (abstrakte Zahl), der abstrakte Begriff einer bestimmten Vielheit, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit der einzelnen diese Vielheit konstituierenden Einheiten, z. B. 6, im Gegensatz zur benannten oder konkreten Zahl, welche das Vielfache einer bestimmten Einheit ist, z. B. 6 m.

Unbestrichener Raum, s. Bestreichen.

Unbewaffnet (unbewehrt), in der Heraldik ein Wappentier ohne seine natürlichen Waffen, z. B. ein Adler ohne Krallen, ein Löwe ohne Klauen, ein Eber ohne Hauer etc.

Unbewegliche Sachen, s. Sachen.

Unbotmäßigkeit, s. Widersetzlichkeit.

Uncaria Schreb. (Gambirstrauch), Gattung aus der Familie der Rubiaceen, kletternde Sträucher mit kurzgestielten Blättern, meist einzeln achselständigen, gestielten, lockern, kugeligen Blütenständen, deren Stiel bei verkümmerten Blüten bisweilen in eine Ranke umgewandelt ist, mittelgroßen, gelblichen, rötlichen oder weißlichen Blüten und großen, verlängerten Kapseln. Etwa 30 Arten, meist im tropischen Asien und auf den Malaiischen Inseln. U. Gamir Roxb. ist ein Strauch mit 9 cm langen, ovallanzettförmigen, kurz zugespitzten, kahlen Blättern, kurzgestielten Blütenköpfen und rosenroten Blüten. Die ältern Blütenstiele sind in hakenförmige Stacheln umgewandelt, mittels welcher der Strauch hoch klettert. Er findet sich in Hinterindien und auf der indischen Inselwelt, besonders auf Sumatra, und wird namentlich auf Bintang kultiviert, wo man aus den Blättern und jüngern Trieben das Gambirkatechu bereitet. Die Sträucher werden in Plantagen gezogen und vom 3.-15. Jahr ausgenutzt, indem man die jungen beblätterten Zweige zwei bis viermal im Jahr schneidet, mit Wasser auskocht und die Flüssigkeit eindampft. Auch U. acida Roxb., mit etwas größern, eiförmigen, länger zugespitzten Blättern und weißen Blüten, in Hinterindien und auf den Malaiischen Inseln, liefert Katechu.

Uncia (lat.), der 12. Teil des As (s. d.); Apothekergewicht und Maß für Flüssigkeiten, s. Unze.

Uncialbuchstaben, meist nur zu Inschriften verwendete Charaktere, ihrer Größe wegen so genannt vom lateinischen uncia (Zoll); doch finden sie sich auch in lateinischen Manuskripten vom 3.-10. Jahrh., wo sie indes gegen Ende dieses Zeitraums schon in die kleinern Semi-Uncialen oder Litterae minutae übergehen, die sich von den eigentlichen U. (litterae majusculae) auch dadurch unterscheiden, daß sie nicht vereinzelt stehen, sondern sich aneinander anschließen. In der Buchdruckerkunst nennt man U. große Anfangsbuchstaben ohne Verzierung.

Uncle Sam (engl.), scherzhafte Bezeichnung der Nordamerikaner, entstanden aus dem offiziellen U. S. Am., Abkürzung für United States of America.

Undation(lat.), Wellenschlag, wellenförmiger Herzschlag.

Undezime (lat.), Intervall von elf Stufen, die Quarte der Oktave des Grundtons (z. B. c-f).

Undinen (Undenen, v. lat. unda, Welle), im System der Paracelsisten weibliche Elementargeister des Wassers, die sich mit Vorliebe unter den Menschen einen Gatten suchen, weil sie mit aus solcher Ehe gebornen Kindern zugleich eine Seele erhalten sollen. Die Undinensagen sind vielfach dichterisch behandelt worden, z. B. im alten Roman von der Melusine (s. d.) vom Ritter Staufenberg (neu gedichtet von Fouque), und haben in neuerer Zeit auch den Stoff zu mehreren Opern geliefert. Vgl. Nixen.

Undfee (Und ofero), See im russ. Gouvernement Olonez, Kreis Pudosh, 83 qkm (1 1/2 QM.) groß, verliert in manchen Jahren sein Wasser durch unterirdische Abflüsse fast gänzlich.

Und sie bewegt sich doch, s. Eppur si muove.

Undulation (lat.), s. v. w. Wellenbewegung (s. d.); Undulationstheorie, s. Licht.

Uudurchdringlichkeit, diejenige Eigenschaft aller physischen Körper, vermöge welcher sie einen Raum so erfüllen, daß in demselben zu gleicher Zeit kein andrer sein kann.

Undurchsichtigkeit, s. Durchsichtigkeit.

Uneheliche Kinder (natürliche Kinder, Spurii), diejenigen Kinder, die in einem Geschlechtsverhältnis, welches die Weihe der Ehe nicht empfangen hat, erzeugt sind. Sie haben juristisch keinen Vater und keine väterlichen Aszendenten, teilen Rang, Stand und Gerichtsstand der Mutter und führen deren Namen. Die neuere Gesetzgebung hat ihnen vielfach das Recht beigelegt, von dem natürlichen Vater den unentbehrlichen Unterhalt zu fordern; das französische Recht schneidet ihnen dies mit dem Satz ab: "Toute recherche de paternité est interdite" (s. Schwängerungsklage). Das deutsche Recht betrachtete die unehelichen Kinder als mit einer sogen. levis notae macula behaftet, d. h. sie unterlagen der "Anrüchigkeit" (s. d.), infolge deren sie für unfähig gehalten

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Unehrliche Gewerbe - Unfallversicherung.

wurden zum Eintritt in Zünfte, zur Ordination und zum Lehnserwerb. Doch konnte dieser Makel durch wirkliche und durch die jetzt unpraktische unvollkommene Legitimation (legitimatio ad honores) gehoben werden (s. Legitimation). Vgl. Bender, Das uneheliche Kind und seine Eltern in rechtlicher Beziehung (Kassel 1887).

Unehrliche Gewerbe, s. v. w. anrüchige Gewerbe (s. Anrüchigkeit). Vgl. Beneke, Von unehrlichen Leuten (2. Aufl., Berl. 1888).

Unendlich, Prädikat eines Dinges, das entweder in Ansehung seiner Ausdehnung (räumlich oder extensiv), oder in Ansehung seiner Dauer (zeitlich oder protensiv), oder in Ansehung seiner Wirksamkeit (dynamisch oder intensiv) keiner Begrenzung unterworfen ist. Man unterscheidet unendlich groß (^) und unendlich klein: einer Größe kommt die erstere Benennung zu, wenn sie größer ist als jede angebbare Größe, wie z. B. die Summe der unendlichen Reihe 1+1+1+... = ^; dagegen die zweite, wenn sie der Null näher kommt als jede angebbare Größe, d. h. wenn sie in Null übergeht. Die Rechnung mit solchen Größen ist Gegenstand der Differential- und Integralrechnung (s. d.).

Uufähigkeitsprotest, s. Wechsel.

Uufallversicheruug, die Versicherung gegen die Folgen persönlicher Unfälle, sowohl körperlicher Verletzungen als auch des Todes. Diese Art der Versicherung hat eine hohe Bedeutung für den Arbeiterstand gewonnen. Wie die Besonderheiten des Arbeiterlebens überhaupt zu verschiedenen Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen des privaten Versicherungswesens zwingen (Zulässigkeit, Notwendigkeit des Zwanges, Schwierigkeit allgemeiner Durchführung schon wegen der Zahlungsunfähigkeit bei Erwerbslosigkeit; Beiziehung von Arbeitgebern und zwar zum Teil schon aus dem Grund, weil der Lohn für die Prämienzahlung nicht vollständig zureicht; besondere Vorzüge der genossenschaftlichen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen etc.), so sind solche Abweichungen insbesondere auch bei der U. geboten. Ursache von körperlichen Verletzungen und Tötungen, welche während der Arbeit und in Verbindung mit derselben eintraten, kann sein eine menschliche Verschuldung (eigne Schuld, Schuld Dritter, insbesondere des Arbeitgebers, eines Beamten oder Mitarbeiters), oft aber auch liegt eine solche Verschuldung nicht vor, oder sie ist wenigstens nicht nachweisbar (Naturgefahren, "Zufall", "höhere Gewalt"). Nach römischem Recht und dem gemeinen Rechte der meisten Kulturländer erwächst bei Unfällen ein Anspruch auf Entschädigung nur gegenüber demjenigen, welcher den Schaden verschuldet hat. So haftet der Arbeitgeber nur für eigne Schuld und für diejenige seiner Leute, deren er sich bei dem Betrieb bedient, nur insofern, als ihm eine Verschuldung bei Wahl oder Beibehaltung derselben zur Last fällt. Hierbei ist der Begriff der Verschuldung ganz bedingter Natur, insbesondere abhängig unter anderm auch vom Stande der Technik, vom üblichen, Herkömmlichen etc. Dem Verletzten liegt die Beweislast ob. Bei den meisten Unfällen wird er nichts erhalten und selbst dann leer ausgehen, wenn die Verschuldung eines Haftpflichtigen zwar nachgewiesen werden kann, letzterer aber nicht zahlungsfähig ist.

Strenger als in den gedachten Ländern wird die Haftpflicht in Frankreich aufgefaßt. Hier wurde die römisch rechtliche Verschuldung in der Auswahl und Überwachung der Leute schon im 18. Jahrh. dahin gedeutet, eine solche Verschuldung sei immer von vornherein zu vermuten. Denn es sei Pflicht des Herrn, sich überhaupt nur guter Arbeiter zu bedienen. Diese für den Beschädigten günstigere Rechtsauffassung fand in erweitertem Umfang in der preußischen Eisenbahngesetzgebung von 1838 Eingang. Eine weitere Besserung in der Lage vieler Arbeiter in Deutschland wurde durch das Haftpflichtgesetz von 1871 bewirkt, welches die Zahl der Fälle vermehrte, in denen dem Arbeiter ein Ersatz zugestanden wird. Bei Eisenbahnen haftet nach diesem Gesetz der Betriebsunternehmer, wenn er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt oder durch eignes Verschulden des Verletzten hervorgerufen wurde. Da ein derartiger Nachweis meist gar nicht oder nur schwer zu erbringen ist, so trugen die Eisenbahnen die Schäden selbst, oder sie bildeten unter sich einen Unfallversicherung verband mit Versicherung auf Gegenseitigkeit. Weniger günstig wurde die Lage der Geschädigten bei Bergwerken, Steinbrüchen, Gräbereien und Fabriken. Hier wurde die Haftpflicht nur in der Art erweitert, daß der Unternehmer nicht allein für eigne Schuld einstehen muß, sondern auch für diejenige seiner Bevollmächtigen oder Vertreter, wie überhaupt der Personen, welche er für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs oder der Arbeiter angenommen hat. Für alle übrigen Arbeiter kamen die Bestimmungen des gemeinen Rechts in Anwendung. Das genannte Haftpflichtgesetz gab den Anstoß zur Errichtung von Unfallversicherungsanstalten, welche sich ausschließlich mit der U. als Kollektivversicherung befaßten oder dieselbe neben andern Versicherungszweigen betrieben, nachdem freilich schon vorher die Einzelversicherung (insbesondere in der Form der Reiseunfallversicherung) als Ergänzung der Lebensversicherung für Fälle vorübergehender Erwerbsstörung und der Invalidität vielfach vorgekommen war. In Deutschland und der Schweiz gab es bald zwölf solcher Anstalten, darunter sechs Aktiengesellschaften und sechs Gegenseitigkeitsanstalten. Von erstern befassen sich mit der U. vorzüglich die Magdeburger Allgemeine Versicherungsgesellschaft, die Kölnische Unfallversicherungsgesellschaft und die Rhenania zu Köln, dann die Magdeburger Lebensversicherungsgesellschaft, die Schlesische zu Breslau und die Viktoria zu Berlin. An Gegenseitigkeitsgesellschaften bestehen nur noch der Allgemeine Deutsche Versicherungsverein zu Stuttgart und der Prometheus zu Berlin. Österreich hat eine Erste Allgemeine Unfallversicherungsaktiengesellschaft zu Wien, die Schweiz zwei Gesellschaften zu Zürich und Winterthur, welche neben der Baseler Lebensversicherungsgesellschaft und der Brüsseler Royale Belge ihre Wirksamkeit auch auf Deutschland erstrecken. Die U. war zum Teil eine Haftpflichtversicherung, indem sie nur solche Schäden berücksichtigte, für welche Unternehmer auf Grund des Haftpflichtgesetzes ihren Arbeitern gegenüber haftbar waren, meist aber wurde im Interesse der Vereinfachung und der Meidung von Prozessen die Ausdehnung auch auf die nicht haftpflichtigen Unfälle vorgezogen. Da kein Zwang zur Versicherung bestand und die U. eine ungleichmäßige war, so wurde das Haftpflichtgesetz, welches überdies nur für einen beschränkten Kreis von Arbeitern galt, bald als ungenügend empfunden (vgl. hierüber Haftpflicht, S. 1004). Infolge hiervon wurde die U. der Arbeiter durch Reichsgesetze einer öffentlichrechtlichen Regelung unterzogen, nachdem die Reichsregierung vorher, um brauchbare statistische Unterlagen zuschaffen, in den vier Monaten August bis November 1881 aus 93,554 gewerblichen Betrieben mit 1,615,253 63

Meyers Konv. Lexikon, 4. Aufl., XV. Bd.

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Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887).

männlichen und 342,295 weiblichen Arbeitern statistische Erhebungen veranstaltet und damit den Grund zu einer umfangreichen, in Zukunft weiter auszubauenden Unfallstatistik gelegt hatte. Zunächst erschien das (industrielle) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884. Dasselbe erstreckt den Versicherungszwang auf Arbeiter und Betriebsbeamte und zwar auf letztere, sofern ihr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mk. nicht übersteigt, in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Steinbrüchen, Gräbereien (Gruben), auf Werften und Bauhöfen, in Fabriken und Hüttenwerken, ferner in Unternehmungen, deren Gegenstand die Ausführung von Maurer, Zimmer, Dachdecker, Steinhauer und Brunnenarbeiten ist, im Schornsteinfegergewerbe sowie in allen sonstigen Unternehmungen, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft bewegliche Triebwerke zur Verwendung kommen. Durch Gesetz vom 25. Mai 1885 wurde die gesetzliche U. aus die großen Transportbetriebe des Binnenlandes sowie die Betriebe des Heers und der Marine, der Speicherei, Kellerei etc., durch Gesetz vom 15. März 1886 auf Beamte und Personen des Soldatenstandes ausgedehnt. Das Gesetz vom 5. Mai 1886 regelte hierauf U. und Krankenversicherung für die in land - und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, das Gesetz vom 11. Juli 1887 die U. der bei Bauten beschäftigten Personen und endlich das Gesetz vom 13. Juli d. J. diejenige der Seeleute und andrer bei der Seeschiffahrt beteiligter Personen.

Nach dem Gesetz von 1884 kann durch statutarische Bestimmung die Versicherungspflicht auch auf Betriebsbeamte mit höherm Jahresarbeitsverdienst ausgedehnt werden, dann kann durch Statut bestimmt werden, daß und unter welchen Bedingungen Unternehmer der versicherungspflichtigen Betriebe berechtigt sind, sich selbst oder andre nicht versicherungspflichtige Personen gegen die Folgen von Unfällen zu versichern (fakultative Versicherung). Das Gesetz sieht von der Frage der Verschuldung zunächst ab. Es schließt einen Anspruch des Verletzten nur dann aus, wenn derselbe den Betriebsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Die Versicherung ist genossenschaftlich organisiert und zwar derart, daß Unternehmer, welche einem oder mehreren verwandten Berufen angehören, mit der räumlichen Ausdehnung über das ganze Reich oder auch nur über Teile desselben Berufsgenossenschaften bilden, welche innerhalb des gesetzlichen Rahmens ihre Angelegenheiten durch ein zu errichtendes Genossenschaftsstatut regeln und dieselben durch Generalversammlung und selbstgewählten Vorstand verwalten. Damit die Verwaltung nicht zu schwerfällig werde, können die Genossenschaften, welche sich über größere Bezirke ausdehnen, durch Statut die Einteilung in Sektionen sowie die Einsetzung von Vertrauensmännern als örtliche Genossenschaftsorgane vorschreiben, welche vorgekommene Unfälle untersuchen, insbesondere auch bei Aufstellung von Vorschriften zur Verhütung von Unfällen thätig sein sollen. Die Gesamtzahl aller versicherten Personen bezifferte sich 1886 auf 3,725,313; es gab:

Berufsgenossenschaften Reichs- und Staatsbetriebe

Zahl der Betriebe 269174 -

Zahl der versicherten Personen:

a) Unternehmer 2686 -

b) Durchschnittlich beschäftigte

Betriebsbeamte u. Arbeiter 3467619 251878

c) Sonstige 3180 -

Im J. 1887 zählte man 62 Berufsgenossenschaften und 366 Sektionen mit 319,453 Betrieben und 3,861,560 versicherten Personen; dazu kamen 47 Reichs- und Staatsbetriebe mit 259,977 Personen. An Entschädigungen wurden 1887 bezahlt von den Berufsgenossenschaften: 5,373,496 Mk., von den Kassen der Reichs und Staatsbetriebe: 559,434 Mk. Nach der Zahl der versicherten Personen waren die größten Genossenschaften mit mehr als 100,000 Personen die Zur Wahrung ihrer Interessen haben die Genossenschaften einen Verband gebildet, welcher 1887 den ersten Genossenschaftstag in Frankfurt a. M. abhielt.

Zahl der

Betriebe versichert. Pers.

Knappschafts-Berufsgenossenschaft 1658 343707

Ziegelei-Berufsgenossenschaft 10135 174995

Zucker-Berufsgenossenschaft 455 127200

Sächsische Baugewerks-Berufsgenossensch. 7272 116987

" Textil-Berufsgenossenschaft 2721 116007

Norddeutsche Textil-Berufsgenossenschaft 2096 104942

Unter 14,000 Personen hatten die

Sächsische Holz- Berufsgenossenschaft 103l 13943

Bayrische Holzindustrie-Berufsgenossensch. 1855 13420

Westdeutsche Binnenschiffahrt-B. 2839 11935

Berufsgenossenschaft der

Schornsteinfegermeister des Deutschen Reichs 3044 5452

Die Genossenschaften stehen unter staatlicher Aufsicht, und zwar wurde ein eignes Reichsversicherungsamt in Berlin errichtet, welches aus dreiständigen, vom Kaiser ernannten Beamten, vier Mitgliedern des Bundesrats und je zwei Vertretern der Unternehmer und der versicherten Arbeiter zusammengesetzt ist. Für Berufsgenossenschaften, deren Gebiet nicht über die Grenze des Landes sich erstreckt, können besondere Landesversicherungsämter errichtet werden. Von dieser Befugnis haben Sachsen und Bayern, neuerdings auch Baden, Württemberg und Mecklenburg Gebrauch gemacht.

Der gesetzliche Zwang kehrt sich nur gegen die Arbeitgeber, welche die Kosten der Versicherung zu tragen haben, und in deren Händen auch die Verwaltung liegt. Die Genossenschaften erheben alljährlich postnumerando die nach Maßgabe der Arbeiterzahl, der Lohnhöhe und der Gefahrenklasse bemessenen Beiträge auf dem Weg des Umlageverfahrens. Die Post besorgt die nötigen Zahlungen verlagsweise ohne Anrechnung von Kosten. Außer dieser Beihilfe leistet das Reich eine solche noch insofern, als leistungsunfähige Berufsgenossenschaften vom Bundesrat aufgelöst werden können und ihre Rechtsansprüche und Verpflichtungen auf das Reich übergehen, bez. auf die Bundesstaaten, welche ein eignes Landesversicherungsamt errichtet haben. Die versicherten Arbeiter haben nur Rechte auf Entschädigung im Fall eintretender Verunglückung. Solche Entschädigungen gewährt aber die Kasse der Berufsgenossenschaft erst nach Verlauf von 13 Wochen (Karenzzeit). In dieser Zeit haben die Krankenkassen einzutreten mit der Maßgabe, daß das Krankengeld von der 5. Woche ab auf Kosten des Unternehmers um 1/3 erhöht wird. Die Leistungen der Genossenschaftskasse bestehen in Gewährung einer Rente im Betrag von 3 des letzten Jahresverdienstes, welche bei nur teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit entsprechend erniedrigt wird. Im Fall der Tötung ist Ersatz der Beerdigungskosten, dann eine Rente an die Witwe im Betrag von 20 Proz. des Jahresverdienstes, an unerwachsene Kinder (im Höchstbetrag von 60 Proz. an Witwen und Waisen zusammen), bez. auch an Aszendenten, deren einziger Ernährer der Verunglückte war, zu gewähren. Der zu leistende Schadenersatz wird von den

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Unfehlbarkeit - Ung.

Organen der Berufsgenossenschaft auf Grund vorausgegangener polizeilicher Untersuchung des Unfalls festgestellt, gegen diese Feststellung kann Berufung an ein Schiedsgericht, zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Genossenschaft und Vertretern der versicherten Arbeiter unter Vorsitz eines öffentlichen Beamten bestehend, in schwereren Fällen noch Rekurs an das Reichsversicherungsamt ergriffen werden. 1886 wurden an Verletzte Entschädigungen gewährt:

bei Berufsgenossenschaften bei Staatsbetrieben

Erwachsene männlich 9104 814

" weiblich 332 3

Jugendliche unter 16 Jahren

" männlich 224 -

weiblich 43 -

Zusammen 9723 817

Das Haftpflichtgesetz ist zwar für die nach Maßgabe des Unfallversicherungsgesetzes versicherten Personen außer Kraft gesetzt, doch bleibt es für alle übrigen Personen bestehen, dann für Betriebsbeamte mit mehr als20o0Mk. Gehalt. Demgemäß hat denn auch die Privatversicherung ihre Bedeutung nicht ganz eingebüßt. Die U. für Arbeiter der Land- und Forst wirtschaft weicht von derjenigen für industrielle Arbeiter mehrfach ab. Durch Landesgesetzgebung kann die Versicherungspflicht auch auf Unternehmer erstreckt werden. Die als Entschädigung zu gewährende Rente wird nicht nach dem letzten Jahresverdienst des Verletzten, sondern nach dem durchschnittlichen Verdienst land u. forstwirtschaftlicher Arbeiter am Orte der Beschäftigung bemessen. Die Rente kann, wenn der Lohn herkömmlich ganz oder zum Teil in Naturalien entrichtet wurde, ebenfalls in dieser Form gewährt werden. In den ersten 13 Wochen nach Eintritt eines Unfalls hat die Gemeinde, sofern eine Krankenversicherung nicht vorliegt, für die Kosten des Heilverfahrens aufzukommen. Die Versicherung erfolgt durch Berufsgenossenschaften, welche für örtliche Bezirke zu bilden sind. - Außer in Deutschland besteht noch eine besondere Unfallgesetzgebung in England (Gesetz vom 7. Sept. 1880), in der Schweiz (Gesetz vom 25. Juni 1881, abgeändert durch Gesetz vom 26. April 1887) und in Österreich (Gesetz vom 28. Dez. 1887). Nach dem österreichischen Gesetz sind die versicherungspflichtigen Betriebe nur annähernd die gleichen wie nach dem deutschen Gesetz von 1884; im wesentlichen erstreckt es sich auf den industriellen Gewerbebetrieb. Die Versicherungsbeiträge werden nach einem von der Versicherungsanstalt aufzustellenden, staatlich zu genehmigenden Tarif bemessen. 10 Proz. derselben fallen dem Versicherten, 90 Proz. dem Unternehmer des versicherungspflichtigen Betriebs zur Last. Mit Rücksicht auf die Beitragsleistung der Arbeiter wurde die Karenzzeit auf nur vier Wochen festgesetzt. Die Versicherung erfolgt durch territoriale, auf Gegenseitigkeit beruhende Anstalten (Territorialsystem), neben welchen bei Erfüllung bestimmter Bedingungen als gleichberechtigt auch Privatanstalten und Berufsgenossenschaften zugelassen sind. Auf die Verwaltung übt der Staat einen weiter gehenden Einfluß aus als in Deutschland.

Vgl. Mucke, Die tödlichen Verunglückungen im Königreich Preußen (Berl. 1880); Woedtke, Kommentar zum Unfallversicherungsgesetz (3. Aufl., das. 1888); Derselbe, Die U. der in land und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen (2. Aufl., das. 1888); Just, Desgleichen (das. 1888); Nienhold, Die U. (Leipz. 1886); Döhl, Die U. (das. 1886); Hahn, Haftpflicht und U. (das. 1882); Schloßmacher, Die öffentlichrechtliche U. im Zusammenhang mit der Sozialreform (Mind. 1886); Ertl, Das österreichische Unfallversicherungsgesetz (Leipz. 1887); Becker, Anleitung zur Bestimmung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit nach Verletzungen (Berl. 1887); Stupp, Handbuch zur U. (Sammlung der Verordnungen, Entscheidungen etc., 3. Jahrg., Münch. 1888); Schmitz, Sammlung der Bescheide, Beschlüsse und Rekursentscheidungen des Reichsversicherungsamtes (Berl. 1888); Lutscher, Die Unfall-Statistik der Berufsgenossenschaften und ihr Einfluß auf die Beiträge der Mitglieder (Düffeld. 1889); Platz, Die Unfallverhütungsvorschriften (Berl. 1889). Zeitschrift: "Die Arbeiterversorgung" (hrsg. von Schmitz, das., seit 1884), in welcher auch die Entscheidungen der Landesversicherungsämter veröffentlicht werden.

Unfehlbarkeit, s. Infallibilität.

Unform, Pflanzen, s. Amorpha.

Unfruchtbarkeit (Sterilität), die beim Weib vorkommende Unfähigkeit, Kinder zu gebären. Die Ursachen sind entweder in mangelhafter Bildung der Eier infolge fehlerhafter Anlage, hohen Alters oder Erkrankung der Eierstöcke zu suchen, oder in krankhafter Beschaffenheit der Eileiter, oder vor allem in chronisch entzündlichen Veränderungen, Verlagerung oder Knickungen der Gebärmutter (s. Zeugungsvermögen). Die erste Gruppe von Fällen ist unheilbar, was besonders von gerichtlichmedizinischer Bedeutung ist, die zweite Gruppe ist das wesentliche Feld der Thätigkeit für die Frauenärzte und bietet namentlich bei chirurgischer Behandlung oft glänzende Erfolge. Vgl. Beigel, Pathologische Anatomie der weiblichen U. (Braunschw. 1878); May rhofer, Sterilität etc. (Stuttg. 187882); Duncan, Sterilität bei Frauen (deutsch von Hahn, Berl. 1884); P. Müller, Die U. der Ehe (Stuttg. 1885); Kisch, Die Sterilität des Weibes (Wien 1886).

Unfug, Störung der öffentlichen Ordnung; ungebührliche Belästigung des Publikums. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 360, Ziff. 11) bedroht groben U. mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu sechs Wochen. Die Praxis der Gerichte faßt den Begriff dieser Übertretung sehr weit und beschränkt ihn keineswegs nur auf eigentliche Ruhestörungen. Beschimpfender U., an Zeichen der öffentlichen Autorität, in Kirchen oder andern zu religiösen Versammlungen bestimmten Orten oder an Gräbern verübt, ist mit besondern Strafen bedroht. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, 103a, 135, 166, 168.

Unfundiert, Gegensatz zu fundiert (s. Fundieren). Unfundierte Schuld, s. v. w. schwebende Schuld, s. Staatsschulden, S. 203.

Uug (Ungh), ungar. Komitat am rechten Theißufer, zwischen Galizien und den Komitaten Zemplin, Szabolcs und Bereg, umfaßt 3053 qkm (55,4 QM.), ist im N. und O. gebirgig (Vihorlatgebirge und Ostbieskiden) und teilweise (ein Drittel) wildreiches Waldland, im S. dagegen eben und zum Teil auch sumpfig. U., das von der Latorcza, der Laborcza, dem in letztere mündenden Fluß U. und vielen Nebenflüssen desselben bewässert wird, ist nur im S. und zum Teil auch in den Thälern fruchtbar (Roggen, Hafer, Hanf und auch Wein) und hat (1881) 126,707 meist ruthenische, ungarische und slowak. Einwohner (griechischer, unierter und kath. Konfession). Sitz des Komitats ist die Stadt Ungvár (ehemals Festung), Station der Ungarischen Nordostbahn (Nyiregyhaza Ungvár), am Fluß U., Sitz desunkacser griechisch-uniert-ruthenischen Bischofs- und Domkapitels, mit prächtiger Hauptkirche, Nonnen-

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Ungamabai - Ungarische Litteratur.

kloster, (1881) 11,373 Einw., Seminar, Lehrerpräparandie, kath. Obergymnasium, Bibliothek, Waiseninstitut, Bezirksgericht, Oberforstamt, Mineralquelle und Porzellanerdegruben.

Ungamabai (Formosabai), weite, offene Bucht an der Küste Ostafrikas, am Nordende des Sansibar zugehörigen Küstenstrichs, im N. von Witu begrenzt, in der Tiefe derselben mündet der Tanafluß. Die U. bietet selbst für größere Seeschiffe bis nahe am Land guten Ankergrund und ist ein Stationspunkt der britischen gegen den Sklavenhandel in Ostafrika kreuzenden Fahrzeuge; 1867 wurden die an ihr liegenden Ortschaften von den Galla zerstört.

Uugarisch-Alteuburg (Magyar-Óvar), Markt im ungar. Komitat Wieselburg, an der Leitha und der Kleinen Donau, Sitz des Komitats und Hauptort einer Domäne des Erzherzogs Albrecht, hat 2 Klöster, (1881) 3427 Einw. (meist Deutsche), eine landwirtschaftliche Akademie, Musterlandwirtschaft, Bierbrauerei, Dampfmühle und Bezirksgericht.

Uugarisch-Brod, Stadt in Mähren, an der Eisenbahn Brünn-Vlarapaß, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, an der Ölsawa, mit Mauern und Graben umgeben, hat einen Dominikanerkonvent, ein fürstlich Kaunitzsches Schloß, eine Zuckerfabrik und (1880) 4435 Einw. (646 Juden).

Ungarische Litteratur. Die Litteratur der Ungarn ist eine verhältnismäßig sehr junge. Ihre ununterbrochene Existenz und Entwickelung erstreckt sich kaum über einen Zeitraum von 110 Jahren; sie datiert eigentlich erst vom Jahr 1772, und ihre Geschichte bis zu diesem Jahr läßt sich in wenige Bemerkungen zusammenfassen. Als die Magyaren um 894 aus der südrussischen Ebene in Ungarn einbrachen, waren sie ein barbarisches Nomadenvolk ohne jegliche Litteratur, mit Ausnahme jener Lieder und Heldensagen, deren auch der wildeste Stamm nicht völlig entbehrt. Allein auch als sie in Ungarn seßhaft geworden waren, sich zum Christentum bekehrt und aus Deutschland, Byzanz und Italien eine ziemlich ansehnliche Kultur erhalten hatten, regte sich in ihnen noch wenig schöpferische litterarische Neigung. Alles, was von dem magyarischen Schrifttum bis zum 16. Jahrh., also binnen sieben Jahrhunderten des europäischen Daseins der Magyaren, auf uns gekommen ist, beschränkt sich auf eine "Grabrede" ("Halotti beszed", das älteste Sprachdenkmal der Magyaren, aus dem Ende des l2. oder dem Anfang des 13. Jahrh.), auf ein Marienlied, auf ein Gebet aus dem 13. Jahrh., ein "Leben der heil. Margarete" (Tochter des Arpadenkönigs Bela IV.), eine verifizierte Biographie der heil. Katharina von Alexandria (mutmaßlich eine Übersetzung) und einige fragmentarische Bibelübersetzungen und Schriften theologischen Inhalts. Aus dem Ende des 14. oder dem Anfang des l5. Jahrh. stammt das älteste historische Lied über die "Geschichte der Eroberung Pannoniens durch die Magyaren". Einen blühenden Aufschwung nahm die magyarische Litteratur während der Reformationszeit. Im 16. Jahrh. treten uns auch zum erstenmal zwei etwas deutlicher individualisierte Poetenphysiognomien entgegen: die des Sebastian Tinody (Geburtsjahr unsicher, starb um 1559), eines fahrenden Sängers, dessen Lieder Reimchroniken der Kämpfe Ungarns gegen die Türken bilden, und des Barons Valent in Balassa (1551-94), der über den Verfall Ungarns klagte, und dessen Gedichte, namentlich die jüngst entdeckten lyrischen "Blumengedichte, Feuer und Leidenschaft, Reichtum an Phantasie und Gewandtheit der Sprache bekunden. In demselben Jahrhundert gelangte die romantische Dichtung, die im Westen bereits ausgelebt hatte und gerade durch die unsterbliche Satire des Cervantes für ewige Zeiten eingesargt worden war, nach Ungarn, das so spät eine ganze Reihe von Romanen und Gedichten entstehen sah, in welchen die alten Ritter und Abenteuergeschichten des frühen Mittelalters zu einem wunderlich anachronistischen verspäteten Dasein wiedererwachten. Diese Litteratur, teils Nachahmung, teils Übersetzung ohne jeden Wert, ohne jede Originalität und ohne das geringste nationale Eigengepräge, war quantitativ nicht unansehnlich ("Geschichte der Gismunda", von Georg Enyedi; "König Voltér und Griseldis" von Peter Iftvánfi; "König Argirus und die Feenjungfrau" von Albert Gergei; "Schöne Geschichte von der Freundschaft zweier edler Jünglinge", von Kaspar Veres; "Die schöne Magellone" und "Fortunatus", beide von Heltai [?] und zahlreiche andre), und ihre einzelnen Werke erhielten sich zum Teil bis in die Gegenwart als Volksbücher, die in schlechten, billigen Drucken auf allen Jahrmärkten feilgeboten werden. Bemerkenswert ist endlich die Originaldichtung des Peter Ilosway über den halbhistorischen magyarischen Riesen und Volkhelden "Niklas Toldi" (1574) und die "Geschichte von Szilagyi und Hajmasi" (1571), der ebenfalls ein historisches Faktum zu Grunde liegt. Das 17. Jahrh. produzierte den ersten namhaften Kunstdichter Ungarns, den Grafen Nikolaus Zrinyi (161664), den Enkel des heldenmütigen Verteidigers von Szigetva, dessen Hauptwerk, ein Epos in 15 Gesängen, "Obsidio Szigetiana" betitelt, die Verherrlichung der Waffenthat seines Ahns zum Gegenstand hat. Das Gedicht, das sich bemüht, Tassos "Befreites Jerusalem" nachzuahmen, zeigt trotz seiner rohen, keiner Nüancierung fähigen Sprache dennoch an vielen Stellen Kraft und Schwung. Zeitgenossen Zrinyis waren Baron Ladislaus Liszti (geboren um 1630, Todesjahr unbekannt), der ein Epos: "Cladis Mohachina", und Stephan Gyöngyösi (1620-1700), der das Gedicht "Die Venus von Murany" schrieb, beides Werke, welche (wie das ihnen zum Muster dienende Heldengedicht Zrinyis) Episoden aus der ungarischen Geschichte jener Zeit in oft banaler und handwerksmäßiger Weise behandeln. Neben diesen Dichtungen brachte das 17. Jahrh. zahlreiche theologische Streitschriften hervor, unter welchen die Werke des Gegenreformators Pazmany (s. d.) die weitaus bedeutendsten sind. So gelangen wir ins 18.Jahrh. Damals war es um das Geistesleben des magyarischen Stammes traurig bestellt; die Türkenherrschaft, erst 1699 endgültig beseitigt, hatte das Land als Einöde und in tiefster Barbarei zurückgelassen. Die wenigen Schulen, die diesen Namen verdienten, waren ausschließlich in den Händen der Geistlichkeit. Die Sprache der Verwaltung, der Rechtspflege, des Unterrichts war die lateinische, die Umgangssprache der höhern und mittlern Klassen die deutsche oder französische. Das magyarische Idiom besaß weder eine wissenschaftliche noch eine schöngeistige Litteratur; dennoch gab es auch in dieser Zeit einige nennenswerte Dichter und Schriftsteller in ungarischer Sprache. So den namhaften Lyriker Franz Faludi (1704-79), den Kirchenliederdichter Paul v. Raday (1677-1733), den Sänger weltlicher Lieder Baron Ladislaus Amade (1703-64) u. a. Auch blühte in dieser Zeit das magyarische Schuldrama. Allerdings übten diese litterarischen Erzeugnisse nur geringen Einfluß auf die breitern Schichten der Gesellschaft. Da erfolgte von andrer Seite ein kräftiger Reformversuch. Die Kaiserin Maria Theresia gründete (1760) die ungarische adlige Leibgarde, be-

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Ungarische Litteratur (Belletristik).

gabte junge Magyaren kamen als Gardisten nach Wien und mit einer höhern Kultur in Berührung, sie lernten die Bildung und die Literaturen des Westens kennen und empfanden erst angesichts dieser glänzenden Beispiele die tiefe geistige Erniedrigung, in die ihr Volksstamm gesunken war. Sie schämten sich ihrer Barbarei und beschlossen, die Regeneratoren ihres Volkes zu werden. Die Gardisten thaten sich zusammen und schufen in klarer, bestimmter Absicht eine magyarische Schriftsprache und eine magyarische Nationallitteratur. Allerdings gab es unter diesen Gardisten keine wahren poetischen Talente; sie schrieben nicht, um einem dichterischen, sondern um einem patriotischpolitischen Drang zu genügen, und sie beschränkten sich der Mehrzahl nach darauf, die berühmtern Werke alter und neuerer fremder Schriftsteller in magyarischer Sprache mehr oder minder glücklich nachzuahmen. Die nennenswertesten unter diesen verdienstvollen Gardisten, welche die Gründer der modernen magyarischen Litteratur wurden, sind Georg Bessenyei (1752-1811), Abraham Barcsay (1742-1806), Alexander Baróczy (1737-1809) u. a. Früh teilten sich die Gardisten und ihre Gesinnungsgenossen außer der Garde in drei Schulen. Die französische (Bessenyei, Barcsay, Anyos, Graf Joseph Teleki, Jos. Péczeli, Baróczy) ahmte Voltaire, Racine, Wieland etc. nach; die klassische (David Baróti Szabo, Nikolaus Révai, Joseph Rajnis, Ben. Virág) hielt sich an das Muster der Alten, und nur die volkstümliche (A. Dugonics, A. Paloci Horváth, Graf I. Gvadányi) machte den schüchternen Versuch, national und selbständig zu sein. Den ersten Bahnbrechern folgte eine Schriftstellergeneration, deren Hervorbringungen bereits wesentlich höher stehen. Joseph Kármán (1771-98) schrieb seinen sentimentalen Roman "Fannys Hinterlassenschaft", der Aufsehen erregte; Michael Csokonai (1773-1805) dichtete das komische Epos "Dorothea", die Satire "Froschmäusekrieg", einige Lustspiele, die Anlauf zur Selbständigkeit nahmen, besonders aber lyrische Verse, welche im Munde des Volkes noch heute leben; endlich trat Alexander Kisfaludy (1772-1844) auf, dessen Sammlung lyrischer Gedichte : "Himfys Liebe", für Ungarn epochemachend wurde, insofern hier zum erstenmal die pedantische konventionelle Schulpoesie verlassen und neben vielem Schwulst und Unnatürlichkeit manchmal doch der Ton wahren Gefühls angeschlagen wird. Von großem Einfluß auf die weitere Entwickelung der ungarischen Litteratur war Franz Kazinczy (1759-1831) und sein Kreis. Kazinczy, wenig bedeutend als Poet, that sich als Reformator der noch wenig ausgebildeten magyarischen Sprache hervor. Die gleiche Richtung (Entwickelung, Veredelung und Bereicherung des magyarischen Idioms) befolgten der Ödendichter Daniel Berzsenyi (1776-1836), der Lyriker M. Vitkovics (1778-1829), der Dramenübersetzer G. Döbrentei (1786-1851), der Dramendichter Karl Kisfaludy (1788-1830), der eigentliche Begründer des magyarischen Kunstdramas, und der Ependichter Andreas Horváth (1778-1839). Was diese Schriftstellergruppe (den sogen. Kazinczyschen Kreis) sowie deren Zeitgenossen Kölcsey, Andr. Fáy, Joseph Katona u.a. charakterisiert, das ist der nahezu ausschließlich patriotische Inhalt ihrer Werke; der einzige Stoff, den sie in allen Dichtungsarten behandeln, ist ihr Vaterland, dessen glorreiche Vergangenheit, dessen betrübende Gegenwart und herrliche Zukunft. Noch heute hat sich die magyarische Litteratur von diesem durch die politischen Verhältnisse der Zeit erklärten und gerechtfertigten engen Stoffkreis nicht gänzlich loszuringen vermocht, und noch immer selten sind bis zu diesem Tag die magyarischen Werke geblieben, die sich von beschränktem Nationalismus zu freier allgemeiner Menschlichkeit emporheben.

Im 19. Jahrh. nimmt die u. L. einen kräftigen Aufschwung. Zu den bedeutendsten Leistungen derselben gehört die Tragödie "Bánk Bán" von Joseph Katona (1792-180), welche bis heute noch als das hervorragendste dramatische Kunstwerk der Magyaren gilt. Großen Ruhm erwarb sich ferner Michael Vörösmarty (1800-1855), den manche den größten Dichter Ungarns nennen, mit dem Epos "Zaláns Flucht" (1824), während von seinen zahlreichen Dramen, poetischen Erzählungen und lyrischen Gedichten nur die letztern höhern Wert besitzen. Im allgemeinen ist Vörösmarty mehr Rhetor als Dichter, seine Stärke ist die Deklamation. Gregor Czuczor, Joseph Bajza, Johann Garay, Alex. Vachott (1818-61) sind andere Epiker und Lyriker dieser Periode, deren bedeutendster Dichter indes Alexander Petöfi ist (1823-l849). Petöfi, dessen poetische Erzählung "Held János", eine vortreffliche volkstümlich humoristische Dichtung, dessen Roman "Der Strick des Henkers" und dessen Drama "Tiger und Hyäne" wertlose, unreife Produkte sind, erhebt sich als Lyriker weit über seine Vorgänger und ist der erste, dessen Gedichte wahr, natürlich, einfach und menschlich sind. Er ist neben Joseph Katona die erste Erscheinung in der magyarischen Litteratur, die mit dem Maßstab der Weltlitteraturen gemessen werden kann, und die neben den großen Namen der letztern einen Platz beanspruchen darf. Noch bedeutender als Petöfi ist Johann Arany (1817-82), der bedeutendste ungarische Balladen und Ependichter dieses Jahrhunderts. Vortreffliche Balladen dichteten auch P. Gyulai, Joseph Kiß (geb. 1843) und Ludwig Tolnai (geb. 1837). Als Lyriker verdienen Michael Tompa, Franz Csaszar, Paul Jambor (Pseudonym Hiador), Kol. Lisznyay (1823-63), Johann Vajda (geb. 1827), Joseph Levay (geb. 1825), Karl Szasz, Emil Abrányi (geb. 1851), Alex. Endrödy (geb. 1850) hervorgehoben zu werden; als Dramatiker sind Szigligeti, Czakó, Obernyik, Ludwig Dobsa (geb. 1824), Karl Hugo (Hugo Bernstein, 1817-77), Kol. Tóth, Aloys Degre (geb. 1820), Joseph Szigeti (geb. 1822), Eduard Tóth, Gregor Csiky), Eugen Rákosi (geb. 1842), L. v. Dóczy, Ludwig Bartók (geb. 1851) zu erwähnen. Auf dem Gebiet des Romans thaten sich hervor: Freiherr Nik. Jósika (17941865), der "ungarische Walter Scott" genannt, dessen Romane auch in Deutschland viel gelesen wurden, ferner Ludwig Kuthy (1813-64; "Die Geheimnisse des Vaterlands"), Baron Joseph Eötvös (1813-71; "Der Kartäuser", unter dem Einfluß der Chateaubriandschen christlich-romantischen Sentimentalität geschrieben; "Dorfgeschichten", realistisch und voll Humor; "Der Dorfnotar" und "Ungarn im Jahr 1514", satte, fleißige Gemälde ungarischen Lebens zu bestimmten Perioden), Baron Siegmund Kemény (1816-75), Moritz Jókai (geb. 1825), Paul Gyulai (geb. 1826), Zoltan Beöthy (geb. 1848). Die letzten zwei Jahrzehnte haben außer einigen bedeutenden Werken Johann Aranys, einigen Dramen, die einen gewissen Tageserfolg errangen, und einigen Romanen Jokais nur weniges hervorgebracht, was besonderer Erwähnung verdiente und hoffen könnte, außerhalb Ungarns zu interessieren. Hierher gehört vor allem das philosophische Drama "Die Tragodie des Menschen" von Emerich v. Madách (1823-1864), eine Dichtung, reich an erhabenen Gedanken und

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Ungarische Litteratur (wissenschaftliche).

poetischen Schönheiten. Ein hervorragendes Talent der Gegenwart ist Koloman Mikszáth (geb. 1849), dessen nordungarische Dorfgeschichten auch außerhalb Ungarns großen Beifall gefunden haben. Die lebende Schriftstellergeneration widmet sich fast ausschließlich der Journalistik, und die Folge davon ist tiefer Verfall auf allen Gebieten der schönwissenschaftlichen Litteratur. Diese hat bisher nicht gehalten, was sie in den 40er Jahren dieses Jahrhunderts zu versprechen schien; den Namen Eötvös, Petösi, Arany, Jokai haben sich keine neuern von nur annähernd gleichem Klang angefügt.

Die wissenschaftliche Litteratur Ungarns war bis ins 18.Jahrh.fast ausschließlich lateinisch, ja noch in der ersten Halste unsers Jahrhunderts bedienten sich die Gelehrten in der Litteratur wie in der Schule mit Vorliebe der Sprache Roms. Die ersten magyarischen Geschichtswerke sind die chronikartigen Aufzeichnungen aus dem 16. Jahrh. von Anton Verancsics, Franz Zay, Valentin Homonnai, Franz Wathai und die Chroniken von Stephan Szekely und Kaspar Heltai. Im 17. Jahrh. schrieb Emmerich Tököly Memoiren über mehrere seiner Feldzüge; Fürst Johann Kemeny und Niklas Bethlen verfaßten Autobiographien; zahlreiche andre politische Persönlichkeiten von bedeutenderer Stellung zeichneten die Ereignisse auf, deren Zeugen sie waren; die Chronik von Gregor Petheö, später von Nachfolgern fortgesetzt, blieb lange das einzige geschichtliche Handbuch des ungarischen Publikums. Im 18. Jahrh. ragen hervor: "Historie Siebenbürgens" von Mich. Cserey und "Metamorphose Siebenbürgens", ein sittengeschichtliches Werk von Peter Apor; "Briefe aus der Türkei" von Cl. Zagoni-Mikes, Sekretär Franz Rakoczys II.; ferner Esaias Budais "Geschichte von Ungarn" (erschienen 1805); Franz Budais "Bürgerliches Lexikon", die Biographien ausgezeichneter Ungarn enthaltend. Unter dem Einfluß der Göttinger historischen Schule, dann der Arbeiten der ungarischen Historiker Georg Pray und Steph. Katona sowie der Arbeiten von Gebhardi, Feßler und Engel erwachte im ersten Viertel des 19. Jahrh. in der Geschichtschreibung ein neuer Geist. Man begann mit großem Fleiß Daten zu sammeln, Kritik und Quellenstudium wurden leitende Grundsätze. Georg Feher, Nikolaus v. Jankovics, Baron Aloys Mednyanszky, Johann Czech, Benedikt Virag, Stephan Horvath wirkten als Forscher oder eröffneten durch ihre Schriften neue Gesichtskreise. Später thaten sich hervor: Paul Jaszay, Graf Joseph Teleki (Geschichte der Hunyadys), Ladislaus v.Szalay und Michael Horvath mit bedeutenden Werken über die ganze Geschichte Ungarns und Spezialwerken über einzelne Partien und Persönlichkeiten; Arnold Ipolyi (früher Stummer), Anton Csengery, Karl Szabo, Alexander Szilagyi, Franz Salamon (Geschichte Ungarns zur Zeit der Türkenherrschaft u. a.), Koloman Thaly (Geschichte F. Rakoczys und seiner Zeit), Wilhelm Fraknoi (früher Frankl; Biographie Peter Pazmanys, Geschichte der ungarischen Landtage u. a.), Julius Pauler, Wolfgang Deak, Max Falk (Biographien Szechenyis und Ladislaus Szalays) u. a. Einen bedeutenden Aufschwung hat die ungarische Einzel-Geschichtsforschung seit 1867 genommen, insbesondere durch die Wirksamkeit der Ungarischen Historischen Gesellschaft, deren Organ: "Századok" ("Jahrhunderte") eine Fundgrube zahlreicher Spezialarbeiten und Daten ist. Die Literaturgeschichte ist hauptsächlich durch Franz Toldy (früher Schedel) und Zoltán Beöthy, die Ästhetik durch A. Greguß, P. Gyulai, Z. Beöthy, Eugen Péterffy, Friedr. Riedl u. a. vertreten. Der Beginn der rechts-, der staatswissenschaftlichen und politischen Litteratur fällt gleichfalls ins 16.Jahrh. Das Tripartitum Verböczys erschien, von B. Veres ins Ungarische übersetzt, zuerst 1565. Aus dem 17. Jahrh. sind zu verzeichnen: P. Kitonich ("Leitfaden der Prozeßordnung"), Paul Medgyesi (Werke über Kirchenverwaltung), I. Fésüs ("Spiegel der Könige"), M. Teleki ("Fürstenseele"); im 18. Jahrh. erregten Sam. Balia und Georg Aranka in Siebenbürgen mit ihren staatsrechtlichen Versuchen Aufsehen; Elias Georch war der erste, der sämtliche ungarische Gesetze in ungarischer Sprache bearbeitete. Im 19. Jahrh. gaben die Reformbewegung und die staatsrechtlichen Bestrebungen, die erst zur Gesetzgebung von 1848, dann zum Ausgleich von 1867 führten, der rechts- und staatswissenschaftlichen Litteratur bedeutende Impulse. Zu nennen sind: Alexander Kövy, Paul Szlemenics, Ignaz Frank, Johann Fogarassy, Theodor Pauler, Ignaz Udvardy, Stephan Szokolay, Franz Deak, Aurel und Emil Dessewffy, Joseph Eötvös u. a. Deak, die Brüder Dessewffy und Eötvös sind zugleich Größen auf dem Felde der politischen Litteratur, deren epochemachender Schöpfer Stephan Szechenyi ("Kredit", "Licht", "Stadium", "Ein Volk des Ostens" u. a.) war. In dessen Fußstapfen trat Nikolaus Wesselenyi. Der Schöpfer der ungarischen politischen Journalistik ist Ludw. Kossuth. Auf diesem Feld sind zu nennen: Graf Aurel Dessewffy, Siegmund Kemeny, Anton Csengery, Joseph Eötvös, Johann Török. Als politische Redner ersten Ranges glänzen: Stephan Szechenyi, Kossuth, Wesselenyi, Kölcsey, Franz Deak, Joseph Lonovics, Aurel Dessewffy, Barth. Szemere, Gabriel Kazinczy, Eötvös, Koloman Ghyczy, Paul Somssich, Balthasar Horvath, Desidor Szilagyi, Graf Albert Apponyi u. a. Der erste, der eine philosophische Doktrin in ungarischer Sprache bearbeitete, war Johann Apáczai Cseri("Ungarische Logik", 1659). Vom Ende des 18. Jahrh. an ist eine große Zahl ungarischer Lehrbücher über Philosophie und Geschichte der Philosophie zu verzeichnen, die jedoch meist Kompilationen deutscher und französischer Werke sind. Die Naturwissenschaft gelangte in Ungarn erst in neuester Zeit, unterstützt durch die Mittel, welche die Regierung unmittelbar und mittelbar diesem Zweig der Wissenschaft zuwendet, zu bedeutenderer Pflege. Die geologische Landesanstalt, das meteorologische, das chemische, das physiologische und hygieinische Landesinstitut, die neue chirurgische Klinik (sämtlich in Budapest), die Naturwissenschaftliche und die Geologische Gesellschaft sind ebenso viele Stätten wissenschaftlicher Thätigkeit. Die Hervorragendsten, von denen zahlreiche Arbeiten vorliegen, sind: Joseph Szabo, Joseph Krenner, Max v. Hantken (Geologie); A. Jedlik, Roland Eötvös, Koloman Szily (Physik); Karl Than (Chemie); Petzval, Veß, Hunyady (Mathematik); Konkoly (Astronomie); Abt Krueß, Guido Schenzl (Meteorologie); Lenhossek (Anatomie); Jendrassik (Physiologie); Semmelweis (Geburtshilfe); Balafsa und Joseph Kovacs (Chirurgie) u. a. Die Naturwissenschaftliche Gesellschaft gibt eine reichhaltige Zeitschrift und die bedeutendsten naturwissenschaftlichen Werke der europäischen Litteratur in Übersetzungen heraus. Ein gleicher Aufschwung ist auf dem Felde der Nationalökonomie (I. Kautz, M. Lonyay, A. György u. a.), der Statistik (A. Konek, Keleti, I. Körösi, Johann Hunfalvy), der Geographie und Reiselitteratur (Johann und Paul Hunfalvy, Ladislaus Magyar, Joh. Xantus u. a.), der Altertums-

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