Geschichte von England
Wilhelm Beseler translation
seit der
Thronbesteigung Jakob’s des Zweiten.
Aus dem Englischen.
Vollständige und wohlfeilste
Stereotyp-Ausgabe.
Zweite Auflage
Erster Band:
enthaltend Kapitel 1 und 2.
Mit Macaulay’s Portrait.

Leipzig, 1856.
G. H. Friedlein.
Erstes Kapitel.
Geschichte Englands vor der Restauration.
Inhalt.
Seite
Einleitung 5
Britannien unter den Römern 6
Britannien unter den Sachsen 7
Bekehrung der Sachsen zum Christenthume 8
Dänische Invasionen 10
Die Normannen 10
Die normannische Eroberung 12
Trennung Englands von der Normandie 13
Die Vermischung der Volksstämme 14
Englische Eroberungen auf dem Festlande 15
Der Krieg der Rosen 17
Aufhören der Leibeigenschaft 17
Wohlthätiges Wirken der römisch-katholischen Religion 18
Die frühere englische Staatsverfassung als oft falsch dargestellt 19
Natur der beschränkten Monarchien des Mittelalters 21
Hoheitsrechte der früheren englischen Könige 21
Beschränkungen der Hoheitsrechte 22
Widerstand, die gewöhnliche Schranke der Tyrannei 25
Eigenthümlicher Charakter der englischen Aristokratie 27
Regierung der Tudors 28
Die beschränkten Monarchien des Mittelalters sind allgemein in absolute Monarchien verwandelt 30
Die englische Monarchie als besondere Ausnahme 31
Die Reformation und ihre Wirkungen 31
Ursprung der Kirche von England 35
Ihr eigenthümlicher Charakter 36
Das Verhältniß, in welchem sie zu der Krone stand 37
Die Puritaner 40
Ihr republikanischer Geist 41
Gegen die Regierung Elisabeths erhob sich keine systematische parlamentarische Opposition 41
Monopolfrage 42
Schottland und Irland werden wieder mit England Theile ein und desselben Reichs 43
Verminderung des Einflusses Englands nach der Thronbesteigung Jakobs I. 46
Die Lehre vom göttlichen Rechte 47
Die Kluft zwischen der Kirche und den Puritanern wird größer 49
Thronbesteigung und Charakter Karls I. 55
Taktik der Opposition im Hause der Gemeinen 55
Bitte um Recht 56
Die Bitte um Recht wird verletzt 57
Charakter und Ansichten Wentworths 57
Charakter Laud’s 58
Sternkammer und Hohe Commission 58
Schiffsgeld 59
Widerstand gegen die Liturgie in Schottland 60
Ein Parlament wird berufen und aufgelöst 62
Das Lange Parlament 63
Erstes Auftreten der beiden großen englischen Parteien 64
Der irische Aufstand 68
Die Remonstration 69
Anklage der fünf Mitglieder 70
Karls Abreise von London 71
Anfang des Bürgerkrieges 73
Erfolge der Royalisten 75
Erstehen der Independenten 75
Oliver Cromwell 76
Selbstverläugnungsverordnung 76
Sieg des Parlaments 77
Herrschaft und Charakter der Armee 77
Unterdrückung der Aufstände gegen die Soldatenherrschaft 79
Verfahren gegen den König 80
Seine Hinrichtung 82
Unterwerfung Irlands und Schottlands 83
Das Lange Parlament wird vertrieben 84
Oliver Cromwells Protektorat 86
Richard, Cromwells Nachfolger 89
Sturz Richards und Wiedereinsetzung des Langen Parlaments 91
Zweite Vertreibung des Langen Parlaments 92
Die Armee von Schottland rückt in England ein 93
Monk erklärt sich für ein freies Parlament 94
Allgemeine Wahl von 1660 95
Die Restauration 96
[2. Kapitel]
Einleitung. Es ist meine Absicht, die Geschichte Englands von der Thronbesteigung König Jakobs II. bis auf eine Zeit herab zu schreiben, deren sich noch jetzt lebende Menschen erinnern. Ich will die Fehlgriffe berichten, durch die sich das Haus Stuart in wenig Monaten einen getreuen Adel und eine anhängliche Geistlichkeit entfremdete; die Bahn der Revolution verfolgen, die dem langen Kampfe zwischen unsern souverainen Herrschern und ihren Parlamenten ein Ziel setzte und nicht minder die Rechte des Volkes als die der regierenden Fürstenfamilie feststellte; ich will ferner von dem neu errichteten Throne erzählen, der viel unruhige Jahre hindurch erfolgreich gegen äußere und innere Feinde vertheidigt ward; erzählen, wie unter dem Schutze desselben die Ausübung der Gesetze und die Sicherheit des Eigenthums sich mit einer Freiheit der Discussion und des individuellen Handelns, wie sie früher nicht gekannt, als vereinbar erwies; wie aus der glücklichen Vereinbarung von Ordnung und Freiheit eine in den Jahrbüchern der Geschichte beispiellose bürgerliche Wohlfahrt erblühte, wie unser Vaterland sich rasch aus einem Zustande schmählicher Abhängigkeit zu der Autorität eines Schiedsrichters unter den europäischen Mächten emporschwang; wie mit seinem Reichthume sein kriegerischer Ruhm wuchs; wie es sich durch kluge und unerschütterliche Zuverlässigkeit nach und nach einen öffentlichen Credit schuf, der, Wunder bewirkend, den Staatsmännern früherer Zeiten unglaublich erschienen sein würde; wie aus einem riesigen Handel eine Seemacht hervorging, mit welcher verglichen jede andere Seemacht älterer und neuerer Zeit zu völliger Bedeutungslosigkeit herabsinkt; wie Schottland nach jahrhundertlanger Feindschaft mit England nicht nur durch die Bande der Gesetze, sondern durch die noch unauflöslicheren Bande der gemeinsamen Interessen und der Zuneigung vereinigt ward; wie die britischen Ansiedelungen in Amerika schnell reicher und mächtiger wurden, als jene Königreiche, welche Cortez und Pizarro den Ländern Karls V. gewannen; und wie endlich britische Abenteurer in Asien ein Reich gründeten, das dem Alexanders an Glanz und Festigkeit nicht nachstand.
Nicht minder habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, große Unglücksfälle, aus denen Triumphe hervorgingen, zu berichten und große nationale Verbrechen und Thorheiten, die tiefer erniedrigen, als irgend ein Mißgeschick; ich werde darthun, daß die Güter, welche wir zu den höchsten Segnungen zählen, nicht rein wie Gold sind; daß das System, nach welchem man unsere Freiheiten gegen die Willkür der königlichen Macht schützte, eine neue Art Mißbräuche erschuf, die man in unbeschränkten Monarchien nicht kennt; man wird ersehen, daß theils durch unkluge Einmischung, theils durch thörichte Vernachlässigung, aus der Blüte des Wohlstandes und der Ausdehnung des Handels nicht nur unermeßlicher Segen, sondern auch Übel hervorgingen, welche armen und uncultivirten Gesellschaften fremd sind; wie in zwei bedeutenden Besitzthümern der Krone dem verübten Unrechte gerechte Vergeltung ward; wie Unklugheit und Eigensinn die Bande lös’ten, welche die nordamerikanischen Kolonien mit dem Mutterlande vereinten; wie das mit dem Fluche der Herrschaft eines Volksstammes über den andern und einer Konfession über die andere belastete Irland zwar ein Glied des Staatskörpers blieb, aber welk und ausgerenkt ihm keine Kraft verlieh, so daß Alle, welche die Größe Englands fürchten oder beneiden, vorwurfsvoll darauf hindeuten.
Wenn mich nicht alles täuscht, wird trotzdem meine bunte Erzählung in den religiösen Gemüthern Dankbarkeit und in der Brust der Vaterlandsfreunde neue Hoffnung erwecken, denn die Geschichte unsers Vaterlandes, welche die letzten einhundertundsechzig Jahre umschließt, ist unbedingt die Geschichte der physischen, moralischen und geistigen Fortbildung. Alle die, welche ihr Zeitalter mit dem idealen, goldenen vergleichen, mögen von Entartung und Verfall reden; aber keiner, der die Vergangenheit genau kennt, wird sich geneigt fühlen, unmuthig und verzweifelnd auf die Gegenwart zu blicken.
Ich würde die Aufgabe, die ich mir gestellt, nur unvollkommen lösen, wenn ich allein von Schlachten und Belagerungen, von dem Bilden und Auflösen der Ministerien und von Palastintriguen und Parlamentsdebatten reden wollte; es wird vielmehr mein Bestreben sein, eben so sorgfältig die Geschichte des Volks aufzuzeichnen, als die der Regierung; die Entwickelung der nützlichen und zierenden Künste, die Entstehung religiöser Sekten und die Veränderungen auf dem Gebiete der Wissenschaften zu schildern; ein Bild von den Sitten der verschiedenen Generationen zu liefern, ja selbst der Veränderungen zu erwähnen, die in Kleidung, häuslicher Einrichtung, bei Gastmählern und öffentlichen Vergnügungen stattgefunden haben. Den Vorwurf, die Würde der Geschichte verletzt zu haben, will ich gern ertragen, wenn es mir nur gelingt, den Engländern des neunzehnten Jahrhunderts ein treues Bild von dem Leben ihrer Vorfahren zu liefern.
Die Begebenheiten, die ich zu berichten mir vorgenommen, bilden nur den einzelnen Act eines großen und ereignißreichen Drama’s, das Jahrhunderte umfaßt, und er würde sehr unvollkommen verstanden werden, wenn die Verwickelung der vorhergehenden Acte nicht allgemein bekannt wäre. Ich werde deshalb meine Darstellung durch eine flüchtige Skizze der frühesten Geschichte unseres Vaterlandes einleiten, werde zwar schnell über manche Jahrhunderte hinweggehen, aber bei den Wechselfällen des Kampfes länger verweilen, der die Regierung König Jakobs II. auf den entscheidenden Wendepunkt brachte.1
Britannien unter den Römern. In den ersten Zuständen Britanniens deutet nichts auf die Größe hin, die es zu erreichen bestimmt war. Als die Bewohner desselben zuerst den tyrischen Schiffern bekannt wurden, standen sie wenig über den Eingeborenen der Sandwichinseln. Zwar unterjochten es die römischen Waffen, aber es erhielt nur eine schwache Färbung von römischen Künsten und Wissenschaften. Von den westlichen Provinzen, welche sich die Cäsaren unterwarfen, war es die letzte, aber auch die erste wieder, die ihnen verloren ging. Man findet in Britannien nichts von Überresten prächtiger Säulenhallen oder Wasserleitungen; unter den Meistern lateinischer Dichtkunst und Beredtsamkeit findet man keinen Schriftsteller britischer Geburt aufgezeichnet; es ist demnach nicht wahrscheinlich, daß die Inselbewohner je mit der Sprache ihrer italischen Zwingherren allgemein vertraut gewesen sind. Von dem atlantischen Meere bis zu den Rheinländern war Jahrhunderte hindurch die lateinische Sprache die vorherrschende; sie hat die celtische Sprache verdrängt, hat der deutschen widerstanden und ist noch jetzt die Grundlage der französischen, spanischen und portugiesischen. Das Latein scheint auf unserer Insel nie die alte galische Sprache bewältigt zu haben, auch hat es sich gegen das Germanische nicht behaupten können.
Die unbedeutende und oberflächliche Bildung, welche die Briten von ihren südlichen Beherrschern empfangen, verlöschten die Drangsale des fünften Jahrhunderts. In den Königreichen des Festlandes, in die das römische Reich damals zerfallen war, lernten die Eroberer viel von dem unterjochten Stamme. In Britannien wurden die Unterjochten eben so barbarisch, als die Sieger.
Britannien unter den Sachsen. Alle Häuptlinge, Alarich, Theodorich, Chlodowig, Alboin, die in den festländischen Provinzen des römischen Reichs deutsche Dynastien gründeten, waren eifrige Christen; das Gefolge des Ida und des Cerdic aber brachte allen Aberglauben der Elbe nach ihren Ansiedelungen in Britannien. Während die deutschen Herrscher in Paris, Toledo, Arles und Ravenna ehrfurchtsvoll den Lehren der Bischöfe Gehör gaben, Reliquien von Märtyrern verehrten und sich eifrig an den theologischen Streitfragen von Nicäa betheiligten, übten die Herrscher von Wessex und Mercia ihre wilden Gebräuche in den Tempeln des Thor und Wodan.
Die auf den Trümmern des Westreichs gegründeten festländischen Königreiche unterhielten noch ferner einigen Verkehr mit jenen östlichen Provinzen, in denen die alte Civilisation, wenn auch nach und nach unter dem Einflusse schlechter Regierung schwindend, immer noch die Barbaren in Erstaunen setzte und belehrte, in denen der Hof stets noch den Glanz des Diocletian und des Constantin entfaltete, die Bildwerke des Polyklet und die Gemälde des Apelles die öffentlichen Gebäude schmückten, und fleißige Pedanten, wenn auch ohne Geschmack, Verstand und Geist, die Meisterwerke des Sophokles, Demosthenes und Plato zu lesen und zu erklären im Stande waren. Von dieser Verbindung war Britannien völlig ausgeschlossen; seine Küsten wurden von den cultivirten Bewohnern der Länder am Bosporus mit jenem unheimlichen Grauen betrachtet, mit welchem die Meerenge der Scylla und die Stadt der lästrygonischen Kannibalen zu Homers Zeiten die Ionier erfüllten. Es gab auf unserer Insel eine Provinz, deren Boden, wie Prokopius erfahren, mit Schlangen bedeckt war und deren Luft kein Mensch einathmen und in ihr leben konnte. Zu dieser Einöde wurden die Seelen der Verstorbenen aus dem Frankenlande um Mitternacht übergeschifft; ein fremder Fischerstamm besorgte dies unheimliche Geschäft. Deutlich vernahm der Bootsmann die Sprache der Todten; die Last derselben senkte den Kiel tief in das Wasser, ihre Gestalten aber blieben dem sterblichen Auge unsichtbar. Wunderdinge dieser Art erzählt ein geschickter Geschichtsschreiber, der Zeitgenosse Belisars, Simplicius und Tribonian’s, in vollem Ernste dem reichen und gebildeten Konstantinopel von einem Lande, in welchem der Gründer Konstantinopels sich den kaiserlichen Purpur angelegt hatte. Von allen andern Provinzen des westlichen Reichs haben wir eine zusammenhängende Kunde; nur in Britannien werden zwei Zeitalter der Wahrheit durch ein Zeitalter der Fabel völlig getrennt. Odoaker und Totila, Euric und Trasimund, Chlodwig, Fredegunde und Brunhild sind geschichtliche Männer und Frauen; aber Hengist und Horsa, Vortigern und Rowena, Arthur und Mordred sind mythische Personen, deren Existenz zu bezweifeln ist und deren Abenteuer in die Klasse der des Herkules und Romulus zu werfen sind.
Bekehrung der Sachsen zum Christenthume. Endlich beginnt das Dunkel sich zu lichten, und das Land, das als Britannien aus dem Gesichtskreise entschwunden, erscheint als England wieder. Mit der Bekehrung der sächsischen Ansiedler zum Christenthume begann eine lange Reihe heilsamer Umgestaltungen, obgleich die Kirche selbst durch den Aberglauben und die Philosophie, gegen die sie lange und endlich siegreich gekämpft, tief verderbt war, und den von den alten Schulen entnommenen Lehrsätzen, sowie den alten Tempeln entlehnten Gebräuchen zu willig Eingang gestattet hatte. Römische Politik und gothische Unwissenheit, griechische Spitzfindigkeit und syrische Asketik hatten vereint zu ihrer Verderbniß gewirkt; aber ihr war noch genug von der erhabenen Gotteslehre und milden Moral früherer Zeit geblieben, um manchen Geist zu erheben, manches Herz zu läutern. Ebenso gehörte Manches, was in späterer Zeit als ihr Hauptmakel betrachtet wurde, im siebenten Jahrhunderte und noch lange nach demselben zu ihren größten Verdiensten. So würden Übergriffe der Geistlichkeit in die Obliegenheiten der bürgerlichen Obrigkeit in unserer Zeit ein großes Übel sein; aber was unter einer guten Regierung ein Übel ist, kann unter einer durchaus schlechten zum Segen werden. Es ist besser, wenn die Menschen durch weise, gut ausgeübte Gesetze und durch eine aufgeklärte öffentliche Meinung, als durch listige Priester regiert werden; aber es ist wiederum besser, wenn Priesterlist statt roher Gewalt, wenn ein Prälat wie Dunstan, statt eines Kriegers wie Penda herrscht. Eine in Rohheit versunkene Gesellschaft, die nur durch physische Kraft regiert wird, hat vollen Grund sich zu freuen, wenn ein Stand, dessen Wirken geistiger und moralischer Natur ist, die Obergewalt erhält. Ohne Zweifel wird ein solcher Stand seine Macht mißbrauchen; aber selbst eine gemißbrauchte geistige Macht ist stets edler und besser, als jene, die sich nur auf die Kraft des Körpers stützt. Die sächsischen Chroniken erzählen von Tyrannen, die, auf dem Gipfel ihrer Macht angelangt, von Reue ergriffen, die durch Verbrechen erworbenen Genüsse und Würden verschmähten, ihre Kronen niederlegten und durch harte Büßungen und unausgesetzte Gebete die verübten Frevel sühnen wollten: diese Erzählungen haben einigen Schriftstellern Anlaß zu bitteren, verachtenden Äußerungen gegeben, Schriftstellern, die sich der Freisinnigkeit rühmten, im Grunde aber so engherzig waren, als es nur ein Mönch aus der finstern Zeit sein kann, und an alle Ereignisse in der Geschichte den Maßstab zu legen pflegten, den die Pariser Gesellschaft des achtzehnten Jahrhunderts verwendete. Ein System, sollte ich glauben, das, wenn auch immerhin durch Aberglauben entstellt, dennoch in die durch rohe Muskelkraft und Geisteskühnheit beherrschten Gesellschaften starke moralische Schranken einführte, die verwegensten und mächtigsten Herrscher lehrte, daß sie, gleich ihren niedrigsten Knechten, verantwortliche Wesen seien, ein solches System hätte verdient, von Philosophen und Menschenfreunden mit größerer Achtung erwähnt zu werden. —
Dieselben Bemerkungen gelten auch in Bezug auf die Verachtung, mit der man im vorigen Jahrhunderte von den Pilgerfahrten, den heiligen Zufluchtsstätten, den Kreuzzügen und den mönchischen Institutionen des Mittelalters zu sprechen pflegte. In Zeiten, in denen die Menschen weder durch Lernbegierde noch durch Gewinn zu reisen veranlaßt wurden, war es besser, daß der rohe Nordländer Italien und den Osten als Pilger besuchte, als wenn er nie etwas Anderes als die schmutzigen Wohnungen und die wilden Wälder, in denen er geboren, gesehen hätte. In Zeiten, in denen das Leben und die weibliche Ehre täglich der Gefahr ausgesetzt waren, von Tyrannen und Räubern angegriffen zu werden, war es besser, daß die Grenzen eines Heiligenschreines mit einer unvernünftigen Scheu betrachtet wurden, als wenn es gar keine der Rohheit und Freiheit verschlossene Zufluchtsstätte gegeben hätte. In Zeiten, wo die Staatsmänner unfähig zur Aufstellung umfassender politischer Combinationen waren, war es besser, daß die christlichen Völker sich vereinigt zur Wiedergewinnung des heiligen Grabes erhoben, als wenn sie von der mahomedanischen Macht eins nach dem andern überwältigt worden wären. Wenn man auch mit Recht in späterer Zeit die Trägheit und Üppigkeit der religiösen Orden tadelte, so war es gewiß gut, daß es in dem Zeitalter der Rohheit und Gewalttätigkeit ruhige Klöster und Gärten gab, in denen die Künste des Friedens in Sicherheit gepflegt, edle und zum Nachdenken geneigte Gemüther eine Zufluchtsstätte finden konnten; wo ein Bruder sich mit dem Abschreiben von Virgil’s Äneide, ein anderer sich mit dem Studium der Analysen des Aristoteles beschäftigte; wo es dem Kunstsinnigen gestattet war, eine Sammlung Märtyrerlegenden auszumalen, oder ein Crucifix zu schnitzeln, und denen, die Sinn für Naturwissenschaft hatten, Versuche über die Eigenschaften der Pflanzen und Mineralien anzustellen. Wären solche friedlichen Orte nicht hier und dort unter den Hütten eines elenden Landvolkes und unter den Burgen eines übermüthigen Adels verstreut gewesen, es würden die Bewohner Europa’s nur Last- und Raub-Thiere gewesen sein. Die Theologen haben die Kirche oft mit der Arche verglichen, von der wir im Buche der Genesis lesen: Die Ähnlichkeit mit derselben war nie vollkommener als während jener bösen Zeit, wo sie allein in Finsterniß und Sturm sich auf den Wogen, die alle großen Werke antiker Macht und Weisheit begraben hatten, erhielt, und den schwachen Keim in sich trug, dem eine zweite und ruhmreichere Civilisation entsprießen sollte.
Selbst die geistliche Obergewalt, die der Pabst sich anmaßte, hat in den finstern Zeitaltern mehr Gutes als Böses bewirkt. Die Vereinigung der Nationen des westlichen Europa’s zu einem großen Gemeinwesen war ihr Werk. Was die olympischen Wagenkämpfe und das pythische Orakel den griechischen Städten, von Trapezunt bis Massalia, das waren Rom und sein Bischof den Christen der lateinischen Kirche von Calabrien bis zu den Hebriden. Es erwuchsen so Gefühle umfassenden Wohlwollens; Volksstämme, durch Meere und Berge von einander getrennt, erkannten ein brüderliches Band und ein gemeinsames Buch der öffentlichen Gesetze an, und selbst im Kriege ward die Grausamkeit des Siegers nicht selten durch den Gedanken gemildert, daß er und seine unterjochten Feinde alle Glieder eines großen Bundes seien.
Diesem Bunde nun traten unsere sächsischen Vorfahren bei. Es entstand ein regelmäßiger Verkehr zwischen unsern Küsten und jenem Theile Europa’s, in dem die Spuren der alten Macht und Staatskunst noch sichtbar waren. Viel edle Denkmäler, die während der Zeit zerstört oder verunstaltet worden, standen noch in ihrer alten Pracht, und Reisende, denen Livius und Sallust unverständlich waren, konnten sich aus den römischen Wasserleitungen und Tempeln einen schwachen Begriff von römischer Geschichte bilden. Der immer noch von Erz schimmernde Dom des Agrippa; das Grabmal des Hadrian, der Säulen und Statuen noch nicht beraubt; das flavische Amphitheater, noch nicht zu einem Steinbruche herabgesunken, erzählten den Pilgern von Mercia und Northumberland einen Theil der Geschichte jener großen aufgeklärten Welt, die untergegangen war. Mit tief eingeprägter Ehrfurcht in den kaum geöffneten Gemüthern kehrten die Inselbewohner zurück und erzählten den staunenden Bewohnern der Hütten von London und York, daß ein mächtiges, jetzt erloschenes Geschlecht bei dem Grabe des heiligen Petrus Gebäude aufgeführt habe, die vor dem jüngsten Tage nicht untergehen würden. Die Gelehrsamkeit folgte dem Christenthume; die Dichtkunst und Beredtsamkunst der Zeit des Augustus ward in den Klöstern von Mercia und Northumberland mit Eifer geübt, und die Namen des Beda, des Alcuin und des Johannes, auch Erigena genannt, wurden durch ganz Europa mit Recht gefeiert. In diesem Zustande befand sich unser Vaterland, als im neunten Jahrhundert die letzte große Einwanderung der Barbaren des Nordens begann.
Dänische Invasionen. Mehrere Menschenalter hindurch kamen aus Dänemark und Skandinavien zahllose Seeräuber, die sich durch Kraft, Muth, schonungslose Grausamkeit und Haß gegen den christlichen Namen auszeichneten. Kein Land litt durch diese Einfälle so viel, als England, dessen Küste den Häfen, aus denen sie ausfuhren, nahe lag, und kein Theil unserer Insel war weit genug vom Meere entfernt, um vor Angriffen sicher zu sein. Dieselben Grausamkeiten, die den Sieg der Sachsen über die Celten begleitet, erlitten nach Jahrhunderten die Sachsen von der Hand der Dänen. Die Gesittung, die sich neu zu heben begann, ward von dem Schlage getroffen und sank wiederum darnieder. Große Colonien Abenteurer von der Ostsee ließen sich an den östlichen Küsten nieder, dehnten sich nach und nach westwärts aus, und, unterstützt durch stete Verstärkungen von jenseits des Meeres, trachteten sie danach, sich der Herrschaft des ganzen Reichs zu bemächtigen. Der Kampf zwischen den beiden wilden germanischen Stämmen dauerte sechs Menschenalter hindurch. — Jeder gewann abwechselnd den Sieg. Furchtbare Metzeleien, denen eine nicht minder furchtbare Rache folgte, verheerte Provinzen, geplünderte Klöster und zerstörte Städte bilden den größten Theil der Geschichte jener furchtbaren Zeit. Als endlich der Norden keine Verwüster mehr aussandte, erlosch nach und nach der gegenseitige Haß der Stämme, und wechselseitige Verheirathungen fanden häufiger statt. Die Dänen erlernten die Religion der Sachsen, und somit schwand eine Ursache tödtlicher Erbitterung. Die dänische und sächsische Sprache, Dialekte einer ausgebreiteten Mundart, verschmolzen ineinander; noch aber war die Verschiedenheit zwischen den beiden Völkern nicht völlig verschwunden, als ein Ereigniß beide in gemeinsamer Knechtschaft und Erniedrigung zu den Füßen eines dritten Volkes niederbeugte.
Die Normannen. Unter den Volksstämmen der Christenheit behaupteten um jene Zeit die Normannen den ersten Platz. Muth und Wildheit zeichneten sie unter den Seeräubern aus, die Skandinavien zur Verheerung des westlichen Europa’s ausgesendet hatte. Ihre Segel bildeten lange den Schrecken beider Küsten des Kanals. Mehr als einmal drangen ihre Waffen tief in das Herz des Karolingischen Reiches; sie siegten unter den Mauern von Mastricht und Paris. Einer der schwachen Erben Karls des Großen trat endlich den Fremden eine fruchtbare Provinz ab, die ein mächtiger Strom durchzog, und von dem Meere, ihrem Lieblingselemente, bespült ward. In dieser Provinz gründeten sie nun einen mächtigen Staat, der nach und nach seinen Einfluß über die angrenzenden Fürstenthümer Bretagne und Maine ausdehnte. Die Normannen, ohne den unerschrockenen Muth abzulegen, der der Schrecken der Länder von der Elbe bis zu den Pyrenäen gewesen, eigneten sich bald alle, und mehr noch als alle Kenntniß und Gesittung an, die sie in dem Lande der neuen Ansiedelung fanden. Einfälle von Außen wehrte ihre Tapferkeit ab, und in dem Innern ihres Gebiets begründeten sie eine Ordnung, die dem fränkischen Reiche lange unbekannt gewesen war. Sie traten zu dem Christenthume über, und mit dem Christenthume lernten sie einen großen Theil von dem, was der Clerus lehrte. Ihre Muttersprache gaben sie auf, und nahmen die französische an, in welcher das Latein das vorherrschende Element bildete. Der neuen Sprache verliehen sie nun bald eine Würde und Bedeutung, die sie nie zuvor besessen hatte. Dem vorgefundenen Sprachgemenge gaben sie durch die Schrift eine feste Form, und bedienten sich ihrer in der Gesetzgebung, in der Poesie, und in dem Roman. Die thierische Unmäßigkeit, zu der alle andern Zweige der großen germanischen Familie nur zu sehr sich hinneigten, legten sie ab. Der verfeinerte Luxus der Normannen bildete einen scharfen Kontrast zu der rohen Gefräßigkeit und Trunksucht ihrer sächsischen und dänischen Nachbarn. — Nicht in Massen von Speisen und in großen Gefäßen mit starken Getränken entfaltete sich dieser Luxus, sondern in großen und prächtigen Bauwerken, kostbaren Rüstungen, schönen Pferden, auserlesenen Falken, wohlgeordneten Turniren, mehr feinen als überladenen Gastmählern, und in Weinen, die sich mehr durch Wohlgeschmack als berauschende Kraft auszeichneten. Jener ritterliche Geist, der auf die Politik, die Moral und Gesittung aller europäischen Nationen einen so mächtigen Einfluß ausgeübt, stand bei den normannischen Edlen in hoher Blüthe; sie zeichneten sich durch anmuthige Haltung und einnehmende Manieren aus; nicht minder auch durch ihre Gewandtheit in Unterhandlungen, und eine natürliche Beredtsamkeit, die sie eifrig pflegten. Einer der normännischen Geschichtsschreiber sagt rühmend, daß die Edlen seines Stammes Redner von der Wiege an seien. Ihren größten Ruhm aber errangen sie durch ihre kriegerischen Thaten. Vom atlantischen Ocean bis zum todten Meere waren die Länder Zeugen von den Wundern ihrer Kriegszucht und Tapferkeit. Ein normännischer Ritter an der Spitze eines Häufleins Krieger versprengte die Celten von Connaught. Ein Anderer gründete die Monarchie beider Sicilien, und sah die Kaiser des Ost und West vor seinen Waffen fliehen. Ein Dritter, der Ulysses des ersten Kreuzzuges, ward von seinen Gefährten zum Beherrscher von Antiochien ernannt, und ein Vierter, jener Tankred, dessen Name in Tasso’s erhabenem Gedichte fortlebt, wurde in der ganzen Christenheit als der tapferste und großmüthigste unter den Kämpfern des heiligen Grabes gepriesen. Die Nähe eines so bedeutenden Volkes begann schon früh seine Wirkung auf den Volksgeist in England zu äußern. Englische Prinzen erhielten, schon vor der Eroberung, ihre Erziehung in der Normandie. Englische Bisthümer und Landgüter wurden Normannen zu Lehen gegeben. Das Französisch der Normandie war die gewöhnliche Sprache im Palaste von Westminster. Der Hof von Rouen scheint dem Eduards des Bekenners dasselbe gewesen zu sein, was lange Zeit nachher der Hof von Versailles dem Karls II. war.
Die normannische Eroberung. Durch die Schlacht von Hastings und die ihr folgenden Ereignisse gelangte nicht nur ein Herzog der Normandie auf den englischen Thron, es ward auch die ganze Bevölkerung Englands der Tyrannei des normännischen Stammes preisgegeben. Selten ist die Unterjochung einer Nation durch die andere, selbst in Asien, vollständiger gewesen. Die Führer der Eroberer vertheilten das Land unter sich, starke militärische Einrichtungen, eng mit den Verhältnissen des Grundeigenthums verbunden, machten es den fremden Siegern möglich die Landeskinder zu unterdrücken. Ein grausames und rücksichtlos grausam angewendetes Strafgesetzbuch schützte nicht nur die Vorrechte, sondern auch die Lustbarkeiten der fremden Unterjocher. Aber dennoch ließ das unterworfene Volk, obgleich geknechtet und mit Füßen getreten, seinen Stachel fühlen. Einige kühne Männer, die Lieblingshelden unserer ältesten Balladen, flüchteten sich in die Wälder und unternahmen von dort aus, trotz der Feuerglocken- und Forstgesetze, einen Raubkrieg gegen ihre Unterdrücker. Täglich wurden Meuchelmorde verübt; mancher Normanne verschwand plötzlich und spurlos; viele der aufgefundenen Leichen trugen die Spuren der Gewaltthätigkeit. Man drohte den Mördern mit martervollen Todesstrafen und stellte die strengsten Nachforschungen an; diese waren aber gewöhnlich ohne Erfolg, denn die ganze Nation hatte sich zu ihrem Schutze verschworen. Endlich ward für nöthig erachtet, jedem Distrikte, in welchem eine Person von fränkischer Abkunft erschlagen aufgefunden wurde, eine schwere Buße aufzuerlegen, und dieser Bestimmung ließ man bald eine andere folgen, wonach jede ermordete Person für einen Franken gelten sollte, wenn nicht ihre sächsische Abkunft erwiesen würde.
In den anderthalb Jahrhunderten nach der Eroberung giebt es eigentlich keine englische Geschichte. Die fränkischen Könige Englands schwangen sich zu einer Bedeutung empor, welche die benachbarten Völker mit Staunen und Schrecken erfüllte. Sie eroberten Irland, ließen sich von Schottland huldigen, und wurden durch ihre Tapferkeit, Politik und ihre glücklichen Heirathsbündnisse auf dem Festlande weit mächtiger, als ihre Lehnsherren, die Könige von Frankreich. Asien und Europa ließen sich durch die Macht und den Glanz unserer Tyrannen blenden; arabische Chronisten berichteten mit Widerstreben aber doch mit Bewunderung den Fall von Acre, die Vertheidigung Joppe’s und den siegreichen Kriegszug nach Ascalon. Noch lange Zeit brachten arabische Mütter mit dem Namen des löwenherzigen Plantagenet ihre Kinder zum Schweigen. Es schien selbst einmal, als ob die Linie des Hugo Capet enden solle, wie die Merowingischen und Karolingischen Linien geendet hatten, und als ob sich eine einzige große Monarchie von den Orkaden bis zu den Pyrenäen ausdehnen würde. Nach den meisten Ansichten ist die Größe eines Herrschers mit der Größe des ihm untergebenen Volkes so eng verbunden, daß fast jeder englische Geschichtsschreiber die Macht und den Glanz der fremden Oberherrn mit triumphirender Freude berichtet und den Verfall dieser Macht und dieses Glanzes als ein Unglück für unser Vaterland beklagt. Dies ist wahrlich ebenso abgeschmackt, als wenn ein Neger von Haiti in unserer Zeit mit Nationalstolz die Größe Ludwigs XIV. preisen und von Blenheim und Ramilies mit patriotischer Trauer und Beschämung reden wollte.
Der Eroberer und seine Nachkommen bis zur vierten Generation waren keine Engländer, und fast alle in Frankreich geboren; den größten Theil ihrer Lebenszeit brachten sie in Frankreich zu; das Französische war ihre gewöhnliche Sprache; fast jedes hohe Amt, das sie zu besetzen hatten, ward Franzosen übertragen, und jede auf dem Festlande gemachte neue Erwerbung entfremdete sie der Bevölkerung unserer Insel immer mehr. Einer der tüchtigsten von ihnen versuchte es zwar, indem er sich mit einer englischen Prinzessin vermählte, die Herzen seiner englischen Unterthanen zu gewinnen; allein der größte Theil seiner Barone betrachtete diese Verbindung aus demselben Gesichtspunkte, wie man heute in Virginien die Verbindung eines weißen Pflanzers mit einem Quadronen-Mädchen betrachten würde. In der Geschichte wird er mit dem ehrenvollen Beinamen Beauclerc genannt; aber zu seiner Zeit legten ihm die eigenen Landsleute mit verachtender Anspielung auf seine sächsische Verbindung einen sächsischen Spottnamen bei. Wäre es, wie es einmal den Anschein hatte, den Plantagenets gelungen, ganz Frankreich unter ihrer Herrschaft zu vereinigen, so würde England wahrscheinlich nie zu einer unabhängigen Existenz gelangt sein. Seine Fürsten, Lords und Prälaten wären nach Abstammung und Sprache von den Handwerkern und Bauern völlig verschieden gewesen; die Erträge seiner ausgebreiteten Grundstücke würden die Feste und Lustbarkeiten an den Ufern der Seine verschlungen haben, und die edle Sprache eines Milton und Burke würde ein bäuerischer Dialekt ohne Literatur, ohne festgeregelte Grammatik, ohne geordnete Orthographie geblieben und verächtlich dem Gebrauche der Bauern überlassen worden sein. Niemand von englischer Abkunft würde im Stande gewesen sein eine hohe Stellung zu erlangen, ohne in Sprache und Sitte ein Franzose zu werden. —
Trennung Englands von der Normandie. Daß England einem solchen Geschicke entging, hat es einem Ereigniß zu danken, das die Geschichtsschreiber allgemein als ein unheilvolles geschildert haben. Das Interesse des Landes stand dem seiner Herrscher so entschieden entgegen, daß nur die Mißgriffe und Unglücksfälle derselben bessere Aussichten gewähren konnten. Die Fähigkeiten, und selbst die guten Eigenschaften seiner sechs ersten fränkischen Könige waren ihm ein Fluch; die Thorheiten und Fehler des siebenten gereichten ihm zum Segen. Wenn Johann die großen Eigenschaften seines Vaters, Heinrich Beauclercs, oder des Eroberers geerbt, auch wenn er nur den kriegerischen Muth von Stephan oder Richard besessen hatte, und wäre der König von Frankreich zu gleicher Zeit so unfähig, wie alle anderen Nachfolger Hugo Capets, so würde das Haus Plantagenet zu der einflußreichsten Höhe in Europa gelangt sein. Aber gerade in jener Zeit ward Frankreich, zum ersten Male seit Karls des Großen Tode, von einem kräftigen, fähigen Fürsten regiert; England aber, seit der Schlacht von Hastings in der Regel von klugen Staatsmännern und stets von tapfern Kriegern geleitet, fiel der Botmäßigkeit eines Schwätzers und Feiglings anheim. Von diesem Augenblicke an ward seine Aussicht lichter. Johann wurde aus der Normandie verjagt, die normännischen Edelleute mußten zwischen der Insel und dem Festlande wählen und gemeinschaftlich mit dem Volke, das sie stets geknechtet und verachtet hatten, von dem Meere eingeschlossen, kamen sie nach und nach dahin, England als ihr Vaterland und die Engländer als ihre Landsleute zu betrachten. Beide Volksstämme, einander so lange feindlich gesinnt, erkannten nun bald, daß sie gemeinschaftliche Interessen und gemeinschaftliche Feinde hatten; sie litten beide zugleich unter der Tyrannei eines schlechten Königs, und beide waren gleich entrüstet über die Bevorzugung, die der Hof den Eingeborenen von Poitou und Aquitanien angedeihen ließ. Die Urenkel der Streiter Wilhelms begannen sich denen Harolds freundschaftlich zu nähern, und das erste Pfand ihrer Versöhnung ward der große Freiheitsbrief, den sie vereint errungen und zu ihrem gemeinsamen Wohle entworfen hatten.
Die Vermischung der Volksstämme. Hier beginnt die Geschichte des englischen Volkes. Die Geschichte der frühern Begebenheiten ist die Geschichte der von einzelnen Stämmen verübten und erlittenen Übel, von Volksstämmen, die zwar auf englischem Boden wohnten, aber sich gegenseitig mit einer Abneigung betrachteten, wie man sie selten bei Völkern findet, die durch natürliche Grenzen von einander geschieden sind, denn selbst die gegenseitige Erbitterung im Kriege begriffener Länder ist jener gegenüber nur schwach zu nennen, die moralisch getrennte, aber örtlich vermischte Nationen hegen. Dieser Stammeshaß ist in keinem Lande so arg gewesen, als in England; aber auch nirgends ist er gründlicher vertilgt. Die Stadien des Prozesses, der die feindlichen Elemente in eine gleiche Masse verschmolz, sind uns nicht näher bekannt; aber es ist gewiß, daß die Kluft zwischen Sachsen und Normannen noch sehr stark hervortrat, als Johann König wurde, daß sie jedoch vor dem Ende der Regierung seines Enkels fast völlig verschwunden war. Zur Zeit Richards I. war die gewöhnliche Verwünschung eines edeln Normanns: „ich will zum Engländer werden!“ — und die gebräuchliche Form einer unwilligen Weigerung: „haltet Ihr mich für einen Engländer?“ Hundert Jahre später war der Nachkomme eines solchen Edelmanns stolz auf den Namen eines Engländers.
Die Quellen der bedeutendsten Ströme, die ganzen Ländern Fruchtbarkeit bringen und reich beladene Flotten zum Meere tragen, müssen in wilden und unfruchtbaren Bergketten aufgesucht werden, die auf den Landkarten ungenau angegeben und von Reisenden nur selten erforscht sind. Mit einer solchen Bergkette läßt sich die Geschichte unseres Vaterlandes während des dreizehnten Jahrhunderts nicht unpassend vergleichen. Ob auch jener Abschnitt unserer Annalen unfruchtbar und dunkel ist, so können wir doch nur in ihm den Ursprung unserer Freiheit, unseres Glücks und unseres Ruhmes suchen. Damals entstand das große englische Volk, und es begann der Nationalcharakter desselben jene Eigenthümlichkeiten zu entfalten, die er seitdem stets bewahrt hat; damals wurden unsere Väter in der vollsten Bedeutung des Wortes Insulaner, aber nicht nur Insulaner der geographischen Lage nach, sondern auch in ihrer Politik, ihrer Denkart und ihren Sitten. Damals trat zuerst bestimmt und klar jene Verfassung hervor, die seitdem durch alle Wechselfälle ihre Identität bewahrte, jene Verfassung, von der alle freien Verfassungen der Welt nur Nachbildungen sind, und die, ungeachtet einiger Mängel, als die Erste von allen gehalten zu werden, würdig ist, unter der je eine große Gesellschaft Jahrhunderte hindurch bestanden hat. Damals geschah es, daß das Haus der Gemeinen, dieses Musterbild aller repräsentativen Versammlungen der alten und neuen Welt, zu den ersten Sitzungen zusammentrat, und daß das gemeine Recht zu der Würde einer Wissenschaft erhoben und ein nicht unwürdiger Rival der kaiserlichen Rechtsgelehrsamkeit wurde. Damals machte der Muth jener Seeleute, welche die Mannschaft der rohen Barken der fünf Häfen bildeten, zuerst die Flagge Englands auf dem Meere furchtbar; es wurden die ältesten Hochschulen gegründet, die noch jetzt in den beiden großen Nationalsitzen der Gelehrsamkeit bestehen; es bildete sich die Sprache, die zwar weniger wohlklingend als die des Südens, aber an Kraft, Reichthum und Tauglichkeit für die erhabensten Zwecke des Dichters, des Philosophen und des Redners nur von der Sprache Griechenlands übertroffen wird; und damals endlich dämmerte der erste schwache Schein jener edlen Literatur auf, die zu den glänzendsten und unvergänglichen Schätzen Englands gehört.
Bereits zu Anfang des vierzehnten Jahrhunderts waren die Volksstämme fast völlig in einander verschmolzen und untrügliche Zeichen deuteten an, daß aus der Mischung dreier Zweige der großen teutonischen Familie mit den Urbewohnern Britanniens ein Volk hervorgegangen sei, das keinem andern der Welt nachstand. Und wahrlich, das England, nach dem Johann von Philipp August einst vertrieben worden, hatte mit dem England, aus welchem die Heere Eduards III. zur Eroberung Frankreichs auszogen, fast nichts gemein.
Englische Eroberungen auf dem Festlande. Es folgte nun ein Zeitraum von mehr als hundert Jahren, in welchem die Engländer vorzüglich danach strebten, durch die Gewalt der Waffen auf dem Festlande ein großes Reich zu gründen. Zwar schien es, daß für die Ansprüche Eduards auf die von dem Hause Valois in Besitz genommene Erbschaft seine Unterthanen sich wenig interessirten; aber die Eroberungssucht des Fürsten bemächtigte sich bald des Volkes. Der Krieg war von jenen Kriegen sehr verschieden, welche die Plantagenets des zwölften Jahrhunderts gegen die Nachkommen Hugo Capets unternommen hatten; denn hätte Heinrich II. oder Richard I. sein Ziel erreicht, so würde England eine französische Provinz geworden sein. Eduard’s III. und Heinrichs V. Glück machte Frankreich für einige Zeit zu einer englischen Provinz. Mit derselben Geringschätzung, mit der im zwölften Jahrhunderte die Eroberer vom Festlande die Insulaner betrachtet, blickten diese nun auf das Volk des Festlandes. Jeder Freisasse von Kent bis Northumberland erachtete sich einem Stamme angehörig, der zum Siegen und zum Herrschen geboren, und mit Hohn blickte er auf das Volk, vor dem seine Ahnen einst gezittert hatten. Selbst die Ritter von Gascogne und Guienne, die tapfer unter dem schwarzen Prinzen gefochten hatten, betrachteten die Engländer als Leute geringerer Art und schlossen sie verächtlich von ehrenvollen und einträglichen Posten aus. Nach kurzer Zeit schon beachteten unsere Vorfahren den ursprünglichen Grund des Streites nicht mehr, sie begannen die französische Krone nur für einen Zubehör der englischen zu halten, und wenn sie, unter Verletzung des ordentlichen Erbfolgerechts, die Krone Englands auf das Haus Lancaster übertrugen, so scheinen sie der Ansicht gewesen zu sein, daß das Recht Richards II. auf die französische Krone natürlich auch auf dieses Haus übergehe. Sie bethätigten einen Eifer und eine Kraft, die einen merkwürdigen Contrast zu der Lauheit der Franzosen bildeten, für die der Ausgang des Kampfes weit wichtiger war. Die englischen Waffen erfochten in jener Zeit gegen an Zahl überlegene Heerhaufen Siege, die zu den größten gehören, von denen die Geschichte des Mittelalters berichtet, und es waren dies in der That Siege, denen sich eine Nation mit Stolz rühmen darf, weil man sie dem moralischen Übergewichte der Sieger beizumessen hat, das sich selbst in den niedrigsten Reihen deutlich zeigte. Die Ritter Englands fanden in denen Frankreichs würdige Nebenbuhler. Chandos kämpfte mit Du Guesclin als einem ebenbürtigen Feinde. Aber es fehlte Frankreich an Fußvolk, das den englischen Bogen und Streitäxten die Spitze zu bieten vermochte. Ein französischer König ward gefangen nach London gebracht; ein englischer König ward in Paris gekrönt. Weit über die Pyrenäen und Alpen hinaus wurde das Banner des heiligen Georg getragen. Im Süden vom Ebro gewannen die Engländer eine große Schlacht, die das Geschick von Leon und Castilien für einige Zeit entschied, und die englischen Compagnien gewannen ein furchtbares Ansehen bei den Kriegerbanden, die ihre Waffen an die Fürsten und Republiken Italiens verdungen hatten.
In jener kriegerisch bewegten Zeit vernachlässigten jedoch unsere Väter die Künste des Friedens nicht. Während Frankreich vom Kriege verwüstet wurde, daß es zuletzt in seiner Zerstörung selbst einen beklagenswerthen Schutz gegen neue Einfälle fand, sammelten die Engländer ruhig ihren Erndtesegen ein, verschönerten ihre Städte, und pflegten in Sicherheit das Recht, den Handel und die Wissenschaften. — Jener Zeit gehören viele unserer edelsten Baudenkmäler an. Es entstanden die schönen Kapellen des Neuen-Collegiums und von St. Georg; das Schiff der Kathedrale von Winchester und das Chor des Münsters von York; der Spitzthurm von Salisbury und die majestätischen Thürme von Lincoln. Eine reiche und kernige Sprache, hervorgegangen aus dem Zusammenflusse der französischen und deutschen, ward nun ein Gemeingut der Aristokratie und des Volks. Bald begann der Genius dieses bewundernswerthe Werkzeug zu würdigen Zwecken zu benutzen. Während englische Heerhaufen, die verwüsteten Provinzen Frankreichs hinter sich lassend, triumphirend in Valladolid einzogen und bis vor die Thore von Florenz Schrecken verbreiteten, schilderten englische Dichter in lebhaften Farben den mannigfaltigen Wechsel menschlicher Sitten und Schicksale; es strebten englische Denker nach Wissen oder wagten Zweifel zu hegen, wo die Bigotterie sich begnügte zu staunen und zu glauben. Dieselbe Zeit,aus welcher der schwarze Prinz und Derby, Chandos und Hawkwood hervorging, gebar auch Geoffroy Chaucer und John Wycliffe. —
So glänzend und erhaben war der erste Auftritt des eigentlich so zu nennenden englischen Volks unter den Nationen der Welt. Aber während wir die hohen, achtunggebietenden Eigenschaften unserer Voreltern mit Wohlgefallen betrachten, dürfen wir uns nicht verhehlen, daß das von ihnen erstrebte Ziel vom Gesichtspunkte der Humanität und der aufgeklärten Politik ein durchaus verwerfliches ist und daß die Mißgeschicke, durch die sie nach einem langen und blutigen Kampfe die Hoffnung auf Gründung eines großen festländischen Reiches aufzugeben gezwungen wurden, wahrhafte Segnungen, und nur scheinbar Unglücksfälle waren. Der Geist der Franzosen erwachte endlich; sie begannen den fremden Eroberern einen kräftigen nationalen Widerstand zu leisten, und von dieser Zeit an waren die Geschicklichkeit der englischen Feldherren und der Muth ihrer Soldaten, zum Heile für die Menschheit, ohne Erfolg. Unsere Vorfahren gaben, nach vielen blutigen Kämpfen, mit schmerzlicher Reue den Streit auf. Seitdem hat nie mehr eine englische Regierung ernstlich und beharrlich den Plan verfolgt, große Eroberungen auf dem Festlande zu machen. Zwar fuhr das Volk fort, Crecy, Poitiers und Agincourt ein solches Andenken zu bewahren, und man konnte noch viel Jahre später durch das Versprechen eines Eroberungszuges nach Frankreich leicht sein Blut wallend machen und ihm Hilfsgelder ablocken; aber zum Glück hat die Thatkraft unsers Vaterlandes sich edlern Zielen zugewendet, und es nimmt jetzt in der Geschichte der Menschheit eine weit ehrenvollere Stellung ein, als wenn es, wie es einmal den Anschein hatte, durch Waffengewalt ein Übergewicht erlangt hätte, das dem der frühern römischen Republik ähnlich wäre.
Der Krieg der Rosen. In die Grenzen der Insel wiederum eingeschlossen, schwang nun das kriegslustige Volk die Waffen, die der Schrecken Europa’s gewesen, im Bürgerkriege. Die englischen Barone hatten lange die Mittel zur Bestreitung ihres verschwenderischen Aufwandes aus den unterjochten Provinzen Frankreichs gezogen. Diese Hilfsquelle war nun versiegt; aber die vom Glücke erzeugte Gewohnheit der Prunksucht und Üppigkeit dauerte fort, und die großen Lords, die ihre Gelüste durch Plünderung der Franzosen nicht mehr befriedigen konnten, beraubten nun mit großem Eifer einer den andern. Das Gebiet, auf das sie jetzt beschränkt waren, reichte — wie Comines, der schärfste Beobachter jener Zeit, sich ausdrückt — für sie alle nicht aus. Zwei aristokratische Parteien, angeführt von zwei Zweigen der königlichen Familie, begannen nun einen langen und schrecklichen Kampf um die Oberherrschaft. Da die Erbitterung derselben nicht eigentlich aus dem Streite wegen der Erbfolge hervorgegangen, so dauerte sie noch lange fort, nachdem jeder Grund zu diesem Streite verschwunden war. Die Partei der rothen Rose überlebte den letzten Fürsten, der, gestützt auf das Recht Heinrichs IV., Anspruch auf die Krone machte. Die Partei der weißen Rose überlebte die Heirath Richmonds mit Elisabeth. Der Führer beraubt, die irgend einen annehmbaren Rechtstitel aufzuweisen hatten, schlossen sich die Anfänger Lancasters einer Bastardlinie an, und die Anhänger Yorks stellten eine Reihe von Betrügern auf. Nachdem viel ehrgeizige Edelleute auf dem Kampfplatze oder durch die Hand des Henkers gefallen, nachdem viel berühmte Häuser auf immer aus der Geschichte verschwunden und die noch übrig gebliebenen großen Familien durch schwere Unglücksfälle erschöpft und zu klarer Besinnung gekommen waren, erkannte man endlich von allen Seiten an, daß in dem Hause Tudor alle Ansprüche der streitenden Plantagenets sich vereinigten.
Aufhören der Leibeigenschaft. Inzwischen trat eine Veränderung ein, von unendlich größerer Wichtigkeit, als die Erwerbung oder der Verlust einer Provinz, als die Erhebung oder der Sturz einer Dynastie. Es verschwand nämlich die Sklaverei mit allen sie begleitenden Übeln. —
Es ist bemerkenswerth, daß die beiden größten und heilsamsten socialen Umwälzungen, die in England stattgefunden, die nämlich, welche im dreizehnten Jahrhundert der Willkürherrschaft eines Volksstammes über den andern und die, welche einige Menschenalter später dem Eigenthumsrechte des Menschen am Menschen ein Ende machte, still und unmerklich erregt und vollbracht wurden. Die Beobachter jener Zeit wurden durch diese Umwälzungen nicht überrascht, und die Geschichtsschreiber haben ihnen nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Weder durch gesetzliche Anordnung, noch durch physische Kraft wurden sie bewirkt; es waren moralische Ursachen, die geräuschlos erst den Abstand zwischen dem Normann und dem Sachsen, und später zwischen Herrn und Sklaven verwischten. Den Augenblick genau zu bestimmen, wann diese Unterschiede aufhörten, könnte niemand wagen, denn es mögen wohl noch spät im vierzehnten Jahrhunderte einige schwache Spuren der alten normännischen Sinnesart gefunden werden; auch von den Forschern in der Zeit der Stuarts schwache Spuren der Leibeigenschaft entdeckt sein, und ist diese Einrichtung bis zur gegenwärtigen Stunde gesetzlich noch nicht abgeschafft.
Wohlthätiges Wirken der römisch-katholischen Religion. Es würde im hohen Grade ungerecht sein, nicht anzuerkennen, daß bei diesen beiden großen Befreiungswerken die Religion der gewaltigste Hebel gewesen, und ob ein reinerer Glaube sich wirksamer erwiesen hätte, ist wohl in Zweifel zu ziehen. Der wohlwollende Geist der christlichen Sittenlehre ist unbezweifelt den Kastenunterschieden abhold; aber der römischen Kirche sind sie ganz besonders verhaßt, weil sie mit andern ihrem Systeme wesentlichen Unterschieden nicht zu vereinbaren sind. So legt sie jedem Priester eine geheimnißvolle Würde bei, die ihn berechtigt, von jedem Laien Ehrfurcht zu fordern; auch schließt sie niemanden aus Gründen der Nationalität oder der Geburt vom Priesterstande aus. Ihre Lehrsätze, so irrig sie in Bezug auf den priesterlichen Charakter auch sein mögen, haben schon oft einige der größten Übel gemildert, von denen die Gesellschaft heimgesucht werden kann. Es darf ein Aberglaube nicht unbedingt für schädlich gehalten werden, der in Ländern, die unter dem Fluche der Tyrannei eines Volksstammes über den andern seufzen, eine von der nationalen Verschiedenheit völlig unabhängige Aristokratie schafft, das Verhältniß zwischen den Bedrückern und Bedrückten umkehrt und den erblichen Herrn zwingt, vor dem geistlichen Richterstuhle seines erblichen Untergebenen das Knie zu beugen. In Ländern, wo die Sklaverei fortbesteht, zeigt sich noch heutigen Tages das Pabstthum in einem vortheilhaften Contraste zu andern Formen des Christenthums. Es ist allgemein bekannt, daß die gegenseitige Abneigung zwischen den europäischen und afrikanischen Racen in Rio Janeiro bei weitem nicht so stark ist, als in Washington, und in unserm eigenen Vaterlande äußerte diese Eigenthümlichkeit des römisch-katholischen Systems zur Zeit des Mittelalters manche heilsame Wirkung. Es wurden zwar gleich nach der Schlacht bei Hastings sächsische Prälaten und Äbte gewaltsam von ihren Ämtern vertrieben und geistliche Abenteurer vom Festlande zu Hunderten in reiche Pfründen eingesetzt; aber auch damals erhoben fromme Geistliche normännischer Abkunft gegen eine derartige Verletzung der Kirchenverfassung ihre Stimmen, lehnten die Annahme der Bischofsmütze aus den Händen des Eroberers ab und ermahnten ihn, bei dem Heile seiner Seele, nicht zu vergessen, daß die unterjochten Insulaner seine Mitchristen seien. Der Erzbischof Anselm war der erste Beschützer, den die Engländer unter der herrschenden Kaste fanden. In jener Zeit, wo der englische Name als ein Vorwurf galt und alle bürgerlichen und militärischen Würden ausschließlich den Landsleuten des Eroberers gebührend betrachtet wurden, nahm der verachtete Volksstamm mit lebhafter Freude die Nachricht auf, daß einer der seinigen, Nikolaus Breakspear, auf den päbstlichen Stuhl erhoben sei und Gesandten, den edelsten Häusern der Normandie entsprossen, seinen Fuß zum Kusse gereicht habe. Es war nicht minder ein nationaler als ein religiöser Drang, der Massen von Menschen zu der Kapelle Becket’s trieb, des ersten Engländers, der den fremden Tyrannen seit der Eroberung furchtbar geworden. Unter denen, welche jenen Freibrief errangen, der die Privilegien der normännischen Barone und der sächsischen Freisassen zugleich sicherte, stand ein Nachfolger Becket’s in erster Reihe. Wieviel die katholische Geistlichkeit später bei der Abschaffung der Leibeigenschaft mitgewirkt hat, erfahren wir aus dem unverwerflichen Zeugnisse des Sir Thomas Smith, eines der befähigtesten protestantischen Räthe Elisabeths. Wenn der sterbende Sklavenbesitzer nach dem letzten Sacramente verlangte, so beschworen ihn stets seine geistlichen Beistände bei dem Heile seiner Seele, er möge seine Brüder freigeben, für die Christus gestorben sei. Die Kirche wendete ihr furchtbares Getriebe mit einem solchen Erfolge an, daß noch vor dem Eintritte der Reformation fast alle Leibeigenen im Königreiche frei geworden, mit Ausnahme der ihr selbst angehörigen, die, wie man ihr nachrühmen muß, einer sehr milden Behandlung genossen zu haben scheinen.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß nach diesen beiden großen Revolutionen unsere Vorfahren von allen Völkern in Europa die beste Regierung besaßen. Das gesellschaftliche System hatte sich drei Jahrhunderte hindurch ununterbrochen heilsam entwickelt. Es hat unter den ersten Plantagenets Barone gegeben, die ihrem souverainen Herrscher Trotz zu bieten vermochten, und Bauern, die mit den Schweinen und Ochsen, welche sie hüteten, auf eine gleiche Stufe heruntergebracht waren: die maßlose Gewalt der Barone war nach und nach geschwächt, der Zustand des Bauern gehoben worden, und zwischen dem Adel- und dem Arbeiterstande hatte sich eine landbau- und handeltreibende Mittelklasse gebildet. Es mögen nun immerhin noch mehr Ungleichheiten bestanden haben, als dem Glücke und der Tugend unseres Geschlechts ersprießlich gewesen; aber niemand konnte sich der Autorität der Gesetze entziehen, und niemand war völlig von dem Schutze desselben ausgeschlossen.
Daß die staatlichen Einrichtungen Englands schon in dieser frühen Zeit von den Engländern mit Stolz und Liebe und von den aufgeklärtesten Männern der Nachbarvölker mit Bewunderung und Neid betrachtet wurden, läßt sich klar und deutlich beweisen; aber über die Beschaffenheit dieser Einrichtungen ist oft unredlich und bitter gestritten worden.
Die frühere englische Staatsverfassung als oft falsch dargestellt. Die geschichtliche Literatur Englands hat in der That unter einem Umstande hart gelitten, der nicht wenig zu dem Glücke desselben beigetragen. So groß die Umgestaltung seines Staatswesens in den letzten sechs Jahrhunderten auch gewesen ist, sie war doch nur eine Wirkung allmäligen Fortschreitens, und nicht des Zerstörens und Wiederaufbauens. Die jetzige Verfassung unseres Vaterlandes verhält sich zu jener, unter der es vor fünfhundert Jahren blühte, wie der Baum zu dem Sprößlinge, wie der Mann zu dem Knaben. Die Umwandlung war eine große; aber nie hat es eine Zeit gegeben, in der nicht der Haupttheil des Bestehenden alt gewesen wäre. Eine auf diese Weise entstandene Staatsverfassung muß natürlich viel Unregelmäßigkeiten enthalten; aber neben den Übeln, die nur aus Unregelmäßigkeiten hervorgehen, besitzen wir viel, was sie reichlich aufwiegt. Andere Staaten besitzen regelrechter aufgestellte Verfassungen; aber keinem andern ist es bis jetzt gelungen, Revolution und Gesetz, Fortschritt und Stehenbleiben, die rüstige Kraft der Jugend mit der Majestät kaum erdenklichen Alterthums zu vereinigen.
Diese große Segnung hat aber auch ihre Schattenseiten, und eine derselben ist, daß die Quellen, in denen wir Aufklärung über unsere frühere Geschichte suchen, vom Parteigeiste vergiftet sind. Es giebt kein Land, in dem die Staatsmänner so unter dem Einflusse der Vergangenheit gestanden, und die Geschichtsschreiber sich so von der Gegenwart leiten ließen. Allerdings besteht zwischen beiden Erscheinungen ein natürlicher Zusammenhang; denn wenn die Geschichte nur als eine Schilderung des Lebens und der Sitten, oder als eine Sammlung von Versuchen betrachtet wird, aus der sich allgemeine Grundsätze der Staatsweisheit ableiten lassen, wird der Geschichtsschreiber sich eben nicht stark versucht fühlen, Begebenheiten aus alter Zeit falsch darzustellen. Wenn aber die Geschichte als ein Archiv mit Urkunden angesehen, von denen die Rechte der Regierungen und der Völker abhangen, so wird die Neigung zu fälschen fast unwiderstehlich. Für einen Franzosen giebt es jetzt kein Interesse, das ihn antriebe, die Macht der Könige aus dem Hause Valois zu hoch zu erheben oder zu klein darzustellen. Die Privilegien der allgemeinen Reichsstände, der Stände von Bretagne und von Burgund sind jetzt Dinge von eben so wenig praktischer Wichtigkeit, als die Verfassung des jüdischen Sansedrin oder des Amphiktyonengerichts. Das neue System wird von dem alten durch die Kluft einer großen Revolution völlig geschieden. Für die englische Nation giebt es keine solche Kluft, die ihre Existenz in zwei bestimmt geschiedene Theile trennt. Unsere Gesetze und Gewohnheiten sind nie in einem allgemeinen, nicht wieder auszugleichenden Umsturze untergegangen; die im Mittelalter stattgehabten Ereignisse sind für uns immer noch vollgültig, die größten Staatsmänner nehmen bei den wichtigsten Veranlassungen Bezug darauf. Als zum Beispiel König Georg III. so krank wurde, daß er den Verrichtungen seines königlichen Amtes nicht obliegen konnte, und die Mehrzahl der tüchtigsten Rechtsgelehrten und Politiker über das unter diesen Umständen einzuschlagende Verfahren sehr getheilter Meinung waren, erklärten die Häuser des Parlaments, nur dann zur Berathung irgend eines Regentschaftsplanes zu schreiten, wenn alle Beispiele, die von der frühesten Zeit an in unsern Annalen zu finden, zusammengestellt und geordnet seien. Es wurden Ausschüsse ernannt, welche die alten Urkunden des Reichs prüfen sollten. Der erste Vorgang, über den Bericht erstattet wurde, war der aus dem Jahre 1217; man legte den Vorgängen aus den Jahren 1326, 1377 und 1422 große Wichtigkeit bei, aber als den Fall, der hier mit Recht maßgebend sein könne, hielt man den von 1455. Und so wurden oft in unserm Vaterlande die theuersten Parteiinteressen von den Resultaten antiquarischer Forschungen abhängig gemacht. Die nicht zu vermindernde Folge davon war, daß unsere Alterthumsforscher ihre Untersuchungen als Parteimänner anstellten.
Man kann sich daher nicht wundern, wenn Diejenigen, welche über die Grenzen des Hoheitsrechtes und der Freiheit in der alten englischen Staatsverfassung geschrieben haben, gewöhnlich nicht als Richter, sondern als eifrige, unredliche Advokaten aufgetreten sind; sie verhandelten ja nicht über einen spekulativen, sondern über einen solchen Stoff, der in einem unmittelbaren praktischen Zusammenhange mit den wichtigsten und aufregendsten Streitfragen ihrer Zeit stand. — Von dem Beginne des langen Streites zwischen dem Parlamente und den Stuarts bis zu der Zeit, wo die Ansprüche der Letztern nicht mehr furchtbar waren, gab es wenig praktisch wichtigere Fragen als die, ob die Regierung dieser Familie mit der alten Verfassung des Königreichs in Übereinstimmung gestanden habe oder nicht. Diese Frage konnte nur dadurch entschieden werden, daß man die Geschichtsberichte über frühere Regierungen in Betracht zog. — Bracton und Fleta, der „Spiegel der Gerechtigkeit“ und die Parlamentsarchive wurden durchforscht, um Beschönigungen für die Übergriffe der Sternkammer sowohl, als für die des höchsten Gerichtshofes aufzufinden. Viele Jahre hindurch suchte jeder whiggistische Geschichtsschreiber eifrig den Beweis zu führen, daß die altenglische Regierungsform eine republikanische, und jeder toryistische, daß sie eine despotische gewesen sei.
So gesinnt blickten beide Parteien in die Chroniken des Mittelalters. Beide fanden sehr leicht, was sie suchten; aber beide wollten hartnäckig auch nur das sehen, was sie suchten. Die Eiferer für die Stuarts konnten eben so leicht Beispiele von Bedrückungen der Unterthanen, als die Vertheidiger der Rundköpfe Beispiele davon auffinden, daß der Krone entschlossen und erfolgreich Widerstand geleistet worden sei. Die Tories führten aus alten Schriften fast eben so unterwürfige Ausdrücke an, als die waren, welche man von der Kanzel von Mainwaring herab hörte, und die Whigs entdeckten eben so kühne und strenge Worte, als je von Bradshaw’s Richtersitze ertönten. Eine Partei von Schriftstellern stellte zahlreiche Beispiele von Gelderpressungen auf, die sich Könige ohne Bewilligung des Parlaments erlaubt hatten; andere führten Fälle an, in denen das Parlament sich die Macht angeeignet hatte, den König zu bestrafen. Wer nur die eine Hälfte der Beweise sah, hätte glauben mögen, die Plantagenets seien unumschränkt wie die türkischen Sultane gewesen; wer nur die andere sah, hätte schließen können, daß die Plantagenets eben so wenig wirkliche Macht gehabt, als die Dogen von Venedig, und beide Folgerungen wären gleich weit von der Wahrheit entfernt gewesen.
Natur der beschränkten Monarchien des Mittelalters. Die alte englische Verfassung gehörte jener Klasse beschränkter Monarchien an, die im Mittelalter in Westeuropa entstanden, und, mancher Verschiedenheiten ungeachtet, dennoch eine große Familienähnlichkeit unter einander hatten. Eine solche Ähnlichkeit kann nicht befremden. Die Länder, in denen diese Monarchien entstanden, waren Provinzen eines und desselben großen kultivirten Reichs gewesen, das fast gleichzeitig von Stämmen einer und derselben rohen und kriegerischen Nation überfallen und unterjocht worden war. Sie waren ferner Glieder eines und desselben großen Bundes gegen den Islam, und standen mit einer und derselben stolzen und ehrgeizigen Kirche in Gemeinschaft. Ihre Staatsverfassung nahm nun natürlich eine gleiche Form an. Die Institutionen derselben entstammten theils dem kaiserlichen, theils dem päbstlichen Rom, theils dem alten Germanien. Alle hatten Könige, und in allen war die Königswürde nach und nach streng erblich geworden; alle hatten einen Adel mit Vorrechten, die ursprünglich auf militärischen Rang basirt waren. Die Ritterwürde und die Wappenregeln besaßen alle gemeinschaftlich; ebenso hatten alle reich dotirte kirchliche Stiftungen, städtische Korporationen mit ausgedehnten Freiheiten, und Reichsversammlungen, deren Genehmigung zur Gültigkeit vieler öffentlicher Akte erforderlich war.
Hoheitsrechte der frühern englischen Könige. Von allen diesen einander ähnlichen Verfassungen ward die englische, schon von einer frühen Zeit an, mit Recht für die beste gehalten. Die Hoheitsrechte des Regenten erstreckten sich unzweifelhaft sehr weit. Der Geist der Religion und des Ritterthums wirkten vereint zur Erhöhung seiner Würde. Das heilige Öl war auf sein Haupt gegossen worden; den tapfersten und edelsten Rittern war es keine Erniedrigung, vor seinen Füßen zu knien. Seine Person war unverletzlich, er allein nur besaß das Recht, die Stände des Reichs zu berufen und nach Belieben zu entlassen, und alle legislativen Handlungen derselben bedurften seiner Zustimmung. Er stand an der Spitze der ausübenden Verwaltung, war das einzige Organ in den Verhandlungen mit auswärtigen Mächten, der Oberbefehlshaber der Land- und See-Macht des Staats, der Quell der Gerechtigkeit, der Gnade und der Ehre. Der Regent besaß weitgreifende Befugnisse zur Regelung des Handels: er hatte das Recht, Münzen schlagen zu lassen, Maaß und Gewicht festzustellen und Märkte und Häfen zu gründen. Seine Rechte als Schirmherr der Kirche waren unermeßlich; seine erblichen Einkünfte, wenn sie sparsam verwaltet wurden, reichten zur Deckung der gewöhnlichen Regierungskosten aus. Der ihm eigenthümliche Grundbesitz hatte eine weite Ausdehnung, und in der Eigenschaft als Oberlehnsherr des gesammten Grund und Bodens seines Königreichs besaß er manches einträgliche und furchtbare Recht, das ihn in den Stand setzte, seine Gegner zu beeinträchtigen und niederzudrücken, Diejenigen aber, die seine Gunst genossen, ohne eigene Kosten zu bereichern und zu erheben.
Beschränkungen der Hoheitsrechte. Aber seine Macht, wenn auch weit ausgedehnt, ward dennoch durch drei große verfassungsmäßige Bestimmungen beschränkt, die so alt waren, daß niemand den Beginn ihrer Existenz kennt, und so wirksam, daß ihre natürliche, viele Menschenalter hindurch fortgesetzte Entwickelung die Ordnung der Dinge hervorgebracht hat, unter der wir jetzt leben.
Erstens konnte der König, ohne die Zustimmung seines Parlaments kein Gesetz erlassen; zweitens konnte er ohne die Zustimmung desselben keine Steuern ausschreiben, und drittens war er gehalten, die exekutive Gewalt nach den Landesgesetzen zu üben; verletzte er diese Gesetze, so waren seine Räthe und Beamten verantwortlich.
Kein aufrichtiger Tory wird läugnen können, daß diese Prinzipien vor fünfhundert Jahren die Geltung von Grundgesetzen erlangt hatten; andererseits wird kein ehrlicher Whig behaupten, daß sie in derselben frühen Zeit frei von aller Zweideutigkeit gewesen und in allen ihren Konsequenzen streng durchgeführt seien. Eine Verfassung des Mittelalters ging nicht, wie im achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert, als selbstständiges Ganze aus einem einzigen Akte hervor, und ward eben so wenig in einer einzigen Urkunde vollständig niedergelegt; nur in dem verfeinerten und spekulativen Zeitalter wird das Staatswesen systematisch geordnet. Der Fortschritt des Staatswesens in ungebildeten Gesellschaften läßt sich mit dem der Sprache und der Verskunst vergleichen. Ungebildete Gesellschaften haben oft eine reiche und kräftige Sprache, aber es fehlt ihnen eine wissenschaftliche Grammatik, die Definition von Haupt- und Zeitwörtern, die Namen für Deklinationen, Modi, Tempora und Laute; sie haben eine Verskunst die oft viel Kraft und Anmuth besitzt; aber sie haben keine Regeln des Versmaßes, und der Minstrel, dessen nur durch das Ohr geregelte Verse die Hörer entzücken, würde selbst nicht angeben können, aus wieviel Dactylen und Trochäen jede seiner Zeilen besteht. Gleich der Beredtsamkeit, die älter als die Syntaxis, und dem Gesange, der älter als die Prosodie ist, kann ein Staat lange zuvor, ehe die Grenzen zwischen der gesetzgebenden, ausübenden und richterlichen Gewalt genau bestimmt sind, einen hohen Grad der Vortrefflichkeit erlangt haben.
So war es in unserm Vaterlande. Zwar war die Grenzlinie der königlichen Gewalt im Allgemeinen ziemlich klar, aber nicht überall mit Genauigkeit und Bestimmtheit angegeben. Deshalb gab es nahe der Grenze einen streitigen Boden, auf dem stets Eingriffe und Zurückerpressungen stattfanden, bis endlich nach Jahrhunderten des Kampfes bestimmte und dauerhafte Grenzmarken errichtet wurden. Es dürfte lehrreich sein, anzugeben, auf welche Weise und bis zu welcher Ausdehnung unsere frühern Regenten die drei großen Grundsätze, welche die Freiheiten des Volks schützten, gewöhnlich zu verletzen pflegten.
Kein englischer König hat je die gesetzgebende Gewalt in ihrem ganzen Umfange beansprucht. Der gewaltthätigste und herrschsüchtigste Plantagenet hat sich nie das Recht angemaßt, ohne die Zustimmung seines großen Rathes anzuordnen, daß eine Jury aus zehn, statt aus zwölf Personen bestehen, daß das Gedinge einer Witwe das Viertheil statt des Drittheils betragen, daß der Meineid als ein Todesverbrechen betrachtet, oder daß der Gebrauch der gleichmäßigen Erbtheilung unter Brüdern in Yorkshire eingeführt werden solle2. Aber dem Könige stand das Recht zu, Verbrecher zu begnadigen, und es giebt einen Punkt, wo das Recht der Begnadigung und das Recht der Gesetzgebung in einander zu fließen scheinen und leicht, wenigstens in einer nicht aufgeklärten Zeit, verwechselt werden können. Ein Strafgesetz ist thatsächlich aufgehoben, wenn die durch dasselbe auferlegten Strafen so oft erlassen werden, als sie verwirkt sind. Der Souverain besaß ohne Zweifel die Befugniß, unbeschränkt Strafen zu erlassen; demnach war er befugt, ein Strafgesetz thatsächlich aufzuheben. Es konnte scheinen, als ließe sich kein begründeter Einwand aufstellen, wenn er das, was ihm thatsächlich auszuführen zustand, auch formell ausführen wollte. So entstand an der zweifelhaften Grenze zwischen der vollziehenden und gesetzgebenden Gewalt mit Hilfe spitzfindiger und höfischer Rechtsgelehrten die große Anomalie, die unter dem Namen des Begnadigungsrechts bekannt ist.
Seit undenklichen Zeiten ist es in England unbestritten ein Fundamentalgesetz gewesen, daß der König ohne Bewilligung des Parlamentes Steuern nicht auferlegen könne. Dieses Gesetz befand sich unter den Artikeln, zu deren Unterzeichnung Johann von den Baronen gezwungen wurde. Eduard I. wagte es, diese Bestimmung zu überschreiten; aber er stieß, obgleich er sehr geschickt, mächtig und bei dem Volke beliebt war, auf einen Widerstand, dem nachzugeben er für gut befand. Deshalb gelobte er ausdrücklich für sich und seine Erben, nie wieder ohne Zustimmung und Willfährigkeit der Stände irgend eine Steuer erheben zu wollen. Diesen feierlichen Vertrag versuchte sein mächtiger und siegreicher Enkel zu brechen, aber dem Versuche ward ein kräftiger Widerstand entgegengesetzt. Entmuthigt gaben die Plantagenets endlich diesen Punkt auf; aber wenn sie auch offen das Gesetz nicht mehr verletzten, so wußten sie dennoch durch Umgehung desselben sich vorkommenden Falls zu temporären Zwecken außerordentlich Beihilfe zu verschaffen. Das Eintreiben von Steuern war ihnen nicht erlaubt, aber sie nahmen das Recht in Anspruch, zu bitten und zu borgen; sie baten dann mitunter in einem Tone, der dem des Befehlens nicht unähnlich war, und borgten nicht selten, ohne viel an Rückzahlung zu denken. Aber schon in der Thatsache, daß man für nöthig hielt, diese Erpressungen mit den Namen freiwilliger Steuern und Darlehn zu bemänteln, liegt der genügende Beweis, daß die Gültigkeit der großen verfassungsmäßigen Bestimmung allgemein anerkannt war.
Daß der Grundsatz, „der König von England ist verbunden, das Land den Gesetzen gemäß zu verwalten, und seine Räthe und Beamten sind verantwortlich, wenn er wider das Gesetz handelt,“ schon in einer sehr frühen Zeit festgestellt worden, beweisen die strengen Urtheile, die oft gegen die Günstlinge des Königs erlassen und vollzogen sind; aber dessen ungeachtet ist es auch erwiesen, daß die Plantagenets oft die Rechte einzelner Personen verletzten, nur damit die beeinträchtigten Parteien oft keine Rechtshilfe erlangen konnten. Nach dem Gesetze konnte kein Engländer auf den alleinigen Befehl des Herrschers verhaftet oder gefangen gehalten werden; aber es ist thatsächlich, daß der Regierung mißliebige Personen ohne jede andere Autorität als den königlichen Befehl eingekerkert wurden. Nach dem Gesetze durfte die Folter, die Schmach der römischen Rechtspflege, unter allen Umständen bei keinem englischen Unterthanen angewendet werden; nichtsdestoweniger wurde bei den Wirren des fünfzehnten Jahrhunderts eine Folterbank in dem Tower aufgestellt, und gelegentlich unter dem Vorwande politischer Nothwendigkeit, angewendet. Aus solchen Gesetzwidrigkeiten den Schluß ziehen zu wollen, die englischen Monarchen seien in der Theorie oder Praxis unumschränkt gewesen, würde indeß ein großer Irrthum sein. Wir leben in einer höchst gebildeten bürgerlichen Gesellschaft, in der mittelst der Presse und der Post Nachrichten so reißend schnell verbreitet werden, daß jeder Act grober Rechtsverletzung, in welchem Theile unserer Insel er auch begangen sein mag, in wenig Stunden von Millionen besprochen wird. Wollte jetzt ein englischer Souverain, der Habeas Corpus Acte entgegen, einen Unterthanen einkerkern oder einen Verschwörer auf die Folterbank spannen lassen, die Nachricht davon würde augenblicklich die ganze Nation electrisiren. Im Mittelalter war der Zustand der Gesellschaft ein ganz anderer; selten und nur mit großer Schwierigkeit gelangten die Beeinträchtigungen Einzelner zur Kenntniß des Publikums. Monate lang konnte Jemand gesetzwidrig in dem Schlosse von Carlisle oder Norwich gefangen gehalten werden, ohne daß die leiseste Kunde davon nach London kam; und es ist sehr wahrscheinlich, daß die Folterbank manches Jahr gebraucht worden, ehe die Mehrzahl des Volks auch nur geahnt, daß sie je in Anwendung gebracht. Auch waren unsere Vorfahren durchaus nicht so fest von der Nothwendigkeit überzeugt, große allgemeine Regeln festzuhalten, als wir; denn wir haben aus langer Erfahrung gelernt, daß man irgend eine Verletzung der Verfassung nicht ohne Gefahr unbemerkt könne vorübergehen lassen. Man theilt jetzt allgemein die Ansicht, daß eine Regierung die strenge Rüge des Parlamentes verdiene, wenn sie Vollmachten unnöthigerweise überschreitet; daß sie aber, wenn sie im Drange der Nothwendigkeit und aus reiner Absicht ihre Vollmachten überschritten hat, ohne Verzug das Parlament um nachträgliche Genehmigung angehen müsse. Aber so dachten die Engländer des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts nicht; sie zeigten wenig Neigung, eines Grundsatzes wegen, und nur seiner selbst wegen, zu streiten, oder gegen eine Regelwidrigkeit, die nicht zugleich eine Belästigung war, Beschwerde zu führen. So lange im Allgemeinen die Verwaltung einen milden und volksthümlichen Charakter trug, gestatteten sie ihrem Regenten gern einigen Spielraum; ja sie verziehen ihm nicht nur bei allgemein als gut anerkannten Zwecken eine das Gesetz überschreitende Gewalt, sie zollten ihm auch noch Beifall, und waren, so lange sie unter seiner Regierung sich der Sicherheit und Wohlfahrt erfreuten, nur zu geneigt zu glauben, daß der, den seine Ungunst getroffen, sie auch verdient habe. Aber diese Nachsicht hatte eine Grenze, und der König, der zu viel auf die Langmuth des englischen Volkes baute, handelte nicht weise, denn es gestattete ihm wohl mitunter, die verfassungsmäßige Linie zu überschreiten, aber es beanspruchte dann auch für sich selbst das Recht, über diese Linie hinauszugehen, wenn seine Übergriffe so ernst waren, daß sie Besorgniß erweckten. Wagte er, nicht zufrieden mit der gelegentlichen Bedrückung Einzelner, große Massen zu bedrücken, so riefen seine Unterthanen schleunig die Gesetze an, und war diese Berufung ohne Erfolg, so wandten sie sich eben so schleunig an den Gott der Schlachten.
Widerstand, die gewöhnliche Schranke der Tyrannei im Mittelalter. Die Engländer durften aber auch ruhig dem Könige einige Übergriffe nachsehen, denn sie besaßen für den Fall der Noth einen Zügel, der den ungestümsten und stolzesten Herrscher bald zur Vernunft brachte, den Zügel der physischen Gewalt. Einem Engländer des neunzehnten Jahrhunderts wird es schwer fallen, sich einen Begriff davon zu machen, wie leicht und schnell vor vierhundert Jahren ein solches Mittel angewendet wurde. Das Volk versteht seit langer Zeit nicht mehr, die Waffen zu gebrauchen. Unsern Voreltern war die Stufe der Vollendung unbekannt, auf der jetzt die Kriegskunst steht, und nur eine besondere Klasse besitzt die Kenntniß derselben. Hunderttausend Mann gut disciplinirter und gut geleiteter Truppen halten Millionen von Bauern und Handwerkern nieder, und einige Regimenter Garden reichen aus, um allen unzufriedenen Geistern einer großen Hauptstadt Furcht einzuflößen. Zugleich läßt aber auch die stete Vermehrung des Wohlstandes dem denkenden Menschen einen Aufstand weit furchtbarer erscheinen, als eine schlechte Regierung. Es sind ja unermeßliche Summen auf Werke verwendet, die bei dem Ausbruche einer Revolution in wenig Stunden zu Grunde gehen würden. Schon die Masse von beweglichen Gütern, die allein in den Läden und Magazinen von London aufgespeichert liegt, übersteigt diejenige fünfhundertmal, welche die ganze Insel zur Zeit der Plantagenets enthielt; stürzte man nun die Regierung durch physische Gewalt, so würden alle diese beweglichen Güter einer drohenden Gefahr der Plünderung und Zerstörung ausgesetzt sein. Aber noch größer wäre die Gefahr für den öffentlichen Credit, mit dem die Existenz Tausender von Familien unmittelbar zusammenhängt, und mit dem der Credit der ganzen Handelswelt unzertrennlich verbunden ist. Man kann ohne Übertreibung behaupten, daß ein Bürgerkrieg, nur eine Woche auf englischem Boden geführt, jetzt ein Unheil erzeugen würde, das vom Hoangho bis zum Missouri sich fühlbar macht und Spuren zurückläßt, die nach einem Jahrhunderte noch sichtbar sind. In einem solchen Zustande der Gesellschaft muß der Widerstand als ein Heilmittel betrachtet werden, das bei weitem verzweifelter ist, als jede Krankheit, die den Staat heimsuchen kann. Zur Zeit des Mittelalters dagegen wandte man den Widerstand als ein gewöhnliches Heilmittel gegen politische Übel an, denn es war ein Mittel, das man stets bei der Hand hatte und, wenn auch für den Augenblick von starker Wirkung, dennoch ohne empfindliche und dauernde Folgen blieb. Wenn ein bei dem Volke angesehener Führer sein Banner für eine volksthümliche Sache erhob, so konnte in einem Tage eine unregelmäßige Armee versammelt sein. Regelmäßige Truppen gab es damals nicht. Jeder war ein wenig Soldat, aber keiner mehr als das. Der Nationalreichthum bestand vorzüglich in Viehherden, in der jährlichen Erndte und in den einfachen, vom Volke bewohnten Gebäuden. Sämmtliche Hausgeräthe, die Vorräthe in den Kaufläden, und die Maschinen des ganzen Reichs waren nicht so viel werth, als das Eigenthum einzelner Kirchspiele unserer Zeit. Das Fabrikwesen war roh, der Credit fast unbekannt. Die Gesellschaft erholte sich daher von der Erschütterung, sobald der sie bewirkende Stoß vorüber war. Das Gemetzel auf dem Schlachtfelde, einige nachfolgende Hinrichtungen und Güterconfiscationen waren sämmtliche Drangsale eines Bürgerkriegs. Eine Woche später trieb der Bauer wieder sein Gespann, und der Edelmann ließ wieder seine Falken über das Feld von Towton oder Bosworth fliegen, als ob kein ungewöhnliches Ereigniß den gewöhnlichen Lauf des menschlichen Lebens unterbrochen hätte.
Es sind nun hundertundsechzig Jahre verflossen, seit das englische Volk gewaltsam eine Regierung gestürzt hat. Während der einhundertundsechzig Jahre vor der Vereinigung der Rosen regierten neun Könige in England. Sechs von diesen neun Königen wurden abgesetzt, und fünf verloren mit der Krone auch das Leben. Hieraus geht klar hervor, daß jeder Vergleich zwischen unserer alten und neuen Staatsform zu völlig unrichtigen Schlüssen führen muß, wenn man die Wirkung des den Plantagenets durch den Widerstand und durch die stete Furcht vor demselben auferlegten Zwanges nicht streng berücksichtigt. Unsere Vorfahren besaßen ein sehr kräftiges Schutzmittel gegen die Tyrannei, das uns fehlt, und deshalb konnten sie ohne Bedenken auf andere Garantien verzichten, denen wir mit Recht die höchste Wichtigkeit beilegen. Da wir aber die Schranke der physischen Gewalt einer schlechten Regierung nicht entgegenstellen können, ohne uns der Gefahr von Übeln auszusetzen, vor denen der Gedanke allein schon zurückbebt, so handeln wir offenbar sehr klug, wenn wir alle verfassungsmäßigen Hinderungsmittel einer solchen Regierung gegenüber stets im Stande der Wirksamkeit erhalten, die Anfänge von Übergriffen eifersüchtig bewachen, und Abweichungen von der Regel, auch wenn sie an und für sich unbedenklich erscheinen, nicht ungerügt hingehen lassen, damit sie nicht die Bedeutung von Präcedenzfällen erhalten. Eine so scharfe Wachsamkeit war vor vierhundert Jahren unnöthig. Ein Volk kühner Bogenschützen und Lanzenträger konnte, ohne große Gefahr für seine Freiheiten, dem Fürsten einige Ungesetzlichkeiten nachsehen, dessen Regierung im Allgemeinen gut und dessen Thron durch keine Compagnie geübter Soldaten beschützt war.
Mag immerhin dieses System in Vergleich mit jenen sorgfältig ausgearbeiteten Verfassungen, an denen die letzten siebzig Jahre so fruchtbar gewesen, roh erscheinen, so erfreuten sich die Engländer dennoch unter demselben eines hohen Maßes von Freiheit und Glück. Obgleich der Staat unter der schwachen Regierung Heinrichs VI. in erster Zeit durch Parteiungen und zuletzt durch den Bürgerkrieg zerrissen wurde; obgleich Eduard IV. ein ausschweifender und herrschsüchtiger Fürst war; obgleich Richard III. als ein Ungeheuer von Schlechtigkeiten geschildert worden ist, und obgleich die Bedrückungen Heinrichs VII. großen Mißmuth erregten: so steht es dennoch fest, daß unsere Vorfahren unter diesen Königen weit besser regiert wurden, als die Belgier unter Philipp, dem man den Beinamen des Guten gegeben, oder als die Franzosen unter jenem Ludwig, den man den Vater seines Volkes nannte. Es scheint selbst, daß unser Vaterland, während die Kriege der Rosen am ärgsten wütheten, sich in einer glücklichern Lage befunden habe, als die benachbarten Reiche in den Jahren tiefen Friedens. Comines war einer der aufgeklärtesten Staatsmänner seiner Zeit; er hatte die reichsten und die gebildeten Theile des Festlandes besucht, hatte in den reichen Städten von Flandern, den Manchesters und Liverpools des fünfzehnten Jahrhunderts, sich aufgehalten, das eben erst durch die Prachtliebe Lorenzo’s neu geschmückte Florenz gesehen, und ebenso Venedig, bevor es durch die Verbündeten von Cambray gedemüthigt war: dieser ausgezeichnete Staatsmann erklärte nach reiflicher Erwägung, daß England von allen Ländern, die er kenne, am besten regiert werde. Die Verfassung desselben bezeichnete er ausdrücklich als ein gerechtes und heiliges Werk, das zugleich dem Volke Schutz, und der Hand des Fürsten, der es achte, wahre Stärke verleihe. Es seien die Unterthanen, sagte er, in keinem andern Lande so sicher vor Unrecht geschützt. Die aus unsern inneren Kriegen hervorgegangenen Drangsale erstreckten sich, nach seiner Ansicht, nur auf den Adel und die kampffähigen Männer; sie hinterließen keine Spuren, als zerstörte Wohnplätze und entvölkerte Städte, wie er sie an andern Orten zu sehen gewohnt war.
Eigenthümlicher Charakter der englischen Aristokratie. Es war jedoch die Wirksamkeit der die königlichen Hoheitsrechte beschränkenden Bestimmungen nicht allein, wodurch sich England vor den meisten Nachbarländern vortheilhaft unterschied; das Verhältniß des hohen Adels zu den übrigen Volksklassen war eine gleich wichtige, wenn auch weniger beachtete Eigenthümlichkeit. Es gab zwar eine starke erbliche Aristokratie, aber sie war von allen dergleichen Aristokratien die am wenigsten anmaßende und ausschließende, denn sie besaß nichts von dem gehässigen Charakter einer Kaste, sie nahm fortwährend Glieder aus dem Volke in sich auf, und gab aus ihrer Mitte dem Volke Glieder, die sich mit ihm mischten. Jeder Gentleman konnte ein Peer werden. Der jüngere Sohn eines Peers war nur ein Gentleman, und die Enkel von Peers standen im Range neuernannten Rittern nach. Die Würde des Ritters war Keinem unerreichbar, der durch Fleiß und Sparsamkeit ein ansehnliches Grundstück erworben, oder durch Tapferkeit in einer Schlacht oder Belagerung sich hervorzuthun vermochte. Es gereichte der Tochter eines Herzogs, selbst eines solchen von königlichem Geblüte, nicht zur Unehre, wenn sie einen ausgezeichneten Bürgersmann heirathete. Sir John Howard zum Beispiel heirathete die Tochter des Thomas Mowbray, Herzogs von Norfolk; Sir Richard Pole heirathete die Gräfin von Salisbury, die Tochter des Herzogs Georg von Clarence. Eine edle Abkunft stand zwar in großem Ansehen, aber es gab, zum Glück für unser Vaterland, keinen nothwendigen Zusammenhang zwischen einer edeln Abkunft und den Vorrechten der Peerswürde. Nicht nur das Haus der Lords hatte lange Stammbäume und alte Wappen aufzuweisen, man fand sie auch außer demselben. Es gab Emporkömmlinge mit den höchsten Titeln, aber es gab auch Männer ohne Titel, Nachkommen von Rittern, welche die Reihen der Sachsen bei Hastings durchbrochen oder die Mauern von Jerusalem erstiegen hatten. Es gab Bohun’s, Mowbray’s, de Veres, selbst Verwandte des Hauses Plantagenet, die keinen andern Titel als den des Esquire’s und keine andern bürgerlichen Vorrechte hatten, als die, deren sich jeder Pächter und Krämer erfreute. Eine Grenzlinie welche, wie in andern Ländern, den Patrizier vom Plebejer scheidet, gab es bei uns nicht. Der Freisasse fühlte sich nicht geneigt, unzufrieden auf die Würden zu blicken, die seinen eigenen Kindern erreichbar waren, und der Edelmann von hohem Range fühlte sich nicht versucht, einen Stand mit Verachtung zu behandeln, zu dem seine Kinder hinabsteigen mußten.
Nach den Kriegen der Häuser York und Lancaster wurden die Bande, welche den Adel und das Volk umschlangen, inniger und zahlreicher, als je. Wie groß die durch diese Kriege unter der alten Aristokratie angerichtete Verwüstung war, läßt sich aus einem einzigen Umstande folgern. Im Jahre 1451 berief Heinrich IV. dreiundfünfzig weltliche Lords zum Parlamente; die Zahl der von Heinrich VII. im Jahre 1485 berufenen weltlichen Lords betrug nur neunundzwanzig, und von diesen waren mehrere erst kurz vor der Berufung zur Peerswürde erhoben worden. Im Laufe des folgenden Jahrhunderts wurden die Reihen des hohen Adels stark aus der Gentry ergänzt. Zu dieser heilsamen Vermischung der Stände trug besonders die Verfassung des Hauses der Gemeinen bei. Der abgeordnete Ritter der Grafschaft war das verbindende Glied zwischen dem Baron und dem Krämer. Auf denselben Bänken zwischen Goldschmieden, Tuchhändlern und Gewürzkrämern, welche die Handelsstädte in das Parlament gesandt hatten, saßen auch Mitglieder, die man in jedem andern Lande für Edelleute und Erbgutsherrn erachten würde, denn sie waren berechtigt, Gericht zu halten und Wappen zu führen, und konnten durch viele Generationen zurück ihre ehrenvolle Abstammung verfolgen. Einige von ihnen waren jüngere Söhne und Brüder hoher Lords, andere konnten sich sogar von königlicher Abkunft rühmen. Endlich trat der älteste Sohn eines Earl von Bedford, dem man als Courtoisie den Titel seines Vaters beigelegt, als Bewerber um einen Platz im Hause der Gemeinen auf, und seinem Beispiele folgten andere. Waren die Erben der Großen des Reichs einmal Glieder dieses Hauses, so nahmen sie sich der Privilegien desselben ebenso eifrig an, als irgend einer der Bürger, mit denen sie gemischt waren. So ward schon von frühen Zeiten an unsere Demokratie die am meisten aristokratische, und unsere Aristokratie die am meisten demokratische von der Welt, eine Eigenthümlichkeit, die sich bis zu unsern Tagen erhalten, und manche wichtige moralische und politische Wirkung geäußert hat.
Regierung der Tudors. Die Regierung Heinrichs VII., seines Sohnes und seiner Enkel war im Allgemeinen willkürlicher, als die der Plantagenets. Dieser Unterschied läßt sich, bis zu einer gewissen Grenze, aus dem persönlichen Charakter erklären, denn Muth und Willenskraft waren Männern und Frauen des Hauses Tudor gemein. Während eines Zeitraums von einhundertzwanzig Jahren übten sie ihre Macht stets mit Energie, oft mit Gewaltthätigkeit, mitunter selbst mit Grausamkeit aus. Nach dem Beispiele der ihnen vorangegangenen Herrscherfamilie verletzten sie nicht selten die Rechte einzelner Unterthanen, erhoben zuweilen Steuern unter dem Namen von Anleihen und Geschenken, befreieten sich von Straferlassen, und wenn sie auch nie aus eigener Machtvollkommenheit ein bleibendes Gesetz zu geben wagten, so erlaubten sie sich dennoch bei vorkommenden Fällen, wenn das Parlament nicht versammelt war, vorübergehenden Bedürfnissen durch vorübergehende Verfügungen abzuhelfen. Die Bedrückung über einen gewissen Punkt hinauszutreiben, war indeß den Tudors nicht möglich, da sie keine bewaffnete Macht besaßen und von einem bewaffneten Volke umgeben waren. Die Wache des Palastes bestand nur aus wenigen Dienern, welche das Aufgebot einer einzigen Grafschaft oder eines einzigen Distrikts von London leicht hätte überwältigen können. Auf solche Weise wurden diese stolzen Fürsten in stärkere Schranken gehalten, als auferlegte Gesetze zu ziehen vermögen, in Schranken, die sie zwar nicht hinderten, mitunter gegen einen Einzelnen willkürlich und selbst grausam zu verfahren, die aber doch das Volk im Allgemeinen vor dauernden Bedrückungen sicher stellten.
In dem Bereiche ihres Hofes konnten sie zwar gefahrlos als Tyrannen auftreten, aber sie mußten doch stets mit Besorgniß auf die Stimmung des Landes achten. Heinrich VIII. z. B. fand keinen Widerstand, als er Buckingham und Surrey, Anna Boleyn und Lady Salisbury auf das Schaffot bringen wollte; als er aber ohne Bewilligung des Parlamentes den sechsten Theil des Vermögens seiner Unterthanen als Steuer forderte, fand er sich bald genöthigt, davon abzustehen. Hunderte und Tausende riefen, daß sie Engländer und nicht Franzosen, freie Männer und nicht Knechte seien. In Kent mußten die königlichen Kommissäre ihr Leben durch die Flucht retten; in Suffolk griffen viertausend Männer zu den Waffen, während die königlichen Statthalter in dieser Grafschaft vergebens ein Heer zusammenzubringen suchten. Wer sich auch nicht an dem Aufstande betheiligte, erklärte dennoch, daß er in einem solchen Kampfe nicht gegen seine Brüder fechten wolle. So stolz und eigensinnig Heinrich auch war, er mied nicht ohne Grund den Kampf mit dem aufgeregten Geiste der Nation, denn ihm schwebte das Schicksal seiner Vorgänger, die zu Berkeley und Pomfret umgekommen waren, vor Augen. Er widerrief nicht nur seine ungesetzlichen Erlasse, er verzieh nicht nur allen Mißvergnügten; er entschuldigte sich selbst öffentlich und feierlich deswegen, daß er die Gesetze verletzt habe.
Sein Benehmen bei diesem Anlasse bezeichnet die ganze Politik seines Hauses. Die Fürsten dieser Linie besaßen ein hitziges Temperament und einen hochfliegenden Geist, aber sie kannten den Charakter des Volks, das sie regierten, und nie trieben sie, wie manche ihrer Vorgänger und Nachfolger, die Hartnäckigkeit bis zu einem gefährlichen Punkte. Die Tudors handelten stets so besonnen, daß ihre Macht zwar oft Widerstand fand, aber nie gestürzt wurde. Die Herrschaft eines Jeden derselben ward durch starke Ausbrüche der Unzufriedenheit gestört, aber stets gelang es der Regierung, die Aufständischen entweder zu beruhigen, oder sie zu besiegen und zu bestrafen. Durch rechtzeitige Zugeständnisse wußte sie auch mitunter Bürger-Unruhen abzuwenden; in der Regel aber blieb sie fest, und rief die Nation um Hilfe an. Die Nation folgte dem Rufe, sammelte sich um den Herrscher, und machte ihm die Unterwerfung der kleinen Anzahl Mißvergnügter möglich.
Auf diese Weise entwickelte sich die Größe und Blüthe Englands von Heinrichs III. bis zu Elisabeths Zeit unter einer Verfassung, die den Keim zu unsern gegenwärtigen Institutionen in sich trug, und, wenn sie auch nicht genau bestimmt war und streng beobachtet wurde, dennoch durch die Furcht der Regierenden vor dem Geiste und der Kraft der Regierten gegen das Ausarten in Despotismus nachdrücklich geschützt ward.
Eine solche Staatsverfassung paßt indeß nur für ein eigenes Stadium in der Ausbildung der Gesellschaft. Dieselben Ursachen, die in den friedlichen Künsten eine Theilung der Arbeit bewirken, müssen endlich auch den Krieg zu einer besondern Wissenschaft und einem besondern Gewerbe machen. Es kommt eine Zeit, in welcher der Gebrauch der Waffen die volle Aufmerksamkeit eines besondern Standes zu beanspruchen beginnt; es zeigt sich bald, daß noch so tapfere Bauern und Bürger geübten Soldaten gegenüber nicht Stand halten können, Männern, deren ganzes Leben eine Vorbereitung auf den Tag der Schlacht ist, deren Nerven durch das stete Vertrautsein mit der Gefahr abgehärtet sind, und deren Bewegungen die völlige Genauigkeit eines Uhrwerks eigen ist. Man begreift, daß der Schutz von ganzen Nationen nicht länger mehr sicher solchen Streitern anvertraut werden könne, die zu einem vierzigtägigen Feldzuge dem Pfluge oder Webstuhle entnommen sind. Bildet irgend ein Staat ein großes, stehendes Heer, so müssen die Nachbarstaaten dem Beispiele nachahmen, wenn sie sich einem fremden Joche nicht unterwerfen wollen. Wo aber ein großes stehendes Heer vorhanden ist, kann die beschränkte Monarchie nach Art des Mittelalters nicht länger fortbestehen; der Regent ist mit einem Male von der Hauptfessel seiner Macht befreit und wird unvermeidlich absolut, wenn ihm nicht Schranken angewiesen werden, die einer Gesellschaft als überflüssig erscheinen würden, in der Jeder vorkommenden Falls, aber Keiner stets Soldat ist.
Die beschränkten Monarchien des Mittelalters sind allgemein in absolute Monarchien verwandelt. Mit der Gefahr kamen auch die Mittel, sich vor ihr zu schützen. In den Monarchien des Mittelalters besaßen die Fürsten die Macht des Schwertes, die Nation aber die Macht des Geldbeutels, und in demselben Maße, wie die fortschreitende Civilisation das Schwert des Fürsten der Nation stets furchtbarer ward, so ward der Geldbeutel der Nation dem Fürsten stets nothwendiger. Die erblichen Einkünfte des Letztern reichten nicht länger für die Kosten der Civilverwaltung aus, und es war völlig unmöglich, daß er ohne ein geregeltes und umfassendes Steuersystem eine große Masse disciplinirter Truppen in steter Thätigkeit erhalten konnte. Die Politik, welche die parlamentarischen Versammlungen Europa’s hätten befolgen müssen, wäre gewesen: fest auf ihr verfassungsmäßiges Recht zu bestehen, wonach ihnen die Bewilligung und das Ablehnen des Geldes zustand, und entschlossen, so lange die Summen für den Unterhalt der Armeen zu verweigern, bis sie hinreichende Bürgschaft gegen Despotismus erlangt hätten.
Nach dieser weisen Politik handelte man nur in unserm Vaterlande; in den benachbarten Königreichen traf man große militärische Einrichtungen, aber man dachte nicht daran, der öffentlichen Freiheit Schutzwehren zu errichten, und hieraus folgte, daß überall die alten parlamentarischen Verfassungen aufhörten. In Frankreich, wo sie stets schwach gewesen, siechten sie hin, bis sie endlich an völliger Schwäche erstarben. In Spanien, wo sie so stark gewesen wie nur irgend in Europa, vertheidigten sie tapfer ihr Leben, aber zu spät. Die Handwerker von Toledo und Valladolid vertheidigten ohne Erfolg die Privilegien der Castilischen Cortes gegen die alten geübten Kriegerhaufen Karls V., und ebenso erfolglos kämpften eine Generation später die Bürger von Saragossa gegen Philipp II. für die alte Verfassung von Aragonien. So sanken die großen Nationalversammlungen der festländischen Monarchien eine nach der andern zu völliger Nichtigkeit herab, Versammlungen, die einst minder stolz und mächtig gewesen, als jene in Westminster. Wenn sie zusammentraten, geschah es nur, um einige ehrwürdige Förmlichkeiten zu beobachten, ungefähr wie jetzt unsere Kirchenversammlungen.
Die englische Monarchie als besondere Ausnahme. In England gestalteten sich die Dinge anders. Dieses besondere Glück hat es vorzüglich seiner insularischen Lage zu danken. Für die Würde und selbst für die Sicherheit der französischen und spanischen Monarchien wurden schon vor dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts große militärische Einrichtungen unentbehrlich. Hätte eine dieser beiden Mächte eine Entwaffnung vorgenommen, so würde sie bald dem Übergewichte der andern unterworfen gewesen sein. England aber, durch das Meer vor Angriffen von Außen geschützt und selten in Kriegsunternehmungen auf dem Festlande begriffen, befand sich noch nicht in der Nothwendigkeit, regelmäßige Truppen zu halten. Das sechzehnte und siebzehnte Jahrhundert fanden es noch ohne stehende Heere. Zu Anfang des siebzehnten Jahrhunderts hatte die Staatswissenschaft schon beträchtliche Fortschritte gemacht; das Schicksal der spanischen Cortes und der französischen allgemeinen Reichsstände war unsern Parlamenten eine ernste Mahnung gewesen, und noch zu rechter Zeit, die Natur und Größe der Gefahr vollkommen erkennend, ergriffen sie ein System der Taktik, das nach einem drei Generationen hindurch dauernden Kampfe endlich dennoch den Sieg errang.
Fast jeder Schriftsteller, der von diesem Kampfe geschrieben, ist darzuthun bemüht gewesen, daß die Parthei, der er angehörte, es war, die für die unveränderte Beibehaltung der alten Verfassung kämpfte; aber das Wahre ist, daß die alte Verfassung nicht unverändert beibehalten werden konnte. Ein Gesetz, erhaben über alle Berechnungen menschlicher Weisheit, hat geboten, daß Verfassungen jener besondern Art, wie sie im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderte in Europa allgemein gewesen, nicht länger mehr bestehen sollten. Die Frage war also nicht, ob unsere Regierungsform eine Veränderung erleiden, sondern welcher Art diese Veränderung sein müsse. Durch das Erstehen einer neuen und mächtigen Kraft war das alte Gleichgewicht gestört und alle beschränkten Monarchien hatten sich eine nach der andern in unbeschränkte verwandelt. Was an andern Orten geschehen, würde sicher auch bei uns geschehen sein, wenn das Gleichgewicht nicht dadurch hergestellt worden wäre, daß man einen großen Theil der Macht von der Krone auf das Parlament übertrug. Es fehlte nicht viel, so hätten unsern Fürsten Zwangsmittel zu Gebote gestanden, wie kein Plantagenet oder Tudor sie je besessen, und sie wären unvermeidlich Despoten geworden, hätte man ihnen nicht zu gleicher Zeit Beschränkungen auferlegt, denen kein Plantagenet oder Tudor je unterworfen gewesen.
Die Reformation und ihre Wirkungen. Es scheint demnach gewiß zu sein, daß das siebzehnte Jahrhundert auch dann nicht ohne heftige Kämpfe zwischen unsern Königen und ihren Parlamenten vorübergegangen wäre, wenn nur politische Gründe sie angefacht hätten; aber andere Ursachen, vielleicht noch gewichtiger, brachten sie hervor. Während die Regierung der Tudors auf dem Gipfelpunkte ihrer Kraft stand, trat ein Ereigniß ein, das den Geschicken aller christlichen Völker, und namentlich dem des englischen Volks, eine neue Richtung gab. Zweimal im Laufe des Mittelalters hatte sich der Geist Europa’s gegen die Herrschaft des Pabstes erhoben. Die erste Erhebung fand im südlichen Frankreich statt. Das kräftige Einschreiten Innocenz’ III., der Eifer der damals erst gestifteten Franziskaner- und Dominikaner-Orden und die Rohheit der Kreuzfahrer, von der Geistlichkeit auf eine unkriegerische Bevölkerung gehetzt, vernichteten die albigensische Kirche. Die zweite Erhebung begann in England, und verbreitete sich bis nach Böhmen; aber auch diesmal gelang es dem Konzil von Kostnitz, indem es einige kirchliche Mißbräuche, an denen die Christenheit Anstoß nahm, beseitigte, und den europäischen Fürsten, indem sie schonungslos mit Feuer und Schwert gegen die Ketzer einschritten, der Bewegung Einhalt zu thun. Auch dies haben wir nicht sehr zu bedauern. Die Sympathien eines Protestanten werden sich natürlich zu den Albigensern und Lollards hinneigen; aber ein gemäßigter und aufgeklärter Protestant wird nach genauer Prüfung doch wohl in Zweifel ziehen, daß der glückliche Erfolg dieser Sekten überhaupt Glück und Tugend der Menschen befördert haben würde. Wie verdorben die römische Kirche damals auch war, so ist es doch wahrscheinlich, daß eine noch viel verdorbenere an ihre Stelle getreten sein würde, wenn sie im zwölften, und selbst im vierzehnten Jahrhunderte noch, gestürzt wäre. Der größte Theil Europa’s besaß in jener Zeit nur wenig Kenntnisse, und die vorhandenen waren Eigenthum der Geistlichkeit. Von fünfhundert Menschen konnte nicht einer die Psalmen lesen; Bücher waren selten und theuer; die Buchdruckerkunst kannte man nicht, und Abschriften der Bibel, bei weitem nicht so schön und deutlich als die, welche der ärmste Landmann sich jetzt gedruckt verschaffen kann, wurden zu Preisen verkauft, die selbst der größte Theil der Geistlichen nicht zu zahlen vermochte. Dem Laienstande war es daher völlig unmöglich, durch eigene Anschauung die heilige Schrift kennen zu lernen. Wäre nun das eine geistige Joch abgeworfen gewesen, so hätte man aller Wahrscheinlichkeit nach ein anderes auferlegt, und die bisher von der römischen Geistlichkeit ausgeübte Gewalt würde auf eine weit schlimmere Klasse von Lehrern übergegangen sein. Mit den übrigen Jahrhunderten verglichen, war das sechzehnte Jahrhundert ein sehr aufgeklärtes; und dennoch folgte in diesem Zeitalter eine große Anzahl derer, welche sich von der alten Religion losgesagt, dem ersten besten verlockenden und scheinheiligen Führer, der sich ihnen darbot, und verfielen bald in noch gefährlichere Irrthümer als die waren, denen sie entsagt hatten. So war es dem Matthias und Knipperdolling, den Aposteln der Unzucht, des Raubes und des Mordes, möglich, eine Zeitlang große Städte zu beherrschen. In einem noch ungebildeten Zeitalter hätten solche falsche Propheten Reiche gründen können, und das Christenthum wäre in einen grausamen und sittenlosen Aberglauben verkehrt worden, schädlicher, nicht nur als das Pabstthum, sondern auch als der Islam.
Jene große religiöse Umwälzung, die man besonders die Reformation nennt, begann ungefähr hundert Jahre nach dem Kostnitzer Konzile. Die Zeit war nun zu Reformationen reif, denn der geistliche Stand besaß nicht mehr allein und hauptsächlich den Schatz menschlichen Wissens. Die Erfindung der Buchdruckerkunst hatte den Gegnern der römischen Kirche eine mächtige Waffe gegeben, die den Vorgängern derselben gefehlt; das Studium der alten Schriftsteller, die rasche Entwickelung der neuen Sprachen, die plötzlich in jedem Zweige der Literatur entfaltete Thätigkeit, der politische Zustand Europas, die Lasterhaftigkeit des römischen Hofes, die Erpressungen der römischen Kanzlei, die Eifersucht, welche die Reichthümer und Privilegien der Geistlichkeit in den Laien erweckten, der Neid, den das Übergewicht Italiens in den diesseits der Alpen Geborenen erregte, — dies Alles gab den Predigern der neuen Gotteslehre einen Vortheil, den sie zweckmäßig zu verwenden wußten.
Man kann ohne Inconsequenz, selbst in Anbetracht des wohlthätigen Einflusses, den die römische Kirche auf die Menschheit ausübte, die Reformation als ein unschätzbares Glück betrachten. Das Gängelband, welches das Kind sichert und aufrecht erhält, ist dem Manne ein Hinderniß. So können dieselben Hilfsmittel, die auf der einen Bildungsstufe den menschlichen Geist stützen und entwickeln, auf einer andern ihm hemmende Bande sein. In der Existenz des Einzelnen wie der Gesellschaften giebt es einen Punkt, wo die Unterwerfung und der Glaube, die man in späteren Zeiten mit Recht Knechtssinn und Leichtgläubigkeit nennen würde, nützliche Eigenschaften sind. Das Kind, das gelehrig und vertrauensvoll auf die Unterweisungen Älterer hört, wird ohne Zweifel rasche Fortschritte machen; der Mann aber, der unbedenklich und mit kindlicher Gelehrigkeit jede Behauptung und jede Glaubensansicht eines andern und nicht klügern Mannes als er, annimmt, würde verächtlich erscheinen. Ebenso ist es mit ganzen Gesellschaften. Die Kindheit der europäischen Nationen verfloß unter der Vormundschaft der Geistlichkeit. Der Einfluß der geistlichen Orden war lange Zeit so überwiegend, wie es naturgemäß und mit Recht jede geistige Autorität sein muß. Die Priester, mit allen ihren Fehlern, bildeten den aufgeklärtesten Theil der Gesellschaft; es war daher im Ganzen genommen ein Glück, daß man ihnen gehorchte und sie achtete. Die Übergriffe der kirchlichen Macht in das Gebiet der weltlichen war so lange mehr segenbringend als schädlich, als sich die geistliche Gewalt in den Händen der einzigen Klasse befand, die Geschichte, Philosophie und öffentliches Recht studirt hatte, die weltliche Gewalt aber in den Händen roher Häuptlinge, die ihre eigenen Verleihungen und Erlasse nicht lesen konnten. Dies änderte sich jedoch; die Kenntnisse verbreiteten sich nach und nach unter den Laien, von denen schon im Anfange des sechzehnten Jahrhunderts viele in geistiger Beziehung den aufgeklärtesten ihrer Seelenhirten gleich kamen. Von nun an wurde jene Autorität, welche ungeachtet mancher Mißbräuche in den Jahrhunderten der Finsterniß eine gesetzliche und heilsame Vormundschaft gewesen, eine ungerechte und verderbliche Tyrannei.
Von der Zeit an, wo die Barbaren das weströmische Reich stürzten, bis zu der Zeit des Wiederemporblühens der Wissenschaften übte die römische Kirche im Allgemeinen auf Wissenschaft, Civilisation und eine gute Staatsverfassung einen heilsamen Einfluß aus; aber während der letzten drei Jahrhunderte ist es ihr Hauptbestreben gewesen, die Entwickelung des menschlichen Geistes zu hindern. Alle Fortschritte in der Christenheit, in Wissen, Freiheit, Wohlstand und in den Künsten des Lebens, sind ungeachtet ihres Entgegenwirkens gemacht worden und haben stets zu ihrer Macht im entgegengesetzten Verhältnisse gestanden. Die schönsten und fruchtbarsten Provinzen Europa’s sind unter ihrer Herrschaft in Armuth, politische Knechtschaft und geistige Erstarrung versunken, während protestantische Länder, die einst als unfruchtbar und barbarisch sprichwörtlich waren, durch Geschicklichkeit und Fleiß in Gärten verwandelt wurden, und sich einer langen Reihe von Helden, Staatsmännern, Philosophen und Dichtern rühmen. Man kann sich ein Urtheil über die Tendenzen der päpstlichen Herrschaft bilden, wenn man weiß, was Italien und Schottland von Natur sind und vor vierhundert Jahren wirklich waren, und wenn man jetzt die Gegend um Rom mit der um Edinburg vergleicht. Das Herabsinken Spaniens, einst die erste unter den Monarchien, zu der untersten Stufe der Erniedrigung, und das Emporsteigen Hollands, ungeachtet mancher natürlichen Hindernisse, zu einer Höhe, wie sie kein Gemeinwesen von so geringer Ausdehnung je erreicht hat, beweisen dasselbe. Wer in Deutschland aus einem katholischen Lande in ein protestantisches, in der Schweiz aus einem katholischen in einen protestantischen Kanton, und in Irland aus einer katholischen in eine protestantische Grafschaft kommt, gewahrt, daß er von einem niedern Grade der Civilisation bei einem höhern Grade angelangt ist. Dieselben Resultate findet man jenseits des atlantischen Meeres. Die Protestanten der Vereinigten Staaten haben die Katholiken in Mexico, Peru und Brasilien weit hinter sich gelassen. Die Katholiken von Unter-Canada verharren in ihrer Trägheit; die Protestanten aber erfüllen den ganzen Kontinent um sich her durch Thätigkeit und Unternehmungsgeist. Die Franzosen haben ohne Zweifel Energie und Intelligenz an den Tag gelegt, die ihnen, selbst wenn sie in unrechte Bahnen geleitet wurden, gerechten Anspruch auf den Namen einer großen Nation geben; aber bei näherer Untersuchung wird sich diese scheinbare Ausnahme dennoch als eine Bestätigung der Regel bewähren, denn in keinem Lande, das für römisch-katholisch galt, hat die römisch-katholische Kirche mehrere Generationen hindurch so wenig in Ansehen gestanden, als in Frankreich.
Ob England mehr der römisch-katholischen Religion oder der Reformation verdankt, ist schwer zu bestimmen. Die Vermischung der Volksstämme und die Abschaffung der Leibeigenschaft ist vorzüglich ein Ergebniß des Einflusses, den der Clerus des Mittelalters auf den Laienstand ausübte; die politische und geistige Freiheit hingegen, sammt allen mit ihnen verbreiteten Segnungen, dankt England hauptsächlich der großen Erhebung des Laienstandes gegen die Geistlichkeit.
Der Kampf zwischen der alten und neuen Glaubenslehre in unserm Vaterlande war ein langer, und der Ausgang desselben schien mitunter zweifelhaft. Es gab zwei extreme Parteien, gleich bereit, mit Gewalt zu handeln, oder mit unbeugsamer Festigkeit zu dulden. Zwischen diesen beiden Parteien befand sich eine Zeitlang eine dritte, welche zwar sehr unlogisch, aber dennoch sehr natürlich die in der Kindheit erhaltenen Lehren mit den Predigten der neuern Evangelisten vermischt und, obgleich mit Vorliebe an den alten Observanzen hangend, dennoch die mit diesen Observanzen verknüpften Mißbräuche verabscheute. Leute von solcher Denkart folgten willig, fast dankbar, den Anleitungen eines tüchtigen Führers, der ihnen die Mühe ersparte, selbst zu urtheilen und, mit starker, fester Stimme das Lärmen des Streitens übertönend, ihnen sagte, wie sie Gott verehren und was sie glauben müßten. Es kann uns daher nicht befremden, daß die Tudors einen so großen Einfluß auf die kirchlichen Angelegenheiten auszuüben vermochten, und daß sie diesen Einfluß meistens nur in ihrem eigenen Interesse geltend machten.
Heinrich VIII. versuchte eine anglikanische Kirche zu gründen, die sich von der römisch-katholischen in dem Punkte des Supremats, und nur in diesem Punkte allein unterschied; der Erfolg war ein außerordentlicher. Seine Energie des Charakters, seine besonders günstige Stellung zu fremden Mächten, die ungeheuren Reichthümer, welche durch die Beraubung der Klöster ihm zufielen, und vorzüglich der Beistand aller Derer, die zwischen beiden Meinungen schwankten, machten es ihm möglich, beiden Extremen zu trotzen, die Anhänger der Lehren Luthers als Ketzer verbrennen und die als Verräther hängen zu lassen, welche die Autorität des Papstes anerkannten. Aber Heinrichs System starb mit ihm. Wenn er länger gelebt hätte, würde es ihm schwer geworden sein, eine Stellung zu behaupten, die von den Anhängern der neuen und der alten Meinungen mit gleicher Wuth angegriffen wurde. Die Minister, denen die Bewahrung der königlichen Hoheitsrechte während der Minderjährigkeit seines Sohnes anvertraut war, konnten es nicht wagen, in einer so kühnen Politik zu verharren, und eben so wenig unternahm es Elisabeth, zu ihr zurückzukehren. Es mußte nothwendig eine Wahl getroffen werden: Die Regierung hatte sich entweder Rom zu unterwerfen, oder die Hilfe der Protestanten zu erwirken, mit denen sie nur das Eine, den Haß gegen die päpstliche Gewalt, gemein hatte. Die englischen Reformatoren waren eifrig bemüht, eben so weit zu gehen, als ihre Brüder auf dem Continente; einmüthig verdammten sie mehrere Glaubenssätze und Gebräuche als unchristlich, an denen Heinrich hartnäckig gehalten, und die Elisabeth nur mit Widerstreben aufgab. Selbst gegen gleichgültige Dinge, die einen Theil der Verfassung oder des Rituals des mystischen Babylon gebildet hatten, hegten viele von ihnen einen lebhaften Widerwillen. Bischof Hooper, der in Gloucester muthig für seinen Glauben starb, weigerte sich lange Zeit, die bischöflichen Gewänder anzulegen. Bischof Ridley, ein noch berühmterer Märtyrer, ließ die alten Altäre seiner Diöcese niederreißen und an Tafeln, die in der Mitte der Kirche aufgestellt und von den Papisten sehr unehrerbietig Austernbänke genannt wurden, das heilige Abendmahl austheilen. Bischof Jewel nannte die geistliche Tracht ein Theaterkleid, einen Narrenanzug, ein Überbleibsel von den Amonitern, und versprach, Alles aufzubieten, um solche schmähliche Absurditäten auszurotten. Erzbischof Grindal zögerte lange, die Mitra anzunehmen, weil er Widerwillen gegen die Weihe hegte, die er als eine Mummerei betrachtete. Bischof Parkhurst sprach in einem inbrünstigen Gebet aus, die Kirche von England möge sich die von Zürich als absolutes Vorbild einer christlichen Verbrüderung nehmen. Bischof Ponet wollte, daß man die Benennung „Bischof“ den Papisten überlassen und die höchsten Beamten der geläuterten Kirche Superintendenten nennen sollte. Erwägt man nun, daß alle diese Prälaten nicht der äußersten Richtung der protestantischen Partei huldigten, so kann man unbezweifelt annehmen, daß das Werk der Reformation in England ebenso schonungslos würde betrieben worden sein als in Schottland, wenn man allgemein der Richtung dieser Partei gefolgt wäre.
Ursprung der Kirche von England. In demselben Maße aber, wie die Regierung des Beistandes der Protestanten bedurfte, so bedurften die Protestanten des Schutzes der Regierung. Man gab deshalb viel von beiden Seiten auf, es kam eine Vereinigung zu Stande, und die Frucht dieser Vereinigung war die Kirche von England. Viele der wichtigsten Begebenheiten, die sich seit der Reformation in unserm Vaterlande zugetragen haben, sind den Eigenthümlichkeiten dieser großen Institution und den heftigen Leidenschaften zuzuschreiben, die sie in den Gemüthern von Freunden und Feinden erweckt. Die weltliche Geschichte Englands wird uns völlig unklar bleiben, wenn wir sie nicht im steten Zusammenhange mit der Geschichte seiner Kirchenverfassungen studiren.
Der Mann, der am thätigsten bei der Feststellung der Bedingungen jenes Bündnisses wirkte, aus dem die anglikanische Kirche entstand, war Thomas Cranmer. Er war der Repräsentant beider Parteien, die damals des gegenseitigen Beistandes bedurften; er war Theolog und Staatsmann zugleich. Als Theolog zeigte er sich völlig bereit, die Bahn der Änderung eben so weit zu verfolgen, als irgend ein schweizerischer oder schottischer Reformator; als Staatsmann aber strebte er danach, die Organisation zu bewahren, die Jahrhunderte lang den Zwecken der römischen Bischöfe so treffliche Dienste geleistet hatte, und von der zu erwarten stand, daß sie jetzt den Zwecken der englischen Könige und der Minister derselben eben so ersprießlich sein würde. Sein Charakter und sein Verstand befähigten ihn vollkommen zu dem Amte des Vermittlers. Fromm in seinen Worten, ohne Scrupel in seinen Handlungen, im Grunde für nichts begeistert, kühn in der Theorie, ein Feigling und Mantelträger bei der Ausführung, ein versöhnlicher Feind und ein lauer Freund, besaß er alle Eigenschaften, welche zur Aufstellung der Vertragsbedingungen zwischen den religiösen und weltlichen Feinden des Papismus erforderlich waren.