← Table of contents
Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Erster Band enthaltend Kapitel 1 und 2

Geschichte von England (continued 6)

Wilhelm Beseler translation

Das Parlament zu Oxford gehalten und aufgelöst. So kam der ereignißvolle Tag heran. Die Versammlung zu Oxford hatte mehr Ähnlichkeit mit einem polnischen Reichstage als einem englischen Parlament. Die Mitglieder der Whigpartei kamen in Begleitung einer großen Anzahl wohl bewaffneter und berittener Pächter und Dienstleute, welche trotzige Blicke mit den königlichen Garden wechselten. Die kleinste Veranlagung konnte bei dieser Gährung eine Revolution hervorrufen, nur wagte es keine Partei, den ersten Schlag zu führen. Noch einmal versprach der König, mit Ausnahmen der Ausschließungsbill in Alles zu willigen, die Gemeinen aber wollten nichts annehmen als eben die Ausschließungsbill. Nach Verlauf von wenigen Tagen war das Parlament wieder aufgelöst.

Toryreaction. Der König hatte gesiegt, und die Reaction, welche einige Monate vor dem Zusammentreten der Häuser zu Oxford ihren Anfang nahm, machte rasche Fortschritte. Die Nation war dem Papstthum allerdings noch immer feindlich gesinnt, aber wenn die Leute auf die Complotgeschichte zurückblickten, so erkannten sie doch, daß ihr protestantischer Eifer sie zu Thorheiten und Verbrechen veranlaßt hatte, und es schien ihnen unbegreiflich, daß sie sich durch alberne Mährchen verleiten ließen, das Blut ihrer Mitbürger und Mitchristen zu verlangen. Freilich mußten die loyalsten Männer zugestehen, daß Karls Verwaltung oft heilloser Art gewesen sei, aber Leute, die von seinem Verkehr mit Frankreich nicht so genau unterrichtet waren, als wir es jetzt sind, und auf welche die Heftigkeit der Whigs einen widerwärtigen Eindruck machte, rechneten die großen Zugeständnisse her, welche in den letzten Jahren das Parlament von ihm erlangt, und die noch bedeutenderen Zugeständnisse, zu denen er sich bereit gezeigt. Er hatte die Gesetze sanktionirt, welche die Katholischen von dem Hause der Lords, dem Geheimen Rathe und jedem bürgerlichen und militairischen Amte ausgeschlossen, und ebenso die Habeas-Corpus-Akte genehmigt. Waren keine größeren Bürgschaften da gegen die Gefahren, welche der Verfassung und der Kirche von einem katholischen Souverän drohten, so trug nicht Karl die Schuld, denn er hatte das Parlament aufgefordert, dergleichen Bürgschaften in Vorschlag zu bringen, sondern jene Whigs, welche von keinem Ersatzmittel für die Ausschließungsbill hören wollten. — Eins nur hatte der König seinem Volke abgeschlagen: er hatte sich geweigert, seinen Bruder des Geburtsrechtes zu berauben, aber ließ sich nicht annehmen, daß diese Weigerung aus ehrenwerthen Gründen stattgefunden? welche egoistischen Motive konnte selbst der Parteigeist dem Herzen des Königs zu Grunde legen? die Ausschließungsbill beeinträchtigte durch nichts die Hohheitsrechte des regierenden Königs und verminderte ebensowenig seine Revenüen, ja, er hätte sogar durch ihre Genehmigung eine bedeutende Vermehrung seines Einkommens erzielen können. Und konnte es ihm nicht gleichgültig sein, wer nach ihm die Krone trug? Ja, wenn bei ihm persönliche Vorliebe in’s Spiel kam, so wußte man, daß dieselbe mehr für den Herzog von Monmouth als für den Herzog von York vorhanden war. Das Verfahren des Königs ließ sich daher auf das Natürlichste dadurch erklären, daß trotz seines unstäten Charakters und seiner leichtfertigen Moral, er doch in diesem Falle von Pflicht und Ehre sich habe leiten lassen. Und war es so, konnte ihn die Nation dann zu einer Handlung zwingen, die er für verbrecherisch und ehrlos hielt? Auf sein Gewissen einen Zwang auszuüben, geschähe es auch durch streng verfassungs­mäßige Mittel, hielten eifrige Royalisten für unedel und pflichtwidrig, aber solche Mittel waren nicht die einzigen, welche die Whigs anzuwenden gedachten. Bereits zeigten sich Vorboten eines herannahenden Bürgerkriegs, und Männer, welche zu den Zeiten der bürgerlichen Unruhen und der Republik sich allgemein verhaßt gemacht hatten, traten jetzt aus der Verborgenheit hervor, in die sie sich nach der Restauration vor dem allgemeinen Unwillen geflüchtet hatten, gingen überall mit zuversichtlichen und geschäftigen Mienen herum und schienen einen zweiten Sieg der Heiligen schon im Voraus zu feiern. Ein zweites Naseby, ein zweiter hoher Gerichtshof, eine zweite Republik, ein nochmaliger Usurpator auf dem Throne, ein abermaliges Hinauswerfen der Lords aus ihrem Saale, eine zweite Säuberung der Universitäten, eine wiederholte Beraubung und Verfolgung der Kirche, eine neue Herrschaft der Puritaner — auf solche Resultate schien die verzweifelte Politik der Opposition hinzuarbeiten.

Solche Gefühle belebten die höheren und mittleren Klassen, welche sich in großer Zahl um den Thron schaarten. Der König befand sich in ähnlicher Lage wie sein Vater kurz nach dem Erlasse der großen Remonstration. Die Reaction von 1641 hatte man in ihrem Fortschritte gehemmt. Als sein ihm lange entfremdetes Volk mit versöhnlichen Herzen im Begriff war, zu ihm zurückzukehren, hatte Karl I. durch treulose Verletzung der Grundgesetze des Reiches das öffentliche Vertrauen auf immer verscherzt. Hätte Karl II. ebenso gehandelt, hätte er die Führer der Whigpartei gesetzwidrig verhaften und vor einem Tribunale, das keine legale Gerichtsbarkeit über sie besaß, des Hochverraths beschuldigen lassen, so würden sie ohne Zweifel das verlorne Übergewicht bald wieder erlangt haben. Es war ein Glück für ihn, daß er bei dieser Krisis sich rathen ließ, eine Politik zu verfolgen, die seinen Absichten ganz entsprechend war. Er entschloß sich, dem Gesetze Folge zu leisten, zugleich aber auch den kräftigsten und schonungslosesten Gebrauch von demselben gegen seine Widersacher zu machen. Er war nicht verpflichtet, vor Ablauf der nächsten drei Jahre ein Parlament einzuberufen, und befand sich eben in keiner Geldverlegenheit, denn der Betrag der Steuern, welche ihm auf Lebenszeit bewilligt waren, überstieg das angenommene Bedürfniß. Er lebte mit aller Welt in Frieden, konnte seine Ausgaben beschränken, indem er den kostspieligen und nutzlosen Posten zu Tanger aufgab, und wußte, daß er auf Geldhilfe von Seiten Frankreichs rechnen durfte. Es blieb ihm daher die nöthige Zeit, und fehlte ihm nicht an Mitteln, die Opposition in aller gesetzlichen Form systematisch zu bekämpfen. Die Richter konnte er willkürlich entlassen, die Geschwornen wurden von den Sheriffs ernannt, und in fast allen Districten Englands erwählte er die Sheriffs. Zeugen desselben Gelichters, welchem diejenigen angehört hatten, auf deren Aussagen die Katholiken das Schaffot besteigen mußten, waren bereit, auch die Whigs auf die Richtstätte zu liefern.

Verfolgung der Whigs. Als erstes Opfer fiel College, ein lauter, wilder Demagog von niedrigem Herkommen und schlechter Erziehung. Er war seines Handwerks ein Tischler, und hatte den Ruhm, der Erfinder des protestantischen Dreschflegels zu sein.6 Als das Parlament in Oxford gewesen, sollte er dort den Plan gehabt haben, einen Angriff auf die Garde des Königs zu machen. Gegen ihn zeugten Dugdale und Turberville, dieselben Schurken, welche wenige Monate früher falsches Zeugniß gegen Stafford abgelegt. Einer Jury von Landedelleuten gegenüber konnte kein Exclusionist auf Gnade rechnen; er wurde für schuldig erklärt. Der Ausspruch der Geschwornen wurde von den Massen, welche das Gerichtshaus von Oxford füllten, mit enthusiastischem Gebrüll begrüßt, so unmenschlich wie das, welches er mit seinen Genossen ausgestoßen, wenn man unschuldige Katholiken zum Henkerstode verurtheilte. Seine Hinrichtung gab das Zeichen zu einer neuen Justiz-Schlächterei, nicht weniger schändlich als die, an der er früher selbst betheiligt gewesen war.

Die Regierung war durch diesen ersten Triumph so kühn geworden, daß sie jetzt ihr Absehen auf einen Feind von ganz anderer Art richtete. Man beschloß Shaftesbury auf Leben und Tod anzuklagen, und es wurden Beweise gesammelt, um gegen ihn einen Prozeß auf Hochverrath einzuleiten. Aber die Thatsachen, welche es zu beweisen galt, mußten in London geschehen sein. Die Sheriffs von London, von den Bürgern gewählt, waren eifrige Whigs. Sie ernannten eine große, aus Whigs bestehende Jury, welche den Antrag auf Anklage zurückwies; allein diese Niederlage entmuthigte die Rathgeber des Königs keineswegs, sondern bestimmte sie vielmehr, auf einen neuen, kühnen Plan zu sinnen.

Der Freibrief der City wird zurückgenommen. Der Freibrief der Hauptstadt stand ihnen im Wege, und dieser Freibrief mußte vernichtet werden. Es wurde erklärt, daß die City von London durch einige Ungesetzlichkeiten ihre munizipalen Privilegien verwirkt habe und die ganze Corporation einer Untersuchung vor dem Gerichtshofe der Kings-Bench zu übergeben sei. Zugleich handhabte man die Gesetze, welche bald nach der Restauration gegen Nichtconformisten entstanden waren und während der Herrschaft der Whigs geruht hatten, mit außerordentlicher Strenge.

Verschwörungen der Whigs. Die Whigs aber hatten den Muth noch nicht verloren. Befanden sie sich auch in schlimmer Lage, so bildeten sie doch noch immer eine zahlreiche und mächtige Partei, und da ihre Anhänger größtentheils in bedeutenderen Städten, und namentlich in der Hauptstadt lebten, so erregten sie mehr Lärm und Aufsehen, als ihre wirkliche Stärke rechtfertigte. Aufgeregt durch das Andenken an vergangene Triumphe und das Gefühl der jetzigen Unterdrückung, überschätzten sie sowohl ihre Macht wie ihre Leiden. Sie vermochten nicht, die Existenz jener klaren und Alles bewältigenden Nothwendigkeit nachzuweisen, welche allein das gewaltsame Mittel der Auflehnung gegen eine gesetzmäßig bestehende Regierung zu rechtfertigen vermag. Welchen Argwohn sie auch immer in sich trugen, sie konnten keinen Beweis dafür liefern, daß ihr Souverain mit Frankreich ein Bündniß gegen die Religion und die Freiheiten Englands geschlossen habe. Was davon bekannt war, reichte nicht aus, um die Anwendung des Schwertes zu rechtfertigen. Wurde die Ausschließungsbill verworfen, so hatten es die Lords in der Ausübung eines Rechts gethan, das so lange bestand wie die Verfassung; hatte der König das Parlament von Oxford aufgelöst, so geschah es vermittelst eines Hohheitsrechtes, das nicht in Abrede gestellt werden konnte. Wenn der Hof nach der Auflösung zu einigen strengen Maßregeln griff, so verstießen dieselben doch nicht gegen die Bestimmungen der Gesetze und gegen die Praxis, welche von den Unzufriedenen noch kürzlich selbst ausgeübt worden war. Verfolgte der König seine Widersacher, so geschah es nach aller Form und vor den ordentlichen Gerichtshöfen. Die Zeugnisse, welche für die Krone sprachen, waren wenigstens ebenso geltend als diejenigen, auf welche hin die Opposition noch vor kurzem Englands edelstes Blut vergossen hatte. Ein angeklagter Whig hatte jetzt von Richtern, Advokaten, Sheriffs, Geschwornen und Zuschauern keine üblere Behandlung zu erwarten, als diejenige war, welche die Whigs noch jüngst als angemessen für einen angeklagten Papisten hielten. Man hatte die Privilegien der City Londons angegriffen, doch war es nicht mit bewaffneter Hand, oder durch Ausübung einer nicht zu rechtfertigenden Prärogative geschehen, sondern in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Gerichtsgebrauch von Westminsterhall. Auf den Befehl des Königs waren weder neue Steuern erhoben, noch ein Gesetz außer Kraft gesetzt worden; die Habeas-Corpus-Akte wurde geachtet und selbst die Testakte in Ausführung gebracht. Es war daher der Opposition unmöglich, den König einer so schlechten Regierung zu beschuldigen, daß ein Aufstand sich hätte rechtfertigen lassen. Und gesetzt seine Regierung wäre noch mangelhafter gewesen, ein Aufstand würde immer verbrecherisch geblieben sein, da keine Aussicht vorhanden war ihn mit Erfolg durchzuführen. Die Lage der Whigs im Jahre 1682 war eine andere als die der Rundköpfe vierzig Jahre früher. Diejenigen, welche gegen Karl I. zu den Waffen griffen, thaten es unter der Autorität eines Parlaments, welches das Gesetz versammelt hatte und ohne seine eigene Zustimmung nicht aufgelöst werden konnte. Die Widersacher Karls II. bestanden aus Privatleuten. Fast alle Hilfsmittel des Königreichs in Militair und Flotte befanden sich in den Händen derjenigen, welche Karl I. entgegenstanden, jetzt besaß Karl II. diese Hilfsmittel. Die Hälfte der Nation hatte das Haus der Gemeinen gegen Karl I. unterstützt; die Zahl der Kriegslustigen gegen Karl II. war in großer Minorität. Es unterlag daher keinem Zweifel, daß sie nicht im Stande sein würden, eine Erhebung durchzuführen, und ebenso wahrscheinlich mußte ein Scheitern derselben die Übel, über welche sie klagten, nur vergrößern. Die wahre Politik der Whigs wäre gewesen, sich mit Ergebung in das Mißgeschick zu fügen, welches eine natürliche Folge und wohlverdiente Strafe ihrer Verirrungen war, geduldig auf eine Änderung der Volksstimmung zu warten, die nicht ausbleiben konnte, dem Gesetze sich zu fügen, und den, wenn auch unvollkommenen doch keineswegs nichtigen Schutz zu beanspruchen, den das Gesetz der Unschuld gewähren muß. Zu ihrem Unglück schlugen sie einen anderen Weg ein. Gewissenlose heißblütige Führer der Partei bildeten und verarbeiteten Widerstandspläne, und wurden zwar nicht mit Beifall, doch mit dem Scheine des Einverständnisses von bessern Männern angehört, als sie selbst waren. Man beschloß zu gleicher Zeit in London, in Cheshire, zu Bristol und zu Newcastle Aufstände ausbrechen zu lassen, und hatte mit den mißvergnügten schottischen Presbyterianern Verbindungen angeknüpft, welche unter einer Tyrannei schmachteten, wie sie England in den trübsten Zeiten nicht erduldet. Indem so die Führer der Opposition Pläne wegen offener Rebellion besprachen, aber immer noch durch Furcht und Gewissen sich von der entscheidenden That abhalten ließen, verfielen einige ihrer Genossen auf einen ganz besonderen Plan. Für wilde, charakterlose Menschen, welche der Fanatismus dem Wahnsinn nahe gebracht, schien es der einfachste und sicherste Weg, die Freiheiten Englands und den Protestantismus dadurch zu retten, daß man den König und seinem Bruder einen Hinterhalt legte, und Beide ermordete. Bereits waren Ort und Zeit bestimmt und die Einzelheiten der Ermordung häufig besprochen worden, wenn auch noch nicht bis zur Ausführung geordnet. Nur Wenige waren in diesen Plan eingeweiht, und namentlich wurde er vor dem rechtschaffenen, menschen­freundlichen Russell und vor Monmouth geheim gehalten, der zwar nicht eben ein zartes Gewissen hatte, aber doch mit Entsetzen vor dem Verbrechen des Vatermords zurückgebebt sein würde. So existirten zwei Verschwörungen, eine in der andern. Das größere Complot der Whigs ging dahin, das Volk zum Aufruhr gegen die Regierung zu verleiten, das kleinere Complot aber, das Ryehousecomplot (Roggenhauscomplot) genannt, welches nur aus wenigen Personen bestand, beabsichtigte den Meuchelmord des Königs und seines muthmaßlichen Thronfolgers.

Entdeckung der Whigverschwörung. Beide Complots wurden verrathen. Feige Verräther eilten sich selbst zu retten, indem sie Alles und noch mehr als das, anzeigten was in den Berathungen der Partei erwähnt worden war. Es ist Thatsache, daß nur eine sehr kleine Zahl der Mißvergnügten daran dachte, zum Mittel des Meuchelmordes zu schreiten, da aber zwei Verschwörungen sich vereinigten, so war es der Regierung leicht, sie zu vermischen.

Strenge der Regierung. Die zu rechtfertigende Entrüstung, welche das Ryehousecomplot hervorrief, traf längere Zeit die gesammte Whigpartei. Der Konig hatte jetzt völlige Freiheit, für Jahre des Zwanges und der Demüthigung sich zu rächen. Shaftesbury war allerdings dem, durch seine vielfache Treulosigkeit wohlverdienten Schicksale entgangen. Er hatte den Untergang seiner Partei herannahen sehen, hatte einen vergeblichen Versuch gemacht, sich mit den königlichen Brüdern zu versöhnen, und war nach Holland geflüchtet, wo er bald darauf unter dem großmüthigen Schutze einer Regierung starb, der er manch bitteres Leid zugefügt. Monmouth warf sich seinem Vater zu Füßen und erhielt Gnade, compromittirte sich aber sehr bald wieder, und hielt es für klug, in ein freiwilliges Exil zu gehen. Essex tödtete sich im Tower mit eigener Hand. Russel, der keines hochverrätherischen Verbrechens schuldig gewesen zu sein scheint, und Sidney, dessen Schuld gesetzlich nicht bewiesen werden konnte, wurden trotz Recht und Gerechtigkeit enthauptet. Russel starb mit christlicher Ergebung, Sidney mit stoischem Muthe. Einige betheiligte Politiker von niederem Range wurden zum Galgen verurtheilt. Viele flüchteten aus dem Lande. Eine Menge Prozesse entstanden wegen unterlassener Anzeige von Verrath, wegen Schmähschriften oder Verschwörungen. Verurtheilungen wurden ohne Mühe von den torystischen Geschwornen erlangt und strenge Strafen von den höfischen Richtern verhängt. Mit diesen Criminalprozessen vereinigten sich nicht minder furchtbare Civilprozesse. Es wurden Personen verklagt, die den Herzog von York beschimpft hatten, und Entschädigungen, welche einer lebenslänglichen Kerkerhaft gleichkamen, wurden von dem Kläger gefordert, und ohne Bedenken zuerkannt. Der Gerichtshof der Kings-Bench erklärte, daß die Freiheiten der City Londons der Krone verfallen seien. Dieser bedeutende Sieg machte die Regierung so übermüthig, daß sie die Institutionen anderer Corporationen angriff, an deren Spitze Whigbeamten standen, oder welche whigistische Mitglieder in das Parlament gewählt hatten.

Entziehung von Privilegien. Stadt für Stadt wurde gezwungen, ihre Privilegien aufzugeben, und die neuen Freibriefe, welche an Stelle derselben verliehen wurden, gaben den Tories überall die Herrschaft.

Wie wenig auch diese Maßregeln zu entschuldigen waren, so hatten sie doch den Schein der Gesetzlichkeit, und wurden zugleich von einer Handlung begleitet, welche die Befürchtungen zu nichte machen sollten, mit denen viele loyale Leute der Thronbesteigung eines katholischen Souverains entgegen sahen. Lady Anna, jüngere Tochter des Herzogs von York aus erster Ehe, wurde mit Georg, einem Prinzen aus dem rechtgläubigen Hause Dänemark, vermählt. Der torystische Adel sammt dem Klerus hatten jetzt Ursache zu der Hoffnung, daß die englische Kirche, ohne Verletzung der Thronfolgeordnung, vollständig gesichert sei. Der König und sein Erbe standen in ziemlich gleichem Alter, beide näherten sich dem Abend des Lebens. Der König erfreute sich einer vortrefflichen Gesundheit, und aller Wahrscheinlichkeit nach konnte Jakob, wenn er überhaupt auf den Thron gelangte, nur kurze Zeit regieren. Über diese Zeit hinaus bot sich die zufriedenstellende Aussicht auf eine lange Reihe protestantischer Souveraine.

Die Freiheit, ohne Censur zu drucken, gereichte der überwundenen Partei zu wenig oder keinem Vortheil, denn die Stimmung der Richter und Geschwornen war der Art, daß kein Schriftsteller, den die Regierung wegen eines Libells verfolgte, die geringste Hoffnung hatte, freigesprochen zu werden. Die Furcht vor Bestrafung brachte daher dieselbe Wirkung hervor, welche die Censur selbst erzielt haben würde. Indessen erdröhnten die Kanzeln von Reden gegen die Sünde der Rebellion. Die Abhandlungen, in denen Filmer die Behauptung aufstellte, erbliche Despotie sei die von Gott verordnete Regierungsform, beschränkte Monarchie hingegen ein verderblicher Unsinn, waren kürzlich erschienen und von der Mehrzahl der Tories wohl aufgenommen worden. An demselben Tage, an welchem Russel auf dem Schaffot starb, erklärte sich die Universität von Oxford für diese wunderlichen Lehren in einem feierlichen öffentlichen Akte und ließ die politischen Schriften von Buchanan, Milton und Baxter mitten auf dem Schulhofe verbrennen.

Hierdurch wurde der König ermuthigt die Grenzen zu überschreiten, welche er einige Jahre lang respectirt hatte, und den klaren Buchstaben des Gesetzes zu verletzen. Das Gesetz verordnete, daß zwischen der Auflösung eines Parlaments und der Zusammenberufung eines anderen nicht mehr als drei Jahre verstreichen dürften, aber drei Jahre waren nach Auflösung des Parlaments von Oxford vorüber, und es erfolgten keine Neuwahlen. Dieser Verfassungsbruch war um so weniger zu entschuldigen, da der König keinen Grund hatte, sich vor einem neuen Hause der Gemeinen zu fürchten. Die Grafschaften waren größtentheils auf seiner Seite, und die Landstädte, welche früher unter der Herrschaft der Whigs standen, waren so umgestaltet, daß man überzeugt sein konnte, sie würden nur dem Hofe ergebene Leute wählen.

Einfluß des Herzogs von York. Bald darauf kam abermals eine Verletzung des Gesetzes vor, und zwar zu Gunsten des Herzogs von York. Dieser Prinz war seiner Religion sowie seines harten, rauhen Charakters wegen nichts weniger als populär, so daß man es als Nothwendigkeit betrachtete ihn so lange aus den Augen des Volks zu bringen, als die Ausschließungsbill im Parlamente verhandelt wurde, damit sein öffentliches Erscheinen der Partei, die ihm sein Geburtsrecht entziehen wollte, nicht zum Nutzen gereichen könne. Man hatte ihn deshalb entsendet, Schottlands Regierung zu übernehmen, wo der alte, ungestüme Tyrann Lauderdale im Begriff war zu sterben. Jetzt wurde selbst Lauderdale übertroffen. Die Regierung Jakobs charakterisirte sich durch gehässige Gesetze, unmenschliche Strafen und Urtheile, deren Ungerechtigkeit selbst in jenem Zeitalter beispiellos war. Der schottische Geheime Rath hatte die Macht, Staats­verbrecher der Folter zu unterwerfen, dieser Anblick aber war so haarsträubend, daß wenn die spanischen Stiefeln gebracht wurden, selbst die ergebensten und herzlosesten Hofleute das Zimmer verließen. Der Sessionstisch war in Folge dessen zuweilen ganz unbesetzt, und man erachtete es später für nothwendig, besonders zu verordnen, daß die Räthe bei solchen Gelegenheiten ihre Plätze nicht verlassen dürften. Was den Herzog von York betraf, so schien ihm das entsetzliche Schauspiel, welche die verworfensten Menschen jener Zeit nicht ohne Mitleid und Grausen ansehen konnten, zu amüsiren. Er besuchte nicht nur die Rathssitzungen, wenn gefoltert wurde, sondern betrachtete auch die Qualen der unglücklichen Opfer mit einer Aufmerksamkeit und einem Behagen, mit denen man ein interessantes, wissenschaftliches Experiment zu verfolgen pflegt. So verlebte er seine Zeit in Edinburg, bis das Resultat des Kampfes zwischen dem Hofe und den Whigs nicht mehr zu bezweifeln war; dann kehrte er nach England zurück, obgleich noch immer durch die Testakte von aller öffentlichen Thätigkeit ausgeschlossen. Anfänglich wagte der König zwar nicht, gegen ein Gesetz zu handeln, in welchem die große Mehrzahl seiner loyalsten Unterthanen eine hauptsächliche Bürgschaft für ihre Religion und ihre bürgerlichen Rechte sah; als aber eine Reihenfolge von Versuchen bewies, daß die Nation geduldig genug war, fast Alles über sich ergehen zu lassen was der Regierung zu thun beliebte, so erlaubte sich Karl im Interesse seines Bruders eine Ausnahme vom Gesetz zu machen. Der Herzog kehrte auf seinen Sitz im Rathe zurück, und übernahm die Leitung des Seewesens.

Halifax opponirt ihm. Diese verfassungs­widrige Handlung veranlaßte freilich einige Unzufriedenheit unter den gemäßigten Tories, und fand sogar bei den Ministern des Königs keinen einstimmigen Beifall. Halifax besonders, zur Zeit Marquis und Lord des Geheimsiegels, zeigte von dem Tage an, wo die Tories mit seiner Beihilfe das Übergewicht erlangten, eine Hinneigung zur Partei der Whigs. Nachdem man die Ausschließungsbill verworfen hatte, verlangte er von dem Hause der Lords vorbeugende Schritte gegen die Gefahr, welche die Freiheiten sowie die Religion des englischen Volkes unter der kommenden Regierung treffen könnte; mit Besorgniß erkannte er erst jetzt die Heftigkeit einer Reaktion, welche zum Theil von ihm selbst ausgegangen war. Er machte kein Hehl aus der Verachtung, welche die erbärmlichen Lehren der Universität Oxford in ihm hervorgerufen. Das Bündniß mit Frankreich war ihm ein Greuel, und er mißbilligte ernstlich die lange Aussetzung des Parlaments, so wie er auch den Barbarismus tadelte, mit dem man die gestürzte Partei behandelte. Er, der unter der siegreichen Herrschaft der Whigs sich nicht gescheut hatte, Stafford für unschuldig zu erklären, wagte es, als diese Partei niedergeworfen und hilflos war, Russel in Schutz zu nehmen. In einer der letzten Rathssitzungen, bei welchen Karl gegenwärtig war, ereignete sich eine merkwürdige Scene. Der Freibrief für Massachusetts war verwirkt, und es entstand die Frage, wie diese Colonie künftig verwaltet werden sollte. Die übereinstimmende Meinung des Collegiums war, daß die vollständige Gewalt, die gesetzgebende wie die executive, von der Krone ausgeübt werden solle. Halifax war anderer Meinung, und sprach mit großem Eifer gegen unumschränkte Monarchie und zu Gunsten repräsentativer Verfassung. Es sei ein Irrthum, versicherte er, wenn man sich dem Glauben hingäbe, daß eine dem englischen Volksstamme entsprungene und von englischen Gefühlen durchdrungene Nation es längere Zeit ertragen würde, englische Institutionen zu entbehren. Das Leben, sagte er, würde werthlos sein in einem Lande, wo Freiheit und Eigenthum der Willkür eines despotischen Herrschers preisgegeben wären. Der Herzog von York war über diese Sprache höchst erbittert, und machte seinen Bruder auf das Wagniß aufmerksam, einen Mann im Amte zu lassen, der die gefährlichen Ansichten Marvells und Sidney’s vollkommen zu theilen scheine.

In neuerer Zeit ist Halifax von einigen Schriftstellern der Vorwurf gemacht worden, daß er im Ministerium geblieben, während er das System, nach welchem die inneren wie die äußeren Angelegenheiten behandelt wurden, mißbilligte; doch ist dieser Tadel nicht gerechtfertigt. Man darf nicht vergessen, daß der Begriff „Ministerium“ in dem Sinne wie er jetzt genommen wird, zu damaliger Zeit unbekannt war7. Die Sache selbst existirte gar nicht, denn sie ist das Produkt eines Zeitalters, in welchem sich die parlamentarische Regierung vollständig entwickelt hatte. Jetzt bilden die ersten Diener der Krone einen geschlossenen Körper und man nimmt an, daß unter ihnen ein freundschaftliches Vertrauen besteht und sie über die Hauptgrundsätze einig sind, nach denen die executive Verwaltung geleitet werden soll. Findet eine leichte Meinungs­verschiedenheit zwischen ihnen statt, so wird sie bald ausgeglichen; wenn aber Einer in einer Lebensfrage mit den Anderen nicht übereinstimmt, so ist es seine Pflicht abzutreten. So lange er sein Amt verwaltet, trifft auch ihn die Verantwortlichkeit für die Maßregeln, von denen er seinen Collegen abzurathen sich bemüht hat. Im siebzehnten Jahrhundert bestand unter den Leitern der verschiedenen Verwaltungszweige, kein collegialisches Verhältniß dieser Art. Jeder hätte für seine eigenen Handlungen einzustehen, für die Anwendung, welche er von dem anvertrauten Amtssiegel gemacht, für Dokumente, die er unterzeichnet, für die Rathschläge, welche er dem König ertheilt. Ein Staatsmann hatte blos zu verantworten was er selbst gethan, oder wozu Andere durch ihn veranlaßt worden waren. Wenn er sich bemühte, nicht den Unterhändler bei unredlichen Angelegenheiten abzugeben, und als Rathgeber immer nur das Rechte empfahl, so hatte er keinen Tadel zu fürchten. Man würde es für eine unbegreifliche Bedenklichkeit erklärt haben, wenn er sein Amt deshalb niedergelegt hätte, weil seine Rathschläge in Dingen, die nicht in sein Departement gehörten, von seinem Souverain unberücksichtigt geblieben wären, wenn er zum Beispiel aus dem Admiralitätsrathe geschieden wäre, weil die Finanzen sich in Unordnung, oder aus dem Schatzamte, weil die auswärtigen Angelegenheiten sich in keinem befriedigenden Zustande befanden. Es war daher durchaus nicht selten, zu gleicher Zeit Männer in hohen Ämtern zu sehen, welche offenbar eben so weit von einander abwichen, wie Pulteney von Walpole, oder Fox von Pitt.

Lord Guildford. Die besonnenen und verfassungs­mäßigen Rathschläge Halifax’ wurden, — aber ohne Kraft und Entschlossenheit, — von Franz North, Lord Guildford unterstützt, welchem kürzlich das Amt eines Großsiegelbewahrers anvertraut worden war. Guildfords Charakter ist mit großer Ausführlichkeit von seinem Bruder, Roger North, geschildert worden, einem höchst intoleranten Lord und sehr gezierten und pedantischen Schriftsteller, aber aufmerksamen Beobachter aller kleinen Umstände, welche den Menschen bezeichnen. Auffallend ist es, daß der Biograph, trotzdem daß er unter dem Einflusse der stärksten, brüderlichen Parteilichkeit stand, und obgleich er sich offenbar anstrengte, ein vortheilhaftes Bild zu liefern, doch nicht im Stande war, den Lord Siegelbewahrer anders als einen unedlen Menschen hinzustellen. Doch besaß Guildford einen klaren Verstand, sein Fleiß war groß, und seine Kenntnisse in Literatur und Wissenschaft nicht unerheblich, sowie seine rechts­wissen­schaftliche Bildung mehr als gewöhnlich. Seine Fehler bestanden in Egoismus, Feigheit und Gemeinheit. Er war nicht unempfänglich für weibliche Schönheit und liebte den starken Genuß des Weines, aber weder Schönheit noch Wein konnten den vorsichtigen und geizigen Wüstling jemals, selbst nicht in frühen Jugendjahren, zu einer Anwandlung von Hochherzigkeit verlocken. Obgleich von edler Abstammung erhob er sich aus seiner Stellung nur durch niederträchtiges Kriechen vor Allen, die in den Gerichtshöfen einigen Einfluß hatten. Er wurde Oberrichter im Gerichtshofe der Common Pleas, und als solcher Theilnehmer an einigen der schändlichsten Justizmorde, welche die Geschichte kennt. Er besaß Einsicht genug, um zu wissen, daß Oates und Bedloe Lügner waren, aber das Parlament und das Land befanden sich in Aufregung, die Regierung hatte sich dem Drange gefügt, und North war nicht der Mann, der um der Gerechtigkeit und Menschlichkeit willen einen guten Posten aufgab. Während er also heimlich eine Widerlegung des ganzen Romans von dem papistischen Complot niederschrieb, behauptete er öffentlich, daß die Wahrheit dieser Geschichte sonnenklar sei, und schämte sich nicht, vom Richterstuhle herab den unglücklichen Katholiken, die auf Leben und Tod angeklagt vor ihm standen, wüthende Blicke zuzuschleudern. Er hatte zuletzt die höchste richterliche Stellung erreicht, aber ein Jurist, der nach jahrelanger Ausübung seines Berufs in vorgerücktem Alter zur Politik übergeht, wird selten als Staatsmann zu hoher Auszeichnung gelangen, und Guildford bestätigte diese allgemeine Regel. Er kannte seine Schwächen so genau, daß er niemals anwesend war, wenn seine Collegen über auswärtige Angelegenheiten beriethen. Selbst bei Fragen, welche seinem Berufe galten, hatte seine Meinung im Geheimen Rathe weniger Bedeutung als die irgend eines früheren Großsiegelbewahrers. Übrigens benutzte er den geringen Einfluß, den er besaß, so weit er den Muth dazu hatte, wenigstens im Interesse der Gesetze.

Der vorzüglichste Widersacher des Halifax war Lawrence Hyde, der vor kurzem zum Earl von Rochester erhoben worden war. Von allen Tories besaß Rochester die größte Intoleranz, und war nicht leicht zu einem Vergleiche zu bringen. Die gemäßigten Mitglieder seiner Partei beklagten sich, daß das Schatzamt, so lange er als erster Commissar darin fungirte, alle Stellen an laute Schreier vergebe, deren alleiniger Anspruch auf Beförderung darin bestand, daß sie unaufhörlich auf den Untergang des Whiggismus tranken und Freudenfeuer anzündeten, um die Ausschließungsbill zu verbrennen; der Herzog von York aber, welchem ein Charakter gefiel, der soviel Ähnlichkeit mir dem seinigen hatte, unterstützte seinen Schwager auf das leidenschaftlichste und beharrlichste.

Die Anstrengungen der rivalisirenden Minister, einander zu schlagen und zu verdrängen, erhielten den Hof in beständiger Unruhe. Halifax lag den König an, ein Parlament zu berufen, eine vollständige Amnestie zu bewilligen, den Herzog von York jeder Theilnahme an der Regierung zu entheben, Monmouth aus dem Exil zurückzurufen, jede Verbindung mit Ludwig abzubrechen und eine enge Allianz mit Holland — nach Art der Tripleallianz — zu schließen. Der Herzog von York dagegen scheute das Zusammenkommen eines Parlaments, sah auf die gestürzte Partei der Whigs noch immer mit dem alten Hasse herab, bildete sich noch immer ein, daß der vor beinahe funfzehn Jahren zu Dover entworfene Plan ausführbar sei, warnte fast täglich seinen Bruder, einen Mann, der im Herzen Republikaner war, in dem Besitze des Geheimsiegels zu lassen, und empfahl mit allem Eifer Rochester zu der hohen Stelle eines Lord Schatzmeisters.

Während die beiden Parteien in der Weise kämpften, behauptete Godolphin, vorsichtig, schweigsam und fleißig, Neutralität zwischen ihnen. Sunderland intriguirte mit seiner bekannten nie ruhenden Falschheit gegen beide. Mit Ungnade seiner Stelle enthoben, weil er für die Ausschließungsbill gestimmt, war er zu Kreuze gekrochen, indem er sich der Fürsprache der Herzogin von Portsmouth bediente und dem Herzog von York demüthigst sich näherte. Jetzt war er wieder Staats­secretair.

Politik Ludwigs. Auch Ludwig war weder nachlässig noch müßig. Zu dieser Zeit begünstigte Alles seine Pläne. Er war vor dem deutschen Reiche sicher, welches damals an der Donau mit den Türken kämpfte, und Holland konnte ohne Bundesgenossen nicht daran denken, ihm entgegenzutreten; er hatte deshalb freien Willen, seinem Ehrgeiz und seiner Anmaßung den Zügel schießen zu lassen. Er eroberte Dixmuyden und Courtray, bombardirte Luxemburg und beanspruchte von der Republik Genua die schmählichsten Demütigungen. Die französische Macht erhob sich zu jener Zeit auf die bedeutendste Höhe, die sie in dem Jahrtausend zwischen den Regierungen Karls des Großen und Napoleons jemals erreichte. Es war nicht abzusehen, wo ihre Eroberungen aufhören würden, wenn es England in einem Zustande von Abhängigkeit erhalten konnte, und es war daher eine wichtige Angelegenheit für den Versailler Hof, die Einberufung eines Parlaments sowie die Versöhnung der englischen Parteien zu verhindern. Zu diesem Zwecke wurden Versprechungen, Drohungen und Bestechungen nach Kräften angewendet. Karl wurde bisweilen durch die Hoffnung auf Subsidien angelockt, und dann wieder durch die Mittheilung erschreckt, daß, wenn er die Häuser versammle, man die geheimen Artikel des Vertrags von Dover zur öffentlichen Kenntniß bringen werde. Mehrere Geheime Räthe wurden durch Bestechung gewonnen, und als ein ähnlicher Versuch bei Halifax mißglückte, wandte die französische Gesandtschaft ihren ganzen Einfluß und alle Kräfte an, um den unbestechlichen Mann von seinem Posten zu verdrängen; aber geistreicher Witz und die vielseitigsten Talente hatten ihn seinem Gebieter so unentbehrlich gemacht, daß dieser Versuch fruchtlos vorüberging.8

Halifax war nicht zufrieden bei der Defensive stehen zu bleiben, sondern beschuldigte Rochester öffentlich der untreuen Verwaltung. Es fand eine Untersuchung statt, bei der es sich zeigte, daß dem öffentlichen Schatze durch schlechte Verwaltung des ersten Lords des Schatzes vierzigtausend Pfund verloren gegangen waren. Durch diesen Vorfall wurde er gezwungen, nicht nur seine Hoffnungen auf den weißen Stab fahren zu lassen, sondern auch von der Leitung des Finanzwesens auf den, allerdings im Range höheren, aber weniger bedeutenden und einträglichen Posten des Lord Präsidenten überzugehen. „Ich habe schon Leute die Treppe hinunterwerfen sehen — meinte Halifax — aber Mylord Rochester ist der Erste, den ich jemals die Treppe hinaufwerfen sah.“ Godolphin, jetzt Pair, wurde erster Schatzcommissair.

Stand der Parteien am Hofe Karls zur Zeit seines Todes. Der Kampf war noch immer nicht zu Ende, der Ausgang war von dem Willen Karls abhängig, und Karl konnte zu keinem Entschlusse kommen. In seiner Verlegenheit versprach er Jedem was ihm einfiel. Einmal wollte er mit Frankreich zusammenhalten, dann wollte er wieder jede Verbindung mit Ludwig auflösen; jetzt wollte er nichts wieder von einem Parlamente hören und gleich darauf wollte er befehlen, daß ein Ausschreiben für ein solches ergehen solle; dem Herzog von York versprach er Halifax zu entlassen. Öffentlich zeigte er die heftigste Erbitterung gegen Monmouth, und im Geheimen versicherte er ihn seiner unwandelbaren Zuneigung. Wie lange, im Fall er länger gelebt, diese Unentschiedenheit gewährt haben und zu welchem Entschluß er endlich gekommen sein würde, darüber lassen sich nur Vermuthungen hegen. Früh im Jahre 1685, als die feindlichen Parteien mit ängstlicher Sorge seiner Entschließung harrten, starb er, und es öffnete sich eine neue Scene. In einigen Monaten verwischten die Übergriffe der Regierung den Eindruck, den die Übergriffe der Opposition auf die öffentliche Stimmung hervorgebracht hatten. Der heftigen Reaktion, welche die Partei der Whigs niederwarf, folgte eine noch stärkere Reaktion in umgekehrter Richtung, und deutliche Symptome ließen erwarten, daß der große Kampf zwischen den Prärogativen der Krone und den Gerechtsamen des Parlaments nahe daran sei, zu einem definitiven Resultat zu gelangen. —

Notes in this chapter

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings