Viertes Kapitel.
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Faucitt war, nachdem er in den ersten Tagen des Dezember 1775 den Vertragsentwurf in Braunschweig abgeschlossen und an Suffolk eingesandt hatte, seinem Auftrage gemäß, sofort nach dem benachbarten Kassel abgereist, wo er am 10. Dezember ankam.
Kassel war zu jener Zeit und überhaupt während des ganzen achtzehnten Jahrhunderts eine der schönsten und glänzendsten Städte Deutschlands; es verdankte seine Pracht gerade dem Geschäfte, wegen dessen Faucitt es jetzt besuchte, dem Soldatenhandel. Das Blut und die Kraft des Landes wurde in der Residenz in Marmor und in Prachtbauten umgemünzt. Seit hundert Jahren war dort ein Fürst auf den andern gefolgt, der seinen Vorgänger in theils geschmackvollem, theils geschmacklosem Luxus, in großen Palästen und Gartenanlagen, Kunstsammlungen und Bildergallerien überbot. Hand in Hand mit dieser täglich reicher und kostspieliger auftretenden Baulust und Verschwendung ging natürlich auf der andern Seite der Menschenhandel und die Verarmung des Landes an Einwohnern. Die hessischen Landgrafen trieben die Unterhaltung eines theuern stehenden Heeres, die bei dem Einen ihrer Kollegen oft ein kindliches Spiel war oder bei dem Andern ein ernstes Ziel bedeutete, lediglich als ein regelmäßiges kaufmännisches Geschäft. Ihre Soldaten, aus einem kräftigen, unverdorbenen und tapfern Volksstamme hervorgegangen, wurden durch Disziplin und Uebung bald die besten und zuverlässigsten, darum auch gesuchtesten Truppen in Europa, und von England bis Griechenland gab es vom Ende des siebenzehnten bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts kaum ein Schlachtfeld, auf welchem sich die hessische Infanterie nicht rühmlich ausgezeichnet hätte.
Landgraf Karl I. (1677–1730), der Kasernen- und Kirchen-Erbauer, der zuerst die Wasserwerke auf dem Weißenstein (der spätern Wilhelmshöhe) anlegte, und dort den Herkules aufstellte, fing den Soldatenhandel mit dem Auslande an. 1687 überließ er 1000 Mann an Venedig zum Krieg gegen die Türken in Morea, 1702 gab er 9000 Hessen an die Seemächte, 1706 dienten deren 11,500 Mann in Italien und nach dem Utrechter Frieden vermiethete er wieder 12,000 Unterthanen an Georg I. Seit der Thronbesteigung Georg's II. zahlte England jährlich 240,000 Pfund Sterling Subsidien an den Landgrafen, eine für jene Zeit sehr bedeutende Summe. Sein Nachfolger Friedrich I. (1730–1751), der als Gemahl der Schwester Karl's XII. zugleich König von Schweden war und deshalb wenig in Hessen lebte, vermehrte gleichwohl sein Heer auf 24,000 Mann. Sein Bruder Wilhelm VIII., der zuerst als sein Statthalter und dann selbständig von 1751–1760 regierte, betrieb das Soldatengeschäft in noch größerer Ausdehnung, ja er versah sogar im österreichischen Erbfolgekriege beide kriegführenden Mächte mit Truppen, indem er 1743 sechstausend Hessen an Georg II., den Bundesgenossen Maria Theresia's, und ebensoviel Landeskinder an Karl VII., den ephemeren deutschen Kaiser, vermiethete. Es stand also Hesse gegen Hesse: es war ein Bruderkrieg auf fremde Bestellung, auf höhern Befehl und aus keinem andern Motive als zum Besten des landesväterlichen Säckels! Einige Jahre später bildeten die Hessen den Kern der holländischen Hülfstruppen, mit welchen der Herzog von Cumberland die Schlacht bei Culloden gewann, und im siebenjährigen Kriege kämpften wieder 12,000 Hessen für englische Interessen gegen die Franzosen in Deutschland.
Landgraf Friedrich II. (1760–1785), mit welchem wir es zunächst zu thun haben, gehörte durch seinen Reichthum, seine Familienverbindungen und die günstige Lage seines Landes trotz dessen verhältnißmäßig geringen Umfanges (156 Quadratmeilen mit nicht ganz 300,000 Einwohnern) zu den mächtigsten und angesehensten Reichsfürsten. Er hatte mit seinen Vorgängern einen gewissen nüchternen Blick, geschäftsmäßigen Ordnungssinn, rücksichtslosen Egoismus, grobe Sinnlichkeit und hartnäckigen Eigensinn gemein. In der innern Verwaltung seines Landes hatte er sich das Preußen Friedrich Wilhelm's I. und Friedrichs des Großen zum Muster genommen; sie war sparsam und gut. Das Heer erfreute sich natürlich seiner ganz besondern Vorsorge; indessen nahm er auch über die dienstlichen Angelegenheiten hinaus einen freundschaftlichen, oft sogar herzlichen Antheil an dem Wohlergehen und den Schicksalen seiner Offiziere. Mit seinen Obersten und Generälen führte er während des ganzen amerikanischen Krieges einen regelmäßigen Briefwechsel und entschied selbst über deren Wünsche und Beschwerden. Friedrich war katholisch geworden, weil ihm der Protestantismus zu wenig vornehm erschien, verhielt sich im Uebrigen aber nicht allein gleichgültig gegen die Religion, sondern gefiel sich darin, den Aufgeklärten, den Beschützer der Künste und Wissenschaften zu spielen und mit Voltaire zu korrespondiren. Er gründete sogar höhere Lehranstalten und Museen, ja trug in einzelnen Gesetzen eine gewisse Humanität und französisch gefärbte Bildung zur Schau. Wie wenig aber hinter diesem Scheine steckte, beweist die Anekdote, wonach er den Verskünstler Casparson für ein Lobgedicht, welches ihm dieser auf Seidenpapier gedruckt auf dem Abtritt hatte überreichen lassen, zum ordentlichen Professor am Carolinum ernannte. Es war eben eine kluge Berechnung, daß man, wie Schlosser sagt, die stille Klage und das verborgene Weinen im Lande durch lautes Zeitungsgeschrei von Kunst und Wissenschaft ersticken ließ. So sehr der Landgraf als Gemahl der englischen Prinzessin Marie, Tochter Georg's II., das englische Geld liebte, so sehr bewunderte er auf der andern Seite französische Sitte und Unsitte. Das offizielle Kassel war unter ihm eigentlich nur eine französische Kolonie. Französische Theater und Oper, französische Tänzerinnen und liederliche Weibsbilder, französische Weichlichkeit und Ueppigkeit, französische von Voltaire empfohlene Abenteurer, wie de Luchet und Trestondam traten in verantwortliche Stellungen und gaben dort den guten Ton an. Eine vom Herzog von Bouillon in Paris abgedankte Maitresse wurde nach Kassel verschrieben und erhielt, außer 2000 Thaler Gold Reisegeld, jährlich 10,000 Thaler Gold Gehalt. Außer dieser Maitresse en titre erfreute sich noch ein ganzer Harem der landesväterlichen Gunstbezeugungen. Die Zahl der unehelichen Kinder des Landgrafen läßt sich gar nicht bestimmen; es sollen deren über hundert gewesen sein. Seine rechtmäßigen Kinder, welche in Hanau von ihrer Mutter erzogen wurden, sah er, ohne daß sie ihm etwas zu Leide gethan hätten, volle neunundzwanzig Jahre nicht. Ihre Mutter hatte aber das Verbrechen begangen, sich von ihrem Manne, nachdem er katholisch geworden, zu trennen.
Trotz aller dieser Ausgaben und namentlich trotz seiner kostspieligen Bauten, wie Opernhaus, katholische Kirche, Museum und Paradeplatz, hinterließ Friedrich bei seinem Tode nahe an sechzig Millionen Thaler baares Vermögen. Es war, außer dem von dem Mailänder Sinistrario 1777 begründeten italienischen Lotto, hauptsächlich durch den Soldatenhandel erworben. Der Landgraf hatte, indem er zuerst System und Methode in dieses Geschäft brachte, schon im Jahre 1762 das freiwillige Werbesystem in Hessen aufgehoben und nach dem Vorbilde Preußens das Land in Kantone eingetheilt, deren jeder eine gewisse Anzahl Rekruten für ein bestimmtes Regiment liefern mußte. Sein Heer in Friedenszeiten belief sich auf etwa 16,000 Mann. Nur Kassel blieb nach wie vor frei von der Aushebung; blos diejenigen jungen Leute der Hauptstadt, die sich freiwillig meldeten, wurden Soldaten. Wenn die Eltern der weggenommenen Söhne klagten, so kam der Vater in die Eisenarbeit, die Mutter in's Zuchthaus. Wer desertirte, mußte zwei Tage hinter einander Spießruthen laufen, jeden Tag zwölf Mal, zuweilen bis zum Tode. „Nie — sagt Carl Julius Weber in seinen Briefen eines in Deutschland reisenden Deutschen — sah ich mehr arme Teufel durch die Gassen jagen, als einst in Kassel; die Trauermusik hörte ich in meiner Wohnung, und die Offiziere belehrten mich, daß Gassenlaufen der Gesundheit weniger nachtheilig sei als die alten Stockprügel“. Den Reisenden jener Zeit fällt immer das traurige gedrückte Wesen der Hessen auf, namentlich bemerken sie über den Gesichtern der Frauen eine tiefe Trauer, eine schmerzliche Resignation ausgebreitet. Die Hessen, welche um den beständigen Aushebungen zu entgehen, haufenweise nach Ungarn und Polen auswanderten, pflegten sich sehr bezeichnend selbst „Herrenmänner“ zu nennen. „Sind wir todt, so sind wir davon“, war eine gewöhnliche Redensart der armen Leute im Lande. Nach dem siebenjährigen Kriege war ganz Hessen von aller jungen Mannschaft entblößt, und kaum war wieder einige nachgewachsen, so mußte sie, der zwanzigste Theil der Bevölkerung des ganzen Landes, nach Amerika ziehen. Bei dieser Gelegenheit griff man natürlich auch zu Werbungen im deutschen Auslande; namentlich war Frankfurt eine Haupt-Rekrutenstation für die hessischen Werber.
Der Minister dieses Fürsten nun, Ernst Martin von Schlieffen, ein geborner Pommer, war einer der geistreichsten, sonderbarsten, unter dem Anscheine der Sentimentalität nüchternsten und der Maske des Biedermannes berechnendsten Männer aus der Aufklärungszeit des vorigen Jahrhunderts. Natürlich verehrte auch er Voltaire und die französischen Enzyklopädisten als eine Art höherer Wesen. Als Jüngling durch eine Laune des großen Königs aus dem preußischen Dienste getrieben, hatte er in Hessen unter Wilhelm VIII. freundliche Aufnahme gefunden, den siebenjährigen Krieg unter dem Herzog von Braunschweig mitgemacht und es 1772 zum Generallieutenant gebracht. Schlieffen ist der eigentliche Vater der sogenannten Triasidee und der Vorläufer von Beust und v.d. Pfordten; er ersann nämlich nach dem siebenjährigen Kriege, um das Gleichgewicht zwischen Oesterreich und Preußen zu wahren, einen Bund der Mindermächtigen und suchte durch diesen in die große Politik einzugreifen. Derartigen Humbug duldete aber der alte Fritz nicht; er ließ sich vom „diplomatischen Kroppzeug“ nicht drein reden. Zur Zeit der Ankunft Faucitt's war Schlieffen zugleich Minister und die rechte Hand des Landgrafen, dessen Vortheil er nie außer Augen ließ. Dieser hätte in der That nirgends einen aufmerksamern, umsichtigern und gewissenhaftern Unterhändler als Schlieffen finden können. Faucitt war seiner Ueberlegenheit, seiner Weltkenntniß und Feinheit im Verkehr durchaus nicht gewachsen, wie denn überhaupt Schlieffen sich ebenbürtig an die Seite der besten Diplomaten seiner Zeit stellt. Später trat er wieder in preußische Dienste, wurde Kommandant von Wesel und Generallieutenant. Die Franzosen wollten ihn 1792 zum Befehlshaber unter Dumouriez machen. Schlieffen lehnte das Anerbieten ab, diente aber auch nicht gegen die von ihm so hoch bewunderte Nation und zog sich auf sein Gut Windhausen bei Kassel zurück, wo er ein beschauliches, den Wissenschaften gewidmetes Leben führte, sich selbst ein Grab mit sonderbarer Inschrift setzte und erst 1825, dreiundneunzig Jahre alt, starb. Seine Familiengeschichte der von Schlieben oder Schlieffen enthält eine der besten Abhandlungen über die Entstehungsgeschichte des deutschen Adels; seine Ansichten sind immer originell und geistreich, wenn sie oft auch den Autodidakten verrathen; nur werden sie leider durch einen bis zur Komik getriebenen Purismus oft ungenießbar. So nennt er sich als General und Minister einen Feldherrn-Geschäftsführer, ein Adjutant heißt bei ihm Feldhandbieter, die Musen sind Wissensgöttinnen, und der Staatssekretär ist ein Reichsschriften-Verweser.
Mit diesem Manne nun hatte Faucitt bei seiner Ankunft in Kassel zu thun. Von dem siebenjährigen Kriege her noch oberflächlich mit ihm bekannt, hielt er sich an die weltmännische Außenseite, an die glatten und gewinnenden Formen des Ministers und wünschte sich schon Glück, daß er weit besser mit ihm als mit dem pedantischen Feronce zum Ziel kommen werde. Er sollte aber bald zu seinem Schaden finden, daß er mit dem braunschweigischen Minister ein viel leichteres Spiel gehabt hatte. Faucitt überbrachte Schlieffen ein Einführungsschreiben des Erbprinzen von Braunschweig, der darin den Abschluß eines Truppenlieferungsvertrages mit England anzeigte, „da man doch aus Rücksichten der Freundschaft und Verwandtschaft dem Wunsche des Königs von England habe Folge leisten müssen“, und der zugleich den Besuch Faucitt's in Kassel zu demselben Zwecke ankündigte. Schlieffen erklärte, daß der Landgraf unwohl sei und zur Zeit Niemanden empfangen könne, zeigte sich im Uebrigen aber geneigt, auf den Vorschlag einzugehen und seinen Herrn dafür zu gewinnen. Derselbe sei, fügte er hinzu, sehr verstimmt und leicht reizbar; man müsse deshalb vorsichtig mit ihm umgehen und ihn schrittweise auf die Absichten Faucitt's vorbereiten. Ganz so schlimm muß es in der Wirklichkeit mit der üblen Laune des Landgrafen nicht gestanden haben, denn schon zwei Tage nach dem ersten Empfang des englischen Gesandten erklärte Schlieffen diesem, daß Serenissimus nicht allein keine Einwendungen mache, sondern den Vorschlag des Königs von England mit Vergnügen annehme und ihm so viel Truppen überlassen wolle, als er nur entbehren könne. „Der General — schreibt Faucitt am 12. Dezember 1775 an Suffolk — fragte mich, wieviel Soldaten wir brauchen würden? worauf ich erwiederte, 10,000 bis 12,000 Mann, mir nicht einbildend, daß der Landgraf eine so große Zahl zu liefern im Stande sei. Der General versprach sie mir aber sofort, da sich die Kriegseinrichtungen Hessen's seit dem letzten Kriege auf einem ausgezeichneten Fuße befänden, und sagte zugleich zu, daß die Truppen bis zum April spätestens marschfertig sein sollten. Am Schlusse unsrer Unterredung erwähnte Schlieffen noch eine Forderung für Hospital-Ausgaben, welche Hessen angeblich im letzten Kriege für uns gemacht und deren Bezahlung er bisher vergeblich gefordert habe. Ich erklärte, von der Sache gar nichts zu wissen, und hoffe, die Verhandlungen schließen zu können, ohne daß mir deshalb Bedingungen auferlegt werden. Ich benachrichtige Sie sofort von diesem Anspruche, weil des Landgrafen Minister leicht aus unsrer gegenwärtigen Verlegenheit Nutzen ziehen und auf Befriedigung dieses angeblichen Anspruches bestehen könnte.“
Schlieffen las aus der Eile und Hast, mit welcher Faucitt die Unterhandlungen betrieb, sehr schnell seinen Vortheil heraus und fand darin nur eine Aufforderung mehr für sich, den Gunst bewilligenden Gönner zu spielen und langsam, ja anscheinend widerwillig sich ein Zugeständniß nach dem andern entreißen zu lassen. Die Bedingungen, welche er aber in der That vorschrieb, gingen soweit, daß sie das eigentliche Verhältniß zwischen beiden Kontrahenten auf den Kopf stellten und den englischen Gesandten und Minister des Auswärtigen zu Bittstellern herabsetzten, die froh sein mußten, daß ihnen nur ein Theil ihrer Wünsche gewährt ward. Die Situation war einfach diese: der Landgraf hatte Geld und konnte warten; der König von England aber hatte keine Truppen und konnte nicht warten. Der verschuldete Herzog von Braunschweig hatte wie ein hungriger Klient mit seinem reichen Patrone verhandeln müssen und würde, wenn Faucitt seinen Vortheil verstanden hätte, auf jedes Gebot, auf jede Bedingung eingegangen sein. Schlieffen aber wußte, daß er unentbehrlich war und konnte deshalb durch Zurückhaltung nur gewinnen.
Der Vertrag, dessen definitiver Abschluß die Zeit vom 12. Dezember 1775 bis zum 31. Januar 1776 in Anspruch nahm, stimmt in seinen Zwecken und wesentlichen Grundzügen mit der Braunschweiger Konvention überein. Es genügt deshalb, hier nur diejenigen formellen und materiellen Bedingungen hervorzuheben, durch welche sich beide von einander unterscheiden.
Zunächst schloß also der winzige Landgraf von Hessen mit dem mächtigen König von England keinen Truppenlieferungsvertrag, wie Braunschweig, sondern eine Allianz, ein Schutz- und Trutzbündniß, worin der eine Theil (§. 1.) dem andern treue Freundschaft und die Förderung seiner Interessen wie seiner eignen verspricht, und sich verpflichtet, alle Verluste und Nachtheile vom andern abzuwenden. Ja England ging in den Paragraphen 10. und 11. so weit, dem Landgrafen den ungeschmälerten Besitz seines Gebietes zu verbürgen, falls er angegriffen werden sollte, und natürlich verpflichtete sich auf der andern Seite der Landgraf, dem Könige von England im Falle eines Angriffes zu Hülfe zu kommen und seine Besitzungen vertheidigen zu helfen. Wir werden später sehen, wie heftig diese Bestimmung, als der englischen Krone unwürdig, vom Parlament angegriffen wurde.
Ueber dieser Wahrung seiner politischen Gleichberechtigung übersah Schlieffen durchaus nicht die materiellen Vortheile. Zunächst setzte er durch, daß aus allen früheren mit England abgeschlossenen Verträgen die Hessen günstigsten Bestimmungen in den neuen Vertrag aufgenommen wurden, wie dies auch aus seiner Einleitung hervorgeht. Natürlich hütete sich Schlieffen wohl, irgend welche nachtheilige Klauseln aus der Vergangenheit hervorzuziehen, dagegen war er, wo es seinem Interesse entsprach, in einzelnen Fällen um so geschickter, eine Uebereinstimmung zwischen der Gegenwart und längst obsolet gewordenen Paragraphen der früheren Verträge zu entdecken. „Schlieffen wollte es zuerst als einen unsere Verhandlungen leitenden Grundsatz anerkannt sehen — schreibt Faucitt am 20. Dezember 1775 an Suffolk — daß die Verträge, welche früher zwischen beiden Höfen abgeschlossen wurden, als die Basis gelten sollten, auf welcher auch der gegenwärtige Vertrag abzuschließen sei, und daß wir im Laufe unsers Geschäftes nur dann davon abgehen dürften, wenn die veränderten Umstände es unbedingt verlangten. Eine Zustimmung zu diesem Vorschlag meinerseits würde mich, wie ich fürchtete, einer unangenehmen Beschränkung ausgesetzt haben. Ich widersprach also, indem ich einwandte, daß augenblicklich kein allgemeiner Krieg herrsche, daß ferner Hessen nicht in Gefahr schwebe, von einem fremden Feinde überfallen zu werden, daß demnach die Verhältnisse, welche die Mehrzahl der alten Verträge hervorgerufen, nicht existirten, weshalb es rathsamer sein und unsre Arbeit bedeutend abkürzen würde, wenn wir unsere Berathungen hauptsächlich auf diejenigen Punkte beschränkten, welche der vorliegende Fall erheische. Der General bestand aber darauf, daß den früheren Verträgen anhängen, auf geebneten Wegen gehen heiße, und daß dadurch der Abschluß unserer Verhandlungen eher gefördert als gehemmt werde. Außerdem, sagte er, sei es seines Herrn bestimmter Befehl, nur auf der alten Grundlage zu verhandeln und weiter zu gehen. Der Landgraf verlange also, daß seine Verbindung mit England nur im Einklang mit den früher befolgten Prinzipien erneuert und keine ungünstigere, als irgend eine der ihm bei früheren Gelegenheiten bewilligten Bedingungen angenommen werde, um so mehr, da seine Truppen zum Dienste in einem so entfernten Lande verwandt werden sollten. Ich mußte also nothgedrungen nachgeben. Der Vertrag ist in der gewöhnlichen Form entworfen; viele seiner Artikel sind den früheren Verträgen, namentlich demjenigen von 1755 entnommen“ (dem vom Herzog von Newcastle abgeschlossenen, gegen den Pitt damals auftrat).
Suffolk behandelte übrigens die Frage sehr oberflächlich und leichtsinnig und meinte, es sei nichts als eine Pedanterie, ein Spielen mit inhaltsleeren Worten, in welchen man sich an kleinen Höfen gefalle, wo es keine wirklichen Geschäfte gebe, hatte deshalb auch nichts gegen Faucitt's Nachgiebigkeit einzuwenden. Schlieffen zeigte diesem aber bald, welche praktische Folgerungen sich aus dieser vermeintlichen Prinzipienreiterei ziehen ließen.
Zuerst also setzte er durch, daß das Werbegeld auch für die Offiziere bewilligt wurde, während es der Herzog von Braunschweig nur für die Soldaten verlangt und erhalten hatte. Indessen war es im Vertrage von 1755 als eine Art Geschenk auch für die Offiziere gezahlt worden, damit sie sofort ausrücken könnten. Es mußte mithin auch jetzt, obwohl unter gänzlich veränderten Umständen, auf Schlieffen's Verlangen gezahlt werden. Der Mehrbetrag, der auf diese Weise in die Tasche des Landgrafen floß, war um zwanzig Prozent höher, als wenn das Werbegeld nur für die Gemeinen in Ansatz gekommen wäre. Dann wurde die Subsidie nicht, wie bei Braunschweig in deutschen Kronen, sondern in Kronen Banko[1] (à 1 Thlr. 21½ Sgr.) festgesetzt und zur Erzwingung dieses Anspruches auch wieder der Präzedenzfall aus dem Jahre 1755 geltend gemacht. Die Subsidie war eine doppelte während der ganzen Dauer des Krieges d.h. 450,000 Kronen (gleich 772,600 Thlr. Pr. Ct.) für 12,000 Mann, also 37½ Krone per Kopf. Der König von England mußte sie ein volles Jahr vor ihrem Ablaufe kündigen, doch durfte er diese Kündigung erst nach der Rückkehr und Ankunft der Truppen in Hessen geben.
Diese Bedingung erwies sich in der Folge als die härteste und lästigste von allen. Faucitt und mit ihm Suffolk gingen von der Voraussetzung aus, daß der Krieg nur ein, höchstens zwei Jahre dauern werde; beide arbeiteten deshalb von Anfang an darauf hin, daß die Subsidie nicht noch Jahre lang nach dessen Beendigung bezahlt zu werden brauchte. In früheren Fällen war sie gewöhnlich nach dem Friedensschluß noch zwei, einige Mal sogar noch vier Jahre und zwar zum doppelten Betrage der während des Krieges gezahlten Summe in Kraft geblieben. Auch Braunschweig erhielt im Einklang mit dieser Praxis während des Krieges eine einfache und nach Beendigung desselben noch zwei Jahre lang eine doppelte Subsidie. Schlieffen dagegen sah weiter und glaubte von vorn herein nicht an einen baldigen Friedensschluß, sondern hielt einen langjährigen Krieg für wahrscheinlich und schlug deshalb für dessen Dauer eine doppelte Subsidie vor. Im ungünstigsten Falle verlor er im Verhältniß zu Braunschweig nur ein Jahr, da die Subsidie selbst nach Beendigung des Krieges noch ein Jahr nach der Ankunft der Truppen in Hessen gezahlt werden mußte. Dauerte dagegen der Krieg länger als ein Jahr, so war aller Vortheil auf Seiten Schlieffen's. Dieser that, als bringe er dadurch ein Opfer, daß er außer der einjährigen auf jede Subsidie nach dem Friedensschluß verzichte, und erklärte Faucitt, es sei ihm eigentlich das alte Verfahren lieber; indessen wolle er in Anbetracht anderer Vortheile im vorliegenden Falle gern nachgeben. Dagegen behielt er sich zum Schein die Wahl vor, die Truppen nach vier Jahren zurückzurufen oder dann einen neuen und zwar bessern Vertrag abschließen zu dürfen. Natürlich war das nur eine Spiegelfechterei, an deren Geltendmachung Schlieffen auch in der Folge niemals dachte. Allein Faucitt biß an, Suffolk ließ sich auch fangen, und der Landgraf von Hessen steckte einen Mehrgewinn ein, der sich während der zehnjährigen Dauer des Vertrages auf ungefähr 600,000 Pf. Sterl. oder vier Millionen Thaler belief.
Sodann durften die hessischen Truppen im Dienste England's nur auf dem Kontinent von Nordamerika verwandt werden; sie hatten ihre eigenen Aerzte und Hospital-Einrichtungen, die ebenfalls vom König von England unterhalten werden mußten, und erhielten ihre Löhnung nicht vom englischen Zahlmeister, sondern direkt vom Landgrafen, in dessen Kriegskasse die zu diesen Zwecke bestimmte Summe eingezahlt werden mußte. „Ich bestand — schreibt Faucitt in demselben Briefe vom 20. Dezember 1775 an Suffolk — mit aller Energie darauf, daß die hessischen Truppen ihre Löhnung so reichlich und ungeschmälert erhalten müßten als die englischen. Der General erkannte ohne Weiteres die schmachvollen Gaunereien an, unter denen die Hessen während des letzten Krieges in Deutschland gelitten hatten und versicherte mich, daß er zwar, um nicht das Mißvergnügen des Landgrafen zu erregen, keinen besonderen Artikel über diesen Punkt in den Vertrag bringen dürfe, daß ich mich aber darauf verlassen könne, daß sie dies Mal auf einem ebenso guten, wenn nicht bessern Fuße gehalten werden sollten, als zur Zeit, wo sie in England gewesen (1745).“
Der Landgraf willigte also nicht ein, daß seine Soldaten direkt von England bezahlt wurden, noch gab er die bestimmte Erklärung, daß sie auf demselben Fuße mit den englischen Truppen stehen, sondern stellte nur in Aussicht, daß sie dies Mal besser als früher behandelt werden sollten. Der Grund für die Erzwingung dieser Bedingung war kein andrer, als daß sich auf diese Weise mehr Leute in Anrechnung bringen ließen, als wirklich im Dienste waren. Daß der Landgraf dieses ehrlose Mittel, einen unerlaubten Gewinn zu machen, nicht verschmähte, ergiebt sich aus den beständigen Klagen und Berichten der englischen Musterungsoffiziere und General-Kriegskommissaire, die in den Zahlungslisten stets mehr Soldaten aufgeführt fanden, als wirklich bei den Fahnen standen. Nur aus diesem Gesichtspunkte läßt es sich erklären, daß Schlieffen nicht, wie Braunschweig, dreißig Kronen Banko für jeden Todten oder für je drei Verwundete verlangte, sondern, daß er bei den Verhandlungen das Hauptgewicht auf die Auszahlung der hessischen Löhnung durch den Landgrafen legte. Ein Hesse, der nur drei Monate länger auf den Präsenzlisten geführt wurde, brachte schon mehr ein, als ein braunschweigischer Verwundeter.
Obgleich der Vertrag erst am 31. Januar abgeschlossen wurde, so mußte er auf den Wunsch des Landgrafen, der für die eingetretene Verzögerung dem englischen Ministerium Schuld gab, doch auf den 15. Januar vordatirt und von diesem Tage an auch die doppelte Subsidie bezahlt werden. Die Löhnung für die erste Division, die am 16. Februar marschiren sollte, fing ebenfalls schon zwei Wochen früher, nämlich am 1. Februar an, während die zweite Division sie sieben Tage vor ihrem wirklichen Abmarsche erhielt, um sie für die mit der schnellen Ausrüstung verursachten außerordentlichen Ausgaben zu entschädigen. Außerdem wurde den Truppen die englische Löhnung noch bis zum Ende des Monats zugesichert, in dessen Laufe sie in ihre Heimath zurückgekehrt sein würden.
Wohl hatte Schlieffen Ursache, sich später dieses Meisterstückes seiner Diplomatie zu rühmen und zu sagen, daß keiner der Verträge, deren Hessen's Landesherren früher mehrere mit England geschlossen, je für sie so vortheilhaft gewesen sei, als der von ihm eingegangene. Der einzige Punkt, in welchem er nachgab, war das Verlangen, daß das ganze Korps noch ein ganzes Jahr nach seiner Rückkehr in englischem Solde stehen sollte. Er stützte sich für diese Forderung auf den fünften Artikel des Londoner Vertrages vom 1. April 1760, mußte sie aber bei näherer Prüfung des Originals fallen lassen, weil die damals überlassenen beiden Truppenabtheilungen nur aus Gefälligkeit von England bezahlt waren, um dem Landgrafen in seiner eignen Hauptstadt die Residenz zu ermöglichen.
„Der Vertrag mit Braunschweig — schreibt Suffolk am 2. Januar 1776 an Faucitt — mag Ihnen als Muster für den mit Hessen abzuschließenden dienen. Der König wünscht, daß wo möglich ein Vertrag dem andern gleiche. Können Sie daher den Schlieffen'schen Entwurf dem braunschweigischen Vertrag näher bringen, so ist es desto besser. Sollte Schlieffen dagegen auf seiner Parade mit Redensarten bestehen, so beharren Sie nicht auf ihrer Verwerfung, sondern behalten Sie sich wesentliche Punkte vor. Eine Ersparniß würde uns allerdings sehr erwünscht sein, indessen darf sie nicht unserm großen Zwecke im Wege stehen, welcher darin besteht, daß wir so schnell als thunlich möglichst viele Soldaten erhalten. Wenn deren 10,000 Mann zu erlangen sind, so wird hoffentlich ein Theil derselben früher als zur festgesetzten Zeit zu marschiren im Stande sein. Sie wissen selbst, von welch' ungeheurer Wichtigkeit eine frühzeitige Einschiffung ist.
Der erste Gegenstand, der Ihre ernste Aufmerksamkeit verdient, ist die Geldwährung, in welcher das Werbegeld und die Subsidien bezahlt werden sollen. Der Vortheil von fast fünfzig Prozent, welchen der Kassler Hof auf diese Weise über den Braunschweiger gewinnt, sollte eigentlich durch die außerordentliche Schnelligkeit in der Beförderung der Truppen ausgeglichen werden. Darauf kommt Alles an. Diesen Vorzug müssen wir wenigstens vom Landgrafen erlangen. Gehen Sie schlimmsten Falles aber auf alle seine Bedingungen ein, wenn Sie keine besseren festsetzen können. Das Verlangen der Werbegelder für Offiziere ist neu, sollte also nicht zugegeben werden. Die von Ihnen angenommene Art der Subsidienzahlung ist vom Könige gebilligt. Hoffentlich wird der Landgraf nicht darauf bestehen, daß die doppelte Subsidie noch ein ganzes Jahr nach der Rückkehr seiner Truppen in ihre Heimath gezahlt wird. Geben Sie höchstens sechs Monate zu. Die Löhnung der Truppen sollte eigentlich mit ihrer Rückkehr aufhören, jeden Falls aber muß sie mit dem Monate ihrer Rückkehr enden.
Der Separat-Artikel, welcher der Desertion der Truppen im Kurfürstenthum Hannover vorbeugen soll, kann keinen Theil eines Vertrages mit dem Könige von England bilden. Der Landgraf wird sich am besten gegen Desertion und die Abneigung der deutschen Soldaten gegen eine Seereise schützen, wenn er ihnen alle Vortheile der englischen Löhnung sichert. Sie dürfen diese Löhnung nur im Einschiffungshafen oder da anfangen lassen, wo die Truppen des Landgrafen Gebiet verlassen. Richten Sie ihre ganze Aufmerksamkeit darauf, daß die Einschiffung ohne Zeitverlust erfolgt, da die schnelle Beförderung der Hessen auf den Kriegsschauplatz von der höchsten Wichtigkeit ist. Wir müssen vor Allem jede Art Verzögerung verhüten, indem diese den Hauptvortheil der erwarteten Hülfe zu nichte machen würde.“
Die Vorschriften und guten Lehren, welche Suffolk hier gab, kamen zu spät. Schlieffen bestand auf seinen Forderungen und Faucitt mußte wohl oder übel nachgeben, weil sonst das ganze Geschäft gescheitert wäre. „Der Landgraf — schreibt der Unterhändler am 1. Februar 1776 an Suffolk — der keine Schulden, sondern sehr gute Finanzen hat, ist in diesen Dingen schwer zu behandeln; er hätte einfach sein Korps nicht marschiren lassen. Er hält den Krieg von nur kurzer Dauer und will sich sicher stellen.“ Jetzt entdeckte denn endlich Suffolk auch, warum Schlieffen immer auf die alten Verträge zurückgegangen war. „Seine Vorliebe für Präzedenzfälle — meint er bei Uebersendung der Ratifikation am 12. Februar 1776 — hat sich hier nicht auf bloße Formalitäten beschränkt, sondern mit besonderm Geschick alle ihm günstigen zufälligen Bestimmungen aus früheren Verträgen zusammengesucht. In Anbetracht der Tüchtigkeit und Zahl der Truppen aber, und der Schnelligkeit, mit welcher sie marschfertig gemacht sind, sowie der Unbestimmtheit der Zeit, für welche sie in unsern Dienst treten, billigt der König die gegenwärtige Fassung der Artikel.“
Trotz aller dieser Zugeständnisse waren übrigens die Forderungen des Landgrafen noch nicht erschöpft. Er verlangte ferner die Erledigung seiner angeblichen Rechnungen für Hospitalauslagen, die aus dem siebenjährigen Kriege her rückständig sein und Lstr. 41,820. 14. 5 betragen sollten. Alles, was Faucitt erreichen konnte, war die Einwilligung, daß diese Ansprüche keine Paragraphen des neuen Vertrages bildeten; wogegen er deren sofortige Prüfung und eventuelle Erledigung versprechen mußte. Auch Suffolk beeilte sich, dem Landgrafen die beruhigendsten Zusicherungen zu geben, verzögerte aber die endliche Entscheidung und wagte, durch den zu diesem Zwecke eigens nach London gekommenen Schlieffen gedrängt, erst im Mai 1777 gegen Ende der Sitzung die Sache dem Hause vorzulegen.
Die Opposition führte den Beweis, daß der Anspruch schon vor vierzehn Jahren erhoben und als ungerecht verworfen worden sei. Die Minister waren nicht im Stande, das Gegentheil zu beweisen, behaupteten dagegen, daß der Anspruch nur geruht habe und in Ermangelung erschöpfender Beweise blos vorläufig abgewiesen sei. Obgleich seitdem keine neuen Beweise beigebracht waren, so erschien er ihnen jetzt doch in jeder Weise gerecht und billig, da es galt, einen so eigensinnigen und zugleich unentbehrlichen Geschäftsfreund wie den Landgrafen nicht vor den Kopf zu stoßen. Thomas Bishop, der zur Zeit des siebenjährigen Krieges mit diesem Zweige der Verwaltung der verbündeten Armee beauftragt gewesen war, wurde jetzt vom Ministerium auf's Neue angewiesen, die vorgelegten Rechnungen zu prüfen. Bei dem besten Willen, sich Lord Suffolk und dessen Kollegen gefällig zu zeigen und unbewiesene Belege für erwiesene anzunehmen, konnte er als höchste Summe doch nur Lstr. 29,321. 16. 8 zusammen rechnen, so daß also der Landgraf selbst im günstigsten Falle Lstr. 12,498. 17. 9 zu viel verlangte. Bishop gesteht aber selbst zu, daß er die Versicherung des Herzogs oder Erbprinzen von Braunschweig und anderer hochgestellter Personen, daß eine Rechnung richtig sei, stets als genügenden Beweis angenommen habe.
Bei den Verhandlungen im Hause selbst meinte der Oberst Barre, man könne sich zu den kleinen deutschen Fürsten jeder Schandthat versehen, sie wären froh gewesen, wenn sie für manche ihrer Forderungen aus dem siebenjährigen Kriege einen Penny für den Shilling erhalten hätten; auch der gegenwärtige Anspruch sei nichts als versuchter Schwindel. Baldwin wandte ein, daß der hessische Landgraf, wenn er eine gerechte Forderung gehabt hätte, nicht vierzehn Jahre auf ihre Bezahlung gewartet haben würde; er, der Redner, wisse aber, daß sie, weil unbegründet, ihrer Zeit unbedingt verworfen worden sei. J. Townshend betrachtete die geforderte Summe als neue Subsidie, als einen, jeden Engländer beschimpfenden Tribut. Burke erklärte die Ehre der Nation dafür verpfändet, daß der Anspruch nicht bezahlt werde. Booth erschien die ganze Sache deshalb verdächtig, weil sie so spät gegen Ende der Sitzung, wo die meisten Mitglieder vom Lande schon nach Hause zurückgekehrt seien, vorgebracht werde. Die Abstimmung erfolgte am 8. Mai 1777 und ergab eine Majorität von nur fünfzig Stimmen gegen zwei und vierzig zu Gunsten des Ministeriums. So wurden denn dem Landgrafen von Hessen unter dem Titel eines bisher unbefriedigten Anspruches für Hospital-Rechnungen aus dem siebenjährigen Kriege noch Lstr. 41,820. 14. 5 gleich 268,804 Thlr. 15 Sgr. bezahlt. Auf die inzwischen angelaufenen Zinsen verzichtete der Empfänger. Ob er es wohl gethan haben würde, wenn er seine Forderungen als richtig hätte nachweisen können?
Der Landgraf bot übrigens, nachdem das gegenseitige Verhältniß einmal vertragsmäßig festgesetzt war, Alles auf, um seinen Verbindlichkeiten auf's Gewissenhafteste nachzukommen. Bei seiner übermäßigen Geldgier, wie Faucitt seine Plusmacherei bezeichnet, hinderte ihn diese Gewissenhaftigkeit jedoch nicht, überall seinen Vortheil zu erspähen und wo sich nur eine Gelegenheit bot, die Ausgaben höher zu treiben. So benutzte er den im Vertrage gebrauchten unbestimmten französischen Ausdruck „attirail“ der Artillerie (Zurüstung und Geräth) zur Berechnung aller möglichen Posten und Nebenforderungen, so daß Suffolk ganz erschrocken ob der angeschwollenen Rechnung Faucitt eiligst bat, doch ja in Zukunft unbestimmte französische Ausdrücke zu vermeiden. Außerdem wurde für Fuhren und Fuhrdienst, Transportwagen und Lederzeug besonders liquidirt; allein das englische Ministerium mußte, wenn auch widerwillig, Alles bezahlen, da es vorher auf die schleunigste Mobilmachung der hessischen Truppen gedrungen hatte.
Diese waren zur ursprünglich bestimmten Zeit, d.h. Mitte Februar, marschfertig, konnten aber so wenig wie die Braunschweiger ausrücken, weil seitens des englischen Marineministeriums die Vorkehrungen für die Beförderung der fremden Soldaten so liederlich und verspätet getroffen waren, daß die Transportschiffe erst zu Anfang März von England nach Bremerlehe abfahren konnten. So blieben die Hessen denn noch vierzehn Tage länger in ihren Quartieren. Die erste Division marschirte erst am 2. März zum Einschiffungshafen ab, wo sie zwischen dem 15. und 20. März eintraf. Faucitt musterte sie am 20. März in den englischen Dienst ein.
Er war ganz entzückt von den prächtigen Regimentern und schrieb in diesem Sinne am 25. März 1776 an Suffolk, wie folgt: „Die mit guten Büchsen bewaffneten Jäger sind kräftige und schöne Leute und von Jugend an gelernte tüchtige Schützen. Das Grenadierbataillon Linsing ist ein prachtvolles Korps, ein herrlicher Menschenschlag; die Mannschaften stehen sämmtlich noch in ihrer ersten Jugend und besten Kraft. Die Regimenter Garde du Korps (Oberst Wurmb), Prinz Carl (Oberst Schreiber), General Ditfurth (Oberst Bose), General Trümbach (Oberst Bischhausen) sind gleichfalls ausgezeichnet und für jede Art Dienst geeignet. Es ist schwer zu sagen, welches von ihnen das beste ist. Alle zusammen haben nur sechs Kranke und sechs Deserteure. Vier Regimenter sind schon eingeschifft, die Grenadiere werden morgen eingeschifft und die Jäger, sobald ein andrer Transport ankommt. Die Disziplin der Soldaten ist ausgezeichnet. Fünf andre Korps — fährt Faucitt am 2. April fort — sind vor diesen Tagen eingemustert: ein Grenadierbataillon, Oberst Block, die Füsilier-Regimenter Erbprinz, Oberst Hachenberg, Knyphausen, Oberstlieutenant Borck, Mirbach, Oberst Loos und Donop, Oberst Rosen. Alle fünf sind ungewöhnlich schöne Regimenter, vollständig uniformirt und bewaffnet und für jeden Dienst in der ganzen Welt tauglich. Ich erwähne die alten Leute nicht, weil ihrer kaum zehn bis zwölf sind, die älter als vierzig bis fünfundvierzig Jahre sein mögen. Nur in der Höhe der Mannschaften herrscht ein kleiner Unterschied vor; das erste Glied ist vielleicht einen halben bis einen Zoll größer als die übrigen, allein kein Mann war unter fünf Fuß acht Zoll, und alle Glieder waren einander gleich. Das Centrum war ein wenig kleiner, aber auch dieses besteht aus jungen, gesunden und gut aussehenden Burschen. Nur sieben Mann sind von diesen letzten fünf Regimentern desertirt, einer gestorben und drei krank. Die drei letzten Korps dieser Division — so schließt Faucitt seinen Bericht vom 12. April — sind das Grenadierbataillon, Oberstlieutenant Minnigerode, das Füsilier-Regiment Losberg, Oberst Heringen und das Rall'sche Regiment. Die beiden ersten sind ausgezeichnet und in jeder Beziehung tüchtig, sie sehen aus wie Veteranen; Rall's Regiment ist das schlechteste von Allen, die ich gesehen habe, sowohl was Größe als körperliche Stärke der Mannschaften betrifft. Es war bisher eines der Friedens- und Garnisons-Regimenter, welches schnell vollständig rekrutirt werden mußte. Der thätige und ausgezeichnete Oberst wird sie aber schnell einexerziren.“
Die Zahl der hier spezifizirten, die erste hessische Division bildenden und vom Generallieutenant Heister kommandirten Truppen belief sich im Ganzen auf 8397 Mann, nämlich Generalstab 25, drei Bataillone Grenadiere mit Stab jedes 529, also 1587, zehn Regimenter Infanterie mit Stab jedes 663, also 6630, und die Jägerkompagnie mit 150 Mann. Dazu kam noch die Artillerie, die aus 38 Geschützen und 557 Mann bestand, wovon 13 Stücke und eine Kompagnie mit dieser ersten Division eingeschifft wurden. Der letzte Mann derselben ward am 14. April in den englischen Dienst gemustert. Gegen Ende des Monats kam sie nach Spitehead und Portsmouth, mußte hier aber wieder einige Zeit liegen bleiben, weil auf den bisher benutzten Schiffen nicht Raum genug vorhanden war und erst einige neue beschafft werden mußten. So traf die erste Division, denselben Leiden und Beschwerden wie die Braunschweiger ausgesetzt, erst zu Anfang August in Staaten Island ein.
Die zweite Division Hessen konnte von Faucitt erst am 2. Juni in Ritzebüttel in den englischen Dienst gemustert werden, weil früher keine Transportschiffe zu ihrer Beförderung nach dem Kriegsschauplatze vorhanden waren. Sie hatte nach seiner Beschreibung nicht so kräftige und schöne Leute, als die erste Division, indessen übertraf sie doch seine Erwartungen. Das Zentrum hatte viele kleine Leute, doch waren sie jung und kräftig. Kaum ein einziger Soldat schien älter als siebenzehn bis achtzehn Jahre alt zu sein. Diese ganze zweite Division bestand mit Ausnahme des Wuttgenau'schen Regimentes aus lauter Garnisons-Regimentern, die besonders für den amerikanischen Dienst ausgehoben und kompletirt wurden und deshalb in jeder Beziehung schlechter als die erste Division, aber Alle noch geborne Hessen waren. Sie war gebildet aus den Regimentern Huyne, Stein, Knyphausen, Wuttgenau, Bünau und Wissenbach, sowie dem Grenadierbataillon Köhler und zählte nebst entsprechender Artillerie im Ganzen 3997 Mann. Divisions-General war der General-Lieutenant v. Knyphausen, während der General-Major Schmidt und der Oberst Loßberg die beiden Brigaden kommandirten. Beide Divisionen zählten somit im Ganzen 12,394 Mann. Die zweite kam erst Mitte Oktober in Amerika an und landete am 18. Oktober in der Nähe von New Rochelle am Long Island Sund, so daß sie noch einen rühmlichen Antheil an den militärischen Bewegungen des Herbstes 1776 nehmen konnte. —
Uebrigens begegnete der Landgraf schon bei der Aushebung und Vervollständigung dieser zweiten Division nicht unbedeutenden Schwierigkeiten, deren bedeutendste in der Desertion seiner eigenen Unterthanen bestand. Diese entliefen nämlich, um die Einreihung in eins der nach Amerika bestimmten Regimenter zu vermeiden, in hellen Haufen nach Hannover und in die benachbarten Staaten. Obgleich im §. 13. des Vertrags mit England versprochen war, daß die Flüchtlinge von den hannöverschen Behörden ausgeliefert werden sollten, so trat doch der aktive und passive Vorschub, den das Volk diesen Flüchtlingen überall leistete, der Ausführung dieser Bestimmung hindernd in den Weg. Das hannöversche Ministerium verhielt sich den Beschwerden des Landgrafen gegenüber ebenfalls ablehnend, indem es die Entlaufenen auf dessen bloße Angabe hin nicht einfangen und sich nicht zum Jäger und Büttel eines fremden Fürsten hergeben wollte. Der hessische Landesvater wandte sich deshalb durch Faucitt direkt an Suffolk, und ließ ihn bedeuten, daß dieser haufenweisen Flucht ein Ende gemacht werden müsse, wenn er in den Stand gesetzt werden solle, die erforderlichen Mannschaften und Rekruten zu stellen. Während einige Monate vorher jede Einmischung in diese Angelegenheit als unverträglich mit der Würde Englands kategorisch abgewiesen worden war, wurde jetzt im Interesse des Dienstes dem hannöverschen Ministerium befohlen, daß zur Verhinderung fernerer Desertion eine Art Kartell oder zeitweilige Uebereinkunft mit Hessen-Kassel geschlossen werden müsse. Gleichwohl hörte aber die Flucht dienstpflichtiger und tüchtiger Hessen nicht auf, sodaß der Landgraf vergebens selbst zu außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht nahm. Dasjenige, von welchem er sich den meisten Erfolg versprach, war der Erlaß der halben Kontribution und des „Schreckenbergers“.[2]
„Es gereicht uns alle Mal zur beruhigenden Zufriedenheit — heißt es in der Verordnung vom 30. Juni 1776 — wenn wir unseren getreuen Untertanen Merkmale von unserer Landesväterlichen Zuneigung geben und ihnen, so oft es die Bedürfnisse des Staates nur immer erlauben wollen, die auf sich habende öffentliche Lasten erleichtern oder gar vermindern können.
In dieser gnädigsten Gesinnung, und damit erwänte unsere getreue Untertanen von dem noch nicht überall verschmerzten letzteren Kriege und darauf erfolgten Mißjaren und Teuerung sich desto eher wieder erholen, haben wir aus eigener Bewegung gnädigst beschlossen, daß dem ganzen Lande vom 1. Juli dieses Jares an, und so lange das der Krone England überlassene Auxiliaire-Corps abwesend sein wird, die Hälfte der ersten monatlichen ordinairen Contribution, wie sie in den Etats Unseres Kriegs Zal-Amts dermalen festgesetzt ist, oder durch die Ratifikation nach Publikation der neuen Katastern anderweit requirirt wird, nicht nur gänzlich erlassen, sondern auch die Erhebung der zu unserer Kriegs-Kasse fließenden Schreckenberger bis zur Zurückkunft des Corps sistirt werden soll: jedoch also und dergestalt, daß unter der Contribution, die statt der Naturalleistung zu entrichtende Fourage und Militair Bau Fuhr-Gelder, keineswegs, unter dem Schreckenberger aber weder der zur Tilgung derer vom letzteren Kriege her noch unbezalten Gemeinde-Schulden, im Jare 1773 von Unsrer hessischen Landschaft verwilligte halbe Schreckenberger, noch auch die von Unsrer Grafschaft Schaumberg zu einigem Abtrage der Stadt Rinteln und Oldendorfischen Kriegs-Schulden ausgeworfene halbe Fräulein-Steuer zu verstehen, sondern so ein als andre, nach wie vor, zu erheben und beizutreiben ist.“
Diese landesväterliche Huld klingt wie ein Hohn auf das unglückliche Land. Serenissimus streicht für jeden der 13,000 an England verhandelten Unterthanen zuerst 30 Kronen Werbegeld, dann noch einmal 37½ Krone jährlicher Subsidie ein; England bezahlt und verpflegt außerdem seine Armee, die ihn also für die Dauer des Vertrages gar Nichts kostet, und er ist so gnädig, die halbe Kriegs-Kontribution und den Schreckenberger zu erlassen! Noch blutete Hessen an den Wunden, welche der siebenjährige Krieg ihm geschlagen, an den Kontributionen und Lasten, welche Freund und Feind volle sieben Jahre lang ihm auferlegt hatten; Gemeinde, Dörfer und Städte waren in Folge dessen tief verschuldet. Hier also wäre zu retten, zu lindern und zu helfen so leicht und lohnend gewesen; aber da hätte ja Serenissimus von seinem Gewinn zuviel abgeben müssen.
„Was von dem Blutgelde — sagt ein konservativer Geschichtschreiber, W. Wachsmuth — zur Verschönerung der Hauptstadt, Stiftung des Karolinums, einer Akademie &c. verwandt wurde, war wie wenn einem Hungernden Bonbons statt Brod gereicht werden. Der Schatz füllte sich vom Blut und von den Thränen des Volkes, das blos den Trost hatte, von den Kriegs-Kontributionen einstweilen nur die Hälfte bezahlen zu müssen.“
Ein Familienvater, der nur zwei Söhne als Soldaten stellte und etwa 50 Fl. jährlicher Steuern zahlte — in diesem Falle wird sich die Mehrzahl der Bauern befunden haben — erhielt davon einen halben Schreckenberger (also 3 Sgr.) und vielleicht ein paar Gulden halber Kriegs-Kontribution geschenkt; dagegen bereicherte er seinen Landesvater ein für alle Mal um 60 Kronen Werbegeld und um 75 Kronen jährlicher Subsidien. Das Volk scheint in der That so undankbar gewesen zu sein, die Sache von diesem nüchternen Zahlenverhältniß aus betrachtet und dem entsprechend die landesväterliche Gnade in ihrer ganzen Schäbigkeit gewürdigt zu haben, denn es entzog sich nach wie vor dem Dienste durch die Flucht, trotzdem daß die ganze hessische Grenze Tag und Nacht von berittenen Landjägern bewacht wurde.
Diese wohlbegründete Abneigung der Hessen gegen den Eintritt in das nach Amerika bestimmte Heer erschwerte dem Landgrafen sein Geschäft um so mehr, als die Anforderungen Englands täglich wuchsen; ja sie drohte seinem Säckel sogar sehr gefährlich zu werden. Zunächst wurden gegen Ende 1776 noch hessische Jäger verlangt. General Heister hatte ihre Bedeutung in den Long Islander Gefechten vom 27. bis 29. August 1776 erkannt und in einem aus Brooklyn am 3. September 1776 an Lord Suffolk datirten Briefe ihrer 800 Mann zur Vermehrung der englischen Armee für unbedingt nothwendig erklärt. Er wollte in ihnen einen den amerikanischen Riflemen ebenbürtigen, wenn nicht überlegenen Gegner schaffen. Der englische Oberbefehlshaber stimmte dem deutschen General bei, dessen leichte, von Donop geführte Truppen soeben die Siege bei Flatbush und Brooklyn entschieden hatten, und Suffolk bat sich in Folge dieser Gesuche sofort von Schlieffen die geforderte Anzahl, sowie 100 unberittene Husaren aus. Um sich den hessischen Minister geneigt zu machen, erklärte er ihm in einer Zuschrift vom 15. November 1776, daß der König von England den damals noch schwebenden Streit ob der an die Artillerie zu zahlenden Subsidien auf sich beruhen lassen und sich an den Geist des abgeschlossenen Vertrages halten wolle, daß Seine Majestät demnach, obgleich in demselben nichts über die Artillerie gesagt sei, die Subsidie für das Korps von 12,000 Mann im Verhältniß der drei Kompagnien Artillerie vermehren werde.
Für Schlieffen war dies eine Zugeständniß nur eine Aufforderung, ihrer noch mehrere zu verlangen. „Der Landgraf freut sich — antwortet er am 25. November 1776 — daß die Schwierigkeiten wegen der Subsidien der Artillerie endlich gehoben sind und hofft, daß seine Hospitalforderungen jetzt auch bald geordnet werden. (Es geschah, wie oben berichtet, im folgenden Mai.) Er wird sein Möglichstes thun, die 800 Jäger zu liefern. Sein eigenes Land hat deren allerdings nicht genug, allein Deutschland wimmelt davon. Wir werden sie in den benachbarten Staaten anwerben, falls nicht die Furcht vor der Seereise hindernd dazwischen tritt. Wir wollen übrigens gleich mit der Werbung anfangen, um zu sehen, wie schnell wir Erfolg haben werden. Der Landgraf will nur Freiwillige; das dauert etwas länger. Wir müssen also möglichst viel Zeit haben.“
Als Faucitt Anfang Dezember 1776 zum Abschluß des Vertrages wegen der Jäger in Kassel ankam, war der Landgraf bereits nach Italien abgereist. Indessen hatte Schlieffen Vollmacht, in seinem Namen zu handeln und abzuschließen. „Es ist ein Glück für Sie — sagte er dem gläubigen englischen Kommissar bei dessen erstem Besuche — daß Sie nur mit mir zu thun haben, denn der Landgraf ist äußerst übel gelaunt und in einer sehr veränderlichen Gemüthsstimmung (most exceedingly whimsical and uncertain in his homours and dispositions); es ist daher schwer mit ihm fertig werden.“ Diese Eröffnung bedeutete natürlich nichts als neue außerordentliche Forderungen, die der gute Faucitt, wie wir gleich sehen werden, ebenso natürlich bewilligte.
„Ich habe — schreibt Faucitt am 16. Dezember 1776 aus Kassel an Suffolk — mit Schlieffen abgeschlossen und lege den Vertrag bei. Heister und Donop wollen keine Husaren, sondern berittene Jäger, wie sie im letzten Kriege hier verwandt wurden. Ich habe sie deshalb statt der Husaren engagirt. Für jeden Mann werden (außer dem gewöhnlichen Werbegeld von dreißig Kronen) noch fünfzehn Kronen Extra-Werbegeld bezahlt, da Sättel, Säbel, Pistolen, Sporen, Schuhe &c. außerdem geliefert werden müssen. Die Löhnung beginnt mit dem Tage der Aushebung. Ich wollte sie sieben oder fünfzehn Tage vor dem Abmarsch festsetzen, mußte aber nachgeben, weil das Korps vorher noch gar nicht bestanden und die Kosten seiner Aushebung ganz ausschließlich auf den Landgrafen fallen. Die Jäger werden hier erst geprüft werden, ob sie tauglich sind, und Anfang Februar marschfertig sein. Ich werde sie die Weser hinunter schicken.“
Uebrigens war kaum die erste Hälfte dieser Jäger Mitte März 1777 marschfertig. „Wir thun, was in unseren Kräften steht — schreibt Schlieffen am 24. März 1777 an Faucitt — für die Aushebung und Ausrüstung der Truppen, namentlich der Jäger; ein Mann kostet uns jetzt mehr als Ihre dreißig Kronen. Angesichts der großen Zahl, die wir marschiren lassen, thut man uns in London Unrecht, wenn man nicht mit uns zufrieden ist. Man legt uns fast überall Hindernisse in den Weg. Die Hannoveraner behandeln uns, als ob wir zu Gunsten der Amerikaner aushöben. Wir haben deshalb unsere Rekruten-Depots soweit als möglich von der hannöver'schen Grenze weg verlegen müssen. Die Jäger kommen äußerst langsam und werden nur sehr allmälig vollzählig. Die gleichzeitige Aushebung in Hanau und die „catastrophe choquante“ bei Trenton, die hier mit den größten Uebertreibungen bekannt wird, verzögern unsere Operationen sehr. Viele von diesen Schurken verschwinden wieder, nachdem sie eben eingekleidet sind. Die Nachbarschaft von Hannover sichert ihnen alle nur denkbaren Vortheile.“
Faucitt musterte diese ersten Kompagnien erst am 26. März in den englischen Dienst ein, worauf sie sofort eingeschifft wurden. „Die Jäger — sagt er — sehen gut aus. Es sind kräftige Leute; einige von ihnen zwar sehr alt, allein da sie im Walde aufgewachsen, äußerst gewandt; andere dagegen sehr jung, und wissen als Söhne von Förstern ausgezeichnet mit dem Gewehr umzugehen. Ihre Waffen und ganze Equipirung fand ich sehr gut. Eine Kompagnie darunter waren berittene Jäger.“
Die Beschaffung des Restes nahm noch längere Zeit in Anspruch. Der Landgraf bot deshalb, um die Rekrutirung zu beschleunigen, am 20. März 1777 statt des bisher gezahlten einen Friedrichsdors für jeden fremden Jäger, der sich vor dem 15. April anwerben ließ, vier Friedrichsdors und für jeden gebornen Hessen drei Friedrichsdors Handgeld. Auf diese Weise setzte er sich in den Stand, die bedungene Zahl bis Ende Mai zu liefern. Faucitt fand dies Mal, als er die letzten Kompagnien am 26.Mai in Bremerlehe einschiffte, schon mehr Vagabonden und sonstige lose Gesellen unter ihnen, „da die hessischen Behörden jeden armen Teufel, den sie betrügen können, einfangen und uns aufhalsen. Es ist deshalb unbedingt nöthig, daß für die Zukunft ein besserer und genauerer Plan für die Rekrutenlieferung vereinbart wird, denn sonst erhalten wir nur Schund.“
Natürlich wurde die Verlegenheit mit jedem Tage größer; die englischen Anforderungen wuchsen im Verhältniß zu den bereits geleisteten Truppenlieferungen in geometrischer Proportion. Nicht allein die Rekruten mußten geliefert, sondern auch die Gefangengenommenen ersetzt werden. In Folge des Verlustes von 933 Hessen bei Trenton gab sich der Landgraf besondere Mühe, „Seiner Majestät seine Anhänglichkeit und seinen Eifer für den englischen Dienst von Neuem zu beweisen und den Verlust von Mannschaften und Waffen möglichst schnell zu ersetzen.“ Allein England brauchte jetzt die Soldaten schneller und zahlreicher als Deutschland sie liefern konnte. Um die Chikanen seitens der rheinischen Fürsten für die Zukunft zu vermeiden, wurde das kassel'sche Rekruten-Depot von Rheinfels nach Ziegenhayn verlegt.
Am 14. Dezember 1777 verlangte der englische General-Adjutant Harvey nicht weniger als 1230 Hessen-Kasseler zur Kompletirung ihrer zusammengeschmolzenen Regimenter, von denen u.A. eins, ein Grenadier-Regiment allein, im März und April 1777 zu New Brunswick in New Jersey wegen schlechter Hospital-Einrichtungen 300 Mann am Faulfieber verloren hatte. Gleichwohl wurden die Ersatzmannschaften fast alle und sogar ziemlich pünktlich geliefert. War doch der Gewinn ein ungeheurer! Man stahl eben die Unglücklichen aus aller Herren Länder zusammen. Wer sich ein treues und richtiges Bild von den in Bewegung gesetzten Mitteln und von den auf diese Weise gepressten Menschen machen will, der lese die einfache, nirgend übertreibende, darum doppelt ergreifende Schilderung eines der Opfer des fürstlichen Menschenraubes nach; er findet sie in der Selbstbiographie eines deutschen Dichters, Johann Gottfried Seume's.