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Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika

Fünftes Kapitel.

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Faucitt hatte kaum seine ersten Geschäfte in Kassel beendigt, als er am 2. Februar nach Hanau eilte, wo er bereits am 5. Februar 1776, dem Tage nach seiner Ankunft, mit Wilhelm, dem Erbprinzen von Kassel und regierenden Grafen von Hanau, einen Vertrag abschloß.

Die Grafschaft Hanau war im Jahre 1736 an Kassel gefallen und seitdem von den kassel'schen Erbprinzen als selbständiges Fürstenthum verwaltet worden. Wilhelm I. — der Großvater des letzten Kurfürsten von Hessen-Kassel — war als neunjähriger Knabe 1754 nach Hanau gekommen und wurde 1764 selbständiger Regent des Ländchens. Sein Vater hasste ihn, trotzdem daß, oder vielleicht nur weil er ihm ähnlich war. Er theilte alle schlechten Eigenschaften mit ihm und fügte dazu noch einige neue, eine wo möglich noch gröbere Sinnlichkeit, den Mangel jeder persönlichen Würde und den schmutzigsten Geiz. Selbst der Schein der Bildung und Kunst war ihm zuwider; er war eine rohe Unteroffiziersnatur, die nur den Kamaschendienst kannte.

Unter seinen vier und siebenzig unehelichen Kindern haben sich die Gebrüder Haynau eine traurige Berühmtheit erworben. Seine langjährige Maitresse war ein Fräulein von Schlotheim, die später zur Gräfin Hessenstein erhoben, ihm allein zwei und zwanzig Kinder und zwar, wie sie selbst ihrer Erzählung im spätern Alter hinzuzufügen pflegte, alle ohne Liebe gebar. Dieser Fürst hatte übrigens ein sehr einfaches Mittel erfunden, seine unehelichen Sprößlinge zu versorgen. Er vertheuerte den Preis des von den Unterthanen aus den Salinen zu beziehenden Salzes um einen Kreuzer auf den Sack und belehnte den Neugeborenen mit dieser Rente. Die Schlotheim weigerte sich anfangs, den Lüsten des Landgrafen zu dienen, ward an diesen aber von ihren Eltern, als sie entflohen war, zurückgeliefert. Eine Kasseler Dame erzählte einer Freundin im Auslande die Geschichte von der gewaltsamen Entführung des Fräuleins von Schlotheim, deren anfängliche Weigerung und Flucht, sowie ihre durch die eigenen Eltern bewirkte Auslieferung an den Landgrafen. Als die Fremde ihre Entrüstung über dieses Betragen der Angehörigen nicht verbergen konnte, erwiderte die Dame unbefangen: „Aber der hessische Adel durfte sich doch diesen Vortheil nicht entgehen lassen.“ Auch ein Ehrenkranz zur Verherrlichung dieser verarmten Junker, die später, gesinnungslos und gemein wie sie waren, mit einem französischen Abenteurer, wie Hieronymus Napoleon, morgen wieder „loustick“ zu sein, sich zur höchsten Ehre rechneten!

Der Prinz nun, mit welchem Faucitt zu thun hatte, ist derselbe Wilhelm, der 1785 als Landgraf seinem Vater folgte, der 1803 Kurfürst ward und als solcher von Napoleon 1806 weggejagt wurde („das hessen-kassel'sche Haus hat seine Unterthanen seit vielen Jahren an England verkauft, und dadurch hat der Kurfürst so große Schätze gesammelt; dieser schmutzige Geiz stürzt nun sein Haus“ — heißt es wie zum Hohne im 27. Bulletin) derselbe hochgesinnte Fürst, der den zu seinen Gunsten unternommenen Dörnberg'schen Aufstand mit ein paar Hundert Dukaten baar bezahlen zu können glaubte, derselbe stolze Souverain, der Stein um Entschuldigung bitten mußte, daß er ihm seinen Orden anzubieten gewagt hatte; derselbe 1814 zurückgekehrte legitime Landesvater, der Zopf und Perrücke in Hessen wieder einführte und die Geschichte der letzten sieben Jahre als nicht geschehen behandelnd, durch seinen Starrsinn und seine Beschränktheit unsägliches Unheil und Elend über sein Volk brachte.

Als Faucitt nach Hanau kam, war Prinz Wilhelm noch ein junger Mann von kaum ein und dreißig Jahren, der unter der strengen Zucht der Mutter aufgewachsen, seinen eigentlichen Charakter noch wenig herauskehrte, durch Unterwürfigkeit zum Ziele zu gelangen suchte und vor Allem dahin strebte, Georg III., dem königlichen Onkel, seinem „hochherzigen Beschützer und erhabenen Herrn“ zu gefallen. Er versteckte seine Geldgier und Habsucht unter der Maske der Uneigennützigkeit und der prinzipiellen Ueberzeugung von der Gerechtigkeit der königlichen Sache, bot deshalb auch, was er hatte, ganz umsonst an, natürlich nur, um von seinem reichen Patrone den doppelten und dreifachen Kaufpreis als Geschenk zu erhalten. Es giebt kaum eine demüthige und erniedrigende Wendung in der englischen und französischen Sprache, deren sich der Prinz in seinem Briefwechsel mit dem König von England und dessen Minister nicht bedient hätte, um sich deren Wohlwollen, Gnade und Schutz zu sichern. Der alte Landgraf, so sehr er feilschte und handelte, wahrte wenigstens überall seine persönliche Würde und imponirte sogar Faucitt und Lord Suffolk durch sein knappes und vielfach schroffes Wesen; der Sohn dagegen erniedrigte sich, um selbst den kleinsten Vortheil zu erlangen, zum willenlosen kriechenden Supplikanten, zum aufdringlichen Bettler. So erscheint der Charakter des jungen Mannes widerwärtig und bemitleidenswerth zugleich.

Prinz Wilhelm war übrigens kaum von der Verlegenheit des Königs von England unterrichtet, als er, wie wir im dritten Kapitel gesehen, diesem bereits am 19. August 1775 in den servilsten Redensarten ein Regiment sogenannter Hülfstruppen anbot. Suffolk hatte sich nicht mit der Beantwortung dieser Zuschrift beeilt, sondern Faucitt beauftragt, erst dann nach Hanau zu gehen und Gebrauch von dem Angebote zu machen, nachdem er sich die Hülfe des lieferungsfähigern Herzogs von Braunschweig und des noch lieferungsfähigern Landgrafen von Kassel gesichert haben würde. Von letzterer Stadt aus setzte Faucitt den Prinzen von seiner Mission und seinem demnächstigen Besuche in Kenntniß. So fand er denn in Hanau auch nicht die mindeste Schwierigkeit und konnte nach braunschweigischem oder kassel'schem Muster kaum vier und zwanzig Stunden nach seiner Ankunft einen Vertrag mit dem Erbprinzen abschließen. Dieser verpflichtete sich darin, bis zum 20. März spätestens ein Infanterie-Regiment von 668 Mann marschfertig zu machen und der Krone England für die Dauer des amerikanischen Krieges zu überlassen. Er erhielt dafür dreißig Kronen Werbegeld für jeden, von Faucitt als diensttüchtig angenommenen Mann und die Zahlung der englischen Löhnung fünfzehn Tage vor dem Abmarsche zugesichert; ein Todter oder je drei Verwundete, die gleich einem Todten galten, wurden ebenfalls mit dreißig Kronen vergütet, und außerdem ward dem Prinzen unter denselben Bedingungen wie Kassel eine doppelte Subsidie von 25,050 Kronen Banko im Verhältniß von 668 Mann eventuell selbst noch ein Jahr nach Rückkehr der Truppen in die Heimath gezahlt.

„Ich kam hier gestern von Kassel an — schreibt Faucitt am 5. Februar 1776 aus Hanau an Suffolk — gab mich sofort an's Werk, wurde dem Erbprinzen vorgestellt und kann Ihnen heute bereits den Vertrag einsenden. Der Minister von der Malsburg ging auf Befehl seines Herrn ohne Weiteres auf alle meine Bedingungen ein und zeigte sich sehr wenig interessirt. Ich bewilligte ihm aus diesem Grunde auch die vierzehntägige Löhnung vor dem Abmarsch der Truppen und den Bezug der Subsidie noch für ein Jahr nach der Rückkehr derselben in ihre Heimath. Dem außerordentlichen, ja ungestümen Eifer Sr. Hoheit, die Wünsche Sr. Majestät zu erfüllen, vermag ich kaum gerecht zu werden. Das Regiment kann übrigens erst Mitte nächsten Monats marschfertig sein. Der Prinz zeigte es mir heute Morgen bei der Parade. Ich muß gestehen, daß ich seit langer Zeit keinen schönern Truppenkörper gesehen habe; alle Soldaten sind Eingeborene des Landes und prächtig ausgerüstet, sie handhaben ihre Waffen ausgezeichnet und marschiren wie alte gediente Leute. Der Prinz war selbst in den verschiedenen Aemtern, um die Rekruten auszusuchen und das Korps zu kompletiren. Ich halte es für das Beste, daß es den Rhein herunter befördert und in Wilhelmstadt, Rotterdam oder Helvetsluys eingeschifft wird. Ein Rheinschiffer will den ganzen Transport von hier bis Nimwegen für zwei holländische Gulden per Kopf übernehmen und das Regiment in sieben bis acht Tagen vom Zeitpunkte der Abreise an in Nimwegen abliefern. Der Prinz ist ganz damit einverstanden, umsomehr als auf dem Marsche durch Hessen-Kassel voraussichtlich viele Soldaten desertiren würden. Wenn Sie mit diesem Plane einverstanden sind, so senden sie gefälligst Ihre Instruktionen an Sir Joseph Yorke im Haag, damit dieser das Regiment von Nimwegen aus weiter befördern läßt.“

Bereits am 23. Februar sandte Suffolk den genehmigten Vertrag zurück und beauftragte Faucitt, den Abmarsch der Truppen den Rhein hinunter soviel als möglich zu beschleunigen. Die Transportschiffe sollten am 20. März in Wilhelmstadt sein, wo zugleich der Oberst Rainsford als königlicher Kommissär das vom Obersten Gall kommandirte Regiment in den englischen Dienst einzumustern hatte.

Die Beförderung dieser und aller späteren Truppen auf dem Rhein war mit ungleich mehr Schwierigkeiten verknüpft als der Marsch der braunschweigischen und kasselschen Soldaten an die Mündung der Weser. Diese hatten nur ihr eigenes und englisch-hannöversches Gebiet zu berühren und konnten im Nothfalle die paar Quadratmeilen bei preußisch Minden umgehen, waren also von keiner fremden Erlaubniß abhängig, während die Hanauer und später die Anspacher die Territorien von wenigstens einem Dutzend größerer und kleinerer Landesherren passiren mußten, ehe sie nach Holland gelangten. Da lagen auf ihrem Wege von Mainz bis hinter Düsseldorf die Staaten der drei geistlichen Kurfürsten Mainz, Trier und Cöln und des Kurfürsten von der Pfalz, das Königreich Preußen von Duisburg bis Emmerich, die freie Reichsstadt Köln und verschiedene kleine Gebiete, wie Neuwied. Wenn man sich auch nicht viel um die letzteren kümmerte, so mußte man doch, um späteren Belästigungen und Unterbrechungen der Reise vorzubeugen, vorher die Erlaubniß der erstgenannten größeren Uferstaaten für eine freie Passage der Truppen einholen. Die englischen Werbe-Offiziere, welche sich am Rhein umhertrieben, waren wegen ihrer Gewaltthätigkeit und Rohheit gar nicht gut angeschrieben und hatten sogar ihre Regierung oft in äußerst unangenehme Verlegenheiten verwickelt. So war noch im Herbste 1775 der englische Major Masters de Savage von dem Kommandanten von Deutz aus diesem Orte verjagt und sein Werbe-Depot geschlossen worden, sodaß der englische Gesandte für gut fand, ihn zu desavouiren. In Mülheim am Rhein wurden im Januar 1776 von den pfälzischen Truppen dreiundzwanzig für das 60. englische Regiment gestohlene Rekruten angehalten und nach Düsseldorf in Sicherheit gebracht. Als die kaiserliche Regierung in Wien von den bevorstehenden englischen Truppenankäufen hörte, erließ sie an alle ihre Gesandte im Reich den Befehl, den englischen Werbe-Offizieren so viel Hindernisse als möglich in den Weg zu legen, und schrieb im gleichen Sinne an die geistlichen und weltlichen Fürsten am Rhein. „England — hieß es in der betreffenden Zuschrift — habe mit dem Reiche so wenig Verbindung als Rußland oder Spanien, und keine dieser Mächte dürfe im Reiche rekrutiren.“ Dieser kaiserliche Befehl wollte an sich wenig bedeuten, da ihm die Mittel zu seiner Erzwingung fehlten; allein es war Gefahr vorhanden, daß sich die Reichsfürsten dahinter steckten, um England Schwierigkeiten zu bereiten. Denn eine feststehende, politische Tradition oder ein bestimmtes Vertragsverhältniß gab es zu jener Zeit noch nicht. Jeder Fürst handelte in jedem einzelnen Falle nach Belieben, gerade wie die Laune oder sein Vortheil es bedingte.

Der bei dem kur-kölnischen Hofe in Bonn beglaubigte englische Gesandte Cressener erhielt deshalb, sobald die Reiseroute des hanauschen Regimentes feststand, Befehl, die betreffenden Höfe zu sondiren und im Verein mit dem Erbprinzen ein offizielles Gesuch um Passirung der Truppen an sie zu richten. Dies Mal wurde demselben überall bereitwilligst entsprochen. Das Regiment hatte Hanau am 15. März verlassen, fuhr am 16. Abends bei Mainz vorbei und langte am 18. März in Bonn an. Es kam hier so früh an, daß die Erlaubniß des Königs von Preußen auf die Bitte um freie Fahrt durch sein Gebiet noch nicht eingetroffen sein konnte. Auf Cressener's Anfrage erklärte sich aber der Kommandant von Wesel, General von Salenmon, bereit, das Regiment in Anbetracht des guten zwischen Berlin und London herrschenden Einvernehmens ungestört das preußische Gebiet passiren zu lassen; dagegen müsse, da ihn die Steuer nichts angehe, das Gepäck untersucht und von der Kontrebande Zoll bezahlt werden, den aber, wie er sicher glaube, die Kriegs- und Domainen-Kammer in Kleve später dem englischen Könige zurückerstatten werde. Auf diese Zusicherung hin wagte sich das Regiment auf preußisches Gebiet, erlegte 200 Pfd. zur Deckung der etwaigen Steuer und fuhr am 21. März unbelästigt bei Wesel vorbei, wo übrigens am Tage zuvor die Erlaubniß von Berlin eingetroffen war. Auch die zur Sicherheit deponirten 200 Pfd. wurden später auf Befehl des Königs von Preußen zurückbezahlt.

Von Rainsford in Emmerich in Empfang genommen, trafen die Hanauer am 22. in Nimwegen an. Er ließ sie noch am Abend Revue passiren und hatte die Genugthuung, in ihnen eines der schönsten Regimenter, die er je gesehen, zu finden. Es fehlte auch nicht ein Mann, nicht ein Einziger war krank. Er konnte jedoch bei dieser Gelegenheit den Soldaten den Eid der Treue nicht abnehmen, da, wie er hinzufügte, es gegen ihr religiöses Gewissen sei, einen Eid zu leisten, wenn sie nicht einen Tag vorher gefastet hätten. Er ließ sie deshalb erst am andern Morgen durch die Auditeure in den englischen Dienst schwören. Darauf wurde das Regiment auf Schuyten eingeschifft und kam am 25. März nach Wilhelmstadt. Am 26. März ward seine Einschiffung vollendet. „Alles ging glücklich — schließt Rainsford seinen Bericht — von Statten. Der Geist der Truppen ist vortrefflich. Hoffentlich werden sie noch heute Abend abfahren, da der Wind gut ist.“

In demselben Briefe vom 17. März 1776 (Siehe Anhang), in welchem der Erbprinz von Hessen dem König von England, seinem „großherzigen Beschützer und edlen Wohlthäter,“ den Abmarsch seiner Soldaten anzeigte, bot er demselben noch eine Kompagnie Artillerie von 120 Mann und sechs Geschützen an, die von einem ausgezeichneten Kapitaine befehligt sei und gegen Ende April marschfertig sein könne. Er wollte nicht — sagte er — an Eifer hinter seinem Vater, dem Landgrafen, zurückstehen, der ja auch noch ein Korps Artillerie über den ursprünglichen Vertrag hinaus an England geliefert habe. Der König nahm, trotzdem daß die Stärke der Artillerie im Verhältniß zum hanau'schen Regimente zu groß war, das Anerbieten am 2. April an, weil er mit der bisherigen ehrenwerthen Aufführung und anständigen Vertrags-Erfüllung Seitens des Prinzen zufrieden sei. Faucitt erhielt also Anweisung, einen neuen Vertrag mit demselben abzuschließen, und that so am 25. April, wo er zugleich den Hauptvertrag mit ihm auswechselte.

„Baron Malsburg — schreibt Faucitt am 26. April 1776 an Suffolk — kann sich gar nicht darüber trösten, daß für diese Kompagnie Artillerie keine besonderen Subsidien bewilligt werden sollen, und meint, daß er mit dem Werbegeld zu kurz komme, da die Ausrüstung der Mannschaft zu viel koste. Ich habe sie heute gemustert. Die Leute sind tüchtig, kräftig und stark und sehr gut für ihren Dienst eingeübt. Der Prinz ließ sie in meiner Gegenwart mit den für Amerika bestimmten Geschützen exerziren. Sie haben neue Uniformen, neue Säbel, keine Gewehre, nach dem vom König von Preußen empfohlenen Muster, welches vom Landgrafen sowohl als vom Erbprinzen aufs Aengstlichste und Gewissenhafteste nachgeahmt wird. Die Kompagnie kann in drei Wochen marschfertig sein; ihre Löhnung beginnt vierzehn Tage vor dem Abmarsch. Ich habe ihren Transport bis Helvetsluys für 150 Pfd. verdungen.“

Wie aus diesem Briefe hervorgeht, wollte die englische Regierung für die Artillerie keine weitere Subsidie zahlen; der Erbprinz bestand aber auf einer solchen. Um sich Suffolk für seine Wünsche geneigt zu machen, schrieb er ihm am 1. Mai einen Brief in englischer Sprache, dessen entsetzlicher Stil und halsbrechende Wortbildung selbst über die Grenzen der Komik hinausgreifen. Suffolk lehnte höflich ab, lobte den Prinzen aber ob seiner im Englischen bewiesenen Fertigkeit (Siehe Anhang). Dem Minister von Malsburg dagegen erklärte der englische Staatssekretär kategorisch, die Verträge, wie sie abgeschlossen seien, lägen einmal dem Parlamente vor, könnten also nicht mehr geändert werden; der Erbprinz erhalte ohnehin schon im Verhältniß so viel als der Landgraf, weshalb von einer Vermehrung einer Subsidie wegen der gelieferten Artillerie gar nicht die Rede sein könne.

In einer vertraulichen Note an Faucitt sagt Suffolk dagegen, daß er Willens sei, den Erbprinzen in irgend einer andern Art zufrieden zu stellen. „Ich wollte — schrieb er in seinem Briefe vom 7. Mai 1776 — für spätere Gelegenheiten und für die anderen Höfe keinen Präzedenzfall schaffen. Nur die Gefahr, daß von unseren Verhandlungen anderswo etwas verlautete und daß ähnliche Ansprüche geschaffen würden, hat mich bewogen, des Baron Malsburg Begehr in viel stärkeren Ausdrücken abzulehnen, als ich eigentlich meine. Sie können ihm das sagen, müssen ihm aber Stillschweigen anempfehlen.“

Für Malsburg und seinen Herrn war dieser Wink natürlich nicht verloren. Sie erklärten sofort, daß man sich auf ihre Verschwiegenheit unbedingt verlassen könne, und daß ihnen jedes Arrangement recht sei, welches sie nur entschädige. Die Art und Weise der Schadloshaltung selbst sei ihnen vollständig gleichgültig; vielleicht werde sich eine Verlängerung der Subsidienzahlung als das geeignetste Mittel zu einer Verständigung empfehlen. Malsburg schlug deshalb Faucitt vor, den zwölften Artikel des Vertrages dahin abzuändern, daß die hanau'schen Truppen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland statt der bisherigen zwölf Monate noch sechs und mehrere Jahre im englischen Dienste bleiben sollten. „Wir wünschen — so schloß er seinen Brief am 18. Mai — für diese Zeit nicht die ganze Subsidie, sondern nur eine Friedenssubsidie, sehr mäßig, gerade hinreichend, um im Frieden ein Regiment vollzählig und auf dem Kriegsfuß zu erhalten, und immer bereit, wieder in die Dienste des Königs zu treten. Wir verlangen also nur so viel, als die englischen Regimenter auf dem Friedensfuß beziehen. Diese Gunst wird den übrigen Höfen gegenüber keine üblen Folgen nach sich ziehen. Man kann ihnen dann der Wahrheit gemäß versichern, daß für die Artillerie des Erbprinzen keine Extrasubsidie gezahlt ist. Wenn der Frieden wieder hergestellt und in England Alles ruhig sein wird, muß es dem Ministerium ein Leichtes sein, die nothwendigen Fonds für eine so kleine Ausgabe zu finden und sie unter einer andern Rubrik als der gegenwärtigen durchzubringen, wo man schon so viele außerordentliche Kosten hat, um einen theuern Krieg zu führen.“

Der Erbprinz sandte selbst diese Vorschläge an Suffolk ein und bevorwortete sie in einem servil schmeichlerischen Briefe (Siehe Anhang). Wenn anders seine „erbliche Kenntniß“ der englischen Sprache sich deutsch richtig deuten läßt, so sagt er: „Meine Zuneigung und unterthänigster Respekt vor dem Besten der Könige hält jeden Gedanken an mein eigenes Interesse von mir fern. Seiner Majestät besondere Huld giebt mir die Versicherung, daß Sie es nicht übel nehmen wird, wenn ich selbst nach dem Erlöschen des gegenwärtigen Vertrages den Wunsch habe, noch in einer gewissen militärischen Verbindung mit Seinem Dienste zu bleiben. Ich hoffe, Mylord, Sie werden mein Verlangen nicht zu weit gehend finden und aus diesem Grunde bitte ich Sie, mein Gesuch mit Ihrem ganzen Ansehen zu unterstützen. Meine Dankbarkeit gegen Sie wird ohne Gränzen sein und kann nur der vorzüglichen Hochachtung gleichstehen, mit welcher ich Ihr gehorsamster und zu Dank verpflichteter Diener bin.“

Die doppelten Subsidien für die 668 Hanauer betrugen jährlich 25,050 Kronen Banko, d.h. 37½ Kronen pro Kopf; sie würden also für die nachträglich gelieferten 120 Artilleristen 4500 Kronen pro Jahr ausgemacht haben. Wenn sich nun der Erbprinz erbot, auf diese Summe unter der Bedingung zu verzichten, daß ihm eine einfache Subsidie wenigstens noch sechs Jahre nach beendigtem Kriege gezahlt werde, so verlangte er mit anderen Worten 12,525 Kronen pro Jahr, also eine Extrazahlung von mindestens 75,150 Kronen auf sechs Jahre. Wäre der englische Minister darauf eingegangen, so würde er trotz der unerwarteten langen Dauer des Krieges an 40,000 Kronen selbst über die doppelten Subsidien hinaus verloren haben. Dieser aber wählte schließlich von zwei Uebeln das Geringere und entschloß sich gegen Ende des Jahres 1776, dem Erbprinzen für die Artillerie verhältnißmäßig dieselbe Subsidie zu zahlen, die er für sein Regiment erhielt. Serenissimus empfing also fortan 4500 Kronen pro Jahr mehr.

Die Artillerie war übrigens schon am 15. Mai von Hanau abgegangen und, ohne den mindesten Schwierigkeiten auf der Passage rheinabwärts zu begegnen, am 24. Mai in Nimwegen angekommen. Rainsford musterte sie am letztgenannten Tage in den englischen Dienst ein und schiffte sie, sowohl mit den Leuten als mit ihrer Ausrüstung sehr zufrieden, am 27. Mai bei gutem Winde nach ihrem Bestimmungsorte ein.

Uebrigens behielt der Erbprinz von Hanau nicht den ganzen Profit für sich, den er aus seinen Unterthanen zog. Dem erhabenen, vom Vater in Kassel gegebenen Beispiele folgend, bewilligte auch der junge Serenissimus, um dem Lande einen Beweis seiner landesväterlichen Anerkennung für die ihm gebrachten Opfer zu liefern, einen Steuererlaß für die Dauer des amerikanischen Krieges. Wie aber der Sohn noch geiziger und geldgieriger als sein hochherziger Erzeuger war, so erstreckte er auch sein Wohlwollen nicht auf alle Unterthanen, sondern nur auf die Eltern und Eheweiber der im Kriege abwesenden Soldaten und Unteroffiziere. Derselbe Fürst, den wir eben noch dem Auslande gegenüber als einen Bedienten, als einen Gnade und Gewinn suchenden Bittsteller haben reden hören, läßt sich im Inlande, vor seinem eigenen Volke als Herr und Gnadenspender also vernehmen:

„Wenn Wir nun, nach der für alle unsere getreue Untertanen hegenden waren Landesväterlichen Huld und Gnade, nichts mer wünschen, als dieselben sammt und sonders, so viel es möglich ist, von unserer waren Landesväterlichen Zuneigung und Vorsorge tätig zu überzeugen, und ihnen ihr Schicksal auf alle Weise zu erleichtern, so haben wir aus höchsteigenem Antrieb und Bewegung uns entschlossen, den Eltern und Eheweibern sämmtlicher bei unserm hanauischen Regimente sowol als bei der Artillerie, dermalen in Amerika befindlichen Unteroffiziere und Gemeinen, einen gnädigsten Erlaß aller ihrer Herrschaftlichen Abgaben in der Weise angedeihen zu lassen, daß:

„I. Die Eltern und Eheweiber dieser unserer dermalen im Kriege abwesenden Untertanen, für ihre Person und Güter, von Entrichtung aller Kontribution, Steuern und sonstigen Landkassen-Abgiften an Geld und Früchten, desgleichen von allen und jeden übrigen zu unsern Cameral-Intraden gehörigen Geld- und Fruchtabgaben, sie mögen Namen haben, wie sie wollen (die Pacht- und Zinsgefälle allein ausgenommen, welche nach wie vor entrichtet werden müssen) von dem Tage des Ausmarsches des Regimentes und der Artillerie an gerechnet, bis zu deren Zurückkunft in die hiesigen Lande, befreit und entledigt sein sollen; wie dann auch

„II. Denjenigen Unteroffizieren und Gemeinen, welche keine Eltern mehr am Leben haben, oder auch ledigen Standes, und selbst rezipirte Untertanen sind, und ihre eigenen Güter besitzen, alsdann für sotane ihre Güter, die nämliche obenbestimmte Befreiung von allen und jeden Landkassen- und Rentkammer-Abgiften gnädigst hiermit erteilt ist.

„Da Wir aber nicht gemeint sind, den unserer fürstlichen Landkasse durch einen solchen Erlaß zur Bestreitung der notwendigen Bedürfnisse zu wachsenden Abgang auf unsere hiesige Lande wiederum ausschlagen, und unseren übrigen getreuen Untertanen durch Erhöhung ihrer bisherigen herrschaftlichen Abgaben aufbürden zu lassen: So soll, zu desto stärkerer Bewärung jener unserer gnädigsten Gesinnungen, ersagter Landcasse dieser Abgang aus unserer fürstlichen Cammercasse ersetzt und vergütet werden.

„Indem Wir uns nun ein wesentliches Vergnügen daraus machen, unseren getreuen Untertanen ein solches Merkmal unserer Gnade zufließen zu lassen, und dadurch unserer unveränderlichen Neigung, ihnen auf alle Weise wol zu thun, auch hierinnen folgen zu können: So leben Wir der zuversichtlichen Hoffnung, unsere getreuen Untertanen werden sich dieser Gnade und Woltat würdig zu machen, folglich auch die in unseren Kriegsdiensten dermalen abwesenden Soldaten sich bestreben, solche durch Treue, Mut und Tapferkeit, die allhier im Lande zurückgebliebenen Untertanen aber durch Rechtschaffenheit, Fleiß und wirtschaftliches Benehmen, zu verdienen suchen.“

Nach den zu Ende des vorigen Kapitels gemachten Bemerkungen ist jede Kritik dieses Erlasses vom 23. September 1776 überflüssig. Wenden wir uns darum sofort nach Waldeck, wohin sich Faucitt von Hanau aus begeben hatte.

Das Haus Waldeck hatte seit beinahe einem Jahrhundert im Soldatenhandel ausgezeichnete Geschäfte gemacht. Sein ältester und bester Kunde war Holland, und nur in Ausnahmefällen oder bei besonders günstigen Konjunkturen des Menschenmarktes überließ es seine Truppen an andere Mächte, wie z.B. im siebenjährigen Kriege an England. Dieser Handel lieferte auch den Chefs der Firma die Mittel zu einer grenzenlosen Verschwendung, ja er machte es möglich, daß sich die kleinen Fürsten von Waldeck vor den übrigen und mächtigeren Nachahmern des Versailler Treibens hervorthun und die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen konnten. Ihr Ländchen schien für sie nur zu dem Zwecke vorhanden zu sein, daß sie darauf zurückfielen, wenn sie von den noblen Passionen erschöpft und von Schulden gedrängt, das Leben im großen Stil zeitweise aufgeben mußten. Karl August, der Vater des Fürsten, mit welchem wir es hier zu thun haben, gelangte 1728 zur Regierung, trieb sich aber volle zwanzig Jahre in Frankreich und Italien herum, ehe er sich nur der Heimath erinnerte. In Venedig traf ihn Casanova in den Armen der Tänzerin Tintorella, der berühmtesten Kourtisane der Republik. Später wurde er holländischer Generalfeldmarschall und bewies große Tapferkeit. Eine im Jahre 1755 erlassene Verordnung bestimmte, daß alle Burschen, mit Ausnahme derer, welche studirten, Soldaten werden mußten, natürlich nur, um das Waldeck'sche Vaterland in Batavia und sonstigen holländischen Kolonien zu vertheidigen. Der Fürst war ein leidenschaftlicher Parforcejäger und machte sein ganzes Fürstenthum zu einem einzigen Wildpark. Die Bauern mußten den Befehlen der Jäger gehorchen, widrigen Falls sie empfindlich bestraft wurden. Sein Sohn Friedrich, der im Jahre 1743 geboren, von 1763–1812 regierte, war in Lausanne erzogen und machte zu seiner Ausbildung die große Tour durch Frankreich und Italien. Auch er trat, nachdem er zur Regierung gelangt war, gänzlich verschuldet als General der Infanterie in den Dienst der holländischen Republik. Schon 1767 beschwerten sich die Landstände über landesverderbliche gewaltsame Aushebung der Unterthanen und bewilligten dem Fürsten, um seiner Geldnoth nur einiger Maßen abzuhelfen und dem Uebel zu steuern, ein Geschenk von 10,000 Thalern.

Für einen so tief verschuldeten Mann, wie den Fürsten Friedrich von Waldeck, war der Ausbruch des amerikanischen Krieges eine wahre Wohlthat, denn er konnte hoffen, seinen zerrütteten Finanzen wieder aufzuhelfen, wenn es ihm gelang, einen Truppenlieferungs-Vertrag mit der englischen Krone abzuschließen. Er beeilte sich deshalb, wie wir oben gesehen, schon zu einer Zeit, wo deren Absichten noch nicht klar vorlagen, Lord Suffolk ein Regiment anzubieten. Der Brief ist vom 13. November 1775 datirt, also einen Tag älter als Faucitt's Instruktionen. „Mit Leib und Seele dem Monarchen ergeben — schreibt der Fürst aus Arolsen an Suffolk — dessen Minister zu sein Sie das Glück haben, halte ich es für meine Pflicht, was nur in meinen schwachen Kräften steht, aufzubieten, um wenigstens meinen guten Willen zu zeigen, wenn es sich um Seinen Dienst handelt. Ich nehme mir deshalb die Freiheit, Mylord, Sie gehorsamst zu ersuchen, Sr. Majestät versichern zu wollen, daß im Falle irgend welche Verhältnisse es nöthig machen, fremde Truppen anzuwerben, ich es als eine große Gunst Ihrerseits betrachten werde, wenn Sie ein Regiment von 600 Mann annimmt, das wie sein Fürst vor Verlangen brennt, sich für Sie (die Majestät) zu opfern.“

Suffolk nahm am 24. November das Anerbieten an und setzte am 19. Dezember den Fürsten davon in Kenntniß, daß Faucitt seiner Zeit nach Arolsen kommen und den betreffenden Vertrag mit ihm abschließen würde. Als der englische Kommissär am 28. Januar 1776 von Kassel aus in Arolsen anfragte, ob das Regiment bis Ende Februar marschfertig sein werde, erhielt er die Antwort, daß es frühestens im Mai so weit sein könne. Er reiste deshalb erst nach Hanau, um mit dem Erbprinzen den oben erwähnten Vertrag abzuschließen. „Ich fürchte — schreibt Faucitt am 5. Februar 1776 von Hanau aus an Suffolk — wir können auf das Waldeck'sche Regiment nicht rechnen. Der Fürst hat blos zwei Kompagnien in seinem Lande, die höchstens 200 Mann betragen und bisher nur dazu gebraucht wurden, um die Honneurs bei Hofe zu machen. Es ist sehr schwer, auf einer so kleinen Grundlage innerhalb so kurzer Zeit ein Regiment zu bilden. Vielleicht ist der Fürst auch unerwarteten Schwierigkeiten begegnet, um die bestimmte Anzahl aus seinen in holländischen Diensten stehenden Regimentern zu erlangen.“

Suffolk verlängerte dem entsprechend die Zeit für die Einschiffung des Waldeck'schen Regimentes; der Fürst aber versprach, es bis Ende April marschfertig zu haben. Am 18. März berichtete Faucitt, daß derselbe in den Vorbereitungen für den Marsch seiner Truppen bedeutende Fortschritte gemacht, daß er zum Ankauf von Uniformen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen einen Offizier nach Frankfurt gesandt habe, und daß das Regiment gewiß für den sofortigen Dienst tüchtig sein werde, vorausgesetzt, daß der Fürst bei dessen Bildung nicht zu rücksichtsvoll gegen seine eignen, eine Art Landmiliz bildenden Unterthanen gewesen sei. Mitte April war endlich Alles so weit, daß der Vertrag abgeschlossen werden konnte. Faucitt reiste also nach Arolsen ab und kam dort am 19. April an. „Ich wurde — schreibt er am 20. April an Suffolk — sofort dem Fürsten vorgestellt, der mich über den Fortschritt in der Bildung und über den gegenwärtigen, erfreulichen Zustand seines Regimentes so sehr zufriedenstellte, daß ich mich ohne jede Schwierigkeit mit dem Minister von Zerbst über die Hauptpunkte des abzuschließenden Vertrages verständigte. Heute haben wir die letzte Feile an denselben gelegt und das Geschäft abgeschlossen. Der Vertrag lautet gerade wie der hanauische; nur habe ich auf Bitten des Ministers, da die Ausrüstung des Regimentes die Finanzen des Fürsten völlig erschöpft hat, die erste Zahlung des Werbegeldes auf drei statt sechs Wochen nach dem Datum des Abschlusses und die zweite Zahlung auf zwei statt drei und einen halben Monat nach dieser Frist festgesetzt. Ebenso habe ich eingewilligt, zwei Geschütze mit vierzehn Kanonieren zu nehmen; sie sind aber nicht in den Subsidien mit einbegriffen. Das Regiment, welches in Korbach steht, muß laut der Versicherung des Fürsten ein sehr gutes sein, da Soldaten und Offiziere alle schon gedient haben. Es wird in der ersten Woche des Mai marschfertig sein.“

Faucitt würde vielleicht besser gethan haben, den Worten des Fürsten nicht so unbedingt zu trauen, da die Wirklichkeit sich von dessen rosigen Schilderungen sehr zum Nachtheile des Regiments unterschied. Statt am 6. Mai zu marschiren, wie zuletzt versprochen war, setzte es sich, einschließlich des Stabes 670 Mann stark, erst am 20. Mai in Bewegung. Dieser vierzehntägige Verzug stürzte den ganzen Einschiffungsplan um, den Faucitt für die zweite hessische Division gemacht hatte. Am 30. Mai endlich trafen die Waldecker in Bremerlehe ein, während Faucitt, dem von seiner Marschroute keine Mittheilung gemacht war, sie bei Vegesack suchen ließ. Indessen konnten sie am 2. Juni noch mit den übrigen Truppen nach Amerika eingeschifft werden. „Die vorderen und hinteren Glieder in diesem Regimente — schreibt Faucitt am 31. Mai 1776 an Suffolk — bestehen aus großen und gut gewachsenen Leuten, aber das Centrum aus halbwüchsigen, von der Grafschaft Waldeck gelieferten Jungen, die noch nicht alt und stark genug für den sofortigen Dienst sind und kaum das Gewehr tragen können. Ebenso fand ich sehr viele alte Leute vor. Dagegen sind die Uniformen und Waffen gut und neu; der Fürst hat daran keine Kosten gespart.“

Der Grund für die Verzögerung in der Absendung des Regimentes war sehr einfach. Der Fürst konnte es nicht so schnell kompletiren, als er gehofft und gewünscht hatte. Sein Land mußte schon zwei Regimenter in Holland vollzählig erhalten; bei einer Größe von kaum 20 Quadrat-Meilen mit etwa 30,000 Einwohnern war aber diese Leistung schon zu groß. Die armen Waldecker waren also gar nicht so übereilig, sich zu den Beschwerden des holländischen Dienstes noch die des amerikanischen aufzuladen. So blieb denn zuletzt nichts übrig, als zu den zwei vorhandenen Kompagnien Schloßbedienung im Fürstenthum und in den benachbarten geistlichen Staaten, wie namentlich im Bisthum Hildesheim, so viel alte Leute und halbwüchsige Jungen zu pressen, daß das Regiment nothdürftig gebildet werden konnte. Das erforderte aber viel Zeit, List, Gewalt und Ueberredung. Johann Georg Rauch, der Vater unsers großen Bildhauers, Christian Daniel Rauch, war damals Kammerdiener des Fürsten Friedrich von Waldeck. In einem Briefe, den er am 18. Januar 1778 an einen Schwager richtete, entschuldigt er seinen Herrn wegen des Menschenhandels. Es seien, sagt er, lauter Ausländer, bis auf Etliche, denn der Fürst wolle keine Waldecker hinschicken, „es sei denn, daß der Kerl partout mit will.“ Man sieht aus dieser kammerdienerlichen Entschuldigung, daß das schnöde Geschäft sogar in den untersten Kreisen der Gesellschaft unangenehmes Aufsehen machte. Der Fürst hatte eben nur noch über wenig Waldecker zu verfügen; wen er von seinen Unterthanen packen konnte, den ließ er sich so leicht nicht entgehen. Zu welchen niedrigen Mitteln Serenissimus greifen mußte, um 20,100 Kronen Werbegeld und 25,050 Kronen jährlicher englischer Subsidien zu erlangen, beweist der an die Pfarrer des Ländchens ergangene Befehl, wonach sie von der Kanzel herab ihre Pfarrkinder zum Anschluß an das nach Amerika verkaufte Regiment auffordern mußten. Im schroffen Gegensatze zu den bei dieser Gelegenheit gemachten schönen Versprechungen wurde den Soldaten der Preis der Gesangbücher von ihrer Löhnung abgezogen, das abzusendende Regiment aber wie ein Haufen Sträflinge von berittenen Landjägern an die Grenze bis auf die Weserschiffe in Beverungen eskortirt.

„Bis über die Grenze unsers Vaterlandes (Waldeck nämlich!) — so erzählt in seinem Tagebuche der Fourir Karl Philipp Steuernagel des Waldecker Regiments, ein verständiger Beobachter und zuverlässiger Berichterstatter — oder vielmehr bis Beverungen wurden wir mit einem Korps waldeckscher grüngekleideter Scharfschützen zu Pferde begleitet und bewacht. Diese vor's Regiment, besonders vor jeden rechtschaffenen Soldaten mißtrauische Veranstaltung gab bei den meisten zu allerhand Argwohn Anlaß, und solche trug auch sicher dazu bei, daß auf dem Marsche bis Beverungen verschiedene desertirten.“

„Freilich — fährt Steuernagel an einer andern Stelle fort — muß ich den Dienst einen Beruf nennen, obgleich der mehrere Theil dazu gezwungen, beschwätzt, beredet und so verleitet waren, ja sogar von den Kanzeln hierzu aufgefordert. Auf diese letzte Art soll denn auch dem Vernehmen nach der dreizehnte Vers aus dem vierundvierzigsten Psalm nicht unangeführt geblieben sein („Du verkaufest dein Volk umsonst und nimmst nichts darum“. Welcher Hohn!). Ich selbst erinnerte mich der Worte des alten Herrn Oberjägermeisters von Leliwa zum Oeftern, als derselbe, während wir am 2. Mai beim Abmarsch durch Arolsen marschirten, sagte: „Die hiervon wieder zurückkommen, will ich alle in Kutschen fahren lassen.“ Ich selbst glaubte damals noch allen hohen Gnadenversprechungen.“

Das waldecksche Regiment wurde am 2. und 3. Juni mit der zweiten hessischen Division eingeschifft und landete am 21. Oktober 1776 in New Rochelle bei New York. Die Seereise selbst muß schlimmer als das Fegefeuer gewesen sein. „Unsere Lagerstätten — erzählt Steuernagel — waren so enge eingerichtet, daß wir so hart aneinander liegen mußten, daß sich fast keiner vor dem andern rühren, noch weniger umwenden konnte. Sechs und sechs Mann hatten alle Mal einen Platz, ringsum von einem Brett umgeben, welcher fünf Fuß lang und sechs Fuß breit war. Wenn wir uns nun in diesem engen Behälter auf einer Seite mürbe gelegen hatten, so gab der Aelteste oder der das Kommando von diesen sechs Mann hatte, ein Zeichen, damit sich alle sechs zu gleicher Zeit auf die andere Seite legen konnten, und ohne dieses, da wir so gepackt liegen mußten, kamen wir doch zum Oeftern mit den Köpfen hin, wo wir zuvor mit den Füßen gelegen hatten oder fielen durch das starke Wanken des Schiffes aufeinander oder zum Oeftern aus unseren Betten heraus.

„Obgleich täglich Läuseparade gehalten wurde, so kam dies Ungeziefer doch durch die Länge der Zeit so häufig unter uns, daß sich sogar der Offizier nicht zu schämen brauchte, eine Laus auf seinem Rockärmel zu erhaschen und über Bord zu werfen. Die Ursache von dieser ekelhaften Gesellschaft auf dem Schiffe kam daher, weil der mehrste Theil der Soldaten lauter Leute waren, welche durch die in viele Gegenden ausgeschickten Werber waren zusammengebracht, mit keinem Hemde versehen waren, mithin die pro Mann empfangenen zwei Kommishemden nicht hinreichten, um einen so starken Besuch der Läuse abhalten zu können.“

Die Waldecker kamen kaum einen Monat nach ihrer Landung zuerst bei Fort Washington in's Feuer und verloren bei dieser Gelegenheit viele Leute. „Da hörte man — berichtet Steuernagel — die grausamsten Verwünschungen und Vorwürfe dieser unglücklichen Verwundeten, unter Berufung auf das allgemeine unparteiische Vergeltungsgericht, welche ich nicht wage hier anzumerken.“

In die offizielle Sprache des Fürsten übersetzt, hießen diese Flüche soviel, daß „seine Truppen vor Verlangen brannten, sich für Se. Majestät von Großbritannien zu opfern.“

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