Die christliche Zeit. (continued 2)
Reading edition
a. Die Natur achtet auf die passende Zeit.
So soll auch für den Unterricht stets die geeignete Zeit gewählt werden. Deshalb soll 1. in der Kindheit als dem Frühlinge des Lebens die Bildung beginnen; 2. hauptsächlich die Morgenzeit für die Studien benutzt und 3. der Unterrichtsstoff in einer Reihenfolge angeordnet werden, die der allmählich fortschreitenden Entwicklung des Kindes entspricht.
b. Die Natur schafft erst den Stoff herbei, ehe sie sich anschickt, ihm eine Form zu geben.
So soll auch im Unterricht dem ‚Wie‘ allemal das ‚Was‘, dem Formalen das Sachliche voraufgeschickt werden. Erst Dinge, dann Worte; erst Sachkenntnisse, dann Sprachstudien; erst Beispiele, dann Regeln. Alle für den unterrichtlichen Gebrauch erforderlichen Gegenstände (Bücher, Bilder, Tafel, Schreibzeug u. dgl.) sind vor Beginn des Unterrichts herbeizuschaffen und in Bereitschaft zu halten, damit während desselben keine Störungen eintreten.
c. Die Natur richtet den Stoff im voraus so ein, daß er für die Form empfänglich wird.
Ebenso soll auch der Schüler auf den Unterricht angemessen vorbereitet und für ihn empfänglich gemacht werden. Zunächst ist durch eine gute Schulordnung die äußere und innere Haltung des Schülers derart zu regeln, daß alles fern gehalten wird, was die Aufmerksamkeit ablenken könnte. Dann aber muß vor allem in dem Schüler Lerneifer und Interesse an der Schularbeit erregt werden. Dies kann geschehen 1. durch eine liebevolle Behandlung des Schülers von seiten des Lehrers, sowie durch einen fröhlichen Lehrton; 2. durch eine freundliche und anziehende Ausstattung des Schullokals; 3. durch ein interessantes, der kindlichen Natur entsprechendes Lehrverfahren (häufige Anwendung von Bildern und passenden Beispielen, Form des Wechselgesprächs).
d. Die Natur übereilt sich nicht und macht keine Sprünge;
sie schreitet langsam, lückenlos und stufenweis vom Leichten zum Schweren vorwärts. Ebenso soll es auch im Unterrichte sein.
e. Die Natur schafft alles in beständiger Verknüpfung (Konzentration).
Daher soll auch der Unterricht alles, was seiner Natur nach zusammengehört, im Zusammenhang behandeln und beständig aufeinander beziehen. „Die Worte sollen nur in Verbindung mit den Sachen gelehrt und gelernt werden, ebenso wie der Wein mit dem Gefäß, das Holz mit der Rinde, die Frucht mit der Schale verkauft und von einem Orte zum anderen geschafft wird.“ „Die Lese- und Schreibübungen müssen immer in geeigneter Verknüpfung miteinander verbunden werden; die A-B-C-Schützen sollen die Buchstaben schreibend lernen.“ Die Stilübungen sollen an den nebenlaufenden Unterricht angeknüpft werden. Es soll womöglich alles, was die Kinder im Unterrichte aufnehmen, von ihnen schriftlich wiedergegeben werden, „so daß der Griffel alles, was die Lektüre angesammelt hat, in Fleisch und Blut umsetzt“. Endlich sollen überall, wo es angeht, die Gründe und Ursachen für das, was gelehrt wird, angegeben werden.
f. Die Natur stärkt und fördert sich selbst durch häufige Bewegung.
So sollen auch im Unterricht die Schüler soviel wie möglich selbsttätig sein, um dadurch die Kräfte ihres Geistes zu stärken. Zu dem Zwecke ist namentlich die Lehrform des Dialogs zu empfehlen. Sie veranlaßt die Schüler zu eigenem Nachdenken und Sprechen, steigert somit ihre Denk- und Sprechfähigkeit. Außerdem gewährt diese Lehrform folgende Vorteile: 1. Der Lehrer erfährt leichter, ob alles Auseinandergesetzte richtig von allen aufgefaßt ist. 2. Das, was man in Gesprächsform von dem Lehrer erlernt, haftet besser, als was man im nackten Vortrag erzählen hört. 3. Sie regt zur Aufmerksamkeit an.[3] — Auch in zusammenhangender Wiedergabe des im Unterricht Behandelten sollen die Schüler fleißig geübt werden.
g. Die Natur bringt alles aus der Wurzel hervor, anderswoher nichts.
„Aus diesem Satze folgt, daß die Jugend recht unterrichten nicht heißt, ein Gemengsel von Worten und Ansichten den Geistern einpferchen, sondern ihnen das Verständnis der Dinge eröffnen.
Die Menschen müssen soviel als möglich nicht aus Büchern unterwiesen werden, sondern aus dem Himmel, der Erde, den Eichen und Buchen, d. h. die Dinge selbst kennen lernen und durchforschen, nicht nur fremde Beobachtungen und Zeugnisse über die Dinge. Alles muß soviel als möglich den Sinnen vergegenwärtigt werden: das Sichtbare dem Gesicht, das Hörbare dem Gehör, das Schmackhafte dem Geschmack, das Riechbare dem Geruch, das Berührbare dem Tastsinn.
Für die Notwendigkeit der sinnlichen Anschauung gilt ein dreifacher Grund: a. Der Anfang der Erkenntnis muß immer von den Sinnen aus geschehen. b. Die Wahrheit und Sicherheit des Wissens hängt ebenso nur von dem Zeugnis der Sinne ab. c. Der Sinn ist der treueste Haushofmeister des Gedächtnisses. Wenn ich nur einmal Zucker selbst gekostet, nur einmal ein Kamel selbst gesehen habe usw., so haftet alles das fest im Gedächtnis und kann nicht wieder entfallen. Daher sagt Plautus treffend: ‚Mehr gilt stets ein Augenzeuge als zehn, die nur vom Hören wissen.‘“
10. Schulzucht. „Das Sprichwort der Böhmen: ‚Eine Schule ohne Zucht ist eine Mühle ohne Wasser‘ ist ein wahres Wort. Wenn du nämlich einer Mühle das Wasser nimmst, so muß sie stille stehen; ebenso wenn du aus der Schule die Zucht entfernst, muß alles erschlaffen. Die beste Weise der Zucht lehrt die Himmelssonne, welche den wachsenden Dingen a. immer Luft und Wärme, b. oft Regen und Wind, c. selten Blitz und Donner spendet, und auch dieses nur zu ihrem Nutzen. In Nachahmung der himmlischen Sonne wird sich der Leiter einer Schule bemühen, die Jugend in der Bahn der Pflicht zu erhalten: a. Durch das beständige Beispiel, indem er von allem, wozu er die Schüler anleitet, sich selbst als das lebendige Vorbild zeigt. Ist dem nicht so, so ist alles übrige umsonst. b. Durch belehrende, ermahnende, scheltende Worte; jedoch so, daß man deutlich sieht, es geschehe alles aus väterlicher Zuneigung und der Absicht, allen zu nützen, niemand zu schaden. c. Wo diese gelinderen Mittel nicht ausreichen, muß man zu gewaltsameren Heilmitteln übergehen. Jedoch erteile der Erzieher die Strafe nicht deshalb, weil einer gefehlt hat (denn Geschehenes läßt sich nicht ungeschehen machen), sondern damit er in Zukunft nicht fehle. Ferner strafe er ohne Zorn und Haß, mit solcher Redlichkeit und Aufrichtigkeit, daß der Gezüchtigte selbst inne wird, die Strafe gehe aus der väterlichen Zuneigung des Lehrers hervor, und sie mit derselben Gesinnung aufnimmt wie der Kranke die bittere Arznei aus der Hand des Arztes. Endlich strafe er nicht wegen des Lernens, sondern wegen schlechter Sitten (namentlich, wenn der Zögling sich durch Unkeuschheit, Trotz und Bosheit verfehlt hat). Schläge und Streiche haben nicht die Kraft, in die Köpfe Liebe zu den Wissenschaften zu bringen. Die Studien, recht betrieben, locken durch sich selbst die Geister an. Wenn es nicht so ist, so tragen nicht die Schüler, sondern die Lehrer die Schuld daran, die es nicht verstehen, durch einen verständigen Unterricht die Geister zu fesseln. Durch die Gewaltmaßregeln, die sie nun anwenden, erzeugen sie nicht Liebe, sondern Widerwillen gegen das Lernen.“
4. Die pädagogische Bedeutung des Comenius.
Comenius hat zwar manchen Gedanken von seinen Vorläufern (Vives, Baco, Ratke) übernommen, aber er hat diese Gedanken weiterentwickelt, geklärt, vertieft und viele neue Gedanken hinzugetan. Seine wesentlichsten Verdienste um die Entwicklung des Schulwesens sind folgende.
1. Er hat den Begriff der Volksschule in der noch heute maßgebenden Weise bestimmt und damals schon ihre allgemeine Einführung als notwendig bezeichnet.
2. Er hat die sinnliche Anschauung und die Konzentration in ihrer Bedeutung für den Schulunterricht richtig erkannt und das Bild als Mittel der Veranschaulichung gefordert.
3. Er hat den Lehrplan der Volksschule durch die Gegenstände, die wir heute unter dem Namen ‚Realien‘ begreifen, erweitert.
Leider waren die Zeitverhältnisse, unter denen Comenius wirkte, so überaus traurig, daß von einer praktischen Durchführung seiner pädagogischen Ideen zunächst nicht die Rede sein konnte. Erst später haben seine Gedanken ihren Weg in die Praxis des Schulunterrichts gefunden.
4. Francke (1663–1663).
1. August Hermann Francke wurde in Lübeck geboren und in Gotha erzogen. Schon im vollendeten 14. Lebensjahre bestand er die Abiturientenprüfung am Gymnasium in Gotha. Nach zweijähriger Erholungspause bezog er die Universität und studierte in Erfurt und Kiel evangelische Theologie.
Mit 21 Jahren wurde er in Leipzig Hofmeister und ließ sich zugleich als Privatdozent an der dortigen Hochschule nieder. Er erklärte den Grundtext der Hl. Schrift und knüpfte daran erbauliche Betrachtungen. Später trieb er praktische Exegese, war Prediger in Lüneburg und darauf ein Jahr Lehrer in Hamburg an einer Privatschule für Kinder.
Nach kurzem Aufenthalte bei Spener in Dresden nahm er in Leipzig seine biblischen Vorlesungen wieder auf. Als Pietist (Frömmler) verschrieen, verließ er Leipzig und wurde Diakon in Erfurt. Mit 29 Jahren wurde er Universitätsprofessor (für orientalische Sprachen) in Halle und zugleich Pfarrer in der Vorstadt Glaucha. Hier wirkte er 35 Jahre lang mit vielem Segen.
2. Francke war ein edler Mann und besaß in hohem Grade den Geist christlicher Nächstenliebe. Er suchte alle Schüler Christus zuzuführen. Doch ein großer Fehler klebt dem Franckeschen Erziehungssystem an. Er behandelt nämlich die Kinder wie reife Männer. Deshalb kannte man kein Spiel. Jugendlicher Frohsinn und harmlose Freude fehlten. Man kannte nur schwerere und leichtere Pflichten. Die letzteren sollten als einzige Erholung dienen. Durch die Unnatur dieses Verfahrens wurde statt echter Frömmigkeit vielfach Frömmelei erzielt.
Das größte Gewicht legte Francke auf die Person des Lehrers. Von den Schülern verlangt er vor allem Wahrheitsliebe, Gehorsam und Fleiß. Für die Lehrerbildung strebte er die Gründung pädagogischer Seminarien an und sorgte für passende Schulbücher.
3. Die berühmten Franckeschen Stiftungen in Halle sind außer der Waisenhaus-Buchhandlung und der Waisenhaus-Apotheke:
das Pädagogium (Erziehungsanstalt für Söhne aus höheren Ständen);
die lateinische Schule (Gymnasium);
die deutschen Bürgerschulen (für die Bürgerkinder der Stadt);
das Waisenhaus (Armenschule und Pflegeanstalt für verwaiste Kinder);
das Seminarium selectum (Bildungsanstalt der Lehrer für das Pädagogium und die Lateinschule);
das Seminarium praeceptorum (Bildungsanstalt der Lehrer für die deutschen Bürgerschulen und das Waisenhaus).
4. Wie Comenius der Reformator des Unterrichts, so ist Francke der Reformator der Disziplin. In seiner Schrift „Instruktion für die Praeceptores, was sie bei der Disziplin wohl zu beachten“ tritt er für eine vernünftige, möglichst angemessene und väterliche Schulzucht ein. Die bemerkenswertesten Stellen aus dieser Schrift sind folgende:
1. „Ehe bei einem Kinde die gradus admonitionum (Ermahnungsstufen) gebraucht worden sind, ist es nicht zu schlagen.“
2. „Es ist auch kein Kind zu schlagen, man habe ihm denn sein Verbrechen erst vorgehalten und es dessen auch überzeugt.“
3. „Um des Lernens willen und wenn ein Kind etwas nicht alsbald begreifen kann, sei es im Lateinischen, Griechischen, Rechnen, Singen oder im Catechismo, soll kein Kind geschlagen werden, wohl aber um der Bosheit und sonderlich um der Lüge und Dieberei willen.“
4. „Ein Präzeptor soll nicht ungeduldig, noch zornig werden, wenn ein Kind wegen seines langsamen Geistes etwas nicht bald fassen kann.“
5. „Wenn neue Kinder in die Schule kommen, so sind sie nicht alsbald mit Schlägen zu traktieren, sondern man soll ihrer 3 bis 4 Wochen schonen.“
6. „Die Bestrafung soll man nicht ein oder zwei Tage aufschieben, sondern die Sache bald abtun.“
7. „Nach der Strafe soll der Lehrer sich für die väterliche Züchtigung von dem Kinde die Hände geben und Besserung angeloben lassen.“
8. „Ein Lehrer, zu dem die Kinder Vertrauen haben, kann mit einer guten Vermahnung mehr ausrichten als andere mit vielen Schlägen.“
9. „Man soll kein Kind in der Schule zur Strafe knieen lassen.“
10. „Ein Präzeptor soll sich auch bemühen, die Gemüter der Kinder kennen und prüfen zu lernen.“
11. „Wenn ein Präzeptor unter der Lektion gewahr wird, daß ein Kind nicht achtgibt, so soll er es nicht alsbald mit Namen nennen, sondern lieber im allgemeinen etwa sagen: .... ‚ich sehe ein Kind, das nicht gerade sitzet oder schwätzt ...,‘ so wird er gewahr werden, daß das Kind sich getroffen findet.“
12. „Schimpfliche Namen sind den Kindern durchaus nicht zu geben, weil sie dadurch mehr erbittert als gebessert werden.“
13. „Die Schulen sollen sein officinae Spiritus Sancti — Werkstätten des Hl. Geistes.“
VI. Förderung des Schulwesens seitens einzelner Landesfürsten.
1. Herzog Ernst der Fromme von Gotha (1640–1675).
1. Leben. Comenius hatte in seiner ‚Großen Unterrichtslehre‘ den Plan zum Bau der Volksbildung in großen Zügen gezeichnet. Derjenige, der zuerst Hand anlegte, diesen Bau auszuführen, war der Fürst eines kleinen Staates im Herzen Deutschlands: Herzog Ernst I. von Gotha, genannt der Fromme. Kaum hatte er im Oktober 1640 seinen feierlichen Einzug in die Residenzstadt Gotha gehalten, so ließ er eine Generalvisitation aller Kirchen und Schulen abhalten, bei welcher eine große Unwissenheit und geistige Verwilderung des Volkes sich herausstellte. Daß die Besserung der Verhältnisse in seinem Lande mit der Verbesserung der Schulen beginnen müsse, erkannte Herzog Ernst recht klar, zumal er von seiner Mutter (Herzogin Dorothea von Weimar) ein warmes Interesse für Ratke und dessen Bestrebungen geerbt hatte. Um nun eine einheitliche Umgestaltung des gesamten Schulwesens in seinem Lande herbeizuführen, berief er den Rektor Andreas Reyher, einen Anhänger des Ratke und Comenius, an das Gymnasium zu Gotha. Er erteilte ihm den Auftrag, unter Benutzung der Visitationsberichte einen methodus docendi (Lehrplan, Schulordnung) für die unteren Klassen des Gymnasiums aufzusetzen, der auch in den Volksschulen des ganzen Landes gebraucht werden könne. Der erste Entwurf dieser Schulordnung erschien 1642, die Erweiterung und Verbesserung derselben 1648.
2. Schulmethodus. Der Methodus ist die erste staatliche Volksschulordnung und enthält in seinen 13 Kapiteln folgende bedeutsame Gedanken und Vorschriften.
1. (Hauptaufgabe.) Die Hauptaufgabe der Schule ist die Erziehung. Den Kindern ist die Allgegenwart Gottes recht zum Bewußtsein zu bringen, es ist ihnen eindringlich vorzustellen, daß Gott an allen Orten und Enden ganz nahe um sie sei, all ihr Tun sehe, ihre Reden höre, alle ihre Gedanken wisse — so werden sie kindliche Scheu und Ehrfurcht vor Gott lernen. Der ganze Tageslauf des Kindes soll unter dem Gesetz der Gottesfurcht stehen; Fleiß und Reinlichkeit, Bescheidenheit und Höflichkeit sollen ihnen als Zierden des Kindeslebens gezeichnet werden. Des Sonntags sollen beim ersten Läuten zum Gottesdienste sich die Kinder in der Schule versammeln, dann wird das Evangelium gelesen, und darauf gehen sie paarweise zur Kirche. Die älteren Kinder sollen gewöhnt werden, etwas von der Predigt nachzuschreiben; die kleineren aber sollen den einen oder anderen Spruch behalten. Sittliche Fehler sollen zunächst durch väterliches Vorstellen des Unrechts, dann durch ernstlichen Verweis, endlich durch Bestrafung mit der Rute oder Niederknieen gerügt werden. Die körperliche Erziehung darf nicht vernachlässigt werden, aber Werfen und Schleudern mit Steinen, sowie das Baden und Schwimmen in fließendem Wasser und Teichen darf nicht geduldet werden, weil es der Gesundheit schädlich, auch oftmals lebensgefährlich ist.
2. (Allgemeine Schulpflicht.) Alle Kinder, sowohl Knaben als Mädchen, in Dörfern und Städten sollen vom 5. bis 14. Lebensjahre in die Schule geschickt werden, nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer. Täglich soll 3 Stunden am Vormittag und 3 Stunden am Nachmittag Unterricht gehalten werden, nur die Nachmittage am Mittwoch und Samstag sind frei. In der Erntezeit werden auf dem Lande 6 Wochen, in der Stadt 4 Wochen frei gegeben. Auch in den Ferien haben die Lehrer täglich 2 Stunden vormittags Schule zu halten mit denjenigen Kindern, welche nicht mit häuslichen Arbeiten beschäftigt sind. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, sollen für jede versäumte Stunde zum erstenmal 1 Groschen, zum zweitenmal 2 Groschen, zum drittenmal 3 Groschen und so fort bis 6 Groschen als Strafe zahlen; und wenn noch ferner Halsstarrigkeit verspürt würde, soll diese Strafe von jeder Stunde fortgesetzt werden. Das Geld soll von den Gerichtspersonen eingezogen, zum Ankauf von Büchern, Federn und Tinte für die armen Kinder sowie zur Belohnung der fleißigen Schüler verwendet werden.
3. (Einteilung in Klassen.) Jede Schule muß in 3 Klassen eingeteilt werden. Der Lehrer soll wie auch jeder Schüler sein eigenes Buch haben, und zwar kein anderes als die vorgeschriebenen. Die Fibel und das Lesebüchlein werden einmal jedem Kinde von der fürstlichen Herrschaft umsonst gegeben. Der Stundenplan soll auf einem ganzen Bogen aufgeschrieben und sichtbar im Schulzimmer aufgehängt werden. In den einzelnen Stunden darf nichts anderes vorgenommen werden, als was vorgeschrieben ist. Der Vormittagsunterricht wird mit Gebet (Morgengebet, Glauben, Vaterunser) angefangen und mit Gebet oder Gesang geschlossen. Desgleichen der Nachmittagsunterricht. Jeden Freitag nach der Wochenpredigt findet eine allgemeine Repetition des Wochenpensums statt.
4. (Unterrichtsfächer.) Außer Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen soll auch der „Unterricht in den natürlichen Dingen“ betrieben werden. Reyher schrieb hierfür ein eigenes Buch. Dasselbe hat 4 Teile. Der erste handelt 1. von dem gestirnten Himmel nach dem Ptolemäischen System; 2. von den Erscheinungen zwischen Himmel und Erde (Kometen, Sternschnuppen, Irrlichtern); 3. vom Erdreich, von Mineralien und Bodenarten; 4. von Kräutern und Bäumen (Die Kräuter sollen in einem nahen Garten gezogen oder gedörrt auf Papier genäht werden); 5. von den Tieren; 6. vom Menschen; 7. von der Seele. Der zweite Teil umfaßt die Geometrie und enthält eine treffliche Anleitung zum Zeichnen und Messen mit 35 geometrischen Figuren. Anschauung und praktischer Versuch ist in den Vordergrund gestellt. Der dritte Teil gibt Belehrung über die Obrigkeit, Gesetze, Rechte, Steuern, Münzen usw. Alles, was man da zeigen kann, soll den Kindern gezeigt werden: Dorf, Stadt, Kreis, Grenzstein, Graben, Raine, Malbäume u. dgl. Der vierte Teil „von etlichen Hausregeln“ gibt gute Lehren für Hausherren, Hausfrauen und Hausgenossen. Dieses Buch ist das erste Realienbuch für deutsche Schulen und ist auf Anregung von Ratke und Comenius zurückzuführen, mit dessen orbis pictus es gleichzeitig erschien.
5. (Lehrer.) Die Lehrer sollen ihre Talente bei allen Schülern treulich anwenden, sich nicht durch den Undank der Welt oder andere äußere Beschwerlichkeiten von ihrer Treue abschrecken lassen, sondern nächst dem Schutze der Obrigkeit sich ihres guten Gewissens und des göttlichen Beistandes trösten. Wo mehrere Lehrer an einer Schule sind, sollen sie sich friedlich miteinander vertragen, gegen die Vorgesetzten den gebührenden Respekt und Gehorsam erweisen. Die Zucht soll so gehandhabt werden, daß die Kinder nicht durch allzu große Schärfe schüchtern, noch durch allzu große Lindigkeit ungehorsam gemacht werden. Der Schulkatalog, der den Namen, den Eintritt und die Fortschritte eines jeden Kindes enthält, soll allezeit richtig geführt werden. Auch sollen die Lehrer ein besonderes Register haben, in welchem sie täglich verzeichnen, wann ein Kind aus der Schule bleibt und aus welchem Grunde.
6. (Prüfung.) Jedes Jahr soll 8 Tage vor der Ernte eine allgemeine Prüfung gehalten werden. Drei Tage vorher soll der Lehrer dem Pfarrer eine Tabelle einschicken, in welcher die Namen, Anlagen, Kenntnisse und Versäumnisse der Kinder anzuführen sind, auch angegeben werden muß, wie weit sie im Katechismus und in den einzelnen Fächern gekommen sind. Bei der Prüfung selbst soll der Pfarrer die Schreib- und Rechenhefte nachsehen, ob die Arbeiten gut geschrieben, ob und wie sie korrigiert sind. Hieran schließt sich eine mündliche Prüfung, die sich auf Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen erstreckt. Die zur Entlassung reif befundenen Kinder werden dann vom Pfarrer ermahnt, sich der Gottesfurcht und der guten Sitten zu befleißigen, und geloben dies mit ihren Eltern durch Handschlag. Fleißige Kinder sollen hierbei durch kleine Geschenke, auch Geldspenden, ausgezeichnet werden.
Der Methodus zeitigte in Gotha die besten Früchte, so daß es in Deutschland allgemein hieß: „Des Herzogs Ernst Bauern sind gelehrter als anderswo die Städter und Edelleute.“ Andere Länder (wie Braunschweig, Lüneburg, Hessen) nahmen ihn für ihre Schulordnungen zum Vorbilde.
Das Verhalten der Jugend außerhalb der Schule regelte er durch die Verordnung v. J. 1654 „Kurze Anleitung, wie die Schuljugend in und außer den Schullektionen sich zu verhalten hat.“ Diese Anleitung enthielt Vorschriften über das Benehmen beim Aufstehen, Gehen zur Schule, Mittagessen, im Hause, in der Kirche, dann auch beim Spiele, Beten, Abendessen und Schlafengehen; sie mußte an jedem Orte angeschlagen und beim Schulexamen im Beisein der Ortsbehörde vorgelesen werden. Die aus der Schule entlassenen Kinder wurden gezwungen, an einem regelmäßigen Fortbildungsunterricht „in der Religion und in den natürlichen Dingen“ teilzunehmen; für die Fortbildung in der Religion war die sonntägliche Kinderlehre bestimmt, für den Unterricht in den Realien wurden wöchentlich 3 Stunden festgesetzt.
3. Sorge für den Lehrerstand. Hatte der „Schulmethodus“ und die „Anleitung“ für den inneren Ausbau der Volksbildung gesorgt, so sorgte der Herzog nicht minder auch äußerlich für die Volksschule.
a. Ein Kapital von 27000 Gulden stiftete er schon zu Anfang seiner Regierung zur Verbesserung der Lehrerbesoldungen und zur Anschaffung der nötigen Abc- und Lesebücher für die Schulkinder. Jeder Volksschullehrer seines Landes erhielt außer freier Wohnung, freiem Holz und Brotkorn wenigstens 600 Mark; eine Fibel und ein Lesebuch erhält noch heute jedes schulpflichtige Kind unentgeltlich.
b. Die jährliche Anmietung und Kündigung der Lehrer hob er auf, der von der Gemeinde gewählte Lehrer wurde nunmehr vom Staate ständig angestellt.
c. Für die Witwen der Lehrer gründete er eine staatliche Witwenkasse. Der Anlaß hierzu war ein Besuch des Herzogs in der Schule zu Reinhardsbrunn; der Herzog fand den Lehrer arm und krank im Bette, und doch unterrichtete der Kranke die um sein Bett stehende Kinderschar so eifrig, daß der Herzog zu Tränen gerührt wurde.
d. In seinem Testamente ermahnt er die Erben, die Schulen in gutem Zustande zu erhalten, besonders dadurch daß man solche Personen, die Lust zum Lehramte haben, unterstütze und zum Schulamte in einer Anstalt vorbereite. Aber erst 1780 konnte das Lehrerseminar in Gotha errichtet werden.
2. Kurfürst Joachim II. (1535–1571).
Joachim II. ist der erste Fürst aus dem Hause Hohenzollern, der in seinen Verordnungen auch der Schulen gedenkt. In seiner „Kirchenordnung“ v. J. 1540 sagt er: „Schulen sind zur Erhaltung der christlichen Religion und guter Zucht notwendig. Weil aber dieselben etliche Zeit in Verfall geraten sind, wollen wir, daß sie in allen Städten und Märkten wieder eingerichtet und verbessert werden.“ Diese Kirchenordnung setzt das Vorhandensein der Schulen voraus, versteht aber unter Schulen solche, die in Städten sich befinden und in denen neben den Elementarfächern Latein gelehrt wurde.
Auch ist von ihm die erste Schulaufsichtsbehörde eingesetzt, das „Konsistorium“ (1552), welches aus 5 geistlichen und weltlichen Räten bestand, die zugleich dem Berliner Kammergericht angehörten. Dieselben mußten die Provinzen bereisen, um Kirchen- und Schulvisitationen vorzunehmen; innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren mußten sämtliche Schulen des Landes besucht sein.
3. Kurfürst Johann Georg (1571–1598).
Johann Georg nahm ebenfalls auf das Schulwesen in den Städten Bedacht. In seiner „Visitations- und Konsistorialordnung“ v. J. 1573 bestimmt er folgendes. „Die Obrigkeiten jeden Ortes sollen Schulen ordentlich bauen. Die Pfarrer sollen öffentlich die Eltern ermahnen, daß sie die Kinder, sobald sie nur altershalber tauglich dazu sind, in die Schulen schicken, damit diese den gottlosen Müßiggang meiden und in Gottesfurcht und guter Zucht wohl erzogen werden. Die Schulmeister und ihre Gehilfen sollen nicht nach Gunst, sondern wegen ihrer Geschicklichkeit und ihres christlichen Wandels mit Bewilligung der Pfarrer und Räte in Städten angenommen werden. Dieselben sollen sich der Kinder aufs trefflichste annehmen, sie im Katechismus und sonst in guten Künsten mit Fleiß unterrichten, auch die Gesänge in der Kirche mit denselben rechtzeitig einüben und in der Kirche singen.“ Um den Fleiß anzuregen, sollen die Kinder in Klassen eingeteilt und die Schule allmonatlich vom Pfarrer besucht werden. Die Zucht soll gelinde sein, mit Vernunft und Maß geschehen. Kinder und Eltern sollen den Lehrer werthalten und ehren, die Bürger sollen ihm seinen Lohn jedes Quartal unverzüglich und treu entrichten.
Eine besondere Sorgfalt wandte er auch den Mädchenschulen zu, deren Errichtung er warm empfiehlt. „Die Jungfrauenschulen sind sehr nützlich und wohl erdacht. Darum sollen die Bürger ihre Töchter in denselben lesen, beten und geistliche Gesänge lernen lassen.“
Damit auch die Jugend in den Dörfern nicht ohne allen Unterricht bleibe, sollte der Küster alle Sonntage des Nachmittags den Kindern den Katechismus vorlesen, durch Fragen erklären und sie beten lehren. Desgleichen soll er ihnen gute deutsche Psalmen vorsingen und sie in das Verständnis derselben einführen. Diese Bestimmung darf als der Anfang der späteren Volksschule gelten.
4. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst(1640–1688).
Der Große Kurfürst hat zur Förderung des Schulwesens beigetragen, 1. durch Verordnungen und 2. durch Gründungen von Schulen.
1. Für die Mark Brandenburg erneuerte er i. J. 1641 die Verordnungen seines Ahnherrn Johann Georg, die durch die Wirren des 30jährigen Krieges in Vergessenheit geraten waren. Für das westliche Gebiet seines Landes erließ er 1662 die „Klevisch-Märkische Kirchen- und Schulordnung für die Reformierten“, nach welcher die Kirchen und Gemeinden in Dörfern, Flecken und Städten wohlbestellte Schulen einrichten sollten. Ein Jahr vor seinem Tode (1687) erließ er die „Lutherische Schulordnung für Kleve und die Mark“. In dieser bestimmt er ausdrücklich: „Die Schulen sollen mit frommen und fleißigen Schulmeistern bestellt, die Neben- und Winkelschulen aber nicht gestattet werden. Die Lehrer sollen die Kinder zur Gottesfurcht erziehen und ihnen selbst mit gutem Beispiele vorgehen. Die Schularbeit soll durchgehends sowohl in den lateinischen als in den deutschen Schulen mit dem ‚Veni, sancte spiritus‘, ‚Komm, heiliger Geist‘ angefangen und mit einem Gebet jederzeit geendigt werden.“
2. Er gründete trotz der herrschenden Geldnot viele neue Schulen und stellte die verfallenen wieder her. Auf Anregung seiner Gemahlin Luise Henriette baute er 1665 das große Waisenhaus in Bützow a. d. Havel, welcher Ort seitdem der Kurfürstin zu Ehren ‚Oranienburg‘ heißt; reichlich bedachte er das Haus mit Kapitalien, Ländereien und Einkünften. In Wesel wurde 1687 eine „Pflanzschule für (reformierte) Schulmeister“ als Zweiganstalt des dortigen Gymnasiums eingerichtet.[4]
Große Sorge widmete er auch der Bibliothek in Berlin, zu der er den Grund legte. Dieselbe besaß schon i. J. 1687, also ein Jahr vor seinem Tode, gegen 2000 Handschriften und 20000 gedruckte Bücher. Außerdem stiftete er das Friedrich-Werdersche Gymnasium in Berlin, die Universität zu Duisburg (die 1802 wieder einging) und unterstützte die Universität in Frankfurt a. d. O. (1506 von Joachim I. Nestor errichtet, 1811 mit Breslau vereinigt).
5. Friedrich III. (I.) (1688–1713).
Derselbe ging vor allem darauf aus, dem neuen Königreiche den Schmuck der Wissenschaften und Künste zu geben. Er gründete die Akademie der Künste und unter Mitwirkung des Philosophen Leibniz die Akademie der Wissenschaften. Im J. 1694 stiftete er die Universität zu Halle a. d. S., an welche er den Pädagogen Francke als Professor berief, und bedachte die zu Frankfurt a. d. O. mit namhaften Schenkungen. Doch wandte er auch dem Volksschulwesen seine Sorgfalt zu. Er unterstützte die Bestrebungen Franckes in Halle, errichtete 1701 in Königsberg ein Waisenhaus, nahm sich der Verpflegung der Witwen und Waisen der Lehrer an und erließ 1710 das „Edikt, betreffend die Generalvisitation der Kirchen und Schulen“.
Der erste Teil dieses Edikts bezieht sich auf die Schulen in den Städten. Die Visitatoren sollen folgende Fragen beantworten: 1. Wieviel Schulen in jeder Stadt sind; 2. ob eine Schulordnung vorhanden; 3. wie die praeceptores und Schüler sich gegen die Mitbürger verhalten; 4. ob die praeceptores ihr hinreichendes Auskommen haben; 5. ob sie auch andere, ihrem Amte nicht anständige Nahrung (Beschäftigung) treiben; 6. wie ihnen zu besserem Unterhalte am besten verholfen werden könne; 7. ob auch Stipendien für die Schüler vorhanden seien.
Der zweite Teil bezieht sich auf die Schulen in Dörfern. Hier mußte berichtet werden: 1. Ob ein Schulmeister vorhanden, der die Knaben im Lesen, Schreiben und Katechismus unterweise; 2. ob derselbe die zu seinem Amte nötige Fähigkeit und den erforderlichen Fleiß habe; 3. ob er einen guten, christlichen Wandel führe.
6. Friedrich Wilhelm I. (1713–1740).
König Friedrich Wilhelm I. ist nicht nur der Schöpfer der straffen Ordnung des Heeres und der Finanzen, sondern auch der Begründer der allgemeinen Volksschule, des dritten Faktors der Größe Preußens.
1. Er führte die allgemeine Schulpflicht ein.
Nachdem der König 1713 eine allgemeine Schulordnung für die reformierten Schulen erlassen, gab er 1715 eine Instruktion für die Visitation der lutherischen Schulen. Auf Grund der eingegangenen Berichte setzte er in der Verordnung vom J. 1717 folgendes fest: „Künftighin sollen an den Orten, wo Schulen sind, die Eltern bei nachdrücklicher Strafe gehalten sein, ihre Kinder vom 5.–12. Jahre gegen zwey Dreyer wöchentliches Schulgeld von einem jeden Kind im Winter täglich und im Sommer wenigstens ein- oder zweimal die Woche in die Schule zu schicken, damit sie dasjenige, was im Winter erlernt worden, nicht gänzlich vergessen mögen. Falls aber die Eltern arm sind, so wollen wir, daß solche zwey Dreyer aus jedes Ortes Almosen bezahlt werden sollen.“ In dem Reglement v. J. 1738 wird der Unterricht in der Religion besonders betont; doch sollte die Übung der religiösen Pflichten mit dem Erlernen der Religionswahrheiten verbunden sein. Dazu kamen als weitere Fächer: Deutsch, Rechnen und Gesang. Die Unterrichtsbücher sollen einheitlich sein. Jährlich mußte eine öffentliche Prüfung stattfinden. Kinder, die nicht lesen konnten, durften zur Konfirmation nicht zugelassen werden. Kinder, die in der Religion, im Deutschen, Rechnen und Singen nicht hinlänglich unterrichtet waren, durften nicht entlassen werden. Auf seinen Reisen besuchte er die Schulhäuser, wohnte dem Unterricht bei und hielt strenges Gericht über die unfleißigen Schüler, wie einst Kaiser Karl d. Gr. Als der König zum letztenmal in der Provinz Preußen war, sagte er dem Professor der Theologie Schulze in Königsberg, dem er die Einrichtung der Schulen in Klein-Litauen übertragen hatte, daß er es am jüngsten Tage zu verantworten haben werde, wenn er ihm nicht alles bekannt mache, was er zum Besten der Kirchen und Schulen tun könne. Mit der Methode des Elementarunterrichts war er so vertraut, daß er einst an der Hoftafel auseinandersetzen konnte, wie die Kinder nach neuer Erfindung das Lesen ohne Buchstabieren lernten.
2. Er sorgte für tüchtige Lehrer.
Die Lehrer waren damals meist Handwerker, die nebenher Unterricht erteilten und noch andere Beschäftigungen trieben, welche das Ansehen des Lehrers nicht fördern konnten. So machten sie bei Hochzeiten und Kindtaufen die nötige Musik, hatten das Privilegium für Hökerei und durften allein den Ausschank von Branntwein betreiben. Um bessere Lehrer zu erhalten, unterstützte er das Waisenhaus in Halle, aus welchem tüchtige Lehrer hervorgingen, und gründete selbst 1722 das Waisenhaus in Potsdam, zu dessen Leitung er 1735 den Pädagogen Hecker berief. Ferner begünstigte er die Stiftung des Predigers Schienmeyer in Stettin[5] (in der Vorstadt Lastadie) zur Bildung von Lehrern und beauftragte 1735 den Abt Steinmetz, „jederzeit ein Seminarium von jungen Leuten bei seiner Lehranstalt zu Kloster Bergen bei Magdeburg zu halten, aus welchen man geschickte Schulmeister nehmen könnte.“ Die Lehrer mußten sich vor ihrer Anstellung einer Prüfung bei dem Generalsuperintendenten unterziehen.
3. Er gründete viele neue Schulen.
Namentlich hatte sich die Provinz Ostpreußen der Fürsorge des Königs in dieser Hinsicht zu erfreuen. Es tat hier auch besonders not. Der schwedisch-polnische Krieg (1655–1660) hatte tiefe Wunden geschlagen, die Pest (1709) eine Viertelmillion Menschen hingerafft. In den sehr weitläufigen Kirchspielen gab es nur je eine Schule, die bei der Kirche sich befand und zu der die Kinder oft meilenweit zu wandern hatten. Um nun das Schulwesen dieser Provinz zu heben und einheitlich zu regeln, ließ er zunächst durch eine Kommission von Sachverständigen dieselbe bereisen und auf Grund des Berichtes dieser Kommission einen Plan zur Verbesserung der Schulen ausarbeiten und der preußischen Landesregierung vorlegen. Letztere erhob Widerspruch und erklärte, durch diesen Plan werde dem Lande eine unerträgliche Last aufgebürdet. Der König schrieb (1722) an den Rand der Eingabe der Regierung: „Dieses ist nichts. Die Regierung sieht nur auf den Ackerbau. Aber, wenn ich auch das Land baue und verbessere und mache keine Christen, so hilft mir alles nichts.“ Er sandte abermals einen Sachverständigen an Ort und Stelle, Staatsminister v. Grumbkow, um die Verhältnisse zu untersuchen, und scheute selbst nicht die Reise in die ferne Provinz, um aus eigener Anschauung die Not des Volkes kennen zu lernen. Nach seiner Rückkehr erklärte er sich ausdrücklich mit dem Gutachten der Kommission einverstanden und erließ 736 das Schulgründungsgesetz (principia regulativa[6]). Die wichtigsten Bestimmungen desselben sind folgende.
1. Das Schulgebäude errichten und unterhalten die assoziierten Gemeinden.
2. Seine Majestät geben das freie Bauholz; Türen, Fenster und Kachelofen werden von den Kollektengeldern verfertigt.
3. Seine Majestät geben auch das freie Brennholz, welches die Gemeinden anfahren.
4. Jede Kirche zahlt zum Unterhalt der Schulmeister jährlich 4 Taler. Dagegen soll der pastor loci die Schulmeister anhalten, daß sie den Kirchendienst, als z. B. die Kirchen zu reinigen, mit verrichten helfen.
6. Zur Subsistenz wird dem Schulmeister 1 Kuh und 1 Kalb, item ein paar Schweine und etwas Federvieh frei auf der Weide gehalten, und 2 Fuder Heu und 2 Fuder Stroh gereichet.
7. Hiernächst bekommt er von Sr. Maj. einen Morgen Land (welcher allemal hinter seinem Hause anzuweisen), solchen aufs beste zu nutzen. Die eingewidmeten (zu einer Schulgemeinde gehörigen) Dorfschaften bearbeiten solchen und halten ihn im Gehege.
8. Der Schulmeister bekommt von den gesamten Bauern seines Distrikts per Hufe ¼ Scheffel Roggen, ⅛ Scheffel Gerste. Geht der Roggen über 12 Scheffel, werden die Beiträge der Bauern kleiner, geht er darunter, legen sie zu.
9. Jedes Schulkind von 5 bis 12 Jahren gibt ihm jährlich, es gehe zur Schule oder nicht, 15 Groschen preußisch (1 Gr. pr. = 4 Pf.) oder 4 Gute Groschen (1 Ggr. = 15 Pf.).
10. Ist der Schulmeister ein Handwerker, kann er sich schon ernähren; ist er keiner, wird ihm erlaubt, in der Ernte 6 Wochen auf Tagelohn zu gehen.
11. Der Schulmeister ist frei von Kopf- und Hornschoß (von Personen- und Viehsteuer), desgleichen von Schutzgeld (Abgabe für des Staates Schutz, Staatssteuer).
12. Im Falle ein Bauer oder Instmann (Mieter) mehr als 2 Kinder hätte, die zur Schule gebracht werden könnten, wird der Überrest des Schulgeldes von den Interessen der 50000 Taler bezahlt.
13. Der zweite Klingelbeutel ist für die Schulmeister.
14. Wo Kölmer[7] wohnen, dieselben geben den Bauern gleich. Weil aber sonst ihre Lage besser als der Bauern, bezahlen sie noch für jedes Kind jährlich 6 Gute Groschen Schulgeld.
16. Jedes Schulkind, wenn es konfirmiert wird, bezahlt dem Schulmeister 6 Gute Groschen.
18. Jedem Schulmeister muß ein Platz zum Küchengarten gleich hinter seinem Hause angewiesen werden.
Diese principia regulativa blieben aber nicht nur Gesetz, sondern der König sorgte auch für deren Ausführung. Er machte eine Stiftung von 50000 Talern, genannt mons pietatis (Kapital der Frömmigkeit), deren Zinsen in armen Gemeinden zur Aushilfe für die Besoldung der Lehrer und den Aufbau der Schulen verwendet werden sollten. In einem Zeitraum von drei Jahren (1737–1740) entstanden in der Provinz Ostpreußen nicht weniger als 1700 neue Landschulen mit 1900 Lehrern, die von 95000 Schülern besucht wurden. Mit Recht haben die dankbaren Nachkommen dem König vor dem Regierungsgebäude in Gumbinnen ein Denkmal errichtet mit der Inschrift: „Dem Vater Litauens“.
Vierter Abschnitt. Von Rousseau bis Pestalozzi.
Vorbemerkung.
1. Die bisher vorgeführten pädagogischen Bestrebungen aus der christlichen Zeit stehen auf positiv christlichem Boden. Dieser Boden wurde in der Folge vielfach verlassen und an die Stelle der übernatürlichen Offenbarung eine natürliche Religion gesetzt.
2. Die natürliche Religion stellt Erbsünde und Erlösung in Abrede, verwirft die positiven Erziehungsmittel und verlangt eine rein naturentsprechende Bildung.
3. Das Ringen nach dem Natürlichen hatte zwei gute Wirkungen. Es wurde gefördert a) die naturgemäße Methode des Unterrichts; b) die physische Erziehung. Hierin liegt ein unverkennbares Doppelverdienst. Doch führte die Übertreibung zur Unnatur des Hofmeistertums.
I. Locke (1632–1704).
Der Vorläufer Rousseaus war der Engländer John Locke. Derselbe war Mediziner, wandte sich aber seiner schwächlichen Gesundheit wegen der praktischen Pädagogik zu und wirkte als Erzieher in der Familie des Lords of Shaftesbury. Als pädagogischer Schriftsteller trat er auf in dem Werke: „Gedanken über Erziehung“.
In seinem Werke stellt er folgende Hauptforderungen auf:
a) Die Erziehung soll nicht durch die Schule, sondern durch einen Hofmeister geschehen, da die Schule für den feinen Umgang ungeschickt macht und vielfach die Kinder verdirbt.
b) Der Erzieher soll vor allem den Satz Juvenals beachten: „Ein gesunder Geist sei in einem gesunden Körper.“
Daher soll der Zögling „Tag und Nacht, bei Wind und Wetter in bloßem Kopfe gehen“. „Die Kleider seien weit und lose“. „Frühes Aufstehen und frühes Schlafengehen sei Regel; acht Stunden Schlaf reichen aus.“ „Das Lager sei hart; es bestehe aus Matratzen und wollenen Decken, nicht aus Federbetten.“
c) Die Erziehung soll früh beginnen.
„Das Gemüt muß der Zucht gehorsam und der Vernunft unterwürfig gemacht werden in der Zeit, da es noch zart und leicht zu biegen ist.“ „Die Spiele der Kinder sind so einzurichten, daß nützliche Gewohnheiten daraus entstehen.“
d) Das Kind soll besonders zur Selbstbeherrschung, Wahrheits- und Ehrliebe erzogen werden.
„Durch die Erziehung soll der Mensch fähig gemacht werden, sich selbst seine eigenen Begierden zu versagen, seinen eigenen Neigungen zu widerstreben und bloß demjenigen zu folgen, was die Vernunft als das Beste erweist. Dann hat die Erziehung den Grund zu aller Tugend gelegt.“ „Die Lüge muß man dem Kinde immer als die größte Abscheulichkeit von der Welt darstellen.“ „Das Streben nach dem Beifall der Leute sei eines der wichtigsten Motive des Handelns für junge Menschen.[8] Die Gründe für Gebote und Verbote sind dem Schüler anzugeben, weil dies die Selbstachtung fördert.“
e) Das Lernen muß möglichst erleichtert und der Lehrstoff nach Rücksichten der Nützlichkeit ausgewählt werden.
„Man verschone das Kind mit vielen Regeln; Beispiele sind besser als Regeln.“ „Muttersprache, Rechnen, Realien sind wohl zu pflegen. Poesie und Musik sind vom Unterricht auszuschließen: man findet auf dem Parnaß selten Gold- und Silberminen; die Luft dieses Berges ist lieblich, aber der Boden unfruchtbar.“
II. Rousseau (1712–1778).
1. Leben. Johann Jakob Rousseau wurde zu Genf geboren. Sein Vater, ein verarmter Uhrmacher, las mit ihm Romane ohne Vernunft und Maß und weckte so in dem Knaben eine krankhafte Lesesucht und Sinnlichkeit. Mit dem Sohne eines Oheims kam Rousseau zu einem evangelischen Pfarrer auf dem Lande in Pension, dann als Lehrling zu einem Kupferstecher. Letzterem entlief er aus Furcht vor Strafe und kam nach Annecy zu einer Frau v. Warens, die ihn veranlaßte, nach Turin zu reisen, wo er ohne innere Überzeugung zur katholischen Kirche übertrat und sich mehrere Jahre umhertrieb. 20 Jahre alt, kehrte er nach Annecy zurück und blieb hier fast 10 Jahre. Nachdem er kurze Zeit in Lyon Hauslehrer gewesen, siedelte er, 30 Jahre alt, nach Paris über, wo er einen höchst unsittlichen Lebenswandel führte. In Genf zum reformierten Bekenntnis zurückgetreten, kam er abermals nach Paris und veröffentlichte dort u. a. den Erziehungsroman „Emil“. Wegen seiner Schriften aus Frankreich verbannt, wohnte er einige Zeit im Kanton Neuenburg und wurde von Friedrich II. nach Potsdam eingeladen. Seine Freunde erwirkten ihm aber die Erlaubnis, nach Paris zurückzukehren. Er starb auf dem Landgute Ermenonville bei Paris eines plötzlichen Todes. Seine Gebeine liegen im Panthéon zu Paris, wo auch Voltaire und der Dichter Viktor Hugo begraben wurden.
2. Schriften. Die bemerkenswertesten sind:
a) Eine Abhandlung über die Ersetzung der Musiknoten durch Ziffern.
Die französische Akademie mußte ihm die Ehre der ersten Erfindung streitig machen, denn ein Mönch (Pater Suhaiti) hatte bereits diese Erfindung gemacht und veröffentlicht.
b) „Haben die Fortschritte der Wissenschaften und Künste zur Reinigung oder Verschlechterung der Sitten beigetragen?“
Die Akademie in Dijon hatte diese Frage gestellt und der besten Beantwortung derselben einen Preis verheißen. Rousseau beantwortete die Frage dahin, daß er ausführte, die Fortschritte in Kunst und Wissenschaft hätten die Verschlechterung der Sitten bewirkt. Er erhielt den Preis. (Doch nicht Kunst und Wissenschaft als solche, sondern nur deren Mißbrauch verdirbt die Sitten.)
c) „Über den Grund der Ungleichheit unter den Menschen.“
Rousseau ersinnt und schildert einen ursprünglichen Naturzustand der Menschen, ähnlich dem der Hottentotten und Karaiben, in welchem völlige Gleichheit und Glückseligkeit herrschten. Die fortschreitende Bildung und das Eigentumsrecht haben dieses Glück der Menschheit aufgehoben und sind darum zu verwerfen. Voltaire, dem er das Buch zuschickte, schrieb ihm: „Ihre neue Schrift gegen das Menschengeschlecht habe ich erhalten. Noch nie ist so viel Geist aufgewendet worden, um uns womöglich zu Bestien zu machen. Liest man Ihr Buch, so bekommt man Lust, auf allen vieren zu laufen. Da ich jedoch seit länger als 60 Jahren aus der Gewohnheit bin, so überlasse ich gern diesen Naturgang denen, welche dessen würdiger sind als ich.“
d) Der „Gesellschaftsvertrag“.
Rousseau erklärt in diesem berüchtigten Revolutionskatechismus die Einsetzung von Obrigkeiten für einen an der Menschheit begangenen Frevel. Der Gesamtwille des Volkes, welcher durch Gesellschaftsverträge zum Ausdruck kommt, soll der eigentliche Oberherr sein. Die Erbmonarchie sei die mißlichste aller Staatsformen, die beste Staatsverfassung die Republik. Mit Recht wird diese Schrift „die Vorschule der französischen Revolution“ genannt.
e) „Emil oder über die Erziehung.“ 1762.
Diese eigentliche pädagogische Schrift Rousseaus hat die Form eines Romans und enthält in fünf Büchern die Geschichte eines erdichteten Zöglings (Emil) von seiner Geburt an bis zu seiner Verheiratung. Goethe nennt diese Schrift das „Naturevangelium der Erziehung“. Das Parlament in Paris und der Magistrat von Genf ließen das Buch durch Henkershand öffentlich verbrennen. Der Erzbischof von Paris erließ zur Warnung einen eigenen trefflichen Hirtenbrief.
3. Erziehungssystem. Hauptgrundsatz der Rousseauschen Pädagogik ist: „Alles ist gut, wie es aus der Hand des Schöpfers hervorgeht, alles entartet unter den Händen der Menschen.“ Die Erziehung muß demnach den Zögling, der von Natur aus gut ist und nichts von Sünde und sündhafter Neigung in sich hat, sich frei entwickeln lassen und nur dafür sorgen, daß diese freie Entwicklung nicht von außen (durch Belehrung, Gebot, Beispiel usw.) gestört wird.
Anwendung dieses Grundsatzes auf die Erziehung.
a) Die physische Erziehung. Alles, was der freien Entwicklung und Kräftigung des Körpers hinderlich ist, muß vermieden, die Abhärtung aber aufs äußerste getrieben werden.
Rousseau eifert besonders gegen die engen Jacken und Hosen, die dicken Halstücher und seidenen Strümpfe, die frisierten, mit Puder und Pomade eingeschmierten Haare. Auch darf der Knabe nicht zu früh lernen; Emil darf vor dem 12. Jahre nicht wissen, was ein Buch ist. Dagegen soll er immer mit bloßem Kopfe gehen, bei jeder Witterung ins Freie sich wagen, auch im Winter Sommerkleider tragen, selbst bei der Erhitzung kaltes Wasser trinken und auf feuchtem Boden liegen.
b) Die Verstandesbildung. Der gewöhnliche schulmäßige Unterricht schädigt die freie Entwicklung des Zöglings in intellektueller Hinsicht, weil er dem Verstande des Kindes etwas aufdrängt, was dieser nicht selbst gefunden hat. Der Hofmeister darf daher den Knaben nicht unterrichten; er gebe ihm nur Gelegenheit, Erfahrungen zu machen und Kenntnisse zu schöpfen; der Schüler muß selbst beobachten, selbst untersuchen, selbst nachdenken.
„Der Zögling wisse etwas nicht deswegen, weil man es ihm gesagt hat, sondern weil er es selbst begriffen hat. Er lerne die Wissenschaft nicht, sondern er finde sie. Meßt, zählt, wägt, vergleicht!“ „Lesen ist die unseligste Beschäftigung der Kinder. Das Kind, welches liest, denkt nicht, es liest nur; es unterrichtet sich nicht, es lernt nur Wörter.“
c) Die Willensbildung. Der Zögling soll nichts auf das Wort des Erziehers hin tun. Nur was er selbst als gut und notwendig erkennt, das soll er tun und so durch freie Selbstbestimmung sich zur Sittlichkeit heranbilden.
Ein positives Gebot, Gutes zu tun, darf der Erzieher überhaupt nicht geben; er soll nur dafür sorgen, daß von außen nichts Böses in den Zögling hineindringe, und daß er anderen nichts Böses zufüge. Auch darf der Erzieher nicht zu den positiven Strafmitteln (Tadel, Drohung, körperl. Züchtigung) greifen; eine Strafe soll nur als natürliche Folge des Fehlers eintreten (z. B. für böswillige Zertrümmerung der Fensterscheiben — Erkältung, für Unverträglichkeit — Gemiedenwerden von andern, für Lügen — Mißtrauen).
d) Auch für die religiöse Erziehung gilt das Gesetz der freien Entwicklung. Der Erzieher darf dem Kinde gar nicht davon reden, daß Gott sich den Menschen geoffenbart habe; der Zögling soll auf eine rein natürliche Religion von selbst kommen.
Emil weiß bis zu seinem 15. Lebensjahre noch nichts von Gott, von einer Seele; erst in seinem 18. Jahre kommt er durch Betrachtung der Natur zu der Erkenntnis, daß ein weiser, vernünftiger Wille die Welt regiert, und diesen Willen nennt er Gott.
4. Beurteilung.
a) Rousseaus Erziehungssystem widerspricht dem Christentum, da Erbsünde und Erlösung mit klaren Worten geleugnet werden. Die einzige Erbsünde ist Sitte und Bildung, der einzige Erlöser Rousseau selbst, der die Menschheit wieder auf die richtige Spur und Fährte gebracht, auf die Spur und Fährte der — Wilden.
b) Es widerspricht der Geschichte von Jahrtausenden und der täglichen Erfahrung, die eine ursprüngliche Verkehrtheit des menschlichen Herzens unleugbar feststellen.
c) Auch entspricht es nicht der Natur des Menschen; denn der Geistesart des Menschen ist nichts so eigen als das Autoritätsprinzip. Das Kind glaubt und gehorcht den Eltern, der Schüler glaubt und gehorcht dem Lehrer — auf dieser Basis fängt naturnotwendig der Bildungsprozeß jedes Menschen an.
d) Wie könnte ferner die menschliche Gesellschaft bestehen, wenn jeder nur seinem eigenen Willen folgte? Ohne Nächstenliebe, Selbstverleugnung, Aufopferung kann kein Verein, viel weniger die gesamte Menschheit Bestand haben.
e) Wie könnte endlich ein Erziehungssystem das rechte sein, bei welchem von 10000 Menschen nur einer in der verlangten Weise (durch einen Hofmeister) erzogen werden kann?
III. Basedow (1723–1790).
1. Leben. Johann Bernhard Basedow war zu Hamburg geboren, wurde nach einer unstet verlebten Jugend Hofmeister und darauf Lehrer der Moral an der dänischen Ritter-Akademie Soroe. Wegen seiner unchristlichen Grundsätze entlassen, warf er sich auf die Pädagogik. Er gründete 1774 in Dessau eine Musterschule unter dem Namen Philanthropin, um seine Grundsätze praktisch durchzuführen. In diesem Philanthropin sollten Menschen gebildet werden. Aller positive religiöse Unterricht war ausgeschlossen. Die Unnatur einer solchen Erziehungs- und Unterrichtsweise zeigte sich bald, und die Anstalt sank in der Gunst des Publikums. Basedow legte schon nach 2 Jahren die Direktion nieder. Nachdem er einige Zeit in Dessau privatisiert, begab er sich nach Magdeburg, wo ihn der Tod plötzlich ereilte. Seine letzten Worte waren: „Ich will seziert sein zum Besten meiner Mitmenschen.“ 3 Jahre später endete auch seine Stiftung, welche nicht ganz 20 Jahre bestanden hat.
2. Schriften. Die beiden wichtigsten sind:
a) Das „Methodenbuch für Väter und Mütter der Familien und Völker“. In dieser Schrift gibt er einen ausführlichen Plan zur Verbesserung des Schulwesens.
b) Das Elementarwerk. 1774. Das Werk besteht aus vier Bänden mit 100 Kupfertafeln von Chodowiecki. Basedow nimmt darin die Idee des Comenius („Orbis pictus“) wieder auf, den Schülern die Natur und die Verhältnisse des Lebens in Bildern zur Anschauung zu bringen. Nur liegen den einzelnen Tafeln Gesamtbegriffe zugrunde, während der Orbis pictus eine Darstellung von konkreten Gegenständen enthält.
Goethe fällt über das Werk folgendes harte Urteil: „Mir mißfiel, daß die Zeichnungen des Basedowschen Elementarwerkes noch mehr als die Gegenstände selbst zerstreuten, da in der wirklichen Welt nur das Mögliche beisammen steht und sie deshalb ungeachtet aller Mannigfaltigkeit und scheinbaren Verwirrung immer noch in allen ihren Teilen etwas Geregeltes hat. Jenes Elementarwerk zersplittert die wirkliche Welt ganz, indem das, was in der Weltanschauung keineswegs zusammentrifft, um der Verwandtschaft der Begriffe willen nebeneinandersteht, weswegen es auch jener sinnlich-methodischen Vorzüge ermangelt, die wir ähnlichen Arbeiten des Amos Comenius zuerkennen müssen.“
3. Seine Verdienste um Erziehung und Unterricht sind:
a) Er legte ein großes Gewicht auf die körperliche Bildung.
Wie Rousseau will er die Abhärtung des Körpers gefördert wissen von den ersten Tagen des Lebens an: er verwirft Wiege und Windel, schreibt hartes Lager, einfache Nahrung, weite Kleider und häufige Bewegung vor. Gymnastik, handwerkliche Arbeiten und andauernde Wanderungen sollen den Körper kräftigen. Auch dringt er auf Aneignung feiner Manieren und eines gesellschaftlichen Tones.
b) Das zweite wirkliche Verdienst Basedows besteht darin, die starre Schroffheit, herzlose Strenge und düstere Härte dem gesamten Schulwesen abgestreift und ihm einen freundlicheren Geist eingehaucht zu haben.
Die Behandlung der Kinder soll eine milde und liebevolle sein. Strafe soll selten vorkommen, körperliche Züchtigung will Basedow ganz ausgeschlossen wissen. Zur Anspornung des Ehrgeizes diente eine weiße Meritentafel mit den Namen der Zöglinge und goldenen Punkten für Verdienste des Fleißes. Doch soll der Zögling von früh an im blinden Gehorsam geübt werden.
c) Das dritte Verdienst Basedows ist sein Streben, den Unterricht interessant, das Lernen angenehm und leicht zu machen.
Bemerkenswert sind seine goldenen Regeln:
„Der Unterricht sei so angenehm, als er seiner Natur nach sein kann! Erst die Sache, dann das Wort! Nicht viel, aber mit Lust! Nicht viel, aber in elementarer Ordnung! Nicht viel, aber lauter nützliche Kenntnisse!“
4. Zu tadeln ist:
a) der konfessionslose Religionsunterricht;
Die Erbauungsstunden wurden zu Dessau unter abgeschmackten Gesängen und seichten Moralreden abgehalten und waren für Christen, Juden und Mohammedaner berechnet.
b) der Mangel an nationaler Erziehung;
Wie Basedow keine Rücksicht nahm auf eine bestimmte Konfession, so auch nicht auf das Vaterland, dem der Zögling angehörte: von den Pflichten gegen Fürst und Vaterland sollte nie die Rede sein. Nicht zu Christen und Staatsbürgern, sondern zu Menschen und Weltbürgern wollte er die Schüler herangebildet wissen.
c) die spielende, oberflächliche Art des Lernens;
Die Buchstaben wurden von einem Zuckerbäcker hergestellt und zur Belohnung verzehrt. Keine Lektion dauerte länger als eine halbe Stunde. Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden fanden Übungen im Fechten, Tanzen, in Papp- und Holzarbeit statt. Memoriert wurde nichts. So war das Lernen nicht ernste, charakterbildende Geistesarbeit, sondern führte zu Tändelei, Verzärtelung und Verweichlichung der geistigen Kräfte. Basedow vergaß, daß der Unterricht auch dadurch erziehlich wirken muß, daß er an ernste Beschäftigung, an angestrengtes Nachdenken, an Überwindung von Schwierigkeiten gewöhnt.
d) die große Menge der Unterrichtsgegenstände;
Während Rousseau die Unterrichtsstoffe möglichst beschränkt und Basedow selbst in seinen Schriften vor dem „zuviel“ warnt, sollten die Schüler in Dessau alles lernen, was im praktischen Leben nur irgendwie Nutzen bringen kann. Auf dem Lehrplan des Philanthropins standen außer den alten und neuen Sprachen und den Realien noch: Gesundheitslehre, Acker- und Wiesenbau, Wein- und Seidenbau, Bienenzucht und Waldkultur. Bei dieser Menge von Fächern konnten die Zöglinge keines gründlich lernen.
e) die vielfach laxe Disziplin.
Der Mangel an ersten Zuchtmitteln mußte eine lockere Disziplin hervorrufen. Herder sagt: „Mir kommt alles erschrecklich vor, wie ein Treibhaus oder wie ein Stall voll menschlicher Gänse, und ihm, den ich persönlich kenne, möchte ich keine Kälber zu erziehen geben, geschweige denn Menschen.“
IV. Anhänger Basedows.
A. Nationalistische Richtung.
1. Campe (1746–1818).
1. Leben. Joachim Heinrich Campe, geboren zu Deensen in Braunschweig, war Feldprediger zu Potsdam, darauf Erzieher Wilhelms und Alexanders v. Humboldt und 1777–78 Leiter des Dessauer Philanthropins. Er ist der eigentliche Schriftsteller des Philanthropinismus.
2. Schriften. Von diesen sind bemerkenswert:
a) Das sogenannte „Revisionswerk“, 16 Bände, ein Sammelwerk für Erziehung und Unterricht.
b) Viele Jugendschriften und Reisebeschreibungen, wodurch er den Grund zu der Kinderliteratur und dem Jugendschriftenwesen gelegt hat. Unter diesen ist besonders hervorzuheben:
c) „Robinson der Jüngere“, Übersetzung und Bearbeitung einer Seemannsgeschichte des Engländers Defoe.
Campe hat das englische Vorbild leider verschlechtert und namentlich die poetische Seite des Robinson ganz unbeachtet gelassen. Daniel Defoe zeigt (ähnlich wie Chr. v. Schmid in seinem „Gottfried der junge Einsiedler“), in welcher Weise der Einsame Gott kennen und lieben, wie er beten und sich heiligen lernt. Campe stellt dar, wie der Mensch sich durch Nachdenken und eigene Kraft hilft und sich allmählich allerlei Bequemlichkeiten verschafft. Daher war auch Campes „Robinson“ das Lieblingsbuch Rousseaus, es ist das erste Buch, welches Emil lesen soll.
3. Beurteilung.
a) Campe predigt in allen seinen Schriften den flachsten Unglauben. Das große Werk der Erlösung ist ihm ein verschlossenes Buch. Jedes positive Glaubensbekenntnis haßt er aus Grund der Seele.
b) Er betont beständig das materiell Nützliche. Was ihm materiell nicht nützt, das soll der Mensch nicht treiben, der Schüler nicht lernen. Seine niedere Auffassung des Lebens bekundet er in dem Ausspruche: „Derjenige, der die Kartoffeln bei uns eingeführt, hat sich ein größeres Verdienst erworben als der Dichter der Ilias und Odyssee.“
2. Salzmann (1744–1811).
1. Leben. Christian Gotthilf Salzmann wurde zu Sömmerda bei Erfurt geboren. Nachdem er 3 Jahre Lehrer am Dessauer Philanthropin gewesen, errichtete er 1784 zu Schnepfenthal bei Gotha eine eigene Erziehungsanstalt. Er erstrebte Gesundheit des Körpers, Klarheit des Geistes und Frieden des Herzens — aber ohne positives Christentum. Da er die Abgeschmacktheiten Basedows vermied, auf eine vernünftige Körperpflege hielt und die Kräfte des Geistes am Realen zu entwickeln suchte, so erhielt sich seine Anstalt in der Gunst des Publikums. Sie besteht noch heute.
2. Schriften. Unter seinen Schriften sind zu nennen:
a) „Konrad Kiefer oder Anweisung zu einer vernünftigen Erziehung der Kinder.“ (Der deutsche Emil.)
b) Das ironische „Krebsbüchlein oder Anweisung zu einer unvernünftigen Erziehung der Kinder“.
Dasselbe enthält 90 Geschichten, in denen gezeigt wird, wie man den Kindern allerlei Unarten angewöhnen könne. Auf dem Titel ist ein Teich abgebildet, in welchem ein alter und drei junge Krebse sich befinden; darunter stehen die Worte: „Ich werd’s tun, mein Väterchen, wenn ich zuvor sehen werde, daß du es tust.“
c) Das „Ameisenbüchlein oder Anweisung zu einer vernünftigen Erziehung der Erzieher“.
Auf dem Titelblatt sind Ameisen abgebildet, welche sich um Ameisenlarven bemühen (Lehrer); darüber in der Luft unbesorgte Ameisen (Eltern). Stellen: „Was der Mensch will, das kann er; und wenn er sagt: ich kann nicht, so will er nicht.“ „Von allen Fehlern und Untugenden seiner Zöglinge muß der Erzieher den Grund in sich selbst suchen.“ Salzmann nennt diesen Satz sein Symbolum und erklärt ihn in folgender Weise: „Dieses Symbolum ist nicht so zu verstehen, als ob die Unarten der Schüler nicht auch andere Ursachen hätten. Die Erzieher aber machen sich oft der Fehler ihrer Zöglinge schuldig, 1. weil ihnen die Geschicklichkeit abgeht, ihren Zöglingen dieselben abzugewöhnen; 2. weil sie denselben wirklich Anleitung dazu geben durch ihr Beispiel; 3. dadurch, daß sie willkürliche, unnatürliche Vorschriften und Regeln geben; 4. dadurch daß sie die Eigenheiten der Zöglinge für Untugenden ansehen und zu den Fehlern rechnen.“
3. Guts-Muts (1759–1839).
1. Leben. Guts-Muts wurde in Quedlinburg geboren. Nachdem er seine Studien in Halle vollendet, erhielt er eine Stelle als Hauslehrer in einer angesehenen Familie seines Geburtsorts. Als das Institut zu Schnepfenthal errichtet wurde, brachte er seinen Schüler (Karl Ritter, den späteren berühmten Geographen) dorthin, trat selbst als Lehrer in die Anstalt ein und wirkte an derselben bis zu seinem Ende.
2. Hauptverdienste.
a) Er war ein bedeutender Förderer des geographischen Unterrichts.
Für denselben schrieb er ein Lehrbuch und eine Methodik. Karl Ritter, der Schöpfer der vergleichenden Erdkunde, hat von ihm den ersten Anstoß zu seinen späteren hervorragenden Leistungen erhalten.
b) Er ist der Vater des Schulturnens.
Das deutsche Turnwesen als allgemeine Volkssache hat Friedr. Ludw. Jahn begründet, der 1811 auf der Hasenheide zu Berlin den ersten Turnplatz errichtete. Guts-Muts führte das Turnen in die deutsche Schule ein. Um die methodische Ausbildung des Turnens hat sich Adolf Spieß († 1858) verdient gemacht.
4. Rochow (1734–1805).
1. Leben. Der Freiherr Friedr. Eberhard von Rochow, geboren zu Berlin, widmete sich der militärischen Laufbahn und wurde Offizier. Bei Lowositz 1756 an der Hand verwundet, wurde er zur Heilung nach Leipzig gebracht, wo er zu dem Fabeldichter Gellert in innige Beziehungen trat. Auf dem Rückzuge aus Böhmen nach der verlorenen Schlacht bei Kolin 1757 abermals verwundet, mußte er seinen Abschied nehmen und widmete sich nun der Verwaltung seiner Güter Reckan, Gettin und Krane (bei Brandenburg). Betrübt über die Unwissenheit seiner Gutseingesessenen, die sich besonders in den Teuerungsjahren 1771 und 1772 zeigte, faßte er, angeregt durch Gellert und Basedow, den Plan, dem Volke durch gründlichen Schulunterricht zum Gebrauche seiner Vernunft zu verhelfen, ähnlich wie die Maus in der Äsopschen Fabel durch Zernagen des Netzes dem Löwen die Freiheit gab. Zu dem Zwecke berief er den tüchtigen Lehrer Bruns nach Reckan, der in dem herrschaftlichen Schlosse eine Musterschule errichtete und an 60 Lehrer vorbildete. Sodann gründete er aus eigenen Mitteln viele neue Schulen und veröffentlichte mehrere pädagogische Schriften.
2. Schriften.
a) „Unterricht für Lehrer in niederen Landschulen.“
„Ich denke doch nicht, daß man die Seele eines Bauernkindes für ein Ding anderer Gattung hält als die Seelen der Kinder höherer Stände.“
„Es ist dem Staate nicht nützlich, wenn der Bauer dumm bleibt, nicht schädlich, wenn er klug und verständig wird.“
b) „Instruktion für die Landschulmeister.“
„Der Schulmeister muß fortstudieren; er darf nicht aufhören, selbst zu lernen. Er muß sich auf jede Katechisation ordentlich vorbereiten.“ Für diese Vorbereitung stellt Rochow folgende Regeln auf: „1. Man muß sich vor der Stunde genau fragen: Welches ist in diesem Stück die Hauptwahrheit? Denn über alle Wahrheiten kann man doch auf einmal nicht lehren. 2. Welchen Nutzen hat diese Wahrheit für Kinder? Wozu können meine Kinder die Wahrheit gebrauchen? 3. Wie frage ich am besten, um durch Fragen auch die rechten Antworten zu bekommen? Welche Nebenumstände, die mich von meinem Ziel abführen würden, lasse ich heute unerwähnt? Auf welche Hauptumstände, die zum Verständnisse der Wahrheit dienlich sind, gehe ich um so mehr ein? 4. Wie wende ich die Lehre auf das sittliche Leben an?“
c) „Der Kinderfreund“, 1775; das erste gute Schullesebuch, welches sehr beifällig aufgenommen wurde und auch in katholischen Schulen Eingang fand.
3. Verdienste. Rochow sorgte
a) für gute Schulhäuser und eine angemessene Ausstattung der Schulzimmer;
b) für geschulte Lehrer mit ausreichendem Einkommen;
Mit Handwerkern und unwissenden Dienern („Bedienten“) sollte keine Schulstelle mehr besetzt werden.
c) für Einführung der Naturwissenschaften als „gemeinnützige Kenntnisse“ oder „Realien“ in die Volksschule;
Doch gab er ihnen keine besondere Lehrstunden, sondern zog beim Leseunterricht passende Lesestücke aus der Naturkunde heran. Rochow benutzte überhaupt die Leseübungen gern dazu, um die Kinder in mancherlei Sachen, selbst in der Religion, zu unterrichten oder zu befestigen.
d) für Verbesserung der Unterrichtsmethode.
α) Der Unterricht der neu eintretenden Kinder sei so sinnlich und angenehm wie möglich und nicht von vornherein Bücherunterricht.
β) Der Unterricht muß überhaupt anschaulich-entwickelnd sein und sich der katechetischen Lehrform bedienen, um das Verständnis zu fördern. Das Lernen ohne Verständnis nützt dem Menschen ebensowenig, als ihn das Essen ohne Verdauung körperlich stärkt.
γ) Zur Bildung des Verstandes und der Sprache soll der Lehrer Denk- und Sprechübungen an das Lesestück knüpfen.
δ) In der Oberklasse ist tuliche Konzentration der Lehrgegenstände anzustreben.
4. Zu tadeln ist:
a) die einseitige Bildung des Denkvermögens.
Rochow wollte kluge und verständige Landleute heranbilden und deshalb die Jugend vornehmlich zum Denken anleiten. Gemüt und Wille wurden wenig berücksichtigt.
b) der verkümmerte Religionsunterricht.
Zwar soll der Glaube an Gott eine Grundlage des Unterrichts bilden, allein dieser Glaube soll aus der Vernunft abgeleitet werden und die Sittenlehre sich nur auf den Verstand gründen. Die Bibel ist ihm nur ein Unterrichtsbuch wie andere und Christus ein weiser Lehrer wie andere; die Erlösung durch den Kreuzestod erkennt er nicht an. Rochow steht somit ganz außerhalb des Christentums, und die einseitige Bildung des Denkvermögens in seinen Schulen enthielt eine um so größere Gefahr, als das Gegengewicht positiv-christlicher Unterweisung und gemütbildender Religionsübung fehlte.
B. Die christlich-gläubige Richtung.
1. Hecker (1707–1768).
Julius Hecker, Sohn des Rektors Hecker zu Werden a. d. Ruhr, war zuerst Lehrer am Franckeschen Pädagogium zu Halle, dann Inspektor des Waisenhauses in Potsdam, zuletzt 30 Jahre Prediger an der Dreifaltigkeitskirche in Berlin.
Er gründete außer vielen Freischulen für die Armen 1739 in seiner Pfarrei eine Volksschule mit 6 Lehrern, welche sich allmählich zu einer „ökonomisch-mathematischen Realschule“ (ohne Latein) erweiterte. So wurde Hecker der Gründer der Gewerbe- und Realschulen. Im Jahre 1748 eröffnete er an seiner Realschule einen Kursus für auszubildende Elementarlehrer. Dieses Heckersche Seminar wurde 1753 zum Königlichen kurmärkischen Landesseminar erhoben und war die erste staatliche Lehrerbildungsanstalt Preußens. 1825 wurde es nach Potsdam, 1851 nach Köpenik verlegt. So ist Hecker auch der Vater der preußischen Lehrerseminarien geworden.
In seinen Bestrebungen wurde er nicht wenig unterstützt durch Friedrich den Großen. Die Mahnung Friedrich Wilhelms I.: „Er muß den Leuten auf der Friedrichsstadt Jesum predigen und sich der Jugend annehmen, denn daran ist das meiste gelegen“ — hat Hecker treulich befolgt.
2. Hähn (1710–1789).
Wie Rochow an Bruns, so hatte Hecker an Hähn einen tüchtigen Helfer. Hähn war Theologe und zuerst Lehrer am Halleschen Waisenhause, dann von 1753 an Inspektor der Heckerschen Realschule und starb als Konsistorialrat in Aurich.
Er wollte allen Unterricht in logisch geordneter Aufeinanderfolge behandelt wissen. Daher kam er auf den Gedanken, für die einzelnen Unterrichtsfächer tabellarische Übersichten zu entwerfen (Tabellarmethode). Diese Tabellen sollten während des Unterrichts mit den Anfangsbuchstaben der Wörter (daher auch Literalmethode genannt) angeschrieben, dann von den Schülern abgeschrieben und auswendig gelernt werden.
Mit dieser Methode konnten nur Meister wie Hähn selbst und später Felbiger Erfolge gewinnen. Im allgemeinen verdient das Verfahren mechanisch, unnatürlich und geisttötend genannt zu werden. Trotzdem erlangte die Tabellarmethode, allerdings nur für kurze Zeit, zahlreiche Anhänger.
3. Felbiger (1724–1788).
1. Leben. Johann Ignaz von Felbiger, geboren zu Groß-Glogau als Sohn des Kaiserlichen Postmeisters von Felbiger, studierte in Breslau Theologie, trat in das Stift der Augustiner-Chorherren zu Sagan und ward 1758 Abt desselben. In dieser Eigenschaft hatte er die Aufsicht über das Schulwesen der Stadt und einer Anzahl dazu gehöriger Dörfer. Die Religiosität, Bildung und Gewerbetätigkeit des gemeinen Volkes durch Unterricht zu heben, war sein einziges Bemühen. Nachdem er die unter Hecker aufblühende Realschule in Berlin besucht, wurde er der erfolgreichste Vertreter der Tabellar- oder Literalmethode, die deshalb auch Sagansche Methode genannt wird.
Eine königliche Verordnung übertrug ihm 1763 die besondere Aufsicht über die katholischen Schulen Schlesiens. Felbiger verfaßte infolgedessen das „Landschul-Reglement für die Römisch-Katholischen des souveränen Herzogtums Schlesien und der Grafschaft Glatz“, welches von Friedrich dem Großen am 3. November 1865 unterzeichnet wurde. Auf Felbigers Vorschlag wurden ferner die Lehrerbildungsanstalten zu Leubus, Grüssau, Rauden und Breslau (1765) gegründet. Auch im Amte stehende Lehrer mußten diese Anstalten 6 Wochen lang besuchen.
Im Jahre 1774 wurde Felbiger von der Kaiserin Maria Theresia nach Wien berufen zur Einrichtung des deutschen Schulwesens in Österreich. Hier machte er sich verdient durch die Ausarbeitung der „Allgemeinen Schulordnung“.
In diesem Plane verlangt Felbiger:
1. die allgemeine Schulpflicht;
2. die Einrichtung von Normal-, Haupt- und Trivialschulen. Eine Normalschule (Musterschule) soll sein in jeder Provinz, eine Hauptschule (Mittelschule) in jedem größeren Distrikte, eine Trivialschule (einfache Volksschule) in jeder Gemeinde;
3. die strenge Verpflichtung der Geistlichen zum Katechisieren, d. h. zur Erteilung des Religionsunterrichts;
4. die Bildung des Verstandes gegenüber der des Gedächtnisses. — Das waren kräftige Keime zu fernerer Entwicklung.
Nach dem Tode der edlen Kaiserin (1780) wurde Felbiger von Joseph II. auf die Propstei Preßburg (Ungarn) verwiesen, woselbst er im Jahre 1788 starb.
2. Schriften. Felbiger verfaßte u. a.
a) „Eigenschaften, Wissenschaften und Bezeigen rechtschaffener Schulleute.“ (Die erste katholische Volksschulkunde.)
b) Den Saganer Katechismus in 3 Ausgaben (für Unter-, Mittel- und Oberstufe) und eine Bibl. Geschichte.
3. Pädagogik. In seinen Schriften betont Felbiger folgende fünf Stücke:
a) den Zusammenunterricht und das Zusammenlernen gegenüber dem bisher üblichen Einzelunterricht;
Die weiteren notwendigen Folgen dieser Forderung waren: gleiche Lesebücher und Einteilung in Klassen. Auf das Zusammenlesen oder Chorlesen legte er großes Gewicht. Ganz wie Rochow liebte er viele Leseübungen. Er sagt: „Es werden den Schülern zu eben der Zeit, da sie der Lehrer bloß im Lesen zu üben scheint, eine Menge nützlicher Kenntnisse auf die leichteste Art beigebracht.“
b) das Katechisieren, wobei der Katechet besonders die Religionswahrheiten erklären, erläutern, zergliedern, erweisen und auf den Willen einwirken lassen soll;
c) die Anwendung der Tabellarmethode zur Einprägung des Erklärten;
d) mit dem Buchstabier- und Leseunterricht soll zugleich das Schreiben verbunden und beim Erlernen der Buchstaben die genetische Ordnung eingehalten werden;
e) für die Schulordnung führte Felbiger besondere Kommandowörter und Zeichen (z. B. das Emporstrecken der Finger) ein. Rücksichtlich der Schulzucht empfiehlt er nachdrücklich Humanität.
Er untersagte seinen Lehrern, die üblichen barbarischen und ehrverletzenden Strafen anzuwenden, z. B. Knieen auf dreieckigen Scheiten Holz oder auf Erbsen, Reiten auf einem Esel mit Wiegenläufen, Tragen von Eselsohren und Strohkränzen. Nur für grobe Vergehen sollte die Züchtigung mit der Rute beibehalten werden.
4. Verdienste. Felbiger ist der Reformator des kath. Schulwesens im Osten der preußischen Monarchie. Insbesondere ist ihm als Verdienst anzurechnen:
a) daß er die Fahne der christlichen Volksschule bei allen seinen Verbesserungen fest und hoch hielt, obschon er in einer Zeit seichter Aufklärung lebte;
b) daß er besseren Lehrmethoden und einer humanen Disziplin Eingang in die Schulen verschaffte;
c) daß er die dauernde Aufmerksamkeit der Staatsbehörden auf die Wichtigkeit des Volksschulwesens und die Notwendigkeit der Einrichtung von Seminarien lenkte.
4. Kindermann (1740–1801).
Wie Hecker an Hähn, so hatte Felbiger an Ferdinand Kindermann, Dechant zu Kaplitz in Böhmen, einen treuen Anhänger. Was dieser bei Felbiger in Sagan gesehen, verstand er in seiner Pfarrschule alsbald in sehr wirksamer Weise ins Werk zu setzen. Kindermann ging vor allem darauf aus, das Interesse der Eltern an der Schule zu gewinnen und zwar durch eine gefällige Handschrift und schönen Gesang der Kinder. Die Pfarrschule zu Kaplitz wurde bereits 1773 zu einer Normalschule erhoben und zog durch ihren Ruhm die Aufmerksamkeit vieler auswärtigen Schulbehörden auf sich. Von der Kaiserin Maria Theresia wurde er zum Landes-Oberschulinspektor in Böhmen ernannt und unter dem bedeutsamen Namen „Ritter von Schulstein“ in den Adelstand erhoben. Er starb 1801 als Bischof von Leitmeritz.
Zu den eigentümlichen Verdiensten Kindermanns gehört insbesondere der von ihm ausgeführte schöpferische Gedanke, mit den Volksschulen den Industrie-Unterricht planmäßig zu verbinden. Kindermann wollte dadurch a. den Eltern die Zahlung des Schulgeldes erleichtern; b. den Lehrern die Möglichkeit verschaffen, ihre Einkünfte zu vermehren und die freie Zeit nützlich auszufüllen; c. seinen Gegnern aber den Vorwurf abschneiden, er bilde gelehrte Bauern aus, welche später für die Arbeit nichts mehr taugten. Stricken, Nähen und Spinnen waren die Beschäftigungen für die Mädchen; Obstbaum-, Seiden-, Bienenzucht und Gemüsebau die Arbeiten für die Knaben.
V. Förderung des Schulwesens unter den Königen Friedrich II. und Friedrich Wilhelm II.
1. Friedrich II. (1740–1786.)
1. Kaum hatte Friedrich den Thron seines Vaters bestiegen, so gaben sich manche der Hoffnung hin, es werde nunmehr inbezug auf das Schulwesen alles wieder auf den alten unordentlichen Fuß kommen. Da erließ er die Edikte von 1740 und 1741, in welchen er erklärte, daß „alle von seines Vaters Majestät in Schulsachen erlassenen Befehle und Verordnungen in Kraft sein und bleiben sollten“, daß „keine Veränderung, unter welchem Vorwande es auch sein möchte, bei dem Schulregiment vorgenommen werden sollte“. Im Jahre 1742 erschien ein Edikt, in welchem der König die lässigen Lehrer zum Fleiße ermahnt.
In demselben heißt es: „Da die Schulmeister statt der Eltern sind, so sollen sie sich der Jugend aufs treulichste annehmen, sie im Katechismus und in anderen guten Künsten eifrig unterrichten, auch die Gesänge mit Fleiß einüben. Diejenigen handeln ganz verkehrt, welche meinen, die Jugend sei mit dem Auswendiglernen möglichst zu verschonen. Von demjenigen, was gelernt wird, muß der Sinn der Worte nach und nach erklärt werden.“
2. Im Jahre 1754 erließ der König eine wichtige Schulordnung für Minden und Ravensberg, aus welcher folgende Bestimmungen hervorzuheben sind.
1. Eltern und Vormünder sollen ihre Kinder vom 5. oder 6. Jahre zur Schule halten.
2. Wer sein Kind nicht zur Schule schickt, soll zuerst durch Ermahnungen, dann durch Polizeistrafen dazu veranlaßt werden.
3. Die Schulmeister sollen einen Schulkatalog haben, enthaltend: Namen, Eltern, Wohnung, Alter, Schulbesuch.
4. Nur geschickte Personen sollen Schulmeister sein und ihr Amt ohne Ärgernis verwalten, in der Nachfolge Christi leben, keine Wirtschaft halten, mäßig sein, weder Bier noch Branntwein verkaufen, noch Musik machen.
5. Auch die Lehrer der Winkelschulen sind zu prüfen.
6. Beim Katechismus ist Sicherheit des Textes und des Verständnisses unter Benutzung des Großen Katechismus und der Spenerschen Erklärung zu erstreben.
7. Die Kinder sind zur wahren Gottesfurcht anzuleiten und zum Gebete.
8. Die Strafe geschehe „ohne Eifer“ zum Zwecke der Besserung.
9. Am Sonntag nachmittag findet eine Katechisation über Predigt und Katechismus mit Erwachsenen und Kindern statt, unter Anwendung auf das Leben.
3. Als der König im Jahre 1759 nach der Niederlage bei Kunersdorf mit seiner Armee in der Mittelmark stand und gewahr wurde, wie schlecht die Jugend auf dem Lande unterrichtet werde, faßte er den Entschluß, sobald der Krieg zu Ende sei, dem großen Verderbnis der Landschulen abzuhelfen. Schon vor Abschluß des Friedens, am 8. Februar 1763, gab er von Leipzig aus den Befehl, daß die so schlecht bestellten Schulen auf dem Lande verbessert und namentlich nicht mit so unerfahrenen Lehrern besetzt werden sollten. Im März 1763 schrieb er vor, daß in jedem Halbjahr eine Revision der evangelischen und katholischen Schulen Schlesiens stattfinden sollte. Die beiden wichtigsten gesetzgeberischen Akte des Königs auf dem Gebiete des Volksschulwesens sind indes A. das General-Landschulreglement, ausgearbeitet vom Konsistorialrat Hecker in Berlin, und B. das Schulreglement für Schlesien, verfaßt von Felbiger, Abt in Sagan.
A. Das General-Landschulreglement, 12. August 1763.
1. (Zweck.) Nach wiederhergestellter Ruhe wollen wir auf das wahre Wohlsein unserer Länder in allen Ständen Bedacht nehmen. Der Grund dazu muß gelegt werden durch eine vernünftige und christliche Unterweisung in den Schulen. In diesen soll der höchst schädlichen und dem Christentum unanständigen Unwissenheit abgeholfen und die Kinder zu geschickteren und besseren Untertanen erzogen werden.
2. (Schulpflicht.) Vom vollendeten 5. Jahre an sollen die Kinder in die Schule geschickt und so lange zur Schule gehalten werden, bis sie (etwa im 13. oder 14. Jahre) das Nötigste vom Christentum gefaßt haben, fertig lesen und schreiben und von demjenigen Rede und Antwort geben können, was ihnen in den Lehrbüchern beigebracht werden soll.
3. (Schulzeit.) Im Winter soll vormittags 3 Stunden (8–11 Uhr) und nachmittags 3 Stunden (1–4 Uhr) mit Ausnahme von Mittwoch und Samstag nachmittag Schule gehalten werden. Im Sommer soll täglich nur 3 Stunden Unterricht erteilt werden, entweder vormittags oder nachmittags. Ferien werden nicht gestattet. Des Sonntags soll für die noch unverheirateten Personen eine Wiederholungsstunde vom Geistlichen in der Kirche und eine vom Lehrer in der Schule gehalten werden. Damit die Kinder nicht durch Viehhüten des Sommers von der Schule abgehalten werden, soll in den geschlossenen Orten möglichst ein eigener Viehhirte bestellt werden. Wo aber, wie in den Westfälischen Landen und in dem Wischer Lande in der Altmark, die Häuser zerstreut liegen, sollen die Kinder mit dem Viehhüten täglich wechseln oder es soll eine solche Veranstaltung getroffen werden, daß jedes Kind im Sommer dreimal wöchentlich zur Schule komme. Letzteres könne „füglich so geschehen, daß 2 Haufen der Kinder gemacht werden, davon der eine Haufe die drei ersten Tage in der Woche, der andere Haufe die drei letzten Tage in die Schule kommen müsse“.
4. (Schulgeld.) Jedes Kind bezahlt, bis es zum Lesen gebracht wird, 6 Pfennig, bis zum Schreiben 9 Pf. und, wenn es schreibt und rechnet, 1 Groschen wöchentlich; im Sommer ⅔ davon. Für unbemittelte Kinder zahlen die Kirchen- und Armenkassen das Schulgeld. Alljährlich soll an dem Michaelissonntage eine Schulpredigt über christliche Erziehung gehalten werden; nach derselben sollen freiwillige Beiträge gesammelt werden zum Besten der Landschulen, insbesondere zur Beschaffung von Büchern für arme Kinder.
5. (Schulversäumnisse und Schulkatalog.) Bei der ersten Anzeige des Schulmeisters soll die Obrigkeit die säumigen Eltern durch Zwangsmittel anhalten, die Kinder zur Schule zu schicken. Sieht der Schulvisitator, daß die Eltern ihre Kinder in dem vergangenen Jahre nicht fleißig zur Schule gehalten, so soll er veranlassen, daß 16 Groschen Strafgelder zur Schulkasse gegeben werden. Um die Versäumnisse festzustellen, sollen in einer besonderen Liste, welche nur die Namen der Kinder enthält, diejenigen Kinder notiert werden, welche mit oder ohne Erlaubnis fehlen. Außer dieser Liste muß noch ein ordentlicher Schulkatalog geführt werden, welcher angibt: Vor- und Zunamen der Kinder, ihr Alter, ihre Eltern, ihre Wohnungen, Eintritt in die Schule, Fleiß, Fähigkeit, Führung und Abgang von der Schule.
6. (Lehrer.) Der Schulmeister muß nicht nur hinlängliche Geschicklichkeit zum Unterrichten haben, sondern in seinem ganzen Verhalten ein Vorbild sein, damit er durch seinen Wandel nicht niederreiße, was er durch seine Lehre aufgebaut hat. Daher sollen sich die Schulmeister mehr als andere der wahren Gottseligkeit befleißigen, ihr Amt vor Gott und in der Nachfolge des Heilandes führen und die Kinder nicht nur für das gegenwärtige Leben tüchtig und glücklich machen, sondern auch zur ewigen Seligkeit vorbereiten. Kein Pfarrer darf jemand als Schulmeister zulassen, der nicht von den Inspektoren (Superintendenten, Erzpriestern) geprüft und mit einem Zeugnis der Tüchtigkeit versehen ist. Die Königlichen Schulstellen in der Kurmark sollen mit solchen Lehrern besetzt werden, die eine Zeitlang in dem Kurmärkischen Seminar in Berlin gewesen und dort die Methode des Schulhaltens und den Seidenbau gründlich erlernt haben. Winkelschulen sind bei Strafe verboten. Während der Unterrichtsstunde darf der Lehrer nicht seine Handarbeit verrichten, auch nicht seinen Geschäften nachgehen und seine Frau unterdessen unterrichten lassen. Ebensowenig darf er während der Schulzeit die Schulkinder zu seiner Hausarbeit gebrauchen. Jedem Lehrer soll streng verboten sein, Wirtschaft zu halten, Bier und Branntwein zu verkaufen, Schenken und Krüge zu besuchen und bei Gastmählern und sonstigen Anlässen Musik zu machen, überhaupt mit Dingen sich zu beschäftigen, wodurch die Schularbeit gehindert oder der Jugend und Gemeinde Anlaß zur Ausschweifung gegeben wird.
7. (Schularbeit.) Auf den Unterricht soll sich der Lehrer durch herzliches Gebet vorbereiten, von dem Geber alles Guten insbesondere sich Weisheit und Geduld erbitten. In Gebetsstimmung soll er dann die Schule halten, eingedenk, daß er ohne den göttlichen Beistand nichts auszurichten vermöge, auch der Kinder Herzen nicht gewinnen könne. Am Schluß der Woche soll er die Kinder herzlich ermahnen, den Sonntag wohl anzuwenden, in der Kirche sich still und andächtig zu erweisen. An den Sonn- und Festtagen sollen die Kinder vom Lehrer in geordnetem Zuge von der Schule zur Kirche geführt und dort unter Aufsicht gehalten werden; auf die Predigt sollen sie wohl merken, damit sie Montags etwas daraus wissen. Auch sollen die Lehrer bei den Leichenbegängnissen auf das Verhalten der Knaben, mit welchen sie die Leichen besingen, wohl achtgeben und verhüten, daß selbige sich nicht mutwillig betragen.
8. (Schulbücher.) Die Schulbücher müssen von der Behörde genehmigt sein. Jedes Kind soll sein eigenes Buch haben. Ärmeren Kindern werden die Schulbücher aus der Kirchen- und Gemeindekasse angeschafft.
9. (Schulzucht.) Die Disziplin muß mit Weisheit gehandhabt werden. Der Eigenwille als die Quelle aller Sünden muß mit Fleiß gebrochen werden. Die Strafe aber soll erst dann erfolgen, wenn das Kind von seinem Fehler überzeugt worden ist. Bei der Züchtigung soll sich der Lehrer aller ungeziemenden Heftigkeit, alles sündlichen Eiferns und Scheltens enthalten. Ist eine größere Bestrafung notwendig, so soll der Lehrer vorher dem Pfarrer Anzeige machen und dessen Rat einholen.
10. (Schulinspektion.) Die Pfarrer sollen zweimal in der Woche die Schule ihres Ortes besuchen und nicht nur dem Unterricht des Lehrers anwohnen, sondern auch selbst Fragen stellen; einmal im Monat sollen sie in der Pfarrwohnung mit den Lehrern eine Konferenz halten. Die Superintendenten und Erzpriester sollen einmal im Jahre die gesamten Schulen ihrer Inspektion bereisen und die Berichte an das Oberkonsistorium in Berlin zur weiteren Hinsicht und Verfügung einsenden.
Das Reglement von 1763, welches 26 Paragraphen enthält, ist im wesentlichen eine Zusammenfassung älterer Verordnungen, die, bisher nur für einzelne Provinzen erlassen, nun für alle Landesteile rechtsgültig gemacht wurden. Neu sind die Vorschriften über den Stundenplan, den Lehrstoff, die Unterrichtsweise und die Lehrmittel. Gegenüber dem Schulplan von 1736 bezeichnet dasselbe einen großen Fortschritt, indem es nicht nur die äußeren Verhältnisse der Schule, sondern den gesamten Schulbetrieb ins Auge faßte. Es ist die erste Schulordnung für die Gesamtmonarchie und bildet noch heute die Grundlage der preußischen Schulverfassung.
Um die Durchführung des Reglements hat sich besonders Hähn verdient gemacht, der als Abt des Klosters Bergen anordnete, daß an zwei Tagen der Woche die Schulmeister darin unterwiesen würden, was sie nach Vorschrift des Reglements von nun an in ihren Schulen zu treiben hätten. Der König selbst förderte die Durchführung dadurch, daß er der Kurmark zur Befolgung der neuen Verordnungen ein Kapital von 100000 Taler, den neu erworbenen Provinzen Westpreußen und Posen 200000 Taler überwies, aus deren Zinsen man unter anderem 20 neue Schulen erbaute.
B. Das katholische Schulreglement für Schlesien, 3. November 1765.
Die Einführung des Reglements von 1763 in den katholischen Schulen Schlesiens stieß auf Schwierigkeiten, da eine Reihe von Bestimmungen nur für evangelische Schulen berechnet war. Daher wurde der Abt Felbiger vom König veranlaßt, für die katholischen Schulen ein besonderes Reglement auszuarbeiten. Dasselbe erhielt am 3. November 1765 die Unterschrift des Königs. Es enthält 73 Paragraphen und behandelt dieselben Materien wie das Reglement von 1763. Ausführlicher nur beschäftigt es sich mit der Bildung der Lehrer in den zu gründenden Seminarien (Breslau, Grüssau, Habelschwerdt, Leubus, Ratibor, Raude und Sagan), mit der Visitation der Schulen durch die Pfarrer und Erzpriester, sowie mit der Hähnschen Literalmethode. Dem Lehrer wird gestattet, das Handwerk des Schneiders und Leinewebers zu betreiben; das Ausschenken von Bier und Branntwein, das Handeln und das Musikmachen in den Dorfschenken („Kretschamen“) wird ihm dagegen ausdrücklich untersagt. Die Schulpflicht dauert vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 13. Jahre.
2. Friedrich Wilhelm II. (1786–1797.)
1. Im Jahre 1787 schuf der König eine Oberschulbehörde, das Oberschulkollegium in Berlin, welches das gesamte Schul- und Bildungswesen des Staates einheitlich leiten sollte. An die Spitze desselben berief er den Minister v. Zedlitz. Dieser hatte sich bereits unter Friedrich dem Großen reiche Erfahrung auf dem Gebiete der Schulverwaltung gesammelt und nach dem Vorbilde Rochows auf seinen Gütern Musterschulen errichtet. Aber schon 1788 mußte v. Zedlitz dem Minister v. Wöllner das Feld räumen, der eine streng kirchliche Richtung einschlug und durch scharfe Edikte dem von seiten der Aufklärung drohenden Verderben entgegenarbeitete.
2. Eine festere Grundlage erhielt das Schulwesen sodann durch das preußische Allgemeine Landrecht vom 5. Februar 1794. Dasselbe stellt auf dem Schulgebiete vier Grundprinzipien auf.
a) Die Schule ist eine Veranstaltung des Staates.
Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des Staates, welche den Unterricht der Jugend in nützlichen Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben. (§ 1.) Dergleichen Anstalten sollen nur mit Vorwissen und Genehmigung des Staates errichtet werden. (§ 2.) Alle öffentlichen Schul- und Erziehungsanstalten stehen unter der Aufsicht des Staates und müssen sich den Prüfungen und Visitationen desselben zu allen Zeiten unterwerfen. (§ 9.)
b) Die Unterhaltung der Schule ist eine gemeine Last.
Wo keine Stiftungen für die gemeinen Schulen vorhanden sind, liegt die Unterhaltung der Lehrer den sämtlichen Hausvätern jedes Ortes, ohne Unterschied, ob sie Kinder haben oder nicht, und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses ob. (§ 29.) Auch die Unterhaltung der Schulgebäude und Schulmeisterwohnungen muß als gemeine Last von allen einer solchen Schule zugewiesenen Einwohnern ohne Unterschied getragen werden. (§ 34.)
c) Jedes Kind des Volkes muß die Schule besuchen.
Jeder Einwohner, welcher den nötigen Unterricht für seine Kinder in seinem Hause nicht besorgen kann oder will, ist schuldig, dieselben nach zurückgelegtem 5. Jahre zur Schule zu schicken. (§ 43.) Der Schulunterricht muß so lange fortgesetzt werden, bis ein Kind, nach dem Befunde seines Seelsorgers, die einem jeden vernünftigen Menschen seines Standes notwendigen Kenntnisse gefaßt hat. (§ 46.)
d) Die Schulzucht muß weise gehandhabt werden.
Die Schulzucht darf niemals bis zu Mißhandlungen, welche der Gesundheit der Kinder auch nur auf entfernte Art schädlich werden können, ausgedehnt werden. (§ 50.) Glaubt der Schullehrer, daß durch geringere Züchtigungen der eingewurzelten Unart eines Kindes oder dem überwiegenden Hange desselben zu Lastern und Ausschweifungen nicht hinlänglich gesteuert werden könne: so muß er der Obrigkeit und dem geistlichen Schulvorsteher davon Anzeige machen. (§ 51.) Diese müssen alsdann mit Zuziehung der Eltern oder Vormünder die Sache näher prüfen und zweckmäßige Besserungsmittel verfügen. (§ 52.) Aber auch dabei dürfen die der elterlichen Zucht vorgeschriebenen Grenzen nicht überschritten werden. (§ 53.)
3. Im Jahre 1794 erließ der König eine allgemeine Schulordnung, in welcher das General-Landschulreglement vom Jahre 1763 zu strenger Befolgung in Erinnerung gebracht und weiter ausgelegt wurde. Insbesondere betonte der König angesichts der immer mehr um sich greifenden Aufklärung die streng religiöse Erziehung. Er sagt: „Ich hasse zwar allen Gewissenszwang und lasse einen jeden bei seiner Überzeugung; das aber werde ich nie leiden, daß man in meinen Landen die Religion Jesu untergrabe, dem Volke die hl. Schrift verächtlich mache und das Panier des Unglaubens, des Deismus und Naturalismus öffentlich aufpflanze.“ Der Minister v. Wöllner erklärte den Lehrern ausdrücklich, daß sie das Amt hätten, die Kinder zu Christen zu bilden.
4. Besondere Aufmerksamkeit schenkte der König dem Handfertigkeitsunterrichte. An mehreren Orten der Kurmark ließ er den Knaben Unterricht in der Bienen- und Baumzucht sowie im Korbflechten, den Mädchen Unterricht im Spinnen, Stricken und in anderen weiblichen Handarbeiten erteilen. 1793 entstand in Breslau die erste Industrieschule, in anderen Städten wurden alsbald ähnliche Schulen errichtet.
Fünfter Abschnitt. Von Pestalozzi bis auf unsere Zeit.
Vorbemerkung.
Die charakteristischen Unterschiede zwischen den pädagogischen Anschauungen des 18. und denen des 19. Jahrhunderts sind im allgemeinen folgende:
1. Die Pädagogik des 18. Jahrhunderts trat vielfach in feindlichen Gegensatz zum Christentum; das 19. Jahrhundert sucht der Volksschule den christlichen Boden mehr und mehr wiederzugewinnen.
2. Das 18. Jahrhundert pflegte in der Erziehung das Weltbürgertum; das 19. betont neben dem christlichen auch das nationale Prinzip.
3. Die einseitige Aufklärung des Verstandes war zumeist das Ziel der Pädagogik im 18. Jahrhundert; das 19. Jahrhundert dringt auch auf Gemüts- und Willensbildung.
4. Die Pädagogik des 18. Jahrhunderts löste sich von aller historischen Tradition los; die Erziehung des 19. Jahrhunderts sucht durch Erforschung der historischen Entwicklung die Erziehungsarbeit geschichtlich zu begründen.
I. Pestalozzi.
1. Leben. a) Jugend. Johann Heinrich Pestalozzi, geb. am 12. Januar 1746 als jüngstes Kind eines Augenarztes in Zürich, verlor seinen Vater schon im 6. Jahre und wurde von seiner Mutter und der treuen Magd Babeli erzogen. Infolge dieser weiblichen Erziehung und seiner körperlichen Schwäche wuchs der kleine Heinrich als sog. Mutterkind auf. Männliche Kraft und Denkart blieben ihm fern. Die Familienstube beeinflußte ganz seinen Charakter und seine Anschauungen. Vom 9. Jahre an verlebte Pestalozzi die Sommerferien bei seinem Großvater, einem würdigen Landpfarrer in der Nähe von Zürich. Da er mit diesem täglich die Dorfschule und öfters die Hütten der Armen besuchte, so lernte er früh die Eigenart und das Elend des Volkes kennen. Mit 17 Jahren hatte Pestalozzi das Gymnasium seiner Vaterstadt absolviert. Er entschloß sich, Geistlicher zu werden. Doch das Erscheinen von Rousseaus „Emil“ veranlaßte ihn, die Theologie aufzugeben und das Studium der Rechte zu ergreifen. Auf den Rat eines sterbenden Freundes entsagte er auch diesem Studium und entschied sich schließlich für die Landwirtschaft.
b) Neuhof, 1768–1798. Im Kanton Aargau (unfern der alten Habsburg) erwarb er 1768 100 Morgen dürres Heideland zum Betriebe des Krappbaues und nannte sein Gut „Neuhof“. Durch äußeres Mißgeschick und eigenes Ungeschick verunglückte sein Krappbau. Er verwandelte nunmehr (1775) den Neuhof in eine Erziehungsanstalt für verwaiste und hilflose Kinder. Er wollte dieselben der Bettelei entziehen, in ihnen die Arbeitslust wecken und sie fähig machen zu verschiedenartiger, lohnender Tätigkeit. Im Sommer wurden sie mit Feldarbeit, im Winter mit Spinnen und Handarbeiten beschäftigt und sollten so die Kosten ihrer einfachen Erziehung selbst bestreiten. Dabei unterrichtete er sie zugleich, indem er die im Verkehr mit seinem Söhnchen gewonnenen Erfahrungen zu verwerten suchte. Er selbst sagt über diese Zeit:
„Es war unbeschreibliche Wonne, Jünglinge und Mädchen, die elend waren, wachsen und blühen zu sehen, ihre Hände zum Fleiß zu bilden und ihr Herz zu ihrem Schöpfer zu erheben, Tränen der betenden Unschuld im Angesicht geliebter Kinder zu sehen und ferne Hoffnung von Tugendempfindung und Sitten im verworfenen, verlorenen Geschlechte.“
Nach fünfjährigem Bestehen (1780) mußte die Anstalt indes aufgelöst werden: Pestalozzi entbehrte des notwendigen technischen Geschicks. Dazu waren viele Kinder faul und verwöhnt und entliefen, sobald sie neue Kleider erhalten hatten. Die Freunde hielten Pestalozzi für einen verlorenen Mann. In der Tat folgten 18 Jahre bitterer Not für ihn.
c) Stanz, 1798–1799. Die französische Revolution, welche der Schweiz eine republikanische Verfassung brachte, riß Pestalozzi wieder in die öffentliche Tätigkeit. Es wurden ihm einflußreiche Stellen im Staatsdienste angeboten. Er aber erklärte: „Ich will Schulmeister werden!“ Im Herbste 1798, wo der Kanton Unterwalden von den Franzosen verwüstet wurde und eine Menge vater- und mutterloser Waisen umherirrte, erhielt er den Auftrag, die verlassenen Kinder zu sammeln. An 80 entsetzlich verkommene Kinder brachte Pestalozzi zusammen und begann in dem verödeten Kloster der Ursulinerinnen zu Stanz die Riesenarbeit ihrer Erziehung.
Seine Erlebnisse in Stanz schildert Pestalozzi selbst in einem Briefe an einen Freund:
„Ich hatte nichts, ich hatte keine Haushaltung, keine Freunde, keine Dienste um mich, ich hatte nur meine Kinder. Waren sie gesund, ich stand in ihrer Mitte, waren sie krank, ich war an ihrer Seite. Ich schlief in ihrer Mitte. Ich war am Abend der letzte, der ins Bett ging, und am Morgen der erste, der aufstand. Ich betete und lehrte noch im Bett mit ihnen, bis sie einschliefen, sie wollten es so.“ „Ich ging darauf aus, das Lernen mit dem Arbeiten zu verbinden.“ „Meine Kinder freuten sich, das, was sie konnten, die anderen zu lehren; so hatte ich schnell unter meinen Kindern selbst Gehilfen und Mitarbeiter.“ „Ehe die Frühlingssonne den Schnee unserer Berge schmelzte, kannte man meine Kinder nicht mehr.“
Im Sommer 1799 kamen indes die Franzosen und verwandelten das Klostergebäude in ein Lazarett. Die armen Kinder mußten entlassen werden.
d) Burgdorf, 1800–1804. Hier wirkte Pestalozzi zunächst als Hilfslehrer in einer Kinderschule; sein Hauptlehrer war ein ungebildeter Schuhmacher. Im Jahre 1800 gründete er im Verein mit dem Lehrer Krüsi auf dem Schlosse in Burgdorf ein Knabeninstitut, welches bald Aufsehen erregte. In Krüsi, Tobler, Buß, sodann in Ramsauer, Niederer und Schmidt fand er tüchtige Gehilfen.
e) München-Buchsee, 1804–1805. Im Jahre 1804 räumten die Behörden für die Erziehungsanstalt Pestalozzis das Kloster München-Buchsee ein. Die äußere Direktion der Anstalt wurde indes dem Herrn von Fellenberg in dem benachbarten Hofwyl übertragen.
f) Iferten, 1805–1825. Im Jahre 1805 verlegte Pestalozzi seine Anstalt nach Iferten am Neuenburger See, wo das alte, prachtvoll gelegene Schloß bezogen wurde. Hier erstieg Pestalozzis Ruhm den höchsten Gipfel. Selbst aus England, Rußland und Amerika wurden ihm Zöglinge zugeschickt. Erwachsene gingen dorthin, um des Meisters „Methode“ zu studieren. In Neapel, Madrid, Petersburg wurden Pestalozzische Lehrer angestellt. Kaiser Alexander von Rußland und König Friedrich Wilhelm III. von Preußen bezeugten Pestalozzi persönlich ihr Wohlwollen. Auf Veranlassung des Franziskanerpaters Girard wurde Pestalozzi der Dank des Vaterlandes ausgesprochen (1811). Bald aber brachen Zwistigkeiten unter den Lehrern aus, die sich zu den heftigsten Zänkereien zuspitzten. Pestalozzi verstand es nicht, sich über den Parteien zu halten und die Gegensätze auszugleichen. Die Anstalt ging daher mehr und mehr zurück, und als mit dem Tode der vortrefflichen Frau Pestalozzi (1815) das letzte vermittelnde Element geschwunden war, wurde dieselbe 1825 von ihrem Stifter aufgelöst.
g) Lebensende. Von Iferten zog Pestalozzi zu seinem Enkel auf Neuhof. Hier lebte er noch 2 Jahre, in welchen er seine „Lebensschicksale“ und den „Schwanengesang“ schrieb. Er starb am 17. Februar 1827 in Brugg (Aargau). „Suchet euer Glück im stillen, häuslichen Kreise“, war die letzte Mahnung an die Seinigen. Sein Grab befindet sich in Birr bei Brugg neben dem Schulhause.
Am 12. Januar 1846 setzte ihm der Kanton Aargau ein einfaches Denkmal mit der Inschrift: „Hier ruhet Heinrich Pestalozzi, Retter der Armen auf Neuhof, Prediger des Volkes in ‚Lienhard und Gertrud‘, zu Stanz Vater der Waisen, in Burgdorf und München-Buchsee Gründer der neuen Volksschule, in Iferten Erzieher der Menschheit, Mensch, Christi Bürger: alles für andere, für sich nichts. Segen seinem Namen!“
2. Schriften. Die wichtigsten sind:
a) „Die Abendstunde eines Einsiedlers“ (1780).
Diese Schrift ist eine Reihe abgerissener Sätze, Aphorismen, über das Elend des Volkes und dessen Ursachen, sowie über die Mittel zur wahren Volksbeglückung.
b) „Lienhard und Gertrud“ (1781).
Dies ist das Meisterwerk Pestalozzis, welches seine Lieblingsideen: die Wiedergeburt erst eines Hauses, dann einer Gemeinde, zuletzt eines ganzen Staates durch kräftige Erhebung einer Mutter an dem Faden einer Erzählung ausführt. Inhalt: Der Maurer Lienhard in dem Schweizerdorfe Bonnal ist zwar ein herzlich guter Mann, macht aber doch Weib und Kind unglücklich, weil er sich in den Händen des gewissenlosen Vogtes Hummel befindet, der in seinem Gasthause die Leute verführt und durch Borg in Not und Elend bringt. Gertrud, die fromme und entschlossene Frau des Maurers, klagt dem wohlwollenden Gutsherrn Arner ihre Sorge. Dieser verheißt, um zu helfen, dem Lienhard den Bau einer Kirchhofsmauer und stellt weitere wohltätige Änderungen in Aussicht. Der Vogt verschwört sich mit seinen Anhängern gegen die Pläne Arners, die einen neuen Geist in das verwahrloste Dorf einzuführen bezweckten, wird aber, als er dem Gutsherrn einen Grenzstein versetzen will, ertappt. Nunmehr kommt es auch an den Tag, daß er einer inzwischen verstorbenen Frau und ihrem Sohne Rudi eine grasreiche Bergwiese durch Meineid entrissen hat. Der Hauptverführer wird unschädlich gemacht, und von Stunde an gestaltet sich alles im Dorfe besser. Mit vereinten Kräften helfen dazu Arner, der Pfarrer, der Baumwollen-Meier, welcher neue volkswirtschaftliche Unternehmungen beginnt, und der Leutnant Glülphi. Letzterer übernimmt die Schule des Dorfes, welche bis dahin gewissenlos verwaltet worden war. Vorher tritt er aber in Gertruds Wohnstube, um von der vortrefflichen Erzieherin zu lernen. Er sieht, wie sie mit den Kindern am Morgen betet und die biblische Geschichte liest und erklärt, wie die Hauptworte des Gelesenen den Tag über im Herzen und Munde der Mutter und der Kinder bleiben; sieht, wie die Kinder unter der Vorarbeit und dem Auge der Mutter ihre Hände am Spinnrocken und im Garten regen. Der Offizier Glülphi arbeitet in der Schule treu und voll Einsicht. Die Frucht seiner Arbeit zeigt sich bald, und die Umgestaltung des Dorfes erregt in weiteren Kreisen Aufmerksamkeit. Auch der Fürst hört davon, läßt die Sache prüfen und benutzt den Rat und die Tätigkeit der Männer, die in kleinem Kreise so Großes getan haben, für die Armen und Waisen des ganzen Landes.
c) „Wie Gertrud ihre Kinder lehrt“ (1801).
Es bleibt diese Schrift sein Hauptwerk für die Didaktik. Man kann sie auch seine ‚Große Unterrichtslehre‘ nennen. Pestalozzi fordert darin vor allem, daß der Unterricht von der Anschauung ausgehe. „Der Anfang aller Kenntnisse ist die Anschauung und das letzte Ziel der deutliche Begriff.“
3. Pädagogik.
a) Zweck der Erziehung ist die Entwicklung des einzelnen Menschen zur wahren, edlen Menschlichkeit und die harmonische Ausbildung aller Kräfte und Fähigkeiten. Diese Entwicklung und Bildung muß aber naturgemäß sein, d. h. den Gesetzen der menschlichen Natur entsprechen. Daher ist vor allem das Geistesleben des Kindes von innen heraus zu entwickeln und das Kind zur Selbsttätigkeit zu erziehen. Sodann aber muß die eigentümliche Natur und Sinnesart eines jeden Schülers genau beachtet werden. Mit dieser Entwicklung der seelischen Anlagen und Kräfte (der sog. „formalen Bildung“ oder Kraftbildung) ist das eigentliche Ziel des Unterrichts gegeben. Er hat nicht die Aufgabe, dem Kinde bestimmte Kenntnisse beizubringen.
b) Der naturgemäße Träger der Erziehung ist die Familie, der Hauptschauplatz die Wohnstube, der Hauptfaktor die Mutter. Das Verfahren einer verständigen Mutter ist das vollkommenste Muster einer naturgemäßen Erziehung. Der Lehrer muß an das Tun der Mutter, die Schule an das Treiben in der Wohnstube anknüpfen. Deshalb soll der Lehrer dem Kinde, ehe er dasselbe über seine Verpflichtungen belehrt, das Gute vorleben und in konkreten Erscheinungen zeigen. Er soll insbesondere aus dem Verhältnis des Kindes zur Mutter die Empfindungen der Dankbarkeit und Liebe gegen Gott anschaulich entwickeln.
c) Die Lehrmethode schließe sich streng an die Gesetze der Entwicklung der Kindesnatur an. Da diese sich immer gleich ist, so kann es auch nur eine gute Unterrichtsmethode geben, eine „objektive Methode“, mit deren Hilfe auch der ganz Ungebildete unterrichten kann. Die Grundlage aller Erkenntnis ist die Anschauung, und zwar tunlichst die der wirklichen Gegenstände. Wo die sinnliche Anschauung unmöglich ist, soll das Abstrakte wenigstens durch Beispiele und Erzählungen aus bekannten Gebieten versinnlicht werden. Stets werde vom Nahen zum Entfernten, vom Leichten zum Schweren, vom Einfachen zum Zusammengesetzten, vom Bekannten zum Unbekannten in lückenlosem Fortschritt übergegangen. Das Ziel aller Kenntnisse ist, die sinnlichen Anschauungen zu deutlichen Begriffen zu erheben.
d) Das Gebiet des Unterrichts umfaßt 1. die Zahl (Rechnen); 2. die Form (Meßkunst, Zeichnen, Schreiben); 3. die Sprache (Sprachlehre, Gesang). In der Praxis der Schule ist dem Sprachunterricht die erste Stelle einzuräumen. Die Sprache werde durch Sprechen gelehrt, von grammatischen Regeln ist möglichst abzusehen. Auch sollen die Sprechübungen immer zugleich Denkübungen sein. Bei dem Gesange ist auf solche Lieder Gewicht zu legen, die das Gemüt erheben und das Herz veredeln. In der Formenlehre knüpft Pestalozzi viele Übungen an das Vorzeigen und Zerlegen von Körpern. Für Schreib- und Zeichenübungen empfiehlt er Griffel und Schiefertafel, welche durch ihn allgemein geworden sind. In der Zahlenlehre oder Rechenkunst ist vor allem das Wesen der Zahlen aus und an sinnlich anschaubaren Dingen zu entwickeln (Finger, Erbsen, Stäbchen; Einer- und Bruchtabelle). Das bloße Zifferrechnen ist zu verwerfen, das Kopfrechnen zur Hauptsache zu machen.
Bezüglich der Disziplin war Pestalozzi anfangs der Ansicht, daß man „die Kinder nicht wie Hunde und Katzen“ durch Schläge zur Arbeit antreiben dürfe. Später aber erklärte er: „Wir haben unrecht, gegen den Reiz der sinnlichen Begierden von der Kraft leerer Worte alles Heil zu erwarten und zu glauben, den Willen des Kindes ohne Züchtigung durch bloße wörtliche Vorstellungen nach unserem Willen lenken zu können. Wir wähnen, unsere Humanität habe sich zu einer Zartheit erhoben, die uns in keinem Falle mehr erlaube, an das ‚rohe‘ Mittel des Schlagens auch nur zu denken. Aber es ist nicht die Zartheit unserer Humanität, es ist ihre Schwäche, die uns leitet. Unsere Liebe ist nicht kraftvoll, ist nicht rein. Wir kennen weder die Folgen der in Liebe züchtigenden Kraft, noch diejenigen der jede Züchtigung scheuenden Schwäche.“
4. Beurteilung. Verdienste:
a) Pestalozzi ist ein hohes Vorbild für jeden Lehrer durch seine unüberwindliche Liebe zu den Kindern und durch seinen freudigen Opfermut.
b) Er ist der Herold der Mutterliebe und Mutterweisheit.
c) Er ist der Urheber des erziehenden Unterrichts sowie der kraftbildenden Erziehung und hat durch seine Forderung, daß alle Unterweisung von der Anschauung ausgehen müsse, den europäischen Schulwagen umgekehrt und in ein anderes Geleise gebracht.
d) Er ist der Neubegründer des Volksschul-Rechenunterrichts, hat die Geometrie zu einem Elementarfach gemacht, Zeichnen und Gesang in den Lehrplan der Volksschule aufgenommen.
e) Er ist ein entschiedener Feind aller Viel- und Halbwisserei und dringt auf eine weise Beschränkung der Lehrgegenstände. (Volkmer.)
Mangelhaftes:
a) Die Erziehungslehre Pestalozzis steht nicht auf positiv-christlichem Boden.
Schon in „Lienhard und Gertrud“ ist das christliche Element nur schwach betont, in den Pestalozzischen Erziehungsanstalten tritt das Christentum fast ganz zurück. Pestalozzi pflegt wie Rousseau und Basedow nur die Naturreligion. Auch ihm ist das Kind von Natur aus gut und wird nur in der bösen Welt verdorben. Doch war Pestalozzi selbst von aufrichtig religiösem Gefühl durchdrungen und trat nicht feindlich (wie Rousseau und dessen Apostel) gegen das Christentum auf.
b) Pestalozzi war Autodidakt und deshalb nicht frei von den beiden Fehlern aller Autodidakten: Nichtbeachtung anderer und Überschätzung eigener Leistungen. Rühmte er sich doch, in 30 Jahren kein Buch gelesen zu haben.
c) Er vernachlässigte die materielle Bildung, indem er die Geisteskräfte an wertlosen Gegenständen übte.
d) Die von ihm gesuchte „objektive“ Methode des Unterrichts, mit deren Hilfe auch der ganz Ungebildete unterrichten könne, ist ein unerreichbares Phantasiegebilde. Pestalozzi schlägt die Eigenart und Geschicklichkeit des Unterrichtenden nicht hoch genug an.
e) Er begrenzt durch die Gesichtspunkte „Zahl, Form, Sprache“ die Unterrichtsfächer einseitig und zu eng. Die Realien brachte er unter die Rubrik „Sprachlehre“, Religion paßt gar nicht in das Schema.
Außerordentlich vernachlässigte Pestalozzi sein Äußeres, Haar und Schuhwerk waren nicht selten in Unordnung. Um einen Stundenplan kümmerte er sich kaum, schulgerecht wurde bei ihm überhaupt nichts gelernt. Der Mangel an Zucht und Ordnung zeigte sich auch in der Leitung seiner Anstalten. Doch alle diese Mängel wurden weit übertroffen durch seinen eisernen Willen und die sieghafte Kraft seiner nie versagenden Liebe.
II. Schüler Pestalozzis.
1. Fellenberg (1774–1844).
1. Philipp Emanuel von Fellenberg aus Bern (kurze Zeit in München-Buchsee praktischer Leiter des Pestalozzischen Instituts) gründete nach Pestalozzis Plane 1804 auf Hofwyl eine Armenschule, die zugleich Arbeitsschule sein sollte. Fellenberg verfuhr durchaus praktisch. Das Unternehmen gedieh unter seiner umsichtigen Leitung vortrefflich. Bis 1832 erhielten 400 arme Kinder in Hofwyl unentgeltliche Ausbildung zu Handwerkern oder Landwirten. Fellenberg war gläubiger Christ und bildete auch seine Zöglinge in christlich-religiösem Sinne.
2. Ein unschätzbarer Gehilfe Fellenbergs verdient Johann Jakob Wehrli (1790–1855) genannt zu werden. Als Sohn eines armen Dorflehrers ernährte er sich anfangs mit Dachdecken und Schindelmachen und kam, 20 Jahre alt, nach Hofwyl zu F., wo er 23 Jahre unter harten Bedingungen aushielt. Er mußte Tag und Nacht bei den Kindern sein, sie unterweisen und dazu noch selbst taglöhnern. Die organische Verbindung des Unterrichts mit der Arbeit, wozu Pestalozzi die Idee, Fellenberg die Mittel gegeben hatte, führte Wehrli so weit als möglich durch. Der Ertrag der Arbeit deckte hier wirklich den größten Teil der Erziehungskosten. Der praktische Wehrli wurde später Seminardirektor und leitete 20 Jahre das Lehrerseminar zu Kreuzlingen am Bodensee. „Bete und arbeite!“ war sein Wahlspruch.
Nach dem Muster von Hofwyl wurden mehrfach Schulen errichtet (Wehrli-Schulen genannt), welche zum Teil recht segensreich wirkten.
2. Girard (1763–1850).
1. Der Franziskanerpater Gregor Girard (spr. Schirār), auf dessen Veranlassung Pestalozzi 1811 den „Dank des Vaterlandes“ erhielt, war Gymnasiallehrer, Professor der Philosophie und Schulinspektor der Stadt Freiburg (Schweiz). Später wurde er als erster katholischer Pfarrer nach Bern berufen. Er widmete seine besondere Aufmerksamkeit dem Volksschulwesen. Da es an geeigneten Lehrern fehlte, ging er nach Iferten zu Pestalozzi und führte bei seiner Rückkehr den Gedanken aus, welchen Pestalozzi in Stanz zu verwirklichen gesucht hatte: den wechselseitigen Unterricht. Die älteren und fortgeschrittenen Kinder wurden zur Unterweisung der jüngeren und schwächeren Schüler benutzt. So konnten mit wenigen Lehrern zahlreiche Kinderscharen unterrichtet werden.[9]
2. Die Methode des wechselseitigen Unterrichts durch Helfer oder Monitoren heißt gewöhnlich das „Bell-Lancaster-System“. Zwei Engländer, Andreas Bell und Johann Lancaster, brachten nämlich dasselbe auf, unabhängig von, wenn auch fast gleichzeitig mit Pestalozzi. Bell machte seine ersten Versuche in Madras mit Soldatenknaben, Lancaster in Southwark (London). Die Bell-Lancaster-Methode erregte s. Z. großes Aufsehen. Sie wurde in England, Frankreich und Dänemark eingeführt. In Deutschland fand sie keinen Eingang, obschon der verdienstvolle Konsistorialrat Natorp († 1846 zu Münster) zu ihrer Empfehlung zwei Schriften verfaßte. (1. Ein einziger Schulmeister unter 1000 Kindern; 2. Andreas Bell und John Lancaster). Der Mechanismus dieses Notbehelfs konnte uns Deutschen nicht zusagen.
3. Fröbel (1782–1852).
1. Friedrich Fröbel aus Schwarzburg-Rudolstadt war der Sohn eines evangelischen Pfarrers. Er verlor früh seine Mutter und erfuhr von einer Stiefmutter eine harte und abstoßende Behandlung. Nach einer trüben Jugend und wechselvollen Studienzeit wurde er Volksschullehrer in Frankfurt a. M., dann Hauslehrer in einer Familie. 1808 siedelte er mit mehreren seiner Zöglinge nach Iferten über, um bei Pestalozzi „Schüler und Lehrer zugleich“ zu sein. In Iferten blieb Fröbel über 2 Jahre und verlebte „eine herrliche, für sein Leben entscheidende Zeit“. 1813 war er Freiwilliger im Lützowschen Korps. Später wurde er Direktor des Waisenhauses in Burgdorf (Schweiz). Hier erkannte Fröbel die Wichtigkeit der ersten Erziehung und die Notwendigkeit der Heranbildung tüchtiger Mütter. Er wendete seine Hauptsorge der ersten Kindheit zu und gründete Anstalten, die er selbst „Kindergärten“ nannte. In diesen Kindergärten wollte er die zarten Kinder wie die jungen Pflanzen im Garten heranziehen, dieselben in Aufsicht nehmen und ihnen eine entsprechende Tätigkeit geben.
2. Den ersten Kindergarten errichtete Fröbel in Blankenburg (Thüringen). Er gab Frauen und Mädchen Anleitung und bildete so Kindergärtnerinnen. Auch in Frankreich, Belgien, England und anderen Ländern haben die Kindergärten Eingang gefunden.
Die Idee Fröbels an sich ist eine gesunde und fruchtbare. Es bleibt nur zu tadeln, a) daß positiv-christliche Anklänge in den Fröbelschen Kindergärten fehlen; b) daß die Kinder „verspielt“, d. h. mit Spielen überhäuft werden und zu früh ihre kindliche Natürlichkeit verlieren.