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Die Postgeheimnisse

Von Versendungen mit der Post.

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Wer Briefe mit der Post abschickt, welche der Empfänger postfrei erhalten, wofür derselbe kein Postgeld (Porto) bezahlen soll, der muß franco, oder frei, oder postfrei, darauf schreiben und bei der Aufgabe das ihm dafür abgeforderte Geld bezahlen.

Nach der Postsprache heißt überhaupt alles Geld, welches für Transportirung der Briefe, Gelder, Packete &c. an Fracht, von dem Absender, oder von dem Empfänger, bezahlt werden muß: Porto. – Zugleich heißen auch solche Briefe, welche abgeschickt werden, ohne daß dafür am Orte der Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt sind, sondern wofür erst der Empfänger die Fracht, oder den Lohn an die Post bezahlen soll: Portobriefe. Mithin heißt, einen Brief, oder ein Packet u. dergl. Porto abschicken, dafür am Orte der Absendung nichts bezahlen, sondern die Erlegung des Porto's dem Empfänger überlassen. Ein bei der Aufgabe bezahlter Brief heißt ein franko oder frankirter Brief.

Es ist der Post gewöhnlich gleichgültig, ob die Briefe und Packete von den Absendern franko, oder porto abgeschickt werden, das heißt: ob das dafür gebührende Postgeld bei der Aufgabe erlegt wird, oder ob es erst von dem Empfänger bezahlt werden soll. Besonders ist dies der Post gleichgültig, wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im Lande bleiben, oder mit Posten angränzender Länder weiter geschickt werden, mit welchen die Landesposten oder das Postamt des Absendungsorts, in Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z. B. der Preußischen Post völlig einerlei, ob ein von Memel nach Wesel bestimmter Brief porto, oder franko aufgegeben wird, ob das Postgeld dafür zu Memel bezahlt ist, oder erst in Wesel von dem Empfänger bezahlt werden soll. Eben so verhält es sich auch bei allen den Posten, welche mit den Preußischen Posten in Verbindung gesetzt sind, so daß die eine Post der andern das derselben, von den verschickten Sachen gebührende Postgeld vergütet. So kann man z. B. seine Briefe zu Berlin, oder in jedem andern Orte der preußischen Staaten nach Rußland, Sachsen und nach vielen andern Ländern franko, oder porto aufgeben oder absenden, weil die königliche Postkasse das ihr dafür gebührende Porto, sowol von den inländischen, als von jenen ausländischen Postämtern erheben kann und durch die mit denselben führenden Abrechnungen vergütet erhält. Gleiche Bewandniß hat es auch in dieser Hinsicht in andern Staaten und Reichen. In den österreichischen Staaten, in Frankreich, Rußland &c. können Briefe von einer Gränze bis zur andern franko oder porto gehen, weil die dortigen Posten von den Empfängern das erhalten können, was die Absender nicht bezahlt haben.

Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, wo ausländische Posten mit den inländischen keine Berechnung haben, – theils wegen der Verschiedenheit des Geldes, theils auch aus andern politischen Gründen. Daher kömmt es, daß alle aus Deutschland nach England bestimmten Briefe bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot, welches sie aufnimmt, frankirt werden müssen, weil von England kein Porto vergütet wird, da, wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel versandt werden darf. – So verhält es sich auch mit dem grösten Theile der österreichischen Staaten. Die dahin gehenden Briefe müssen bis an die Gränze frankirt werden, theils weil die österreichischen Postämter den Ausländern, selbst zum Theil den deutschen Reichsposten kein Porto vergüten, theils auch weil das österreichische Geld zu niedrig im Werthe steht. Daher müssen alle aus Sachsen und durch Sachsen nach den österreichischen Staaten gehenden Postgüter bis an die böhmische Gränze frankirt werden, weil die österreichischen Postämter den den Sachsen gebührenden Porto-Vorschuß nur in österreichischem Gelde, welches gegen sächs. Conventionsmünze verliehrt, vergüten wollen, die sächsischen Posten aber diesen Verlust nicht übernehmen können. Selbst mitten in Deutschland findet diese Unbequemlichkeit für das korrespondirende Publikum noch Statt. – Bekanntlich bestehet hier, ausser den Posten der verschiedenen Landesherren z. B. in den Staaten der Häuser Bayern, Hessen, Sachsen &c. auch noch ein besonders dem Fürsten von Thurn und Taxis gehörendes und unter dessen Direction stehendes Postwesen. Die Vorfahren dieses Fürstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300 Jahren angefangen, zuerst in Deutschland Posten anzulegen und dazu Officianten, welche von ihnen besoldet und abhängig wurden, angestellt, und weil man nun damals die Nützlichkeit dieser Anstalten bald empfand; so wurden ihnen nicht nur die Anlegung der Posten von den deutschen Fürsten gern gestattet, sondern sie wurden auch dazu von manchen Reichsständen eingeladen und dabei unterstützt. Nachdem sich aber nach jener Zeit Handel und Wandel in Deutschland mehr gehoben hat und die Fürsten selbst mehr Aufmerksamkeit auf die Vermehrung ihrer Einkünfte wandten und die Vergrößerung ihrer Finanzen beabsichtigten; so wollten sie auch zum Theil die aus dem Postwesen entspringenden Aufkünfte dem Fürsten von Thurn und Taxis nicht allein mehr überlassen, sondern sie legten nach und nach auf eigene Kosten und Gefahr in ihren Ländern eigene Posten an, und fingen an, die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben, theils einzuschränken, wie schon am Ende des siebenzehnten und im Anfange des achtzehnten Jahrhunderts vornehmlich in Oesterreich, nachher in Brandenburg, Sachsen, Hessen &c. geschehen ist. Da jedoch nicht alle Fürsten in diesen Maaßregeln einstimmig waren, sondern manche sich noch immer die taxischen Posten gefallen ließen und in ihren Ländern beibehielten; so blieb der Fürst von Thurn und Taxis im Besitz eines von einem Ende Deutschland bis zum andern sich erstreckenden Postwesens, wobei die Officianten ihm quoad munus et officium verbindlich sind und wovon die Einkünfte in seine Kasse fließen. Ohne hier die Rechtmäßigkeit dieser Anstalt, welche sich auf das Recht der ersten Anlage, auf langen und verjährten Besitzstand und endlich auf Kaiserliche Belehnung gründen soll, zu untersuchen, wollen wir nur anführen, daß dieses Postwesen um Deutschlands Kultur, Handel und Gewerbe große Verdienste hat, und daß es noch jetzt eine der vortheilhaftesten Anstalten für ganz Deutschland im Allgemeinen ist, indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion und verschiedenes Interesse getrennten Staaten des deutschen Reichs eine gewisse Verbindung knüpft, welches den Landesposten der einzelnen kleinen Herrschaften nicht möglich ist, sondern auch selbst mit auswärtigen Ländern den Verkehr erleichtert, z. B. mit Frankreich, mit der Schweitz und Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten existiren; kurz es ist eine wahre Nationalanstalt und in Deutschland die einzige, welche sich noch erhalten hat. –

Aus dem Verhältnisse zwischen den Landes- oder ständischen Posten mit den taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschränkt hat, die aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt für das korrespondirende Publikum in Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, – daß man an vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann, wie man wünscht, sondern daß man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren muß, weil die taxischen Posten den Fürstlichen, oder letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein Porto vergüten wollen, indem sie solche entweder nicht für gültig erkennen, oder doch sich auf die in neuern Zeiten gemachten verschiedenen ständischen Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.

Hiernach wird man sich also bei Versendungen von Briefen und Sachen richten müssen, und wenn man bei der Aufgabe nicht schon weiß, wie man sich zu verhalten hat; so muß man von den Postofficianten darüber Erkundigung einziehen und sich nach dessen Anweisung richten. Man darf in diesen Fällen nicht befürchten, daß der Postofficiant, er mag in Reichsständischen, oder Fürstl. taxischen Diensten stehen, nach Willkühr verfahre, denn er hat seine Instruction, wornach er sich richten muß, und er kann auch nicht einen einzigen Brief, geschweige mehrere, nach einem Orte porto laufen lassen, wohin frankirt werden muß. So ist es z. B. eine wahre Unmöglichkeit in verschiedene Theile der österreichischen Monarchie, da die österreichischen Posten sowol von den taxischen Reichs- als auch von andern deutschen fürstlichen Posten gewisser Maaßen getrennt sind, oder nach Ungarn, Italien, Spanien, England &c. Briefe ganz porto zu senden. Sie würden nicht befördert werden können. Diese Gefahr läuft derjenige, welcher nach solchen Oertern und Ländern Briefe zur Post giebt, ohne zu fragen, ob er dafür etwas bezahlen müsse, und der nicht die Anweisung des Postofficianten abwartet und befolgt.

Die zur Post bestimmten Briefe selbst müssen mit deutlich und leserlich geschriebenen Aufschriften versehen seyn und wenn es mehrere Oerter gleichen Namens giebt, so muß das Land, oder die Provinz, worin der Ort, wohin unser Brief gehen soll, liegt, beigesetzt werden. Denn da es z. B. mehrere Frankfurth, Königsberg, Bergen, Burg, Neustadt &c. giebt, und es uns nicht gleichgültig seyn kann, ob ein nach Frankfurth am Mayn bestimmter Brief mit der Post nach Frankfurth an der Oder, oder ein nach Braunschweig in Niedersachsen nach Brunswyk in Amerika geschickt wird; so ist die Beobachtung dieses Umstandes unerläßige Pflicht und das Irregehen der Briefe kömmt lediglich auf Rechnung der Correspondenten. Auf Briefe, welche frankirt seyn sollen, muß der Absender, oder vielmehr der Schreiber derselben, selbst mit seiner eigenen Hand franco setzen und auch den Ort, oder die Station beifügen, wohin er bezahlen will, weil sonst, wenn solches von einer fremden Hand geschiehet, oder den Postbedienten überlassen bleibt, der Empfänger glauben könnte, daß die Franchise auf der Post eigenmächtig abgeändert und damit eine Unrichtigkeit begangen sei. Man thut wohl, wenn man das Wort: franco, immer unten linker Hand in die Ecke der Addresse schreibt, weil es gewöhnlich daselbst steht und also da vornehmlich gesucht wird und am leichtesten in die Augen fällt. Man hat viele Beispiele, daß wenn Absender das franco an einen andern Ort des Couverts und undeutlich schreiben, so daß es von den Postofficianten nicht bemerkt wurde, sondern derselbe den Brief porto absandte, darüber mit den Empfängern bittere Verdrüßlichkeiten entstanden, wenn diese Porto bezahlen sollten.

Ueber den Preis des Briefporto's, oder der Brieffracht, läßt sich im allgemeinen nichts Bestimmtes sagen. Er beruhet gröstentheils auf Taxen, welche vor langer Zeit eingeführt und die im ganzen ziemlich billig sind, zumal wenn man bedenkt, daß seit jenen Zeiten die Preise und Kosten fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil verdoppelt sind. Nur beim Briefporto ist gröstentheils seit der ersten Errichtung des Postwesens in Deutschland keine Erhöhung vorgenommen, wenigstens nicht bei den Reichsposten. Man kann es wirklich nicht anders, als sehr wohlfeil finden, wenn man einen Brief von Hamburg bis Frankfurth am Mayn für 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg für 2 Ggr. senden kann. So ist verhältnißmäßig überall das Porto bei diesen Posten und auch bei denen ständischen Posten, welche mit jenen in Verbindung stehen. Hingegen ist es in einigen Ländern, z. B. im Mecklenburgischen, Preußischen, Oesterreichischen, Hessischen &c. in Betracht jenes Verhältnisses etwas höher. Besonders wurde einstens im Brandenburgischen zur Zeit der Herstellung der Academie der Wissenschaften zu Berlin das Porto für jeden, einzeln zur Post gegebenen Brief, mit 6 Pfennig erhöhet; am theuersten unter allen deutschen Territorialposten sind jedoch die Mecklenburgischen, besonders wegen des daselbst eingeführten schweren Münzfusses; jedoch ist im Ganzen der Unterschied nicht groß.

Man kann nicht immer den Grund angeben, warum ein Brief von einem Orte nach einem näher liegenden mehr kostet, als nach einem entferntern, welches doch hier und da der Fall ist. Größtentheils liegt er in der beibehaltenen alten Reichsposttaxe, und der höhere Preis rührt gewöhnlich davon her, wenn Posten in neuern Zeiten angelegt sind, wobei die Taxe nach dem jetzigen pretio rerum angeordnet wurde. Daher kömmt es, daß z. B. ein Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von Hannover bis Paderborn und Erwitte gleichfalls nur 2 Ggr. kostet, ohngeachtet letztere Oerter weiter entfernt liegen, so wie auch ein Brief von Berlin bis Braunschweig 4 Ggr. und von Berlin bis Wesel nicht mehr zahlt.

Es ist vergeblich, über diese Verschiedenheit des Briefporto's den Postofficianten zur Rede zu stellen, weil er gewöhnlich keinen Grund davon angeben kann, als die ihm vorgeschriebene und an seinem Orte gebräuchliche Taxe. Hiervon abzugehen und das Porto willkührlich zu bestimmen, wird und kann sich kein Postofficiant erlauben, denn ein solches Verfahren würde nicht von langer Dauer und mit sehr unangenehmen Folgen für ihn verbunden seyn.

Daher ist es aber auch nothwendig, das von dem Postbedienten geforderte Porto ohne Umstände zu erlegen und es kann wahrlich nicht statt finden, dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen. Jeder an seine Posttaxe schon mechanisch gewöhnte Postofficiant könnte schon darüber verdrüßlich werden und uns mit einer schneidenden Antwort abfertigen, wenn wir ihm weniger Porto böten, als er verlangt. Er müßte auch sicherlich jeden Pfennig, den wir ihm kürzten, aus seiner Tasche beilegen und der Kasse vergüten.

Bis hierher war die Rede vom Porto für einfache Briefe. Weil es aber dünne und dicke, oder einfache und doppelte Briefe giebt, so ist auch das dafür zu erlegende Porto verschieden. Als einen einfachen (simpeln) Brief sieht man den an, der nur aus einem Bogen Papier besteht und überhaupt nicht über ein Loth wiegt. Für solche einlöthige Briefe wird nur einfaches, oder das gewöhnliche Porto bezahlt. Wiegen sie aber mehr; so verändert sich die Taxe. – Hierbei sind jedoch die Prinzipien nicht einerlei. Die sogenannten Reichsposten scheinen hierin die wohlfeilsten. Auf den reitenden Preußischen und einigen andern ständischen Posten muß für jedes Loth, welches ein Brief wiegt, das einfache Porto bezahlt werden, z. B. wenn ein einfacher Brief nach einem gewissen Orte 2 Ggr. kostet; so kostet er, wenn er 4 Loth wiegt 4 Ggr. indem man annimmt, daß in einem solchen vierlöthigen Briefe wirklich 4 Briefe, oder doch andre Papiere vom besondern Werthe, z. B. Rechnungen, Wechsel, Assignationen, Quitungen u. dergl. seyn können. Bei den taxischen Reichsposten steigt die Erhöhung des Porto für solche dicke Briefe von 1 bis 3, von 4 bis 7, von 8 bis 11 Loth &c. welches aber auch bei den folgenden Preußischen Posten der Fall ist und überhaupt wird hierbei auf den Werth des Inhalts oder der Beischlüße der Briefe Rücksicht genommen, so daß das Porto für gedruckte Sachen, Proben u. dergl. geringer ist. Auf den Englischen Posten hingegen muß für solche doppelte Briefe drei- und mehrfaches Porto erlegt werden, ja ein mit einem Couvert versehener Brief kostet schon doppeltes Postgeld.

Auf den mehrsten Posten müssen auch die Proceßschriften der Advocaten, Gerichte und Partheien, desgleichen die Manuscripte der Gelehrten und Buchhändler gleichfalls höheres Porto tragen. Die sogenannten Posttaxen geben zwar hiervon keinen Grund an, worauf sie sich aber überhaupt bei ihren Bestimmungen wenig einlassen; die Ursache soll jedoch wahrscheinlich darin liegen, daß gedachte Schriften einen besondern Werth haben und daher auch von der Post vorzüglich verwahrt und in Aufsicht genommen werden müßten. – Ob solches nun wirklich geschieht, oder ob der Grund des hohen Porto's für Klageschriften in der Meynung liegt, daß die Handlungen der Gerechtigkeit viel Geld kosten müssen, bleibt noch problematisch. Wenigstens scheint es billig zu seyn, daß ein mit Makulatur gefüllter Brief von der Post eben so richtig besorgt werden müsse, als die Vertheidigungsschrift eines unschuldig Angeklagten, oder eines dürftigen Supplikantens. – Die Manuscripte der Gelehrten müssen freilich, als die kostbarsten Erzeugnisse des Menschen, Ausnahmen machen, und es wäre auch wirklich gewissermaßen wünschenswerth, wenn der verschiedene Werth derselben, schon zur Erleichterung der Critik, durch die Post taxirt würde, oder doch wenigstens schlechte Producte einiger Scribenten dadurch unterdrückt würden, um die Buchhändler und das Publikum vor größerm Verlust zu verwahren. Dieses würde man unter die noch unbekannten Wohlthaten des Postwesens rechnen können.

Wegen der Bezahlung des Porto's für solche dicke oder starke Briefe pflegt sehr oft zwischen den Correspondenten und den Postofficianten Mißverständniß zu entstehen, da es manchen befremdet, wenn mehr, als gewöhnliches Porto gefordert wird, indem viele glauben, ein Brief sei ein Brief. Solche Mißverständniße werden immer entstehen, wenn nicht die Correspondenten sich eine genauere Kenntniß von den Posttaxen verschaffen und dadurch das Verfahren der Post beurtheilen lernen. Inzwischen kann man im Allgemeinen voraussetzen, daß die Postofficianten nicht so leicht hierbei vorsätzlich unrichtig verfahren werden, da sie stets befürchten müssen, daß eine von ihnen begangene Unrichtigkeit sehr bald zur Sprache kommen werde, denn das Publikum ist auf die Post sehr wachsam, beobachtet das Verfahren der Postbedienten größtentheils sehr scharf und ist geneigt, der Post mehr, als billig ist, zur Last zu legen.

Bei ankommenden Briefen ist etwa Folgendes zu beobachten. Der Empfänger muß das auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld bezahlen und kann nichts davon abziehen, weil ein solcher Abzug lediglich der Tasche des Postofficianten zur Last fallen würde. Denn dieser ist nicht Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter desselben und muß es bei Heller und Pfennig berechnen.

Glaubt man jedoch, daß zu viel Porto angesetzt sei, welches allerdings aus Uebereilung und Irrthum bei der Eile, womit die Expeditionen geschehen müssen, zuweilen der Fall seyn kann; so darf und muß man auch darüber sich beschweren, Aufklärung und Schadloshaltung suchen. Am besten ist, wenn eine solche Beschwerde schriftlich durch eine an das Postamt gerichtete Anzeige mit Beifügung des Briefs, als corpus delicti, geschiehet. Denn ohne Vorzeigung des Briefs, weshalben Beschwerde geführt wird, ist der Postbediente selten im Stande, sogleich auf der Stelle befriedigende Auskunft zu geben, sondern er wird erst mit Mühe und Aufopferung von Zeit, welche ihm oft kostbar ist, den Brief in den Postkarten und Registern aufsuchen müssen, welches ihm sehr unangenehm seyn würde, zumal wenn er die Beschwerde ungegründet findet. Ist aber wirklich zu viel Porto angesetzt und solches nicht von dem abliefernden, sondern bei einem vorliegenden Postamte, wo der Brief aufgegeben wurde, geschehen: so wird der Brief auf der Route zurück gesendet werden müssen, damit der Fehler mit Ueberzeugung da verbessert werden könne, wo er begangen ist. Dieses wird auch nöthig seyn, wenn ein Francobrief dennoch mit Porto belegt ist. Es mag nun das Porto bei der Aufgabe bezahlt und die Ansetzung des Postgeldes aus Versehen eines Postamtes geschehen, oder das Wort franco mag, weil es entweder undeutlich, oder an einer ungewöhnlichen Stelle des Couverts geschrieben war, von dem Postofficianten nicht bemerket seyn; so wird in allen diesen Fällen die Zurücksendung des Briefs geschehen müssen, damit der Fehler an seinem Orte verbessert werde. Jedoch kann der Empfänger den Brief zuvor eröffnen und lesen. Es ist auch hinreichend, wenn nur das Couvert zurück geschickt wird. Ist dieses nicht thunlich; so kann der Empfänger den Brief vor der Zurücksendung wieder versiegeln und es versteht sich auch von selbst, daß er seinen Brief mit der nächsten Post frei zurück erhält.

Erhält Jemand durch die Post, Briefe, welche er nicht annehmen und wofür er das Postgeld nicht geben will; so darf er sie, der Regel nach, nicht erbrechen, sondern muß sie uneröffnet zurück geben. Hat er sie erbrochen und gelesen; so hat er sie sich dadurch zugeeignet und muß also die damit verbundenen Kosten tragen. Da jedoch heutiges Tages viele Menschen unschuldiger Weise häufig mit unverlangten Lotteriebriefen und andern Bettel- und Brandbriefen, welche man nicht annehmen kann, heimgesucht werden; so bleibt hierbei fast kein Mittel übrig, als diese Briefe, wenn man sie etwa erbrochen hat und nicht annehmen will, von neuem an den Absender zu couvertiren und sich das etwa dafür bezahlte Porto von der Post wieder erstatten zu lassen, wobei man jedoch verbunden ist, auf dem Couverte selbst zu bemerken, was die Post dafür ausgelegt hat. Diese Auslage wird alsdann der Absender nebst dem hinzukommenden Porto der Post wieder erstatten müssen. In einigen Fällen ist es auch thunlich, dergleichen Briefe ohne diese Umstände zurück zu senden.

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