← Table of contents
Die Postgeheimnisse

Vom Reisen mit Extra-Post.

Reading edition

Extra-Post ist dadurch von ordinären Posten verschieden, daß wie letztere immer an gewissen Tagen und in bestimmter Zeit, es mögen sich Reisende dazu angefunden haben, oder nicht, abgehen und ankommen, erstere alsdann nur fährt, wenn es von Reisenden besonders verlangt wird und die dabei erforderlichen Kosten von denselben bezahlt werden. Ordinäre Posten gehen auf Kosten der Landesherren; sie müssen immer zu der einmal bestimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn einmal kein Passagier sich dazu eingefunden hätte, oder sonst keine Ladung, auch nicht einmal ein Brief, vorhanden wäre. Die dabei erforderlichen, einmal festgesetzten Kosten werden aus der Postkasse bestritten. Extra-Posten gehen aber blos auf Verlangen und zur Bequemlichkeit einzelner Reisenden. Die Postkasse hat gewöhnlich davon keine Einkünfte. Das Extra-Postwesen ist lediglich eine besondere Polizei-Einrichtung eines Landes, worin schon ordinäre Posten sind, wodurch Reisende, welche mit den ordinären Posten nicht reisen wollen und können, auf eine postmäßige Art, von Station zu Station, durch die, für ordinäre Posten bestimmten Pferde und Postillons, unter der Direction der Postmeister, für ein landesherrlich bestimmtes Fuhrlohn und für festgesetzte Gebühren, fortgeschaft werden. Blos zur Bequemlichkeit solcher Reisenden ist angeordnet, daß die Posthalter, wenn sich Reisende um Extra-Post melden, anspannen lassen und sie in bestimmter Zeitfrist von einer Poststation zur andern bringen lassen müssen. Solche Reisende haben nun entweder eigene Wagen, oder in deren Ermangelung müssen die Posthalter ihnen Wagen für bestimmte Gebühren leihen.

Wer mit Extra-Post reisen will, hat dabei folgendes zu beobachten. Wenn man die Stunde der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei dem Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf, und zeiget zugleich an, wohin man zu reisen gedenkt und daß man entweder einen eigenen Wagen habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man die Art des Wagen, den man zu haben wünscht, bestimmen muß. An den meisten Oertern ist es alsdann gebräuchlich, daß der Postwagenmeister kömmt, um den Wagen, worin man reisen, nebst der Bagage, welche man mitnehmen will, zu besehen, und darnach zu beurtheilen, ob der Wagen nebst der bestimmten Bagage und der Zahl der Reisenden durch so viel Pferde, als man bestellt hat, fortgeschaft werden könne, oder nicht. Denn in den Extrapost-Ordnungen, oder Reglements, ist natürlicher Weise bestimmt, wie viel Pferde zu einer Kutsche, oder Chaise und zu einer gewissen Anzahl von Personen und Anzahl von Pfunden der Bagage, genommen werden sollen, damit die Pferde nicht über Gebühr belästigt werden, sondern die bestimmten Stunden halten können; denn man muß so wenig die ordinären, als Extraposten wie Frachtwagen ansehen und behandeln. Findet nun der Wagenmeister hierbei nichts zu erinnern; so schmiert er den Wagen, ordert das Aufpacken der Bagage an und läßt sich das Fuhrlohn nebst seiner Gebühr reichen. Wenn man weiß, wie hoch die Taxe für ein Extrapostpferd auf die Meile ist; so wird man leicht abnehmen können, ob seine Forderung richtig, oder falsch ist. Diese Taxe ist nicht überall und immer gleich, sondern sie wird in den verschiedenen Ländern von den Landesregierungen gewöhnlich nach Maaßgabe der Korn- und Fütterungspreise festgesetzt, und da sie ehemals, bei niedrigern Preisen, vom Pferde auf die Meile 6–8 Ggr. betrug; so ist sie hingegen jetzt hier und da auf 10, 12–14 und mehrere Ggr. erhöhet. Die Anzeige von der Taxe des Extrapostgeldes und der Gebühren für Wagenmeister und Postillons ist gewöhnlich in den Posthäusern öffentlich angeschlagen; in dessen Ermanglung wird der Reisende wohlthun, sich deshalben bei den Postmeistern zu erkundigen. Hat man nicht selbst einen Wagen; so muß man allerdings für den Wagen, welchen die Post, oder der Extrapostfahrer, zu unsrer Reise darleihet, besonders bezahlen, welches gewöhnlich für eine Chaise auf die Meile 4 Ggr. und für eine Kutsche 6 Ggr. beträgt; einen ordinären offenen Wagen erhalten jedoch die Reisenden an vielen Orten umsonst, indem die Gebühren dafür schon im Fuhrlohn begriffen sind. Man wird aber auch nicht immer, besonders an kleinen Oertern Kutschen und Chaisen antreffen und erhalten können, sondern sich oft mit offenen Wagen behelfen müssen.

Man muß sich so einrichten, daß man pünktlich zu der Zeit, zu der die Pferde bestellt und vorgespannt sind, sich einsetzen und abreisen könne, weil man sonst, wenn man die Pferde warten läßt, – Wartegeld bezahlen muß, und zwar, nachdem es die Postordnung des Orts bestimmt, 1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd für jede Stunde des Verzugs der Abfahrt.

Diese Vergütung für das Warten der Postpferde ist keines Weges unbillig, weil die Postpferde nicht von der Willkühr und Gemächlichkeit einzelner Reisenden abhängen dürfen und weil sie jederzeit Geld verdienen müssen, und sie auch nicht auf andre Art gebraucht werden, wenigstens ruhen könnten, wenn sie nicht auf uns warten müßten. Mit noch größerm Rechte kann diese Vergütung von uns gefordert werden, wenn wir durch einen auf der Reiseroute vorausgeschickten Laufzettel die Postpferde auf eine gewisse Zeit bestellt haben und doch durch eigenes Verschulden uns verspäten.

Kömmt man nun mit solcher Extra-Post zu einer Poststation, wo frische Pferde genommen werden müssen; so kann man allerdings verlangen, höchstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt zu werden, allein wenn man die Pferde nicht vorher durch einen Laufzettel bestellt hat; so wird man es sich nicht selten gefallen lassen müssen, 3/4 oder eine volle Stunde zu warten. Denn die vorzuspannenden Pferde müssen doch erst zubereitet, vielleicht müssen sie erst vom Acker hereingeholt werden. Man kann nicht verlangen und erwarten, daß der Postmeister an einem kleinen Orte beständig eine Menge Pferde aufs ungewisse im Stalle stehen und auf unsre unangemeldete Ankunft sie schon bereit habe. Es ist genug, wenn er in diesem Falle die ihm vorgeschriebene Ordnung beobachtet, wenn diese den Umständen angemessen ist, welches leider auch nicht immer ist, weil diejenigen Leute, welche sich solche Verordnungen entwerfen, selten in der Lage gewesen sind, die Möglichkeit der Ausführung derselben selbst versucht und erfahren zu haben.

Hierüber mit dem Posthalter Zank anzufangen, würde vergeblich, in manchem Falle sogar unbillig seyn. Der Reisende thut wohl, wenn er ihn um möglichst geschwinde Fortschaffung ersucht und da richtet man gewöhnlich mit freundlichen Worten mehr aus, als durch Forderung der Strenge, oder durch Androhung vom Anklagen und Rache. Der Postmeister kann durch gutes Fahren leicht die Zeit wieder einbringen lassen, die etwa durch ihn versäumt wurde. Größtentheils ist es überall Regel, daß eine Extrapost mit eben so viel Pferden, womit sie ausfuhr und auf einer Station ankam, weiter gebracht werden müsse. Weniger Pferde zu nehmen, hängt also nicht von den Reisenden ab. Nur da, wo der Weg vorzüglich gut ist, wird eine verhältnißmäßige Verringerung der Pferdezahl verstattet. Hingegen müssen auch die mit Extrapost reisenden, wo schlechtere Wege sind, sich eine Vermehrung der Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen lassen. Dieses werden sie um so lieber, wenn ein Postmeister, ausser den bezahlten Pferden, auch mehr zur Erleichterung seiner Pferde, unentgeldlich vorspannen läßt. –

Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr verbunden, auf seine Koffer und Bagage selbst wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpackens, nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister, zu verlassen. Denn hier gehet alles auf des Reisenden Kosten und Gefahr. Die Post ist weiter ihm nichts schuldig, als ihn für die bestimmte Gebühr in einer bestimmten Zeit von einer Station zur andern zu schaffen. Sie nimmt von seiner Bagage weiter keine Notitz, als daß sie für die bezahlten Pferde nicht zu schwer sei. Bei einem vorfallenden Verluste wird also die Post nichts ersetzen und wenn sich der Postillion beim Aufpacken oder Befestigen der Bagage sollte etwas zu Schulden kommen lassen, so wird es doch schwer halten, von dem armen Teufel Erstattung zu erlangen.

Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die Verschiedenheit des Geldes entstehen, auszuweichen, thut man wohl, sich mit Münze desjenigen Landes, in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es unangenehm, wenn ein Sachse seine Pistole im Hannöverschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben kann; allein man kann doch nicht verlangen, daß der Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe auf Landesmünze angewiesen ist, und deren Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche Kasse abliefern muß. Will ein Reisender immer erst bei jeder Post wechseln, sein Geld nach dem Cours reduciren und darüber mit den Postofficianten abrechnen; so entstehet dadurch leicht Mißverständniß, wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann verdrüßlich werden kann, zumal wenn man ihm ausländische Münze aufbürdet, welche er an seinem Orte nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische und Reichs-Kreutzerstücke, Batzen u. dergl. nimmt man im nördlichen Deutschland nicht gern, auch nicht mit Agio. Den hierdurch entstehenden Verlust muß der Reisende tragen und zu seinen übrigen Reisekosten schlagen. Er mag sich deshalben über die verschiedenen Münzherren beklagen, welche sich noch nicht zu einerlei Münzfuß haben vereinigen wollen. –

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings