V. Kapitel Religiöse Zwangserziehung
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Wir lernten in den vorigen Kapiteln eine Reihe von Dummheiten schlimmster Art kennen. Wir sahen, wie man emsig bemüht war durch Zensur und hermetische Absperrung gegen neue Gedanken diesen Dummheiten, die man mit der Religion identifizierte oder doch wenigstens zu ihrem wichtigsten Bestandteile erklärte, Dauer und Alleinherrschaft zu sichern.
Irgend jemand sagte einmal etwa folgendes: Die Religion fordert Glauben; wer viel glaubt, weiß wenig; wer wenig weiß, ist dumm; je dümmer einer ist, desto leichter ist er zu regieren.
So anfechtbar dieser Satz ist, so enthält er doch zweifellos die Quintessenz der Regierungsweisheit früherer Zeiten. Ja, man munkelt, daß es heute noch Länder und Völker gibt, deren Regierungen noch nicht jede Erinnerung daran geschwunden sein soll.
Doch wie dem auch sein mag: Die Vergangenheit konnte sich Friede und Ordnung in einem Lande ohne Religiosität, die jedoch mit Kirchlichkeit gleichgesetzt wurde, nicht denken. Diese zu unterstützen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln alles fernzuhalten, was in den Busen der frommen Herde irgendwelchen Zweifel zu tragen vermocht hätte, vor allem jede Glaubensspaltung zu hintertreiben, hielt jede Landesregierung, die es mit sich und den Untertanen gut meinte, für ihre dringendste Aufgabe. Sie zu erfüllen, war ihre Pflicht; Mittel zur Durchführung zu ersinnen und anzuwenden ihr gutes Recht.
Betrachten wir zunächst einmal am Beispiel Bayerns, welche Blüten dieses System trieb. Daß wir gerade Bayern wählen hat gute Gründe, geht doch dieses Land neuerdings den gleichen Weg, den es erst seit einem Jahrhundert verlassen hat. Daß er zum Ziele führen wird, läßt sich kaum bezweifeln bei den guten Relationen, die das Ministerium Hertling zum lieben Gott hat. Wenige Wochen nach dessen Amtsantritt verfinsterte sich die Sonne am hellen Tage (17. April 1912). Heißt das nicht: sub hoc signo vinces?
Unterm 30. April 1599 verordnet Kurfürst Maximilian I. von Bayern: »An hohen Festtagen, dann beim Allerseelen-Gottesdienste für Gestorbene haben Vizedome, Präsidenten, Räte, Sekretäre und Kanzellisten, dann die landesherrlichen und ständischen Beamten nebst ihren Frauen und Kindern, nach dem ihnen gebührenden Range die Opfergänge mitzumachen, auch jene Stühle in den Kirchen einzunehmen, welche denselben angewiesen oder anzuweisen sind.«
Mit dieser Zwangsmaßregel, die augenscheinlich, wie der heutige Kirchenbesuch unserer Schuljugend, die Liebe zu Religion und Kirche stärken sollte, war der Einmischung des Staates in das Privatleben noch keineswegs genüge getan. So erhielt die Regierung in Landshut 1597 den speziellen Auftrag: »sorgfältig zu wachen, daß die Untertanen nicht in Gefahr kommen, vom katholischen Glauben abzufallen und bei allen Gelegenheiten besondere Aufmerksamkeit darauf zu verwenden, um sich die genauesten Notizen über alle religiösen Verhältnisse der Einzelnen zu verschaffen.«
Schon am 15. März 1598 waren die Geistlichen angewiesen worden, das Volk zu sittsamem und religiösem Leben zu ermahnen, die weltliche Obrigkeit aber mit gutem Beispiel voranzugehen. Gewiß sehr verständig! Doch die Kralle fehlt natürlich nicht, wenn es weiter heißt: »Wer sich aber während des Gottesdienstes auf den Kirchhöfen, Märkten, Plätzen und anderen Schwätzorten, oder gar in Wirts- und Winkelhäusern finden läßt, ist entweder um Geld oder mit dem Brechen, die solcher Leute halber bereits bei allen Kirchen aufgerichtet sind, zu bestrafen. Während des Läutens um 12 Uhr, als Zeichen zu dem täglichen Gebete wider die Türken, soll jedermann, er sei zu Hause oder auf der Gasse, solange mit entblößtem Haupte niederknien, bis er wenigstens ein Vaterunser und ein Ave andächtig gebetet hat.«
»Wer überwiesen wird, daß er aus Zorn, Trunkenheit und verdammlicher Gewohnheit des Lasters des Fluchens sich schuldig gemacht hat, soll nicht nur mit hartem Gefängnis und namhaften Geldstrafen, mit Landesverweisung, Ausstellung auf dem Pranger, Ausreißung und Durchbrennung der Zunge, sondern wohl auch mit dem Leben bestraft werden.«
Im Jahre 1601 verfällt Maximilian auf das glaubensfördernde Mittel, Räten, die bei den Prozessionen nicht erscheinen, ein 8- oder 14-tägiges Ratum an ihrer Besoldung abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Prozessionen wöchentlich abgehalten wurden!
Vier Jahre später ergeht eine Anweisung an die Pfarrer, diejenigen ihrer Herde, die nicht zur Kommunion gingen, der weltlichen Obrigkeit behufs Bestrafung anzuzeigen. Wer verreiste, mußte vorher oder nachher die Kommunion empfangen, und zwar — von spezieller Erlaubnis abgesehen — nur bei ihrem Pfarrer.
Das Reisen der Landeskinder machte dem frommen Fürsten überhaupt Sorge. So verfügte er 1606 und 1607, daß niemand ohne Vorwissen der Obrigkeit an außerbayerische Orte reisen darf. Wer aber seine Kinder an solchen Orten, wo die katholische Religion nicht in freier Übung ist, hat, muß sie binnen 2 Monaten zurückrufen oder bei Bestrafung an andere Orte schicken. Das galt natürlich auch für Erwachsene: »Landskinder, die sich auswärts an Orten in Kondition befinden, wo neben der katholischen Religion die protestantische Lehre exerziert wird, sollen binnen Monatsfrist Zeugnis beibringen, daß sie in katholische Dienste treten, oder ihnen doch in Übung ihrer Religion kein Hindernis gemacht werde. Die außer Land reisenden sollen ermahnt werden, sich an katholische Orte zu wenden.« Es hatte also Schwierigkeiten von München nach Augsburg oder Regensburg zu reisen, da an diesen Orten beide Religionen nebeneinander bestanden! Wer dorthin wollte, mußte sich unter die Aufsicht der dortigen herzoglichen Agenten begeben!
Im Jahre 1608 wird der geistliche Rat ausdrücklich angewiesen, keinem Fremden oder Ausländer zu gestatten, sich im Lande zu verheiraten und häuslich niederzulassen oder auch nur eine Zeitlang in Bayern seinen Beruf auszuüben, es sei denn, er wäre katholisch[1].
Von erstaunlichem Verständnis für das Wesen der Religion als Gemütsbedürfnis zeugt auch die Instruktion Maximilians I. vom Jahre 1629 an seinen geistlichen Rat. Hier wird u. a. bestimmt, daß Landeskinder, die sich aus Gründen des Dienstes oder in Ausübung eines Handwerks an unkatholischen Orten aufhalten, jährlich die österlichen Beicht- und Kommunionsscheine entweder an die bayerischen Agenten in Augsburg, Memmingen usw. oder an ihre Geburtsorte senden, widrigenfalls sie gewärtigen müßten, »daß sie bei Verlust ihres dermaligen und künftigen Vermögens nach Hause berufen, und eher nicht von der Stelle gelassen werden, bis sie nicht ihre Beichte und Kommunion verrichtet, und versprochen haben, daß sie entweder dergleichen unkatholische Orte gar nicht mehr besuchen, oder obiger Verordnung Genüge leisten wollen«. Der geistliche Rat hatte auch dafür zu sorgen, daß an Feiertagen kein Fleisch gegessen würde.
Der Güterkauf durch Akatholiken wurde in Bayern 1608 ausdrücklich und unbedingt verboten, was 1619 wiederholt wurde mit der neuen Bestimmung, alle in Bayern wohnenden begüterten Akatholiken zu beschreiben.
Schon im Jahre 1616 war verordnet worden, daß jedermann, der beim Läuten des Abendgebetes und der »Schiedung« das Haupt nicht entblößte, ebenso bestraft werden solle, wie das beim Türkengebet schon früher angeordnet worden war.
Von besonderer Humanität zeugt auch folgendes Dekret von 1618: »Akatholische Landsassen, welche im Lande Güter haben, sollen nicht für beständig darauf wohnen, und im Falle sie nachsehen wollen, sich über einige Tage nicht aufhalten, auch keine ketzerischen Bücher nicht mit sich hereinehmen, noch weniger gegen den katholischen Glauben sprechen; sie sollen an verbotenen Tagen sich des Fleischessens enthalten, niemand zu sich außer Landes ziehen usw.«
Noch radikaler war das Dekret vom 30. November 1629, das dem kurfürstlichen Hofrat den Befehl erteilt, sich zu erkundigen, was für akatholische Landsassen sich im Lande befinden und — falls noch solche vorhanden sein sollten, was man also doch nach der ihnen zugemuteten Behandlung nicht für sehr wahrscheinlich hielt, — ihnen zum Verkauf ihrer Güter einen gewissen Termin zu bestimmen und ihnen vor allem keinen weiteren Güterkauf zu gestatten.
Den Handwerksburschen war, bevor sie auf die Wanderschaft gingen, auferlegt — wiederholt im Jahre 1658 — nicht nur sich vorher in Glaubenssachen wohl unterrichten zu lassen, sondern auch ein Attest von der weltlichen und geistlichen Obrigkeit darüber mit sich zu führen. Sie und andere, die längere Zeit außer Landes zubrachten, dürfen sich bei ihrer Rückkehr nicht eher häuslich niederlassen, bis sie nicht bei ihrem Seelsorger wegen ihrer Religion Rechenschaft abgelegt haben. Noch im Jahre 1739 wurde diese Bestimmung neuerdings eingeschärft[2].
Die bayerischen Gesetze verboten während des Gottesdienstes, und zwar vormittags so gut wie nachmittags, Spazierfahrten zu unternehmen. Die Wirtshäuser, Wein- und Bierschänken, Kaffee- und Branntweinhäuser usw. mußten geschlossen sein, und in ihnen war weder Zechen, Spielen, Tanzmusik, noch andere Lustbarkeit gestattet. Nur ankommenden Fremden, die ihre Reise gleich wieder fortsetzen mußten, durfte etwas verabreicht werden. Während es auch verboten war, das Vieh vor Beendigung des Gottesdienstes auf die Weide zu treiben, war hier ausnahmsweise gestattet, die Pferde zu füttern und umzuspannen[3].
Das Köstlichste ist nun, daß trotz aller dieser schikanösen Bestimmungen, wie eine Reihe von Dekreten beklagen, durchaus kein religiöser oder sittlicher Geist in Bayern herrschte. Nicht nur, daß auch ältere Leute infolge der Pflichtvergessenheit der Geistlichkeit weder das Vaterunser, noch das Ave Maria, die zehn Gebote oder gar die geringsten Grundlehren des katholischen Glaubens auswendig wußten, man machte die Beobachtung, die bis heute noch in ähnlichen Fällen stets gemacht wurde, daß, je mehr Religionsbefehle erlassen wurden, sie desto mangelhafter befolgt wurden.
Man arbeitete trotz aller Verbote an Sonn- und Feiertagen genau so wie an Werktagen, ging während der Messe spazieren oder in Wirtshäuser und trieb allerlei Unfug. Es wird ausdrücklich konstatiert, daß an akatholischen Orten weit mehr Zucht und Sitte herrsche, als an katholischen. Statt nun daraus den Schluß zu ziehen, daß sich Andacht schlechthin nicht befehlen lasse, daß zu viel befehlen, auf welchem Gebiete es auch sei, abstumpfe, daß die Kirche oder gar die Religion dadurch nur verhaßt gemacht werde, schärfte man der Obrigkeit vielmehr strenge Befolgung der alten Verordnungen ein und erließ neue[4].
An der katholischen Universität Ingolstadt, an der die Professoren mit den Studenten im häufigen Kirchenbesuch, Einhaltung der Fastengebote, Bittgänger usw. usw. wetteiferten, herrschte ein Ton, der den erzieherischen Einfluß dieser Sorte von Religion nicht eben hoch einschätzen läßt. Schon um 1554 konnte ein Student in einem an das Georgianum gehefteten Blatte es aussprechen, daß die Ingolstädter Studierenden von den Wittenbergern, Leipzigern und Tübingern wegen ihrer Unwissenheit verspottet würden. Und dabei war das noch nicht einmal in der jesuitischen Ära! Das Hauptübel war Trunksucht und, meist als deren Folge, wüste Rauferei. Es wimmelte trotz scharfer Ermahnungen von seiten der akademischen Behörden und des Herzogs von nächtlichen Tumulten und tödlichen Raufereien, auch Wilddieberei war an der Tagesordnung[5].
Wie man noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts über die religiöse Erziehung dachte, erhellt aus nachstehendem:
»Ist eine Religion einmal in einem Staate eingeführt, vom Volke genehmigt, und hat sie noch dazu — wie Portalis spricht — die Achtung und den Nutzen mehrerer Jahrhunderte für sich, so ist ihre Vortrefflichkeit, ihre Erhabenheit über alle menschliche Philosophie unwidersprechlich und ihre Göttlichkeit unverkennbar, und das ist der Fall bei der katholischen Religion. Solch eine Religion verächtlich zu machen, wohl gar stürzen zu wollen, ist daher ein Verbrechen, das der Staat, auf dessen Schutz sie alle gegründeten Ansprüche hat, bestrafen muß, zumal mit dem Sturze der Religion auch sein Verfall, oder doch eine große Zerrüttung verbunden ist.«
Von diesem Standpunkt aus, den Bayern jahrhundertelang einnahm, wurden die Gesetze erlassen und ihn teilt völlig der Verfasser von »Baierns Kirchen- und Sitten-Polizey unter seinen Herzogen und Churfürsten«, der Reichsarchivar Felix Lipowsky, dem wir obigen Passus entnehmen.
Zu welchen Konsequenzen diese Denkweise führt, wie sie als ehernes Joch auf den Untertanen lasten muß und die gewaltsamsten Eingriffe in das Privatleben hervorruft und billigt, möge aus folgenden Gesetzen hervorgehen:
»Sämtliche Untertanen, wessen Standes und Würde dieselben immer wären, sind daher verpflichtet, der allein seligmachenden katholischen Religion nach dem erhabenen Beispiele ihrer Beherrscher und ihrer Voreltern hold und treu zu verbleiben, dem heiligen apostolischen Stuhl zu Rom gebührende Ehrfurcht und schuldigen Gehorsam zu bezeigen und ihre Religion nicht nur im Innern zu bekennen, sondern auch durch äußere Zeichen und Merkmale öffentlich zu beweisen. Sie haben daher an den Sonntagen und sonst von der Kirche gebotenen Feiertagen Vormittags den ordentlichen in den Pfarrkirchen gehaltenen Gottesdiensten, sie mögen in einem Hochamte nebst Predigt, oder in einer heiligen Messe nebst einer geistlichen Ermahnungsrede bestehen, mit Erbauung und Andacht beizuwohnen.«
Nur in seltenen Ausnahmefällen war es gestattet, statt der Pfarrkirche eine andere, näher gelegene zu besuchen. So die Dienerschaft auf einer Einöde, die sich aus Sicherheitsgründen nicht weit entfernen darf, oder Rekonvaleszenten. Zur Osterzeit mußte aber unbedingt zwecks Beichte und Kommunion die Pfarrkirche aufgesucht werden.
Eltern, Vormünder und Hausväter haben ihre Kinder und Dienstboten an Sonn- und Feiertagen nicht nur vormittags, sondern auch nachmittags in Amt und Predigt zu schicken; dasselbe haben die Handwerksmeister bei ihren Lehrjungen zu beobachten. Die gleichen Eltern, Dienstherren usw. haben auch darauf zu achten, daß der Unterricht im katholischen Glauben von ihren Kindern usw. in entsprechender Weise besucht wird; selbstverständlich werden sie bei Saumseligkeit bestraft.
Es ist »Pflicht der landesherrlichen Beamten, der ständischen Verwalter, Hofmarks- und Klosterrichter, dann der Magistratspersonen, daß sie nicht nur dem Gottesdienste in den Pfarrkirchen an Sonn- und Feiertagen mit Erbauung beiwohnen (die »Erbauung« wird im Mandat vom 5. März 1701, § 6 ausdrücklich befohlen!), sondern auch die Fronleichnams-Prozessionen und, soviel möglich, ihnen ihre Amtsgeschäfte gestatten, diejenigen Prozessionen, welche alle Donnerstage in den Pfarrkirchen gehalten werden, begleiten und hierbei darauf sehen, daß die Zünfte mit ihren Lichtstäben nach althergebrachter Sitte mitgehen.
Werden öffentliche Gebete in der Pfarrkirche, oder sonst besondere große Feste gehalten, so haben die landesfürstlichen und ständischen Beamten und Magistrate auch hierbei unfehlbar zu erscheinen und ihre Gebetstunden zu halten. Gleiche Pflichten haben die Vicedomen, Präsidenten, Kanzler, Direktoren und Räte der Kollegien in jenen Städten, wo sie bestehen, zu beobachten und daß ein gleiches vom Kanzleipersonale geschehe, zu veranstalten.«
An hohen Festtagen und beim Allerseelengottesdienste für Verstorbene, haben die genannten Beamten mit Frauen und Kindern die Opfergänge mitzumachen und ihre Kirchenstühle einzunehmen[6].
Selbstverständlich war die katholische Religion noch bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts die notwendige Bedingung für die Erlangung öffentlicher Ämter. Alle Offiziere, Beamte, bürgerliche Obrigkeiten und deren Untergebene waren ebenso wie die Schulmeister zur Ablegung des katholischen Glaubensbekenntnisses verpflichtet. Selbst die Zulassung zur Erlernung eines Gewerbes, die Erlaubnis zur Wanderschaft, sowie zur Ansässigmachung nach der Rückkehr waren an die gleichen Bedingungen geknüpft[7].
Nun mag sich ja ein gutmütiges Volk das alles gefallen lassen, wenigstens geraume Zeit, wenn die Geistlichkeit, der es diese Segnungen verdankt, nach jeder Richtung einwandfrei ist. Wie stand es nun damit in Bayern?
Noch unter der Regierung Max III. Josephs herrschten im bayerischen Klerus unerhörte Zustände. Und wiewohl der Kurfürst eingriff, änderte sich in den folgenden Jahrzehnten nur sehr wenig. Erst seit der Säkularisation, seitdem die Kirche um ihre Existenz kämpfen mußte, besserten sich ihre inneren Verhältnisse. Nicht die Kirche reformierte sich, sie sank vielmehr immer tiefer, sondern sie wurde widerstrebend reformiert durch Staat und Gesellschaft, durch unmittelbare staatliche Verfügungen und Gesetze und durch den Zwang der Tatsachen.
Damals fiel es den bischöflichen Ordinariaten gar nicht ein, sich um die Seelsorge zu kümmern. Sie richteten vielmehr ihr Augenmerk so gut wie ausschließlich auf die Vergrößerung ihrer Einkünfte. Den Mitgliedern fehlten gründliche theologische Kenntnisse; man berief am liebsten solche Geistliche in die Ordinariate, die über eine gewandte Suada verfügten und mit hohlen Worten gegen die bayerische Staatsregierung kämpften. Sie besteuerten gegen die Konkordatsbestimmungen von 1583 die Hinterlassenschaft der Geistlichen, zerstückelten eigenmächtig die Patronatspfarreien, schufen mehrere Pfarreien in sogenannte »Tafelpfarreien« um, d. h. sie vergaben sie simonistisch an solche Priester, die sich zur Leistung von Pensionen verpflichteten. Allen Pfarramtskandidaten fertigten die Ordinariate für alle Fälle immer dieselben lobreichen Atteste aus, um die Taxen zu vermehren. In gleicher Absicht wurden die Prozesse und Untersuchungen gegen Geistliche endlos hinausgezogen.
Bei Disziplinaruntersuchungen gegen Pfarrer und Kooperatoren wurde die Wahrheit nie festgestellt, da der beauftragte Dekan seinen Kollegen möglichst gegen die reichbepfründeten adeligen Domherren in Schutz nahm. Deshalb ernannten die geistlichen Oberbehörden in den Städten und Märkten »Denunziatoren«, die das ehrenvolle Amt hatten, Verfehlungen von Priestern geheim anzuzeigen. Dafür wurden die Denunziatoren wieder bei der Staatsregierung angeschwärzt. Da diese aber ihre Untersuchungen wenigstens unparteiisch führte, war sie im niederen Klerus ebenso beliebt, wie die Ordinariate verhaßt waren. Eine Wiederauferstehung feierten ja die »Denunziatoren« durch den Modernistenerlaß Pius X.!
Die Bischöfe hatten nur unter den adeligen, in einträglichen Pfründen sitzenden Pfarrern Anhänger, natürlich auch nur deshalb, weil diese Herren sich Hoffnung auf den violetten Talar machten. Im übrigen taten sie nichts, d. h. sie jagden, überließen aber ihre kirchlichen und pfarrlichen Verpflichtungen zum Vollzuge herumwandernden Supernumeraren.
Die Folge dieser Zustände war tiefe Versunkenheit des Volkes in Aberglauben und Dummheit. Zauberer, Wahrsager und Wundermänner hatten gute Zeiten. Man durchwühlte Gräber, verbrannte die geraubten Gebeine der Toten und machte aus ihnen Zauberpulver. Ließ das Ungeziefer die Menschen nicht schlafen, nagten Ratten und Mäuse die Vorräte an oder ließ sich gar eine harmlose Natter blicken, so rief man nach den zahlreichen Hexenmeistern oder Teufelsbannern. Desgleichen wenn eine schwarze Wetterwolke am Himmel stand. Denn daß Hexen und Unholde das Gewitter angezettelt hatten, stand fest. So nachhaltig war die Wirkung der kirchlichen Lehren der vorangehenden Jahrhunderte! Ehe das Unwetter vorbei war, hatte der Magier seinen Hexenlohn eingesackt. Wollte sich jemand vor Schwindsucht sichern, so ließ er sich von einem Barbier oder Wundarzt, der im Geruch der Zauberei stand, einige Tropfen Blut abzapfen, in einen angebohrten Baum gießen und mit einem hölzernen Zapfen verwahren. Das kostete natürlich schweres Geld. Man kaufte und verkaufte Krankheiten, besonders Fieber. Leidenschaftlich wurden Ketten, Stricke oder Kleidungsstücke von auf dem Schafott gestorbenen Verbrechern begehrt; die unbrauchbar gewordenen Schwerter der Scharfrichter erstand man um hohe Summen. Um die Felder gegen Hagel zu schützen, raufte sich das Volk am Pfingsttage während der Vesperandacht um die Stückchen, die von der brennenden Figur des hl. Geistes vom Plafond der Kirche herabfielen, um sie auf die Äcker zu stecken. Am Karfreitag eilten die Bauernweiber in die Kirche, beschmierten das zur Verehrung ausgestellte Kruzifix mit Eiern, Brot und Schmalz in Kreuzesform und waren nun sicher, daß das ganze Jahr hindurch diese Nahrungsmittel gedeihen würden.
Dies sind einige Beispiele des damaligen Aberglaubens, der sich keineswegs auf die Bauern beschränkte, sondern auch gebildete Bürgersfrauen und die Angehörigen höherer Stände ergriffen hatte.
Selbstverständlich fiel es den Predigern und Beichtvätern gar nicht ein, hier Wandel zu schaffen. Die Regierung mußte vielmehr mit strengen Strafen gegen Zauberer und solche, die sich ihrer bedienten, einschreiten[8].
Daß es im benachbarten Tirol noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts um nichts besser war, ist nicht verwunderlich, da die blutigen Kriege ja sicherlich den Aberglauben beförderten. Ein Zeitgenosse berichtet darüber:
»Im Jahre 1811 erhitzten tausend Erzählungen von Zeichen und Wundertaten in Tirol die ohnehin aufgeregte Einbildungskraft der unerschütterlichen Bewohner.
Heiligenbilder sollen geweint, Kruzifixe an Kreuzwegen mit den Augen gewinkt haben. Abgeblühte Lilien und Sträuße erhoben frisch ihre Kelche, wenn Waisen und Witwen auf dem Schlachtfelde entschlummerter Landesverteidiger sich inbrünstig vor den Madonnen niederwarfen, denen die Blumen zum Schmuck gedient hatten. Auf unzugänglichen Felsen versicherte man Gewieher gehört zu haben. Aus Moosen und Heiden streckten zerfleischte Arme und krallenartige Finger sich dem schaudernden Wanderer entgegen. Mehr als einmal sahen die bayerischen Wachen den alten Kaiserturm zu Kufstein nachts in hellen Flammen stehen, die der tiefsten Dunkelheit Platz machten, wenn man hinzueilte. Die Ruinen der Burgen der Vorzeit sprühten rote Funken in Kränzen, daß es am Firmamente gleich Nordlichten widerglänzte.
In Meran wie im Pustertal erblickten Bauern, die um die Geisterstunde nach den Wiesen gegangen waren, sie zu bewässern, auf den Bergjochen lange Züge österreichischer Soldaten, mit Kanonen und Geschütz, und sie vernahmen, wenn sie das Ohr dem Boden näherten, das Getöse eines Heeres, den Hufschlag der Pferde, das Lachen unbändiger Krieger; jedoch alles zerfloß in Dunst, sobald sie auf Nebenpfaden hinzu schlichen, sich an dem Anblicke zu weiden.
Auf dem blutgetränkten Friedhofe bei Wilten aber schwärmten, gleich Irrwischen, jeden Abend nach der Dämmerung blaue Flämmchen auf den Gräbern der erschlagenen Tiroler und luden die Trauernden ein, für die Seelen ihrer Abgeschiedenen zu beten und ihrer in Liebe zu gedenken[9].«
In Innsbruck sah damals das Volk an mehreren Fenstern das blutende Haupt Christi[10].
Wie hätte auch die Geistlichkeit dem entgegen treten können, wenn sie nur einigermaßen einem Bericht aus dem Beginn des vorigen Jahrhunderts entsprach. Da heißt es:
»Es läßt sich leicht denken, was die meistens unwissenden Mönche für erbärmlichen Unsinn auf den Kanzeln auskramen. Nur immer die schlechtesten von unseren Studenten treten — aus Verzweiflung irgendwo Brot zu finden — in den Kapuzinerorden. Das Noviziat und die zwei nächst darauf folgenden Jahre dürfen sie kein Buch, außer ein Gebetbuch ansehen. Ihre Philosophie ist ebenso elend, als ihre Kasuistik. Und solche Ignoranten stehen auf öffentlichen Kanzeln als Volkslehrer auf! — Ein äußerst unangenehmer, brüllender, stets einförmiger Ton — eine höchst fehlerhafte Mundart — eine wüste Aussprache — bootsknechtmäßige Gebärden, unbändiges Schlagen mit Händen und Füßen, bierschenkenartiges Schimpfen und Toben auf ihre Zeitgenossen — grobe Ausfälle auf gewisse Personen und ihnen nicht behagende obrigkeitliche Anstalten usw. sind die äußerlichen Zieraten der Bettelmönchspredigten. Die Komposition selbst gleicht einer Hanswurst-Jacke, aus buntscheckigen Lappen zusammengesetzt, und meistens aus einem alten lateinischen Prediger ins Undeutsche versetzt.«
Diese generelle Zeichnung wird nett beleuchtet durch folgendes Geschichtchen, das wir an gleicher Stelle finden: Der Karmeliter-Prediger in München sagte einst auf der Kanzel: »Liebe Christen! Morgen gehen wir öffentlich mit der Prozession. Ihr werdet — wenn ihr Acht habet — Freymaurer und Freydenker an vielen Fenstern der Stadt sehen. Unchristen, die über unsere Andacht, wo nicht laut, doch wenigstens im Stillen spotten. Waffnet Euch denn mit dem Eifer des Herrn, greifet nach Steinen, und werfet sie nach ihnen!«
Zur Belohnung für diese liebevolle Ermahnung sandte der Exjesuit Pater Frank dem Redner sechs Krüge Wein und einen Eierkuchen. Aber nicht genug damit, ließ der Kurfürst Karl Theodor den Prediger seiner höchsten Gnade und seines Wohlgefallens versichern mit dem Zusatz: »er möchte unermüdet in seinen christlichen Bemühungen fortfahren!«
Der tolerante Geist des Vorganges wirkte im Volke noch heftig beim Regierungsantritte Max IV. Josephs, der bekanntlich eine protestantische Prinzessin zur Gemahlin hatte, nach. Als sie guter Hoffnung war und nach altem Herkommen in landesherrlichen Bekanntmachungen das Volk aufgefordert wurde für eine glückliche Entbindung zu beten, stieß das christkatholische Volk Münchens laute Verwünschungen gegen die vortreffliche Frau aus, lediglich weil sie Protestantin war und die Geistlichkeit gegen sie hetzte. Es hätte damals auch fast eine Pöbelrevolte gegeben, als der Kurfürst für seine Gemahlin ein protestantisches Bethaus in Nymphenburg errichten ließ und hier ein protestantischer Geistlicher angestellt wurde. Man war desto empörter, als dieser ketzerische Prediger so ausgezeichnet sprach, daß selbst viele Katholiken seinen Predigten beiwohnten und sie gegenüber denen der Bettelmönche als Muster hinstellten.
Was die Geistlichkeit an Qualität vermissen ließ, ersetzte sie durch Quantität, und was an der Güte des in der Kirche Gebotenen fehlte, wurde reichlich wettgemacht durch die Zahl der Gotteshäuser.
Damals gab es nämlich in München acht Männerklöster und neun Nonnenklöster. Wundertätige Bilder wurden siebzehn gezählt, dank einer neuen Augenwendung eines dieser Gemälde in der St.-Peters-Pfarrkirche erhöhte sich diese Zahl im Jahre 1801 auf achtzehn. Aber in nächster Umgebung der Stadt gab es noch mehr. Die Reliquien und heiligen Leiber waren unzählbar. Kongregationen oder Brüderschaften zu gewissen Andachtsübungen gab es 27[11].
Unter Max III. Joseph erreichte der weltliche Klerus in Bayern eine Kopfzahl von 10800 Mann, Kirchen gab es 28709. Außerdem wohnten noch 5400 Ordensmönche in 180 Klöstern. Von der Staatsregierung, den Ständen und Städten wurden jährlich über hundert Freitische an die Theologen der Universitäten und Lyzeen, besonders an die Söhne der Bediensteten verteilt. Jeder Kandidat der Theologie, der über einen solchen Tischtitel verfügte, wurde vom Weihbischof zum Priester ordiniert ohne jede Rücksicht auf geistige und moralische Befähigung. Da Hunderte von Geistlichen überzählig waren und keine Anstellung fanden, so zogen sie von einem Pflegegericht bettelnd und schmutzig, mit zerrissenen Kleidern ins andere, von Dorf zu Dorf. Zur Osterzeit und an den Feiertagen von den Pfarrern gedungen, ergaben sie sich nachher wieder der Bettelei und dem Vagieren. Es war vorwiegend ein Klerus ohne Bildung, Gesittung und Unterhalt.
Da die Pfarrer auf dem Lande größtenteils in ihren Einkünften von der Landwirtschaft abhingen, so forderten sie Kooperatoren, die in der Landwirtschaft bewandert waren. Darauf mußten sie begreiflicherweise größeres Gewicht als auf wissenschaftliche Bildung legen. Viele Pfarrwohnungen wurden in schmutzige Bauernstuben umgewandelt, wo verschiedenerlei Haustieren ein warmes Winterquartier eingeräumt wurde. Die Einkünfte waren auch deshalb so dürftig, weil sich die Landbevölkerung ihre Messen um wenige Kreuzer in den Klöstern lesen ließ.
In den Städten ahmten die Geistlichen ihre Domherren nach und vertrieben sich die Zeit durch die Jagd. Im malerischen Gewande, mit aufgestülptem Hute, mit goldenen und silbernen Schnüren daran, mit gepudertem Haar, weithin flatternder Halsbinde, gefärbten Strümpfen und tressiertem Leibrock gingen sie zum Weidwerk. Da sie aber nicht jagdberechtigt waren, so machten sie mit den Wilddieben gemeinsame Sache. Diejenigen Geistlichen, die die Jagd nicht liebten, zogen in die Gasthäuser, wo sie sich mit Gesang, Spiel, Tanz und leichtfertigen Weibern ergötzten.
Der hohe Klerus, die bayerischen Bischöfe von Salzburg, Freising, Passau, Regensburg, Bamberg, Eichstädt und Augsburg, sämtlich Fürstenhäusern oder ersten Adelsfamilien entstammend, waren durch Staatsgeschäfte ihrem geistlichen Amt entzogen, verwalteten ihre Domänen und zogen von einer Villa zur anderen.
Von der Anmaßung der Domherren zeugt etwa das Verhalten der Freisinger gegen ihren Bischof, den bayerischen Herzog Johann Theodor, Onkel des Kurfürsten Max Joseph. Bei der Wahlkapitulation forderten sie außer anderem auch Jagd in den bischöflichen Waldungen, und an hohen Festtagen für jeden Domkapitular einen Hirsch. Nicht genug damit, daß diese Herren ihrem Bischof das schönste Wild abschossen, sie vergeudeten auch noch die Einkünfte und machten überdies jährlich für über 47000 Gulden Schulden. Allerdings konnte sich der Bischof wenig um Freising kümmern, denn er bekleidete noch nebenher die Würden eines Bischofs von Regensburg und Lüttich. Läßt sich denken, wie gewissenhaft er seiner seelenhirtlichen Tätigkeit obliegen konnte und wie viel die fromme Herde ihren Bischof zu sehen bekam! Übrigens hinderte das keineswegs, daß Papst Benedikt XIV. Johann Theodor zum Kardinal ernannte, »in Rücksicht auf die großen Verdienste, welche sich das bayerische Haus um die katholische Religion erworben«.
Die Armut des niederen Klerus stand überhaupt im schärfsten Gegensatz zu Üppigkeit und Reichtum des hohen. So war der Erzbischof von Salzburg und Fürstprimas von Deutschland, Reichsgraf Sigismund von Schrattenbach, ein gar prunkliebender Herr. Bei Konferenzen war er von seinen 8 Suffraganbischöfen umgeben, in seinem Domkapitel saßen 7 Reichsfürsten und 17 Reichsgrafen, ihn bedienten 73 Kammerdiener, 18 Hoflakaien und 7 Heiducken; 55 Hofmusiker verscheuchten ihm die Regierungssorgen und 21 Köche sorgten für des Leibes Wohlfahrt. 12 Edelknaben servierten ihm in prunkendem Gold.
Wie der Erzbischof, so besaßen seine Suffragane Erblandmarschalle, Erbkämmerer, Erbschenken, Erbtruchsessen, Universitäten mit theologischen, juristischen und philosophischen Fakultäten, einen Hofrat, Sanitätskommission, Oberhofmarschallamt, Oberjägermeisteramt. Die meisten Ämter waren unter die Domherren verteilt, unter denen ein jeder den vierten Grad adeliger Abkunft in väterlicher und mütterlicher Linie aus deutschem Geblüt nachzuweisen hatte. Schon in der Wiege wurde der adelige Knabe als Domherrnaspirant vorgemerkt, um mit 14 Jahren tonsuriert und mit dem geistlichen Violett bekleidet zu werden. Als niedersten Gehalt bezog der junge Domherr 1500 Gulden, wofür er von 12 Uhr nachts an im ersten Jahre innerhalb der Mauern der Bischofsstadt weilen mußte. Um später eventuell eine gute Partie machen zu können, ließen sich viele dieser Domherren nur die niedere Weihe erteilen.
Das Volk aber ließ sich in unergründlicher Dummheit solche Seelenhirten gefallen!
Was den Jesuitenorden betrifft, so hatte er es immer verstanden, über seine religiösen, ewigen Zwecke das zeitliche Wohl nicht zu vergessen. Die ersten Jesuiten waren im Jahre 1555 zu Fuß nach Ingolstadt gekommen. Sie waren so arm gewesen, daß Herzog Albrecht V. ihnen das Reisegeld nach Rom hatte schicken müssen. In ihrer Gründungsbulle von 1540 waren sie an das Gelübde der evangelischen Armut gebunden worden, doch hatten sie das Privileg zur Förderung der Wissenschaft und Studien Eigentum zu erwerben. Wie gut ihnen das gelungen war, lehrt ihr Besitzstand im Jahre der Aufhebung. Damals gab es in Bayern 546 Ordensangehörige. Deren Gesamtvermögen, das sich aus alten Klöstern, Kammergütern, Stiftungen, Erbschaften der Novizen, unbeweglichen Gütern, angelegten Kapitalien, Mobilien und vorhandener Barschaft zusammensetzte, belief sich auf die Höhe von 7382500 Gulden. Das war für die damalige Zeit eine ungeheure Summe, die an Kaufkraft etwas 40-50 Millionen Mark heute entsprechen dürfte[12].
Eine Folge des klerikalen Verdummungssystems in Bayern war ein fanatischer Haß alles Fremden, besonders alles Norddeutschen.
Die von Max I. Joseph nach München berufenen Gelehrten wurden als halbe Landstreicher betrachtet, denn die Bayern, die wenig reisten, konnten sich gar nicht vorstellen, daß einer seine Heimat freiwillig verließ, um zu ihnen zu kommen. Norddeutsch und protestantisch waren identisch. Die Württemberger wurden deshalb mit den Norddeutschen in einen Topf geworfen.
Man schilderte diese fremden Völkerschaften in den öffentlichen Blättern etwa so, wie man heute von den Patagoniern dem Volke erzählen würde. Der »Morgenbote«, Jahrgang 1809, S. 277, schreibt z. B.: »Der Grundzug des süddeutschen Charakters ist Kraft, der des norddeutschen Schwäche. Daher bei jenen Ausschweifung im Genuß der Liebe und anderer sinnlicher Vergnügungen, kriegerischer Geist, Herzensgüte, Offenheit. Bei diesen Hypochondrie, Falschheit, Feigheit, Ränkesucht. Schon im Wuchs und in der Sprache hat die Natur diese Charakterverschiedenheit klar ausgedrückt[13].«
Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts weigerte sich der Münchener Stadtmagistrat den ersten protestantischen Bürger aufzunehmen. Man unterbreitete die Frage dem landständischen Ausschuß. Dieser geriet aber in »durchdringende Bestürzung«, als der Kurfürst Maximilian IV. Joseph die Toleranz erzwang und wandte ein, daß die bayerischen Fürsten durch Hausvertrag von 1771 gehalten seien, keine andere Religion als die katholische selbst zu bekennen und in Bayern einzuführen. Die landesherrlichen Verordnungen vom 10. November 1800 und vom 26. August 1801, die erklärten, daß die katholische Religion weder nach der Reichsverfassung, noch nach der Landesverfassung als ein Erfordernis für die Ansässigmachung in Bayern zu betrachten und demnach andern Religionsangehörigen wegen dieser (akatholischen) Eigenschaft die Ansässigmachung nicht fernerhin in Bayern zu versagen sei, wurden vom landständischen Ausschuß in ihrer Rechtskraft bestritten. Dazu kommen folgende Vernunftgründe!!!
Die Religionseinheit ist das beste Mittel zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. »Bayern genoß diese Einheit in Ruhe; mit der Vervielfältigung jetzt Trennung einzuführen, kann keine überwiegenden Vorteile gewähren. Diese uneingeschränkte Aufnahme fremder Religionsverwandten ist eine Quelle gefährlicher Spaltungen, die Grundursache einer fortwährenden Entstehung entgegengesetzter Parteien; Einheit der Religion hingegen ist ein geheiligtes Band, welches alle Staatsbürger am Fuße des nämlichen Altars vereinigt, welches in brüderlicher Eintracht alle an die nämlichen Pflichten hinweist, welches also durch die Identität der Gesinnungen und die Übereinstimmung der religiösen Handlungen mehr denn irgendein anderes Mittel die Ordnung und Ruhe im Staate befestigen kann.«
Der aufgeklärte Kurfürst und sein vortrefflicher Minister Graf Montgelas trat dieser Anschauung natürlich mit Nachdruck und Erfolg entgegen[14].
Die Meinung, daß der Staat sich nicht um die Kirche zu kümmern habe oder, richtiger ausgedrückt, nur insofern, als er für sie Schergendienste verrichte, ihr Ausführungsorgan sei, war und ist auch heute noch die der Kirche. Das kommt deutlich in der Stellungnahme gegen die Toleranzbewegung vom Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts zum Ausdruck.
An den letzten Reichstag, der im Jahre 1806 in Regensburg tagte, sandte der Bischof von Trient, Graf Thun, im Einverständnis mit den Bischöfen von Augsburg, Chur und Brixen, zu Händen des päpstlichen Nuntius Della Genza »Gravamina«, eine Beschwerdeschrift. Sie klagten über weltliche Willkür der Kirche gegenüber und »jenen unerträglichen Gewissenszwang, der unter dem Vorwande allgemeiner Toleranz und des jus circa sacra gegen diejenige Anstalt geübt wurde, die von dem Heilande selbst nicht zu passiver Duldung, sondern zur Leitung aller Völker, Fürsten und Staaten auf dem Wege des Heiles eingesetzt worden ist.«
In dieser Beschwerdeschrift findet sich auch folgender Passus: Durch das Toleranzedikt Kaiser Josephs II. sei in denjenigen Ländern, wo die Häresie sich festsetzte, durch öffentliche Verträge bewilligt worden, daß die Akatholiken geduldet würden und sich friedlich des Bürgerrechts erfreuen könnten. Durch das Toleranzedikt sei aber diese Duldung auch über diejenigen Länder ausgedehnt worden, welche sich bis dahin von aller Häresie rein erhalten hätten, so daß, wenn die Irrgläubigen in diesen Gegenden eine bestimmte Anzahl von Personen oder Familien bildeten, sie akatholische Pastoren, einen solchen Gottesdienst, solche Kirchen und Schulen haben könnten, woraus den Katholiken wegen des Umganges mit solchen große Gefahr der Verführung erwachse. Es wäre daher sehr zu wünschen, daß das Toleranzedikt in allen reinkatholischen Ländern zurückgenommen werde. Anstatt aber selbst die natürliche Toleranz zu üben und den Katholiken ihre Rechte zu lassen, mische sich der Staat in alle Verhältnisse ein. Vor allem müsse die Kantische Philosophie von ihrem Throne gestoßen werden, da deren Grundsätze folgerichtig eine allgemeine Anarchie hervorbringen müßten[15].
Zu welch völliger Verdrehung der Meinung und Verkennung der Tatsachen es infolge der Sklavendienste, die der Staat jahrhundertelang der Kirche erwiesen hatte, gekommen war, lehrt die Stellungnahme, die etwa Besnard der Denk- und Gewissensfreiheit gegenüber einnimmt. Er meint: Sie gewähre jeder Gesinnung genug Freiheit, nur nicht der christlichen!
»Mit dieser Freiheit hielt man es aber nicht für unvereinbar, Gesetze in Vorschlag zu bringen, die die Rechte und Freiheiten der Katholiken, älter als die Rechte aller Throne der Welt, im höchsten Grade gefährdeten, wie eine gemessene Regulierung des Aufwandes der Kirche und der Geistlichkeit nach dem Verhältnisse der Staatsrevenuen, Belebung toter Kirchenschätze durch willkürliche Verwendung von Stiftungen usw.«
Der Verfasser entrüstet sich auch über die Verminderung der Prozessionen, Feiertage und der Ehehindernisse. Er meint, man hätte lediglich deshalb auf eine Aufhebung des Zölibats verzichtet, weil dadurch die staatliche Witwenkasse mehr in Anspruch genommen worden wäre.
Man empörte sich darüber, daß Protestanten sich in der Hauptstadt München selbst ansässig machten, ja, daß es einer gewagt hatte, das aufgehobene Kloster der Karmeliterinnen »zum allgemeinen Ärgernisse der Katholiken« anzukaufen. »Wahrhaften Schrecken« aber bereitete es, als etwas später (als 1803) die Nachricht kam, daß Akatholiken zum Unterrichte der Katholiken in das Land gerufen, ihnen die Erziehung der Jugend anvertraut, selbst auf der katholischen Hochschule, einst das Bollwerk des wahren Glaubens in Süddeutschland, ihnen Katheder eingeräumt worden. »Man konnte sich das alles nicht im Einklang denken mit den Pflichten, die ein katholischer Fürst seinen katholischen Untertanen gegenüber übernommen hatte[16].«
So weit hatte es kommen können nur deshalb, weil ursprünglich die Fürsten aus Angst für ihr Seelenheil sich verpflichtet gefühlt hatten, so gut wie alle kirchlichen Forderungen zu erfüllen. Das Beispiel Heinrichs IV. mag gar manchen davor gewarnt haben, sich gegen kirchliche Machtansprüche, so unbegründet sie waren, mit Energie aufzulehnen. Ein Brauch aber, der Jahrhunderte besteht, wird in den Augen der Urteilslosen geheiligt, und sei es der größte Mißbrauch. So war die Folge, daß man nicht etwa jeden Versuch des angeblichen Nachfolgers Petri sich um weltliche Angelegenheiten zu kümmern, als Anmaßung zurückwies, sondern daß man im Gegenteil die Bemühungen der weltlichen Gewalten um Rückerlangung der durch Dummheit ihrerseits und raffinierte Schlauheit auf der andern Seite verlorenen Rechte als Sakrileg betrachten konnte.
Man hatte es dank der menschlichen Dummheit dahin gebracht, daß das Monopol der kirchlichen Lehre, deren Beschaffenheit wir ja weiter oben zur Genüge kennen lernten, allseitig anerkannt wurde. Man hatte das Volk daran gewöhnt, den Staat nur als Ausführungsorgan der Kirche zu betrachten und hatte den gesunden Menschenverstand, jedes Billigkeitsgefühl so weit eingebüßt, daß man sich in diesem Pfuhle wohl fühlte und den angriff, der es wagte, das verblendete Volk daraus zu befreien, ja, der ihm die Möglichkeit gewährte, auch nur andere Meinungen kennen zu lernen.
Das war der Segen einer Zeit, die mit Staatsgewalt Frömmigkeit zu erzwingen versucht hatte.
Aus Billigkeitsgründen wollen wir nun auch auf protestantische Länder einen Blick werfen. Daß man hier im wesentlichen die gleichen Prinzipien hatte, leuchtet ein.
Die Zwickauer Ratsschulbibliothek verwahrt ein Exemplar der Originalausgabe des am 25. Juni 1580 in Dresden erschienenen Konkordienbuches. In diesem dicken Folioband sind Bekenntnisschriften, die drei ökumenischen Symbole, die Sondersymbole der evangelisch lutherischen Kirche und endlich die Konkordienformel von 1577 vereinigt. Vorbesitzer dieses Buches war der Pastor Wenzeslaus Altwasser aus Oels, der in Bergreichenstein wirkte, dann aber nach der Schlacht am Weißen Berge und den nunmehr einsetzenden Bekehrungsversuchen der Jesuiten und Mißhandlungen katholischerseits zum Wanderstabe griff.
Von seiner Hand befinden sich auf dem Vorsatzpapier folgende Eintragungen:
Anno Domini 1629. 20. Julij. Nach vollendeter fünffacher ordentlicher Außlegung mit den Summarien Herrn Viti Dieterichs der H. Bibel von Meinen zwayen Kindern alß Matthia Altwasser, von Prag auß Böhmen, eilf järgen vndt numehr inß zwölffte gehenden Knaben, vndt Anna Maria Altwasserin der Jungern, in das zehende Jahr gehenden Mägdlein, auch auß Böhmen, in der Königlich Freyen Berg Stadt Bergreichenstein gebohren, geschehen, ist ihnen beyden gegenwertiges Buch Formula concordiae auch vnder die Hende ordentlich vndt verstendlich außzulesen von Mir gegeben worden, Gott verleihe vnd gebe ihnen seinen heiligen Geist, daß die nach ihrem Kindlichen Alter so viel drauß fassen vndt Behalten mögen, das ihnen die zeit ihres Lebenß zu ihrem Besten gedeyen möge etc.
Den 6. Septemb. gleich auf den Abendt ist es mit lesen ordentlich zuendt gebracht worden.
Den 10. Septemb. ist es Widterumb von Neuem Angefangen worden vndt die woche furm Advent noch desselben Jares absolviret worden.
Anno Domini 1630. den 22. May Stylo Veteri. Nachdem gedachte meine zwey Kinder, Matthiaß vndt Anna Maria, die H. Bibel (Gott sey lob vndt danck dafur gesagt) nu zum sechsten mahl mit ordentlichem Lesen zu ende bracht vndt numehr daß Jüngste Kind Wenzeßlauß Johanneß Altwasser auch darzu angewiesen worden. Alß habe ich ihnen eben desselben tags, Welcheß Vigilia SS. Trinitatis gewesen, das Buch Formula Concordiae zum dritten mahl vnter die Hände gegeben, daß eß also diese 3 Meine Kinder Matthiaß, Anna Maria vndt Johannes Wenzeßlauß ordentlich Morgenß, Mittagß vndt Abendß durchlesen sollen. Gott wolle seinen heiligen Geist ihnen verleihen, darmit eß auch in ihren vnmundigen Jahren nicht ohne frucht wolle abgehn vndt auf dieser Lehr vndt Bekentnuß biß an ihr ende ... bestendig verharren vnd seliglich ihr Leben beschließen. Amen, Amen, in deinem Namen, Herr J. C. Amen.
Den 23. Junij ist dieses Buch Formulae concordiae mit ordentlichem durch lesen Morgenß früe zu ende bracht worden. Gott dem Herrn sey dafür lob vndt danck gesagt, der wolle geben vndt verleihen, daß es nicht ohne Nutz möge abgegangen sein[17]«.
Ein Kommentar erübrigt sich!
Eine Analogie zur katholischen Intoleranz und Beschränktheit bietet der Kampf zwischen den einzelnen protestantischen Konfessionen.
Bekanntlich bekämpften sich in früheren Jahrhunderten die Lutheraner und Reformierten mit der größten Leidenschaft, ja man paktierte lieber mit dem Katholizismus, als daß man sich zu Konzessionen innerhalb der protestantischen Glaubensgemeinschaften herbeiließ. Da dieser Zustand sehr viele Unzuträglichkeiten im Gefolge hatte und naturgemäß lediglich dem Katholizismus dienlich war, da überdies die Unterschiede der Glaubenslehre zwischen den protestantischen Konfessionen kaum in die Wagschale fielen gegenüber den Gemeinsamkeiten, war nichts näher liegend, als der Versuch einer Verschmelzung, einer Union. Sparte sie doch nicht nur Kräfte, um sie für wichtigere Aufgaben freizumachen. Vor allem ermöglichte erst sie der Disziplin und Geschlossenheit des Katholizismus in einer Erfolg versprechenden Weise entgegenzutreten. So ist es nicht verwunderlich, daß von Zeit zu Zeit immer wieder Versuche nach dieser Richtung unternommen wurden, nachdem Luthers Starrsinn in Fragen der Abendmahlslehre auf dem Religionsgespräch zu Marburg (1529) eine Verständigung mit Zwingli verhindert hatte.
Endlich sollte das 19. Jahrhundert die längst gehegten Wünsche verwirklichen, als Friedrich Wilhelm III. von Preußen 1817 in seinen Staaten die Union vollzog. Nassau, Rheinbayern, Baden, Darmstadt schlossen sich im gleichen und den folgenden Jahren an. So wäre alles in schönster Ordnung gewesen, hätte nicht die Geistlichkeit beider protestantischer Konfessionen da und dort zu stören versucht, was die Regierungen mit großer Mühe geeint hatten. Der sogenannte Positivismus, die Richtung, die einen Ruhm darin findet, den Zeitbedürfnissen und Fortschritten der Wissenschaft möglichst gar keine Konzessionen zu machen und im Buchstabenglauben und Konservierung des größten Unsinns, wofern er nur alt genug ist, sich nicht genug tun kann, gewann nun in den fünfziger Jahren die Oberhand. Damit wurde die Rückbildung des gesamten kirchlichen Lebens im Sinne des 16. und 17. Jahrhunderts eingeleitet, alle freie Forschung und Wissenschaft wurde geächtet.
Laut Ausschreibung vom 26. Januar 1854 sollten in Kurhessen zu Kirchenältesten nur die Erleuchtetsten gewählt werden und diese mußten wöchentlich einmal in den Hauptstücken des Katechismus und den Bußpsalmen überhört werden! In Mecklenburg wurde die Bilderbibel von Schnorr verboten »wegen erheblicher in der christlichen Lehre begründeter Bedenken die bildlichen Darstellungen Gottvaters betreffend!«
In diesem heute noch gottgesegneten Lande hatte — wie sich aus obigem schon schließen läßt — die Volks- und Schulbildung einen wunderbaren Grad der Vollkommenheit erreicht: von 822 Rekruten des Jahrganges 1855 konnten nur 361 Gedrucktes lesen, 405 schwankten zwischen Lesen und Buchstabieren und bloß 118 konnten fertig schreiben. In 79 Ortschaften waren in einem der letzten Jahre sämtliche Geburten unehelich und in 100 Ortschaften die Hälfte.
Ist es doch eine bekannte Erfahrungstatsache, daß jede Priesterschaft, sobald sie die Gewalt erlangt, weit größeren Wert auf unbedingte Unterordnung und blinde Anerkennung ihrer Lehren legt, als auf sittliche Lebensführung; freie Forschung aber und unabhängiges Streben nach Wahrheit in Acht und Bann tut.
Im Musterlande Mecklenburg wurde unterm 6. Juni 1858 dem positiv gesinnten Professor Dr. Baumgarten von Rostock das Recht, Vorlesungen zu halten, entzogen, »weil seine Häresien den ganzen Bestand der kirchlichen Lehre zu zersetzen und auch die faktischen Bestände der kirchlichen Ordnung aufzulösen drohen«.
In einer am 18. und 19. August auf dem Gute des Freiherrn von Maltzan abgehaltenen Konferenz wurde über die Frage »Wer ist ein Ketzer?« verhandelt. Man bewies aus der Konkordienformel, daß es mit einem Reformierten, der die reformierte Lehre aufrecht erhalte, keine Gebetsgemeinschaft gäbe! Als der Abgeordnete Manecke-Duggenkoppel diese Unduldsamkeit im Landtag zur Sprache brachte, forderte ihn der Vizelandmarschall von Maltzan, ein Sohn des Vorgenannten.
In Reuß-Greiz wurde auf Betreiben des lutherischen Agitators Löhe unterm 11. Dezember 1856 die Teilnahme der Reformierten am Abendmahl, wiewohl die Fürstin dazu gehörte, verboten, »weil die gemischte Abendmahlsgemeinschaft Sünde sei«.
Der bayerische Pfarrer Wucherer erklärte es in seinem kirchlichen Wochenblatt sogar für bedenklich, daß lutherische Pfarrer mit reformierten Frauen in gemischter Ehe lebten!
Am tollsten und unionsfeindlichsten gebärdeten sich die lutherischen Pfarrer in Preußen. Die Intoleranz und Verfolgungssucht dieser Richtung fand ihren klassischen Ausdruck in der Rede des Justizrates und Oberkirchenrates Dr. Stahl vom 29. März 1855. Er sprach in Berlin »Über die christliche Toleranz« und erklärte die Toleranz als Kind des Unglaubens. »Die Forderung der Gewissensfreiheit als Recht gesetzlicher Staaten und verfassungsmäßig regierter Völker ist ein Teil jenes Werkes der Zerstörung und Umwälzung, welche die moderne Wissenschaft bezeichnet und die Ruhe Europas bedroht.« Er erklärte — allerdings mit einigem Recht! — das Christentum für seinem Wesen nach intolerant. Sein Keim ist die Exklusivität, seine Wirkungsart ist die Aggression gegen alle anderen Religionen, die Propaganda unter allen Völkern. »Der einzelne Mensch könne für seine Person denken und, soweit es die polizeiliche Fürsorge für Presse und Buchhandel zuläßt, auch sogar schreiben, nur darf er hiernach nicht Gott mit Gleichgesinnten verehren wollen.« Stahl wendet sich ausdrücklich an die christliche Obrigkeit, die »zur Vermeidung von Ärgernis und öffentlicher Verführung über die Freiheit der religiösen Vereinigung wachen müsse, auch hinsichtlich positiv gläubiger Konfessionen und Sekten der Christenheit gehe ihre rechtliche Verbürgung der Religionsübung über die Grenze der christlichen Toleranz hinaus[18].«
Noch heute ist ein preußischer Erlaß vom 30. Januar 1851 in Gültigkeit, nach dem ausländische Juden zur Bewilligung eines längeren Aufenthaltes der Genehmigung des Ministers des Innern bedürften. Gegenwärtig sind für die Genehmigung nachgeordnete Behörden zuständig[19].
Die Verfolgungen Andersdenkender in den Grenzen des deutschen Reiches muß als höchst maßvoll bezeichnet werden gegenüber der im kalvinistisch-puritanischen Schottland. Zweifellos waren die protestantischen Verfolgungen in allen Ländern weit weniger blutig, als die katholischen. Das hängt aber viel weniger mit der toleranteren Gesinnung, als mit der geringeren Macht zusammen, die in der Regel der Protestantismus über die Seelen und die Regierungen ihrer Länder ausübte. Immerhin wurde an Intoleranz auch anderwärts erkleckliches geleistet.
In England wurde 1562 ein Gesetz erlassen, wonach alle, die jemals einen Ehrengrad an den Universitäten erlangt hatten oder ordiniert worden waren, alle Rechtsanwälte, alle Magistratsmitglieder bei Gefängnisstrafe den Supremateneid leisten mußten. Weigerten sie sich nach drei Monaten, den ihnen wieder zugemuteten Eid zu leisten, so wurden sie als Hochverräter mit dem Tode bestraft.
Das war insofern berechtigt, als die Katholiken sehr unsichere Untertanen waren. Die Regierung hätte unter diesen Umständen ganz recht gehabt, sie durch diesen Eid in Zukunft von solchen Ämtern auszuschließen. Aber ein rückwirkendes Gesetz zu erlassen, das beinahe jeden gebildeten römischen Katholiken, der sich weigerte, den mit den Lehren seiner Kirche zugestandenermaßen unvereinbaren Eid zu leisten, der Todesstrafe schuldig machte, war sowohl eine unerhörte Grausamkeit, als eine haarsträubende Dummheit. Denn selbstverständlich schworen ihn nur die schlechten Charaktere, die darum doch innerlich ihrer Kirche treu blieben und kaum einer Regierung geneigter wurden, die sie zu solcher Heuchelei zwang. Übrigens wurde dieses Gesetz lange vor der Bulle erlassen, die Elisabeth des Trones verlustig erklärte.
Fast noch dümmer als das Gesetz, sind die zu seiner Rechtfertigung angeführten Gründe. Bischof Bilson sprach in seinem Werke »Christian Subjection« (1585) von der absoluten Sündhaftigkeit der Toleranz. Nicht bloß das öffentliche Bekenntnis des Katholizismus sei darum verwerflich, sondern auch die geheime Gesinnung. Er ruft den Katholiken zu, »kein Winkel ist so geheim, kein Gefängnis so fest, um zu gestatten, daß eure Ruchlosigkeit dort Gott schände, andere anstecke und euren Trotz befestige ... Ein christlicher Fürst darf keine Verzeihung und Nachsicht gegen eure Falschheit haben« (p. 26).
Bei der Thronbesteigung Elisabeths wurde ein Gesetz erlassen, das jeden Gottesdienst der Katholiken — die sich bis dahin noch vollkommen ruhig verhalten hatten — außer nach dem Prayer Book verbot. Die Strafe für die dritte Übertretung war Einkerkerung auf Lebenszeit. Ein anderes Gesetz legte jedem, der sich vom anglikanischen Gottesdienst fern hielt, eine Geldbuße auf. Die Presbyterianer wurden während einer langen Reihe von Herrschern eingekerkert, gebrandmarkt, verstümmelt, gegeißelt und an den Pranger gestellt. Viele Katholiken wurden unter falschen Vorwänden gefoltert und gehängt, die Wiedertäufer und Arianer aber lebendig verbrannt.
In Schottland war es am schlimmsten. Dort wurde fast während der ganzen Zeit, die die Stuarts auf dem Trone Englands saßen, von der englischen Regierung auf Anstiften der schottischen Bischöfe und mit Billigung der englischen Kirche eine Verfolgung gegen alle, die die bischöfliche Verfassung verwarfen, mit einer Grausamkeit geführt, die mit fast allen, die uns überliefert sind, wetteifern kann.
Wenn ein Konventikel in einem Hause gehalten wurde, war der Priester der Todesstrafe verfallen. Wurde es unter freiem Himmel abgehalten, verfielen Prediger und Gläubige demselben Schicksal. Die Presbyterianer wurden wie Verbrecher über die Berge gejagt, man riß ihnen die Ohren vom Kopf, brandmarkte sie mit glühenden Eisen, riß ihnen die Finger mit Daumenschrauben auseinander, zerquetschte die Knochen ihrer Beine in spanischen Stiefeln, peitschte Frauen öffentlich durch die Straßen, exportierte unzählige nach Barbados, hetzte wütend gemachte Soldaten auf sie und feuerte sie an, ihre Geschicklichkeit im Foltern zu zeigen.
Als die Reformation in Schottland siegte, war eine ihrer ersten Handlungen ein Gesetz, das jedem Priester die Zelebrierung und jedem Laien das Hören der Messe verbot bei Strafe der Vermögensentziehung bei der ersten, der Verbannung bei der zweiten und des Todes bei der dritten Übertretung. Man bezeichnete es öffentlich als unerträgliches Übel, daß der Königin von Schottland gestattet sein sollte, in ihrer eigenen Privatkapelle die Messe zu hören. Daß noch heute in England die Katholiken einige Rechte nicht besitzen, ist ja allgemein bekannt.
Als in Frankreich die Verwaltung gewisser Städte den Protestanten eingeräumt wurde, unterdrückten sie sofort gewaltsam den katholischen Gottesdienst unbedingt, verboten jedem Protestanten einer Hochzeit oder einem Leichenbegängnis beizuwohnen, wobei ein katholischer Priester fungierte, hoben alle gemischten Ehen auf und verfolgten mit Aufbietung all ihrer Macht diejenigen, die von ihrem Glauben abgefallen waren.
In Schweden wurden alle, die in irgendeinem Artikel von der Augsburger Konfession abwichen, sofort verbannt[20].
Es war eben in allen Ländern, bei allen Konfessionen der gleiche Geist der Intoleranz lebendig. Mit den gleichen Mitteln der Absperrung gegen Gedanken, die von den eigenen abwichen, der Zwangserziehung zu einer äußerlichen Kirchlichkeit, der Verfolgung Andersdenkender wurde gewirkt. Überall machte sich der Staat zum Büttel der Kirchen. Und doch hätte jedem Verständigen klar sein sollen, daß man mit Gewaltmitteln Gedanken nicht besiegen kann und daß es doch wohl an der Beschaffenheit der kirchlichen Lehren liegen müsse, wenn sie sich nicht anders, als durch solche Zwangsmaßnahmen aufrecht erhalten ließen.
Wir haben gar keine Veranlassung, hoheitsvoll auf jene Zeiten herabzublicken. Es wäre heute noch ebenso, wenn der Laienverstand nicht über die Weisheit der Theologen und ihrer Werkzeuge gesiegt hätte. Die Gefahr eines Rückfalles besteht aber so lange, bis nicht die Trennung von Kirche und Staat durchgeführt ist. Denn auch heute noch muß der freie Denker, jeder, dessen Gewissen sich nicht in die Schablone irgendeiner polizeilich konzessionierten Lehrmeinung einzwängen läßt, um sein Dasein kämpfen. Die Mittel sind ja minder barbarisch, aber der Geist, in dem sie angewandt werden, unterscheidet sich nur unwesentlich von dem der Vorzeit.
Und fragen wir uns, welche hohen Glaubensgüter denn heute noch mit Gewaltmitteln, als da sind Kirchenzwang, Boykott gegen Andersdenkende, Schwierigkeiten bei Staatsanstellungen usw. usw. verteidigt und propagiert werden, so finden wir, daß darunter gar manche sind, die alles andere eher als Schutz verdienen. Sehr häufig wird die Dummheit gegen Aufklärung und Intelligenz in Schutz genommen, und wenn das nicht schon immer so gewesen wäre, dann hätten wir es in der Kultur unendlich viel weiter gebracht. Dem Laienverstand gehört und gehörte stets die Zukunft. Er brachte immer und überall den Fortschritt, führte der Wahrheit näher und darum wurde er auch immer bekriegt.
Die folgenden Kapitel werden keinen Zweifel darüber lassen können, daß noch in der Gegenwart von Faktoren, die sich für Hüter der Wahrheit und Volkserzieher halten, und die durch die staatliche Autorität in diesem Wahn bestärkt werden, ja denen geradezu ein Monopol verliehen wurde, Lehren verbreitet und Anschauungen vertreten werden, die wir nur als hohes Lied der Dummheit bezeichnen können.