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Aus der Geschichte der menschlichen Dummheit

IV. Kapitel Der Kampf um die religiöse Dummheit

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Es leuchtet ein, daß nur ein Volk, solange es auf recht primitiver kultureller Höhe steht, all den Blödsinn gläubig hinnimmt, den wir bisher kennen lernten. Gewiß wird das Beispiel der Theologen, in denen es die Intelligenz, die Männer verehrt, die die es in ihrer Hand haben, ewige Strafen oder ewigen Lohn zu verleihen, geraume Zeit alle Auflehnungsversuche des gesunden Menschenverstandes niederzuhalten wissen. Früher oder später wird aber zuerst bei einzelnen, dann bei breiteren Volksschichten der Augenblick eintreten, wo man die Ketten versuchen wird abzuschütteln.

Das war natürlich auch in unserer Geschichte der Fall. Wir meinen hier weniger die Reformation, die gewiß viel Gutes brachte, aber aus anderen Gründen entsprang und die schlimmsten Verstöße gegen den gesunden Menschenverstand zum guten Teile beließ. Wenn sie auch Dogmen und Priesterherrschaft verwarf, so richtete sie dafür doch desto höher das Regiment der Bibel auf. Da mag wohl die Frage erlaubt sein, ob es an sich als ein so großer Sieg der Vernunft zu begrüßen ist, wenn der Papst, der doch als höchste Glaubensinstanz die Möglichkeit hat — ob er im guten Sinne von ihr Gebrauch machte, ist eine andere Frage — die Glaubenslehren an die Zeitforderungen anzupassen, beseitigt wird, damit der kalte Buchstabe einer zwei Jahrtausende zurückliegenden Zeit unbeugsam herrscht.

Wir haben zunächst den Kampf der Vertreter des Fortschrittes gegen die überzeugten Verfechter der mittelalterlichen Anschauung im Auge und werden mit Staunen sehen, daß selbst Männer, die sonst verdienstlich wirkten und an deren Intelligenz kein Makel ist, für den kindischsten Aberglauben eintraten. Die suggestive Macht der altehrwürdigen Tradition, großer Namen, einer gewaltigen Organisation ist so ungeheuer, daß nur sie es begreiflich erscheinen läßt, wie der scharfe Verstand gelehrter Männer völlig stumpf wird in dieser Frage.

Als die fürchterliche Epidemie des Hexenwahnes, von Kirche und Papst gefördert und noch zu einer Zeit künstlich und mit den scheußlichsten Gewaltmitteln aufrecht erhalten, wo der Aberglaube, wie die im vorigen Kapitel angeführten Klagen darüber hinlänglich beweisen, im Volke längst im Schwinden begriffen war, ihren Höhepunkt erreicht hatte, ließ Johann Weier im Jahre 1563 sein Buch »De Praestigiis Daemonorum« erscheinen.

Dieser gelehrte Arzt aus Kleve hatte den Mut des gesunden Menschenverstandes, den seltensten und verdienstlichsten, den es gibt. Wenn er auch noch den Glauben an Hexerei mit der Mehrzahl seiner Zeitgenossen teilte, so betonte er doch, daß viele der Opfer kirchlicher Verfolgung lediglich Wahnsinnige seien, also unschuldig hingerichtet würden. Ferner erklärte er, daß alle Hexen vom Teufel getäuscht würden, wenn sie behaupteten, durch die Luft zu fahren, mit ihm geschlechtlich zu verkehren usw. Der Teufel rede ihnen nur ein, daß sie das alles getan hätten. Damit trat ganz von selbst der Begriff der Besessenheit an Stelle der Hexerei. Wenn Weier nun weiterhin behauptete, daß der Teufel die Besessenen direkt und nicht durch Vermittlung einer Hexe plage, vielmehr aus Bosheit nur ein armes altes Weib in diesen scheußlichen Verdacht bringe, sowie, daß besonders Kranke und durch Gemütsleiden Geschwächte den Verführungen des Teufels zugänglich seien, und mit einem Appell an die Fürsten Europas schloß, dem Vergießen unschuldigen Blutes Einhalt zu tun, so ist ohne weiteres klar, daß sein Werk höchsten Lobes würdig ist. Mag er auch theoretisch noch auf irrigem Standpunkte stehen, so macht er doch praktisch der Menschlichkeit und Vernunft solche Konzessionen, daß die notwendige Folge des Buches eine bedeutende Abnahme, wo nicht ein Aufhören der Hexenprozesse sein mußte.

Wenn wir an dem Werke irgend etwas auszusetzen haben, so ist es die naive Anschauung vom Wirken des Teufels. Schließlich ist das nur eine dem Kausalitätsbedürfnis gemachte Konzession. Wir registrieren eben die Phänomene der Hysterie und Besessenheit, deren Ursachen wir oft nicht kennen, ohne sie auf den Teufel oder Dämonen zurückzuführen, verzichten dafür aber auf eine kausale Begründung.

Auf alle Fälle tut Weier einen energischen Schritt auf der Bahn der natürlichen Erklärung und der Humanität nach vorwärts und es wäre sehr zweifelhaft, ob er klüger gehandelt und der Sache mehr genützt hätte, wenn er Dämonen und Teufel negiert hätte. Wahrscheinlich hätte dann das Buch, weil von den Zeitgenossen noch nicht verstanden, gar keine weitere Wirkung ausgeübt, als die, den Autor auf den Scheiterhaufen zu bringen.

Nun lebte damals in Frankreich Jean Bodin (c. 1530-1596), den seine Zeitgenossen für den bedeutendsten Mann seines Volkes hielten und der zweifellos ein ausgezeichneter Philosoph war. Sein Werk »De la république« (Paris 1577) legt dafür Zeugnis ab. Dieser kluge und tolerante Mann, der in seinem »Colloquium Heptaplomeres de rerum sublimium arcanis abditis« einen Standpunkt über den Religionen einnimmt und — damals etwas Unerhörtes — die Meinung äußert, daß jede ein Recht auf Anerkennung habe, wofern sie nicht gegen Staat, Sittlichkeit oder Gottesfurcht gerichtet sei, griff Weiers Buch heftig an! In seiner »Démonomanie des sorcières« beruft er sich auf die Autoritäten, die so einmütig und entscheidend über diesen Gegenstand seien, daß es keinem vernünftigen Menschen möglich wäre zu widerstehen. Er beruft sich ferner auf den Volksglauben aller Länder, aller Zeiten und aller Religionen, auf Aussprüche einer ungeheuren Anzahl von heidnischen Schriftstellern und Kirchenvätern, auf Gesetze gegen die Hexerei und auf Hunderte von Fällen, die französische und andere Gerichte untersucht hätten. War er doch selbst soundsooft als Richter Vorsitzender bei solchen Prozessen gewesen!

Er berichtet dann mit den kleinsten und umständlichsten Details und mit unerschütterlicher Zuversicht alle Vorgänge beim Hexensabbat, die von den Hexen zur Luftfahrt angewandten Methoden, ihre Verwandlungen, ihren fleischlichen Verkehr mit dem Teufel, ihre verschiedenen Mittel, den Feinden zu schaden, die Zeichen, die zu ihrer Entdeckung führen, ihre Geständnisse nach der Verurteilung und ihr Benehmen auf dem Scheiterhaufen.

Was nun Weiers Buch betrifft, so kann Bodin kaum Worte finden, um sein Erstaunen und Mißfallen darüber auszudrücken, daß ein unbedeutender Doktor es gewagt haben sollte, sich der Autorität aller Zeitalter zu widersetzen. Daß dieser Mann ein solch unbegrenztes Vertrauen auf seine eigenen Ansichten und eine so übermäßige Mißachtung für die weisesten Menschen gehabt haben sollte, um mit skeptischem Geist die Wirklichkeit einer der bekanntesten vorhandenen Tatsachen zu tadeln und zu bekritteln, das wäre in der Tat das Übermaß menschlicher Anmaßung, der Höhepunkt menschlicher Beschränktheit. Aber die Gottlosigkeit sei noch größer, wie diese Vermessenheit, Weier hätte »sich gegen Gott gerüstet«, sein Buch sei ein Gewebe »schrecklicher Gotteslästerungen«. »Keiner, der noch so wenig von der Ehre Gottes berührt ist, könnte ohne gerechten Zorn derartige Lästerungen lesen.«

Weier hätte es nicht nur gewagt die Urteile so vieler gewissenhafter Richter anzufechten, er hätte es versucht, jene, die die Heilige Schrift und die Stimme der Kirche als die schlimmsten Verbrecher brandmarkte, zu retten. Er hätte sich's sogar herausgenommen, die Zaubersprüche und Beschwörungsformeln, die er von einem berüchtigten Zauberer erlernt hatte, der Welt kundzumachen.

Mit diesem berüchtigten Zauberer meint Bodin den Cornelius Agrippa, Lehrer Weiers, der sich durch seine Bemühungen die Verfolgungen wegen Hexerei zu verhindern, sowie dadurch, daß er das Leben einer Bäuerin, die der Inquisitor Savon verbrennen wollte, rettete, ausgezeichnet hatte. Daher glaubte man allgemein, er sei mit dem Teufel im Bunde. Wegen Magie, die er mit dem Resultate studiert hatte, daß sie entweder auf Betrug oder einer höheren Kenntnis der Naturgesetze beruhe, war er ein Jahr eingesperrt gewesen. Agrippa hatte also dafür gebüßt, daß er in diesen Fragen seiner Zeit um Jahrhunderte voraus war.

Doch kehren wir zu Bodins Entrüstung über Weier zurück!

Wer könnte — meinte er — nach solchen furchtbaren Enthüllungen, wie sie Weiers Buch enthalte, ohne Bestürzung an die Zukunft der Christenheit glauben? Wer könnte in Frage stellen, daß die derartig verbreitete Wissenschaft die Zahl der Hexen ungeheuer vermehre, die Gewalt des Satans unendlich steigere und den Unschuldigen zahllose Leiden bringen werde? Niemand könnte nun mit mehr Recht ob seiner Gesinnung beargwöhnt werden, wie Weier, der ein so gottloses Buch geschrieben habe und eine solche Vertrautheit mit den Geheimnissen eines so gottlosen Gewerbes gezeigt habe.

Denen zu verzeihen, die Gottes Gesetz zum Tode verdamme, läge außerhalb der Kompetenzen der Fürsten. Wer sich solcher Handlungen schuldig mache, hätte die Majestät des Himmels beleidigt. So sei der frühe Tod Karls IX. von Frankreich darauf zurückzuführen, daß er das Leben des berüchtigten Zauberers Trois-Echelles geschont habe unter der Bedingung, daß er seine Mitschuldigen nenne. »Denn das Wort Gottes lautet sehr bestimmt, daß derjenige, der einen des Todes Schuldigen entrinnen läßt, die Strafe auf sich selbst zieht, wie der Prophet zum König Ahab sagte, er müsse sterben, weil er einem Manne verziehen, der des Todes schuldig war. Denn niemand hätte jemals gehört, daß Zauberern Gnade widerfahren wäre[1].«

Wie kam nun einer der gebildetsten Geister Europas gegen Ende des 16. Jahrhunderts — die »Démonomanie des Sorciers« erschien 1581 — dazu einen Irrwahn, den sämtliche Zeitgenossen, wenigstens so weit sie sich literarisch zu äußern wagten, teilten, noch durch das Gewicht seines Namens zu stützen?

Da ist zunächst zu berücksichtigen, daß die Kirche, wie wir sehen, eine bis in alle Einzelheiten ausgebaute Lehre von Hexerei und Zauberei besaß. Doch das allein genügt nicht. Bodin hatte als Richter ja selbst die Geständnisse der Angeschuldigten gehört. Der Irrtum, daß die Tortur die Wahrheit enthülle, statt der richtigen Ansicht, daß ihre Qualen fast jeden zu jeder gewollten Aussage bewogen, spielt weiter eine große Rolle. Dazu kommt, daß viele der sogenannten Hexen selbst fest davon überzeugt waren, daß sie der inkriminierten Handlungen sich schuldig gemacht hatten, weil der von der Kirche, wo nicht erzeugte, so doch sicherlich gepflegte Wahn allen ins Blut übergegangen war. Und endlich — und das ist die letzte Wurzel — weil die Autorität der Kirche immer noch unumstößlich feststand, selbst bei einem Manne, wie Bodin, der wegen seiner Toleranz gegen die Protestanten fast ein Opfer der Bartholomäusnacht geworden wäre.

Die Dummheit Bodins bestand im wesentlichen eben in seinem Autoritätsglauben. Autoritätsglauben in Fragen der Wissenschaft ist eine der verhängnisvollsten, den Fortschritt am meisten hemmenden Dummheiten.

Die Hexenverfolgungen nahmen in Frankreich unter dem Einflusse Voltaires und seines Spottes immer mehr ab, um schließlich ganz aufzuhören, nachdem noch im Jahre 1718 das Parlament von Bordeaux einen Mann als Zauberer verbrennen ließ. Daß trotzdem die Geister- und Teufelsbannformeln in der römisch-katholischen Kirche bis auf den heutigen Tag im Rituale blieben und das ganze 18. Jahrhundert hindurch angewandt wurden, ist allerdings richtig, ebenso, daß mancherlei Versuche von geistlicher Seite, die alte Praxis wieder einzuführen, gemacht wurden.

Als diese erfolglos blieben, da gab zu Anfang des 19. Jahrhunderts der Abbé Fiard ein diese beklagenswerte Tatsache erklärendes Werk heraus. Er wies darin nach, daß die Philosophen und die Revolutionäre des 18. Jahrhunderts die Repräsentanten der alten Zauberer wären, daß sie unter der unmittelbaren Eingebung des Satans handelten und daß ihr Erfolg ganz und gar der Satansgewalt zuzuschreiben sei. In gläubigen Kreisen hatte man sich nämlich gar nicht daran gewöhnen können, daß der Satan, der bisher eine solche Rolle gespielt hatte, daß man seine höllischen Komplizen, die Hexen und Zauberer, mit Feuer und Schwert, durch Kirchen- und Staatsgewalt kaum hatte unterdrücken können, so plötzlich seine Gewalt hätte verloren haben sollen.

Fiard bewies seine immerhin nicht alltägliche These durch den Hinweis, daß viele große und erschreckende Wunder die philosophische Bewegung begleitet und daß diese Wunder noch jetzt nicht aufgehört hätten. Die Kuren Mesmers so gut wie die Prophezeiungen Cagliostros müßten der übernatürlichen Wirksamkeit zugeschrieben werden. Das schrecklichste aber von allen Zeichen der teuflischen Gegenwart sei das immer mehr zunehmende Vorkommen der Bauchrednerei! Gottlob sind wir über diesen Gegenstand nicht auf unsere eigenen Vermutungen angewiesen, da ja einige der gelehrtesten Geistlichen des 14. Jahrhunderts feierlich erklärt hätten, daß der Mensch angewiesen sei mit dem Munde zu sprechen und daß, so oft er in irgendeiner anderen Weise spräche, er es mit Hilfe des Teufels täte[2].

Im protestantischen England stand es um diesen Wahnwitz nicht viel besser, als bei uns oder in Frankreich.

Während unter Heinrich VIII. von England nur sehr wenige Hinrichtungen von Hexen und Zauberern stattgefunden hatten und das Hexengesetz unter seinem Nachfolger überhaupt aufgehoben wurde, führte die »jungfräuliche Königin« Elisabeth es wieder ein und zwar schon bei ihrer Thronbesteigung. Als der Bischof Jewel vor der Königin predigte und auf die Vermehrung der Hexen zu sprechen kam, drückte er die Hoffnung aus, daß die Strafen noch mehr verschärft würden, wiewohl Elisabeth neue Gesetze, die mit Strenge vollzogen wurden, gemacht hatte.

Der Streiter Gottes sagte zur Königin: »Mögen Eure Gnaden geruhen, sich von der wunderbaren Vermehrung zu überzeugen, die Zauberer und Hexen in den letzten Jahren in Ihrem Königreiche genommen haben. Euer Gnaden Untertanen schwinden dahin bis zum Tode, ihre Farbe verbleicht, ihr Fleisch modert, ihre Sprache wird dumpf, ihr Sinn betäubt. Ich bitte Gott, daß die Zauberer ihre Kraft niemals weiter anwenden mögen, als an den Untertanen.«

Trotz dieser Scharfmacherei blieben die Gesetze weit milder, als auf dem Festlande, da die Hexen, denen man nicht nachweisen konnte jemandem durch ihre Zauberformeln geschadet zu haben, beim erstenmal nur mit Pranger oder Gefängnis bestraft wurden, während die zum Tode verurteilten am Galgen und nicht auf dem Scheiterhaufen sterben mußten. Ferner wurde gegen sie keine Tortur angewandt, sondern nur die Nadelprobe, bei der die Opfer über den ganzen Körper gestochen wurden, um das unempfindliche Mal (stigma diabolicum) zu finden — daß es sich hier um hysterische Anästhesie handelt, liegt auf der Hand! — oder man unterzog sie dem Hexenbad. Hier galt das Schwimmen auf dem Wasser als Zeichen von Schuld, da das reine Element eine Hexe nicht aufnahm, Untersinken aber war ein Beweis für die Unschuld. Endlich störte man mehrere Nächte hindurch den Schlaf der Angeklagten, um so ein Geständnis zu erpressen, ein heute noch in Amerika bei Strafverhören als »dritter Grad« übliches Verfahren, das allerdings wenig humaner ist, als die Folter.

Gegen diese grausamen oder einfältigen Methoden schrieb im Jahre 1584 ein Laie (natürlich!) namens Reginald Scott seine »Enthüllungen der Hexerei« (Discovery of Witchcraft) und bewies mit größter Geschicklichkeit die Grausamkeit und Torheit der Verfolgung und die Einfältigkeit des ganzen Hexenwahns. Wiewohl dieser Angriff der denkbar geschickteste war, im volkstümlichen Stile geschrieben, jeden Denkenden überzeugen mußte, verfehlte er seine Wirkung. Das wird den Kenner der menschlichen Dummheit in keiner Weise verwundern, denn was will Logik, gesunder Menschenverstand, Gelehrsamkeit oder gar Humanität ausrichten, wenn es sich um Dummheiten handelt, die die Religion als Mutter verehren!

Jakob I., weit entfernt sich überzeugen zu lassen, verfolgte nur desto heftiger, war er doch überzeugt, daß die stürmische Seefahrt bei seiner Rückkehr von Dänemark, ein Werk der Hexen gewesen sei, und daß der Teufel ihn für seinen fürchterlichsten Gegner ansehe. Er ließ hinfort die Hexen schon bei der ersten Übertretung töten, selbst wenn sie ihren Nächsten keinen Schaden zugefügt hätten. Dieses Gesetz trat in Kraft, als Coke Kronanwalt und Bacon Parlamentsmitglied war und zwölf Bischöfe in der Kommission saßen, der es überwiesen war. Die Verfolgungen wurden heftiger, zugleich drang der Aberglaube tiefer in die Literatur und in das Volk ein. Denn die Dummheiten, die oben gemacht werden, verbinden mit dem Zauber, der jeder Dummheit schon von Natur eigen ist, noch den Nymbus der Majestät.

Damals konnte Sir Thomas Browne erklären, daß diejenigen, die das Vorhandensein der Hexerei leugneten, nicht bloß Ungläubige, sondern mittelbar auch Gottesleugner wären. Übrigens glaubte er selbst weder an Incubi, noch an Lykanthropie.

Bacon konnte in einem seiner wichtigsten Werke als die drei »Abweichungen von der Religion« Ketzerei, Abgötterei und Hexerei bezeichnen. Daß Shakespeare an die Wirklichkeit der Hexerei glaubte, beweisen seine Hexen im Macbeth nicht minder, wie das entstellte Bild, das er von der Jungfrau von Orleans zeichnet.

So wirkte in einem protestantischen Lande — das ist zu beachten! — die obrigkeitliche Dummheit Tod und Verderben bringend fort! Aber es wurde noch schlimmer[3].

Die Puritaner, die mit Cromwell die Gewalt erlangten, waren geneigt in allem, was ihnen nicht paßte, satanischen Einfluß zu erblicken. Als Unruhen in der Grafschaft Suffolk entstanden, erklärte der berüchtigte Hexenfinder Matthew Hopkins sie von Hexen verpestet. Eine Kommission, begleitet von zwei vom Parlament ausgewählten ausgezeichneten presbyterianischen Geistlichen, leitete dort die Untersuchung, und in einem Jahre mußten in der einen Grafschaft 60 Personen als Zauberer für die Dummheit ihrer Zeitgenossen am Galgen büßen. Während der wenigen Jahre der Republik wurden mehr Personen wegen Hexerei und Zauberei zu Tode befördert, als in der ganzen Periode vor und nachher.

Doch von langer Dauer war der Wahn in dem so nüchternen und klugen England nicht und sein letztes Stündlein hätte noch eher geschlagen, würde er nicht in der Person des Joseph Glanvil einen eifrigen Verteidiger gefunden haben. Dieser zu seiner Zeit berühmte Geistliche, in dessen Händen siebzehn Jahre lang die Verteidigung des sterbenden Glaubens gelegen hatte, ein relativ aufgeklärter und sogar skeptischer Kopf, Freund der induktiven Methode, die in erster Linie dazu berufen war, der mittelalterlichen Spekulation den Todesstoß zu versetzen, sollte zum Hexenanwalt werden.

In seinem »Sadducismus Triumphatus« schrieb Glanvil eines der geschicktesten Bücher, die je zur Verteidigung des Aberglaubens verfaßt worden sind. Zunächst klagt er über den raschen Fortschritt des Skeptizismus in England, in dessen Folge es in den oberen Klassen Mode geworden sei, nicht mehr an Hexerei zu glauben. Wir machen hier wieder die interessante Beobachtung, daß, wie einst die katholische Kirche im 16. Jahrhundert über das rasche Schwinden des Hexenglaubens im Volke klagte und deshalb mit Gewalt die entweichende Dummheit festhalten wollte, so im protestantischen England ebenfalls die Geistlichkeit in sich den Beruf fühlte, sich gegen die Aufklärung des Volkes zu stemmen. Übrigens ist sie sich in diesem Punkte, dem Festhalten an alter Torheit, bis zur Stunde treu geblieben, wenn auch Verteidiger des Inkubus sich in der Regel nicht mehr ins dichteste Gewühl wagen.

Glanvil sucht vor allem zu beweisen, daß die Annahme, Hexerei sei abgeschmackt, lächerlich oder unwahrscheinlich sei. Mit Recht konstatiert er, daß es eine Leichtgläubigkeit des Unglaubens gäbe, er irrt eben nur in der Annahme, daß ein solcher Fall der Hexerei gegenüber vorliegt. Sein Buch, mit Logik und großem Wissen, mit einem Schein von Skeptizismus und viel Material aus der Bibel so gut wie aus der Praxis der Gerichtshöfe ausgestattet, hatte einen außerordentlichen Erfolg.

Der berühmte Philosoph Henry More schrieb eine Lobrede auf Glanvil und unterstützte seine Beweisführung durch neues Material. Die Gegner des Hexenglaubens nannte er »Gaukler, die lediglich von Unwissenheit, Eitelkeit und dummen Unglauben aufgeblasen seien«. Casaubonus, der gelehrte Dekan von Canterbury, schrieb im gleichen Sinne. Cudworth, wohl der tiefste Denker der englischen Kirche, meinte, der Skeptizismus gegen den Hexenglauben sei hauptsächlich eine Folge des Einflusses von Hobbes und fügte hinzu, daß diejenigen, die dem Skeptizismus huldigten, mit Recht des Atheismus verdächtigt werden könnten.

Die Gegner des Aberglaubens konnten dem allen keinen Autor von Namen, kein Buch von Erfolg entgegensetzen, was aber keineswegs hinderte, daß der Skeptizismus und damit die Vernunft ständig zunahmen.

Nun wird man mit vollem Rechte sagen können, daß Hexen und Teufel ebenso möglich sind, wie Gott und Engel. Denn wie können wir mit unserer geringen Kenntnis vom Weltganzen die Unmöglichkeit irgendeiner Erscheinung genügend beweisen? Um wie viel weniger konnten es frühere Jahrhunderte, die noch viel weniger Naturgesetze erkannt hatten und deshalb viel häufiger zu Hilfshypothesen, wie sie ihnen Engel und Teufel boten, greifen mußten? War aber die Möglichkeit eines solchen Glaubens gegeben, dann handelte es sich nur darum, die Wirklichkeit zu beweisen, und dafür standen Bibel und Autoritäten, Kirche und Gerichtsprotokolle, ja die Aussagen der Beschuldigten selbst zu Gebote. Die Dummheit eines Bodin, eines Glanvil und wie sie alle heißen, bestand also viel weniger in der Art der Beantwortung der Frage, sondern vielmehr in deren Stellung. Denn daß die Hexenverfolgungen nirgends Gutes gestiftet hatten, also praktisch wertlos waren, selbst wenn sie theoretisch berechtigt gewesen wären, müßte doch jedermann klar sein.

Auch die Neue Welt, die so mancher Auswanderer aus keinem anderen Grunde aufgesucht hatte, als um dort unter selbstgegebenen Gesetzen ledig jedes Glaubenszwanges zu leben, wurde von der Seuche ergriffen. Daß das gerade in eine Zeit der größten naturwissenschaftlichen Entdeckungen fällt, ist gewiß beachtenswert.

Einer von Cotton Mather geschriebenen Geschichte der ältesten Hexenprozesse und einem Werke des Richard Baxter über »Die Gewißheit der Geisterwelt«, das im Jahre 1691 erschien, war es zuzuschreiben, daß auch in Nordamerika die Hexenverfolgung durch die Geistlichkeit mit Eifer betrieben wurde. Die Grausamkeit, mit der sie auch hier vorging, erhellt daraus, daß ein achtzigjähriger Mann zu Tode gequetscht wurde, 27 Personen wurden in Massachusetts hingerichtet. Auch hier wurde von der Geistlichkeit, von gebildeten Männern, ein törichter und grausamer Aberglaube neuerdings erzeugt, nachdem der gesunde Menschenverstand der Laien ihn bereits abgelegt hatte.

Übrigens wurde in England, wo im Gegensatz zu Amerika der Skeptizismus sehr schnell die Oberhand bekam und wo die anglikanische Kirche im Gegensatz zum Katholizismus und zum Puritanismus nie viel Unheil angerichtet hatte, der letzte Prozeß dieser Art gegen Johanna Wenham in Herfordshire im Jahre 1712 geführt. Gegen den Willen des Richters verurteilte eine stumpfsinnige Geschworenenbank die Angeklagte zum Tode, doch war es dem Richter nicht schwer, das durch geistlichen Einfluß zustande gekommene Urteil zu mildern. Im Jahre 1736 wurden in England die Hexengesetze ohne Schwierigkeiten oder Agitation aufgehoben[4].

Wo der Puritanismus herrschte, da sah es allerdings schlimm um die Beseitigung des Aberglaubens aus. Das arme Schottland kann ein Lied singen von den Zuständen unter der Herrschaft einer Geistlichkeit, der kein gebildetes Laienpublikum ein Gegengewicht bietet. Die dort herrschenden Puritaner hielten das Volk in willenloser Sklaverei, verstanden es durch unerbittliche barbarische Tyrannei jeden Widerstand zu brechen, alles in Furcht zu erhalten, das ganze Volk durch ihre düstern und törichten Lehren zu verseuchen und jedermann zur unbedingten Vollstreckung ihrer kirchlichen Anordnungen zu zwingen. Von dem System religiösen Terrorismus, das die puritanische Geistlichkeit ausarbeitete, um sich den Volksgeist völlig untertan zu machen, können wir uns kaum mehr eine Vorstellung bilden.

Die schauderhaftesten Gestalten menschlichen Leidens wurden als schwache Abbilder der ewigen Verdammnis zusammengehäuft, nicht ohne liebevoll zu betonen, daß die Mehrzahl der Menschheit diesem Lose verfallen sei. Man erzählte zahllose schreckliche Wunder, die im Lande passiert sein sollten. Krankheit, Sturm, Hungersnot, jeder Unfall, der Menschen, Vieh oder Feldfrüchte traf, wurde der unmittelbaren Einwirkung der Geister zugeschrieben. Daß der Satan beständig in sichtbarer Gestalt auf Erden wandle, war eine ausgemachte Sache.

Nun mag es ja ganz klug von der Geistlichkeit gewesen sein, durch die spukhaftesten Schreckgestalten sich die Herrschaft über ein unwissendes Volk zu sichern und so im Trüben zu fischen. Aber wie unsagbar dumm von den Regierten, sich diesen blauen Dunst vormachen zu lassen! Ihm zuliebe auf Lebensfreude, auf Wissen, auf Freiheit zu verzichten!

Natürlich breitete sich unter diesen Seelenhirten der Hexenglaube in erschreckender Weise aus und nahm den düstersten Charakter an. Während er in andern Ländern wenigstens mit viel Betrug gemischt war, scheint er in Schottland ganz unverfälscht gewesen zu sein. Buckle weist wenigstens darauf hin, daß im Gegensatz zu andern Ländern in schottischen Hexenprozessen keine Fälle von Betrug entdeckt werden könnten. Die frommen Schotten nahmen also alles für bare Münze. Und doch gab es in Schottland vor 1563 überhaupt kein Gesetz gegen Hexerei. Die Hexenverfolgung und die Hexenprozesse sind also ausschließliches Verdienst des Puritanismus.

Die Grausamkeit der Verfolgung stand auf gleicher Höhe wie die Dummheit des Wahnes, der, dank der rastlosen Geistlichkeit, dem Volke mehr und mehr in Fleisch und Blut überging. Es war es ganz zufrieden, daß es von der Geistlichkeit zur Schlachtbank geführt wurde noch zu einer Zeit, wo anderwärts — außer natürlich in fanatisch katholischen Ländern — unter dem Einflusse der Wissenschaft und der Aufklärung der gesunde Menschenverstand zu Worte kam und die Ausgeburten einer überhitzten pfäffischen Phantasie in die dunkelsten Höhlen verscheuchte.

Man stellte in den Kirchen Kasten mit Spalten im Deckel auf, um durch Anonymität die Anschuldigungen auf Hexerei zu erleichtern. Sobald eine Frau verdächtigt wurde, klagte sie der Geistliche von der Kanzel mit Nennung ihres Namens an, ermahnte seine Pfarrkinder gegen sie Zeugnis abzulegen und verbot jedem, ihr Schutz angedeihen zu lassen. Die Geistlichkeit hatte sich eine Parochialverfassung gegeben, die ihr die Hexenfälle ganz in die Hände legte. Sie wer es, die die Kommissionen leitete, vor ihr wurden die Geständnisse abgelegt, sie stellte die entscheidenden Zeugen oder die Leiter der Tortur zur Erpressung von Geständnissen. Und welche Martern wandte man an zur Erreichung dieses fluchwürdigen Zwecks!

An Grausamkeit ist die Geistlichkeit ja stets eine Meisterin gewesen und es fragt sich nur, ob man mit mehr Recht dieser, der Herrschsucht, Borniertheit oder heimtückischer Falschheit den Gegnern gegenüber die Palme zuerkennen muß. Die katholischen Hexenverfolgungen nach den Anweisungen eines Sprengers wurden von denen der Puritaner kaum überboten.

So wurden in Schottland im Jahre 1662 mehr als 150 Personen der Hexerei angeklagt. Ein Reisender sah 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen, im Jahre 1678 wurden neun andere an einem einzigen Tage verurteilt. War es in katholischen Ländern wohl so und so oft vorgekommen, daß die Kirche sich über die weltliche Obrigkeit beklagen mußte, weil sie sich weigerte, ein Urteil zu vollstrecken, so scheinen solche lichte Augenblicke bei Schottlands Regierung nicht eingetreten zu sein. Die Allmacht der geistlichen Dummheit und das Raffinement des pfäffischen Verdummungssystems hatten sie völlig bezwungen. Richtete man doch — im Gegensatz zu katholischen Ländern — sogar solche »Hexen« hin, die ihre Kunst nur zum Heilen der Kranken anwendeten!

Wurde noch im Jahre 1727 dort eine Frau verbrannt, so erließen noch im Jahre 1773 die »Geistlichen des vereinigten Presbyteriums« eine Resolution, in der sie ihren Glauben an die Hexerei erklärten und den allgemein gewordenen Skeptizismus beklagten. Intoleranz und Aberglaube bis in die Gegenwart waren die Folge dieser seelenhirtlichen Verdummung. In Irland wurde das letzte Hexengesetz gar erst 1821 aufgehoben[5].

Dafür zeichnet sich das kalvinistische Genf vor den anderen katholischen und protestantischen Staaten durch frühzeitige Abschaffung der Hexenprozesse aus, »dergestalt, daß in Genève seit dem Jahre 1652 niemand mehr wegen solches beschuldigten Verbrechens verbrannt worden, und man auch nichts von vielen solchen Fabeln, womit noch manche andere Länder angefüllet sind, allhier höret oder weiß.« Für Keyßler aber, dem wir diese Notiz entnehmen, zeugt, daß er in einer Anmerkung die Vermutung ausspricht, die Nachwelt werde den Greuel, des zu seiner Zeit geführten Würzburger Hexenprozesses nicht Glauben schenken[6]. Und zwar besuchte Keyßler Genf schon 1729. Es gab also auch in Deutschland selbständige, aufgeklärte Köpfe, die den Hexenunfug verabscheuten. Allerdings fast nur in Laienkreisen.

Daß man auf Seiten unserer Theologen nicht minder fest am alten Blödsinn festhielt, wie in andern Ländern, wird niemand wundernehmen.

Als Thomasius, der erfolgreiche Bekämpfer der Hexenprozesse, daran ging, die sinnliche Vorstellung vom Teufel zu zerstören, wobei er aber ausdrücklich betont, »daß zwar ein Teufel außer dem Menschen sei, und daß derselbe gleichsam von außen, jedoch auf innerliche und unsichtbare Weise in den Gottlosen sein Wesen treibe«, erregte er einen Sturm der Entrüstung. Nicht nur die Theologen, auch die Juristen nahmen gegen ihn Partei; allerdings hatte er beide scharf angegriffen. Eine dieser Gegenschriften führte folgenden Titel: »Petri Goldschmidts Huso-Cimbri p. t. Pastor Sterup. Verworffener Hexen und Zauberer Advokat. Das ist: Wolgegründete Vernichtung des thörichten Vorhabens Hn. Christiani Thomasii J. U. D. et Professoris Hallensis und aller derer, welche durch ihre superkluge Phantasie-Grillen dem teufflischen Hexengeschmeiß das Wort reden wollen. Indem gegen dieselben aus dem unwiedersprechlichen göttlichen Worte und der täglich lehrenden Erfahrung das Gegentheil zur Genüge angewiesen und bestättiget wird, daß in der That eine teufflische Hexerey und Zauberey sey etc.« — Hamburg 1705.

Der Verfasser führt die Beweiskraft der Bibel an, in der der Teufel vorkomme, ferner die tägliche Erfahrung. In der »Zuschrift«, die an Friedrich IV. von Dänemark gerichtet ist, behauptet der Verfasser, durch sein Buch werde »die Wahrheit der göttlichen Schrift betreffend das Zauber- und Hexenwesen gegen einen frechredenden Philosophaster und Gottes-Wort-Schänder vertheidiget«. Er behauptet über Thomasius, »daß alle seine Reden nichtig, betrieglich und die göttliche Schrifft und gesunde Vernunfft äffende seyn« und spricht von »närrischen Vernunft-Grillen«.

Und doch war das Wesen und — in unseren Augen — das Verdienst von Thomasius Auftreten nur die Leugnung der Körperlichkeit des Teufels, was dann mit Notwendigkeit einen fleischlichen Umgang mit den »Hexen« ausschloß. Der Verfasser — notabene nur einer von einer Anzahl gleichdenkender fanatischer Verteidiger altehrwürdiger Dummheit und darum Geistesverwandter gar manches Zeitgenossen — versichert, daß »nichts auf der Welt zu ersinnen (sei), welches der Göttlichen Schrifft mehr Verachtung, Spott, Hohn und Gelächter verursachen und den subtilen Atheismum in die Gemüther der Menschen hinein flößen kann, wodurch bey ihnen das Fundament des Glaubens in Zweiffel gezogen und die göttliche Schrifft ihrer Autorität gäntzlich mag beraubet werden, als daß man für gewiß hält, daß die Engel und Teuffel anders nicht seyn, als Schwärmereyen unsrer Phantasie und närrische Gebuhrten des Temperaments.« Daß Thomasius ein Atheist war, ist in des Angreifers Augen ausgemachte Sache[7].

Dieser kurze Streifzug durch die Geschichte des Kampfes zwischen dem erwachenden gesunden Menschenverstand und der hinter festen Bollwerken gut verschanzt liegenden Dummheit möge genügen.

Wir gehen nun zu der Frage über, wie es möglich war, das Volk in seiner überwiegenden Mehrheit in der Geistesverfassung von Anno dazumal festzuhalten. Dazu gab es außer der suggestiven Wirkung der Hexen- und Teufelslehre, sowie der Prozesse, noch ein vortreffliches Mittel, die Bücherzensur, die nicht nur verhütete, daß ketzerische Gedanken von Landeskindern durch den Druck Verbreitung fanden, sondern auch die Einfuhr solcher Erzeugnisse unterband. Gelang es so, das Land gegen alle fremden Gedanken hermetrisch abzuschließen, autochthone aber nicht aufkommen zu lassen, dann, sollte man meinen, müßte das Regiment der Dummheit für ewige Zeiten garantiert sein.

Die Zensur war gleich dem Buchhandel im alten Reiche durch eine Reihe von Reichsabschieden eingeführt und geregelt. Schon der vom Jahre 1524 machte es jeder Obrigkeit zur Pflicht, bei ihren Druckereien und sonst überall zu kontrollieren, daß Schmähschriften und Gemälde gänzlich beseitigt würden. Zugleich sei aber darauf zu halten, daß nicht Gutes zugleich mit dem Bösen unterdrückt würde.

Diese zweifellos sehr verständige Verfügung — wofern wir überhaupt irgendwelche Zensur für verständig halten können — wurde in der Folgezeit ergänzt, aber gewiß nicht zu ihrem Besten. So lautet der Speirer Reichsabschied von 1529 schon wesentlich strenger:

»Es soll in allen Druckereien und bei allen Buchführern Vorsehung getan werden, daß weiter nichts Neues und sonderlich keine Schmähschriften gedruckt und zu Kauf getragen werden, sondern was gedichtet, gedruckt und feilgehalten wird, soll zuvor von jeder Obrigkeit dazu verordneten, verständigen Personen besichtigt, und so Mangel daran befunden zu drucken und feil zu haben bei großer Strafe der Dichter, Drucker und Verkäufer verboten werden.«

Die Angst vor den Schmähschriften entsprang selbstverständlich nicht der Sorge um das Wohl bzw. die Ehre der Untertanen, sondern vielmehr der Angst vor Kritik der Kirche, Obrigkeit und ihrer geheiligten Institutionen.

Das geht schon ganz klar aus dem Augsburger Reichsabschied von 1548 hervor, der den Druck von Büchern verbietet, die schmählich und aufrührerisch befunden würden und den Lehren der christlichen Kirchen und den Reichstagabschieden nicht gemäß seien, oder »zu Unruh und Weiterung« Ursache gäben.

Daß diese albernen Verfügungen nicht viel nützten geht daraus hervor, daß schon der Reichstag von 1577 sich nicht damit begnügt, die früheren Verbote mit Ausdehnung auf Verleger und Buchhändler zu wiederholen, sondern noch hinzufügt, »daß künftighin im ganzen römischen Reiche die Buchdruckereien nur in Residenz, Universitäts- und Reichsstädten geduldet werden, alle Winkeldruckereien aber stracks abgeschafft werden sollen. Auch soll kein Buchdrucker zugelassen werden, der nicht seine Ansässigkeit, Ehrbarkeit und Tauglichkeit nachgewiesen und die Beobachtung dieser Satzungen beschworen hat. »Es wurden auch die Verträge verboten, die — höchst bezeichnend für den mittelalterlichen Geist — die Klausel enthielten, daß der Schuldner dem Gläubiger für den Fall des Nichtbezahlens die Erlaubnis einräumte, ihn mit Schmähschriften zu verfolgen.

Wie die Schlinge, die dazu angetan war, allmählich jegliche Gedankenfreiheit zu erdrosseln, immer enger gezogen werden sollte und auch wurde, geht aus dem Reichstagsschluß von 1715 deutlich hervor. Dieser bestätigt die früheren Verordnungen und fügt erläuternd hinzu: »daß alle Prediger, Gelehrte, Buchdrucker, Verleger, Buchführer, Bücherkommissionen sich in Beziehung auf alle Glaubens- und Staatssachen betreffende Schriften genau an diese Satzungen zu halten haben, auch bei allen Buchdruckereien verständige Censores anzustellen seien, welche auf genaue Durchsehung dieser Schriften, sowie auf strenge Wachsamkeit gegen das Einführen schädlicher Bücher aus fremden Ländern zu verflichten sind. Gegen alle diejenigen aber, die sich gegen diese Reichssatzungen verfehlen, soll mit Verhaftung, Untersuchung und Strafe am Vermögen, und nach Umständen an Ehre, Leib, Gut und Blut eingeschritten werden.«

Das kaiserliche Bücherpatent von 1746 verordnet gar, daß jeder Drucker oder Buchhändler fortan eine vollständige und aufrichtige Designation aller seiner zum Verkaufe habender Druckschriften dem Bücherkommissariate in den ersten Meßwochen vorzulegen und dem gewöhnlichen Catalogo nundinarum einzuverleiben habe[8].

Diese reichsgesetzlichen Bestimmungen, die doch gewiß knebelnd genug waren, wurden von der Landesgesetzgebung noch teilweise überboten.

Wenn es mit Berücksichtigung der damaligen Borniertheit in konfessionellen Fragen auch nicht verwundern wird, daß man in protestantischen Ländern katholische, in katholischen Ländern aber protestantische Glaubensbücher zurückwies, so begnügte man sich doch keineswegs hiermit. Das Beispiel der bayerischen Gesetzgebung in dieser Frage möge darüber informieren, wie weit man sich in systematischer Volksverdummung vorwagen kann. Den Jesuiten, den Vorkämpfern gegen jegliche Geistesfreiheit, gebührt hier die Palme.

Daß man es in erster Linie auf die Jugend abgesehen hatte, um so die kommende Generation für sich zu haben, ist einleuchtend.

Die Schulordnung für Ober- und Niederbayern, die im Jahre 1569 in München erschien, enthält neben manchem verständigen Wort, folgenden köstlichen Passus:

»Bei allen lateinischen Schulen sind verboten: die Schriften aller derjenigen, die sich von der alten Religion abgesondert haben, und zwar nicht allein ihre theologischen Werke, sondern auch die über Grammatik, Dialektik, Rhetorik, Physik, die bisher in den Schulen umhergezogen wurden. Denn obgleich die Lehrmethode dieser Leute anmutig und leichter als die ist, welche in den Schulen gebräuchlich gewesen, fehlt es doch jetzt auch bei den Katholiken nicht mehr an solchen Werken.«

Dieselbe Schulordnung verbot, daß in den Klöstern irgendwelche alte Autoren, besonders in der Poesie gelesen würden. Denn da es sich doch nur um das gute Latein handle, dieses aber bei den christlichen Autoren ebenso gut sei, so seien letztere vorzuziehen[9].

Ein bayerisches Gesetz vom 6. Juli 1616, das strenge Verfügungen über den Buchdruck und Handel enthält, verbietet alle Bücher, von den in den namentlich aufgeführten Städten Ingolstadt, München, Dillingen, Mainz, Köln, Freiburg i. Br., Innsbruck, Löwen, Lion, Rom, Venedig, Florenz, Bologna oder in Spanien gedruckten Werken abgesehen: »Alle übrigen sowohl in Teutschland als Italien, in Frankreich und Engelland gedruckten Bücher sind abgeschafft und das Hausiren derselben den Buchhändlern bey schwerer Strafe und Confiscation untersagt.«

Schon bei seinem Regierungsantritt hatte der Kurfürst Maximilian I. folgendes verordnet:

»Da sich noch immer bey den Untertanen ketzerische Bücher vorfinden, und solche von den Hausierern eingeschwärzt werden, und in Bedenkung, daß der Abfall von der katholischen Religion fast allein durch die verbotenen, falschen ketzerischen Bücher, Tractätchen und Schriften entsprungen, wird befohlen, daß die Untertanen alle der katholischen Religion zuwiderlaufenden Bücher, soviel sie derer bei Handen haben, den Obrigkeiten unverzüglich zustellen. Würde jemand eines von solchen verbotener Büchern sträflicher Weise verhalten (woraus eines jeden verstocktes und halsstarriges Gemüt unfehlbar abzunehmen), soll an selben ein solches Beispiel aufgestellt werden, daß andere sich vor ähnlichen Vergehen hüten werden.« Zugleich wurden eigene Kommissäre mit der Haussuchung nach derlei Büchern beauftragt. Diese hatten den Befehl, die Bücher zu konfiszieren und die Besitzer zur Bestrafung anzuzeigen.

Selbst bei Verstorbenen sollte man nach solchen Büchern fahnden und wenn man sie fand eine Geldstrafe aus der Verlassenschaft erheben.

Im Jahre 1609 wurde festgesetzt, daß zur Zensur jedesmal einige aus den geistlichen Räten zu deputieren seien. »Wenn aber solche Traktötl und Sachen, zum Druck bestimmt, vorgelegt werden, die etwas wichtig und disputierlich sind«, sollen auch andere Geistliche und gelehrte Personen beigezogen werden. Der Dechant der Frauenkirche mußte überdies jedes Attest über ein begutachtetes Buch mit Vor- und Familiennamen unterschreiben und diese Attestierung mußte bei Strafe in jedem Buche gedruckt werden[10].

In Ingolstadt wurde besonderes Augenmerk auf die Buchdrucker gerichtet, die Universitätsangehörige waren. Schon 1555, also im gleichen Jahre, in das der Einzug der Jesuiten fällt, wurde angeordnet, daß nichts gedruckt werden dürfe, was nicht vom einschlägigen Fakultätsdekan und außerdem noch vom Dekan der theologischen Fakultät approbiert sei. Außerdem mußte das Verzeichnis aller aus Frankfurt bezogenen Bücher diesen Zensoren vorgelegt werden. Um die Kontrolle noch mehr zu erleichtern, wurde im Jahre 1579 angeordnet, daß die Einfuhr auswärtiger Bücher überhaupt nur zweimal im Jahre während zweier Wochen stattfinden dürfe. Daß die Geschäfte der Buchdrucker bzw. Händler einer ständigen Kontrolle unterstanden, versteht sich von selbst. Und zwar wurden die Buchhändler vom Dekan mit einem der zwei Stadtpfarrer visitiert[11].

Da es ein seit langem von der theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt geübtes Recht war, die Zensur über alle Fakultäten auszuüben, so gab es weder in der philosophischen noch in der juristischen Fakultät akatholische Bücher von akatholischen Verfassern. Der »Geist«, mit dem die Zensur ausgeübt wurde, erhellt unter anderem daraus, daß die Schriften des Rektors der Universität, Freiherrn von Ickstatt, nur nach hartem Kampfe von der Zensurbehörde genehmigt wurden, darunter wurden sogar solche zurückgewiesen, die das Imprimatur katholischer Bischöfe trugen! Als nun Ickstatt einem oder zwei Schülern der juristischen Fakultät »verdächtige« Bücher, nämlich Köhlers Kompendium der Reichshistorie — noch dazu mit ausdrücklicher Warnung vor dem akatholischen Standpunkte des Verfassers! — empfahl und Lori sich Reinhards Reichshistorie verschafft hatte, da wurde von den Kanzeln aus gegen ihn im Jahre 1752 eine furchtbare Hetze inszeniert. Doch Ickstatt erwirkte im gleichen Jahre vom Kurfürsten Max Joseph die Erlaubnis, daß akatholische juristische und staatswissenschaftliche Werke gebraucht würden, solange die Ingolstädter Professoren nicht selbst Kompendien verfaßt hätten. Das kam allerdings einer Vertagung ad Calendas graecas so ziemlich gleich.

Das war spanischer Geist!

Wer noch am Ende des 18. Jahrhunderts in Spanien oder Portugal im Besitze einer hebräischen Bibel war, machte sich des Judentums verdächtig. Viele und nicht die schlechtesten Ausgaben der Kirchenväter waren verboten, wenn ihre Herausgeber »Ketzer« waren. Wenigstens mußten Einleitung, Kommentar und Anmerkungen fortgelassen werden. Ein Kind durfte nicht einmal seinem Vater seine religiösen Zweifel vortragen, weil der Vater durch die Inquisitionsgesetze verpflichtet war, das den Inquisitoren anzuzeigen. Nach der Meinung einiger spanischer Theologen waren sogar die Beichtväter vom Beichtsiegel entbunden, wenn ihnen das Beichtkind seine Zweifel entdeckte und nicht sofort ihren Vorstellungen Gehör gab. Man sagte: Haeresis est crimen, quod nec confession celat. Wenn in Gedichten, Komödien, Opern, Ausdrücke wie Numen, Dei usw. vorkamen, so mußte der Autor eine Protestation beidrucken, daß sie nur aus poetischen Gründen gebraucht würden und nicht etwa aus Opposition gegen die wahre, allein seligmachende römische Kirche. Kamoens ließ seiner Lusiade folgendes Glaubensbekenntnis in Versen folgen:

A catholica May romana Igreja Quanto digo, e disser, sujeito seja[12].

An der Universität Ingolstadt wurde erst im Jahre 1727 nach anfänglichem Widerstreben Geschichte in den Lehrplan aufgenommen. Der gelehrte Professor kam aber in seinem Diktat im Laufe eines ganzen Jahres nie über einen oder zwei Kaiser hinaus. Da war es dann gewiß kein Wunder, wenn eifrige Studenten das Bedürfnis hatten, sich durch Bücher weiter zu bilden. Wohlgemerkt handelt es sich hier um Juristen, nicht etwa um Theologen, denen die Scheuklappen ja nie fest genug gebunden werden können, da tatsächlich jedes verständige Buch sie in die Gefahr bringt, ihren Glauben zu verlieren.

In der Philosophie war es ebenso bestellt wie in Geschichte und Jurisprudenz. Da sich die Philosophen aber zu schwach fühlten, um aus eigener Kraft ihrer kläglich darnieder liegenden Wissenschaft aufzuhelfen, überdies trotz des obligatorischen philosophischen Bienniums vor leeren Bänken dozierten, erbaten sie zu ihren Gunsten kurfürstliche Mandate. Aber der Nutzen blieb aus.

Vom wissenschaftlichen Geiste, der auf der ultrakatholischen Universität Ingolstadt noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts herrschte, legt allein die Tatsache Zeugnis ab, daß der Oberstadtpfarrer und Professor der Theologie Eckler sich 1772 rühmen konnte, er sei seit Dr. Eck (1527!) der erste Oberstadtpfarrer und Professor in Ingolstadt, der »etwas zum Druck geschrieben«. Ist das auch nur so aufzufassen, daß keiner seiner Vorgänger im Stadtpfarramt, die allerdings auch häufig zugleich Professoren waren, literarisch tätig war, so beweisen die zweiundeinhalb Jahrhunderte beharrlichen Schweigens immerhin keinen allzu großen wissenschaftlichen Tatendurst. Übrigens hatte die Universitätsdruckerei trotz ihres dreihundertjährigen Bestandes keine hebräischen Lettern, so daß man beim Drucken der Festschrift in die größte Verlegenheit kam[13].

Dafür sprach man an dieser Musteruniversität von einer katholischen Medizin. Man verstand darunter die ältere, auf der arabischen und griechischen Tradition beruhende, »solidere« Wissenschaft im Gegensatz sowohl zu den verkehrten Meinungen des Pöbels, als zu den Grundsätzen der parazelsianischen Neuerer[14].

Die Münchner Akademie der Wissenschaften, deren Schriften der Zensur unterstanden, und die keineswegs antikatholisch oder freigeistig war, wenn sie auch einigermaßen dem aufgeklärten Zeitgeist gegenüber der kirchlichen Versumpfung Bayerns Rechnung trug, wurde aufs heftigste von den Jesuiten bekämpft. So dichtete ein P. Joseph Pemble ein eigenes Schauspiel gegen die Akademie, das unter dem Titel »Der Bücherbrand zu Ephesus« im großen Kongregationssaale aufgeführt wurde. In den Zwischenakten erschien der Teufel als Verleger der neuen Schriften.

Die Jesuiten wußten eben sehr wohl, daß sie durch die geringste Aufklärung ihrer verdummten Herde von anderer Seite ihr Ansehen verlieren würden und kämpften deshalb wie die Verzweifelten um Aufrechterhaltung des Vorrechtes, ihre Schafe auch weiterhin zu verblöden. Dabei verstanden sie es, die Kanzelredner Bayerns auf ihre Seite zu bringen. Diese verkündeten denn auch, daß die Akademie die Religion unterdrücke, ein Akademiker ein »Neuling«, ein »Freigeist« sei, den man mehr fürchten müsse, als den Teufel. Das niedrige Volk wurde dadurch derart voreingenommen, daß es sich beim Anblick eines Akademikers bekreuzigte. Daß man nicht nur jede mißliebige Regierungshandlung, sondern auch elementare Unglücke den »gott- und religionslosen Freigeistern« aufs Konto setze, wird hiernach niemanden verwundern.

Ein Franziskanermönch P. Leo überhäufte die Akademie in seinen Predigten mit den gemeinsten Beschimpfungen und forderte seine Zuhörer auf, die Freigeister mit dem Schwerte auszurotten. Das aufgestachelte Volk revoltierte, kündigte den Gesellen der akademischen Buchdruckerei das Quartier und der Magistrat forderte Aufhebung der Presse. Bedenkt man, daß sich das in München, vor den Augen des Kurfürsten, der die Akademie liebte und beschützte, zutragen konnte, so hat man eine Vorstellung von der selbst zum Märtyrertum begeisternden Allmacht der Dummheit[15].

Nur dank den Bemühungen Loris, eines Schülers und Gesinnungsgenossen von Ickstatt, entging die Akademie dem Lose, ihre Werke der Zensur der Ingolstädter Theologen unterwerfen zu müssen. Der von dieser Seite gegen sie entfesselte Sturm der Entrüstung wurde besonders schlimm, als der Theatiner Ferdinand Sterzinger am 13. Oktober 1766 eine akademische Rede gegen den Hexenglauben hielt. Es brach eine Flut von Streitschriften über ihn herein, die unter Berufung auf die heilige Schrift, die Erblehre der Kirche, die Aussprüche der Päpste die Bestreitung des Hexenglaubens geradezu für eine Ketzerei erklärten. Allerdings war noch im Jahre 1701 in München ein siebzehnjähriges Mädchen als Hexe hingerichtet worden[16].

Im benachbarten, von jesuitischem Geiste durchtränkten Österreich, war es natürlich nicht anders.

In einem Schreiben vom 24. Oktober 1791, das gegen Josephs II. Reformen protestiert, wird vor allem der schädliche Einfluß des bei der Jugend genährten Hanges zur Belletristik geschildert: »Sie erweicht zu sehr die Gemüter, vertilgt die Vernunft und läßt nichts als Empfindung übrig. Sie verdirbt sogar die Beredsamkeit und erstickt alle männlichen Gedanken. Seit langem ist der Mangel an Kandidaten der Theologie immer fühlbarer geworden; die neue Erziehungsweise erzeugt nämlich einen Haß gegen das Zölibat, der von oben herab genährt wird, schon deshalb höchst unklugerweise, weil, je mehr jener steigt, desto mehr notwendig auch die Anzahl der Staatsdienst und Heiratsaspiranten und hiermit auch die Staatslasten zunehmen müssen[17]«.

Doch zurück nach Bayern. Als Maximilian IV. Joseph von Bayern die kirchliche Bücherzensur in seinen Staaten aufgehoben hatte, erhielt er vom Papst unterm 19. November 1803 eine Antwort, die aus der Freiheit von Buchhandel und Presse den Untergang der Kirche befürchtet. »Du siehst demnach, wie notwendig es ist, daß von den Bischöfen und ebenso von den übrigen Geistlichen das heilige Amt, welches ihnen zur Erbauung der Kirche übergeben ist, frei ausgeübt werde, da den Aposteln und Jüngern und ihren rechtmäßigen Nachfolgern, nicht aber andern von Christus dem Herren gesagt wurde: Gehet hin und predigt das Evangelium aller Creatur, lehrt alle Völker, und da die Bischöfe, nicht aber andere nach dem Zeugnis des Apostels Paulus der heilige Geist gesetzt hat, die Kirche Gottes zu regieren[18]«.

Der Papst versuchte hier also nicht mehr und nicht weniger, als die bischöfliche Bücherzensur auf die heilige Schrift zu gründen! Der Kurfürst würdigte erfreulicherweise dieses Kulturdokument keiner Antwort.

Es liegt auf der Hand, daß die Bücherzensur allein nicht genügt, wenn nicht auch für die entsprechende Lehre in Schule und Universität gesorgt wird. Daß das geschah, ergibt sich zwar schon aus einigen oben angeführten Daten. Um aber die Organisation der Dummheit, wenigstens an einem Beispiel in ihrer ganzen Glorie zu zeigen, wollen wir auf das Unterrichtswesen noch einen Blick werfen. Daß auch hier die Jesuiten, die Hopliten Roms, in vorderster Reihe den Kampf führten, versteht sich von selbst. Ihrem Wirken auf dem Gebiete der Zensur entspricht völlig das im Lehrfach, was gewiß nicht ausschloß, daß sie da und dort auch Tüchtiges leisteten und in der Methode, ihrer Methode natürlich, deren Geist zu kennzeichnen überflüssig sein dürfte, glänzten.

Seit dem Jahre 1585 brach, wie sich Prantl, der Geschichtschreiber der Ludwig-Maximilianuniversität äußert, das »jesuitische Verderben« mit Entschiedenheit über die philosophische Fakultät der Universität Ingolstadt, damals bekanntlich der einzigen bayerischen Universität, herein. Die Jesuiten versuchten durch eine Schrift »Bedenken die Schulsachen zu Ingolstadt betreffend«, die sie dem Herzog unterbreiteten, den weltlichen Professoren den Todesstoß zu versetzen. Sie schlugen vor, die Vorlesungen über Dialektik, Poesie, Humaniora und Griechisch, die — man höre und staune — ohnedies viele Jahre nicht vertreten waren, ganz abzuschaffen, da sie ja mit Ausnahme der Dialektik nur in das Pädagogium gehörten. Dialektik aber werde von den Jesuiten in zehn Wochen besser gelesen, wie an der Universität in einem ganzen Jahre. Auch Rhetorik sollte ihnen übertragen werden, desgleichen Mathematik und Ethik. Das alles geschähe, um den Ruhm der Universität zu steigern! Das beste sei ja überhaupt, dem Orden die ganze philosophische Fakultät einzuräumen.

Wiewohl nun Ingolstadt niemals eine reine Jesuiten-Universität war, wie etwa Dillingen oder Graz, benahmen sie sich doch derart herrisch, daß sie z. B. ihren Zuhörern verboten, in den Mußestunden anderweitige Vorlesungen zu hören, ebenso Institutionen zu belegen und absichtlich ihre Vorlesungen ausdehnten um die Hörer zu verhindern, eine andere Lehrstunde zu besuchen. Sie verboten in Ingolstadt bei den Franziskanern zu beichten und exkludierten 1610 einige Adelige, weil sie es gewagt hatten, der Vesper und der Prozession bei den Franziskanern beizuwohnen! Schon damals war man sich in Universitäts- und Studentenkreisen darüber klar, daß der Verfall der Universität bei diesem Verhalten unvermeidlich sei[19].

Damals wurde unter jesuitischem Einfluß auch verordnet, daß die Jugend hinfort in Deutschland nur noch die Universitäten Ingolstadt, Freiburg i. Br., Köln, Dillingen, in den Niederlanden Löwen und Douay besuchen dürfe, außerdem noch die Jesuitenkollegien und katholischen Partikularschulen. Wer schon an einem anderen Orte studierte, sollte schleunigst abgerufen werden.

Noch strenger ist das Mandat von 1598: »Junge Leute, welchen Standes sie immer seien, dürfen des Studierens wegen außerhalb des deutschen Reiches nirgends hin, auch nicht auf katholische Universitäten und Partikularschulen geschickt werden. Wer im Auslande Sprachen oder Gewerbe erlernen will, muß die Erlaubnis der Obrigkeit vorher einholen, die gute Ermahnungen gibt, beim katholischen Glauben zu bleiben und die Sakramente nur bei Katholiken zu empfangen. Wer den Glauben wechselt, dem wird der Aufenthalt in Bayern verboten[20].«

So hoffte man die Seelen keimfrei erhalten zu können!

Als der greise Freiherr von Ickstatt, der Reformator des Unterrichtswesens Bayerns, das bisher, wie sich zur Evidenz aus dem Mitgeteilten ergibt, unter klerikalem Regiment geistig völlig versumpft war, in der Münchener Akademie der Wissenschaften seine Gedanken über Reform des Schulwesens vortrug, wurde die Rede von der Akademie übergangen. Sie hielt es nicht für ihre Aufgabe, sich um das Schulwesen zu kümmern! Die Rede erschien noch nicht einmal im Verlag der akademischen Schriften. Ickstatt hatte beantragt, den naturwissenschaftlichen und mathematischen Studien weit größeren Platz einzuräumen. Deshalb war aber der Klerus gegen die Reform, da er mit einigem Recht für den Glauben fürchtete, da doch jeder Blick in die Natur ihn ins Wanken bringen mußte. Tatsächlich erhoben die Ordinariate von Freising, Regensburg und Eichstädt Klage.

Vor der Zeit von Ickstatt und Lori, sagt der Verfasser einer 1788 erschienenen Schrift, hätte niemand in Ingolstadt das Wort Disziplin nennen dürfen, ohne verprügelt zu werden. Ingolstadt war wegen der Verkommenheit der wissenschaftlichen Zustände nicht minder aber wegen des zügellosen Treibens der Studenten derart verschrien, daß katholische Eltern aus Bayern ihre Söhne lieber außer Landes nach Salzburg oder Innsbruck schickten[21]. Also selbst die vielgerühmte jesuitische Zucht versagte völlig!

Als noch im Jahre 1791 ein Student der Jurisprudenz in Ingolstadt eine Rede hielt, in der er auf Grund des wissenschaftlichen Materiales, das er von Prof. Aschenbrenner erhalten hatte, den Satz verfocht, daß man alle Religionen dulden solle, wurde gegen ihn eine Untersuchung eingeleitet. Der Kurfürst erteilte schließlich Aschenbrenner einen scharfen Verweis, desgleichen dem Dekan der juristischen Fakultät, da »nach den angenommenen Grundsätzen keine andere, als die katholische Religion zu gedulden ist«. Der Regierung war augenscheinlich die Erinnerung an den westfälischen Frieden abhanden gekommen. Immerhin war ein begrüßenswerter Fortschritt in freiheitlicher Richtung, daß im Jahre 1782 den Professoren erlaubt wurde, ihre Schriften auch bei ausländischen — d. h. außerbayerischen — Verlegern erscheinen zu lassen. Von großem praktischen Werte dürfte diese Erlaubnis allerdings kaum gewesen sein, denn bis zur Mitte des Jahrhunderts hatte, von einigen Fachgelehrten abgesehen, ganz Deutschland keinen einzigen katholischen Schriftsteller hervorgebracht[22].

Die neue Universität von Innsbruck war von ganz gleichen Grundsätzen infiziert; man klagte, daß daselbst die schlechtesten Studenten seien und doch zogen rechtschaffene Männer diesen Ort noch anderen, z. B. Dillingen, vor, wo »unter den Theologen gar keine Wissenschaft herrschte, das Brevierbeten und der Glaube an die Mutter Gottes ab, das höchste Verderben der Sitten aufkam[23].«

Das Bild, das Küchelbecker zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der unter jesuitischem Einfluß stehenden Wiener Universität entwirft, wird von ihm durch folgendes Resümee, das für alle jesuitischen Universitäten paßt, ergänzt:

»Gleichwie es nun allhier mündlich keinesweges erlaubet ist, von denen alten und einfältigen Praejudiciis abzugehen, und auf eine vernünftige Art und Weiße zu raisonniren, und die Wahrheit zu untersuchen; also ist solches noch viel weniger in Schrifften zu thun vergönnet. Denn weil die Jesuiten die Aufsicht über die Buchdruckereyen haben, und alles dasjenige, so gedruckt werden soll, ihre Censur passiren muß, so kann man leicht erachten, daß sie dasjenige, was ihnen zuwider, oder nicht in ihren Kram dienet, ausstreichen, und den Auctorem wohl gar in die Inquisition bringen. Dahero ist kein Wunder, wenn in diesen Landen wenig an das Licht kommet, so die Approbation der gelehrten Welt findet; da man hingegen in Franckreich die gelehrtesten Sachen von Catholischen Auctoribus hat[24].«

Als nun der Jesuitenorden durch Papst Clemens XIV. in der Bulle »Dominus ac redemptor noster« unterm 21. Juli 1773 aufgehoben wurde, geriet das bayerische Volk in den mittleren und niederen Klassen, wo die Jesuiten viele Verehrer und Anhänger hatten, in die größte Aufregung. Die Magistrate von Ingolstadt und Straubing übersandten dem Kurfürsten Max III. Joseph Klageschriften und bedauerten die Vernichtung des Ordens, der sich um die Jugendbildung so große Verdienste erworben habe[25]. Das war ja für das 16. und teilweise für das 17. Jahrhundert richtig gewesen. Wie es in der Folgezeit um die Verdienste der Jesuiten, um Wissenschaft und Volksbildung bestellt war, sahen wir bereits.

Das Volk war eben an das Verdummungssystem schon so gewöhnt, daß es voraussah, es würde sich in einer anderen Atmosphäre nicht wohl fühlen.

Begreiflicher als das Jammern des Volkes nach den Jesuiten, ist die Klage der Kurie über den modernen Geist. Sie wehrt sich schließlich nur ihrer Haut.

In einer großen Beschwerdeschrift, datiert vom 30. September 1805, erhob die Kurie gegen die bayerische Regierung den Vorwurf, die Religion anzugreifen, weil sie der sorglosen und unkundigen Jugend die Freiheit eingeräumt habe, die Vorlesungen über protestantische Theologie zu besuchen und in philosophischen Disziplinen sogar die Notwendigkeit auferlegte, die Vorträge protestantischer Lehrer zu hören!

Ein protestantischer Professor der Mathematik! Man denke!

Gegen diese Ausgeburt pfäffischer Anmaßung und Spekulation auf die Dummheit der Herde scheint es harmlos, wenn die Kurie im gleichen Schriftstück einen weiteren Angriff gegen die Religion darin erblickt, daß der Staat den katholischen Untertanen gemischte Ehen erlaubt, den Eltern gestattet die religiöse Erziehung der Kinder vertraglich zu bestimmen oder apostasierte und verheiratete Priester unter offenbarer Mißachtung der Strafbestimmungen des kanonischen Rechts zu öffentlichen Ämtern an den Universitäten oder im Staatsdienst beförderte[26].

Übrigens hat das Wettern der katholischen Kirche gegen gemischte Ehen ein Analogon in der Gesetzgebung des kalvinistischen Genf, das wir weiter oben als aufgeklärten Staat kennen lernten. Keyßler schreibt: »Keine Trauung wird verstattet, wo nicht beyde Theile der protestantischen Religion zugethan sind. Alle vorhergegangenen Verbindungen und Verlöbnisse einer reformirten Person mit einer römisch-katholischen werden null und nichtig erkläret, auch die Mittelspersonen und diejenigen, welche ihre Einwilligung dazu geben, nach Beschaffenheit der Umstände, zur Strafe gezogen[27].«

Die Gerechtigkeit erfordert auch einen Blick auf den Protestantismus zu werfen. Wurden protestantische Universitäten auch natürlich nicht in jesuitischem Geiste geleitet, so herrschte doch insofern dasselbe System, als alles abgelehnt wurde, was irgendwie durch seine Neuheit verdächtig sein konnte. Das war aber außerordentlich viel. Denn die Dummheit ist stets durch ein schlechtes Gewissen ausgezeichnet. Sie wittert überall Gefahr und ist nie skrupelhaft in den Mitteln, diese zu beseitigen.

So hatte die reformierte Geistlichkeit gegen Descartes, als er sich in Holland aufhielt, in begreiflicher Furcht vor der Macht seiner Gedanken, eine Anklage wegen Atheismus gerichtet. Um diese ganze Geistestat würdigen zu können, muß man sich erinnern, daß von Descartes derjenige Gottesbeweis stammt, der am meisten die Vernunft befriedigt und — soweit das Dasein Gottes überhaupt beweisbar ist — es noch am ehesten beweist. Descartes schließt nämlich: Gewiß ist alles, was ich klar und deutlich erkenne. Unter unseren Ideen finden wir die Gottes vor, die nicht durch Abstraktion von anderen Dingen gewonnen sein kann, da sie an Großartigkeit weit über sie hinausgeht. Daher kann sie uns nur von einem vollkommenen Wesen, d. h. einem wirklich existierenden Gott eingepflanzt sein. Würde Gott nicht in Wahrheit existieren, dann wäre er ein Betrüger, da er uns die Idee von sich einpflanzte.

Die Dummheit der holländischen Geistlichkeit wird vielleicht verständlicher, wenn man bedenkt, daß noch im Jahre 1690 die Synode von Amsterdam, die sich aus holländischen, englischen und französischen calvanistischen Priestern zusammensetzte, die Lehre, daß der Obrigkeit kein Recht zustehe, Ketzerei und Abgötterei durch weltliche Gewalt zu unterdrücken, einstimmig als »irrig, anstößig und verderblich« erklärte[28].

Eine hierher gehörige Tatsache, die jeden, der über den Geist der offiziellen Wissenschaft zu allen Zeiten mangelhaft informiert ist, in Erstaunen setzen muß, dem Kenner aber nur eine neue Bestätigung für seine Ansicht bedeuten kann, ist das Verhalten der Universität Oxford allen großen Neuerungen, die sich in England vollzogen, gegenüber. Das gilt vor allem dann, wenn theologische Gesichtspunkte in Frage kommen. Als um die Mitte des 18. Jahrhunderts Middleton die Glaubwürdigkeit der Kirchenväter anzweifelte und ihre Leichtgläubigkeit bewies, kurz mit triftigen Argumenten ihre Autorität erschütterte und über diese Frage in England jahrelang die größten Kontroversen hervorrief, da war es natürlich die Universität Oxford, die sich an die Spitze der Opposition stellte. Allerdings waren die Streiter, die sie gegen den kühnen Skeptiker Middleton ins Feld führten, so schlecht gewappnet, daß damit der neuen Sache sicherlich kein Abbruch getan werden konnte.

Ebenso war die Theorie der bürgerlichen Freiheit im Gegensatz zur Theorie vom leidenden Gehorsam, desgleichen die Verteidigung der Duldung gegenüber der Verfolgung von Oxford aus am heftigsten und gewandtesten bekämpft worden. Noch im 19. Jahrhundert sehen wir diese Universität ganz auf der Seite der Tradition. Es handelte sich um die Testakte und die Emanzipation der Katholiken, kurz um die politische Gleichberechtigung der Konfessionen und damit um Beseitigung mittelalterlicher Reste durch die Fluten der neuen Zivilisation. Noch im Jahre 1833 wurde Oxford die Wiege einer großen reaktionären Bewegung gegen die neue Art des religiösen Denkens, die als durchaus falsch gebrandmarkt wurde. Nach Ansicht der Hochgelahrten war die Geschichte der englischen Theologie seit anderthalb Jahrhunderten eine Geschichte des ununterbrochenen Verfalls[29].

Es ist eben immer dieselbe Sache: Jedes Fünkchen gesunden Menschenverstandes und Kritik wird in der Theologie als Fremdkörper betrachtet und paßt ja wohl auch nicht recht in dieses Kabinett von Geistespetrefakten. Da nun naturgemäß der Mensch das Maß aller Dinge ist, also auch der Theologe, sein Wohlergehen, seine Gewalt über die Seelen der Maßstab, so ist es nicht verwunderlich, wenn er deren Abnahme bei gleichzeitiger Zunahme der bürgerlichen Intelligenz als Verfall bezeichnet.

Notes in this chapter

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