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Sämtliche Werke 9-10

Zwölftes Buch. Der Justizirrtum (continued 3)

E. K. Rahsin translation

„Und da steht er nun vor seinen Richtern, die über sein Leben zu entscheiden haben. Meine Herren Geschworenen, es gibt Augenblicke, in denen uns bei unserer Pflicht fast Grauen packt vor Mitleid mit dem Menschen. Furchtbar ist es uns vor dem Menschen und furchtbar für ihn! Das sind die Augenblicke, in denen einen jenes tierische Entsetzen ansieht – wenn der Verbrecher schon begreift, daß alles für ihn verloren ist, doch trotzdem noch kämpft, trotzdem noch mit seinem Richter bis zur letzten Verzweiflung ringen will. Das sind die Augenblicke, in denen sich alle Instinkte der Selbsterhaltung plötzlich in ihm erheben, und er in seiner Lebensangst uns mit durchbohrendem, flehend-bittendem und leidendem Blick ansieht, wenn er unseren Blick zu erhaschen versucht, wenn er uns, unser Gesicht, unsere Gedanken erforschen, erraten will, wenn er wartet, von welcher Seite wir ihn wohl anfassen werden, und er in seinem erschütterten Gehirn tausend Pläne gebiert, – und doch scheut er sich, zu sprechen, aus Furcht, sich zu ... versprechen! Diese erniedrigendsten Augenblicke für die Seele des Menschen, dieser Gang der Seele durch alle Höllenqualen, dieser Gang durch die Purgatorien, dieser tierische Trieb der Selbstrettung – sind furchtbar anzusehen! Sie erschüttern zuweilen selbst den Richter und rufen in ihm tiefes Mitleid hervor. Dieses ganze Entsetzen haben wir damals gesehen. Ganz zuerst war er wie betäubt, und im Schreck entschlüpften ihm ein paar Worte, die ihn stark kompromittieren: ‚Blut! Ich hab’s verdient!‘ waren seine ersten Worte. Doch er bezwang sich schnell. Was er sagen, was er antworten sollte – alles das wußte er noch nicht, er hatte noch nichts vorbereitet – außer der einen ganz allgemeinen Ableugnung: ‚Am Tode meines Vaters bin ich unschuldig!‘ Das ist vorläufig sein Zaun, dort aber, hinter dem Zaun, werden wir vielleicht noch etwas arrangieren können: irgendeine Barrikade vielleicht! Er beeilt sich, indem er unseren Fragen zuvorkommen will, seinen ersten kompromittierenden Ausrufen einen anderen Sinn unterzuschieben. Er sagt, daß er sich nur an dem Tode Grigorijs schuldig erkläre. ‚An diesem Blute trage ich die Schuld, wer aber hat den Vater erschlagen, meine Herren, wer hat ihn erschlagen? Wer hat das denn tun können, wenn nicht ich?‘ Hören Sie, danach fragt er uns, uns, die mit eben dieser Frage zu ihm gekommen sind! Beachten Sie es, meine Herren, dieses kleine vorauseilende Wort: ‚wenn nicht ich‘, diese tierische Schlauheit in der Naivität, diese Karamasoffsche Ungeduld! Nicht ich habe erschlagen, so etwas darf niemand auch nur zu denken wagen. ‚Ich wollte ihn erschlagen, meine Herren, ich wollte ihn erschlagen‘, gesteht er schnell ein – oh, er beeilt sich, beeilt sich ungeheuer – ‚aber trotzdem bin ich unschuldig, nicht ich habe ihn erschlagen!‘ Er gibt uns also zu, daß er habe erschlagen wollen: Jetzt seht ihr sozusagen selbst, wie aufrichtig ich bin, nun, dafür aber glaubt mir jetzt schneller das andere, daß nicht ich erschlagen habe. Oh, in solchen Fällen kann der Verbrecher zuweilen unglaublich leichtsinnig und leichtgläubig sein. Und nun plötzlich wird an ihn, ganz wie zufällig, treuherzig die Frage gestellt: ‚Aber sollte dann nicht vielleicht Ssmerdjäkoff der Mörder sein?‘ Und es geschah, was wir erwartet hatten: Es ärgerte ihn maßlos, daß man ihm zuvorkam und so plötzlich damit überraschte, während er noch nicht Zeit gehabt hatte, sich vorzubereiten, den Augenblick zu wählen und zu benutzen, wann es am glaubwürdigsten und für ihn folglich am vorteilhaftesten sein werde, mit Ssmerdjäkoff herauszurücken. Seiner Natur gemäß warf er sich sofort aufs äußerste Gegenteil, und er fing an, uns aus allen Kräften davon zu überzeugen, daß Ssmerdjäkoff nicht habe erschlagen können, daß er zu so etwas überhaupt nicht fähig sei. Glauben Sie aber seiner scheinbaren Überzeugung nicht, sie ist nur seine Schlauheit: Er gibt die Idee, Ssmerdjäkoff auszuspielen, noch längst nicht auf. Im Gegenteil, er wird ihn schon ausspielen – denn wen sollte er sonst beschuldigen? – Nur wird er es in einem anderen Augenblick tun, da jetzt die Sache vorläufig verspielt ist. Vielleicht wird er ihn erst am nächsten Tage anbringen, oder vielleicht auch erst nach einer Anzahl Tage, in einem günstigen Augenblick, in dem er uns dann selbst plötzlich zuschreien kann: ‚Sie wissen doch noch, ich selbst habe ja mehr als Sie die Täterschaft Ssmerdjäkoffs abgeleugnet und ihn verteidigt, jetzt aber habe auch ich mich überzeugt, daß er den Mord verübt hat, nur er allein, und wie sollte er es denn nicht getan haben!‘ Vorläufig aber ergeht er sich in finsterer und gereizter Verneinung, die Unduldsamkeit und der Zorn flüstern ihm die ungeschickteste und unwahrscheinlichste Schilderung ein, wie er in das Fenster des Vaters hineingeblickt habe und ehrerbietig wieder fortgegangen sei. Das Wichtigste ist, daß er die ganze Sachlage noch nicht kennt, daß er noch nicht weiß, was der wieder zu sich gekommene Grigorij ausgesagt hat. Wir gehen zur Besichtigung und Durchsuchung über. Die Durchsuchung erzürnt, aber ermutigt ihn auch wieder: Das ganze Geld hat man doch nicht gefunden, sondern nur tausendfünfhundert Rubel. Und selbstverständlich kommt ihm erst in diesem Augenblick zornigen Schweigens zum erstenmal im Leben die Idee von dem früher eingenähten Gelde. Zweifellos fühlt er selbst die ganze Unwahrscheinlichkeit seiner Erfindung und quält sich, quält sich entsetzlich, indem er nachdenkt, wie er sie wahrscheinlicher machen könnte, ob sich die Sache nicht so erklären ließe, daß ein ganz glaubhafter Roman daraus entstehe. In solchen Fällen ist aber die erste Bedingung, daß man den Verbrecher überrumpelt, daß man ihn ganz unverhofft fängt, damit er seine vielversprechenden geheimen Pläne in der ganzen, sie bloßstellenden Offenherzigkeit darlegt, damit ihre Widersprüche und Unwahrscheinlichkeiten noch auffallender hervortreten. Zum Sprechen kann man den Verbrecher nur durch eines zwingen: Durch die plötzliche und anscheinend unbeabsichtigte Mitteilung irgendeiner neuen Tatsache, irgendeines besonderen Umstandes, dessen Bedeutung erdrückend ist, den er aber bis dahin noch gar nicht geahnt und auch überhaupt nicht vorausgesetzt hat. Eine solche Tatsache hatten wir schon in Bereitschaft, schon lange in Bereitschaft: Das war die Aussage des Dieners Grigorij in betreff der offenen Tür, durch die der Angeklagte aus dem Hause hinausgelaufen ist. Diese Tür hatte er ganz vergessen, und daß Grigorij sie gesehen haben könnte, daran hatte er nicht einmal gedacht. Der Effekt war denn auch danach: Er sprang plötzlich auf und schrie: ‚Ssmerdjäkoff ist es, Ssmerdjäkoff hat es getan!‘ und sofort kommt er mit seinem geheimen Entwurf heraus, und er gibt ihn in der aller unwahrscheinlichsten Form zum besten, denn Ssmerdjäkoff hätte den Alten doch nur dann erschlagen können, nachdem der Angeklagte Grigorij niedergeschlagen hatte und fortgelaufen war. Als wir ihm aber nun mitteilten, daß Grigorij die offene Tür zuvor gesehen, und beim Hinaustreten aus seinem Schlafzimmer Ssmerdjäkoff hinter dem Bretterverschlage stöhnen gehört habe – da war Karamasoff wie zerschmettert. Mein Kollege, unser ehrenwerter, scharfsinniger Nikolai Parfenowitsch, hat mir später eingestanden, daß er ihn in jenem Augenblick bis zu Tränen bemitleidet habe. Und in diesem Augenblick nun entschließt er sich, um die Sache wieder gutzumachen: erzählt uns von dem berühmten Säckchen, in das er das Geld eingenäht, und das er am Halse auf der Brust getragen haben will –: ‚So mag es denn sein, so hören Sie denn auch das!‘ Meine Herren Geschworenen, ich habe Ihnen schon gesagt, warum ich diese Erfindung von dem vor einem Monat eingenähten Gelde nicht nur für eine Anekdote, sondern für die allerunwahrscheinlichste Dichtung, die man sich im gegebenen Fall nur denken kann, halte. Ja, selbst wenn man einen Wettbewerb veranstalten wollte, in diesem Fall etwas noch Unwahrscheinlicheres sich auszudenken, so würde man gewiß nichts finden, was jene Erklärung in der Beziehung noch übertrumpfte. In einem solchen Falle kann man den triumphierenden Romantiker vor allem mittels der Details schlagen, mittels jener selben Einzelheiten, an denen die Wirklichkeit stets so reich ist, die aber von diesen unglücklichen und unfreiwilligen Dichtern, eben als völlig bedeutungslose und unnötige Kleinigkeiten, überhaupt nicht beachtet werden. Oh, in einem solchen Augenblick ist es ihnen nicht um die kleinen Einzelheiten zu tun! Ihr Verstand schafft ein grandioses Ganzes, – und da wagt man es, ihnen mit solchem Kleinzeug zu kommen! Aber gerade das ist ja die Falle, mit der man sie fängt. Man stellt dem Angeklagten kurz folgende Frage: ‚Nun, aber wo haben Sie denn das Material zum Säckchen hergenommen, wer hat denn den Sack genäht?‘ – ‚Ich habe ihn selbst genäht.‘ – ‚Und von wo haben Sie das Zeug dazu hergenommen?‘ Dadurch fühlt sich der Angeklagte bereits gekränkt, er glaubt, daß man sich mit diesem Zeuge über ihn lustig machen wolle, und zwar glaubt er das im Ernst, im Ernst, sage ich Ihnen! Aber so sind sie ja alle! – ‚Ich habe von einem meiner Hemden ein Stück abgerissen.‘ – ‚Vortrefflich. Dann werden wir morgen unter Ihrer Wäsche ein Hemd finden, von dem ein Stück abgerissen ist.‘ Und bedenken Sie doch nur, meine Herren Geschworenen, wenn wir nun dieses Hemd gefunden hätten (und wie hätte es sich denn inzwischen verlieren können, wir hätten es doch sicherlich in einem Koffer oder in der Kommode gefunden, wenn ein solches Hemd mit einer abgerissenen Ecke nur jemals auch tatsächlich existiert hätte) – das aber wäre ein Faktum, ein greifbares Faktum zugunsten des Angeklagten gewesen, ein, wenn auch schwacher Beweis für die Wahrheit seiner Aussage! Er aber scheint darauf überhaupt nicht zu verfallen. – ‚Ich erinnere mich nicht mehr, vielleicht riß ich das Zeug auch nicht vom Hemde ab ... ich glaube, ich nähte das Geld in die Haube der Hauswirtin ein.‘ – ‚In was für eine Haube?‘ – ‚Ich hatte sie einmal von ihr fortgeschleppt, sie trieb sich da irgendwo umher, ein alter Kattunlappen.‘ – ‚Und Sie erinnern sich dessen genau?‘ – ‚Nein, genau erinnere ich mich dessen nicht ...‘ Und dabei ärgert er sich über alle Maßen. Indessen, fragt man sich, wie kann er denn das so schnell vergessen haben? Gerade diese kleinen Nebensächlichkeiten prägen sich dem Menschen von allen Eindrücken, die er in gleich schrecklichen Lebensstunden empfängt, am schärfsten ein, und gerade ihrer erinnert er sich später am deutlichsten. Der Verbrecher, der zum Richtplatz geführt wird, der vergißt zuweilen alles, ein irgendwo flüchtig bemerktes grünes Dach aber, oder eine Dohle auf einem Kreuze – die behält er. Als der Angeklagte dieses Zeugsäckchen für das Geld zusammennähte, da wollte er doch nicht von den übrigen Hausbewohnern überrascht werden. Er verbarg sich vor ihnen. So müßte er sich auch noch erinnern, wie er, mit der Nadel in der Hand, voll Erniedrigung die Angst empfunden hat, es könne jemand zu ihm hereinkommen, und wie er beim ersten Geräusch aufgesprungen ist, um sich hinter dem Vorhang zu verstecken ... Doch wozu rede ich so ausführlich von diesen Nebensachen, dem sogenannten Kleinkram?“ unterbrach sich plötzlich Hippolyt Kirillowitsch. „Ich tue es ja nur darum, weil der Angeklagte nach wie vor aufs hartnäckigste auf dieser abgeschmackten Erfindung besteht, selbst heute noch! Während dieser ganzen zwei Monate hat der Angeklagte nichts mehr zu erklären vermocht, seit jener Schicksalsnacht hat er zu seinen früheren phantastischen Aussagen, die er in derselben Nacht gemacht hat, nichts mehr hinzugefügt. ‚Alles das sind, sozusagen, nur kleinliche Nebensachen, glauben Sie mir lieber auf mein Ehrenwort!‘ Oh, wie gern würden wir glauben, wie würden wir uns freuen, wenn wir daran glauben könnten, und wäre es auch nur auf das Ehrenwort hin! Sind wir denn etwa Schakale, die nach Menschenblut dürsten? Geben Sie uns, beweisen Sie uns nur eine Tatsache zugunsten des Angeklagten, und wir werden uns darüber freuen, – nur selbstverständlich eine greifbare, reale, nicht nur eine Folgerung nach dem Gesichtsausdruck des Angeklagten, die noch dazu dessen leiblicher Bruder macht, oder so eine Behauptung, daß er, als er sich mit der Hand auf die Brust schlug, damit unbedingt auf das Geldsäckchen habe weisen wollen, und das noch dazu in der Dunkelheit. Wir werden uns von Herzen darüber freuen, ich werde der erste sein, der die Anklage zurückzieht, ich werde mich beeilen, meine Anklage zurückzuziehen. Jetzt jedoch fordert die Gerechtigkeit, daß sie befriedigt werde, und ich bestehe darauf, daß es geschehe, denn wir können kein Wort von dem Gesagten zurücknehmen.“ Hippolyt Kirillowitsch ging darauf zum Schluß über. Er war wie im Fieber, er schrie nach Sühne für das vergossene Blut, für das Blut des Vaters, den der Sohn erschlagen hatte, um ihn „in der niedrigsten Weise zu berauben“. Er wies unerbittlich auf das tragische und verhängnisvolle Zusammentreffen der Tatsachen hin. „Und was Sie auch von dem Verteidiger des Angeklagten, dessen Talent weit bekannt ist, hören mögen“ (Hippolyt Kirillowitsch konnte sich diese Bemerkung doch nicht verbeißen), „ja, wie beredte und rührende Worte hier auch ertönen mögen, die es auf Ihre Sentimentalität abgesehen haben, so vergessen Sie doch nicht, daß Sie sich in diesem Augenblick im Heiligtum unserer Gerechtigkeit befinden. Vergessen Sie nicht, daß Sie die Verteidiger unserer Wahrheit sind, die Verteidiger unseres heiligen Rußland, die Verteidiger seiner Grundfesten, seiner Familie und alles Heiligen in ihm! Ja, in diesem Augenblick vertreten Sie ganz Rußland, und Ihr Urteil wird nicht nur hier in diesem Saale erschallen, nein, über ganz Rußland hin wird es erklingen, und ganz Rußland wird Ihre Worte vernehmen, wie die Worte seiner Verteidiger und Richter, und es wird durch Ihren Urteilsspruch entweder ermutigt oder niedergebeugt werden. Peinigen Sie unser Rußland nicht, meine Herren Geschworenen, enttäuschen Sie nicht seine Erwartungen! Die Troika unseres Schicksals jagt dahin – vielleicht kopfüber ins Verderben. Schon lange streckt man in ganz Rußland die Hände empor, der rasenden Troika entgegen, und man ruft alle auf, um die besessene, irrsinnige, schonungslose Jagd aufzuhalten. Und wenn die anderen Völker bisher noch vor dem blindlings daherjagenden Dreigespann zur Seite getreten sind, so haben sie das vielleicht durchaus nicht aus Ehrerbietung getan, wie es der große Dichter wünschte, sondern einfach aus Entsetzen – das sollte man sich merken. Aus Entsetzen, vielleicht aber auch aus Ekel vor ihr. Und es ist noch gut, daß sie sich abwenden, was aber dann, wenn sie aufhören, beiseite zu treten, sich vielmehr plötzlich wie eine feste Mauer vor der jagenden Erscheinung erheben, um selbst der wahnsinnigen, wilden Jagd unserer Zügellosigkeit Einhalt zu tun, um sich selbst, die ganze Aufklärung und die ganze Zivilisation zu retten! Ja, solche erregte Stimmen aus Europa haben auch wir schon vernommen. Schon beginnen sie zu ertönen. Verlocken Sie sie nicht zur Tat, fordern Sie sie nicht heraus, indem Sie den Mord des Vaters durch den leiblichen Sohn gutheißen!“ ...

Zwar hatte Hippolyt Kirillowitsch sich schon zuvor nicht wenig hinreißen lassen. Nun schloß er in dieser Weise mit dem höchsten Pathos – und, in der Tat, der Eindruck, den seine Rede hinterließ, war wirklich außerordentlich. Er selbst aber ging, kaum daß er sie beendet hatte, eiligst hinaus und, wie gesagt, im anderen Zimmer soll er beinahe in Ohnmacht gefallen sein. Das Publikum klatschte nicht Beifall, aber die ernsten Leute waren befriedigt. Nur die Damen waren es weniger, doch hatte schließlich auch ihnen seine Beredtsamkeit gefallen, um so mehr, als sie an dem Endergebnis noch immer nicht zweifelten und von Fetjukowitsch alles erwarteten: „Zum Schluß wird er das Wort ergreifen und dann selbstverständlich alle besiegen!“

Zunächst wandten sich alle Blicke zu Mitjä, und man beobachtete ihn neugierig. Während der ganzen Rede des Staatsanwalts hatte er stumm dagesessen, die Arme gekreuzt, die Zähne zusammengebissen, den Blick zu Boden gesenkt. Nur ein paarmal hatte er den Kopf ein wenig erhoben und aufgehorcht. Besonders als von Gruschenka die Rede gewesen war. Als der Staatsanwalt Rakitins Ausspruch über sie zitiert hatte, war auf Mitjäs Lippen ein verächtliches Lächeln erschienen, und er hatte ziemlich hörbar gesagt: „Ce Bernard!“ Als aber Hippolyt Kirillowitsch darauf zu sprechen gekommen war, wie er ihn in Mokroje ausgefragt und gequält hatte, da hatte Mitjä plötzlich den Kopf erhoben und mit höchster Aufmerksamkeit zugehört. An einer Stelle der Rede hatte es fast geschienen, daß er sofort aufspringen und etwas dazwischenschreien würde, doch hatte er sich bezwungen und nur einmal verächtlich mit der Achsel gezuckt. Über diesen Schlußteil der Anklagerede, besonders über die Leistung des Staatsanwalts beim ersten Verhör in Mokroje, wurde später viel in unserer Gesellschaft gesprochen und bei der Gelegenheit auch über Hippolyt Kirillowitsch gelacht: „Der gute Mann konnte doch seine Fähigkeiten nicht mit Stillschweigen übergehen,“ hieß es da, „sonst wird man ja so leicht unterschätzt!“

Die Sitzung wurde unterbrochen, aber nur auf eine sehr kurze Zeit, auf fünfzehn, höchstens zwanzig Minuten. Im Publikum unterhielt man sich währenddessen, und es wurden verschiedene Meinungen geäußert. Einige von ihnen habe ich behalten.

„Hm, eine ernste Rede,“ bemerkte mit krauser Stirn ein Herr in einer Gruppe neben mir.

„An Psychologie hat er ein gehöriges Quantum verpufft,“ meinte eine andere Stimme.

„Ja, aber es ist doch alles wahr, was er gesagt hat, unantastbare Wahrheit!“

„Ja, darin ist er Meister.“

„Er hat das Fazit gezogen.“

„Auch für uns, auch für uns hat er das Fazit gezogen!“ ließ sich eine dritte Stimme vernehmen. „Erinnern Sie sich noch, wie er zu Anfang der Rede sagte, daß alle so seien wie Fedor Pawlowitsch!“

„Und zum Schluß sagte er es noch einmal. Nur braucht es deshalb noch nicht wahr zu sein.“

„Und stellenweise war er auch etwas unklar.“

„Bißchen hitzig.“

„Aber es war doch ungerecht, wenn man’s genau nimmt, das war es schon.“

„Na, wissen Sie, das kann man schließlich doch nicht so sagen, er hat’s immerhin geschickt gemacht. Lange genug hat der Mann gewartet, jetzt hat er endlich mal die Gelegenheit gehabt, sich auszusprechen, hehe!“

„Wer weiß, was der Verteidiger sagen wird.“

In einer anderen Gruppe:

„Aber den Petersburger konnte er doch nicht ungeschoren lassen, nur war die Bemerkung ganz überflüssig: ‚Die es auf Ihre Sentimentalität abgesehen haben,‘ wissen Sie noch, kurz vor dem Schluß?“

„Ja, das war etwas ungeschickt.“

„Hatte es zu eilig.“

„Ein nervöser Mensch.“

„Ja ja, wir haben gut lachen, wie aber muß dem Angeklagten zumute sein?“

„Das ist schon wahr, wie mag es in Mitjenka aussehen!“

„Was meinen Sie, was wird der Verteidiger sagen?“

In einer dritten Gruppe:

„Was ist das da für eine Dame, diese mit dem Lorgnon, die dicke, die an der Ecke sitzt?“

„Das ist eine Generalin, eine geschiedene Frau, ich kenne sie.“

„Na ja, da geht’s natürlich nicht mehr ohne Lorgnon.“

„Altes Gerümpel.“

„Das finde ich nicht, scheint sogar ganz pikant zu sein.“

„Neben ihr, zwei Plätze weiter, sitzt eine Blondine, die ist besser.“

„Aber das haben sie doch geschickt gemacht, wie sie ihn in Mokroje geklappt haben, nicht?“

„Ja, das läßt sich nicht leugnen. Darum hat er es auch hier wieder erzählt. Und wievielmal hat er es dabei schon bei seinen Bekannten zum besten gegeben!“

„Und auch jetzt mußte es wieder herhalten. Nichts als Eigenliebe!“

„Ein gekränkter Mensch, hehe!“

„Und der sich dazu noch sehr leicht gekränkt fühlt. Viel Rhetorik, lange Phrasen.“

„Und dann will er uns schrecken, das nicht zu vergessen, will uns Angst machen. Zum Beispiel, was er da von der Troika sagte, Sie wissen doch noch? ‚Dort gibt es Hamlets, bei uns aber gibt es vorläufig noch Karamasoffs!‘ An sich war es ja ganz treffend.“

„Das hat er aus Berechnung gesagt, für die Liberalen natürlich. Der Kerl fürchtet sich!“

„Und auch den Advokaten fürchtet er.“

„Ja, weiß Gott, was Fetjukowitsch sagen wird!“

„Nun, was er auch sagen sollte, unsere Bauernköppe wird er doch nicht unter den Tisch reden.“

„Sie glauben?“

In einer vierten Gruppe:

„Was er da von der Troika sagte, war gut. – Du weißt doch noch, als er von den Völkern sprach, daß sie nicht warten würden.“

„Wieso?“

„Nun, im englischen Parlament ist schon in der vorigen Woche wegen der Nihilisten ein Mitglied aufgestanden und hat die Minister gefragt, ob es nicht Zeit wäre, in die Vorgänge der barbarischen Nation einzugreifen und ihr Bildung beizubringen – das heißt also: uns. Darauf hat Hippolyt angespielt, ich weiß es genau, daß er das gemeint hat. Noch in der vorigen Woche sprach er davon.“

„Hoho! Noch hat der Fuchs den Braten nicht!“

„Welchen Braten? Wieso noch nicht?“

„Was dann, wenn wir ihnen Kronstadt vor der Nase abschließen und ihnen kein Korn geben – wo wollen sie es dann hernehmen?“

„Aber aus Amerika! Jetzt nehmen sie alles aus Amerika!“

„Red keinen Unsinn!“

Da ertönte die Glocke, und alles stürzte zu den Plätzen. Fetjukowitsch bestieg die Tribüne.

X. Die Rede des Verteidigers. Ein Stock hat zwei Enden

Alles war verstummt, als die ersten Worte des berühmten Redners erklangen. Alle Blicke hingen wie gebannt an ihm. Er begann ganz ohne Umschweife, einfach und überzeugt, ohne die geringste Anmaßung, ohne den geringsten Ansatz zu Schönrederei, zu überschwenglichen Tönen oder gefühlvollen Worten. Er sprach wie ein Mensch, der im engen Kreise mitfühlender Freunde das Wort ergriffen hat. Sein Organ war wundervoll, tragend und angenehm, und es schien, daß in dieser Stimme sogar etwas Aufrichtiges und Treuherziges durchklang. Doch schon nach den ersten Sätzen fühlten alle, daß der Redner sich ganz plötzlich auch zu wahrem Pathos emporschwingen und „mit ungeahnter Kraft die Herzen treffen konnte“. Er sprach vielleicht weniger regelrecht als Hippolyt Kirillowitsch, vielleicht sogar grammatikalisch nicht ganz korrekt, dafür aber auch nicht in so langen Sätzen und eigentlich sogar treffender. Nur eines mißfiel anfänglich den Damen: er krümmte immer so absonderlich seinen Rücken, namentlich zu Anfang seiner Rede; nicht, als hätte er sich verbeugt, sondern als wenn er zu seinen Zuhörern hinstrebte, wobei er immer nur die obere Hälfte seines langen Rückens nach vorn bog, ganz als wäre in der Mitte dieses langen, schmalen Rückens ein Gelenk angebracht gewesen, so daß das Rückgrat sich fast unter einem rechten Winkel biegen konnte. Zu Anfang seiner Rede sprach er wie gehackt, die Sätze ohne inneren Zusammenhang, scheinbar plan- und systemlos, indem er die Tatsachen, wie sie ihm in den Sinn kamen, aufgriff – aber zu guter Letzt entstand doch ein abgerundetes Ganzes. Seine Rede könnte man in zwei Hälften einteilen: die erste Hälfte war die Kritik, die Widerlegung der Anklage – nicht ohne boshafte und sarkastische Bemerkungen –, in der zweiten Hälfte dagegen änderte er plötzlich seinen Ton und sogar sein ganzes Verfahren: da erhob er sich zu jenem Pathos, von dem ich schon sprach, so daß der Saal, der darauf nur gewartet zu haben schien, wie vor Begeisterung erbebte. – Er trat sogleich an die Sache heran und begann damit, daß das Feld seiner Tätigkeit eigentlich in Petersburg sei; doch geschehe es deshalb nicht zum ersten Male, daß er dem Ruf in eine andere Stadt folge, um einen Angeklagten zu verteidigen; er tue dies jedoch immer nur dann, wenn er entweder von der Unschuld des Betreffenden überzeugt sei oder dieselbe im voraus als mindestens sehr wahrscheinlich annehmen zu dürfen glaube. „Dasselbe war auch diesmal der Fall. Schon aus den ersten Zeitungsnachrichten las ich etwas heraus, das mir sehr zugunsten des Angeklagten auffiel. Mit einem Wort, mich interessierte zuerst und vor allen Dingen eine bestimmte juristische Tatsache, die sich in der Gerichtspraxis allerdings häufig wiederholt, doch noch niemals, wie mir scheint, mit so charakteristischen Besonderheiten zutage getreten ist, wie gerade im vorliegenden Fall. Diese Tatsache müßte ich eigentlich erst zu Ende meiner Rede hinstellen, wenn ich alles Gesagte zusammenfasse, doch werde ich den betreffenden Gedanken schon zu Anfang meiner Rede aussprechen, denn es ist nun einmal meine Schwäche, den Gegenstand mit geradem Griff anzufassen, ohne ihn zuerst mit Winkelzügen zu umkreisen, ohne Effekte vorzubereiten und etwa die großen Eindrücke für den Schluß aufzusparen. Das ist vielleicht unklug von mir, doch dafür ist es offenherzig. Dieser mein Hauptgedanke nun, diese meine Formel geht dahin: Es gibt eine erdrückende Menge von Beweisen, die alle gegen den Angeklagten zeugen, und zu gleicher Zeit gibt es keinen einzigen Beweis, der der Kritik wirklich standhält, sobald man ihn einzeln, an und für sich, betrachtet. Als ich die Nachrichten und Gerüchte über diesen Mord in den Zeitungen weiter verfolgte, fand ich mich immer mehr in meiner Ansicht bestärkt – und da erhielt ich denn plötzlich von den Verwandten des Angeklagten die Aufforderung, seine Verteidigung zu übernehmen. Ich reiste natürlich sofort hierher und überzeugte mich hier endgültig von der Richtigkeit meiner Annahme. Ja, und so habe ich denn, um diese gefahrvolle Verkettung von Tatsachen zu zerstören und die Unbewiesenheit und das Phantastische jeder einzelnen anklagenden Tatsache klarzulegen, in diesem Prozeß die Verteidigung übernommen.“

Mit dieser Erklärung begann der Verteidiger und fuhr dann fort, wie folgt:

„Meine Herren Geschworenen, ich bin als Fremder hierhergekommen. Ich habe alle Eindrücke unvoreingenommen empfangen. Der Angeklagte, ein wilder, zügelloser Charakter, hatte mich vorher nicht beleidigt, wie er vielleicht Hunderte hier in der Stadt beleidigt hat, weswegen denn viele im voraus gegen ihn gestimmt sein mögen. Gewiß sehe auch ich ein, daß das sittliche Gefühl der hiesigen Gesellschaft sich mit Recht empört hat: Der Angeklagte ist kein ruhig lebender, kein sich mäßigender Mensch. Dessen ungeachtet hat ihn die hiesige Gesellschaft bereitwillig empfangen, und selbst im Hause des verehrten Anklägers hat er freundliche Aufnahme gefunden.“ (Bei diesen Worten ertönte leises Lachen, allerdings nur von ein paar Personen, die es außerdem noch schnell unterdrückten – doch hatten es alle gehört: man wußte in der ganzen Stadt, daß Hippolyt Kirillowitsch Mitjä nur gegen seinen Willen in seinem Hause empfangen hatte, und zwar nur aus dem einen Grunde, weil jener seiner Frau interessant erschienen war; seine Frau war eine höchst tugendhafte, wohltätige und achtbare Dame; nur war sie im Grunde ihres Wesens phantastisch, war das, was man originell nennt; und in gewissen Fällen, vornehmlich in Kleinigkeiten, widersetzte sie sich gern ihrem Gemahl; übrigens war Mitjä nur sehr selten bei ihnen gewesen.) „Nichtsdestoweniger wage ich anzunehmen,“ fuhr der Verteidiger fort, „daß selbst bei einem so unabhängigen Geiste und gerecht urteilenden Charakter, wie sie mein verehrter Widersacher besitzt, sich ein gewisses nicht zutreffendes Vorurteil gegen meinen unglücklichen Klienten herausgebildet hat. Und das ist ja auch nur zu natürlich. Der Unglückliche hat gar zu sehr verdient, daß man gegen ihn ein ungünstiges Vorurteil faßte. Das beleidigte sittliche und mehr noch, das ästhetische Gefühl pflegt mitunter unerbittlich zu sein. Gewiß haben wir in der ausgezeichneten Anklagerede eine strenge Analyse des Charakters und der Taten des Angeklagten vernommen; es lag darin ein streng kritisches Verhalten zur Sache, und vor allem wurden psychologische Tiefen vor uns aufgetan, um uns das Wesen der Sache zu erklären, in die einzudringen bei dem geringsten absichtlich und böswillig vorurteilsvollen Verhalten zur Person des Angeklagten für den Ankläger unmöglich gewesen wäre! Aber es gibt Dinge, die in ähnlichen Fällen sogar schlimmer, sogar verderblicher sind, als selbst eine absichtlich vorgefaßte Gehässigkeit im Verhalten zur Sache. Das geschieht, wenn uns zum Beispiel ein gewisses, sagen wir künstlerisches Spiel verlockt, oder das Bedürfnis nach künstlerischem Schaffen, sozusagen das Bedürfnis, einen Fall zu einem ganzen Roman auszuspinnen, besonders wenn Gott uns noch mit reichen psychologischen Gaben ausgestattet hat. Schon in Petersburg, als ich mich anschickte, hierher zu fahren, machte man mich darauf aufmerksam – was ich freilich schon wußte –, daß ich hier als Widersacher einen tiefen und feinen Psychologen antreffen werde, der sich schon des längeren durch seine Fähigkeiten einen besonderen Ruf in unserer noch jungen juristischen Welt erworben hat. Nur ist die Psychologie, meine Herren, zwar ein tiefes Ding, doch gleicht sie nicht wenig – einem Stocke mit zwei Enden.“ (Leises Gelächter im Publikum.) „Sie werden mir gewiß meinen trivialen Vergleich verzeihen. Ich rechne mich selbst nicht zu den Meistern der Redekunst. Allein ich will ein Beispiel anführen – das erste beste, das mir aus der Anklagerede einfällt: Der Angeklagte klettert nachts, auf der Flucht aus dem Garten, über den Zaun und streckt mit einem Schlage – er hatte eine kleine Mörserkeule in der Hand – den alten Diener, der ihn am Bein festhält, zu Boden. Darauf springt er sofort in den Garten zurück und müht sich während ganzer fünf Minuten um den Verletzten, weil er feststellen will, ob er ihn erschlagen hat, oder ob der Alte noch lebt. Nun will der Ankläger um keinen Preis an die Wahrheit der Aussage des Angeklagten glauben, daß er aus Mitleid zum alten Grigorij herabgesprungen sei. ‚Nein,‘ meint er, ‚in solch einem Augenblick kann man nicht so zartfühlend sein, das ist ganz ausgeschlossen, das wäre gar zu unnatürlich; er ist nur zu dem einen Zweck wieder hinabgesprungen, um sich zu überzeugen, ob der einzige Zeuge seiner Tat tot oder lebendig ist – folglich haben wir hier den besten Beweis dafür, daß er das Verbrechen verübt hat, da er aus keinem einzigen anderen Grunde, Drange oder Gefühle in den Garten zurückspringen konnte.‘ Das ist Psychologie. Doch nehmen wir jetzt dieselbe Psychologie, und wenden wir sie gleichfalls an, nur mit dem Unterschiede, daß wir sie am anderen Ende anfassen, und wie wir sehen werden, ergibt sich dann sofort etwas nicht weniger Wahrscheinliches. Der Mörder springt aus Vorsicht hinab, um sich zu überzeugen, ob der Zeuge tot oder lebendig ist, indessen hat er soeben erst im Zimmer seines von ihm erschlagenen Vaters, wie der Herr Ankläger selbst bezeugt, einen anderen ungeheuer wichtigen Zeugen hinterlassen, nämlich das zerrissene Kuvert, auf dem geschrieben steht, daß es einmal dreitausend Rubel enthalten hat. ‚Hätte er dieses Kuvert mitgenommen, so würde jetzt niemand in der ganzen Welt wissen, daß dieses Geldpaket vorhanden gewesen ist – und folglich auch niemand, daß ein Raubmord stattgefunden hat.‘ Ich zitiere den Ausspruch des Anklägers. Also ganz hat seine Überlegungskraft nicht ausgereicht, wie wir sehen: der Mensch hat den Kopf verloren, hat Angst bekommen und ist fortgelaufen, und hat sogar ein solches Beweisstück gegen sich auf dem Fußboden hinterlassen! Nachdem er aber zwei Minuten später noch einen zweiten Menschen erschlagen hat, stellt sich bei ihm sofort wie auf Wunsch die herzloseste und berechnendste Überlegungskraft und Vorsicht ein. Doch gut, gesetzt, daß es so gewesen ist, – gerade darin soll ja die größte Feinheit der Psychologie bestehen, daß man unter solchen Umständen blutdürstig und scharfsichtig wie ein kaukasischer Adler ist, im nächsten Augenblick dagegen blind und schüchtern wie ein gewöhnlicher Maulwurf. Aber wenn ich nun schon einmal so blutdürstig und grausam berechnend bin, daß ich nach dem Totschlage nur zu dem Zweck hinabspringe, um nachzusehen, ob der Zeuge meines Verbrechens tot oder lebendig ist, so fragt sich doch, denke ich, wozu ich mich mit diesem neuen, meinem zweiten Opfer ganze fünf Minuten lang abmühen sollte, wobei ich nur riskiere, mir noch andere Zeugen auf den Hals zu ziehen? Wozu sollte ich dann mit meinem Taschentuch dem Alten das Blut vom Gesichte abwischen, wenn nicht ausdrücklich zu dem einen Zweck, daß dieses Taschentuch später ein schweres Beweisstück gegen mich werden kann? Nein, wenn ich schon einmal so berechnend und grausam bin, sollte es dann nicht besser sein, den niedergeworfenen Diener mit derselben Mörserkeule noch einmal und noch einmal auf den Kopf zu schlagen, ihn endgültig zu erschlagen, um auf diese Weise, indem ich den einzigen Zeugen töte, das Herz von jeder Sorge zu befreien? Und schließlich, ich springe hinab, um zu sehen, ob der gefährliche Zeuge lebendig oder tot ist, und hinterlasse bei der Gelegenheit sofort einen anderen Zeugen, nämlich diese selbe Mörserkeule, die ich in Gegenwart zweier Frauen ergriffen habe, die alle beide jederzeit diesen Gegenstand wiedererkennen und aussagen können, daß ich ihn aus ihrer Küche mitgenommen habe und folglich wohl auch der Mörder sein werde. Und nicht etwa, daß ich sie dort im Garten vergessen oder in der Zerstreutheit aus der Hand habe fallen lassen! Nein, ich habe meine Waffe ausdrücklich fortgeworfen, denn man hat sie etwa fünfzehn Schritt von der Stelle, wo Grigorij hingefallen war, aufgefunden. Jetzt fragt sich doch, weshalb hat der Angeklagte das getan? Und dafür gibt es nur eine Erklärung: nur deshalb, weil es ihm bitter leid tat, einen Menschen erschlagen zu haben, einen alten Diener. Jawohl: deshalb, und nur deshalb hat er im Ärger mit einer Verwünschung die Mörserkeule fortgeschleudert, da sie eben die Waffe war, mit der er den Menschen getötet hatte. Anders kann es überhaupt nicht gewesen sein. Warum hätte er sie sonst mit solcher Wut so weit fortschleudern sollen, und nicht etwa ins Gebüsch, sondern zur Rasenfläche hin, wo sie dann noch auf die sichtbarste Stelle, nämlich auf den Kiesweg, gefallen ist! Wenn er aber Schmerz und Leid darüber empfinden konnte, daß er einen Menschen erschlagen hatte, nun, so empfand er diesen Schmerz und dieses Leid eben nur deshalb, weil er den Vater nicht erschlagen hatte. Hätte er vorher schon den Vater erschlagen, so wäre er nicht aus Mitleid zu dem anderen Verletzten hinabgesprungen – dann hätte er bereits ganz andere Gefühle gehabt, dann wäre es ihm nicht mehr um andere zu tun gewesen und um Mitleid mit ihnen, sondern um ihn selbst, und darum, daß er sich rettete. Und so ist es auch gewesen. Anderenfalls hätte er, wie gesagt, Grigorijs Schädel endgültig eingeschlagen und hätte sich nicht ganze fünf Minuten um ihn gemüht. Mitleid und das Verlangen, ihm zu helfen, konnten nur darum in seinem Herzen zu Wort kommen, weil sein Gewissen noch rein war. Das ist auch Psychologie. Aber wir kommen mit ihr zu einem etwas anderen Ergebnis. Ich habe absichtlich, meine Herren Geschworenen, die Psychologie zu Hilfe genommen, um an diesem Beispiel anschaulich zu beweisen, daß man mit ihr jeden beliebigen Schluß ziehen kann. Es kommt dabei nur darauf an, in wessen Händen sie sich befindet. Ja, die Psychologie kann selbst die ernstesten Männer verleiten, Romane zu dichten, mag es auch ganz unfreiwillig geschehen. Ich betone: ich rede nur von der überflüssigen Psychologie, meine Herren Geschworenen, von dem gewissen Mißbrauch, der mit ihr zuweilen getrieben wird.“

Hier hörte man wieder von ein paar Seiten leises beifälliges Lachen, das natürlich an die Adresse des Staatsanwalts ging. Ich werde nicht die ganze Rede des Verteidigers wiedergeben, sondern nur einige Stellen, die von den Hauptpunkten handelten.

XI. Kein Geld. Keine Beraubung

Es gab in der Rede des Verteidigers einen Punkt, der alle in Erstaunen setzte, nämlich – die vollständige Ableugnung der Tatsache, daß die verhängnisvollen Dreitausend überhaupt existiert hätten, und die Schlußfolgerung daraus, daß mithin die Möglichkeit einer Beraubung überhaupt ausgeschlossen sei.

„Meine Herren Geschworenen,“ hub der Verteidiger wieder an, „im vorliegenden Fall setzt jeden unvoreingenommenen Menschen sofort eine charakteristische Besonderheit in Erstaunen, nämlich: daß der Angeklagte eines Raubmordes beschuldigt wird, wir aber zu gleicher Zeit vor der vollständigen Unmöglichkeit stehen, beweisen zu können, was nun eigentlich geraubt worden ist. Geld, sagt man, sei geraubt, dreitausend Rubel – aber haben diese denn je in Wirklichkeit existiert? Das weiß niemand. Überlegen Sie sich: erstens, woher wissen wir, daß es dreitausend waren, und wer hat sie gesehen? Sie wirklich gesehen und darauf hingewiesen, daß sie in einem Kuvert mit einer Aufschrift lagen, hat nur der Diener Ssmerdjäkoff. Und nur er allein hat schon vor der Katastrophe dem Angeklagten, sowie dessen Bruder Iwan Fedorowitsch, davon Mitteilung gemacht. Auch Fräulein Sswetlowa war davon unterrichtet. Indessen haben diese drei Personen das Geld nicht gesehen, gesehen hat es wiederum nur Ssmerdjäkoff – und da stellt sich doch von selbst die Frage: wenn es wahr ist, daß diese Dreitausend existiert haben und Ssmerdjäkoff sie gesehen hat, wann hat er sie dann zum letztenmal gesehen? Wie, wenn der alte Herr sie von dort – sie sollen ja unter dem Kopfkissen gelegen haben – fortgenommen und sie wieder in die Schatulle zurückgelegt hat, ohne es ihm zu sagen? Beachten Sie wohl, nach den Worten Ssmerdjäkoffs lag das Geld im Bett, sogar unter dem Federbett; der Angeklagte hätte es also unter dem Federbett hervorziehen müssen. Indessen war das Bett ganz unberührt, was ausdrücklich im Protokoll bemerkt worden ist. Wie konnte es nun wohl möglich sein, daß der Angeklagte das Bett gar nicht durchwühlt und dazu noch mit seinen blutigen Händen die frische, feine Bettwäsche, die eigens zu diesem Abend aufgedeckt worden war, nicht beschmutzt haben soll? Darauf sagt man uns: aber das Kuvert lag doch auf dem Fußboden! Gerade von diesem Kuvert lohnt es sich, etwas mehr zu reden. Vorhin bin ich nicht wenig erstaunt gewesen: als der verehrte Ankläger von diesem Kuvert sprach, erklärte er plötzlich selbst – beachten Sie dies wohl, meine Herren – erklärte er selbst in seiner Rede an der Stelle, wo er darauf hinwies, daß es eine Abgeschmacktheit sei, Ssmerdjäkoff des Mordes auch nur zu verdächtigen: ‚Wenn dieses Kuvert nicht dagewesen, nicht als Beweisstück liegen geblieben wäre, wenn der Mörder es mitgenommen hätte, so hätte niemand in der ganzen Welt je erfahren, daß ein solches Geldpaket existiert hat, und daß das Geld von dem Angeklagten gestohlen worden ist.‘ Also nur dieses zerrissene Stück Papier mit der Aufschrift hat nach dem Bekenntnis des Anklägers selbst die Beschuldigung des Angeklagten, einen Raubmord verübt zu haben, veranlaßt, ‚denn sonst hätte niemand gewußt, daß ein Diebstahl stattgefunden, und daß dieses Geld wirklich existiert hat.‘ Genügt es denn wirklich, dieses Stück Papier auf dem Fußboden, ist das denn wirklich ein Beweis, daß in ihm Geld gelegen, und daß dieses Geld wiederum gestohlen worden ist? ‚Aber Ssmerdjäkoff hat doch in diesem Kuvert das Geld gesehen,‘ wird uns gesagt. Wann aber, wann hat er es zum letztenmal gesehen, das ist es, was ich frage? Ich habe mit Ssmerdjäkoff darüber gesprochen, und er hat mir gesagt, daß er es zwei Tage vor der Katastrophe noch gesehen habe. Warum aber kann ich zum Beispiel nicht annehmen, daß dem alten Fedor Pawlowitsch eingefallen ist, als er ganz allein in seinem Hause eingeschlossen war, in ungeduldiger, erregter Erwartung seiner Geliebten – daß ihm da plötzlich eingefallen ist, vielleicht auch um sich die Zeit zu vertreiben, das Paket zu öffnen und das Geld herauszunehmen? ‚Ach, zum Teufel mit dem albernen Kuvert und seiner Aufschrift,‘ hat er vielleicht bei sich gesagt, ‚so wird sie mir ja überhaupt nicht glauben, daß wirklich Geld darin ist, wenn ich ihr aber dreißig Regenbogen in der Hand zeige, das wird stärker ziehen, da wird ihr der Mund wässern.‘ – Und er zerreißt die Schnur, nimmt das Geld heraus und wirft das Kuvert, wie es dem Hausherrn und Besitzer des Geldpakets niemand verbieten kann, einfach auf den Fußboden, unbekümmert um jedes Beweisstück. Meine Herren Geschworenen, was ist wohl möglicher als eine solche Auslegung des Tatbestandes? Warum sollte das unmöglich sein? Wenn sich also nur irgend etwas Ähnliches annehmen läßt, so fällt die Beschuldigung des Diebstahls ganz von selbst weg: wenn kein Geld existiert hat, so hat auch kein Raub stattgefunden. Wenn das Kuvert auf dem Fußboden ein Beweis dafür sein soll, daß das Geld sich in ihm befunden hat, warum kann ich dann nicht das Gegenteil behaupten, nämlich, daß das Kuvert deshalb auf dem Fußboden lag, weil sich in ihm kein Geld mehr befand, weil dasselbe vom Besitzer schon früher herausgenommen worden war? ‚Ja, wo aber war in dem Falle das Geld geblieben, wenn Fedor Pawlowitsch es aus dem Paket genommen haben soll – bei der Haussuchung hat man keines gefunden!‘ Zunächst hat man in seiner Schatulle einen Teil des Geldes gefunden, und dann hätte er ja schon am Morgen oder am Tage vorher über dasselbe verfügen, es auswechseln, fortschicken oder überhaupt verausgaben können und schließlich durchaus nicht für nötig befunden haben, seine Gedanken, Pläne und Handlungen Ssmerdjäkoff sofort mitzuteilen. Wenn aber schon eine Möglichkeit zu einer solchen Annahme vorhanden ist – wie kann man dann noch so hartnäckig und bestimmt den Angeklagten beschuldigen, daß der Mord von ihm um des Raubes willen ausgeführt worden sei, und daß die Beraubung wirklich stattgefunden habe? Auf diese Weise betreten wir tatsächlich das Gebiet des Romanes. Wenn man behauptet, daß die und die Sache geraubt worden ist, so muß man auch unfehlbar beweisen können, daß diese Sache wirklich existiert hat. Hier aber hat sie nicht einmal jemand gesehen. Unlängst ist in Petersburg ein junger Mensch von achtzehn Jahren, ein halber Knabe, ein kleiner Hausierer, mitten am hellen Tage mit einem Beil bewaffnet in eine Wechselbude eingedrungen und hat mit unglaublicher, in solchen Fällen allerdings typischer Dreistigkeit den Besitzer der Wechselbude erschlagen und tausendfünfhundert Rubel, die in der Kasse lagen, in seine Tasche gesteckt. Innerhalb fünf Stunden war er schon verhaftet. Außer fünfzehn Rubel, die er inzwischen verausgabt hatte, erhielt man die ganzen Tausendfünfhundert wieder. Außerdem gab ein Kommis, der erst nach dem Totschlag in die Wechselbude zurückgekehrt war, der Polizei nicht nur die gestohlene Summe an, sondern noch dazu, aus welchem Gelde, d. h. aus wieviel Regenbogen, wieviel blauen und roten Kreditbilletts, wieviel Goldgeld und so weiter sie bestanden hatte, und richtig fand man bei dem verhafteten Mörder genau das angegebene Geld wieder. Hinzu kam das volle und aufrichtige Geständnis des Mörders, daß er getötet und dieses Geld aus der Kasse herausgenommen habe. Sehen Sie, meine Herren Geschworenen, das nenne ich Beweise! Denn hierbei sehe ich das Geld, halte es gleichsam selbst in der Hand und kann ganz einfach nicht behaupten, daß es kein Geld gegeben habe. Verhält es sich in diesem Falle ebenso? Dabei handelt es sich hier um Leben und Tod, um das Schicksal eines Menschen. ‚Wie,‘ sagt man, ‚er hat doch die ganze Nacht gepraßt, hat mit vollen Händen Geld ausgestreut, er gesteht ja selbst, daß er tausendfünfhundert Rubel gehabt habe – woher kann er sie genommen haben?‘ Aber gerade dadurch, daß nur anderthalbtausend festgestellt werden konnten, die andere Hälfte der Summe aber unauffindbar, unnachweisbar blieb, wird doch bewiesen, daß dieses Geld sich niemals in dem Kuvert befunden haben kann. Nach der Berechnung der Zeit, und zwar nach der genauesten, hat es sich in der Voruntersuchung gezeigt, und es ist sogar bewiesen worden, daß der Angeklagte von den Mägden gleich zum Beamten Perchotin gelaufen ist, sich also nicht vorher noch in seine Wohnung begeben hat, ja, daß er nirgendwohin gegangen und die ganze Zeit mit Menschen zusammengewesen ist, folglich also auch nicht von den Dreitausend die Hälfte irgendwo in der Stadt versteckt haben kann. Das ist auch der Grund, warum der Ankläger auf der Annahme bestand, daß das Geld irgendwo im Dorfe Mokroje in einem Winkel der Herberge versteckt sei. Warum nicht gar in den Kellern des Udolfschen Schlosses, meine Herren! Ist diese Voraussetzung etwa nicht phantastisch, nicht romantisch? Und, beachten Sie wohl, sobald nur diese eine Annahme, daß sie in Mokroje versteckt sein können, unmöglich wird, so – fliegt die ganze Beschuldigung der Beraubung in die Luft, denn wo können diese anderthalb Tausend sonst geblieben sein? Durch welches Wunder können sie verschwunden sein, wenn es unantastbar feststeht, daß der Angeklagte nirgendwohin gegangen ist? Und mit solchen Märchen sind wir bereit, ein Menschenleben zu vernichten! Nun sagt man: ‚Immerhin kann er nicht beweisen, woher er die anderthalb Tausend, die er in der Hand gehabt, genommen hat; außerdem haben alle gewußt, daß er vor dieser Nacht kein Geld besessen hat.‘ Ich frage dagegen: wer hat das gewußt? Der Angeklagte hat doch klar und bestimmt ausgesagt, woher er das Geld genommen hat, und wenn Sie wollen, meine Herren Geschworenen, wenn Sie wollen – so kann es nichts Wahrscheinlicheres geben als diese Aussage, und außerdem nichts, was mit dem Charakter und der Seele des Angeklagten besser übereinstimmte. Der Anklage gefällt aber ihr eigener Roman gar zu sehr: ein willensschwacher Mensch, er entschließt sich, dreitausend Rubel, die ihm so beschämend von der Braut angeboten werden, anzunehmen, und natürlich ist ausgeschlossen, daß er die Hälfte davon in ein Säckchen eingenäht hat, im Gegenteil, selbst wenn er sie eingenäht hätte, so hätte er doch alle zwei Tage etwas davon herausgenommen und auch die ganze andere Hälfte auf diese Weise in einem Monat verlebt! Erinnern Sie sich bitte, diese Behauptung wurde in einem Tone aufgestellt, der jeden Widerspruch ausschloß. Wie aber, wenn sich das gar nicht so zugetragen hat, wie aber, wenn man in diesem Roman aus Dmitrij Karamasoff eine ganz andere Person gemacht hat? Darauf wird man vielleicht antworten: ‚Es sind doch Zeugen vorhanden, die gesehen haben, daß er im Dorfe Mokroje die ganzen Dreitausend, die er von Fräulein Werchoffzeff genommen, verschleudert hat, noch einen Monat vor der Katastrophe, auf einmal, wie eine einzige Kopeke, folglich kann er also nichts zurückbehalten haben.‘ Aber wer sind denn diese Zeugen? Was man diesen Zeugen aufs Wort alles glauben kann, haben wir ja schon beim Verhör gesehen! Außerdem scheint ein Stück Brot in der fremden Hand immer größer als in der eigenen. Schließlich hat keiner von den Zeugen das Geld gezählt, sondern nur nach dem Augenmaß geurteilt. Hat doch der Zeuge Maximoff ausgesagt, daß in den Händen des Angeklagten sich zwanzigtausend Rubel befunden hätten. Sehen Sie, meine Herren Geschworenen, wie die Psychologie ihre zwei Enden hat, und gestatten Sie mir daher gütigst, sie auch beim anderen Ende anzufassen: es ist zum mindesten interessant zu konstatieren, was dabei herauskommt.

Also ... Einen Monat vor der Katastrophe wurden dem Angeklagten von Fräulein Werchoffzeff zur Absendung durch die Post dreitausend Rubel anvertraut. Es fragt sich aber, ob ihm dieselben wirklich in so schmachvoller und erniedrigender Weise übergeben worden sind, wie das vorhin dargestellt wurde? Bei der ersten Aussage des Fräulein Werchoffzeff über diesen Gegenstand schien es durchaus nicht so, durchaus nicht so; in der zweiten Aussage hörten wir nur den Aufschrei der Rache und Wut und eines lange unterdrückten Hasses. Doch allein schon, daß die Zeugin das erstemal unrichtig ausgesagt hat, gibt uns die Berechtigung anzunehmen, daß die zweite Aussage gleichfalls unrichtig ist. Der Ankläger ‚will nicht, wagt es nicht‘ – das sind seine eigenen Worte – an diesen Roman zu rühren. Schön! Auch ich will nicht daran rühren, aber ich erlaube mir zu bemerken, daß, wenn die reine und sittlich hochstehende Persönlichkeit, die das sehr geehrte Fräulein Werchoffzeff unstreitig ist – wenn eine solche Persönlichkeit, sage ich, sich erlaubt, plötzlich vor Gericht ihre erste Aussage zu widerrufen, und zwar mit der Absicht, den Angeklagten zu vernichten, so ist doch klar, daß diese Aussage nicht kaltblütig und leidenschaftslos gemacht worden ist. Wird man uns nun wirklich das Recht nehmen, daraus zu folgern, daß eine rachedürstige Frau vieles übertreiben kann? Daß sie gerade die Schande und den Schimpf vergrößert hat, die mit dem Geldangebot verbunden gewesen ist? Im Gegenteil, ich bin überzeugt, das Geld war so angeboten worden, daß er es annehmen konnte, besonders da unser Angeklagter ein leichtsinniger Mensch ist. Er rechnete dabei natürlich auf das Geld, das er noch von seinem Vater zu erhalten hatte, auf die Dreitausend, die jener ihm schuldete. Das war leichtsinnig, gewiß, aber gerade infolge dieses Leichtsinns war er fest überzeugt, daß der Vater die Dreitausend ihm geben werde und müsse, daß er, wenn er sie erhalten habe, das von Fräulein Werchoffzeff ihm anvertraute Geld immer noch ersetzen und nach Moskau abschicken könne. Aber der Ankläger will es unter keiner Bedingung zulassen, daß er am selben Tage noch vom erhaltenen Geld die Hälfte habe in ein Säckchen einnähen können: ‚Ein solcher Charakter kann so etwas nicht tun.‘ Und doch hat er selbst ausgerufen, daß Karamasoff eine breit angelegte Natur sei, hat selbst ausgerufen, daß Karamasoff sich in zwei entgegengesetzte Abgründe zu gleicher Zeit versenken könne! Karamasoff ist ja doch eine Natur mit zwei Seiten, mit zwei Abgründen, so daß er selbst bei der grenzenlosesten Schwelgerei innehalten kann, weil ihn plötzlich die andere Seite, der andere Abgrund lockt. Die andere Seite aber war die Liebe – diese neue, wie Pulver aufgeflammte Liebe! Zu dieser Liebe jedoch hatte er Geld nötig, oh! viel mehr, als er nötig gehabt hätte, um mit seiner Geliebten ein Fest zu feiern! Denn sagte sie ihm: ‚Ich bin dein, ich will nicht zu Fedor Pawlowitsch,‘ so hätte er sie genommen und fortgebracht – dazu aber hatte er Geld nötig! Das war wichtiger, als sich amüsieren! Und Karamasoff soll das nicht verstanden haben? Gerade diese Sorge machte ihn ja fast krank! Was ist nun verständlicher, als daß er die Hälfte des Geldes auf alle Fälle oder vielmehr für diesen einen Fall aufbewahrte? Inzwischen aber vergeht die Zeit, und Fedor Pawlowitsch gibt ihm die Dreitausend nicht heraus, im Gegenteil, der Angeklagte erfährt sogar, daß gerade mit diesem Gelde seine Geliebte angelockt werden soll. ‚Wenn Fedor Pawlowitsch das Geld nicht auszahlt,‘ denkt er, ‚so werde ich vor Katerina Iwanowna als Dieb dastehen.‘ Und da kommt ihm denn der Gedanke, diese Anderthalbtausend, die er auf der Brust trägt, Fräulein Werchoffzeff abzugeben und ihr zu sagen: ‚Ich bin ein Schuft, aber kein Dieb!‘ Folglich hatte er einen doppelten Grund, dieses Geld wie seinen Augapfel aufzubewahren, und nicht etwa jeden Tag das Säckchen aufzutrennen und einen Hundertrubelschein nach dem anderen herauszunehmen und zu verschleudern. Warum sprechen Sie dem Angeklagten das Gefühl der Ehre ab? Nein, Ehrgefühl hat er, wenn auch oft kein richtiges, nehmen wir sogar an, ein etwas absonderliches, aber er hat trotzdem eines bis zur Leidenschaft – das hat er bewiesen! Und, siehe da, die Sache wird kompliziert, die Qualen der Eifersucht erreichen den höchsten Grad, und diese beiden Fragen werden immer quälender und quälender in dem erhitzten Gehirn des Angeklagten: ‚Gebe ich es Katerina Iwanowna zurück, womit bringe ich dann Gruschenka fort?‘ Wenn er diesen ganzen Monat so wütete, trank und sich aus dem einen Gasthaus ins andere schleppte, so tat er dies doch nur, weil er sonst nicht die Kraft gehabt hätte, diese Qualen zu ertragen. Diese Fragen spitzten sich bei ihm mit der Zeit dermaßen zu, daß sie ihn schließlich fast zur Verzweiflung brachten. Er schickte, glaube ich, seinen jüngsten Bruder zum Vater, um jenen noch zum letztenmal um die Dreitausend zu bitten, doch konnte er die Antwort nicht abwarten, er geriet außer sich, stürzte selbst hin und verprügelte den Alten in Gegenwart von Zeugen. Nach diesem Vorfall, versteht sich, kann er nicht mehr darauf rechnen, daß der Vater sie ihm geben werde. Am Abend desselben Tages schlägt er sich auf die Brust, auf die Stelle, wo das Geldsäckchen sich befindet, und schwört dem Bruder, daß er noch eine Möglichkeit habe, nicht zum Schurken zu werden, doch fühle er schon voraus, daß er ein Schuft bleiben werde, daß er die Möglichkeit, sich zu rehabilitieren, nicht benutzen werde, weil seine Charakterstärke nicht dazu ausreicht. Warum aber, warum glaubt der Ankläger nicht der Aussage Alexei Karamasoffs, die so rein, so aufrichtig, so ehrlich und unbeabsichtigt gemacht worden ist? Warum will er mich glauben machen, daß das Geld in irgendeinem Kellerwinkel des Udolfschen Schlosses sich befinde? Am selben Abend, nach dem Gespräch mit dem Bruder, schreibt der Angeklagte den verhängnisvollen Brief, und dieser Brief ist das hauptsächlichste, soll das großartigste Beweisstück dafür sein, daß der Angeklagte einen Raubmord verübt habe. ‚Ich werde alle Leute bitten, und wenn sie mir das Geld nicht geben, so erschlage ich den Vater und nehme unter dem Federbett das Paket mit dem rosa Bande, wenn nur Iwan fortführe‘ – oder so ungefähr –: das sei das regelrechte Programm eines Raubmörders, und wie sollte es das denn nicht sein? ‚Es hat sich alles so zugetragen, wie im Briefe geschrieben steht!‘ ruft der Ankläger aus. Zunächst ist der Brief in der Trunkenheit geschrieben worden, und in großer Gereiztheit; zweitens, das Geldpaket erwähnt er nur auf die Mitteilungen Ssmerdjäkoffs hin; er selbst hat es nicht gesehen; und drittens, ist der Brief geschrieben worden, nur geschrieben, ob der Mord sich aber auch so zugetragen hat – womit will man das beweisen? Hat der Angeklagte das Geld unter dem Kissen gefunden, hat er es an sich genommen, hat es dieses Geld überhaupt gegeben? Ja, und lief denn der Angeklagte wegen des Geldes zu dem Hause seines Vaters, denken Sie doch daran, vergessen Sie doch dieses eine nicht! Er ist doch Hals über Kopf hingelaufen, aber nicht, um zu rauben, sondern um zu erfahren, wo sie ist, dieses Weib, das ihn zugrunde gerichtet hat! Also ist er nicht nach dem Programme, nicht nach dem Wortlaute seines Briefes hingelaufen, nicht um zu rauben, aus Berechnung zu rauben, sondern plötzlich, unvorhergesehen, in eifersüchtigem Zorn ist er hingelaufen! ‚Ja,‘ sagt man, ‚er ist doch hingelaufen, hat totgeschlagen und wird auch das Geld genommen haben.‘ Aber, frage ich, hat er denn überhaupt erschlagen? Die Beschuldigung, daß er den Vater beraubt habe, weise ich mit Unwillen zurück: Man kann niemanden des Raubes beschuldigen, wenn man nicht ganz genau auf das Geraubte hinweisen kann, das ist ein Axiom! Hat er aber auch wirklich getötet, ohne zu rauben getötet? Ist das nachweisbar? Oder ist auch das eine Dichtung?“

XII. Und kein Mord

„Meine Herren Geschworenen, es handelt sich um ein Menschenleben, da müssen wir vorsichtiger sein. Wie wir gehört haben, hat der Ankläger selbst zugegeben, daß er bis auf den heutigen Tag, bis zur heutigen Gerichtsverhandlung, nicht gewagt habe, den Angeklagten eines vollständig bewußten und beabsichtigten Mordes zu beschuldigen, bis vorhin dieser verhängnisvolle ‚trunkene‘ Brief dem Gericht übergeben wurde! ‚Es ist geschehen, wie es dort geschrieben steht,‘ sagt die Anklage. Ich aber wiederhole noch einmal: Er ist zu ihr gelaufen, nur um zu erfahren, wo sie ist. Das ist doch eine unwiderlegbare Tatsache. Hätte er sie zu Hause gefunden, so wäre er bei ihr geblieben und hätte das im Brief Angedrohte nicht gehalten. Er ist ganz plötzlich und unvorbedachterweise hingelaufen und seines ‚trunkenen‘ Briefes hat er sich in dem Augenblick überhaupt nicht mehr erinnert. ‚Er ergriff aber die Mörserkeule,‘ wird die Anklage hier einwenden. Erinnern Sie sich doch nur, meine Herren, was für eine Psychologie einzig und allein aus dieser einen Mörserkeule entwickelt worden ist, warum er diese Mörserkeule als Waffe angesehen, als Waffe ergriffen haben soll usw. usw. Hierbei ging mir nun der allergewöhnlichste Gedanke durch den Kopf: Wie, wenn diese Mörserkeule nicht auf dem Küchentisch gelegen hätte, von wo der Angeklagte sie ergriffen hat, sondern wenn sie im Schrank gewesen wäre, – so wäre sie doch dem Angeklagten nicht in die Augen gefallen, und er wäre mit leeren Händen, ohne Waffe, davongelaufen und hätte dann überhaupt niemanden erschlagen können. Wie kann denn die Mörserkeule als Beweis dafür genügen, daß er sich vorsätzlich bewaffnet und vorsätzlich ermordet habe? Er hat in den Gasthäusern herumgeschrien, er werde den Vater erschlagen; zwei Tage vorher aber, als er diesen trunkenen Brief geschrieben, ist er ruhig gewesen und hat im Gasthause nur einen Kommis um seinen Platz gebracht, ‚denn ohne Streit konnte Karamasoff doch nicht auskommen‘. Darauf jedoch antworte ich, daß, wenn er sich schon einen Mord ausgedacht, wenn er sogar schon den ganzen Mordplan entworfen hätte, so würde er sich nicht mehr mit dem Kommis gestritten haben, ja, vielleicht wäre er dann überhaupt nicht in das Gasthaus gegangen, denn ein Mensch, der sich mit solchen Dingen beschäftigt, sucht Stille, Heimlichkeit, der möchte unsichtbar sein, damit man nichts von ihm sieht noch hört, ihn womöglich ganz und gar vergißt, und zwar nicht etwa aus Berechnung, sondern aus Instinkt. Meine Herren Geschworenen, die Psychologie hat zwei Enden, und auch wir können Psychologie treiben. Was alle diese trunkenen Schreie im Laufe des ganzen Monats anbelangt, nun, so schreien Betrunkene und Kinder immer viel, besonders wenn sie sich miteinander streiten oder zanken: ‚Ich werde dich erschlagen!‘ sagen sie schon beim kleinsten Ärger, aber gerade sie tun es hinterher nicht. Und selbst dieser verhängnisvolle Brief, – ist er denn nicht auch der Schrei eines Gereizten, der das Gasthaus in betrunkenem Zustande verläßt? Ist das nicht gleichfalls wie: ‚Ich werde euch alle totschlagen, alle ohne Ausnahme!‘ Warum sollte dem nicht so sein? Warum soll dieser verhängnisvolle Brief, warum soll er, im Gegenteil, nicht geradezu – lächerlich sein? Darum, weil man den Vater erschlagen vorgefunden hat, weil ein Zeuge den Angeklagten im Garten, bewaffnet und fortlaufend, gesehen hat und selbst von ihm niedergestreckt worden ist. Darum hat sich alles nach dem schwarz auf weiß Geschriebenen buchstäblich erfüllt, und darum ist der Brief nicht bloß lächerlich, sondern verhängnisvoll! Gott sei Dank, jetzt sind wir beim I-punkte angelangt: ‚Er ist im Garten gewesen, folglich ist er der Mörder.‘ Mit diesen beiden Sätzen: ‚er ist im Garten gewesen‘ – ‚folglich ist er der Mörder‘, scheint mir alles erschöpft zu sein, die ganze Anklage. Aber wie nun, wenn er ihn nicht erschlagen hat, obgleich er dagewesen ist? Oh, ich gebe ja zu, daß die Verkettung der Tatsachen, das Zusammentreffen aller verdächtigen Aussagen von einer gewissen Bedeutsamkeit sein kann. Betrachten Sie jedoch die Tatsachen einzeln, ohne sich von ihrer Verkettung beeinflussen zu lassen: warum, zum Beispiel, will die Anklage die Aussage des Angeklagten, daß er vom Fenster des Vaters fortgelaufen sei, unter keiner Bedingung auch nur als wahrscheinlich zulassen? Denken Sie an die Sarkasmen, die der Ankläger hier in bezug auf die Ehrerbietung und die ‚frommen‘ Gefühle gemacht hat, die sich plötzlich des Mörders bemächtigt haben sollen. Wie aber, wenn in der Tat sich etwas Ähnliches zugetragen hat: und wenn ihn auch keine Ehrerbietung veranlaßt hat, fortzugehen, so kann es doch ein gewisses heiliges Gefühl gewesen sein ...? ‚Meine Mutter muß in diesem Augenblick für mich gebetet haben,‘ sagt der Angeklagte, und behauptet, daß er fortgelaufen sei, sobald er sich überzeugt habe, daß die Sswetlowa nicht beim Vater war. ‚Er konnte sich aber doch nicht durch das Fenster überzeugen,‘ entgegnet uns die Anklage. Warum konnte er denn das nicht? Das Fenster wurde doch auf das vom Angeklagten gegebene Zeichen geöffnet. Bei der Gelegenheit kann Fedor Pawlowitsch ein Wort entschlüpft sein, ein Ausruf hat vielleicht genügt – und das hat den Angeklagten vielleicht sofort davon überzeugt, daß die Sswetlowa nicht bei ihm war. Warum muß man durchaus voraussetzen, daß eine Sache so gewesen sei, wie wir sie uns vorstellen, oder richtiger, wie wir sie uns unbedingt vorstellen wollen? In der Wirklichkeit können tausend Dinge vorübergehend auftauchen, die selbst der feinsten Beobachtung eines Romanschriftstellers entgehen würden. ‚Ja, aber Grigorij hat die Tür offen gesehen, folglich muß der Angeklagte im Hause gewesen sein, und – folglich hat er ihn erschlagen.‘ Von dieser Tür, meine Herren Geschworenen ... Sehen Sie, diese offenstehende Tür hat nur eine Person gesehen, die sich indessen zu der Zeit selbst in einem Zustande befunden hat, der ... nun – möge auch die Tür offen gestanden haben, möge der Angeklagte sie geöffnet und aus dem Gefühl der Selbsterhaltung gelogen haben, ‚was ja so verständlich in seiner Lage wäre,‘ möge er, gut, möge er ins Haus eingedrungen sein – warum muß er ihn dann auch erschlagen haben? Er kann durch die Zimmer gelaufen sein, den Vater sogar gestoßen, geschlagen haben, doch deswegen kann er noch immer, nachdem er sich überzeugt hatte, daß die Sswetlowa nicht bei ihm war, ohne zu erschlagen, wieder fortgelaufen sein, froh darüber, daß sie nicht da war und er den Vater nicht zu erschlagen brauchte. Darum ist er vielleicht einige Minuten später vom Zaun zum alten Grigorij, den er im Jähzorn beschädigt hatte, hinabgesprungen – eben weil er imstande war, ein reines Gefühl, ein Gefühl des Mitleids und des Bedauerns zu empfinden. Er, der soeben der Versuchung, den Vater zu erschlagen, entgangen war, und der nun in seinem reinen Herzen Freude darüber empfand, daß er den Vater nicht getötet hatte! Schön bis zum Entsetzen beschreibt uns der Ankläger den schrecklichen Zustand des Angeklagten im Dorfe Mokroje, als die Liebe sich ihm plötzlich zuwandte und ihn zu neuem Leben aufrief, und als es ihm nun zu lieben unmöglich war, weil vor seinem Bewußtsein die blutige Leiche des Vaters lag und diese Leiche auch schon das Gericht hinter ihm herschickte. Nun hat aber der Ankläger die Möglichkeit einer solchen Liebesleidenschaft in diesem Augenblick immerhin zugelassen und sie nach seiner Psychologie folgendermaßen erklärt: ‚Ein trunkener Zustand war es, noch muß der Verbrecher durch zwei Straßen fahren, bis zum Richtplatze ist noch weit‘ usw. usw. Haben Sie da vielleicht nicht eine andere Person geschaffen, Herr Ankläger? Das möchte ich Sie denn doch fragen. Sollte der Angeklagte wirklich so roh und herzlos sein, daß er in diesem Augenblick an Liebe und Winkelzüge vor Gericht denken konnte, wenn auf seinem Gewissen das Blut seines Vaters lag? Nein, nein und abermals nein! Anderenfalls hätte er, sobald er sich gesagt, daß sie ihn liebte, ‚ihn zu sich heranzog, ihm ein neues Glück verhieß,‘ – oh, ich schwöre es, dann hätte er ein zweifaches, dreifaches Bedürfnis empfunden, sich zu töten, und er hätte sich auch getötet, wenn, wie gesagt, die Leiche des Vaters vor seinem Bewußtsein gelegen hätte! O nein, dann hätte er nicht vergessen, wo seine Pistolen lagen! Ich kenne den Angeklagten: die rohe Herzlosigkeit, die ihm vom Ankläger zugesprochen wird, stimmt nicht mit seinem Charakter überein. Er hätte sich getötet, das ist sicher; er hat sich aber nicht getötet, weil ‚die Mutter für ihn gebetet hatte‘ und sein Herz unschuldig am Blute seines Vaters war. Er quälte sich in dieser Nacht in Mokroje nur um den verwundeten Grigorij und betete zu Gott, daß der Alte wieder zu sich kommen möge, daß der Schlag nicht tödlich sein möge! Warum soll man nicht diese Auslegung der Ereignisse als wahr annehmen? Welch einen sicheren Beweis haben wir dafür, daß der Angeklagte uns belügt? Aber da ist ja die Leiche des Vaters, und man wird uns sofort wieder auf sie hinweisen. Gut, er ist hinausgelaufen, ohne ihn zu erschlagen, wer aber hat dann den Alten erschlagen?

Ich wiederhole es, die ganze Logik der Anklage besteht nur in dieser Frage: wer hat erschlagen, wenn nicht er? Man sagt, daß man niemanden an seine Stelle setzen könne. Meine Herren Geschworenen, verhält es sich wirklich so? Kann man denn wirklich niemand statt seiner beschuldigen? Wir haben gehört, wie der Ankläger alle Personen, die sich in dieser Nacht im Hause befunden haben, an den Fingern aufgezählt hat. Im ganzen waren es fünf Menschen. Ich gebe vollkommen zu, daß drei von ihnen außerhalb jedes Verdachtes stehen: der Erschlagene selbst, der alte Grigorij und seine Frau. Es bleiben also nur noch der Angeklagte und Ssmerdjäkoff übrig. Und siehe da, der Ankläger behauptet mit Pathos, daß der Angeklagte nur deshalb auf Ssmerdjäkoff hinweise, weil er doch auf niemand anderen mehr hinweisen könne, daß aber, wenn noch irgendeine sechste Person oder nur ein Schatten von einer sechsten Person da wäre, der Angeklagte sofort aufgeben würde, Ssmerdjäkoff zu beschuldigen, daß er sich sogar schämen würde, einen so lächerlichen Verdacht auszusprechen, und gegen den Sechsten aussagen würde. Meine Herren Geschworenen, warum kann ich nicht genau das Entgegengesetzte behaupten? Es stehen zwei Menschen vor uns: der Angeklagte und Ssmerdjäkoff, – warum kann ich nicht sagen, daß Sie meinen Klienten nur darum beschuldigen, weil Sie niemand anders zu beschuldigen haben? Und nur darum haben Sie niemanden zu beschuldigen, weil Sie voreingenommen Ssmerdjäkoff von jedem Verdacht ausgeschlossen haben. Ja, es ist wahr, auf Ssmerdjäkoff weisen nur der Angeklagte, seine beiden Brüder und die Sswetlowa hin, sonst niemand. Aber es ist doch noch ein Etwas vorhanden, das auf ihn hinweist! Das ist eine gewisse, wenn auch unklare Gärung, eine Stimmung, eine Frage, die wie ein Verdacht durch die Gesellschaft geht: ein Gerücht verbreitet sich ... es ist da eine allgemeine Erwartung. Schließlich sind da auch noch einige sehr bemerkenswerte Tatsachen, die zeugen könnten, wenn sie auch ein wenig unbestimmt sind, was ich zugeben muß: erstens ist da dieser epileptische Anfall gerade am Tage der Katastrophe, ein Anfall, den der Ankläger so sehr zu verteidigen sich bemüht hat. Dann ist da dieser plötzliche Selbstmord Ssmerdjäkoffs am Vorabend der Gerichtsverhandlung. Und ebenso unerwartet kommt nun, heute vor Gericht, die Aussage des einen Bruders des Angeklagten, der bis dahin an die Schuld des Bruders geglaubt hatte, und der nun plötzlich das Geld bringt und Ssmerdjäkoff als den Mörder angibt. Oh, ich bin vollkommen überzeugt, genau so wie der Gerichtshof und die Staatsanwaltschaft, daß Iwan Karamasoff an einem Nervenfieber erkrankt ist, daß seine Aussage in der Tat nur ein verzweifelter, im Fieber ersonnener Versuch, seinen Bruder zu retten, sein kann, und er bloß die Schuld auf den Erhängten abwälzen wollte. Immerhin ist abermals der Name Ssmerdjäkoff genannt worden, und abermals scheint man etwas Rätselhaftes gehört zu haben. Da ist irgend etwas noch nicht zu Ende gesprochen, meine Herren Geschworenen! Da fehlt noch ein Schluß, und das letzte Wort wird vielleicht noch einmal gesagt werden! Doch lassen wir das jetzt beiseite. Es ist eine Sache, die uns noch bevorsteht. Der Gerichtshof hat nichtsdestoweniger beschlossen, die Verhandlung fortzuführen. Und so will ich denn vorläufig etwas zu der Charakteristik des verstorbenen Ssmerdjäkoff bemerken, die der Ankläger mit solchem Geschick vor uns entrollt hat. Obgleich ich das Talent meines Widersachers aufrichtig bewundert habe, kann ich nicht mit den Grundzügen dieser seiner Charakteristik übereinstimmen. Ich bin bei Ssmerdjäkoff gewesen, ich habe ihn gesehen und mit ihm gesprochen, und ich muß gestehen, er hat auf mich einen ganz anderen Eindruck gemacht. Gesundheitlich war er schwach, das ist wahr, aber was seinen Charakter und sein Herz anbelangt – oh, da war er nicht schwach, nein, in diesen beiden Dingen war der Mensch durchaus nicht so schwach, wie der Ankläger von ihm glaubt! Auch habe ich durchaus keine Schüchternheit an ihm wahrgenommen, jene Schüchternheit, die der Ankläger für so charakteristisch an ihm hält. Treuherzigkeit habe ich an ihm erst recht nicht bemerkt, im Gegenteil, ich fand ihn schrecklich mißtrauisch, was er nur durch Naivität zu verbergen suchte. Seinen Verstand fand ich geradezu hoch entwickelt, während die Anklage ihn im Gegenteil als einen Schwachsinnigen hinstellte. Auf mich hat er einen ganz bestimmten Eindruck gemacht: ich bin mit der Überzeugung fortgegangen, daß er ein durchaus schlechter, maßlos ehrgeiziger, rachsüchtiger, ein boshafter und neidischer Mensch ist. Ich habe einige Erkundigungen über ihn eingezogen, und ich habe folgendes erfahren: Er hat seine Herkunft gehaßt, hat sich ihrer geschämt und hat vor Wut geknirscht bei dem Gedanken, daß er von der ‚Stinkenden‘ abstammte. Gegen den Diener Grigorij und dessen Frau, seine beiden Wohltäter von Kindheit an, hat er sich unehrerbietig betragen. Rußland hat er verflucht und verspottet. Er hat davon geträumt, nach Frankreich zu fahren und einen Franzosen aus sich zu machen. Er hat oft davon gesprochen, daß ihm dazu die Mittel fehlten. Mir scheint, daß er niemanden geliebt hat, außer sich selbst. Jedenfalls hat er sich bis zur Krankhaftigkeit hochgeschätzt. Bildung hat er nur in guten Kleidern, reinen Plätthemden und gewichsten Stiefeln gesehen. Er hat sich – und dafür gibt es Beweise – für den unehelichen Sohn Fedor Pawlowitschs gehalten und hat seine Stellung im Vergleich zu den ehelichen Kindern seines Herrn gehaßt: ‚Ihnen gehört alles, mir aber nichts, sie haben alle Rechte, sind die Erben, ich aber bin nur der Koch.‘ Er hat mir mitgeteilt, daß er mit Fedor Pawlowitsch zusammen das Geld ins Kuvert getan habe. Die Bestimmung dieser Summe – mit dreitausend Rubeln hätte er seine Karriere machen können – war ihm natürlich gleichfalls verhaßt. Dazu hat er noch die dreitausend Rubel in hellen regenbogenfarbenen Kreditbilletten gesehen – danach habe ich ihn ausdrücklich gefragt. Oh, zeigen Sie niemals einem neidischen und eigensüchtigen Menschen viel Geld auf einmal! Er aber hat damals zum erstenmal eine so große Summe in der Hand gehalten. Der Eindruck dieses regenbogenfarbenen Pakets konnte sich in seiner Einbildungskraft widerspiegeln, bis zur höchsten Erregung, wenn auch zunächst ohne Folgen. Der verehrte Ankläger hat mit außergewöhnlicher Feinheit alle pro und contra Annahmen der Möglichkeit, Ssmerdjäkoff des Mordes zu beschuldigen, vor uns skizziert und uns noch besonders gefragt: Wozu sollte er einen Epilepsieanfall simuliert haben? Aber er braucht ihn ja gar nicht simuliert zu haben, der Anfall konnte doch auch ganz von selbst und natürlich gekommen sein. Doch ebenso natürlich kann der Anfall dann auch wieder vorübergegangen und kann der Kranke aufgewacht sein. Nehmen wir an, er hat sich nicht sofort erholt, aber er ist vielleicht zu sich gekommen und aufgewacht, wie das bei den Fallsüchtigen häufig vorkommt. Die Anklage fragt: In welchem Augenblick hat denn Ssmerdjäkoff den Mord verübt? Diesen Augenblick festzustellen, ist außerordentlich leicht. Er ist aus tiefem Schlaf erwacht – denn er schlief doch nur: nach einem Anfalle verfällt der Epileptiker immer in einen tiefen Schlaf – genau in dem Augenblick, als der alte Grigorij den fortlaufenden Angeklagten auf dem Zaune am Fuß packte und über den ganzen Garten hin: ‚Vatermörder!‘ schrie. Dieser ungewöhnliche Schrei durch die Stille und Dunkelheit kann Ssmerdjäkoff sehr wohl aufgeweckt haben, da sein Schlaf zu der Zeit durchaus nicht mehr so fest zu sein brauchte: er hätte schon eine Stunde vorher erwachen können. Daraufhin kann er sehr wohl aus dem Bett aufgestanden und unbewußt, ohne jegliche Absicht, hinausgegangen sein, um zu sehen, was dieser Schrei auf sich hatte. In seinem Kopf ist noch krankhafter Dunst, das Bewußtsein schlummert noch, – da ist er aber schon im Garten: Er tritt an die erleuchteten Fenster heran und erfährt von seinem Herrn, der natürlich über sein Erscheinen sehr erfreut ist, die schreckliche Nachricht. Er überlegt sofort. Von dem erschrockenen Herrn erfährt er alle Einzelheiten. Und plötzlich durchzuckt sein zerstörtes und krankes Gehirn ein Gedanke, – ein schrecklicher, aber verführerischer und unabweisbarer Gedanke: den Herrn zu ermorden, die Dreitausend zu nehmen und später alles auf den jungen Herrn zu wälzen! Wen würde man verdächtigen, wenn nicht den jungen Herrn, denn er war dagewesen, das konnte man beweisen?! Eine schreckliche Gier nach Geld, nach der Beute, konnte ihn, zusammen mit der Vorstellung von der Straflosigkeit, gepackt haben. Oh, diese plötzlichen und unabweisbaren Ausbrüche stellen sich so oft bei einer sich darbietenden Gelegenheit ein – hauptsächlich bei Mördern, die sich noch vor einer Minute nicht bewußt waren, daß sie töten würden! Und nun: Ssmerdjäkoff konnte zum Herrn hineingehen und seinen Plan ausführen, aber womit, mit welcher Waffe? Mit dem ersten besten Stein, den er im Garten ergriffen hatte. Aber wozu, zu welchem Zweck? Nun, mit dreitausend Rubeln kann man doch Karriere machen! Bitte, ich widerspreche mir durchaus nicht: Das Geld kann ja doch existiert haben. Und Ssmerdjäkoff wußte sogar ganz allein, wo es zu finden war, wo es beim Herrn lag. – Aber der Umschlag des Geldes, das zerrissene Kuvert ‚auf dem Fußboden‘? Der Ankläger machte, als er vom Paket sprach, eine außerordentlich feine Bemerkung darüber, daß nur ein ungewohnter Dieb, wie z. B. Karamasoff, das Kuvert auf dem Fußboden hätte liegen lassen können, Ssmerdjäkoff dagegen niemals ein Beweisstück seines Verbrechens liegen gelassen haben würde. Meine Herren Geschworenen, als ich das hörte, fühlte ich plötzlich, daß er mir etwas bereits Bekanntes sagte. Stellen Sie sich vor: Genau dieselbe Bemerkung, diesen Hinweis darauf, daß nur Karamasoff mit dem Paket so hätte verfahren können, habe ich genau vor zwei Tagen von Ssmerdjäkoff selbst gehört, und er hat mich damit sogar in Erstaunen gesetzt: Mir fiel nämlich sofort auf, daß er sich naiv stellte, um mir diesen Gedanken aufzubinden. Ich sollte selbst zu diesem Schluß kommen. Jawohl, er hat sich ordentlich bemüht, mir diesen Gedanken einzugeben. Und jetzt frage ich: Hat er nicht auch dem verehrten Ankläger diesen Gedanken in derselben Weise eingeflüstert? Man wird sagen: Aber die Alte, die Frau Grigorijs? Sie hat doch gehört, wie der Kranke neben ihr die ganze Nacht gestöhnt hat. Es ist möglich, daß sie es gehört hat, aber die Einbildungskraft ist oft sehr stark. Ich kannte eine Dame, die sich bitter beklagte, daß die ganze Nacht ein Hund auf dem Hofe sie durch fortwährendes Bellen gestört und sie daher fast überhaupt nicht geschlafen habe. Dabei hatte das arme Tier, wie sich später herausstellte, im ganzen nur zwei oder dreimal gebellt. Aber das ist ja ganz natürlich! Der Mensch schläft, und plötzlich hört er ein Stöhnen, er erwacht und ärgert sich, daß man ihn gestört hat, schläft aber augenblicklich wieder ein. Nach zwei Stunden hört er wieder ein Stöhnen, wieder wacht er auf, und wieder schläft er ein; schließlich wieder ein Stöhnen, und zwar wiederum nach zwei Stunden, im ganzen also nur dreimal in der Nacht. Am Morgen steht er auf und beklagt sich, daß er in der Nacht ununterbrochen gestört worden sei. So muß es ihm auch durchaus erscheinen! die Zwischenräume von zwei Stunden hat er verschlafen und erinnert sich ihrer nicht, erinnert sich nur der Minuten des Erwachens, und da scheint es ihm denn, er sei die ganze Nacht gestört worden. Aber warum, warum, ruft die Anklage aus, warum hat Ssmerdjäkoff in seinem Schreiben vor dem Tode nicht alles eingestanden? ‚Zu dem einen reichte das Gewissen,‘ haben wir doch noch vor kurzem gehört, ‚zum anderen aber nicht.‘ Aber erlauben Sie: Gewissen – das ist doch schon Reue, und Reue konnte bei diesem Selbstmörder vielleicht überhaupt nicht vorhanden gewesen sein, sondern nur Verzweiflung. Verzweiflung aber und Reue sind zwei ganz verschiedene Dinge. Die Verzweiflung kann boshaft und unstillbar sein, und der Selbstmörder kann in dem Augenblick, als er Hand an sich legte, diejenigen sogar doppelt gehaßt haben, die er sein ganzes Leben lang beneidet hat. Meine Herren Geschworenen, vermeiden Sie es, einen Justizirrtum zu begehen! Warum soll das unwahrscheinlich sein, was ich Ihnen soeben vorgelegt und geschildert habe? Finden Sie einen Fehler in meiner Auslegung, finden Sie, daß sie unmöglich, absurd ist? Wenn nur ein Schatten von Möglichkeit, nur ein Schatten von Wahrheit in meiner Annahme ist – so enthalten Sie sich einer Verurteilung! Und kann denn hier nur von einem Schatten die Rede sein? Ich schwöre bei allem, was mir heilig ist, ich glaube an meine Auslegung, die ich Ihnen soeben auseinandergesetzt habe, an meine Erklärung des Mordes! Doch hauptsächlich, hauptsächlich regt es mich auf, und der Gedanke erbittert mich geradezu, daß aus der ganzen Menge von Tatsachen, die die Anklage gegen den Angeklagten auftürmt, nicht eine einzige Tatsache bewiesen und daher unwiderruflich ist, und daß der Unglückliche nur durch die Verkettung der Tatsachen zugrunde gehen soll. Ja, diese Verkettung der Tatsachen ist schrecklich! Dieses Blut, dieses von den Fingern herabfließende Blut, die blutdurchtränkte Wäsche, die schwarze Nacht, durch die der Schrei ‚Vatermörder!‘ gellt, und der mit verwundetem Schädel am Boden Liegende, darauf diese Unmenge von Hinweisen, Gesten, Ausrufen des Angeklagten – oh, alles das kann stark beeinflussen! Kann das aber auch Ihre Überzeugung beeinflussen, kann das auch Ihre Überzeugung bestechen, meine Herren Geschworenen? Denken Sie daran, daß Ihnen die unumschränkte Macht zu binden und zu lösen gegeben ist. Doch je größer die Gewalt ist, um so schwerer ist ihre Anwendung. Nicht ein Jota werde ich von dem aufgeben, was ich soeben gesagt habe. Doch möge es sein, nehmen wir an, daß ich auf einen Augenblick mit der Anklage übereinstimme: Daß mein unglücklicher Klient seine Hände mit dem Blute des Vaters befleckt hat. Das ist nur eine Annahme, meine Herren. Ich wiederhole es, daß ich auch nicht einen Augenblick an seiner Unschuld zweifle. Aber nehmen wir einmal an, daß der Angeklagte des Vatermordes schuldig ist. So hören Sie bitte meine Rede bis zu Ende, selbst wenn ich sogar diese Annahme zulasse. Mir liegt etwas auf dem Herzen, was ich aussprechen möchte, denn ich fühle auch in Ihren Herzen und Gedanken diesen großen Kampf ... Verzeihen Sie mir dieses Wort, meine Herren Geschworenen, von Ihren Herzen und Gedanken. Doch ich möchte bis zum Ende wahr und aufrichtig bleiben. Meine Herren, seien wir es einmal alle – seien wir wahr und aufrichtig!“

An dieser Stelle wurde der Verteidiger durch ziemlich starken Applaus unterbrochen. In der Tat, seine letzten Worte hatte er in einem so ehrlich klingenden Tone gesprochen. Alle fühlten, daß er wirklich etwas zu sagen hatte, und daß das, was er jetzt sagen würde, vielleicht das allerwichtigste war. Als aber der Vorsitzende den Applaus hörte, klingelte er sofort und drohte mit erhobener Stimme an, daß er den Saal „räumen“ lassen werde, falls Ähnliches noch einmal vorkommen sollte. Alles wurde still, und Fetjukowitsch begann von neuem – diesmal mit einer geradezu beseelten Stimme, die jetzt ganz anders klang als vorhin.

XIII. Der Übertreter des Gebots

„Nicht nur die Verkettung der Tatsachen vernichtet meinen Klienten,“ hub er an, „nein, meine Herren Geschworenen, im Grunde ist es nur eine einzige Unleugbarkeit, die ihm den Hals bricht: das ist – der Leichnam des alten Vaters! Wäre es ein gewöhnlicher Mord, so würden Sie bei der Richtigkeit, Unbewiesenheit und Phantastik der sogenannten Anklagebeweise – wenn man jeden von ihnen einzeln und nicht in der Gesamtheit betrachtet –, so würden Sie, sage ich, die Anklage zurückweisen, oder Sie würden sich mindestens bedenken, das Leben eines Menschen nur auf Grund des Vorurteils, das er leider gar zu sehr verdient hat, zugrunde zu richten! Hier aber handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Mord, sondern um einen Vatermord! Das imponiert! Und zwar in einem solchen Maße, daß selbst die Nichtigkeit und Unbewiesenheit der anklagenden Tatsachen selbst dem Vorurteilslosesten nicht mehr so nichtig und nicht mehr so unbewiesen erscheinen. Wie nun einen solchen Angeklagten rechtfertigen? Wie, wenn er den Mord verübt hat und ungestraft entkommt? – Das ist es, was ein jeder sich in seinem Herzen unwillkürlich, instinktiv fragt. Ja, es ist ein schreckliches Ding, das Blut des Vaters zu vergießen, das Blut desjenigen, der mich gezeugt, geliebt, sein Leben für mich nicht geschont hat, der von meinen ersten Kinderjahren an für mich bei jeder Kinderkrankheit gezittert, sein ganzes Leben lang nur für mein Glück gearbeitet und gelitten, nur von meinen Freuden und Erfolgen gelebt hat! Ja, einen solchen Vater zu erschlagen – das wäre nicht auszudenken! Meine Herren Geschworenen, was ist ein Vater, ein wirklicher Vater, was ist das für ein Wort, was für eine unheimlich große Idee liegt in diesem großen Worte? Wir haben soeben darauf hingewiesen, was ein wahrer Vater ist, und was er sein soll. In dem vorliegenden Falle jedoch, der uns jetzt alle so beschäftigt, und der uns quält und bis ins Herz getroffen hat, in diesem vorliegenden Falle entspricht der Vater, der verstorbene Fedor Pawlowitsch Karamasoff, nicht im geringsten, nicht im allermindesten jenem Begriff von einem Vater, den wir im Herzen tragen. Das ist das Unglück. Ja, in der Tat, gar mancher Vater ist das Unglück seiner Kinder. Betrachten wir dieses Unglück jetzt etwas aus der Nähe, – und wir dürfen doch, meine Herren Geschworenen, im Hinblick auf die Wichtigkeit der bevorstehenden Entscheidung, vor nichts zurückschrecken. Gerade jetzt dürfen wir weniger denn je mit den Händen gewisse Ideen zurückscheuchen, wie Kinder oder ängstliche Frauen, um den treffenden Vergleich des verehrten Anklägers zu gebrauchen. Nun hat mein hochgeachteter Gegner – der schon mein Gegner war, noch bevor ich mein erstes Wort gesprochen hatte – hat mein Gegner mehr als einmal ausgerufen: ‚Nein, ich will die Verteidigung des Angeklagten keinem anderen überlassen –, ich bin der Ankläger, ich will auch der Verteidiger sein!‘ Das hat er, wie gesagt, ein paarmal ausgerufen, indessen hat er aber zu erwähnen vergessen, daß der Angeklagte, wenn er ganze dreiundzwanzig Jahre lang eine solche Dankbarkeit für ein einziges Pfund Nüsse im Herzen bewahrt hat, das ihm der einzige Mensch geschenkt hat, der während seines Aufenthaltes als Kind im Elternhause freundlich zu ihm gewesen ist, daß ein solcher Mensch in diesen dreiundzwanzig Jahren auch nicht hat vergessen können, wie er auf dem Hinterhofe barfüßig umhergelaufen ist, mit bloßen Beinchen und in ‚Höschen an einem Knopf‘, wie dies uns der menschenfreundliche Doktor Herzenstube geschildert hat. Meine Herren Geschworenen, wozu sollen wir noch näher dieses Unglück untersuchen und wiederholen, was doch alle schon wissen! Was hat mein Klient hier vorgefunden, als er nach Haus, zum Vater kam? Und warum, warum nur stellt man meinen Klienten als gefühllosen Egoisten, als Ungeheuer dar? Er ist gewiß zügellos, wild und wüst, und dafür verurteilen wir ihn auch jetzt. Wer aber ist schuld an seinem unglücklichen Leben, wen trifft die Schuld, daß er bei guten Anlagen eine so schlechte Erziehung erhalten hat, dieser kleine verlassene Junge mit dem prächtigen liebebedürftigen Herzen? Hat ihm denn auch nur ein einziger Mensch Vernunft beigebracht, hat ihm denn überhaupt jemand auch nur ein wenig Liebe in seiner freudlosen Kindheit gezeigt? Mein Klient ist nur unter Gottes Obhut aufgewachsen, also mit anderen Worten: wie ein wildes Tier. Vielleicht hat er sich danach gesehnt, seinen Vater nach so langer Zeit wiederzusehen, er hat vielleicht schon tausendmal, wenn er sich seiner Kindheit wie eines Traumes entsann, die widerlichen Erinnerungen verscheucht und sich mit ganzer Seele danach gesehnt, seinen Vater rechtfertigen und umarmen zu können! Und nun, was findet er hier? Mit zynischem Spott, mit Mißtrauen und Betrügereien wegen des strittigen Geldes wird er empfangen. Die Gespräche und die Lebensphilosophie, die er täglich ‚beim Kognak‘ mit anhören muß, verursachen ihm fast Übelkeit. Und alsbald sieht er, wie dieser Vater mit seinem, des Sohnes Gelde, ihm, dem Sohne, die Geliebte abspenstig machen will. Das ist mehr als ekelhaft und grausam, meine Herren Geschworenen. Und dieser selbe alte Vater beklagt sich nun bei allen über die Unehrerbietigkeit des Sohnes, sucht ihn in der ganzen Gesellschaft anzuschwärzen, mit Schmutz zu bewerfen, ihm zu schaden, wo er nur kann, er verleumdet ihn überall, und schließlich kauft er seine Wechsel auf, um ihn, seinen leiblichen Sohn, ins Gefängnis zu bringen! Meine Herren Geschworenen, diese Seelen, diese dem Anscheine nach wilden, heftigen, zügellosen Menschen, wie mein Klient, sind meistenteils sehr zärtlich, nur zeigen sie es nicht. Lachen Sie bitte nicht, lachen Sie nicht über meine Worte! Der verehrte Ankläger hat meinen Klienten vorhin in unbarmherziger Weise zu verspotten gesucht, indem er in ganz besonderer Art andeutete, daß Dmitrij Karamasoff Schiller liebe: alles ‚Schöne und Hehre‘. Ich hätte mich an seiner Stelle darüber nicht lustig gemacht, wenn ich der Ankläger gewesen wäre. Denn diese Herzen, – oh, erlauben Sie mir, daß ich diese Herzen verteidige, die so selten verstanden und so oft ungerecht beurteilt werden! Diese Herzen sehnen sich so oft nach Zärtlichkeit, Schönheit und Gerechtigkeit, sie tun es gleichsam aus Widerspruch zu sich selbst, zu ihrem wüsten Leben, ihrer Wildheit. Sie sehnen sich vielleicht unbewußt danach, aber sie sehnen sich mit ihrer ganzen Leidenschaft. Äußerlich leidenschaftlich und hart, sind sie fähig, bis zur Qual etwas liebzugewinnen, ein Weib zum Beispiel, und das lieben sie dann mit einer geistigen, einer höheren Liebe. Ich bitte Sie wiederum, nicht über mich zu lachen. Ich wiederhole: das pflegt gerade bei diesen Naturen am häufigsten vorzukommen. Nur können sie ihre Leidenschaft, die zuweilen gewiß sehr roh ist, nicht verbergen, und das ist es dann, was allen sofort an ihnen auffällt. Jawohl: das wird sofort bemerkt. Den inneren Menschen aber sieht niemand. Doch ihre Leidenschaften werden schnell gestillt, und dieser anscheinend rohe und grausame Mensch sucht in der Nähe eines edlen und schönen Wesens nur Erneuerung, sucht die Möglichkeit, sich zu bessern, gut zu werden, ehrlich und edel, oder ‚schön und erhaben‘, wie sehr dieses Wort auch verspottet werden mag. Ich habe gesagt, daß ich nicht wage, über den Roman meines Klienten mit Fräulein Werchoffzeff zu sprechen. Ich denke aber, daß mir doch ein halbes Wort über ihn gestattet sein wird. Wir alle haben vorhin gehört – nicht die Aussage, sondern nur das wahnsinnige Geschrei eines Weibes, das sich rächen will. Doch nicht ihr, oh, wahrlich nicht, ihr steht es zu, ihm einen Treubruch vorzuwerfen, denn sie, sie selbst hat ihm die Treue zuerst gebrochen. Hätte sie nur einen Augenblick Zeit gehabt, nachzudenken, so würde sie bestimmt nicht eine solche Aussage gemacht haben. Meine Herren Geschworenen, glauben Sie ihr nicht, nein, mein Klient ist kein ‚Auswurf des Menschengeschlechts‘, kein ‚Ungeheuer‘, wie sie ihn vorhin genannt hat! Der gekreuzigte Menschenfreund hat gesagt: ‚Ich bin der gute Hirt, ein guter Hirt gibt seine Seele hin für seine Schafe, auf daß kein einziges untergehe ...‘ Richten auch wir keine Menschenseele zugrunde! Ich habe soeben gefragt, was das Wort ‚Vater‘ bedeutet, und ich habe gesagt, daß es ein großes Wort, eine uns teure Benennung sei. Doch, meine Herren Geschworenen, mit einem Worte muß man ehrlich umgehen, und ich verlange, daß man jedem Dinge seinen richtigen Namen gibt, nicht aber, daß man Worte, die uns teuer sind, mißbraucht. Und darum sage ich dreist: Ein Vater, wie der erschlagene alte Karamasoff, kann nicht Vater genannt werden, er ist dieses Namens nicht wert! Die Liebe zum Vater ist, wenn sie vom Vater nicht gerechtfertigt wird, eine Albernheit, eine Unmöglichkeit. Liebe kann man nicht aus Nichts schaffen, nur Gott allein vermag aus Nichts etwas zu schaffen. ‚Väter, betrübet nicht eure Kinder‘, schreibt der Apostel aus der Fülle seines liebeglühenden Herzens heraus. Nicht wegen meines Klienten führe ich hier diese heiligen Worte an, um aller Väter willen rufe ich sie uns wieder ins Gedächtnis. Wer hat mir die Macht und das Recht gegeben, den Vätern Liebe zu lehren? Niemand. Aber als Mensch und als Staatsbürger rufe ich die Väter auf – vivos voco! Wir weilen nicht lange hier auf Erden, wir tun viel üble Taten, wir reden viel üble Worte. Darum aber sollten wir alle den geeigneten Augenblick unseres Zusammenseins benutzen, um einander ein gutes Wort zu sagen. So tue denn auch ich: solange ich an diesem Platze stehe, will ich meinen Augenblick benutzen. Nicht umsonst ist uns diese Tribüne durch höchsten Willen geschenkt worden – von ihr aus hört uns ganz Rußland. Nicht nur zu den hier versammelten Vätern rede ich, sondern allen Vätern rufe ich zu: ‚Väter, betrübet nicht eure Kinder!‘ Ja, erfüllen wir zuerst selbst das Gebot Christi – dann erst können wir auch von unseren Kindern die Erfüllung der Gebote verlangen! Andernfalls sind wir nicht die Väter, sondern die Feinde unserer Kinder, und auch sie sind dann nicht unsere Kinder, sondern unsere Feinde, und wir selbst machen sie zu unseren Feinden! ‚Mit welchem Maße du messest, wird dir wiedergemessen werden‘ – das sage nicht ich, das droht uns das Evangelium an: Mit dem Maße sollst du wiedermessen, mit dem dir gemessen wird. Wie soll man nun die Kinder anklagen, wenn sie uns mit demselben Maße wiedermessen, mit dem wir messen? In Finnland kam vor kurzem ein Mädchen, eine Dienstmagd, in den Verdacht, im geheimen ein Kind geboren zu haben. Man fing an, sie zu beobachten, und schließlich fand man auf dem Hausboden, ganz unter dem Dache, in einer Ecke unter Ziegelsteinen ihren Koffer, von dem niemand etwas gewußt hatte. Und in diesem Koffer fand man die kleine Leiche ihres neugeborenen Kindes. Im selben Koffer fand man außerdem noch die Skelette zweier schon früher von ihr geborener und, wie sie selbst eingestanden hat, von ihr im Augenblick der Geburt umgebrachter Kinder. Meine Herren Geschworenen, ist das nun eine Mutter ihrer Kinder? Wohl hat sie sie geboren, aber ist sie ihnen denn eine Mutter gewesen? Wer von uns wird wagen, sie mit dem heiligen Mutternamen zu nennen? Seien wir mutig, meine Herren Geschworenen, seien wir sogar kühn, denn wir sind verpflichtet, es zu sein, besonders in diesem Augenblick, und uns nicht vor gewissen Worten und Ideen zu fürchten, wie die Moskauer Kaufmannsfrauen, die vor ‚Metall‘ und ‚Schwefeläther‘ Angst haben.[31] Nein, beweisen wir, daß auch wir in den letzten zehn Jahren der Entwicklung fortgeschritten sind, und sagen wir gerade heraus: Der Erzeuger ist noch nicht Vater, Vater ist, wer nicht nur erzeugt, sondern den Namen Vater auch verdient hat. Oh, gewiß, es gibt auch noch eine andere Deutung, eine andere Auffassung und Auslegung des Wortes Vater, die verlangt, daß mein Vater auch dann, wenn er ein Ungeheuer ist, wenn er zum Verbrecher an seinem Kinde geworden ist, immer noch mein Vater bleibe, und zwar nur darum, weil er mich erzeugt hat. Doch diese Bedeutung ist sozusagen schon eine mystische, die ich nicht mit dem Verstande begreifen, sondern nur mit dem Glauben annehmen kann, oder richtiger gesagt, auf Treu und Glauben, wie es uns mit vielem anderen ergeht, das wir nicht begreifen können, und an das zu glauben uns lediglich die Religion gebietet. Aber ein solcher Fall mag dann außerhalb des Bereiches des wirklichen Lebens bleiben. Im Bereiche des wirklichen Lebens dagegen, das nicht nur seine besonderen Rechte hat, sondern selbst auch große Pflichten auferlegt, – in diesem Bereiche müssen wir, und sind wir sogar verpflichtet, wenn wir menschlich und Christen sein wollen, nur diejenigen Überzeugungen durchzuführen, die von der Vernunft und der Erfahrung gutgeheißen, die durch den Schmelzofen der Analyse hindurchgegangen sind. Mit einem Wort, wir haben vernünftig zu handeln und nicht unvernünftig, wie etwa im Traum und in der Phantasie, damit wir den Menschen keinen Schaden zufügen, damit wir keinen Menschen unnütz quälen und zugrunde richten. Dann, dann erst wird es eine wirklich christliche Tat sein, nicht nur eine mystische, sondern eine vernünftige und eine bereits wahrhaft menschenfreundliche Tat ...“

Bei diesen Worten erhob sich an vielen Stellen des Saales starker Applaus, aber Fetjukowitsch begann sogleich mit den Armen zu fuchteln, als flehe er darum, ihn nicht zu unterbrechen und ihn ausreden zu lassen. Im Augenblick wurde es still. Der Redner fuhr fort:

„Glauben Sie denn, meine Herren Geschworenen, daß solche Fragen unsere Kinder unberührt lassen können, wenn sie, sagen wir, schon Jünglinge sind, oder, sagen wir, wenn sie schon angefangen haben nachzudenken? Nein, das können sie nicht, und wir können auch keine unmögliche Schonung von ihnen verlangen. Der Anblick eines unwürdigen Vaters, besonders im Vergleich mit anderen, würdigen Vätern seiner Altersgenossen, veranlaßt den Jüngling unwillkürlich zum Nachdenken und gibt ihm unwillkürlich qualvolle Fragen ein. Auf diese Fragen aber wird ihm immer nur die eine Bürokratenantwort zuteil: ‚Er hat dich erzeugt, du bist Blut von seinem Blut, folglich mußt du ihn lieben.‘ Wie soll da der Jüngling nicht ernster darüber nachdenken und sich nicht unwillkürlich fragen: ‚Ja, hat er mich denn geliebt, als er mich zeugte?‘ und er wundert sich selbst immer mehr darüber. ‚Hat er mich denn um meinetwillen erzeugt? Er kannte mich doch gar nicht, er hat ja nicht einmal gewußt, welch eines Geschlechtes ich sein würde, er hat vielleicht überhaupt nicht an mich gedacht, in jenem Augenblick der Leidenschaft, die vielleicht nur vom Weine herrührte, und in dem er mir vielleicht bloß die Neigung zum Trunke vererbte. Das sind seine ganzen Wohltaten an mir ... Warum nun soll ich ihn jetzt mein ganzes Leben lang dafür lieben, daß er mich zwar erzeugt, dann aber, seit dem ersten Tage meines Lebens mich überhaupt nicht geliebt hat?‘ Diese Fragen werden Ihnen vielleicht roh und grausam erscheinen, doch fordern Sie von einem so jungen Geiste nicht Unmögliches, verlangen Sie nicht, daß er sich mäßige und in allem ebenso denke wie seine Lehrer. ‚Jage die Natur zur Tür hinaus, sie fliegt durchs Fenster wieder herein.‘ Und vor allen Dingen, ja, vor allen Dingen fürchten wir uns nicht vor ‚Metall‘ und ‚Schwefeläther‘ und entscheiden wir über die Frage so, wie es Vernunft und Nächstenliebe verlangen, und nicht so, wie mystische Begriffe vorschreiben. Wie aber soll man darüber entscheiden? Sehr einfach: Mag der Sohn vor seinen Vater hintreten und ihn nicht leichtfertig, sondern ernst und bedacht fragen: ‚Vater, sage du mir: Warum soll ich dich lieben? Vater, beweise mir, daß ich dich lieben muß.‘ Und wenn dieser Vater dann imstande und fähig ist, ihm zu antworten und zu beweisen, so wird es eine gute Familie sein, die nicht nur auf mystischem Vorurteil allein beruht, sondern auf vernünftigen, selbstbewußten und streng humanen Grundlagen. Im entgegengesetzten Falle, wenn der Vater es ihm nicht beweisen kann – so ist die Familie aufgelöst, so ist ihr Ende gekommen: Er hört auf, Vater zu sein, und der Sohn erlangt die Freiheit und das Recht, seinen Vater hinfort für einen ihm Fremden und sogar für seinen Feind zu halten. Meine Herren Geschworenen, unsere Tribüne sollte die Schule der Wahrheit und der gesunden Auffassung sein!“

Hier wurde der Redner durch unbändigen, beinahe rasenden Applaus unterbrochen. Selbstverständlich, es applaudierte nicht der ganze Saal, aber immerhin reichlich die Hälfte des ganzen Publikums. Es waren die Väter und Mütter, die Beifall klatschten. Von oben, wo die Damen saßen, hörte man Beifallsrufe, winkte man mit den Taschentüchern. Der Vorsitzende griff nach seiner Glocke und begann aus allen Kräften zu läuten. Das Benehmen des Publikums hatte ihn offenbar sehr empört. Trotzdem wagte er nicht, den Saal räumen zu lassen, wie er noch kurz vorher gedroht hatte: Selbst die ehrwürdigen, hohen Standespersonen, die hinter dem Gerichtshofe auf besonderen Lehnstühlen saßen, die alten Herren mit den Sternen auf den Röcken, selbst die applaudierten und gaben dem Redner ihren Beifall zu erkennen. So begnügte sich denn der Vorsitzende, als der Lärm sich gelegt hatte, mit der strengen Wiederholung derselben Androhung, den Saal „räumen“ zu lassen, und der triumphierende Fetjukowitsch ergriff von neuem das Wort.

„Meine Herren Geschworenen, Sie erinnern sich dieser furchtbaren Nacht, von der heute schon so viel gesprochen worden ist, in der der Sohn über den Zaun geklettert war, der des Vaters Besitztum einschloß, und wie dieser Sohn dann schließlich vor seinen Vater trat und Auge in Auge seinem Erzeuger, seinem Feinde und Beleidiger gegenüberstand. Ich behaupte, und ich bestehe mit ganzem Nachdruck darauf, daß er nicht um des Geldes willen in den Garten gelaufen war. Die Beschuldigung, er habe einen Raubmord verübt, ist vollkommen unsinnig, ist eine Ungereimtheit, wie ich vorhin schon auseinandergesetzt habe. Und auch nicht, um ihn zu erschlagen, ist er bei seinem Vater eingedrungen. Wenn er schon früher diese Absicht gehabt hätte, so würde er sich doch wenigstens mit einer Waffe versehen haben, denn diese kleine Mörserkeule hat er ja doch nur unwillkürlich ergriffen, ohne selbst zu wissen warum und wozu. Nehmen wir jetzt an, daß er das Zeichen an die Tür geklopft hat und ins Haus eingedrungen ist – ich habe ja schon gesagt, daß ich keinen Augenblick an diese Fabel glaube, – aber nehmen wir jetzt einmal an, daß es so gewesen sei! Meine Herren Geschworenen, ich schwöre Ihnen bei allem, was heilig ist: Wäre der Tote nicht sein Vater gewesen, sondern ein Fremder, der ihn gekränkt und beleidigt hat, so wäre er, nachdem er alle Zimmer durchsucht und sich überzeugt hätte, daß das geliebte Weib sich nicht im Hause befand, so wäre er, das sage ich, unverzüglich wieder hinausgelaufen, ohne dem Rivalen etwas anzutun, er hätte ihn vielleicht hart und grob angefahren, doch das wäre dann auch alles gewesen, denn er hätte weiter keine Zeit für ihn gehabt – er mußte doch erfahren, wo sie sich befand! Aber der Vater, der Vater – oh, alles hat nur der Anblick des Vaters getan, seines von Kindheit an verhaßten Feindes, seines Beleidigers, der jetzt – sein ungeheuerlicher Rivale war! Da hat ihn denn der Haß unwillkürlich überwältigt, da war keine Zeit mehr zum Überlegen; alles erhob sich in einem Augenblick! Das war ein Affekt des Wahnsinns oder völliger Sinnlosigkeit, gleichzeitig aber auch ein Affekt der Natur, die für ihre ewigen Gesetze unaufhaltbar und unbewußt Rache nimmt, wie dies die Natur ständig tut. Aber der Mörder hat auch da nicht ermordet – das behaupte ich, das rufe ich dreist aus –, nein, er hat nur in angeekeltem Unwillen mit der Hand einmal ausgeholt, ohne erschlagen zu wollen, ohne zu wissen, daß er erschlagen würde. Hätte er nicht diese verhängnisvolle Mörserkeule in der Hand gehabt, so hätte er den Vater vielleicht nur verprügelt, aber nicht erschlagen. Als er fortlief, wußte er nicht, ob der von ihm niedergestreckte alte Mann wirklich tot war. Ein solcher Todschlag ist kein Mord. Und ein solcher Todschlag ist erst recht kein Vatermord. Nein, den Todschlag eines solchen Vaters kann man nicht Vatermord nennen. Ein solcher Todschlag könnte nur aus Vorurteil Vatermord genannt werden! Und hat nun dieser Todschlag wirklich stattgefunden, ist er denn auch wirklich von dem Angeklagten ausgeführt worden? Das frage ich Sie immer und immer wieder! Das frage ich alle aus der Tiefe meiner Seele unermüdlich, immer wieder! Meine Herren Geschworenen, da werden wir ihn nun verurteilen, und er wird sich dann sagen: ‚Diese Menschen haben nichts für mich getan, nichts für meine Erziehung, meine Bildung, um mich besser zu machen, um mich zum Menschen zu machen. Sie haben mich nicht gespeist und getränkt, im Kerker haben sie den Nackten nicht besucht, und diese selben Menschen haben mich jetzt noch zur Zwangsarbeit verurteilt. Jetzt ist meine Schuld getilgt, jetzt haben wir abgerechnet, ich habe bezahlt, jetzt bin ich weder ihnen noch sonst jemandem etwas schuldig. Sie sind böse – nun, so werde auch ich böse sein. Sie sind grausam – so werde auch ich grausam sein.‘ Sehen Sie, das wird er sich sagen. Und ich schwöre Ihnen, meine Herren Geschworenen: mit Ihrer Schuldigsprechung werden Sie seine Schuld nur erleichtern, denn damit werden Sie seinem Gewissen das Schuldbewußtsein nehmen. Er wird das von ihm vergossene Blut verfluchen, aber nicht bereuen. Und zu gleicher Zeit vernichten Sie den Menschen in ihm, Sie nehmen ihm die Möglichkeit, noch ein Mensch zu werden, denn er würde dann sein Leben lang böse und blind bleiben. Oder wollen Sie ihn lieber schwer, grausam, mit der allerhärtesten Strafe bestrafen, die man sich nur denken kann, um dafür seine Seele aufzurichten und auf ewig zu retten? Wenn Sie das wollen, so erdrücken Sie ihn durch Ihre Barmherzigkeit! Sie werden sehen, Sie werden es hören, wie er zusammenzucken, und wie seine Seele erschrecken wird: ‚Mir diese Güte, mir soviel Liebe! – habe ich denn das verdient?‘ – wird das erste sein, was er ausruft. Oh, ich kenne, ich kenne dieses Herz, dieses stürmische, doch edelmütige Herz, meine Herren Geschworenen. Es wird sich vor Ihrer Tat niederbeugen, es sehnt sich nach einem großen Liebesbeweise, es wird entflammen und auferstehen, um dann nie wieder hinabzusinken. Es gibt Seelen, die in ihrer Begrenztheit die ganze Welt beschuldigen. Doch erdrücken Sie diese Seele mit Ihrer Barmherzigkeit, erweisen Sie ihr nur einmal im Leben Liebe, und sie wird ihre Tat verfluchen, denn es liegen viel, viel gute Keime in ihr. Seine Seele wird sich weiten und wird einsehen, wie barmherzig Gott ist, wie schön und gerecht die Menschen sind. Die Reue und die unermeßliche Schuld, die er von nun an abzutragen haben wird, werden ihn zuerst entsetzen und niederdrücken. Er wird nicht sagen: ‚Wir haben abgerechnet.‘ Er wird sagen: ‚Ich bin vor allen Menschen schuldig und bin der Unwürdigste unter ihnen.‘ Mit Tränen der Reue und brennender, quälender Rührung wird er ausrufen: ‚Die Menschen sind besser als ich, denn sie haben mich nicht verderben, sondern retten wollen.‘ Wie leicht ist es für Sie, diese Barmherzigkeit zu üben, denn bei dem Mangel jeder, auch nur einigermaßen glaubwürdiger Schuldbeweise, wird es Ihnen denn doch zu schwer werden, ihn schuldig zu sprechen. ‚Es ist besser, zehn Schuldige unbestraft zu entlassen, als einen Unschuldigen zu bestrafen‘ – hören Sie sie, meine Herren Geschworenen, hören Sie sie, diese erhabene Stimme aus dem vorigen Jahrhundert unserer ruhmreichen Geschichte? Wie, kommt es denn mir zu, mir geringem Menschen, Sie daran zu erinnern, daß das russische Gericht nicht nur dem Schuldigen eine Sühne auferlegen, sondern daß es den verlorenen Menschen retten will! Mag bei den anderen Völkern nach dem Buchstaben des Strafgesetzes gerichtet werden, wir aber richten nach dem Geist und der Bedeutung des Gesetzes, wir wollen die Rettung und die Wiedergeburt der Gefallenen! Und wenn es so ist, wenn Rußland und sein Gericht wirklich so ist, dann – vorwärts, Rußland! Und lassen wir uns nicht schrecken, oh, ängstigen Sie uns nicht mit rasenden Troiken, vor denen alle Völker voll Abscheu zur Seite treten! Nicht die irrsinnig jagende Troika, sondern der erhabene russische Triumphwagen wird ruhig und majestätisch ans Ziel gelangen. In Ihren Händen liegt das Schicksal meines Klienten, in Ihren Händen liegt auch das Schicksal unserer russischen Wahrheit und Gerechtigkeit. Sie werden sie retten, Sie werden sie verteidigen, Sie werden beweisen, daß wir Männer haben, die sie aufrechterhalten, und daß sie in guten Händen ruht!“

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