Zweites Buch. Die Erschütterung der monarchischen Macht.
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3. Kapitel. Innere Streitigkeiten unter den Nachfolgern des Bolesław Chrobry.
Unter Übergehung des erstgeborenen Sohnes Bezprym hatte Bolesław seinen zweiten Sohn, Mieszko II. (1025 1025 bis 1034 bis 1034), zum Nachfolger eingesetzt, einen tapferen, gebildeten Mann, dem aber der Weitblick und der ränkevolle Sinn des Vaters fehlte. Den Intrigen Bezpryms und des jüngeren Bruders Otto, der Unzufriedenheit der nur gewaltsam geeinten Stämme, der Begehrlichkeit der Nachbarn erwies er sich nicht gewachsen. 1027 gewann Stephan der Heilige die Slowakei für Ungarn, 1029 Břetislav Mähren für Böhmen, 1031 Jaroslaw Rotrußland für Kijew zurück. 1031 Im selben Jahre eroberte der dem Kaiser verbündete Knut der Große von Dänemark Pommern, während das Reich wieder in den Besitz der Lausitz und des Milzenerlandes gelangte. Gleichzeitig drang Bezprym (1031/32) mit 1031 bis 1032 russischer Hilfe ins Land und bemächtigte sich, von der heidnischen Partei unterstützt, der Herrschaft, dem Kaiser Bolesławs Krone übersendend und Gehorsam gelobend. Doch wurde er 1032 ermordet, worauf Kaiser Konrad II. 1032 Polen zwischen Mieszko, Otto und ihren Vetter Dietrich teilte.
Als Mieszko bereits 1034 starb, erhob sich (die Einzelheiten sind noch unklar) gegen den Thronfolger Bolesław (1034–38) dessen jüngerer, aus anderer Ehe stammender Bruder 1034 bis 1038 Kasimir, den der Vater ins Kloster geschickt hatte. Es brach ein Kampf aller gegen alle aus. Die alten Stammesfürsten standen wider die Piasten auf, die niedergeworfenen Stämme wider die Polanen, die Heiden wider die Christen, die Slawo-Orthodoxen wider die Lateiner, die Hörigen wider die Herren. Bolesław ging in den Wirren unter. Masław, der königliche Mundschenk, vielleicht ein ehemaliger Stammesfürst, kam in Masowien zur Herrschaft. Břetislav von Böhmen fiel 1038 1038 in Polen ein, verbrannte Breslau, Krakau, Gnesen, nahm die Gebeine seines Landsmannes Adalbert an sich (die jetzt in Gnesen gezeigten Reliquien sind unecht) und kehrte als Herr Schlesiens nach Hause zurück.
Polen wäre dem Untergange geweiht gewesen, wenn nicht König Heinrich III., durch das schnelle Anwachsen der böhmischen Herzogsmacht beunruhigt, seine Aufmerksamkeit dem Osten zugewendet hätte. Er selbst ging gegen Böhmen vor. Kasimir (1040–58) aber sandte er mit Truppen 1040 bis 1058 nach Polen. Mit Hilfe der Christen eroberte dieser das Land allmählich wieder, zerdrückte 1043 im Verein mit seinem Schwager Jaroslaw von Kijew den Masław und erhielt 1054 gegen ein Jahrgeld auch Schlesien von Böhmen zurück. Dafür hat er den Beinamen „Restaurator” erhalten.
Doch schon unter des Restaurators ältestem Sohne und Nachfolger, Bolesław II. dem Kühnen (Śmiały), der von 1058–1079 regierte, zeigte es sich, daß der äußeren Herstellung 1058 bis 1079 nicht eine innere entsprach, obwohl nächst Bolesław Chrobry kein piastischer Fürst so kriegsgewaltig und tatkräftig war. Die Zeitumstände (Heinrichs IV. Minderjährigkeit, dann sein Streit mit dem römischen Bischof, bei anderen Nachbarn Thronstreitigkeiten) waren freilich für Polen günstig. Von Ungarn gewann er 1061–63 die obere Slowakei zurück und 1069 zog er nach Kijew, um seinen Verwandten Isjaslaw auf den Großfürstenstuhl zurückzuführen. Das Vasallenverhältnis zum Reich respektierte er anfangs, denn als Grenzstreitigkeiten zwischen Polen und Böhmen ausbrachen, mußte er mit dem Böhmen 1071 vor Heinrich 1071 erscheinen und dessen Entscheidung annehmen. In dem dann folgenden weltgeschichtlichen Kampfe aber trat er Heinrich als treuer Parteigänger Roms überall entgegen. Die Frucht dieser Parteinahme war, daß er zu Weihnachten 1076 die 1076 Königskrone nehmen durfte — zur selben Zeit, als Heinrich im Begriffe stand, nach Canossa zu ziehen! Zwar war die Empörung und die Beschämung darüber, daß der Pole solches wagte, in Deutschland allgemein, auch bei Heinrichs Gegnern, aber bei der Schärfe der Gegensätze blieben diese Regungen nationalen Empfindens wirkungslos.
Hatte die Verbindung mit Gregor VII. Bolesław die Krone gebracht, so sollte sie ihm schließlich doch die Herrschaft kosten. Als er 1077 zum zweiten Male Isjaslaw zu Hilfe 1077 zog, vielleicht in Ausführung von Gregors Unionsplänen, brach in Kleinpolen ein Aufstand aus. Der Adel scheint der vielen Kriegszüge überdrüssig, die Geistlichkeit, namentlich die des slawischen Ritus, den gregorianischen Reformen feindlich gewesen zu sein. Zwar tötete der zurückkehrende König den verräterischen slawischen Bischof Stanisław von Krakau, der die Böhmen ins Land gerufen hatte, am Altare (1079), aber schließlich mußte er mit seinem Sohne 1079 Mieszko aus dem Lande weichen. 1081 ist der tüchtige Fürst in der Fremde gestorben. Damit war zum ersten Male die Macht des Adels und der Geistlichkeit gegenüber der Monarchie erprobt.
Nachfolger wurde der an der Vertreibung beteiligte jüngere Bruder, Władysław I. Hermann (1079–1102). 1079 bis 1102 (Mieszko III. hielt sich nur in Nordchrobatien, bis er 1089 vergiftet wurde.) Władysław entsagte dem Königstitel, begünstigte Adel und Geistlichkeit und schlug sich auf die Seite Heinrichs IV., dessen Schwester Jutta er in dritter Ehe heiratete. Unter seiner Regierung fiel Rotchrobatien an die ruthenischen Rostislawitschen (1084), die Pommern aber schlug er am Wedellsee (1091).
Im Innern herrschte der kraftvolle Palatin Sieciech aus dem Hause der altchrobatischen Fürsten von Tyniec, ein Förderer des slawischen Ritus und angeblich Thronprätendent. Gegen ihn erhob sich die gregorianisch gesinnte altpiastische Partei, des Herzogs Söhne, Zbigniew aus erster, Bolesław aus zweiter Ehe, geschickt gegen den Vater und Sieciech ausspielend. Nach anfänglichen Erfolgen unterlag Władysław. Sieciech wurde verbannt, und nachdem der Vater, der zuletzt nur noch die Oberherrschaft gehabt hatte, gestorben war, fiel Großpolen und Masowien mit der Großfürstenwürde an Zbigniew, Kleinpolen und Schlesien an Bolesław.
4. Kapitel. Die Nachblüte unter Bolesław Schiefmund.
Schon an des Vaters Leiche entzweiten sich die Brüder, da Bolesław sich weigerte, Zbigniew (1102–1107) als 1102 bis 1107 Großfürsten anzuerkennen. Nach dreijährigen Kämpfen, in denen Zbigniew von den Pommern und Böhmen unterstützt wurde, sah sich Bolesław zur Anerkennung gezwungen (1106). Infolge seiner Rachezüge gegen die Pommern mußte Zbigniew jedoch von neuem zum Schwerte greifen. Diesmal entschied das Kriegsglück für Bolesław, dem der ältere Bruder im Herbst 1107 die Großfürstenwürde abtrat.
Bolesław (1107–1138), mit dem Beinamen Schiefmund 1107 bis 1138 (Krzywousty), wie die Vorgänger gleichen Namens ein großer Kriegsfürst, nahm nun zunächst Rache an den Pommern. Er besetzte Belgard und Kolberg, dessen Häuptling seine Lehnshoheit anerkannte, und vertrieb alsdann im Frühjahr 1108 den Bruder gänzlich. Das verwickelte ihn 1108 in eine endlose Reihe von Kriegen, da Zbigniew, ebenso tatkräftig wie Bolesław, nach der Wiedererlangung der Herrschaft strebte. Namentlich die Pommern und die Böhmen liehen dem Flüchtling ihre Unterstützung. Als die an der Netze sitzenden Pommernhäuptlinge tief ins großpolnische Gebiet einfielen, eroberte Bolesław Filehne und Czarnikau, 1109 auch das wichtige Nakel. Er legte in die Burgen polnische Besatzungen, ließ aber das Land unter der Verwaltung der einheimischen Fürsten, die ihm huldigten.
Zu dieser Mäßigung zwang ihn ein Einbruch Heinrichs V. 1109 in Polen, gegen den er im Vorjahre Koloman von Ungarn unterstützt hatte. Bolesław vermied nach alter polnischer Taktik eine Feldschlacht, schwächte die Deutschen aber aus dem Hinterhalt so, daß sie weder Beuthen a. O. und Glogau, noch Breslau und Krakau erobern konnten. Als vollends der böhmische Großfürst Svatopluk im königlichen Heerlager vor Breslau durch Meuchelmord endigte und die Böhmen infolgedessen abzogen, mußte Heinrich den Feldzug aufgeben. Bolesław aber war noch stark genug, in die böhmischen Thronstreitigkeiten als Widersacher des deutschen Königs einzugreifen. Erst das Jahr 1111 brachte 1111 den Frieden: der Pole erkannte Heinrichs Kandidaten als Großfürsten von Böhmen an, Zbigniew durfte als Teilfürst nach Polen zurückkehren. Doch ließ Bolesław den auf die Verträge bauenden Bruder ergreifen und blenden. Damit war die Ruhe dem Lande noch immer nicht gesichert. Grenzkriege mit den russischen Fürsten, namentlich den Rostislawitschen von Kijew und Wladimir Monomach, sowie mit den Pommern hielten in gleicher Weise den Süden wie den Norden unter den Waffen. Die entscheidenden Pommernzüge fallen in die Jahre 1119–1123, in 1119 denen Bolesław erst die feste Burg Wanda am Wedellsee, dann Stettin und schließlich sogar mit dänischer Hilfe Usedom und Wollin eroberte. Das östliche Pommern verleibte er seinem Reiche ein: Czarnikau, Nakel, Usch wurden fortan zu den polnischen Städten gezählt. Wratislaw von Stettin huldigte, zahlte Tribut und versprach, sich taufen zu lassen. 1123
Um das trotz des (später auf Lebus übertragenen) Bistums Kolberg noch heidnische Pommernvolk dem Christentum zuzuführen und so seinem Reiche fester anzugliedern, gewann er den Bischof Otto von Bamberg, einstmals seines Vaters Hofkaplan, zu Missionsreisen. (Unter dem polnischen Klerus fand sich niemand, der sich für diese wichtige Aufgabe geeignet hätte.) Otto, der als Kenner des slawischen Charakters mit all dem Gepränge eines Kirchenfürsten auftrat, „bekehrte” auf zwei Fahrten das ganze Land. Sein Ziel hat Bolesław damit freilich nicht erreicht. Im Gegenteil hat er durch die Aussendung des deutschen Bischofs selbst dazu beigetragen, das Land in enge Berührung mit Deutschland zu bringen. Gegen Ende seines Lebens mußte er diesen Fehlgriff einsehen. Als er nämlich nach dem Tode Stephans II. sich durch seinen Schwiegersohn Boris verleiten ließ, in die ungarischen Thronstreitigkeiten einzugreifen, wurde er in drei Feldzügen (1132–1135) 1132 von den Ungarn, Böhmen, Österreichern und Haliczern geschlagen, so daß er sich gern dem Schiedspruch Kaiser Konrads zu Merseburg 1135 fügte. Er leistete dem Reiche den Vasalleneid, 1135 zahlte den seit 12 Jahren rückständigen Tribut und nahm Pommern zu Reichslehen.
Vielleicht durch seine eigenen Erfahrungen im Kampfe gegen Zbigniew veranlaßt, traf Bolesław am Ende seiner Regierung Bestimmungen über die Erbfolge. Geteilt hatten die polnischen Fürsten schon immer. Bolesław bestimmte aber, daß fortan stets das älteste Mitglied des Piastenhauses die Vorherrschaft haben und den Titel Großfürst führen sollte; ihm sollte neben dem persönlichen Anteil stets das Krakauer Land samt Sieradz und Łęczyca sowie der pommersche Tribut als Krongut zufallen, um ihm das Übergewicht über die Teilfürsten zu sichern. Diese Einrichtung eines unvererbbaren Krongutes war gegenüber der altslawischen Sitte und gegenüber der russischen und der böhmischen Thronfolge eine Neuerung. Aber sie verhinderte in Polen die aus der Teilung entstehenden endlosen Bruderkriege, die jene Länder bereits an den Rand des Verderbens gebracht hatten, ebenfalls nicht. Außerdem bestimmte Bolesław, dem Krongut entsprechend, Krakau zur Hauptstadt. Indem er so die traditionelle Vorherrschaft von Großpolen auf Kleinpolen übertrug, verschärfte er die seit alters bestehenden Gegensätze zwischen diesen beiden Ländern, ein Fehler, dessen Folgen bald eintraten.
Die inneren Zustände dieser Periode sind bereits klarer. Beim Adel zeigt sich die Scheidung in Magnaten (nobiles) und Ritter (milites) immer deutlicher. Einen Bürgerstand gibt es nicht. Die Familien der bäuerlichen Gemeinfreien verfallen mit dem Niedergang der Zadruga und dem Siege des Individualeigentums. Namentlich die Wehrpflicht auf eigene Kosten ruinierte in dieser kriegerischen Zeit die ärmeren Grundeigentümer, so daß viele ihr Besitztum den großen Herren auftrugen und in den zwischen den Freien und den Hörigen stehenden Stand der Kmeten (kmieci) übergingen, die persönlich frei waren, aber als Nichtgrundeigentümer keine Kriegsdienste leisteten, dagegen dem Grundherrn zinsten. Auch zu den Hörigen, die ursprünglich nur aus Sklaven und Besiegten bestanden, sind mit der Zeit viele Freie übergegangen. Umgekehrt stieg auch mancher Hörige zum Ritter empor, ganz entsprechend der Entwicklung, die in Deutschland die Ministerialen nahmen. Als Hörige des Königs traten vom Ende des 11. Jahrhunderts an die aus dem übrigen Europa vertriebenen Juden hinzu. Der Fürst ist noch immer absoluter Herrscher, aber die inneren Wirren zeigen schon die Grenzen seiner Macht. Für die Verwaltung bedient er sich der comites, die wohl auf dem Umwege über Böhmen den Polen bekannt wurden. An ihrer Spitze steht der comes palatinus, der oft auch Heerführer (wojewoda) an Stelle des Fürsten ist. Das ganze Land ist in Kastellaneien eingeteilt, mit einem festen Platze (gród) als Mittelpunkt. Die ihnen vorstehenden comites castellani waren Militär- und Zivilverwalter. Zum Unterhalt der Kastellane und der Burgbesatzungen mußten die Bewohner des Bezirks neben den allgemeinen Landeslasten noch besondere Steuern aufbringen.
Die kirchliche Organisation war infolge der slawisch-lateinischen Rivalität schwankend, bis unter Bolesław Schiefmund der Legat Walo die Bistümer abgrenzte, latinisierte und Gnesen unterstellte und der Kardinal Ägidius von Tusculum durch gewisse Konzessionen an den slawischen Ritus dem Streit ein Ende machte. Den Zölibat freilich vermochten sie noch nicht unbeschränkt einzuführen, wie überhaupt der polnische Klerus an Zucht und Bildung viel zu wünschen übrigließ, so viel, daß z. B. die Zisterzienser um 1140 sich ausbedangen, keine 1140 Eingeborenen aufnehmen zu brauchen. Und auch die übrigen Orden, noch die 1228 bzw. 1237 eindringenden Dominikaner und Franziskaner, hielten sich die Polen möglichst fern. Sogar die Weltgeistlichen rekrutierten sich noch sehr lange zum großen Teil aus Fremden, mit Vorliebe Italienern, Wallonen und Franzosen, die politisch ungefährlicher schienen als die Deutschen. Polens erster Chronist, Abt Balduin Gallus von Lubin, gehörte zu diesen Wallonen.
5. Kapitel. Die Teilfürstentümer. Die Eindeutschung Schlesiens.
Die nächsten anderthalb Jahrhunderte der polnischen Geschichte sind im äußeren Gang der Ereignisse verwickelt, auch für die Gegenwart von geringerer Bedeutung.
Bolesław Schiefmund hatte seinem ältesten Sohne Władysław II. (1138–1146) außer dem Krongut noch 1138 bis 1146 Schlesien, dem Bolesław Masowien und Kujawien, dem Mieszko Großpolen mit dem Netzeland und dem Heinrich Sandomir hinterlassen. Der unmündige Kasimir ging leer aus. Natürlich strebte Władysław, dem Beispiel seiner Vorgänger folgend, nach der Alleinherrschaft. Aber die Zeiten hatten sich geändert. Adel und Geistlichkeit, die schon einmal gesiegt hatten, dann aber durch den kräftigen Bolesław Schiefmund wieder niedergezwungen worden waren, schlugen sich auf die Seite der jüngeren Brüder, als Władysław diese vertreiben wollte. Ihnen mußte, zumal in Anbetracht der großen Jugend der Fürsten, viel an der Aufrechterhaltung der Teilung liegen, die ihnen einen großen Einfluß verhieß, während sie von dem starken Regiment eines starken Einherrschers nichts zu erwarten hatten. Unter Führung des Wojewoden Wszebor und des Gnesener Erzbischofs Jakob von Znin wurde Władysław in mehrjährigem Kampfe zur Ruhe gezwungen. Nachdem er sich aber 1144 an 1144 seinem Verwandten, dem Staufer Konrad III., einen Rückhalt gesichert, ging er aufs neue gegen die Brüder vor. Diesmal gelang ihm die Vertreibung Bolesławs und Heinrichs, während Mieszko sich rechtzeitig unterwarf. Anfang 1146 1146 begab sich Władysław an den Kaiserlichen Hof, um Konrad III. zu huldigen und die Oberherrschaft des Reiches anzuerkennen. Noch im selben Jahre wurde er, nachdem er den Führer des Adels, den Magnaten Peter Włast, seines Vaters treueste Stütze, geblendet hatte, vertrieben.
An seine Stelle trat als Großfürst der zweite Bruder, Bolesław IV. Kędzierzawy (der Kraushaarige), der 1146 bis 1173 sich bis zu seinem Tode (1173) behauptete, obwohl Władysław beim Reich Hilfe suchte und fand. Noch im August desselben Jahres rückte Konrad in Polen ein. Aber sein Heer zeigte sich dem unwegsamen Gelände wiederum nicht gewachsen, und so war er zufrieden, als Bolesław eine Ablösungssumme zahlte und sein Erscheinen zur Huldigung auf dem nächsten Hoftage zusagte. Die Vorbereitungen zum Kreuzzuge hinderten den Kaiser, die Erfüllung dieses Versprechens zu erzwingen. Erst Friedrich Barbarossa konnte 1157 erfolgreich durchgreifen. Zwischen Glogau und 1157 Beuthen a. O., die nicht widerstanden, ging er über die Oder und nahm, alles verwüstend, seinen Weg durch die Bistümer Breslau und Posen. Unweit der Stadt Posen, im Feldlager von Krzyszkowo, erschien Bolesław vor ihm, barfuß, das bloße Schwert über dem Haupte, den Strick um den Hals, als fußfällig Gnade Suchender. Gegen Zahlung einer schweren Geldbuße, nach Erlegung des rückständigen Tributs und Stellung von Geiseln wurde er im Besitz des Landes und der Großfürstenwürde belassen (die Ereignisse riefen den Kaiser wieder nach Italien), doch sollte er Schlesien dem Vertriebenen zurückgeben.
Tatsächlich gelangten erst die Söhne des Bruders, Bolesław der Lange von Breslau, Mieszko von Ratibor und Konrad von Glogau, in den Besitz Schlesiens (1159). Von dieser 1159 Zeit ab datiert die Eindeutschung dieses ursprünglich slawischen Landes, denn die schlesischen Herzoge suchten naturgemäß bei den verwandten Staufern und beim Reiche Anlehnung und Schutz. Schlesien ging in den Thronwirren dem Polentum endgültig verloren, wurde sogar bald zu einem Ausgangspunkt deutscher Kolonisation in Polen.
Um dieselbe Zeit — die Elbslawen fühlten die vereinigte Macht Albrechts des Bären, Heinrichs des Löwen und Waldemars des Großen — ging Polen auch seiner pommerschen Erwerbungen verlustig, mit Ausnahme des Landes Pomerellen. 1181 wurde Bogislaw II. von Stettin durch Friedrich Barbarossa 1181 in den Reichsfürstenverband aufgenommen. Die Saat Ottos von Bamberg reifte schnell: Pommern wurde wie Schlesien deutsch.
An der Südostgrenze vermochte Bolesław die Erstarkung des russischen Fürstentums Halicz zu einem mächtigen Reiche und somit die Ausschaltung des polnischen Einflusses nicht zu verhindern.
Zu diesen äußeren Mißerfolgen kamen Wirrnisse im Inneren. Die Macht der milites, der Ritterschaft, stieg nach dem Tode des Schiefmund so schnell, daß 1171 unter Führung 1171 des Jaksa aus Miechow ein großer Adelsaufstand entbrennen konnte, mit dem Zweck, den jüngsten der fünf Brüder, Kasimir, auf den Großfürstenstuhl zu erheben. Das gelang zwar vorläufig nicht, denn als Bolesław IV. 1173 starb, 1173 ging das Seniorat zunächst an Mieszko III. Stary (den Alten) von Großpolen über, der mit Energie die sinkende absolute Monarchie zu retten suchte. Aber es war zu spät. Wieder von Kleinpolen ausgehend, mit dem Bischof Gedeon von Krakau an der Spitze, trieb eine Magnatenbewegung den Großfürsten aus dem Lande (1177). 1177
Jetzt erst wurde Kasimir II. Sprawiedliwy (der Gerechte), der inzwischen Sandomir geerbt hatte, Großfürst (1177–1194). Seine Herrschaft der Adelsrevolution verdankend, 1177 bis 1194 mußte er, wenn er nicht ein Werkzeug ebendieses Adels werden wollte, bei dem anderen führenden Stande, bei der Geistlichkeit, Rückhalt suchen. Der Klerus hatte zwar eben noch mit dem Adel gemeinschaftliche Sache gemacht, war aber nicht abgeneigt, gegen Gewährung von Vorrechten zu dem Großfürsten zu stehen. Demgemäß verlieh Kasimir auf der Tagung von Łęczyca, der ersten polnischen Reichsversammlung, 1180, der Geistlichkeit wichtige 1180 Privilegien, die zum ersten Male die Gleichheit der Freien auch rechtlich durchbrachen, nachdem sie faktisch ja schon länger zugrunde gegangen war. Die geistlichen Güter wurden von den Abgaben und Leistungen an den Fürsten bzw. an die fürstlichen Kastellaneien befreit usw. Dieses Lentschützer Privileg ist der Ausgangspunkt der Sonderrechte, deren Überzahl schließlich das Königtum jedes Rechtes beraubte.
In Anerkennung seiner Verdienste um die Kirche bestätigte ihn der Papst in der ihm nicht zukommenden Großfürstenwürde und wählte man nach seinem Tode auf Betreiben der Geistlichkeit seinen unmündigen Sohn Leszek I. 1194 bis 1227 1202 Biały (den Weißen) (1194–1227) zum Großfürsten. Zwar machte der zurückkehrende Mieszko Stary dem Leszek diese Würde mehrfach mit Erfolg streitig, bis 1202 der Tod den Plänen des unruhigen Alten ein Ziel setzte; zwar wurde dann der einzige Sohn Mieszkos, Władysław Laskonogi (Dünnbein) von dem ewig unzufriedenen kleinpolnischen Adel gewählt, aber vermöge seines engen Anschlusses an die Kirche bekam der Kasimiride immer wieder Oberwasser, denn der Sohn Mieszkos war den Ansprüchen der Kirche ebenso feindlich gesinnt wie der Vater.
Wie schon mehrfach erwähnt, waren auch in Polen zur Zeit der großen Streitigkeiten zwischen Papsttum und Kaisertum Bestrebungen des Klerus nach einer Sonderstellung hervorgetreten, die schließlich in den Lentschützer Privilegien ihren Niederschlag fanden. Doch war damit weder die Befreiung des Klerus von der weltlichen Gerichtsbarkeit noch die freie Bischofswahl erreicht. Anderseits waren auch die Bestrebungen Roms auf allgemeine Durchführung des Zölibats in Polen nur teilweise erfolgreich gewesen. Die Bischöfe, soweit sie nicht Ausländer waren, hatten sich bis dahin noch immer vorwiegend als Edelleute gefühlt und ihre Interessen mit denen des Adels verknüpft. Mit Recht, denn erst von einem Fürstentum, das eine Stütze gegen den Adel brauchte, konnte die Kirche die Erfüllung ihrer Forderungen erhoffen! Nun bestieg damals den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen der Schlesier Heinrich Kietlicz, ein Studiengenosse Innozenz' III. Indem dieser die Reformpläne des großen Papstes mit Erfolg verfocht, geriet er in Konflikt mit dem zum Großfürsten erwählten Władysław Laskonogi, den er bannte und der ihn dafür aus dem Lande trieb. Doch zog Władysław schließlich den kürzeren, da ihn nunmehr der Krakauer Adel im Stiche ließ.
1206 wurde Leszek zum so und so vielten Male wiedergewählt, 1206 und auch der Erzbischof kehrte von Rom nach Polen zurück. Bereits 1215 hatte die Kirche im großen und ganzen erreicht, wonach sie strebte: die allgemeine Anerkennung des Zölibats, die Wahl der Bischöfe durch die Kapitel, die eigene Gerichtsbarkeit des Klerus und die Befreiung von Abgaben 1215 und Leistungen.
Wieder folgte der Lohn auf dem Fuße. Die Kirche half Leszek, die Thronfolgeordnung Bolesławs III. umzustoßen, nachdem er vorher sein Land als päpstliches Lehen erklärt, die Oberherrlichkeit des Kaisers also ausgeschlossen hatte. Er gab seinem Bruder Konrad (dem Berufer des Deutschen Ordens) die Herzogtümer Masowien und Kujawien und bestimmte, daß neben Sandomir auch Krakau seiner Familie erblich verbleiben sollte. Da Krakau nach Bolesławs Bestimmungen bekanntlich Throngut war, so sollte gewissermaßen mit dem Lande auch die Würde in seiner Familie vererben. Vorläufig war damit allerdings nur der vollständige Zerfall des Reiches in unabhängige Fürstentümer gegeben, da das äußere Zeichen der Zusammengehörigkeit, das Kronland, das nach dem Seniorat bald diesem, bald jenem Zweige der Piastenfamilie zufallen konnte, wegfiel. Aber zu guter Letzt erwies sich die Berechnung Leszeks als richtig, denn die Hilfsquellen des Landes Krakau waren groß, und Großpolens, des Stammlandes, Macht litt unter den ewigen Zwistigkeiten in seinem Fürstenhause, damals gerade zwischen Władysław Laskonogi von Posen und seinem Neffen Władysław Odonicz von Kalisch.
Nach Leszeks Tode konnte sich sein unmündiger Sohn, Bolesław V. Wstydliwy (der Schamhafte) (1227–1279), 1227 bis 1279 nicht behaupten. Heinrich I. der Bärtige von Breslau, der Enkel Władysławs II., also das Haupt der ältesten Linie des Piastenhauses, der zugleich nach dem Seniorat Anspruch auf die Großfürstenwürde hatte, wußte den größten Teil der polnischen Länder, auch Krakau, in seinem Besitz zu vereinigen. 1238 Leider starb dieser tüchtige Fürst schon 1238, und sein tapferer Sohn, Heinrich II. der Fromme fiel in der großen Mongolenschlacht auf der Walstatt bei Liegnitz am 9. April 1241 als Vorkämpfer Europas gegen Asien, mit 1241 seinem Blute die Rettung der abendländischen Kultur erkaufend. Dessen Sohn vermochte seine Ansprüche ebensowenig durchzusetzen wie Konrad von Masowien. Vielmehr gewann jetzt Bolesław V. die Oberhand (1243). 1243
In neun Teilfürstentümer zerfiel das Polen jener Zeit: fünf in Schlesien, zwei in Großpolen, zwei in Masowien, und nur Kleinpolen war in einer Hand vereinigt. Jene lange Regierung gehört zu den unglücklichsten, die Polen beschieden 1246 waren. Die deutschen Nachbarn, die Pommern, Preußen, Litauer, Russen und vor allem die Tataren fielen über das zersplitterte Land her. Wenzel I. von Böhmen nahm 1246 Troppau, 1250 1272 1250 wurde das Land Lebus an Brandenburg verkauft, das 1272 auch die Neumark erlangte. Die Einführung und schnelle Erstarkung des Deutschen Ritterordens benahm Polen auch die zweite Möglichkeit, an der Ostsee festen Fuß zu fassen, nachdem Pommern verloren gegangen war. Dafür erreichte Polen nach mehrfachen vergeblichen Bemühungen 1253 von Rom endlich die Heiligsprechung des Bischofs Stanisław von Krakau, dessen Widerstand gegen die Reformen man in Rom noch nicht vergessen 1253 hatte. In diesem neuen Nationalheiligen dokumentierte sich treffend das Übergewicht, das Kleinpolen über Großpolen erlangt hatte. In diesem Jahrhundert machte sich auch wieder eine schärfere Reaktion der polnischen Geistlichkeit gegen das Deutschtum bemerkbar. Eine Synode zu Łęczyca 1257 (1257) untersagte die Erteilung des Unterrichts, nicht nur des Religionsunterrichts, in deutscher Sprache. Der Erzbischof Jakob Świnka bezeichnet auf der Synode von 1285 als Zweck dieser Maßnahme die „Erhaltung und Förderung der polnischen Sprache” und nannte König Wenzels deutschen Hofprediger einen „Hundskopf”. Seine Nachfolger belegten Zuwiderhandlungen gegen das Unterrichtsverbot mit Kirchenstrafen und dem Bann! (Schon hier die Kirche im Dienste polnischer Nationalpolitik!)
Leszek Czarny (der Schwarze) von Sieradz, der Onkel Konrads von Masowien, wurde des Bolesław Nachfolger (1279–1288). Doch infolge der Verschwörung des 1279 bis 1288 Krakauer Bischofs Paul von Przemankowo, gegen welchen wie gegen den Adel die deutsche Bürgerschaft der Hauptstadt treu zu ihm hielt, kam dieser energische und kriegerische, dabei wie die meisten Piasten seines Zeitalters deutsch gesinnte Herrscher nicht zur Entfaltung. Nach Leszeks Tode kämpften sein Bruder Władysław Łokietek (Ellenlang) von Brześć, der vom kleinpolnischen Adel erwählte Bolesław von Płock und der von der deutschen Bürgerschaft berufene Minnesänger Heinrich IV. Probus von Breslau um den Thron. Heinrich, unter dem Schlesien in den Verband des Deutschen Reiches aufgenommen wurde, nahm auch Kleinpolen als Reichslehen. 1289 bis 1290 Aber seine kurze Regierung (1289–1290) blieb ohne nachhaltigen Einfluß.
In seinem Testament hinterließ er Kleinpolen Przemysław II. von Großpolen (1290–1296), 1290 bis 1296 dem wieder Władysław Łokietek und außerdem Wenzel II. von Böhmen die Herrschaft streitig machten. Przemysław wurde 1295 auf Betreiben des Erzbischofs Jakob Świnka in Gnesen zum König von Polen gekrönt, aber bereits 1296 zu Rogasen 1296 ermordet. Wenzel II., der 1291 Krakau erobert hatte, riß nunmehr auch Großpolen und die Krone an sich. 1300 wurde er in Gnesen gekrönt und bald darauf von 1300 Albrecht I. mit Großpolen von Reichs wegen belehnt. Sein Tod (1305) und das vorzeitige Ende seines Sohnes, Wenzels III., des letzten Přemisliden, im nächsten Jahre befreiten Polen von der böhmischen Herrschaft. Władysław Łokietek trat die Regierung an. Die Einführung des Starostentums, 1305 das böhmische Münzwesen und die Stärkung des Deutschtums sind die dauernden Ergebnisse der Přemislidenzeit.
6. Kapitel. Der Deutsche Ritterorden. Die Tataren.
In jenes Jahrhundert schwerer innerer Wirren fallen zwei Ereignisse, die wir bisher, um die Thronstreitigkeiten im Zusammenhange darstellen zu können, nur flüchtig gestreift haben: die Berufung des Deutschen Ritterordens und die Einfälle der Tataren (Mongolen).
Der Erfolg des livländischen Ordens der Schwertritter veranlaßte den Herzog Konrad von Masowien (den Bruder Leszeks des Weißen), für sein von den heidnischen Preußen und Litauern schwer bedrängtes Land eine ähnliche Gründung zu versuchen, nachdem zwei Kreuzzüge nach Preußen (1219, 1222) erfolglos geblieben waren. Doch 1219 wurde dieser „Christi-Orden”, nach dem ihm zu Eigentum verliehenen Schlosse Dobrzyn auch „Dobriner Brüder” genannt, schon im ersten Kampfe mit den Preußen fast bis zur Vernichtung geschlagen (1224). 1224
Nunmehr lud Konrad die Deutschritter ein, die gerade damals durch Andreas II. von Ungarn aus dem Burzenlande vertrieben wurden. Er schloß mit dem Hochmeister Hermann von Salza einen Vertrag ab, wonach der Orden ihm seine Hilfe gegen die Heiden versprach, dafür aber das Kulmer Land und die noch zu erobernden Gebiete als Eigentum erhielt. Noch im Jahre 1226 nahm der Orden beides 1226 von Friedrich II. als Reichslehen, wodurch er sich die Unabhängigkeit von dem polnischen Fürsten sicherte. Einen weiteren Schritt nach dieser Richtung hin taten die Ritter 1234, nachdem sie bereits festen Fuß gefaßt hatten, indem 1234 sie ihre Besitzungen Gregor IX. übergaben und von diesem als „Lehen des heiligen Petrus” zurücknahmen, wodurch jede fremde Oberherrlichkeit ausgeschlossen wurde.
1228 bezogen die ersten Ritter unter dem Landmeister 1228 Hermann Balk das Schloß Vogelsang bei Kulm. 1231 überschritten sie die Weichsel und gründeten Thorn. 1231 1234 erfochten sie mit einem großen Kreuzheere einen glänzenden Sieg an der Sirgune, der ihnen Pomesanien sicherte. Im gleichen Jahre nahmen sie den Rest der Dobriner Brüder und drei Jahre später die Schwertritter auf, womit der 1234 Orden nicht nur in Livland festen Fuß faßte, sondern auch die Möglichkeit gewann, die Preußen von zwei Seiten zu bekriegen. Eine Reihe weiterer Kreuzzüge folgten dem ersten, und die Eroberung des Landes, das von Anfang systematisch mit Burgen besetzt und durch gute Straßen verkehrsfähig gemacht wurde, nahm ihren steten Fortgang. Gleichzeitig wurde planmäßig mit deutschen und teilweise auch mit polnischen Bauern und Bürgern kolonisiert. Das Land nahm trotz der entsetzlich blutigen und grausamen Kriege einen überraschenden Aufschwung. Und als 1283 1283 der letzte im Felde stehende Preußenhäuptling, Skurdo von Sudauen, seine Sache verloren gab und nach Litauen floh, da war die Entwicklung gesichert. Die Marienburg, seit 1309 der Sitz des Hochmeisters, wurde einer der glänzendsten 1309 und kultiviertesten Fürstensitze ihrer Zeit, wo sich die Blüte des europäischen Adels sammelte.
So war in einem halben Jahrhundert vom rechten Weichselufer bis zum Peipussee ein deutsches Reich entstanden, das kulturell, wirtschaftlich und technisch den beiden benachbarten Slawenreichen überlegen war, sie vom Meere abschnitt und eine schwere Gefahr für sie bedeutete. Zu den russischen Fürsten trat der Orden sehr schnell in ein gespanntes Verhältnis, da er ebenso wie jene Absichten auf Litauen hatte. Die Beziehungen zu Polen waren anfangs dagegen durchaus freundlich. Die polnischen Fürsten beteiligten sich sogar eifrig an den Heerzügen des Ordens: man hatte dort in den kleinlichen inneren Kämpfen den Blick für die großen Interessen des Landes verloren, wäre auch zu schwach gewesen, sie durchzusetzen. Nach dem Verluste des Oderweges durch die Aufgabe Pommerns und die Eindeutschung Schlesiens war nunmehr auch der Weichselweg für Polen gesperrt. Sobald Polen wieder in geordnete Zustände gelangte, mußte diese Unterbindung der Hauptverkehrsader zur Todfeindschaft wider den Orden führen. Dieser Zeitpunkt ließ nicht allzulange auf sich warten.
Während die unmittelbaren Beziehungen zu der neuen Macht sich zunächst auf den Norden Polens beschränkten, wurde das andere Ereignis, der Tatareneinfall, namentlich für den Süden von Wichtigkeit.
Nachdem Batu im Jahre 1240 Kijew erobert hatte, teilte 1240 er seine Scharen in vier Heere, von denen er das eine unter Pajdar gegen Polen sandte. Lublin, Zawichost, Sandomir wurden im ersten Anlaufe genommen (1241). Von Sandomir aus 1241 drang ein Teil nordwärts, um Kujawien zu verwüsten, der andere nahm den Weg auf Krakau. Der Krakauer Wojewode Włodzimierz trat ihnen entgegen, wurde aber bei Tursko und bei Chmielnik geschlagen. Krakau fiel, und erst auf der Walstatt bei Liegnitz brach sich der Ansturm der Horde.
Ein zweiter Einfall erfolgte im Jahre 1259 unter Burondaj, 1259 dem Feldherrn des Khans von Kiptschak, im Verlauf der Kämpfe König Daniels von Klein-Rußland. Wiederum wurden Sandomir und Krakau verbrannt und Tausende von Einwohnern in die Sklaverei geschleppt. Weniger schwere Einfälle wiederholten sich in der Folgezeit oftmals. Sie erhielten namentlich im südlichen Polen den kriegerischen Geist lebendig und ließen das Schwert nicht in die Scheide kommen. Sie lenkten die Bestrebungen der polnischen Politik, die sich an der Ostsee zur Untätigkeit verurteilt sah, nach den Gestaden des Schwarzen Meeres. In der Abwehr der Tataren hat Polen späterhin eine weltgeschichtliche Aufgabe erfüllt: es hat als Grenzwall Europa vor ihnen geschützt und viel zu ihrer Schwächung beigetragen.
7. Kapitel. Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation.
Für die Zeit der Teilfürstentümer fließen die Angaben, aus denen sich ein Bild der inneren Zustände des Landes konstruieren läßt, reichlicher.
Treffend ist dieses Zeitalter als die „Epoche der Organisation des Volkskörpers auf Grund von Sonderprivilegien” bezeichnet worden. Wer zur Großfürstenwürde gelangen wollte, mußte sich einen Anhang beim Adel und bei der Geistlichkeit sichern, indem er nach dem Bedarf des Augenblickes jedem Anhänger ein Privileg verlieh, das dieser forderte. Privilegien für den ganzen Adel, für sämtliche Klöster usw., also Standesprivilegien ergaben sich folgerichtig, nachdem man mit den Sonderprivilegien begonnen hatte.
Die Ämter vermehrten sich entsprechend der Zahl der Teilfürstentümer, da jeder Teilfürst seinen eigenen Wojewoden usw. haben wollte und wohl auch mußte. Bei der Wiedervereinigung mehrerer Fürstentümer konnten die einzelnen Beamten schon um ihres Einflusses willen nicht entamtet werden, so daß aus den Hofämtern nach und nach Landschaftsämter wurden, was sich auch im Titel ausprägte (z. B. anfangs Wojewode Leszeks, Kasimirs, später Wojewode von Krakau, von Kalisch). Diese Stabilisierung der Ämter und die damit verbundene Unabhängigmachung ihrer Inhaber mußte dazu führen, daß die Fürsten eine neue Organisation von abhängigen Beamten suchten. Sie fanden diese in den durch die Přemisliden nach Polen gebrachten Starosten. — Es ist klar, daß mit der vergrößerten Zahl der fürstlichen Hofhaltungen und der Ämter auch die Lasten stiegen, zumal Adel und Geistlichkeit vermittels fürstlicher Privilegien alle Verpflichtungen mehr und mehr auf die Bauern abzuwälzen wußten. Stieg auf diese Weise die wirtschaftliche Macht und dementsprechend auch der politische Einfluß der beiden privilegierten Stände, so war andererseits der wirtschaftliche Ruin des gemeinen Mannes und dementsprechend die Schmälerung der fürstlichen Einkünfte die Folge.
Aber der wirtschaftliche Niedergang des Bauerntums zog schließlich doch einen ganz allgemeinen, auch die Privilegierten nicht verschonenden Verfall der Landwirtschaft nach sich, da ein verelendetes Landarbeiterproletariat nicht imstande ist, verbesserte Kulturmethoden oder neue Zweige des landwirtschaftlichen Betriebes einzuführen. Das erkannten zuerst die Klöster, vor allem die Zisterzienser, und zwar naturgemäß zunächst in Schlesien, dem entwickeltsten Teile Polens. Dort lassen sich schon um 1140 flämische und niederdeutsche Dörfer des Augustinerklosters Gorkau am Zobten nachweisen. 1210 übergab Władysław Odonicz dem Zisterzienserkloster 1210 zu Pforta ausgedehnte Ländereien im Burgbezirk von Priment (Kreis Wollstein) zur Besetzung mit deutschen Bauern, und damit nimmt die deutsche Kolonisation des engeren Polens ihren Anfang, eine Maßnahme, die für das ganze 13. und 14. Jahrhundert von weittragender Bedeutung wurde.
Die Fürsten, auf die Hebung ihrer sinkenden Einnahmen bedacht, folgten bald dem Beispiel der Klöster, und die anderen Grundbesitzer blieben nicht zurück. Die Verödung weiter Landstriche durch die Tatareneinfälle diente ebenfalls als Antrieb zur Kolonisation.
Es ist klar, daß deutsche Siedler nicht ins Land gekommen wären, wenn sie dieselbe rechtliche oder vielmehr rechtlose Stellung hätten einnehmen sollen, wie die polnischen Bauern. Demgemäß wurde ihnen eine weitgehende Selbstverwaltung zugesichert. Der Grundherr setzte sich gewöhnlich mit einem Unternehmer (Lokator) in Verbindung, der ihm auf Grund eines Lokationsprivilegs, das die Ansiedelungsbedingungen festsetzte, die gewünschte Anzahl Kolonisten zuführte. Dafür erhielt er im allgemeinen 2–3 Hufen Landes, Befreiung vom Grundzins, 1/6 vom Zins der Ansiedler und häufig noch andere Bezüge, außerdem aber das Schultheißamt erb- und eigentümlich. Gemeinsam mit sieben Schöffen übte er die niedere Gerichtsbarkeit nach deutschem Recht aus. Nur dreimal jährlich hielt der Grundherr die großen Gerichtstage ab. Während in den slawischen Dörfern die Wirtschaftseinheit 60 oder gar 90 Morgen betragen zu haben scheint, erhielten die deutschen Ansiedler nur eine Hufe Landes, und zwar in Schlesien und Kleinpolen flämische und fränkische Hufen, in Großpolen, Kujawien und Masowien die um die Hälfte kleinere kulmische Hufe (zu 30 Morgen). Aber trotz dieser bedeutend geringeren Größe war der Ertrag infolge der Anwendung eiserner Pflüge an Stelle der hölzernen, infolge der Einführung der Dreifelderwirtschaft und rationeller Bewirtschaftungsmethoden bedeutend höher als in den polnischen Dörfern. Die Ansiedelung erfolgte sehr oft im Walde, seltener, namentlich in ausgestorbenen Ortschaften, auf Land, das bereits unter dem Pfluge gewesen war. Diese letzteren sind noch heute an der Form des alten slawischen Rund- oder Haufendorfes erkennbar, während die neuen Ansiedelungen Gehöft neben Gehöft als Reihendorf die Dorfstraße entlang liegen, mit den Äckern in langen Streifen hinter dem Hof. Die Lasten an den Grundherrn wurden im Gründungsprivileg genau begrenzt: gewöhnlich 12 Groschen jährlicher Abgabe von der kulmischen, 16 oder 18 Groschen von der fränkischen Hufe, ferner zu den hohen Festtagen geringe Naturallieferungen. Sofern Arbeitsleistungen festgesetzt wurden, so betrugen sie 2–4 Tage jährlich. Im allgemeinen begnügte sich der Grundherr mit Abgaben, und nur wenn bei der Aufmessung des Landes „Überschar” blieb, kamen jene Spanndienste in Betracht.
Die Einwanderung war sehr stark: allein im Gebiet der jetzigen Provinz Posen kann man noch heute für das 13. Jahrhundert 106, für das 14. Jahrhundert 149 deutsche Dorfgründungen nachweisen. Trotzdem deckte sie den Bedarf nicht, und so wurden allmählich auch polnische Bauern nach „deutschem Recht” angesiedelt, was zugleich eine Ansiedelung nach deutscher Wirtschaftsweise bedeutete. So trat nach und nach wieder eine gewisse wirtschaftliche und rechtliche Hebung des Bauernstandes ein, ein Prozeß, der dann durch Kasimir den Großen seine Krönung, allerdings auch seinen Abschluß fand.
Eine Wirkung der deutschen Kolonisation, die man nicht übersehen darf, ist die Beförderung der Geldwirtschaft in Polen an Stelle der bisherigen Naturalwirtschaft, hervorgerufen durch die Einschränkung der Naturalleistungen. Mit dem Rückgang der Naturalleistungen mußte naturnotwendig ein Bedürfnis nach gesteigertem Güteraustausch entstehen. So war die Vorbedingung zum Aufblühen der Städte geschaffen. Tatsächlich finden wir denn auch im 13. und im 14. Jahrhundert eine Vermehrung der Städte, die schnell eine bedeutende Stellung einnahmen. Eine organische Entwicklung des Städtewesens kennt Polen nicht. Die Städte wurden vielmehr als fertige Organismen vom deutschen Nachbar übernommen, wie sie auch mit Deutschen besiedelt wurden. Ebenso wie die Dörfer erhielten sie deutsches Recht, und zwar Magdeburger Recht, entweder direkt oder in der in Neumarkt in Schlesien bzw. in Kulm gehandhabten Form. (Diese beiden Vermittelungsstellen sind charakteristisch für die Stellung Schlesiens und des Ordenslandes im Germanisationsprozess!) Die ältesten Städte sind königliche Gründungen. Geistlichkeit und Adel folgten erst später.
Der Gründungsvorgang entspricht dem für die Dörfer geschilderten. Der Lokator wurde zum Vogt (analog der im 13. Jahrhundert auch in Deutschland meist noch herrschenden frühen Städteordnung); er erhielt mehrere Hofstellen lastenfrei überwiesen, dazu einen Prozentsatz der Abgaben. Das Amt war erblich. Die übrigen Bürger erhielten nur eine Hofstelle (area), von verschiedener Größe, in Krakau z. B. 36 Ellen breit und 72 Ellen tief. In den kleinen Landstädten wurde außerdem den Bürgern oder wenigstens einem Teil auch Ackerland gegeben. Ihre einzige Verpflichtung gegenüber dem Grundherrn bestand in der Zahlung des census terrestris. Im übrigen sind sie vollständig frei, doch ist die ständische Gliederung der deutschen Städte von vornherein zu erkennen. (Das deutsche Zunftwesen hat sogar die Polonisierung überdauert.)
Die Gerichtsbarkeit wurde ausgeübt durch einen Gerichtshof, bestehend aus dem Vogt und gewöhnlich sieben Schöffen, die alljährlich gewählt wurden. Die Städte hatten auch die hohe Gerichtsbarkeit. Die Berufung ging anfangs stets, später meist an den Fürsten. In wichtigen Angelegenheiten aber wandte man sich an die Mutterstadt um ein Urteil oder um Rechtsbelehrung. Auf diese Weise blieb der Zusammenhang mit den deutschen Städten und der deutschen Rechtsentwicklung gewahrt.
Für die Verwaltung stand wahrscheinlich von vornherein dem Vogt ein von der Gemeinde gewählter Rat von vier bis acht Ratsherren zur Seite. Auch der Rat wurde meist jährlich neu gewählt. In einigen Städten lag die Ernennung auch in den Händen des Stadtherrn. (Das Bürgermeisteramt, das mit der wachsenden Macht des Rates ganz wie in Deutschland die Stellung des Vogtes vollständig änderte, ist erst im 14. Jahrhundert erkennbar.)
Charakteristisch für die deutschen Städte ist die Anlage: ein viereckiger Marktplatz, von dessen Ecken parallele Straßen nach den Stadttoren führen. In der heutigen Provinz Posen lassen sich für das 13. Jahrhundert 29, für das 14. Jahrhundert 48 deutsche Städte nachweisen. Bei den wenigen schon bestehenden polnischen Städten wurden deutsche Neustädte angelegt, die deutsches Recht erhielten, während die alten Städte bei ihrer bisherigen Verfassung bleiben mußten. So entstanden die deutschen Städte Breslau (1241–61), Posen (1253), Liegnitz (1255), Sandomir (1255), Krakau (1259), Gnesen (1282), Kalisch (1282), Wieliczka (1290), Łęczyca (1292), Lublin (1317).
Deutsche Sprache und Kultur verbreiteten sich damals überaus rasch in Polen. Die meisten Piasten waren deutschfreundlich gesinnt; einzelne, nicht nur die schlesischen, konnten überhaupt nicht Polnisch sprechen. Mancher verdankte seine Herrschaft seinem guten Verhältnis zu seinen deutschen Städten. Die schlesischen Piasten konnten sich nur deshalb einige Zeit auf dem Großfürstenthron behaupten, weil alles, was deutsch hieß, zu ihnen hielt. Die dreifache Einwirkung durch das Reich, durch den Orden und durch die Deutschen im Lande hätte bei einer ungestörten Entwicklung der Dinge ganz Polen mit Sicherheit dem Beispiel Schlesiens folgen lassen.