Drittes Buch. Der Sieg des Adels.
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8. Kapitel. Das Zeitalter Kasimirs des Großen.
Schon zu Lebzeiten Wenzels II. hatte Władysław I. (IV.) (1288 bzw. 1306–1333) mit dem Beinamen Łokietek 1288 bis 1333 (Ellenlang) wieder einen Stützpunkt in Polen gefunden, indem er an der oberen Weichsel das Gebiet von Wiślica eroberte. Von dort aus fand er Anerkennung in Sandomir, Sieradz und einem Teil von Krakau. Nach Wenzels III. Tode gelangte er im ganzen Lande zur Herrschaft, mit Ausnahme Großpolens, das Heinrich I. von Glogau anerkannte, und Masowiens, dessen Herzöge ihm bis zu seinem Ende feindlich gesinnt blieben.
Während der kurzen Regierung Wenzels III. war Pomerellen, der polnisch gebliebene Teil Pommerns zwischen der Weichsel und der Leba mit dem wichtigen Danzig, an Brandenburg abgetreten worden. Die Versuche Łokieteks, dieses Land wiederzuerobern, mißlangen und hatten nur zur Folge, daß es aus brandenburgischem in Ordensbesitz überging, im Jahre 1309, demselben Jahre, in dem Siegfried 1309 von Feuchtwangen den Hochmeistersitz von Venedig nach der Marienburg verlegte. Im selben Jahre starb allerdings auch Heinrich von Glogau, so daß Łokietek wenigstens in Großpolen freie Hand bekam. Zwar kämpften die Deutschen für die ihrem Volkstum ergebenen schlesischen Fürsten, in Posen unter der Führung des Vogtes Primko, in Krakau des Vogtes Albert und des Bischofs Johann Muskata, eines Schlesiers. Aber der Sieg blieb doch auf seiten des Großfürsten, der durch diese Ereignisse sowohl, wie durch die ganze politische Lage in einen Gegensatz zum Deutschtum gedrängt wurde. Nun war das ganze Reich bis auf Masowien wieder in einer Hand vereinigt. Als so seine Stellung genügend befestigt erschien, ließ er sich durch den Gnesener Erzbischof Janisław am 20. Januar 1320 zum Könige krönen, allerdings nicht in Gnesen, 1320 sondern in Krakau, das fortan nicht nur Residenz, sondern auch Krönungsstadt wurde. Diese Krönung bekundete auch äußerlich die Wiederherstellung des Reiches und den Anbruch einer neuen Zeit.
Den Rest seines Lebens widmete er dem Kampfe gegen den Deutschen Orden, den er richtig als den gefährlichsten Feind Polens erkannte, nachdem die böhmische Gefahr vorüber war. Er strengte gegen den Orden einen Prozeß wegen Pomerellens an und erreichte die Einsetzung einer päpstlichen Kommission, die unter dem Bischof Gerward von Kujawien im Jahre 1321 zu Hohensalza entschied, daß der 1321 Orden Pomerellen zu räumen habe, — eine Entscheidung, die natürlich auf dem Papiere blieb, da keine Machtmittel ihr Nachdruck verliehen, und die der Orden später wieder rückgängig zu machen wußte. Durch Bündnisse mit den skandinavischen Königen, durch die Verheiratung seiner Tochter Elisabeth mit dem Ungarnkönig Karl Robert von Anjou und seines Sohnes Kasimir mit einer Tochter Gedymins von Litauen suchte sich Łokietek Helfer zu schaffen. Der Orden aber hatte Böhmen und Brandenburg auf seiner Seite.
Bei den ununterbrochenen Einfällen und Verheerungen, 1326 die von 1326 bis zu Łokieteks Tode dauerten, litten die polnischen Grenzlande Masowien und Kujawien namenlos und wurde 1331 auch Großpolen von dem Ordensmarschall Dietrich von Altenburg verwüstet. 1331 Aber trotz der Niederlage, die der König dem Orden im selben Jahre bei Płowce (in der Nähe des kujawischen Brześć) beibrachte, konnte er nicht verhindern, daß von den Rittern 1332 Kujawien behauptet wurde, daß Johann von Böhmen einen Feldzug nach Litauen durch 1332 Polen unternahm, sich von dem (masowischen) Fürsten von Płock huldigen ließ und Posen belagerte. Endlich kam durch die Bemühungen des päpstlichen Nunzius ein Waffenstillstand zustande, nach dessen Abschluß Łokietek starb. 73 Jahre ist dieser zweite Erneuerer Polens alt geworden, und wenn sein Leben auch scheinbar mit einem Mißerfolge endigte, so zeigte sich unter der nächsten Regierung doch, daß das Reich gefestigt war.
Sein Sohn und Nachfolger Kasimir I. (III.) der Große (Wielki), der 1333 1333 bis 1370 als Dreiundzwanzigjähriger zur Herrschaft gelangte und bis 1370 regierte, war seit langer Zeit der erste polnische Fürst, dessen Thronbesteigung keine inneren Wirren hervorrief.
Den Waffenstillstand mit dem Orden verlängerte er zunächst. Auch mit Böhmen suchte er zu einer Verständigung zu gelangen, indem er die Kämpfe um das Erbe Herzog Heinrichs von Kärnten und Tirol geschickt ausnutzte. Durch Vermittelung seines ungarischen Schwagers kam 1335 der 1335 erste Visegráder Vertrag zustande. Johann entsagte gegen Zahlung von 20 000 Schock böhmischer Groschen seinen Ansprüchen auf die polnische Krone, wogegen Kasimir auf alle schlesischen Fürstentümer, die Johann gehuldigt hatten, ebenso wie auf die Lehenshoheit über Płock verzichtete. Damit war Schlesien auch formell von der Krone Polen aufgegeben, nur die kirchliche Unterstellung unter den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen blieb noch bestehen. Die Hoffnung Kasimirs auf Hilfe gegen den Orden wurde freilich enttäuscht. Der Visegráder Schiedspruch entschied, daß Pommern dem Orden verbleiben solle.
Dem ersten Vertrag von Visegrád folgte 1339 ein 1339 zweiter, zwischen Ungarn und Polen. Da nämlich Kasimir keinen Sohn hatte, bemühte sich Karl Robert, seinem Sohne Ludwig unter Übergehung der übrigen Linien des Piastenhauses die polnische Krone zu sichern. Kasimir mußte einerseits daran liegen, durch diesen Erbvertrag sich in seinen auswärtigen Unternehmungen die Hilfe Ungarns zu sichern, andererseits hatte die Geschichte der letzten Jahrhunderte ihn gelehrt, daß Polens Stärke davon abhing, ob die Thronfolge geregelt war und der Erbe seine Ansprüche mit Nachdruck vertreten konnte oder nicht. Aber er schlug zur Erreichung dieses Zieles einen Weg ein, der in der Folgezeit gerade zum Gegenteil führte. Denn da die Erbfolge des Schwestersohnes wider Landesrecht war, so konnte Kasimir diesen Vertrag nur gewährleisten, wenn er ihm die Anerkennung derer sicherte, die in den Wirren der letzten Zeit stets den Ausschlag gegeben hatten, der Magnaten. Die aber forderten Gegenleistungen, und so mußte Ludwig versprechen, 1. daß er die verlorenen Gebiete, insbesondere Pommern, für Polen wiedergewinnen, 2. daß er Ämter und Würden nur an Polen vergeben, 3. daß er neue Abgaben nicht auferlegen und die bestehenden Privilegien achten werde.
Dieser Vertrag wurde im Jahre 1355 von den Magnaten in Ofen noch dahin eingeschränkt, daß sie Ludwig die Nachfolge nur für seine männliche Nachkommenschaft zugestanden. Daß die Magnaten diese Bedingungen stellen konnten, namentlich die von 1355, als es sich herausstellte, daß auch bei Ludwig männliche Nachkommen nicht zu erwarten waren, zeigt am besten, wie stark der Adel geworden war, denn 1355 stand Kasimir auf der Höhe seiner Macht. In jenen Vorgängen müssen wir den ersten Schritt zum Wahlkönigtum und in den Verträgen die Vorläufer der späteren Pacta conventa erblicken. Hierin, nicht in den persönlichen Verhältnissen liegt ihre entscheidende Bedeutung.
Wegen Pommerns und Kujawiens hatte sich Kasimir inzwischen wieder an den Papst gewandt, der eine Gesandtschaft zur Entscheidung nach Polen schickte (1339). Das 1339 Urteil fiel nochmals zuungunsten des Ordens aus, der aufgefordert wurde, Pomerellen zurückzugeben. Genau wie zu des Vaters Zeiten legte der Orden in Rom Berufung ein. Da zur selben Zeit die kleinrussischen Verhältnisse Kasimirs Aufmerksamkeit zu erheischen begannen, und da er endlich einsah, daß er auf Böhmens Hilfe nicht rechnen dürfe, zog er vor, sich mit dem Orden friedlich auseinanderzusetzen. So kam es zum Vertrage von Kalisch (1343), durch 1343 den Kasimir seinen Ansprüchen auf Pomerellen, das Kulmer und das Michelauer Land entsagte, wofür er Kujawien und Dobrzyn zurückerhielt. Außerdem wurde ihm Hilfe gegen Litauen versprochen.
Kasimir glaubte um so eher auf den Zugang zur Ostsee verzichten zu können, als sich ihm die Aussicht auf den Besitz der Schwarzmeerküsten eröffnete.
Als Andreas von Wladimir (im heutigen Gouvernement Lublin, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen großrussischen Stadt) und Leo (Lwow) II. von Halicz 1324 im Kampfe gegen 1324 die Tataren gefallen waren, erlosch das Haus Romanowitsch (der kleinrussische Zweig der Ruriks aus der Linie Monomach). Den Thron bestieg ihr nächster Verwandter, Bolesław Georg II., der Sohn Trojdens von Masowien und Marias, der Tochter Leos II., der seinerseits eine Tochter Gedymins von Litauen zur Frau hatte. 1340 vergifteten den Bolesław die mit seiner 1340 Förderung des römischen Katholizismus unzufriedenen Bojaren. Da seine Ehe kinderlos geblieben war, machten Ansprüche auf den Thron geltend: Lubart, Gedymins Sohn, als Mann Buszas, der Tochter Andreas' von Wladimir; Kasimir als Verwandter des Verstorbenen; Karl Robert, weil die ungarischen Könige seit Andreas II. Rechte auf das Land zu haben glaubten und sich Könige von Galizien und Ludomirien nannten; endlich der Tatarenkhan Usbek als Oberherr von ganz Rußland.
Kasimir besetzte 1340 Halicz und Lemberg, Lubart Wolynien. 1340 Mit Ungarn verständigte sich Kasimir im Hinblick auf den Erbvertrag leicht. Karl Robert trat ihm in einem Vertrag von 1350 Klein-Rußland ab, behielt sich aber vor, im Falle Kasimir noch männliche Nachkommenschaft erhielt, das Land für 100 000 Gulden 1350 zurückzukaufen. Auch die Tataren allein, die verwüstend in Ungarn und Polen eingefallen waren, konnten ihm nicht mehr dauernd gefährlich werden, denn er hatte die unzufriedenen Bojaren für sich gewonnen und ihren Führer, Dmitry Detko von Przemyśl, zum Starosten von Klein-Rußland gemacht, womit er sich erprobte Helfer gegen die Tataren gewann. Gegen die Litauer freilich kämpfte er 26 Jahre mit wechselndem Glück. Anfangs kamen ihm die nach dem Tode Gedymins ausbrechenden inneren Streitigkeiten und die Niederlage der Litauer in ihren Kämpfen mit dem Orden sehr zustatten. Er konnte dem Lubart Wolhynien abnehmen. Aber bald gewannen die Litauer das Verlorene wieder, ja sogar Lemberg fiel in ihre Hände. Zwei polnisch-ungarische Feldzüge in den Jahren 1351 und 1352 1351 blieben fruchtlos, und als die Litauer sich gar mit den Tataren verbündeten, fand es Kasimir ratsamer, sich zu vertragen. Litauen erhielt Wolhynien, Polen das Gebiet von Lemberg und Halicz (1352).
Vierzehn Jahre hielt man sich auf beiden Seiten von entscheidenden Unternehmungen zurück, bestrebt, die neuen Besitzungen auf Kosten der Tataren zu vergrößern. Dabei hatten die Litauer mehr Glück, denn ihr Großfürst Olgerd brachte 1362 den Tataren an den Blauen Wassern (einem 1362 Nebenfluß des südlichen Bug) eine entscheidende Niederlage bei, die ihm Podolien und die Ukraine sicherte. Doch mußte es notwendig wieder zu einem ernsten Zusammenstoß kommen, da sowohl Polen wie Litauen nach dem Schwarzen Meere strebten und um des Ordens willen streben mußten. Diesmal blieb Kasimir Sieger. Lubart wurde von den Seinen nicht unterstützt und mußte das ganze westliche Wolynien mit Wladimir an Polen abtreten (1366). So wurde die einstige 1366 Eroberung Bolesław Chrobrys wieder an Polen gebracht.
Kasimir änderte klugerweise an den inneren Einrichtungen seiner neuen kleinrussischen Besitzungen möglichst wenig, um seine Herrschaft nicht mißliebig zu machen. Der geringere Kulturzustand und die weitgehende Rassenverschiedenheit der dortigen Völker verbot es übrigens von selbst. An die Spitze stellte er, wie schon erwähnt, einen „Starosten für Klein-Rußland”, einzelne Teile gab er den hervorragendsten Familien zum Lehen, bedeutende Kleinrussen berief er in den königlichen Rat. Mit Eifer förderte er die Kolonisation des verwüsteten Landes. Lemberg, Reszów, Sanok und Kolomea begabte er mit Magdeburger Recht. Vor allem für das deutsche Lemberg, das er sehr liebte, hat er viel getan.
Besondere Aufmerksamkeit schenkte er den kirchlichen Verhältnissen. Die Kleinrussen gehörten der griechischen Kirche an und waren dem Metropoliten von Kijew, später von Moskau, unterstellt. Er versuchte nicht, sie Rom zuzuführen, erreichte aber vom ökumenischen Patriarchat die Erhebung von Halicz zum Metropolitansitz, so daß die kirchliche Abhängigkeit von den Großrussen fortfiel, die politische Verbindung erschwert, seinen Nachfolgern aber der Weg zur Union mit Rom gebahnt wurde (1371). Den zahlreichen Armeniern, die vor den Mongolen 1371 nach Kleinrußland geflüchtet waren, errichtete er 1367 ein 1367 eigenes Bistum in Lemberg. Für die römischen Katholiken, die seit alters zum Bistum Lebus gehörten, gründete er im gleichen Jahre in Halicz ein Erzbistum, nachdem er schon vorher drei Bistümer gestiftet hatte. So schuf er der römischen Mission Stützpunkte, ohne die anderen Bekenntnisse, für die er ja auch gesorgt hatte, zu verletzen.
Wenngleich auf diese Weise die Aufmerksamkeit Kasimirs und überhaupt die ganze polnische Politik in entscheidender Weise wieder dem Osten zugewendet wurde, blieb der König doch auch im Westen nicht untätig. In Kriegen 1343 mit Böhmen eroberte er nach dem Kalischer Vertrag das schlesische Fraustadt, das nunmehr dauernd bei Polen verblieb (1343). Gegen Verzicht auf die Lehenshoheit über Schweidnitz erhielt er die Lehenshoheit über Masowien zurück (1351), das erst nach dem Aussterben der dortigen 1351 Piasten (1529) unmittelbar mit der Krone vereinigt wurde. 1364 verkaufte ihm der letzte selbständige Piast in Kujawien, Władysław Biały (der Weiße) von Argenau (Gniewkowo), 1364 sein Herzogtum und ging außer Landes. Im nächsten Jahre erlangte er nach dem Tode Ludwigs des Römers einen Teil der Neumark mit Driesen und Zantoch, 1368 auch 1368 Deutsch-Krone zurück. Die Bestrebungen freilich, die im Titel „Erbe von Pommern” zum Ausdruck kamen, den er trotz dem Kalischer Vertrage weiterführte, hat er nicht mehr verwirklichen können.
Aber nicht um dieser Eroberungen willen, obwohl sie das Reich beträchtlich vermehrten, gab ihm die Nachwelt den Beinamen des Großen. Seine wahre Größe liegt vielmehr in der inneren Politik.
Wir haben oben schon darauf hingewiesen, wie umsichtig er in Kleinrußland vorging. Die gleiche Umsicht bewies er auch in den Erblanden.
Die Zersplitterung war noch nicht überwunden, die Einheit nur durch die Person des Herrschers, durch Personalunion hergestellt. Die Krönung zum König von Polen bedeutete anfangs nur die Herrschaft über Großpolen, selbst wenn die Krönung in Krakau stattfand. Der König war König in Großpolen, aber Herzog von Krakau und Sandomir in Kleinpolen, Herzog von Łęczyca im Lande Łęczyca usw. Es gab keine gemeinsame Verwaltung, keine gemeinsamen Beratungen, kein gemeinsames Recht. Kasimir hat hierin zwar Wandel geschaffen, aber im Titel des polnischen Königs, in dem eine besondere Erwähnung Groß-Polens fehlt, hat sich der alte Zustand für immer erhalten: Rex Poloniae, Dux Cracoviae, Sandomiriae usw.
Wenngleich der König der Form nach noch absoluter Herrscher war, so war er es in der Tat doch nicht mehr. Wir haben gesehen, wie der Adel in den Thronstreitigkeiten zu ausschlaggebendem Einfluß gelangte, und selbst ein König von der Macht Kasimirs des Großen war genötigt, die Zustimmung der Magnaten zu dem Visegráder Vertrage einzuholen. Auch eine zweite Einrichtung, die sich in den Teilfürstentümern herausgebildet hatte, obwohl sie rechtlich in keiner Weise festgelegt war, mußte Kasimir respektieren. Aus den Zusammenkünften des Herzogs mit seinen Beamten waren nämlich mit dem Sinken der Herrschermacht allmählich Zusammenkünfte der Magnaten und der Geistlichkeit, auch des übrigen Adels und der Städte entstanden, die sich an den altslawischen, unter der starken monarchischen Macht verkümmerten wiec wieder anlehnten, colloquia, auch zjazdy (Zusammenritte) genannt wurden und die Grundlage der späteren Landtage bildeten. Sie wurden nach Bedürfnis einberufen, und zwar nach der Wiedervereinigung des Reiches zunächst auch nur für die einzelnen Landesteile, entweder durch den Starosten als den Statthalter des Königs oder durch den König selbst. Die erste gemeinsame Beratung für das ganze Reich fand 1365 1365 statt, ohne daß damit die Landeszusammenkünfte fortgefallen wären. Allmählich wurde es Sitte, colloquia in bestimmten Städten und an bestimmten Tagen abzuhalten, entsprechend den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege.
Es ist schon im 7. Kapitel erwähnt worden, daß die unter der böhmischen Herrschaft eingeführte Starostenverfassung sich erhielt. Kasimir bildete diese Organisation kräftig durch und führte sie auch in den neuerworbenen kleinrussischen Gebieten ein. Die Erblande wurden in die Starosteien Großpolen, Łęczyca, Sieradz, Kujawien-Brześć, Kujawien-Inowracław und Dobrzyn eingeteilt. Die Starosten sind als Statthalter die Stellvertreter des Königs in der Rechtspflege wie in der Zivil- und Militärverwaltung ihrer Starostei. Damit wurden die Landesämter zu reinen Würden, nur der Wojewode behielt noch die Judengerichtsbarkeit und der Unterkämmerer die Grenzgerichtsbarkeit. Die Bedürfnisse der Verwaltung bestritten die Starosten aus den Einkünften der alten Kastellaneiländereien (die in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts zwischen der Krone und den ebenfalls aus königlichen Beamten zu Landeswürdenträgern gewordenen Kastellanen geteilt worden waren) und der übrigen königlichen Güter ihres Bezirks. Sie waren also auch zugleich Domänenverwalter. Einen Teil der Einkünfte hatte der Starost an den König abzuführen, namentlich die Kopfsteuer, worüber Kasimir 1368 nähere Bestimmungen erließ. Die Auswahl 1368 der Starosten wurde in der Folgezeit häufig ungünstig beeinflußt durch die Vereinigung öffentlicher und wirtschaftlicher Funktionen, die das Amt begehrenswert erscheinen ließ und zum Pfandobjekt geeignet machte; denn oft genug wurde derjenige Starost, der am meisten für die Starostei bot. Andererseits mußte ihre Verwaltung unter dieser Vereinigung ebenfalls leiden. Mit der Enthebung der Kastellane von ihren Ämtern gingen auch die Städte in die Verwaltung der Starosten über, die sie nach Belieben durch Burggrafen verwalten ließen.
Nur in Kleinpolen, wo es keine Wojewoden gegeben hatte, war die Entwicklung eine andere. Hier hatte schon Łokietek einen Generaladministrator zu Krakau (wielkorządca) eingesetzt, der die königlichen Güter gegen Rechnungslegung zu verwalten hatte. Die Städte wurden ebenfalls Burggrafen unterstellt, die jedoch nicht Beamte der Starosten waren, wie anderwärts, sondern Beamte des Königs. Die Rechtspflege und die Verwaltung übte der König in diesem Landesteile, in dem er sich ständig aufhielt, selbst aus, und die Starostei wurde hier erst nach Kasimirs Tode eingeführt.
Durch diese Neuordnung der Verwaltung wurde das Reich aus der anfänglichen Personalunion wieder in einen Einheitsstaat zurückverwandelt. Parallel damit und dem gleichen Ziele dienend gingen die Bemühungen um ein einheitliches Recht. Bisher gab es nur ein Gewohnheitsrecht, das sich in den einzelnen Landesteilen namentlich unter den Teilfürsten in verschiedener Richtung entwickelt hatte. Der Erzbischof Jarosław Bogorya Skotnicki von Gnesen, der Kanzler Johann Suchywilk Strzelecki von Krakau, der Kastellan Spytek und der Bischof Johann Grot von Krakau und eine Reihe anderer hervorragender Männer waren die Mitarbeiter des Königs bei der Unternehmung, „auf daß ein Fürst, ein Recht und eine Münze sei”. Zuerst erfolgte die Regelung für Kleinpolen. Das Statut wurde auf dem Kolloquium von Wiślica 1347 angenommen. Auf 1347 dem Kolloquium von Petrikau erfolgte im gleichen Jahre die Annahme auch seitens der Großpolen, die jedoch außerdem noch ein besonderes Statut mit Ausnahmebestimmungen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen erhielten.
Den Dörfern und Städten deutschen Rechts versuchte Kasimir die Berufung an die Mutterstädte zu unterbinden. Obwohl er im Gegensatz zu seinem Vater dem Deutschtum nicht feindlich gegenüberstand, sondern sich die Vorzüge der deutschen Bürger und Bauern bei seinen Kolonisierungen zunutze machte, erkannte er doch richtig die Gefahr für sein Reich, die in dem Überhandnehmen des deutschen Elementes lag. Denn durch die Berufung an die Mutterstädte war das Deutschtum, da es ja auch im Inlande sein eigenes Gericht hatte, von der inländischen Rechtspflege gänzlich eximiert. Es bildete so gewissermaßen einen Staat im Staate und stellte, wenn es in Gegensatz zu der königlichen Macht geriet, einen gewaltigen Gegner dar, wie die Erfahrung gezeigt hatte. Zunächst verbot er jede Berufung nach auswärts und gründete als Ersatz für Kleinpolen ein Obergericht auf der Krakauer Königsburg. Den Vorsitz führte der Vogt von Krakau, Beisitzer waren die Schulzen der sechs umliegenden Ortschaften. 1365 folgte ein Obergericht in Kalisch, dessen Beisitzer die Stadtschöffen bildeten. 1365 Posen war schon immer deutschrechtlicher Oberhof gewesen, hatte sich allerdings auch als solcher in Magdeburg Rechtsbelehrung geholt. Da der König diese Einrichtungen angesichts der vielen den Ständen erteilten Privilegien aber nur mehr für seine Güter und die königlichen Städte treffen konnte, verständigte er sich mit den wichtigsten Klöstern Kleinpolens dahin, daß auch sie die Kompetenz seines Obergerichtes für ihre deutschrechtlichen Untertanen anerkannten. Trotzdem haben die Deutschen noch lange von Magdeburg Recht genommen.
Die Heerespflicht, anfangs ein Privileg des Adels, wurde an den Grundbesitz gebunden, auch auf den Geistlichen (durch Stellvertretung) und auf den Bürger ausgedehnt. Sie war nicht nur persönlich, sondern verpflichtete auch zur Stellung einer gewissen Anzahl Höriger, je nach der Größe des Besitztums. In eigener Person ist infolgedessen der niedere Adel, die Ritterschaft (milites scartabelli), mit Kriegsdiensten hervorragend belastet. Im Petrikauer Sonderstatut für Großpolen wird daher festgesetzt, daß dem großpolnischen Ritter für auswärtige Kriegszüge eine Belohnung zustehe, eine für die Entwicklung wichtige Bestimmung. Sie erhöhte die Kampffreudigkeit der armen Ritterschaft, hat aber später die Bewegungsfreiheit in der auswärtigen Politik gehemmt. Die Umwandlung der hölzernen Kastelle in steinerne und die Anlegung guter Straßen steigerte die Wehrkraft des Landes nicht minder.
Handel und Gewerbe nahmen unter der weisen Regierung Kasimirs einen ungeahnten Aufschwung. Die Städte erhielten Stapel- und Marktgerechtigkeiten wie im Westen. Für die öffentliche Sicherheit, die Erleichterung des Verkehrs, die Hebung des Münzwesens sorgte der König umsichtig. Der Zwischenhandel von den Nordländern zur Levante, die Ausfuhr von Rohstoffen und Landesprodukten sowie von Tuch („Polenschen Laken”) blühten auf.
Der Juden wie der Bauern nahm sich der König in gleicher Weise an. Er bestätigte den Juden das von Bolesław dem Frommen 1264 gegebene Privileg, das sie von den gewöhnlichen 1264 Gerichten ausnahm und dem Fürsten bzw. Wojewoden unterstellte, also einen zweiten Staat im Staate erzeugte, und dehnte dieses Privileg auf das ganze Reich aus (1334). Im 1334 Statut von Wiślica regelte er dann die Bedingungen, unter denen die Juden Geld ausleihen durften, denn das war neben gewissen Handelszweigen ihr wichtigster, weil nach kanonischem Recht den Christen verbotener Erwerbzweig. Den Bauern ließ er strenge Gerechtigkeit angedeihen, was ihm den Beinamen des Bauernkönigs eintrug, freilich auch einen Adelsbund in Groß-Polen unter Maciek Borkowicz (1352) hervorrief, den er gewaltsam 1352 unterdrücken mußte.
Über seiner Politik der Förderung der Produktivkräfte des Landes, die ihn schnell zu einem der reichsten Fürsten Europas machte und das Ansehen des Landes in überraschender Weise hob, vergaß Kasimir jedoch nicht die Sorge für die geistigen Interessen. Er gründete 1364 1364 die Schule zu Krakau, nächst der von Prag die älteste diesseits der Alpen, nach dem Vorbild der Hochschule zu Bologna ohne theologische Fakultät. In Janko von Czarnkow (1333–1384), einem Gnesener Erzdiakon und Unterkanzler des Reichs, fand Polen damals auch einen hervorragenden Chronisten.
Am 5. November 1370 starb der bedeutende Fürst an 1370 den Folgen eines Jagdunfalls im Alter von 60 Jahren. Unter seiner Regierung hatte Polen wieder einen Gipfelpunkt erklommen. Mit seinem Tode sank es, wie schon mehrmals, in den Zustand äußerster Schwäche zurück.
Bei der Nachricht von Kasimirs Tode eilte Ludwig 1370 bis 1382 (1370–1382) sogleich nach Polen und ließ sich gemäß dem Erbvertrage in Krakau zum Könige krönen. Dann kehrte er aber mit den polnischen Kroninsignien schnell nach Ungarn zurück, seine Mutter Elisabeth als Statthalterin zurücklassend. Gemäß dem polnisch-ungarischen Vertrage von 1350 schlug er sofort Kleinrußland, in das die Litauer bereits eingebrochen waren, zu Ungarn. Doch gab er es seinem Ratgeber, dem Piasten Władysław von Oppeln, 1372 zu Lehen. 1372
Polen betrachtete er nur als Werkzeug für die Ausführung seiner Zukunftspläne. Da er ohne männliche Nachkommen blieb, die Verträge von Visegrád und Ofen aber nur für solche galten, war er bestrebt, einer seiner Töchter Polen zu sichern. Er bestimmte dazu Maria, die Braut Sigismunds, des Sohnes Kaiser Karls IV. Auf zwei Tagungen des Adels und der Städte zu Kaschau kam der Vertrag zustande, der Ludwigs Wünsche erfüllte (1374), 1374 und zwar mit Hilfe der kleinpolnischen Magnaten und der deutschen Städte, während die Großpolen durch Gewalt zur Annahme gezwungen wurden. Die Hauptbestimmungen sind: 1. nach Ludwigs Tode erbt diejenige seiner Töchter die polnische Krone, die er oder ihre Mutter auswählt; 2. Ludwig verpflichtet sich, die polnischen Besitzungen nicht nur nicht zu verringern, sondern auch die verlorenen Lande wiederzugewinnen; 3. er befreit den Adel von allen Lasten und Abgaben bis auf zwei Groschen von der Hufe, die alle gleichmäßig zu zahlen haben; 4. er darf alle Würden, besonders die des Wojewoden, des Kastellans, des Richters und des Kämmerers nur an Männer des betreffenden Landesteiles vergeben; 5. er bestätigt alle früheren Privilegien, auch die städtischen, und dehnt die Verpflichtung des Königs zur Zahlung von Entschädigung für ausländische Kriegsdienste auf alle Landesteile aus.
Dieser Kaschauer Vertrag war das erste allgemeine Privileg, das dem Adel als Stand gegeben wurde. Er war nicht nur als Präzedenzfall unheilvoll, sondern er wirkte schon gleich schädlich ein, indem er die Einkünfte des Staatsschatzes bedeutend schmälerte und indem er die Macht der Magnaten durch die rechtliche Sanktionierung ihrer Ansprüche auf die Landschaftsämter steigerte.
Es ist klar, daß eine solche Regierung, durch ein schwaches Weib repräsentiert und nur auf dynastische Interessen bedacht, allerorten Wirren hervorrufen mußte. Nicht nur kehrte Władysław der Weiße von Argenau aus dem Benediktinerkloster zu Dijon zurück, nicht nur verweigerte Ziemowit von Masowien den Lehenseid, nicht nur opponierten die großpolnischen Magnaten, sondern selbst in Krakau entstand ein Aufruhr, zu dem das anmaßende Verhalten der Ungarn den Anstoß gab (1376). Elisabeth verließ infolgedessen Polen, 1376 im richtigen Gefühle, ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein.
Nur in Kleinrußland führte Władysław von Oppeln die Verwaltung im Sinne Kasimirs weiter, doch verstieß er gegen Kasimirs Toleranzpolitik, indem er ebenso wie Ludwig den römischen Katholizismus gewaltsam verbreitete. Das ist für Polens Stellung in Kleinrußland unheilvoll geworden, wie es Ungarn um den Besitz dieses Landes brachte.
1379 nahm Ludwig dem städtefreundlichen deutschen 1379 Herzog das kleinrussische Lehen ab und übertrug ihm die Regentschaft in Polen. Da sich aber die Opposition des Adels als zu stark erwies, schickte er Elisabeth zurück, nach deren Tode er ein Triumvirat mit dem Krakauer Bischof an der Spitze einsetzte. Die Verwirrung und Unsicherheit nahm immer größere Ausdehnung an. In Großpolen und Masowien erhob sich ein offener Aufstand, dessen Ende Ludwig nicht mehr erlebte.
9. Kapitel. Die Personalunion mit Litauen.
Als Sigismund, der mit einem kleinen Heere von Brandenburg heranzog, die Kunde von Ludwigs Tode erhielt, beeilte er sich, sich huldigen zu lassen. Aber die Großpolen stellten gewisse Bedingungen, auf die er nicht eingehen wollte, und traten infolgedessen in Radomsko (unweit Petrikau) zu einer Beratung zusammen. Hier schlossen sie die erste Konföderation und 1382 verpflichteten sich, diejenige Tochter Ludwigs zu unterstützen, die in Polen ihren Wohnsitz nehmen werde. Man wollte nicht fernerhin ungarischer Vasallenstaat bleiben. Auf dem kurz danach stattfindenden Wahlkolloquium in Wiślica traten auch die Kleinpolen der Radomsker Konföderation bei. Sigismund mußte unverrichteter Dinge das Land verlassen, denn seine Braut Maria war inzwischen von den Ungarn zum König gewählt worden.
In Polen aber bildeten sich drei Parteien: die eine, mit dem Hause Grzymała an der Spitze, hielt fest zu Sigismund; die andere, unter dem Posener Wojewoden Vinzenz von Kępa, verteidigte die Konföderation; die dritte endlich, mit dem Hause Nałęcz, wollte den Kaschauer Vertrag umstoßen, um wieder einen Piasten auf den Thron zu bringen. Ihr Kandidat war Ziemowit IV. von Masowien. Es kam zum Bürgerkriege.
Inzwischen hatte die Witwe Ludwigs, Elisabeth, entsprechend dem Kaschauer Vertrag ihr Ernennungsrecht ausgeübt, Maria und Sigismund zurückgesetzt und Hedwig zur Königin von Polen bestimmt. Die Partei der Grzymała schlug sich sofort auf ihre Seite. Ziemowit aber, den der Erzbischof Bodzanta von Gnesen zum König ausrief, versuchte nunmehr mit der Krone zugleich die Hand Hedwigs zu erlangen. Doch zwang ihn ein ungarisches Heer unter Sigismund zur Abdankung. Noch zögerte Elisabeth mit der versprochenen Entsendung Hedwigs, denn die Prinzessin war erst 13 Jahre alt. Erst als die Polen, der Anarchie im Innern müde, sich zu einer neuen Tagung in Sieradz versammelten, um einen anderen Monarchen zu wählen, erschien Hedwig in Krakau. Am 15. Oktober 1384 wurde 1384 sie zum „König” von Polen gekrönt. Damit erreichte das Interregnum sein Ende.
Nun erhob sich aber die neue Frage, wen Hedwig (1384–1399) zum Gemahl wählen sollte. Ihr Bräutigam, 1384 bis 1399 Wilhelm von Österreich, wollte sie nicht freigeben. Den polnischen Herren paßte der Deutsche aber ganz und gar nicht. Namentlich die Blicke der Kleinpolen richteten sich auf Litauen. Mit diesem Lande mußte man sich über die kleinrussische Frage und über den Zugang zum Schwarzen Meere verständigen. Mit ihm hatte man die Feindschaft gegen den Deutschen Orden gemeinsam. Eine Konkurrenz auf wirtschaftlichem Gebiete war nicht zu befürchten. Dagegen mußte die wilde Kraft seines Volkes als ein willkommener Zuwachs polnischer Macht betrachtet werden. Andererseits suchte man auch auf litauischer Seite Anlehnung, denn die furchtbaren Kämpfe gegen den Orden hatten das Land, damals das Zentrum Osteuropas und weit größer als Polen oder Moskau, doch geschwächt.
Schon wenige Monate nach Hedwigs Krönung erschien daher eine litauische Gesandtschaft in Krakau und warb für den Großfürsten Jagiello, Olgerds Sohn (1387–1434), 1387 bis 1431 um Hedwig. Durch die Drohungen der polnischen Großen und die Überredungskünste der Geistlichen gezwungen, nahmen Hedwig und ihre Mutter Elisabeth die Werbung an. Die Bedingungen, die die polnischen Magnaten dem Litauer gestellt hatten und die er im Vertrage von Krewo annahm, waren weitgehend genug. Er versprach, sich mit seinem ganzen Hause und Volke taufen zu lassen, die verlorenen Länder dem Reiche auf eigene Kosten wiederzuerobern, die Privilegien zu schützen und zu achten, alle polnischen Gefangenen freizugeben, dem Herzog Wilhelm ein Reugeld von 200 000 Gulden zu zahlen und vor allem seine litauischen und russischen Länder auf ewige Zeiten mit Polen zu vereinigen. Diese Länder aber waren außer Litauen: Weiß- und Schwarzrußland, Polesie, die Ukraine, der größte Teil von Polasie, Wolhynien und Podolien, ein Gebiet, dreimal so groß als Polen.
Der Vertrag, der das große Reich zu einem Vasallenstaat, zu einer polnischen Provinz herabdrückte, war so einseitig und überwiegend für Polen günstig, daß er vielleicht nur aus der Eitelkeit und Selbstsucht Jagiellos, der gern König heißen wollte, ganz zu verstehen ist. Es blieben von den drei großen Staaten des europäischen Ostens nur noch Polen und das Moskowitische Rußland übrig. Zwischen ihnen mußte früher oder später der Kampf um die Vorherrschaft entbrennen.
Am 12. Februar 1386 zog Jagiello in Krakau ein, am 1386 15. wurde er mit einigen seiner Brüder getauft. Pate war Władysław von Oppeln, da der Hochmeister die Übernahme in richtigem Instinkte abgelehnt hatte. Nach dem Paten erhielt er in der Taufe den Namen Władysław, als König seines Namens der Zweite in Polen. Am 18. Februar folgte die Heirat, vierzehn Tage später die Krönung. Doch war Jagiello vorläufig nur Reichsverweser.
Zuerst war der Widerstand Groß-Polens zu brechen. Dann ging es nach Wilna zurück, wo er im Januar 1387 mit seinen Missionaren, meist Franziskanern, die schon länger in Litauen tätig waren, eintraf. Mit Geschenken und Lebensmitteln nicht minder als mit Drohungen wurde das Volk dem Christentum günstig gestimmt. 30 000 Menschen wurden bis zum Frühjahr getauft. (Das gemeine Volk erhielt gruppenweise denselben Namen zur Abkürzung des Verfahrens, ähnlich wie seinerzeit unter Wladimir I. in Kijew.) Den Bojaren, die zum katholischen Christentum übertraten, verlieh der Großfürst-König unterm 20. Februar 1387 eine Anzahl von Freiheiten, 1387 die erkennen lassen, wie absolutistisch bisher die Fürstenmacht im Lande war: sie durften fortan über ihre Güter und ihre Familie verfügen, wurden von der Fron befreit und mit einem geordneten Gerichtsverfahren nach polnischem Muster begabt. Die völlige Gleichstellung mit der polnischen Szlachta bildete von jetzt ab das Ziel des litauischen Adels. In Wilna wurde ein eigenes Bistum für Litauen eingerichtet. Doch ist nicht außer acht zu lassen, daß Samogitien vorläufig beim Heidentum, die russischen Gebietsteile aber bei der griechischen Kirche verblieben. Gleichzeitig regelte Jagiello auch die Verwaltung Litauens, indem er seinen Bruder Skirgiello zum Statthalter einsetzte. Dann kehrte er nach Krakau zurück.
Die ganze osteuropäische Geschichte nahm nunmehr eine andere Wendung. Nachdem Litauen, wenn auch nur oberflächlich, christianisiert worden war, hatte der Deutsche Orden seine Daseinsberechtigung als Orden (doch nur als solcher) verloren. Er durfte in seinen weiteren Kriegszügen gegen die Litauer und in seinen Händeln mit Polen nicht mehr auf die Sympathie des Papstes und auf Zuzug von der westlichen Ritterschaft rechnen. Da ferner bei dieser neuen Personalunion Polen der höher stehende Teil war, stieg sein während der ungarischen Zeit gesunkenes Ansehen wieder gewaltig. Das zeigte sich nicht nur darin, daß die nordrussischen Teilfürsten dem König huldigten und daß Rot-Rußland, von Ludwig zu Ungarn geschlagen, Hedwig den Treueid leistete, sondern noch mehr in dem Übertritt der Hospodare der Moldau (1387), der Walachei (1389), der Wojewoden von Bessarabien (1396) und Siebenbürgen aus dem ungarischen ins polnische Vasallenverhältnis. Damit war nicht nur die polnische Einflußsphäre bis zum Schwarzen Meere ausgedehnt, sondern auch der Handel der galizischen Städte, namentlich Lembergs, gewann unermeßliche Vorteile.
Anderseits kam durch die Vereinigung einer starken griechisch-orthodoxen Bevölkerung mit der Krone Polen ein ganz neues Moment in die Beziehungen der östlichen Welt. Hatten schon die Katholisierungsversuche Ludwigs in Kleinrußland Unzufriedenheit erregt, so mußte die einseitige Bevorzugung der römischen Christen auch in Weiß- und Schwarzrußland Unwillen und Opposition hervorrufen, nicht minder aber in Litauen, wo viele Bojaren und Verwandte Jagiellos orthodox waren, unter anderen Skirgiello. Polen in seinen ursprünglichen Grenzen konnte ebenso wie der Westen auf dem römischen Katholizismus als Staatsreligion basieren, weil es dort fast kein anderes Bekenntnis mehr gab. Nicht so das erweiterte Reich, dessen Festigung schon durch die Mannigfaltigkeit der Nationen erschwert wurde. Eine derartige Politik mußte Konstantinopel sowohl wie später den Moskauer Großfürsten, der sich als den Rechtsnachfolger des Basileus betrachtete, in Gegensatz zu Polen bringen, mußte den Moskowitern einen Stützpunkt innerhalb des Reiches schaffen.
Zunächst äußerten sich die Folgen freilich anders. Witold 1382 bis 1430 (1382–1430), Kejstuts Sohn, der Vetter Jagiellos, ein weitschauender, energischer und tatkräftiger Mann, war Teilfürst von Grodno geworden, strebte aber, dem Vetter sich überlegen fühlend und mit der Unterordnung der Heimat unter Polen unzufrieden, nach der Großfürstenwürde. Er stachelte den Orden gegen Litauen auf, der von 1390–1392 1390 bis 1392 unter Konrad Wallenrod das Land verwüstete. Da gleichzeitig die Litauer im Aufstande waren, sah sich der König veranlaßt, in einer Zusammenkunft zu Ostrow Witold dadurch auf seine Seite zu ziehen, daß er ihn an Stelle Skirgiellos zum Statthalter Litauens machte (1392). Nun war 1392 der Aufstand bald gedämpft, auch der Orden zurückgedrängt. Aber dafür ließ Witold sich 1398 zum Großfürsten ausrufen. 1398 Das bedeutete die Zerreißung der Personalunion, der Grundlage von Jagiellos Königswürde. Offenbar strebte Witold nicht nur dahin, Litauen wieder unabhängig zu machen, sondern er wollte sich auch die Vorherrschaft in Osteuropa sichern. Diesem Zwecke dienten seine Züge gegen die Tataren von der Goldenen Horde, die anfangs glücklich waren, aber 1399 mit der schweren Niederlage an der Worskla 1399 (an der später auch die Schlacht von Poltawa geschlagen wurde) endigten. Bis nach Łuck drangen damals die Scharen Timur Kutluks vor.
Damit waren Witolds Hoffnungen zunichte geworden. Er vertrug sich mit dem König, der ihm die Großfürstenwürde mit der Einschränkung verlieh, daß nach seinem Tod Litauen an die Krone zurückfallen sollte. Witold seinerseits verpflichtete sich zur Unterstützung Polens und leistete den Huldigungseid. Die Bojaren schlossen sich dem an (Wilna 1401). Die polnischen Magnaten hingegen verpflichteten 1401 sich im gleichen Jahre zu Radom, Litauen Beistand zu leisten und nach Jagiellos Tode ohne Litauens Vorwissen keinen König zu wählen. So war der Personalunion von 1386 die förmliche staatsrechtliche Union gefolgt.
Die gegenseitige Unterstützung, die man sich versprochen hatte, sollte zuerst gegen den Deutschen Orden erprobt werden. Die Grenzstreitigkeiten mit den Rittern hatten nämlich ununterbrochen ihren Fortgang genommen, wenn auch bei Lebzeiten Hedwigs, die, wie ihr Vater, eine Freundin des Ordens war, und des friedfertigen Hochmeisters Konrad von Jungingen auf beiden Seiten offene Feindseligkeiten vermieden wurden. Aber Hedwig starb 1399, Konrad 1407. 1399 bis 1407 Nachfolger wurde sein kriegerischer Bruder Ulrich, der sich wohl bewußt war, daß er mit dem nunmehr vereinten Polen und Litauen einen entscheidenden Waffengang auszufechten habe.
1409 kam es zum offenen Bruch, doch vertrug man sich 1409 auf Betreiben König Wenzels von Böhmen noch einmal nach einem kurzen Feldzuge. Den Waffenstillstand benutzte man auf polnischer Seite zu eifrigen Rüstungen. Der Orden war noch immer die erste Militärmacht Europas, die einzige, die innerhalb vierzehn Tagen mobil machen konnte, mit Artillerie vortrefflich ausgerüstet, in andauernden Feldzügen erprobt. Die Polen und Litauer mußten also suchen, durch numerische Übermacht ihre qualitative Minderwertigkeit auszugleichen. Sie warben husitische Söldner unter dem später berühmten Johann Ziska, zogen die Russen heran und verbündeten sich gegen den christlichen Ordensstaat mit den erbitterten Feinden des Christentums, den Tataren. Die Hilferufe der Ritter verhallten vergebens. Nur geringer Zuzug ward ihnen aus Deutschland, das von Wahlstreitigkeiten und Konzilvorbereitungen zu sehr in Anspruch genommen war, als daß es für den Grenzposten im Nordosten Interesse haben konnte.
Ein folgenschwerer Fehler, nicht nur in politischer Beziehung! Wenngleich nämlich der Orden nach der offiziellen Abkehr Litauens vom Heidentum seine ursprüngliche Aufgabe gelöst hatte, so hatte er doch nicht, wie von slawischer Seite gern ausgeführt wird, überhaupt seine Existenzberechtigung verloren. Denn er war schon längst der vornehmste und erfolgreichste Kulturbringer für den Osten geworden und hatte als solcher noch lange nicht ausgewirkt. Es handelte sich nicht nur darum, ob das Deutschtum oder das Slawentum herrschen, sondern auch darum, ob die Kultur oder die Unkultur die Oberhand behalten sollte.
Nach Ablauf des Waffenstillstandes brach 1410 von 1410 neuem der Krieg aus. Am 15. Juli kam es bei Tannenberg und Grunwald zur Entscheidungsschlacht, die Ulrich von Jungingen das Leben, dem Orden den Ruf der Unüberwindlichkeit, dem Deutschtum den Osten kostete. Das allzu feste Bauen auf den „Reichsvikar” Sigismund von Ungarn und auf seine (auf Gelderpressung hinauslaufenden) Vermittlungsversuche, das Verpassen des rechten Zeitpunktes zu einer Entscheidungsschlacht (vor der Vereinigung der Litauer, Russen, Tataren mit den Polen), das ungünstig gewählte Schlachtfeld, das waren die Vorbedingungen der Niederlage. Die Unmöglichkeit der Entfaltung der Artillerie, das allzu ungestüme Nachdrängen hinter dem heillos geschlagenen Witold, die Unbekanntschaft mit der Fechtweise zwischen die Reitermassen sich drängender Fußgänger, der schändliche Verrat bei den preußischen Landrittern und Städten, vor allem aber die geradezu erdrückende Übermacht des östlichen Völkerchaos waren ihre unmittelbaren Ursachen.
Die Reste des Ordensheeres zogen sich nach der Marienburg zurück, die Graf Heinrich von Plauen, der energische Komtur von Schwetz, verteidigte, während Landritter, Städte und Bischöfe treulos die Besatzungen der übrigen Burgen überwältigten und dem Könige zufielen, Elbing und Danzig an der Spitze. Die Leiden, die das unglückliche Land trotz dieser schnellen Übergabe auszustehen hatte, waren unbeschreiblich. Im Dreißigjährigen Kriege ist in Deutschland nicht ärger gehaust worden, als hier von Polen, Litauern, Russen, Walachen und Tataren. Die blühende Kultur, die hochstehende Volkswirtschaft, die unter der straffen Zucht des Ordens erreicht worden waren, wurden mit einem Schlage vernichtet. Das war freilich alles, was die slawische Flut vermochte, denn zur taktischen Ausnutzung ihres Sieges war sie nicht imstande. In unzählige plündernde, sengende, schändende Haufen zersplittert, zerstreuten sich die Sieger über das Land. Unter den Belagerern der Marienburg richtete die tapfere Besatzung, richteten Krankheit und Hunger solche Verheerungen an, daß Jagiello klagte, er komme sich vor, als sei er selber der Belagerte.
Und jetzt endlich kam dem Orden auch Hilfe, vom livländischen Marschall sowohl, als aus den deutschen Balleien, denn die Bestürzung über die Niederlage des Ordens war ebenso allgemein wie die Empörung über die Verwendung der 30 000 Tataren durch die katholischen Polen. Der livländische Marschall eroberte das preußische Niederland zurück, schnitt Witold von Litauen ab und bedrohte die Belagerer der Marienburg. Der Tatarenkhan, die günstige Gelegenheit nutzend, hetzte die Moskowiter zum Einbruch in Litauen auf, so daß Witold mit den Trümmern seines Heeres schleunigst auf dem Umwege durch Kujawien nach Hause zurückeilte. Die masowischen Herzöge zogen ebenfalls ab. Die polnischen Herren waren des Kriegführens müde, und der König war nicht reich genug, um die in den Privilegien für Kriegsdienste außer Landes festgesetzten Entschädigungen auf die Dauer zu zahlen. Am 8. September zwang ihm der livländische Marschall einen Waffenstillstand für das Land östlich der Marienburg ab, und in der dritten Septemberwoche mußte er die Belagerung aufgeben. Hätte Ulrich von Jungingen die Polen nicht in dem Maße unterschätzt, wie er es nach den früheren Kriegen glaubte tun zu dürfen, hätte er die Livländer rechtzeitig in Litauen einfallen lassen und Söldner herangezogen, dem Orden wäre der Unglückstag von Tannenberg und Grunwald, der so auffallende Ähnlichkeit mit Jena und Auerstädt und ihren Folgen zeigt, erspart geblieben.
Landritter und Städte wandten sich nunmehr ebensoschnell dem Orden wieder zu, wie sie vorher abgefallen waren. Als vollends auch aus Südpolen Nachrichten von ungarischen Erfolgen kamen, bequemte sich der König zum ersten Thorner Frieden vom 1. Februar 1411, der für 1411 den Orden in Anbetracht der Schwere seiner Niederlage überaus günstig zu nennen war. Der Orden gab seine Ansprüche auf das Dobriner Land auf und überließ Samogitien Jagiello und Witold auf Lebenszeit zu freiem Besitz. Nach ihrem Tode aber sollte es wieder an den Orden zurückfallen. Die Polen räumten die wenigen Burgen, die sie noch besetzt hielten, und gaben die Herzöge Kasimir von Stettin und Konrad von Öls, die sie bei Tannenberg gefangen hatten, gegen ein Lösegeld von 100 000 Schock Prager Groschen wieder frei. Trotz der späteren Erfolge des Ordens und der ungarischen Drohungen kann man diesen Frieden ganz nur verstehen, wenn man annimmt, daß auf slawischer Seite die eine Partei ein Interesse daran hatte, den Orden nicht zu sehr zu schwächen, um den Verbündeten im Schach zu halten. Wahrscheinlich waren die Litauer diese Partei.
Von Dauer konnte der Frieden nicht sein, da die Polen sich nicht entsprechend ihren Siegen entschädigt fühlten, namentlich den ersehnten Zugang zur Ostsee nicht erreicht hatten, und da andererseits der Orden nicht geneigt war, auf Samogitien, das Bindeglied zwischen seinen preußischen und livischen Besitzungen, zu verzichten. Heinrich von Plauen, Hochmeister geworden, rüstete zielbewußt zu einem neuen Kriege. Ähnlich wie nach 1806 der Freiherr vom Stein, suchte er die Kräfte des Landes durch eine innere Reorganisation zu heben, Städte und Landritter an der Regierung teilnehmen zu lassen, daneben den Orden von unwürdigen Mitgliedern zu befreien. Zum Dank wurde er von den unzufriedenen Rittern unter Führung des aufrührerischen Marschalls Michael Küchenmeister schon 1413 1413 seines Amtes entsetzt. Wieder war ein überaus günstiger Zeitpunkt verpaßt, denn Polen, von der Pest heimgesucht, fürchtete damals den Krieg. Aber auch Michael Küchenmeister konnte sich der Notwendigkeit der Beendigung des „friedlosen Friedens” nicht entziehen. 1414 lag man wieder zu Felde, beschränkte sich 1414 aber beiderseits auf die üblichen Plünderungszüge. Ein Waffenstillstand zu Strasburg gab diesem „Hungerfeldzug” seinen Abschluß. Er wurde von Jahr zu Jahr verlängert, nur 1419 durch 1419 einen neuen Angriff der Polen und Litauer unterbrochen, bis nach einem für Polen ungünstigen Schiedspruch Kaiser Sigismunds 1422 1422 von neuem gekämpft wurde. Im Frieden am Melnosee trat der Orden Samogitien endgültig ab, womit er auf seine Zukunft verzichtete.
Den obenerwähnten Bestrebungen Witolds entsprach es, wenn er darauf bedacht war, den Katholizismus in Litauen zu fördern, um mindestens die Gleichstellung seines Landes mit Polen in der Union und in der abendländischen Staatenwelt zu sichern. Aus diesen Gesichtspunkten läßt sich die Union von Horodlo (am nördlichen Bug) erklären, in der 1413 in Gegenwart beider Fürsten die Magnaten 1413 und ein großer Teil des Adels beider Reiche die frühere Union erneuerten und weiter vereinbarten, 1. daß die katholischen Bojaren Litauens in die Wappen- und Geschlechtsgemeinschaft polnischer Adelsfamilien adoptiert wurden, womit sie auch deren sämtliche Vorrechte erhielten, 2. daß die Verwaltung Litauens nach polnischem Muster ihre Regelung fand, 3. daß zur Beratung gemeinschaftlicher Angelegenheiten beider Reiche gemeinsame Adelszusammenkünfte in Lublin oder Parczow (nordwestlich von Lublin) stattfinden sollten. Diese wichtige Bestimmung legte das Adelsparlament gesetzlich fest. Auch in anderer Beziehung war die Union ein folgenschwerer Fehler, denn die einseitige Bevorzugung des Katholizismus trieb die griechisch-katholischen Litauer nach Moskau.
Witold erkannte diese Gefahr und strebte nach einer Union mit Rom. 1415 berief er eine orthodoxe Synode nach 1415 Nowohorodok, die die litauisch-russische Kirche unter dem Metropoliten von Kijew für unabhängig erklärte. Ähnlich wie Kasimir der Große in Galizien, wollte er auf diese Weise in Litauen und Klein-Rußland die Union vorbereiten. 1418 schickte er 1418 den Metropoliten Gregor Camblak von Kijew nach Konstanz, um vom Konzil zu erreichen, daß die Orthodoxen seines Landes gegen Unterwerfung unter die päpstliche Oberhoheit ihrem Kultus und dem Gebrauch der slawischen Liturgie treu bleiben dürften. Doch kehrte Camblak unverrichteter Sache zurück.
Wie verderblich das Fehlschlagen der Union war, zeigte sich nach dem Tode Witolds (1430), der, obwohl ohne 1430 Leibeserben, bis zum letzten Tage, vom Orden und Kaiser Sigismund unterstützt, nach der Königswürde gestrebt hatte. Swidrigiello, selbst zwar katholisch, stellte sich an die Spitze der orthodoxen Litauer und Kleinrussen, die entweder politische Gleichstellung oder aber die Zerreißung der Union mit Polen forderten. Sigismund, der gegen seinen Schwager von Polen niemals verwandtschaftlich gehandelt hat, und der Orden verbündeten sich ihm, der Hospodar der Moldau schloß sich ihm an. Doch wußte Jagiello die katholische Partei unter den Litauern zu gewinnen, indem er durch die Union zu Grodno (1432) Witolds Bruder Siegmund auf Lebenszeit 1432 zum Großfürsten einsetzte. Auch den Kleinrussen bewies Polen nunmehr ein ähnliches Entgegenkommen, wie 1413 den Litauern. Ohne Unterschied der Konfession wurden 1432 die kleinrussischen Edelleute mit den Freiheiten begabt, deren sich die katholischen Litauer bereits erfreuten, und diese letzteren nahmen die Kleinrussen in ihre Wappenverbände auf, so daß fortan kein Unterschied zwischen polnischen, litauischen und kleinrussischen Edelleuten bestand. Doch wurde der Krieg trotz mehrerer polnischer Siege erst nach Jagiellos Tode beendigt, nachdem 1435 Swidrigiello und der livische 1435 Ordensmarschall bei Wilkomir geschlagen worden waren.
Unter Władysław Jagiello erreichte Polen den Höhepunkt seiner äußeren Macht. Daß es nicht noch mächtiger wurde, verhinderte die rohe, sinnliche, verschwenderische, abergläubische und wenig tatkräftige Natur des Königs. Diese Charaktereigenschaften machten ihn auch unfähig, die inneren Angelegenheiten zu beherrschen. Unter ihm trat die Umwandlung in eine oligarchische Monarchie ein durch die zahlreichen Privilegien, die er verlieh und die zwar dem ganzen Adel galten, zunächst aber nur den Großen des Reiches zugute kamen. Besondere Bedeutung erlangte namentlich gegen Ende der Regierung Jagiellos der Bischof von Krakau, Zbigniew Oleśnicki, Polens erster Staatsmann.
Zu den uns bereits bekannten Privilegien kam durch die Privilegien von Czerwinsk a. Weichsel 1422, vor dem 1422 Feldzug jenes Jahres gegen den Orden, und von Jedlno (nördlich von Radom), 1430, bei den Verhandlungen über die 1430 Thronfolge, das wichtige Recht „Neminem captivabimus”, wonach Gefangensetzung und Güterkonfiskation nur auf Urteilsspruch der Prälaten und Barone erfolgen durften. In diesen Privilegien verpflichtete der König sich auch, keine neue Münze ohne die Erlaubnis der Magnaten schlagen zu lassen. Es kam sogar so weit, daß die Magnaten auf ihren Zusammenkünften die Angelegenheiten des Reiches ohne den König ordneten.
Dem Deutschtum in seinem Lande war der König natürlich nicht freundlich gesinnt. Er förderte zwar das wirtschaftliche Gedeihen der Städte und neue Gründungen, verlieh auch seiner Hauptstadt Wilna sofort nach der Taufe deutsches Recht, erreichte aber, daß die Städte von jeder politischen Betätigung ausgeschlossen blieben und in staatlicher Beziehung in Ohnmacht versanken. Die Verpolung vieler Städte war die notwendige Folge. Zu erwähnen ist noch die Umwandlung der Akademie zu Krakau in eine Universität, 1400, die den Bemühungen Hedwigs zu danken 1400 war. Sie wurde eine wichtige Bildungsstätte für Polen, trug aber in ihrer Gelehrsamkeit durchaus deutschen Charakter.
Jagiello starb 1434 zu Grodek. Er hinterließ von seiner 1434 vierten Gemahlin, der russischen Fürstin Sophie Olschanskaja, die er als dreiundsiebenzigjähriger Greis geheiratet hatte, zwei Söhne (ein dritter war zu Lebzeiten des Vaters gestorben), den zehnjährigen Władysław und den siebenjährigen Kasimir. Die Magnaten einigten sich in Krakau, den älteren als König anzuerkennen und eine Regentschaft einzusetzen. Die Verwaltung blieb in den Händen der Kleinpolen, namentlich der Tęczyński und Oleśnicki mit dem Bischof von Krakau an der Spitze.
10. Kapitel. Die Jagiellonen.
Die Regentschaft für Władysław III. (1434–1444) 1434 bis 1444 wurde kraftvoll und glücklich geführt. Als Kaiser Sigismund 1437 starb, war Polen so mächtig, daß die husitische Partei in Böhmen, die bereits mit Jagiello und nach dessen Ablehnung mit Witold 1420 wegen Übernahme der böhmischen 1420 Königskrone verhandelt hatte, Władysław die Krone anbot. Die Böhmen hatten nur das eine Bestreben, die deutsche Dynastie zu stürzen und einen slawischen König zu erhalten. Und wer konnte hierfür in Frage kommen, als der mächtigste slawische Fürst der Zeit? Auf Betreiben der husitisch gesinnten Opposition in Polen unter Spytek von Melsztyn wurde das Anerbieten für den jüngeren Bruder, Kasimir, angenommen (1438). Doch die herrschende Partei, die Nebenbuhlerschaft 1438 der husitisch Gesinnten fürchtend, wußte ein kräftiges Vorgehen zu hintertreiben. Die darauf von Spytek ins Leben gerufene Konföderation wurde blutig unterdrückt und der Husitismus, schon 1424 von Jagiello durch das 1424 harte Edikt von Wielun geschwächt, in Polen vernichtet. Statt dessen nahm man nach Albrechts II. Tode aber 1440 1440 die ungarische Krone für Władysław an, die aus ähnlichen Gründen angeboten wurde, wie die böhmische, denn die polnischen Interessen in der Moldau, die Notwendigkeit, die Türken beizeiten zurückzuwerfen, und die Aussicht auf Gründung eines großen osteuropäischen katholischen Reiches ließen diesen Schritt ratsam erscheinen. Kasimir wurde, anstatt nach Böhmen, als Statthalter nach Litauen geschickt, da der Großfürst Siegmund im selben Jahre ermordet worden war. Er wurde von den Litauern aber gleich zum Großfürsten ausgerufen. Er fühlte sich dort so sehr als souveräner Fürst, daß er z. B. mit den Lehensträgern Polens, den Herzögen von Masowien, Krieg führte.
Die Regierung Polens verblieb unterdessen dem Regentschaftsrat und ging natürlich in der Abwesenheit des Königs mehr und mehr in die Macht des Adels über. Die wichtigsten Angelegenheiten wurden nach Gutdünken bis zur Rückkehr des Königs verschoben, was große Verwirrung anrichtete. Das Abströmen zahlreicher Ritter nach Ungarn verminderte die Wehrkraft des Adels. Die Finanzen wurden durch die ungarischen Unternehmungen zerrüttet, denn um dem Geldbedürfnis zu genügen, wurden die königlichen Domänen verpfändet. Von da an datiert die Verteilung und die Überschuldung der Krongüter, die den König der letzten eigenen Hilfsquellen beraubte und bald ganz der Willkür des Adels ausliefern sollte.
1444 fiel der zwanzigjährige Władysław bei Warna 1444 (daher Warneńczyk zubenannt) im Kampfe gegen Murad II., und die Verwirrung wurde zunächst noch größer, da ein dreijähriges Interregnum eintrat. Der einzige König, den man wählen konnte, war nämlich Kasimir, da sonst Litauen den Krieg erklärt hätte. Diese Zwangslage machten sich die Litauer aber zunutze, indem sie die Wiedervereinigung von Podolien und Wolhynien mit dem Großfürstentum verlangten. Erst als das in den Zusammenkünften von Brześć und Parczow zugesagt war, nahm Kasimir Jagiellończyk (1447–1492) die polnische Krone an. Freilich weigerten 1447 bis 1492 sich nach der Krönung die Polen, Podolien herauszugeben, und da Kasimir ihnen infolgedessen ihre Privilegien nicht bestätigen wollte, kam es zu sechsjährigen erbitterten Wirren. An der Spitze der Opposition stand Zbigniew Oleśnicki. Schon waren auf der Zusammenkunft von Piotrkow die Privilegierten, die in zwei Körpern, dem der Magnaten und dem der Ritter, abstimmten, zur Bildung einer Konföderation und zur Absetzung des Königs entschlossen, als Kasimir endlich nachgab (1453). So blieb Podolien bei 1453 Polen und Wolynien bei Litauen.
Das wichtigste Ereignis seiner Regierung war der dreizehnjährige Krieg mit dem Deutschen Orden 1454 bis 1466 (1454–1466), der all die Fragen, die in den vorhergehenden Kämpfen unerledigt geblieben waren, aufrollte und zur endgültigen Entscheidung brachte.
Der Anstoß ging öffentlich nicht von den Polen, sondern von dem Preußischen Bunde aus. Dieser war 1440 von 1440 den preußischen Landrittern und Städten angeblich zur Verteidigung, tatsächlich aber zur Vermehrung ihrer Rechte und Freiheiten gegen den Orden gegründet worden. Er war also ein oppositionelles Unternehmen, das (nach dem Scheitern der Reformpläne Heinrichs von Plauen) aus dem durch die kostspieligen diplomatischen Missionen und die ständigen Kriege wachsenden Steuerdruck, aus dem von den Städten natürlich mißgünstig angesehenen Handelsbetrieb des Ordens, aus der strengen Niederhaltung aller auf Selbstverwaltung hinzielenden Bestrebungen erklärlich und zum Teil auch entschuldbar war. Nicht entschuldbar aber war die hochverräterische Tendenz des Bundes, die sich in dem Liebäugeln insbesondere der Landritter mit Polen gar bald offenbarte und die, mit vielen anderen Umständen, beweist, daß Polen von Anfang an die Hand im Spiele hatte, obwohl der Orden seit dem Frieden von Brześć ihm gegenüber mit peinlichster Loyalität verfahren war. Dort wußte man sich diesen günstigen Umstand ebenso zunutze zu machen, wie seinerzeit unter Jagiello den Eidechsenbund, und als Ende 1453 Kaiser 1453 Friedrich III. auf Wunsch des Ordens die Auflösung des Bundes befahl, trieb Polen zum Aufruhr. Wenn Kasimir dem Hochmeister auf das bestimmteste versicherte, daß er streng neutral bleiben werde, so war das genau so gelogen, wie wenn er dem Papst über die Entstehungsursache des Bundes das Märchen aufzubinden versuchte, der Orden habe 1440 bei seines Bruders ungarischen Türkenkriegen seine Landsassen zum Kriege gegen Polen aufgerufen, aber bei den vertragstreuen Ständen Widerstand gefunden und sie so zur Konföderation gegen den Orden getrieben.
Am 4. Februar 1454 brach der Aufruhr los. Vier Wochen 1454 später waren sechsundfünfzig Städte und Burgen in der Gewalt des Bundes, und nur noch die Marienburg, Stuhm und Konitz (die Deckung der Zufahrt von Deutschland) blieben in den Händen des Ordens. Das Haupt der Aufrührer, Johann von Baysen, eilte mit einer Gesandtschaft nach Krakau und erwirkte am 22. Februar die polnische Kriegserklärung. Am 6. März erließ Kasimir das sogenannte Inkorporationsprivileg, das den Preußen ungefähr die Stellung der Litauer garantierte und auf das hin die Stände dem Polen den Treueid leisteten. Das Land wurde in vier Wojewodschaften geteilt: Kulm, Pomerellen, Elbing und Königsberg, Baysen zum Gubernator von Preußen ernannt. Die städtischen Abgeordneten, wenigstens die Danziger, hatten allerdings schon während jener Verhandlungen eingesehen, daß sie sich „verrannt” hätten, und sich „eine halbe Meile über die Grenze gewünscht”, aber es war zu spät. Zurück konnten sie nicht mehr.
Zwar fand der polnische Rechts- und Treubruch überall in Europa Verurteilung, doch das Zeitalter, das den Fall Konstantinopels hingenommen hatte, war zu tatkräftiger Hilfeleistung nicht fähig. Andererseits unterstützten aber die Polen den Bund nur schwach, obwohl Kasimir nach dem Reichstag zu Łęczyca selbst nach Preußen zog, um die Huldigung entgegenzunehmen. Der Hauptgrund dürfte wohl darin zu suchen sein, daß nach der Inkorporationsakte Preußen als polnischer Landesteil anzusehen war, und daß sich infolgedessen der König zur Zahlung der in den Privilegien für Kriegszüge im Auslande vorgesehenen Entschädigungen nicht für verpflichtet hielt. Daher sah er sich bald ebensosehr auf Söldner angewiesen, wie der Orden und der Bund.
Immerhin fiel das ausgehungerte Stuhm im August in die Hände der Bündischen. An der Marienburg aber, die der Ordensspittler, der ältere Heinrich Reuß von Plauen, verteidigte, rannten sie sich vergebens die Köpfe ein, und bei Konitz sammelte der jüngere Heinrich Reuß von Plauen bedeutende Hilfskräfte unter Führung des Herzogs Rudolf von Sagan. Gegen Konitz wandte sich verabredungsgemäß der König mit seinen Soldtruppen sowie dem kujawischen und dem großpolnischen Aufgebot, an Zahl dem Ordensheere bedeutend überlegen.
Der großpolnische Adel stellte sich trotz der verweigerten Soldzahlung so zahlreich zu dem Aufgebot, um bei dieser günstigen Gelegenheit wieder im Trüben zu fischen. Er drohte dem König im Angesicht des Feindes mit Gehorsamsverweigerung und erpreßte auf diese Weise am 15. September 1454 das Privilegium von Zirkwitz (Cerekwica 1454 bei Konitz), das vor allem gegen die Oligarchie der Magnaten und gegen die Hegemonie Kleinpolens gerichtet war. Drei Tage später erlitt das polnische Aufgebot vor Konitz eine solche Niederlage, daß auch die polnischen Chronisten zugeben, seit Polen ein Reich sei, habe es nicht solche Schande und solchen Schaden erfahren. Selbst der König entkam mit knapper Not.
Die Folgen waren weitgehend. Die Belagerung der Marienburg wurde aufgehoben, eine ganze Anzahl von Städten und die Bischöfe gingen wieder zum Orden über. Hätte nicht der beschränkte Hochmeister Ludwig von Erlichshausen angesichts der Geldnot des Ordens mit seinen Söldnern am 9. Oktober den unheilvollen Vertrag abgeschlossen, nach dem alle Ordensschlösser mit der Marienburg den Söldnern ausgeliefert werden sollten, wenn ihnen bis Fastnacht nicht der rückständige Sold ausgezahlt wäre, so wären die Früchte des Sieges noch größer und vor allem dauerhafter gewesen.
Den Polen, deren Gesandte vorher so geprahlt hatten, wurde von allen Seiten in gönnerhafter Weise die Friedensvermittlung angeboten, dem Orden sogar mit unverhohlener Genugtuung geraten, nicht einmal eine Abfindungssumme zur Erlangung des Friedens zu zahlen. An eine Inkraftsetzung des Privilegs von Zirkwitz dachte in Polen niemand mehr, vielmehr berief der König schleunigst ein allgemeines Aufgebot aus Polen, mit Ausschluß von Lemberg und Podolien, um die Niederlage wettzumachen. Ehe das überaus zahlreich zusammengekommene Heer aber die Weichsel überschritt, wiederholte sich das Schauspiel von Zirkwitz. In Nessau wurden in der Zeit vom 11. bis 17. November für die einzelnen Landesteile, und zwar zunächst für Krakau, Sandomir, Lublin, Radon und Wiślica, für Großpolen und für Sieradz (die anderen Landschaften folgten erst später) Privilegien erpreßt, die ganz offenbar auf dem von Zirkwitz aufgebaut sind.
Diese Nessauer Statute stellen einen Sieg des niederen über den hohen Adel dar. „In allen Statuten bekundet sich dasselbe Bestreben, den kleinen Edelmann gegen die Vergewaltigungen durch Begüterte und Würdenträger zu schützen, und daher enthalten alle festere Bestimmungen über Zeit, Ort, Verfahren, Kompetenz der Gerichte, Einziehung von Sporteln, Aufhebung der Kastellaneigerichte für Adelige und ihre Hintersassen, Führung von Gerichtsbüchern; auch hier derselbe Anspruch, ... das Recht der Gesetzgebung, und zwar nicht bloß für den Adel, sondern auch für die übrigen Stände auszuüben.” Die Rechtsprechung soll nicht mehr nach Gewohnheitsrecht, sondern nur noch nach dem Statut von Warta stattfinden. Das deutschrechtliche Privileg wird durchbrochen, indem jedermann für Totschlag oder Verwundung eines Edelmannes nach großpolnischem Recht gerichtet werden soll. In gleicher Weise werden die Vorrechte der Juden eingeschränkt. Der König soll die Krongüter nicht mehr verpfänden, nicht eigenmächtig Steuern ausschreiben, nicht in die Gerichtsbarkeit eingreifen. Das großpolnische Statut enthält auch wieder die Bestimmung, daß die Hofwürden nicht allein an die Kleinpolen vergeben werden sollen. In diesem Statut und dem für Sieradz wird ferner versprochen, „weder neue Konstitutionen zu verfassen, noch die Landeskinder zum Kriege aufzubieten, ohne zuvor eine gemeinsame Landschafts-Adelsversammlung (sejmik) veranstaltet zu haben”. Die Kleinpolen beanspruchten ja dieses Recht schon länger! Die Verlegung der Entscheidung von der Magnatenversammlung, dem Reichsrat, in die Landschaftsversammlungen, die sejmiki, ist die Tendenz dieser ganzen Gesetzgebung und das Kennzeichen der inneren Kämpfe des ausgehenden 15. Jahrhunderts.
Nach Erlangung der Statute erlahmte der Eifer der polnischen Herren für den Krieg wieder, so daß der König im Januar 1455 den Feldzug abbrechen mußte und sogar 1455 die Thorner ihn nicht mehr in ihre Stadt lassen wollten. Im März brach in Königsberg ein Aufstand zugunsten des Ordens aus, denn die Bürger begannen einzusehen, daß die Lasten des Ordens, über die sie vorher geklagt hatten, nicht halb so drückend waren wie die neuen, die der Bund und die Polen ihnen auferlegten. Mit Königsberg gelangte auch bald das ganze Niederland in die Hände des Ordens zurück, ebenso das Hinterland, so daß sich schon im zweiten Kriegsjahre deutlich die zukünftige Gestaltung der Dinge voraussehen ließ.
Entscheidende Schläge sind nach der Schlacht von Konitz von keiner Seite mehr geführt worden, da der Geldmangel sowohl bei den Polen wie bei dem Orden gleich groß war. Namentlich die Polen, weit ärmer als das Ordensland, brachten nur mühsam und unwillig die allernotwendigsten Summen auf, vom König für jeden derartigen Beschluß, der oft genug nicht einmal ausgeführt wurde, neue Rechte erpressend. Der erbitterte Parteihader zwischen den Magnaten und dem aufstrebenden niederen Adel lähmte die polnische Energie vollends. Die Litauer nahmen nicht nur nicht am Kriege teil, sondern bewahrten eine dem Orden offenbar wohlwollende Neutralität. Zwei Belagerungen des kleinen Lessen und mehrere Feldzüge mißlangen schmählich.
Mehrfach ist von Polen eine Beilegung des Streites versucht worden; der Hochmeister sollte nur die Lehenshoheit des Königs anerkennen. Leider entsprach der Schroffheit, mit der Ludwig von Erlichshausen alle Anerbietungen zurückwies, nicht seine Fähigkeit, durch eigene Kraft bessere Bedingungen zu erlangen. Sein unseliger Vertrag mit den Söldnern zwang ihn, da er den Sold nicht zahlen konnte, nach mehreren Fristen die Burgen auszuliefern. Trotz dem Widerstande der deutschen Söldnerführer, die mehr Nationalgefühl hatten als die preußischen Bürger und Ritter, knüpfte die tschechische Majorität unter Ulrich Čerwenka von Ledec Unterhandlungen mit Polen wegen des Verkaufs der Burgen an. Am 15. August 1456 kam der Vertrag zum Abschluß, 1456 wonach gegen eine Summe von 436 000 Gulden, zahlbar in drei Raten, die Burgen in ebensoviel Abteilungen dem Könige ausgeliefert werden sollten. Aber erst zu Pfingsten 1457 hatten die Polen, nachdem die Bündler und namentlich Danzig sehr viel beigesteuert, so viel beisammen, daß sie wenigstens die Marienburg einlösen konnten, die nun zum ersten Male, dazu noch ohne Schwertstreich, in Feindeshand überging. Außerdem wurden noch Eylau und Dirschau erworben, während die übrigen achtzehn Burgen in Händen der Söldner blieben. Eylau wurde freilich durch die Bürger bald wieder dem Orden ausgeliefert, und die Stadt Marienburg unter ihrem patriotischen Bürgermeister Bartholomäus Blume machte mit den deutschen Söldnern des Ordens unter Bernhard von Cimburg gemeinsame Sache gegen die Burg. In den meisten anderen Städten hielten die bündischen Patrizier nur mit furchtbaren Blutgerichten ihr Regiment aufrecht. Die 40 000 Mann, die der König 1458 vor die Stadt 1458 führte, liefen ihm nach zwei Monaten wieder auseinander. Das hatte im Oktober einen Waffenstillstand zur Folge, dem sich wiederum die verschiedensten Vermittlungsanerbieten aus dem Westen wie aus dem Osten anschlossen. Die nächsten Jahre vergingen mit gegenseitigen Raubzügen und Plünderungen. Die treibende Kraft blieben die Bündler, insbesondere die Danziger, die am 6. August 1460 durch Übergabe die 1460 Stadt Marienburg zurückgewannen, den tapferen Blume enthaupteten und vierteilten. Wenn damit strategisch auch nichts gewonnen war, so war der gänzliche Besitz des Platzes, des Sitzes der Ordenssouveränität, doch ein moralischer Erfolg von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Trotzdem war die Lage für den Orden durchaus noch nicht ungünstig. Das Nieder- und Hinterland war fast völlig von Feinden geräumt, die Burgen Mewe und Neuenburg sperrten die Weichselschiffahrt, Konitz sicherte den Verkehr mit Deutschland, beunruhigte und brandschatzte Großpolen. Lauenburg und Bütow, bald auch Putzig hielten die Danziger im Schach, ihnen schweren Schaden zufügend. Da die Polen beschlossen, den Krieg nunmehr durch Subsidien zu führen — ein Beschluß, der nur 1461 durch einen mehr gegen 1461 den Kastellan von Nakel als gegen den Orden gerichteten Feldzug durchbrochen wurde —, so wäre ohne die Energie der Bündler, die vom Orden alles zu befürchten hatten, der ganze Krieg im Sande verlaufen. Es gereicht ihnen, und namentlich Danzig, das ungeheure Anstrengungen machte, zum traurigen Ruhm, daß die endliche Niederlage des Ordens nur ihnen zu verdanken ist. Ganz systematisch machten sie sich an die Eroberung der Burgen, schlugen 1462 die 1462 bis 1466 Ordenssöldner schwer bei Zarnowitz (an der Grenze des nördlichen Hinterpommern), eroberten 1463 Mewe, 1465 den letzten Weichselübergang des Ordens, Neuenburg, 1466 Preußisch-Stargard. Am 26. September mußte das standhafte Konitz unter dem tapferen Kaspar Nostiz vor dem Könige kapitulieren. Damit war der Westen des Landes endgültig erobert.
Die Friedensverhandlungen, die schon am 9. September — nach den vielen vergeblichen Versuchen der Vorjahre, bei denen auch Podolien dem Orden als Ersatz angeboten wurde — durch den päpstlichen Legaten Rudolf von Rüdesheim ernsthaft aufgenommen worden waren, wurden nach dem Fall von Konitz beschleunigt und fanden am 19. Oktober 1466 durch den zweiten Thorner Frieden ihren Abschluß.
Außer dem Kulmer und Michelauer Land und Pomerellen wurden auch die Gebiete von Marienburg, Elbing und Christburg den Polen zugesprochen. Ferner trat der Bischof von Ermland als autonomer Herr unter die Krone Polen. Auf diese Weise wurde in das dem Orden verbleibende Gebiet ein Keil getrieben, der ihm die Aktionsfähigkeit unterband. Bei Marienwerder reichte aber das Ordensgebiet noch bis an die Weichsel. Der Hochmeister schied aus dem deutschen Reichsverbande und wurde polnischer Teilfürst mit ungefähr den Rechten und Pflichten der masowischen Herzöge. Nur den Papst durfte er, als Ordensmann, noch als Oberherrn anerkennen. Ohne Zustimmung des Königs durfte er keinen Krieg gegen Christen führen. Polnische Untertanen sollten bis zur Hälfte der Mitgliederzahl in den Orden eintreten dürfen. Im polnischen Reichsrat erhielt er den Sitz zur Linken des Königs (den zur Rechten beanspruchten die Masowier). Diesen Frieden und daß er die Interessen Polens wie die seinigen betrachten werde, sollte jeder seiner Nachfolger spätestens sechs Monate nach der Wahl beschwören. Derjenige, der als Reichsoberhaupt und preußischer Lehensherr diesen Vertrag verwerfen und mit allen Mitteln bekämpfen mußte, hieß damals leider Friedrich III.!
Das neuerworbene Gebiet, das in drei Wojewodschaften und das Bistum Ermland geteilt wurde, erhielt eine weitgehende Selbstverwaltung, entsprechend den bei Ausbruch des Krieges gegebenen Privilegien. Die Preußen faßten die Vereinigung mit Polen nicht als eine Einverleibung, sondern nur als eine Personalunion auf; sie wollten alle Vorrechte und Vorteile, aber keine Pflichten. Es ist darüber zu vielen ernsten Konflikten gekommen, noch in den letzten Lebensjahren des Königs infolge des Streites um die Besetzung des bischöflichen Stuhles zu Ermland. Diesen erlangte der Thorner Lukas Watzelrode (1487), obwohl Kasimir 1487 ihn für seinen Sohn Friedrich, Bischof von Krakau, erstrebte. (Ein ganz ähnlicher, vielleicht noch schwererer Streit um Ermland und preußische Privilegien hatte schon anläßlich der Wahl Nikolaus Tüngens [1467] stattgefunden.) Wenn der König, der 1467 mit dieser Besetzung für Friedrich Absichten auf die Hochmeisterwürde verfolgte, während die Preußen, durch die Erfahrungen im Bistum Kulm gewitzigt, darin einen Polonisierungsversuch sahen, — wenn der König nicht durchdrang, so lag das nicht nur an dem entschiedenen Widerstand der Stände, sondern vor allem auch an der Haltung des Papstes, der den Thorner Frieden nicht anerkannte und den Orden, die preußischen Bistümer und das ganze Land nach wie vor als zum Reich gehörend, nach dem deutschen Konkordat zu behandelnd und dem päpstlichen Stuhl unterstellt betrachtete.
Die Freude an der Vereinigung war überhaupt auf beiden Seiten nicht von langer Dauer. Die Polen mußten naturgemäß in Preußen eine zentralistische Politik verfolgen, die Stände sich dagegen wehren. Da sie obendrein auch an den Lasten des Königreichs nur mäßig teilnehmen wollten, so blieb der aus der Gewinnung dieser reichen Provinz für Polen und für die königlichen Finanzen erhoffte Gewinn aus. Immerhin hat, namentlich vom Bistum Kulm aus, die Polonisierung dort in den folgenden Jahrhunderten nicht unbeträchtliche Erfolge erzielt, so daß wir heute auch in Westpreußen mit einer polnischen Frage zu rechnen haben. Wirtschaftlich ist die Zeit der polnischen Herrschaft eine Zeit des Niederganges für Preußen geworden. Als die Krone Preußen das Land zurückgewann, hatte es noch nicht wieder denjenigen Wohlstand erreicht, der es unter der Ordensherrschaft auszeichnete.
Aber die Folgen für das Deutschtum blieben nicht auf das neuerworbene Gebiet selbst beschränkt. Durch die besseren Arbeitsmethoden, die mit der deutschen Siedelung gekommen waren, hatte Polen allmählich einen der ersten Plätze unter den Getreide produzierenden Ländern Europas erlangt. Das Bestreben, den Getreideexport zu vergrößern, hatte schon früher ungünstig auf die Lage der Bauern eingewirkt, nachdem der Zuzug aus Deutschland aufgehört hatte und die Rechtsprechung durch Kasimir den Großen in Polen konzentriert worden war. Aber erst als die Weichsel wieder offen stand und somit der Adel sein Privileg der Zollfreiheit für alle auf eigenem Grund und Boden gewonnenen Produkte zur vollen Geltung bringen konnte, trat ein reißender Niedergang ein. Durch friedlichen oder gewaltsamen Erwerb der Schulzengüter ging die niedere Gerichtsbarkeit, die Erhebung der Zinsungen, die Anordnung der für die Gemeinde zu leistenden Lasten auf den Grundherrn über. Wer nicht weichen wollte, mußte sich fügen und wurde schnell zum Häusler, zum Tagelöhner, zum hörigen Landarbeiter herabgedrückt, der national nicht mehr widerstandsfähig war. Dadurch stieg der Ertrag der Güter vorläufig zweifellos, aber auch die Aussaugung des ohne Liebe behandelten Bodens. So wurde der Grund zum Verfall der polnischen Landwirtschaft gelegt. Da man auch die deutschen Städte im Hochgefühl des Sieges mehr und mehr niederdrückte, konnten Handel und Gewerbe in der Folgezeit nicht auf ihrer damaligen Höhe bleiben.
Mit der Niederwerfung des Ordens war die Ausdehnung des polnischen Einflusses im abendländischen Europa noch nicht beendet. Nachdem König Ladislaus Posthumus von Ungarn und Böhmen 1457 gestorben war, warb Kasimir 1457 als Gatte von dessen Schwester Elisabeth um beide Kronen für seinen ältesten Sohn Władysław. Die Ungarn aber wählten Matthias Corvinus Hunyady, die Böhmen den Husiten Georg Podiebrad. Nach Podiebrads Tode kam Władysław II. 1471 in Böhmen zur Herrschaft, die ihn 1471 wie Polen, namentlich um Schlesiens willen, in einen Krieg mit Ungarn verwickelte (1471–1478). Als Matthias Corvinus 1471 bis 1478 1490 1490 starb, suchte Kasimir die ungarische Krone seinem dritten Sohn Johann Albrecht zu verschaffen, dem die Ungarn aber Władysław vorzogen, der somit beide Kronen vereinigte, nachdem er sie in einem Bruderkriege gesichert hatte. Dessen Sohn Ludwig I. (II.) fiel 1526 bei Mohacz, ohne männliche Erben. Mit ihm erlosch die böhmisch-ungarische Linie der Jagiellonen bereits nach einem halben Jahrhundert.
Diese Unternehmungen im Westen und Süden lenkten Kasimirs Aufmerksamkeit allzusehr von den Vorgängen im Osten ab. Er ließ es geschehen, daß die Türken sich in seinem Vasallenstaate Moldau festsetzten und dort die wichtigen Plätze Kilia und Akerman an der Donau- und der Dnjestrmündung eroberten (1484). So sehr hatte die Gewinnung 1484 des freien Zugangs zur Ostsee das Interesse für den Zugang zum Schwarzen Meer abgeschwächt! Auch den krimschen Tataren, die Kleinrußland verwüsteten, wurde kein genügender Widerstand entgegengesetzt.
Weit folgenschwerer als die Vernachlässigung des Kampfes gegen den Islam sollte für Polen jedoch die Unachtsamkeit werden, mit der Kasimir das Wachstum des Großfürstentums Moskau zuließ. Sein großer Zeitgenosse Iwan III. (1462–1505) brachte Groß-Nowgorod, dessen Erzbistum nicht dem Moskauer, sondern dem Kijewer Metropoliten unterstand und in dem die litauisch und uniert gesinnte Partei unter Martha Borecka, der Witwe eines Posadniks (Stadtvorstehers), herrschte, an sich. Als diese Partei mit Litauen in Unterhandlungen eintrat, überzog Iwan die Stadt mit Krieg und schlug ihr Heer am Flusse Schelona (1471), 1471 ohne daß Kasimir versucht hätte, Hilfe zu bringen. Die wichtige Möglichkeit, das livländische Ordensgebiet zu umklammern und Moskau aus der Nähe zu bedrohen, ward hierdurch verloren, ein Fehler, der sich später auch rächte. Überhaupt suchte Iwan Anknüpfung mit den russischen Fürstentümern im polnisch-litauischen Reiche, so z. B. als nach dem Tode Simon Olelkowitschs von Kijew (1471) 1471 Kasimir dieses Fürstentum einzog und in eine Wojewodschaft verwandelte. Einige dieser russischen Fürsten planten einen Anschlag auf das Leben des Königs und seiner Söhne, um bei dieser Gelegenheit die Fürstentümer von Litauen loszureißen und mit Moskau zu vereinigen, aber die Verschwörung wurde entdeckt (1481). Ferner ließ Iwan in 1481 jenen Landesteilen eifrig Propaganda für die orthodoxe Kirche machen, namentlich auch für den Wiederanschluß Kijews an den Moskauer Metropoliten. 1490 schloß er 1490 ein Bündnis mit den Habsburgern. Auf diese Weise bereitete er den Boden für Pläne, die erst nach Kasimirs Tode zur Ausführung gelangten.
Wenn man diese Tatsachen mit der schleppenden Führung und dem halben, obendrein wesentlich dem preußischen Bund zu dankenden Ergebnis des Ordenskrieges vergleicht, wenn man erwägt, daß es dem Könige weder gelang, sich von der Magnatenherrschaft zu befreien, noch sich der Bestrebungen des niederen Adels zu erwehren, und daß auch sein anfangs siegreicher Kampf um den Einfluß auf die Besetzung der Bischofssitze und der Domherrnstellen nicht von dauerndem Erfolg gekrönt war, wenn man die erneute Hervorhebung der Sonderstellung Litauens betrachtet, so muß man das Zeitalter des vierten Kasimir bei aller Anerkennung seiner persönlichen Eigenschaften für alles andere halten als für einen Fortschritt in der inneren Befestigung des Reiches.
Erfreulicher ist eine Betrachtung des geistigen Lebens. Auch Polen blieb von der neuen Blüte, die Humanismus und Renaissance überall hervorriefen, nicht unberührt. Die Krakauer Hochschule ward ein Sammelplatz bedeutender Männer des In- und Auslandes. Benedikt Hesse und Conrad Celtes, der dem Macchiavelli geistesverwandte Prinzenerzieher Filippo Buonacorsi (Callimachus Experiens) gehörten ihr an. Von Inländern ragten Johann von Elgot, Jakob von Paradies (später Erfurter Kartäuser), Thomas Strzępinski, der heilige Johann Kanty und Albert Blar, genannt Brudzewski, des Kopernikus Lehrer, hervor. Der spätere Lemberger Erzbischof Gregor von Sanok († 1477) glänzte als klassischer Philologe und als Philosoph, der Krakauer Domherr und Prinzenerzieher Johann Długosz (Longinus † 1480) als erster Geschichtschreiber (Annales seu cronicae inclyti regni Poloniae), der Posener Wojewode Johann Ostrorog († 1501), jur. ut. Dr., als auf die Mehrung der königlichen Gewalt bedachter Politiker (Monumentum pro comitiis generalibus regni ... pro reipublicae ordinatione congestum, 1438). An Versuchen, in polnischer Sprache zu schreiben, ist uns nur wenig erhalten, meist Gebetbücher und Predigten, daneben auch eine Übersetzung des Statuts von Wiślica. Die Buchdruckerkunst gelangte um 1474 von Deutschland nach Polen, und auch in den bildenden Künsten war Polen durchaus von dem Ausland, namentlich von Deutschland abhängig. (Veit Stoß lebte lange in Krakau.)
Sofort nach Kasimirs Tode erhoben die Litauer seinen vierten Sohn Alexander, die Union verletzend, auf den großfürstlichen Stuhl. Die Polen aber wählten, namentlich auf Betreiben des jüngsten, sechsten Sohnes, des Krakauer Bischofs Friedrich, Johann I. Albrecht (1492–1501), 1492 bis 1501 Kasimirs dritten Sohn, zum Könige. Die nicht unbeachtete Kandidatur des Herzogs Johann von Masowien, der wie alle masowischen Piasten in den Jagiellonen nur Usurpatoren sah, war schließlich erfolglos geblieben.
Von Callimachus mit dem Geiste erfüllt, der im „Principe” seinen klassischen Ausdruck fand, suchte Johann Albrecht des Vaters Versuch der Niederwerfung der Magnatenmacht durchzuführen. Glücklich war freilich dieser Versuch insofern nicht, als der König sich hierbei auf den niederen Adel stützen mußte und auf diese Weise nur die Demokratisierung der Macht beschleunigte. Nachdem er bereits 1493 eine 1493 vorläufige Konstitution gegeben hatte, erließ er 1496, unter Mitwirkung aller Faktoren des Reichstages, 1496 das Petrikauer Statut, das man nicht mit Unrecht die „Magna Charta Polens” genannt hat. Der Senat hat sich offenbar nur widerstrebend darein gefügt, denn er wurde seiner schon durch die Nessauer Statuten rechtlich, wenn auch nicht immer faktisch geschmälerten Macht hier völlig entkleidet, alle Entscheidung in die conventiones communes, die sejmiki, gelegt. Aber trotzdem war dieses Statut, das als allgemeines die früheren Einzelstatute ergänzte und ersetzte, weniger gegen die Magnaten gerichtet, als vielmehr gegen die Bauern und die Bürger.
Die Freizügigkeit der Bauern, schon unter Kasimir dem Großen beschränkt, aber der harten Szlachta noch immer empfindlich fühlbar, wurde beinahe ganz aufgehoben: nur noch ein Sohn, sofern überhaupt mehrere vorhanden waren, durfte einem Gewerbe oder den Wissenschaften nachgehen, wenn der Gutsherr ihm einen Erlaubnisschein ausstellte. Die Sommerwanderung, die wir heute „Sachsengängerei” nennen, die damals aber nach Schlesien und Preußen gerichtet war, wurde ebenfalls streng verboten, da darunter die Erntearbeiten in Polen litten. In Vermögensstreitigkeiten trat Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn ein, eine Bestimmung, aus der sich durch spätere Konstitutionen (1520, 1530, 1573) nach und nach die allgemeine gerichtliche Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn und die Ausdehnung der gutsherrlichen Gewalt auch auf die höhere Gerichtsbarkeit entwickelte.
Von den Bettlern heißt es im Statut: „Da es scheint, daß dieses ruhmreiche Land eine solche Menge von Bettlern männlichen und weiblichen Geschlechts hat, daß es ... nicht eins gibt, das so mit Bettlern überfüllt ist, so sollen nur noch so viele Bettler sich an jedem Ort aufhalten dürfen, als die Ortsbehörde bestimmt.” Die übrigen sollen eingefangen, unter die Söldner gesteckt oder bei Festungsbauten beschäftigt werden. Eine mehr dem Zeitalter der Aufklärung als dem ausgehenden 15. Jahrhundert angemessene Maßnahme! Um so zahlreicher wurde der Zuzug aller Unzufriedenen zum freien Kosakentum in den Steppen der Ukraine.
Die Bürger sollten von den wichtigsten geistlichen Pfründen ausgeschlossen werden (nur eine bestimmte Anzahl mit Doktoren zu besetzender Stellen blieb auch den offenbar klügeren „Plebejern” zugänglich), sie sollten keinen unter Landrecht stehenden, also adligen Grundbesitz mehr erwerben dürfen, sofern sie aber solchen bereits besaßen, sich seiner in einer festgesetzten Frist entäußern. Die Zölle hatten sie fortan allein zu tragen, da der Adel sich völlige Zollfreiheit auch für die Einfuhr ausbedang. Auch Marktgelder und Marktzölle durften sie vom Adel nicht mehr erheben, ebenso wie sie ihre Brauerei- und Brennereimonopole für adligen Besitz verloren. Arbeiter ohne eigenen Wohnsitz, oder Gesinde durften sie auf kürzere Zeit als ein Jahr nicht mehr dingen. All das trug dazu bei, den Niedergang der Städte, von dem schon die Rede war, noch zu beschleunigen.
Johann Albrechts vertrautester Freund und Ratgeber war derselbe Bischof Lukas Watzelrode von Ermland, der vor wenigen Jahren dem jetzigen Kardinal-Primas Friedrich vorgegangen war. Um der erhofften preußischen Statthalterwürde willen ebenso auf die Vertreibung seines Nachbars, des Hochmeisters, bedacht, wie der König auf die unmittelbare Vereinigung ganz Preußens mit Polen, wußte er Johann Albrecht für die Wiederaufnahme des Gedankens, die Ritter nach Podolien zu versetzen, zu gewinnen. Er fand einen Bundesgenossen an Callimachus, der stets für eine energische polnische Orientpolitik eingetreten war. Beide scheinen den Anstoß zu jenem unglücklichen Zuge gegen den Hospodar Stephan Bogdanowitsch von der Moldau im Jahre 1497 gegeben zu haben, durch den die Jagiellonen 1497 ihrem fünften, noch unversorgten Bruder Siegmund ein selbständiges Fürstentum zu gewinnen hofften. Öffentlich wurde ein Türkenkrieg verkündet und das allgemeine Aufgebot Polens mit königlichen Söldnern, masowischen Hilfstruppen und Ordensrittern unter dem Befehl des Königs nach der Moldau geführt. Der Anschlag mißlang schmählich. Die zuchtlosen Polen mußten zurückweichen und fielen in den Waldschluchten der Bukowina zum größten Teil der Vernichtung anheim.
Die Folge war ein wirklicher Türkenkrieg schon im Frühjahr 1498, indem 40 000 Türken das Land überfielen. 1498 Czarnkow, Lemberg, Sieradz, Brześć Litewski, Przemyśl wurden erobert und geplündert. Als die Türken abzogen, brachen die krimschen Tataren ein, und diesen folgten gegen Winter wiederum die Türken. Der Hospodar war selbstverständlich nunmehr mit den Feinden im Bunde; erst 1499 schloß er mit Polen einen Frieden, der die polnischen 1499 Oberhoheitsansprüche auf die Moldau beseitigte. Türken und Tataren aber waren wieder einmal sehr energisch auf Polen hingewiesen worden, und die Ungarn, die trotz dem Bündnisse der Könige den Moldauern geholfen hatten, fühlten sich in ihrem Mißtrauen gegen die jagiellonische Familienpolitik bestärkt.
Noch eine andere Wirkung hatten jene Pläne und der Krieg selbst. Der Hochmeister Johann von Tieffen, ein ehrlicher und wohlwollender Fürst, der auf dem Zuge nach der Moldau in Lemberg an der Ruhr gestorben war, hatte mit Besorgnis die Verhandlungen Watzelrodes mit dem Könige verfolgt. Er sagte sich, daß nur ein solcher Hochmeister den Orden retten könne, der vermöge seiner Familienverbindungen einflußreiche Beziehungen zu den übrigen Reichsfürsten hätte und der infolgedessen vielleicht die Anerkennung des Thorner Friedens vermeiden könne. Er machte daher 1497, vor seinem Auszug, in geheimem Kapitel 1497 den Vorschlag, ihn von seinem Amte zu entbinden und an seiner Stelle den Herzog Friedrich von Sachsen, den dritten Sohn Albrechts des Beherzten, zu wählen, der sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte. Für diese Kandidatur sprach auch der Umstand, daß Friedrichs älterer Bruder, Herzog Georg, mit Johann Albrechts Schwester Barbara vermählt war, daß also der König wider die Wahl seines Schwagers nicht gut Einspruch erheben konnte.
Der selbstlose und weitschauende Plan des Hochmeisters wurde vom Kapitel angenommen und mit Albrecht dem Beherzten vereinbart. Als Johann von Tieffen gestorben war und tatsächlich die Wahl Friedrichs zum Hochmeister erfolgte, konnte Johann Albrecht nicht anders, als gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den neuen Hochmeister anzuerkennen. Dem Herzog aber war auf zwei Reichstagen, in Freiburg und in Augsburg, eingeschärft worden, „daß er den Huldigungseid und den Eid auf den Thorner Frieden nicht leisten dürfe, weil er in dem einen seiner Ehre als deutscher Reichsfürst und in dem andern dem Besitzstande des Deutschen Reiches zunahe trete, und daß man ihn, wenn er deshalb bedrängt werden sollte, nicht ohne Hilfe lassen werde”. In der Tat hat Friedrich, der ein weises Regiment führte und die Säkularisierung des Ordenslandes vorbereitete, weder den Huldigungseid geleistet, noch den Thorner Frieden anerkannt, obwohl die versprochene Reichshilfe ausblieb. Johann Albrecht starb darüber unvermählt in Thorn am Schlage, und auch sein Bruder und Nachfolger Alexander (1501–1506) erreichte 1501 bis 1506 in dieser Beziehung nichts. Es scheint, als ob beide Könige von dem Hochmeister bestochen worden seien. Übrigens war Alexander dem Hochmeister verpflichtet, denn dieser hatte das Anerbieten Conrads von Masowien, die Erledigung des Thrones zu einem gemeinsamen Kriege zu benutzen, abgewiesen, auch die Wahl Alexanders gegenüber der Kandidatur des fünften Bruders Siegmund gefördert.
Für Alexander hing viel von der Wahl ab, denn er war seit 1500 in einen Krieg mit Iwan III. verwickelt. 1500 Wir haben die gespannten Beziehungen, die zwischen Kasimir und Iwan bestanden, bereits kennen gelernt. Im letzten Regierungsjahre Kasimirs war der lange vermiedene und auch niemals offen erklärte Friedensbruch tatsächlich doch vor sich gegangen, indem Iwan den Fürsten Worotynskij und andere litauische Lehensfürsten russischer Nationalität in seinen Dienst aufnahm, die nun an ihren bei Litauen verbleibenden Feinden mit Hilfe moskowitischer Truppen Rache nahmen. Als Alexander zur Herrschaft gekommen war, gingen Iwans Heerführer aber offen im Namen ihres Herrn vor. Sie eroberten Wjasma, Mossalsk, Opakow, verheerten andere Gebiete. Alexander konnte keinen Widerstand leisten, da der Zar ihm gleichzeitig die krimschen Tataren und die Moldauer auf den Hals hetzte. Er suchte daher zu einem Einvernehmen zu gelangen, indem er um die Hand Helenas, der Tochter Iwans aus seiner Ehe mit Sophia, der Nichte des letzten Paläologen, warb. Im Februar 1494 kam der Friede und die Verlobung zustande. 1494 Der Status quo wurde bestätigt, ein Abkommen über die Abscheidung und Aufteilung der Dienstfürstentümer vereinbart, Helenen die unbehinderte Religionsübung nach griechischem Ritus zugestanden. Über die Dienstfürsten kam es schon vor der Hochzeit wiederum zu Meinungsverschiedenheiten, und auch aus der Heirat wußte Iwan dem Schwiegersohn Schwierigkeiten zu bereiten, indem er ihn, wenn auch ohne Grund, der Nichtachtung der zugesagten griechischen Religionsübung bezichtigte. Außerdem spielte er wiederum seinen Anspruch auf den Titel „Herrscher von ganz Rußland” aus.
Alexander schloß Bündnisse mit dem livländischen Ordensmeister und mit dem Khan der Goldenen Horde, suchte auch eine Wiederherstellung der zerrissenen Union mit Polen. 1499 erneuerte man die Union von Horodlo, nur legte 1499 man den Artikel über die Wahl des Großfürsten des näheren dahin aus, daß kein Großfürst „ohne Wissen und Rat” der polnischen Herren gewählt werden dürfe, also ein Rückzug der Litauer gegenüber ihrem Vorgehen von 1492 und ein politischer Sieg der Polen, der diesmal Dauer hatte.
1500 begann der Krieg damit, daß die Fürsten Bjelskij, 1500 Chotetowskij, Starodubskij, Moshajskij und Sjewerskij zu Iwan übertraten und die Moskowiter in Litauen einrückten. Nach zwei Monaten erst stand ihnen der litauische Hetman Fürst Konstantin Ostrogski an der Wedroscha (östlich von Smolensk) gegenüber. Am 14. Juli, dem Jahrestage der Schlacht an der Schelona, wurde er völlig geschlagen. Das ganze linke Dnjeprufer fiel in Iwans Hände, während gleichzeitig sein Bundesgenosse Mengli Girei von der Krim gegen Kijew vorrückte. Smolensk selbst, der Schlüssel des Dnjepr-Gebietes, wäre gefallen, hätte nicht der livländische Landmeister Walter von Plettenberg bei Isborsk die Russen vernichtet (1501). Im nächsten Jahre schlug der Landmeister 1501 die Russen nochmals entscheidend am Smolina-See. Obgleich im selben Jahre Mengli Girei der Goldenen Horde ein Ende machte, standen die Dinge für Iwan nicht übermäßig günstig, zumal er auch das Anwachsen der krimschen Macht nicht gleichmütig hinnehmen konnte. Da inzwischen Alexander, der übrigens den Landmeister bei allen Unternehmungen treulos im Stiche ließ, König geworden war, also auch Polen hinter sich hatte, erreichte er 1503 einen 1503 Waffenstillstand auf sechs Jahre, der den Russen ungefähr die Dnjeprgrenze, also einen ungeheuren Landzuwachs brachte. 1504 erkannte Alexander als Großfürst von 1504 Litauen auch Iwans Titel eines „Herrschers von ganz Rußland” an.
Doch nicht auf Grund der erneuten Union von 1499 war Alexander zum König gewählt worden, sondern auf Grund von Verhandlungen, die 1501 auf dem Wahlreichstage zwischen den 1501 polnischen und litauischen Senatoren gepflogen wurden, und nach denen fortan immer der König von Polen auch Großfürst von Litauen sein sollte. Der Wahl folgte das Privileg von Mielnik a. Bug, durch das der neue König die Oligarchie wiederherstellte, also im wesentlichen das Petrikauer Statut aufhob. Senatoren sollten nur durch Senatoren mit zwei Drittel Mehrheit gerichtet werden, die Beschädigung eines Senators durch den König das ganze Volk von seinem Eide entbinden, die Ämterbesetzung nach dem Dienstalter vor sich gehen. Die königlichen Starosten wurden in ihren Befugnissen gegenüber den Senatoren beschränkt, der König in der Münzprägung überwacht. Der König wurde fast zum Senatspräsidenten herabgedrückt, dem Senat, da der König wieder nach Litauen ging, die Staatsgewalt übertragen.
Die Reaktion der Szlachta gegen diese Wahlkapitulation blieb nicht aus, zumal der Senat völlige Anarchie in der Verwaltung wie in den Finanzen und der öffentlichen Sicherheit einreißen ließ und der König die Ansprüche des niederen Adels begünstigte. In Petrikau wurde 1504 der erste Schritt getan, 1504 der Verwirrung zu steuern. Die Befugnisse der einzelnen Ämter gegeneinander, namentlich derjenigen, die als Landschaftsämter und als Kronämter doppelt vorhanden waren, wurden genau abgegrenzt, Hoffunktionen von Staatsfunktionen getrennt, das sogenannte Inkompatibilitätsgesetz erlassen, nach dem nicht mehrere Würden in einer Person vereinigt werden durften. Die königlichen Tafelgüter wurden festgelegt, um die Grundlage der Staatsfinanzen zu sichern. Die bewilligende Stellung, die der Senat anstatt der beratenden erlangt hatte, wurde nicht angegriffen.
Sie blieb auch im nächsten Jahre, in der 1505 Konstitution von Radom, nicht nur erhalten, sondern wurde sogar ausdrücklich zum Gesetz erhoben. Die „Nihil novi” genannte Konstitution bestimmte: „Da das allgemeine Recht und die öffentlichen Satzungen nicht den einzelnen, sondern die Gesamtheit angehen, haben wir auf diesem Reichstage zu Radom mit allen Prälaten, Senatoren, Baronen und Landboten als billig und vernünftig erachtet und festgesetzt, daß fortan in allen künftigen Zeiten von uns und unseren Nachfolgern nichts Neues als Gesetz erlassen werden soll, ohne die gemeinsame Zustimmung der Senatoren und Landboten, weil solches zum Nachteil und zur Beschwerde des Gemeinwesens, zum Schaden und zur Unbill für den einzelnen und zur Veränderung des gemeinen Rechts und der öffentlichen Freiheit geschehen würde.” Durch diese Bestimmung wurde das Petrikauer Statut von 1496 gekrönt, namentlich auch die Landbotenkammer aus einer bloßen Übung zu einer gesetzlichen Einrichtung gemacht.
Diese Konstitution blieb bis zum Untergange Polens in Geltung. Die Landboten nun, die in den landschaftlichen Adelsversammlungen, den sejmiki, gewählt wurden, wurden dort auch mit genauen Instruktionen für den Reichstag versehen und durften nur nach diesen Instruktionen stimmen. Der Gang der Dinge war vielfach so, daß diesen Partikularlandtagen der einzelnen historisch gewordenen Landschaften Generallandtage ganzer Provinzen folgten, um eine weitergehende Übereinstimmung für den Reichstag zu erzielen, für Großpolen gewöhnlich in Koło, für Kleinpolen und Kleinrußland in Neustadt-Korczyn. Erst dann begaben sich die Landboten zum Reichstag. Nach Schluß des Reichstages erstatteten sie Bericht auf den „sejmiki relacyjne”, die manchmal noch nachträglich die Reichstagsbeschlüsse verwarfen. Dieser ganze Apparat ist aus dem Gedanken der Gleichberechtigung aller, aus dem Bestreben zu verstehen, jedem Adligen völligen Anteil an der Regierung, die volle Bestimmung über die Geschicke des Landes zu sichern. Er mußte jedoch natürlich Polen lahmlegen, wenn es nicht außerordentlich kräftige Herrscher hatte.
Alexander war ein solcher Herrscher nicht. Er starb aber, ein Epileptiker, bereits 1506, ehe er weiteres Unheil anrichten 1506 konnte, in Litauen. Da er kinderlos war und die Litauer sich von seinem Günstling Michael Glinskij des Schlimmsten versahen, wählten sie wider die Vereinbarungen des Wahlreichstages schnell Siegmund, den fünften der Brüder. Der Mangel wurde geheilt, indem die Polen sich dieser Wahl anschlossen.
11. Kapitel. Polen im Zeitalter der Reformation.
Siegmund I. der Alte (1506–1548) war von 1506 bis 1548 allen Brüdern der energischste und wohl auch der intelligenteste, mindestens Johann Albrecht und namentlich Alexander an Geistesgaben weit überlegen, wie er auch in der Lebensführung weniger wollüstig und genußsüchtig war als die anderen. Eine Vorschule zu seiner Stellung hatte er außerdem als Herzog von Glogau und Hauptmann der Niederlausitz (diese Würden hatte ihm sein Bruder von Ungarn und Böhmen übertragen) bereits durchgemacht. Polen brauchte aber auch einen kräftigen Herrscher, denn die Schwierigkeiten, denen es entgegenging, waren groß. Moskowiter, Tataren, Moldauer, Türken, Deutsch-Ritter, dazu um der ungarischen Krone willen als neuer Feind Kaiser Maximilian dräuten von allen Seiten.
Zuerst geriet Siegmund mit Moskau in Streit (1507/08), 1507 bis 1508 veranlaßt durch den Aufstand des Fürsten Michael Glinskij, den man, wahrscheinlich mit Unrecht, der Vergiftung Alexanders, mit mehr Recht aber der Absicht beschuldigte, er wolle ein eigenes litauisch-russisches Fürstentum errichten. Dem Fürsten blieb, nachdem er seinen Widersacher, den litauischen Marschall Zabrzeziński, gegen den er kein Recht zu finden glaubte, in Grodno erschlagen hatte, gar nichts übrig, als in der Empörung sein Heil zu suchen. Er stützte sich auf Wassilij, den Sohn Iwans III., der das wichtige Smolensk zu gewinnen trachtete, auf Mengli Girei, den alten Widersacher Litauens, und auf Bogdan, den neuen Hospodar der Moldau. Der Sieg des Hetmans Konstantin 1508 Ostrogski bei Orscha (1508) machte dem Kriege ein Ende. Glinskij mußte nach Moskau fliehen, mit Wassilij wurde auf der Grundlage des Waffenstillstands von 1503 ein endgültiger Friede vereinbart. 1509 schloß auch der Hospodar, nach einem 1509 Siege des Kronhetmans Nikolaus Kamieniecki am Dnjestr, Frieden. Die Einfälle der Tataren hörten jedoch erst 1512 für einige Zeit auf, nachdem beide Hetmans bei Wiśniowiec (südlich von Krzemieniec) einen Sieg errungen hatten. 1512 Mengli Girei trat zur Abwechslung sogar jetzt einmal in nähere Beziehungen zu Polen.
Diese für Moskau bedrohlichen Beziehungen wurden direkt, die Nebenbuhlerschaft um die ungarische Krone wurde indirekt der Anlaß zu einem zweiten Kriege mit Moskau (1512–1522). Da Władysław von Ungarn und 1512 bis 1522 Böhmen nur einen minderjährigen Sohn hatte, so war dort eine Regentschaft zu erwarten. Um sich diese und damit vielleicht später einmal den Thron zu sichern, heiratete Siegmund Anfang 1512 Barbara Zápolya, die Tochter des 1512 mächtigsten ungarischen Magnaten. Kaiser Maximilian, der die alten Erbansprüche seines Hauses auf jene Krone aufrechterhielt, bildete daraufhin eine antipolnische Koalition, in die auch Wassilij eintrat. Von kaiserlichen Ingenieuren und Geschützmeistern begleitet, wagte er den zweiten Zug. Anfang und Ende 1513 belagerte er zweimal vergeblich 1513 Smolensk, erst bei der dritten Belagerung im Juli 1514 gelangte, wahrscheinlich auf Glinskijs Bemühungen hin, der wichtige Platz durch Verrat des Bischofs in seine Hände. Zwar siegte Konstantin Ostrogski am 8. September desselben 1513 Jahres in glänzender Weise bei Orscha, aber auch die Tatareneinfälle in Rußland hörten auf, als im Frühjahr 1515 Mengli Girei starb. Die kriegerischen Aktionen erlahmten, 1515 da Moskau durch die Streitigkeiten zwischen den Tataren, Polen durch die europäischen Angelegenheiten in Anspruch genommen wurde, auch die polnische Heeresorganisation eine nachhaltige Kriegsführung unmöglich machte. So blieb Smolensk, als man 1522 den elfjährigen 1522 Waffenstillstand schloß, in den Händen der Russen.
Kaiser Max hatte noch zwei andere Bundesgenossen, durch die er auf den König einwirken konnte. Der eine war der neue Hochmeister, Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach, der Sohn von Siegmunds Schwester, der, 1510 gewählt, die Eidesleistung ebenso wie sein Vorgänger verweigerte und, vom Kaiser ermutigt, zum Kriege rüstete. Der andere war die österreicherfreundliche Partei in Polen, die unter dem Kanzler Christoph Szydłowiecki und dem Unterkanzler Peter Tomicki im Verein mit Władysław von Ungarn gegen die ungarisch-böhmischen Pläne des Königs arbeitete. Daher hielt es Siegmund für geraten, sich mit dem Kaiser zu vertragen. Am 22. Juli 1515 schlossen die beiden Jagiellonen-Könige mit 1515 dem Kaiser zu Wien jenen denkwürdigen Vertrag ab, der die Weltmachtpläne des Jagiellonenhauses zu Grabe trug und die Geburtsstunde des heutigen Österreich bedeutet. Durch eine Doppelheirat zwischen Władysławs Kindern und seinen Enkelkindern befestigte Maximilian die Erbansprüche seines Hauses, und ausdrücklich wurde bestimmt, daß im Falle des erblosen Todes Ludwigs die Krone seiner Schwester, d. h. dem Hause Habsburg zufallen solle. Siegmund erlangte dafür, daß der Kaiser von seiner Verbindung mit Moskau und dem Orden abließ. Polens Bestrebungen richteten sich fortan nach dem Osten. Der Kampf mit Rußland füllt die weiteren Jahrhunderte polnischer Geschichte aus. Nach dem Tode Barbara Zápolyas trat auch Siegmund durch seine zweite Ehe (1518) 1518 mit Bona Sforza, der Tochter Giovanni Galeazzos von Mailand und Bari, von neuem in ein verwandtschaftliches Verhältnis zu den Habsburgern, deren Blut ja schon durch seine Mutter in seinen Adern floß.
Er konnte sich nunmehr ohne Befürchtungen der Ordnung der preußischen Angelegenheiten widmen. Albrecht hatte, als der Kaiser ihn preisgab, den Mut nicht sinken lassen. Durch Verzicht auf das Wiedereinlösungsrecht der Neumark sicherte er sich 1517 die Hilfe Joachims von Brandenburg, 1517 durch einen Vertrag mit Wassilij 1518 diejenige Moskaus. Erst nach Maximilians Tode, als die Kaiserwahl ganz Deutschland in Anspruch nahm, wagte Siegmund vorzugehen, nachdem er sich der wohlwollenden Neutralität Boguslaws von Pommern vergewissert hatte. Der Erfolg 1520 der hauptsächlich ins Jahr 1520 fallenden Kämpfe war wechselnd, doch vorwiegend den Polen günstig, so daß der Hochmeister sich 1521 zu Thorn zu einem vierjährigen, durch die Vermittelung Karls V. herbeigeführten Waffenstillstand 1521 entschließen mußte.
Inzwischen war die Reformation im Ordenslande wie in Polen eingedrungen, wo sie an dem trotz aller Unterdrückungen noch immer lebendigen husitischen Geiste vieler Edelleute und an den deutschen Städten sofort einen festen Anhalt fand. In der letzten Zeit vor Luthers Auftreten 1515 hatte auch der Humanismus als Gärungsstoff gewirkt, und bereits 1515 hatte ein Sendschreiben Bernhards von Lublin an Simon von Krakau, das das Evangelium als allgemeine Richtschnur des Glaubens hinstellte, ungeheures Aufsehen erregt. In Danzig führte 1518 der Dominikaner Jakob 1518 Knade, in Posen 1522 der Domprediger Andreas Samuel, dem Johann Seklucyan folgte, die neue Lehre ein. Krakau 1522 und Thorn hatten in derselben Zeit viele Protestanten. Obwohl ein königliches Edikt schon 1520 bei Strafe der Güterkonfiskation und der Verbannung die Verbreitung 1520 Lutherscher Schriften verbot, obwohl Siegmund 1522 dieses Edikt für Krakau nochmals wiederholte, obwohl er 1523 ein neues Edikt erließ, das jeden, der sich der Neuerung anschloß oder reformatorische Schriften verbreitete, mit dem Scheiterhaufen bedrohte, obwohl er eine Inquisitionskommission einsetzte und eine Synode unter dem Erzbischof Johann Łaski von Gnesen sich mit der Ketzerei beschäftigte, 1523 ließ sich der Fortgang der Bewegung nicht aufhalten. So viele Studenten aus Deutschland zurückkamen, so viele Apostel sorgten für Verbreitung der lutherischen Lehren.
Im Ordensland aber brachte die schnelle Ausbreitung der Reformation und der Rat Luthers den Hochmeister, der sah, daß er auf Hilfe von Deutschland nicht rechnen konnte, auf den Gedanken, den Orden zu säkularisieren. Durch Vermittlung des Markgrafen Georg von Brandenburg und des Herzogs Friedrich von Liegnitz, vom Kanzler Szydłowiecki unterstützt, ward der König für diesen Plan gewonnen. Er gab um so eher nach, als er andernfalls befürchten mußte, daß die westpreußischen Protestanten, namentlich die Danziger, die ihren katholisch gesinnten Rat vertrieben und trotz königlichem Gebote nicht wieder aufgenommen hatten, mit dem Hochmeister gemeinsame Sache machen würden. Am 8. April 1525 wurde der Friede 1525 geschlossen. Der Friedensvertrag bestimmte, daß der neue Herzog dem Könige als seinem Oberherrn den Eid zu leisten habe, daß bei einem Aussterben der männlichen Nachkommenschaft des Herzogs und seiner Brüder Preußen an die Krone zurückfallen solle, daß Albrecht in Kriegsbedrängnissen mit 100 gerüsteten Reitern Hilfe zu leisten habe, daß der Handel zwischen beiden Staaten frei sei, daß der Herzog ebenso wie Elbing, Danzig und Thorn — diese Einbeziehung westpreußischer Städte ist für die Sonderstellung Westpreußens charakteristisch — auf das Münzrecht verzichten müsse. Am 10. April leistete Herzog Albrecht auf dem Markte zu Krakau den Huldigungseid. Der ruhmreiche Deutsche Orden war in dem Lande seiner Größe dahingesunken.
So unheilvoll dieser Vertrag für Polens Zukunft wurde, für den Augenblick war das Land von einem unruhigen Nachbar befreit, und Siegmund konnte daran gehen, die Danziger für ihre reformatorische Widersetzlichkeit zu züchtigen (1526). 1526 Durch lügnerische Freundlichkeit wußte er die Stadt von jedem Widerstande abzubringen. Als er aber wider die Privilegien mit zuviel Kriegsvolk eingezogen war, ließ er, entgegen seinen feierlichsten Versprechungen „auf des Königs Ehre, Helm und Schild”, dreizehn Bürger enthaupten, viele verbannen und die Stadt durch ein Schreckensregiment einschüchtern. Das war der polnische Dank für Danzigs Eifer im preußischen Bunde, eine harte, aber verdiente Vergeltung seines Treubruchs gegenüber dem Orden. Auf die Dauer hat natürlich auch dieses Blutgericht die Reformation in Danzig nicht aufhalten können.
Im gleichen Jahre trat eine Regelung auch der masowischen Frage ein. Der letzte Herzog aus der entnervten masowischen Piastenlinie, Janusz, starb 1526. Somit fiel 1526 der Rest jener Landschaft an die Krone zurück. Es wurde nunmehr eine eigene Wojewodschaft Masowien gebildet, in der das masowische Statut Grundlage der Rechtsverhältnisse blieb.
In der ungarisch-böhmischen Frage war Siegmund weniger glücklich als in der preußischen und masowischen. Als sein Neffe Ludwig 1526 bei Mohacz umgekommen 1526 war, dachte er zwar nicht an die Innehaltung des Wiener Vertrags, mußte aber zusehen, wie Böhmen an Ferdinand kam, Ungarn zwischen diesem, Johann Zápolya und dem Sultan geteilt wurde. Doch hatte er wenigstens die Genugtuung, Zápolya auf allerlei Weise gegen den Habsburger unterstützen zu können. 1539 vermählte er dessen 1539 Sohn Johann Siegmund Zápolya seiner Tochter Isabella, was für zukünftige Thronbewerbungen bedeutsam wurde.
1533 lief der elfjährige Waffenstillstand mit Moskau 1533 ab, und im selben Jahre starb Wassilij. Siegmund gedachte sich die Regentschaft für den minderjährigen Iwan zunutze zu machen und begann 1534 den Krieg, in dem Johann 1534 Tarnowski 1535 Starodub am Dnjepr eroberte, Smolensk aber nicht genommen werden konnte. Nach zwei Jahren wurde der Krieg wiederum durch einen Waffenstillstand, diesmal von sieben Jahren, 1536 beendigt.
Es müßte auffällig erscheinen, daß der König trotz einzelner Siege niemals durchgreifende Erfolge errang, wenn nicht die veraltete Heeresorganisation den Schlüssel zum Verständnis böte. Noch immer war der König auf das allgemeine Aufgebot angewiesen, das schon so oft versagt hatte und eigentlich nur in der Zeit von der Ernte bis zur neuen Aussaat, also gerade in der zum Kriegführen ungünstigsten Zeit zur Verfügung stand. Die Zügellosigkeit dieses Heerbannes konnte einigermaßen kriegsgewohnten und gutgeführten Truppen gegenüber nicht standhalten, am wenigsten den stehenden Heeren gegenüber, die allerorts jetzt aufkamen. Daneben war die Ansammlung von Adligen insofern eine große Gefahr, als diese günstige Gelegenheit gern zur Erpressung neuer Privilegien benutzt wurde, wie auch zu Siegmunds Zeiten der „Hahnenkrieg” von 1537 wieder bewies. 1537 In Lemberg war ein starkes Aufgebot, angeblich 150 000 Mann, zusammengekommen, um gegen den Hospodar Petrillo zu Felde zu ziehen. Statt dessen aber erhoben sie sich unter Peter Kmita und den beiden Zborowskis gegen die seit der Sforzaschen Heirat in der Verwaltung eingerissenen Mißbräuche. Der König mußte nachgeben, wenn er auch auf dem nächsten Reichstage den Zborowskis wegen Hochverrats den Prozeß machen ließ.
All das bewog ihn, auf eine Änderung der Heeresorganisation zu sinnen, vor allem nach einem stehenden Heere zu streben. Dazu aber war vor allem eine Reform des Finanzwesens notwendig, und so finden wir auf fast allen Reichstagen dahingehende Beschlüsse und Konstitutionen, die freilich auf dem Papier stehen blieben. Es ist notwendig, auf die wichtigsten Versuche einzugehen. 1512 wurde das ganze Land 1512 in fünf Bezirke eingeteilt, von denen jeder fünf Jahre lang die Mannschaft für den östlichen Kriegsschauplatz stellen sollte. Wer nicht in den Krieg zog, sollte je nach Besitz eine Abgabe zahlen, zu deren Festsetzung eine Einschätzungskommission gebildet wurde. Infolge Widersetzlichkeit vieler scheiterte die Ausführung. 1527 1527 1535 blieb ein neuer Anlauf in dieser Richtung erfolglos. 1535 griff man auf die Beschlüsse von 1504 zurück und wollte die Exekution der nach Erlaß der damaligen Konstitution verpfändeten oder verschenkten königlichen Güter durchführen. Kam dieser Gedanke auch diesmal noch nicht zur Verwirklichung, so blieb er doch lebendig und spielte späterhin eine Rolle. Siegmund blieb auf die bisherigen kriegerischen Mittel angewiesen. Nur in der Ukraine gelang es ihm, durch teilweise Organisation der Kosaken eine brauchbare Grenzwache gegen die Tataren zu bilden.
Dieser Adel, der kein Opfer bringen wollte, war um so begehrlicher in der Beanspruchung von Privilegien. Die Knebelung der Bauern und die Ausschließung der Städte wurde unter Siegmunds Regierung vollends durchgeführt. Schon 1511 hob 1511 der Reichstag zu Petrikau das Recht der Bauern auf, ihre Kinder bis zum zwölften Jahre in die Schule zu schicken oder ein Handwerk lernen zu lassen, weil dieses Recht „unbillig und der gemeinen Freiheit entgegen” sei! Dann benutzte der Adel nach alter Sitte den preußischen Krieg, um in Bromberg 1520 1520 und in Thorn 1521 eine Verschärfung der Bestimmungen über die Freizügigkeit und die Einführung von Frondiensten zu erlangen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit ward immer weiter ausgedehnt, und die Bauern versanken in jenen tierischen Zustand, aus dem in Großpolen erst die preußische Herrschaft sie erlöste. Die Städte aber wurden der Willkür des Adels insofern preisgegeben, als die Aufsicht über Handel und Gewerbe den Wojewoden übertragen wurde.