← Table of contents
Im Dienste

Zweites Buch. (continued 2)

Reading edition

Reuter: Die luxemburgischen Vertreter stimmen dem Vorschlag des Präsidenten der französischen Regierung mit Freuden zu. Der wirtschaftliche Anschluß zu dreien wäre in den Augen Luxemburgs eine ideale Lösung und entschieden zum Vorteil der drei Länder.

Die zwischen Belgien und Luxemburg bisher gepflogenen Besprechungen verfolgen den Zweck gegenseitiger Aufklärung. Es sollten die Grundbedingungen für einen etwaigen Vertrag gefunden werden. Nichts dürfte, unserer Auffassung nach, Frankreich hindern, sich an diesen Besprechungen zu beteiligen. Luxemburg würde, im Gegenteil, seine Anwesenheit als ein glückliches, sämtlichen Beteiligten dienliches Ereignis begrüßen.

Der Herr Präsident erklärte auch, seiner Ansicht nach hingen politisches und wirtschaftliches Referendum in gewisser Hinsicht zusammen und besondere Gründe ließen den Aufschub auch des letzteren als wünschenswert erscheinen. Da dieser innige Zusammenhang doch nicht so ganz gebeten erscheint, wünscht die luxemburgische Regierung aufs lebhafteste eine möglichst rasche Lösung der Frage, und es wäre diese Lösung der innerpolitischen Gesundung des Großherzogtums äußerst förderlich.

Clemenceau: Sind Sie bereit, das Referendum hinauszuschieben?

Reuter: Die Kammer hat uns ermächtigt, diesem Wunsch der Großstaaten zu willfahren.

Hymans (zögernd und leise): Ich habe der vornehmen Sprache des Herrn Clemenceau mit Aufmerksamkeit gelauscht. Er empfiehlt eine wirtschaftliche Einigung zwischen Frankreich, Luxemburg und Belgien. Es ist das ein neuer Gedanke, der plötzlich auftaucht. Politisch wie wirtschaftlich ist er von entscheidender Bedeutung. Ich kann mich in diesem Augenblick nicht dazu äußern und will den Vorschlag bedenken.

Clemenceau (im schlichten, klaren Tone der Entschuldigung): Ich habe nur auf die Fragen antworten wollen, die mir von der luxemburgischen Abordnung gestellt wurden.

Reuter: Die Mächte wünschen den Aufschub des wirtschaftlichen Referendums. Doch wird unsere Kammer höchstwahrscheinlich das Referendumsgesetz selbst verabschieden wollen.

Clemenceau (wirft einen fragenden Blick auf Wilson und Lloyd George. Nachdem Präsident Wilson verständigt worden, gibt er seine eifrige Zustimmung. Lloyd George nickt lächelnd.): Sie regieren bei sich, wie Sie es für gut finden. Niemand kann in Ihre Rechte eingreifen.

Reuter: Auch möchte ich ein Exemplar unseres Sitzungsprotokolls erhalten.

Clemenceau: Wir werden Ihnen ein Exemplar zuschicken.

Reuter: Wäre es mir nicht gestattet, den Bericht unserer Kammer in geheimer Sitzung zur Kenntnis zu bringen?

Clemenceau (blickt zu den Kollegen hinüber: Lloyd George zuckt die Achsel; Wilson nickt entschlossen; Orlando lächelt in die Luft): Aber nur unter der Bedingung, daß nichts ausgeplaudert wird. Wir haben in dem Punkt unsere Erfahrungen mit den Journalisten und den Parlamentariern gemacht.

Reuter: In öffentlicher Sitzung möchte ich aber der Kammer in gedrängter Kürze die hier ausgetauschten Gedanken und Ansichten andeuten, denn nur so können wir unserm Volke Rechenschaft über unsere Sendung geben. (Allgem. Zustimmung. Schluß der Sitzung.)

Es war halb sieben. Wir wurden in liebenswürdigster Weise entlassen. Wir waren, da wir hinausschritten, einer schweren Sorge ledig. Wir hatten eine bedeutsame Stunde erlebt. Luxemburg stand nicht schutzlos da. Und wir waren den richtigen Weg gegangen.

Heute, wo von dem Großen und Guten, was damals als möglich angekündigt wurde, noch so gar wenig zur Tatsache werden durfte, auch heute noch lebt trotz dieser Enttäuschung in mir das hohe Gefühl von damals nach.

Bei unserer Rückkehr in den Gasthof wurde Herrn Reuter ein Telegramm eingehändigt.

Die „Nationalunio'n" in Luxemburg bat die Abordnung, beim Viererrat die Rücküberlassung der abgetrennten altluxemburgischen Kantone Bitburg, Neuerburg, St. Vith usw. zu beantragen.

Ein böser Zufall (oder steckte vielleicht eine böse Absicht dahinter?) ließ die Aufforderung zu spät an uns gelangen.

Am folgenden Tage stattete ich mit Herrn Reuter Herrn Hymans einen Besuch ab. Ich hatte persönlich zu dem Schritt geraten, um unserseits den besten Willen zu bekunden. Besonders herzlich war der Empfang nicht. Das am Vorabend gemeinsam Erlebte lag uns auf den Lippen. Aber es ward uns nicht möglich gemacht, mit einem Wörtchen daran zu erinnern; Herr Hymans tat, als ob gar nichts geschehen wäre.

Wohl aber ging die Rede von den in Brüssel gepflogenen wirtschaftlichen Verhandlungen und deren Fortsetzung.

Ich warf mit Absicht eine Frage über die Anerkennung der Großherzogin Charlotte ein. Der belgische Außenminister gab den ausweichenden Bescheid, diese Anerkennung sei eine internationale Angelegenheit, an der Belgien nicht allein beteiligt sei.

So mußten wir uns, trotz der tröstlichen Zusicherungen aus Brüssel, immer unsere besonderen Gedanken machen.

Ehe wir nach Hause kamen, sahen wir uns auch wieder vor das Problem Clemenceau gestellt. Nach der Ratssitzung vom 29. Mai, so wurde uns versichert, eilte Herr Hymans zu Herrn Pichon und führte scharfe Klage über die Herzlichkeit, mit der Clemenceau zu den Luxemburgern gesprochen, und besonders über die ihnen eröffneten Aussichten, die so ganz gegen die Abmachung verstießen.

Pichon seinerseits begab sich zu seinem Herrn und Meister und machte diesem Vorwürfe über seine impulsive unpolitische Art. Schließlich riß Clemenceau die Geduld und er sprudelte Pichon ins Gesicht: „Geben Sie endlich Ruhe, wie! Meinetwegen können Sie den Belgiern ganz Luxemburg überlassen, alles, Land und Leute. Es sind ja doch lauter Pfaffen und Boches."

Sogar wenn dieser Ausfall mehr wäre als eine der gewohnten Clemenceau-Anekdoten oder ein fauler Journalistenwitz, so büßte der 28. Mai 1919 nichts von seiner Bedeutung für Luxemburg ein. In der Stunde wenigstens hat Clemenceau es ganz ehrlich gemeint und hat gesprochen, wie er fühlte. Er hat überhaupt Belgien und Luxemburg gegenüber offen geredet und klug gehandelt. Die Belgier waren nicht immer mit ihm zufrieden. Aber wer hätte es gewagt, sogar in der Runde der großen Friedenskonferenz und des kleineren Zehnerrates, gegen die kalte Schroffheit des Alten aufzumucken!

An dem Tage empfanden wir für uns, was André Tardieu, Clemenceaus Mitarbeiter und Vertrauter, über Frankreichs Verhalten gegen Belgien und Luxemburg ein Jahr später der Welt verraten wollte. In seinem Buche „La Paix" schreibt er darüber folgendes (S. 252 ff.):

„Eine letzte und heiklere Frage war die Luxemburger Frage. Sie war heikler, denn sie konnte, wenn man nicht darauf achtgab, zu einem wenigstens scheinbaren Konflikt zwischen dem belgischen und dem französischen Vorteil führen. Schon am 11. Februar 1919 erklärte Hr. Hymans, gestützt auf die Einstimmigkeit der öffentlichen Meinung Belgiens, sein Land denke an keine Annexionspolitik, es hoffe aber auf den Beistand der Mächte zu einer Annäherung zwischen Belgien und dem Großherzogtum, wie sie durch die Macht der Erinnerung und die Sorge um die Sicherheit geboten werde. In Luxemburg andererseits näherten sich viele von denen, die eine Änderung der Vorkriegsverhältnisse wünschten, politisch wie wirtschaftlich Frankreich und nicht Belgien. Ihr Wunsch fand in Paris Gehör. Viele unserer Mitbürger, und besonders viele Abgeordnete, beriefen sich auf die zahlreichen Luxemburger, die in unseren Reihen geblutet hatten, und stellten angesichts der belgischen Forderungen die Vorfrage. Sie verlangten, Luxemburg müsse sich in Freiheit aussprechen dürfen und Frankreich müsse seinem Wunsch, dessen Sinn für sie nicht zweifelhaft war, Gehör schenken.

Schon vor dem Waffenstillstand hatte die französische Regierung den Streit dieser beiden entgegengesetzten Strömungen verspürt. Herr Aristide Briand hatte sich in seinem vertraulichen Rundschreiben vom Februar 1917 über die Kriegsziele ganz allgemein und unbestimmt ausgedrückt. Fünf Monate später aber (9. Juni 1917) erklärte der damalige Ministerpräsident Herr Ribot dem belgischen Gesandten Baron de Gaiffier, eine Annexion Luxemburgs liege nicht in den Kriegszielen Frankreichs, und ermächtigte den Vertreter König Alberts, von dieser Erklärung Gebrauch zu machen. Bei Beginn der Friedenskonferenz gab es für die französische Politik keine andere rechtliche Unterlage als diese verneinende Zusicherung. Trotz unserer lebhaftesten Sympathie für das Luxemburger Volk, das 1914 von seiner Dynastie an Deutschland ausgeliefert worden (!), seither aber den festen Willen zur Freiheit bekundete, mußten wir unserseits naturgemäß darauf bedacht bleiben, Belgien einen Beweis unserer Freundschaft zu geben. Während der Verhandlungen von 1919 wurde Herr Clemenceau in verschiedenartigem Sinn beeinflußt, aber er behandelte trotzdem diese schwierige Frage in der einzigrichtigen Weise, d. h. durchaus ehrlich und freimütig. Von dem ersten Tage ab sagte er den Belgiern, was er wolle und was er tun könne. Er deutete zugleich das Einzige an, das er nicht tun könne. Er bestätigte ohne Rückhalt das Versprechen des Herrn Ribot, indem er sagte: „Frankreich verfolgt in Luxemburg weder offene noch versteckte Annexionsabsichten" und fügte bei: „Frankreich wird zufrieden sein mit jeder Abmachung, die zwischen Belgien und Luxemburg zustande kommt. Es wird sich nicht bloß darüber freuen, sondern auch mit allen in seiner Macht stehenden Mitteln dabei behilflich sein." Er machte nur folgende, übrigens recht begreifliche Einschränkung: „Einigen Sie sich mit Luxemburg, aber verlangen Sie nicht, daß ich durch eine amtliche Handlung Sympathien abweise, die nach Frankreich neigen, und fordern Sie nicht, daß ich die belgische Lösung aufdränge, denn diese Lösung muß meines Erachtens aus einer freien Aussprache hervorgehen und ein weiteres Bindemittel zwischen den drei Ländern darstellen."

Bis zu seinem Rücktritt hat Herr Clemenceau durch seine Haltung den Belgiern die unwandelbare Aufrichtigkeit seiner Erklärungen bewiesen. In der Frage nach der Anerkennung der luxemburgischen Regierung weigerte er sich stets, selbst vorzugehen, weil er Belgien den Vortritt lassen wollte. Um dem Wunsche der Belgier zu entsprechen, ließ er am 5. März die Audienz der luxemburgischen Delegation vor dem Obersten Rate aufschieben.

Um diese Zeit hatten sich in Luxemburg Zwischenfälle ereignet, für welche Belgien einen französischen General verantwortlich machte: dieser General wurde seines Amtes enthoben.

Um Belgien die vollste Handlungs- und Verhandlungsfreiheit zu sichern, befürwortete Clemenceau zu zwei verschiedenen Malen die Aufschiebung des politischen und des wirtschaftlichen Referendums. Als endlich am 28. Mai der luxemburgische Staatsminister, Herr Reuter, von dem Viererrat angehört wurde, legte der französische Regierungschef die Sachlage folgendermaßen dar: „Wir sind Ihre Freunde und wollen es sein. Wir wollen auch mit dem belgischen Volke, das sich mit unvergeßlichem Heldenmut in den Kampf geworfen und sich uns dadurch stark verpflichtet hat, auf dem besten Fuße stehen. Da die politische Lage in Luxemburg uns nicht vollständig geklärt schien, hatten wir vorgezogen, Sie um Aufschiebung Ihres Plebiszits und Ihres Referendums zu ersuchen. Ich freue mich, daß wir gewartet haben. Die Schwierigkeiten, die möglichen Mißverständnisse sind im Begriff beigelegt zu werden. Sie wünschen eine Annäherung zwischen Frankreich, Belgien und Luxemburg. Die Besprechungen mit Belgien haben bereits begonnen. Wir sind bereit, daran teilzunehmen, wenn es beiderseits gewünscht wird. Ich will mich nicht aufdrängen, aber wenn Sie unsere Beteiligung an den Besprechungen wünschen, werden wir es mit Freuden und in Freundschaft tun."

Unter diesen Umständen und in dieser Stimmung bearbeitete eine Kommission, in der ich den Vorsitz führte und in der Baron de Gaiffier Belgien vertrat, die auf Luxemburg bezüglichen Artikel 40 und 41 (des Versailler Vertrags). Auf Grund dieser Artikel verzichtet Deutschland auf die Vorteile aller Verträge und Abmachungen, die von 1842 bis 1902 zwischen ihm und dem Großherzogtum zustande gekommen waren. Luxemburg trat aus dem deutschen Zollverein aus. Deutschland verzichtete auf alle seine Rechte im Eisenbahnbetrieb und stimmte im voraus allen Abmachungen zu, die bezüglich des Großherzogtums zwischen den Mächten getroffen würden. Außerdem wurde Deutschland in dem 5. Zusatz zum Art. 8 verpflichtet, jedes Jahr soviele Kohlen an Luxemburg zu liefern, wie dieses vor dem Kriege aus Deutschland bezogen hatte. Damit war die preußische Vormundschaft endgültig erledigt und die Bahn lag frei für den Abschluß weiterer Abmachungen .....

So wurde durch die unwandelbare Aufrichtigkeit des französischen Regierungschefs die ruhige Behandlung einer Frage gesichert, die weder durch Belgiens noch durch Frankreichs Schuld, aber unter dem Zwang der Umstände, zu gewissen Zeiten Reibungen hätte hervorrufen können. Der Weg war offen für eine endgültige und allgemeine Einigung mit unsern Nachbarn. Das wurde kurz nachher auch amtlich festgestellt."

XXI.

Nach wieder recht bewegten Debatten beschloß unsere Kammer am 4. Juni 1919 mit 30 Stimmen gegen 16 Enthaltungen, daß das Luxemburger Volk zugleich mit dem politischen Referendum und unter denselben Bedingungen auch darüber zu befinden habe, ob es mit Frankreich oder mit Belgien einen wirtschaftlichen Anschluß tätigen wolle.

Die Weltereignisse gingen inzwischen einem einstweilig großen Abschluß entgegen.

Am 23. Juni erklärte sich Deutschland zur Annahme der ihm aufgezwungenen Friedensbedingungen bereit.

Am 28. Juni wurde im Spiegelsaale von Versailles, der am 18. Januar 1871 die Ausrufung des neuen deutschen Kaiserreiches schauen mußte, der Friede zwischen den Verbündeten und der Republik Deutschland unterzeichnet.

Unsere Volksvertreter förderten das Werk der Verfassungsrevision endlich mit einem wirklichen Eifer. Die Verhandlungen mit Belgien schritten ebenfalls fort, wenn auch nicht gerade in beschleunigtem Tempo. Im übrigen kam es zu mancher aufregenden Überraschung.

Am 13. August beriet die Kammer über die Verteilung einer Teuerungszulage von 15 Millionen an die Arbeiterschaft des Landes. Eine zugunsten der Industriearbeiter und Privatbeamten am 16. Januar eingebrachte Tagesordnung war am 14. März auf die gesamte Arbeiterschaft des Landes ausgedehnt worden. Die Industriearbeiter wollten für sich einen besondern Vorzug erzwingen, und so waren die Vertreter der Gewerkschaften entschlossen, es an dem Tage mit einem Druck von außen zu versuchen.

Am Vormittag schon strömte es in dichten Scharen aus dem Erzrevier nach der Hauptstadt. Der Nachmittag brachte stürmische Kundgebungen auf dem Wilhelmsplatz und vor dem Parlament. Die Hundstaghitze reizte die Köpfe noch mehr.

Die in Aussicht gestellten Zulagen mit den für deren Verteilung festgesetzten Regeln befriedigten die Masse nicht. Die Erregung steigerte sich zur Wut. Aufwiegler hetzten. Einige Rädelsführer drangen in die Kammer, brachten die Forderungen der Arbeiter mit verbissenem Trotze vor und drohten. Vergebens erprobten die parlamentarischen Parteiführer den Einfluß ihrer Beliebtheit. Sie wurden niedergebrüllt und unter Äpfelwürfen in die Kammer zurückgetrieben.

Szenen nie erlebter Wildheit spielten sich vor meinen Augen ab. Ein junges dralles Frauenzimmer geberdete sich wie die Mänaden der Revolution; jeder Nerv an ihr schlug; sie klatschte aus den Fenstern dem unten tobenden Haufen zu, schrillte, kreischte, schrie: „Sowjet! Sowjet!" und tobte wie berauscht.

Der Kammerplatz schien mit flammenden Gesichtern bepflastert. Dunkle Augen blitzten, klaffende Mäuler drohten herauf. Auf den Brüsten die roten Kravatten brannten wie blutige Flecken.

Die Gewerkschaftsgewaltigen in der Kammer verzweifelten an der Macht der Organisation. Mächtige Schreier wurden zu gar stillen Bürgern.

Auf einmal steigt aus der Masse draußen ein schriller Ruf und dann ein wildes Geheul: eine Schnellzuglokomotive unter Volldampf setzt sich so mit gellendem Pfiff und dröhnendem Schnauben in Gang; ein rasender Stier stürzt so mit blutigen Augen, aus denen der Tod glotzt, auf den Feind. Die Menschenwoge draußen brandet vor, die Treppe hinauf zur Türe, über das niedrige Eisengitter der Blumengärtchen zu den Fenstern empor. Steine fliegen durch die Scheiben, eiserne Gitterstäbe folgen.

Das Haus der Volksvertretung wird gestürmt. Im Erdgeschoß hinter der Treppe stehen vier Gendarmen mit gezogenem Revolver. Alle übrigen Gäste des Hauses suchen sich vor den Würfen zu bergen. Einige steigen zum Sitzungssaal; der aber wird von außen ebenfalls unter die Schleuderfaust genommen und es müssen die dort Geborgenen von Wand zu Wand kriechen, umhagelt von Steinen und Scheibensplittern.

Andere retten sich unters Dach und wagen durch das Mansardenfenster dann und wann einen zagen Blick in den johlenden Aufruhr.

Die meisten verziehen sich in das Kellergewölbe.

Ich verweile eine Zeitlang hinter der Treppe neben den Gendarmen. Das Kammergebäude ist, das tritt jetzt auffällig ins Gefühl, von drei Seiten leicht verwundbar und bietet seine zahlreichen ungeschützten Fenster jedem Angriff preis. Die Scheiben splittern und klirren zu Boden, die Türen dröhnen unter Hieb und Wurf. Auf einmal fliegt auch das Mittelfenster im Erdgeschoß in Scherben und ein junger Regierungschauffeur, der zurückgeblieben ist, stürzt zu Boden. „Nun schießen die Kerle auch noch!" ruft jemand den Gendarmen zu und ich tauche meinerseits in den Keller hinab.

Hier hält die gemeinsame Gefahr sämtliche Parteien in Eintracht und flüsternder Sorge. Durch die Decke nieder dröhnt es und kracht wie von Schüssen.

Auch vom Hofe aus wird der Sturm versucht. Das kleine Kammergebäude lehnt sich bekanntlich an das großherzogliche Schloß. Die Angreifer dringen in die Schloßküche, um von dort einen Weg ins Parlament zu suchen. Vergeblich. Da reißen sie die schweren Küchenherdringe an sich und schleudern sie durch die Hinterfenster ins Kammerhaus. Der eine und andere Eisentopf nimmt und findet denselben Weg.

Die Kellergewölbe geben das Tosen dröhnend zurück. Überhaupt dieser Keller als Zufluchtsort! Im blutigen Ernst wäre es die richtige Mausefalle gewesen. Mit ziemlich breiten Luken öffnet er sich auf die Straße; die Beine der draußen Hin- und Herlaufenden kreuzen die Öffnungen in stets flatternden Maschen. Eine einzige Stinkbombe zu einem der Löcher herein und aller Zank und Zwist hinter den Stirnen der hier unten sich Drängenden ist ausgelöscht.

Freilich, auch die Tapferkeit kommt zu ihrem Recht.

Ein Abgeordneter, der sich im Besitze eines kleinen Revolvers weiß, hält die Waffe beständig in der Tasche mit heißer Faust umkrampft, wandert tragischen Blickes aus einem Winkel in den andern und schwört, sein Leben möglichst teuer zu verkaufen.

Der entnervende Spaß hält schließlich zu lange an. Bald rufen auch die schärfsten Gegner der französischen Besatzung nach den Franzosen.

Endlich rücken die Befreier an. Es sind unsere eigenen neueingestellten Rekruten. Mit gefälltem Bajonett säubern sie den Platz. Französische Jäger stehen zur Unterstützung bereit.

Die Jungens scheinen energischen Willen bewiesen und arg gestichelt zu haben. Die städtischen Ärzte hatten an „Männern aus dem Volke" in der Nacht zahlreiche Wunden zu besorgen.

Wie der Lärm über uns verstummt, steigen wir wieder ans Licht. Inzwischen ist es Abend geworden. Kammer und Umgebung sind eine Trümmer- und Scherbenstätte. Ein richtiges Opfer hat der Sturm nicht gefordert. Unser Chauffeur war nur durch einen Stein an der Stirn verwundet worden. Die Gendarmen dagegen haben über die Köpfe hinweg geschossen. Türen und Wände trugen die Spuren der Kugeln. Eine Schußwaffe scheinen die Meuterer nicht gebraucht zu haben.

Gegen 10 Uhr nachts gehen wir nach Haus.

Wir haben den Dämon Masse einige Stunden am Werk gesehen. Der Geist aber erwägt die Möglichkeiten, die beim Hereinbruch der Volksherrschaft, der sowjetistischen Freiheit grauenvoll aufspringen müßten.

Die unter dem Druck der Verhältnisse, d. h. der Kammerzusammensetzung damals zugestandene Teuerungszulage an die Arbeiterschaft in der Höhe von 15 Millionen galt mir vom ersten Augenblick an als ein neues Opfergeld zugunsten der nationalen Freiheit und Selbständigkeit.

Am 10. September verkündete Herr Reuter der Kammer, es sei die Pflicht der Regierung, die beiden Referendumsgesetze endlich zur Ausführung zu bringen.

Die Friedenskonferenz war schon am 29. Juli von der Notwendigkeit dieses Schrittes verständigt worden.

Am Sonntag, 28. September, schritten die großjährigen Luxemburger und Luxemburgerinnen zum ersten Male Seite an Seite zur Wahlurne und befanden über die zukünftige Gestaltung der Heimat.

Das Wahlergebnis stellte sich wie folgt:

Eingeschriebene Wähler: 125775

Wählende: 90984

Politische Befragung: Gültige Zettel: 85871

Für Großherzogin Charlotte: 66811

Für die Republik: 16885

Für eine andere Großherzogin: 1286

Für eine andere Dynastie: 889

Wirtschaftliche Befragung: Gültige Zettel: 82375

Für Frankreich: 60133

Für Belgien: 22242

Ungültige und weiße Zettel:

Beim politischen Referendum: 5113

Beim wirtschaftlichen Referendum: 8609

Luxemburgs Volk hatte endlich gesprochen, und das bestimmt und klar. Großherzogin Charlotte blieb Siegerin. Der republikanische Wahn war erledigt, der belgische Traum zerstört. Aber auch eine Partei Maria Adelheid — die Abstimmung bewies das in aller Deutlichkeit — besteht bei uns nicht.

Die belgische Regierung zeigte sich über den Ausgang des wirtschaftlichen Referendums äußerst unzufrieden.

Ihr Geschäftsträger Prince de Ligne wurde abberufen.

Am 3. Oktober kam dem Staatsminister folgende amtliche Mitteilung:

„Im Anschluß an das Referendum ist die Regierung des Königs der Ansicht, daß die mit dem Großherzogtum auf dessen Wunsch angeknüpften Besprechungen wegen eines wirtschaftlichen Anschlusses zwischen den beiden Ländern als geschlossen gelten dürfen.

Damit ist der Auftrag des Prince de Ligne beendet."

Der Prinz reiste ab. Und das Blatt „Le Luxembourg" stellte sein Erscheinen ein.

Am 17. Oktober war auch für unsere Konstituante die Stunde gekommen.

Sie hatte die ihr gestellte Aufgabe endlich bewältigt. Die Staatsgewalt war auf durchaus demokratische Grundlage gestellt worden. Das Wahlgesetz wurde umgestaltet. Allgemeines Wahlrecht, Frauenstimmrecht, Verhältniswahl wurden eingeführt. Das Land umfaßte nur noch vier Wahlbezirke; die Zahl der Abgeordneten wurde leider nicht genügend herabgesetzt.

Mit der politischen Gleichberechtigung der Frau war ich seit langen Jahren einverstanden. Ich achtete die um mich wirkenden und emporwachsenden Luxemburgerinnen zu hoch, als daß ich ihnen ein Recht hätte vorenthalten wollen, das dem letzten der Mannskerle zugestanden wurde. Ein stärkerer politischer Einfluß der Frau kann zudem der Menschheit nur zum Vorteil sein. Ohne die Beihilfe der Frau kann die Herrschaft der Menschenwürde, kann der soziale Friede, kann auch der Friede der Welt nicht gegründet werden.

Allerdings hätte ich das wahlberechtigte Alter für alle nicht auf 21, sondern auf 25 Jahre hinausgerückt.

Mit der Verhältniswahl konnte ich mich schwerer befreunden. Im Leben wie in der Kammer entscheidet im kritischen Augenblick und als letzter Ausweg gewöhnlich die schlichte Mehrheit. Für bestimmte Parteien bedeutet die Neuerung allerdings einen Gewinn und eine gewisse Sicherheit. Als Unfug aber muß es bezeichnet werden, daß sich ein Gewählter ohne weiteres zugunsten eines Nichtgewählten, der, bei einem Kartell z. B. einer andern Partei angehören kann, zurückziehen darf. Damit wird es letzten Endes dem ersten besten möglich, gegen den ausgesprochenen Volkswillen den Zutritt zur Kammer zu erschleichen oder zu erzwingen. Wir haben nach der Richtung schon Erfahrungen gemacht. Der ganze um das Wahlgeschäft vertane Aufwand endet damit in der Posse.

Die Tagung der Konstituante reicht vom 17. August 1918 bis zum 17. Oktober 1919. Dieses Jahr besteht wahrscheinlich als das bewegteste und das inhaltreichste unserer neuern Geschichte. Wie in größern Nachbarstaaten, so entbrannte auch bei uns der Kampf zwischen dem überlieferten Recht und dem neuen Verlangen. Der Streit wurde scharf geführt und tobte sich in der Leidenschaft der Stunde mehr als einmal am Rand des Abgrundes aus. Aber Vaterlandsliebe und Überlegung behielten die Oberhand. Das bewährte Alte wurde in die Gegenwart herübergerettet und die neue Zukunft umsichtig vorbereitet.

Auch in ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit darf die Konstituante mit Ehren bestehen.

Sie hat sich um das freie Vaterland verdient gemacht.

Sonntag, den 26. Oktober fanden die allgemeinen Neuwahlen statt. Gewählt wurden 27 Rechtsparteiler, 8 Radikale, 8 Sozialisten, 3 Nationalparteiler und 2 Volksparteiler.

Die Rechte wird in der neuen Kammer über die Mehrheit verfügen.

Das Land hat die Politik des Ministeriums Reuter—Welter—Liesch—Neyens—Collart entschieden gutgeheißen.

Damit war für mich die Frist gekommen, die ich für meinen Rücktritt gestellt hatte.

Die politische Lage war geklärt, die Hauptgefahr vorbei, die Rechtspartei durfte eine einheitliche Regierung bilden.

Am 1. November 1919 schrieb ich folgendes Gesuch:

„Königliche Hoheit!

Ich nehme mir die ehrerbietigste Freiheit, Ew. Königl. Hoheit zu bitten, mir meine Entlassung als Generaldirektor des öffentlichen Unterrichts zu gewähren.

Die Gründe, die mich zur Zeit der Thronbesteigung Ew. Königl. Hoheit zum Wiedereintritt in die Regierung bestimmten, sind hinfällig geworden.

Die Selbständigkeit des Großherzogtums ist gesichert. Seine Unabhängigkeit wird gewährleistet durch die Anwesenheit eines Herrscherhauses, das Wurzel faßt im heimatlichen Grund und in den luxemburgischen Herzen.

Die Wahlen haben in die Volksvertretung eine einheitlich geschlossene Mehrheit entsandt, die befähigt ist, die wirtschaftliche und politische Zukunft unseres Landes einzurichten.

Ich glaube daher, von dem Posten scheiden zu dürfen, zu dem Ew. Königl. Hoheit mich zu berufen geruhten und den ich mit aufrichtiger und gefaßter Überzeugung innehielt. Ich trete zurück, um mich Beschäftigungen wieder zuzuwenden, die meinem Charakter besser entsprechen und wobei es mir gestattet sein wird, auch künftig dem Vaterland zu dienen, meine Pflicht zu tun als guter Bürger und als treuer Beamter."

Ich bat den Staatsminister, dieses Schreiben an die Großherzogin weiterzugeben.

Er wies es als unbestellbar an mich zurück und redete im Unmut auf mich ein. Wie ich überhaupt so was schreiben und behaupten könne! Die Lage sei doch gar nicht so geklärt, das Wichtigste sei kaum begonnen, geschweige zum guten Ende geführt.

Herr Reuter behielt mit seinem Bedenken gegen mich recht. Ich nahm den Brief zurück.

XXII.

Das Großherzogliche Haus aber rüstete zur Vermählungsfeier der Großherzogin.

Am 4. November verlieh die Kammer Ihrem Verlobten, dem Prinzen Felix von Bourbon-Parma, das luxemburgische Bürgerrecht. Dabei kam es zu neuen widerlichen Ausfällen und Ungezogenheiten.

Am 6. November fand die Vermählung statt.

Der König von England hatte Glückwünsche entboten und die englische Regierung ließ wissen, sie werde die diplomatischen Beziehungen mit Luxemburg wieder aufnehmen.

Diese Mitteilung war ein fröhliches Hochzeitsgeschenk. Sie warf einen tröstlichen Zukunftsschimmer in den regnerischen Tag.

Die bürgerliche Trauung erfolgte im Schlosse, bei offenen Türen.

Die kirchliche Einsegnung vollzog Msgr. Nicotra, der auch in Luxemburg beglaubigte Internuntius aus Brüssel.

Nur die engern Familienmitglieder waren bei der Feier anwesend.

Trotz häßlicher Wühlereien und Anreizungen kam es zu keinem Mißton. Das Volk verhielt sich würdig. Die Bürgermeister der Landgemeinden hatten sich ebenfalls eingefunden. Die Straße huldigte dem hohen Paare durch freudigen Zuruf.

Während der Vermählungsfeierlichkeiten sang der Domchor u. a. das Lied: „Wie unsre Väter flehten."

Großherzogin Maria Anna erklärte mir nach dem Festmahl, das Lied sei auf einen besondern Wunsch Ihrerseits sowie der Großherzogin Charlotte eingesetzt worden; es sei auch das Lieblingslied der Großherzogin Maria Adelheid gewesen.

Diese freundlichen Worte wurden mir einen Augenblick später von Großherzogin Charlotte in liebenswürdiger Weise bestätigt.

Die junge Fürstin bot in dem schwerseidenen weißen Brautkleide unter dem das Antlitz zart umrahmenden tief herabfallenden Schleier, im Glanze des reichen Diadems und der strahlenden Augen, ein fast hieratisches Bild.

Inzwischen hatte sich Herr Collart aus persönlichen Gründen entschlossen, die Regierung zu verlassen.

In der Audienz vom 13. Dezember überreichte er der Fürstin, mir etwas unerwartet, seine Entlassung. Ich bemerkte dazu: „Königl. Hoheit, wenn mich Herr Collart von dieser seiner Absicht rechtzeitig benachrichtigt hätte, würde ich mein Entlassungsgesuch angefügt haben."

Die Großherzogin blickte mich bei diesen Worten bestürzt an. Der Staatsminister und die Kollegen redeten scharf gegen meinen Wunsch.

Ich wiederholte, wie ich mir von Anfang an diesen Zeitpunkt als Grenze gesetzt hätte und wie ich niemals anders als freiwillig aus meiner Stelle scheiden dürfe noch wolle. „Den Generaldirektor", meinte ich schließlich, „kann unter den heutigen neuen Verhältnissen ein jeder spielen. Ich weiß mir außerhalb der Regierung Aufgaben, die vielleicht kein anderer vollführen könnte."

Am 16. Dezember erschienen in meinem Amtszimmer nach der Kammersitzung die Herren Schiltz, Huß, Düpong, Bech und mein Schulfreund Eduard Kirsch aus Sprinkingen. Sie kamen im Auftrag ihrer Partei und baten mich im Namen der Siebenundzwanzig zu bleiben.

Ich legte auch ihnen meine Gründe dar. Sie widersprachen, drängten und klagten. Herr Schiltz meinte schließlich in seiner schlichten Offenheit: „Aber was wollen Sie denn jetzt schon gehen! Warten Sie doch, bis sich eine Gelegenheit zu einem würdigeren Rücktritt bietet. In absehbarer Zeit muß ja der Posten des Oberschulinspektors frei werden. Warten Sie so lang und dann lassen Sie sich an die Stelle nennen. Dann haben Sie doch was davon."

Ich erwiderte lachend, auf solche Weise wollte ich überhaupt nicht gehen, denn es dürften sich an meinen Austritt keine andern Erwägungen knüpfen.

Schließlich wurde unter dem lebhaftesten Einreden mein Widerstand ein andermal erschüttert. Die Herren wiesen auf die Ungelegenheiten hin, die ihnen in dem Augenblick aus meinem Rücktritt entstehen würden, umsomehr, als Herr Liesch dann doch auch austreten müsse.

Diese Gründe entschieden. Zu der Rechtspartei hatte ich zudem, auch bei der Erörterung von Grundfragen, immer die besten Beziehungen unterhalten; sie war mir nie mit einer Zumutung genaht und ich war überzeugt, daß wir auch in Zukunft sehr gut miteinander auskommen dürften.

Ich mußte später dieser Unterredung allerdings mit besonderen Gefühlen gedenken. Leider war da Herr Schiltz nicht mehr zugegen, um zu sehen, wie der eine oder andere seiner mit anwesenden Freunde beflissen war, meine Ernennung zu dem bescheiden besoldeten Amt, mit der er mich damals zu locken suchte, so merkwürdig zu fördern!!

An dem nämlichen Abend war Hofdiner.

Die Großherzogin erwies mir nach Tisch besondere Aufmerksamkeit. Ich redete ihr von dem Schritt der Rechtspartei und verständigte sie von meinem Entschluß zu bleiben. Sie freute sich aufrichtig. Sie gestand mir mit lebhafter Zustimmung, die von mir während unserer Audienz vorgebrachten persönlichen Gründe habe sie zu würdigen gewußt und sie verstehe meine Absicht. „Besonders als Sie sagten, wenn Sie einmal wieder draußen wären, könnten Sie vielleicht manches schaffen, was ohne Sie nicht getan würde, mußte ich Ihnen recht geben. So schwer es mir auch geworden wäre, Herr Welter, doch da Sie es selbst so wünschten, hätte ich Sie gehen lassen. Aber es hätte mir sehr leid getan."

Ich dankte und versprach ihr als dichterisches Hochzeitsgeschenk ein „Wilhelmuslied".

Am 5. Januar 1920 trat Herr Collart aus der Regierung.

Damit war die Waffenbrüderschaft zu Ende, die das erste Ministerium der Großherzogin Charlotte in den schwersten Stunden so kampffreudig und so treu umschlossen hielt. Damit war das nationale Ministerium vom 13. Januar 1919 aufgelöst.

Während der ersten Tage nach Herrn Collarts Scheiden lauschte ich manchmal zum Nebenzimmer hin, wo er gesessen hatte. Die Wände gaben keinen Schall mehr. Die jugendliche Spannkraft und ein unverwüstlicher, manchmal landwirtschaftlich saftiger Humor waren aus Sankt Maximin geschwunden. Ich mißte den jungen Freund anfangs sehr.

Herr Collart wurde in der Regierung ersetzt durch die Herren Ant. Pescatore und Raymond de Waha.

Einige Tage später machte England sein Wort wahr. Sir Romuald Graham überreichte am 15. Januar der Großherzogin sein Beglaubigungsschreiben als englischer bevollmächtigter Minister.

Am 23. Januar wurde während der Tedeumsfeier zu „Großherzogins Geburtstag" mein Lied: „De Wilhelmus" zum ersten Mal vom Domchor gesungen.

Schon Großherzogin Maria Adelheid hatte mir den Wunsch äußern lassen, auf die alte Wilhelmusmelodie, die ihre Lieblingsweise sei, luxemburgische Worte zu suchen. Die richtige Stimmung kam mir erst nach dem Vermählungsfest vom 6. November 1918 im Hochgefühl dessen, was inzwischen für die Heimat erreicht worden war. Und so hielt ich das der Fürstin am 16. Dezember gegebene Wort.

Ich wollte zugleich meine politischen Freunde, die gespannt auf meinen Abgang lauerten, in ganz unparlamentarischer Weise ärgern.

Letzteres gelang. Das Lied und sein Verfasser wurden mit Lust verhöhnt und mit Wonne beschimpft. Die alleswissenden Schreiber und Vaterlandsfreunde fanden sogar, die berühmte Weise sei künstlerisch minderwertig und müsse zugleich als ganz unluxemburgisch abgewiesen werden.

Der Text lautete in erster Fassung:

De Wilhelmus.

E neit Litt op eng al Weis.

I.

Nun ass verbei de Stûrm, d'No't ass aus, d'Mënschhet trëtt erle'st un d'Lîcht eraus: Nun ass verbei de Stûrm, d'No't ass aus: Letzeburg bleift Här am êgnen Haus. Den Himmel huet no lânger Nuecht d'neit Fre'jor bruecht a rëscht all Dîr mat gre'nger Friddensstrauss. Lo stêt we' ni so' fro' Hand an Hand Gro'ss a Kleng am Letzeburger Land.

II.

Zwê Kinnekskanner, de' trei sech le'f, ko'men ausenaner weit an de'f; Zwê Kinnekskanner, de' trei sech le'f, hunn och stëll gebiet, dat Fridde ge'f: Haut weisen si der ganzer Welt an engem Feld d'Goldlilje mat dem ro'de Kro'nele'w; Haut dron s'a jongem Glëck Hand an Hand d'Hoffnonk vun dem Letzeburger Land.

III.

D'Wilhelmusweis voll Mutt, Krâft a Schwonk fle'sst durch d'Blutt ons we' e Feierdronk: d'Wilhelmusweis voll Mutt, Krâft a Schwonk mëcht al Hierzer an al Zeite jonk, An op de Fielzen un der Our de weissen Tur hieft himmelhe'ch eng sche'n Erënneronk. Haut dre't e stolzt Geschlecht Hand an Hand Nuem a Le'ft vum Letzeburger Land.

IV.

Mir hunn a schwe'rer Zeit Trei bekannt, 't go'ng fir d'Freihet an et go'ng fir d'Land; mir hunn a schwe'rer Zeit Trei bekannt, d'E'er agesat zum Ennerpand. A wann eng nei Gefor en drêt, mir si berêt, mir hale nês mat Hierz a Wëlle stand. Da stêt rem fro' a stolz Hand an Hand Gro'ss a Kleng am Letzeburger Land.

V.

So' werden s'ëmmerzo' êneg gon, Fürst a Vollek Fred we' Lêd mat dron; So' werden s'ëmmerzo' êneg gon, ganz hir Pflicht ge'nt sech an d'Hemecht don, s starke Stam an aler Erd, an duebel wert mat freier Kro'n voll Saft a Sonn ze ston. O Hergott, lêt du trei Hand an Hand d'Kanner vun dem Letzeburger Land! Aus all Gefore lêt glëcklech durch Blutt a Gêscht vum freie Letzeburg!

Aus der Zeit geboren, spricht das Lied in der Anfangsstrophe eine Stimmung aus, die in den Tagen seines Entstehens viele luxemburgische Seelen erfüllte: das Gefühl, endlich wieder einmal ans sichere Land gerettet zu sein.

Später habe ich es von diesem zeitlich Bedingten zu entlasten gesucht und daraus eine Hymne des Hauses Luxemburg—Nassau—Bourbon schaffen wollen. Ich hatte nach Kräften und mit Liebe dazu beigetragen, dem Volke die angestammte Dynastie zu erhalten; ich sah in ihr eine Gewähr für Unabhängigkeit und innern Frieden. Da erachtete ich es auch als Schuldigkeit, den Herrschern den Weg in die Herzen ihrer Mitbürger bereiten zu helfen und das Volk im Gefühl für sie und ihre Nachkommen zu verpflichten.

In dieser jüngern Fassung ist das Lied ins „Soldatenliederbuch" und ins Lesebuch übergegangen und kann seine Werbekraft auf die jugendlichen Gemüter erproben.

De Wilhelmus.

E neit Litt op eng al Weis.

Zwe Kinnekskanner, de trei sech le'f, Ko'men ausenaner weit an de'f; zwe Kinnekskanner, de' trei sech le'f, hu gebângt ob d'Gleck nach ble'e ge'f. Haut weisen si der ganzer Welt an engem Feld d'Goldlilje mat dem ro'de Kro'nele'w. Haut stêt em si voll Fred Hand an Hand d'Vollek vun dem Letzeburger Land. Mir hunn a schwe'rer Zeit Trei bekannt, t' gong fir d'Freihet an et gong fir d'Land: mir hunn a schwe'rer Zeit Trei bekannt, d'E'er agesat zum Ennerpand. A wann eng nei Gefor en drêt, mir si berêt, mir hale nês mat Hierz a Welle stand. Da stêt rem stark a stolz Hand an Hand d'Vollek vun dem Letzeburger Land. So' werd et emmerzo' êneg gon, voll Vertraue Gleck an Ongleck dron; So' werd et emmerzo' êneg gon, fro' seng Flicht ge'nt Tro'n an Hemecht don, e starke Stam an aler Erd, an duebel wert mat freier Kro'n voll Sâft a Sonn ze ston. O Herrgott, schîrm a lêt Hand an Hand d'Vollek vun dem Letzeburger Land! Durch all Gefore lêt secher dûrch Blutt a Gêscht vum freie Letzeburg!

XXIII.

Am 9. Februar 1920 kommt endlich Herr Mollard, der so heiß Ersehnte, nach dem besonders unsere politischen Gegner so oft und mit eigenen Gedanken gerufen hatten.

Auch Belgien verspricht die Entsendung eines neuen bevollmächtigten Ministers.

Am 15. Februar begrüßt Großherzogin Charlotte den Präsidenten Poincaré in Diedenhofen. Die Zusammenkunft der beiden Staatsoberhäupter ist äußerst herzlich. Die Regierung ist durch Herrn Reuter vertreten. In seiner Begleitung befinden sich die beiden Generaldirektoren Liesch und Welter.

Damit geben sich endlich auch die zähesten Zweifler geschlagen. Das freie Großherzogtum, so merken sie, wird mit seinem Herrscherhaus in Unabhängigkeit weiter bestehen.

Trotz aller Liebesschwüre aber ließ Frankreich im Mai 1920 der luxemburgischen Regierung melden, für den Augenblick sei es nicht in der Lage, mit uns in einen wirtschaftlichen Anschluß zu treten und es rate, vorerst eine wirtschaftliche Einigung mit Belgien zu tätigen.

Das bedeutete für Belgien den Gewinn aus der am 8. April 1920 beschlossenen Frankfurter Waffengemeinschaft mit Frankreich.

Luxemburg dagegen wurde wieder einmal die beschämende Gewißheit, daß im Spiel der Politik der Kleine und Schwache besten Falles eine Ziffer ist. Wir wurden regelrecht über unsern Kopf hinweg vergeben.

Was war Luxemburg im entscheidenden Augenblicke für Frankreich? Ein Köder für die belgische Freundschaft, ein Tauschding für die belgische Hilfe.

Was ist Luxemburg für Belgien? Eine Befriedigung der nationalen Eitelkeit, ein zukünftiges Ziel des uneingestandenen nationalen Ehrgeizes.

Wem verdankt Luxemburg letzten Grundes seinen heutigen Fortbestand? Der Eifersucht zwischen Belgien und Frankreich, die es keiner dem andern gönnen.

Daß wir es zur richtigen Stunde verstanden, diese Eifersucht zu nutzen, darin liegt unser bescheidenes Verdienst.

Unsere Stärke ruhte gerade in dem steten Bewußtsein unserer Schwäche und im zähen Willen zum Leben.

Wilsons Evangelium, dessen freudige Entgegennahme durch die Schwachen und die treue Unterstützung gleichgesinnter Neutralen, vor allem Hollands, brachte und verbürgte uns das Heil!

Am 23. Juli setzten die wirtschaftlichen Besprechungen mit Belgien wieder ein und wurden beiderseits rasch gefördert.

Als der Abschluß nach Jahresfrist zur Tatsache wurde, gehörte ich der Regierung nicht mehr an.

Ich mußte das mir gegebene Wort endlich einlösen. Ich fürchtete im stillen, meine Anwesenheit dürfte auf die Dauer für die Rechtspartei eine Verlegenheit werden. Immer wieder rechtfertigte die Kammerlinke ihren planmäßigen Widerstand gegen die parlamentarische Mehrheit mit dem Hinweis auf die „wortbrüchigen" Minister. Diese unversöhnliche und stets gleich begründete Gegnerschaft stellte mich vor eine neue Verantwortung: Es mußte etwas geschehen, das es ermöglichte, diese Herren auf die Aufrichtigkeit ihrer Behauptungen festzunageln.

Sogar die Bildung eines Koalitionsministeriums wurde von den Führern der Rechtspartei wieder in Betracht gezogen. Nach Neujahr 1921 kam es deswegen zu einer Fühlungnahme mit den Liberalen und der Nationalpartei.

Sämtliche Regierungsmitglieder ersuchten, zur Förderung der Besprechungen und Verhandlungen von ihren Personen ganz abzusehen.

Ich machte mir zu diesem Zwischenspiel meine eigenen Gedanken. Die Rechtspartei, so sagte ich mir, muß sich doch in besonderer Verlegenheit spüren, sonst könnte sie mit den altbekannten Gegnern einen schon einmal schmählich mißlungenen Versuch nicht noch einmal wagen wollen. Kein Gewitzigter würde dem unter solchen Umständen neugezimmerten Burgfrieden Vertrauen entgegenbringen.

Die Verhandlungen scheiterten, denn es konnte wegen der einen und andern innerpolitischen Frage zu keiner Einigung zwischen rechts und links kommen.

In mir aber reifte der unabänderliche Entschluß. Herr Reuter und die übrigen Freunde erhoben wieder die alten Bedenken. Mich selbst bekümmerte eigentlich nur die durch meinen Rücktritt erschütterte Stellung von Hrn. Generaldirektor Liesch.

Die nächsten Wochen brachten den großen Streik der Industriearbeiter. Auch die Rücksicht auf den Verlauf der wirtschaftlichen Verhandlungen mit Belgien gebot, mit der Ausführung meines Entschlusses noch etwas zu warten.

Dann erkrankte Herr Reuter und es war eine weitere Verzögerung geboten.

Als ich aber am 23. März die Kammer verlassen hatte, stand bei mir sicher, daß es auf Nimmerwiederkehr war.

Während des letzten Jahres war es mir erfreulicherweise ermöglicht worden, den einen und andern Gedanken, der mir am Herzen lag, im Bereiche meiner Zuständigkeit zu verwirklichen.

Auf das Lehrergehältergesetz vom 6. Mai 1920, das unserer Lehrerschaft endlich eine anständige Besoldung sicherte und mir in der sparsamkeitswütigen Gegenwart noch immer in bestimmten Kreisen verargt wird, bin ich stolz. Ich hoffe, damit dem Werke der Volkserziehung gedient zu haben.

Die wichtigsten durch dieses Gesetz erzielten Fortschritte lassen sich andeuten wie folgt: 1) Einreihung der Lehrerschaft in die Staatsbeamtengehältergruppen; 2) Auszahlung der Lehrergehälter durch den Staat; 3) Würdigere Besoldung in den Grenzen eines für die verschiedenen Gruppen festen Mindest- und Höchstgehalts; 4) drei Gehaltsklassen statt vier.

Durch diese Neuerungen wurden die meisten der seit länger als einem halben Jahrhundert stets lauter sich äußernden Lehrerwünsche im wesentlichen erfüllt.

„Mit der Annahme dieses Gesetzes, so erklärte ich am 10. Oktober 1919, geschieht es zum letzten Mal, daß ein Gesetz über die Aufbesserung der Staatsbeamtengehälter durch ein Sondergesetz zugunsten unserer Lehrerschaft ergänzt werden muß. In Zukunft werden die Lehrergehälter in den Rahmen der Beamtengehälterordnung eingefügt und sind demselben Rhythmus unterworfen ..."

„..... Die neuen Gehälter umfassen nur noch drei Gruppen. Die vierte Gehaltsgruppe fällt fort ....

„Die Lehrer der heutigen vierten Gehaltsklasse haben dieselbe Mühe und die nämliche Verantwortung wie ihre begünstigteren Amtsgenossen der größeren Ortschaften; sie wirken sogar unter viel ungünstigeren Verhältnissen. Nur aus der Ferne und von außen dürfen sie jene Schulpaläste bewundern, den Stolz und die Zier so mancher unserer Städte, die von der Schönheit durchsonnt sind und, allen Forderungen der neueren Gesundheitslehre entsprechend, zum heiteren Schulheim eingerichtet wurden. Sie hingegen bewohnen das bescheidene kleine Dorfschulhaus, das noch allzuhäufig nicht einmal sämtlichen Vorschriften der Dienstordnung entspricht. In dem kleinen Dorf, in dem verlorenen Weiler müssen sich Lehrer und Lehrerin ganz anders vertraut machen mit der den Dingen innewohnenden Schwermut, mit dem Jammer des Alltagsdaseins, mit der Kleinlichkeit und der Härte des Landlebens. Sie müssen sich bis zur Übersättigung nähren von dem wilden Honig der Einsamkeit, der auf die Dauer zu einer aufregenden, gefährlichen Giftspeise werden kann. Nur schwer erhalten sich diese Einsamen in beständiger Berührung mit den Stärkeströmen des Lebens. In der zersetzenden und beklemmenden Luft seiner Umgebung kann sich der Lehrer des kleinen Dorfes nur behaupten mit Einsetzung aller Kraft seines seelischen Stolzes und seiner geistigen Sehnsucht.

Auch seine Lehrertätigkeit drückt ihn schwerer als den begünstigteren Amtsgenossen. Diesem unterstehen häufig nur drei, zwei, ja nur eine Klasse. Seine Schule jedoch begreift gewöhnlich der Schulgänge sieben. Die seinem Eifer anvertrauten Kinder aber muß er an dieselben Quellen heran-, zu denselben Erfolgen emporleiten. Die Zahl der Kinder mag häufig nicht gar groß sein. Dafür ist diese Schülerschaft auch gewöhnlich undankbarer, weil unter ihr die Begabungen spärlicher vertreten sind als in den bevölkerteren Stadtschulen.

„Grade diesen bescheidenen Dienern einer erhabenen Sache gebührt daher eine besondere Entschädigung. Sie erhalten diese in der Abschaffung der 4. Gehaltsklasse ....

„Mit dem besseren Gehalt kommt ihnen zugleich das Gefühl einer stärkeren Unabhängigkeit, wie es ihrer Würde gebührt .....

„.... Wir geben ihnen viel, weil ihnen viel geschuldet wird. Reich aber werden sie damit noch nicht. Wo wäre überhaupt der Beamte, dem es möglich gewesen, sich im alleinigen Staatsdienst zu bereichern! Und sollte sogar der eine und andere unserer Lehrer zu einem gewissen Wohlstand gelangen, so ist das noch lange kein Unglück.

„Diese Aufbesserung der untersten Lehrergehälter ist zudem vielleicht das wirksamste Mittel zur Steuer der Lehrerlandflucht. Diese Landflucht ist nur zu begreiflich. Mit seinem Verzug in eine bedeutendere Ortschaft entflieht der Lehrer der Vereinsamung. Der neue Wirkungskreis sichert ihm, außer dem bessern Gehalt, kostbarere Nebenbezüge, nützliche Bekanntschaften und Verbindungen, günstigere Verhältnisse zum Unterricht oder zur Anstellung seiner Kinder. Infolge dieser Aufbesserung grade zu seinen Gunsten läßt sich der gute Landlehrer leichter ans Dorf fesseln. Weniger als sonst bestimmen ihn äußere, aber doppelt zwingende Gründe zum Verlassen der Ortschaft, wo er Wurzel gefaßt hatte, zum Verlassen der Kinder, die ihm liebgeworden sind. Ich kenne Lehrer, die sich ihrer durch äußere Notwendigkeit gebotenen Landflucht schämen, als hätten sie Fahnenflucht begangen.

„.... Tüchtige Lehrkräfte tun der Landschule vielleicht noch mehr not als den städtischen Schulen. In den stärkeren Stadtschulen wechselt das Kind verschiedentlich den Lehrer und wird so der Mittelmäßigkeit eines Einzelnen weniger entscheidend ausgeliefert als in der kleinen Dorfschule, wo der Schüler ganz in die Hände des einzigen Lehrers gegeben ist. Grade in den gemischten Schulen ist der Lehrer, ist die Lehrerin so recht die Vorsehung der Kinder.

„Die genügende Besoldung wird es dem Lehrer auch ermöglichen, seine ungeschmälerte Tätigkeit in den Dienst seines Amtes zu stellen. Er braucht sich nicht mehr wie bisher nach Nebenbeschäftigungen umzusehen, die, mehr oder minder ergiebig, mehr oder minder würdig, mit seinem Hauptberufe weniger zu tun haben. So kann er dem Werke des Unterrichts und der Erziehung seine Hauptkräfte widmen. Unsere Kinder und unser Volk werden daraus den größten Nutzen schöpfen....

„Die Lehrergehälter werden zukünftig vom Staate bezahlt, dem die Gemeinden ein Drittel der Ausgabe rückvergüten.

„Der Freund des Volksunterrichts und seiner Lehrerschaft wird auch diesen Wandel mit Freuden begrüßen....

„An dem Tage, wo der Staat den Volksunterricht als obligatorisch und unentgeltlich erklärte, setzte er sich an die Stelle der Familienväter und der Gemeinde; er übernahm damit Verpflichtungen, die er den Mut haben muß ganz zu erfüllen.... Diese Erfüllung sollte sogar die edelste seiner Sorgen bilden....

„.... Die neue Besoldungsweise macht den Lehrer nicht ohne weiteres zum Staatsbeamten. Nein, seine Stellung und deren Pflichten sind derart, daß er unter der Aufsicht und dem Einfluß der Gemeindebehörden verbleiben muß....

„.... Die neue Ordnung erlaubt aber dem Gemeinderat keinen Einfluß mehr auf die Feststellung der Lehrergehälter. Damit wird der Lehrer viel unabhängiger, von dem launischen Spiel der Lokalpolitik, und das wieder zum Heil seiner Erziehertätigkeit....

„..... Manche der wesentlichen Verfügungen unseres Gesetzes brechen mit der Überlieferung und leiten eine Entwicklung ein. Zu deren Verwirklichung bestimmte mich nicht der eitle Wunsch, um jeden Preis den Neuerer zu spielen, sondern die tiefe Liebe zu dem hohen Werke des öffentlichen Unterrichts und zu dessen treuen Dienern, die seine Wohltaten über das Land verbreiten.

Zugleich wollte ich damit Rechnung tragen den Bedürfnissen der Zeit und den Bestrebungen der Gegenwart.

„Auch in den Nachbarländern steht die Aufbesserung der Lehrergehälter auf der Tagesordnung. Ließen wir uns von diesen Staaten überholen, so wären wir übelberaten. Wohl sind diese Länder ungleich mächtiger als wir, aber ihr Nationalvermögen wurde auch in ganz anderm Maße vom Schicksal mitgenommen. Ein kleines Volk vor allem muß es sich als Pflicht auferlegen, an der Spitze des Fortschrittes zu schreiten, und das dank der hohen Gesinnung, mit der es an die Lösung einer im Kern so friedlichen Frage, wie es die Förderung des öffentlichen Unterrichts ist, herantritt. Auf diesem Wege besonders huldigt ein kleines Volk auf eigene Weise dem guten Geiste, der trotz allem die Geschicke der Menschheit leitet. Damit besonders bekundet es ein neues Mal sein Recht auf Dasein und kränzt seine Schwäche mit dem Schimmer der Schönheit....

„.... Mit der Empfehlung dieser Gesetzesvorlage wollen wir ausschließlich dem Wohl des Volkes dienen. Wir wollen den Erziehern unserer Kinder die Wohltaten einer festen und geziemenden Besoldung sichern. Das Gespensterbild vom „hungrigen Schulmeister" soll für immer im Nebel der Vergangenheit zerrinnen....

„.... Dem Manne, der Frau, die mit Wort und Beispiel die Geister befruchten, die Herzen bilden und so die Seele des Vaterlandes formen, diesem Mann und dieser Frau soll es ermöglicht werden, an ihr Tagewerk zu schreiten hohen Hauptes, ledig im Geiste der schweren Lebenssorgen, die den Blick trüben und die Stirn furchen, die der Stimmung wehren und jeden Schwung erdrosseln. Wir wollen ihnen Liebe einflößen zu ihrem Amte, das so häufig undankbar und also doppelter Ermutigung wert ist. Unsern Kindern erwachsen daraus die besten Früchte.

Ohne Liebe zum Werk kann auf keinem Felde menschlicher Betätigung das Große erstehen. Ohne diese Liebe gibt es vor allem keinen guten Lehrer. Nirgends schöner als in der Schule ist es die Liebe, die lebendig macht, denn sie läßt die Geister innig zusammenwachsen, denn sie bleibt die große Freudenspenderin. Die Freude aber trägt den hellen Tag auch in den ärmsten Schulsaal, die Freude ist die Sonne, die den Samen zum Keimen bringt.

„Erhalten wir also unsern Lehrern und Lehrerinnen die Freude am Amt und es ist damit die Sache des öffentlichen Unterrichts zum großen Teil gewonnen." — —

In der Stunde, wo ich diese Worte redete, dachte ich nicht im entferntesten daran, daß ich eines Tages an der Spitze unserer inländischen Lehrerschaft stehen könnte. Es gereicht mir heute zur doppelten Genugtuung, daß ich damals so handeln durfte, und ich habe aus meiner Rede vom 10. Oktober 1919 sowie aus meinen längeren Erklärungen vom 12. März 1920, wo es galt, das in erster Lesung von der Kammer genehmigte Gesetz, das in den Augen des Staatsrates keine Gnade gefunden hatte, ein neues Mal zu verteidigen, auch heute noch kein Wort fortzunehmen.

Eines allerdings bedauere ich immer: daß es mir bei der einzigen Gelegenheit nicht möglich war, das bedeutsame Werk so ganz nach persönlichem Wunsch zu gestalten. Meinem Gefühl nach müßten, genau so wie unsere Mittelschulprofessoren, sämtliche Volksschullehrer das nämliche staatliche Grundgehalt beziehen. Der letzte Öslingsschulmeister dient an seiner Stelle dem Ganzen grade so ganz wie der vornehmste Stadtlehrer und zwar, wie ich es verschiedentlich hervorgehoben habe, unter sogar schwierigeren und entmutigenderen Verhältnissen.

Gleicher Lohn daher für alle, soweit es dabei auf die Pflicht des Staates ankommt. Die Ortszulagen allein würden das Grundgehalt der in bedeutenderen Ortschaften wirkenden Kollegen verschieben.

Soweit durfte ich 1919 nicht gehen. Ich entschloß mich widerstrebend für die Beibehaltung der drei Lehrergruppen. Nach der Seite mußte also das wohlüberlegte Werk ein Torso bleiben. Der Zukunft bleibt es vorbehalten, auch hier dem gerechten Empfinden zum vollen Rechte zu verhelfen.

Im mittleren Unterricht konnte ich, bei der ungünstigen Zeitlage, nur die eine und andere Verwaltungsmaßregel treffen, die bezeugt, daß ich meinen als Professor aufrichtig vertretenen Grundsätzen treu blieb und das alte Standesgefühl hoch hielt.

Wie diese Treue der Erinnerung auch im Ausland nicht immer als selbstverständlich und alltäglich hingenommen wird, beweist der folgende kleine Vorfall:

Im Sommer 1920 besuchte ich zugunsten der an deutschen Hochschulen studierenden Luxemburger die Unterrichtsministerien in Berlin und München.

In München traf ich den bekannten Pädagogen, meinen lieben, am 29. Januar 1925 allzufrüh geschiedenen Freund Dr. Xaver Thalhofer. Wir tauschten unsere letztjährigen Erlebnisse und Erfahrungen aus und ich erzählte unter anderm, was ich vor einiger Zeit auch zugunsten unserer höheren Lehrerschaft verfügt hatte.

Eben ging an unserm Tisch ein Herr vorbei, der meinen Nachbarn freundlich grüßte. Dr. Thalhofer ruft ihn an, wendet sich mit einem raschen: „Sie gestatten doch!" mir zu, stellt mir seinen Freund, einen Schulmann, vor, und meint mit pathetischer Geberde: „Erlaube, daß ich dich mit einem Manne bekannt mache, der seinesgleichen nicht hat. Denk dir, Mensch! Dieser Luxemburger war Oberlehrer, er ist nun Unterrichtsminister und er hat als solcher wirklich etwas für seine früheren Kollegen getan. Das ist doch unerhört, wie!" Der Angeredete bestätigte lachend und verneigte sich tief.

Weitere Reformen oder Neuerungen, auch auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege, wurden in Angriff genommen und zum Teil bis an den Abschluß weitergeführt.

Ich spürte mich bei jedem dieser Werke auf eigene Verantwortung gestellt. Wenn auch von einer Partei in meiner Regierungsstellung abhängig, hielt ich mich immer über den Parteien und ich könnte mich auch nie in ein anderes Verhältnis finden.

Der innere Friede der Heimat lag mir besonders am Herzen. Einem gewissermaßen einmütigen Willen unserer Bevölkerung durfte auf die Dauer niemand sein Recht versagen.

In diesem Sinne wurde die Gesetzesnovelle vom 2. August 1921, wodurch der so heiß umstrittene Artikel 22 des Schulgesetzes vom 10. August 1912 seine volle Ausführungsmöglichkeit erhalten sollte, von mir vorbereitet. Unser neuernannter Bischof, Msgr. Nommesch, hatte mir gegenüber den Wunsch geäußert, die Spannung zwischen Kirche und Staat gehoben zu sehen, und erklärte, uns in den Grenzen seiner Kräfte entgegenzukommen. Seinen aufrichtigen Worten edler Versöhnlichkeit gebührte Vertrauen. Ich erachtete es als meine Pflicht, staatlicherseits das Nötige zu veranlassen, um das durch den Gesetzgeber von 1912 gegebene Versprechen zu halten, und arbeitete die Novelle aus. Sie wurde einige Monate später von meinem Nachfolger zur Annahme gebracht.

Staat und Kirche haben sich bei dieser friedlichen Beilegung eines überflüssigen Zwistes nichts vergeben. Unsere Volksschule aber wurde damit dem innerpolitischen Parteihader, hoffen wir für immer, entzogen.

Endlich hatten sich die Führer in Rechtspartei und Regierung mit einem Umbau des Ministeriums vertraut gemacht und suchten neue Männer.

Da Herr Pescatore zugleich mit Hrn. Liesch und mir austreten wollte, stand der Weg zur Bildung einer einheitlichen Rechtsregierung offen. Damit wurden klare Verhältnisse geschaffen und die Steuerung ganz den Händen anvertraut, die imstande waren, das nach harten Stürmen wieder seetüchtig aufgetakelte Schifflein mit eigener Kraft und zielbewußt vollends in den Hafen zu lotsen.

Am 15. April 1921 bewilligte uns ein großherzoglicher Beschluß den erbetenen Abschied.

XXIV.

Seither ging manches Jahr ins Land. Das blutige Kriegsspiel hat in seinen Nachwirkungen noch lange nicht ausgeschwungen. Verzweifelt mühen sich die Leiter der Großmächte um die Einrichtung des Friedens auf Grund der internationalen Sicherungen, die allein die Wiederkehr der ungeheuerlichen Verbrechen am Leibe der Völker, am Rechte der Bürger, an der Würde der Menschheit verhindern könnten.

Keines der Nachbarländer ist von seinen Wunden genesen. Die Zukunft und die Ausgestaltung der Republik Deutschland schwankt im Sturm des Parteihaders. Frankreich und Belgien kranken an der Entwertung des Frankens und an so manchem innern Zwist. Im Leben auch der meisten andern Staaten Europas sind für Frieden und Freude der Stätten nicht viele bereitet.

Ein Ausgleich der Kriegsschäden konnte auch für Luxemburg noch nicht erreicht werden. Zwar hat sich seit Kriegsschluß manches zum Bessern und zum Guten gewendet. Das Vaterland blieb in seinem unabhängigen Bestand erhalten. Unser Herrscherhaus hat sich in der Liebe des Volkes ein Heim gegründet; seine Zukunft blüht in frischen Kindern empor. Wir haben, nach außen wie nach innen, Gründe genug, mit der Entwicklung der Dinge zufrieden zu sein und des neugewonnenen Besitzes uns zu freuen, mit dem aufrichtigen Willen, seinen Segen durch Treue und Opferwillen tagtäglich zu verdienen.

Die letzten Mitglieder des nationalen Ministeriums vom 13. Januar 1919 sind am 19. März 1925 aus der Leitung unserer Staatsgeschäfte geschieden. Die Kammerverhandlungen zu dem Eisenbahnvertrag mit Belgien endigten bekanntlich im Januar dieses Jahres in einer Ministerkrisis und in der Kammerauflösung.

Die Neuwahlen vom 1. März 1925 brachten Herrn Staatsminister Emil Reuter einen großen persönlichen Erfolg. Aber die richtige Mehrheit erhielt, wie es unter den besonders heikeln und trüben Verhältnissen, die diese Wahl bestimmten, kaum anders möglich war, die bisherige Regierungspartei nicht mehr. Nach längeren Versuchen, ein neues Koalitionsministerium auf die Füße zu bringen, kam es zu einer Regierung sämtlicher sieben Oppositionsparteien. Herr Reuter trat mit seinen Kollegen zurück.

Die Regierungszeit des Staatsministers Reuter gehört zu den bewegtesten und bedeutsamsten Abschnitten unserer Landesgeschichte. Luxemburg, das als freies Volk dem Untergang geweiht schien, hat sich unter seiner klugen, zielbewußten Führung behauptet. Im Rate der Völker stand es bei Emil Reuters Abgang geachteter und gesicherter als je. Seiner wirtschaftlichen Zukunft wurden die neuen Gleise durch wichtige Verträge bereitet oder vorgezeichnet.

Auch um den Frieden im Innern hat sich diese Regierung redlich bemüht und es ist nicht die Schuld ihrer Mitglieder, wenn der Aufrichtigkeit und Versöhnlichkeit nicht besser gelohnt wurde.

Zu den Mitarbeitern Herrn Reuters gehörte seit der ersten Stunde der Generaldirektor der Finanzen, Herr Alphons Neyens. Ihm war seit Anfang die undankbarste Aufgabe geworden. Aber die finanzielle Sanierung unsers Staatshaushalts ist ihm schließlich doch geglückt und die Zukunft wird dieses große Verdienst nicht vergessen.

Noch ein anderes, und zwar das ergreifendste Kapitel unserer neueren Geschichte hatte inzwischen einen unerwartet raschen Ausgang gefunden.

Am 24. Januar 1824 starb Großherzogin Maria Adelheid. Mit ihrem Tode geht ein irdisches Schicksal zu Ende, das an die Weihe der Tragödie heranreicht. Maria Adelheid ist der erste seit dem Ausgang des 13. Jahrhunderts auf freier Luxemburger Erde geborene und erzogene Fürst; sie geht, bei den besten Absichten und ohne eigentlich persönliches Verschulden, des Thrones und der Heimat verlustig und stirbt in der freiwilligen Verbannung.

Ich erachte es als den natürlichen Abschluß dieser Erinnerungen, meinen Lesern kurz anzudeuten, wie mir das Bild dieser vornehmen Frauenerscheinung aufgegangen ist. Zugleich ergibt sich ein umfassender Rückblick über das politische Geschehen, dessen Entwicklung die erste größere Hälfte meiner Darstellung füllt.

Maria Adelheid wurde geboren am 14. Juni 1894 auf Schloß Berg als das älteste Kind von Erbgroßherzog Wilhelm von Nassau und Erbgroßherzogin Maria Anna von Braganza. Da dem Herrscherpaar der Sohn versagt blieb, sicherte Großherzog Wilhelm durch eine Abänderung am Nassauer Familienstatut seiner ältesten Tochter die Nachfolge und ließ diese Verfügung am 4. Juli 1907 durch Beschluß des Abgeordnetenhauses bestätigen.

An Stelle des schwer erkrankten Gatten führte seit dem 13. November 1908 Großherzogin Maria Anna als Regentin die Regierung und bekleidete diese Würde nach dessen am 25. Februar 1912 erfolgten Ableben bis zur Großjährigkeit ihrer Tochter.

Am 14. Juni 1912 besteigt Maria Adelheid den Thron. Vier Tage später hält sie ihren Einzug in die Hauptstadt und leistet in feierlicher Sitzung vor Kammer und Regierung den Verfassungseid. Die Luxemburger Bürgerschaft bereitet der jungen anmutigen Fürstin einen Empfang, wie er begeisterter wohl noch keinem Herrscher bei uns zuteil geworden ist. Die neue Herrscherin ihrerseits findet in ihrer Thronrede Worte, die in alle Herzen widerklingen und die reinsten Hoffnungen erschließen.

Ich kann mir nicht versagen, diese herrliche Jungfernrede unverkürzt folgen zu lassen.

„Meine Herren!

„Tief bewegt weile ich heute inmitten der Vertreter des Landes.

Die Gefühle der Anhänglichkeit, die Sie stets dem ritterlichen Sinn meines Vaters und meines Großvaters entgegenbrachten, die tiefgefühlten Worte, die Sie dem edlen Opfersinn meiner innigst geliebten Mutter sowie meiner hochverehrten Großmutter zollten, geben mir die Versicherung, meine Herren, daß auch deren Kind auf Ihre ganze Treue zählen kann.

Doppelt schwer empfinde ich an diesem Tage den Schmerz, daß es mir nicht vergönnt war, an der Hand meines Vaters in die Staatsgeschäfte eingeweiht zu werden. Auf Ihre weisen Beratungen gestützt, hoffe ich jedoch mich der hohen Aufgabe, die meiner wartet, würdig zu zeigen.

Meine erste Pflicht besteht in der Erfüllung des in Art. 5 der Verfassung enthaltenen Wunsches:

„Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Großherzogtums Luxemburg zu beobachten, seine nationale Unabhängigkeit und die Integrität seines Gebietes, die öffentliche und individuelle Freiheit sowie die Rechte aller und eines jeden meiner Untertanen aufrechtzuhalten und, wie es einem guten Herrscher ziemt, alle Mir kraft der Gesetze zur Verfügung stehenden Mittel zur Erhaltung und Vermehrung der allgemeinen Wohlfahrt zu gebrauchen.

„Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!"

Der Gedanke liegt mir fern, an dieser Stelle ein vollständiges Regierungsprogramm auch nur andeuten zu wollen. Meine innersten Gefühle, mein Streben und Hoffen möchte ich jedoch nicht vor Ihnen verbergen.

Mein sehnlichster Wunsch ist es, den Namen eines guten Herrschers im Sinne des eben geleisteten Eides zu verdienen, und so verspreche ich hiermit, an aller Wohl Anteil zu nehmen und Allen durch Güte und Wohlwollen hilfreich zu sein. Liegt nicht im Streben des Herrschers nach möglichster Verwirklichung des Schönen, Wahren und Guten der herrlichste Schmuck seiner Krone?

An der Außenseite des Großherzoglichen Palais in Luxemburg befindet sich das Reliefbild des blinden Königs Johann mit dessen Wahlspruch, den auch mein Hochverehrter Vater sich angeeignet: „Ich dien!" Und nicht weit davon sieht man das Bild seines großen Vaters, Kaiser Heinrichs VII. sowie dessen Lieblingsspruch: „Judicate juste! Richtet gerecht!"

Nach diesen leuchtenden Vorbildern werden meine Handlungen stets den Anforderungen der Billigkeit und Gerechtigkeit entsprechen. Meine einzige Richtschnur soll sein das Recht und das Wohl meines Landes.

Gerechtigkeit soll für Alle gleich sein, besonders aber den Kleinen und Schwachen zum Schutze gereichen. Unsere Zeit krankt an der stets wachsenden wirtschaftlichen Ungleichheit der Menschen, und der so sehnlichst erstrebte soziale Friede ist bis heute ein unerreichtes Ideal geblieben. Dürfen wir aber nicht hoffen, daß das so tief in der Menschheit wurzelnde Rechtsbewußtsein diese Gegensätze ausgleichen wird und daß die stetig wirkenden, ewigen Gesetze des Rechtes uns endlich Ruhe und Frieden bringen?

Mein in Gott ruhender Vater wollte für das Volk und mit dem Volke regieren. „Hand in Hand mit dem Volke", sagte er, „wollen wir an die Lösung der schwerwiegenden Aufgaben, welche die Zukunft uns vorbehält, herantreten." Es ist ein verantwortungsvolles Erbe, das ich von meinem erlauchten Vater übernehme. Doch Ihre von Weisheit und Erfahrung getragene Vaterlandsliebe, meine Herren, wird mir zur festen Stütze gereichen und der Allmächtige unsern gemeinsamen Bestrebungen seinen Segen verleihen.

Zugleich will ich den zahlreichen Staatsoberhäuptern und auswärtigen Regierungen gegenüber eine Pflicht der Dankbarkeit erfüllen für die gelegentlich unserer Trauer dem Lande und seiner Herrscherfamilie bekundete warme Teilnahme. Wir werden ihrer stets in dankbarer Erinnerung gedenken.

Das Großherzogtum verdankt sein Gedeihen hauptsächlich den internationalen Verträgen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität verbürgen, ihm dafür aber auch, und das zum Wohle Europas, strenge Pflichten auferlegen. Im Rechte liegt unsere Kraft. Ein brüderliches Band umschlingt Recht und Pflicht. In rückhaltloser Erfüllung unserer Pflichten wollen wir stets so handeln, daß niemals der geringste Zweifel an der Geradheit und Aufrichtigkeit unserer Absichten obwalte.

Durchdrungen von Liebe zu meinem Lande, bin ich glücklich und stolz, seinen Namen und seine Krone zu tragen. Meine einzige Freude soll es sein, ganz in seinem Dienst zu stehen, und mit Ihrer Hilfe, meine Herren, stets für sein Wohl zu arbeiten.

Die schwachen Mädchenhände, denen heute das Luxemburger Banner anvertraut wird, werden dieses mit Gottes Hilfe stets hochhalten. Ich werde mutig für dessen Ehre kämpfen.

Kind des Hauses Nassau, werde ich gleich meinen Ahnen treu bleiben dem edlen Wahlspruch unsers alten adligen Hauses: „Je maintiendrai!""

Diese von reifster Staatskunst in weiser Erkenntnis der einheimischen Volksseele eingegebenen Worte aus holdem Mädchenmund bezauberten. In der wundersamen Stunde schwärmten die Luxemburger; das Land stand wie ein Mann um den Thron. Die reizende hochsinnige Herrscherin durfte bewundert und gepriesen werden als die reinste Blüte demokratischen Volkstums.

Der rührende Gleichklang wurde aber schon bald getrübt.

Seit den Tagen Wilhelms II. von Holland war es der Luxemburger gewohnt, seinen inneren Staatshaushalt nach eigenem Ermessen zu gestalten und zu führen. Unter der langjährigen Statthalterschaft des Prinzen Heinrich, der seinen Bruder König Wilhelm III. in der Regierung des Großherzogtums vertrat (1850-1879), erfreute sich das Land mehr und mehr der seltenen Vorzüge einer richtigen Selbstverwaltung. Der Wohlstand hob sich, die Liebe zum unabhängigen Vaterland erstarkte im Ansturm mannigfacher Gefahren. Es wuchs zugleich das Selbstgefühl seiner Bürger.

Nach dem Tode des letzten Oraniers (1890) kam die Krone des Großherzogtums an das Haus Nassau.

Großherzog Adolf betrachtete sich als den ersten Diener des Staates. Volksvertretung und Minister leiteten recht eigentlich die Geschäfte.

Großherzog Wilhelm trat in des Vaters Fußstapfen. Er ging, wie er es in seiner Thronrede gelobt hatte, Hand in Hand mit seinem Volke.

Auf das vornehme Beispiel des Vaters berief sich denn auch Maria Adelheid in ihrer Thronrede mit besonders verheißungsvollen Worten. Leider wich sie bald von dieser goldenen Richtschnur ab.

Prinzeß Maria Adelheid war ein lebhaft munteres Kind. Über ihr unschuldiges Glück warf aber der Jammer des Daseins schon frühe seine frostigen Schatten. Mit dem leiblichen Zusammenbruch des Vaters wurde das kleine Mädchen dem Leiden und dem Tod vertraut. Sie half ihrer erlauchten Mutter in der nie ermüdenden Pflege des Kranken und reifte rasch in der harten Schule des Schmerzes und des Opfers.

Wie der Tod des geliebten Vaters für die siebzehnjährige Jungfrau zum entscheidenden Ereignis wurde, das bezeugen die folgenden Worte ihrer Mutter:

„Maria Adelheid, so versicherte diese, war nicht immer so fromm wie jetzt. Manchmal kostete es Mühe, sie zur Erfüllung ihrer Christenpflichten zu bewegen. Aber an dem Tage, da ihr Vater, Großherzog Wilhelm, auf der Totenbahre lag, kniete sie lange neben der Leiche. Was mit ihr vorgegangen ist, weiß ich nicht, aber von der Stunde an war sie umgewandelt. Als sie sich erhob, mußte sie einen Entschluß gefaßt haben, den sie mit der ihr eigenen Energie durchführte."

Um jene Zeit scheint es auch zu Einflüssen gekommen zu sein, denen vor allem darum zu tun war, sie mit einem hohen Bewußtsein ihrer Bestimmung zu durchdringen, den Herrscherwillen in ihr zu nähren, sie mit den weitgehenden Vorrechten des Fürsten von Gottes Gnaden, wie sie in der damaligen Verfassung niedergelegt waren, vertraut zu machen und das Gefühl ihrer Verantwortung, besonders im Hinweis auf das Heil der Seelen und das Wohl der Kirche, aufs höchste zu steigern.

Das Land mußte es schon bald inne werden: die Tage Adolfs I. und Wilhelms IV. waren vorbei. Ein neuer Geist gebot auf dem Thron.

Innerhalb weniger Jahre sprach er sich mit auffälliger Folgerichtigkeit stets bestimmter aus.

Die Ernennung des früheren Abgeordneten Brincour zum Staatsrat stieß bei der jungen Fürstin auf Widerspruch. Herr Brincour hatte sich zwar in dem durch den Grafen Merenberg, Großherzog Adolfs Neffen aus morganatischer Ehe, aufgeworfenen Erbfolgestreit als ein Hauptretter der Dynastie hervorgetan, aber er war zugleich geständiger Freidenker.

Die Besetzung des Hollericher und des Differdinger Bürgermeisterpostens durch freidenkerische Radikale wurde, entgegen dem Willen der Wählerschaft, anfangs nicht vollzogen. Infolgedessen gab der zuständige Generaldirektor Hr. P. Braun, der Vater des Schulgesetzes von 1912, mit seinem Freunde, Generaldirektor Karl de Waha, seine Entlassung.

Für die erledigte Stelle des Normalschuldirektors war schon geraume Zeit Herr Professor Eduard Oster, der langjährige Hoflehrer der Großherzogin, in Aussicht genommen; Herr Oster sollte aber auch zu den Unkirchlichen gehören und seine Ernennung wurde verweigert.

Das Ministerium Eyschen sah sich damit ein neues Mal den Äußerungen eines Regierungsgrundsatzes gegenüber, der als unzeitgemäß und gefährlich erschien und dem die Regierung nicht länger folgen dürfe.

Der Gegensatz spitzte sich derart zu, daß Staatsminister Paul Eyschen, der langjährige Regierungspräsident, der erprobte Ratgeber der Krone, der Freund des Hauses Nassau, der Maria Adelheid den Weg zum Throne hatte bereiten helfen, die Vertrauensfrage stellte.

Am Vorabend des Tages, wo es zu der von ihm schmerzlich gefürchteten Entscheidung kommen sollte, wurde der kränkelnde Staatsmann durch einen Herzschlag (12. Oktober 1915) von hinnen gerafft. Man darf behaupten, daß der um Land und Herrscherhaus wohlverdiente Greis an dieser schwersten Enttäuschung seines Lebens gestorben ist.

Kurz nachher kamen die übrigen Regierungsmitglieder, da sie sich in einer wichtigen Prinzipienfrage mit der Herrscherin nicht mehr einig wußten, um ihre Entlassung ein.

Um jene Zeit starb auch Herr Kammerpräsident August Laval. Bei dem Zivilbegräbnis des hochgeachteten Mannes, des ersten Bürgers der Nation, ließ sich die Großherzogin nicht vertreten.

Diese Vorgänge ergaben innerhalb weniger Jahre eine ununterbrochene Folge von Tatsachen, die alle aus demselben Geist hervorgehen und einem bestimmten leicht erkennbaren Ziele zustreben.

Das verfassungsmäßige Recht zu ihrer bei jedem Einzelfall beobachteten Haltung darf und soll der Fürstin nicht abgesprochen werden. Von einer Vergewaltigung der Volksrechte durch Laune oder Willkür kann nicht die Rede sein.

Und doch ist des Schlimmen genug daran.

Dem Wortlaut der Verfassung geschieht bei all dem Zögern, Verschieben, Verweigern keine Gewalt; wohl aber bedeutet das alles eine Abkehr von dem Geiste, in dem seit 1848 die in der Verfassung umschriebenen Rechte des Landesherrn bei uns aufgefaßt und durchgeführt wurden. An die siebzig Jahre hindurch war damit eine Überlieferung geschaffen worden, die bei dem Volke den Glauben erwecken durfte, als seien es seine Abgeordneten und die Minister, die regierten, während der Fürst sich damit begnüge, deren Beschlüssen durch seine Bestätigung Gesetzes- und Rechtskraft zu verleihen. Jetzt wurde plötzlich mit anderm Wind gefahren. Neben und über Kammer und Regierung wollte die junge Großherzogin beim Regierungsgeschäft, wie berichtet wurde, „auch etwas zu sagen haben".

Dieser Regierungswille war der Herrscherin unbestreitbares Recht. Leider hatte sie damit Unrecht vor der Vergangenheit und bekam Unrecht vor ihrem Volke.

Die Luxemburger sind, bei aller Aufrichtigkeit ihrer katholischen Überzeugung, politisch in der überwiegenden Mehrzahl ausgesprochen demokratisch, frondierend von der Wiege auf, auch auf dem Lande, und zum großen Teil liberal, besonders in der Hauptstadt.

Die letzten Erfahrungen beweisen das bei jeder Wiederholung. Luxemburg, die gläubige Stadt der Trösterin der Betrübten, stimmt, trotz allem Mahnen, Warnen und Drohen geistlicherseits, überwiegend links.

Heute strömen ja auch die Frauen und Mädchen auf dem Wege zu und aus der Sonntagsmesse an die Urne. Was aber ist das Ergebnis?

Ein Nichtchrist hält unter den Gewählten die Spitze; die rücksichtslosesten Freidenker erfreuen sich, wie arg auch gegen sie geklagt und geworben wurde, einer überwiegenden Mehrheit.

Solche Wirklichkeit müßte doch zu denken geben und sollte zur Vorsicht raten. Jedem ausgesprochenen Herrenwillen von oben ballt sich unten der Trotz entgegen, antworten aus der Tiefe Mißtrauen und Groll.

Vor der Verfassung hatte Maria Adelheid auch recht, als sie am 3. November 1915 das Ministerium Loutsch vor eine zu zwei Drittel feindliche Kammermehrheit entsandte und nach dessen übelm Empfang die Volksvertretung heimschickte.

Wohl wurde dieser Gewaltschritt als Staatsstreich gebrandmarkt, aber die Landesherrin bewegte sich auch hier innerhalb der Verfassungsschranken.

Die einzige Gebärde, zu der sie sich vielleicht nicht hätte verstehen dürfen und die zum mindesten unklug war, ist die gegen Neujahr 1916 inmitten des Wahlkampfes verkündigte Armenspende von 100000 Fr. Diese großmütige Handlung mußte als eine Einmischung zugunsten ihres Ministeriums aufgefaßt werden. Damit trat die Krone in den Wahlkampf der Parteien.

Die Wahlen von 1916 ergaben eine Mehrheit von einer Stimme zugunsten des freisinnigen Blocks. Die Regierung wurde gestürzt. Das Wahlverhältnis zwischen den beiden großen Kammerfraktionen war aber derart verschoben worden, daß ein reines Parteiministerium kaum noch möglich war; in den Wirren und in den wirtschaftlichen Nöten der Zeit wäre eine solche Kampfregierung unerwünscht, ja verhängnisvoll gewesen. So suchte man wieder zu einer Art Burgfrieden zu gelangen. Seit 1916 löste dann eine Geschäftsregierung die andere ab. Zu einer Unstimmigkeit mit der Krone kam es nicht mehr. Man ging beiderseits einer Veranlassung dazu aus dem Wege.

In den gelichteten Reihen der Blockkämpen aber lebte die Erinnerung an die infolge der Kammerauflösung erlittene Schwächung weiter. Die Wunden verharschten nicht.

Wie weit der Groll gegen Maria Adelheid sich grade nach den Neuwahlen von 1916 verstiegen hatte, beweist unheimlich scharf der von mir erwähnte Schritt des belgischen Senators Orban de Xivry. Im Namen der luxemburgischen Kammermehrheit (die Mehrheit stand auf zwei Augen!) durfte er König Albert die Krone des Großherzogtums anbieten. Schon damals hieß es also auf Seiten wenigstens der eingeweihten Blockführer: „Fort mit Maria Adelheid! Hoch König-Großherzog Albert!"

Seit dem verhängnisvollen Winter 1915-1916 war die junge Fürstin einem großen Teil der Luxemburger verdächtig und mißliebig geworden. Die freisinnigen Kreise schalten sie eine Feindin der Volksfreiheit im Dienste jesuitischer Herrschaftsgelüste.

Kein Wunder, daß in diesen Kreisen die manchmal so verblüffenden Anklagen auf Deutschfreundlichkeit und Vaterlandslosigkeit ein willkommenes Gehör fanden; daß im Lande wie außer dem Lande ihre politischen Gegner den wider sie in Umlauf gesetzten bösen Gerüchten Mund und Feder liehen, um sie auch bei den Ententemächten in Verruf zu bringen; daß hüben und drüben die unentwegten Republikaner, Französlinge, Belgomanen auf diese Unbeliebtheit der Landesfürstin ihre Hoffnung bauten, um zugleich mit ihr das ganze Herrscherhaus über die Mosel zurückzudrängen.

Der Unwille und die Abneigung, die sich so rundum im Lande gegen Maria Adelheid angesammelt hatten, kamen bei Kriegsschluß zum Ausbruch. Ohne die innerpolitischen Geschehnisse von 1914 und 1915 wäre es, meiner Ansicht nach, nicht zu den Kundgebungen und Umsturzversuchen im Herbst und Winter 1918-1919 gekommen.

Die Kammerstürme vom 12. und 13. November 1918, der Putsch vom 9. und 10. Januar 1919 reichen in ihren ersten Wurzeln auf die in jenen Jahren gesetzten Handlungen eines ausgesprochen einseitigen Herrscherwillens zurück. Auch die Hoffnungen Belgiens rechneten stark mit der Nachwirkung des damals Verschuldeten. Das Verkennen des Zeitgeistes, die stets wiederholten Zumutungen an das demokratisch-freisinnige Volksgefühl taten der Liebe zur Monarchie schmerzlichen Eintrag grade zu einer Zeit, wo für deren Heil und Zukunft das Volksgefühl und der Volkswille entscheidend in die Wagschale fiel.

Nach Maria Adelheids Tode hörte man aus dem Munde der überzeugtesten ihrer nicht zahlreichen Anhänger (der Ausgang des Volksreferendums vom 4. Juni 1915 hat letzteres bewiesen!) die Behauptung, die Fürstin hätte nicht abdanken müssen, die Regierungen der Entente hätten sich mit ihr abgefunden.

Ich leugne diese Möglichkeit.

Gewiß, auch gegen Belgien, Frankreich und das übrige Ausland hätte das kleine Luxemburg seine Fürstin halten können, wenn es solches in leidenschaftlicher Entschlossenheit gewollt, wenn es sich in seiner eindrucksvollen Mehrheit um ihren Thron geschart hätte, bereit für die liebe Großherzogin, als das kostbarste Sinnbild seiner Unabhängigkeit, Gut und Kraft einzusetzen und mit einem einmütigen Moriamur pro rege nostro! die Sache Maria Adelheids als die des Landes zu der seinigen zu machen.

Daß ihm solche Rettungstat möglich war, sobald es mit dem Herzen und mit dem Willen ans Werk ging, den Beweis hat es erbracht. Großherzogin Charlotte, getragen von der Liebe und dem Vertrauen unseres Volkes, siegte gegen belgischen oder französischen Annexionismus. Maria Adelheid aber hätte diese gläubige Stütze nicht gefunden. Sie hatte zu viele enttäuscht oder verletzt.

Sie mußte den Thron aufgeben, nicht weil das Ausland gegen sie verbündet schien, sondern weil ihr Name seinen Zauber bei ihrem Volke eingebüßt hatte. Mit der opferfreudigen Liebe der überwiegenden Mehrheit ihrer Mitbürger im Bunde hätten Regierung und Kammer Maria Adelheid auch gegen Minister Pichon verteidigt.

Das allzugroße Mißtrauen, das innerhalb unseres Landes um sie emporgewachsen war, hat sie letzten Endes vom Thron geschieden.

Nicht das Ausland, Luxemburg hat Maria Adelheid fallen lassen.

Und doch war sie ein gutes Luxemburger Kind und ist es geblieben. Jedem ihrer Worte, jeder ihrer öffentlich und privat gegebenen Versicherungen gebührt Vertrauen. Dafür war sie doch allzusehr die Tochter ihres Vaters, die Enkelin ihres alten stolzen Geschlechtes. Der Sorge um die Heimat galt ihr Abschiedswort. Am Heimweh ist ihr in der Fremde das junge Herz geschmolzen.

„Ich habe Heimweh nach Luxemburg", so schreibt sie einige Monate vor ihrem Tode. „Jetzt bin ich schon vier Jahre von zu Hause fort."

Wie so viele andere Große und Kleine hat auch Maria Adelheid es erfahren müssen:

Viel Raum hat draußen die Erde. Doch wer verbannt von Haus, Der sucht mit Schmerzgeberde Die Welt nach der Heimat aus; Den friert im warmen Hauche, Der wird in der Fülle matt — Dann weht vom Maienstrauche Ein krankes Rosenblatt.

Der Verzicht auf die Krone war an sich kein besonders schweres Opfer für ihren tapfern Sinn. In dem von mir erwähnten Oktoberbrief verständigte sie bekanntlich aus eigenem freiem Entschluß Staatsminister Reuter von ihrer Absicht, freiwillig und zugunsten ihrer ältesten Schwester zu entsagen. Aber sie wollte die Zeit ihres Scheidens selbst bestimmen. Der Abgang fiel ihr schließlich nicht leicht. Sie sträubte sich entschieden. Unter den Umständen, unter dem Befehl des Auslands wollte sie nicht weichen. Sie war sich keines Unrechts bewußt. Um sich selbst ein immerhin mögliches, wenn auch ungewolltes Verschulden vorzutäuschen, wünschte sie in letzter Stunde, die ihr ergebene Rechtspartei möchte ihren Weggang als für das Wohl des Landes notwendig erklären. Sie hätte es als Eingeständnis eines unbegangenen Fehlers empfinden müssen, wenn sie ohne weiteres zugegeben hätte, daß ihr freiwilliger Verzicht zu einem erzwungenen Opfer wurde. Endlich brachte sie dieses Opfer doch, ihrem Haus und ihrem Volk zuliebe. Sie vollzog diese Selbstentäußerung, ihrem ganzen Wesen gemäß, würdig und tapfer, schlicht und gottergeben. Ihr Scheidegruß an das geliebte Land ist eine Urkunde edelsten Menschentums.

Schloß Berg, den 28. Januar 1919.

„Aus allen Teilen des Luxemburger Landes sind mir in diesen Tagen unzählige Beweise treuen Gedenkens und rührender Anhänglichkeit zum Ausdruck gebracht worden, die mein Herz beglückt und mit Dankbarkeit erfüllt haben. Da es mir leider unmöglich ist, jedem einzeln zu sagen, welch tiefe Freude und Genugtuung mir dadurch bereitet wurde, so möchte ich auf diesem Wege meinem Herzensbedürfnis entsprechen und allen meinen wärmsten und innigsten Dank sagen. Ich danke allen denen von Herzen, die während meiner ganzen Regierung und besonders in diesen letzten Zeiten in Wort und Tat, in Gedanken und Gebeten mir so treu zur Seite gestanden, die mit mir gearbeitet und gekämpft haben für das Wohl unseres geliebten Vaterlandes. Gott und unsere Landespatronin, die Trösterin der Betrübten, mögen es ihnen lohnen; ich werde es ihnen nie vergessen. Die Liebe zu meinem Land und Volk, die mir von jeher Richtschnur gewesen und die mir auch das letzte schwere Opfer erleichtert hat, kann durch keine Ereignisse verringert werden. Meine Gedanken und innigsten Segenswünsche werden auch künftighin der geliebten Heimat gelten. Meinem Dank möchte ich auch noch eine Bitte hinzufügen, daß alle, die mir so gute Untertanen und Helfer waren, von jetzt an mit der gleichen Treue und Aufopferung zu ihrer neuen Fürstin stehen, in deren Hände ich voll Vertrauen die Geschicke unseres Landes gelegt habe; es wird dies meine größte Freude sein.

Mein herzlichster Wunsch an alle ist: Haltet hoch die guten Sitten der Väter; seid treue Kinder unserer hl. Kirche; bleibt echte, freie Luxemburger!

Maria Adelheid."

Deutsches und südliches Fürstenblut hatten in Maria Adelheids Persönlichkeit eine wertvolle und gefährliche Mischung erfahren. Anfangs schien sie den Stimmen zu lauschen, die aus der Tiefe des mannhaft besonnenen Nassauerstammes zu ihr emportönten; dann gelangte in ihr der unruhiger fordernde Braganzageist zur Herrschaft. Sie wollte kein konstitutioneller Scheinfürst sein. Sie fühlte sich an verantwortungsvollster Stelle Gott verpflichtet und dem Heil der christlichen Seelen. Die Welt aber dachte nüchtern und kalt. Sie konnte diesen seligen Eifer nicht verstehen, sie wollte ihn nicht entschuldigen. Und auf einmal fühlte sich Maria Adelheid nicht mehr heimisch in der zersetzenden Luft einer an jederlei Zugeständnissen siechenden Gegenwart. Ihr Wesen war aus einem kristallenen Guß. Ihrem Gottgefühl war jeder Ausgleich ein Greuel. Sie ging, scheinbar besiegt, aber im Gewissen sich treu und treu ihrem in Flammen der Prüfung gehärteten Ideal. Und so wirkt die zarte Mädchengestalt mit den großen ruhigen Augen und dem versonnenen Lächeln tragisch im hohen Sinn.

Aber sie bedeutet menschlich noch mehr.

Als Fürstin und als treue Tochter der Kirche einer Gräfin Mathilde nachstrebend, schien sie sich zum fraulichen Vorbild die hl. Elisabeth von Thüringen, die Mutter der Armen und Kranken, auserwählt zu haben. Durchdrungen vom Selbstgefühl ihres vielhundertjährigen Adels und fürstlichen Ursprungs, wurde ihr doch so recht wohl erst im Dienste der Schwachen und Hilfsbedürftigen, in der Schürze der Pflegerin, im Häubchen der Schwester.

Genügte es einer Fürstin als Verkörperung der reinsten weiblichen Tugend durch ihre Zeit zu schreiten, um damit für ihr persönliches Regierungsverlangen Verständnis und Billigung zu ernten, Maria Adelheid hätte sich der schwärmerischen Zuneigung und Verehrung ihrer Mitbürger zeitlebens erfreuen müssen.

Während des Krieges stellte sie es sich zum heiligen Ehrgeiz, ihren Landsleuten ein Hort und eine Zuflucht zu sein. In der Richtung allein nützte sie den Einfluß, den Kaiser Wilhelm II. der durch seinen taktlosen Besuch verletzten und bloßgestellten Großherzogin zugestehen mußte. Unser Volk weiß, wie in jener Zeit der eisernen Not niemand vergebens Maria Adelheids Vermittlung und Hilfe anrief. Sie kannte dabei keinen Unterschied des Standes und der Anschauung. Viele Luxemburger danken der mächtigen Fürsprache ihrer Fürstin Leben, Freiheit und Heimkehr. Maria Adelheid war in diesen Jahren der Bedrängnis, nach der ganzen Glut ihres Herzens und im Maße ihrer Kräfte, die Vorsehung der Gefangenen und die Trösterin der Betrübten.

Aber es war doch nicht Sankt Elisabeth, die Gattin und Mutter, der die Tochter Maria Annas von Braganza nacheiferte. Mystische Inbrunst drängte sie auf die weltabgewandten Bußpfade der wundersamen Spanierin Theresia von Avila.

Maria Adelheid dachte nicht an Vermählung. Sie wollte sich als Klosterbraut dem Herrn ganz zum Opfer bringen. Doch durfte sie diesen Schritt äußerster Weltentsagung nicht tun, ohne daß wenigstens einmal Jugend und Liebe in Demut und in Treue um ihr Herz geworben hätten. Grade um die letzten Stunden ihrer tragischen Bedrängnis webt die reinste Herzensromantik einen lieblich ergreifenden Zauber.

Ein naher Verwandter war der anmutigen Spielgenossin schon früh in herzlicher Zuneigung ergeben. Die beiderseitigen Familien hätten es mit Freuden begrüßt, wenn aus dem Vetter ein Bräutigam geworden wäre. Die Angebetete aber verhielt sich freundlich abweisend.

Am 9. Januar 1919, kurz vor der Schicksalsstunde, wo der große Verzicht unterzeichnet werden sollte, erschien der Prinz, inkognito, als Hauptmann in englischen Diensten. An maßgebender Stelle, so versicherte er, sei ihm bestätigt worden, durch eine Verbindung mit ihm, der in den Reihen der Entente ruhmvoll gekämpft hatte, dürfte sich Maria Adelheids Anerkennung doch noch erreichen lassen.

Die Großherzogin wird von diesem Antrag des Jugendfreundes verständigt. Ihre Mutter redet zu. Sie aber erklärt, es tue ihr recht leid, doch wisse man ja, daß sie nicht an Heirat denke.

In der Angst um ihr Schicksal bittet der Prinz, sie möchte dulden, daß das Gerücht einer Verlobung mit ihm in die Welt hinausgehe; nach beschworener Gefahr werde er bereitwilligst zurückstehen. Ihm wird zur Antwort, die Aufrichtigkeit verbiete, an ein solches Spiel auch nur zu denken.

Der Prinz reist noch in derselben Stunde von Schloß Berg ab. Bevor er den Zug besteigt, treibt ihn die innigste Sorge, am Fernsprecher es mit einem letzten Anruf zu versuchen. Es erfolgt der nämliche Bescheid und der hochherzige Mensch muß dem Schicksal und einem jungfräulichen Heldenwillen weichen.

Maria Adelheid ertrug den jähen Wechsel des Geschickes mit bewunderungswürdiger Fassung. Das Glück der Schwester war ihre erste Sorge. Ihr warmes Zureden vor allem bewog die am 12. Dezember 1918 abgetretene Regierung während der Audienz vom 12. Januar 1919, Großherzogin Charlotte zu Diensten vor die Abgeordnetenkammer zurückzukehren.

Sie sollte die am 28. Januar 1919 mit dem liebevollsten Heil- und Segenswunsch verlassene Heimat nicht wiederschauen. Sie hatte die Bitterkeit der Welt und die Nichtigkeit ihrer Güter erfahren. Losgetrennt von den Sorgen irdischen Glanzes wandte sie ihre Sehnsucht höheren Formen zu.

Am 14. September 1920 trat das älteste Kind des protestantischen Wilhelm von Nassau zu Modena in das Kloster der Karmeliterinnen und vergrub sich als eine geistliche Tochter der hl. Theresia in das Schweigen des Gebetes, in die Schauer der Abtötung.

Aber es stand geschrieben, daß diesem armen Fürstenkinde nichts nach Wunsch geraten dürfe.

Den Entbehrungen und der Buße hielt ihre Gesundheit nicht stand. Der Wille ihrer Obern wies sie schon bald in eine minder strenge Lebensführung zurück.

Sie ging nach Rom und vertauschte hier das Bußgewand der Karmeliterinnen mit dem Schleier der Kleinen Armenschwestern. Doch das römische Klima zeitigte ein tückisches Leiden. Maria Adelheid mußte auch das Kleid der schlichten Barmherzigkeit von sich tun und kehrte zu ihrer verehrten Mutter auf Schloß Hohenburg zurück. Dem klösterlichen Geist der Entsagung und Aufopferung blieb sie auch in den leichteren Verhältnissen treu. Der Krankenpflege gehörten ihre liebsten Stunden. Um die zur vollkommenen Ausübung des Pflegerdienstes nötige wissenschaftliche Vorbildung zu erwerben, setzte sie sich an das Studium der Medizin. Auch ihr reger Geist verlangte stets nach neuer Nahrung und Beschäftigung.

Dann wurde sie selbst durch ein langes Siechtum gefesselt. Ihre Samariterseele verleugnete sich auch nicht auf dem eigenen Schmerzenslager. Gegen ihre Wärterinnen war sie eitel Sanftmut und dankbare Rücksicht.

Seit ihrem Niederstieg vom Thron, auf dem sie ihr Herrschbewußtsein so nachdrücklich bekunden wollte, hatte sie sich — für ihre Natur ein Gipfel seelischer Selbstentäußerung! — des eigenen Willens freudig und schrankenlos begeben. In Hohenburg beugte sie sich, wie kurz vorher unter das Wort der Oberin, vor der Liebe der Mutter. Aus deren Mund erbat sie sich schließlich die Ermächtigung zum letzten Abschied.

Einige Tage vor ihrem Tode sprach sie zu Maria Anna mit weichem Flehen: „Mutter, ich habe dir stets gehorcht und deinen Willen erfüllt: Gib mir jetzt die Erlaubnis zu sterben!" Die leidgeprüfte Frau und fromme Christin erwiderte: „Wenn Gott es so haben will, Sein Wille soll geschehen." Die Sterbende, das Antlitz von einem Lächeln schmerzlicher Entsagung überzittert, flüsterte zurück: „Mir ist ja auf Erden nichts geglückt. Darum will ich sie verlassen. Ich sterbe gerne." Ihre letzten Worte an Mutter und Schwestern waren eine Tröstung todüberwindender Liebe. „Trauert nicht, hauchte sie; seid fröhlich und freut euch mit mir."

Am 24. Januar 1924, gegen halb zwei nachmittags, hatte Maria Adelheid, Großherzogin von Luxemburg, neunundzwanzigjährig, heimgefunden.

Drei Tage später wurde ihre leichte Hülle von Schwesterhänden in Blumen gebettet und unter dem Hochaltar der Schloßkapelle beigesetzt.

Warum ich grade diese ergreifenden Äußerungen eines versöhnten Lebens- und verklärten Sterbewillens hervorhebe? Nun, erst bei der Betrachtung dieser letzten irdischen Wandlung ist mir Maria Adelheids Bild zur klareren Anschauung gekommen. Nach ihrem Verzicht auf die Kronen der Welt kommt die reine Hoheit ihres Wesens zur strahlenden Entfaltung.

Mir drängt sich die Ahnung auf, um aus der Fülle ihres eigenen Gottempfindens heraus zu reden, als seien ihr die Jahre des Herrschens nur geschenkt worden zur Prüfung ihres aufrichtigen Wollens und zur Läuterung ihres vom Atem irdischen Machtbewußtseins geschwellten Selbstgefühls. So wird sie der Gnade gewürdigt, durch die Dornen der freiwilligen Demütigung und Entsagung den Pfad zu finden, den die Auserwählten geführt werden, in denen die Menschennatur einem Gipfel entgegengetragen wird; die berufen sind, nach der Auflösung des irdischen Verlangens in den Gluten der Gottesliebe, als Leuchten und als Fürbitter zu bestehen in der Verehrung der kommenden Geschlechter.

Nicht die Großherzogin Maria Adelheid unter dem Himmel des Thronsaals, die sanfte, stille Soeur Marie des Pauvres unter dem Kelter der Heimsuchung zwingt zur Huldigung vor der erhabenen Größe einer durchgotteten Natur.

Ihr wechselvolles, blitzgezeichnetes Schicksal, ihr Leben in Schönheit, Güte, Wahrheit und Treue, ihr Sterben im Kranze der Jugend, in der Krone der Vollendung unter dem Weihekuß des Leids ruft den Dichter. Die Legende wird ihr Vorüberschweben durch die Welt des Scheins mit dem Goldstift in wunderbaren Bildern gestalten und verewigen. Unsere Landesgeschichte rechnet schon heute die erste luxemburgische Großherzogin zu den wenigen starken Persönlichkeiten, die auf unserm alten, etwas undankbaren Grund erwachsen durften. Der schwermutsdunkle Sterbeseufzer eines Joseph II. durchzittert ihre letzten Worte mit eindringlicher Wehmut, und Gregors VII. erschütternde Todesklage wurde der Scheidenden aus freisinnigem Mund als Rechtfertigung in die Fremde nachgerufen. Was aber die katholische Kirche in der späten Enkelin Philipps III., des nassauischen Reformators, schaut, Papst Benedikt XV. hat es ausgesprochen: „Die Großherzogin ist eine heiligmäßige Person. Sie war ganz gewiß durch ihr Gebet und ihre Opfer der Blitzableiter, der vom Luxemburger Lande die schrecklichen Gefahren ablenkte, die ihm gedroht haben."

Der kühlere Sohn eines politischen Zeitalters freilich fühlt sich bewogen, nach einer kurzen vorurteilslosen Erwägung dieses seltenen Fürstenlebens, seine Landsleute mit einem Rat und mit einer Bitte zu bedenken.

Der Gegenwart, das lehren die Ereignisse der letzten Jahre im großen wie im kleinen, ist jeder Überschwang zuwider. Scharfmacherei sät das Mißtrauen, nährt den Unwillen, erdrosselt die Liebe, reizt zur Abwehr, heischt die Abrechnung; sie stürzt in ihrer Blindheit über den eigenen Fuß.

Der edle Mensch ist anderseits zu gut, um von berechnenden Eiferern als Werkzeug gehalten und mißbraucht zu werden. Die Zeit mittelalterlicher Schwarmsucht ist auch für Luxemburg vorbei. Diebstahl am Ganzen begeht, wer sich diese Tatsache nicht beständig in das Verantwortungsbewußtsein stellt. In der entscheidenden Stunde, wir habens erfahren müssen, rettet, und vor allem das kleine Land, nur die Kraft der in einem Gefühl gläubig und gern verschlungenen Hände.

Und es dürfen auch die Schatten der verklärten Toten nicht heraufbeschworen werden, um den Frieden der Lebendigen zu stören, um Zweifel und Störung hineinzutragen in das Gefühl der Zukunft, für deren Sicherung und Gedeihen in entscheidender Stunde alle, die gutes Willens waren, mit Überzeugung gestritten und gelitten haben.

Maria Adelheids Bild steht an der Wegkreuzung unserer jüngsten Geschichte; für die einen Zeugen unter den Zeitgenossen bleibt es ein Zeichen, dem sie widersprechen wollen oder müssen; für die andern soll es am Wege ragen als eine Schranke zur Besinnung und zur Erkenntnis.

Maria Adelheid hat sich versöhnten Geistes bei lebendigem Leib in die Grundfesten einfügen lassen, auf denen die Zukunft des geretteten freien Vaterlandes auf- und ausgebaut werden kann. O, so möge der heilige Zauber dieses jungfräulichen Blutopfers nachwirken zum Glück ihrer Nachfolger und zum Segen ihres Volkes!

Nikolaus Welter

Gesammelte Werke

in fünf Bänden.

Inhalt.

1. Band: Gedichte

2. Band: Siegfried und Melusine.

Griselinde.

Die Söhne des Öslings.

Adlers Aufflug.

3. Band: Der Abtrünnige.

Lene Frank.

Professor Forster.

Das Vaterunser.

4. Band: Mansfeld.

Der Wurm.

Dantes Kaiser.

5. Band: Hohe Sonnentage.

Verlag Georg Westermann in Braunschweig.

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings