Vorbemerkung.
Reading edition
Das hier zum Erstenmale der Oeffentlichkeit übergebene Manuscript unserer Stadtbibliothek — eine von der Hand seines Schreibers gefertigte, aber sorgfältig von ihm selbst verbesserte Reinschrift — bildet eigentlich den dritten Theil der von Otto von Guericke hinterlassenen Geschichte der Stadt Magdeburg. Von dem Autographon des Verfassers existiren noch die ersten sechs Bogen, welche manches in der Copie Weggebliebene enthalten, das, so weit es für den Leser von Interesse, in dem gegenwärtigen Abdrucke unter dem Texte gegeben und, zum Unterschiede von den Anmerkungen, welche ich hinzugefügt, mit dem Buchstaben G bezeichnet ist.
Der erste Theil des Guerickeschen Geschichtswerkes war keine eigene Arbeit des berühmten Mannes, sondern es bildete denselben ein von ihm mit Anmerkungen und Zusätzen bereichertes Exemplar der magdeburgischen Chronik des vormaligen hiesigen Predigers Joh. Pomarius (Baumgarten).[*] Der verstorbene Superintendent Rathmann zu Pechau hat denselben noch in Händen gehabt und für seine Geschichte der Stadt Magdeburg benutzt; er ist aber seitdem spurlos verschwunden. Der zweite Theil — den Zeitraum von 1585 bis 1630 umfassend und, ohne Zweifel, ganz aus Guericke’s Feder geflossen — befand sich schon damals nicht mehr in der Stadt-Bibliothek und muß also schon früher, wo noch keine so sorgsamen Augen, als jetzt, über die der letzteren angehörigen literarischen Schätze gewacht haben, verloren gegangen sein.
Hinsichtlich des hier gegebenen Abdrucks der Handschrift habe ich nur zu bemerken, daß bei demselben, da er für einen größeren Leserkreis bestimmt ist, dem mit einer diplomatisch genauen Beibehaltung der alten Orthographie wenig gedient sein möchte, die jetzt übliche Wortschreibung gewählt, auch hier und da bei einem ganz außer Gebrauch gekommenen und heutigen Tages völlig unverständlichen Worte ein, denselben Begriff bezeichnendes, neues in Klammern daneben gesetzt ist. Was den Styl anbelangt, so habe ich mir keine Aenderung, keine Umschmelzung der zum Theil übermäßig langen und schleppenden Perioden erlaubt; das Werk würde, bei einer gefälligeren Einkleidung des Stoffes, ja nur noch ein dem Inhalte nach dem Otto von Guericke angehörendes geblieben sein. Als völlig unnütz aber, weil sie ja doch nicht nachgeschlagen werden können, sind alle Hinweisungen auf die beiden ersten Theile des Werkes weggeblieben. Alles im Texte von zwei Gedankenstrichen Eingeschlossene gehört dem Verfasser an.
Dem Leser am Schlusse dieser Vorbemerkung noch ein Wort zur Empfehlung des kleinen Buches, welches ich hiermit in seine Hände lege, sagen zu wollen, halte ich für durchaus überflüssig. Guericke war Augenzeuge der Ereignisse, welche er schildert; er war vermöge seiner amtlichen Stellung, als Rathmann und Bauherr der Stadt, sehr genau davon unterrichtet und überdies ein Mann von so anerkannter Ehrenhaftigkeit, daß wohl nicht im entferntesten von irgend einer absichtlichen Entstellung der Wahrheit in seiner Erzählung die Rede sein kann.
H.
Fußnote:
Als durch Gottes unerforschlichen Rath und Verhängniß eine geraume Zeit her im heiligen römischen Reiche viel innerliche, schwere und blutige Kriege entstanden, dazu (an denen) auch ausländische Potentaten mit eingetreten (Theil genommen), und dadurch viele Dörfer, Flecken, Städte und Länder über alle Maße jämmerlich verderbt und verwüstet worden, wie nicht allein aller Welt bewußt, sondern auch noch diese Stunde — Gott erbarme sich’s! — männiglich vor Augen schwebet.
Demnach, und weil auch mit dem Könige von Dänemark durch göttliche Verleihung Frieden geschlossen[1] gewesen, haben, wegen solcher immer continuirenden Kriegspressuren, Einquartierungen, Durchzüge, Contributionen und anderen Drangsale, insonderheit aber (wegen) des im Jahre Christi 1629 ausgelassenen kaiserlichen Edicts, die Restitution der geistlichen, nach dem passauischen Vertrage den Katholischen entzogenen, Güter betreffend, die evangelischen und protestirenden Stände des Reiches am kaiserlichen Hofe viel Beschwerden, Protestationen und Klagen geführt, also daß auch theils hohen, theils niederen Standes Personen — weil sie eine allgemeine Reformation und Wiedereinführung der römisch-katholischen Religion befürchtet — sich solcher Execution ermeldeten Edictes und anderer Kriegesbeschwerden durch Gewalt in der Zeit zu entbinden und der kaiserlichen und ligistischen Soldatesque mit gewehrter Hand zu widerstehen für das Beste und Rathsamste erachtet. Jedoch weil wegen so vielfältigen Klagens und anderer Ursachen die römisch kaiserliche Majestät im Monat Februar des 1630 Jahres einen churfürstlichen Convent gegen den 5. Junius nach Regensburg beschrieben, ist der bedrängten Stände Hoffnung, daß allen Ungelegenheiten abhelfliche Maße gegeben werden sollte, bis dahin gerichtet und verschoben worden.
Unterdessen, und bei Währung solcher gedachten Kriegstroublen im deutschen Reiche, sind in Anno 1629 nicht allein zwischen Albrechten Herzogen zu Friedland, als damaligen kaiserlichen Kriegsgeneral, und der weitberühmten Hansastadt Magdeburg schwere Differentien und Feindseligkeiten entstanden, daß auch die Stadt hart darauf bloquirt, mit 16 starken Schanzen becirkelt und viel Bluts vergossen worden, sondern es haben sich überdies sowohl unter den Bürgern und Einwohnern dieser Stadt selbst allerhand Dissensiones und Mißverständnisse ereignet, vornehmlich aber und indem ein Theil der römisch-kaiserlichen und katholischen Liga Kriegesarmeen und dero Bediente wegen der Kriegesdrangsale und zu besorgenden Reformation in der Religion ganz nicht dulden, noch ihnen trauen oder Willen und Vorschub thun, sondern dieselben vielmehr vertreiben, sich dieser Last stracker Dinge benehmen, das Kriegsvolk aus dem Erzstifte hinweg schlagen, oder, zu dessen mehreren Behuf, sich mit andern evangelischen Potentaten und Ständen verbinden und das Werk conjunctim (mit vereinten Kräften) effectuiren wollen.[2]
Andern Theils (die übrigen) aber[3] so der Stadt, als einem geringen ohnmächtigen Stande des Reichs, sich der mächtigen Kriegsarmee zu widersetzen nicht rathen können, sondern vielmehr dem Exempel und (der) Neutralität der andern benachbarten Churfürsten und Städte folgen wollen und also, Correspondenz mit der kaiserlichen Soldatesque zu erhalten, verwilligen thäten, daß die kaiserlichen Offiziere in der Stadt werben, ein- und ausgehen und allerhand Nothdurft kaufen möchten, ingleichen, daß man ihnen vor Havelberg allerhand Vivres, Salpeter, Pulver verabfolgen und zuführen, auch in der Stadt Gießhause Stücken Geschütz gießen lasse, und was dergleichen Vorschub mehr — auch der Summe Geldes von 133,000 Thalern, so die Bürgerei, wegen abgebrochener Vorstädte und Erkaufung weiteres Festungsrechtes, der kaiserlichen Armee gleichsam zum Vorschub bezahlet und abgetragen, anitzo zu geschweigen[4] — die sind bei den Andern in großen Haß und Verdacht, gleichsam als die das Papstthum befördern und von der evangelischen Religion abtrünnig werden wollten, angelassen und gehalten worden.[5]
Solcher und anderer dergleichen Mißverständnisse halber der Rath zu verstatten und zu willigen keinen Umgang nehmen können, daß zur selben Zeit die Bürger aus jedem Viertel der Stadt eine Person, und also insgesammt 18 Personen — so man Plenipotenzier genannt — dem Rathe zugeordnet haben, als die da zugleich mit und um alle der Stadt Sachen wissen, der Bürgerschaft Beschwerden dem Rathe vortragen und also wegen ganzer Gemeine nebst dem Rath bevollmächtigt sein und Plenipotenz haben sollten, daß der Rath, Ausschuß und (die) Hundertmannen ohne deren Wissenschaft und Vollwort (Zustimmung) nichts (be) schließen noch effectuiren (ausführen) dürfen oder mögen.
Ob nun wohl — nach dem durch des Allerhöchsten gnädige Verleihung und der E. Hansastädte ansehnliche Interposition (Vermittelung) der oft vorgemeldete kaiserliche Kriegsgeneral die Bloquirung wieder fallen, Pässe und Straßen eröffnen und die um und um gemachten Schanzen und Reduiten (Redouten) demoliren und schleifen lassen — dieser Plenipotenzier Amt und Beruf allein und bis so lang dieselbe Bloquirung und Kriegslast währen möchte, angesehen gewesen: so hat jedoch nachmals der Rath, sie zu cassiren und abzusetzen, vor dem gemeinen Mann sich’s nicht unterstehen dürfen, sondern sie haben ihre Zusammenkünfte in der Weinschenke zur goldenen Krone[6] und andern Häusern ferner gehalten, einen Doctorem juris vom Neuen Markte[7] sammt den Viertelsherrn und andern Bürgern mehr zu Rathe gezogen, auch endlich, etwa im November, an das hanseatische Directorium dessen folgenden Inhalts geschrieben: „Denen E. Städten werde noch in guter Gedächtnisse schweben, welchergestalt, seit der erlittenen Bloquirung, die Stadt Magdeburg nicht allein wegen der schweren Kriegesbürde, sondern auch der innerlichen Differenzien halber, gedrückt und beschwert gewesen — wie auch solches der Rath zu Magdeburg selbst an die E. Städte damals geschrieben und sie, sothanen Beschwerde beiderseits abzuhelfen, ersuchet und gebeten hätte — ob aber wohl dem ersten Punkt, die Bloquirung betreffend, durch Gottes Verleihung abhelfliche Maße gegeben, so wäre doch der andere wegen der innerlichen Differenzien bis zur andern Zeit verschoben worden. Nun sich aber dieselbe nicht stillen, sondern je mehr und mehr ereignen wollen, als thäten die gedachten Plenipotenzier die E. Städte gebührend ersuchen, der Stadt Magdeburg, vermöge des hansischen Bundes, in solchem Fall beizuspringen, sich wieder anher zu verfügen und ihren guten Rath zu interponiren etc.“
Worauf dann die Abgesandten der Hansastädte im Mai[8] des folgenden 1630. Jahres auf Befehl ihrer Obern zu Magdeburg wieder angelangt und in den Gasthof zum goldnen Arm[9] einlogirt sind, denen dann von oftgedachten Plenipotentiariis, wie auch wohl von Theils (einem Theil) des Rathes selbst und andern Bürgern, nicht allein die obberührten Mißhelligkeiten sattsam mögen entdeckt, sondern zugleich auch wegen des magdeburgischen Stadt-Regiments, folgender Bericht mag sein gegeben worden. Daß nämlich um’s Jahr Christi 1330 und der Zeit großes Unglück und Zwiespalt unter dem Rath und (der) Bürgergemeine in dieser Stadt gewesen sei, darauf sie auch endlich im gedachten 1330. Jahre das alte Regiment — welches damals von (aus) den Schöppen und Rathmannen und fünf Innungsmeistern bestanden — verändert und, anstatt solcher, andere und mehr Personen, so da aus diesen nachfolgenden Gewerben und Handwerken, nämlich der Gewandschneider, Kramer, Kürschner, Bäcker und Brauer, Leinwandschneider, Gerber und Schuster, Knochenhauer von dem alten Scharn, Knochenhauer von dem neuen Scharn, Wandmacher, Schmiede, Goldschmiede, Maler, Glaser und Sattler, Schneider, Grobschmiede und Gürtler waren, in den Rath gesetzet und verordnet hätten.[10] Weil aber hierdurch das Stadt-Regiment — derer drei und jedes von 24 Personen gewesen, die ein Jahr nach dem andern umgewechselt haben — nicht allein sehr weitläufig, sondern auch die freie Wahl der geschicklichsten und weisesten Personen aus ganzer Bürgerschaft — indem man bei den obgemeldeten Innungs-Verwandten bleiben und daraus die Köhre thun müssen — gänzlich entzogen und abgeschnitten worden, und überdies jede Innung für sich besondere Satzungen und Willköhre (Wahlgesetze), — oft wider des Raths Willen und zu gemeiner Stadt größtem Schaden — gemacht und verordnet gehabt. Diesem nach haben, zur Abhelfung solcher und anderer obberührten Beschwerden, damit die gemeine Bürgerschaft besänftigt (werde) und nicht ein größerer Zwiespalt entstünde, die Herren Abgesandten der Hansastädte, vermittels E. E. Raths Zuthun und Verwilligung, die ganze Bürgerschaft auf das Rathhaus erfordern und zusammen kommen lassen, um zu vernehmen, woraus eigentlich ihre Intention und Meinung bestände, da sich denn gefunden, daß der größte Haufe und sowohl die Innungs-Verwandten selbst als andere Bürger, die kein Innungsrecht gehabt, dahin gezielet, daß ein neuer und engerer Rath solle erwählt und die Personen in demselbigen nicht eben aus den Innungen, sondern als sie am witzigsten und tüchtigsten in der Stadt gefunden würden, zur Rathstelle gezogen und erkoren werden.
Ob nun bei theils Leuten die Affecten mit untergelaufen, daß sie etwa etlichen des alten Raths nicht wohl gewollt, aber anderer Gestalt die nicht aus dem Rathsstande bringen können, steht dahin; gleichwohl sind auch Viele gewesen, so allein der gemeinen Stadt Bestes darunter gesuchet und nur die Innungen und (die) daraus herfließende große Weitläufigkeit beim Rathe abzuschaffen vermeinet haben, wie es denn auch endlich — zwar durch der Herren Abgesandten schweres und langwieriges Bemühen — mit des damals regierenden Raths und der ganzen Bürgerschaft Consens[11] und Willen auf Maß und Weise vermittelt, beliebt und verglichen worden, wie solches die darüber aufgerichteten Recesse mit mehrerem besagen. Womit also der alte Rath und (die) Herren Gesandten das Regiment — so nach der alten Form eben 300 Jahr gestanden — dem neuen Rathe überlassen haben. Ferner ist zu der Stadt hochwichtigsten Sachen ein Ausschuß von 50 Mannen, die in zwei Theile oder Classes getheilt sein, und mit dem Rathe drei Vota machen sollten, verordnet, auch Alles vollends durch die Herren Abgesandten zur Richtigkeit und guten Ordnung gebracht worden, mit der Zusage und Versprechung, da (wenn) der Stadt in andere Wege etwas Widriges begegne und insonderheit da (wenn) von den Kaiserlichen die Dom- und andern Stiftskirchen und Klöster, so da auf dem Neuen Markte und nicht unter des Raths Jurisdiction[12] gelegen, zu ihrem Gottesdienste begehrt würden — wie man sich dessen damals befürchtete — daß also da, auf der von Magdeburg Ansuchen, die E. Städte bei der Stadt Magdeburg umtreten (d. h. sie vertreten) und zu der röm. kaiserl. Majestät selbst schicken, der Stadt dagegen habende Privilegien, Verträge und Gerechtsamkeiten allerunterthänigst vortragen und sich des Werkes um anderer Consequenzien willen zugleich anmaßen (annehmen) wollten.
Hierauf sind die Herren Abgesandten wiederum hinweg und zu den Ihrigen gereiset, und ist die Gemeine in solcher Hoffnung gestanden, daß es nun bei dem neuen Rath bald besser und man des Contribuirens und anderer Beschwerden, worüber bisher große Differenzien zum Theil entstanden, entlästiget und befreiet sein werde, maßen sich auch der neue Rath, alle vergebliche Spesen und Unkosten, so zuvor bei gemeiner Stadt und in den Aemtern vorgefallen, abzuschaffen und mehr Nahrung und Erwerb zur Stadt zu ziehen, fleißig angelegen sein lassen.
Es haben sich aber nach sothanem Zustande und Gelegenheit der Zeit die Beschwerden der Stadt sobald nicht remediren noch heilen lassen wollen, vornämlich aber des allgemeinen Kriegswesens und der kaiserl. Soldatesque halber — als die fort im Lande geblieben und ihre Besatzungen darin unterhalten — denn 1) nicht lange nach aufgehobener Bloquirung der Herzog zu Friedland — auf Art und Weise wie auch in (den) vorigen Jahren geschehen — denen Leuten vom Lande ihr Getreide in (nach) der Stadt zu verführen (fahren) und (daselbst) zu verkaufen — ehe sie nicht die versessene (rückstandige) Contribution und (das) ihnen aus den Aemtern vorgesetztes (vorgestreckte) Samenkorn (Saatkorn) abgestattet (zurückerstattet) hätten — verbieten, die Straßen mit etlichen Croaten wiederum bereiten, und also die freie Zufuhr des Getreides — ohne was etwa den Leuten zu Abstattung (Abtragung) der Geldcontribution auf dem Rücken hinein zu tragen vergönnet worden — der Stadt entziehen und abschneiden lassen. 2) Weil überdies etliche kaiserliche Offiziere eine große Summam Getreides im Fürstentunm Anhalt erkaufen und nach den Seestädten liefern wollen, ist daselbst auch das Getreide auf Theurung gehalten, und überdas auf die Wagen, so noch Getreide in die Stadt bringen wollen, zu Calbe und (an) andern Orten ein oder zwei Thaler Zoll geschlagen worden. Daher 3) theils (ein Theil der) Magdeburger, sonderlich (die,) denen man bei der Bloquirung ihr Getreide im Felde abgebrannt oder die sich sonst einer Theurung befürchtet gehabt, bei dem obgemeldeten kaiserl. General, damals zu Halberstadt, freien Paß auf gewisse Anzahl des Getreides auswirken und für dergleichen Paßzettel wohl 20 bis 30 Thaler spendiren müssen. Ob nun gleich 4) gedachter hoher Offiziere Kornhandel sich auch zerschlagen und auf Anhalten des Raths zu Magdeburg, etwa im Januario des 1630 Jahres, die Zufuhr des Getreides aus diesem anhaltischen Fürstenthum frei eröffnet worden: so sind doch von den unreitenden Croaten und Soldaten die Reisenden und sonderlich die Ackerleute im Felde bald der Speise, bald des Samens zum Theil beraubt, auch theils darüber niedergeschossen worden, wie denn nicht weniger in der Ernte diese Croaten die Arbeiter auf dem Felde abzutreiben, das Getreide in den Mandeln zu zerhauen und zu zerstreuen sich unterstanden, und obgleich die hohen Offiziere auf der Stadt Klagen solches abzuschaffen sich erboten, so ist es doch im Uebrigen, wegen Sperrung der freien Zufuhr des Getreides aus dem Erzstifte und insonderheit gänzlicher Zurückhaltung der Kornpächte, Zehnten und Zinsen einen Weg wie den andern verblieben und was dergleichen Beschwerden wider den Profan-Frieden zwischen der Stadt und kaiserlicher Soldatesque mehr mögen vorgelaufen sein, wie solches sammt und sonders aus dem Entschuldigungsschreiben, so der Rath den 10. November des 1630. Jahres wegen Receptirung (Aufnahme) des Hrn Administrators an die röm.-kaiserl. Maj. allerunterthänigst abgehen lassen, kann ersehen werden. 5) Hat sich begeben, daß im Monat April des oftermeldeten 1630. Jahres ins Erzstift zween kaiserliche Commissarii, namentlich Hr Johann Reinhard von Metternich, des Erzstiftes Mainz Dompropst, auch Administrator und Capitular des Stiftes Halberstadt, und Hr Hans Ulrich Hemmerl, kaiserl. Maj. Reichshofrath, angekommen sein, die haben die Huldigung wegen kaiserl. Maj. Herrn Sohnes, Erzherzogs Leopoldi Wilhelmi angenommen, nach welcher Verrichtung der Rath zu Magdeburg auch zu ihnen, als kaiserl. Commissarien, hinaus auf Wolmirstedt erfordert ist, da denn auf beschehene Erscheinung den beiden Raths-Deputirten — wiewohl ohne Befehl von kaiserl. Maj., wie die Commissarii selbst gestanden — vorgetragen worden: nämlich es möchte sich’s der Rath nicht lassen zuwider sein, sondern vielmehr gegen den gemeinen Pöbel ihre (seine) Handbietung und (seinen) Schutz dazu leihen, wenn die neuerwählten katholischen Domherren ihre am Neuen Markte gelegenen Häuser, und was dazu gehörig, occupirten und einnähmen, wie denn an Seiten der Domherren wegen guter Correspondenz und Nachbarschaft man nicht würde zweifeln dürfen etc.
Hierauf aber — nachdem es des Raths Abgeordnete am gehörigen Orte hinterbracht — sind des folgenden Tages die kaiserl. Hrn Commissarii durch des Raths Deputirte dergestalt beantwortet: daß der Rath dieses so nicht eingehen, sondern, weil die Sachen von hoher Importanz und Consequenz, zuvor mit ihren (der Stadt) Conföderirten, den Hansastädten, conferiren müsse, maßen die unterschiedlichen Verträge zwischen den Erzbischöfen, (dem) Domcapitel und der Stadt vorhanden, daß auch der Rath eher das Werk an die röm.-kaiserl. Maj. selbsten allerunterthänigst wollte gelangen und ihre (der Stadt) ganze Nothdurft einwenden lassen; und ob zwar die Commissarii dagegen eingewandt, daß gleichwohl dem Rathe die Jurisdiction auf dem Neuen Markte nicht zuständig und (dieser) es daher nicht hindern könnte: so hat man es doch von Seiten des Raths bei ehest gegebener Antwort bewenden lassen. 6) Ist im Anfang des folgenden Monats July bei der Nacht ein Mandat angeschlagen worden, darin denen lutherischen Canonicis und Clericis, von ihren Beneficien abzutreten und alle habende Sigilla und Anderes dem Pater Stricerio einzuhändigen, auferlegt werden wollen. Darauf sich desselben Tages etliche unbekannte, jedoch geistliche und der katholischen Art nach angethane Personen in der Domkirche sehen und sehr harter Reden ungescheut vernehmen lassen, daß nämlich man sie eben ansehen und kennen lernen möchte, denn es kein Jahr anstehen sollte, daß sie wiederkommen würden, sodann in dieser Stadt es übel hergehen und man tapfer niedermetzen (metzeln) wollte, inmaßen sie nicht allein mit dem Munde solches vorgebracht, sondern auch mit den Händen und Geberden gezeigt.
Dieses sind also die Gravamina und Beschwerden, so der Stadt, beides in Religions- und weltlichen Sachen, seit der ausgestandenen und verglichenen Bloquirung her von kaiserl. Soldatesque und andern katholischen geistlichen Personen von neuem wieder angemuthet und zugezogen worden; der geringern und was sich etwa die Stadt, anderer Exempel nach, und in künftiger Zeit wegen der Reformation hätte zu fürchten und zu besorgen gehabt, an diesem Orte zu geschweigen und als ungeschehene Dinge in der Historie nicht zu gedenken.
Wenn dann nun hieraus und ermeldeter Ursachen und Beschwerden halber sich allgenugsam in der Stadt bei dem gemeinen Manne wiederum allerhand Mißtrauen, Murren, Haß und Widerwillen gegen die kaiserl. und katholischen geist- und weltliche Bediente entsponnen und hervorgethan: so ist jedoch sowohl der Rath, als gemeine Stadt und die mehresten unter denselbigen, dem Exempel und (der) Folge der andern benachbarten Churfürsten, Stände und Städte nach, in allerunterthänigster Devotion gegen die röm.-kaiserl. Maj. geblieben und bestanden, in gewisser Zuversicht, es werde ja dermaleinst durch göttliche Verleihung das beschwerliche Kriegs- und (zu) besorgendes Reformations-Wesen auf einem ordentlichen Reichstage zum glücklichen Vergleich und (zur) Endschaft vermittelt und beschlossen werden. Darinzwischen hat man sich bei dem neuen Rathe das gemeine Stadtwesen und sonderlich der Kasse und Kämmerei der Stadt, so man ganz erschöpft und noch mit Schulden beschwert gefunden, dergestalt angelegen sein lassen, damit dieselbe durch ordentliche Mittel wiederum etwas zur Aufnahme könne gebracht und mehr und mehr Nahrung zur Stadt gezogen werden. Zu dem Ende denn auch unter andern der Stadt vor diesem gewesener Secretarius, Angelus Werdenhagen, damals zu Leiden in Holland wohnend, Mittel und Wege vorschlagen wollen, wie aus den Niederlanden die Handlung und Commerzien nach Magdeburg könnten gebracht und sonderlich die Abfuhr des Bieres dahin befördert werden. Derowegen er an den Rath geschrieben und begehret gehabt, daß (der) Kämmerer Oswald Matthias nebst (dem) Rathmann Conrad Gerold und Nicolaus Schmidt, ein Bürger, zu ihm bis auf Bremen kommen und seine Vorschläge vernehmen möchten, welches denn der Rath nicht ausschlagen, sondern vielmehr den ernannten Personen dahin zu reisen verstatten wollen, jedoch mit (dem) Befehl, da (im Fall) sie Werdenhagen in Bremen nicht antreffen würden, daß sie auch weiter nach ihm nicht ziehen, den (die) Kosten ersparen und sich wieder auf Magdeburg wenden sollten. Als aber Werdenhagen allbereits hinweg und zu Hamburg gewesen, sind diese Rathsdeputirten ihm auch von Bremen aus bis dahin gefolgt, daselbst sie dann seine Vorschläge vernommen und angehört haben. Bei Verrichtung dieses aber sind diese Raths-Abgeordneten zugleich auch bei dem Hrn Administratori des Erzstiftes Magdeburg, Christian Wilhelm, Markgrafen zu Brandenburg, als welcher wegen des kaiserl. Volkes aus dem Erzstifte entwichen und sich in (nach) Hamburg zur selben Zeit begeben müssen, unterschiedlich sowohl zur Tafel als anderer Zeit aufwärtig gewesen, worauf sie sich endlich wiederum nach Magdeburg gewendet und zugleich einen von Ihrer Fürstl. Gn. Aufwärtern, namentlich Heinrich Pöpping — als der zuvor ein Bürger und Kaufmann in Magdeburg, aber durch unordentliches Leben Guts und Credits entgangen gewesen, — mitgebracht, welcher dann zwei Schreiben, eins von der königl. Maj. zu Schweden, das andere von des Herrn Administratoris F. Gn., beide an den Rath zu Magdeburg haltende, bei ihm (sich) gehabt, wie davon bald mit mehren folgen wird.
Des Raths Abgesandte nun, sobald sie wiederum anheim gekommen, haben dem Rathe und Ausschusse, der niederländischen Handlung wegen und was darin ihre Verrichtung bei dem ermeldeten Angelo Werdenhagen gewesen, Relation gethan, von dem aber, so sie bei dem Hrn Administratori verhandelt oder was Seine Fürstl. Gn. mit ihnen geredet und tractirt gehabt, ist dem Rathe und Ausschusse — als die auch davon nichts gewußt, (noch) weniger ihren Abgeordneten deswegen etwas in Instructione mitgegeben gehabt — keinerlei berichtet worden, allein daß hernach der eine Mitdeputirte, Nicolaus Schmidt, es unter die gemeinen Bürger spargirt (ausgebreitet), daß nicht allein Conrad Gerhold unterschiedlich bei Hochgedachter Fürstl. Gn. gewesen, sondern sie sämmtlich, auch einesmals einen guten Rausch bei Deroselben überkommen hätten, und daß Conrad Gerhold oftmals heimlich mit Ihro Fürstl. Gn. geredet; wovon es aber gewesen, hätte er nicht erfahren können; wie er dann unterweges noch bei der Zurückreise den Kämmerer Oswald Matthias gefragt, was doch für Dinge vor wären und was Conrad Gerhold in den Herbergen und sonst beim Absteigen allemale so lange und heimlich mit Hermann Pöpping zu reden, er ihm darauf solle geantwortet haben, es wären so Dinge, aber er glaubte nicht, daß sie angingen. Ein mehres aber hätte ihm Oswald Matthias nicht entdeckt, dabei er es auch bewenden lassen müssen. Sonsten hat auch nach der Eroberung der Stadt oftermeldeter Angelus Werdenhagen zu unterschiedlichenmalen erwähnt, daß ihm damals in Hamburg wohl bewußt gewesen, wie der Hr Administrator von königl. Maj. zu Schweden zu Occupirung und Wiedereinnehmung des Erzstiftes Magdeburg große Verheißungen und Assistenz erlangt hätte, Ihre Fürstl. Gnaden auch daher gemeinet, sich mit der Stadt in eine nähere Verständ- und Bündniß einzulassen, er hätte aber zu solchen Tractaten dem Gerhold nicht rathen können oder wollen, sintemal dieses ein schweres Werk, und wo der Fürst einmal auf irgend was gebracht, er nicht leicht wieder davon zu bringen noch abzuhalten wäre, sollte es gleich dessen größten Schaden causiren. Und dieses ist also des Werdenhagen’s Bericht von diesem Handel. Johann Ludwig Gottfried aber gedenkt dessen in seinem Inventario Sueciae Fol. 249 mit folgenden Worten:
„Als um Fastnacht Anno 1630 ein neuer engerer Rath von 24 Personen zu Magdeburg angeordnet wurde, darauf im Frühling 2 vornehme Rathspersonen nach Hamburg abgeschickt, die Tractaten mit Markgraf Christian Wilhelm, Administratorn des Erzstiftes Magdeburg, der sich damals in ihrer königl. Maj. zu Schweden Schutz begeben hatte, und sich derzeit alda befand wegen gemeiner Stadt u. ff.“
Dieses ist also dasjenige, was von den Sachen, so sich mit dem Hrn Erzstiftischen Administratori und den nach Bremen — aber nicht auf Hamburg — deputirten Magdeburgischen Rathspersonen in Hamburg begeben und zugetragen haben mag und zu meiner Wissenschaft kommen ist, aufs kürzeste und gründlichste. Nun soll ferner folgen, was des Heinrich Pöpping’s Werb- und Verrichtung in Magdeburg gewesen; denn sobald derselbe allhier angelangt, hat er, der beiden königl. schwedischen und markgräflichen Schreiben halber, und was etwa Ihro Fürstl. Gnaden ihm weiteres in Instructione gegeben, fast drei Wochen lang in der Stadt, ehe und zuvor er sich und die Sache beim Rathe angemeldet, mit etwa 20 Personen Rathschläge und Tractaten gepflogen, auch theils derselben mit besonderem Eid des Silentii und Stillschweigens verknüpfet und verbunden. Darunter gewesen sind:
Caspar Steinbeck, ein Rathsherr, welcher in der Wahl des neuen Raths die erste Person gewesen,
Martin Parmann, ein Viertelsherr, so auch bei dieser Rathsveränderung der Gewandschneider-Innungsmeister und Ausschußverwandter geworden,
Hans Schoff, welcher vor diesem beim alten Rath gewesen, aber etlicher Ursachen halber nicht wieder dazu gezogen worden. etc.
Ob nun oftermeldeter Heinrich Pöpping dieser Sachen halber, nämlich zwischen hochgedachtem Hrn Administratori und der Stadt Magdeburg eine Allianz und Verbindung zu werben und zu stiften, vorlängst von Etlichen aus der Stadt sei abgefertigt gewesen, ist bis daher nicht gänzlich offenbar geworden; gleichwohl mögen auch nachfolgende Umstände nicht gar stillschweigend übergangen werden.
1) Ist im Jahr 1626 der Stadt bestellter Oberhauptmann Johann Schneidewein,[13] beides auf kaiserl. Befehl, — wie man sagte, — und zugleich vom Rathe etlicher abgeraubten Güter und anderer Ursachen halber in Arrest genommen, und auf dem Rathhause verwahrlich gehalten worden. Weil er aber auf die Aussage der in seiner Sache abgehörten Zeugen und die daraus gefertigten Artikel nicht selbst, sondern durch seinen Advocaten antworten wollen, ihm aber solches nicht zugelassen werden können, ist solcher Prozeß immerhin besteckend und er in Arrest verblieben. Gleichwohl ihm endlich in einem Bürgerhause, und zwar, auf sein Begehren, in der Weinschenke zur goldenen Krone — daselbst er mit der Wirthinn jederzeit gute Freundschaft gehalten, die ihn auch in der Custodie mit guten Tractamenten, Speisen und Anderm wohl versehen gehabt — zu wohnen, jedoch vor Austrag der Sachen daraus nicht zu weichen, vergönnt und zugelassen worden.
2) Hat sich selbiger Zeit und etliche Jahr her eine sonderliche Gesell- und Brüderschaft in der Stadt zusammen gehalten, die stets zu einem Wein- oder Bierhause aus- und zum andern eingegangen, neue Mähr zusammen getragen und alles, was in der Stadt und Raths Sachen vorgefallen, getadelt, beklügelt und unter die gemeine Bürgerschaft aufs ärgste ausgedeutet, sie selbst aber sich nur der Pracht und Hoffahrt, des Saufens, Spielens und Schandirens beflissen haben, daß ihnen auch darüber durch den gemeinen Mann von der Rathsschenke in der Sudenburg, die Dingebanken genannt, wohin sie sich mehrentheils verfüget, der Name „Dingebankenbrüder“ gegeben worden. Demnach hat
3) diese Gesellschaft unter andern auch die Weinschenke zur goldenen Krone ungern vorbeigehen und zugleich den Johann Schneidewein, als dem die Zeit ohne das lang gewährt, besuchen wollen, welches dann um so viel mehr nicht allein daher geschehen, daß sichs der Schneidewein im selbigen Hause wohl vermocht und allemal des besten Weins spendirt gehabt, sondern daß sie ihn, als einen unschuldig Gefangenen und der vom Rathe aus Neid, — darum, daß er anfangs auf königl. dänemarkischer Seite mehr als der kaiserlichen inclinirt gewesen, — also beschimpft und arrestirt worden wäre, estimirt und gehalten haben, derowegen sie sich bald bei dem zur selben Zeit regierenden Rath, bald durch gemeine Bürgerschaft, bald durch die Prediger aus vielerhand Mittel und Wege, ihn loszuwirken und, ohne oder vor rechtlicher Endung des Prozesses, auf freien Fuß zu stellen, auch sich seines Schimpfs und Schadens an etlichen Personen — als die gut Kaiserlich sein und darum zu solchem Arrest allermeist sollten gerathen haben — zu erholen fleißigst und heftig angelegen sein lassen, wie sie dann deswegen mit Zusammenrottirung etlicher Viertelsherren, auch durch theils Prediger auf den Kanzeln oftmals sehr importunlich in den Rath gedrungen und ihn gleichsam mit Gewalt entledigen wollen, auch nachmals noch, da ein Theil dieser Leute zur Stelle des neuen Raths gediehen, viel Protestationes, Beding- und Bedrohungen, — daß sie nämlich dieser Schneideweinschen Sache nicht theilhaftig sein, sondern den alten Rath und etliche Personen dieselbe wollten verantworten lassen — angeführt und beigebracht haben, welches alles zu beschreiben dieses Orts zu weitläufig, aber denen noch überbliebenen Magdeburgern nicht unwissend sein kann. Als aber
4) dem Oberhauptmann Schneidewein zu solcher seiner Entledigung so wenig dieses, als daß ihn ein Theil solcher Leute mit in den neuen Rath erköhren wollen, nichts helfen mögen, sintemalen auch der neue Rath beim angefangenen Prozeß, der auf zwei sächsischen Juristen-Facultäten für rechtmäßig erkannt gewesen, entweder verbleiben und solchen ausführen, oder dem Oberhauptmann Schimpf und Schaden erstatten müssen: demnach kann es wohl sein, daß er, der Oberhauptmann, auf andere Mittel mag gedacht und mit Zuziehung dieser Leute dahin geschlossen haben, daß sie den Heinrich Pöpping — der ohne das in der Stadt, gemachter Schulden halber, nicht wohl bleiben dürfen — zum Hrn Administrator auf Hamburg, allda Ihro Fürstl. Gnaden sich zur selben Zeit enthalten (aufgehalten) und das Erzstift mit dem Rücken ansehn müssen, wollten schicken und gute Mittel vorschlagen lassen, dadurch nämlich I. F. Gn. des Landes wieder mächtig werden könnten, in Zuversicht, daß auch Schneidewein, bei glücklichem Succes, seiner Captur mit Reputation entgehn und Jedweder eine gute Winterzehrung davon bringen werde, welches alles dann um so viel desto mehr daher zu muthmaßen, daß Heinrich Pöpping, der obgemeldeten Dingebanken-Brüderschaft der vornehmsten einer gewesen, und sich wohl nicht ohne Ursache — da er doch ein magdeburgischer Bürger und Kaufmann, und einem Fürsten zu dienen unerfahren war — in Diensten würde begeben, auch ein solches Werk, zuvor und eher es an Rath und Obrigkeit gebracht, mit solchen seinen Zechbrüdern in Weinschenken und Lustgärten nicht würde berathschlagt und ausgearbeitet haben. Hierzu kommt
5) daß wie der Hr Administrator unvermerkt in diese Stadt kommen, der Schneidewein stracks desselben Abends, und zwar wider seine Versprechung, aus dem Arrest, und der Rathsherr Caspar Steinbeck des folgenden Tages zu I. F. Gn. kommen sein, da doch sonst niemand in der Stadt von I. F. Gn. Ankunft ichtwas gewußt, auch nicht wissen sollen, wie an seinem Orte folgen wird, und haben I. F. Gn. den oft ermeldeten Schneidewein — damit die Vereinigungsgeschäfte zwischen I. königl. Maj. zu Schweden und Hrn Administrator und der Stadt Magdeburg desto bessern Fortgang gewönnen — durch eine schriftliche Donation freie adlige Lehngüter auf 50,000 Thaler schenken und verehren müssen.
6) Schreibet Schneidewein selbst in einem Berichte über seine vom Könige in Schweden impetrirte Donation am Amte Zilli unter andern diese Worte:
„daß dem zu der Zeit königl. schwedischen Abgesandten Johann Stalmann und des Hrn Administratoris F. Gn. genugsam bekannt, daß sie der Zeit an seiner Handbietung, die allgemeine nützliche Intention, zu I. Maj. sonderbaren Ehren und der evangelischen Stände Nutzen, bei der Stadt Magdeburg nicht haben erreichen mögen, bis er seinen Prozeß hat remittirt und nachgelassen, gestalt er dann ad instantiam des Generalmajors Uslars und Amsteroth’s, welche ihm wegen I. F. Gn. eine Obligation präsentirt, der Stadt einen Revers herausgeben müssen, da sonsten die Stadt die Vereinigungs-Tractaten wohl gar hätte stecken lassen, dafern sie des Obristen Schneidewein’s Action nicht wäre befreiet worden, und kann er mit gutem Gewissen erhalten, daß er seine Forderung so gut als Bürger geachtet, welche er jedoch daher und daß er die Stadt und ganze Bürgerei zu desto besserer Resolution, damit dem evangelischen Wesen um so weit unschätzbar Nutz möge gestiftet werden, perduciren möchte, gutwillig schwinden und fallen lassen, etc.“
Im Uebrigen, und weil des Schneidewein’s und seiner Asserenten Actiones sehr weitläufig und zum Theil im andern Theil dieser magdeburgischen Historien mit berühret sind, als soll ferner und mit mehreren, was des Heinrich Pöpping’s Commission beim Rathe allhier gewesen, berichtet werden. Dann als derselbe dieses Werk also bei 3 Wochen lang durch obbemeldete Personen abgehandelt und zugleich der Bürger Gemüther wohl ausgeforschet, ist er endlich zu dem damals präsidirenden Bürgermeister Martin Brauns gegangen, mit Anzeigung, daß ihm vom oft hochgemeldeten Hrn Administrator eine Commission aufgetragen wäre, die er beim ganzen Rathe ablegen und hinterbringen solle, und weil der Bürgermeister eben zu Rathhause gehen wollen, hat sich Heinrich Pöpping zugleich mit ihm dahin verfüget und vor der Rathsstube aufgewartet, bis er endlich hinein gelassen worden. Darauf, nachdem er vor dem Rath erschienen, demselben zwei versiegelte Schreiben, eins von Königl. Maj. zu Schweden, das andere von des Hrn Administratoris Fürstl. Gn., beide an den Rath zu Magdeburg addressirt, zusammt mit einer von I. Fürstl. Gn. ihm ertheilten Commission und Instruction dem Rathe überreicht hat, die dann nebst den beiden königl. und fürstl. Schreiben verlesen worden. Der Inhalt des königl. schwedischen Schreibens ist gewesen:
„Daß Ihro Maj. Vorhabens wären, sich mit einer Kriegsarmee in Deutschland zu begeben, der Deutschen Libertät in geist- und weltlichen Sachen zu beschützen und wieder zu bringen, dabei auch kürzlich etliche Ursachen, so I. Maj. hiezu bewogen, angehängt gewesen, alles in lateinischer Sprache geschrieben zu Stockholm im Monat Dezember Anno 1629.“
Ein mehres aber, oder daß sich die Stadt Magdeburg mit dem Könige in Verbündnisse geben möchte, ist in diesem Schreiben nicht gestanden. Das andere Schreiben, so vom Hrn Administrator, war ein Creditiv, gehend auf die Instruction, die dann in nachfolgenden Punkten bestanden:
1) daß I. F. Gn., durch Assistenz königl. Maj. zu Schweden, eine Armee in dem Erzstifte aufzurichten und Dero Land und Leute bei ihrer Freiheit und Religion zu schützen, Vorhabens wäre; derohalben zu desto bessern Behuf desselbigen die Bürgerschaft etwas an Kriegsvolke, auf I. F. Gn. Bezahlung, wöchentlich für jeden Knecht 12 ggr., einzunehmen ihr möchte belieben lassen. 2) Wollten I. F. Gn. die Stadt durch dero Landvolk befestigen und besser fortificiren, alle Gravamina und Streitigkeiten, so zwischen den Bischöfen, Domcapitel und der Stadt gewesen, abschaffen, auch die Stadt mit mehren Privilegien und Landgütern begnadigen und befreien. 3) Sollte alles auf I. F. Gn. eigene Kosten bestehen, die Stadt Magdeburg aber mehr nicht als Paß und Musterplatz dazu herleihen und deswegen gegen dem Reich noth- und schadlos gehalten werden, und was etwa dergleichen an Punkten mehr gewesen, so alle für die Stadt sehr vorträglich und ersprießlich geschienen. etc.
Hierüber nun hat man im Rathe unterschiedlich Raths gepflogen und das Werk hin und her bewogen; jedoch durch die mehrsten Stimmen sich zur gewierigen Resolution nicht erklären können oder mögen, sondern I. F. Gn. durch ein Beantwortungsschreiben unterthänig ersucht, weil die Sache sehr hochwichtig, daß sich I. F. Gn. dem Rathe, zu desto reiferem Nachsinnen, etwas Zeit und Anstand zu vergünstigen, nicht wollten zuwider sein lassen etc. Unterdessen aber ist durch den Commissarium Heinrich Pöpping mit inständigem Erinnern, Rennen und Laufen beim Rathe nicht nachgelassen, sondern dergestalt unnachlässig angehalten worden, daß sich ja der Rath bald erklären und das Werk nicht ausschlagen möchte, sintemal aus den Fall solche Langwierigkeit und Verzögerniß sowohl der Stadt als I. F. Gn. Schaden und Verderb beruhen würden etc. Nicht weniger sind auch unter den Rathsherren die beiden Caspar Steinbeck und Conrad Gerhold vor andern sehr bemühet gewesen, also, da etwa ein oder der andere des Raths bei diesem Handel Schwermuth und Sorge getragen, oder sonst nicht alsobald darin verwilligen wollen, daß sie demselben stracks sowohl in seinem Voto als andern Gesprächen, eingeredet, alle habende Scrupel und Einwürfe entweder resolvirt, erläutert oder ganz widersprochen haben, so gar daß oftmals, der bei seiner Stimm’ und Meinung bleiben wollen, mit ihnen ein Disputat und Streit bis aufs äußerste halten müssen. Und damit nun die andern gemeine Stadtsachen nicht gänzlich hierüber beliegend blieben, sind zu dieser Sache, dieselbe zu prädeliberiren und auszuarbeiten, der Stadtschultheiß Siegmund Hasse, der Syndicus Dr. Johann Denhardt, die beiden Schöppen Dr. Olvenstedt und Dr. Jacobus Alemann und obermeldeter Conrad Gerhold benannt und verordnet worden, die dann, nach unterschiedlicher gepflogener Berathschlagung, diese Sache auf Miteinrathen der E. Hansastädte gestellet und per majora vota beschlossen haben, welches auch also Ihro Fürstl. Gn., auf Dero abermaliges Ansinnen und erforderte Resolution, vom Rathe zur Antwort ertheilet und zugeschrieben worden.
Zur selben Zeit hat sich auch begeben, daß Hr Dr. Hans Ulrich Hemmerl, kaiserl. Maj. Reichshofrath, ein offenes Mandat bei der Nacht — als den 6. July Anno 1630 — an die Domkirche schlagen lassen, darinnen die augsburgischen Confessions-Verwandten Canonici und Clerici in der Stadt und aus dem Neuen Markte cassirt und ihnen, bei Pön der Acht, binnen 8 Tagen ihre inhabende Beneficia, Häuser, Brief und Siegel abzutreten und dem Martino Stricerio, Propst zu Unser Lieben Frauen, einzuliefern auferlegt werden wollen. Dieser Sachen und obgedachter Vereinigungstractaten halber sind vom Rathe etliche Personen verordnet worden, nämlich: daß Dr. Stephanus Olvenstedt, Schöppe und Ausschusses Verwandter, nach Dresden reisen und daselbst bei Churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen — weil dieselbe wegen ihres Herrn Sohnes, Herzogs Augusti, am Erzstifte zu Magdeburg merklich mit interessirt — vernehmen möchten, was I. Churfürstl. Durchl. — da von denen Kaiserlichen, als die allbereits um der Clerisei Häuser angehalten, auch der Dom zu ihrem Gottesdienste sollte begehret werden — dabei zu thun gemeint wären und was Schutzes bei Deroselben sich die Stadt zu getrösten haben solle etc. Dann ferner sind noch zwo Rathspersonen, Conrad Gerhold und Johann Buschau, zum hansaischen Directorio nach Lübeck deputirt worden, daselbst die angetragenen Vereinigungstractaten mit denen E. Städten in Communication zu ziehen, und obwohl Dr. Olvenstedt seinen Weg alsofort auf Dresden genommen, hat sich’s doch mit diesen beiden letztern — weil sich Conrad Gerhold ungern zu solcher Reise und Communication mit den E. Städten verstehen wollen — etwas verweilet, bis endlich ein Schreiben von Johann Stalmann — als der vor diesem Fürst Ludwig’s zu Anhalt Kanzler gewesen und sich beim Könige in Dänemark für einen General-Kriegsauditeur, nach gemachtem Frieden aber in des Hrn Administrators Dienste gebrauchen und in Schweden zu Deroselben königl. Maj. verschicken lassen, da er dann zugleich schwedische Bestallung auch angenommen und sich also mit einer besondern königl. Instruction, was ihm in Deutschland zu verrichten obliegen würde, wiederum auf Hamburg zu I. Fürstl. Gn. begeben hatte — dessen Inhalts ankommen, weil nämlich der Status mit königl. Maj zu Schweden und des Hrn Administratoris F. Gn. weit besser gediehen, als wollte er, Stalmann, in kurzem selbst auf Magdeburg reisen und E. E. Rath den Zustand ausführlich berichten; dahero, weil man solch Anbringen nicht wissen können, auch die Abschickung auf Lübeck anständig geblieben. Unterdessen ist das Werk in der ganzen Stadt — zweifelsohne durch oftermeldete Unterhändler und Zusammengeschworene — also und dergestalt ruchtbar gemacht worden, wie daß nämlich vom Könige in Schweden und Erzstiftischen Herrn Administratori der Stadt solche Mittel und Wege angeboten würden, dadurch dieselbe allem Kriegs- und Reformationswesen entgehen und darüber mit mehren Privilegien und Landgütern könne begnadigt werden, und was dergleichen Dinge mehr gewesen, womit sie die Gemüther, der ohne dies wegen obgedachten, durch Hrn Dr. Hemmerl angeschlagenen Mandats und andern dergleichen Ursachen, irritirten Bürgerschaft dergestalt verbittert gemacht, daß allein diejenigen, so sich die gethanen Vorschläge und Vereinigungstractaten wohlgefallen und deren Beförderung angelegen sein lassen, beim großen Haufen Ehr und Lob davon gebracht haben.
Darauf am 27. July des 1630. Jahres obgemeldeter Stalmann gegen den Abend zu Magdeburg angelangt ist und zugleich mit ihm — zwar in unbekannten Kleidern und unerkannt, auch dem Rath und gesammter Bürgerschaft unwissend — der Hr Administrator des Erzstiftes Magdeburg, und damit der Fürst desto heimlicher und unbekannter bleiben möchte, sind sie in dem Fürstl. Anhaltischen Hof,[14] hinter St. Sebastian auf dem Neuen Markt,[15] eingekehrt, da weder der Hauswirth[16] noch dessen Leute im Hause I. Fürstl. Gn. gekannt haben. Bald, desselben Abends noch, haben sich der Obristlieutenant Schneidewein — der, wie gemeldet, im Arrest in der goldenen Krone lag — und des folgenden Morgens der Rathsherr Caspar Steinbeck bei I. Fürstl. Gn. angefunden und Unterredung gepflogen. Den 29. July hat Johann Stalmann bei dem Rathe ansuchen lassen — weil er wegen königl. Maj. zu Schweden und des Hrn Administratoris, Markgrafen Christian Wilhelm’s Fürstl. Gn. etwas, daran dem gemeinen evangelischen Wesen höchlich gelegen, an den Rath zu bringen hätte, — daß ein Paar ihres Mittels zu ihm, sein Anbringen zu vernehmen, kommen möchten, denen er dann vorgezeigt eine von königl. Maj. zu Schweden gegebene Instruction, daß nämlich er bei allen evangelischen und protestirenden Churfürsten, Ständen und Städten deutscher Nation werben und vernehmen solle, wie und ob dieselben Beliebniß trügen, sintemal Ihro königl. Maj. zu Schweden, zu Rath und Beschirmung der teutschen Libertät in Gewissens- und weltlichen Sachen, sich mit einer Kriegsarmee in Deutschland zu begeben, Vorhabens wären, auf solchen Fall ihm auch zugleich — da sich ein oder ander Stand in sothane Conjunctionem begeben würde — Macht gegeben worden, 100,000 Rthlr., zu desto besserer Fortstellung solches Wesens, in Hamburg durch Wechsel zu heben, und dahin employren und anzuwenden. Darnach hat genannter Stalmann auch folgende Puncte — davon er jedoch nichts unter Ihrer Maj. zu Schweden Hand oder Siegel vorgezeigt — im Namen seines Königs an den Rath gesonnen und begehrt:
1) Nachdem es nunmehr durch göttliche Verleihung dahin gediehen, und sich die benachbarten evangelischen Churfürsten, Stände und Städte mit königl. Maj. zu Schweden, zwar in großer Geheimde, verbunden und in eine sonderbare Allianz begeben hätten: also möchte auch die Stadt Magdeburg dem evangelischen Wesen beistehen, mit in sothane Conjunction treten und gleich heben und legen helfen.
2) Wolle ihr (sich) die Stadt gefallen lassen, dem König in Schweden und Fürstl. Gn. wegen des Elbpasses und Brücken zu versichern, damit sie denselben offen und zu Dienste haben könnten.
3) Wollten Ihro Königl. Maj. und Fürstl. Gn. in der Stadt Volk werben lassen und eine Armee richten, (aufstellen) dagegen aber die Stadt wegen aller Gewaltthätigkeiten, Kriegespressuren und anderen Kosten versichern und befreien.
4) Sollte die Stadt gegen alle zustoßende Feindseligkeiten mächtiglich geschützet, auch gegen dem Reich noth- und schadlos gehalten, und ihr deswegen die Generalstaaten, beide Churfürsten Sachsen und Brandenburg und gesammte Hansastädte zu Bürgen gestellet werden.
5) Wollten Ihro Königl. Maj. und Fürstl. Gn. die Stadt mit mehren Privilegien und ansehnlichen Gütern begnaden etc.
Dabei auch letztlich von dem Stalmann erinnert worden, daß er gar nicht lange Zeit hätte, sondern bald weiter reisen müsse, und stünde ihm auf eine verabsäumte Stunde Leib- und Lebensgefahr; derowegen sich der Rath ja eilig eilig erklären wolle, welches Alles also die Deputirten des Raths ad referendum angenommen, und folgenden Tages, den 30. July, dem ganzen Rathe hinterbracht haben, darauf der Rathsschluß also gemacht worden, daß man die Sache folgendes dem Ausschusse vortragen, und, wenn es demselben mitbeliebig, an die E. Hansastädte bringen wolle.
Desselben Tages hat Martin Parmann — der ein Ausschusses-Verwandter, Viertelsherr und Gewandschneider-Innungsmeister und mit unter den obgemeldeten beeideten Personen gewesen — die gesammten Viertelsherren zu sich in sein Haus erfordert, dieselben zum Eid, alles, was vorgebracht werden würde, in geheim zu halten, genöthiget und ihnen endlich vorgetragen, daß ohne dies aus dem gemeinen Gerücht genugsam bekannt, wie der Rath von Königl. Maj. zu Schweden und Hrn Administratoris Fürstl Gn. Schreiben bekommen, sich mit ihnen in eine Allianz und Bündniß zu begeben, nun aber der Rath solche Schreiben fast ein halb Jahr lang — das doch nicht also, sondern nicht über 8 Wochen gewesen — der Bürgerschaft heimlich vorenthalten, und nunmehro Ihre Maj. zu Fortstellung dessen einen eigenen Gesandten — den auch die Viertelsherren wohl alsofort selbst hierüber hören könnten — anhero geschickt hätten, als wäre die Frage, ob sie nicht vom Rathe die Schlüssel zu den Thoren abfordern und mit dem Gesandten selbst tractiren wollten, und obwohl theils Viertelsherren — darunter vornähmlich Heinrich Hartmann — dazu eingestimmt, so haben die mehresten, daß man’s also scharf nicht anfangen, sondern sich lieber gegen dem Rathe mit Protestation verwahren möchte, gerathen.
Den 31. July ist, auf Erfordern des Raths, der Ausschuß, oder die Funfzigmannen von der Gemeine, zu Rathhause erschienen, denen dann das Werk vorgetragen und darauf von ihnen durch die mehresten Stimmen dieser Schluß, daß sie mit dem Rath einig wären und alles auf Einrathung der E. Hansastädte wollten beruhen lassen, gemacht worden — wiewohl in der ersten Klasse des Ausschusses zwei Viertelsherren, Jürgen Schlüter und Jacob Beckmann, nach derselben Classis eingebrachten Voto, im Namen gesammter Viertelsherren, gegen den Rath protestirt und bedinget haben, daß, weil der Rath dieses Vereinigungswerk so lang unter sich tractiret und der Bürgerschaft oder Ausschusse vorenthalten hätte, sie an ihrem Orte vor der ganzen Bürgerschaft, was hierin verabsäumt wäre, entschuldiget sein wollten etc. — welchen ermeldeten Raths und Ausschusses Schluß der Rath noch gegen Abend dem Stalmann also hinterbringen lassen. Es mag aber derselbe von denen oftermeldeten Personen, die stets bei ihm ab- und zugegangen, ziemliche Nachricht bekommen haben, daß die Bürgerschaft zu solchem Werk wohl inclinirt und bei derselben eher etwas, als beim Rathe, würde können erlangt werden, wie dann Stalmann solches selbsten, nachdem er bei dem schwedischen Feldmarschall Johann Banner[17] in Ungnade kommen, in seiner Apologia, so er bei seiner Flucht contra denselben Hrn Feldmarschallen gemacht, unter andern in folgenden Worten bekennet: „Mit solcher von königl. Maj. zu Schweden erlangter Resolution und Instruction bin ich aus Schweden auf Hamburg wieder gelanget und haben J. F. Gn., wider meinen Willen, auf andern Rath, zugleich mit hinaufwärts, wohin meine Expedition gewesen, und in Magdeburg zu gehen, jedoch mit Vertröstung, sich allda in der Stille bis auf andere, bessere Occasion zu verhalten, gestalt Sie auch allda empfangen und doch stracks — durch die vermittels wenigster Rathspersonen und der von papstischen Domherren irritirten Populace an (die) Hand gegangene Occasion — zu einem mehren gegriffen und gebrauchet, womit sie dann neben Ihro, zugleich auch mich, in eben dieselbe Occasion gezogen und dahin necessirt haben, daß ich, wie geschehen, mit handhabender königl. Instruction auch mich bloßgegeben und Inhalts deroselben zu negotiiren allda angefangen und den Ausgang an den lieben Gott gestellet etc.“
Item in einer Schrift, so Stalmann nach der Stadt Magdeburg Eroberung, wegen dero zwischen dem Könige zu Schweden, dem Administratore und der Stadt aufgerichteten Capitulation zum Zeugnisse ertheilen wollen, setzet er diese Worte:
Daß hochermeldeten Hrn Administratoris Fürstl. Durchlaucht hintangesetzt meiner, auf längeren Verzug gerichteten Bedenken und Gründen, aus andern starken Gegenursachen sich von Hamburg nach Magdeburg in der Stille und unbekannt erhoben, mich um die Mitreise und Assistenz auf meine, von königl. Maj. zu Schweden gehabte Commission und Instruction gnädigst und anständig ersuchet und vermocht, sich auch daselbst wider meinen Rath, abermalen aus trefflichen Gegenursachen und Bewegnissen, kund gegeben und mich auf vorberührte königl. Commission und Instruction ganz gnädig, beweglich und eifrig requiriret, daß ich Deroselben zu schuldiger Folge S. Fürstl. Durchlaucht dahin assistiren und cooperiren möchte, damit die Stadt Magdeburg mit allerhöchst gedachter königl. Maj. und Sr. fürstl. Durchlaucht conjungiren und Seine fürstl. Durchlaucht also des Landes wieder mächtig werden, sich auch in einem festen Ort stärken, vorsehen und dem unterdrückten allgemeinen evangelischen Wesen desto bessere Dienste und Vorschub leisten könnten. Das ich auch in der That verspürt und befunden, wie nicht allein der Bürgerschaft ins gemein, sondern auch etlichen des Raths Sr. fürstl. Durchlaucht Ankunft und herausgelassenes Vorhaben fast anmuthig und erfreulich gewesen etc.
Demnach und auf sothane erlangte Nachricht und Versicherung hat der Ambassadeur Stalmann denen Rathsdeputirten entdeckt, daß der erzstiftische Hr Administrator selbst in loco und gegenwärtig wäre, auch an den Rath gnädig gesinnen ließe, daß derselbe etliche ihres Mittels gegen morgenden Sonntag früh abordnen, sintemal I. F. Gn. denen Tractaten selbsten beiwohnen wollten etc. Darauf hat der präsidirende Bürgermeister Martin Brauns den Rath und Ausschuß desselben Sonntags zu früher Tageszeit erfordern und Rath halten lassen, ob man nämlich zu I. F. Gn. — als die vor kaiserl. Maj. aus den Stiften entweichen müssen und nunmehr durch unbekannte Kleider, mit veränderten Bart und Haaren heimlich wieder in Magdeburg auf die Freiheit[18] oder (den) Neuen Markt eingekommen — senden und Dero Begehren vernehmen wolle. Wie nun desselben Sonntags in aller Frühe der Rath zusammen kommen, da haben die beiden Rathsherren Caspar Steinbeck und Conrad Gerhold sowohl desselben Morgens, als da auch des Nachmittages der Rath und Ausschuß wieder beisammen gewesen, die Sachen in folgender Gestalt vor- und angetragen: daß nämlich der König zu Schweden nicht allein eine mächtige Kriegsarmee nunmehr auf den deutschen Boden gebracht, sondern sich auch mit allen benachbarten Churfürsten, Ständen und Städten an der evangelischen und protestirenden Seite dergestalt verbunden hätte, daß sie den 4. August alle zugleich aufstehen und das kaiserl. oder päpstische Kriegsvolk als Feinde des Evangelii verfolgen würden, zu dem Ende auch der Hr Administrator sich selbst dieser Orten anhero begeben und auf dem Lande 1500 Mann zu Roß und 2000 zu Fuß heimlich versteckt, ingleichen die Herzöge zu Sachsen-Weimar 2000 Reiter und 1000 Cürassire in Bereitschaft hätten und wenn sich nur die Stadt Magdeburg wegen des Elbpasses gewierig erklärte, sollte solch Volk zur Stunde zusammengeführt, den Kaiserlichen eine Diversion gemacht und sie dadurch aus der Mark Brandenburg über die Elbe gelockt werden.
Alsdann könnte I. Maj. zu Schweden mit Dero Armee desto füglicher aus Magdeburg gehen und mit sämmtlichen hochgedachten deutschen Ständen ein Corpus formiren, derowegen, weil zu besorgen, daß solches den Kaiserlichen kund, und daher obgedachtes Hrn Administratoris Kriegesvolk und auch der gesammten evangelischen Stände, durch der Stadt Magdeburg Verzögerung in (den) äußersten Ruin gestürtzt werden möchten, so müsse sich der Rath eilig eilig erklären, mit in dieses Bündniß treten und den Päpstischen zugleich widerstehen helfen. Im widrigen Fall aber, und da (wenn) über Verhoffen der Rath nicht willigen wollte, hätten der Hr Administrator und schwedische Ambassadeur schon alle Nachricht, es wollten’s die Bürger thun und selbst dem Könige zu Schweden den Paß eröffnen; wie alsdann diejenigen, so das evangelische Wesen jetzo gehindert, anlaufen würden, stünde Jedweden zu erfahren etc.
Hierauf hat man den präsidirenden Bürgermeister Martin Brauns, Bürgermeister Schmidt, den Syndicus Dr. Johann Denhardt und noch zwei Rathspersonen, namentlich Conrad Gerhold und Johann Buschau, zu I. F. Gn. abgefertigt, und als sie dahin kommen, hat der Ambassadeur Stalmann, in Gegenwart des Markgrafen, die allbereits oben geschriebenen Punkte und Petita nach der Länge wiederholt, dagegen etliche des Raths im Discours (die) eine und (die) andere hieraus (zu) besorgende Ungelegenheit, sonderlich die kaiserl. Hoheit und Macht, dagegen die Stadt an Gelde und aller Kriegesmunition sehr erschöpft, auch deswegen der angefangene Festungsbau ungefertigt beliegend blieben wäre, angezogen und eingewendet gehabt, also daß unterdessen die Zeit bis auf 10 Uhr verflossen. Es ist aber von I. F. Gn. die Predigt in der Domkirche so lange aufzuschieben befohlen, auch endlich an die Raths-Deputirten begehrt worden, daß sie den Gottesdienst mit abwarten und nachmals zu I. F. Gn. Tafel kommen wollten, welches sie denn, dem Markgrafen zu versagen und abzuschlagen, (für) unhöflich erachtet, und daher sich dessen nicht verweigern dürfen. Hiermit sind der Markgraf und (der) schwedische Ambassadeur vorhin (voraus) geritten und die Abgeordneten des Raths gefolgt, da sich denn vor der Domkirche eine solche Menge Volks befunden, daß man, wegen Größe des Gedränges, fast nicht durchkommen mögen. Der ordentliche Text und das Sonntags-Evangelium ist damals Lucä am 19. Capitel gewesen, worin Christus der Stadt Jerusalem die Zerstörung verkündigt, nämlich „wenn du es wüßtest, so würdest du auch bedenken zu dieser deiner Zeit, was zu deinem Frieden dient; aber nun ist’s vor deinen Augen verborgen; denn es wird die Zeit über dich kommen, daß deine Feinde werden um dich und deine Kinder mit dir eine Wagenburg schlagen, dich belagern und an allen Orten ängstigen und werden dich schleifen und keinen Stein auf dem andern lassen, darum daß du nicht erkannt hast die Zeit, darin du heimgesucht bist etc.“ Nach gehaltener Predigt haben I. F. Gn. die Rathsdeputirten mit sich zur Tafel genommen, die dann auch bald wieder aufgehoben und die Deputirten, dem Rathe Relation zu thun, dimittirt worden.
Als aber der präsidirende Bürgermeister erst wieder in sein Haus gekommen, ist bald darauf Heinrich Pöpping nachgefolgt, mit dem Anbringen, weil die Sache ganz keine Verzögerung leiden könnte, daß I. F. Gn. solche der ganzen Bürgerschaft selbst vorzutragen gesinnt wären, derowegen Er (der Bürgermeister) dieselbe alsobald möchte zusammen fordern lassen. Dieweil nun dieses vormals bei der Stadt keine Gewohnheit gewesen, als hat der Bürgermeister den Rath und Ausschuß, auch zum Ueberfluß die 18 Viertelsherren, auf das Rathhaus bescheiden lassen, und nachdem er denenselben, was des Vormittages beim Hrn Administrator ihre Verrichtung gewesen, Bericht gethan, hat man daraus zum Hauptwerk schreiten und, was sich gegen I. F. Gn. zu erklären sein würde, den Schluß machen wollen. Es ist aber eben indem der Hr Administrator und (der) schwedische Ambassadeur angekommen, also daß keiner diesmal sein Bedenken in der Sache geben, noch sein Votum ablegen können, sondern ein Jedweder, I. F. Gn. Anbringen und Begehren zu vernehmen, aufwarten müssen.
Nachdem nun der Hr Administrator sammt dem schwedischen Ambassadeur auf das Rathhaus und in den großen Saal gekommen — allda der Rath, der Ausschuß und (die) 18 Viertelsherren, I. F. Gn. und des Ambassadeurs Anbringen zu vernehmen, auch herausgetreten — da hat sich der schwedische Ambassadeur zu der Stadt Syndicus, Dr. Johann Denhardt, genähert, mit Anzeigung, daß I. F. Gn. und er des Raths Resolution und Antwort auf (die) neuerlichst vorgelegten Puncte erwarteten, welches dann — weil sobald darüber kein Schluß im Rathe noch Ausschuß gemacht werden können — einen und (den) andern, sich auf (in) solcher Hast und Eile zu erklären, heftig befremdet. Derowegen man zusammen getreten und per majora vota geschlossen gehabt, daß der Hr Syndicus, im Namen E. E. Raths und Ausschusses, um etwas Dilation und Anstand, zu desto reiferem Nachsinnen, und auf allen Fall füglicher Communication mit den E. Hansastädten, bitten und anhalten sollte. Worauf hinwiederum der Ambassadeur Stalmann länglich und weitläufig zu reden angefangen und die Sachen in folgender Gestalt dem Rathe, Ausschuß und Viertelsherren vorgetragen hat:
1) Daß sich nunmehr königl. Maj. zu Schweden mit einer mächtigen Kriegesarmee auf den deutschen Boden begeben hätte, deren christliche Intention und Meinung, die von Land und Leuten vertriebenen Churfürsten und Stände nicht allein wieder zu restituiren und in ihre Lande zu bringen, sondern auch das ganze deutsche Land bei ihrer (seiner) hergebrachten Libertät und Freiheit beides, in Gewissens- und weltlichen Sachen, zu retten, vertheidigen und beschirmen, dazu denn auch die Könige von Frankreich und England, wie ingleichen die Herren Staaten der vereinigten Niederlande sich mit verbindlich gemacht hätten. 2) Wären des Hrn Markgrafen Administratoris Fürstl. Durchlaucht zu dem Ende anhero kommen, das Erzstift Magdeburg wiederum zu occupiren und von der beschwerlichen Religions- und Kriegespressur zu entlästigen, dessen um mehres Behufs in der Nähe allbereits eine ziemliche Anzahl Kriegesvolks zu Roß und zu Fuß vorhanden, welche, sobald die Tractaten mit der Stadt geschlossen und vollzogen, zusammen und herbei geführt werden sollten. 3) Und weil durch sonderbare Gnade Gottes Ihro königl. Maj. allbereits so weit durch den Feind gedrungen, daß sie innerhalb wenig Tagen nach Magdeburg anzugelangen verhofften, derowegen Ihro Maj. gnädigstes Gesinnen, es möchte die Stadt Magdeburg zu solchem allgemeinen evangelischen Wesen alle mögliche Beförderung leisten, und zuvörderst, der Verstattung des Elbpasses wegen, sich unverzüglich erklären, sintemal der gesammten conföderirten evangelischen Stände Consilia und Intentiones darauf gerichtet, und da die Stadt hierin länger säumig oder anständig sein wollte, würde dadurch das ganze evangelische Rettungswerk gehindert und in periculo gesetzet werden. 4) Als auch der Stadt, wegen vieler bishero ausgestandenen Drangsalen und Beschwerden herrührende, Unvermögenheit sattsam bekannt: so wollten Ihro Königl. Maj. und Fürstl. Durchlaucht alle Kriegeskosten selber tragen, Munition, und was zum Kriege nöthig, anschaffen, auch der Stadt, zu ihrer eigenen Nothwendigkeit und besserer Befestigung, 90,000 Thaler zahlen lassen. 5) Ueberdas sollte auch das ganze Land an der Festung arbeiten und die Stadt mit mehren Freiheiten, Privilegien und Landgütern begnadiget, dagegen alle Gravamina und Beschwerden abgeschafft werden. 6) Wollten Ihro Maj. und Fürstl. Durchlaucht die Stadt in keiner Noth lassen, sondern dieselbe gegen alle Feindlichkeiten und Gefahr schützen, vertheidigen und entsetzen, auch ihr deßwegen beide Churfürsten zu Sachsen und Brandenburg, die Herren Staaten und sämmtliche Hansastädte zu Bürgen und Schadloshaltene stellen. Allein weil summum periculum in mora (die höchste Gefahr beim Verzuge), und an Verlust der Zeit so viel gelegen, daß Niemand, wer der auch sei, eine einige Stunde, ja Augenblicke der Verzögernisse mit Leib und Leben bezahlen könne: als wolle man sich an Seiten der Stadt gewierig und schleunig erklären, sintemal auf den widrigen Fall Ihre Fürstl. Durchlaucht das Werk an die ganze Bürgerschaft — die selbiges mals zum größern Theile vor dem Rathhause auf dem Markt beisammen gestanden und über sothane Ankunft, bevoraus, weil unter sie ausgesprengt gewesen, daß auf den 4. August alle evangelischen Churfürsten und Städte zugleich zusammen treten würden, trefflich gefrohlocket, wie davon im Inventario Sueciae, (Frankfurt am Main 1632) Fol. 249 — selbst bringen und dero endliche Meinung darüber vernehmen und anhören müßte.
Hierauf ist der Stadt Syndicus wiederum zu den Raths- und Ausschusses-Personen, deroselben Gutachten und was er ihrentwegen dem Markgrafen und schwedischen Gesandten zur Antwort geben solle, zu vernehmen; getreten, da dann — wie bei dergleichen Fällen, da Keiner nach der Ordnung seine Stimme und Votum gegeben, weniger dasselbe nicht angehört werden können, zu geschehen pflegt — theils das und das dazu geredet, theils auch ganz stille geschwiegen, also daß der Syndicus nicht gewußt, worauf eigentlich des Raths und Ausschusses Resolution bestehen solle. Jedoch haben theils sonderlich vor andern dem Hrn Syndico zugeredet und gesagt, daß man billig bei Gottes Wort stehen müsse und dem evangelischen Wesen zum Besten Dero Königl. Maj. und Fürstl. Gn. Paß und Repaß zu verstatten, nicht umgehen könne, und was etwa dergleichen Worte mehr, die man unter solchem Gemurmel nicht alle, sondern der Syndicus am allerbesten hören mögen, hierbei vorgefallen. Also daß durch den Syndicum — der zwar bei diesem Handel ganz bestürzt, verblasset und übereilet gewesen — diese Resolution: daß nämlich zur Beförderung des allgemeinen evangelischen Wesens, und damit nicht durch der Stadt Cunctiren (Zögern) und Nachlässigkeit die gesammten evangelischen und mit Königl. Maj. zu Schweden alliirten Stände periclitiren oder in Gefahr gestürzt werden möchten, der Paß für Ihre Maj. offen stehen solle, eingebracht und gegeben worden.
Hiermit haben I. Fürstl. Gn. und (der) schwedische Gesandte ihren Abtritt genommen, einem nach dem andern die Hand geboten und sich wieder ins Logiment verfüget.
Des folgenden Montags, als den 2. August, hat der Hr Administrator an den Rath gesinnen lassen, von der Stadt geworbenem Volke, welches damals 2 Compagnien, jede von 200 Köpfen, waren, ihm eine Compagnie auf 14 Tage abzutreten, damit S. Fürstl. Gn. desto sicherer an die Oerter, da sie ihr Kriegesvolk liegend hätten, gelangen und selbiges beisammen bringen könnten. Als aber hierauf ordentlich im Rathe votirt und Jedes Meinung vernommen worden, haben es theils des Raths ganz nicht willigen wollen, derowegen man die Bürgerschaft viertelsweise in ihrer Viertelsherren Häuser zusammen fordern und dero Willen einziehen lassen; wie denn bald darauf die Viertelsherren im Namen ihrer unterhabenden Bürger alle nach einander diesen Schluß eingebracht, daß die Bürger mehrentheils — soviel deren gegenwärtig gewesen, dem Fürsten eine Compagnie abtreten und auch zum Theil, wenn es vonnöthen, selbst mitgehen wollten. Also sind desselben Tages gegen 1 Uhr etliche von des Administrators zugelaufenen Officieren und Reitern nebst der Stadt-Compagnie hinaus nach Wolmirstädt gezogen, und weil dieser Zeit wenig kaiserl. Volk im Lande gelegen, ist vom Schlosse die daselbst liegende Salveguarde von 5 oder 6 Knechten und das befindliche Vieh, Briefe, Betten, ein halber Winspel Mehl und dergleichen in die Stadt gebracht und zugleich etlichen Bürgern in Wolmirstädt durchs Haus gerauschet worden; etliche tausend Geschützkugeln hat man auf dem Schloß auch befunden, aber etwa 14 Tage hernach zu Wasser abholen lassen.
Den 4. und 5. August hat der Hr Administrator bald einen größeren Zulauf von Officieren, Soldaten und andern bekommen. Die fielen tapfer aus auf die kaiserlichen Salvegarden und plünderten mitunter die Amthäuser, Klöster und Dörfer, zu denen sich auch viel des magdeburgischen Pöbels gesellet, also daß deswegen der Rath unterschiedliche Verbote ergehen lassen. Sonst ist auch etwas Getreide und viel Vieh von den Amthäusern und Klöstern auf den Bischofshof gebracht und von des Hrn Administrators Hofstaat verkauft und zu Gelde gemacht worden. So hat man dieser Tage auch des Obristen Niderumb’s Frau, welche ihren besten Schatz wegbringen wollen, item einen kaiserl. Lieutenant mit 20 Musquetirern und etlichen Wagen mit Lunten und Blei beladen von Calbe gefangen eingebracht, desgleichen thaten die von Borch (Burg) den kaiserl. Obristen Damnitz mit seiner Bagage und etlichen Wagen mit Salz I. F. Gn. überliefern und was dergleichen mehr diese Zeit über vorgelaufen, dadurch die Kaiserlichen, als denen dieser Handel unversehens über den Hals kommen, sind ertappt, übermeistert oder sonsten verjagt worden.
Den 6. August ist mit öffentlichem Trommelschlag für des Hrn Markgrafen Administratoris F. Gn. in der Stadt geworben und in kurzer Zeit viel Volks um ein ganz gering Angeld zusammen gebracht, welches dann von allen Orten heftig zugelaufen. Der Hr Administrator hat auch ein Patent im ganzen Erzstifte anschlagen lassen, und ist noch desselben Tages in Person mit der von der Stadt abgetretenen Compagnie und etlichen Reitern und Officieren nach Halle vorgerückt. Wiewohl nun Ihro F. Gn. mit Hülfe der Kothknechte (Salzwürker, Arbeiter in den Salzkothen) und andern Pöbels in der Nacht durch das Salzpförtlein ohne Widerstand in Halle hinein gekommen, haben sich doch die darin liegenden Kaiserlichen aufs Schloß (die Moritzburg) retirirt. Der Hr Administrator hat zwar, durch Beförderung Caspar Steinbeck’s und auf Verwilligung der Bürgerschaft, aus dem Zeughause zu Magdeburg etliche Centner Pulvers, einen Feuermörser und andere Kriegsbereitschaft bekommen, dennoch aber das Schloß so bald nicht gewinnen mögen, bis den 16. August ein Geschrei erschollen, daß die Kaiserlichen stark mit dem Entsatz herannaheten, da der Markgraf mit allen Seinigen in großer Eil aus der Stadt Halle — die Kriegsmunition und Anderes hinter sich lassend — wiederum aufgebrochen und gen Magdeburg wieder gerückt ist. Unterdessen hat des Johann Stalmann ältester Sohn nebst etlichen Reitern des kaiserl. Obristen Stammer’s Kisten und Kasten, so voll Geld und Gold, auf 25,000 Thaler werth, in der Kirche zu Cöthen gestanden, abgefordert und in Ihro Fürstl. Gn. Logiment zu Magdeburg eingeliefert, worauf die Werbungen unter dem Obristen Schneidewein — als der durch diese Occasion aus dem Arrest entgangen und zum Obristen gemacht war — ingleichen unter Obrist Boyen und andern desto besser fortgegangen und das Volk in die Vorstädte Neustadt und Sudenburg und aufs Land, als nach Calbe, Wanzleben, Egeln, Staßfurt, Calvörde u. s. w. verlegt worden. Als aber denen Kaiserlichen dieser Handel gemachsam kund geworden, ist darauf des kaiserlichen Obristen Holckens Regiment zu Roß gegen den Markgrafen commandirt worden, also daß unterschiedliche Scharmützel zu Garmschleben (Germersleben?), Wanzleben, Groß-Ottersleben etc. vorgelaufen, darunter die Markgräfischen mehrentheils die Obhand (Oberhand) behalten.
Den 7. September hat der Obrist Bock, nachdem er zu Querfurt und derer Oerter eine ziemliche Anzahl Volkes beisammen gebracht, das feste Schloß Mansfeld durch eine sonderbare Kriegeslist erobert und zwar folgendergestalt und also: daß er etliche Säcke mit Stroh ausstopfen, auf Wagen legen und darunter Soldaten mit Bandelirröhren sich verstecken lassen. Wie nun die Wagen vor das Schloß gekommen und die Fuhrleute vorgaben, daß sie Getreide vom Kloster bringen und aufschütten sollten, haben die Wacht selbige Wagen eingelassen, darauf die Soldaten von den Wagen gesprungen sind und nachdem sie die Wacht überwältigt und eine Losung gegeben, ist der Bock mit seinem übrigen Volk — weil er allernächst in einem Hölzlein aufgewartet — hervorgesprungen und also das Schloß ohne Verlust einiges Mannes gewonnen worden.
Es hat bei sothaner Beschaffenheit dem Hrn Administrator vornehmlich an Kraut oder Pulver gemangelt, also daß, was etwa bei den Kramern zu bekommen gewesen, nirgendshin klecken (ausreichen) wollen, und obgleich die mehresten des Raths, der Stadt Vorrath anzugreifen, nicht zulassen wollen: so ist es doch von andern, gleich (als ob) solches zu Verhinderung des wohlgemeinten evangelischen Wesens und Ruinirung seiner F. Gn. Person — die noch Alles mit ehesten wohl gedoppelt wieder erstatten wollte — geschehe, ausgedeutet worden. Derowegen man dem Markgrafen zu Defendir- und Besatzung obgenannter Städte und Pässe — zwar in unterschiedlichen malen — auf 100 Centner Pulvers aus der Stadt Magdeburg müssen abfolgen und hinreichen lassen.
Mit welchen allen also der Rath und die ganze Stadt in den Krieg zugleich mit dem Markgrafen eingewickelt und von neuem wiederum mit der kaiserl. Soldatesque zusammen gehetzet gewesen. Und obgleich alle Tage neue Vertröstungen, — bald daß der König in Schweden mit dem Entsatz selber käme, bald die Staaten von Holland, bald ein deutscher Fürst, dann wiederum, daß die Hansastädte bald Volk, bald eine Summe Geldes, bald Kraut und Loth und was dergleichen Mangel vorfallen, schicken wollten, oder daß die kaiserl. Armeen hie und da bis aufs Haupt geschlagen und daher nicht zu fürchten wären — vorgewendet und unter die Bürgerschaft spargiret worden; so sind doch dagegen zuweilen auch andere Zeitungen, daß sich nämlich die Kaiserlichen je mehr und mehr stärken und nach diesen Stiftern ziehen sollten, mitunter einkommen, also daß man sich auf allen Fall vor den Kaiserlichen aller Thätlich- und Feindseligkeiten befürchten müssen und wie lang das Werk in solchem Zustande bleiben möchte, nicht wissen können.
Demnach hat der Rath bei I. F. Gn., dem Hrn Administrator, unterschiedlich erinnern lassen, daß zu desto besserer Proviantirung der Stadt und Festung das Getreide von den Amthäusern und Klöstern möchte hereingeholt und aufgeschüttet werden, wie auch in etwas geschehen. Der mehrer Theil aber ist zurück geblieben, dessen Ursach mag der Obrist Schneidewein gewesen sein, weil er auch die Bauern, so das ihrige in die Stadt geführt, übel angefahren, gleich sie alles aus den Dörfern hinwegschaffen und er mit seinen Soldaten in den Quartieren nichts behalten würden, wiewohl er nachmals die Schuld auf den Markgrafen selbsten geschoben, mit Vorwendung, daß I. F. Gn. das Getreide zu Bestellung der Aemter und Aecker draußen behalten wollen, womit aber auf Seiten des Administrators ein großes versehen, sintemal das Getreide alles den Kaiserlichen zum Besten dadraußen geblieben und nachmals der Fürst und Falckenberg für ihre eigene Tafel das Getreide um Geld von den Bürgern kaufen müssen.
Als nun, wie gemeldet, sich indessen die kaiserl. Soldatesque mehr und mehr gestärkt, hat solches unter andern auch die Hallburschen, so den Markgrafen eingelassen, heftig getroffen; denn wie sie mit Weib und Kindern ins Churfürstenthum Sachsen vor den Kaiserlichen entweichen müssen, ist ihnen eine Compagnie zu Roß nachgesetzt und sind von den Halloren über 18 Personen hingerichtet worden. So haben auch zur selbigen Zeit die Markgräfischen Egeln, Staßfurt und andere Oerter verlassen und sich an die Elbseite nach Calbe, Salze, Schönebeck, Frose etc. wenden müssen, denen aber die Kaiserlichen bald gefolgt, den 19. September Frose erobert und alle, so sich nicht mit der Flucht salvirt, nieder gehauen. Hernach sind sie 2000 stark nach Schönebeck gezogen, da sich die Markgräfischen auf Schiffen hinwegbegeben und nachdem die Kaiserlichen auch Salze weggenommen, sind sie mit 2 Regimentern und etlichem Geschütz vor Calbe gerückt, darin über 700 markgräfische Soldaten gelegen, daselbst sie an der Schloßscheure Bresche geschossen, hinein gestiegen, über 200 der Markgräfischen erschlagen und den Rest gefangen genommen. Wie nun der Hr Administrator gesehen, daß die Kaiserlichen täglich stärker anziehen (heranzogen) und, mit nicht wenigem Untergang seines neu geworbenen Volkes und des Landes großen Schaden, ein und ander (das andere) Städtlein einnehmen thäten: hat er das übrige Volk in die Vorstädte bei Magdeburg und zu (nach) Kloster Berge verlegt und sich daselbst zu verschanzen angefangen, worüber dann die andern annoch besetzten Städte und Flecken ganz hilf- und entsatzlos gelassen worden; und wiewohl man etlichen genugsam succuriren können, so ists doch — vielleicht daß der Obrist Schneidewein nicht hinaus gewollt — zu keinem Effect gekommen, sondern der Markgraf sammt dem schwedischen Ambassadeur und gemeldten Schneidewein — als welcher zugleich des Markgrafen Kriegesrath war — haben allein die Vereinigungstractaten mit der Stadt und daß sich dieselbe zuvor mit dem Könige in Schweden und Hrn Administrator auf gewisse Maße und Capitulation verbinden sollte, begehrt und fortgetrieben, da — sagten sie — eher und zuvor man hierin nicht einig und alles schriftlich vollzogen wäre, könnte gegen die widrige Partei nichts weiter vorgenommen werden, sondern (sie) müßtens gehn lassen, wie es ginge und wäre der Rath an allem bishero geschehenen Unrath und Schaden wegen solcher Säumniß ein Ursach, hingegen Ihre Fürstl. Gnaden und dero Leute unschuldig.
Demnach nun diese Sache in sothanen Zustand gerathen, hat man folgends auch zur Capitulation sich entweder bequemen, oder wiederum auf die kaiserliche Seite wenden müssen, welches letztere aus (den) bishero erzählten Ursachen nicht geschehn mögen, derowegen der Capitulationen zwo, die unterschiedliches Inhalts gewesen, aufgerichtet worden.
Die erste ist in nachfolgenden Punkten bestanden.
1. Daß zwar mit der königl. Maj. zu Schweden und des Hrn Administrators F. Gn. die Stadt Magdeburg sich in Verbündniß wider die Verfolger der evangelischen Religion und turbatores pacis (Friedensstörer) eingelassen, jedoch sollte solches nicht wider die röm. kaiserl. Maj., des heiligen römischen Reichs Glieder und heilsame Constitutiones gemeint, sondern allein gegen gemeldte turbatores verstanden werden.
2. Haben königl. Maj. und Fürstl. Gn. die Stadt bei allen ihren Rechten und Gerechtigkeiten zu lassen und dabei zu manuteniren (schützen) sich erkläret.
3. In wenig Wochen mit einer Armee ins Land zu rücken und die Stadt von aller (zu) besorgenden und andräuenden Gefahr zu entsetzen und zu schützen.
4. Die Stadt mit nothdürftiger Munition, Proviant und was sonsten zum Kriege gehörig, zu providiren und zu versehen.
5. Die königl. Maj. und Fürstl. Gn. die Stadt wegen solcher Conjunction, da einige Gefahr daraus entstehen solle, nicht allein vor sich königl. und fürstl. versichert und schadlos zu halten gelobt, sondern auch die Churfürstl. D. D. zu Sachsen und Brandenburg, desgleichen die Hochmögenden Herren Staaten und gesammte Hansastädte zu Bürgen verschrieben und Dero Assecurationen einzuschaffen versprochen.
6. Die Stadt jederzeit bei dem Consilio bellico ihre Stelle haben und dazu eine gewisse Person ordnen und setzen solle.
7. Dagegen die Stadt I. königl. Maj. und Fürstl. Gn., so oft es die Noth, Paß und Repaß verstatten, und der Rath vor sich 400 Soldaten halten und besolden, da es aber die Nothdurft erfordern würde, daß mehres Volk in die Stadt genommen werden müßte, solches auf sonderliche Vergleichung stehen, jedoch von königl. Maj. unterhalten und dadurch der Stadt an ihren Rechten und Freiheiten nichts entzogen, auch solche Soldaten der Stadt gleichfalls mit Eid und Pflicht verwandt gemacht werden.
Die andere Capitulation zwischen dem Hrn Administrator und der Stadt Magdeburg ist mehrentheils auf etliche, zwischen der Stadt und dem Stifte schwebenden streitigen Punkten Erlassung und dann einige Donativ bestanden, so der Hr Administrator der Stadt abtreten und sie damit begnaden wollen, dabei auch zugleich die königl. Maj. zu Schweden noch weitere Begnadigung auf Deroselbst Ankunft und Anwesenheit der Stadt in mehren vertröstet, und sowohl diese letztere als erste Capitulation nicht allein von dem königl. Ambassadeur Johann Stalmann und Ihro Fürstl. Gn., sondern auch — als der königl. Hofmarschall und zu diesem magdeburgischen Wesen Gevollmächtigter, Dietrich von Falckenberg, dazu kommen — von ihm gleichergestalt mit Hand und Siegel vollzogen und bekräftiget werden.
Unter solchen währenden Tractaten versammelte des Markgrafen Obristlieutenant Bock um Mansfeld und Querfurt ziemlich viel Volkes und wohl auf ein paar Tausend zu Roß und Fuß, mit denen er den 8. Octobris vor Halle gezogen, ein Thor eröffnet, 100 Kaiserliche niedergemacht und 300 gefangen genommen. Als aber indeß das Gerücht erschallet, daß der kaiserl. Obrist Marcus Corpes mit vielen Croaten im Anzuge, macht sich der Obristlieutenant Bock mit seinem Fußvolk und der von den Holckischen in Halle abgenommenen Beute geschwind ins chursächsische Land nach Merseburg, Schafstädt, Lauchstädt, und lässet die Reiterei auf Querfurt gehen, darauf die Kaiserlichen auch alsofort nachgesetzt. Da die in Querfurt aber solche Gewalt vernommen, ist keiner darinnen blieben, sondern haben sich alle fortgemacht und ihre Gefangenen laufen lassen; desgleichen hat sich auch das Fußvolk ganz zerstreuet, der Obristlieutenant und andere Officiere sind der Nauenburg zugeeilet und sehr viel Volk von ihnen unterwegens niedergehauen worden. Folgends haben sich die Kaiserlichen auch an die anderen und vom Markgrafen noch übrige besetzte Oerter und Städte gemacht, dieselben unter ihre Gewalt gebracht und das markgräfische Volk daraus zerschlagen und zerstreuet, welches sich dann alles nach Kloster Berge und in die Vorstädte von Magdeburg wenden und retiriren müssen. Weil nun denen Soldaten, wegen Mangel des Getreides, kein Commißbrot ertheilt, weniger (eben so wenig) monatlicher Sold oder Löhnung gereicht und daher nicht wohl gute Ordre (hat) gehalten werden können: haben sie die Bürger in den Vorstädten mit unziemlichen Banquetiren und andern Gewaltsamkeiten dergestalt mitgenommen, daß die Leute fast nichts behalten; und obgleich die am Neuen Markt Eingesessenen, vermittels Eides, Gold und Silber und was sie dergleichen in ihrer Verwahrung gehabt, zum Anlehn heraus geben müssen, man auch überdies den Ornat bei der Domkirche und wo sonst etwas vergraben zu vermuthen gewesen, gesucht, erhoben und zu Gelde gemacht, hat es doch nirgends zudecken oder reichen wollen; worüber das Kloster Berge von den daselbst liegenden Soldaten bis aufs Mauerwerk abgebrochen, das Holz verbrannt und theils in der Stadt herum zu verkaufen getragen worden; da (wenn) auch sonsten die Bauersleute mit großer Lebensgefahr wegen der Kaiserlichen etwas von Speisen und dergleichen auf ihrem Rücken bis an die Thore gebracht, haben ihnen die bergischen Soldaten alles abgenommen und die Stadt dadurch gleichsam selbst bloquiren helfen.
Bei sothanem Zustande und als auf des oftbenannten schwedischen Ambassadeurs beschehene Vertröstungen und Zusagen Keinerlei also erfolgen wollen, ist bei Vielen in der Stadt große Alteration, Furcht und Mißtrauen entstanden: dazu kommen (dazu kam noch), daß von andern Orten man Nachricht gekriegt, wie der König in Schweden noch weit zurück und viel starke Pässe annoch durch die Kaiserlichen besatzet wären, ingleichen, daß der Churfürst zu Sachsen und die Hansastädte dem Markgrafen keine Werbung verstatten, ja allerdings (sogar) das selbiger Oerter (daselbst) erkaufte Pulver und Gewehr anhalten lassen. Dannenhero, obgleich von Anfang dieses Wesens (an), Ein und ander, auch theils von den Predigern der Stadt hierzu wohl inclinirt gewesen und in den Predigten viel, zu diesem Vereinigungswerke dienliche, Worte angefügt: so begunnten (begannen) sie sich doch ziemlich zu verändern, und das Unwesen und widerwärtiges Glück auf die Obrigkeit zu verwälzen, gleich (weil) dieselbe den Herrn unsern Gott, oder, an dessen Statt, seine Diener, das Ministerium, dem Exempel des Königs David nach, nicht gefragt noch mit zu Rathe gezogen hätten, also daß dem Markgrafen nebst dem schwedischen Ambassadeur und dessen Helfern nicht allerdings wohl bei solchem Handel. Jedoch hat man durch gute Zeitungen, und daß Ihro Fürstl. Gn. etliche unterschiedlich zur Tafel nöthigen und sie mit Vieh und anderm, was von den Klöstern und Aemtern hinein gebracht gewesen, beschenken lassen, das Werk in etwas gestillet und diesen Widerspenstigen also das Maul gestopfet.
Der König in Schweden aber, nachdem ihm dieser Zustand wissend worden, hat darauf dem Rathe gar freundlich zugeschrieben und insonderheit des Entsatzes und Succurses halber über die Maaße gute Vertröstung gethan, auch, damit unterdessen das Werk in bessern Stand käme, wollten I. Maj. der Stadt einen erfahrenen Cavalier senden, welcher der Stadt bei solchem Kriegeswesen wohl anständig sein und denen vorfallenden Mängeln Rath und Hilfe verschaffen würde etc.
Zur selbigen Zeit haben die röm. kaiserl. Maj. unterm Dato Wien, den 1424 September Ao. 1630 an den Rath des Inhalts geschrieben, daß I. kaiserl. Maj. mit Befremdung vernommen, welchergestalt als Christian Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg, anfänglich in geheim eingeschlichen, sich auch endlich als einen Administratorn des Erzstiftes öffentlich angegeben, der Rath demselben, zu schädlicher Vollführung seines boshaften Intents, Unterschleif und Vorschub gegeben, welches dann desto mehr unverantwortlich, daß solche Factiones allein von etlichen ihres Mittels getrieben, der Gutherzigen und mehr Verständigen Rath aber durch den tumultuirenden Haufen gänzlich untergedrückt und zurückgestellet worden. Ihro kaiserl. Maj. aber wollten Sämmtliche hiermit ermahnen und (ihnen) ernstlich gebieten, daß sie sich obgedachten Markgrafens ferner nicht annehmen, sondern denselben, als des Reiches Feind, aus der Stadt schaffen sollten. Auf erfolgende, gehorsamste Erklärung und wirkliche Parition (Gehorsam) wollten Ihro kaiserl. Maj. der Stadt mit Gnaden gewogen bleiben.
Welches Schreiben der Rath aus des Hrn Administratoris Händen — dessen Officiere den Boten vor dem Thore aufgefangen — bekommen, und wiewohl zur selben Zeit der Rath ihm (seiner) selbst nicht mehr mächtig gewesen, sichs daher auch mit der Beantwortung etwas verzogen, so hat man dennoch endlich allerhöchst gedachter Ihro kaiserl. Maj. auf nachfolgende Gestalt allerunterthänigst geantwortet:
1) Daß der Hr Administrator unversehens, und ohne des Raths Wissenschaft, sich auf die Freiheit oder Neuen Markt gewendet, und weil S. F. Gn. von kaiserl. Maj. nicht per sententiam aliquam condemnirt (durch einen Rechtsspruch verurtheilt), sondern sich bishero in den Städten Lübeck und Hamburg enthalten (aufgehalten), man auch verspüret hätte, daß die neuen Domherren hierzu Ursach gegeben, indem dieselben mit dem Hrn Administrator wegen deroselben Interesse am Erzstifte Tractaten zu pflegen angefangen, weil aber dieselben ihren Fortgang nicht erreicht, das Werk also ausgeschlagen. 2) Wäre, wie in solchen Fällen zu geschehen pflegt, der gemeine Haufe mit zugetreten und I. F. Gn. zur Convoye von der Stadt etlich Fußvolk gelehnet, dasselbe aber wieder abgefordert, auch denen Bürgern alle Ausfälle verboten worden. 3) Weil I. F. Gn. sich in geschwinder Eil mit Kriegesvolk gefaßt gemacht, dasselbe in die Vorstädte und Kloster Berge einquartirt, dahero in der Stadt Mächten nicht, dieselbe abzuschaffen, sondern müßten, was vorgenommen, zu I. F. Gn. Verantwortung stellen. Dabei aber 4) die Stadt Ihrer kaiserl. Maj. allerunterthänigst zu klagen nicht umgehen könne, wie dieselbe ins sechste Jahr hero mit allerhand unerträglichen Beschwerungen und Drangsalen gedrückt worden; denn obwohl die Stadt bald bei Antretung Ihrer kaiserl. Maj. Regierung Ihro (sich) nichts Höheres angelegen sein lassen, als in Deroselben allerunterthänigsten Devotion zu verbleiben, auch ihre Stadt und Brücke, als einen vornehmen Paß vor I. kaiserl. Maj. und Deroselben Armee, zum Besten in Haltung einer starken Anzahl Kriegesvolks, verwahret, desgleichen die kaiserl. Armee Ao. 1627 vor Havelberg proviantirt und die Victualien mit ganzen Schiffen zugefahren, auch über das alles — wegen abgebrochener Vorstädte 133,000 Thaler, die zur Unterhaltung kaiserl. Armee kommen, aufgebracht hätte, etc.: so sei doch, vor (für) alle solche treue Devotion, gemeine Stadt und Bürgerschaft, des h. röm. Reichs Satzungen, ja Ihro kaiserl. Maj. unterschiedlichen Befehligen und Versicherungen schnurstracks zuwider, sehr hart gedrückt und bedränget worden, dann 1) insgemein die evangelischen Stände große Bedrückung im Profan- und Religionsfrieden etliche Jahr hero ausgestanden. 2) Beide Stifter mit unerträglichen exactionibus (Erpressungen) ins sechste Jahr ausgesogen, dadurch der Stadt die Nahrung entgangen und sie um ihre Schulden gekommen. 3) Der Stadt die Commercia zu Wasser und Land gesperret und mit den Zöllen dermaßen übersetzet und die Nahrung dadurch gänzlich entzogen worden. 4) Hätte es mit dem Getreide in beiden Stiftern eben die Beschaffenheit, indem die freie Zufuhr aus denselben ins sechste Jahr hero abgeschnitten; auch zu dem Ende man die beiden Vorstädte mit Einquartirung belegt, damit die darin liegenden Soldaten die Straße desto bas (besser) belegen könnten. 5) Hätten sich etliche Officiere unterstanden, Korn- und Wollhändler (ab) zu geben. 6) Wären weder den Bürgern noch (den) Kirchen und Schulen die Kriegszeit über ihre Pächte abgegeben, sondern unter dem Schein der Contribution entzogen worden, also daß bei sothanen Pressuren die Stadt etliche Tonnen Goldes Schaden gelitten, dabei es 7) nicht geblieben, sondern man hätte die Stadt wider Ihro kaiserl. Maj. Befehl, Versprechung und Willen Ao. 1629 vom 12. Martii bis 26. September aufs härteste gesperrt und ihnen viel Beschwerden, Schmach und Schande zugezogen, wie die alle nach der Länge — nebst dem, was auch die Stadt in der Bloquirung vor Schaden gelitten — in der copeilichen Beilage können gelesen werden. 8) Sei nach aufgenommener Bloquirung die Stadt wiederum von neuem mit Sperrung der freien Zufuhr aus den Erz- und Stiftern Magdeburg und Halberstadt beschwert und geängstiget worden. Und ob sich wohl die Stadt auf I. kaiserl. Maj. sowohl gegen gesammte Hansastädte als auch in specie die Stadt Magdeburg allergnädigst beschehene vielfältige Erklärungen sub datis den 1121 July Ao. 1626, den 20. Octobris Ao. 1629, den 1727 February Ao. 1630 steif und fest gegründet und wider ihre habende Privilegia, auch den Religion- und Profenfrieden nichts präjudicirliches vorzunehmen, gewiß getröstet: so hätte man doch im Monat Aprili des 1630. Jahres vernehmen müssen, wie Hr Johann Reinhard von Metternich und Hans Ulrich Hemmerl an den Rath gesonnen, den neuen Domherren der Clerisei Häuser am Neuen Markt occupiren und einnehmen zu lassen; auch überdies Hr Hemmerl den 6. July Ao. 1630 bei der Nacht ein Mandat an die Domkirchen schlagen lassen, darin alle der augsburgischen Confession verwandte Canonici und Clerici cassiret und ihnen bei Pön der Acht auferlegt werden wollen, binnen 8 Tagen ihre Häuser und Höfe, auch Documenta, Register und dergleichen abzutreten und zu Händen des Martini Stricerii, Propsten zu U. L. Frauen, einzuliefern etc., wie solches alles in dem Beantwortungsschreiben, so die Stadt unter dem Dato den 10. November Ao. 1630 an die röm.-kaiserl. Maj. gethan, dessen Copie im offenen Druck zu befinden ist, mit mehren kann ersehen werden.
Nachdem aber obgedachter Cavalier, Dietrich von Falckenberg, königl. Maj. zu Schweden Hofmarschall, Obrister und Ritter, in unbekannten Schiffmannskleidern durch die kaiserl. Soldatesque und also sicher in Magdeburg gekommen, hat er sich des Kriegeswesens alsofort angenommen, bessere Ordre unter die Soldaten gemacht, auch folgendes — als ihm die königl. Creditiven und Vollmächtigung nachkommen — selbst vor den Rath getreten und selbige gebührendermaße eingehändigt, mit dem Nebenandeuten, gleich wie man auch zugleich aus dem königl. Schreiben vernehmen würde, als sei es gewiß, daß I. Maj. sich mit allem Fleiß dahin bearbeiteten, die Stadt so ehest als möglich zu succuriren und zu entsetzen, wie dann I. Maj. mit hoch betheuerlichen Worten nicht allein solches gegen ihn bekräftiget, sondern auch zu allerletzt gesagt hätten, daß sie verhofften, die Stadt noch wohl eher, als er, Falckenberg, hinein kommen würde, zu succuriren und zu entsetzen. Daß es nun aber so bald noch nicht geschehen, wolle man nicht Ihrer königl. Maj., sondern vielmehr der Zeit Ungelegenheit zumessen, und unterdessen nicht Hände und Füße sinken lassen, zumalen ja es mit der Stadt annoch ein solcher Zustand, daß Ihre königl. Maj., Dero Armee zu hasardiren und in Gefahr zu stürzen, nicht nöthig hätten, welches dann auch die Stadt selbst zugleich mit treffen würde. Er, der von Falckenberg, wolle und erböte sich vor seine Person, so viel mensch- und möglich, das Wesen und Krieges-Etat ihm getreulich und fleißig angelegen sein, und an Mühe und Arbeit nichts ermangeln zu lassen, auch der Stadt in ihren Frei-(heiten) und Gerechtigkeiten nicht hinderlich, sondern vielmehr darin bei seinem Könige beförderlich zu erscheinen etc.
Worauf also der von Falckenberg, anstatt des Königs in Schweden, das Gebot und Commando über die Soldatesque — als die auch allbereits vor seiner Ankunft vor ihr gutes Theils geworben und vorangeschickt gewesen — angetreten, auch folgends die obgeschriebene Capitulationes, als ein von königl. Maj. zu Schweden Gevollmächtigter, ratificirt und mit Hand und Siegel bekräftiget hat. Ihr Fürstl. Gn. haben da alleine Dero Leibcompagnie von 250 Köpfen vor sich behalten, das übrige Volk aber alles unter des von Falckenberg Gewalt überlassen, und weil er die Werbungen im Churfürstenthum Sachsen, Brandenburg und andern Orten nach einander in geheim fortstellen, auch des Volkes — obgleich bisweilen eine Partei von den Kaiserlichen aufgefangen worden — je mehr und mehr zulaufen thäte, als hat er den Rath und gemeine Stadt ersuchet, ob nicht die Bürgerschaft die anlaufende Soldaten in ihre Häuser einnehmen und mit dem schlechten Servis versehen möchten, den Unterhalt oder Sold wolle er selbst verschaffen, auch sobald eine Anzahl Volks beisammen, damit hinaus aufs Land gehen und ein (den einen) oder andern Paß wieder einnehmen.
Es haben aber, obgleich eines Theils sehr dazu gerathen, die mehresten von der Stadt zu dem nicht verwilligen, noch dem Dinge trauen wollen, zumalen weil man gegen die Kaiserlichen ohne vier bis fünf Tausend Mann nichts mehr ausrichten können, und die Exempel, wie es in denen Vorstädten daher gegangen, vor Augen wären, derowegen die Bürgerschaft, um desto besserer Verwahrung und Besetzung der Stadtwälle, sie allein das Falckenberg’sche, unterm Obristen-Lieutenants Trosten Regiment, welches auf 800 Mann stark und das beste Volk war, noch zu ihren ohne das habenden zwei Compagnien einnehmen und auf jeden Knecht wöchentlich 21 Groschen oder den freien Tisch reichen thäten, jedoch müßten zu vorhero — vermöge der getroffenen Capitulation — sowohl Offiziere als gemeine Soldaten sich dem Rathe zugleich mit Eid und Pflicht verwandt machen; was die Offiziere und deren Unterhalt anlangt, ist ihnen durch den Marschall Falckenbergen — als der auf Wechsel von den Kaufleuten in der Stadt Geld haben könnte — gereicht worden.
Nach diesem haben I. Königl. Maj. die Stadt und den Rath, sowohl durch Schrift als der Stadt eigenen Abgeschickten, des Entsatzes halber oft und theuer versichert, und sonderlich, daß I. Maj. das kaiserl. Volk unterdessen dergestalt abhalten wollten, daß sich die Stadt vor ihnen keine Gefahr zu befürchten haben sollte. Daher auch, zu besserer Fortsetzung solches Kriegeswesens, der von Falckenberg die Neustadt mit großen Pfählen und aufgeworfenen Gräben oder Retranchementen befestigen, auch überdies zu Prester eine starke Schanze, item eine Reduite auf dem Mühlberg — so ein Musquetenschuß von der Zollschanze in Nordosten gelegen und von ihm der „Trotz-Kaiser“ genannt worden — erbauen lassen. Und weil, wie allbereits oben gemeldet, dem von Falckenberg durch seine Werber täglich mehr und mehr Volk zugeschickt, dessen aber in den Vorstädten zu viel geworden, als hat er den Obristen Johann Schneidewein mit 8 oder 900 zu Roß und Fuß auf Neuhaldensleben, sich des Ortes zu bemächtigen, commandirt, die dann solchen Platz bald erobert und die darin liegenden wenigen kaiserlichen Soldaten theils erschlagen, theils gefangen genommen haben. Weil aber die Kaiserlichen bald wieder davor gerückt und solchen Ort beschossen, hat der genannte Obrist bald angefangen zu parlamentiren und sich durch einen schlechten Accord ergeben — also daß Offiziere und Soldaten, nach dem sie zwei Tage mit großem Kummer in den Kirchen eingesperrt gesessen, wider kaiserl. Maj. ihr Lebtage nicht zu dienen, schwören und sonsten Gewehr und anderes hinterlassen müssen — der Obrist aber, so zum Grafen von Pappenheim, den Accord zu treffen, hinaus gefahren gewesen, ist mit ihm in seiner Kutschen, gleich als ein Gefangener, hinweg geführt, darauf er durch den von Falckenbergen in Magdeburg dreimal mit öffentlichem Trommelschlag, bei Verlierung Ehr und Redlichkeit, citirt, und seine Güter — weil er sich nicht gestellet, weniger schrift- oder mündlich verantwortet — confiscirt und eingezogen worden; wiewohl er sich nachmals, und da Falckenberg todt war, beim Könige in Schweden wieder ausgesöhnet und dazu für solche seine Dienste große Landgüter zur Recompens ausgebeten und erlangt hat, wie aus dem Donationslibell zu ersehen.
In der Woche vor dem Advent ist ein unerhörter großer Sturmwind zu Magdeburg gewesen, der von den höchsten und besten Kirchspitzen zwei, als eine zu Sct Johannis mit Blei gedeckt und eine zu Sct Catharinen, desgleichen auf Sct Annen Kirchen und in der Sudenburg herunter geschmissen. So ist auch der steinerne Gang, dadurch die Bischöfe vom Bischofshofe in den Dom zu gehen pflegten, herunter geworfen worden, ohne was der Wind auf dem Lande an Kirchen, Häusern und Scheunen vor großen Schaden gethan.
Den 29. December hat der General Tilly ein Schreiben an den Hrn Administratorem abgehen lassen, darin er ihm sein aufgetragenes Commando, welches er an des von Wallenstein Stelle überkommen, angedeutet und von seinem Vorhaben, zur Accommendation ermahnet und zugleich bedräulich verwarnet, daß man andere Mittel auf den widrigen Fall, ihn und die Stadt zum Gehorsam zu bringen, vor die Hand nehmen müsse, welches der Hr Administrator, wie in dessen gedrucktem Schreiben zu lesen, beantwortet. Ingleichen hat der Tilly an den Rath zu Magdeburg unter demselbigen Dato geschrieben.
Um diese Zeit ward der kaiserl. Obristlieutenant Chiesa von den Markgräfischen ungefährlich angetroffen, niedergemacht und bei ihm viel Schreiben befunden, aus denen man auch etliche Anschläge, so wider die Stadt gemacht gewesen, ersehen können.
Zu Ausgang des Winters hat der Marschall Falckenberg über die allbereits gemeldete Schanzen, noch mehr neue Werke, Schanzen und Reduiten, als: 1) eine Schanze auf der Spitze im rothen Horn, 2) eine im Rehberg, 3) eine in der Kreuzhorst, 4) bei Bukau drei Reduiten, 5) ein groß Kronwerk zwischen dem Heydeck und Ulrichsthor, 6) ein Hornwerk vor dem Gottesacker vor Magdeburg und 7) eins vor der Steingrube — wiewohl an diesem letzten die Bürgerschaft, wegen andringender Gefahr vor den Kaiserlichen, nichts daran gearbeitet — fertigen und aufwerfen lassen, in Meinung, hierdurch den Paß und Elbstrom nicht allein offen zu behalten — wie auch eine Zeitlang, daß die Soldaten annoch etwas einholen können, geschehen — sondern auch seines Königes Kriegsvolk, bei ankommendem Entsatz, desto besser zu logiren und in die großen Hornwerke zu vertheilen. Ob aber wohl die vielen und weit abgelegenen Schanzen von etlichen — aus Ursachen, daß sie dem Gegentheil, mit Verlust des Volkes und der Stadt dazu ausgereichten Pulvers, Lunten, Geschützes etc., möchten in die Hände gerathen — widersprochen (gemißbilligt) worden: so haben’s sich dennoch andere — weil sie Hrn Falckenbergen als einem Kriegserfahrenen mehr getrauet, und daß der König in Schweden die Kaiserlichen, dem beschehenen Zuschreiben nach, wohl zurückhalten würde — also mit belieben lassen; wie denn auch, soviel die Schanze im Rothen Horn, desgleichen die drei Reduiten zu Bukau und andere Werke vor dem Ulrichs- und Schrotdorfer Thore betrifft, solche durch der Stadt Bürger und Einwohner aufgeworfen worden etc.
Nachdem nun der General Tilly von der kaiserl. Maj. und katholischen Liga zum General-Lieutenant an des von Wallenstein statt verordenet und alle der Katholischen Hoffnung auf ihn, daß er die schwedische erhaltene Victorien bald wieder zu nichte machen würde, gerichtet gewesen: hat er das kaiserl. Volk, welches bis dahin in dem Jülichschen, Fürstenthum Ost-Friesland und Erzstift Bremen, desgleichen in Schwaben, Frankenland etc., gelegen, aufbrechen und nach dem niedersächsischen Kreis ziehen lassen. Im Januar des 1631. Jahres ist er zu Frankfurt an der Oder angelangt und — nachdem er allda andere Anstalt gemacht, auch erfahren, daß sich der König in Schweden mit der Armee in (nach) Mecklenburg gewendet — den 5. Februar von dannen auf Alt-Brandenburg und Ruppin zugegangen, daselbst er sich mehr und mehr gestärket, Neu-Brandenburg in Mecklenburg, darin der Obrist Kniephausen mit 2000 Mann schwedischen Volks gelegen, und andere Oerter erobert gehabt. Der König in Schweden aber ist damals in seinem Feldlager zwischen Treptau und Damin, des Tilly weitern Einbruch in’s Land zu verhüten, beliegen geblieben, und als man ihm die Eroberung des Neuen Brandenburgs verkündiget, mit 16 Compagnien Pferden und 1 Regiment zu Fuß auf Anklam vor(ge)rückt. Wie nun der Tilly gesehen, daß er den König zu keiner Feldschlacht bringen können, auch die Schwedischen alles Getreide aus Mecklenburg und der Mark hinweg geschafft hatten, hat er sich wieder zurück auf Ruppin, Fehrbellin, Alt-Brandenburg und von dannen auf Havelberg begeben, Vorhabens, die Stadt Magdeburg mit Gewalt anzugreifen und zu belagern. Unterdessen aber ist der König, nachdem ihm mehr Volkes zu(ge)kommen, vor Frankfurt an der Oder — darin Tilly 7000 Mann zu Roß und Fuß in Besatzung gelassen, — vor(ge)rückt, welchen Ort er den 3. April mit stürmender Hand genommen, 800 gefangen — darunter die Obristen Sparr, Waldau, Meves, Buttlar, Graf Sebaudi gewesen — bekommen, 2000 Mann, darunter die Obristen Heykun, Hardeck, Herberstein nebst vielen andern Officieren sind todt blieben. Alles Geschütz, 900 Centner Pulver, 700 Centner Lunten, 1200 Centner Blei, 24 Fahnen mußten die Kaiserlichen auch hinterlassen, also daß der Kaiser die ganze Zeit seines Krieges nicht auf einmal so viel verloren. Die Stadt Frankfurt ist darauf etliche Stunden lang von den Schwedischen geplündert und in der Unordnung 16 Häuser verbrannt worden.
Als aber unterdessen, und nach so lang continuirlichen Vertröstungen, die gemeine Bürgerschaft zu Magdeburg des Contribuirens, unaufhörlichen Wachens, Schanzgrabens und dergleichen überdrüßig, theils auch wohl an Entsatz argwöhnisch und zweifelhaft werden wollen: so haben der von Falckenberg, I. F. Gn. und Ambassadeur Stalmann mit Zuziehung des Raths einen beglaubten Mann — der ein Advocatus juris, namentlich Hermannus Cummius, gewesen — auf Versprechung eines ansehnlichen Stück Geldes, dahin vermöget, daß er’s gewagt und sich zum Könige in Schweden, wo der auch anzutreffen sein würde, verschicken und abfertigen lassen, welches auch also angegangen, daß er beides, hin und her, sicher durch das kaiserliche Volk gekommen ist, da er dann bei seiner Wiederheimkunft auf Treu und Glauben dem Rathe, Ausschusse und sonsten jedermänniglichen, der ihn gefragt, diesen nachfolgenden Bericht gegeben, daß nämlich I. Maj. bei Dero Königl. Wort und Würden vielfältig gegen ihn gesprochen und sich erkläret, die Stadt gewiß königlich zu entsetzen und über die rechte Zeit nicht außenzubleiben, auch als er, Cummius, der Stadt Bedrängniß, Noth und Gefahr weiteres angezogen, und um schleunigste Maturirung des Entsatzes inständig angehalten, hätten I. Maj., denselben aufs allerlängste Ausgangs des Aprilis unfehlbar zu leisten, sich gnädigst herausgelassen etc. Ob aber der Cummius dem Hrn Administratori, dem von Falckenberge und Stalmann ein mehres oder anders berichtet gehabt, stehet dahin. Allein nach der Eroberung der Stadt hat er gegen mir (mich) und andere noch dieses erwähnet, daß I. k. Maj. ihm, wie er gegen denselben referiret, welcher Gestalt der Bürgerschaft von des Königes Entsatz und Ankunft viel anderes eingebildet gewesen, und dieselbe allbereits so lange Zeit auf den Succurs gehofft hätte, darauf zur Antwort gegeben: „Ja da haben wir nicht von gewußt, daß I. L. der Hr Administrator so früh gehen würden etc.“ Dem Cummius sind damals bei seiner Abfertigung vom Könige 200 Ducaten — wie denn auch sonsten einem jeden Boten, der aus der Stadt zu Ihro Maj. mit Schreiben gekommen, von 50 bis in 100 Ducaten — geschenkt und verehrt worden; der Hr Administrator und der von Falckenberg haben ihm auch ein Ansehnliches für diese Reise versprochen gehabt, davor er nachmals, als die Stadt von den Schwedischen aus der Kaiserlichen Hände wieder erobert gewesen, etliche tausend Thaler Werth an Kupfer von der abgebrannten Stadt überbliebenem gemeinem Gute ausgebeten und vom General Banner erlangt hat.
Damit man aber wiederum zur magdeburgischen Belagerung, und wie es damit ferner daher gegangen, komme, so ist der General Tilly — nachdem er des Königes in Schweden Anzug auf Frankfurt an der Oder vernommen, und mit der Belagerung vor Magdeburg solche Anstalt, daß die Seinigen von denen Magdeburgischen sich keiner Gefahr zu befürchten, gemacht gehabt — mit einer guten Anzahl Kriegesvolkes aufgebrochen, Frankfurt zu entsetzen. Als er aber zu Alten Brandenburg angelangt, und die Zeitung bekommen, daß die Stadt Frankfurt allbereits erobert und es weiter auf Landsberg gelte, hat sich Tilly stracks wieder auf Magdeburg gewendet, in Meinung, durch ernstliche Fortsetzung solcher Belagerung den König von weiterem Einbruch in Schlesien und andern Ihro kaiserl. Maj. Erblanden zu divertiren (abzulenken) und abzuhalten. Ist derowegen mit aller Macht vor die obgemeldete Rehbergische, Kreuzhorstische und Prestersche Schanzen gerückt, dieselben er theils mit Gewalt, theils mit Accord und nicht geringem Verlust des darin liegenden Volkes, Pulvers, Geschützes und Proviantes erobert und eingenommen. Worauf er sich ferner an den Thurm zu Krakau — der sonst zur Gegenwehr wohl zugerichtet und allein durch ein Fenster, darin man mit der Leiter steigen mußte, zu gewinnen war — erhoben, darauf mit etlichen Stücken und unzähligen Musquetades von früh Morgens bis an den Mittag ernstlich gespielt, daß endlich die darauf liegenden 15 Falckenbergischen Soldaten, weil sie keinem Entsatz verspüret, die Kaiserlichen, mit ihnen zu parlamentiren, hinauf zu sich gerufen, die aber, sobald sie auf den Thurm gekommen, sämmtliche ermordet und erschossen haben, welches man aus der Zollschanze und von der Stadt also mit zusehen und geschehn lassen müssen. In der folgenden Nacht ist der Graf von Mansfeld auf der andern Seite der Elbe an die bei Bukau gefertigten 3 Reduiten, deren jede mit 60 Mann besetzet war, angefallen, und weil die Besatzung mit Kraut und Loth nicht genugsam versehen, auch ohne das gegen solche große Macht nicht Bestand gewesen, sind dieselben gleichfalls mit Sturm eingenommen, alles nieder gemacht und die Körper zum Theil den Elbstrom herunter geflossen.
Der schwedische Hofmarschall aber, Dietrich von Falckenberg, vermerkend, daß die obgedachten, weit abgelegenen Schanzen und Reduiten gegen die Advenue und Ankunft eines so mächtigen Feindes, ohne Verlust des übrigen Volkes nicht möchten ersetzet und succurirt werden, als hat er, zu desto besserer Vertheidigung der Elbbrücken und (des) Passes, unterschiedliche andere Außenwerke, als 1) einen halben Mond am Ende auf dem krakauischen Werder, zur Verhinderung der Musquetaden, so von selbigem Ort auf die lange Brücke geschehen können, 2) eine Reduite zwerch (quer) über den Steinweg am krakauischen Damm gleich gegen diesen halben Mond über, 3) ein klein Schänzlein auf dem Ende des Zollwerders unterwärts der Zollschanze durch seine Soldaten erbauet. Endlich ließ auch der von Falckenberg durch den Obristlieutenant und Ingenieur Trost ein neu Regulirwerk von drei ganzen und zwei halben Bollwerken ringsum die Zollschanze abstecken, und ersuchte den Rath, daß die Bürgerschaft dies Werk zu bauen auf sich nehmen und verfertigen möchte, wie auch damit ein ziemlicher Anfang gemacht worden. Nachdem aber indessen die Kaiserlichen auch den krakauischen Thurm erobert und stracks den 6. April von einer Batterie mit 5 halben Carthaunen aus Krakau in die Stadt und auf die Zollschanze angefangen zu schießen, ist dadurch das Arbeitsvolk an dem Werke vor der Zollschanze verhindert und also nur eine rauhe Brustwehr sammt kleinen Gräblein gefertiget worden, daher denn — weil solch Werk von allen Enden zugleich leicht konnte angefallen werden — man das Volk aus der Zollschanze und von andern Posten wegnehmen und hierein desto stärker verlegen müssen. Der General Tilly aber, so täglich mehr und mehr Völker — weil der Kaiser zugleich damals mit dem Könige in Frankreich Frieden geschlossen — vor Magdeburg ankommen lassen, hat sich mit vielen Approchen und Laufgräben nicht allein zur Zollschanze genähert, sondern auch von 2 näher heran gemachten Batterien heftig auf die Zollschanze und in die Stadt durch die Häuser canonirt und geschossen, worauf folgends noch 2 Batterien oberhalb und zu beiden Seiten des Elbstroms, als die eine bei Bukau und die andere im krakauschen Werder, jede mit sechs darauf gepflanzten halben Kanonen aufgeworfen worden, womit man also den Rothenhorn zwerchüber (querüber) von beiden Seiten her flanquiren und bestreichen können; und als des Morgens früh um 2 Uhr der Graf Tilly mit zwei großen Kähnen — die auf der Achse bis an Bukau, weil auf der Spitze des Rothenhorns die Elbe mit großen Bäumen geschlossen gewesen, gebracht worden — unter dem Favor und Schutz solcher Kanonen Volks genug überfahren lassen, ist die auf der Spitze im Rothenhorn gelegene Schanze sammt darin liegendem Volke und Geschütz auch abgeschnitten und also unter seine Gewalt gerathen und gediehen. Wiewohl nun Hr Falckenberg die Kaiserlichen gern wieder vom Marsch abtreiben wollen, so ist’s jedoch wegen Verspillung vieles Volkes — welches zuvor die Gewalt derer an beiden Seiten gepflanzten groben Stücken hätte aushalten müssen — nicht thunlich befunden worden. Zwar haben sich die Bürger-Constables vom Rondel und Bollwerk bei der Sudenburg, diesen im Rothenhorn hinter den Weiden und allbereits in Laufgräben liegenden Feind mit dem Geschütz zu vertreiben, sehr angelegen sein lassen, in Meinung, daß des Pulvers genug bei der Stadt vorhanden und unnöthig zu ersparen wäre, und weil zugleich der Hr Administrator solches gern gesehen, auch dessentwegen durch seine Officiere unterschiedliche Anreizung thun lassen: so ist’s, wenn Dieser oder ein Anderer solch Schießen — da wohl oftmals der zwanzigste oder dreißigste Schuß nicht einmal einen Mann getroffen — widerrathen oder verbieten wollen, dahin, als ob demjenigen, daß den Kaiserlichen Schaden geschehe, leid oder zuwider wäre, ausgedeutet und aufgenommen worden.