Note 15 — Vorbemerkung.
Reading edition
Diesen Namen führte damals nicht bloß der noch jetzt so benannte schöne Platz vor der Domkirche, sondern das ganze, fast den dritten Theil der Stadt bildende, unter des erzbischöflichen Möllnvogts Gerichtsbarkeit stehende Terrain. Am genauesten bestimmt sind die Grenzen zwischen dem Neuen Markte und der Altstadt im 4. Artikel des Wolmirstedischen Vertrages vom 26. Mai 1562. S. meine Geschichte der Stadt Magdeburg Bd. 2, S. 330.