Erster Teil. Arbeiterverbände. (continued 6)
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Die Organisation und Aufgabe derselben ergiebt sich aus folgender vom Kongresse angenommene Resolution:
„Der Gewerkschaftskongreß wählt eine aus 5 Mitgliedern bestehende Generalkommission. Zur Unterstützung derselben werden von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die am Sitze der Kommission eine Verwaltungsstelle haben und regelmäßige Beiträge an den Ausschuß zahlen, je ein Vertreter ernannt. Die Zuziehung dieser Vertreter zu den Versammlungen der Kommission hat nach Bedarf mindestens aber allvierteljährlich einmal zu erfolgen. Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung eine Geschäftsordnung für die Generalkommission, die Verteilung der Aemter und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen. Auch die berechtigten Lokalorganisationen haben Stimme in der obenbezeichneten Vertretung.
Die Aufgaben der Generalkommission sind:
1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß der kleinen Verbände und Lokalorganisationen zu Industrieverbänden anzustreben.
2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke, Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.
3. Das „Korrespondenzblatt“ erscheint in der bisherigen Weise weiter. Es soll den Vorständen der Gewerkschaften, den Vorsitzenden der Gewerkschaftskartelle, den Vorsitzenden der Agitationskomitees und der Parteipresse unentgeltlich übersandt werden. Kurze, wichtige Publikationen sollen allen Gewerkschaftsblättern zum Abdruck zugehen.
(Anträge auf Vergrößerung des „Korrespondenzblatt“ wurden abgelehnt. Ebenso fiel der Antrag der Kommission, welcher den Buchdrucker-„Korrespondent“ als Publikationsorgan vorschlug.)
4. Die Generalkommission hat internationale Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder zu pflegen.
5. Die Generalkommission hat die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.
Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre einzuberufen.
Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und Lokalorganisationen berechtigt, die verhindert sind, sich zentral zu organisieren. In Zweifelsfällen entscheidet die Gesamtkommission. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.
Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission beteiligten Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß einzuberufen.
Die Kommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter entsenden.
Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu wählen. Die Zahl der Delegierten einer Gewerkschaft darf 6 nicht überschreiten. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder.“
Die Annahme dieser Anträge erfolgte mit 86 gegen 43 Stimmen (152763 gegen 99738 Mitglieder). Darauf drohte jedoch ein großer Streit, indem die beiden großen Verbände der Holzarbeiter und Metallarbeiter erklärten, wegen der durch Beschränkung der Vertreterzahl auf sechs ihnen zugefügten Benachteiligung auf die Vertretung in der Kommission ganz zu verzichten; derselbe wurde dadurch beigelegt, daß man diese Bestimmung mit 79 gegen 29 Stimmen wieder beseitigte. Das Verhältnis bei der nunmehr vorgenommenen neuen Abstimmung war, daß die Resolution von 113 Vertretern von 214502 Mitgliedern gegen 16 Vertreter von 37999 Mitgliedern angenommen wurde.
Auch Hamburg wurde gegen mehrfachen Widerspruch wieder als Sitz der Kommission bestimmt und Legien als Vorsitzender wiedergewählt. Dagegen wurde der Beitrag, den die Gewerkschaften vierteljährlich für jedes Mitglied zu zahlen haben, von 5 Pf. auf 3 Pf. herabgesetzt, indem 65 Vertreter von 113548 Mitgliedern für 5 Pf., aber 58 Vertreter von 131373 Mitgliedern für 3 Pf. stimmten.
Ein Beratungsgegenstand, bei dem es sich gleichfalls um eine Verschiedenheit des grundsätzlichen Standpunktes handelte, war die Frage der Arbeitslosenunterstützung. Der Referent Eichler (Buchdrucker) begründet diese Einrichtung, die bei den Buchdruckern und bei den englischen Gewerkschaften schon lange besteht, mit dem Hinweise darauf, daß sie geeignet sei, die Mitglieder, die erfahrungsgemäß nach ihrem Beitritte bald wieder der Organisation den Rücken kehrten, bei derselben zu erhalten. Die Buchdrucker hätten es gerade dieser Einrichtung zu danken, daß nach dem verlorenen großen Streik ihr Mitgliederstand nicht herabgegangen sei, sondern sich sogar gehoben habe. Außerdem sei es auch für die Lohnfrage von höchster Wichtigkeit, zu hindern, daß nicht die Arbeitslosen den Lohn drückten.
Der Korreferent Fricke (Maler) bekämpft die Arbeitslosenunterstützung als eine kapitalistische Einrichtung, die dem Klassenkarakter der modernen Arbeiterbewegung zuwiderlaufe, indem sie den Arbeitern ein Interesse am modernen Kapitalismus einflöße, und daß keine Veranlassung vorliege, dem Staate seine Pflichten für das Volk abzunehmen, derselbe vielmehr zu zwingen sei, die erforderliche Fürsorge seinerseits zu übernehmen. Es sei auf die freien Hülfskassen zu verweisen, an denen man sehe, wohin das Unterstützungssystem führe; mit ganz wenigen Ausnahmen seien diejenigen, die in den Krankenkassen Verwaltungsämter inne hätten, nicht mehr zu bewegen, sich praktisch an der Verwirklichung dessen, was die moderne Arbeiterbewegung erstrebe, zu beteiligen. Man müsse prinzipiell die Arbeitslosenunterstützung ablehnen, weil man damit die Arbeiter nur von dem Ziele der endgültigen Befreiung der Arbeiterklasse ablenke.
Trotz dieser Einwendungen wurde mit großer Mehrheit folgende Resolution angenommen:
„In der Erwägung, daß die Arbeitslosenunterstützung — abgesehen von deren humanitärem Karakter — die Stabilität des Mitgliederstandes in den einzelnen Organisationen in hohem Maße garantiert und in der weiteren Erwägung, daß durch diese Unterstützung auf die Lohn- und Arbeitsverhältnisse verbessernd eingewirkt werden kann, indem das Angebot der arbeitslosen Hände unter den jeweilig geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wenn auch nicht vollständig beseitigt, so doch ganz bedeutend vermindert wird, erkennt der zweite deutsche Gewerkschaftskongreß in diesem Unterstützungszweige einen bedeutenden, ja notwendigen Förderer der gewerkschaftlichen Organisationen, der keineswegs geeignet ist, den Klassen- und Kampfeskarakter der Organisationen zu verwischen.
Der Kongreß empfiehlt deshalb den deutschen Gewerkschaften überall da, wo sich der Einführung der Arbeitslosenunterstützung keine Schwierigkeiten bieten, eine solche einzuführen.“
Im Zusammenhange hiermit stand das fernere Thema der Arbeitsvermittelung. Gegen einzelne Stimmen, welche sich zu Gunsten kommunaler Arbeitsnachweise aussprachen, wurde eine Resolution angenommen, welche nicht allein jede Arbeitsvermittlung durch gemeinsame Thätigkeit der Arbeiter und Arbeitgeber, als dem unausgleichbaren Gegensatze zwischen Kapital und Arbeit zuwiderlaufend, verwirft, sondern auch wegen des Uebergewichts der kapitalistischen Interessen in der Gemeindeverwaltung deren Eingreifen ablehnt, den Arbeitsnachweis ausschließlich den Gewerkschaften vorbehält, wobei der Staat oder die Gemeinde die pekuniären Mittel wie bei den Handelsbörsen zu gewähren habe und deshalb „die Arbeiter aller Orte vor jeglichem Experimente auf einer anderen Grundlage als der alleinigen Leitung von Arbeitsnachweisen durch die Organisationen der Arbeiter warnt“. Die Arbeitsvermittelung gegen Entgelt soll gesetzlich als Wucher behandelt und verboten werden.
Nachdem endlich noch Resolutionen gegen das Schwitzsystem zu Gunsten der Konfektionsarbeiter und der Einführung von Betriebswerkstätten, gegen die Ausführungsvorschriften zur Ausführung des Arbeiterschutzgesetzes im Müllergewerbe, sowie zur Bekämpfung von Mißständen im Baugewerbe und wegen der Agitation unter den Arbeiterinnen angenommen waren, wurde der Kongreß von dem Vorsitzenden geschlossen mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß nach den jetzigen Beschlüssen der Bestand der Generalkommission gesichert sei und die späteren Kongresse sich eingehender mit anderen gewerkschaftlichen Fragen beschäftigen könnten, sowie mit dem Hinweise darauf, daß die politische Freiheit ohne die wirtschaftliche Gleichstellung leerer Schall sei und mit einem Hoch auf die Gewerkschaftsbewegung, die Befreiung der Arbeit und auf eine schönere Zukunft.
Die Bedeutung dieses zweiten Kongresses liegt hauptsächlich in der Auseinandersetzung der Anhänger einer kräftigen zentralisierten Gewerkschaftsbewegung mit den föderalistischen Elementen[80]. Im ganzen waren die letzteren zugleich Vertreter der radikaleren Richtung, die das Heil der Zukunft wesentlich nur von der Erringung der politischen Macht erhofft und deshalb die gewerkschaftliche durchaus in engem Anschlusse an die politische Bewegung zu halten sucht, während ihre Gegner, obgleich sie aus taktischen Gründen Vorsicht üben müssen, sich doch thatsächlich immer mehr zu dem entwickeln, was man als „Nur-Gewerkschaftler“ oder „Nichts-als-Gewerkschaftler“ bezeichnet. In Berlin erfolgte nicht wie in Halberstadt durch den Ausschluß der Lokalorganisierten eine Spaltung, sondern im ganzen siegte die konservativere Richtung, denn wenn auch die Entziehung der Streikunterstützung und die Ermäßigung des Beitrages von 5 auf 3 Pf. eine Schwächung der Generalkommission bedeutet, auch in der Herabsetzung der Mitgliederzahl von 7 auf 5 und in der Beifügung der Vorsitzenden der Zentralverbände als außerordentlicher Mitglieder eine Maßregel gegen allzugroße Selbständigkeitsgelüste zu sehen ist, so sind doch nicht allein die gegen die Existenz der Kommission gerichteten Angriffe abgeschlagen, sondern es ist doch auch im wesentlichen beim alten geblieben, ja in der Annahme des Grundsatzes der Arbeitslosenunterstützung liegt ein prinzipiell sehr wichtiger Schritt zur Annäherung an den englischen Trade-Unionismus der älteren Richtung und ein Bekenntnis zur praktischen Arbeit auf dem Boden der bestehenden Verhältnisse im Gegensatze zu fruchtlosen doktrinären Phrasen. Eine wertvolle Unterstützung hat hierbei zweifellos die gemäßigte Richtung durch den Beitritt der Buchdrucker erhalten, und unter diesem Gesichtspunkte gewinnen die im folgenden Abschnitte darzustellenden Verhältnisse der letzteren in ihrer jüngsten Entwickelung ein doppeltes Interesse.
Seit dem Schlusse des Kongresses hat sich übrigens in der Haltung des, wie bemerkt, aus dem Verbande ausgeschiedenen Unterstützungsvereins deutscher Tabakarbeiter insofern ein Umschwung vollzogen, als derselbe auf seiner am 12. bis 17. Juli 1896 in Stuttgart abgehaltenen Generalversammlung beschlossen hat, zwar die bisherige Haltung seines Vorstandes zu billigen, aber von jetzt ab sich der Generalkommission wieder anzuschließen.
Der dritte Gewerkschaftskongreß ist vom 8.–13. Mai 1899 in Frankfurt a. M. unter Beteiligung von 130 Abgeordneten als Vertretern von 495138 Mitgliedern abgehalten. Auch die dänischen und österreichischen Gewerkschaften sowie das Schweizerische Arbeitersekretariat waren vertreten.
Aus dem Geschäftsberichte der Generalkommission ist zu erwähnen, daß dieselbe eine Erhebung über die Lage der graphischen Arbeiterinnen durchgeführt, dagegen den ihr erteilten Auftrag wegen einer solchen bezüglich der Hausindustrie und des Schwitzsystems noch nicht erledigt hat. Noch der aufgenommenen Streikstatistik kommen auf 1000 organisierte Arbeiter nur 3,3 Bestrafte. Die Höhe der monatlichen Beiträge beläuft sich auf 2913 Mk. Die Generalkommission hat zum Zweck der Agitation in Triest und Trient italienische Sekretäre eingesetzt, auch ein besonderes Blatt „L'Operaio Italiano“ ins Leben gerufen, welches seit dem 18. Juni 1898 erscheint. Im übrigen ist die Agitation wirksam insbesondere in Ost- und Westpreußen, Posen und Oberschlesien unter den Landarbeitern betrieben, außerdem unter den Seeleuten, unter denen man einen Seemannsverband errichtet hat, dagegen ist sie unter den Zieglern „ohne nennenswerten Erfolg geblieben“.
Der karakteristische Moment des Kongresses das am deutlichsten die ihn beherrschende Grundauffassung erkennen läßt, trat am schärfsten hervor bei der Stellungnahme gegenüber den unter den Buchdruckern ausgebrochenen Streitigkeiten. Wie an anderer Stelle[81] eingehender zu erwähnen ist, hat die im Jahre 1896 wieder begründete Tarifgemeinschaft mit den Prinzipalen zu den erbittertsten Kämpfen im Lager der Gehülfen geführt, Kämpfe, die sich freilich formell um die Einzelheiten des getroffenen Abkommens, insbesondere dessen fünfjährige Dauer drehten, in Wahrheit aber die Stellung zu der Sozialdemokratie zur Unterlage hatten. Gasch, der Führer der Opposition, der aus dem Buchdruckerverbande ausgeschlossen war und eine „Gewerkschaft der Buchdrucker“ begründet hatte, machte dem ersteren vor allem den Vorwurf, daß er nicht „auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehe“.
Der Streitpunkt wurde gleich bei der Prüfung der Mandate berührt, indem es sich darum handelte, ob der Vertreter der Buchdruckergewerkschaft, Pollender, zu den Verhandlungen des Kongresses zuzulassen sei. Die Vertreter des Verbandes bekämpften diese Forderung auf das entschiedenste und brachten mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, daß der Verband von der zu betreffenden Entscheidung seine fernere Teilnahme abhängig mache. Die nach erregten Verhandlungen eingesetzte Kommission beschloß mit vier gegen drei Stimmen, den Verband als die einzige rechtmäßige Organisation der Buchdrucker anzuerkennen und nur deren Vertreter zum Kongresse zuzulassen, dagegen das Mandat von Pollender als ungültig zurückzuweisen. Dieser Antrag wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen, indem 96 Abgeordnete, die 347034 Mitglieder vertraten, dafür und nur 26, die 116323 Mitglieder vertraten, dagegen stimmten.
Hatte bei dieser Frage der Kongreß eine inhaltliche Stellungnahme zu der unter den Buchdruckern hervorgetretenen Meinungsverschiedenheit insofern noch nicht nötig gehabt und sogar ausdrücklich vermieden, als er seine Entscheidung lediglich auf den Gesichtspunkt stützte, daß jede Organisation nach eigenem Ermessen über ihre Angelegenheit zu bestimmen und die Minderheit sich der Mehrheit zu fügen habe, so war dies dagegen bei dem ferneren Punkte der Tagesordnung: „Tarife und Tarifgemeinschaften“ nicht möglich, vielmehr mußte die grundsätzliche Haltung gegenüber dem Unternehmertume zur Entscheidung gebracht werden. Aber hier ergab sich die bedeutungsvolle Thatsache, daß die Tarifgemeinschaft als solche, die doch dem Grundsatze von der unversöhnlichen Gegensätzlichkeit der Interessen zwischen Arbeitern und Unternehmern offen ins Gesicht schlägt, Gegner auf dem Kongresse so gut wie gar nicht hatte, denn selbst Pollender, den man freilich als Korreferent abgelehnt, aber als Redner zum Worte gelassen hatte, bekämpfte nur die Bedingungen, die von dem Buchdruckerverbande den Prinzipalen zugestanden waren. Schließlich wurde mit allen gegen 4 Stimmen folgender Beschluß angenommen.
„Tarifliche Vereinbarungen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Zeit regeln, sind als Beweis der Gleichberechtigung der Arbeiter seitens der Unternehmer bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen zu erachten und in den Berufen erstrebenswert, in welchen sowohl eine starke Organisation der Unternehmer, wie auch der Arbeiter vorhanden ist, welche eine Gewähr für Aufrechterhaltung und Durchführung des Vereinbarten bieten. Dauer und Umfang der jeweiligen Vereinbarungen lassen sich nicht schematisieren, sondern hängen von den Eigenarten des betreffenden Berufes ab.“
Auch die übrigen Gegenstände der Verhandlungen hatten fast ausnahmslos die Bedeutung grundsätzlicher Entscheidungen für die Auffassung der gewerkschaftlichen Aufgabe und insbesondere die Stellung zu der Politik und der sozialdemokratischen Partei. Dies gilt in erster Linie für den Antrag wegen Errichtung einer Zentralstelle für Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz. Wie früher erwähnt, war der Vorschlag, das Interesse der Arbeiter an den Gewerkschaften dadurch zu heben, daß diese sich mit Arbeiterschutzfragen beschäftigen sollten, zuerst von Quarck gemacht, hatte aber einen großen Entrüstungssturm hervorgerufen. Trotzdem hatte eine von den Redakteuren der Gewerkschaftspresse am 17. August 1898 in Gotha abgehaltene Konferenz den Beschluß gefaßt, dem Kongresse etwas ganz Aehnliches zu empfehlen, nämlich zu beantragen, daß in Verbindung mit der Generalkommission eine Zentralstelle errichtet werde, welche die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze in gemeinverständlicher Weise für die Gewerkschaftspresse bearbeiten und dadurch eine nutzbringende Beeinflussung der Ausgestaltung und Handhabung herbeiführen, sowie endlich die Wahlen der Arbeitervertreter zu den Versicherungskörperschaften organisieren sollte. Wie begreiflich stieß dieser von dem bestellten Referenten Bringmann befürwortete Antrag auf den entschiedensten Widerspruch derjenigen Richtung, welche ängstlich darüber wachen zu müssen glaubt, daß die Gewerkschaften sich nicht etwa zu Konkurrenten der sozialdemokratischen Partei entwickeln und ihrer Oberleitung entziehen könnten. Der Hauptwortführer dieser Anschauung, der Redakteur des „Vorwärts“, Pötzsch sah in dem Antrage ein Mißtrauen gegenüber der Reichstagsfraktion, und obgleich insbesondere von den Buchdruckern betont wurde, daß die Gewerkschaften „nicht ein Anhängsel irgend einer politischen Partei, sondern vollkommen „selbstständige Institutionen“ seien, welche die Verpflichtung hätten, je nach ihrer Stärke und ihrem Einfluße auf dem Wirtschaftsgebiete die höchsten Probleme wirtschaftlicher und sozialer Fragen praktisch in Angriff zu nehmen und zu beeinflussen“, so gelang es doch nicht, diesen Standpunkt zur völligen Anerkennung zu bringen, vielmehr beschränkte man sich schließlich darauf, unter die später zu erwähnenden Aufgaben der Generalkommission auch die Aufklärung der Arbeiter über die Bedeutung der Arbeiterversicherung und eine Einflußnahme auf die betreffenden Wahlen aufzunehmen.
Von nicht geringerer prinzipieller Bedeutung waren die Verhandlungen über die Frage der Arbeitsvermittlung. Es kann nicht wohl zweifelhaft sein und ist auch eigentlich niemals bestritten, daß diese, rein technisch betrachtet, d. h. lediglich mit Rücksicht auf ihren Zweck eines Ausgleiches zwischen Angebot und Nachfrage, am besten wirken wird, wenn die beiden beteiligten wirtschaftlichen Gruppen, Unternehmer und Arbeiter, an ihr gleichmäßig beteiligt sind und jede Nebenabsicht, insbesondere die Verwendung im einseitigen Interesse einer von beiden Parteien fern gehalten wird. Aber bisher haben beide Teile sich noch nicht entschließen können, die Arbeitsvermittlung auf ihre angegebene natürliche Aufgabe zu beschränken und auf ihre Verwendung als wirtschaftlichen Kampfmittels zu verzichten.
Anfangs hatten in erster Linie die Arbeiter und insbesondere die Gewerkschaften sich auf diesen Standpunkt gestellt und z. B. auf dem von dem Freien deutschen Hochstift berufenen, am 8. Oktober 1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Kongresse zur Verhandlung über Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittlung die von neutraler Seite gemachten Vorschläge der Uebertragung dieser Aufgabe auf staatliche und gemeindliche Organe entschieden bekämpft. Auch der Berliner Gewerkschaftskongreß hatte die gleiche Stellung eingenommen und beschlossen, daß „jede Erwägung der Möglichkeit einer gemeinsam geführten Arbeitsvermittlung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern grundsätzlich abzulehnen“ sei. Inzwischen hatten auch die meisten Unternehmerorganisationen diese Auffassung sich zu eigen gemacht und auf der am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltenen, von dem Arbeitgeberbunde Hamburg-Altona einberufenen Arbeitsnachweiskonferenz im Gegensatz zu der von dem Verbande der deutschen Arbeitsnachweise veranstalteten gleichartigen Versammlung in München vom 27. bis 28. September 1898 beschlossen, den Arbeitsnachweis ausschließlich für die Unternehmer in Anspruch zu nehmen. Auf dem Gewerkschaftskongresse waren die Ansichten geteilt. Von dem Referenten Leipart (Holzarbeiter) wurde der in Berlin gefaßte Beschluß als ein „übertriebener Radikalismus“ bezeichnet, „der unserer Gewerkschaftsbewegung ganz und gar nicht ansteht“ und an der Hand umfaßenden Materials bewiesen, daß nicht allein schon viele Gewerkschaften gemeinsam mit den Unternehmern Arbeitsnachweise eingerichtet, sondern daß sogar die sozialdemokratische Fraktion durch ihre Anträge auf Schaffung von Arbeitskammern und Arbeitsämtern diese Forderung aufgenommen habe; deshalb seien in erster Linie kommunale Anstalten zu empfehlen. Von der Gegenseite, insbesondere von Pötzsch wurde nicht allein dieser letztere Vorschlag unter Hinweis darauf bekämpft, daß nach der bestehenden Gesetzgebung in den Gemeindeverwaltungen der überwiegende Einfluß in den Händen der Unternehmer liege, sondern überhaupt daran festgehalten, daß grundsätzlich die Arbeitsvermittlung in die Hände der Arbeiter gehöre.
Das Ergebnis der ausgedehnten Verhandlungen war ein Beschluß, der freilich prinzipiell den radikalen Standpunkt billigt, aber doch sowohl paritätische wie kommunale Arbeitsnachweise zuläßt. Der Wortlaut ist folgender:
„Die gewerkschaftliche Arbeitsvermittlung ist ein wertvolles Mittel zu Hebung der Lage der Arbeiter und zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Der Kongreß hält deshalb nach wie vor an dem grundsätzlichen Standpunkt fest, daß der Arbeitsnachweis den Arbeiterorganisationen gebührt.
Die Mitwirkung von Staat und Gemeinde bei der Arbeitsvermittlung kann deshalb nur darauf beschränkt sein, die Mittel für die dazu notwendigen Einrichtungen und deren Erhaltung zur Verfügung zu stellen.
Der Kongreß erkennt dagegen an, daß es unter den gegenwärtig bestehenden Verhältnissen an manchen Orten für eine Reihe von Berufen von Vorteil sein kann, sich an kommunalen Arbeitsnachweisen zu beteiligen. Dieselben sind jedoch nach folgenden Grundsätzen auszugestalten:
a) Verwaltung durch eine von in gleicher Zahl von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern je in freier Wohl gewählten direkten Vertretern, zusammengesetzte Kommission, unter Leitung eines unparteiischen Vorsitzenden;
b) Führung der Geschäfte durch aus den Reihen der Arbeiter hervorgegangene Beamte; Wahl derselben durch die Verwaltungskommission;
c) Ablehnung der Vermittlung von Arbeitskräften an solche Arbeitgeber und Dienstherren, welche notorisch ihre Pflichten als Arbeitgeber nicht erfüllen, sowie an solche Arbeitgeber, welche bei ausbrechenden Differenzen mit ihren Arbeitern in keine Verhandlungen zur Beilegung derselben mit der zuständigen Arbeiterorganisation eintreten wollen;
d) genaue Feststellungen über die Lohnbedingungen und Veröffentlichung derselben mit den übrigen Ergebnissen der Arbeitsnachweisstatistik;
e) vertragsmäßige Verpflichtung der Arbeitgeber, die vor dem Arbeitsamt angegebenen Arbeits- und Lohnbedingungen noch erfolgter Anstellung auch zu erfüllen, um den Arbeiter oder Dienstboten vor Täuschung oder Benachteiligung zu schützen;
f) vollständige Gebührenfreiheit und Uebernahme der gesamten Kosten auf die Gemeinde- oder Staatskasse.
Wo kommunale Arbeitsämter errichtet werden, hat die organisierte Arbeiterschaft ihren berechtigten Einfluß geltend zu machen und für die Durchführung vorstehender Forderungen einzutreten, ohne daß die einzelne Gewerkschaft verpflichtet werden kann, den etwa bestehenden, gut funktionierenden Facharbeitsnachweis ohne besonderen Grund aufzuheben. Derartige Facharbeitsnachweise sind jedoch möglichst mit dem städtischen Arbeitsamt in Verbindung zu bringen, um eine vollständige Arbeitsnachweisstatistik zu ermöglichen.
Paritätische Arbeitsnachweise sind nicht zu verwerfen, wenn es dadurch den Arbeitern gelingt, zugleich ihre Lohn- und Arbeitsverhältnisse günstiger und stabiler zu gestalten.
In den Arbeitsnachweisen der Innungen fällt den gewerkschaftlich organisierten Arbeiten ebenfalls die Aufgabe zu, diese, wenn sie einmal geschaffen, nach Möglichkeit im Interesse der Arbeiter auszugestalten.“
Auch bei dem ferneren Beratungsgegenstande, der Stellung der Gewerkschaftskartelle, handelte es sich um den Gegensatz zwischen der radikalen und der gemäßigten Richtung. Die Kartelle, d. h. die örtlichen Vereinigungen aller dort vertretenen Gewerkschaften bilden offenbar einen Ansatz zu der Verschmelzung der Arbeiter zu einer umfassenden Organisation ohne Unterschied des Berufes, wie sie in England R. Owen in seiner Consolidated trades union[82] angestrebt hatte, wie sie den „Internationalen Gewerksgenossenschaften“[83] zu Grunde lag, wie man sie in Amerika in der National labour union[84] versucht hatte und wie sie auch auf dem Halberstädter Gewerkschaftskongresse als Ideal empfohlen war, das man unter Ueberwindung des „Berufsdünkels und Kastengeistes“ erreichen müsse[85]. Aber ferner ist es eine längst beobachtete Thatsache der praktischen Erfahrung, daß bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern ein Ausgleich leichter möglich ist, solange der Streik auf die unmittelbar Beteiligten beschränkt bleibt, als wenn Berufsfremde sich einmischen[86]. So hatten auch die Gewerkschaftskartelle schon wiederholt die Fortsetzung von Streiks durchgesetzt, die von den Nächstbeteiligten längst als aussichtslos erkannt waren. War schon aus diesem Grunde die gemäßigte Richtung ihnen nicht günstig gesinnt, so hatten sie sich eine weitere Gegnerschaft dadurch geschaffen, daß sie in einer Art Rivalitätsstellung gegen die Vorstände der Zentralorganisationen getreten waren. Am schärfsten zugespitzt hatte sich dieser Gegensatz in der seitens der Kartelle erhobenen Forderung, auf dem Kongresse eine besondere Vertretung zu erhalten, die sie, nachdem die Generalkommission dies verweigert hatte, durch die Drohung durchzusetzen suchten, einen eigenen Sonderkongreß zu berufen. Auf dem Kongresse bezeichnete die insbesondere durch den Referenten Päplow (Maurer) vertretene gemäßigte Richtung die Kartelle geradezu als ein „notwendiges Uebel“ und betonte, daß es zwecklos, ja schädlich sei, innerlich bereits verlorene Streiks noch künstlich halten zu wollen, daß überhaupt ein Streik nur dann berechtigt sei, wenn die Organisation die erforderlichen Mittel besitze, um ihn aus eigener Kraft durchzuführen, und daß nicht stets der Klingelbeutel umhergehen dürfe, daß aber die jetzigen Zustände gerade durch die mit dem Eingreifen der Kartelle verbundene Regellosigkeit der Streikunterstützung herbeigeführt seien. Demgemäß forderte man vor Allem, daß den Kartellen jeder Einfluß auf die Streiks entzogen werde, was insofern mit einer gewissen Schwierigkeit verknüpft war, als jene sich wesentlich um die Beschaffung der Streikgelder bemüht hatten und es deshalb der Billigkeit zu entsprechen schien, ihnen auch einen Einfluß auf den Verlauf der Streiks einzuräumen. Trotzdem stellte sich schließlich der Kongreß im wesentlichen auf diesen Standpunkt, indem er folgenden Beschluß einstimmig annahm:
„Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaftlichen Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeitsnachweises und des Herbergswesens, der Statistik, Bibliotheken, Errichtung von Arbeitersekretariaten &c. Sie haben die Arbeiterinteressen gegenüber den Behörden: Gewerbeinspektion, Gemeindeverwaltung &c. und bei Wahlen zu Gewerbegerichten und Versicherungsanstalten zu wahren. Sie haben weiter im Einverständniß mit den betr. Organisationsleitungen die Agitation unter den Berufen, deren Organisation aus eigener Kraft dazu nicht im Stande sind, zu unterstützen.
Die Beschlußfassung über Streiks ist ausschließlich Aufgabe der Vorstände der Zentralverbände.
Die Kartelle sind verpflichtet, dem Zentralvorstand der Organisation, die am Orte in einen Streik eintreten will oder sich im Streik befindet, auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle Unterstützung für Streiks wird seitens des Kartells nur dann gewährt, wenn der Zentralvorstand, der im Streik befindlichen Organisation dies beantragt oder seine Zustimmung erteilt hat. Ueber die Taktik bei Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres Gewerbes entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbstständig.“
Von je her hat das Kassenwesen einen Prüfstein dafür geboten, ob Arbeiterorganisationen sich auf den gemäßigten, rein gewerkschaftlichen oder auf den politisch-revolutionären Standpunkt stellen. Sind auch in der deutschen Gewerkschaftsbewegung die Angriffe auf „Kassensimpelei“ allmählich fast verstummt, indem man den Wert der Kassen für einen festen und gleichmäßigen Mitgliederbestand zu schätzen gelernt hat, so hat doch noch bis in die neueste Zeit der Radikalismus an einem Punkte den Kampf fortgesetzt, nämlich hinsichtlich der Arbeitslosenunterstützung. Hier glaubte man geltend machen zu können, daß es Pflicht des Staates sei, für die Arbeitslosen zu sorgen, und daß die Arbeiterklasse gar keine Veranlassung habe, dem Staate diese Last abzunehmen. Aber obgleich auch bürgerliche Sozialreformer[87] aus diesem Grunde die staatliche Arbeitslosenversicherung gefordert haben, so hat doch in gewerkschaftlichen Kreisen immer mehr die Ansicht die Oberhand gewonnen, daß gerade die Arbeitslosenunterstützung ein unentbehrliches Mittel sei, um die Organisationen stark und leistungsfähig zu machen; und nachdem schließlich auch die Metallarbeiter auf ihrem 1898 in Braunschweig abgehaltenen Kongresse ihren früheren abweichenden Standpunkt aufgegeben hatten, konnte man von einer Streitfrage kaum mehr sprechen. Immerhin ist es von Interesse, daß der Gewerkschaftskongreß die Generalkommission beauftragte, bei den einzelnen gewerkschaftlichen Organisationen auf die Durchführung der Arbeitslosenunterstützung hinzuwirken.
Nach einem Referate von Legien über das Koalitionsrecht beschloß der Kongreß einstimmig, gegen jede Beeinträchtigung desselben zu protestieren, wobei darauf hingewiesen wurde, daß den heutigen Verhältnissen nicht mehr der individuelle, sondern nur noch der kollektive Abschluß des Arbeitsvertrages durch die beiderseitigen Organisationen entspreche, daß auch die organisierten Arbeiter stets eine friedliche Vereinbarung gesucht hätten, bevor sie zum Streik griffen, daß aber, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Unternehmer es rücksichtslos zurückgewiesen hätten, die Organisation der Arbeiter als berechtigten Faktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen anzuerkennen, dadurch aber jede friedliche Verständigung abgelehnt und die Arbeiter zum Streik gezwungen hätten.
Hinsichtlich der Gewerbeinspektion wurde beschlossen, den Arbeitern die Bildung von Beschwerdekommissionen in Anschluß an die Gewerkschaftskartelle zu empfehlen, um durch diese mit den Aufsichtsbeamten mündlich in Beziehung zu treten, „wobei die mancherlei Eigentümlichkeiten jener Beamten in Kauf zu nehmen sind“. Sehr gerühmt wurde dabei die in Württemberg bestehende Einrichtung, daß jährlich ein Mal eine Konferenz zwischen sämtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten und den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattfindet. Man forderte übrigens die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Handwerk, Klein- und Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Vermehrung der Beamten unter Zuziehung von Gehülfen und Gehülfinnen aus Arbeiterkreisen, Ausstattung der Beamten mit eigenem Vollzugsrecht und voller Unabhängigkeit sowie Zentralisierung in einer Reichsinspektion.
Die Arbeitersekretariate wurden als ein bedeutsamer Fortschritt der Arbeiterorganisation anerkannt, gleichwohl aber von Ueberhastung bei deren Gründung gewarnt, so lange nicht die erforderlichen erheblichen Geldmittel sichergestellt seien.
Die Lage der Gewerkschaftsbeamten, zu denen vor allem auch die Redakteure der Fachblätter gehören, war bisher eine sehr unbefriedigende gewesen, indem nicht allein ihre Gehälter sehr gering bemessen, sondern insbesondere ein Recht auf Pension nicht anerkannt war. Von dem Referenten Rexhäuser (Buchdrucker) wurde unter Berufung auf die Ausführung von S. u. B. Webb[88] darauf hingewiesen, daß die englischen Gewerkvereine nicht eher zu durchgreifender Bedeutung gelangt seien, als bis sie durch Anstellung ständiger und gut bezahlter Beamten sich Personen von einer höheren Bildung geschaffen hätten, als sie ein gewöhnlicher Arbeiter besitzen könne. Es sei nicht mehr angängig, gemaßregelte Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Fähigkeiten durch solche Stellungen zu versorgen, und wenn von gegnerischer Seite der Einwand erhoben sei, daß Beamten dieser Art „das proletarische Gefühl verloren gehe,“ so sei dies nicht als maßgebend anzusehen. In der That fand auf dem Kongresse der Standpunkt des Referenten keinen Widerspruch, vielmehr wurde mit allen gegen vier Stimmen beschlossen, den Gewerkschaften die Befolgung dieser Grundsätze, insbesondere die bessere Bezahlung und demnächstige Pensionierung ihrer Beamten zur Pflicht zu machen.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Aufgaben der Generalkommission. Während 1876 in Berlin die Existenzberechtigung einer solchen Zentralinstanz stark in Frage gestellt und schließlich nur mit einer geringen Mehrheit anerkannt wurde, war jetzt von einem solchen Zweifel keine Rede mehr, vielmehr wurde deren Wirkungskreis nicht unerheblich erweitert, indem man ihr die Aufgabe zuwies, in dem zu vergrößernden „Correspondenzblatte“ ein Zentralorgan für die ganze Organisationsbewegung zu schaffen, insbesondere nicht nur alles auf die deutschen Gewerkschaften bezügliche Material zu sammeln, sondern ebenso die Unternehmerorganisationen und die ausländische Entwickelung, sowie endlich die internationalen Beziehungen zu verfolgen[89]. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, außer den bisherigen beiden besoldeten Beamten der Generalkommission noch einen dritten fest anzustellen. Die Zahl der Mitglieder wurde von fünf auf sieben erhöht. Der Gewerkschaftsausschuß wurde beibehalten, ebenso der Beitrag von 3 Pf. Ueber einen Antrag der Hamburger Buchbinder auf Gründung eines Gewerkschaftsbundes- und einer Streik-Reservekasse, wurde zur Tagesordnung übergegangen. Der ablehnende Standpunkt gegenüber den Lokalorganisationen wurde von neuem festgelegt durch den Beschluß, dieselben nur insoweit zu den Gewerkschaftskongressen zuzulassen, wie sie verhindert sind, sich zentral zu organisieren.
Der Wortlaut des gefaßten Beschlusses ist folgender:
„Der Gewerkschaftskongreß wählt die aus sieben Mitgliedern bestehende „Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands.“ Zur Unterstützung derselben wird von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die regelmäßig Beiträge an die Generalkommission zahlen, und den dazu berechtigten Lokalorganisationen je ein Vertreter ernannt. Diese Vertretung führt den Namen „Gewerkschaftsausschuß.“ Der Zusammentritt dieses Ausschusses hat nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich einmal, zu erfolgen.
Jede Gewerkschaft hat vierteljährlich an die Generalkommission einen Beitrag von 3 Pf. pro Kopf ihrer Mitglieder zu zahlen.
Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gewerkschaftsausschuß eine Geschäftsordnung für den Ausschuß, die Verteilung der Aemter der Generalkommission und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen.
Die Aufgaben der Generalkommission sind:
1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß kleiner, existenzunfähiger Verbände und Lokalorganisationen zu leistungsfähigen Zentralverbänden anzustreben.
2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke, Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.
3. Ein Blatt herauszugeben und den Vorständen der Zentralvereine in genügender Zahl zur Versendung an deren Zahlstellen, sowie den Gewerkschaftskartellen und Agitationskomissionen zuzusenden, welches die Verbindung sämtlicher Gewerkschaften mit ihr zu unterhalten, die nötigen Bekanntmachungen zu veröffentlichen und, soweit geboten, deren rechtzeitige Bekanntmachung in der Tagespresse herbeizuführen hat. Kurze Publikationen sind der Arbeiterpresse zur Veröffentlichung direkt zuzusenden.
4. Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder, sowie Sammlungen und Nutzbarmachung des über Entstehung und Entwickelung dieser Beziehungen in den einzelnen Gewerkschaften vorhandenen Materials.
5. Soweit die der Generalkommission zur Verfügung stehenden Mittel hierzu ausreichen und die Gewinnung geeigneter Personen hierfür möglich:
a) Sammlung und Nutzbarmachung des in den amtlichen Publikationen des Reiches, der Einzelstaaten und Gemeinden (als Statistik des Deutschen Reiches, Jahresberichte der Fabrikinspektoren, der statistischen Landes- und städtischen Aemter &c.), ferner in den Berichten der Handels- und Gewerbekammern, der Versicherungsbehörden, Krankenkassen &c., sowie in Zeitschriften und sonstigen Druckwerken sich immer mehr anhäufenden Agitationsmaterials speziell für die Gewerkschaftsbewegung.
b) Erweiterung des „Correspondenzblattes,“ so daß dasselbe eine regelmäßige Uebersicht über alle Vorgänge in den deutschen wie auch ausländischen Gewerkschaften, über die Streikbewegung, über die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen Organisationen, über wichtigere Diskussionen in den Fachblättern, besondere Eigentümlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung auf die Organisation, Auszüge aus den regelmäßigen Abrechnungen der einzelnen Verbände, Berichte über die Geschäftslage, über die Unternehmerorganisationen, über wichtige Prozesse etc., sowie auch das nach der Aufgabe unter a) bearbeitete Material enthält.
c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalkommission, welcher als Handbuch für alle wichtigeren Vorkommnisse im Geschäftsleben von den Gewerkschaftsbeamten, Redakteuren, Rednern, wie von allen Mitgliedern und sonstigen Interessenten benutzt werden kann. In dem Jahresberichte sind die jährlichen statistischen Ausweise über die Zahl und Stärke der deutschen Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben nebst der Streikstatistik zu veröffentlichen.
d) Die Aufklärung der Arbeiter durch geeignete Publikationen über die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und die Wahl der Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Körperschaften; ferner: Leitung aller diesbezüglichen Wahlen, welche die Einwirkung von einer Zentralstelle aus erfordern.
6. Die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.
Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre, einzuberufen. Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission angeschlossenen Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß einzuberufen.
Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind, sich zentral zu organisieren. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.
Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu wählen. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Generalkommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter entsenden.“
Für die prinzipielle Bedeutung des Kongresses ist von großem Interesse das Schlußwort des Vorsitzenden Bömelburg. Er betonte den ungemeinen Fortschritt, den die Gewerkschaftsbewegung seit den früheren beiden Kongressen gemacht habe; die damals erörterten Streitfragen hätten längst aufgehört, solche zu sein, insbesondere werde die Notwendigkeit, die Macht der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einer einheitlichen Spitze zum Ausdruck zu bringen, von keiner Seite mehr beanstandet, ja die „dunkeln Pläne“ der Generalkommission, die damals so heftige Angriffe erfahren hätten[90], seien auf diesem Kongresse verwirklicht. Die Gegner der Arbeiterbewegung suchten zwischen der gewerkschaftlichen und der politischen einen Gegensatz zu konstruieren. Das Verhältnis beider sei so zu bezeichnen, daß die Gewerkschaften keinerlei Zwang hinsichtlich der politischen und religiösen Ueberzeugung auszuüben versuchten, daß sie konservative freisinnige, ultramontane, protestantische, katholische und atheistische Mitglieder willkommen hießen, daß aber bisher in der deutschen gewerkschaftlichen Bewegung die Sozialdemokratie als die beste Vertreterin der arbeitenden Bevölkerung betrachtet sei und dies auch für die Folgezeit wohl so bleiben werde. Deshalb seien auch die Mitglieder der Gewerkschaften zum größten Teile Sozialdemokraten und erhofften die Herbeiführung einer durchgreifenden Verbesserung der Lage des arbeitenden Volkes von der Ersetzung der bisherigen kapitalistischen durch die kollektivistische Wirtschaftsordnung.
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Frankfurter Kongreß einen großen äußeren und inneren Fortschritt der deutschen Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Man hat sich von vielen Vorurteilen der früheren Zeit losgesagt und mit der Macht der Phrase, insbesondere der revolutionären Phrase endgültig gebrochen, indem man sich klar und offen auf den allein möglichen Boden aller gewerkschaftlichen Thätigkeit stellte, nämlich im Rahmen der bestehenden Verhältnisse und ohne Rücksicht auf deren Berechtigung oder Nichtberechtigung durch Zusammenfassung der Kräfte eine möglichst weitgehende Besserung in der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse herbeizuführen. Man ist sich dabei des naturgemäßen Gegensatzes gegen das Unternehmertum voll bewußt geblieben, hat aber ebensowenig verkannt, daß gemeinsame Interessen bestehen, zu deren Förderung ein Zusammenwirken mit den Arbeitgebern das innerlich berechtigte Mittel ist. Man hat endlich auch offen zum Ausdrucke gebracht, daß die aufstrebende Arbeiterschaft in denjenigen bürgerlichen Elementen, die dies als naturnotwendig und vollberechtigt anerkennen und ihrerseits zu fördern versuchen, einen wertvollen Bundesgenossen besitzt, dessen Hülfe man nicht in rauhbeinigem Selbstgefühl abweisen soll. Kurz der 3. Gewerkschaftskongreß bedeutet eine erhebliche und hoch erfreuliche Annäherung an das gewerkschaftliche Ideal, und es ist zu hoffen, daß durch ihn die Richtung auf dieses hin endgültig und dauernd festgelegt ist. —
Die Statistik der Gewerkschaften ist, wie oben mitgeteilt, Aufgabe der Generalkommission. Diese hat sich denn auch seit ihrem Bestehen die Sammlung möglichst genauer Ziffern angelegen sein lassen, allein erst für das Jahr 1892 ist es ihr gelungen, die erforderte Auskunft von den einzelnen Verbänden bis auf einige Ausnahmen zu erhalten. Aus den früheren Jahren sind meist nur dürftige Anhaltspunkte vorhanden, mit einziger Ausnahme der bereits oben (S. 209) erwähnten Privatarbeit des Hamburger Buchhändlers A. Geib aus dem Jahre 1877, die in Nr. 4 des „Pionier“ am 26. Januar 1878 veröffentlicht ist und auf gute Quellen gegründet zu sein scheint.
Nach dieser Zusammenstellung gab es 1877 30 Organisationen, darunter 25 Zentralverbände mit 1266 Zweigvereinen und 5 Lokalvereinen. Die Mitgliederzahl betrug 49055, die durchschnittliche Monatseinnahme 33551 Mk. Von dem monatlichen Ueberschusse zu rund 8000 Mk. entfielen allein 3538 Mk. auf die Buchdrucker. Es erschienen 15 Gewerkschaftsblätter mit 37025 Abonnenten. Die damalige Anzahl der in den betreffenden Berufen vorhandenen Arbeiter wird auf 2000000 angegeben, so daß etwa 2½% organisiert waren. Nur die Buchdrucker und die Schiffszimmerer erreichten eine Beteiligung von etwa der Hälfte aller Beschäftigten. Die absolut stärkste Vereinigung war die der Tabakarbeiter mit 8100 Mitgliedern in 170 Orten.
Nach Zacher soll die Anzahl der unter sozialdemokratischem Einflusse organisierten Arbeiter im Jahre 1886: 81200, im Jahre 1888: 89700 und im Jahre 1889: 121647 betragen haben.
Oldenberg hat in seinem Artikel „Gewerkvereine“ im Ergänzungsbande des Handw. d. St.-W. S. 384 ff. aus den an den Minister erstatteten Berichten der Polizeibehörden geschöpft, die zum Teil von den Angaben der Generalkommission abweichen und zwar meist höher sind, da sie auch die lokalorganisierten Arbeiter umfassen. Oldenberg berechnet nach diesen beiden Quellen folgende Durchschnittszahlen:
1885/86 100356 Frühjahr 1892 300815
1887/88 103330 März 1892 279594
Frühjahr 1889 135353 Ende 1892 236516
„ 1890 277098 Frühjahr 1893 242555
Ende 1890 320213 Ende 1893 249985
Frühjahr 1891 277474 Frühjahr 1894 255622
Ende 1891 269988 Letztes Datum 273451
Die erste Aufzeichnung der Generalkommission ist für das Jahr 1890 gemacht und berechnet 301200 Mitglieder in 58 Organisationen. Auf dem Halberstädter Gewerkschaftskongresse waren nach Ausweis des Berichtes 305519 Arbeiter durch 208 Delegierte vertreten. Aber die Zahlen sind offenbar in den einzelnen Gruppen nach oben abgerundet und deshalb erheblich zu hoch.
Für die folgenden Jahre ist die Aufzeichnung genauer und giebt folgende Zahlen:
Es bestanden 1891 65 Zentralorganisationen — wovon 4 durch Vertrauensmänner zentralisiert — von denen 55 die erforderten Angaben machten. Diese umfaßten 176664 Arbeiter. Die Mitgliederzahl der fehlenden 10 Organisationen wird nach den entsprechenden Angaben für 1892 auf 101365 berechnet, wozu auch die Mitglieder der Lokalvereine kommen, die auf 10000 geschätzt werden, so daß die Gesamtzahl der in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter sich auf etwa 288000 berechnet. Die jährliche Einnahme betrug 1116588 Mk., die Anzahl der Fachorgane 44, deren Kosten sich auf 154015 Mk. beliefen. Für Streiks wurden 1037789 Mk., für Reiseunterstützung 144338 Mk. für Arbeitslosenunterstützung 64290 Mk., an Verwaltungskosten 155676 Mk. ausgegeben. Der Vermögensbestand betrug 427058 Mk.
Im Jahre 1892 gab es 57 Zentralorganisationen, von denen 52 mit 3959 Zweigvereinen und 227023 Mitgliedern berichteten. Die fehlenden 5 hatten nach den Angaben früherer Jahre 10271 Mitglieder, wozu 6 Lokalvereinigungen mit einem von den Zentralvorständen auf 7640 ermittelten Bestande kommen, so daß die Gesamtzahl der organisierten Arbeiter 244934 betrug. Das bedeutet also eine Abnahme von 43000 gegen 1891, die wesentlich auf die Bergarbeiter entfällt; den Hauptanteil dieses Rückganges hatte der Bergarbeiterverband für Westfalen aufzuweisen, dessen Bestand von 45000 auf 15300 zurückgegangen war. Die Verminderung der Zentralorganisationen war die Folge der Vereinigung verwandter Verbände.
Die Jahreseinnahme betrug 2031922 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane 285475 Mk., für Streiks 44943 Mk., für Reiseunterstützung 382607 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 357087 Mk., für Verwaltungskosten 204427 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 646415 Mk.
Im Jahr 1893 vereinigten sich, wie schon erwähnt, auf dem vom 4. bis 7. April in Cassel abgehaltenen Kongresse die Bürstenmacher, Drechsler, Stellmacher und Tischler zu dem deutschen Holzarbeiterverbande. Da sich außerdem der Gasarbeiterverband und der Verband der Posamentiere auflöste, so ergiebt sich, indem man den Zentralverein der Frauen und Mädchen, weil er nur Bildungszwecken dient, jetzt als Gewerkschaft nicht mehr mitzählt, für Ende 1893 eine Zahl von 51 Zentralorganisationen, von denen 50 Angaben gemacht haben. Nach diesen betrug die Mitgliederzahl 221530. Rechnet man dazu die fehlende eine Organisation der Steinmetzen mit 2000 und den auf 6280 geschätzten Bestand der Lokalorganisationen, so ergiebt sich eine Gesamtzahl der in Gewerkschaften organisierten Arbeiter von 229810. Die Bergarbeiter in Westfalen sind gegen 1892 mit 15300 noch weiter auf 11174 zurückgegangen, der Rechtsschutzverein der Bergleute des Saargebietes mit 22400 Mitgliedern ist aufgelöst, dagegen haben 26 andere Organisationen um insgesamt 19739 zugenommen.
Die Jahreseinnahme betrug 2224367 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane 292158 Mk., für Streiks 65356 Mk., für Reiseunterstützung 328748 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 220926 Mk., für Verwaltungskosten 227129 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 607033 Mk.
Im Jahre 1894 ist der sächsische Bergarbeiterverband aufgelöst, dagegen sind Verbände der Schlachter, der süddeutschen Mühlenarbeiter, der Bureauangestellten, der Flößer und der Binnenschiffer neu gegründet, so daß, indem die Organisation der Steinarbeiter, die keine Zweigvereine, sondern nur Vertrauensmänner in den einzelnen Orten besitzt, nicht mehr mitgezählt ist, sich Ende 1894 54 Zentralverbände ergaben. Von diesen haben 46 mit 4217 Zweigvereinen und 230225 Mitgliedern sowie 2 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen mit 133 Zweigvereinen und 8388 Mitgliedern Angaben gemacht. Rechnet man für die fehlenden Verbände und 2 fernere Vertrauensmännerorganisationen deren nach den Angaben für 1893 ermittelte Ziffern mit 8615 bezw. 3888 und endlich 5550 Mitglieder der Lokalorganisationen hinzu, so ergiebt sich ein Gesamtbestand der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter von 256666[91]. Dabei ist allerdings zu bemerken, daß die Ziffern für 1891, 1892 und 1893 den Bestand am Schlusse des Jahres wiedergeben, während diejenigen für 1894 den Durchschnitt aus den Vierteljahrsziffern darstellen, doch hat diese Verschiedenheit auf die Vergleichbarkeit keinen in Betracht kommenden Einfluß. Die Jahreseinnahme der 40 Organisationen, deren Angaben vorliegen, betrug 2685564 Mk., die Ausgabe für die Verbandsorgane 265957 Mk., für Streiks 188980 Mk., für Reiseunterstützung 350455 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 239750 Mk., für Verwaltungskosten 154408 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 1148020 Mk. Der Bericht der Generalkommission für 1894 weist zur Entkräftung der Behauptung, daß die Gewerkschaften Streikvereine wären, darauf hin, daß, während die Ausgaben der aufgeführten Verbände für Rechtsschutz, Gemaßregelten-, Reise-, Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenunterstützung, Umzugskosten und Beihilfe in Not- und Sterbefällen sich auf 1078455,90 Mk. belaufen, die Streikunterstützung nur 179703,76 Mk. betrage.
Auch der Bericht für 1895 erhebt die alte Klage über mangelhafte und verspätete Angaben der Verbandsleitungen. Die Ziffern der Müller, Seiler, Tabakarbeiter und Steinarbeiter haben deshalb aus 1894 übernommen werden müssen. Als Gesamtergebnis des Berichtsjahres wird bezeichnet eine erhebliche Zunahme des Mitgliederbestandes, aber eine Verringerung des Vermögensbestandes infolge großer und andauernder Lohnkämpfe. Die Zahl der Zentralorganisationen hat sich um 5 verringert. Die Verbände der Kürschner und Plätterinnen haben sich infolge geringer Beteiligung aufgelöst; der Verband der Schlachter wird in Ermangelung von Lebenszeichen als tot betrachtet. Die Formenstecher haben sich den Lithographen, die Korbmacher den Holzarbeitern, die süddeutschen Müller dem allgemeinen Müllerverbande angeschlossen. Dagegen ist Anfang 1896 der Verband der Werftarbeiter neu gegründet.
Danach bestanden 1895 — abgesehen von den noch nicht berücksichtigten Werftarbeitern — 49 Zentralverbände und 4 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen mit insgesamt 259175 Mitgliedern nebst 10781 in den Lokalorganisationen. Der Bericht führt jedoch aus, daß hierin die volle Zunahme nicht zum Ausdruck gelange, weil der sächsische Bergarbeiterverband mit 8821 Mitgliedern durch die Behörden aufgelöst sei, während diese Mitglieder deshalb der Bewegung nicht verloren gegangen seien. Der Bericht betont wiederholt die Unsicherheit der angegebenen Zahlen und ihre Unvergleichbarkeit mit anderen Jahren, da viele Vorstände, insbesondere der Lokalorganisationen überhaupt, keine Angaben gemacht hätten und diejenigen Zahlen, die auf Grund solcher Angaben eingestellt wären, sich zum Teil auf andere Verbände, als in den Vorjahren, bezögen.
Der Bericht bemerkt, daß die Gesamtzahl der Mitglieder 1889/90 größer gewesen sei, als 1894/95, wie denn stets bei aufsteigender Konjunktur ein Wachstum, bei niedergehender ein Sinken stattfinde, daß aber seit 1894 ein Aufschwung beginne, der sich voraussichtlich noch fortsetzen werde. Sehr nachdrücklich wird die Herbeiziehung der Frauen zur Organisation empfohlen.
Die Jahreseinnahme hat sich von 2643015 Mk. bei 40 Organisationen im Jahre 1894 auf 2745617 Mk. in 44 Organisationen gehoben, doch beziehen sich auch hier die Ziffern nicht auf dieselben Verbände. Der Löwenanteil entfällt auf die Buchdrucker mit 1032460 Mk., dann folgen die Metallarbeiter mit 280262 Mk., die Holzarbeiter mit 205498 Mk., die Porzellanarbeiter mit 195739 Mk., die Maurer mit 109848 Mk. u. s. w.
Die Gesamtausgabe der 43 Organisationen im Jahre 1894 von 2135609 Mk. war bei 44 Organisationen im Jahre 1895 auf 2140985 Mk., der Kassenbestand am Ende beider Jahre von 1319295 Mk. (bei 41) auf 1640438 Mk. (bei 44) gestiegen. Derselbe betrug auf den Kopf des Mitgliedes bei den Buchdruckern 49,12 Mk., den Hutmachern 34,80 Mk., den Zigarrensortierern 18,69 Mk., den Bildhauern 15,06 Mk., den Handschuhmachern 14,47 Mk., den Buchbindern 11,49 Mk., bei den übrigen unter 10 Mk. Der Bericht weist zum Schlusse darauf hin, daß bisher in Deutschland von 100 Industriearbeitern nur 5 organisiert seien und daß die meisten Organisationen es scheuten, durch höhere Beiträge die Füllung der Kassen zu erreichen, ohne die ein kräftiger Widerstand im Falle des Kampfes unmöglich sei.
Der Bericht für 1896 erklärt, daß zum erstenmale die Beschaffung des statistischen Materials wenigstens hinsichtlich der wichtigsten Zahlen für alle Organisationen erreicht sei. Von den am Schlusse des Jahres 1895 vorhandenen 49 Zentralverbänden hat sich 1896 der Verband der Seiler dem Textilarbeiterverbande angeschlossen. Dagegen wurde der Verband der Gasarbeiter neu begründet, so daß am Schlusse des Jahres 1896 48 Zentralverbände bestanden. Daneben gab es 2 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen.
Die Mitgliederzahl hat sich, wie schon der Bericht für 1895 vorausgesagt hatte, 1896 sehr bedeutend, nämlich von 259175 auf 329230, also um 70055, gehoben. Dazu kommen noch 5873 Lokalorganisierte.
Die Gesamteinnahme von 49 Organisationen betrug 3616444 Mk., dazu ist noch zu rechnen die Einnahme der Tabakarbeiter, die keine Angabe gemacht hatten und in dem Berichte auf 140000 Mk. geschätzt wird. Für die Gasarbeiter, die noch nicht ein volles Jahr bestanden, lagen ebenfalls noch keine Angaben vor. Uebrigens entfallen von der obigen Einnahme allein 1115163 Mk. auf die Buchdrucker. Die Jahresausgabe betrug in 50 Organisationen (ausschließlich der Gasarbeiter) 3323713 Mk., wovon auf das Verbandsorgan bei 44 Verbänden 362708 Mk., auf Agitation 86676 Mk., auf Rechtsschutz 18349 Mk., auf Reiseunterstützung in 31 Verbänden 310000 Mk., auf Arbeitslosenunterstützung in 13 Verbänden 243201 Mk., auf Krankenunterstützung in 9 Verbänden 430038 Mk. und auf Verwaltungskosten 187599 Mk. entfielen. Für Streiks waren 944344 Mk. verausgabt gegen 704528 Mk. im Jahre 1895. Der Kassenbestand betrug bei 47 Verbänden 2323677 Mk., woran die Buchdrucker mit 1265297 Mk. beteiligt waren.
Im Jahre 1897 sind 5 neue Verbände gegründet, die sämtlich auf einem Zusammenschluß von Lokalvereinen beruhen, deren Mitglieder deshalb zum Teil in den früheren statistischen Ziffern mit enthalten sind. Es sind dies die Verbände der Gastwirtsgehülfen, der Graveure, der Handlungsgehülfen, der Handelshülfsarbeiter und der Seeleute. Damit ist die Zahl der Zentralverbände auf 52 und unter Zurechnung von 4 durch Vertrauensmänner zentralisierten Organisationen auf 56 gestiegen. Die Mitgliederzahl ist um 83129 = 25,2 % gewachsen und betrug Ende 1897 412359, wovon 14644 Frauen waren. Unter Hinzurechnung der von den Zentralverbänden auf 6803 angegebenen Lokalorganisationen ergiebt sich mithin eine Gesamtzahl von 419162. Von den nach der Berufszählung vom 14. Juni 1895 in den betreffenden Gewerben beschäftigten 5064034 männlichen und 1101701 weiblichen Arbeitern waren mithin 7,53 % bezw. 1,05 %, im Durchschnitt 6,66 % in den sozialistischen Gewerkschaften organisiert.
Im Jahre 1898 hat sich die Zahl der Organisationen auf 59, diejenigen der Mitglieder auf 491955 (also um 79596) vermehrt. Darunter befanden sich 13009 weibliche. Die Zahl der Lokalorganisierten wird auf 15792 geschätzt.
Der Bericht der Generalkommission bemerkt zu diesen Ziffern, daß sie ungünstiger schienen, als sie in Wahrheit seien, denn man müsse berücksichtigen, daß die Organisation auf dem Lande gegen die in den Städten sehr zurückgeblieben sei und daß deshalb bei einer Stadt und Land nicht sondernden Durchschnittsberechnung die städtischen Ziffern durch die ländlichen herabgedrückt würden; in den Städten aber liege der Schwerpunkt der Bewegung und die dort errungenen Vorteile kämen schließlich auch den ländlichen Arbeitern zu statten, in den Städten aber sei die Organisation so weit vorgeschritten, daß in einzelnen Orten fast zwei Drittel aller Arbeiter organisiert seien.
Ebenso erwähnt der Bericht, daß, abgesehen von den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen, auch noch andere Arbeiterorganisationen vorhanden seien, die nicht „auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung“ ständen. Solche Vereine beständen nach Ermittelungen der Zentralverbände
bei den Brauern 28 Vereine mit 3200 Mitgliedern
„ „ Buchdruckern 2 „ „ 2000 „
„ „ Gärtnern 1 „ „ 800 „
„ „ Hafenarbeitern 1 „ „ 140 „
„ „ Konditoren 2 „ „ 700 „
„ „ Porzellanarbeiter 21 „ „ 518 „
„ „ Steinsetzern 3 „ „ 300 „
zusammen 58 Vereine mit 7758 Mitgliedern.
Endlich kommen noch die später[92] zu erwähnenden Organisationen in Betracht, die nur zum Teil einen ausgesprochenen gewerkschaftlichen Karakter haben, so daß sie den Uebergang bilden zu Vereinen, die diesen ganz vermissen lassen.
Die Verteilung der Mitglieder, der Einnahmen, Ausgaben und der Kassenbestände auf die einzelnen Berufe ergiebt die folgende Tabelle:
Nr. Verband[93] Zweigvereine Mitglieder der Organisation Berufsangehörige Prozentsatz der Organisation Lokalorganisierte Jahreseinnahme in Mark Jahresausgabe in Mark Vermögensbestand in Mark
1. Bäcker 42 1635 129527 1,27 80 14555,11 12542,40 2012,71
2. Barbiere 21 588 30789 1,91 — 1690,28 1393,17 297,11
3. Bauarbeiter 82 4339 371762 1,16 ? 21051,56 27239,69 10270,72
4. Bergarbeiter 190 18000 534157 3,36 — 48847,70 29923,03 15554,35
5. Bergarbeiter 88 3327 6000 55,45 — 83785,55 75612,17 61635,97
6. Bötticher 89 4150 31483 13,22 — 33169,73 26071,04 12280,48
7. Brauer 106 8133 71482 11,37 — 57630,24 49970,69 19804,14
8. Buchbinder 59 6258 46280 13,52 30 89039,20 63963,61 62779,54
9. Buchdrucker 899 22865 37000 61,80 200 1212694,10 840811,71 1636007,34
10. Bureauangestellte 3 260 ? ? — 1716,59 1726,74 34,20
11. Dachdecker 76 1800 21844 8,23 — 4800 5806 650,12
12. Fabrikarbeiter 127 15639 208737 7,50 — ? 52977,13 26673,74
13. Former 90 4853 70804 6,85 200 41848,99 44974,58 22201,04
14. Gärtner 18 350 79001 0,45 — 2677,62 2588,85 88,77
15. Gasarbeiter 10 924 12113 7,62 — 3614,50 4024,64 847,10
16. Glasarbeiter 18 4024 47528 8,47 — 28858,52 39042,40 10479,09
17. Glaser 64 1195 11033 10,83 — 9142,39 8999,13 13416,56
18. Graveure 17 752 9519 7,95 40 9269,17 2385,99 4236,40
19. Hafenarbeiter 39 11000 28981 37,95 — 25803,86 44856,19 12216,96
20. Handelshülfsarbeiter 32 2703 175336 1,53 1800 17465,92 13998,32 3467,60
21. Handlungsgehülfen 13 225 270053 0,08 350 1406,61 1142,58 264,03
22. Handschuhmacher 39 2970 9381 31,66 — 51573,79 38209,32 48388,66
23. Holzarb. (Verband) 475 40876 372635 10,91 ? 377927,79 303534,15 123263,24
24. „ (Hülfsarb.) 8 921 66047 1,39 — 3021,36 2009,09 1739,74
25. Hutmacher 44 2688 15521 17,34 40 63303,32 82417,92 86327,01
26. Konditoren 12 452 20418 2,21 — 3411,45 2202,58 1645
27. Kupferschmiede 57 3284 9769 33,51 — 83988,61 25646,69 58351,92
28. Kupferschmiede — 267 — — — 2346,26 1262,15 1084,11
29. Lederarbeiter 90 4136 42015 9,84 150 51420,43 29451,91 31524,39
30. Lithographen 95 5189 23781 21,80 100 42651,58 37167,71 5483,87
31. Maler 167 6861 95419 7,19 — 44720,78 40375,38 20159,45
32. Maurer 530 42652 372416 11,45 2312 371654,20 372727,63 69987,96
33. Metallarbeiter 427 59890 645536 9,27 ? 479522,47 366893,59 176291,25
34. Müller 42 1072 66849 1,60 — 6027,10 5556,86 1716,84
35. Porzellanarbeiter 128 8668 41141 21,06 566 127192,82 106662,32 143910,01
36. Sattler u. Tapezierer 57 2151 41914 5,10 50 12966,81 8739,51 9477,57
37. Seeleute ? 2444 15294 16,00 — 16637,80 16129,10 2772,10
38. Schiffszimmerer 11 1259 — — — 7910,45 6915,25 4599,91
39. Schmiede 27 2190 130768 1,67 — 14229,25 12285,46 4706,83
40. Schneider 215 9041 328931 2,74 ? 62496,70 45782,87 38772,39
41. Schuhmacher 233 14935 162931 9,18 — 91667,13 97549,14 10165,49
42. Steinarbeiter 160 11500 125195 9,19 — 55134 41338,90 13795,88
43. Steinsetzer 95 2980 17053 17,52 220 22247,45 21210,29 5319,47
44. Stukkateure 34 1325 12089 10,95 ? 7885,24 5190,44 7139,24
45. Textilarbeiter 194 22648 697523 3,25 — 114306,58 84276,43 23913,72
46. Töpfer 127 4416 36891 11,96 95 35934,62 41828,91 9926,95
47. Vergolder 18 1029 15957 6,44 — 9228,80 8319,43 8881,54
48. Werftarbeiter 13 2526 20116 12,56 200 21103,27 16523,76 6593
49. Xylographen 3 132 — — — 3782,10 4530,71 16068,46
50. Zigarrensortierer 25 685 — 15,43 — 14623,70 8890,95 20105,44
51. Zimmerer 306 17620 155475 11,33 ? 175703,46 161164,77 84095,22
52. Gastwirtsgehülfen[94] 11 1108 258152 0,43 — — — —
53. Gold- u. Silberarb.[94] 14 1401 31764 4,40 150 — — —
54. Tabakarbeiter[94] 375 17951 120767 15,43 — — 197963,63 —
55. Tapeziere[94] 36 1344 20558 6,53 150 — — —
Insgesamt 6151 410864 6165735 6,66 6803 4083696,96 3542807,87 2951424,63
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Posten der Ausgabe, nämlich die Arbeitslosen-, Kranken-, Invaliden- und Reiseunterstützung, die Kosten des Verbandsorganes und die für Streiks verausgabten Beträge nach ihrer absoluten wie nach ihrer relativen Höhe nachgewiesen.
Nr. Verband Arbeitslosenunterstützung Kranken- u. Invalidenunterstützung, Sterbegeld Reiseunterstützung Verbandsorgan Streikunterstützung
Ueberhaupt Mark Auf den Kopf Mark Ueberhaupt Mark Auf den Kopf Mark Ueberhaupt Mark Auf den Kopf Mark Ueberhaupt Mark Auf den Kopf Mark Ueberhaupt Mark Auf den Kopf Mark
1. Bäcker — — — — 388 0,30 3055 1,86 547 0,33
2. Barbiere — — — — — — 634 1,08 12 0,02
3. Bauarbeiter — — — — 461 0,10 4848 1,12 10665 2,45
4. Bergarbeiter — — — — — — 13727 0,76 2270 0,13
5. Bildhauer 33430 10,04 9722 2,91 7610 2,28 6800 2,04 4189 1,25
6. Bötticher — — 284 0,07 3373 0,81 8680 2,09 1950 0,46
7. Brauer 4007 0,49 864 0,10 3070 0,38 10083 1,24 4980 0,61
8. Buchbinder 14284 2,28 — — — — 12916 2,06 7605 1,21
9. Buchdrucker 132779 5,81 428787 11,74 137388 6,01 — — 81507 3,56
10. Bureauangestellte — — — — — — 812 3,12 — —
11. Dachdecker — — — — — — 2226 1,23 2190 1,21
12. Fabrikarbeiter — — 665 0,04 2983 0,19 6477 0,41 13269 0,85
13. Former 283 0,05 15 — 4835 0,99 8292 1,71 14041 2,89
14. Gärtner — — — — — — 1150 3,18 — —
15. Gasarbeiter — — 613 0,66 — — 298 0,32 34 0,04
16. Glasarbeiter 4440 1,10 4820 1,19 22 — 6845 1,70 1170 0,28
17. Glaser 721 0,60 — — 965 0,80 3457 2,89 1054 0,88
18. Graveure 475 0,63 — — 445 0,59 816 1,08 — —
19. Hafenarbeiter — — — — — — 781 0,07 12492 1,13
20. Handelshülfsarbeiter — — 852 0,31 — — 1610 0,59 229 0,08
21. Handlungsgehülfen — — — — — — 453 2,01 — —
22. Handschuhmacher 5128 1,72 225 0,07 1567 0,53 4396 1,48 17923 6,03
23. Holzarbeiter (Verband) — — 4736 0,11 19676 0,48 51951 1,27 96643 2,36
24. „ (Hülfsarb.) — — — — — — — — 705 0,78
25. Hutmacher 19015 7,07 40028 14,88 2736 1,01 5589 2,08 9152 3,40
26. Konditoren 247 0,54 — — — — 949 2,10 — —
27. Kupferschmiede 6018 1,83 465 0,14 5068 1,54 3894 1,18 750 0,23
28. Lagerhalter — — — — — — — — 250 0,94
29. Lederarbeiter 1163 0,28 1607 0,39 10493 2,53 3692 0,89 5559 1,34
30. Lithographen — — 464 0,09 7254 1,40 7750 1,49 11253 2,17
31. Maler — — 215 0,03 779 0,11 10382 1,51 3420 0,50
32. Maurer — — — — 3309 0,08 48850 1,12 192477 4,49
33. Metallarbeiter 1236 0,02 5611 0,11 21965 0,36 61400 1,02 110966 1,82
34. Müller — — 873 0,81 — — 2323 2,16 92 0,08
35. Porzellanarbeiter 33552 3,87 34175 3,96 — — 7964 0,92 11060 1,27
36. Sattler — — 640 0,30 882 0,41 2899 1,35 700 0,32
37. Schiffszimmerer — — — — — — 2002 1,59 450 0,36
38. Schmiede — — — — 538 0,24 5442 2,48 550 0,25
39. Schneider — — 289 0,03 7361 0,81 14109 1,56 2906 0,32
40. Schuhmacher — — 2481 0,16 5358 0,36 14840 0,99 51864 3,47
41. Steinarbeiter — — — — — — — — 23324 2,28
42. Steinsetzer — — 728 0,24 466 0,15 3355 1,12 9082 3,05
43. Stukkateure 50 0,04 — — — 275 0,21 1953 1,47 1458 1,09
44. Tabakarbeiter — — 43361 2,41 27718 1,54 26467 1,42 55410 3,09
45. Textilarbeiter — — — — 7112 0,31 25587 1,13 43215 1,20
46. Töpfer — — — — 3299 0,74 4391 0,99 18709 4,22
47. Vergolder — — 149 0,14 134 0,13 1136 1,10 600 0,57
48. Werftarbeiter — — — — — — — — 14927 5,90
49. Xylographen 801 6,07 40 0,30 6 0,04 2215 16,79 138 1,05
50. Zigarrensortierer 2697 3,91 3282 4,79 556 0,81 65 0,09 — —
51. Zimmerer — — — — 944 0,05 31698 1,80 36971 2,10
Insgesamt 289036 587488 289036 439259 881758
Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß es durchaus unberechtigt ist, die Gewerkschaften als reine oder auch nur überwiegend als Streikvereine darzustellen, wie es Graf Posadowsky im Reichstage that. Allerdings haben 1897 die Zentralverbände 881758 Mk. für Streiks ausgegeben, und die Gesamtsumme, die die Streiks erfordert haben, beläuft sich sogar auf 1267308 Mk., indem nicht alle Streikgelder durch die Zentralkassen laufen. Aber dem stehen 1197960 Mk. an Unterstützungen gegenüber, nämlich
Rechtsschutz in 37 Verbänden 30147 Mk.
Gemaßregeltenunterstützung „ 25 „ 30973 „
Reiseunterstützung „ 33 „ 289036 „
Arbeitslosenunterstützung „ 18 „ 260316 „
Krankenunterstützung „ 14 „ 454494 „
Invalidenunterstützung „ 3 „ 68688 „
Beihülfe in Not- und Sterbefällen „ 21 „ 64906 „
1197960 Mk.
Noch günstiger stellt sich die Rechnung, wenn man den Unterstützungsbeträgen noch die Kosten für das Verbandsorgan (439259 Mk.) hinzurechnet; dann stehen den 881758 Mk. oder auch 1267308 Mk. für Streiks 1637219 Mk. gegenüber.
Die Beiträge schwankten zwischen 6,9 Pf. und 1 Mk. 10 Pf. wöchentlich. Sie betrugen bei den Buchdruckern 1 Mk. 10 Pf., den Bildhauern 50 Pf., den Hafenarbeitern 9,2 Pf., den Kupferschmieden 25–30 Pf., den Handschuhmachern 35 Pf., den Lithographen 20 Pf., den Porzellanarbeitern 10–35 Pf., den Steinsetzern 10,11 Pf., den Hutmachern 25–45 Pf., den Seeleuten 19 Pf., den Tabakarbeitern 10–20 Pf., den Zigarrensortierern 25–75 Pf., den Schiffszimmerern 15 Pf., den Werftarbeitern 10 Pf., den Buchbindern 35 Pf., den Böttchern 11,5 Pf., den Töpfern 15–20 Pf., den Maurern 15–20 Pf., den Brauern 20 Pf., den Zimmerern 10–30 Pf., den Stuckateuren 10 bis 20 Pf., den Holzarbeitern (Verband) 20 Pf., den Glasern 15 Pf., den Lederarbeitern 25 Pf., den Metallarbeitern 20 Pf., den Steinarbeitern 10–50 Pf., den Schuhmachern 15 Pf., den Glasarbeitern 30 Pf., den Dachdeckern 10,4 Pf., den Graveuren 30 Pf., den Gasarbeitern 15 Pf., den Fabrikarbeitern 10 Pf., den Malern 10–20 Pf., den Formern 20 Pf., den Tapezierern 15 Pf., den Vergoldern 20 Pf., den Sattlern 15 Pf., den Gold- und Silberarbeitern 20 Pf., den Bergarbeitern 6,9 Pf., den Textilarbeitern 10 Pf., den Schneidern 15 Pf., den Konditoren 30 Pf., den Barbierern 20 Pf., den Schmieden 20 Pf., den Müllern 13,8 Pf., den Handelshülfsarbeitern 20 Pf., den Holzarbeitern (Hülfsarbeiter) 15 Pf., den Bäckern 18,11 Pf., den Bauarbeitern 15 Pf., den Gärtnern 15–20 Pf., den Gastwirtsgehülfen 30 Pf., den Handlungsgehülfen 23 Pf. und den Lagerhaltern 11,5 Pf.
Es hat Interesse, auch die Entwickelung der Gewerkschaften in den letzten Jahren in Ziffern zu verfolgen. Diese ist, was den Mitgliederbestand betrifft, ersichtlich aus folgender Zusammenstellung:
Jahr Zentral-Organisationen Zweigvereine Mitglieder Darunter weibliche In Lokalvereinen Zusammen
1891 62 — 277659 — 10000 287659
1892 56 3959 237094 4355 7640 244734
1893 51 4133 223530 5384 6280 229810
1894 54 4350 246494 5251 5550 252044
1895 53 4819 259175 6697 10781 269956
1896 51 5430 329230 15265 5858 335088
1897 56 6151 412359 14644 6803 419162
1898 59 — 491955 13009 15792 507747
Das Verhältnis der verschiedenen Ausgabeposten in den einzelnen Jahren und das Wachstum der Leistungen zeigt folgende Uebersicht:
Im Jahre Rechtsschutz Mk. Gemaßregelten- unterstützung Mk. Reise- unterstützung Mk. Arbeitslosen- unterstützung Mk. Kranken- unterstützung Mk. Invaliden- unterstützung Mk. Beihülfe in Not- und Sterbefällen Mk. Zusammen Mk. Streik- unterstützung Mk. Verbands- organ Mk.
1892 9705 236964 382607 357087 — 21972 25284 1033619 44943 285475
1893 12542 28321 328748 220926 304648 [95]— 41762 936947 65356 292157
1894 12902 14630 350455 239750 425489 [95]— 41744 1084970 188980 265957
1895 15871 40307 302603 196912 454114 [95]— 42080 1051887 253589 274398
1896 18349 37346 310000 243201 430038 57947 53837 1150718 944372 362708
1897 30147 30973 289036 260316 454494 68088 64906 1197960 881758 439259
Summa 110359 403278 2107787 1582482 2068783 148007 269613 6690309 3416787 2073969
Auch hier tritt hervor, daß der Schwerpunkt der Thätigkeit nicht auf dem Gebiete der Arbeitseinstellungen liegt, denn in den Jahren 1891–1897 steht den für Streikunterstützung verausgabten 3416787 Mk. eine Gesamtsumme für Unterstützungen von 6690309 Mk. gegenüber, die sich unter Hinzurechnung der Ausgabe für das Verbandsorgan sogar auf 8764278 Mk. erhöht.
I. Die Lokalorganisierten.
In den vorstehenden statistischen Uebersichten sind auch Zahlen für die lokalorganisierten Arbeiter angegeben, die danach 1891 10000, 1892 7640, 1893 6280, 1894 5550, 1895 10781, 1896 5858, 1897 6803 und 1898 15792 betragen haben. Diese Angaben stützen sich auf Schätzungen der Vorstände der Zentralorganisationen, werden aber von der Generalkommission selbst als „höchst unzuverlässig“ bezeichnet, indem darauf hingewiesen wird, daß allein der nicht berücksichtigte Berliner Lokalverband der Metallarbeiter angeblich 10000 Mitglieder zählen solle. Auf der vom 20. bis 24. April 1897 in Braunschweig abgehaltenen dritten Generalversammlung des deutschen Metallarbeiterverbandes ist nun aber der Anschluß des Berliner Lokalverbandes, dessen Mitgliederzahl dabei auf 9000 angegeben wurde, zu stande gekommen, sodaß die Metallarbeiter jetzt aus der Reihe der Lokalorganisationen ausscheiden. Auf dem I. Gewerkschaftskongresse in Halberstadt waren angeblich 32805 lokalorganisierte Arbeiter vertreten, doch scheint diese Ziffer viel zu hoch gegriffen.
Obgleich hiernach die lokal organisierten Arbeiter keine große Zahl darstellen, haben sie doch schon mehrere eigene Kongresse veranstaltet. Der erste derselben wurde vom 17. bis 19. Mai 1897 in Halle a. S. unter Leitung des Regierungsbaumeisters a. D. Keßler abgehalten. Es waren 38 Abgeordnete aus 13 Orten und für 14 verschiedene Berufe vertreten, aber über den Umfang der Lokalorganisation ist auch hier kein Anhaltspunkt geschaffen, vielmehr erklärte man, daß die Mitgliederzahl noch nicht ermittelt werden könne, ein Eingeständnis, das hinreicht, um die offenbare Schwäche zu verraten[96]. Wenn die Generalkommission in Nr. 22 des Korrespondenzblattes vom 31. Mai 1897 die Zahl von 10000 für sicher zu hoch gegriffen erklärt, so ist das ganz gewiß richtig. Ein anderer Berichterstatter[97] schätzt dieselbe auf 4–5000.
Der Grundgedanke der Lokalorganisation ist, wie schon früher betont, die Auffassung, daß die Gewerkschaften die Beschäftigung mit politischen Angelegenheiten nicht entbehren könnten und deshalb, da die Vereinsgesetze in diesem Falle das In-Verbindung-Treten mehrerer Vereine nicht gestatten, besser thäten, hierauf zu verzichten; außerdem aber würden die Zentralverbände durch die Nichtbeschäftigung mit Politik zur Vereins- und Verbandssimpelei und Züchtung einer Gewerkschaftsbureaukratie geführt. Diese Auffassung fand ihren Ausdruck in folgender Resolution:
In Erwägung
1. daß der sogenannte gewerkschaftliche Kampf um Verbesserung der Lage der Arbeiter auf dem Boden der heute bestehenden Ordnung nicht geführt werden kann, ohne das Verhältnis der Arbeiter zu dem heutigen Staate und seinen Organen der Gesetzgebung und Verwaltung scharf und bestimmt zu berühren;
2. daß der gewerkschaftliche Kampf also von dem politischen Kampfe um die politische Macht und deren Erweiterung nicht zu trennen ist;
3. daß weder eine wesentliche Verbesserung der Lage der Arbeiter noch eine Vermehrung ihrer Rechte von der Humanität oder von dem guten Willen der heutigen Gesellschaft zu erwarten ist, sondern anerkanntermaßen nur der Kampf ums Recht das Recht bildet;
4. daß dieser Kampf aber nur dann mit dem nötigen Nachdruck und der nötigen Einheitlichkeit von den Arbeitern geführt werden kann, wenn er in seinem Karakter als Klassenkampf der Arbeiterklasse gegen ihre Ausbeuter erkannt und geführt wird;
5. daß dieser notwendige und unvermeidliche Klassenkampf nur unter engem und bewußtem Anschlusse an die Grundsätze und Taktik der sozialdemokratischen Partei Deutschlands mit Aussicht auf Erfolg geführt werden kann,
erklärt der zu Halle a. S. tagende erste Kongreß der lokalorganisierten, nur auf dem Boden des Vertrauensmännersystems zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands:
I. Eine Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von der bewußten sozialdemokratischen Politik ist unmöglich, ohne den Kampf um die Verbesserung der Lage der Arbeiter auf den Boden der heutigen Ordnung aussichtslos zu machen und zu lähmen.
II. Daß die Bemühungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, den Zusammenhang mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu durchbrechen, als arbeiterfeindliche zu betrachten sind.
III. Daß Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie in dem Kampfe um die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft und verwerflich zu betrachten sind. Der Kongreß sieht in der Form der Organisation, die sich die sozialdemokratische Partei Deutschlands auf den Kongreß zu Halle a. S. 1890 gegeben hat, mit Rücksicht auf die bestehende Vereinsgesetzgebung auch für die gewerkschaftliche Organisation die zweckmäßigste und beste Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung.
Die Teilnehmer waren in ihren Angriffen gegen die Zentralorganisation und insbesondere die Generalkommission so scharf, daß selbst die der Lokalorganisation sympathisch gegenüberstehenden sozialdemokratischen Blätter dies tadelten. Dementsprechend ist denn andererseits auch der oben erwähnte Bericht der Generalkommission gehalten, indem den lokal Organisierten der Vorwurf gemacht wird, daß sie mit ihren Begriffsvermögen zu kurz gekommen seien, und daß ihre Führer sich durch egoistische Gründe leiten ließen. Uebrigens waren auch nicht sozialdemokratische Arbeiter vertreten, denn ein Abgeordneter aus Solingen erklärte, daß die gefaßten Beschlüsse 300 der durch ihn vertretenen 400 Mitglieder zum Ausscheiden zwingen würden, da sie von der Sozialdemokratie nichts wissen wollten.
Aus den übrigen Beschlüssen ist zu erwähnen, daß eine „Geschäftskommission“ aus 5 Personen mit dem Sitze in Berlin geschaffen wurde um die planmäßige Agitation zu betreiben. Jede Lokalorganisation soll an jedem Orte einen Vertrauensmann wählen, der die Sammlungen zum Agitationsfonds zu leiten und sämtliche Verhältnisse nach den Beschlüssen des Kongresses zu regeln hat. Der Kongreß proklamiert die unbedingte Solidarität der Lokalorganisierten mit allen Arbeitern ohne Rücksicht auf die Organisation und die politische Anschauung, soweit sie auf den Boden des Klassenkampfes stehen. Es soll eine Broschüre über Wesen und Form der Lokalorganisation und ein wöchentliches Organ herausgegeben werden.
Vom 12.–14. April 1898 hat dann der zweite Kongreß der „lokalorganisierten und durch Vertrauensmänner zentralisirten Gewerkschaften Deutschlands“ in Berlin stattgefunden. Der Erfolg des verflossenen Jahres war ein höchst geringer gewesen. Der Bericht der Geschäftskommission klagt darüber, daß ihre Thätigkeit gehemmt war, da sie von den Delegierten des ersten Kongresses nicht unterstützt sei, die Anerbietungen der Kommission, Redner zu schicken und Versammlungen abzuhalten, seien in verschiedenen Orten nicht angenommen, an andern Orten seien ihre Mitglieder nicht eingeladen um zu belehren, sondern um sie in langen Reden, auf die sie nichts erwidern durften, todt zu reden. Auch an Geld habe es gefehlt und die Kommission habe stets betteln müssen; die Einführung des unter dem Titel „Einigkeit“ ins Leben gerufenen Blattes sei auf Schwierigkeiten gestoßen, sodaß fortwährend Geld habe zugeschossen werden müssen; deshalb hätten auch die Agitationsreisen nicht in der nötigen Ausdehnung gemacht werden können.
Auf dem Kongresse waren 28 Vertreter aus 16 Orten anwesend, doch sind dabei die Vororte von Berlin als selbständige Orte gezählt. Außer Berlin waren vertreten Königsberg, Halle, Solingen, Jüterbogk, Brandenburg, Braunschweig und Breslau. Die Zahl der Mitglieder wurde auch dieses Mal nicht angegeben, sodaß die Annahme nahe liegt, daß diese Zahl zurückgegangen ist, zumal einige Vertreter dies aus ihren Vereinen berichteten. Auch über Einnahmen und Ausgaben hat man jede Angabe vermieden. Die Thätigkeit der Vereine hat sich wesentlich auf Kampf gegen die Zentralverbände und die Generalkommission beschränkt, wenigstens wird von einer weiteren Wirksamkeit nicht berichtet. Auch in den Verhandlungen bildeten die Anklagen gegen diese den Hauptbestandteil und es wurde beschlossen, den Kampf rücksichtslos fortzusetzen. Man erklärte sich gegen Arbeitslosenunterstützung, da man damit nur dem Staate eine ihm obliegende Aufgabe abnehme und die Gewerkschaften durch Unterstützungseinrichtungen versumpften. Doch soll Reiseunterstützung an die beteiligten Vereine gezahlt werden. Bei Streiks sollen diese sich gegenseitig helfen, indem über die Aufbringung der Mittel jeder Ort und Beruf selbständig bestimmt. An die Geschäftskommission, deren Sitz in Berlin verbleibt, hat jeder Verein vierteljährlich für jedes Mitglied 5 Pf. abzuführen.
Der dritte Kongreß ist vom 4. bis 6. April 1899 in Braunschweig abgehalten unter Beteiligung von 29 Delegierten aus 18 Orten und 13 Berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist in Zeitungsberichten auf 5000 bezeichnet, doch wurden auf dem Kongresse Angaben nur über einzelne Vereine gemacht. Die Einnahmen haben einschließlich eines bis auf 100 Mk. zurückbezahlten Darlehens von 5200 Mk. 7345 Mk., die Ausgaben 6876 Mk. betragen. Der Preßfonds hatte eine Einnahme von 11129 Mk. gegen 10200 Mk. Ausgabe. Das Organ „Die Einigkeit“ erscheint in einer Auflage von 5140; es wurde beschlossen, den Vereinen die obligatorische Einführung zu empfehlen. An die Geschäftskommission haben die Vereine für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. abzuführen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag wieder in den Angriffen gegen die Zentralorganisationen; es wurde beschlossen, „für die Zukunft jede Rücksicht auf ein friedliches Zusammenarbeiten fallen zu lassen“.
4. Der deutsche Buchdruckerverband[98].
Zu dem Verbande der sozialdemokratischen Gewerkschaften gehört seit einigen Jahren eine Vereinigung, die aus dem Grunde unser ganz besonderes Interesse und eine gesonderte Darstellung beanspruchen darf, weil sie am meisten sich nicht allein den für Deutschland als Vorbild anzuerkennenden englischen trade unions, sondern sogar dem Ideal nähert, welches man für eine Lösung der sozialen Frage im friedlichen Sinne als Ziel der Zukunft aufstellen muß. Dies ist der deutsche Buchdruckerverband.
Das Buchdruckgewerbe hat von je her insofern eine bevorzugte Stellung eingenommen, als der Beruf sich in den an seine Mitglieder zu stellenden Anforderungen weit über das gewöhnliche Niveau erhebt und deshalb eine führende Rolle in der Arbeiterbewegung in Anspruch nehmen darf. Andererseits hat dieser Umstand stets einen starken Zufluß von Arbeitskräften zur Folge gehabt, der dazu zwang, auf Schutzmittel gegen Ueberfüllung Bedacht zu nehmen.
Die älteste Form der Organisation war das sog. Postulat, so bezeichnet von dem Aufnahmeakte der Gesellen, von dem man den Ausdruck auf die ganze Einrichtung als solche übertrug. Durch diesen Akt wurde der in 5 Jahren ausgelernte Lehrling zum Gesellen und zugleich zum Mitgliede der Gesellenbruderschaft. Die letztere stand unter Aufsicht der Innung und sorgte für ihre Angehörigen durch Unterstützung bei Krankheiten, Unglücksfällen, Alter und Arbeitsunfähigkeit, insbesondere aber bei Reisen und sonstiger Arbeitslosigkeit durch das sog. Viatikum. Das Verhältnis zu den „Herren“ war durch die Buchdruckerordnung geregelt, die insbesondere genaue Vorschriften über Arbeitslohn und Arbeitszeit enthielt. Mit dem Beginne des jetzigen Jahrhunderts begann die Gesetzgebung diesen Gesellenverbindungen grundsätzlich feindlich gegenüber zu treten, man verbot größtenteils die Gesellenläden, legte die Unterstützungskassen und den Arbeitsnachweis in die Hände der Prinzipale, deren Vereine unangetastet bestehen blieben, und hob schließlich das ganze Postulat mit allen Einrichtungen auf. Seit im Jahre 1826 die Ersetzung der Handpresse durch die Maschinenschnellpresse begann, blieben auch die allgemeinen Folgen der Ersparnis von Arbeitskräften nicht aus, und um den sinkenden Preisen Rechnung zu tragen, nahm man seine Zuflucht zu einer stets wachsenden Einstellung von Lehrlingen, die man nicht völlig, sondern nur in einzelnen Zweigen der Thätigkeit ausbildete, um sie nach Ablauf ihrer Lehrzeit durch andere zu ersetzen.
Das Jahr 1848 gab dem schon lange gehegten Wunsche eines „nationalen Postulates“ d. h. einer über ganz Deutschland erstreckten Organisation Gelegenheit zur Verwirklichung, und nach manchen lokalen Versuchen gelangte auf der von dem Heidelberger Gehülfenvereine auf den 11. Juni 1848 nach Mainz berufenen Versammlung, auf welcher 10000 Gehülfen durch 44 Abgeordnete vertreten waren, der „Deutsche Nationalbuchdruckerverein“ zur Existenz. Derselbe war sowohl für Gehülfen als für Prinzipale bestimmt, und durch genaue Vorschriften über die Organisation, über Schiedsgerichte, Lehrlingswesen, Lohnberechnung, Unterstützungskassen und ein gemeinsames Organ war die Unterlage für eine wirksame Thätigkeit geschaffen. Während der neu gebildete Verein unter den Gehülfen überall begeisterte Zustimmung fand, war die Aufnahme unter den Prinzipalen geteilt und überwiegend ablehnend. Immerhin gelang es auf einer am 27. August 1848 in Frankfurt zusammengetretenen von beiden Parteien beschickten Versammlung, den Plan eines allgemeinen deutschen Buchdruckervereins aufrecht zu erhalten, indem man die Mainzer Beschlüsse etwas zu Gunsten der Prinzipale umgestaltete. Aber leider gelang es nicht für dieses Ergebnis die Zustimmung der Mehrheit der Prinzipale zu gewinnen, und als man um zu einer Verständigung zu gelangen, Ende September 1848 in Berlin von neuem zu einer gemeinsamen Versammlung zusammentrat, wurde dieselbe plötzlich seitens der Polizei aufgelöst. Die folgenden Jahre der politischen Reaktion haben dann sehr bald den letzten Rest der vorhandenen Organisationsansätze vernichtet. Nur der 1849 gegründete „Thüringische Buchdruckerverein“, dem Gehülfen und Prinzipale angehörten, und der verschiedene Unterstützungskassen besaß, erhielt sich bis in die neueste Zeit und neben den späteren Organisationen.
Erst nach Beginn der „Neuen Aera“ nahm man seitens der Gehülfen den Gedanken eines, jedoch zunächst auf Gehülfen beschränkten, allgemeinen deutschen Verbandes wieder auf. Anfang 1862 bildete sich in Leipzig der „Fortbildungsverein für Buchdrucker“, der vom 1. Januar 1863 ab ein eigenes Organ, den „Correspondent, Wochenschrift für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“ herausgab und die allgemeine Gewerkschaftsorganisation unter den Buchdruckern energisch in die Hand nahm. Im März 1866 erließ der Fortbildungsverein mit Genehmigung der sächsischen Regierung einen Aufruf zur Beschickung eines zu Pfingsten 1866 nach Leipzig berufenen deutschen Buchdruckertages, der dann vom 20. bis 22. Mai unter der Beteiligung von 34 Abgeordneten, die 3187 Gehülfen aus 185 Städten vertraten, stattfand. Der Kongreß beschloß die Gründung des deutschen Buchdruckerverbandes, dem jeder ausgelernte Buchdrucker oder Schriftgießer beitreten konnte.
Wegen des inzwischen ausgebrochenen Krieges trat der Verband erst mit dem 1. Januar 1867 ins Leben. Auf dem vom 11. bis 14. April 1868 in Berlin tagenden zweiten deutschen Buchdruckertage waren 5000 Mitglieder durch 43 Abgeordnete vertreten, während der vom 9. bis 12. September 1871 in Frankfurt a. M. abgehaltene dritte Buchdruckertag bei 50 Delegierten 6227 Mitgliedern in 38 Gauverbänden und 167 Lokalvereinen aufwies.
Die folgenden Verbandstage fanden statt: der IV. vom 21. bis 26. Juni 1874 in Dresden, der V. vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig.
Am 21. November 1878 wurde mit Rücksicht auf das Sozialistengesetz der Verband aufgelöst und gleichzeitig der Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker gegründet. Derselbe hat folgende Generalversammlungen abgehalten:
1. vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover;
2. vom 30. August bis 2. September 1882 in Stuttgart;
3. vom 28. bis 31. Mai 1885 in Berlin;
4. vom 15. bis 17. Februar 1886 in Gotha;
5. vom 13. bis 15. März 1888 in Hamburg;
6. vom 23. bis 25. Juni 1891 in Berlin;
7. vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart.
Aus dem auf dem II. Verbandstage in Berlin beschlossenen Verbandsstatute ist folgendes hervorzuheben. Als Zweck wird bezeichnet die materielle Besserung und geistige Hebung der Mitglieder und als Mittel:
1. die Vereinigung der Gehülfen, event. mit den Prinzipalen, zur Hebung und Förderung des Berufes, Feststellung und Aufrechterhaltung der entsprechenden Arbeitspreise, Sicherstellung gegen unbefugte und maßlose Konkurrenz, Abschaffung aller regelmäßigen Sonntagsarbeit;
2. gründliche Regelung bezw. Besserung des Lehrlingswesens;
3. Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und Viatikumskassen, Regelung der weiteren Unterstützungskassen, Förderung von Produktivgenossenschaften;
4. Hebung und Förderung der geistigen Fähigkeiten, würdige Pflege der Kollegialität, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken, Einführung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und technischen Vorträgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Unterstützung.
An der Spitze des Verbandes stand eine fünfgliedrige Kommission und der Präsident. Organ ist der „Correspondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“.
Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet später ausgebaut. Zunächst wurde schon 1868 in Berlin die Gründung einer Zentral-Invalidenkasse beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch ist. Da später der Betrieb der Geschäfte in Bayern verboten wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse für Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine Reisekasse ins Leben, aus welcher reisende Mitglieder täglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten. Die Arbeitslosenunterstützung am Orte war schon 1875 von einer dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V. Verbandstage wurde die Arbeitslosenunterstützung im Prinzip genehmigt und dieser Beschluß auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover abgehaltenen ersten Generalversammlung des „Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker“ wiederholt, indem zugleich die baldige Gründung einer Zentralkrankenkasse beschlossen wurde. Die Arbeitslosenunterstützung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thätigkeit. Auf der vom 28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung wurde dann auch die Einführung des Rechtsschutzes beschlossen. Am 22. März 1873 wurde die Leipziger Produktivgenossenschaft gegründet, doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das Unternehmen im Oktober 1879 verkauft.
Die notwendige Ergänzung des Gehülfenverbandes war ein Prinzipalverein, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden Versammlung unter dem Namen „Deutscher Buchdruckerverein“[99] von 85 Prinzipalen gegründet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretär. Das Organ waren zunächst die „Annalen der Typographie“, dann von 1875–1888 die „Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins“ und seit 1889 die „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“.
Als Zweck bezeichnete der Verein neben einer „geordneten Organisation“ auch „die thunlichste Förderung der materiellen und geistigen Interessen der Gehülfen, worin der Verein sowohl eine zeitgemäße Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner Mitglieder erkennt“; aber die zu diesen Zwecken zu gründenden Kassen für Kranken-, Begräbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Unterstützung sollen allen Gehülfen zu Gute kommen, und der Verein will deshalb „mit aller Energie den Bestrebungen der Gehülfen-Vereine entgegentreten, die die Unterstützung aus solchen Kassen, namentlich die Gewährung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewähren wollen“.
Diese feindliche Haltung gegen den Gehülfenverband zeigte sich denn auch sofort darin, daß der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an diesen, sondern an alle Gehülfenvereine Deutschlands mit der Aufforderung wandte, „sich darüber zu äußern, in welcher Weise der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse der Gehülfen fördern könne“. Aber der Gehülfenverband erreichte es, daß diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehülfenverein gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines Vorsitzenden: „Wünsche, die die Gehülfenschaft bei Beratung der Statuten Ihres Vereins geltend machen möchte, kann ich mich nicht veranlaßt fühlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die Zeit vorüber, wo man in patriarchalischer Weise Wünsche an den Stufen des Thrones niederlegte, sondern jetzt verständigt man sich auf der Grundlage, daß alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und -nehmer“.
Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort, insbesondere als die wichtige Frage der Lohnregulierung immer brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem „gewissen Gelde“, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehülfen forderten nun nicht nur eine Erhöhung des Lohnes, sondern eine ihnen günstigere Art der Berechnung, indem an die Stelle des „1000 n-Tarifes“, nach welchem der Raum nach dem Normalmaße des n gemessen wird, der „Alphabet-Tarif“, bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung mit dem Gehülfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller Gehülfen angehörte, ab und forderte die gesamte Gehülfenschaft auf, Vertreter zu wählen. Diese Wahl wurde aber fast überall abgelehnt, und nachdem der von dem Gehülfenverbande aufgeteilte Tarif von dem Prinzipalvereine verworfen war, kündigten zunächst in Leipzig die große Mehrzahl der Gehülfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gemäß des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des Gehülfenverbandes herbeizuführen. Der Vereinsvorstand stimmte auch diesem Verlangen zu, aber thatsächlich wurde ihm nur sehr lässig Folge gegeben, so daß die Aussperrung nur etwa 2000 Gehülfen umfaßte. Angesichts dieser Verhältnisse sah sich der Prinzipalverein zum Rückzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des Gehülfenverbandes hatte nachgeben müssen, die eine Lohnerhöhung um etwa 20–25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und Aussperrung für beendigt erklärt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem eine vom 1.–5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung ihn endgültig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingeführt.
Der Tarif wurde zunächst für die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart, doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1. April 1876 die Kündigung erfolgt wäre, fortbestehen und nur durch vierteljährliche Kündigung aufgehoben werden können. Um Streitigkeiten zu entscheiden wurde für jeden der 12 Kreise, in welche man das deutsche Reich einteilte, ein Schiedsamt eingerichtet, bestehend aus 3 Prinzipalen und 3 Gehülfen; den Vorsitz führt ein Prinzipal, falls die Klage von einem Gehülfen ausgeht, und umgekehrt. Auch Nichtverbandsmitglieder dürfen sich an das Schiedsamt wenden. Als Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewählten Prinzipal- und Gehülfenvertreter gebildete Einigungsamt in Leipzig. Falls von einer der beiden Parteien eine Abänderung des Tarifes verlangt wird, tritt das Einigungsamt als Tarif-Revisionskommission in Thätigkeit, doch sind deren Beschlüsse der Abstimmung seitens der Kreise zu unterwerfen.
Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache bald daran, daß der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder besaß, um seinen Beschlüssen den erforderlichen Nachdruck zu geben, sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den nächsten Jahren ungünstige allgemeine Geschäftslage, und obgleich die Gehülfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen fügten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einfluß genug bewies, um selbst einzelne Widerstände zu beseitigen, ließ man doch 1878 die Schiedsämter und das Einigungsamt wieder fallen und übertrug die Verhandlung über Tarifänderungsanträge einer besonderen Tarifrevisionskommission aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von 254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehülfen gegen 537 angenommen war, aber thatsächlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschäfte eingeführt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, daß er unter 2715 Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten.
Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des Sozialistengesetzes. Wie die sächsischen Behörden sich überhaupt vor fast allen übrigen dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, daß sie unter der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrückten, was irgendwie nach Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schädigen, daß sie ihren gefährlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und dem Verdachte, daß politische Zwecke verfolgt würden, thunlichst vorzubeugen, beschloß, wie schon erwähnt, der Verband am 21. November 1878 seine Auflösung, indem gleichzeitig der lediglich die Unterstützung seiner Mitglieder bezweckender „Unterstützungsverein Deutscher Buchdrucker“ mit dem Sitze in Leipzig gegründet wurde. Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. März 1879 polizeilich aufgelöst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verständnis zeigte. Auch in Bayern wurde jetzt plötzlich der Verband für einen solchen politischen Karakters erklärt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man 1885 in Preußen vor, sah aber merkwürdigerweise von weiteren Schritten ab, als der Verband seinen Sitz nach Berlin verlegte; nur die dem Verbande angehörige Invalidenkasse blieb in Stuttgart.
Die neue Sozialversicherungsgesetzgebung bot zunächst erhebliche Schwierigkeiten für das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung ähnlich wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen, daß die Arbeiter sich um so stärker beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen.
Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend, und nach einer seitens der Gehülfen Anfang 1886 erfolgten Kündigung des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen zusammen, die neben einer geringen Lohnerhöhung und anderen Aenderungen zu einer Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des Einigungsamtes als Berufungsinstanz führten, doch sollten bei den Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehülfen stimmberechtigt sein, die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nämlich die Tarifgemeinschaft, eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehülfen, die den beiderseitigen Vereinen mit einer gewissen Selbständigkeit gegenübersteht.
Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der Festsetzung einer Skala über das Verhältnis der Lehrlinge zu den Gehülfen, die innerhalb 6 Jahren durchgeführt werden sollte[100].
In noch höherem Grade, als bei den Gehülfen, führte die Einführung der staatlichen Zwangsversicherung für den Prinzipalverein eine Stärkung herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886 plötzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhängnisvollen Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die sämtlichen Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft, zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den bestehenden Verein an diese anzuschließen. In der That ging man diesen Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide örtlich zusammenfallen ließ, ja man machte die Sektionsvorstände der ersteren zugleich zu solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hände von Personen, die zu ihrer Erfüllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine und seiner verständigen sozialpolitischen Tendenz völlig ablehnend, ja feindlich gegenüberstanden.
Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausführung der getroffenen Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch hier die auf Verständigung mit den Gehülfen gerichtete Haltung des Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die entschiedenste Mißbilligung, und da sie in der rheinisch-westfälischen Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es begreiflich, daß deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte, ja dieser Widerstand ging so weit, daß die Sektion nicht allein auf ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzuführen, selbst dann verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit 214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war außer stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein Beweis großer Selbstverleugnung, daß der Gehülfenverband sich in neue Unterhandlungen einließ, die dahin führte, daß man sich über einen neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat.
Aber dieser wurde bald von den Gehülfen gekündigt, und erst nach langen Verhandlungen, die vom 11.–14. September 1889 in Stettin stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom 1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen Beschluß enthielt, daß die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehülfen beschäftigen sollten, die nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen gearbeitet haben und in tariftreuen Geschäften ausgebildet sind, wie man es ebenso den Gehülfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nämlich längst eingesehen, daß der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und Gehülfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres Interesse im Auge haben, auf der einen, und den Tarifgegnern unter Prinzipalen und Gehülfen auf der andern Seite. Der schlimmste Feind der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise drückt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thätigkeit entgegentreten.
Um Tarifverhandlungen leichter zum Abschluß bringen zu können, wurde von den Gehülfen eine Aenderung dahin beantragt, daß an Stelle der Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen vielmehr die beiderseitigen Organisationen als vertragschließende Teile treten sollten, doch wurde der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues Prinzip in den Stettiner Tarif eingeführt, indem es dort in § 32 heißt: „Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehülfen voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für etwaige Zeitversäumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30 Arbeitstage zu entschädigen.“
Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in Leipzig, einen gemeinsamen Arbeitsnachweis angeschlossen, der unter einem vom Schiedsgerichte gewählten, aus einem Prinzipal und einem Gehülfen bestehenden Vorstande durch einen Gehülfen besorgt wird, wobei die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; für jede erfolgreiche Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger Gehülfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekündigt und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von dem Einigungsamte nachdrücklich bekämpft. Abgesehen von diesem Falle haben sich die Gehülfen regelmäßig durchaus den getroffenen Abmachungen gefügt, während es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten.
Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen für die Zukunft gestattete, so wurde dieselbe leider durch den großen Streik von 1891 in höchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der großen und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden Lehrlingszüchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni 1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen, an der schon früher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis dahin üblichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen Durchführung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck festzuhalten. In Ausführung dieser Beschlüsse hatte man am 1. Juli 1891 den Tarif gekündigt, so daß dessen Gültigkeit am 1. Januar 1892 ablief[103].
Die Tarifkommission, die nach den bestehenden Vereinbarungen nunmehr die Feststellung eines neuen Tarifes zu betreiben hatte, tagte vom 6. bis 8. Oktober 1891 in Leipzig. Die Gehülfen forderten einerseits Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden und andererseits, um den dadurch entstehenden Ausfall auszugleichen, eine Lohnerhöhung von 10%. Die Prinzipale waren zu einer Lohnerhöhung von 7½% bereit, lehnten aber die Verkürzung der Arbeitszeit entschieden ab. Da nun aber die Gehülfen aus dem angegebenen Grunde, nämlich um der Arbeitslosigkeit zu steuern, gerade auf den letzteren Punkt das Hauptgewicht legten und deshalb glaubten, mindestens eine Herabsetzung auf 9½ Stunden bei Erhöhung der Grundpositionen um 5% festhalten zu müssen, während die Prinzipale hierauf nicht eingehen wollten, so mußten die Verhandlungen abgebrochen werden, indem zugleich die Gehülfenmitglieder der Tarifkommission ihr Mandat für erloschen erklärten.
Auf Veranlassung des U. V. D. B. fanden am 22. Oktober 1891 an allen Orten Buchdruckerversammlungen statt, welche beschlossen, überall da, wo die Forderungen nicht bewilligt würden, am 24. desselben Monats die Arbeit zu kündigen. Dies wurde denn auch ausgeführt, und da dem Beschlusse fast überall Folge gegeben wurde, so konnte der Vorstand am 28. Oktober bekannt machen, daß mehr als 12000 Gehülfen in Kündigung ständen, während etwa 3000 die Forderungen bewilligt erhalten hätten.
Aber die Gehülfen hatten sich zu sehr auf ihre wohlgefüllten Kassen verlassen und im übrigen die Zeit des Kampfes ungünstig gewählt. Bald machte eine Anzahl von Gehülfen in den kleinen Druckorten die Kündigung rückgängig, so daß nur etwa 8 bis 9000 den Streik durchführten. Ebenso war die anfangs gezahlte Unterstützung von täglich 2 Mk. zu hoch, als daß sie nicht bald zu einer Erschöpfung der Kasse hätte führen müssen. Allerdings erhielten die Gehülfen Unterstützung aus Arbeiterkreisen aller Länder, insbesondere von den englischen trade unions 3520 Pfd. St., außerdem aber aus fast allen Staaten Europas, sowie aus Amerika und Australien, so daß der Rechenschaftsbericht für die Zeit vom 1. April 1891/92 als Ergebnis der „freiwilligen Sammlungen“ 270361 Mk. aufführen konnte. Aber diese Anlehnung an die internationale Arbeiterbewegung, ja geradezu eine Hinneigung zu einem Anschlusse an die Sozialdemokratie[104], wie sie je länger um so entschiedener in dem Organe der Gehülfenschaft, dem „Korrespondent“, hervortrat, trug dazu bei, den Gehülfen die Sympathien in der öffentlichen Meinung und bei den Regierungen zu rauben. Insbesondere die letzteren nahmen eine feindselige Haltung ein und haben dadurch wesentlich dazu beigetragen, den Ausstand zum Scheitern zu bringen. So wurde in Stuttgart, wo der Sitz der Verbandsinvalidenkasse sich befand, in Anlaß eines Beschlusses, derselben 24000 Mk. zu Unterstützungszwecken zu entnehmen, die Sequestrierung der Kasse verfügt. Vor allem aber nahm die preußische Polizei den Kampf auf. Auf eine Eingabe des Prinzipalvereins au den Minister des Innern vom 4. Dezember 1891, in welcher die Auszahlung von Streikgeldern als statutenwidrig angefochten wurde, erhielt derselbe am 12. desselben Monats eine zustimmende Antwort, und am 30. desselben Monats wurde dem Vorstande des U. V. durch Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin die weitere Gewährung von Unterstützungen aus Vereinsmitteln an Streikende, zugleich aber auch die fernere Erhebung von Extrasteuern verboten. Dabei stützte man sich auf eine Bestimmung des Statuts, deren Aenderung bereits durch die Generalversammlung beschlossen war. Die Genehmigung dieser Aenderung war auch schon beim Minister nachgesucht und von diesem in einem Reskripte vom 6. Oktober 1891 insofern in Aussicht gestellt, als nur noch geringfügige redaktionelle Aenderungen erfordert wurden. Jetzt wurde die Genehmigung zunächst hinausgezögert und dann gänzlich verweigert[105]. Das ganze Verfahren des Polizeipräsidenten ist später auf erhobene Verwaltungsklage durch die Urteile des Bezirksausschusses vom 29. März 1892 und des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 1893 für ungesetzlich erklärt, aber damit konnte natürlich die einmal eingetretene Schädigung nicht wieder beseitigt werden.
Das Verfahren des Ministers des Innern stand hierbei in einem wunderbaren Gegensatze zu demjenigen des Handelsministers Freiherrn von Berlepsch, der sich durch Vermittelung des Privatdozenten Dr. v. Schultze-Gävernitz in Leipzig bereit erklärte, unter der Voraussetzung der Zustimmung beider Teile eine Vermittelung zu übernehmen. Aber ebenso, wie die schon vorher von privater Seite (Freund und Böhmert) angebotene Vermittelung, scheiterte auch dieser Versuch daran, daß die Prinzipale erklärten, von ihrem Standpunkte nicht abgehen zu können.
Unter diesen Umständen blieb den Gehülfen nichts übrig, als nachzugeben, und nachdem am 10. Januar 1892 eine Konferenz von Vertretern der bedeutendsten Druckorte die Notwendigkeit einer Beendigung des Streiks anerkannt hatte, wurde am 13. desselben Monats von einer gemeinsamen Versammlung der beiderseitigen Vertreter ein Abkommen geschlossen, welches nach den beiden Hauptunterhändlern Döblin und Büxenstein benannt wird. Von denselben wurde die Wiederaufnahme der Arbeit unter den Bedingungen des alten Tarifs vereinbart. Nachdem die der Form halber noch vorbehaltene Zustimmung der einzuberufenden Gehülfenversammlungen am 16. Januar erteilt war, wurde am 18. desselben Monats der Streik von beiden Seiten formell für beendigt erklärt.
Der durch 10 Wochen fortgesetzte Ausstand, der übrigens von den Gehülfen unter strenge Fernhaltung aller Gesetzwidrigkeiten geführt ist, hat denselben außerordentlich hohe Opfer gekostet. Allerdings scheint die im „Korrespondent“ (Nr. 117 von 1893) angegebene Nummer von 2741119 Mk. sehr hoch zu sein, aber immerhin ergeben die Rechnungsablagen eine Gesamtausgabe der Verbandskasse von 999610 Mk., wobei die lokalen Aufwendungen nicht einbegriffen sind[106].
Das bisherige günstige Verhältnis zwischen Prinzipalen und Gehülfen war naturgemäß jetzt völlig zerstört. Allerdings wollte der Prinzipalverein die frühere Tarifgemeinschaft fortsetzen und forderte am 8. April 1892 die Gehülfen auf, an Stelle der früheren Vertreter, die wie erwähnt, ihre Aemter am 22. Oktober 1891 niedergelegt hatten, andere zu wählen. Nachdem man sich zunächst dieser Wahl zu entziehen gesucht hatte, empfahl man dann, überall die Wiederwahl der früheren Vertreter, die dann auch fast überall mit großer Mehrheit erfolgte. Obgleich die Gehülfenschaft hierbei offenbar durchaus in ihrem Rechte war, erklärte der Vorstand des Prinzipalvereins diese Wahl für eine Ablehnung der Tarifgemeinschaft und lösten die Tarifkommission einseitig auf.
Auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung wurde dieses Vorgehen des Vorstandes vielfach angegriffen, dann aber doch beschlossen, sich auf den Boden der geschaffenen Thatsachen zu stellen und unter Vorbehalt späterer Vereinbarungen mit der Gehülfenschaft zunächst selbständig gewisse Aenderungen des alten Tarifes vorzunehmen, von dem später die Gehülfen behaupteten, daß sie eine durchschnittliche Herabsetzung um 10–15% bedeuteten. Doch ist das Inkrafttreten dieses Tarifs bisher hauptsächlich durch den Widerstand der Berliner und Stuttgarter Prinzipale gehindert. Außerdem beschloß man die Begründung einer Unterstützungskasse für arbeitslose Gehülfen, zu der die Gehülfen wie die Prinzipale je 10 Pfennig wöchentlich beizusteuern haben. Dafür wird ein Tagegeld von 1 Mk. bis zu 140 Tagen gewährt, doch ist den Gehülfen keine beschließende Mitwirkung bei der Verwaltung eingeräumt. Trotz des Widerspruches der Gehülfen ist diese Kasse am 1. Januar 1893 ins Leben getreten und mit derselben zugleich eine Invalidenzuschußkasse in der Art verbunden, daß die Mitgliedschaft der einen Kasse die der anderen nach sich zieht.
Nach den Erfahrungen, welche die Gehülfenschaft hinsichtlich des Eingreifens der staatlichen Behörden gemacht hatte, war es ihr nicht zu verdenken, daß sie versuchte, eine dieser Störung weniger ausgesetzte Organisation zu schaffen. Der bisherige Unterstützungsverein hatte die juristische Form einer eingeschriebenen Hülfskasse gehabt und war deßhalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876 insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Bestätigung der Statuten (§ 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschloß man auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart stattfand, die Auflösung des Unterstützungsvereins und die Neugründung des „Verbandes deutscher Buchdrucker“, indem man damit an die frühere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknüpfte. Bei der statutengemäß über diesen Beschluß vorgenommenen Urabstimmung in den Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722 abgegebenen Stimmen genehmigt.
Gleichzeitig beschloß man die bisher bestehenden einzelnen Kassen aufzulösen und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine Verbandskasse zu übernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu entziehen, wurde zugleich beschlossen, die Unterstützungen künftig in das diskretionäre Ermessen des Vorstandes zu stellen und ihnen dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine höchst bedenkliche Maßregel, die nur durch den äußern Zwang entschuldigt werden kann.
Ausgeführt wurde dieser Auflösungsbeschluß zunächst nur hinsichtlich der Kranken- und Begräbniskasse, die ihn in ihrer am 13. November 1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung bestätigte. Man wollte dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes entgehen und faßte ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschuß zu geben, und zwar in Höhe von wöchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30 Pfennig. Die dem Vorstande übertragene Liquidation der bisherigen Kasse war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen die Mitglieder auf den ihnen statutengemäß zustehenden Rest des verbleibenden Vermögens zu Gunsten des Verbandes verzichteten — wobei die Einzelnen Beträge von 60–80 Mk. aufgaben — so konnte demselben der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugeführt werden. Ein Beispiel anerkennenswerther Opferwilligkeit!
Hinsichtlich der Zentral-Invalidenkasse, deren Sequestration durch einen am 18. März 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschloß man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange nicht von den Behörden weitere Schwierigkeiten gemacht würden, im letzteren Falle aber gleichfalls die Auflösung herbeizuführen. Die Prinzipale suchten dann durchzusetzen, daß auch die aus dem Verbande ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen dürften, und da ein gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehülfen nicht zukommen lassen wollten, so beschloß die am 3. Juli 1893 in Weimar abgehaltene außerordentliche Generalversammlung die Liquidation der Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern für sich gegründet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes in der Ostern 1893 in München abgehaltenen Generalversammlung die Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse übernommen.
Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmächtigte aber seinen Vorstand, mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen.
Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den übrigen graphischen Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei, Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck der Abschließung eines Vertrages über gegenseitige Unterstützung in Streikfällen in Verhandlungen zu treten.
Wie schon an anderer Stelle erwähnt, hat sich der Verein auch auf dem vom 13. bis 18. März 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit völlig in den Verband der durch die Generalkommission in Hamburg vertretenen Gewerkschaften eingetreten.
Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in Breslau abgehaltenen ersten Generalversammlung des neuen Verbandes und dem dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwähnen:
Ueber den Tarif war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verständigung eine Kommission von je 9 Gehülfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von den Gehülfenvertretern nur 5 durch den Verband, die übrigen aber durch die nicht zum Verbände gehörigen Gehülfen gewählt werden sollten, wurde mit Entrüstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde, daß auch der Prinzipalverein nur ein Viertel sämtlicher Prinzipale vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche.
Die Verhandlung mit den übrigen graphischen Gewerben über den Abschluß eines Kartells hatte ergeben, daß man zu einer gegenseitigen Unterstützung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds zunächst noch absehen will.
Der Beitrag der Mitglieder ist auf wöchentlich 1 Mk. 10 Pf. festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder können, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen gedauert hat, Unterstützung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten; dieselbe beträgt täglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschuß ist auf täglich 1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft für 13, 26 oder 52 Wochen gewährt. Die Invalidenbeihülfe beträgt 1 Mk. täglich, das Begräbnisgeld 50 bis 100 Mk.