Erster Teil. Arbeiterverbände. (continued 3)
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Boykotts können von der Kommission angeordnet werden und sind dann von den beteiligten Organisationen zur Ausführung zu bringen.
Nach langen Verhandlungen über den Generalstreik wurde von einer Beschlußfassung darüber abgesehen, dagegen beschloß man, die Feier des 1. Mai zu empfehlen. —
War hiermit die Grundlage einer umfassenden Gewerkschaftsorganisation gelegt, so boten sich doch bei der Ausführung sehr große Schwierigkeiten, die durch die Wahl eines ungeeigneten Sekretärs noch vermehrt wurden; insbesondere fiel es schwer, die Vereine an regelmäßige Beiträge zu gewöhnen.
Als erste Aufgabe betrachtete es die Gewerkschaftskommission, in den einzelnen Kronländern Zentralleitungen zu bilden; solche wurden 1894 und 1895 in Mähren, Schlesien, Ober- und Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Steiermark, Kärnten, Buckowina und Galizien geschaffen. Ihre Ergänzung fanden sie in Vertrauensmännern, denen ein Hauptteil der Arbeit zufiel. Eine ganze Anzahl von Vereinen wurde durch deren Mitwirkung ins Leben gerufen.
Die Regierung stellte sich von Anfang an nicht unfreundlich zu der Gewerkschaftskommission, ja als es sich 1895 darum handelte, eine offizielle Statistik über den Stand der Arbeitsvermittelung in Oesterreich aufzunehmen, wurde von der k. k. Zentralkommission für Statistik die Gewerkschaftskommission sowie einige große Gewerkschaften, wie die Metallarbeiter, Schneider u. s. w. eingeladen, ihr Gutachten über die von der Regierung vorgelegten Fragebogen abzugeben. Auf Wunsch des statistischen Departements des Handelsministeriums übernahm es die Gewerkschaftskommission, als Erhebungsstelle für die Gewerkschaften und Bildungsvereine zu fungieren. In gleicher Weise ist man bei Besetzung der neu geschaffenen, dem Amte für Arbeitsstatistik beigegebenen ständigen Arbeitsbeiräte, die am 1. Oktober 1898 in Wirksamkeit getreten sind, vorgegangen, indem sich der Handelsminister bei Auswahl der acht Arbeitervertreter mit den Arbeiterorganisationen ins Einvernehmen gesetzt und zwei von der Organisation der christlich-sozialen Arbeiter vorgeschlagene sowie sechs von der Gewerkschaftskommission empfohlenene Personen ernannt hat. Dafür erklärte auch der Sekretär der Gewerkschaftskommission, Hueber, in der Eröffnungssitzung vom 26. September 1898, daß das neue Amt jederzeit die Unterstützung der organisierten Arbeiterschaft haben würde und die Arbeiter alles daransetzen wollten, um ihren guten Willen zur Mitarbeit zu beweisen. In Deutschland würde eine solche Anerkennung der Arbeiterorganisationen von der Bureaukratie als gleichbedeutend mit der Unterwerfung des Staates unter die Sozialdemokratie betrachtet werden. So ist es denn begreiflich, daß, wie an anderer Stelle[40] dargelegt, auch die Unternehmer den Arbeitern gegenüber eine ganz anderen Haltung als in Deutschland einnehmen und infolge davon die soziale Entwicklung einen wesentlich anderen Gang genommen hat.
Der Rechenschaftsbericht der Kommission für 1895 und 1896 führt lebhafte Klage über planlose und deshalb mit großen Opfern verlorene Streiks. Er macht geltend, der Standpunkt mancher Organisation: „Nun stehen wir im Streik und müssen unterstützt werden,“ müsse vertauscht werden mit dem entgegengesetzten der Kommission: „Zuerst der Widerstandsfonds, die Einwilligung der Organisation, dann erst zum Streik.“
Ein besonderer Abschnitt wird in dem Berichte den Arbeiterbildungsvereinen gewidmet. In Oesterreich bestehen danach 230 deutsche und 289 tschechische, zusammen also 519 solcher Vereine. Von den deutschen haben 157 = 70%, von den tschechischen nur 81 = 28% die Fragebogen beantwortet; wie der Bericht meint, hat dabei das Mißtrauen der tschechischen Vereine gegen die als „deutsch“ verschrieene Kommission mitgewirkt. Von den Vereinen hatten sich bis 1896 39 aufgelöst. Die 238 Vereine, aus denen Angaben vorlagen, hatten 19508 Mitglieder, von denen 2256 Frauen waren, mit einer Gesamteinnahme von jährlich 36747 fl., einer Gesamtausgabe von 24657 fl. und einem Vermögensbestande von 12220 fl. Nach dieser Ziffer wird der gesamte Mitgliederbestand der 519 Vereine auf 33400 geschätzt, von denen 20% auch den Gewerkschaften angehören. Die meisten Arbeiterbildungsvereine haben auch Fachblätter, Arbeitslosen- und Waisenunterstützung, Rechtsschutz und Streikgeld, stehen also den Gewerkschaften sehr nahe.
Vom 25. bis 30. Dezember 1896 hat dann der zweite österreichische Gewerkschaftskongreß in Wien stattgefunden. Auf demselben waren 243 Vereine mit 91966 Mitgliedern durch 228 Abgeordnete vertreten. Nach dem mündlichen Berichte des Referenten Hueber umfaßte die Organisation Ende Juni 1896 105000 Mitglieder; insgesamt seien die organisierten Arbeiter Oesterreichs auf 150000 zu veranschlagen, was bei einer Gesamtzahl von acht Millionen noch nicht 2% bedeutet. Die Beiträge wurden an die Kommission 1894 für 37500, 1895 72883 und 1896 für 95900 Mitglieder bezahlt. Als Organ wurde „Die Gewerkschaft“ ins Leben gerufen, die schon bald in erweitertem Umfange erscheinen mußte.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der Generalkommission, führte zu lebhaften Auseinandersetzungen, wobei namentlich die Tschechen sich über Vernachlässigung beklagten. Ebenso wurde es getadelt, daß die sozialdemokratische Partei Oesterreichs nicht offiziell eingeladen sei, doch wurde dies mit der Rücksicht auf die Polizei entschuldigt; übrigens war sie durch drei Abgeordnete vertreten. Auch Legien als Vertreter der reichsdeutschen Gewerkschaften war anwesend.
Weitaus die meiste Zeit nahm die Beratung über die Organisation in Anspruch. Die Gewerkschaftskommission hatte einen Entwurf aufgestellt, der auf dem Grundsatze möglichster Zentralisation beruhte. Die Grundlage sollten Vereine der einzelnen Berufe bilden, die sich zu großen, das ganze Reich umfassenden Zentralverbänden zusammenzuschließen hätten. Die Zentralverbände verwandter Berufe sollten sich zu Industrieverbänden vereinigen, doch waren diese nur als Vorstufe gedacht, denn überall, wo es möglich sei, sollte die Auflösung der Berufsgewerkschaften und die Bildung von Unionen angestrebt werden. Der Unterschied dieser gegenüber den Industrieverbänden beruht darauf, daß, während die letzteren die Berufsgewerkschaften, und zwar sowohl die Ortsvereine wie die Zentralverbände bestehen lassen und lediglich unter ihnen eine föderative Vereinigung schaffen, die Unionen eine völlige Verschmelzung der verwandten Berufe darstellen, so daß schon in den Ortsgruppen nicht die einzelnen Berufe, z. B. Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Hülfsarbeiter u. s. w., sondern die Gesamtheit der beteiligten Gruppen, z. B. der Bauarbeiter zusammengefaßt ist. Zur Erledigung der lokalen Angelegenheiten, wie Herbergswesen, Arbeitsnachweis, Abhaltung von Vorträgen u. s. w. sollten übrigens an allen Orten aus allen dort vertretenen Arbeiterorganisationen Ortsverbände gebildet werden. Die Bildungsvereine sollten überall aufgelöst und nur da, wo die örtlichen Verhältnisse die Schaffung von Berufsgewerkschaften oder von Ortsgruppen der Unionen nicht gestatteten, „allgemeine (gemischte) Gewerkschaften“ zugelassen werden.
Diese Vorschläge fanden jedoch lebhaften Widerspruch, indem darauf hingewiesen wurde, daß man mit dem Zusammengehörigkeitsgefühle innerhalb der einzelnen Berufsarten als einer Thatsache rechnen müsse, die man durch Tadel über Kastengeist und Berufsdünkel nicht aus der Welt schaffe; man werde niemals erreichen, daß Modelleure sich mit Ziegelarbeitern, Bildhauer mit Bauarbeitern zu einer Union zusammenschlössen, selbst die Maurer pflegten den Hülfsarbeitern den Beitritt zu versagen. Das Ergebnis des langwierigen Redekampfes war, daß, nachdem anfangs die Annahme des Vorschlages der Kommission mit 38844 gegen 37019 Stimmen verkündet war, eine nochmalige Zählung die Ablehnung mit 37163 gegen 36555 Stimmen ergab, wobei 11221 Stimmen nicht abgegeben waren.
Bei den Verhandlungen wurde auch das Verhältnis zur Sozialdemokratie gestreift und erwähnt, daß einzelne Gewerkschaften sich zu ihr in scharfem Gegensatze befänden und sozialdemokratische Redner nicht einmal zum Worte zuließen.
Der gegen die Arbeiterbildungsvereine gerichtete Antrag der Kommission, der freilich von einigen Seiten mit dem Hinweise auf die Möglichkeit, durch sie die Arbeiterschaft für die Bewegung zu gewinnen, bekämpft, von der Mehrheit oder wegen der Rückständigkeit jener Bestrebungen unterstützt wurde, fand schließlich insofern Annahme, daß die Auflösung der bestehenden Vereine gefordert und die Neubildung untersagt wurde, doch wurden die vorgeschlagenen „allgemeinen Gewerkschaften“ gestrichen.
Ein weiterer erbitterter Streit betraf die Anstellung eines selbständigen tschechischen Sekretärs bei der Gewerkschaftskommission. Für diese Forderung wurde geltend gemacht, daß die tschechischen Arbeiter dies als Zugeständnis an ihre Nationalität beanspruchten, während die Gegner teils einen solchen Gesichtspunkt als grundsätzlich unzulässig bekämpften, da die Interessen der Arbeiter nicht durch die Nationalitätsunterschiede berührt würden, teils sich darauf beriefen, daß die Forderung praktisch unausführbar sei, da sie zu einer Zweiteilung der Gewerkschaftskommission selbst führen müsse. Als der Antrag abgelehnt und nur beschlossen war, daß einer der beiden Angestellten, der Sekretär oder sein Stellvertreter, der tschechischen Sprache völlig mächtig sein müsse, zogen sich die tschechischen Abgeordneten zu einer Sonderberatung zurück, als deren Ergebnis sie verkündeten, daß sie gegen die Majorisierung protestierten und es den Organisationen im Lande überlassen müßten, zu beschließen, was weiter zu geschehen habe.
Der an die Gewerkschaftskommission monatlich zu zahlende Beitrag wurde unter Ablehnung des Kommissionsantrages, der 1½ Kr. forderte, auf 1 Kr. festgesetzt.
Der Wortlaut der auf die Organisation bezüglichen Beschlüsse ist folgender:
1. „Bildungs- und Lesevereine und gemischte Gewerkschaften, die aus Mitgliedern bestehen, für deren Branchen eine Ortsgruppe oder Zahlstelle der Berufsorganisation auf Grund der am Orte beschäftigten Arbeiter eines Berufes möglich ist, haben sich in Ortsgruppen oder Zahlstellen der betreffenden Berufsorganisation umzuwandeln. Die Gründung von Bildungs- und Lesevereinen hat in Zukunft zu unterbleiben.
2. Gründung von Berufsgewerkschaften und Verbänden, welche sich auf das ganze Reich zu erstrecken haben.
3. Verbindung verwandter Berufsgewerkschaften (Verbände) zu einem Industrieverbande.
4. Verbindung von Gewerkschaften, Fachvereinen, Ortsgruppen und Zahlstellen zu einem Ortsverbande zum Zwecke der Zentralisation der Arbeitsvermittelung, Errichtung von Herbergen, Abhaltung von Vorträgen und Unterrichten am Orte.
5. Die Gewerkschaftskommission Oesterreichs, welche sich aus je einem Vertrauensmann der Industriegruppen zusammensetzt, ist die Gesamtvertretung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter Oesterreichs.“
Als Aufgaben der Gewerkschaftskommission wurde neben der Durchführung der beschlossenen Organisation unter Beobachtung der vom Kongresse angenommenen Normalstatuten noch ferner bezeichnet: Zentralisation des Rechtsschutz-, Herbergs- und Arbeitsvermittelungswesens durch Anstrebung und Errichtung von Arbeitsbörsen unter ausschließlicher Führung der Gewerkschaften, Führung einer sorgfältigen Statistik und Aufzeichnung sämtlicher Streiks, Entgegennahme von An- und Abmeldungen von Angriffs- und Abwehrstreiks und Beschlußfassung über dieselben, Sammlung freiwilliger Spenden für die im Lohnkampfe stehenden organisierten Arbeiter im Wege der freien Organisation der Branchen, Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder und Einberufung der nach Bedürfnis, jedoch mindestens alle drei Jahre abzuhaltenden Gewerkschaftskongresse, sowie Besorgung der erforderlichen Vorarbeiten.
Zu ausgedehnten Verhandlungen führte die Streikfrage. Man war allgemein darüber einig, daß freilich Streiks und Boykotts nicht zu entbehren seien, daß aber das Mittel nur mit großer Vorsicht angewandt werden dürfe. Leichtsinnige Streiks seien das Zeichen der Unreife und schädigten die Organisationen. Die Gewerkschaftskommission hatte ein eingehendes Streikreglement vorgelegt, nach dem alle Streiks spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginne bei der Kommission angemeldet und nur mit deren Zustimmung unternommen werden dürften; nur Abwehrstreiks sollten hiervon ausgenommen sein. Zur Ansammlung eines Zentralstreikfonds sollten die einzelnen Organisationen für jedes Mitglied monatlich 1 Kreuzer an die Kommission abführen, doch sollte jede Gewerkschaft daneben einen eigenen Widerstandsfonds gründen. Kleine Werkstättenstreiks sollten überhaupt nicht von der Kommission unterstützt werden.
Am heftigsten angegriffen wurde die Ansammlung eines Zentralstreikfonds und die vorherige Anmeldung bei der Kommission, von der man befürchtete, daß die Absicht, einen Streik einzuleiten, zur Kenntnis der Unternehmer gelangen könnte, während andrerseits gerade eine längere Anmeldungsfrist aus dem Grunde gefordert wurde, um dem „Streikfieber“ entgegenzuwirken. Das Ergebnis der Abstimmung war die Ablehnung des festen Beitrages von 1 Kr.: vielmehr soll die Kommission die Beiträge zum Streikfonds durch Sammellisten einziehen. Die Anmeldefrist von sechs Wochen wurde gestrichen, aber die Zustimmung der Kommission als Vorbedingung der Unterstützung beibehalten. Ausgenommen hiervon sind nur Abwehrstreiks, doch sollen auch diese nur im Notfalle und nur dann geführt werden, wenn eine gütliche Beilegung sich als unmöglich erwiesen hat. Genehmigte Streiks sind durch die „Gewerkschaft“ und die „Arbeiterzeitung“[41] bekannt zu machen. Durch eine besondere Resolution wurde für alle Streiks die größte Vorsicht empfohlen.
Ein weiterer Gegenstand der Beratung war die Stellung zu der vorgeschlagenen kommunalen Arbeitsvermittelung. Dieselbe wurde aus dem Grunde abgelehnt, weil die Kommunalverwaltungen zur Zeit dem Einflusse des Kapitales in der Weise unterworfen seien, daß ihre Arbeitsvermittelung nur dessen Interessen dienen würde. Ebenso wurde vor gemeinsamen Arbeitsnachweisen der Arbeiter und der Unternehmer gewarnt und die Arbeitsvermittelung als alleinige Angelegenheit der Gewerkschaften in Anspruch genommen.
Hinsichtlich der Hausindustrie wurde deren völlige Aufhebung und die Einrichtung von Betriebswerkstätten gefordert. Solange dies nicht durchgeführt ist, soll die Hausindustrie unter die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung, unter die Gewerbeinspektion und die Arbeiterversicherung gestellt werden.
Auch bei der Frage der Ausgestaltung des Rechtsschutzes ergab sich eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob derselbe den einzelnen Gewerkschaften zu überlassen oder bei der Gewerkschaftskommission zu zentralisieren sei; doch wurde dies letztere beschlossen.
Endlich wurde noch eine ausführliche Resolution angenommen, in der eine Verbesserung der Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere die Einführung des gesetzlichen Achtstundentages und eine staatliche Invaliditätsversicherung gefordert wurde; ebenso wurde beschlossen, an der Feier des 1. Mai festzuhalten. Die Vergebung öffentlicher Arbeiten ist an die Bedingung einer höchstens neunstündigen Arbeitszeit und die Gewährung eines ausreichenden, mit den Arbeiterorganisationen zu vereinbarenden Lohnes zu knüpfen.
Im Gegensatze zu den deutschen Verhältnissen wurde von den anwesenden Vertretern der sozialdemokratischen Partei anerkannt, daß auch die sozialpolitische Gesetzgebung Gegenstand der Beratungen und der Thätigkeit der Gewerkschaften zu bilden habe.
Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der Kongreß geschlossen. Der nächste Kongreß soll 1899 abgehalten werden. —
Die Entwicklung und die Bedeutung der österreichischen Arbeiterorganisationen wird am besten beleuchtet durch einige statistische Angaben.
Nach einer im Jahre 1893 aufgenommenen Statistik gab es damals rund 50000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter. Für Niederösterreich wurden 136 Vereine mit 31522 Mitgliedern gezählt, von denen 56 mit 20202 Mitgliedern auf Wien und 80 mit 11320 Mitgliedern auf die Provinz entfielen. Da die in den betreffenden Berufen beschäftigten Arbeiter in Wien 311652 und in der Provinz 132041 betrugen, so entsprach dies einer Beteiligung von 6-2/3, bezw. 8%.
Eine für Mähren und Schlesien vom 8./9. September 1894 in Wien abgehaltene Konferenz, die von 123 Vertretern aus 35 Orten besucht war, zählte für diese beiden Länder 29 Gewerkschaften mit 11859 Mitgliedern nebst 56 Bildungsvereinen mit 5865 Mitgliedern.
Auf der am 30. Juni 1895 in Wien abgehaltenen Gewerkschaftskonferenz wurde die Gesamtzahl der in Oesterreich bestehenden Gewerkschaften auf 591 mit 80000 Mitgliedern angegeben, neben 275 Bildungsvereinen mit 27000 Mitgliedern.
Die „Gewerkschaft“ veröffentlichte auf Grund von Fragebogen, die von 750 Organisationen versandt und von 730 beantwortet waren, folgende für den 31. Dezember 1895 berechnete Statistik:
Die Mitgliederzahl der 730 Organisationen betrug 88826, während die der fehlenden 20 Organisationen auf 2000 geschätzt wurde. Die Verteilung auf die einzelnen Gewerbe ergiebt folgende Tabelle:
Berufsgruppen Gesamtzahl der beschäftigten Arbeiter Gesamtzahl der organisierten Arbeiter Prozentsatz
Polygraphische Gewerbe 21375 8258 38,77
Eisenbahn- und Postdienst 122318 17851 14,60
Industrie der Steine und Erden 119974 7591 6,33
Metallindustrie 246023 14867 6,04
Berg- und Hüttenwesen 139769 7710 5,50
Handel 287283 14719 5,32
Industrie der Holz- und Schnitzstoffe 163400 6673 4,08
Papier- und Lederindustrie 57411 2070 3,60
Baugewerbe 252900 3251 1,68
Textilindustrie 399938 6265 1,56
Chemische Industrie 19312 281 1,45
Bekleidungsindustrie 383339 6614 1,07
Nahrungsmittelindustrie 317600 3319 1,04
Sonstige Gewerbe 123693 3375 2,71
2654335 88826 3,30
Eine Ende Juli 1896 aufgenommene Zählung ergab sogar 99434 Mitglieder, darunter 3501 Frauen.
Dazu kommen noch die in mehr oder weniger engem Verbande mit den Gewerkschaften stehenden und in der Umbildung zu ihnen befindlichen Arbeiterbildungsvereine, denen Ende Juni 1896 33400 Personen (31900 Arbeiter und 1500 Arbeiterinnen) angehörten.
Eine Ergänzung finden diese Angaben an den Ziffern der oben erwähnten, von der Regierung im Jahre 1895 vorgenommenen Erhebung, die zugleich die Verteilung auf die einzelnen Kronländer erkennen läßt. Danach ergiebt sich folgende Tabelle:
Kronland Gewerkschaften Ortsgruppen Bildungsvereine Zusammen
Niederösterreich: Wien 85 110 33 228
„ Provinz 2 109 34 141
Oberösterreich 14 6 14 34
Böhmen 91 152 322 465
Mähren 39 56 72 167
Schlesien 11 6 14 31
Galizien 10 — 1 11
Bukowina 2 — — 2
Steiermark 24 28 5 57
Tirol 11 8 17 36
Vorarlberg 4 10 7 21
Krain 5 1 3 9
Kärnten 7 3 5 15
Triest und Istrien 1 — — 1
Salzburg 7 1 3 11
Zusammen 313 490 527 1330
Doch wurden von den ausgesandten 1330 Fragebogen nur 660 beantwortet.
Die in die Statistik der Gewerkschaftskommission einbezogenen Gewerkschaften hatten vom 1. Januar bis 30. Juni 1896 492585,88 fl. Einnahmen und 300760,76 fl. Ausgaben. Die Ausgaben betrugen in Prozenten der Einnahme für Fachblätter 9%, für Agitation 3,6%, Rechtsschutz 0,7%, Reiseunterstützung 2,8%, Arbeitslosenunterstützung 10,1%, Kranken- und Invalidenunterstützung 14,8%. In einem besonderen Dispositionsfonds wurden außerdem für denselben Zeitraum noch 113502 fl. 49 Kr. vereinnahmt und 85103 fl. 22 Kr. verausgabt. Der Vermögensbestand betrug 367634,70 fl.
Die Einnahmen der Bildungsvereine beliefen sich in derselben Zeit auf 113502,49 fl., die Ausgaben auf 85013,22 fl., der Vermögensstand auf 24124,46 fl.
Die Einnahmen der Gewerkschaftskommission für den Zeitraum vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 betrugen 21913 fl. 39 Kr., die Ausgaben 20150 fl. 33 Kr. Daneben hatte die Kommission für Streiks 45371,50 fl. vereinnahmt und 44960,51 fl. ausgegeben. Die gewerkschaftliche Presse umfaßte 19 deutsche, 12 tschechische und 2 slavonische Fachblätter mit einer Gesamtauflage von 119850 Exemplaren (gegen 77550 im Jahre 1894). Das Zentralorgan ist die „Gewerkschaft“.
Nach dem für das Jahr 1897 veröffentlichten Rechenschaftsberichte beliefen sich für das Jahr 1897 die Einnahmen der Gewerkschaftskommission auf 14120 fl. (gegen 11891 fl. 1896) und die Ausgaben auf 12996 fl. Darunter befanden sich 10892 fl. (gegen 11700) für Streiks. Beiträge wurden im Durchschnitt von 93193 Mitgliedern gezahlt. Die „Gewerkschaft“ erschien in 53000 Exemplaren.
Der Bericht für 1898 ist nur knapp gehalten, da für die Pariser Weltausstellung von dem Ausstellungskomitee, dem auch der Sekretär der Gewerkschaftskommission angehört, eine umfassende Aufstellung aller Arbeiterorganisationen ohne Unterschied der Parteistellung vorbereitet wird; die Einnahme der Kommission betrug 24111,40 fl., die Ausgabe 23130,65 fl. Im Durchschnitt haben 1898 105855 Mitglieder ihre Beiträge gezahlt. An Streikgeldern hat die Kommission 8317,62 fl. vereinnahmt und 7793,68 fl. verausgabt. Vielfach ist es der Kommission gelungen, bei Streiks eine gütliche Beilegung zu erzielen. Die „Gewerkschaft“ würde in 46350 Exemplaren unentgeltlich an die Organisationen abgegeben.
Für das Jahr 1899 ist eine wesentliche Zunahme des Umfanges der österreichischen Gewerkschaften zu erwarten, da eine am 3. Januar 1899 in Krakau abgehaltene Konferenz der galizischen Gewerkschaften beschlossen hat, ihre Mitglieder zum Anschluß an die österreichischen Verbände zu verpflichten und eine gemeinsame Reise- und Arbeitslosenunterstützung einzuführen. Die Gewerkschaftskommission soll aufgefordert werden, im Einvernehmen mit der Landeskommission Galiziens und Schlesiens ein monatliches Gewerkschaftsblatt in polnischer Sprache herauszugeben, das für die Mitglieder obligatorisch sein soll. —
In Oesterreich hat, wie die angeführten Zahlen beweisen, die gewerkschaftliche Bewegung noch nicht den Umfang und deshalb auch die Zentralorganisation noch nicht die Bedeutung erlangt wie in England, Deutschland, Frankreich u. s. w. Es ist deshalb von Interesse, auch die Entwicklung der einzelnen Berufsgruppen zu verfolgen, und mögen deshalb noch einige auf sie bezügliche Angaben hier Platz finden.
Wie bereits hervorgehoben, datiert die Gewerkschaftsbewegung in Oesterreich im wesentlichen erst vom Jahr 1890; ja der hier genommene Aufschwung ist vielfach ohne nachhaltige Wirkung gewesen und die abgehaltenen Kongresse haben später seine Nachfolge gefunden.
1. Vom 7./8. September 1890 fand in Wien der I. österreichisch-ungarische Tischlertag[42] statt. Auf die an 150 Vereine versandten Einladungsschreiben hatten sich außer zahlreichen Wiener Genossen 30 Vertreter aus 18 Provinzorten eingefunden, u. a. aus Pest, Prag, Innsbruck, Graz, Agram, Salzburg, Reichenau. Gegenstände der Tagesordnung waren: 1. Berichte über die Lohnbewegung; 2. Genossenschaftswesen; 3. Gewerkschaftsorganisation; 4. Gründung einer Fachpresse. Als Form der gewerkschaftlichen Organisation wurde ein ganz Oesterreich und ein ganz Ungarn umfassender Verband mit Zweigvereinen für jedes Kronland beschlossen. Neben dem deutschen Fachblatte soll ein solches in böhmischer Sprache erscheinen.
2. Die Berg- und Hüttenarbeiter Oesterreichs[43] haben vom 7.–9. Dezember 1890 in Wien einen Kongreß abgehalten, auf dem Böhmen durch 45, Mähren-Schlesien durch 18, Steiermark durch 13, Niederösterreich durch 6 und Krain durch 4 Abgeordnete vertreten war. Die Tagesordnung betraf: 1. die Lage der Arbeiter und die Mittel zu ihrer Verbesserung; 2. die Achtstundenschicht; 3. die Organisation der Bruderladen; 4. die Organisation der Fachpresse.
Man forderte die achtstündige Schicht einschließlich Ein- und Ausfahrt und Beseitigung der Akkordarbeit. Es soll ein ganz Oesterreich umfassender Zentralverband angestrebt und durch Gründung von lokalen Fachvereinen vorbereitet werden. Aufgabe derselben ist Arbeitslosenunterstützung, Schaffung von Widerstandsfonds, Arbeitsvermittelung und Gewährung von Rechtsschutz. Es wurde hervorgehoben, daß es schwer sei, sich mit den ungarischen Kollegen zu verständigen, sodaß ein gemeinsamer Kongreß nicht durchführbar wäre. Der Kongreß erklärte einstimmig, sich auf den Boden der internationalen Sozialdemokratie zu stellen. Auf einer am 4. März 1895 in Brüx abgehaltenen Generalversammlung des neu begründeten Zentralvereins wurde eine Mitgliederzahl von 3745 in 21 Ortsgruppen festgestellt. In der Osterwoche 1895 wurde in Wien ein fernerer allgemeiner Kongreß der Berg- und Hüttenarbeiter abgehalten, bei dem 8500 Arbeiter durch 45 Abgeordnete vertreten waren. Zwischen den Deutschen und den Böhmen fanden kleine Reibereien statt, auch zeigten sich einzelne fachliche Meinungsverschiedenheiten; so forderten die ersteren bei der Beratung der Kranken- und Unfallversicherung eine Bruderlade für das ganze Reich, während die Böhmen einzelne Landesbruderladen verlangten.
3. Vom 26.–28. Dezember 1890 tagte in Brünn der erste österreichische Metallarbeiterkongreß[44] unter Beteiligung von 122 Abgeordneten aus 43 Orten. Tagesordnung: 1. Organisation sämtlicher Metallarbeiter; 2. Arbeiterschutz und Sozialreform; 3. Koalitionsrecht; 4. Arbeitszeit; 5. Fachpresse; 6. Lohnstatistik. In jeder Provinz soll ein Gewerkschaftslandesverein mit Filialen oder Zahlstellen in den einzelnen Orten bestehen; alle Vereine bilden einen gemeinsamen Verband. Für ganz Oesterreich sollen zwei Fachorgane gegründet werden, und zwar ein solches in deutscher und eins in tschechischer Sprache.
Auf dem am 30. Oktober 1892 in Wien abgehaltenen Verbandstage wurde das Bestehen von 18 Fachvereinen mit 8500 Mitgliedern und ein Vermögen von 16500 fl. festgestellt, auch wurde ein Sekretariat und ein Verbandsorgan begründet.
4. Der II. österreichisch-ungarische Schneidertag[45] wurde vom 15.–17. August 1891 in Wien abgehalten in Anwesenheit von 106 Abgeordneten. Tagesordnung: 1. Berichte über die soziale und wirtschaftliche Lage der Schneider und Schneiderinnen Oesterreichs; 2. Organisation und Agitation; 3. Fachpresse; 4. Arbeiterschutzgesetzgebung. Beschlossen wurde die Gründung eines einheitlichen, aber lokal gegliederten Verbandes über das ganze Reich nach dem Vertrauensmännersystem, mit der Zentralstelle Wien. Die Fachvereine sollen sich über ein ganzes Kronland erstrecken. Neben dem bereits bestehenden Fachblatte soll die Gründung eines deutschen ins Auge gefaßt werden, bis dahin aber die in Hamburg bestehende „Schneiderzeitung“ als Ersatz eintreten; den ungarischen Kollegen soll die Gründung eines eigenes Fachblattes überlassen und schließlich auch auf die Schaffung eines solchen für die kroatisch-slavonische Sprache Bedacht genommen werden. Der Kongreß beschloß, für die Feier des 1. Mai einzutreten und sich auf den Boden der Sozialdemokratie zu stellen.
Der II. österreichisch-ungarische Bäckertag fand vom 2. bis 4. April 1893 in Wien statt. Die Beteiligung war infolge des mißlungenen Wiener Streiks von 1891 nicht erheblich; es waren nur 20 Abgeordnete aus der Provinz und 10 aus Wien anwesend. Auch fanden Streitigkeiten statt, indem die Vertreter der Provinz gegenüber den Wiener Kollegen über „Zentralismus“ sich beklagten. Der auf sozialdemokratischem Boden stehenden Mehrheit trat eine Minderheit entgegen, die von politischer Thätigkeit nichts wissen und sich rein auf gewerkschaftlichen Boden stellen wollte. Die Tagesordnung betraf: Situationsberichte, Rechenschaftsbericht, Organisation und Agitation, Nachtarbeit, Sonntagsruhe, Lehrlings- und Vermittelungswesen, Streiks und Boykotts, Achtstundentag, Reise- und Unterstützungswesen, internationale Vereinigung und den internationalen Bäckereiarbeiterkongreß, die Presse. Es wurde ein Zentralkomitee eingesetzt, um die Organisation für das ganze Reich auf Grund örtlicher Verbände durchzuführen und einen gemeinsamen Fonds anzusammeln. Für die slavischen Länder soll ein Zentralkomitee in Prag eintreten. Bis zur Durchführung einer selbständigen Organisation für Ungarn soll das deutsche Komitee die bezüglichen Aufgaben mit übernehmen. Daneben soll jedoch die Verbindung mit den verwandten Berufen zu einem Industrieverbande angestrebt werden. Ein deutsches und ein tschechisches Fachorgan soll unter der Leitung der beiden Zentralkomitees erscheinen.
Der III. österreichisch-ungarische Bäckertag ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Wien abgehalten und war von 39 Abgeordneten besucht. Die Beschlüsse bezogen sich auf Fragen des Arbeiterschutzes, insbesondere zehnstündige Arbeitszeit einschließlich zwei Stunden Pausen, Sonntagsruhe, Ausschluß jugendlicher Personen von der Nachtarbeit, Aufhebung der unterirdischen Werkstätten, daneben forderte man obligatorische Fach- und Fortbildungsschulen, Regelung der Arbeitsvermittelung, insbesondere Beseitigung der Winkelherbergen, Beschränkung der Lehrlingszahl und Verstärkung der Gewerbeaufsicht. Zur Durchführung dieser Forderungen beschloß man in Notfällen den Generalstreik ins Auge zu fassen.
Entsprechend dem erwähnten Beschlusse wurde die Vereinigung mit den verwandten Berufen angebahnt, und am 25. Dezember 1894 wurde der Verband der Arbeitervereine in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie begründet. Der erste Verbandstag wurde am 5. Januar 1896 in Wien und ebendaselbst am 5./6. April 1896 der I. Kongreß der Arbeiter in den Lebensmittelbranchen Oesterreichs abgehalten[47]. Vertreten waren die Bäcker, Fleischhauer, Müller, Brauer, Faßbinder, Kellner und Feigenkaffeeerzeuger. Die Tagesordnung betraf: 1. Situationsberichte, 2. Organisation und Agitation, 3. Arbeiterschutzgesetzgebung, 4. Presse.
6. Nachdem schon 1893 eine Konferenz stattgefunden hatte, in der die Gründung eines Verbandes der Vereine der Buchbinder und verwandten Berufe Oesterreichs angeregt wurde, ist ein solcher auf dem am 25. und 26. Dezember 1896 in Wien abgehaltenen Kongresse endgültig begründet[48]. Vertreten waren 10 Vereine aus Böhmen, Galizien, Krain, Niederösterreich, Mähren, Oberösterreich, Steiermark und Tirol durch 18 Abgeordnete, außerdem waren Gäste aus Deutschland und Ungarn, sowie Vertreter des Vereins der graphischen Fächer, der Buchdrucker, des Vereins der Papierarbeiter, des Vereins der Futteralmacher und des Vereins der Etuitischler und der Gewerkschaftskommission anwesend. Während von der Vorkonferenz die Böhmen aus nationalen Gründen sich fern gehalten hatten, wurde auf dem Kongresse eine Verständigung erreicht. Es wurde mitgeteilt, daß zunächst versucht sei, sich mit den Buchdruckern zu einem Verbande der Bucharbeiter zu verschmelzen, doch sei dies daran gescheitert, daß die Buchdrucker wesentlich höhere Beiträge hätten, als die Buchbinder leisten könnten; von einigen Seiten wurde auch der Vorwurf aristokratischer Auffassung gegen die Buchdrucker erhoben. Ebenso sah man von einem Anschluß an den Verein der graphischen Fächer ab und beschloß zunächst, einen eigenen Verband zu gründen. Aus den Beratungen über das Statut ist hervorzuheben, daß man Reise- und Arbeitslosenunterstützung, Einrichtung von Herbergen und Arbeitsvermittelung, Pflege der Statistik, Schaffung von Bibliotheken und Lesezirkeln, sowie Gewährung von Rechtsschutz beschloß; Politik und Religion sollen ausgeschlossen sein.
5. Die Bäcker[46] haben den I. österreichisch-ungarischen Bäckertag vom 7. bis 9. Dezember 1890 in Wien abgehalten. Verhandelt wurde über Gewerkschafts- und Genossenschaftsorganisation, Reiseunterstützungswesen und Arbeitsvermittelung, Arbeitszeit und Arbeitslage, Fabrik- und Werkstättenordnung, Lehrlingswesen, Gewerbeinspektion, Arbeiterkammern und Einigungsämter, Kranken- und Unfallversicherung, Fachpresse. Es wurde eine auf örtliche Verbände gestützte Zentralorganisation beschlossen und zu deren Durchführung ein Organisationskomitee eingesetzt.
Der Ausdruck „verwandte Berufe“ ward absichtlich nicht näher bestimmt, um späterer Ausdehnung Raum zu lassen. Zu Schwierigkeiten führte die Ordnung der Fachpresse, indem die Böhmen einerseits erklärten, zur Schaffung eines eigenen Blattes zunächst nicht im stande zu sein, dagegen eine größere Ausdehnung des tschechischen Teiles des Verbandsorgans „Die Einigkeit“ wünschten, was aber abgelehnt wurde. Weitere Punkte der Tagesordnung waren Arbeits- und Lohnverhältnisse, Accordsystem, Minimallohn, Strafhausarbeit und neunstündiger Arbeitstag. Die Ungarn erklärten, daß auch sie die Gründung eines Verbandes beabsichtigten, sich aber zunächst noch zu schwach fühlten.
7. Die Buchdrucker[49] hatten am frühesten eine Organisation, indem für Niederösterreich schon 1842 ein Verein der Buchdrucker und Schriftgießer begründet wurde, der 1891 2200 Mitglieder und ein Vermögen von 168612 fl. besaß. In diesem Jahre wurde er von der Regierung aufgelöst, weil er die bei der Maifeier arbeitslos gewordenen Mitglieder unterstützte. Erst am 28. November 1891 konnte sich ein neuer Verein mit 1800 Mitgliedern bilden. Auch die Bildung eines Gesamtverbandes für ganz Oesterreich wurde schon vor Jahren angeregt, insbesondere wurde schon auf einer Konferenz in Brünn 1881 als Vorbereitung für einen festen Verband die Gemeinsamkeit des gesamten Unterstützungswesens beschlossen, doch kam der Beschluß nicht zur Ausführung. Ebenso scheiterte ein auf dem Buchdruckertage in Wien 1883 beschlossenes Normalstatut an der Nichtgenehmigung seitens der Behörden, und dasselbe Schicksal hatte ein die Zentralisation des Viatikums bezweckender Beschluß des 1890 in Klagenfurt abgehaltenen Buchdruckertages. Auf dem folgenden, der 1892 in Wien tagte, wurde die Zentralisation der örtlichen Arbeitslosenunterstützung durchgeführt, und endlich am 23. Dezember 1894 auf dem Buchdruckertage in Brünn konnte, nachdem die vorher von einer Kommission ausgearbeiteten Statuten am 31. Mai 1894 von der Behörde genehmigt waren, die endgültige Begründung des „Verbandes der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs“ erfolgen. Die dem Verbande zunächst beigetretenen 12 Vereine von Böhmen, Bukowina, Kärnten, Krain, Mähren, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Schlesien, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Triest umfaßten 5540 Mitglieder. Nachdem am 26. September 1895 auch Galizien beigetreten war, betrug die Mitgliederzahl Ende 1895 6305. Ende 1896 war dieselbe auf 6965 und Ende 1897 auf 7565 gestiegen. Am 30. September 1897 hat sich auch ein Verein für Dalmatien gebildet, der dem Verbande beigetreten ist, so daß die Zahl der Vereine 13 beträgt.
Das Unterstützungswesen ist jetzt in vollem Umfange im Verbande zentralisiert. Die Ausgaben desselben betrugen 1897 für Krankenunterstützung 89817 fl., für Arbeitslosenunterstützung 44720 fl., für Reiseunterstützung 17371 fl., für Invalidengeld 30802 fl., für Sterbegeld 10662 fl., für Waisenunterstützung 7765 fl., für sonstige Unterstützungen 2929 fl.
Der Verband besitzt außer dem „Vorwärts“ noch drei Verbandsorgane in böhmischer, polnischer und italienischer Sprache. Er hat mit dem ebenfalls für ganz Oesterreich bestehenden Prinzipalverein einen Normallohntarif vereinbart, der mit dem 1. Januar 1896 in Kraft getreten ist und außer den Lohnsätzen die Vorschrift des neunstündigen Arbeitstages sowie genaue Bestimmungen über die zulässige Lehrlingszahl enthält. Der Tarif ist bis auf geringe Ausnahmen in allen Druckereien eingeführt. Ein Tarifeinigungsamt, in dem Gehilfen und Prinzipale in gleicher Anzahl vertreten sind, entscheidet entstehende Streitigkeiten. Der Verband hat sich der österreichischen Gewerkschaftskommission angeschlossen und steht auf dem Boden der Sozialdemokratie. Er umfaßt die große Mehrzahl aller Berufsangehörigen, wie sich aus folgenden Zahlen ergiebt. Es gab
Ende 1892 Ende 1893 Ende 1894
Verbandsangehörige 3917 = 71,7% 5096 = 78,44 5540 = 80,43%
Nichtverbändler 1545 = 28,3% 1401 = 21,56 1348 = 19,57%
Zusammen 5462 6497 6888
Ende 1895 Ende 1896 Ende 1897
Verbandsangehörige 6305 = 81,14% 6595 = 83,03 7565 = 85%
Nichtverbändler 1466 = 18,86 1424 = 16,97 1335 = 15%
Zusammen 7771 8389 8900
Von den Ende 1895 vorhandenen 1466 Nichtmitgliedern waren etwa 600 Mitglieder der Gegenorganisation, des sog. Prinzipalvereins. Danach verblieben 866 = 11,14%, die überhaupt nicht organisiert waren. Das Gesamtvermögen des Vereins belief sich Ende 1895 auf 555667 fl. = 88,13 fl. auf den Kopf des Mitgliedes.
8. Weit fortgeschritten ist die Organisation der Eisenbahnbediensteten. Bereits Mitte Oktober 1895 hatten die österreichischen Lokomotivführer in Wien eine Delegiertenversammlung abgehalten, die von etwa 400 Personen, darunter 110 aus der Provinz, besucht war und eine Organisation nach Heizhäusern mit der Zentralstelle Wien beschloß, unter Anlehnung an die Fachorganisation der Eisenbahnbediensteten und an den Verband der Beamten, Hilfsbeamten und Unterbeamten. Zum Organ wurde „Der Eisenbahner“ bestimmt.
Vom 22. bis 24. März 1896 tagte dann in Wien der erste österreichische Eisenbahnerkongreß. Vertreten waren insgesamt etwa 20000 organisierte Mitglieder durch 93 Abgeordnete, und zwar 30 der Staatsbahn, 48 der Südbahn, 10 der Staatseisenbahngesellschaft, 3 der Nordwestbahn, 2 der Nordbahn. Die Forderungen, deren Durchführung man beschloß, sind folgende: 1. Vermehrung des Personals und des rollenden Materials, wöchentliche 36stündige ununterbrochene Ruhepause und jährlichen vierzehntägigen Urlaub ohne Lohnabzug; 2. Abschaffung des Prämien-, Kilometer-, Stundengelder- und Akkordsystems und Einführung eines anständigen festen Lohnes; 3. Bestimmungen darüber, daß jeder Angestellte nach 20 Jahren Dienstzeit seinen höchsten Lohn und längstens nach einem Jahr seine definitive Anstellung erhält. Abschaffung der Bestrafung durch Ausschluß der Beförderung oder Bezugsverkürzung; 4. Einführung eines Eisenbahnschiedsgerichts; 5. Schaffung eines Gesetzes, welches die Wahl von Inspektoren aus den Reihen der Bediensteten bestimmt. Die Inspektoren sollen darüber zu wachen haben, daß die zum Schutze der Eisenbahnbediensteten erlassenen Gesetze befolgt werden; 6. Verbesserung der staatlichen Unfallversicherung durch Erhöhung der Renten; 7. Verwaltung der Betriebskrankenkassen durch das Personal; 8. Durchführung der Alters- und Invaliditätsversorgung durch den Staat und Auflösung der bei den Bahnen bestehenden Pensions- und Provisionsfonds; inzwischen Verbesserung der bestehenden Versicherungen; 9. Verstaatlichung der Eisenbahnen und aller Verkehrsmittel.
Außerdem beschloß man die Feier des 1. Mai und die Ausdehnung des Wahlrechts auf alle 21jährigen Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes. Außer dem bereits bestehenden Fachorgan „Der Eisenbahner“ mit 18000 Abonnenten und einem slovenischen Fachblatte wurde die Gründung eines solchen auch für die polnische und böhmische Sprache beschlossen. Rechtsschutz, Statistik und Agitation soll zentralisiert, die übrige Thätigkeit dagegen den Einzelorganisationen überlassen werden; doch wurde allen Vereinen empfohlen, der Gewerkschaftskommission beizutreten. Der nächste Kongreß soll nach drei Jahren in Prag stattfinden.
Abgesehen von dem Kongresse, der hauptsächlich auf die Gewinnung der Nichtorganisierten berechnet war, besteht in Oesterreich seit 1893 eine Organisation der Eisenbahnbediensteten nach Ortsgruppen, deren Gesamtzahl auf dem Kongresse zu 18–20000 angegeben wurde.
Ein im Oktober 1896 abgehaltener allgemeiner Eisenbahnbeamten-, Hilfsbeamten- und Unterbeamten-Tag suchte eine ähnliche Verbindung auch für die Beamten anzubahnen.
Durch Erlaß des Ministers des Innern vom 13. März 1897 sind sämtliche Organisationen mit der Begründung aufgelöst, daß sie „Tendenzen verfolgen, welche mit den Staatsinteressen unvereinbar sind“, doch hat sich bald darauf ein neuer Verband gebildet.
Die bisher nur dürftige Statistik über die gewerkschaftlichen Verhältnisse in Oesterreich wird für die Zukunft wahrscheinlich wesentlich ausgiebiger werden durch die Thätigkeit des bereits erwähnten, im Sommer 1898 im Handelsministerium eingerichteten arbeitsstatistischen Amtes, zumal wenn ein dem Reichsrate vorgelegter Gesetzentwurf Annahme finden wird, nach welchem eine allgemeine Auskunftspflicht für statistische Zwecke eingeführt und der Kommission ein weitgehendes Recht der Einsicht von Büchern und anderen Urkunden eingeräumt ist.
Ungarn.
In Ungarn steht die Industrie noch auf niedriger Stufe; es ist deshalb interessant, daß hier die Arbeiterbewegung ihren Ausgangspunkt von der Landwirtschaft nimmt. Den ersten Anfang einer solchen, der aber sofort allgemeines Aufsehen erregt und zu einer zweitägigen Verhandlung im Reichsrate Anlaß gegeben hat, war der vom 1. bis 4. Februar 1897 in Budapest abgehaltene und von 60 Vertretern aus 90 Gemeinden besuchte erste ungarische Feldarbeiterkongreß. Derselbe beschloß Einleitung einer umfassenden Organisation, die einem aus 11 Mitgliedern bestehenden Aktionskomitee übertragen wurde. Die Verhandlungen, an denen auch der frühere ungarische Landwirtschaftsminister Graf Festetich teilnahm, zeigten ein schreckliches Bild der Lage der ungarischen Feldarbeiter. Obgleich der Kongreß den Beschluß faßte, sich der sozialdemokratischen Partei anzuschließen, so handelt es sich doch in demselben Maße um eine gewerkschaftliche, wie um eine politische Organisation.
Die hauptsächlichsten Forderungen waren: Allgemeines Stimmrecht und volle Preß- und Versammlungsfreiheit, Maximalarbeitstag von vorläufig zwölf Stunden, der später bis auf acht Stunden herabgesetzt werden soll, Abschaffung der Akkordarbeit und Bezahlung nicht in Naturalien, sondern in barem Gelde, Abschaffung der Robot-(unentgeltlichen) Arbeit, gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Leistung.
Ein zweiter Kongreß fand Ende Februar 1897 in Czegled statt unter Beteiligung von 195 Abgeordneten aus 12 Komitaten als Vertretern von 50 Gemeinden. Auch hier wurde allgemeines Stimmrecht und Preß- und Versammlungsfreiheit gefordert, doch wollte man eine teilweise Entlohnung in Naturalien und während der Ernte eine Arbeitszeit von 5 Uhr morgens bis 7 Uhr abends zulassen; selbst darüber hinaus sollten Ueberstunden gegen besondere Bezahlung gestattet sein.
Der dritte Kongreß ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Budapest abgehalten, unter Beteiligung von etwa 200 Abgeordneten aus 121 Gemeinden, unter denen sich auch eine Anzahl Kleinbauern befanden. Es wurde festgestellt, daß der Erntestreik des vorigen Sommers fast durchweg zu Lohnerhöhungen geführt habe. Es wurden dieselben Beschlüsse gefaßt, wie im Jahre zuvor, auch soll nicht allein die Organisation der Feldarbeiter nötigenfalls gegen das Gesetz im geheimen fortgesetzt, sondern auch der jährliche Erntestreik solange wiederholt werden, bis alle Forderungen bewilligt sind.
Der Verband der Feldarbeiter giebt seit 1. Mai 1897 unter dem Titel „Der Feldarbeiter“ ein monatlich zweimal erscheinendes Organ heraus und wirkt daneben hauptsächlich durch Flugschriften und Wanderredner.
Die ungarische Regierung ist sich der Gefahr, die in der Bewegung liegt, wohl bewußt, aber sie handelt ganz nach deutschem Vorbilde, indem sie die Bewegung nicht durch Beseitigung der Uebelstände zu entkräften, sondern mit Gewalt zu unterdrücken sucht. Nicht allein hat man im Sommer 1897 Soldaten zu Erntearbeiten kommandiert und das Gleiche für ähnliche Fälle in Aussicht genommen, sondern auch ein am 1. März 1898 in Kraft getretenes Gesetz erlassen, nach dem die Aushaltung der Landarbeiterverträge durch Polizei und Militär erzwungen werden soll. Der Reichsrat hat bei Beratung des Gesetzes den Wunsch ausgesprochen, daß das gleiche Verfahren, welches bisher nur für Erntearbeiten vorgesehen ist, auf alle Arten landwirtschaftlicher Arbeiten ausgedehnt wird.
Auf den 25. Dezember 1898 war nach Czegled in Verbindung mit dem Parteitage der ungarischen Sozialdemokratie ein neuer Feldarbeiterkongreß einberufen, insbesondere um gegen das „Sklavengesetz“ zu protestieren. Beide Versammlungen sind von der Regierung verboten. Man hat deshalb beschlossen, den Schwerpunkt in die geheimen sozialdemokratischen Tischgenossenschaften zu verlegen, ihnen gedruckte Referate und Resolutionen zugehen zu lassen und über die erforderlichen Fragen eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen.
Am 2. April 1899 hat der zu Weihnachten verbotene Kongreß in Budapest stattgefunden unter Beteiligung von 133 Vertretern aus 92 Orten. Die Verhandlung verlief durchaus ruhig, obgleich die Redner sich ausnahmslos als Anhänger der sozialdemokratischen Partei bekannten. Man protestierte gegen das Feldarbeitergesetz und dagegen, daß die Regierung, wie sie es 1898 gethan und für 1899 wieder angekündigt hatte, während der Ernte eine Feldarbeiterreserve auf den Staatsdomänen zusammenziehe. Daneben forderte man Preß-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Beseitigung der mit den Schnitterverträgen getriebenen Mißbräuche und auskömmlichen Lohn, sowie endlich die Einrichtung staatlicher Ackerbauinspektoren durch Wahl der Feldarbeiter.
Neben der unter sozialdemokratischem Einfluß stehenden Feldarbeiterbewegung hat sich aber in neuester Zeit auch eine christlich-soziale Bewegung entwickelt. Ein Verein dieser Richtung ist in Raab gebildet, ebenso hat im Dezember 1897 eine Konferenz in Budapest stattgefunden, auf der 20 Industriezweige durch etwa 200 Abgeordnete vertreten waren. Man beschloß die Durchführung einer allgemeinen Gewerkschaftsorganisation und ernannte zunächst einen Gewerkschaftsrat, der die Zentralstelle bilden soll.
Auch die Organisation der Arbeiterinnen ist von dieser Seite in die Hand genommen und vom 6. bis 8. September 1897 in Czegled ein Arbeiterinnenkongreß abgehalten, auf dem Einführung des Achtstundentages für die Industrie und des Zehnstundentages für die Landwirtschaft, sowie gewisse Mindestlöhne gefordert wurden. Das Organ dieser Bewegung ist das in Budapest erscheinende Wochenblatt „Die Freiheit.“
Auch für Ungarn ist in neuester Zeit eine dem österreichischen arbeitsstatistischen Amte entsprechende Behörde ins Leben getreten, nämlich der Landesindustrierat in Budapest, der am 1. Februar 1899 seine erste Sitzung abgehalten hat. Sein Arbeitsprogramm umfaßt folgende Aufgaben: Arbeiterstatistik, Arbeiterversicherung gegen Unfälle, Invalidität und Alter, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit und Revision des Gesetzes über die Arbeiterkrankenkassen. Aber der karakteristische Unterschied der ungarischen Einrichtung gegenüber der österreichischen tritt am deutlichsten darin hervor, daß zu allen diesen Beratungen über Arbeiterangelegenheiten die Arbeiter selbst nicht zugelassen wurden, während die Handels- und Gewerbekammern Vertreter entsandten. Der hauptsächlichste Gegenstand der bisherigen Beratungen bildete die Regelung des Arbeitsnachweises. Man beschloß eine auf Beihülfe des Staates, der Gemeinden und der Handelskammern beruhende Zentralanstalt mit Filialen in den größeren Orten einzurichten, die unter staatlicher Aufsicht zu je einem Drittel aus Arbeitgebern, Arbeitern und unabhängigen Personen bestehen und ihre Thätigkeit unentgeltlich besorgen soll.
Fußnoten:
IV. Schweiz[50].
Die Verhältnisse in der Schweiz sind in mannigfacher Beziehung abweichend von denen anderer Länder, und gerade diese Abweichungen bieten hinsichtlich der Entwickelung, welche die Arbeiterbewegung hier genommen hat, ein besonderes Interesse. In erster Linie gilt dies von dem Umstande, daß es in der Schweiz an dem Hindernisse, das anderwärts der freien Entfaltung der eignen Leistungsfähigkeit der Arbeiterklasse sich in den Weg gestellt hat, nämlich dem Widerstande der staatlichen Gewalt, fast völlig fehlt. Die Verfassung sowohl der Eidgenossenschaft wie der einzelnen Kantone ist die denkbar freieste, das Wahlrecht durchaus demokratisch; die Regierung wird von dem Volke selbst gewählt, der Arbeiterklasse ist deshalb die Möglichkeit gewährt, alle ihre Bestrebungen insoweit durchzusetzen, wie sie im stande ist, die aus den Gesamtinteressen der Bevölkerung sich ergebenden natürlichen Beschränkungen zu überwinden, vor allem aber die Arbeiterschaft selbst zu gemeinsamer Stellungnahme zu veranlassen. Insbesondere die Bildung von Gewerkvereinen ist in keiner Weise beschränkt, dieselben bedürfen sogar, um juristische Persönlichkeit zu erlangen, lediglich der Anmeldung zum Handelsregister.
Ergeben sich hieraus für die soziale Entwickelung besonders günstige Verhältnisse, so liegen allerdings hindernde Umstände einerseits in der niedrigen Stufe, auf der sich die Industrie des Landes bisher im allgemeinen befindet und der hiermit zusammenhängenden Kleinheit und Enge der Verhältnisse, sowie andererseits in der staatlichen und sprachlichen Zerrissenheit.
Eine letzte Eigentümlichkeit, die man in Betracht ziehen muß, um die Entwicklung der Arbeiterbewegung in der Schweiz zu verstehen, liegt endlich in der eigentümlichen nationalen Abgeschlossenheit und Ablehnung aller fremden Einflüsse. Dies ist besonders aus dem Grunde von Bedeutung, weil die Schweiz seit Jahrhunderten ein Zufluchtsort solcher Elemente gewesen ist, die aus andern Ländern wegen ihres Widerstandes gegen die herrschenden Gewalten sich entfernen mußten, von denen also ein erheblicher Einfluß auf die Schweizer Verhältnisse hätte erwartet werden dürfen. Thatsächlich hat ein solcher nicht stattgefunden; man hat freilich die fremden Elemente, solange sie gewisse Grenzen nicht überschritten, gewähren lassen, aber ihnen eine Herrschaft nicht gestattet.
Dies gilt insbesondere von der Sozialdemokratie, mit deren Entwicklung hier wie in den meisten übrigen Ländern diejenige der Gewerkschaftsbewegung so eng verknüpft ist, daß beide bei der Darstellung nicht getrennt werden können. Nachdem die Propaganda Lassalle's im Anfange der sechziger Jahre Schiffbruch gelitten hatte, wurde ein neuer Versuch seitens der „Internationale“ von dem begeisterten Schüler Karl Marx', Johann Philipp Becker, unternommen, der schon 1864 in Genf eine „Sektionsgruppe deutscher Sprache der internationalen Arbeiterassoziation“ mit einem eigenen Organe, dem „Vorboten“, begründete, der ersten regelmäßigen Zeitung der Internationale.
Das neue Unternehmen fand bereits zwei ältere Arbeiterorganisationen vor, auf die der geübte Einfluß wesentlich verschieden war. Die erste derselben waren die deutschen Arbeiterbildungsvereine, die bereits in den dreißiger und vierziger Jahren entstanden waren. Unter dem Einflusse der Bewegung von 1848 waren sie stark in das revolutionäre Fahrwasser geraten, und als es Liebknecht und anderen deutschen Flüchtlingen gelang, 1850 eine „Vereinigung der deutschen Arbeitervereine in der Schweiz“ ins Leben zu rufen, bildete dieselbe einige Zeit lang den Sammelpunkt der revolutionären Elemente, bis der Bundesrat auf Drängen der deutschen Regierungen alle diese Vereine auflöste und ihre Mitglieder auswies. Im geheimen bestanden sie jedoch fort und konnten sogar 1858 in Horgen ein Zentralfest der deutschen Arbeitervereine abhalten; doch hatte sich die verfolgte Richtung wesentlich geändert, indem neben den eigentlichen Bildungszwecken auch die genossenschaftlichen Bestrebungen Schulze-Delitzsch's weite Verbreitung fanden. In diesem Sinne wurde auch das 1862 begründete Organ „Das Felleisen“ geleitet. Aber bald wechselte die Stimmung, wobei sich insbesondere der Einfluß der deutschen Sozialdemokratie geltend machte, und auf der Zentralversammlung in Neuenburg am 9./10. August 1868 wurde offiziell der Anschluß der Vereinigung an die internationale Arbeiterassoziation beschlossen, wodurch derselben über 50 Lokalvereine mit 1500 bis 1600 Mitgliedern zugeführt wurden. Nachdem dann auch auf dem V. deutschen Arbeitertage in Nürnberg am 6. September 1868 eine Mehrheit von 61 Vereinen gegen eine Minderheit von 32 sich für den Anschluß erklärt hatte, stand die Internationale auf der Höhe ihrer Macht.
Die zweite Organisation war der „Grütliverein“, der im Mai 1838 in Genf begründet war und sich im bürgerlich-demokratischen Fahrwasser bewegte, auch seit Oktober 1851 ein eigenes Organ: „Der Grütlianer“ herausgab. Der Verein beschränkte sich streng auf Schweizer Bürger und schloß alle Ausländer aus. Obgleich von den anfangs bunt gemischten Elementen allmählich alle anderen bis auf die Arbeiter und kleinen Handwerker ausgeschieden waren, bot doch die Mischung dieser beiden Klassen ein Hemmnis gegen sozialdemokratischen Einfluß, das insbesondere dadurch verstärkt wurde, daß der Sozialismus in internationalem Gewande auftrat und deshalb das oben bezeichnete nationale Selbstgefühl verletzte. Die Folge dieser Umstände war, daß der Grütliverein gegenüber der Internationale eine wesentlich andere Haltung einnahm, als die deutschen Arbeitervereine. Fanden auch deren Bestrebungen in einzelnen Sektionen des Vereins Beifall, so verhielt sich doch die Mehrheit durchaus ablehnend und setzte es durch, daß auf dem Grütli-Zentralfest am 14./15. Juni 1868 ein Anschlußantrag abgelehnt und lediglich eine wohlwollende Neutralität beschlossen wurde.
Auch die Gewerkschaftsbewegung wurde von der Internationale in die Hand genommen. Die erste und einflußreichste Verbindung dieser Art war der im Jahre 1858 entstandene schweizerische Typographenbund; 1867 folgten die Schuhmacher und 1868 die Uhrmacher. Im allgemeinen freilich hatte man sich bis dahin auf lokale oder kantonale Unionen beschränkt, in denen Arbeiter der verschiedensten Berufe nebeneinander zusammengefaßt waren. Die Internationale hatte auf ihrem Kongreß in Brüssel im September 1868 den Arbeitern den fachgenossenschaftlichen Zusammenschluß empfohlen und den Bemühungen Becker's war es bereits Anfang 1869 gelungen, einen Genfer Arbeiterbund mit 23, einen Baseler mit 11 und einen Züricher mit 5 Fachvereinen ins Leben zu rufen. Aber der Grundgedanke war die internationale Zusammenfassung und an ihm scheiterte der groß angelegte Plan, ja es gaben sogar die neu entstehenden Gewerkschaften, die sich regelmäßig auf nationale Abgrenzung beschränkten, den ersten Anstoß, daß die internationale Bewegung Becker's zurückging und ihren Ersatz fand in einer auf die Schweiz beschränkten sozialdemokratischen Partei.
Einer der Ersten, der die Notwendigkeit einer solchen Schwenkung erkannte, war der frühere Buchbinder, spätere Arbeitersekretär Hermann Greulich, der schon 1865 Vizepräsident des Verbandes der deutschen Arbeiterbildungsvereine war und seit 1. Januar 1870 ein neues Organ derselben, die „Tagwacht“ herausgab, in der er für die Gründung einer sozialdemokratischen Partei der Schweiz eintrat. Auf Grund eines von ihm entworfenen Programms wurde eine solche auf dem am 13./14. März 1870 in Zürich abgehaltenen allgemeinen sozialdemokratischen Kongreß beschlossen. Allerdings hielt man hier noch an der Notwendigkeit internationaler Berufsorganisationen fest, aber es war doch gegen die Beckersche Richtung ein Gegengewicht geschaffen, und nachdem auf dem Kongresse des romanischen Bundes der Internationale in Chaux de Fonds (4.–6. April 1870) unter Bakunin die Anarchisten, die ihre Thätigkeit ebenfalls auf die Schaffung von Berufsorganisationen (corps de métier) richteten aber jede politische Thätigkeit verwarfen, mit 21 gegen 18 Stimmen den Sieg davon getragen hatten, ging der Einfluß Beckers mit raschen Schritten zurück und der „Vorbote“ erschien im Dezember 1871 zum letztenmal.
Den Hauptanstoß zu einer wesentlichen Umgestaltung der Verhältnisse gab der deutsch-französische Krieg, und zwar nach zwei Richtungen. Ergriff die Begeisterung über die deutschen Siege die Mehrzahl der Mitglieder der deutschen Arbeiterbildungsvereine, so mußte das zunächst eine Spaltung innerhalb derselben, insbesondere zwischen der durch das „Felleisen“ vertretenen demokratischen und der sozialistischen Richtung, deren Organ die „Tagwacht“ war, hervorrufen, indem die letztere ihrem internationalen Karakter gemäß für die Revolution Partei ergriff. Andererseits begeisterte sich auch der sonst gemäßigte „Grütliverein“ für die Schwesterrepublik und trat in einen scharfen Gegensatz gegen die deutschen „fremden“ Elemente. Ein Umschwung trat erst ein, als die „Tagwacht“ soweit ging, selbst die Schreckensherrschaft der Kommune zu verherrlichen. Jetzt erhob sich gegen die Internationale ein Sturm der Entrüstung ohne Unterschied der Parteien, und der Grütliverein beschloß in seiner Generalversammlung in Langenthal am 26./27. Mai 1872 die völlige Lossagung von ihr. Dieser Beschluß bildete zugleich den Anfang für einen neuen Aufschwung des Vereins, der jetzt wieder entschieden die Führung der Arbeiterbewegung übernahm.
Die Sozialdemokratie hatte demgegenüber einen schweren Stand. Ihr Versuch, einen allgemeinen schweizerischen Arbeiterkongreß zusammenzubringen, scheiterte an der Abneigung gegen die „Fremden“. Mehr Erfolg hatte sie auf gewerkschaftlichem Gebiete. Man suchte zunächst die vielen bestehenden Krankenkassen zu Invalidenkassen zu erweitern und stellte als Ziel auf, für die gesamte Schweiz einen Gewerkschaftsverband zu gründen, für den man zunächst einen Zentralausschuß aller Krankenkassen, Gewerkschaften, Produktivgenossenschaften und gemischten Arbeitervereine einsetzte.
Da man jedoch auf diese Weise das Politische stark in den Hintergrund drängte, so stieß man auf heftigen Widerstand bei den Anhängern der Internationale. Diese benutzten jetzt ihrerseits die Abneigung gegen die Fremden als Hebel für ihre Bestrebungen, indem sie dem Plane der Gründung einer schweizerischen sozialdemokratischen Partei entgegenhielten, daß die Schweizer den Fremden niemals die Einmischung in schweizerische Angelegenheiten politischer Art gestatten würden. Sie empfahlen demgegenüber in einem Rundschreiben vom 19. Februar 1873 eine rein gewerkschaftliche Organisation, indem es erst durch diese möglich werden würde, das Klassenbewußtsein der Arbeiter soweit zu stärken, um demnächst den nationalen Gegensatz zu überwinden und zur Grundlage einer sozialdemokratischen Landespartei zu gelangen.
Der Schachzug hatte Erfolg, und indem man bei den nichtsozialdemokratischen Gruppen, insbesondere auch bei dem Grütlivereine Beifall fand, gelang es, Pfingsten 1873 in Olten den ersten schweizerischen Arbeiterkongreß zustande zu bringen, der zum Markstein einer neuen Periode der schweizerischen Arbeiterbewegung wurde.
Vertreten waren außer dem Grütlivereine, der mit 4000 Mitglieder die stärkste Organisation darstellte, 13 Arbeiterbildungsvereine mit etwa 1000 Mitgliedern und 35 gewerkschaftliche Vereine mit 3400 Mitgliedern sowie die Reste der Internationalen. Insgesamt waren 9900 Arbeiter durch 82 Abgeordnete vertreten, doch erscheint die Zahl infolge der Doppelzählungen zu hoch. Abgelehnt hatte die Beteiligung lediglich der schweizerische Typographenbund. Die fünf Mitglieder der Bakuninschen Fédération Jurassienne verließen nach kurzer Verhandlung den Kongreß mit der Erklärung, daß sie zwar mit den gewerkschaftlichen Zielen einverstanden seien, aber die Schaffung eines Zentralkomitees ablehnten, da ein solches die Gefahr einer Diktatur begründe.
Von den übrigen Mitgliedern wurde die Gründung eines schweizerischen Arbeiterbundes einstimmig beschlossen, dessen Mitgliedschaft allen Gewerkschaften und Arbeitervereinen offen stehen sollte, die die Statuten anerkennen würden.
In diesen Statuten vermied man sorgfältig jeden Uebergriff auf das politische Gebiet und beschränkte sich lediglich auf gewerkschaftliche Forderungen; und zwar auf solche, die auf dem Boden der bestehenden Ordnung erreichbar waren, indem man allerdings in der Einleitung betonte, daß es sich nur eine einstweilige Besserung des Loses der Arbeiter und deshalb um „Uebergangsforderungen“ handele, wobei die Erringung des vollen Arbeitsertrages das Ziel bleiben müsse. Solche Forderungen waren: Verminderung der Arbeitszeit, insbesondere ein Normalarbeitstag von 10 Stunden, Feststellung der Löhne nach dem Erfordernisse einer auskömmlichen Existenz, Einschränkung der Kinderarbeit, gleiche Bezahlung von Männer- und Frauenarbeit, Gründung der Produktivgenossenschaften seitens der Gewerkschaften, Einrichtung von Arbeitsnachweisen seitens der Arbeiter, Gründung einer Arbeiter-, Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse u. s. w. Die lokale Organisation sollte den beteiligten Arbeitern überlassen bleiben, doch wurde empfohlen, für jeden Beruf eine eigene Sektion zu bilden; aushülfsweise sollten gemischte Sektionen eintreten. Das aus neun Personen bestehende Bundeskomitee wurde durch die Sektionen des Vorortes gewählt. Seine Aufgabe bestand in Ueberwachung und Ausführung der Kongreßbeschlüsse und Verwaltung der Bundeskasse sowie Veranstaltung statistischer Erhebungen und Betreibung der Propaganda. Jedes Mitglied hatte jährlich 20 Cent. Beitrag an die Bundeskasse zu zahlen. Oberstes Organ war der jährlich zusammentretende Kongreß, zu dem die Sektionen auf je 50 Mitglieder einen Vertreter wählten, doch sollten alle das Programm und die Statuten berührenden Beschlüsse der Urabstimmung unterbreitet werden. Die Ordnung der Streiks war den einzelnen Gewerkschaftsverbänden überlassen, das Bundeskomitee war auf Sammlung freiwilliger Unterstützungen beschränkt. Zum Bundesorgan wurde die „Tagwacht“ bestimmt, die von Juni 1873 ab mit dem Zusatze: „Sozialdemokratische Zeitung“ wöchentlich zweimal erschien.
Durch die Gründung des Arbeiterbundes hatte die sozialdemokratische Richtung infolge weiser Mäßigung einen erheblichen Sieg erfochten. Immerhin konnten die Reibereien nicht ausbleiben, und zwar um so weniger, als man bald versuchte, den Sieg in dem Sinn auszunutzen, daß man die politische Thätigkeit und die letzten Endziele stärker betonte und mit der Internationale festere Fühlung zu gewinnen suchte. Dies führte insbesondere zu lebhaften Kämpfen zwischen der „Tagwacht“ und dem „Felleisen“, das die Traditionen der nationalen Richtung aufrecht erhielt. Doch siegte auch hier die schärfere Tonart, und nachdem auf dem II. Kongresse in Winterthur im Mai 1874 die Züricher „Eintracht“ wegen ihrer Feindseligkeit gegen die „Tagwacht“ aus dem Bunde ausgeschlossen war, mußte auch das „Felleisen“ nach 13jähriger Wirksamkeit sein Erscheinen einstellen, ja der Verband der Arbeiterbildungsvereine selbst nebst der von ihnen eingerichteten Wanderunterstützungskasse wurde aufgelöst.
Auch im Grütliverein war die sozialdemokratische Richtung erstarkt, und obgleich der Antrag, den Gesamtverein als solchen an den Arbeiterbund anzuschließen, mit 1479 gegen 676 Stimmen abgelehnt wurde, so richtete sich doch die Thätigkeit des Vereins immer mehr auf das soziale und gewerkschaftliche Gebiet.
Der Aufschwung des Arbeiterbundes dauerte in den Jahren bis 1876 und 1877 fort. Auf dem zweiten Kongresse in Winterthur Mai 1874 waren 62 Vereine mit 4439, auf dem dritten in Basel Mai 1875 76 Vereine mit 4953 und auf dem vierten in Bern Juni 1876 71 Vereine mit 5815 Mitgliedern vertreten. Von diesen 71 Vereinen waren 38 Gewerkschaften mit 3342 Mitgliedern. Die nächststärkste Gruppe waren die 17 Arbeiterbildungsvereine mit 1113 Mitgliedern. Von dem Grütliverein hatten sich nur 5 Sektionen mit 524 Mitgliedern angeschlossen.
Aber bald begann der Rückschlag. Der Gegensatz zwischen den politischen und den gewerkschaftlichen Elementen machte sich in steten Streitigkeiten geltend. Der Plan einer Unterstützungskasse für Arbeitseinstellungen mußte wegen mangelnder Beteiligung fallen gelassen werden, auch die ins Leben gerufene Kranken- und Sterbekasse kam nicht zu einer befriedigenden Entwicklung. Das Bundesorgan, die „Tagwacht“ arbeitete bei 1200–1400 Abonnenten mit einem steten Defizit.
So mußte dann endlich auf dem siebenten Kongresse in Olten, 6. bis 8. November 1880, die Auflösung des Bundes beschlossen werden, nachdem die Beteiligung bereits auf 20 Sektionen mit 1400 Mitgliedern zurückgegangen war. Man hatte einsehen müssen, daß die Verschmelzung der schweizerischen und der ausländischen Elemente auf politischem Boden ebenso unmöglich war, wie die Gewinnung der ersteren für die sozialdemokratischen Grundanschauungen. So gründeten denn die Deutschen in Anlehnung an das Mutterland den „Landesausschuß der organisierten deutschen Sozialisten in der Schweiz“, während die Schweizer Sozialisten sich in der „sozialdemokratischen Partei der Schweiz“ zusammenfinden wollten. Endlich schuf man für die unpolitischen Zwecke den „allgemeinen schweizerischen Gewerkschaftsbund“, der allen Arbeitern ohne Unterschied der Nationalität offen stehen sollte. Zum Vororte wurde Genf bestimmt. An Stelle der „Tagwacht“ wurde als Organ der sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Gewerkschaftsbundes die „Arbeiterstimme“ ins Leben gerufen, die versuchen sollte, die auch im Gewerkschaftsbunde herrschenden sozialdemokratischen Traditionen fortzusetzen.
Alle diese Gründungen hatten wenig Lebenskraft. Dem Gewerkschaftsbunde gehörten zur Zeit seiner am 9./10. September 1882 in Olten abgehaltenen, von 16 Vertretern beschickten Konferenz nur 17 Sektionen mit 450 Mitgliedern an; die sozialdemokratische Partei der Schweiz erhob sich nicht über eine Anhängerzahl von 400.
Im Gegensatze hierzu hielt sich der Grütliverein auf seiner früheren Höhe; er zählte Ende September 1882 185 Sektionen mit mehr als 7000 Mitgliedern. Allerdings hatte er gewisse sozialreformerische Gedanken in sich aufgenommen, ja auf der Delegiertenversammlung in Luzern, Pfingsten 1878, war sogar das von einem Ausschusse entworfene „Programm der sozialdemokratischen Partei der Schweiz“ mit 114 gegen 2 Stimmen angenommen, zugleich aber ein „Allianzvertrag“ mit dem Arbeiterbunde mit 119 gegen 28 Stimmen abgelehnt. „Grütlianer“ und „Arbeiterstimme“ lebten fortwährend in lebhaftester Fehde. An der Schaffung des allgemeinen Gewerkschaftsbundes hatte sich der Verein beteiligt, doch trat er schon 1887 mit der Begründung zurück, daß er „als nationaler Verein mit den internationalen Bestrebungen des Gewerkschaftsbundes und der Sozialisten sich nicht befreunden könne“.
Ein neuer Versuch, zu einer Einigung zu gelangen, wurde unternommen durch den „Allgemeinen schweizerischen Arbeitertag“, der von einflußreichen Personen im Grütliverein und in der sozialdemokratischen Partei einberufen wurde und vom 8. bis 10. September 1883 in Zürich unter Beteiligung von 172 Abgeordneten zusammentrat, doch waren von den 183 Sektionen des Grütlivereins nur 60 vertreten. Das Ergebnis war die Einsetzung eines aus je 2 Mitgliedern des Grütlivereins, der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, des Gewerkschaftsbundes, der deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und der deutschen Arbeiterbildungsvereine zusammengesetzten „Aktionskomitees des schweizerischen Arbeitertages“, dem es gelang, bis Ende 1883 eine Gesamtzahl von 3900 Mitgliedern zusammenzubringen, von denen 1500 dem Grütliverein, 300 der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, 650 den deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und 550 den deutschen Arbeiterbildungsvereinen und kleinen Gruppen angehörten. Der Beitrag beschränkte sich auf ein Agitationsgeld von vierteljährlich 5 Cts. Auf eine eigentliche Zentralleitung hatte man ebenso verzichtet, wie auf größere praktische Aufgaben; es handelte sich lediglich um eine lose Verbindung zum Zwecke sozialistischer Propaganda. Außerdem versuchte man durch Eingaben an den Bundesrat und die Staatsregierungen, sowie Beeinflussung der öffentlichen Meinung für arbeiterfreundliche Maßregeln zu wirken. Dabei trat jedoch, wie bei der Stellung zum Branntweinmonopol, das von dem Grütliverein befürwortet, von den Sozialisten dagegen bekämpft wurde, vielfach der Gegensatz in den Grundanschauungen deutlich hervor.
Um den sozialistischen Elementen einen stärkeren Einfluß zu verschaffen, setzte man im Sommer 1887, wo die Mitgliederzahl übrigens bereits auf 6000 gestiegen war, durch, daß der Sitz des Aktionskomitees von Zürich nach Bern verlegt wurde. In der That wurde jetzt die Tonart schärfer und das Ziel der Gründung einer sozialdemokratischen Partei deutlicher in den Vordergrund gestellt. Insbesondere der Fürsprecher Stock in Bern und der Bezirksanwalt Otto Lang in Zürich, der seit dem 1. Januar 1888 in seinem Verlage ein neues Blatt, den „Schweizerischen Sozialdemokraten“ erscheinen ließ, waren die Führer der Bewegung, und obgleich der Grütliverein sich fern hielt, gelang es doch, auf den 21. Oktober 1888 nach Bern einen zweiten „schweizerischen Arbeitertag“ zusammenzuberufen, auf dem die neue „sozialdemokratische Partei der Schweiz“ gegründet wurde. Es sollten nicht mehr, wie früher, Vereine als solche, sondern nur noch einzelne Mitglieder beitreten können. Nur Schweizer Bürgern war der Beitritt gestattet. Der Beitrag belief sich auf jährlich 20 Cts. An der Spitze steht das aus 15 Personen bestehende Parteikomitee. Jährlich findet ein ordentlicher Parteitag statt, dessen Beschlüsse jedoch auf Verlangen einer Urabstimmung unterworfen werden müssen.
Der „schweizerische Gewerkschaftsbund“ hatte sich nach kümmerlichen Anfängen allmählich eine etwas festere Stellung erworben. Er zählte 1886 1000 Mitglieder; die „Arbeiterstimme“ hatte sogar eine Auflage von 1700 und deckte ihre Ausgaben. Immerhin hatte der Bund wenig praktische Bedeutung, insbesondere fehlte ihm die Befugnis, bei Streiks einzugreifen, und so war es ganz naturgemäß, daß man nach dieser Richtung hin neuen Plänen nachging. In der That wurde auf dem Zentralfeste des Grütlivereins in Grenchen am 26. Juni 1886 dem Zentralkomitee des Vereins der Auftrag erteilt, mit anderen Vereinen zur Gründung einer „Allgemeinen schweizerischen Reservekasse“ in Verbindung zu treten, und es gelang, mit dem Gewerkschaftsbunde und dem Aktionskomitee des Arbeitertages eine Verständigung zu erzielen, nach der die für die Leitung der Kasse bestimmte Kommission aus 9 Mitgliedern bestehen und von diesen 5 dem Grütliverein und je 2 den beiden anderen Gruppen angehören sollten. Die Mitgliedschaft an der Kasse war keine direkte, sondern nur Vereine und Verbände konnten derselben beitreten. Die Einnahmen der Kasse bestanden aus jährlichen Beiträgen der beteiligten Verbände, die für den Grütliverein auf 1000, für das Aktionskomitee auf 800 und für den Gewerkschaftsbund auf 400 Frs. festgesetzt wurden. Doch wurden diese Beiträge von den einzelnen Verbänden selbständig verwaltet und von der Ablieferung derselben an eine eigene Kasse abgesehen. Ein fester Fonds von 5000 Frs. sollte stets unangetastet bleiben und erst bei Ansammlung von 10000 Frs. die Bewilligung von Unterstützungen eintreten. Diese sollte erst zulässig sein, wenn alle Mittel einer friedlichen Beilegung des Streites erschöpft waren.
Der Erfolg des Unternehmens war zunächst sehr erheblich. Allerdings waren die festen Einnahmen gering, aber es gelang, in einzelnen Fällen große Summen an freiwilligen Beiträgen zu sammeln, und den Arbeitern gab der bloße Bestand einer solchen Kasse einen moralischen Stützpunkt. Immerhin wünschte man mehrfach eine festere Organisation und die Einführung direkter Mitgliederbeiträge. Aber ein in diesem Sinne auf dem Delegiertentage in Aarau am 1. April 1888 gefaßter Beschluß scheiterte an dem Widerspruche des Grütlivereins, und erst nach langen Verhandlungen einigte man sich im März 1889 dahin, daß die übrigen Mitglieder direkte Beiträge von monatlich 20 Cts. zu zahlen, der Grütliverein dagegen eine jährliche Pauschalsumme von 2000 Frs. zu leisten habe; außerdem wurde eine eigene Kassenverwaltung eingerichtet.
Aber die praktische Notwendigkeit drängte weiter. Es war ein unnatürlicher Zustand, daß neben den zentralisierten Verbänden der einzelnen Berufe noch zwei selbständige gewerkschaftliche Organe bestanden, und man forderte deshalb wiederholt die Verschmelzung der Reservekasse mit dem Gewerkschaftsbunde, sowie den engeren Anschluß an die Gewerkschaftsverbände. Trotz des Widerstandes des Grütlivereins gelang es auf dem am 25. Januar 1891 in Zürich abgehaltenen Delegiertentage, diesen Plan durchzusetzen. Die Reservekasse wurde dem Gewerkschaftsbunde überwiesen und die Verwaltung dem aus 12 Mitgliedern bestehenden Bundeskomitee unterstellt.
Aber noch immer wurden weitere Umgestaltungen gewünscht, und nachdem in Bern 1893 beschlossen war, eine Neuregelung hinsichtlich der Behandlung von Streiks vorzunehmen und zu diesem Zwecke einen außerordentlichen Kongreß zu berufen, wurde dieser am 5./6. Juni 1895 in Luzern abgehalten unter einer Beteiligung von 9 Zentralverbänden mit 83 Sektionen durch insgesamt 141 Vertreter.
Die Statuten wurden dahin geändert, daß der Beitritt zum Gewerkschaftsbunde allen Berufsverbänden offensteht, daß aber der Anschluß von Einzelmitgliedern nicht statthaft ist, diese vielmehr ihrem Berufsverbande beizutreten haben. Wo einzelne Berufe zu wenig Mitglieder für eine eigene Organisation besitzen, sollen gemischte Gewerkschaften zulässig sein. Alle zwei Jahre soll ein Bundeskongreß stattfinden; die Gewerkschaften können auf je 50 Mitglieder einen Vertreter entsenden. Gegen alle Beschlüsse kann von 1/3 der Vertreter oder 1/10 der Bundesmitglieder Urabstimmung gefordert werden. Um die durch den großen Uhrenarbeiterstreik erschöpften Mittel des Bundes zu ergänzen, wurde ein außerordentlicher Beitrag von 2 Frs. auf den Kopf beschlossen. Den Verbänden wurde empfohlen, Beitragsleistungen an die sozialdemokratische Partei einstweilen einzustellen. Hinsichtlich des Verhältnisses des Bundes zu den einzelnen Verbänden fand sowohl die straffere Organisation als auch die Lockerung derselben Vertreter. Einerseits wurde den einzelnen Verbänden dadurch ein größerer Einfluß eingeräumt, daß dem Bundesvorstande Vertreter der Verbände hinzutreten und mit ihm das erweiterte Bundeskomitee bilden sollen. Andrerseits wurde angeregt, die Zentralverbände sollten sich zu Gunsten des Bundes auflösen, doch wurde ein Beschluß hierüber nicht gefaßt. Auch die Regelung der Stellung des Bundeskomitees gegenüber Streiks wurde lebhaft erörtert: endlich wurde beschlossen, daß über die Genehmigung eines Streiks das Bundeskomitee, über dessen Beendigung dagegen dasselbe in Verbindung mit den beim Streik beteiligten Arbeitern entscheiden soll.
Auf dem Kongresse ließ der Typographenbund, der früher dem Gewerkschaftsbund angehört hatte, seinen Austritt anzeigen. Auch das Zentralkomitee des Grütlivereins hatte erklärt, auf Vertretung im Bundeskomitee zu verzichten. Trotzdem wurde beschlossen, ihm eine solche Vertretung gegen Zahlung eines festen jährlichen Beitrages einzuräumen, worauf der Verein dann später eingegangen ist.
Auf dem am 5. April 1896 im Schwurgerichtssaale in Zürich abgehaltenen Kongresse, auf welchem 11 Zentralverbände mit 142 Sektionen durch 185 Abgeordnete vertreten waren, war als Vertreter der sozialdemokratischen Partei der Schweiz der Staatsanwalt Zgraggen aus Bern zugegen. Ein Hauptgegenstand der Verhandlungen war das Verhältnis der bisher als Organ des Bundes benutzten „Arbeiterstimme“ zu der sozialdemokratischen „Tagwacht“. Es wurde beschlossen, die „Arbeiterstimme“ zum wirklichen Gewerkschaftsblatte umzugestalten und wöchentlich erscheinen zu lassen; politische Angelegenheiten soll dasselbe nur soweit bringen, wie sie eng mit der Gewerkschaftsbewegung verknüpft sind. Ferner wurde beschlossen, am 1. Januar 1897 ein selbständiges Sekretariat in Zürich einzurichten.
Der letzte Kongreß ist vom 8. bis 10. April 1898 in Solothurn abgehalten unter Beteiligung von 16 Verbänden mit 138 Sektionen, die durch 187 Abgeordnete vertreten waren. Der Typographenbund hatte mit einer kleinen Mehrheit gegen den Vorschlag seines Vorstandes beschlossen, mit dem Gewerkschaftsbunde einen Kartellvertrag abzuschließen, aber trotz lebhafter Befürwortung seitens derjenigen, die auf diese Weise die Wiederannäherung anbahnen wollten, wurde dies abgelehnt mit der Begründung, daß man dadurch auch andere Verbände bestimmen würde, ein solches loseres Verhältnis mit geringeren Opfern der eigentlichen Mitgliedschaft vorzuziehen. Das Verhältnis der Zentralverbände zum Gewerkschaftsbunde wurde wieder einer eingehenden Erörterung unterzogen, wobei angeregt wurde, einerseits den Bundesvorstand lediglich aus den Vorständen der Verbände zusammenzusetzen, andererseits die Verbände zu Gunsten des Bundes aufzulösen. Schließlich wurde zur Prüfung der Frage eine Kommission eingesetzt, die davon ausgehen soll, daß das gesamte Kassenwesen an den Bund abgetreten, hingegen die Berufsorganisation den Verbänden überlassen werden soll. Besonders interessant waren die Verhandlungen über die Organisation. Der Vorstand der sozialdemokratischen Partei hatte den Gewerkschaftsbund benachrichtigt, daß er eine Neuorganisation anstrebe und anheimgestellt, daß der Bund sich derselben anschließen möge. Obgleich von mehreren Seiten hiergegen mit dem Bemerken protestiert wurde, daß keineswegs alle Mitglieder Sozialdemokraten seien, wurde doch dem Bundesvorstande Vollmacht erteilt, unter Vorbehalt späterer Genehmigung seitens des Bundes in Verhandlungen einzutreten. Dagegen wurde der von einem Vertreter geäußerte Wunsch, es möge auch Nichtschweizern der Eintritt in die sozialdemokratische Partei gestattet werden, von allen Seiten unter dem Hinweise darauf abgelehnt, daß dies nach den bisherigen Erfahrungen den Tod der Partei bedeuten würde.
Diese Verhandlungen zeigen deutlich, daß der Gewerkschaftsbund stark unter sozialdemokratischem Einflusse steht, eine Thatsache, die auch durch mancherlei andere Umstände, z. B. dadurch, daß auf allen Bundeskongressen der sozialdemokratische Parteistand offiziell vertreten ist, bestätigt wird. Ihr ist auch zweifellos der Austritt des Typographenbundes zuzuschreiben, denn bei den einschlägigen Kongreßverhandlungen wurde stets betont, daß derselbe auf konservativem Standpunkte stehe und seine Mitglieder sich zu gut dünkten, um mit anderen Arbeitern zusammenzuwirken.
Die äußere Entwickelung und jetzige Bedeutung des Gewerkschaftsbundes zeigen folgende Zahlen.
Bei seiner Gründung im Jahre 1880 hatte er 13 Sektionen mit 133 Mitgliedern. In Olten (9. September 1882) hatten sich diese auf 17 Sektionen mit 450 Mitgliedern vermehrt. 1886 zählte der Bund 1000 Mitglieder, 1893 gab es bereits 260 Sektionen mit 9495 Mitgliedern.
Durch den Austritt des 1100 Mitglieder zählenden Typographenbundes trat ein starker Rückschlag ein, doch gab es nach dem auf dem Kongreß in Zürich (5. April 1896) erstatteten Berichte am 31. Dezember 1895 bereits wieder 9203 Mitglieder, die sich auf folgende Verbände verteilen: 1. Uhrmacher 3000, 2. Metallarbeiter 1750, 3. Schneider 500, 4. Lithographen 280, 5. Schuhmacher 220, 6. Buchbinder 200, 7. Glaser 150, 8. Tabakarbeiter 100, 9. Müller 40, 10. Korbmacher 20, 11. Holzarbeiter 1261, 12. verschiedene andere Gewerkschaften 1468, 13. politische Vereine 214.
Eine ausführliche Darstellung der äußeren Verhältnisse des Bundes giebt der von demselben zum Zwecke der Landesausstellung in Genf 1897 zusammengestellte und auf besonderen Erhebungen beruhende Bericht. Danach gab es folgende Verbände:
1. Der Metallarbeiterverband mit 53 Sektionen und 2620 Mitgliedern.
2. Die Brauerunion mit 8 Sektionen und 490 Mitgliedern.
3. Der Schneider- und Schneiderinnenverband mit 25 Sektionen und 746 Mitgliedern.
4. Der Schuhmacherverband mit 14 Sektionen, von denen 11 mit 424 Mitgliedern berichtet haben.
5. Der Tabak- und Zigarrenarbeiterverband mit 5 Sektionen und 108 Mitgliedern.
6. Der Müllerverband mit 6 Sektionen und 145 Mitgliedern.
7. Der Buchbinderverband mit 7 Sektionen und 236 Mitgliedern.
8. Der Lithographenbund mit 292 Mitgliedern.
9. Der Korbmacherverband mit 80 Mitgliedern.
10. Der Verband der Baugewerbe mit 22 Sektionen und 1374 Mitgliedern.
11. Der Verband der Holzarbeiter mit 26 Sektionen und 2080 Mitgliedern.
12. Zwei Gärtnerfachvereine mit 64 Mitgliedern.
13. Die Färbergewerkschaft in Zürich mit 90 Mitgliedern.
14. Allgemeine Arbeitervereine mit 477 Mitgliedern.
Dazu kommt noch der Uhrenarbeiterverband mit 3000 Mitgliedern.
Mit Rücksicht auf die zum Teil unvollständigen Antworten ist die Gesamtmitgliederzahl auf 12700 zu veranschlagen.
Auf dem Kongresse in Solothurn (8. April 1898) wurde mitgeteilt, daß der Bund 322 Sektionen mit rund 14000 zahlenden Mitgliedern umfasse, was etwa 10 % der gesamten schweizerischen Arbeiterschaft entspreche.
Von 1887–1897 hatte der Bund 203267 Frs. verausgabt. Einnahmen und Ausgaben belaufen sich jährlich auf etwa 20000 Frs., der Vermögensbestand betrug am 31. Dezember 1897 12319 Frs. 31 Cts. Das Organ des Bundes „Die Arbeiterstimme“ hat eine Auflage von etwa 4000.
In noch höherem Grade, als in dem Gewerkschaftsbunde, hat die sozialdemokratische Richtung allmählich das Uebergewicht erlangt in dem „Grütliverein“. Wie oben gezeigt, stand der Verein anfangs auf einem durchaus anderen Standpunkte, obgleich schon früh einzelne Sektionen sich dem Einflusse der Sozialdemokratie zugänglich erwiesen. Den Abschluß erreichte diese Bewegung auf dem am 8./9. Oktober 1892 in Olten abgehaltenen Delegiertentage. Nach dem hier gefaßten und dann Ende Mai 1893 durch Urabstimmung mit 4952 gegen 623 Stimmen angenommenen Beschlusse wurden die Statuten dahin geändert, daß sich der Verein nicht mehr, wie bisher, auf die „Grundlage der freisinnigen Demokratie“, sondern auf die „Grundlage der Sozialdemokratie“ stellen will. Demgemäß wurde die frühere Zweckbestimmung: „Förderung des nationalen Bewußtseins“ gestrichen und statt dessen betont, daß der Verein auch mit zweckverwandten Vereinen des Auslandes in freundschaftliche Verbindung treten will. Dieser Umschwung erregte großes Aufsehen und hatte zur Folge, daß eine Anzahl Mitglieder ihren Austritt erklärten. Freilich darf man die Bedeutung des Beschlusses nicht überschätzen. Muß zunächst schon auffallen, daß von 15241 Mitgliedern nur 5675 sich an der Abstimmung beteiligten, wie denn auf der Oltener Versammlung von den 352 Sektionen nur 78 vertreten waren, so bewies die im November 1892 erfolgte Wahl des Redakteurs für das Vereinsorgan, den „Grütlianer“, daß die eigentliche Sozialdemokratie noch immer im Vereine sich in der Minderheit befand. Der von ihr aufgestellte Kandidat, der Redakteur der „Arbeiterstimme“, R. Seidel, erhielt nur 2858 Stimmen, während 5379 sich auf den Redakteur des „Bieler Anzeigers“, H. Mettier, den Kandidaten der Grütlianer Partei, vereinigten. Der Verein lehnte deshalb anfangs auch, trotz seines Programms, die formelle Verbindung mit der Sozialdemokratie durchaus ab. Aber schon aus den Abstimmungsziffern ergiebt sich, daß die sozialdemokratischen Elemente innerhalb des Vereins weitaus die energischeren waren, und so ist es denn begreiflich, daß diese immer mehr die andern aus ihrem Einflusse und schließlich aus dem Vereine verdrängten und dieser völlig zu einer sozialdemokratischen Organisation wurde. Die Jahresberichte für 1895, 1896 und 1897 stehen durchaus auf diesem Standpunkte, bezeichnen die sozialdemokratische Partei und den Grütliverein als „die beiden sozialdemokratischen Zentralverbände“, bekämpfen „die Geringschätzung, mit der einzelne Gewerkschaften und Genossenschaften auf die politische Arbeiterbewegung glauben herabschauen zu dürfen“ und erwarten von einer „Ausbreitung der sozialdemokratischen Ideen“ das Heil der Zukunft. Die Frage, ob die Bildung politisch neutraler oder ausdrücklich sozialdemokratischer Gewerkschaften und Genossenschaften den Vorzug verdiene, wird als eine solche der bloßen Zweckmäßigkeit bezeichnet. Allerdings sind gewerkschaftliche und genossenschaftliche Organisationen ein unentbehrliches Mittel im sozialen Emanzipationskampfe des Proletariates, aber „eine gänzliche Befreiung aus den Fesseln des Kapitalismus werden nur diejenigen dieser Bildungen finden, in denen der sozialdemokratische Geist am lebendigsten und konsequentesten sich äußert“.
Aus der öffentlichen Wirksamkeit des Vereins innerhalb der letzten Jahre ist insbesondere hervorzuheben das Eintreten für eine Revision des Fabrikgesetzes im Sinn einer Beschränkung der Nacht- und Sonntagsarbeit, der Herabsetzung des gesetzlichen Maximalarbeitstages von 11 auf 10 Stunden für Männer und 8 Stunden für Frauen, ferner die Unterstützung des Tabakmonopols und der Schaffung einer eidgenössischen Bundesbank mit alleinigem Banknotenrechte, die Agitation für ein gemeinsames bürgerliches Recht und obligatorische Kranken- und Unfallversicherung, sowie Vorbereitung der Arbeitslosenversicherung. Während in allen diesen Punkten die Bewegung fruchtlos verlief, wurde hinsichtlich des Eisenbahnrückkaufes durch den Bund ein Erfolg erzielt, indem dieser bei der Volksabstimmung am 20. Februar 1898 mit großer Mehrheit angenommen wurde. Daneben hat der Verein und seine Sektionen sich nachdrücklich der Unterstützung der Lohnbewegung gewidmet und eine Reihe von Streiks unterstützt. Der Verein besitzt eine Unterstützungskasse sowie eine eigene Buchhandlung und Buchdruckerei. Die offiziellen Blätter des Vereins sind „Der Grütlianer“ und „Le Grutli“; außerdem erhalten noch mehrere Blätter jährliche Zuschüsse.
Die Zahl der Mitglieder ist seit dem Jahre 1890, wo der Verein den Gipfel der Blüte erreicht hatte, stetig zurückgegangen. Die Mitgliederzahl betrug: am 1. Juli 1860: 2253; am 1. April 1872: 4217; am 1. Oktober 1876: 7332; am 1. Oktober 1881: 6165; am 1. Oktober 1886: 11080; am 1. Oktober 1889: 15363; am 31. Dezember 1890: 16391; zu dem gleichen Zeitpunkte 1891: 15241; 1892: 14140; 1893: 13289; 1894: 12976; 1895: 12439; 1896: 11286 und 1897: 10919.
Allerdings ist die Zahl der Sektionen, die Ende 1897 324 betrug, nicht im gleichen Maße gesunken, da vielfach neue Sektionen gebildet wurden; um so größer ist der Rückgang der Mitglieder in vielen der bestehenden Sektionen. Der Bericht für 1897 giebt auch zu, daß neben anderen Gründen für das Herabgehen des Vereins die Abschwenkung zur Sozialdemokratie in Betracht komme, glaubt aber, daß dafür die Einheitlichkeit des Vereins um so mehr gewachsen sei. Da die sozialdemokratische Partei der Schweiz noch immer recht schwach ist, so bedeutet der Grütliverein augenblicklich, wie auch die Berichte betonen, die wichtigste Zusammenfassung der sozialdemokratischen Elemente.
Dem Rückgange der Mitglieder entspricht der schwache Besuch der Vereinstage, von denen der letzte, der am 2./3. Oktober 1897 in St. Gallen abgehalten wurde, nur 78 Abgeordnete als Vertreter von 62 Sektionen aufwies. Das Verbandsvermögen betrug am 31. Dezember 1897 5765 Frs. Die neben dem Vereine bestehende Kranken- und Sterbekasse hatte 4651 Mitglieder und ein Vermögen von 116011 Frs.
Der Verein hat übrigens trotz seines sozialdemokratischen Karakters in den letzten Jahren versucht, mit den sozialreformerischen Elementen anderer Parteien, insbesondere der bürgerlichen Demokratie, eine Verbindung anzuknüpfen. Nicht allein haben sich im Nationalrate die Abgeordneten dieser Richtungen zu einer gemeinsamen Gruppe zusammengeschlossen, sondern es hat auch am 6. Juni 1897 in Luzern eine Vertrauensmännerversammlung stattgefunden, auf der 91 Vertreter aus 15 ganzen und 5 halben Kantonen zugegen waren und nach eingehenden Vorträgen über wichtige Tagesfragen zur Beratung des weiteren Vorgehens eine Kommission aus 9 Mitgliedern eingesetzt wurde, von denen die sozialpolitische Gruppe 3 und die übrigen 3 Verbände, nämlich Grütliverein, sozialdemokratische Partei und Gewerkschaftsbund je 2 ernannten. Diese Kommission hat am 25. September 1897 in Olten ihre erste Sitzung gehalten und verschiedene Beschlüsse gefaßt. Die Fortsetzung dieser Beratungen ist beabsichtigt.
Der bereits erwähnte „Schweizerische Typographenbund“ hatte sich bis zu dem im Jahre 1889 zu Gunsten des Neunstundentages ausgebrochenen großen Streik in ausgesprochenem Gegensatze zu der Sozialdemokratie befunden und sich aus diesem Grunde auch von dem Gewerkschaftsbunde fern gehalten. Dieser unglücklich verlaufene Streik hat einen gewissen Umschwung der Anschauungen herbeigeführt, indem ein Teil der Vereinsmitglieder für einen Anschluß an die sozialdemokratische Partei eintritt. Trotzdem wurde ein entsprechender Antrag auf der Generalversammlung in Burgdorf 1892 abgelehnt und lediglich unter Freistellung des Beitrittes für die einzelnen Mitglieder die Zahlung eines jährlichen Zuschusses von 200 Frs. beschlossen. Dem Gewerkschaftsbunde ist der Typographenbund 1892 beigetreten, doch hat, wie oben mitgeteilt, das Verhältnis nur bis Ende 1895 gedauert. Seitdem ist wegen des Wiedereintrittes mehrfach innerhalb des Typographenbundes verhandelt, wobei sich die beiden Vorschläge einer völligen Mitgliedschaft mit festen Beiträgen oder eines bloßen Kartellverhältnisses gegenüberstanden. Bei der am 26. März 1898 vorgenommenen Urabstimmung siegte die letztere, auch vom Zentralvorstande vertretene Ansicht mit 660 gegen 651 Stimmen, doch ist abzuwarten, ob der Gewerkschaftsbund auf dieses Angebot eingehen wird.
In der Schweiz besteht auch ein Verein der Buchdruckereibesitzer, und das Verhältnis zwischen ihm und dem Gehülfenverbande ist ein friedliches, obgleich es nicht so weit entwickelt ist, wie in Deutschland, insbesondere besteht kein allgemeiner Tarif für die ganze Schweiz, und die Vorschläge, ihn herbeizuführen, haben innerhalb des Gehülfenverbandes bis jetzt noch nicht die Mehrheit gefunden. In den letzten Jahren hat man eingehend über die Frage der Setzmaschine verhandelt, aber zu einer festen Vereinbarung ist man bis jetzt noch nicht gelangt.
Auch die Bildung einer graphischen Union ist schon mehrfach, insbesondere von den Lithographen, angeregt, der Typographenbund hat sich aber bisher ablehnend verhalten mit der Begründung, daß dieselbe erst möglich sei, wenn die übrigen graphischen Berufe sich auf einer ähnlich hohen Stufe der Organisation befinden würden, wie die Buchdrucker.
In welchem Umfange der Bund in den letzten Jahren seinem Ziele, die Gesamtheit der Angehörigen des Gewerbes zu vereinigen, näher gekommen ist, zeigen folgende Ziffern. Die Zahlen der dem Bunde angehörigen und der außerhalb stehenden Setzer und Drucker waren 1890: 1034 und 524; 1891: 1118 und 560; 1892: 1147 und 509; 1893: 1183 und 526; 1894: 1332 und 543; 1895: 1417 und 563; 1896: 1556 und 494; 1897: 1563 und 559.
Der Bund besitzt Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse, die 1896 zu einer einzigen verschmolzen sind, ferner ein eigenes Organ, die „Helvetische Typographia“ und eine eigene Vereinsdruckerei. Aus der allgemeinen Kasse werden außerdem Viatikum und Konditionslosenunterstützung, sowie Umzugsvergütung geleistet. Das Vermögen des Bundes belief sich am 31. Dezember 1897 auf 37000 Frs. neben 100654 Frs. der Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse.
Für die französische Schweiz besteht ein gleicher Verband, die Fédération romande; zwischen beiden herrschen freundschaftliche Beziehungen. —
Eine ähnliche Stellung, wie die Buchdrucker haben in der Schweiz von je her die Uhrenarbeiter eingenommen, indem sie sich insbesondere von der allgemeinen Arbeiterbewegung fern hielten und die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu den Arbeitgebern erstrebten. Obgleich man bereits 1868 eine Fédération des Graveurs et Guillocheurs begründet hatte, beschränkte sich doch anfangs die gewerkschaftliche Bewegung auf kleine lokale Vereinigungen. Nachdem dann eine nach dem Muster des Stickereiverbandes am 31. Juli 1886 gegründete fédération horlogère, aus Arbeitern und Fabrikanten bestehend, nach kurzem Bestehen an dem Widerstande der beiderseitigen Interessen gescheitert war, wurde endlich auf einem am 16. Oktober 1892 in St. Immer abgehaltenen Kongresse der „Uhrenarbeiterverband“, die „Fédération Ouvrière Horlogère“ ins Leben gerufen, der sich freilich dem Gewerkschaftsbunde nicht formell anschloß, aber doch zu ihm freundschaftliche Beziehungen unterhält und sich an der Reservekasse in der Weise beteiligt hat, daß er für jedes Mitglied jährlich 50 Cent. an dieselbe zahlt. Auf dem am 3. Dezember 1893 in Biel abgehaltenen ersten ordentlichen Kongresse wurden 4500 Mitglieder gezählt. Das Verbandsorgan ist die von G. Reimann herausgegebene „Solidarité horlogère“, die in einer gemäßigt sozialdemokratischen Richtung geleitet wird. Es ist also nicht zu verkennen, daß die sozialdemokratischen Anschauungen unter der schweizerischen Arbeiterschaft allmählich einen größern Einfluß erlangt haben, als die ersten Entwickelungsstadien erwarten ließen. —
Die letzten Jahre haben endlich aber auch einen formellen Zusammenschluß sämtlicher Arbeitervereine in der Schweiz herbeigeführt. Schon auf dem Arbeitertage in Zürich 1883 war von dem Grütliverein die Schaffung eines eidgenössischen Bureaus für Arbeiterstatistik nach dem Vorbilde der nordamerikanischen boards of trade angeregt, jedoch ohne Erfolg. Am 28. August 1886 richtete das Zentralkomitee des Grütlivereins an das Handelsdepartement des Bundes ein Gesuch um einen Zuschuß für ein im Rahmen des Vereins zu errichtendes Arbeitersekretariat, dessen Aufgabe sich unabhängig von allen politischen Zielen lediglich auf Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft beschränken sollte. Schon am 7. September 1886 erfolgte eine grundsätzlich zustimmende Antwort. Auf ein Ausschreiben des Grütlivereins, in dem derselbe alle Arbeitervereine ohne Rücksicht auf Parteistellung und religiöses Bekenntnis zur Teilnahme aufforderte, erklärten sich nicht allein das „Aktionskomitee des schweizerischen Arbeitertages“ und der „Allgemeine schweizerische Gewerkschaftsbund“, sondern auch zahlreiche andere Gruppen, z. B. die katholischen Vereine, zur Mitwirkung bereit. Seitens der Bundesregierung wurden dann folgende Bedingungen gestellt:
1. daß ein Komitee gebildet werde, in dem alle schweizerischen Arbeiterverbände im Verhältnis ihrer Mitgliederzahl vertreten seien,
2. daß der Arbeitersekretär von diesem Komitee ernannt werde und von ihm seine Anweisungen erhalte,
3. daß jährlich ein Voranschlag über Einnahme und Ausgabe aufgestellt und am Schlusse des Jahres eine Rechnung mit Belegen eingesandt werde,
4. daß das Handelsdepartement sich bei den Beratungen des Komitees durch einen Abgesandten mit beratender Stimme vertreten lassen dürfe,
5. daß wahlberechtigt nur die Vereine sein sollten, die in ihrer Mehrheit aus schweizer Bürgern beständen, und daß stimmberechtigt nur die letzteren sein dürften: endlich sollte für den Arbeitersekretär und die Mitgliedschaft des Vorstandes die gleiche Eigenschaft erfordert werden.
In der zur endgültigen Beschlußfassung auf den 10. April 1887 nach Aarau berufenen allgemeinen Delegiertenversammlung waren der Grütliverein mit 13000, der Piusverein mit 10000, die Fédération horlogère mit 15000, das Aktionskomitee des schweizerischen Arbeitertages mit 6000, die katholischen Gesellenvereine mit 2600, der allgemeine Gewerkschaftsbund mit 2000 Mitgliedern, sowie eine große Anzahl von Kranken- und Unterstützungskassen durch insgesamt 158 Abgeordnete vertreten. Die Gesamtzahl der Mitglieder wird auf 100000 angegeben, doch erscheint sie ebenso wie die Einzelziffern wesentlich zu hoch. Bei den Verhandlungen machte sich wieder der Gegensatz zwischen der Sozialdemokratie und dem Grütliverein geltend, doch überließ man schließlich dem letzteren die Leitung.
Das Ergebnis war die Gründung des „Schweizerischen Arbeiterbundes“. Der erste Paragraph der Statuten lautet: „Zur gemeinsamen Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse der Schweiz bilden die Arbeitervereine des Landes einen Verband unter den Namen: „Schweizerischer Arbeiterbund“. Beitrittsberechtigt ist jeder Verein, der in seiner Mehrzahl aus schweizerischen Arbeitern besteht und Arbeiterinteressen vertritt, ohne Unterschied seiner politischen und religiösen Richtung.“
Organe des Bundes sind
1. die alle drei Jahre zu berufende Delegiertenversammlung („Arbeitertag“), für die jeder Verein auf je 250 Mitglieder einen Vertreter zu entsenden berechtigt ist;
2. der aus 25 Mitgliedern bestehende Bundesvorstand, der auf je drei Jahre von der Delegiertenversammlung gewählt wird. Mitglieder können nur Schweizer Bürger werden; 2/3 müssen Arbeiter sein;
3. der aus drei Mitgliedern bestehende leitende Ausschuß. Die Mitglieder müssen einem bestimmten Verbande angehören; das Amt wurde dem Grütliverein übertragen;
4. der Arbeitersekretär, der vom Bundesvorstande auf drei Jahre gewählt wird, doch hat die Delegiertenversammlung ein Vorschlagsrecht. Der Sekretär ist ausschließlich dem Bundesvorstande unterstellt, aber verpflichtet, dem schweizerischen Bundesrate in allen Angelegenheiten, die Arbeiterfragen betreffen, Beihülfe zu leisten.
Der Versuch der sozialdemokratischen Gruppe unter Führung von Steck, diesem Programme ein anderes gegenüberzustellen, nach dem von der Bildung eines Arbeiterbundes ganz abgesehen, vielmehr der Sekretär von einer jährlich zu berufenden allgemeinen Delegiertenversammlung gewählt und einem von ihr eingesetzten dreigliedrigen Ausschusse unterstellt werden sollte, mißlang ebenso, wie die Bestrebungen, einzelne Vereine, insbesondere den „Piusverein“ von dem Verbande auszuschließen. Immerhin erreichte man auf dem ersten ordentlichen Arbeitertage in Olten Ostern 1890 eine Abänderung der Statuten dahin, daß die Wahl des Sekretärs dem Bundesvorstande genommen und der Delegiertenversammlung zugewiesen wurde. Der schweizerische Bundesrat erteilte hierzu seine Zustimmung.
Für die Stellung des Arbeitersekretärs wurde am 11. April 1887 vom Bundesvorstande mit 14 gegen 9 Stimmen, die auf R. Seidel fielen, Hermann Greulich gewählt, der das Amt bis jetzt bekleidet.
Der Zuschuß der Regierung wurde von ursprünglich 5000 seit 1891 auf 25000 Frs. erhöht. In diesem Jahre wurde auch eine Filiale des Sekretariates für die romanische Schweiz in Biel begründet.
Als Aufgabe des Sekretariates waren von Anfang an in erster Linie statistische Arbeiten, insbesondere über Lohnhöhe, Unfälle u. dgl. ins Auge gefaßt. Allerdings ist die der Regierung gegebene Zustimmung, sich streng auf wirtschaftliche Fragen zu beschränken und politische Vereinsverwaltungsfragen vollständig unberührt zu lassen, nur unvollkommen erfüllt. Mit sehr günstigem Erfolge hat der Sekretär mehrfach eine vermittelnde Thätigkeit bei Streitigkeiten ausgeübt. Ein Hauptteil seiner Arbeit bezieht sich auf die Durchführung des eidgenössischen Fabrikgesetzes. Eine Beeinflussung seitens des schweizerischen Bundesrates ist von diesem stets entschieden abgelehnt, und gerade darauf beruht das Zutrauen, das die Arbeiterschaft dem Sekretariate entgegenbringt. Man ist sich seitens der Regierung wohl bewußt, daß die Arbeiterschaft in erheblichem Maße von den sozialdemokratischen Elementen geleitet wird und daß sich dieser Umstand auch in der Thätigkeit des Arbeitersekretariates wiederspiegelt, aber man hat trotzdem daran festgehalten, das letztere als eine eigene Einrichtung der Arbeiterschaft völlig deren selbständiger Leitung zu überlassen.
Der Ausschuß des Arbeiterbundes hatte seinen Sitz zunächst in St. Gallen; im Juni 1891 wurde er dann nach Winterthur und am 1. Januar 1897 nach Luzern verlegt. Der Bund erhebt bisher keine festen Mitgliederbeiträge, sondern bezieht nur freiwillige Zahlungen der beteiligten Vereine. Es ist schon mehrfach auf das Mangelhafte dieses Zustandes hingewiesen, doch steht einer Aenderung das Hindernis im Wege, daß die am Bunde beteiligten Krankenkassen gesetzlich ihre Mittel nicht anders, als zur Krankenunterstützung verwenden dürfen. Die Mitgliedschaft des Piusvereins ist mehrfach, insbesondere von sozialdemokratischer Seite, angegriffen, doch hat, nachdem der Piusverein den Nachweis erbracht hatte, daß von seinen 15000 Mitgliedern 9000 Lohnarbeiter und auch nur 1000 Ausländer sind, die Mehrheit des Zentralvorstandes sich dahin entschieden, daß der Verein den statutarischen Bedingungen entspreche.
Durch den 1895 erfolgten Beitritt des Eisenbahnerverbandes mit seinen 15000 Mitgliedern hat der Bund eine erhebliche Verstärkung erfahren, so daß auf dem am 6. April 1896 in Winterthur abgehaltenen vierten ordentlichen Schweizer Arbeitertage insgesamt 174181 Mitglieder vertreten waren, von denen 66528 auf die Krankenkassen, 54562 auf Gewerkschaften und Berufsvereine, 16031 auf den Grütliverein, 11548 auf allgemeine Arbeitervereine, 10512 auf katholische Vereine und 15000 auf den Piusverein entfielen. Dabei waren sogar die 30000 Mitglieder des welschen Krankenkassenverbandes, die auf dem früheren Arbeitertage in Zürich vertreten waren, dieses Mal fern geblieben.
Unter den Angelegenheiten, mit denen sich der Bund bisher beschäftigt hat, ist die interessanteste die Errichtung obligatorischer Berufsgenossenschaften. Der Gedanke, Arbeiter und Arbeitgeber seitens des Staates zu korporativen Verbänden zusammenzufassen und diesen die Fassung verbindlicher Beschlüsse in gewerblichen Angelegenheiten zu übertragen, war schon mehrfach aufgetaucht, insbesondere unter den Uhrmachern, indem man glaubte, dadurch dem Uebergewichte der Großindustrie begegnen zu können. Man stützte sich dabei auf die günstigen Erfolge des Ostschweizerischen Stickereiverbandes. Anfangs hatte die Sozialdemokratie diesen Bestrebungen den schärfsten Widerspruch entgegengesetzt, indem sie fürchtete, daß das Klassenbewußtsein der Arbeiter hinter den Berufsinteressen zurücktreten könnten, allmählich aber war man auch in diesen Kreisen zu einer dem Plane günstigeren Auffassung gelangt.
Die erste öffentliche Beratung der Frage erfolgte auf dem Arbeitertage in Olten Ostern 1890. Der Referent, der radikale Nationalrat Cornatz empfahl, in das Fabrikgesetz die Bestimmung aufzunehmen: „Die Kantone sind ermächtigt, für die Bedürfnisse gewisser Industrien obligatorische Berufsverbände zu schaffen.“ Die Beschlüsse derselben sollten durch die Vertreter der Meistervereinigungen und die der Arbeitervereinigungen in gemeinsamer Beratung gefaßt werden, wobei die Mehrheit entscheiden sollte. Die Berufsgenossenschaften sollten der Ueberwachung durch die öffentlichen Behörden unterliegen.
Der Korreferent Greulich forderte dagegen ausschließlich, daß den „Arbeitergewerkschaften“, sobald sie die Mehrzahl der Berufsgenossen umfassen — der Beitritt sollte also freiwillig bleiben — folgende Rechte zustehen sollten:
1. Begutachtung aller Gesetze und Verwaltungsmaßregeln, die den bezüglichen Beruf betreffen, insbesondere Anträge über Bewilligung von Ueberstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit.
2. Begutachtung der Ortsgebräuche hinsichtlich der Arbeitszeit, Lohnzahlung, Kündigungszeit und anderer Streitpunkte des Arbeitsvertrages.
3. Vertretung der Arbeiter des Berufes vor Gericht, soweit berufliche Interessen in Frage kommen.
4. Das Recht, für die Arbeiter als Vertragspartei mit den Arbeitgebern über die Arbeitsbedingungen zu unterhandeln und Arbeitsverträge abzuschließen, die für alle Arbeiter der Gruppe verbindlich sind, sowie die Befugnis, die Innehaltung derselben zu überwachen und gegen Zuwiderhandelnde mit Strafen einzuschreiten.
Aus den Wahlen der Gewerkschaften aller Berufe werden die kantonalen Arbeiterkammern und aus Wahlen der letzteren die schweizerische Arbeiterkammer gebildet.
Gleiche Organisationen mit gleichen Rechten bestehen für die Arbeitgeber.
Beide Gruppen wählen Abgeordnete in gleicher Zahl, die zusammen die gemischten Gewerbekammern bilden unter einem neutralen Vorsitzenden. Sie können Beschlüsse fassen, die für alle Berufsangehörigen verbindlich sind. Auch hier erfolgt eine Zusammenfassung zu kantonalen Industriekammern und einer schweizerischen Industriekammer.
Diese Körperschaften haben Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsämter zu bilden und gemeinsame Einrichtungen für gewerbliche Ausbildung und Förderung der gewerblichen Interessen zu treffen.
Der Arbeitertag stellte sich auf den Boden der Greulich'schen Vorschläge, beschränkte sich aber auf einen allgemeinen Beschluß, „durch Schaffung von Berufsgenossenschaften mit korporativen Rechten und unter strenger Ausscheidung der Organisationen der Arbeiter und Gewerbsinhaber den Boden herzustellen, auf welchem die gegenseitige Verständigung der Gewerbsgenossen vor sich gehen und die Industrie- und Gewerbegesetzgebung erblühen kann.“
Nachdem am 20. Januar 1892 im Nationalrate ein Antrag Favon eingebracht war, der sich in ähnlicher Richtung bewegte, und nachdem auch der schweizerische Gewerbeverein am 12. Juni 1892 auf seiner Versammlung in Schaffhausen sich für staatlich geregelte Berufsgenossenschaften ausgesprochen und auf dem Kongresse des Gewerkschaftsbundes in Aarau am 17./18. April 1892 Greulich von neuem seine Vorschläge verteidigt hatte, gelang es endlich, auf dem Arbeitertage in Biel am 2./3. April 1893 nach einem Referate des ultramontanen Nationalrats Decurtins einen einstimmigen Beschluß herbeizuführen, daß jedes Gewerbegesetz als verfehlt zu betrachten sei, das nicht die obligatorischen Berufsgenossenschaften enthalte. Dabei wurde allerdings die Trennung der Unternehmer und Arbeiter in selbständige Gruppen gefordert, um einer Majorisierung der einen oder der anderen Partei vorzubeugen. Die Ausgleichung der Sonderinteressen soll einer aus beiden Gruppen gewählten Delegiertenkommission übertragen werden. Der Wortlaut des Beschlusses ist folgender:
1. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften müssen in jedem Berufe zwei verschiedene Gruppen umfassen: die der Meister und die der Arbeiter. Diese Gruppen haben durch Verständigung zu regeln: a. die Lehrlingsverhältnisse, b. die Arbeitszeit, c. die Lohnverhältnisse.
2. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften müssen in allen Gemeinden oder Bezirken organisiert werden, in dem sich die nötigen Berufselemente vorfinden.
3. Jeder Meister und jeder Arbeiter, der auf einem organisierten Berufe arbeitet, ist Mitglied der Berufsgenossenschaft.
4. Die von der Berufsgenossenschaft gefaßten Beschlüsse haben Gesetzeskraft für alle Prinzipale und Arbeiter, die in einer Gemeinde oder in einem Bezirke den organisierten Beruf ausüben.
5. In jedem Kanton besteht ein Kantonalverband obligatorischer Berufsgenossenschaften. Dessen Organ ist eine Kommission, bestehend aus einer gleichen Anzahl von Delegierten jeder Meister- und Arbeitergenossenschaft. Sie entscheidet über die Reklamationen gegen die Beschlüsse einer Gewerkschaft des Kantons und legt die Konflikte zwischen den Meister- und Arbeitergewerkschaften eines Berufes bei.
6. Alle Kantonalverbände bilden einen schweizerischen Verband, dessen Organ eine Kommission von gleich vielen Delegierten der Meister und Arbeiter aus den Kantonalverbänden ist. Diese entscheidet über die Reklamationen gegen die Beschlüsse der kantonalen Kommissionen und begleicht die Konflikte zwischen den letzteren.
7. Die eidgenössischen und kantonalen Behörden haben das Recht, sich in den eidgenössischen und kantonalen Kommissionen durch Mitglieder vertreten zu lassen, die beratende Stimmen haben.
Anfangs hatte insbesondere die Sozialdemokratie die Befürchtung geltend gemacht, daß nicht allein die Arbeiter in der gemeinsamen Organisation mit den Unternehmern der schwächere Teil sein, sondern daß insbesondere die zielbewußten Arbeiter von der großen Masse der indifferenten erdrückt werden würden. Später ließ man aber dieses Bedenken fallen in der Erwägung, daß die natürliche Führung doch stets den intelligenteren Arbeitern zufallen werde, und so erklärte sich schließlich selbst der Führer der radikalen sozialistischen Richtung, Seidel, mit dem Antrage Greulich's einverstanden. Einen praktischen Erfolg hat der gefaßte Beschluß bisher noch nicht gehabt, da die Verfassungsänderung, die bezweckte, dem Bunde die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Gewerbewesens einzuräumen, bei der Volksabstimmung am 4. März 1894 mit 155000 gegen 134500 Stimmen verworfen wurde.
Der Arbeiterbund hat aber trotzdem sein Ziel nicht fallen gelassen, sondern sich auch auf dem Arbeitertage in Winterthur (6. April 1896) wieder mit der Frage der obligatorischen Berufsgenossenschaften beschäftigt. Man beschloß, den obligatorischen Karakter insoweit zu mildern, als der Zwang von der Zustimmung der Mehrheit abhängig gemacht wird und deshalb ein Bundesgesetz mit folgenden Bestimmungen zu fordern:
Wenn in einem Berufszweige, der sich mit der Erzeugung von Waren beschäftigt — dadurch sollte der Handel ausgeschlossen sein — von bestehenden Organisationen der Arbeiter oder der Arbeitgeber die Bildung einer solchen Genossenschaft beantragt wird, so soll unter sämtlichen Beteiligten eine Abstimmung stattfinden. Hat in beiden Gruppen die Mehrheit sich für den Antrag erklärt, so sind zunächst in jeder Gemeinde Sektionen zu bilden, aus deren Wahl dann die unter Vorsitz eines Bundesbeamten tagende konstituierende Delegiertenversammlung aus gleicher Vertretung beider Gruppen hervorgeht. Beide Gruppen haben das Recht, sich selbständig zu konstituieren und ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen; ihre Beschlüsse sind für alle Arbeiter bezw. Arbeitgeber verbindlich. Keine Gruppe ist an die Beschlüsse der anderen gebunden; allgemeine Beschlüsse können nur von der Berufsgenossenschaft als Gesamtheit gefaßt werden, wobei stets erforderlich ist, daß die Mehrheit der Arbeiter und die Mehrheit der Arbeitgeber sich für die Maßregel erklärt. Die Berufsgenossenschaft ist befugt, alle Arbeitsverhältnisse in ihrem ganzen Geschäftsgebiete zu regeln, insbesondere kann sie Lohntarife aufstellen, die Arbeitszeit festsetzen, das Lehrlingswesen ordnen, die Verkaufspreise für die Erzeugnisse bestimmen, die Arbeit verteilen (kontingentieren), Betriebe selbst übernehmen, den Absatz genossenschaftlich organisieren und Vorkehrungen zur Sicherung der Existenz ihrer Angehörigen treffen. Gegen Beschlüsse der Berufsgenossenschaft, die nicht in beiden Gruppen mindestens 2/3 der Stimmen erhalten, findet Rekurs an den Bundesrat und die Bundesversammlung statt. Beide Instanzen können auch von Amtswegen einen Beschluß aufheben, wenn er die allgemeinen Interessen der Bevölkerung schädigt.
Neben der Frage der obligatorischen Berufsorganisation haben sich die Verhandlungen der Bundesversammlungen besonders bezogen auf die Reform des eidgenössischen Fabrikgesetzes, insbesondere einen besseren Arbeiterschutz, die Haftpflicht der Unternehmer, sowie die Kranken- und Unfallversicherung.
Aus dem von dem Bundesvorstande veröffentlichten Berichte für das Jahr 1897 ist hervorzuheben, daß sich in Zürich am 18. März 1897 eine Arbeitskammer aus dem dort bestehenden Arbeiterberufsverein auf politisch und religiös neutraler Grundlage gebildet hat, die bei ihrer Gründung 7000 Mitglieder umfaßte und ein eigenes Bureau besitzt. Ihr Hauptzweck ist neben organisatorischen Aufgaben die Auskunftserteilung. Man hat sich entschlossen, bei dem Bundesrate die Erhöhung des Bundeszuschusses von 25000 auf 30000 Frs. zu beantragen, um einen italienischen Gehülfen des Arbeitersekretärs anzustellen, wofür das Bedürfnis durch die sich lebhafter entwickelnde gewerkschaftliche Bewegung in Tessin gegeben ist.
Der am 3. April 1899 in Luzern abgehaltene fünfte schweizerische Arbeitertag beschäftigte sich vor allem mit den Gewerkschaften. Es ist von großer Bedeutung, daß beide Referenten, nämlich der christlich-soziale Prof. Beck wie der sozialdemokratische Arbeitersekretär Greulich in der Forderung, die Gewerkschaften auf politisch und religiös neutraler Grundlage aufzubauen, durchaus übereinstimmten, sodaß, nachdem ein Antrag, sie den sozialdemokratischen Grundsätzen anzupassen, gegen wenige Stimmen abgelehnt war, fast einstimmig beschlossen wurde, „in Erwägung, daß eine einheitliche gewerkschaftliche Organisation der großen Mehrheit der Arbeiter nur auf dem neutralen Boden der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse unter Ausschluß parteipolitischer oder religiöser Stellungnahme erzielt werden kann“, die Agitation für solche unpolitische Gewerkschaften zu empfehlen, um dadurch den Zusammenschluß aller Organisationen in dem Gewerkschaftsbunde herbeizuführen.
Daneben wurden die Fragen der Arbeitslosenversicherung und des Arbeitsnachweises verhandelt und in letzterer Hinsicht beschlossen, es sei als Ideal ein Arbeitsnachweis anzustreben, der unter Kontrolle der Betriebsinhaber in den Händen der Arbeiter liege, wobei Streitigkeiten durch eine gemischte Kommission zu schlichten seien; solange dieses Ideal noch nicht erreicht sei, müßten paritätisch verwaltete Arbeitsnachweisebureaux geschaffen werden.
In den letzten Jahren ist übrigens auch für die Schweiz angeregt, nach dem französischen Vorbilde Arbeitsbörsen zu schaffen, insbesondere wird der Gedanke von den Züricher Metallarbeiterorganisationen vertreten und in der Sitzung der Züricher Arbeiterunion vom 8. März 1894 ist ein entsprechender Entwurf zur Annahme gelangt. Zweck der Arbeitsbörsen soll sein: Arbeitsvermittelung, sowie statistische Erhebungen über Wohnungsverhältnisse, Lohn, Lehrlingswesen, Lebensmittelpreise und Reiseunterstützung. Die Arbeitgeberverbände, die sich der Börse als ausschließlichen Arbeitsvermittelungsortes bedienen, sollen ein Kontrollrecht erhalten.
Fußnote:
V. Belgien[51].
Belgien besitzt, nachdem 1830 die früheren Beschränkungen aufgehoben sind, ein völlig unbeschränktes Vereinsrecht; es ist deshalb wunderbar, daß trotzdem die Entwicklung des Gewerkschaftswesens sich noch in einem wenig fortgeschrittenen Zustande befindet. Die ersten Versuche wurden von der Internationale unternommen, aber die ins Leben gerufenen Vereine, die nicht nach Berufen gesondert waren und weniger wirtschaftliche als politische Zwecke verfolgten, sind nach 1870 rasch wieder verschwunden. Erst nach der 1885 erfolgten Gründung der unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden Arbeiterpartei (Parti ouvrier) ist die Gewerkschaftsbewegung in lebhaften Fluß gekommen. Anfangs freilich beschäftigte sich auch die Arbeiterpartei mehr mit der Errichtung von „Kooperativgesellschaften“ (Genossenschaften), die sich zu großer Bedeutung entwickelt haben. Die bedeutendste, der Voruit, wurde 1880 gegründet und zählt jetzt, bei einem jährlichen Geschäftsumsatze von 16000000 Frs., über 5000 Mitglieder. Der Progrès in Jolimont mit 6276 Mitgliedern betreibt eine Bäckerei mit einem Jahresumsatz von 8000000 kg Brot, zwei Schlachtereien, mehreren Apotheken und vier Gast- und Volkshäusern. Das Maison du Peuple in Brüssel mit einem Jahresumsatze von 2000000 Frs. liefert Brot, Kohlen, Kurzwaren und betreibt ebenfalls mehrere Wirtshäuser. Der Zusammenhang dieser Genossenschaften mit der Arbeiterpartei ist ein sehr enger, so daß sie sogar aus ihren Ueberschüssen Beiträge für Streikzwecke liefern. In der neueren Zeit hat man aber auch angefangen, eigentliche Gewerkvereine zu gründen.
Dem Beispiele der Sozialisten ist seit 1886 die katholische Partei gefolgt und hat katholisch-konservative und katholisch-demokratische Arbeitervereine geschaffen, die aber ebenfalls in erster Linie politische Zwecke verfolgen. Da sie den Grundsatz vertraten, daß die Arbeitgeber aus Gründen christlicher Liebe nicht berechtigt seien, ihre Sonderinteressen in einer den Arbeitern nachteiligen Weise zu verfolgen, so gelangen sie zu einer gewissen Interessenharmonie und haben deshalb überall Arbeiter und Arbeitgeber zu Mitgliedern.
Die Liberalen sind hinsichtlich der Arbeiterorganisation die letzten gewesen und haben bis jetzt am wenigsten Erfolge aufzuweisen; erst die 1893 geschaffene liberale Arbeiterpartei hat die Gründung von Gewerkvereinen in die Hand genommen.
Außer diesen Gruppen giebt es noch einige unabhängige Arbeiterorganisationen, z. B. die Buchdrucker und die Schneider.
Endlich haben die amerikanischen Ritter der Arbeit in Belgien einigen Anhang, doch haben sich die Bergarbeiter (fédération des mineurs) in neuerer Zeit von der amerikanischen Oberleitung unabhängig gemacht, so daß dieser jetzt nur noch die Glasarbeiter (Union verrière) mit 1120 Mitgliedern unterstellt sind.
Die Gesamtzahl dieser Vereine wird von Vandervelde und Mahaim übereinstimmend auf 180 mit etwa 60–70000 Mitgliedern geschätzt, was bei etwa 7–800000 männlichen Arbeitern einem Verhältnis von etwa 8% entspricht. In acht Gewerben haben sich die Vereine der einzelnen Orte miteinander zu Verbänden (fédérations) zusammengethan; es sind dies die Zigarrenmacher mit 6, die Holzarbeiter mit 12, die Buchdrucker mit 14, die Steinarbeiter mit 12, die Maler mit 3, die Bergarbeiter mit 27 und die Metallarbeiter mit 20 Ortsvereinen. Die stärksten Verbände sind die Bergarbeiter mit 23000 und die Buchdrucker mit 14000 Mitgliedern; 8 andere besitzen über 500, die meisten aber unter 200 Mitgliedern.
Etwa 100 Vereine gehören als „affiliés“ der Arbeiterpartei an. Im übrigen läßt sich das Stärkeverhältnis der Parteien annähernd ersehen aus den Ziffern für Gent, wo die Bewegung sich am stärksten entwickelt hat; hier besaßen 1897 die Sozialisten 14 Gewerkschaften mit 10195, die Antisozialisten 18 Gewerkschaften mit 2981 und die Liberalen 4 Gewerkschaften mit 884 Mitgliedern.
Im allgemeinen sind die Vereine noch zu schwach, um äußere Erfolge zu erzielen; die nach dem 1. Mai 1891 zahlreich unternommenen Streiks endigten überall mit Niederlagen und führten zu einem erheblichen Verluste von Mitgliedern.
Bei den meisten Vereinen steht der Kampfkarakter im Vordergrunde, und dies gilt nicht allein von den sozialistischen, sondern auch von den unabhängigen und den Rittern der Arbeit. Die Hauptform ist die der Vereine zur Behauptung des Lohnsatzes (Sociétés de maintien de prix).
Von allen belgischen Gewerkvereinen sind nach außen am meisten die Bergarbeiter hervorgetreten, die nicht allein an dem Londoner internationalen Gewerkschaftskongresse mit 15000 Mitgliedern teilnahmen, sondern auch seit 1892 ihre regelmäßigen öffentlichen Jahresversammlungen abhalten. Die dritte derselben, die am 8./9. April 1894 in La Louvière stattfand, hat eine Reihe wichtiger Forderungen aufgestellt, insbesondere die Verstaatlichung der Bergwerke und ihren Betrieb durch den Staat oder durch die Arbeitersyndikate, Festsetzung eines Minimallohnes, Abschaffung der Akkordarbeit, internationale Vereinbarung zur Einschränkung der Kohlenförderung behufs Vermeidung der Ueberproduktion. Auf dem am 20. Oktober 1896 gleichfalls in La Louvière abgehaltenen fünften Kongresse, auf dem 91 Gruppen vertreten waren, beschloß man, den Bergarbeitern frei zu stellen, ob sie sich den Gewerkschaften oder den Genossenschaften anschließen wollen. Am Eröffnungstage der Brüsseler Ausstellung hat ein großer Bergarbeiterkongreß stattgefunden. Ein am 10. Januar 1897 in Charleroi abgehaltener außerordentlicher Kongreß forderte eine Lohnerhöhung, lehnte aber für den Weigerungsfall ab, den Generalstreik zu beschließen.
Einen erheblichen Einfluß haben die Arbeitervereine auf die Gemeinden gewonnen, insbesondere seitdem bei den Gemeindewahlen am 19. November 1895 die Sozialisten in 19 Städten ausschließlich und in 29 anderen in Gemeinschaft mit den Radikalen die Verwaltung in die Hand bekommen haben. So haben sie es durchgesetzt, daß regelmäßig bei den städtischen Arbeitsverdingungen ein gewisser Mindestlohn zur Bedingung gemacht wird.
Die staatliche Gesetzgebung hat erst seit 1890 ihr Interesse den sozialen Fragen zugewandt. Das erste einschlägige Gesetz war dasjenige vom 9. August 1890 über die Einrichtung und Verwaltung von Arbeiterwohnungen.
Die Versuche, den Gewerkvereinen die Rechte der juristischen Persönlichkeit und des Eigentumserwerbes zu verschaffen, die schon am 7. August 1889 zur Einbringung einer Vorlage seitens des Ministers Lejeune und am 16. November 1894 zur Vorlegung eines neuen Gesetzentwurfes durch den Minister Bergerem geführt hatten, scheiterten lange an der Befürchtung, daß dadurch das „Eigentum der toten Hand“ begünstigt werden würde. Schließlich ist aber doch das Gesetz vom 31. Mai 1898 zur Verabschiedung gelangt, nach welchem den Berufsvereinen nach näher Bestimmung des Gesetzes die Rechte der juristischen Person zugesichert sind. Als Berufsverein ist anzusehen „eine Vereinigung, die ausschließlich zum Betriebe, zum Schutze und zur Entwicklung ihrer Berufsinteressen zwischen Personen gebildet ist, die in der Industrie, im Handel, in der Landwirtschaft oder in den freien Berufen mit einem Erwerbszwecke entweder denselben oder ähnliche Berufe, entweder dasselbe Gewerbe oder solche ausüben, die auf die Herstellung derselben Produkte abzielen“. Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen. Die Anmeldung geschieht bei einer besonderen Behörde, die darüber zu entscheiden hat, ob der Verein den Bedingungen des Gesetzes entspricht. Eine Vorbedingung für die Anerkennung ist, daß der Verein die Verpflichtung übernimmt, „gemeinsam mit der Gegenpartei die Mittel und Wege aufzusuchen, um jede auf die Arbeitsbedingungen bezügliche Streitigkeit, bei welcher der Verein beteiligt ist, entweder durch Einigung oder durch ein Schiedsgericht beizulegen“. Jährlich muß der Verein eine Liste der Vorstandsmitglieder und ein Verzeichnis von Einnahmen und Ausgaben einreichen. Die Liste der Mitglieder muß öffentlich ausgelegt werden. Zur Annahme von Geschenken und Legaten kann der Verein durch königliche Verordnung ermächtigt werden. Vereine, die sich nicht im Rahmen des Gesetzes halten, insbesondere ihr Vermögen zu anderen als den im Gesetze zugelassenen Zwecken verwenden, werden aufgelöst. Ihr Vermögen wird nach den Bestimmungen des Gesetzes verwandt und die Vorstandsmitglieder bestraft.
Das Gesetz ist besonders von sozialdemokratischer Seite heftig bekämpft, und es ist zu erwarten, daß die Gewerkschaften dieser Richtung auf die hier gewährte Rechtsstellung verzichten und ihre Anmeldung nicht nachsuchen werden. Die Hauptangriffe stützen sich darauf, daß das Gesetz nur solche Vereine zuläßt, welche ausschließlich die Förderung der Interessen eines bestimmten Berufes bezwecken, daß aber alle allgemeinen Angelegenheiten, also nicht bloß politische, sondern insbesondere auch die Versicherungen gegen Krankheit, Unfälle, Alter, Arbeitslosigkeit u. s. w. ausgeschlossen sind. Auch Werkstätten für Arbeitslose dürfen sie nur für einen vorübergehenden Zeitraum errichten. Oertliche Verbände der Gewerkschaften sind untersagt. In der That scheint das Gesetz ein recht unvollkommener Versuch geblieben zu sein.