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Der Kollektivismus und die soziale Monarchie

VI. Dauernde Einrichtungen und Verwaltungsbehelfe.

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1. Die Wohnungsansiedelungen.

Die heutigen Wohnungsansiedelungen sind für den kollektivistischen Staat ziemlich ungeeignet und nur weil eine völlige Umgestaltung innerhalb kurzer Zeit unmöglich ist, wird man sich anfangs mit den vorhandenen Wohnbauten und Ortschaften behelfen müssen. Im nachfolgenden werden die Wohnungsansiedelungen verschiedener Ordnung besprochen, wie sie mit Rücksicht auf Produktion, Verwaltung, Erziehung, Unterricht, Geselligkeit, die Bedürfnisse des Einzelnen und der Gesamtheit im Kollektivstaate einzurichten wären.

Insbesondere wird man Wohnungsansiedelungen irgend welcher Art nicht in solchen Gegenden dulden oder errichten, wo erfahrungsmäßig größere Gefahren von Elementarereignissen drohen, Lawinen, Eruptionen von Vulkanen, Erdbeben, Überschwemmungen usw.

a) Urgemeinden und Dörfer.

Die Gemeinden niederster Ordnung, welche man bisher Dörfer oder Weiler nannte, wollen wir die Urgemeinden nennen. Sie sollen die gesamte produktive Bevölkerung beherbergen, nicht nur die der Urproduktion sich widmende, wesentlich bäuerliche Bevölkerung, sondern auch die gesamte Industrie- und gewerbliche Bevölkerung wird ausschließlich in diesen Urgemeinden und den Bezirksvororten, welche schon um eine Stufe höherer Ordnung sind, angesiedelt und dadurch dem Übelstande abgeholfen, daß der Bildungs- und Kulturstand der Bauern und der Industriebevölkerung ein wesentlich verschiedener ist. Die Dorfbewohner können unter den heutigen Verhältnissen nur eine sehr unvollkommene Schulbildung erlangen, während die in den Städten angesiedelte industrielle und gewerbliche Bevölkerung in den städtischen Volks- und Bürgerschulen eine viel höhere Ausbildung erlangen kann. Auch die Weltanschauung dieser beiden Bevölkerungsschichten ist heute eine wesentlich verschiedene. In den Dörfern hat Klerus und Religion eine viel größere Bedeutung als in der Industriebevölkerung der Städte. Und wenn diese beiden Volksschichten in den Urgemeinden und Bezirksvororten angesiedelt und die Städte nur einer ausgewählten Bevölkerung höherer wissenschaftlicher Ausbildung, dann den Hochschulen und dem Reiseverkehr vorbehalten werden sollen, so soll das nicht geschehen, um die Ausbildung der Industriebevölkerung zu verkümmern, sondern vielmehr um sie beträchtlich über das heutige Niveau hinauszuheben, aber die heutige bäuerliche oder Dorfbevölkerung ihr in der Ausbildung vollkommen gleichzustellen.

Aber nicht nur dieses wesentlich soziale Bedürfnis soll durch die hier vorgeschlagene Ausdehnung der Urgemeinden und die damit zusammenhängende Verteilung der Bevölkerung befriediget werden, auch zahlreiche wirtschaftliche Vorteile hängen damit zusammen und die Ermöglichung einer, das ganze Volk umfassenden staatlichen Erziehung, ein intensiverer Landbau, eine größere Frachtökonomie und vieles andere ist davon abhängig. Auch eine wirkliche Assanierung der ländlichen und der städtischen Ansiedlungen ist anders, als wie die Ansiedlungen hier gedacht sind, kaum möglich.

Durch diese Verteilung der Bevölkerung und die Einrichtung der Urgemeinden, welchen im Wesentlichen die nächst höhere Stufe der Wohnungsansiedelungen, die Bezirksvororte, beizuzählen sind, soll die Besiedelung der Urgemeinden auf rund 1000 Köpfe gebracht werden, welche höchstens 240 Kinder im schulpflichtigen Alter, das für den kollektivistischen Staat vom 6. bis zum 18. Jahre, also zwölf Jahre dauern soll, enthalten wird. Das gibt eine entsprechende Anzahl von durchschnittlich 20 Schulkindern in jedem der Schuljahrgänge und ermöglicht einen außerordentlich vollkommenen Volksschulunterricht, welchem entsprechend der Unterrichtsdienst, wie in V, 3, a, dargestellt, organisiert sein soll.

Alle Altersstufen sind in einer solchen Urgemeinde genügend besetzt, die Geselligkeit wird eine reichhaltige sein und, hält man sich an eine solche Maximalzahl von 1000 Köpfen, so kann man die Urgemeinden nach einem gewissen Schema erbauen, hat nicht nötig der Volksvermehrung wegen die bestehenden Ansiedlungen zu erweitern, sondern wird für sie immer wieder neue Urgemeinden erbauen. Ein solches Schema für die Urgemeinden, wie es in seinen Hauptzügen nachfolgend geschildert wird, steht doch einer großen Mannigfaltigkeit und Individualisierung der einzelnen Urgemeinden, insbesondere in der Architektur, der dekorativen Ausschmückung und in der Benützung der Terrainverhältnisse nicht im Wege.

Wie der Bevölkerungsstand der Urgemeinden, nicht pedantisch aber innerhalb gewisser, durch die Verwaltungsinteressen gezogener Grenzen, konstant erhalten werden kann, ist in VI, 2, genau angegeben.

In der Urgemeinde wird es sich empfehlen, die eigentliche Wohnungsansiedlung von den Wirtschaftsgebäuden und Betriebsstätten zu trennen, besonders weil die Stallungen einen schlechten Geruch verbreiten und sich dort Ungeziefer und Insekten aufhalten, welche lästig werden. Auch andere Betriebsstätten verderben die Luft, daher es am besten wäre, wenn sie von der eigentlichen Wohnungsansiedlung durch einen breiten Streifen dichten Waldes getrennt wären. Die Landstraße (oder Eisenbahn, Kanal usw.) wird an den Wirtschaftsgebäuden und Betriebsstätten vorbeiführen und zwischen ihnen und der Wohnungsansiedlung eine Zweigstraße, vielleicht mit einer Geleisanlage, hergestellt werden.

Die Mitte der eigentlichen Wohnungsansiedlung wird ein großer Bau — den ich Gemeindepalast nennen will — einnehmen, in welchem sich Küchen, Wäscherei, Keller, gewisse Arten von Bädern, dann die Versammlungssäle für die gemeinsamen Mahlzeiten und Geselligkeit, Schulzimmer, Amtsräume und Bibliothek befinden. In vier großen Gebäuden, welche den Gemeindepalast umgeben, könnten je 256, zusammen 1024 Schlafzellen (richtiger Wohnungseinheiten für die Nachtruhe) erbaut werden, nämlich in 4 Gebäuden, jedes mit 4 Flügeln, die von einer Zentralstiege aus zugänglich sind, und in jedem der vier Stockwerke, einem Hochparterre, 1., 2. und 3. Stock, je 16 Wohnungseinheiten, 8 zu beiden Seiten des Kommunikationsganges, enthalten. Diese Wohnungseinheiten würden nach Wunsch der Ortsinsassen in Wohnzellen zum Alleinbewohnen, oder größere und kleinere gemeinschaftliche Schlafgemächer, oder auch Familienwohnungen abgeteilt. Zwischen diesen fünf großen Gebäuden wären Gärten anzulegen, Freibäder und Eislaufplätze einzurichten und Verbindungen durch gedeckte Gänge herzustellen. Für gewisse Arten von Bädern wäre in jedem Stockwerke der Schlafhäuser Vorsorge zu treffen. Um die Fäkalien jeden Tag entfernen zu können, wird es sich empfehlen, die Abortgruben durch unterirdische Gänge zu verbinden und diese an einer entsprechenden Stelle ins Freie münden zu lassen. Nach bestimmten Typen wäre für Beheizung, Beleuchtung, Ventilation, gesundes Wasser, Spaziergänge usw. vorzusorgen. In manchen Beziehungen können auch Verschiedenheiten in den Gemeinden zugestanden werden, daher es sich empfehlen würde, jeder Gemeinde ein bestimmtes Maß von Aufwand, ausgedrückt in Material und Arbeit, zu dem Zwecke einzuräumen, um Gemeindeanstalten nach dem Wunsche der Ortsbewohner zu errichten, welche ihnen besondere Annehmlichkeiten bieten und eine Individualisierung der Ansiedlungen ermöglichen sollen. Man könnte an Wintergärten, Volieren, Glashäuser, Aussichtstürme, Parkwege denken. In diesen Urgemeinden, mit Einschluß der Bezirksvororte, von welchen sofort die Rede sein wird, sollen 95-98% der Bevölkerung angesiedelt sein, ja mehr noch, da in den städtischen Ansiedlungen der größere Teil der Besiedelung die Reisenden sind, wovon wieder die meisten beurlaubte Bewohner der Urgemeinde sein werden.

Der allgemeine Charakter der Urgemeinden wäre also: Besiedelung nicht nur durch jene Bevölkerung, die wir heute die bäuerliche nennen und durch die Arbeiter der Urproduktion, sondern auch durch die Industrie- und gewerbliche Bevölkerung und eine große Zahl wissenschaftlich gebildeter Personen, Trennung der Wirtschaftsgebäude und Betriebsstätten von der eigentlichen Wohnungsansiedlung, in dieser Trennung der Schlafhäuser vom Gemeindepalaste und Einrichtung der Bauten für eine Gesamthauswirtschaft, welche gemeinsame Speisebereitung und die Zentralisierung aller heute familienweise betriebenen hauswirtschaftlichen Arbeiten ermöglicht.

b) Die Bezirksvororte.

Nach einem bestimmten Verhältnisse und teilweise dem Charakter des Landes angemessen wären nach Art der heutigen Märkte Ortschaften, die zu den Urgemeinden gehören, zu Bezirksvororten zu erweitern und sie werden etwa zwei Gemeindepaläste und sechs Schlafhäuser enthalten und Raum für 1500 Bewohner bieten. Hier werden Verwaltungsbeamte, Ärzte und Unterrichtspersonen von höherem Range ihren Sitz haben, etwa eine Fachlehranstalt für Gewerbe, Landbau, Gartenbau, Bergbau oder für Musik, bildende Kunst, Kunstgewerbe errichtet, eine größere Fabrik betrieben, größere Magazine eingerichtet und schon für Fremdenbeherbergung gesorgt, da die Reisenden, welche das Land zu Fuß durchziehen, oder sich eines Fahrrades oder Reitpferdes bedienen, nur in sehr geringer Zahl in den Urgemeinden Unterkunft finden können. Auch eine große Zahl von arbeitsbefreiten Alten, XI, 1, e, wird in den Bezirksvororten Platz finden. Hier werden größere Bücherbestände und Sammlungen untergebracht, Versammlungen der Verwaltungsbeamten, Ärzte und Lehrpersonen, dann Volksversammlungen des ganzen Bezirkes abgehalten und kleine Bühnen eingerichtet für Vorstellungen fliegender Truppen oder von Dilettanten und für größere Konzertaufführungen.

Wo es ökonomische Verhältnisse gebieterisch fordern, daß viele Tausende von Arbeitern an einem Orte vereiniget werden, um in Bergwerken oder großen Fabriken zu arbeiten, wird man das vorstehende Schema der Ansiedlungen verlassen müssen. Aber das wird so viel als möglich zu vermeiden sein.

c) Die städtischen Ansiedlungen.

Hierher gehören nur die Kreisstädte, etwa hundert für einen Staat wie Österreich, die Provinzialstädte, etwa 10-15 für einen solchen Staat, und die Reichshauptstadt. Doch sollen, die Reisenden eingeschlossen, die Kreisstädte nur je 4000 Personen, die Provinzstädte je 15-20,000 Personen, die Reichshauptstadt nur 400,000 Personen beherbergen können. Die stabile Bevölkerung werden nur die höheren Behörden und Unterrichtsanstalten mit einem kleinen Stabe von Handwerkern und hauswirtschaftlichen Arbeitern (Köchinnen, Wäscherinnen, Stubenmädchen u. dergl.) bilden und in der Reichshauptstadt außer der kaiserlichen Familie und dem hohen Adel, wenn ein solcher fortbesteht, die Beamten der Zentralbehörden, die Akademiker, Universitätsprofessoren und Hochschüler bleibend wohnen.

Die städtischen Ansiedlungen sollen in Quartiere zerlegt werden, deren jedes tausend Personen beherbergen und verpflegen kann. Ein solches Quartier untersteht der Leitung eines Verwaltungsbeamten untersten Ranges und verfügt über dasselbe ärztliche Personal, wie eine Urgemeinde. Ob aber auch das Erziehungs- und Unterrichtspersonal für ein Quartier aufgestellt wird, wie für eine Urgemeinde, hängt von Umständen ab. Es mag eines der Quartiere einer Kreisstadt eine Volksschule haben für die Kinder der wenigen dauernd angesiedelten Familien. Aber Quartiere, welche nur Studenten oder Reisende aufnehmen, brauchen keine Volksschule. Ähnliche Verhältnisse werden für die Provinzialstädte und die Reichshauptstadt gelten. Eine ganze Reihe von Quartieren solcher Städte brauchen keine Volksschulen und kein Volkserziehungspersonal.

Die Urgemeinden eines Bezirkes würden mit dem Bezirksvororte und dieser mit der Kreisstadt durch Telephone verbunden, welche von den Amtslokalitäten direkt zu den Amtslokalitäten gingen; weiterhin würde eine telephonische und eine telegraphische Verbindung von den Kreisstädten zu den Provinzstädten und von hier zur Reichshauptstadt führen.

Diese Verteilung der Ansiedlungen und ihre hier vorgeschlagene Einrichtung muß man sich vor Augen halten, um die sonstigen organischen Einrichtungen, wie sie im nachfolgenden entworfen sind, zu verstehen, wobei kein einziger Vorschlag als etwas Unabänderliches oder das Beste gedacht ist, aber die Orientierung bieten soll, welche Vorteile die Zentralisation von Produktion und Verteilung und die Naturalwirtschaft der individualistischen Gesellschaftsordnung gegenüber für Ökonomie, Kultur und die höchsten Gesellschaftszwecke haben würde.

Während im Kollektivismus das allgemeine Interesse immer den Vorrang hat und der Individualismus nur geduldet wird, wo er sich als nützlich erweist, also nicht in wirtschaftlichen Dingen, ist in unserer Gesellschaftsordnung der Staat von den Individuen abhängig, welche sich im Besitze der politischen Macht befinden. In unserer Gesellschaftsordnung ist der Staat nur geduldet und er wird von den herrschenden Parteien für ihre Zwecke ausgebeutet. Der Kollektivismus macht dem ein Ende.

Je genauer und ausschließlicher die gesamten Wohnungseinrichtungen den hier geschilderten kollektivistischen Charakter an sich tragen werden, um so schwieriger werden sie es machen, wieder zum Individualismus zurückzukehren, daher revolutionäre Angriffe, weil gegenstandslos, nicht mehr zu fürchten sind.

2. Die Verteilung der Bevölkerung.

Nach den in VI, 1, a, entwickelten Grundsätzen wären die Urgemeinden für je 1000 Bewohner einzurichten und die eigentlich städtische Bevölkerung in den Kreisstädten, Provinzialstädten und der Reichshauptstadt würde selbst in einem großen Reiche weniger als eine Million betragen. Ein großer Teil der städtischen Quartiere würde zur Beherbergung von Reisenden dienen. Wenn in unserer Zeit es zahlreiche Städte mit einer Bevölkerung von mehr als 100,000 Bewohnern gibt und die Reichshauptstädte Millionen von Bewohnern zählen, so ist das eine offenbare Krankheit, welche im innigsten Zusammenhange mit der Gesellschaftsordnung steht.

Die sanitären Übelstände der Riesenstädte sind schon oft erörtert worden, aber hier werden die sozialen und volkswirtschaftlichen Vorteile einer anderen Verteilung der Bevölkerung zur Sprache kommen.

Im allgemeinen hätte jeder Volksgenosse das Recht, im Lande zu wohnen, ohne eigentlich ein Heimatsrecht in einer bestimmten Gemeinde zu haben. Als Grundsatz hätte zwar zu gelten, daß jeder in der Gemeinde dauernd bleibe, wo er geboren wurde, aber davon würde eine Reihe von Ausnahmen gemacht werden. Zunächst würde sich ein solches Recht, im Geburtsorte dauernd zu wohnen, nicht auf die städtischen Quartiere erstrecken, in welche nur ausgewählte Personen zur Ausübung eines bestimmten Berufes oder Einzelne ohne Beruf zur Belohnung ihrer persönlichen Verdienste aufgenommen würden, wodurch aber ihre Ehegenossen und Kinder kein eigenes Recht erlangen würden, vielmehr einer Urgemeinde zugeschrieben blieben. Bis zu einem gewissen Alter würden die Kinder von ihrer Heimatszugehörigkeit abgesehen, den Eltern in ihren Wohnsitz zu folgen haben und ebenso in der Regel die Frau dem Manne. Letztere Regel könnte eine Ausnahme erleiden, wenn die Frau eine hervorragende Stellung einnehmen würde, wodurch sie an einen bestimmten Ort gebunden ist, während der Mann eine untergeordnete Stellung einnähme, für welche das Domizil weniger entscheidend wäre. Eine Veränderung des Domizils wäre teils mit Einwilligung der Staatsverwaltung gestattet, teils mit dem Wechsel des Berufes oder einer Anstellung von selbst gegeben.

Besonders liberal würde die Veränderung des Wohnsitzes jenen zugestanden werden, die von der geregelten Arbeit befreit sind, sei es wegen Erreichung der Altersgrenze, oder erblich, oder als Lohn für hervorragende Dienste, oder weil ihnen vom Staate die Ausübung eines Berufes gestattet wäre, der naturgemäß an einen bestimmten Wohnsitz nicht gebunden ist. Siehe VIII, 9, n.

Da die Wohnstätten gleicher Art nicht so vollständig gleiche Annehmlichkeiten bieten,[10] daß es jemand ganz gleichgültig sein könnte, in welcher Gemeinde oder in welchem Quartier er wohnt, und da auch die Nachbarschaft von Freunden, Verwandten oder von gleichstrebigen Personen den Wunsch, da oder dort zu wohnen, bestimmen kann, wird innerhalb der Grenzen der Verwaltungsinteressen die freie Wahl des Wohnortes als Lohn bewilligt, die unerwünschte Versetzung als Strafe verhängt werden, wie es auch heute mit Offizieren und Staatsbeamten gehalten wird. Dabei wird aber auch das Mitinteresse der Familienmitglieder in Betracht kommen. Verwaltungsinteressen können in Frage kommen, welche aus der Verteilung der Betriebsstätten oder aus der Stellung eines Individuums im Amte oder an einer Betriebsstätte hergeleitet werden. Ein qualifizierter Arbeiter einer bestimmten Art von Fabriken wird immer nur in einer Fabrik gleicher Art Verwendung finden können, und vorausgesetzt, daß dort eine Stelle für ihn frei wird. Das Verwaltungsinteresse kann auch bedingen, daß jemand von einem Orte wegversetzt wird, der übervölkert ist, oder nach einem Ort versetzt wird, der neu erbaut wird, oder entvölkert ist, oder wo eine freie Stelle besetzt werden muß.

Ob es im Interesse der Produktion gelegen sein wird, auch in Zukunft vereinzelte Wohnstätten außerhalb der geschlossenen Ortschaften, z. B. auf einer Alpe anzulegen, wird die Erfahrung lehren. Auch hier wird die Versetzung an solche einsame Gehöfte als Lohn oder als Strafe zu gelten haben. Eine Familie aber, welcher erziehungs- und schulpflichtige Kinder angehören, wird nur in geschlossenen Ortschaften wohnen können. Ein junges Ehepaar wird vielleicht recht gern die Honigwochen auf einer Alpe oder in einem einsamen Gehöfte verbringen.

Im Interesse der gleichmäßigen Verteilung der Bevölkerung auf die Gemeinden und im Interesse einer gleichmäßigen Besetzung der Schulklassen wird es liegen, zeitweilig kleine, unmerkliche Verschiebungen der Bevölkerung vorzunehmen, wobei vor allem die Zustimmung der Beteiligten entscheidend sein wird. Da aber vielen Menschen der Veränderungstrieb angeboren ist, so wird dies ohne große Reibung möglich sein. Wenn auch die Gewöhnung an eine bestimmte Gegend und Gemeinde, an Freunde und Verwandte die meisten Bewohner einer Gemeinde fesseln wird, so wird sich bei einigen auch ein entgegengesetztes Bestreben geltend machen und dieses kann benützt werden, um eine unmerkliche Verschiebung von einer Gemeinde zur Nachbargemeinde und so fort vorzunehmen, damit die Verteilung der Bevölkerung tunlichst konstant erhalten bleibe. Dabei werden am meisten Personen in Frage kommen, die einem geeigneten Berufe angehören, landwirtschaftliche Arbeiter und Fabrikarbeiter.[11]

Da bei einer Bevölkerung von 45 Millionen und einem Jahreszuwachse der Bevölkerung von 5 vom Tausend die Bevölkerung in Österreich jährlich im ganzen um 200,000 bis 250,000 Köpfe zunimmt, so wird es sich empfehlen die Urgemeinden jährlich um 2-300 zu vermehren und so viele Urgemeinden jährlich neu aufzubauen, welche zur Aufnahme des zu erwartenden nächsten Jahreszuwachses erforderlich sind. Es ist das bei konstanten Verhältnissen leicht auf Jahre hinaus zu berechnen. Ob die Staatsverwaltung darüber und über die Verlegung gewisser Betriebsstätten nach der neuen Gemeinde und über die Zuweisung von Grund und Boden, Nutztieren usw. an dieselben, selbständig zu entscheiden haben wird, oder ob darüber Volksbeschlüsse einzuholen sind, wird die Verfassung oder der jeweilige Volkswille bestimmen. Auch die Besiedlung der Gemeinden wird Gelegenheit geben, eine Verschiebung der Bevölkerung in der oben angedeuteten Richtung vorzunehmen, da es die Natur der Sache mit sich bringt, daß die Bewohner der neuen Urgemeinden vorzüglich aus übervölkerten Gemeinden genommen werden.

Da durchschnittlich in jedem Kreise jährlich 2-3 neue Urgemeinden aufgebaut werden, dürfte die Entscheidung, welche Familien und Einzelpersonen dahin übersiedeln sollen, den Kreisbehörden überlassen werden, nur insofern jemand aus anderen Kreisen oder Provinzen dahin verpflanzt werden soll, wird die Verfügung von der Provinzialbehörde oder den Zentralstellen zu erlassen sein. Da anzunehmen ist, daß diese Urgemeinden von Jahr zu Jahr reicher ausgestattet werden, weil das dem Fortschritte der Erfindungen entspricht, muß man vermuten, daß sich immer mehr Personen zur Übersiedlung anmelden, als neue Wohnstellen frei werden und die administrativen Interessen werden bei der Auswahl unter den Bewerbern den Ausschlag geben.

Im Ganzen gibt es also Hilfsmittel genug, um eine im großen und ganzen den staatlichen Interessen entsprechende Verteilung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Eine absolute Freizügigkeit kann natürlich nicht zugestanden werden, schon deshalb nicht, weil der Staat Alleineigentümer aller Wohnbauten ist, also niemand ohne Erlaubnis des Staates sich irgendwo niederlassen kann. Aber praktisch wird die freie Beweglichkeit von Ort zu Ort viel größer sein, als in den heutigen Verhältnissen.

Wenn, allen Vorsichten bei der Anlage zum Trotze, durch Brände, Erdbeben, Bergrutschungen und andere Elementarschäden dieser Art Wohnungen zerstört werden, werden die obdachlosen Bewohner sofort in anderen Häusern, erforderlichenfalls in anderen Gemeinden untergebracht werden nach dem Grundsatze, daß alle Güter für alle Volksgenossen bestimmt sind. In unserer Gesellschaftsordnung ist das mit der größten Schwierigkeit verbunden.

3. Die Evidenthaltung der Bevölkerung.

Die Wohngemeinde eines Kollektivisten ist in der Regel auch seine Aufenthaltsgemeinde, wobei aber die tunlichst freie Bewegung innerhalb des ganzen Bezirkes gestattet werden soll, sodaß nicht nur am Sonntag der freie Verkehr im ganzen Bezirke wird stattfinden können, sondern auch den Erwachsenen freigestellt werden kann, das Abendmahl gegen rechtzeitige Meldung in einer anderen Gemeinde des Bezirks einzunehmen oder selbst dort die Nacht zu verbringen, wenn nur die Arbeit nicht versäumt wird. Außerdem aber kann ein Kollektivist auch sonst dauernd oder vorübergehend den Aufenthalt außerhalb der Wohngemeinde und des Wohnbezirkes nehmen. So dauernd ein noch in der Erziehung stehendes Kind oder ein junger Mensch, wenn er fern von seiner Familie in eine Unterrichtsanstalt aufgenommen wird, in welchem Falle seine Mutter oder Wahlmutter eine Pflegemutter zu bestellen hat, die nebst dem Erziehungspersonal die Aufsicht führt, und Erwachsene können durch ihren Beruf genötigt werden, auf längere Zeit außerhalb des Wohnbezirkes Aufenthalt zu nehmen, so Bedienstete der Verkehrsanstalten, oder bei einem Bau Beschäftigte, Abgeordnete, III, 3, 1. Alinea oder auch Arbeitsbefreite, welche auswärts Besuche machen. Vorübergehend ist der auswärtige Aufenthalt der Reisenden, sei es, daß sie beurlaubt sind, oder daß Arbeitsbefreite eine Reise unternehmen, ohne ihren Wohnsitz aufzugeben.

In der Wohngemeinde und im Wohnbezirke soll jedermann sobald als möglich mit der ganzen Bevölkerung bekannt gemacht werden, wenn er seine Wohngemeinde wechselt. Er ist schon vorher vom Verwaltungsbeamten der verlassenen Gemeinde (Quartier) dem Verwaltungsbeamten der neuen Wohngemeinde (Quartier) angemeldet und es ist ihm Herberge und Verpflegung bereits bereitet. Er muß sich zunächst dem Verwaltungsbeamten, dem Arzt und dem Haushaltungsvorstand und wenn er in Arbeit steht, dem Arbeitsvorstande, vorstellen und sich dann mit dem Aufsichtspersonale des Schlafhauses bekannt machen, wo ihm sein Zimmer angewiesen wird. Man wird darauf halten, daß er bei der ersten gemeinsamen Mahlzeit von einer kleinen Tribüne aus die neue Wohngemeinde (Quartier) begrüßt und Namen, Beruf und frühere Wohngemeinde bekannt gibt. Näher wird er sofort mit den Tischgenossen bekannt. Am nächsten Sonntag soll er sich mit der Beamtenschaft des Bezirksortes und nach und nach mit der Bevölkerung der anderen Gemeinden des Wohnbezirkes bekannt machen. Gehört der Neuangekommene der Beamtenschaft an, so wird er sich auch im Kreisorte beim Abendempfang des Kreisbeamten diesem vorstellen und soviel als möglich mit anderen Personen von Stellung persönlich bekannt machen, soweit er noch fremd ist.

Wer sich außerhalb des Wohnbezirkes begibt, sei es, daß er beurlaubt ist und reist, oder sonst dauernd oder vorübergehend Aufenthalt nimmt, hat seine Legitimationskarte, eventuell Reisebewilligung mitzubringen. Die Legitimationskarte enthält die Photographie des Trägers, Namen, Beruf und Wohngemeinde, zur Identifizierung die anthropometrischen Maße und eventuell geheime Mitteilungen, so über ansteckende Krankheiten, Verlust des Stimm- und Wahlrechtes, besondere Diätanweisungen u. dergl. Es soll sich kein Unberufener einer fremden Legitimationsurkunde bedienen können.

Einheimische Reisende sollen angehalten werden, die Aufenthaltsgemeinde, wo sie übernachten, täglich mittels Postkarte dem Verwaltungsbeamten der Wohngemeinde bekannt zu geben. Legitimationen der Ausländer werden in XII, 2, Alinea: »Es wird« besprochen.

Es soll kein Einheimischer verloren gehen, kein Ausländer sich einschleichen können. So kann man sich vor auswärtigen Verbrechern schützen und gegen diesen Vorteil haben die Annehmlichkeiten der Anonymität keine Bedeutung.

4. Die Kommunikationen.

a) Eisenbahnen, Schiffahrt.

Der heutige Staat wird dem Kollektivstaat auf dem Gebiete des Eisenbahnbaues nicht viel zu tun übrig lassen. Selbst Kleinbahnen zu bauen wird dieser kaum einen Anlaß haben. Vielleicht wird es sich eher um fliegende Bahnen handeln, welche in bestimmten Fällen von Vorteil sein mögen. So beim Aufbau ganzer Ortschaften, bei der Abholzung ganzer Waldstrecken usw. Dagegen wird es immer an den Einrichtungen der bestehenden Eisenbahnen, an ihrer Ausrüstung und der Ausnützung etwas zu verbessern und zu ergänzen geben.

1. Ihre Benützung für allgemeine Zwecke.

Für allgemeine Zwecke dient der Personentransport der Eisenbahnen beinahe gar nicht, der Gütertransport aber kommt wieder beinahe ausschließlich für die Zwecke der Gesamtheit in Betracht. Es kann sein, daß der Personen- und der Gütertransport zeitlich getrennt werden, daß nämlich Lastzüge nur zur Nachtzeit, Personenzüge nur zur Tageszeit verkehren, wie vormals in der Schweiz. Das würde nicht ausschließen, daß jeder Personenzug auch eine geringe Menge von Gütern, das Reisegepäck ungerechnet, und daß der Lastzug auch eine kleine Anzahl von Personen mit befördert, letztere besonders, wenn sie in Amtsgeschäften reisen.

Was den Gütertransport anbelangt, so wird er beinahe nur Massentransport sein und es werden beinahe nur ganze Wagenladungen, oft ganze Züge von einer Betriebsstätte zur anderen oder an eine oder mehrere nahe gelegene Abladestellen abgehen. Eine Papierfabrik, eine Weberei, eine Gießerei, eine Holzwarenerzeugungsstätte wird immer trachten, nur ganze Wagen zu verladen, oder nur für einen bestimmten Ort Güter zu verfrachten. Eigene Züge werden die wenigen kleinen Sendungen aufnehmen, welche in verschiedenen Orten abzuladen sind. Besonders wichtig ist die rasche Beförderung der Zeitungen VI, 7. Diese kann durch eigene Blitzzüge geschehen, welche in keiner Station anhalten. In diesem Falle werden die an den Stationen abzuladenden Zeitungspakete entweder ausgeworfen, oder auf bewegliche Behälter, die der Zug streckenweise mitnimmt, abgeladen. Das Auswerfen von Sendungen ist auch heute im Gebrauche, aber nur, wo die Eisenbahnverwaltung an ihre eigenen Organe versendet. Ebenso kann es mit kleinen Sendungen gehalten werden, die ausnahmsweise eine besonders dringende Beförderung notwendig machen. Solche Blitzzüge würden selbst nach den heutigen Einrichtungen der Dampfeisenbahnen in Österreich den Transport vom Mittelpunkt des Reiches bis an die entfernteste Grenze in 6-8 Stunden bewerkstelligen können, so daß Zeitungen, die um Mitternacht von der Reichshauptstadt abgeschickt werden, zwischen 8 und 10 Uhr morgens in allen, auch von der Eisenbahn entfernten Urgemeinden eintreffen können.

Die Beförderung der Transporte wird also viel ökonomischer und rascher sein als heute. Aber auch der Betrieb der Eisenbahnen im Kollektivstaat ergibt eine große Menge von Ersparnissen. Absender und Empfänger ist immer derselbe, Staatsorgane senden Güter an Staatsorgane und auch wo es sich um Einzelne handelt, sind die Staatsorgane ihre Mandatare. Kassen und Kontrolle entfallen, Verrechnungen und Ersätze werden erspart und das Begleitungspersonal könnte gewiß sehr vermindert werden, wenn nicht die übertriebene Ausnützung des Personals in der heutigen Gesellschaftsordnung einer humaneren Behandlung der geringeren Eisenbahnbediensteten Platz machen und aus diesem Grunde eine Vermehrung des Personals nach anderer Richtung wieder stattfinden müßte.

Dabei kommt nun weiters in Betracht, daß im Kollektivstaat, wenn obige Vorschläge für die Verteilung der Bevölkerung angenommen werden, die Gütertransporte der Eisenbahnen im Verhältnisse zur Gesamtmenge der Produkte vermindert werden. Es wird ein viel größerer Bruchteil der Produkte am Produktionsort oder in dessen Nähe konsumiert und im letzteren Falle der Transport mit Pferden betrieben und auch die Pferde verfrachten wieder mit geringerem Aufwand an Zugkraft und geringerer Begleitung.

Inwiefern die Straßengüterfrachten durch Automobile statt der Pferde werden befördert werden, ist eine bloße Frage der ökonomischen Berechnung, wofür der Staatsverwaltung alle entscheidenden Daten vorliegen. Dabei wird in Betracht kommen, ob nicht die Pferdezucht zu anderen Zwecken und nicht bloß für den Transport, volkswirtschaftliches und militärisches Bedürfnis sein wird, wobei sich vielleicht ergeben wird, daß ein bestimmter Pferdestand unbedingt erhalten werden muß, dessen Ausnützung für Transportzwecke aus diesem Grunde ökonomischer ist, als ein Automobiltransport, der vielleicht dann ökonomischer wäre, wenn man die Pferde ganz eingehen lassen könnte. Der Kollektivismus hat in vielen Einzelheiten eine ökonomische Berechnung, die für unsere Verhältnisse nicht zutreffend wäre.

2. Ihre Benützung für die Zwecke des Einzelnen.

Hier kommt vorwiegend der Personentransport in Betracht. Geschäftsreisen werden im Kollektivstaate nur wenige und nur als Dienstreisen vorkommen. In unseren Verhältnissen sind es Agenten, Kaufleute, Marktfahrer, Anwälte, Zeugen und Streitparteien, welche die Waggons füllen. Mit dem Wegfallen des Handels und der Verminderung der Streitigkeiten wird das anders. Im Kollektivstaat ist es das Vergnügen und die Belehrung, welchen die Bahnen als Personentransportanstalten dienstbar sind. Man wird für Österreich annehmen können, daß es zur Zeit der Errichtung des Kollektivstaates mehr als 6000 deutsche Meilen Vollbahnen und ebensoviel Kleinbahnen haben wird, deren Erweiterung sich für die geänderten Verhältnisse kaum als wünschenswert erweisen wird, wenn auch die Verteilung der Bevölkerung in Zukunft eine andere sein wird. Diese geänderte Verteilung wird übrigens die Wirkung haben, daß die Personenzüge eine gleichmäßigere und nicht eine so schwankende Besetzung haben werden. Denn wo ungeheure Bevölkerungszentren mit kleinsten Orten abwechseln, bemerkt man ein plötzliches Gedränge, das mit völliger Entlastung abwechselt.

Es ist sehr fraglich, ob der Kollektivstaat etwaige Lücken, welche sich in den Eisenbahnen vorfinden mögen, ergänzen, und nicht lieber andere Beförderungsarten einschieben wird. Die Beförderungsmengen sind im Kollektivstaat viel konstanter als heute, und sie sind viel leichter und vollständiger zu ermitteln, daher die ökonomische Berechtigung neuer Bahnen mit absoluter Sicherheit im vorhinein festzustellen sein wird.

Eher als eine Vermehrung der Vollbahnen wird für die Reisen innerhalb der Bezirke und von den Urgemeinden zur Bahn das Fahrrad, dann das Automobil, unter Umständen der Automobilomnibus, und für die gebirgigen Gegenden die elektrische Kleinbahn in Betracht kommen.

Wenn im Kollektivstaate Eisenbahnen oder neue Straßen oder ähnliche große Anstalten ausgeführt werden, ist der Arbeitsaufwand viel geringer als heute. Aller Besitz ist in einer Hand und es entfallen alle jene Geschäfte die notwendig sind, um die Geldmittel zu beschaffen, Arbeitsleute anzuwerben, Grund und Boden anzukaufen und die vielen Schwierigkeiten zu beheben, die entgegenstehende Privatinteressen verursachen.

Die Volksbeschlüsse, welche sich auf den Bau neuer Eisenbahnen, Kanäle und anderer solcher Kommunikationen beziehen, werden wahrscheinlich zu jenen gehören, welche nach III, 3, Alinea »Das souveräne Volk« Anlaß geben, ausnahmsweise Abgeordnete zu wählen, obwohl auch solche Fragen in der Schweiz heute schon durch das Referendum entschieden werden, wenigstens insofern es sich um den Ankauf solcher Unternehmungen für den Staat handelt, wobei wir allerdings in Betracht ziehen müssen, daß ein fertiges, seit langem betriebenes Unternehmen leichter vom Volke beurteilt werden kann, als ein Projekt für die Neuschöpfung solcher gewaltigen Unternehmungen. Die Volksbeschlüsse aber, welche sich auf den für den Personentransport bestimmten Betrieb der Eisenbahnen und wohl auch anderer großen Kommunikationsanstalten beziehen, werden in der Art erfolgen, daß der Staatsverwaltung vorgeschrieben wird, wie viele Personenzüge regelmäßig jede Strecke zu befahren haben und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaße Sonderzüge einzuleiten sind. Auch die Geschwindigkeiten der Züge und die Zahl der bei den einzelnen Zügen einzustellenden Personenwagen werden durch Volksbeschlüsse vorgeschrieben werden. Dem entsprechend wird dann die Verwaltung alles einzuleiten haben, was dieser Verkehr bedingt. Ist die Gesamtlänge der Eisenbahnen z. B. für Österreich-Ungarn 12,000 deutsche Meilen, welche viermal, zweimal hin und zweimal zurück mit je soviel Sitzplätzen zu befahren sind, so ergibt das 48,000 Zugsmeilen täglich, wodurch die Produktionsmenge festgestellt erscheint.

Andererseits würden für die Verteilung der Plätze auf den Zügen allgemeine Normen erlassen.

Der Staatsverwaltung Vorschriften wegen des Betriebes der Transporte zu machen, wird weder notwendig noch zweckmäßig sein, weil die Transportbewegung von Produktion und Konsumtion (im weiteren Sinne, wonach auch Bezug von Sachen zur Benützung als Konsum gerechnet wird) abhängt und es sich nur um Ökonomie in der Disposition über die Güterverfrachtung handelt. Das ist nun offenbar Verwaltungssache und diese Dispositionen hängen auch von Umständen ab, die nicht vorauszubestimmen sind, so von Ernteergebnissen und von Elementarereignissen. Der Gütertransport ist übrigens ein integrierender Bestandteil des Produktionsbetriebes, weil die Produktion erst beendet ist, wenn die Güter am Verbrauchs- beziehungsweise am Benützungsorte angelangt sind. Daher geht jeder Warentransport für Rechnung des ganzen Volkes, nicht für Rechnung des Konsumenten, während heute die größere Entfernung vom Erzeugungsorte größere Kosten für den Konsumenten verursacht. Hierin liegt einerseits eine Versicherung des Einzelnen gegen den Zufall, der in der Ortsansässigkeit begründet ist, andererseits aber der große wirtschaftliche Nutzen, der in der Ersparung einer großen und wichtigen Arbeit für Spekulation, Verträge und Verrechnung begründet ist, wie auch andererseits die Verfrachtung ausschließlich für Rechnung des Staates allen Aufwand an Arbeit für Frachtversicherung entbehrlich macht. Übrigens werden diese volkswirtschaftlichen Vorteile des Kollektivismus zum größten Teile dort in Anschlag kommen, wo die Kosten der heutigen Gesellschaftsordnung an Handelsarbeit erörtert werden.[12]

So wie die Eisenbahnen, werden auch die Kanäle und die Schiffahrt auf Seen und Meeren für Rechnung des Staates und vorzüglich zur Frachtenbeförderung betrieben werden. Aber alle diese Kommunikationen dienen auch zur Personenbeförderung und zwar für Inländer mit Ausschluß der Geldwirtschaft. Daher werden die Anweisungen auf Beförderung von Reisenden nicht von den Verwaltungsämtern der Kommunikationsanstalten, sondern von den Verwaltungsbeamten des Domizils des Reisenden ausgefertigt. Der beurlaubte Arbeiter, der in eine andere Gemeinde versetzte Arbeiter erhält die erforderliche Anweisung auf Beförderung von seinem Verwaltungsbeamten. Fremde erhalten sie von den Verwaltungsbeamten der Einbruchstationen; Pensionisten gleichfalls von dem Verwaltungsbeamten des Domizils. Die Bewohner von Ortschaften, die an der Bahn, oder an Kanälen, Seen oder Meeresufern gelegen sind, können für beschränkte Entfernungen Anweisungen auf Beförderung für jeden Tag oder gewisse Wochentage erhalten, insofern dadurch der Dienst nicht gefährdet wird, und diese Anweisungen ersetzen die heutigen Abonnements. Das kann für Zusammenkünfte mit Verwandten und Freunden oder Versammlungen von größtem Interesse sein.

Wer auf solche Anweisungen Anspruch hat, bestimmen die Verteilungsgesetze. Ebenso bestimmen sie, wem Pferd und Wagen zu überlassen ist. Wahrscheinlich wird man eine Anzahl von Wagen, dann auch Reittiere, den Beamten, Ärzten und Lehrpersonen in jeder Gemeinde und Quartier nicht nur für Dienstfahrten, sondern auch für Lustfahrten und als Reitgelegenheit zuweisen. In größerem Maße wird man natürlich in den Städten Reitpferde und Wagen aufstellen.

b) Automobile.

Ob solche zum Transport von Waren und zum Massentransport von Personen zur Verwendung gelangen, wird ein Gegenstand ökonomischer Berechnung sein. Es ist wahrscheinlich, daß für größere Städte, die aber weniger besiedelt sind, als heute, das Automobil als allgemeines Verkehrsmittel gute Dienste leisten könnte. Als Sport wird das Volk die Automobilfahrt schwerlich betreiben können. Was den Aufwand für Automobile anbelangt, so würden die dynastische Familie und der Adel denselben aus den ihnen angewiesenen Mitteln bestreiten können und ebenso werden die Verteilungsgesetze bestimmen, welchen Personen, die die höchsten Stellen erklommen haben, Akademikern, Künstlern, Erfindern usw. Automobile und die Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen sind. Allein die Gefährdung von Personen und Sachen durch diesen Sport wird man nicht dulden.

Was den Transport und nicht nur den Transport auf den Eisenbahnen und mit Maschinenbetrieb, sondern auch den Transport mit Zugtieren anbelangt, so ist er im Kollektivstaat schon deshalb viel ökonomischer, weil er durchaus Massentransport ist. Die Versorgung der Produktionsstätten, die nicht an einer Eisenbahn liegen, mit Material wird auch nicht in geringen Mengen, sondern auch nach Tunlichkeit in Wagenladungen erfolgen. So braucht eine Schuhmacherwerkstätte viele Hunderte von Zentnern Leder, die Bekleidungsindustrie und Wäschefabrikation viele Tausende von Metern Stoff in einem Jahre, wobei übrigens zu bemerken ist, daß höchstwahrscheinlich Stoffe und Leder schon in den Webereien und Gerbereien zugeschnitten, auch Holz im Walde nahezu fertig bearbeitet werden wird, was bei der Massenfabrikation im Kollektivstaate das natürlichste ist.[13]

Die enge Zentralisation der Pferdetransporte ergibt auch bei diesen eine große Ersparnis an Begleitpersonen.

5. Telegraph und Telephon.

Beide Einrichtungen haben allgemeinen und privaten Zwecken zu dienen und, da die ersteren die wichtigeren sind, ist bei der Anlage beider vor allem den Bedürfnissen der Verwaltung Rechnung zu tragen.

a) Ihre Einrichtung und Benützung für allgemeine Zwecke.

Telegraph und Telephon haben sich der staatlichen Organisation anzuschließen, daher sie die Reichshauptstadt mit allen Provinzialstädten, diese mit den Kreisstädten, die Kreisstädte mit den Bezirksorten und die Bezirksorte mit den Urgemeinden zu verbinden haben. Bei den Verbindungen auf größere Entfernungen hat der Telegraph, in den kleineren Verzweigungen das Telephon, die größere Bedeutung. Inwiefern in den Gemeinden wieder eine Verzweigung des Telephons einzurichten wäre, ist eine Frage der Ökonomie. Selbstverständlich ist eine solche Verzweigung in den städtischen Gemeinden, aber auch in den Urgemeinden wird eine Abzweigung vom Gemeindepalast nach den Wirtschaftsgebäuden, vielleicht auch nach verschiedenen Teilen des Gemeindepalastes und nach den Schlafhäusern sich empfehlen. Ebenso könnte man an fliegende Leitungen nach einzelnen Arbeitsstellen denken, so nach den Feldern, Wiesen, und Wäldern, wenn die Entfernung dafür spricht, daß dadurch ökonomische Vorteile erzielt werden.

Die Verzweigung des Telephons bis in die Gemeinden erfordert keinen Aufwand, der größer wäre, als man schon heute macht, denn es würden dadurch im Ganzen nur 50-60,000 Sprechstellen für einen Staat mit 45 Millionen Einwohnern bedingt. Für die Verwaltung hat eine solche Verzweigung, vorzüglich des Telephons, die allergrößte Bedeutung, da sich diese Bedeutung für alle größeren Produktionsstätten längst erwiesen hat und jede Urgemeinde eine Produktionsstätte im großen Maßstabe ist. Alle Mitteilungen öffentlicher Natur werden so in kürzester Zeit allgemein verbreitet und es würde im Falle einer Kriegserklärung möglich sein, innerhalb einer Stunde das ganze Volk aufzurufen.[14]

Jedes Verwaltungsamt würde in die unmittelbarste Verbindung mit jenen Kommunikationen gebracht. Besonders die Verwaltungsbeamten für Urgemeinden, Bezirke und Kreise würden das Telephon entweder in ihrem Arbeitszimmer, oder in einem ganz nahe gelegenen Raume haben, und keiner Hilfskräfte bedürfen, um untereinander zu verkehren. Da im Bezirksorte und den Kreisstädten oft Verbindungen des Telephons herzustellen sein werden, wird eine Bedienung des Telephons zu diesem Ende allerdings notwendig sein, aber man wird darum keine Beamten anstellen, sondern den Dienst durch das hauswirtschaftliche Personal versehen lassen. Besonders würde sich dazu jener Mann oder jene Frau eignen, welche im Bibliotheksaale ohnehin zu schaffen hat und in diesem Falle würde auch dort die Telephonzentrale ihren Platz haben. Es gibt auch noch andere Dienstleistungen, die an einen bestimmten Raum im Gemeindepalaste gebunden sind. So würde die Besorgung und Verwaltung der Vorräte an Kleidern und Wäsche und Konsumtibilien, VIII, 5, eine Frau den ganzen Tag über beschäftigen und an einen bestimmten Raum binden, wohin die Telephonzentrale verlegt werden könnte. Es ist zu beachten, daß sowohl die Bezirkszentrale als die Kreiszentrale, wenn keine Doppelleitungen bestehen, nur je zirka zwanzig Sprechstellen zu bedienen hat.

Eine ökonomische Frage ist die, ob sich nebst den oben geschilderten Verzweigungen der elektrischen Leitungen auch Transversalleitungen empfehlen, so daß man von einer Gemeinde auch mit Umgehung der Kreiszentrale mit Gemeinden anderer Kreise oder selbst anderer Provinzen in Verbindung treten könnte. Wesentlich ist die Organisation der Verwaltung so gedacht, daß die hierarchische Ordnung nicht umgangen werden und der Verwaltungsbeamte nur mit seinem Bezirksvorsteher, der Bezirksvorsteher nur mit seinem Kreisvorsteher verkehren soll. Aber eine Umgehung dieser Vorschrift wird sich durch den Mangel an Transversalleitungen nicht verhindern lassen. Für den Privatverkehr aber wären Transversalleitungen sehr wünschenswert, damit die Sperrung der wenigen Linien nicht zu oft eintreten und zu lange dauern soll.

Für die Kreis- und Provinzialstädte, welche nur 5,000 und 20,000 Bewohner und Fremde im Maximum beherbergen sollen,[15] wäre je eine Telephonzentrale und ihre Bedienung durch Angehörige des hauswirtschaftlichen Personalstandes für die Lokalgespräche vollkommen ausreichend und es wären der geringen Leitungslänge wegen vier- und fünffache Verbindungen der einzelnen Quartiere mit der Zentrale ohne erheblichen Aufwand herzustellen. Was aber die Reichshauptstadt mit einem Stande von 400,000 Köpfen an Bewohnern und Fremden anbelangt, so wäre vielleicht die Anlage von Zwischenzentralen zu empfehlen. Die Natur der Sache wird es mit sich bringen, daß auch in der Reichshauptstadt je zwanzig Quartiere zu einem Bezirke vereinigt und der ganzen Stadt ein Kreisbeamter vorgesetzt werde. Die Quartiere werden der Urgemeinde sehr ähnlich eingerichtet sein und einen von Schlafhäusern umgebenen Palast für Geselligkeiten und Mahlzeiten enthalten, in welchem der Quartierverwaltungsbeamte die Verwaltungsgeschäfte besorgt. So hätten auch die Bezirksbeamten und der Kreisbeamte in der Hauptstadt ihre besonderen Paläste für Verwaltungs- und Repräsentationszwecke und die Telephonzentralen wären in den, den Verwaltungskanzleien zunächstgelegenen Räumen dieser Paläste unterzubringen. Da diese Beamten höchst wahrscheinlich Kanzleidiener und Hilfsbeamte zur Verfügung hätten, so wäre für die Herstellung von Verbindungen der einzelnen Sprechstellen kaum ein besonderes Personal anzustellen.

Es scheint, daß nur der telegraphische Korrespondenzdienst der Kreisämter, Provinzämter und der Zentralverwaltung die Anstellung von eigentlichen Telegraphenbeamten, welche ausschließlich für den telegraphischen Depeschendienst angestellt werden, notwendig machen würde, und so dürfte auch das Bedienungspersonal für Telephone und Telegraphen außerordentlich vermindert werden können, bei viel intensiverer Ausnützung dieser Anstalten sowohl für Verwaltung, als für Privatgespräche und Privatdepeschen.

Die Verwaltungsgeschäfte werden bei kollektivistischer Organisation der Produktion und Verteilung viel einfacher und doch viel rascher und wirksamer abgewickelt, als die Verwaltungsgeschäfte der Privatunternehmer und Kaufleute. Vielleicht wird dem Leser das überzeugend dargetan durch den Abschnitt VI, 8, über die Statistik, welche die Grundlage für die Verfügungen der Verwaltungsbeamten bietet. Freilich werden allabendlich stattliche und enorm viele Zahlenreihen durch die elektrische Kommunikation von Amt zu Amt befördert, aber diese Telegramme ersetzen auch eine Unzahl von Telegrammen, welche heute die Kaufleute austauschen müssen.

b) Ihre Benützung für die Zwecke der Einzelnen.

Wenn auch die amtlichen Gespräche den Vorrang vor Privatgesprächen haben, so dient doch der telephonische und telegraphische Verkehr auch für die Gespräche und Mitteilungen der Einzelnen. Schon bei einer Einschränkung der telephonischen Verbindungen auf ihre Fortsetzung bis in den Gemeindepalast, somit bei der Einschränkung des Telephons auf etwa 60,000 Sprechstellen für einen Staat wie Österreich ist doch jeder Staatsbürger des Reichs mit jedem anderen Reichsgenossen telephonisch verbunden, wenn er sich nur in den Gemeindepalast bemüht und eine Zeit wählt, wo wahrscheinlich auch der Angesprochene im Gemeindepalaste seiner Urgemeinde sich aufhält, oder einer seiner Gemeindegenossen ihm die Botschaft zu bringen übernimmt. Letzteres wird vielleicht die Regel sein. Naturgemäß wird das Privatgespräch mit Bewohnern desselben Bezirkes die Regel sein, seltener werden Privatgespräche mit anderen Bezirken desselben Reiches und sehr selten solche auf größere Entfernungen sein. Es wird wohl auch die Wichtigkeit der Mitteilung entscheidend sein und es genügt wohl, daß für besondere Fälle jeder mit jedem telephonisch verbunden werden kann. Verbindungen mit dem Auslande sind auch möglich und das Vorrecht auf Benutzung des Telephons auf größere Entfernungen ist eine Verteilungsfrage.

Es werden auch Sammelgespräche vorkommen. So kann eine Person zu einer Zeit, wo das Telephon für dienstliche Zwecke nicht beansprucht wird, Mitteilungen und Fragen für zehn oder zwanzig Gemeindegenossen an zehn oder zwanzig Angehörige einer bestimmten Gemeinde richten, welche dort wieder von einer einzigen Person für viele übernommen werden. So kann das Telephon für Privatzwecke stärker ausgenützt werden.

Dem Zwecke dieser Untersuchungen entsprechend wird hier keinerlei Fortschritt in den heute bekannten Einrichtungen des elektrischen Verkehrs vorausgesetzt, nicht einmal die Einführung des Ferndruckers, der schon heute in Berlin in Verwendung steht, noch das Verfahren für beschleunigtes Telegraphieren von Viragh & Pollack, noch die drahtlose Telegraphie, die übrigens schwerlich je für eine Massenbenutzung brauchbar sein wird. Es handelt sich nur um organisatorische Fragen und darauf bezügliche Anregungen sind hier oben gegeben worden.

6. Die Post.

Sie wird auch zunächst der Verwaltung zu dienen haben und im Felleisen alles befördern, was von Amt zu Amt geht. Über diesen Gegenstand ist nichts weiter zu sagen, als daß die Post keine Geldsendungen befördert und für den Privatverkehr auch keine sogenannten eingeschriebenen Briefe oder Pakete. Sollte man doch etwas Ähnliches in Ausnahmefällen zulassen, so würden eingeschriebene Privatbriefe in die amtliche Korrespondenz aufgenommen und die Aufgabe vom Verwaltungsbeamten bestätigt werden. So könnten auch Wertsendungen, die nach dem, was über die Konsumtibilien in VIII, 5, gesagt wird, auch zwischen Privaten denkbar, aber jedenfalls sehr selten wären, befördert werden. Es wird nichts verschlagen, wenn solche Privatsendungen einen halben Tag länger als heute unterwegs sind, denn viel wichtiger, als die Beschleunigung von Privatsendungen dieser Art ist die Ersparnis im Aufwande für die Post, von der sofort die Rede sein wird.

Es bedarf nämlich im Kollektivstaate keiner besonderen Postämter mehr; der Briefkasten nimmt die abgehenden Briefe auf und die ankommenden kann man sich in der Gemeindekanzlei beheben oder bei den Mahlzeiten durch eine Frau des hauswirtschaftlichen Personals verteilen lassen. Die Briefkästen können mit Abteilungen versehen sein, wodurch schon der Absender eine erste Sortierung nach den Hauptrichtungen, die die Eisenbahnbeförderung einschließt, vornimmt. Dabei handelt es sich meist nur um zwei Richtungen der den nächsten Eisenbahnort durchfahrenden Eisenbahn, selten um drei oder vier Richtungen und ist einmal der Brief so in den richtigen Weg geleitet, so ist die weitere Instradierung vom Zugsbegleitungspersonale zu besorgen, wobei eine zweckmäßige Adressierung diese Arbeit sehr erleichtert. Man könnte vom Absender verlangen, daß er die Adressen mit Angaben versieht, die dem Zugbegleitungs- und Frachtpersonale die Instradierung erleichtern.

Nur in der Reichshauptstadt und den Provinzorten wird ein eigenes Postdienstpersonal anzustellen sein, um die Briefpost so rasch als möglich, etwa von Stunde zu Stunde, zuzustellen und die nach auswärts gehende Post zu sortieren.

Selbstverständlich ist die Post unentgeltlich und es kann jeder Bewohner des Reiches — auch jeder Fremde — Briefe und Karten aufgeben, so viel ihm beliebt. Beschränkt ist er nur insofern, als er nur eine bestimmte Menge von Papier, Kouverts und Briefkarten zur Verfügung hat, welche nach VIII, 5, als Konsumtibilien verteilt werden. Man wird daher sparen, um das Jahr über mit seinem Vorrate auszukommen, man wird aber auch von solchen Gemeindegenossen, die einen Überschuß haben, leicht Papier und Kuverts überlassen erhalten, wenn man alles verbraucht hat.

Man wird übrigens nur eine kleine Ecke der Adreßseite einer Karte oder eines Kuverts mit der Adresse beschreiben und kann den Rest für Korrespondenz benützen, da alle heute bestehenden Beschränkungen entfallen können. Es muß nur erkenntlich sein, daß das Schriftstück als Postsendung zu behandeln ist. Poststempel sind ganz unnötig.

Ein ganzer Pack Zeitungen, welcher auf der Adreßschleife die Zahlen einer Gemeinde trägt, kommt in die betreffende Gemeinde und wird dort den Lesern zur Verfügung gestellt und es entfallen auch hier wieder eine große Menge von Adressen und die Adressenregister. Es ist nicht uninteressant, daß die Post in einem Staat wie Österreich bei ganz ungenügender Entlohnung ihrer niederen Organe einen Aufwand von beinahe 180 Millionen Kronen im Jahre macht und daß der damit ausgedrückte Aufwand im Kollektivstaat beinahe ganz in Ersparung gebracht wird durch die Vereinfachung in der Verteilung, durch die Beseitigung der Geldwirtschaft, der Wertsendungen an Einzelne und durch Ausnutzung der Arbeitskräfte in der Hauswirtschaft und Zugsbegleitung. Es zeigt sich hierin der ökonomische Wert der durch den Kollektivismus bedingten und ermöglichten Organisation.

7. Tagesblätter der Verwaltung.

Wenn auch das Zeitungswesen, soweit es den Vereinszwecken, der Unterhaltung, der Kunst und Wissenschaft zu dienen hat, an einem anderen Orte zu behandeln ist, so muß doch hier noch das Zeitungswesen besprochen werden, insofern es der Verwaltung, der Statistik und der Erörterung der öffentlichen Angelegenheiten zu dienen hat, weil das zum Verständnisse des Verwaltungsapparates erforderlich ist. In seiner Gesamtheit zerfällt das Zeitungswesen a) in die periodischen Veröffentlichungen der Staatsverwaltung, die öffentliche Erörterung der Gesetzesvorlagen und Wahlvorschläge und in die statistischen Publikationen, welcher Teil des Zeitungswesens hier besprochen wird, und b) in die der Vereinspublikationen, der schönen Literatur, der Kunst und Wissenschaft gewidmeten Zeitungsorgane, die in VIII, 4, a, b, und c, behandelt werden.

Die Tagesblätter der Verwaltung zerfallen in die Bezirks-, Kreis- und Provinzialblätter und das Reichsblatt. Sie erscheinen täglich und enthalten — wenn es ökonomisch ausführbar ist — tägliche, monatliche und jährliche statistische Ausweise, worüber im folgenden Abschnitte VIII, das Nähere enthalten ist. Man würde insbesondere von den statistischen Ausweisen auf diese Art nicht nur die Reichssummarien, sondern auch die Provinzial-, Kreis- und Bezirkssummarien, welch letztere sich aus den statistischen Ausweisen der Urgemeinden aufbauen, veröffentlichen und die Richtigkeit der Ausweise der Urgemeinden können nicht nur die Verwaltungsbeamten einerseits der Urgemeinden, andererseits der Bezirke und alle ihre Hilfsorgane nachprüfen, sondern auch jeder Bewohner der betreffenden Urgemeinde und jeder Besucher aus anderen Gemeinden. Hier werden die offiziellen Blätter nur nebenher besprochen, Ausführliches ist in VIII, 4, a, enthalten.

Man kann sich gerade von der Ökonomie der Druckindustrie besonders der Papierproduktion, welche für die Beurteilung, ob die hier erwähnten Publikationen in dem Maße veröffentlicht werden können, wie ich verspreche, entscheidend ist, eine ziemlich genaue Vorstellung machen, da man eine verläßliche Statistik der Papierproduktion besitzt. Man schätzt den heutigen Verbrauch von Papier in Österreich auf 3½ bis 4 Kilo pro Kopf und Jahr, das macht 10 Gramm pro Kopf und Tag. Demnach entfallen auf eine Gemeinde von 1000 Köpfen 10 Kilo Papiererzeugnisse für den Tag, wovon man die Hälfte auf Druckpapier rechnen kann. Doch ist schon heute der Verbrauch in Nordamerika doppelt so groß wie in Österreich, man berechnet ihn auf 8 Kilo Papiererzeugnisse für den Kopf, und es würde sich die Ökonomie der Papierproduktion ebenso, wie die des Verbrauches im Kollektivstaat günstiger stellen. Was die Erzeugung anbelangt, so gestattet der Kollektivismus eine viel vollkommenere und raschere Sammlung aller jener Abfälle, die als Lumpen zur Papiererzeugung verwendet werden und ebenso die vollständige und rasche Sammlung der Papierabfälle, wovon heute der größte Teil gänzlich verwüstet wird. Und was die Ökonomie des Verbrauches anbelangt, so ist in Betracht zu ziehen, daß eine Unmasse von Packpapier und Enveloppen in der geschilderten Kollektivwirtschaft dadurch in Ersparung gebracht würde, daß die Güter nicht an die einzelnen Familien, sondern an die Urgemeinden geliefert werden. Da man heute auf Papier und dergleichen im Handel verbrauchte Papierprodukte, allerdings mit Inbegriff von Tapeten, 15 Vierzigstel der Papierprodukte dem Gewichte nach rechnet, so wird im Kollektivstaate ein großer Teil davon erspart und verhältnismäßig mehr Druckpapier erzeugt werden können.

Die Verteilung der erwähnten Tagesblätter würde in der Weise erfolgen, daß eine allgemeine Verlautbarung der Publikationen der Bezirksblätter nur in den Gemeinden des Bezirkes und der Publikation der Kreisblätter nur in den Gemeinden des Kreises u. s. f. stattfinden, eine Verlautbarung, welche wohl nicht mehr voraussetzte, als daß zehn Exemplare eines solchen Blattes in jeder Urgemeinde der betreffenden Zirkumskription durch eine Woche öffentlich aufliegen. Doch würde man in jeder Kreis- und Provinzstadt und in der Reichshauptstadt je ein oder zwei Exemplare aller Bezirks-, Kreis- und Provinzialblätter in einer bestimmten Bibliothek öffentlich auslegen, damit jene, die sich darum interessieren, dort alles finden können, was veröffentlicht wird. Da übrigens neun Zehntel der aufgelegten Exemplare nach einer Woche wieder in die Papiermühlen wandern, könnten sie vorher noch Vereinen oder einzelnen Personen zur Einsicht zugemittelt werden, die sich entweder um die Kontrolle der Staatsverwaltung verdient machen, oder die wissenschaftliche Zwecke verfolgen und diese Publikationen als Quellen benützen wollen.

Das Provinz- und Reichsblatt braucht wohl nur in je 5 Exemplaren den Urgemeinden zugesandt zu werden.

Die genannten amtlichen Blätter würden außer den statistischen Nachweisen noch andere Verlautbarungen bringen, so neue Verordnungen, Erledigungen, Besetzungen, Erörterung von Fragen allgemeiner Natur, dann insbesondere die Bekanntgabe und Erörterung von Wahlvorschlägen und Vorschläge für neue Gesetze. Die Wahlen gingen die Staatsverwaltung nichts an, aber die Erörterung der Fragen des öffentlichen Wohles und neuer Gesetzes-Vorschläge sollte zwischen den Verwaltungs- und den Volksbeamten und eventuell den von ihnen bestellten Redakteuren polemisch geführt werden, dergestalt, daß Erstere alle Gründe der Staatsverwaltung für ihre Vorschläge und zwar mit beständiger Hinweisung auf das allgemein bekannte ungeheure statistische Material dem Volke mitteilen, und daß die aus dem Volke laut werdenden Stimmen von der Organisation der Volksbeamten und ihren Redakteuren verwertet und von ihnen nötigenfalls die Gründe der Staatsverwaltung bekämpft werden. Das wird bei der hohen Bildung und Urteilsfähigkeit des Volkes mit viel weniger Worten und viel eindringlicher geschehen können, als heute in den Parlamenten.

8. Die Verrechnung und Statistik.

a) Ihre Aufgabe.

Die Statistik im Sozialstaate dient nicht nur für wissenschaftliche und Verwaltungszwecke, sondern auch der nicht nur der Staatsverwaltung, sondern auch dem gesamten Volke und jedem Einzelnen zustehenden Kontrolle der Verteilung, nämlich, ob den Gesetzen gemäß verwaltet wurde. Sie umfaßt alle Veränderungen, die mit Personen und Sachen vor sich gehen und zerfällt in eine tägliche, eine wöchentliche, monatsweise und Jahresstatistik. Welche Veränderungen täglich zu erheben und zu fixieren sind, wird von den Volksbeschlüssen abhängen, man kann aber schon jetzt als Grundsatz aufstellen, daß die Bevölkerungsstatistik, die Statistik über die Arbeitsverteilung in ihren Hauptgruppen, der Verbrauch gewisser Nahrungsmittel, der Güterverkehr zwischen Staat, Provinzen, Kreisen, Bezirken und Gemeinden täglich zu erheben, amtlich zu prüfen und zu veröffentlichen ist. Im Gegensatze dazu wird die Statistik über das Inventar und die Wohnungsbauten und über die Wirtschafts- und Industriebauten nur einmal im Jahre aufzustellen und zu veröffentlichen sein. Doch ist hier nur von dem Bestand an Wirtschafts-, Industrie- und Wohnbauten und ihren Bestandteilen selbst, nicht von der Arbeitsverteilung und dem Güterverkehre für die Zwecke der Bauerhaltung und Bauherstellung die Rede, welche in kürzeren Intervallen statistisch zu bearbeiten sind. Wöchentlich oder monatlich mögen Sanitäts- und Schulstatistik u. dergl. zu veröffentlichen sein.

Bezüglich der Statistik sind die städtischen Quartiere den Urgemeinden als unterste Einheiten gleichzuhalten. Als Zeitabschnitt für die Statistik ist die geeignetste Stunde am Tage, z. B. 6 Uhr abends, zu bestimmen.

b) Die Bevölkerungsstatistik.

Die Bevölkerungsstatistik umfaßt das genaue Alter einer jeden Person und alle wichtigen persönlichen Verhältnisse und die Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Wohnungsansiedelungen. Die Feststellung des Alters soll womöglich bis auf Minute und Sekunde erfolgen. Insofern in einzelnen Fällen bei Geburts- und Sterbefällen die erforderliche Genauigkeit der Zeitangabe untunlich ist, sind Schätzungen vorzunehmen, welche im Gesetzes- oder Verordnungswege vorzuschreiben sind. Anfang und Ende eines Menschenlebens am Geburts- und Sterbetage kann in wenigen Fällen und innerhalb sehr enger Grenzen zweifelhaft sein. Der Alterszuwachs der in den Gemeinden und Quartieren versorgten Personen ist aber leicht in Evidenz zu halten, da dem Gesamtalter dieser Personen nur täglich so viele Lebenstage zuzurechnen sind, als der Gemeinde oder dem Quartiere Personen angehören. Dagegen wird bei Geburts- oder Sterbefällen nur die entsprechende Anzahl von Stunden, Minuten und Sekunden hinzugerechnet. Entdeckte Irrtümer z. B. bei der Auffindung der Leiche eines Vermißten werden in der Statistik jeweilig als Zuwachs oder Abfall eingestellt. Diese Genauigkeit der Feststellung betrifft aber nur die Beschreibung der einzelnen Individuen; für die zu veröffentlichende Statistik wird weiter unten eine Vereinfachung vorgeschlagen.

Der Verwaltungsbeamte hat mit dieser Statistik, wenn sie täglich gemacht wird, nur wenig zu tun, da in der Woche kaum eine Veränderung durch Geburt oder Sterbefall unter tausend Menschen eintritt.

Die Bevölkerungsstatistik hat ferner zum Gegenstande: Berufszuweisung, Beurlaubung, Domizilsveränderung, Berufsänderung, Abwesenheit von Gemeindegliedern, Anwesenheit Fremder, Anthropologie, Unterricht, Erziehungsergebnisse, Arbeitsbefreiung, Arbeitsverteilung, z. B. in der Landwirtschaft, und nicht alle Teile dieser Statistik erfordern eine tägliche Veröffentlichung. Es kann auch für gewisse Betriebe, abgesehen von der allgemeinen Ziffer der täglich darin beschäftigten Personen eine wöchentliche oder monatliche statistische Feststellung der Arbeitsverteilung innerhalb des Betriebes stattfinden, um z. B. im Glasfabriksbetriebe oder in Maschinenfabriken den veränderlichen Arbeitsaufwand für verschiedene Produkte, oder Bestandteile eines Produktes zu ermitteln. Demnach können auch für solche Betriebe Betriebsstatistiken in bestimmten Perioden veröffentlicht werden.

c) Die Güter- und Verkehrsstatistik.

Die Güter- und Verkehrsstatistik hat festzustellen Produktion und Verbrauch der Güter und wie die Güter örtlich verteilt und welche Veränderung mit ihrer Verteilung im Laufe des Tages vorgegangen sind. Das gilt besonders von Gütern, die, wie Fleisch, Eier, Milch, einem baldigen Verderben ausgesetzt wären, daher rasch verbraucht werden. Vorrat, Zuwachs und Abfall der Verbrauchsgüter (nicht aber der Gebrauchsgüter) sind täglich zu ermitteln und die Statistik behördlich zu prüfen.[16] Dasselbe gilt vom Güterverkehr von einer Gemeinde in die andere, so von Holz, Cerealien, Leder, Tuch, Werkzeugen, Maschinen, Mobilien, dann auch von anderen, als den oben bezeichneten Arten von Lebensmitteln, als Mehl, Gewürzen usw. Da aller Verkehr im Großen ausgeführt wird, werden die großen Fabriken täglich ganze Wagen- und Lastzugsladungen an die Bezirksvororte versenden, von wo die Verteilung an die Urgemeinden erfolgt. Es können aber auch mehrere an der Bahn gelegene Gemeinden als Ablade- und Lagerstellen bestimmt werden, wenn dadurch der Verteilungstransport vereinfacht werden kann. Die Disposition darüber bliebe aber dem Bezirksbeamten vorbehalten und es würde zunächst die Bezirksgemeinde damit, wie der Kaufmann sagt, belastet. Ob die Abschreibung in der Gemeinde der absendenden Fabrik erfolgt am Tage der Versendung oder erst beim Eintreffen in der Gemeinde, welche empfängt, oder ob eine Belastung und Entlastung der Transportanstalten für die Dauer der Fahrt zu geschehen hat, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, worüber die Erfahrung entscheiden wird. Im allgemeinen wird man Großmagazinage soviel als möglich vermeiden und alle Vorräte so rasch als möglich in die Verbrauchsorte abzustoßen suchen. So werden die ganzen Auflagen neuer Werke der Literatur sofort in die Bibliotheken verteilt. Die Güterstatistik hat also täglich festzustellen, in welchen Gemeinden oder Quartieren die Urstoffe, Halbfabrikate und die zum Verbrauche bestimmten Ganzprodukte sich befinden. Der Vorstand der Gemeinde oder Quartier, das ist der Verwaltungsbeamte untersten Ranges, hat wieder in Evidenz zu halten, wer in der Gemeinde die Verantwortung für die einzelnen Werte hat, und auch da wird ein unter Umständen in der Gemeindeverrechnung festzustellender Verkehr stattfinden, z. B. vom Viehzuchtbetriebe an die Fleischhauerei, von dieser an die Küchen- oder Hausverwaltung. Diese nur innerhalb der einzelnen Gemeinden vollzogenen Verschiebungen werden aber bei Gütern in der Regel nicht veröffentlicht, weil sie nur zur Orientierung der Gemeindeglieder dienen, welchen alle Gemeindeausweise zur Einsicht offen stehen müssen und die gedruckten oder sonst veröffentlichten statistischen Ausweise nur für die wechselseitige Verrechnung zwischen Gemeinden, Bezirken, Kreisen, Provinzen und dem Staate bestimmt sind.

Es wird also zu unterscheiden sein, ob die in einer Gemeinde befindlichen Güter schon definitiv der Gemeindeverwaltung zum eigenen Verbrauche zugewiesen sind, oder ob sich in der Gemeinde Güter befinden, welche sie noch dem Bezirke zu verrechnen hat. Im ersteren Falle sind sie in der Statistik des Bezirkes nicht mehr zu buchen, sondern es ist darüber nur den Gemeindegliedern Rechnung zu legen, im anderen Falle sind die Güter so lange gewissermaßen als anvertrautes, dem Staate zu verrechnendes Vermögen zu führen, bis die Zuweisung für die Gemeindezwecke erfolgt.

d) Zustandekommen und Einrichtung der Verrechnung und Statistik.

Die nachfolgende Untersuchung soll dartun, daß die Vollständigkeit der Rechnungslegung auch in der Naturalwirtschaft gesichert werden kann und wie sie in Absicht auf diesen Zweck eingerichtet werden muß, wie die Kontrolle nicht nur der unteren Organe durch die höheren Organe der Staatsverwaltung, sondern auch der Staatsverwaltung durch die Öffentlichkeit ermöglicht wird und zwar in täglichen Zeitabschnitten, wo die Güter rasch verzehrt werden, also sich der späteren Feststellung entziehen würden, und weiteres dartun, daß die dadurch bedingte Arbeit von der Verwaltung leicht geleistet werden kann.

Dem Verwaltungsbeamten der Gemeinde beziehungsweise des Quartiers haben die verschiedenen Abteilungsvorstände die für die statistische Verrechnung erforderlichen Angaben in der vorgeschriebenen Form schriftlich zu machen und die von allen Produktions- und Verteilungsstellen einlaufenden und gesammelten Daten hat der Beamte oder eine von ihm dazu bestimmte Person zur bestimmten Zeit dem Bezirksbeamten, wo es der raschen Veröffentlichung wegen dringend ist, durch den Telegraphen oder das Telephon, sonst schriftlich bekannt zu geben und dieser hat die Hauptsummen der unterstehenden Gemeinden und Quartiere samt den daraus ermittelten Hauptsummen des Bezirkes auf dieselbe Art dem Kreisbeamten mitzuteilen, der wieder die Hauptsummen der Bezirke als Einzelposten und die daraus ermittelten Hauptsummen des Kreises dem Provinzbeamten zu übermitteln hat, der wieder Kreis- und Provinzsummarien an die Zentralregierung weitergibt. Die täglich aufzustellende Gemeinde- und Bezirksstatistik ist dann zunächst vom Bezirks- und in Stichproben auch vom Kreisbeamten persönlich oder erforderlichenfalles durch Vertrauenspersonen an Ort und Stelle zu überprüfen.

Hieraus ergibt sich, daß Überschüsse und Abgänge, die eine Ausgleichung und Güterbewegung notwendig machen, nicht nur dem Gemeindebeamten, sondern auch den Bezirks- und Kreisbeamten täglich bekannt werden und daß Provinzialverwaltung und Zentralregierung sich auch über Abgänge und Überschüsse in Kreisen und Provinzen täglich orientieren, aus den ihnen zugehenden Bezirksausweisen aber auch die Vorräte bis in jedes Quartier und in jede Gemeinde verfolgen können. Die Provinz- und die Zentralverwaltung hat immer eine Detailaufstellung der Verteilung der Bevölkerung und der Güter vor sich und dem entsprechend verfügt jeder Verwaltungsbeamte innerhalb seiner Kompetenz die für den nächsten Tag erforderlichen Veränderungen. Zunächst wird jeder Abgang, den man ja auf Wochen vorhersehen kann, und zwar tunlichst mit Ausnützung von Hin- und Rückfracht, aus den Überschüssen im Bezirke gedeckt und der Kreisbeamte hat nur eine Änderung zu verfügen, wenn die Vorräte im ganzen Bezirke nicht ausreichen. Allein es kann sich als zweckmäßig erweisen, daß auch vor Erschöpfung der Gesamtvorräte des Bezirkes ein Abgang aus einem Nachbarbezirke oder Nachbarkreise gedeckt wird, sei es, daß der Transport dadurch weniger belastet wird, oder daß andere Rücksichten dafür sprechen. Darüber haben sich die Verwaltungsbeamten zu verständigen.

Das Volk ist in der Lage, die Zweckmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Verteilungsarbeit aus den veröffentlichten Ausweisen Tag für Tag und Woche für Woche zu ermitteln und auch festzustellen, ob alle Summen richtig übertragen und in Hauptsummen zusammengezogen wurden. Das wird am besten geschehen, wenn sich vorzugsweise die Arbeitsbefreiten, also die Alten, dieser Arbeit annehmen und sich nach einer zwischen ihnen angenommenen Ordnung in die Aufgabe teilen, so daß einer die richtige Aufnahme der Gemeindestatistik in die Bezirksstatistik, ein anderer die Richtigkeit der Gemeindestatistik, andere die richtige Summierung im Kreis-, Provinz- und Reichsblatte prüfen, wieder ein anderer Stichproben über die Richtigkeit in anderen Kreisen und Provinzen machen wird. Da in einem Staate wie Österreich mindestens ein und eine halbe Million männlicher und weiblicher Personen zu den Alten gerechnet werden müssen, ist die Last dieser Kontrolle eine sehr geringe, wenn man sie vernünftig aufteilt. In VIII, 2, ist auch von der Schaffung eines Vereins für die Zwecke dieser Kontrolle die Rede. Es ist aber ganz offenbar, daß, wollte man nach Art unserer Jahresrechnungen nur jährlich eine Gesamtabrechnung verfassen und wenigen zur Prüfung übergeben, von einer wirksamen Kontrolle keine Rede wäre. Diese fortlaufenden Ermittlungen und Veröffentlichungen sind für die Verwaltung unentbehrlich, für die Wissenschaft von unermeßlichem Werte und geben dem Volke Gelegenheit, eine Mitkontrolle zu üben.

Die Bevölkerungsstatistik ist wesentlich auch die Grundlage für die Vervollkommnung der Verteilung. Die Gerechtigkeit der Verteilung, XI, wird dann am vollkommensten sein, wenn jeder die gleiche Hoffnung hat, das höchste Alter zu erreichen. Ein Beruf, der eine größere Sterblichkeit zu tragen hat, als ein anderer, ist zu stark belastet. Es muß ihm durch Erleichterung der Arbeit oder größeren Aufwand zur Beseitigung der Schädlichkeiten eine Begünstigung geboten werden. Die Bevölkerung selbst und der Beamtenkörper werden sich ununterbrochen die Erfahrungen zu nutze machen, welche sich aus der Verarbeitung des statistischen Materials ergeben.

Die Bevölkerungs- und Sanitätsstatistik wird insbesondere der Verwaltung als Wegweiser dienen, wo Gebrechen vorliegen, welche Abhilfe erfordern. Ein größerer Krankenstand oder größere Sterblichkeit sind sofort erkennbar und zwar nicht nur für den zunächst verantwortlichen Beamten, sondern auch für die höheren Organe der Staatsverwaltung, freilich für die höheren Behörden weniger, weil sie ihre Aufmerksamkeit zunächst den höheren Summarien zuzuwenden haben, in welchen sich eine sehr große Sterblichkeit in der einen oder anderen Gemeinde leicht im Durchschnitt verlieren kann. Man wird übrigens auch den Kreisämtern, welchen die Verhältnisse aller ihrer Gemeinden bekannt sein müssen, zur Pflicht machen, gewisse Überschreitungen des mittleren Kranken- und Todesfallstandes unter Namhaftmachung der betreffenden Gemeinden der vorgesetzten Behörde besonders anzuzeigen, damit sie ihrer Aufmerksamkeit nicht entgehen können. Den genauen Sachverhalt entnimmt dann selbst die Zentralbehörde dem betreffenden Bezirksblatte. So wird die Aufmerksamkeit der Behörden immer in kürzester Frist dorthin gelenkt, wo Abhilfe am dringendsten ist.

e) Beispiele der statistischen Tabellen.

Es folgen nun hier einige Beispiele der täglich festzustellenden und den Bezirks- und Kreisbeamten vorzulegenden, wenn möglich auch täglich zu veröffentlichenden Statistiken, wobei bemerkt wird, daß für die Altersangaben der Menschen der Geburtstag als ein ganzer Tag gerechnet, der Todestag aber nicht gerechnet wird.

Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lebensalters in der Gemeinde werden Ortsabwesende mitgerechnet, aber Fremde nicht gerechnet. Dafür werden bei Ermittlung des Verpflegstandes wieder die Fremden mitgerechnet und die Ortsabwesenden nicht gerechnet. Es ist wohl möglich, daß man bald von dieser allzupeinlichen Genauigkeit Umgang nehmen wird, wenn das Vertrauen in die staatliche Organisation sich einmal eingelebt hat, aber so lange man das Bedürfnis fühlt, den Beamten auf die Finger zu sehen, wird man wissen wollen, wie der Verpflegstand, welcher auf den Aufwand von Nahrungsmitteln Einfluß hat, von Tag zu Tag hin und her schwankt. Obwohl es nun dabei nicht bloß auf die Zahl der Personen ankommen wird, sondern auch auf Alterskategorien, Geschlecht, Krankenstand und möglicherweise auch auf Rangstufen, insofern zu den den verdienten Personen einzuräumenden Vorzügen auch die Anweisung verfeinerter und seltener Speisen und Getränke gehören wird, so wird man das einer Ausgleichung zwischen Gemeinden und zwischen Bezirken, vielleicht auch zwischen Kreisen überlassen und nur in längeren Intervallen etwas darüber veröffentlichen. (Siehe Seite 102.)

Eine vollkommen gleichartige Tabelle stellt den Personenstand der Mädchen im ersten Lebensjahre für den Bezirk dar. Die erste Kolonne in A 1 gibt die Ordnungszahl der Gemeinde an. Die 2. und 3. Kolonne bringt die Zahl der Knaben im ersten Lebensjahre und die Zahl ihrer Lebenstage am Vortage des Rechnungstages. Dabei ist, wie oben erwähnt, der Geburtstag zwar als voller Tag gerechnet, aber es wird der Todestag dafür nicht gerechnet. Es wird sich das im Durchschnitte aller Geborenen und Gestorbenen ziemlich ausgleichen. Für die Veröffentlichung ist diese unbedeutende Ungenauigkeit offenbar belanglos und sie könnte übrigens auch von Zeit zu Zeit, wenigstens für das Reichssummarium, durch eine besondere Rektifikationstabelle ausgeglichen werden. Denn für wissenschaftliche Zwecke und, um alles so genau als möglich festzustellen, wird es sich empfehlen, Geburts- und Todeszeit in jedem Falle auf Minute und Sekunde zu notieren. Allein zuweilen, obwohl in seltenen Fällen, wird das unmöglich sein.

Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19, vom 10. Juli 2001 A 1. Knaben bis einschließlich ein Jahr.

Ordnungs- zahl der Gemeinde Am Vortage Zuwachs Abfall Am Schluß des Verrechnungs- tages

Zahl Tage am Vortage Zahl Tage am Vortage Zahl Tage am Vortage Zahl Tage

1 9 1 485 1 0 — — 10 1 495

2 10 1 822 — — — — 10 1 832

3 7 1 370 2 403 — — 9 1 782

4 8 1 511 — — — — 8 1 519

5 9 1 288 — — — — 9 1 297

6 11 1 911 — — — — 11 1 922

7 10 1 799 — — — — 10 1 809

8 8 1 489 — — — — 8 1 497

9 9 1 255 — — — — 9 1 264

10 7 1 304 1 352 — — 8 1 664

11 9 1 377 — — — — 9 1 386

12 8 1 389 — — — — 8 1 397

13 11 1 917 — — 3 755 8 1 170

14 10 1 785 — — 1-A- 365 9 1 429

15 11 1 889 — — 1-B- 312 10 1 587

16 9 1 412 — — — — 9 1 421

17 8 1 203 — — — — 8 1 211

18 10 1 706 — — — — 10 1 716

19 9 1 376 — — — — 9 1 385

20 9 1 354 — — — — 9 1 363

Summa 182 30 642 4 755 5 1 432 181 30 146

-A- Der in der Gemeinde 14 in Abfall gebrachte Knabe wurde am Vortage ein Jahr alt und ist daher am Verrechnungstage in die Tabelle A 2. übertragen worden.

-B- Der in der 15. Gemeinde abgeschriebene Knabe wurde in den Bezirk 8, 7, 20 versetzt.

Eine Frau kann von der Geburt überrascht werden und ein Reisender kann an einem einsamen Orte sterben; auch im Auslande, wo genaue Feststellungen überhaupt nicht gemacht werden, kann ein Geburts- oder Sterbefall von Reichsangehörigen vorkommen. Ist eine Person im Inlande unbeobachtet gestorben, so wird sich jedenfalls der Tag feststellen lassen, weil ermittelt werden kann, wo und wann sie zuletzt gesehen wurde. Werden Geburts- und Sterbefälle erst nach längerer Zeit bekannt, so wird nach tunlichster Feststellung des genauen Zeitpunktes eine nachträgliche Richtigstellung der Statistik erfolgen.

Zu bemerken ist, daß in der Gemeinde die Bevölkerungsstatistik nur zur Zählung der Gemeindeglieder gemacht wird. Stirbt ein Gemeindeglied in einer fremden Gemeinde, so wird die Verwaltung dieser Gemeinde es der Heimatsgemeinde telegraphisch melden, damit die Statistik vollständig sei. Stirbt in der Gemeinde ein Fremder, so erscheint das nicht in ihrer Bevölkerungsstatistik. Die Zugehörigkeit ist, wie in VI, 3, gezeigt, niemals zweifelhaft, weil jedermann in seiner bisherigen Heimatsgemeinde so lange geführt wird, bis die Abschreibung hier und zugleich die Zuschreibung in der neuen Heimatsgemeinde geschieht. Eine spezielle Konstatierung der Sterbefälle Fremder kann in besonderen Ausweisen immerhin auch für die Aufenthaltsgemeinden erfolgen.

In der 4. und 5. Kolonne weist jede Gemeinde den Zuwachs — hier an erstjährigen Knaben — aus und in der obigen Tabelle liegt in der Gemeinde 1 ein Zuwachs durch Geburt vor. Das am Verrechnungstage neugeborene Kind wird in der 5. Kolonne nach den oben entwickelten Grundsätzen für den Vortag mit 0 Tagen angeführt. Es ist ferner aus diesem Beispiel ersichtlich, daß weiters in der 4. und 5. Kolonne für die 3. und 10. Gemeinde ein Zuwachs von 3 Knaben, beziehungsweise 2 und 1 Knaben ausgewiesen erscheint, welche aus der Gemeinde 13 stammen und in jenen Gemeinden bleibend aufgenommen wurden. Die Abschreibungen kommen in den Kolonnen 6 und 7 nach Zahl und Alter am Vortage vor und Kolonnen 8 und 9 geben Zahl und Alter sämtlicher Gemeindegenossen dieses Alters in jeder einzelnen Gemeinde und im ganzen Bezirke am Schluß des Verrechnungstages an. Da in 9 dem Alter vom Vortage für jeden Kopf ein Lebenstag zugerechnet ist, weil Kolonne 3 nur die Alterstage des Vortages angibt, daher so viele Tage, als Kolonne 8 als Bevölkerungsstand angibt, in Kolonne 9 zugerechnet werden, so erscheint auch das neugeborene Kind am Schlusse des Verrechnungstages mit einem Lebenstage angegeben, was dem Grundsatze, der hierfür aufgestellt wurde, entspricht.

In den Kolonnen 6 und 7 ist in den Gemeinden 14 und 16 noch je ein Knabe abgeschrieben, wovon ersterer am Vortage 365 Tage zählte, also — da es kein Schaltjahr war — das erste Lebensjahr vollendete. Deshalb mußte er am Verrechnungstage in die Tabelle der Knaben des höheren Alters übertragen werden, wie wir im nächstfolgenden Beispiele sehen werden. Hier ist eine Fußnote der Tabelle angefügt, woraus dies zu entnehmen ist. Für einen Sachkundigen wäre diese Note nicht erforderlich, da die Zahl der Alterstage, das Jahr vom 10. Juli 2000 bis 10. Juli 2001 enthält keinen Schalttag, und der Vergleich der Tabellen A 1 und A 2 vollkommen klar machen, was die Note besagt. In der 15. Gemeinde liegt der Fall vor, daß ein erstjähriger Knabe in Abfall gebracht ist, der in keiner Gemeinde des Bezirkes als Zuwachs erscheint, daher er entweder gestorben, oder in eine Gemeinde eines anderen Bezirkes aufgenommen worden wäre, was in einer Fußnote der Tabelle anzufügen sein wird. Diese Fußnote wird immer notwendig sein, weil sonst nicht ersichtlich wäre, ob die Abschreibung wegen Todesfalles oder Auswanderung aus dem Bezirke erfolgte, noch wohin der Knabe versetzt wurde.

Vergleicht man die Kolonnen 3 und 9, so bemerkt man, daß die Zahl der Alterstage am Schlusse des Verrechnungstages auch in jenen Gemeinden größer angegeben ist, in welchen die Zahl der erstjährigen Knaben gleich geblieben ist. So waren am Vortage in der 2. Gemeinde 10 Knaben mit 1822 Alterstagen verzeichnet, welche gemäß der in der Kolonne 8 angeführten Gesamtzahl in der 9. Kolonne mit 1832 Alterstagen angegeben erscheinen. Da nämlich jeder Knabe um einen Tag älter wurde, ist die Gesamtzahl der Tage um 10 Tage gewachsen und so erscheint auch der in der 1. Gemeinde Geborene in der 9. Kolonne mit einem Tage angerechnet, wogegen für einen Gestorbenen ein Zuwachs nicht mehr berechnet würde, weil er in der 8. Kolonne nicht mehr gezählt erscheint. Abgesehen von dieser Lebenstagezuschreibung aus der Zahl in Kolonne 8 wird die Gesamtzahl der Lebenstage durch die Zahl der Lebenstage der in Zuwachs oder Abfall gekommenen Individuen beeinflußt, die in der in die Kolonne 9 aufgenommene Zahl entweder zugeschrieben oder abgeschrieben werden.

Aus dem Bezirkssummarium unter dem Striche der Tabelle ersieht man die Bewegung im ganzen Bezirke. Vergleicht man die Zahl der Abgeschriebenen und der Zugeschriebenen, so muß die sich dabei ergebende Differenz auch in den Summen der Kolonnen 2 und 8 zum Ausdrucke kommen. Rechnet man in der Summe der Tage zur Summe der Lebenstage am Vortage die Summe der Lebenstage der Zugewachsenen und den Tageszuwachs der Alterstage, hier für den ganzen Bezirk 181 Tage, und rechnet man davon ab die Lebenstage der Abgeschriebenen, so gelangt man zu den Einzelziffern und zur Summe der 9. Kolonne und die Übereinstimmung der Additionen in der vertikalen und horizontalen Summierung ist zugleich eine Probe für die Richtigkeit der Summen in den einzelnen Gemeinden.

Es ist zwar diese Tabelle nur ein Teil der täglichen Statistik und das Ganze beträgt etwa das dreißig- oder fünfzigfache, allein wie gering die ganze Arbeit ist, ist ganz evident. Jeder der zwanzig Verwaltungsbeamten der Gemeinden eines Bezirkes hat nur eine Zeile dieser Tabelle zu liefern und selbst diese Zeile hat der Sanitätsbeamte zu bearbeiten, wie die später zu erwähnenden Tabellen der Milchgebarung von den Vorständen des betreffenden Produktionszweiges einzuliefern sind. Der Verwaltungsbeamte, der überdies wahrscheinlich die Hilfe eines Volksbeamten nach V, 1, Alinea: »Um aber jeden« zu beanspruchen hat, hat nur die richtige Berechnung zu prüfen und in die Bevölkerungstabellen etwa Zu- und Abschreibungen durch Wanderung einzutragen, weil diese, über welche ja dem Verwaltungsbeamten das unmittelbare Verfügungsrecht zusteht, nicht in die Kompetenz eines Fachvorstandes fällt. Nimmt man an, daß genau um 6 Uhr abends die tägliche Statistik abgeschlossen wird, so muß spätestens 30 Minuten später jede schriftliche Feststellung der statistischen Daten in den einzelnen Gemeinden abgeschlossen sein und sie wird dann telegraphisch oder telephonisch dem Bezirksbeamten bekannt gegeben. Dieser kann die Richtigkeit der Angaben später prüfen oder prüfen lassen oder sich mit Stichproben begnügen. Seine weitere Arbeit aber besteht für jetzt nur darin, daß er für die Summierung der Posten sorgt, die Schlußziffern, welche in der obigen Tabelle 25 Ziffern umfaßt, überprüft und die Tabelle zum Drucke vorbereitet. Nun ist aber das Bezirksblatt bis auf die fehlenden Ziffern schon gesetzt und zwar, es ist nicht nur der sonstige Inhalt schon gesetzt, vieles vielleicht schon gedruckt, sondern es sind auch der Kopf und die drei ersten Kolonnen der Tabelle schon gesetzt und es sind nur die Ziffern der fünf folgenden zu setzen, daher man sagen kann, daß das Bezirksblatt im Laufe des nächstfolgenden Vormittags, hier im Laufe des Vormittags des 11. Juli 2001, schon verschickt werden kann.

Aus den beim Kreisbeamten einlaufenden Bezirksblättern stellt dieser dann die Kreistabellen zusammen und so wird das Kreisblatt mit den Kreistabellen für den 10. Juli am 12. Juli vormittags gedruckt und versendet, das Provinzblatt mit der Provinztabelle für den 10. Juli am 13. Juli vormittags gedruckt und versendet und das Reichsblatt mit den Reichstabellen für den 10. Juli am 14. Juli vormittags gedruckt und versendet.[17]

Es ist nun aber noch der besondere Nachweis zu liefern, daß die ganze Verrechnungs- und statistische Arbeit in jeder ihrer Stufen in verhältnismäßig kurzer Zeit hergestellt werden kann, was für Bezirke, Kreis, Provinz und Reich wegen der Arbeit, welche die Summierung erfordert, bei dem stetig anschwellenden Material viel schwieriger ist, als in den Gemeinden, wo keine größeren Summierungen stattfinden. Müßten nun die Verwaltungsbeamten der Bezirke, Kreise, der Provinzen und der Zentralstellen die mechanische Rechnungsarbeit selbst leisten oder hätten sie nur die Unterstützung der ihnen beigegebenen Volksbeamten, so könnte diese Arbeit allerdings in wenigen Stunden des nächstfolgenden Vormittags nicht bewältigt werden. Allein es wurde schon in V, 3, a, Alinea: »Die Unterrichtspersonen«, bemerkt, daß die Schuljugend jeder Gemeinde zu gewissen Arbeiten herangezogen werden kann und dazu eignen sich besonders die einfachen, mechanischen Rechnungsarbeiten. Nachdem sich in jeder Urgemeinde und im Bezirksvororte eine Schule mit einem Schülerstande von je etwa 240 Köpfen, in städtischen Ansiedlungen ist diese Zahl natürlich größer, befindet, wovon mindestens 200 im Rechnen vollkommen sicher sein müssen, so ist die erforderliche Rechnungsarbeit in den Bezirks-, Kreis- und Provinzstädten und in der Reichshauptstadt, die lediglich in der Laterierung einer stattlichen Anzahl von Ziffernreihen besteht, durch die Schuljugend leicht zu besorgen. Man teilt sie in 6 oder 7 Serien von 30 oder 25 Schülern, deren jede an einem Wochentage Dienst hat und verteilt unter sie die aus den Gemeinden einlaufenden Telegramme und die Exemplare der Blätter, aus welchen die Tabellen zusammengestellt werden müssen, woraus jeder Schüler zwei oder drei Tabellen wie die oben aufgeführte zusammenstellt und dann die Summen zieht, wobei sich dann die Schüler gegenseitig kontrollieren. Wo sich Differenzen ergeben, sind diese sofort zu beheben und so ist nun die Arbeit in 20-30 Minuten leicht zu bewältigen. Mit einiger Gewandtheit ist die Tabelle A in fünf Minuten zu bearbeiten und durch die Summierung, beziehungsweise Subtraktion der Summe in den Kolonnen 2-8 und Vergleichung des Ergebnisses mit der Summe in Kolonne 9 die Selbstkontrolle zu besorgen. Davon kann sich der Leser selbst überzeugen.

Hier ist übrigens der Gebrauch von Rechenmaschinen und anderen Erleichterungen gar nicht in Betracht gezogen, die bei den Kreis-, Provinz- und Reichsämtern sicher in Anwendung kommen werden.

Diese Verwendung der Volksschüler bei einer sehr wichtigen, aber mechanischen Arbeit wäre auch von großem erziehlichem Werte. Man würde die geistigen Kräfte der jungen Leute kennen lernen, denn die Schnelligkeit und Sicherheit in der dauernden Bewältigung solcher mechanischen Arbeiten bildet einen Maßstab zur Feststellung einer sehr wertvollen Anlage. Der junge Mensch fühlt sich überdies als ein Glied der Organisation, er lernt früh den Amtseifer kennen, er lernt den Wert und die Leistungen des Beamtenapparates schätzen, er fühlt, daß er einen wichtigen Platz ausfüllt, daß er pünktlich am Arbeitsorte erscheinen muß, und er wird auch nach und nach mit dem Sinne und der Wichtigkeit dieser Arbeit vertraut. Dabei wird sich sofort der Eifer zeigen, der durch Arbeiten geweckt wird, die in größerer Gesellschaft geleistet werden. Der zeitweilige Ausschluß von der Mitarbeit könnte als Strafe besonders dann verhängt werden, wenn ein Fehler nachträglich aufgedeckt oder eine Verzögerung der Arbeiten verschuldet wird.

Es ist noch zu bemerken, daß die vorgesetzten Beamten die Angaben der Verwaltungsbeamten der Urgemeinden und städtischen Quartiere über die Produktion keineswegs so auf Treu und Glauben hinzunehmen, sondern sie zum Teile nachträglich zu prüfen haben. Die Urgemeinden und Quartiere haben nämlich nicht nur statistische Tabellen für die Veröffentlichung zu liefern, sondern auch Bücher zu führen, welche genaue und individuelle Angaben über den ganzen Personalstand und auch über Tiere, Vorräte, Maschinen, Werkzeuge usw. enthalten, wie auch die Gebarung der Hausverwaltung zum Gegenstande haben. Diese Bücher enthalten von jedem Menschen genaue Angaben der Geburtszeit und aller Arten von Veränderungen, die mit ihm vor sich gehen. So werden auch bei Tieren Abkunft, Unterscheidungsmerkmale, Rasse und Namen, bei Kühen Belegung, Zeit des Trockenstehens, die Zeit des Kälberns, des Säugens, ferner die Schwankungen im Gewichtsstande, Milchertrag, Krankheiten usw. eingetragen, vom Bezirks- und Kreisbeamten gleichförmige Bücher zu führen und sie über alles, was Gegenstand der Eintragung ist, auf dem Laufenden zu erhalten sein. Aus diesen Büchern werden die vorgesetzten Beamten genau, beziehungsweise wenigstens schätzungsweise entnehmen können, ob die Angaben der statistischen Tabellen, z. B. über den Milchertrag, richtig sind.

Um aber Irrungen in der Wiedergabe der statistischen Daten zu verhindern, werden alle nötigen Vorsichten beobachtet werden. Der Empfänger telegraphischer oder telephonischer Angaben wird sie zurücktelephonieren, damit ein etwaiger Irrtum berichtigt werde. Die Selbstkontrolle der statistischen Tabellen — in Horizontal- und Vertikalreihen — wird gleichfalls auf etwaige Irrungen führen. Außerdem wird man Vorsorge treffen, daß alle Rechnungen und Ermittelungen schon in den Urgemeinden und Quartieren doppelt gemacht werden. Auch sind alle bloßen Verschiebungen von Personen oder Sachen nicht bloß vom übergebenden Teile anzugeben, sondern auch vom empfangenden Teile zu bestätigen.

Dieser Gegenstand wurde aus dem Grunde so umständlich dargestellt, weil die Frage von der größten Tragweite ist, ob es möglich ist, Jedem Einblick in die Verteilung zu gewähren, deren erste Grundlage ja die Bevölkerungsstatistik und die Statistik der rasch dem Verbrauche zugeführten Nahrungsmittel ist. Die später folgenden Tabellen über die Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte und über den Verpflegstand der einzelnen Gemeinden, welche mit dem Bevölkerungsstande nicht übereinstimmt, und noch andere Erörterungen werden überzeugend dartun, daß die Administration eines solchen Staates sehr einfach und unendlich erfolgreich ist.

Man kann hier auch die Überzeugung schöpfen, daß die Tagesstatistik, wenn man selbst annimmt, daß sie aus 50 Tabellen gleicher Art besteht, keinen allzugroßen Raum der in VI, 7, geschilderten Blätter einnehmen wird, nur etwa 4 große Folioseiten. Die Natur der Sache bringt es mit sich, daß die äußerste Ökonomie im Raume angestrebt wird.

Außer der oben exemplifizierten Tabelle über die erstjährigen Knaben werden noch Tabellen aufgestellt werden 2. für die Knaben, welche mehr als 1 Jahr, aber nicht mehr als 6 Jahre alt sind, ferner 3. für die Knaben, welche mehr als 6 Jahre, aber nicht mehr als 18 Jahre alt, also schulpflichtig sind, dann 4. die arbeitspflichtigen Männer, endlich 5. für die von der geregelten Arbeit befreiten Männer. Endlich werden 6. von den arbeitspflichtigen Männern jene ausgewiesen, welche derzeit vorübergehend von der Arbeit befreit sind, so Kranke und Beurlaubte. Da jede dieser Tabellen auch für den weiblichen Teil der Bevölkerung zu machen ist, so gibt das zwölf Tabellen für die Bevölkerungsstatistik und dazu noch eine oder zwei alle Tabellen zusammenziehende Gesamttabellen.

Es folgt nun die Tabelle für die Knaben, welche älter als 1 Jahr, aber nicht älter als 6 Jahre, also noch nicht schulpflichtig sind.

Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19. vom 10. Juli 2001 A 2. Knaben über 1 Jahr bis einschließlich 6 Jahre.

Ord- nungs- zahl der Gmnde Am Vortage Zuwachs Abfall Am Schluß des Verrechnungs- tages

Köpfe Alters- tage Köpfe Alters- tage Köpfe Alters- tage Köpfe Alters- tage

1 65 78 000 65 78 065

2 66 78 015 1-A- 1 190 65 76 890

3 59 77 233 5-B- 6 124 64 83 421

4 68 79 001 68 79 069

5 70 80 236 70 80 306

6 69 79 012 2 2 405 67 76 674

7 63 77 230 63 77 293

8 64 76 819 64 76 883

9 67 77 344 67 77 411

10 59 72 561 59 72 620

11 62 77 344 62 77 406

12 60 72 304 60 72 364

13 68 79 105 68 79 173

14 66 78 158 1-C- 365 67 78 590

15 67 78 556 67 78 623

16 69 81 137 1 1 213 68 79 992

17 71 83 115 2 2 506 69 80 678

18 62 77 722 2-D- 1 865 60 75 917

19 65 77 204 65 77 269

20 68 80 123 68 80 191

1 308 1560219 6 6 489 8 9 179 1 306 1558835

-A- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.

-B- Zugewandert aus den Gemeinden 6, 16 und 17.

-C- Aus der Tabelle A 1. übertragen.

-D- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.

Es erscheint nicht notwendig die Nachweisungen der höheren Altersstufen und des weiblichen Geschlechtes zu exemplifizieren und es folgen noch Beispiele der Molkereistatistik und der Verpflegstandsausweise.

So wie die Einwohner dürften auch die wichtigsten Tiere fortlaufend gezählt werden, besonders Rinder und Pferde, dann aber auch Schweine und Schafe; es wird aber genügen, wenn der Stand nach Gemeinden, Bezirken, Kreisen und Provinzen alle Wochen einmal veröffentlicht wird. Dabei dürfte es sich empfehlen, Jungvieh, Nutztiere und männliche und weibliche Tiere zu sondern. Es dürfte sich empfehlen auch von Woche zu Woche das Gewicht der Rinder, Schweine und Schafe festzustellen und statistisch zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die Ermittlung und Verlautbarung des Gewichtes der geschlachteten Tiere an Fleisch, Fett, Blut, Knochen und Fellen.

Es entsteht nun die Frage, ob Bienenstöcke, Geflügel, Gemüse und Obst nicht aus dem Staatseigentum ausgeschieden und zu Gemeindeeigentum erklärt werden sollten, weil eine Verrechnung dem Staate gegenüber eine allzu umständliche Sache wäre. Es könnte das so geschehen, daß den Gemeinden eine gewisse Menge von Futter, eine gewisse Anzahl von Arbeitskräften, Bodenflächen und baulichen Anlagen für diese Produktionszweige zugewiesen würden, wogegen die Gemeinden die Ergebnisse dieser Produktion nicht zu verrechnen hätten. Es ist wohl kaum zu bezweifeln, daß die staatliche Kontrolle dieser Art von Produktion und die Verteilung dieser Produkte durch die Staatsverwaltung zu umständlich und zeitraubend wäre. Es blieben dann der Ertrag von Honig, Wachs, Eiern, Fleisch, Geflügel und Federn, an Gemüsen und Obst den Gemeinden zur freien Verfügung und in diesem Falle könnte auch entweder den Städten der Betrieb einer eigenen Geflügelzucht, Gemüse und Obstproduktion in verhältnismäßigem Umfange ermöglicht, oder den Dorfgemeinden die Lieferung von Eiern, Geflügel, Gemüse und Obst wie eine Art von Giebigkeit an die Städte auferlegt werden. Denn der Bedarf an diesen Produkten kann regelmäßig durch die Gemeinden selbst gedeckt werden und ein Gütertausch scheint nicht notwendig zu sein.[18] Es würde sich aus dieser Einrichtung eine Entlastung der staatlichen Verwaltung und Statistik ergeben ohne die geringste Gefahr für die Gesellschaftsordnung. Doch hätte der Staat immer das Recht auch solche Produktionen zurückzunehmen und ausschließlich oder neben den Gemeinden für Staatsrechnung zu betreiben, so wenn die Obstproduktion im Großen betrieben wird und nicht bloß zur Versorgung der Gemeinde mit ihrem Bedarf.

Was die Versorgung der Gemeinden mit Kalb-, Schweine- und Schaffleisch anbelangt, so wird eine Großschlächterei wie für die Rindviehschlachtung sich für diese Tiere kaum empfehlen. Durch die Bezirksverwaltung würden den Gemeinden die zu schlachtenden Tiere nach dem Lebendgewichte und den Verpflegständen zur Schlachtung und zum Verbrauche des Fleisches zugewiesen und die Gemeinden hätten nur die Häute und gewisse Knochen, dann die Wolle der Schafe, abzuliefern. Zur Versorgung der Städte mit dieser Art von Fleisch würde durch Abfuhr von Kleinvieh oder von Fleisch geschlachteten Kleinviehs an selbe gesorgt werden. Je nach der Verteilungsart wäre auch die Statistik einzurichten.

Die tägliche Feststellung der Verteilung des Fleisches des Großviehes wäre von der größten Wichtigkeit, weil es rasch verbraucht wird und Art und Gewicht nach längerer Zeit nicht mehr ermittelt werden könnte. Dasselbe gilt von der Milch und den Milchprodukten und darum soll ein Beispiel der statistischen Erhebung der Produktion und des Verbrauches von Milch und Milchprodukten hier vorgeführt werden.

Die Rindviehschlächterei könnte für einen ganzen Bezirk in einer einzigen Gemeinde betrieben werden. Vor der Schlachtung wäre das Lebendgewicht der Tiere zu ermitteln. Die Statistik hätte ferner das Ergebnis jeder einzelnen Schlachtung in Gewichtsmengen von Fleisch, Fett, Herz, Nieren, Leber, Gehirn, Gedärmen, Blut, Knochen und Haut, und den gänzlich wertlosen Nebenprodukten darzustellen. Fleischer behaupten, daß bei vollständiger Ermittelung des Gewichtes aller dieser Teile Lebendgewicht und Schlachtgewicht sich bis auf eine geringe Differenz gleichstellen müsse, und diese Differenz erkläre sich nur aus verspritztem Blute.

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

Gemeinde 1 2 3 4

Milch 1. Ermolken 1305 6 805 — 1436 7 1509 10

2. Zu- u. Abf. + 213 8 - 70 62 - 714 10 - 705 37

3. Deren Verbr. i. G. 803 — 734 38 721 97 803 73

4. Buttererz. 31 72 — — — — — —

5. Käseerz. 80 78 — — — — — —

6. Abfall 603 64 — — — — — —

7. Dessen Zu- u. Abf. - 219 44 + 379 — + 380 — + 385 —

Butter 8. Dessen Zu- u. Abf. - 11 92 + 18 11 + 17 88 + 19 90

9. Verbrauch i. d. Gem. 19 80 18 11 17 88 19 90

Käse 10. Vorrat am 9. 7. 15677 — — — — — — —

11. Summa aus 5, 10 15757 78 — — — — — —

12. Verpflgs.- stand 1100 — 1006 — 989 — 1101 —

Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

Ordnungszahl der Gemeinde 1 2 3 4 5 6

Bevölkerungsstand 1003 999 1010 1020 1005 1007

Abwesend 23 19 21 20 25 25

Fremd 120 26 -- 101 72 13

Verpflegungsstand 1100 1006 989 1101 1052 995

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

5 6 7 8 9 10

1307 12 1601 3 703 14 1632 5 1105 4 1206 8

+2151 69 - 874 68 + 72 85 - 884 53 - 323 94 - 400 16

767 96 726 35 775 99 747 52 781 10 805 92

121 8 — — — — — — — — — —

308 49 — — — — — — — — — —

2261 28 — — — — — — — — — —

-1877 — + 387 — + 384 — + 383 — + 385 — + 385 —

- 102 10 + 17 91 + 19 13 + 18 43 + 19 26 + 19 87

18 98 17 91 19 13 18 43 19 26 19 87

63007 — — — — — — — — — — —

63315 49 — — — — — — — — — —

1052 — 995 — 1063 — 1024 — 1070 — 1104 —

Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

7 8 9 10 11 12 13 14 15

1011 1007 1009 1001 1013 1015 1004 1008 1580

27 25 29 18 24 25 26 23 35

79 42 90 121 87 51 34 30 57

1063 1024 1070 1104 1076 1041 1012 1015 1002

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

11 12 13 14 15 16

1305 2 1145 4 1620 3 907 12 1436 5 1527 6

519 54 +2056 72 - 881 27 - 166 17 - 266 59 +1488 76

785 48 759 93 738 76 740 95 1169 46 745 33

— — 109 88 — — — — — — 101 55

— — 290 12 — — — — — — 275 45

— — 2041 83 — — — — — — 1893 49

+ 385 — -1650 63 + 381 — + 381 — + 420 19 -1520 —

+ 19 53 - 91 14 + 18 22 + 18 27 + 29 84 - 83 17

19 53 18 74 18 22 18 27 28 84 18 38

— — 54402 — — — — — — — 50301 —

— — 54692 12 — — — — — — 50576 45

1076 — 1041 — 1012 — 1015 — 1602 — 1021 —

Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

16 17 18 19 20 Summe

1001 1003 1009 1003 1002 20710

27 29 25 27 28 501

47 36 28 130 28 1192

1021 1010 1012 1106 1002 21401

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

17 18 19 20 Summe oder Differenz Verkehr nach außen

1231 8 1306 15 1108 17 906 17 25101 58 — —

- 493 78 + 493 78 - 300 79 - 174 73 - 300 29 + 300 29

737 30 738 76 807 38 731 46 15622 73 — —

— — 47 75 — — — — 411 98 — —

— — 127 34 — — — — 1082 18 — —

— — 886 8 — — — — 7686 32 — —

+ 382 — - 503 12 + 387 — + 381 — — — — —

+ 18 18 - 29 53 + 19 91 + 18 4 — — + 26 38

18 18 18 22 19 91 18 4 385 60 — —

— — 22503 — — — — — 205890 — — —

— — 22630 34 — — — — 206972 18 — —

1010 — 1012 — 1106 — 1002 — 21401 — — —

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.

Das vorstehende ist die naturalwirtschaftliche Abrechnung über eine Tagesproduktion und den Verbrauch eines Wertes von 4016 Kronen nach der gegenwärtigen Verrechnung in den Molkereien in der Nähe von Innsbruck, welche den Bauern 16 Heller pro Liter abgelieferter Milch bezahlen. Diese Tagesproduktion entspricht der Anzahl der im Bezirke eingestellten Kühe, welche unter dem Durchschnitte mit 3550 Stück angenommen wurde. Nach einem mäßigen Durchschnittsertrag von 7,5 Liter pro Kuh würden diese Kühe 26632 Liter geben und es sind also um 1500 Liter Milch weniger angenommen, als zu erwarten wäre. Danach kann man den Wert der Tagesproduktion in 2000 Bezirken auf 8 Millionen Kronen täglich oder nahezu 3 Milliarden Kronen im Jahr veranschlagen und mit diesen kleinen Tabellen wird ein so großer Wert nach Produktionsmenge und Verteilung verrechnet.[19]

Freilich ist der Wert dieses Produktes in der Nähe der Städte auch für den Bauer etwas höher, als im Gesamtdurchschnitt, aber bei den heutigen Verhältnissen sind noch erhebliche Handelsunkosten und Transportkosten für die städtische Verproviantierung hinzuzurechnen.

Die Käse- und Butterproduktion ist meinen Erkundigungen zufolge erheblich zu hoch angenommen, was aber, weil für unsere Zwecke unwesentlich, eine Neuberechnung der Tabelle nicht notwendig gemacht hat. Noch ist zu bemerken, daß die ganze Magermilch wohl kaum auf Käse verarbeitet würde, wie da angenommen ist, auch sind an 1000 Liter Buttermilch, die hier entfallen dürften, als Getränk nicht ganz wertlos, hier aber als Abfall eingestellt.[20]

Die Käseverteilung dürfte nur monatlich erfolgen und auch nur monatlich verrechnet werden, daher sie in die vorstehende Tabelle nicht eingetragen wurde. Am Ende der Horizontalkolonne 8 ist eingetragen, daß 26,38 Kilo Butter aus dem Bezirke ausgingen und zufolge Horizontalkolonne 9 wurden im Bezirk 385,60 Kilo Butter verbraucht, welche Summen zusammen die Menge der laut Horizontalkolonne 2 an diesem Tage erzeugten Butter ergeben.

Es wird in den vorstehenden statistischen Tabellen angenommen, daß die Gemeinde 15 die Bezirksgemeinde ist, welche einen höheren Bevölkerungs- und Verpflegstand und daher einen höheren Verbrauch an Milch hat. Als Regel könnte gelten, daß der Quotient an Milch und Butter und etwa auch an Käse und Fleisch, für längere Zeit bestimmt würde, sodaß die Verwaltung der Molkerei und eventuell auch der Fleischerei zum Verbrauche in den Gemeinden täglich das aus dem bestimmten Verpflegstande der Gemeinde sich ergebende Quantum an die Hausverwaltungen abzugeben hätte. Da am Schlusse der Verpflegstand eingesetzt ist, für dessen Ausweisung übrigens eine besondere, unten angefügte, aber eigentlich zu den Bevölkerungstabellen gehörige Tabelle dient, so kann jedermann berechnen, ob die in den Horizontalkolonnen 3 und 9 erfolgte Zuweisung von Milch und Butter, eventuell nach einer anderen Tabelle auch die Zuweisung von Fleisch, dem Verpflegstande genau entspricht. Es ist nur für Milch, Butter und Fleisch eine tägliche Ausweisung notwendig, dagegen braucht sich die Verteilung von Käse in nichts von anderen Verteilungen, wie von Mehl, Zucker, Gewürzen, Feuerungs- und Beleuchtungsstoffen usw. zu unterscheiden, welche in ungleichen Intervallen und größeren Posten je nach der Frachtgelegenheit geschehen könnte.

Zur Erklärung der Tabelle über die Milchprodukte dient folgendes: Die erste und zweite Horizontalkolonne weist aus, wieviel Milch die Produktion der einzelnen Gemeinden nach Empfang von Milch aus anderen Gemeinden, beziehungsweise nach Abfuhr von Milch an andere Gemeinden erübrigt. In 15 Gemeinden bleibt nur die Menge zurück, welche an die Hausverwaltung abgegeben wird, weil diese Gemeinden — der Annahme zufolge — keine Molkereien haben. Die Menge, welche an die Hausverwaltung abgegeben wird, wird in Horizontalkolonne 3 ausgewiesen und was in den Gemeinden 1, 5, 12, 16 und 18 nach Abrechnung des Verbrauches erübrigt, wird zu Butter und Käse verarbeitet und die Horizontalkolonnen 4, 5 und 6 weisen das Produktionsergebnis aus. Der Abfall wird nicht, wie hier aufgeführt ist, einen genauen Ausgleich der vorausgegangenen Ziffern ergeben, das umsoweniger, als Milch und Abfall in Litern, Butter und Käse in Kilo angesetzt sind, allein mit Rücksicht auf den geringen Wert des nach der Verkäsung verbleibenden, nur als Futter verwendbaren Produktes wird diese Art der Verrechnung sich am meisten empfehlen und als bekannt angenommen werden, daß ein Hektoliter Abfall um so viel Prozente von der ausgewiesenen Menge differiert. Milch und Butter wird jedenfalls täglich vollkommen aufgeteilt und es ist daher niemals ein Rest vom Vortage auszuweisen. Wenn in den einzelnen Hausverwaltungen Reste von einem Tag auf den andern bleiben, so kommt das in der staatlichen Verrechnung nicht zum Ausdruck. Anders bei Käse, der erst nach längerer Ablagerung in Verwendung genommen wird. Hier muß Empfang vom Vortage und verbleibender Vorrat nach jeder Verteilung ausgewiesen werden.

Zweifelhaft ist, ob der bloße Verpflegstand nach Köpfen für diese Verteilungen maßgebend ist. Die verhältnismäßige Anzahl der Kinder und Kranken und die Anwesenheit in der Verteilung bevorzugter Personen kann auf die Verteilung von Einfluß sein. Dann müßte für die Verteilung eine andere Grundlage als die bloße Kopfzahl der zu verpflegenden Personen angenommen werden, wie ja auch der Umstand von Einfluß ist, wenn die Fremden sich nur kurz an einem Orte aufhalten und etwa nur eine einzige Mahlzeit einnehmen. Aber da solche genauen Konstatierungen sehr verwickelte Nachweisungen voraussetzen und bei einem Verpflegstand von 1000-1100 Köpfen kleine Differenzen nicht empfindlich sind, wird man sich darüber hinaussetzen und bloß bestimmen, in welcher Gemeinde ein Fremder für den Verpflegstand zu rechnen sei, der unter Tags von einer Gemeinde in die andere übersiedelt. Man wird kleinliche Konstatierungen lieber vermeiden. Sollte das Volk aber die größte Genauigkeit fordern, so läge in den nicht veröffentlichten Aufstellungen der Hausverwaltungen der Gemeinden das Material für die genauesten Konstatierungen vor und man könnte dann von Woche zu Woche Ausgleichungen machen, die der Bezirksbeamte zu verfügen hätte. Da aber diese Ausgleichungen nur eine Art von Virement innerhalb der einzelnen Gemeinde von Tag zu Tag, dann erst von Gemeinde zu Gemeinde und von Bezirk zu Bezirk zur Folge hätte, und nur sehr große Schwankungen, die wohl sehr selten vorkommen würden, auch Ausgleichungen zwischen den Kreisen erforderlich machen würden, so wird davon in den öffentlichen Rechnungen und in der betreffenden Statistik nur in letzteren Ausnahmefällen Notiz zu nehmen sein.

In der 2. 7. und 8. Horizontalkolonne ist Zu- und Abfuhr zwischen den Gemeinden dargestellt und um die Zeilen nicht zu vermehren, sind die Zeichen + und - eingeführt. Es ist nun zu bemerken, daß, wenn die Gemeinden eines Bezirkes nur unter sich eine Güterbewegung haben, aber weder von fremden Bezirken empfangen noch an fremde Bezirke abgeben, in der Bezirksstatistik Zu- und Abfuhr sich ausgleichen müssen. Das ist in der 7. Horizontalkolonne der Fall. In der 22. Vertikalkolonne wird die Güterbewegung nach oder von auswärtigen Bezirken ausgewiesen und weil Zu- und Abfuhr auf einer Zeile stehen, mit + und - unterschieden. So wird es auch dann gehalten werden, wenn eine andere Gemeinde als die Bezirksgemeinde direkt mit auswärtigen Gemeinden tauscht. Jeder Güterverkehr zwischen zwei Gemeinden desselben Bezirks muß in jeder von dieser entweder als Zufuhr oder als Abfuhr zur Buchung gelangen, ganz nach Art der doppelten Buchhaltung. Ihre Übereinstimmung bietet dem Bezirksbeamten eine Sicherheit, daß diese Angaben der Gemeinden richtig sind. Würde der Ausgleich fehlen und der Ausgleich auch nicht im Verkehr mit anderen Bezirken liegen, so wäre das ein Beweis, daß eine Irrung vorliegt, welche der Bezirksbeamte durch telephonische Anfrage aufklären wird, ehe man zur Drucklegung der Verrechnung schreitet. Bei einer unmittelbaren Lieferung an eine auswärtige Gemeinde, kann der Bezirksbeamte bei dieser direkt anfragen oder es ist in anderer Form für dessen Orientierung zu sorgen.[21]

Aus den Vertikalkolonnen 21 und 22 ist ersichtlich, daß im Bezirk um 300 Liter 79 Zentiliter mehr Vollmilch und um 26 Kilo 38 Deka mehr Butter abgeführt, als zugeführt wurde. Die Kreistabelle wird zeigen, wohin selbe gelangten. Das wird der Beitrag des Bezirks zur Versorgung der großen Städte sein.

Die Richtigkeit der Angaben, welche nur einseitig erfolgen, nämlich der Produktionsmenge, muß kontrolliert werden. Es liegen dem Bezirksbeamten genaue Ausweise vor, woraus sich die Richtigkeit jener Angaben wenigstens mit ziemlicher Genauigkeit erschließen läßt, wie aus dem obigen Absatze, Alinea: »Es ist noch zu bemerken«, Seite 109 zu entnehmen ist. So ersieht der Bezirksbeamte aus dem genauen Viehstandsverzeichnisse alles, was zur Beurteilung der Richtigkeit der Angaben über den Milchertrag erforderlich ist, wann jede einzelne Kuh aufgenommen und wann sie gekalbt hat, seit wann sie trocken steht usw. Er kann ab und zu selbst kontrollieren oder abwechselnd diese oder jene Person damit beauftragen. Auch haben schon dem Gemeindeverwaltungsbeamten die einzelnen Verwaltungszweige von mehreren Personen unterfertigte schriftliche Angaben einzuliefern. Es ist ersichtlich, daß bei der Naturalwirtschaft nicht der Beamte es ist, der sich einer Hinterziehung schuldig machen könnte, sondern nur die ihm unterstehenden Organe und auch das ist in Betracht zu ziehen, daß der aus etwaigen Unregelmäßigkeiten entstehende Schaden nicht einzelne Personen, sondern den Staat benachteiligt, daß sich der Schaden auf alle verteilt, was als Versicherung wirkt. Bedenklich wäre nur, wenn ganze Gemeinden als solche falsche Angaben machten, um sich eine günstigere Verteilung zu sichern. Denn wenn das zu besorgen wäre, so würde bald eine allgemeine Demoralisation einreißen und andere Gemeinden würden sich selbst Recht zu verschaffen suchen durch gleiche Unlauterkeit. Allein es scheint das nicht wohl möglich, es müßte immer eine Verschwörung einer großen Anzahl von Personen vorausgehen, der Staatsbeamte müßte im Einverständnis sein und es wird nicht leicht eine Gemeinde geben, in der nicht Fremde weilen, die ja auch das Recht haben, Konstatierungen vorzunehmen, was aus der Natur des Kollektivismus hervorgeht, da alles für alle geerntet wird.

Die Hausverwaltung hat dann wieder für ihre Gebarung eine genaue Rechnung zu führen, welche nicht durch den Druck veröffentlicht wird, weil sie nur die Gemeindegenossen angeht. Wenn bei der Verteilung von Fleisch an die Gemeinden, nicht im Gewichte, aber in der Qualität eine Benachteiligung von Gemeinde zu Gemeinde stattfände, so wäre das durch Vermittlung des Bezirksbeamten von Zeit zu Zeit auszugleichen.

Noch sei bemerkt, daß bei Entwerfung obiger statistischer Tabelle über die Milchprodukte angenommen wurde, daß nicht jede Gemeinde ihre eigene Molkerei zur Verarbeitung der Milch hat. Ob das ökonomischer ist, als das Prinzip, diese Arbeit in jeder Gemeinde besorgen zu lassen, wird die Erfahrung lehren. Es ist anzunehmen, daß jede Urgemeinde einen Viehstand hat, durch den ihr Bedarf an Milch nicht nur voll gedeckt, sondern auch ein beträchtlicher Überschuß zur Butter- und Käseerzeugung erübrigt wird. Nach der Annahme in obiger Tabelle würde aus der Zentralisierung der Milchverarbeitung in wenigen Gemeinden eine Transportbewegung von mehr als 120 Meterzentnern täglich, allerdings nur auf eine durchschnittliche Entfernung von weniger als eine Stunde entstehen. Diese würde sich sehr beträchtlich, vielleicht auf weniger als 20 Meterzentner vermindern, wenn die Gemeinden nur Überschüsse von Käse, Butter und Abfall, ausnahmsweise zur Städteversorgung auch von Milch, austauschen und jede Gemeinde die Verarbeitung der Milch auch selbst betreiben würde. Es ist nicht die Aufgabe dieser Untersuchungen, diese Frage zu lösen, sondern nur zu zeigen, daß in der kollektivistischen Wirtschaft jede ökonomische Aufgabe auf das vollkommenste und rascheste gelöst werden kann.

Notes in this chapter

Note 1 · Hier wird schon eine Frage der Verteilung von Genüssen besprochen.Note 2 · Hier wird es klar, welche enormen Vorteile die Aufhebung des Privateigentums bietet, da das Eigentum an Häusern und Grundstücken auch eine sNote 3 · Was die Lage des Domizils heute für Wirkungen hat, empfinden die Beamten und Offiziere, die an manchem Orte um 20-30 Prozent teurer leben, aNote 4 · Aus Pohlmanns »Geschichte des antiken Kommunismus und Sozialismus«, II. Seite, 165, ersehen wir, daß schon im griechischen Altertum die ArbeNote 5 · Die Fernsprechleitung zur Verbindung aller Gemeinden mit den Bezirksvororten, dieser mit den Kreisstädten, der Kreisorte mit den ProvinzialoNote 6 · Uns erscheinen heute solche Normierungen sonderbar, da aber der Staat es ist, der Eigentümer von Grund und Boden und von allen Häusern ist uNote 7 · Es wird sich zeigen, daß die Güterstatistik ein vortrefflicher Ersatz der heutigen Geldverrechnung, angepaßt der Naturalwirtschaft, ist.Note 8 · Ich dachte einmal daran, durch telephonische Mitteilung der Ziffern an den Kreisbeamten und von diesem telegraphisch an den Provinzbeamten uNote 9 · Übrigens ist ein solcher Güteraustausch durch Vermittlung der Staatsverwaltung recht wohl möglich. So könnte eine Gemeinde oder ein Bezirk dNote 10 · In Deutschland rechnet man den Wert der Milchproduktion ohne Butter und Käse und zum offenbar zu geringen Preise von 9 Pfennig pro Liter aufNote 11 · Die Buttererzeugung ist um 56 Kilo, die Käseerzeugung um 506 Kilo zu hoch angegeben.Note 12 · Ein Statistiker von heute mag für unglaublich halten, daß diese statistischen Arbeiten bewältigt werden können, allein es arbeiten daran im
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