Note 18 — VI. Dauernde Einrichtungen und Verwaltungsbehelfe.
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Übrigens ist ein solcher Güteraustausch durch Vermittlung der Staatsverwaltung recht wohl möglich. So könnte eine Gemeinde oder ein Bezirk des Südens 100 Meterzentner Feigen an eine Gemeinde oder Bezirk Böhmens liefern in Tausch gegen 100 Meterzentner Zwetschen. Die Staatsverwaltung stellt den Transport und besorgt, wenn nicht Bevollmächtigte aufgestellt werden, Übernahme und Ablieferung.