Note 15 — VI. Dauernde Einrichtungen und Verwaltungsbehelfe.
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Uns erscheinen heute solche Normierungen sonderbar, da aber der Staat es ist, der Eigentümer von Grund und Boden und von allen Häusern ist und Jeden mit Wohnung zu versorgen hat, ist er in der Lage, die Bewohnerzahl aller Ortschaften zu normieren und er kann damit sehr wichtige Zwecke verfolgen.