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Der deutsche Durst

III. Wie man trank!

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1. Allgemeines.

Die Ursach zu trünckhen seind billig und recht, Wans Trünckhen nur guett ist unds Essen nicht schlecht: Die erste, wan ankombt ein ehrlicher Gast, Die ander der Durst, den du vielleicht hast, Die dritte die Guettheit und Siesse des Wein, Die vierte eine Ursach, so sonsten fallt ein. »Alt und Neue Nüzliche Tischreden und Begebenheiten von Fabelano Kurzweill« (1770).

Was der Teutsch auff erd anfacht, So wirt darbey der fleschen gedacht

sagt Thomas Murner in der »Schelmenzunft«[194], und wie genau der geistreiche Mönch seine Landsleute gekannt, beweist die Kulturgeschichte der Deutschen von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart.

Wie bereits erwähnt, war das Leben der Germanen ein ewiger Kampf gegen den Durst. »Am wenigsten konnten sie den Durst ertragen«, sagt Tacitus[195] und »wenn deutsche Krieger von ihren Fürsten nur reichlich zu trinken bekamen, verzichteten sie gerne auf jede weitere Entlohnung ihrer Dienste.«[196] Diese Vorliebe für den Trunk erregte die Spottlust der den Deutschen niemals besonders geneigten Römer, die sich über die germanischen Söldner Caesars, als diese sich einige Tage vor der pharsalischen Schlacht ordentlich vollgetrunken hatten, weidlich belustigten.[197] Wie sich die Römer diese periodische Trunkenheit zu nutze zu machen suchten, habe ich bereits bei der Geschichte des Mets erwähnt.

Auf die Trunkliebe der Franken rechnete einmal der Langobardenkönig Grimuald, als er im Kampf mit ihnen sein Lager bei Rivoli samt all seinen Schätzen und einer großen Menge vorzüglichen Weines preisgab. Bereits um Mitternacht waren die Franken richtig so betrunken, daß es dem König ein leichtes war, das Lager zu überfallen und sie samt und sonders niederzumetzeln.[198]

Dabei waren die Franken nicht einmal die ärgsten Trinker unter den germanischen Stämmen. Ihnen und den Langobarden stellt sogar der heilige Bonifacius das Zeugnis aus, daß sie »nicht so sehr dem Laster der Trunkenheit ergeben seien, wie die Angelsachsen«. Die größten Trunkenbolde scheinen die Alamannen und vor allem die Heruler gewesen zu sein, denn »es galt als ein wahres Wunder«, wenn ein Heruler »nicht treulos und dem Trunk ergeben war.«[199]

Und wie wurde getrunken!

Der schon zitierte Venantius Fortunatus, der im fünften Jahrhundert Deutschland bereiste und wiederholt Gelegenheit hatte, Zechgelage zu sehen, gerät außer Rand und Band über diese Barbaren, die, hinter ihren Krügen sitzend, singen und »unsinnig wie Rasende darauf los trinken«. Wer nicht mittue, bemerkt er, der werde für unsinnig gehalten, und man könne von Glück sagen, wenn man aus solch einem Trinkfeste lebend davon komme. Daß sich einer tottrank, war gar nichts seltenes. In einem uralten angelsächsischen Lied »Von der Menschen Schicksalen« wird unter die gewöhnlichen Todesursachen des Menschen auch die Trunksucht gerechnet. Von dem im Trunke gebliebenen »sagen die Helden, daß er ein Selbstmörder sei«.[200]

Da der Germane nicht nur in Kampf und Streit, sondern auch im Trinken nach dem Heldentum strebte, so war es allgemein üblich, sich im Trinken gegenseitig zu messen. Man forderte sich zum Trinkkampf heraus und trank sich unter den Tisch.[201] Ein guter Trinker leerte den Humpen wohl auf einen Zug, »einige trinken ihn auf den zweiten aus, aber keiner ist ein so schlechter Trinker, daß er ihn nicht in drei Zügen leer brächte.« Es galt überhaupt als Unhöflichkeit, einen Becher nicht ganz zu leeren. Denn da eine Tischgesellschaft nur ein einziges Trinkgefäß benützte, so wäre einer der Tafelrunde genötigt gewesen, den übrig gebliebenen Rest, die sogenannte Bartneige zu trinken. Nicht selten wurde ein lahmer Trinker genötigt zu trinken, auch wenn dies selbst sein Leben gefährdete.

Mit der vollständigen Trunkenheit aller Gäste endigte zumeist jedes Gelage. Selbst an den Höfen der Könige »zechte man so lange fort, bis endlich auch die Diener berauscht wurden und in den Winkeln des Hauses, wo gerade ein jeder hinsank, sich dem Schlaf überließen.«[202]

Als besonders trinkfeste Gesellen galten vornehmlich die Sachsen. In einer die Körper- und Charaktereigenschaften der deutschen Stämme behandelnden alten Priamel[203] werden die Preußen und die Sachsen als arge Zutrinker gekennzeichnet. Ebenso wird in den von Wattenbach aus einer Münchener Handschrift des fünfzehnten Jahrhunderts mitgeteilten Versen[204] den Sachsen ewige Trunkenheit vorgeworfen. Wie sie es trieben, beschreibt Johannes Boëmus Aubanus Teutonicus in seinem Buche »Omnium gentium mores est«, erschienen 1535 in Lyon (III. Kap. XIII.): »Gerste und Weizen bauen sie und bereiten daraus nicht nur sehr weißes Brot, sondern auch wegen der Teuerung der Weintrauben Bier, das sie so durstig und unmäßig trinken, daß sie bei Gastmählern und Gelagen, wenn die Schenken nicht genug in die Gläser und Kannen eingießen können, ein gefülltes Melkgefäß aufstellen und kleine Schüsseln hineinwerfen, und jeglichen einladen, so viel, wie er nur will, zu trinken. Es ist unglaublich, wie viel von dieser Flüssigkeit das unmäßige Volk verträgt, wie sie sich gegenseitig zum trinken zwingen und einladen; nicht ein Schwein, nicht ein Stier würde so viel hinunterschlucken. Es ist nicht hinreichend, bis zur Trunkenheit, bis zum Erbrechen zu trinken, sondern wieder bis zur Nüchternheit, und so trinken sie vom Tage in die Nacht hinein, von der Nacht bis in den Tag. Wer alle im trinken übertrifft, der trägt nicht allein Lob und Ruhm davon, sondern auch einen Kranz aus duftenden Kräutern oder Rosen oder irgend einen anderen Preis, um den sie stritten. Ach, diese verderbliche Sitte verbreitet sich fast in ganz Deutschland, daß auf diese Weise auch die stärksten Weine getrunken werden zum unaussprechlichen Unheil. Wenn ein Fremder oder sonst jemand an einen Ort kommt, wo getrunken wird, so stehen sie, was sie auch für ein Getränk haben, auf, reichen ihm den Becher und laden ihn aufs dringendste ein, mitzutrinken. Der wird für einen Feind gehalten, der, öfters eingeladen, ohne einen Vorwand sich zu trinken weigert, und diese Schmach wird manchmal durch Mord und viel Blutvergießen gesühnt.[205]« Einen tüchtigen Trinker nannte man sogar im siebzehnten Jahrhundert kurzweg einen Sachsen. Aegidius Albertinus sagt in seinem »Lucifers Königreich und Seelengejaidt«[206]: »Wer die allergrößten Gläser, Becher und Willkomb aussaufen kann, der ist bei diesen Weingänsen der Best, wer am allerlängsten sitzen oder stehen und am längsten mit saufen ausharren kann, der ist ein tapferer Saxen Kerl.« An diesem Vorurteil gegen die Sachsen muß wohl etwas gewesen sein, denn die Vorwürfe gegen dieses trinklustige Völklein finden sich außerordentlich zahlreich in der derzeitigen Literatur, so auch in einer Art Sequenz, die von R. Pieper veröffentlicht wurde,[207] in der die Sachsen wegen ihres Mutes gelobt, hingegen als Trunkenbolde hingestellt werden. Übrigens sagt dieses Verslein auch den Elsässern, Pfälzern und Württembergern große Liebe zum Wein nach. Dann heißt es an einer anderen Stelle: »In Meißen, Schwaben und Franken ists breuchlich, das man sagt zu den gesten: »Ir müßt also für lieb nemen; habt ir nicht viel zu essen gehabt, so trinckt dester mehr. Was am essen zu wenig ist gewesen, daz mügt ir euch ans trincken erholen«,[208] während man in Sachsen, diesem Autor zufolge, mehr Gewicht auf gutes Essen legte, als auf das Trinken.

Die Deutschen insgesamt hatten sich übrigens gegenseitig in Bezug auf Liebe zum Trunk nichts vorzuwerfen, und was Ulrich von Hutten 1520 in seinem Gesprächbüchlein im Dialog »Inspicientes« von den Deutschen schrieb, hatte Geltung schon Jahrhunderte vorher und Saeculas darnach.

»Phaëton. Mir gefällt's wohl, was du von den Deutschen sagst; es ist nur zu wünschen, daß sie, die so geschickt sind, von der Trunkenheit lassen.

Sol. Mit der Zeit werden sie auch mäßig, und mir ist's ganz, als würde es bald geschehen; denn ich sehe sie je länger je weniger trinken und bemerke, daß die beständig Trunkenen von den andern, die auch nicht ganz nüchtern sind, verachtet werden.

Phaëton. Sage mir eins: trinken auch ihre Fürsten?

Sol. Wär' diese Unart nicht in dem fürstlichen Stande, die ganze Gesellschaft der Trinker wäre längst zergangen. Sie bestärken dieses Mißleben durch ihr böses Beispiel, und vor allem folgen ihnen darin die Sachsen nach, die dort, wie du siehst, sich ganz der Trunkenheit ergeben haben. Diese allein vor allen Deutschen haben noch von ihrer alten Weise nicht abgelassen, sie widersetzen sich aller Vermahnung und halten an ihrer Väter Weise fest.

Phaëton. O Himmel und Erde, welch eine Gesellschaft sehe ich da! Welche Trünke! Welche Rülpse! Welch ein Speien! Da frißt und säuft man unmäßig, überhäuft die Gerichte, trägt das Brot in großen Körben auf und den Trank in schweren Flaschen, schreit, ruft, singt und heult. Von ihnen kann ich dasselbe sagen, was der Poet Lucilius sagt: »Also gebärdet ihr euch, ihr vollen Bäuche, ihr Schlucker und ihr Weinschläuche!« … Hier kann man wie die Griechen in ihrer Sprache von den Leontinern, »allewege stecken die Leontiner hinter den Flaschen«, jetzt von den Sachsen sagen auf Lateinisch, damit es jedermann versteht »allewege stecken die Sachsen hinter den Flaschen!« Fürwahr, sie müssen viel Wein vertilgen.

Sol. Sie trinken nicht Wein.

Phaëton. Wie, werden sie denn von Wasser so voll?

Sol. Ja, von Wasser.

Phaëton. Haben sie denn auch, wie die Paphlagonier, Brunnen im Lande, wovon die Leute trunken werden?

Sol. Auch nicht. Denn wenn das wäre, so würden sie vom Trinken bersten; sie kochen einige Kräuter und Früchte, und von diesem Getränk werden sie berauscht. – (Also von Bier. –)

Phaëton. Das ist gut erfunden. Wie wollte man auch für solche, die soviel schlucken, Weins genug finden!

Sol. In Deutschland nicht.

Phaëton. Haben diese auch, wie andere Leute, Sinne und Verstand?

Sol. Wie andere, und einen guten Verstand.

Phaëton. Und speien, was sie getrunken haben, ohne Schaden wieder aus?

Sol. So ist's …«

Poggio, ein Florentiner, der auf seiner Reise mit Papst Johannes XXIII. zur Kirchenversammlung nach Konstanz im ersten Viertel des fünfzehnten Jahrhunderts Deutschland kennen lernte,[209] schreibt an Julian, Kardinal von S. Angelo, darüber: »Einst war das deutsche Volk kriegerisch: jetzt kämpfen sie statt mit Waffen mit Wein und Völlerei (crapula) und haben so viel Kräfte, wie sie Wein fassen können; fehlt der, so fehlt es auch an Mut!«

Geiler von Kaysersberg spricht[210] von Leuten, die »sauffen, daß das glaß ein Krach lasset. Auß solchen hab ich einen gesehen, der soff einen solchen starcken suff, daß das glaß ein Krach ließ und entsprang in der mitt entzwei«, und Sebastian Frank, dem die deutsche Literatur auch den Traktat »Von dem greulichen Laster der Trunkenheit« (1528) verdankt, sagt in seinem »Weltspiegel«: »dazu säuft es unchristentlich zu, Wein, Bier, und was es hat.«

Dem gewaltigen Luther konnte natürlich der deutsche »Saufteufel«, welches Wort er geprägt, nicht entgehen, und er erhebt mehrfach seine Stimme dagegen, trotzdem ihm der Hofprediger und Generalsuperintendent der Mark Brandenburg, Johann Agricola (1429–1566), der erst Luthers Tischgenosse in Wittenberg, später allerdings sein Gegner wurde, unmäßiges Biertrinken vorwarf. In seiner Streitschrift »Wider Hans Worst«, erschienen 1541, schreibt er:

»Es ist leider ganz Deutschland mit Saufen geplagt. Wir predigen und schreien darüber, es hilft aber leider nicht viel. Es ist ein böses altes Herkommen im deutschen Lande, wie der Römer Cornelius (Tacitus) schreibt, hat zugenommen und nimmt noch zu.« In der Auslegung des 101. Psalms sagt er: »Der Geist, so über Italien herrscht, ist ein Hochmutsgeist, der Geist, so über Deutschland herrscht, ein Freß- und Saufgeist, der Geist, so über Griechenland herrscht, ein Geist der Lügen und Leichtsinnigkeit, der Geist, der über Frankreich herrscht, ein Geist der Unzucht und Untreue!« Dann: »Es muß ein jeglich Land seinen eignen Teufel haben, Welschland seinen, Frankreich seinen. Unser deutscher Teufel wird ein guter Weinschlauch sein und muß Sauf heißen, daß er so durstig und hellig ist, der mit so großem Saufen Weins und Biers nicht kann gekühlt werden. Und wird solcher ewiger Durst und Deutschlands Plage bleiben bis an den jüngsten Tag. Es haben gewehret Prediger mit Gottes Wort, Herrschaften mit Verbot, der Adel etliche selbst untereinander mit Verpflichten, es haben gewehrt und wehren noch täglich große, greuliche Schaden, Schande, Mord und alles Unglück, so an Leib und Seele geschehen vor Augen, die uns billig sollten abschrecken. Aber der Sauf bleibt ein allmächtiger Abgott bei uns Deutschen …«

Im Handschreiben an den »christlichen Adel deutscher Nation« (1578) fordert Luther die Obrigkeit auf, einzuschreiten gegen den »Mißbrauch des Fressens und Saufens, davon wir Deutschen als einem besonderen Laster keinen guten Ruf haben in fremden Landen. Mit Predigen ist dem hinfort nimmer zu raten, so sehr ist es eingerissen und hat überhand genommen. Es wäre der Schade am Gut das Geringste, wenn die folgenden Laster: Mord, Ehebruch, Stehlen, Gottesunehre und alle Untugend nicht folgten.«

Aus Luthers Werken ließen sich noch eine ganze Reihe von Aphorismen gegen das deutsche Nationallaster ausziehen, doch mag die Wiedergabe einer Predigtstelle, gehalten 1525, mit dem Thema »von Nüchternheit und Mäßigkeit wider Völlerei und Trunkenheit« schon deshalb genügen, weil sie einerseits des großen Reformators Eigenheit ebenso deutlich zeigt, wie sie andererseits das Thema ganz im Geiste jener Zeit behandelt.

»Hier wäre wohl not einer besonderen Predigt und Vermahnung für uns wüste Deutschen wider unsere Völlerei und Trunkenheit; aber wo wollten wir die Predigt nehmen, die da stark und kräftig genug wäre, dem schändlichen Säuleben und Saufteufel bei uns zu wehren? Aber was hilft es, hiervon viel sagen, weil es also eingerissen, daß es nun ganz ein gemeiner Landbrauch ist worden und nicht mehr allein unter dem groben, gemeinen, ungezogenen Pöbel, auf den Dörfern unter den Bauern und in offenen Tabernen, sondern nun in allen Städten und schier in allen Häusern und sonderlich auch unter dem Adel und zu den Fürstenhöfen über und über gehet? Ich gedenke, da ich jung war, daß es bei dem Adel eine treffliche, große Schande war, und daß löbliche Herren und Fürsten mit ernstlichem Verbot und Strafen wehrten; aber nun ist es unter ihnen viel ärger und mehr denn unter den Bauern; wie es denn pflegt zu gehen, wenn die Großen und Besten beginnen zu fallen, daß sie hernach die ärgsten werden; bis es dahin gekommen ist, daß auch Fürsten und Herren selbst von ihren Junkern solchs gelernt und sich nun nicht mehr deß schämen und schier will eine Ehre und fürstliche, adelige, bürgerliche Tugend heißen: und wer nicht mit ihnen eine volle Sau sein will, der wird verachtet, da die andern Bier- und Weinritter große Gnade, Ehre und Gut mit Saufen erlangen und wollen's berühmt sein, als hätten sie daher ihren Adel, Schild und Helm, daß sie schändlichere Trunkenbolde sind denn andere. Ja, was sollt mehr hier zu wehren sein, weil es auch unter die Jugend ohne Scheu und Scham eingerissen, die von den Alten solchs lernet und sich darinnen so schändlich und mutwillig ungewehret, in ihrer ersten Blüte verderbet, wie das Korn vom Hagel und Platzregen geschlagen, daß jetzt das mehrere Teil unter den feinsten, geschicktesten, jungen Leuten, sonderlich unter dem Adel und zu Hofe, vor der Zeit und ehe sie zu ihren Jahren kommen, sich selbst um Gesundheit, Leib und Leben bringen. Und wie kann es anders zugehen, wo die, so andern wehren und strafen sollen, selbst solches tun? Darum ist ja Deutschland ein arm, gestraft und geplagt Land mit diesem Saufteufel und gar ersäuft in diesem Laster, daß es sein Leib und Leben und dazu Gut und Ehre schändlich verzehrt und durchaus eitel Säuleben führt, daß, wenn man es malen sollt, so müßt man es einer Sau gleich malen!«[211]

Seitdem es in Deutschland Prediger gibt, war das Nationallaster ein beliebtes, immer von neuem aufs Tapet gebrachtes Thema. Wer eine Kanzel bestieg, hielt eine donnernde Philippika gegen die »Füllerey« auch dann, wenn die im zarten Rubinrot erstrahlende Nase als Zeichen in das Auditorium hineinglühte, daß der Eifer des Geistlichen ein rein geschäftlicher war, den er sich später mit einem Quantum der edlen Gottesgabe zu löschen beeilen werde.

Von Berthold von Regensburg, Johannes Capistranus, Geiler von Kaysersberg, Luther, Murner, Abraham a Sanct Clara, Andreas Musculus an haben alle Geistlichen beider Bekenntnisse, Katholiken und Protestanten ihren Stab über den bösen Saufteufel gebrochen, sie alle wetterten laut gegen das Laster, wenn sie sich vielleicht auch im stillen sagten – es ist ein schönes Laster!

Auch zur Feder griffen die gestrengen Herren gar häufig, um ihren Grimm zu Papier zu bringen und »für die Ewigkeit« zu erhalten. Der Titel eines solchen Buches, das den bekannten Verfasser der »Sprichwörter«, Seb. Franck, zum Autor hat, lautet:

»Von dem grewlichen laster der trunkenheit, so in diesen letzten Zeiten erst schier mit den Franzosen aufkommen, was füllerey, sauffen vnd zutrinken für jammer vnd vnrath, Schaden der seel vnd des leybs auch armut vnd schedlich art anricht, vnd mit sich bringt. Und wie dem übel zu raten wer, gründlicher bericht vnd ratschlag, auß göttlicher geschrifft.« 1531.[212]

Der mehrfach erwähnte Straßburger Kanzelredner Geiler von Kaysersberg, der sich Brants Narrenschiff zur Grundlage einer Serie von Predigten nahm, die er 1498 im Münster hielt, hat auch eine Predigt über die »Praßnarren, Füllnarren, Fässelnarren, Weinschleuchen, Buß den Wein, Weingänßlein« losgelassen. Dreißig Schellen erkennt er den Trinkern zu, und verteilt sie folgendermaßen:

Die erste Schell der Füll Narren ist, die dolle vnd volle des verstandts vnd der vernunfft, welche in dem Haupt verruckt wirrt. Dann die Füllerey vnd Schlemmerei erregt viel Dämpfe und Feuchtigkeit im Kopf, welche hernach das Haupt und die Vernunft verwirren und bedecken, also daß man dadurch halb taub und unsinnig wird. Sintemal das Gemüt und die Vernunft nichts unzuträglicher ist und so leicht verdirbt, wie die Völlerei und Schlemmerei. Zugleich wie Blindheit eine Tochter der Geilheit, also ist das Vollsein ein Kind oder eine Tochter der Gefräßigkeit und Völlerei.

In der zweiten Schelle »Vergebenliche Freud« schildert Geiler die »fantasey« der Trunkenen, die sie zu allerhand Narrenwerk, Aufschneidereien und anderem Unfug antreibt und ihnen allerlei Hirngespinste vorgaukelt. Einer unter ihnen beweinet »das truncken Elendt«, einer »Bulet, vnd hat sein Gugulfuhr mit hübschen Mägdlen« und so geht es weiter, bis ein Dutzend Beispiele angeführt sind. Die dritte Schelle befasst sich mit denen, die beim Wein schwätzen und schreien, die vierte mit den Zotenreißern, die sechste mit den unsauberen Zechern.

Die siebente Schell geht gegen solche, die »alle augenblick fressen und füllen. Dann es haben etliche den Brauch, daß sie den gantzen tag ohn auffhören fressen vnnd sauffen, welches doch ganz vngesundt ist vnnd wider die Natur. Dann was man ober zwey mall ein tag ysset, das ist zu viel.« Die achte, neunte bis zur dreizehnten Schelle richtet sich gegen die Leckermäuler, die »schleckbißle vnd Pfaffenbißle« nachjagen, neue Speisen erfinden, übergroße Mahlzeiten herrichten und genießen, und die größte Sorgfalt auf gute Küche wenden und sich schließlich überessen.

Von der dreizehnten ab beginnt die »Tischzucht«, wie man sich bei der Tafel benehmen soll. Da wird gerügt das begierige Essen, »unzüchtig Brot« schneiden, die Rinde essen und den »Brosam« liegen lassen, mit den Händen agieren und die Arme auflegen, die Augen immer herumgehen lassen, Brot zerkrümeln, Wein ausschütten, mit dem Tischtuch spielen, mit den Augen essen, zu viel auf den Löffel nehmen, mit den Fingern in die Becher greifen, die schmutzigen Hände an den Kleidern abwischen und dann gleich wieder in die Schüssel fahren, mit abgebissenem Brot die Schüssel auswischen, die Finger mit der Speise »bis in den rachen hinein stoßen«, »das maul für ein messer gebrauchen«. Nun kommt das Trinken an die Reihe. »Die siebenvndzweintzigst schell ist, Sauffen daß das Glaß ein Krach lasset. Auß solchen hab ich einen gesehen, der soff einen solchen starcken suff, daß das Glaß ein Krach ließ vnd entsprang in der mitt entzwey.«

28. Sauffen, daß die augen vberlauffen.

29. Sauffen, daß der Wein vber beyde backen herab laufft auff das Wammest vnnd die Kleider, also daß einer hendt vnd bart darunder köndt gewäschen.

Die dreißigste und letzte endlich ist: Sauffen dz jm der Athem zu kurtz wirdt, also daß er möcht ersticken.

In der Endmoral heißt es dann: Wie hefftig aber solche sündt, schandt vnnd laster der Füllerey und Fresserey ye vnd ye von Gott sein gestrafft worden, weisen alle bücher auß, die voll sein solcher exempel.

Einer der urwüchsigsten, für das Denken und Fühlen des Volkes und ihrer Seelenhirten, besonders charakteristischen Sermone gegen die Trunkenheit ist die heute sehr mit Unrecht vergessene, anno 1562 gedruckte Predigt des biederen »Matthäus Friederich, Pfarrherrn zu Görentz«: Wider den Saufteufel, gebessert vnd an vilen örtern gemehret, die ich, wie ich glaube, vielen Lesern zu Dank etwas modernisiert nach dem Neudruck in H. Scheibles prächtigem, heute nur noch unter Schwierigkeiten erhältlichem Sammelwerke »Das Kloster« nachstehend ungekürzt wiedergeben will. Wer sich scheut, das etwas länglich geratene Machwerk zu lesen, mag es überschlagen, – er wird es aber bereuen.

Wider den Saufteuffel, gebessert vnd an vilen örtern gemehret. Von Matthäus Friederich, Pfarrherr zu Görentz, Anno 1562.

1. Etliche wichtige Ursachen, warum alle Menschen sich vor dem Saufen hüten sollen.

Die erste Ursache ist, daß das Saufen von Gott in seinem Wort verboten ist.

Saufen aber heißt, (wie es alle vernünftigen Menschen verstehen), wenn man mehr in den Leib gießt, denn die Notdurft erfordert, es geschehe nun auf welcherlei Weise, man tue es aus eigenem Fürnehmen, aus Gewohnheit, oder jemand zu Gefallen, so heißt doch alles gesoffen, gleichwie fressen heißt, wenn man mehr Speise in den Leib steckt, als die Notdurft erfordert. Denn Essen und Trinken ist uns von Gott darum gegeben, daß wir den Hunger und Durst damit vertreiben und den Leib damit erhalten sollen. Was nun darüber geschiehet, das heißt alles gefressen und gesoffen und ist ein Mißbrauch der Kreaturen Gottes, da hilft keine Entschuldigung. Nun sollt es ja billig sein, daß wir alle Gott hierin Gehorsam leisten, weil es sein Wille und Gebot ist, daß wir uns vor dem Saufen hüten sollen, und wenn wir gleich keine andere Ursache hätten, uns dafür zu hüten, so sollt uns billig dies allein Ursach genug sein, daß es Gott verboten hat.

Sollte es nicht billig sein, ihm als unserem Schöpfer, Erlöser, Herrn und Vater gehorsam zu sein, da er gebeut und spricht: sauft euch nicht voll! Das muß ja alle Vernunft bekennen und sagen, daß es billig sei.

Wir armen, elenden, sterblichen Madensäck, die wir gegen Gott nicht wohl einer Fliege zu vergleichen sind, wollen, daß alles, was wir sagen, von jedermann geehrt, geglaubt, gefürchtet und gehalten werden soll; wir wollen, daß alles, was wir unseren Untertanen, Gesinde und Kindern sagen, das soll stracks gehalten werden, wo nicht, so stehet kein Stecken recht, wir können auch Gottes Wort dazu einführen.

Sollte nun nicht viel billiger Gottes Gebot von uns armen Menschen angenommen, geehrt, gefürchtet und gehalten werden? Sollten wir armen Menschen nicht billig, wenn wir hörten, was Gott, unser aller Herr, von uns haben will, unser Hütlein abnehmen und bald darauf sagen oder gedenken: Ja, lieber Herr, das will ich gern tun, hilf mir nur durch deinen heiligen Geist dazu, ich tu es billig, denn du bist mein Schöpfer, ich bin deine arme Kreatur, du bist mein Herr, ich dein unwürdiger Diener, du bist mein Vater, ich dein armes Kind.

2. Die andere Ursach.

Die andere Ursache, darum alle Menschen das Saufen meiden sollen, ist, daß Gott dräuet, die Säufer hier zeitlich und dort ewig zu bestrafen. Denn im Jesaia im 5. Kapitel droht Gott also und spricht: Wehe denen, die des Morgens früh aufstehen, des Saufens sich zu befleißigen, und sitzen bis in die Nacht, daß sie der Wein erhitzt usw.[213] Das ist, Gott wird Säuferei mit Krieg, Hunger und Durst strafen. Solches merk wohl! Das soll die zeitliche Strafe sein! Folgt nun die ewige.

Denn, so spricht er weiter,[214] daher hat die Hölle die Seele weit aufgesperret und den Rachen aufgetan, daß hinunterfahren beide, die Herrlichen und Pöbel, beide, die Reichen und Fröhlichen. Das ist, Gott will Säuferei mit der Hölle und ewigem Feuer strafen.

In der ersten Epistel an die Korinther, im 6. Kapitel, sagt Gott durch St. Paulum: Lasset euch nicht verführen; weder die Hurer, noch die Abgöttischen, noch die Ehebrecher, noch die Weichlinge, noch die Knabenschänder, noch die Diebe, noch die Geizigen, noch die »Trunkenböltz«, noch die Lästerer, noch die Räuber werden das Reich Gottes ererben. Das ist deutlich genug geredet, daß kein Trunkenbold das Reich Gottes ererben werde.

Die dritte Ursache.

Die dritte Ursach ist, daß wir keine Stunde noch Augenblick vor dem Tod sicher sind. Denn das ist ja gewiß, daß unser keiner gewiß ist, wann, wie und wo er sterben soll. Unser keiner weiß, ob er heute oder morgen, die Stunde oder diesen Augenblick vom Tod überfallen möchte werden.

Wenn du nun trunken wärst und würdest vom Tod überrasselt, kannst du wohl denken, wo du hinfahren würdest? Denn du hast gehört, daß kein Trunkenbold werde ins Himmelreich kommen; wo werden sie denn hinkommen? Nirgend hin, denn ins ewige höllische Feuer! In solches Bad gehören solche Säu! Dem Teufel haben sie gedient und ihm zu Gefallen sich voll gesoffen, der wird ihnen endlich auch lohnen.

Du möchtest aber vielleicht gedenken: du wolltest Gott in der vollen Weis' um Vergebung bitten, und hoffen, er würde dir gnädig seyn? Ja, wenn du nur auch alsdann von Herzen könntest beten und hoffen. Wie aber, wenn du dich nicht besinnen könntest? oder wenn du dich besinnest, wie wenn es nicht von Herzen mit ernster Andacht gehen könnte? Wie, wenn dir der Teufel widerstehen würde und dir deine Sünde fürhielt', dich also ängstete, daß du dich gegen ihn mit Gottes Wort und Gebet wehren sollest? Wo wolltest du alsdann bleiben? Was wolltest du machen? Ein nüchterner Mensch hat allda genug zu schaffen, geschweige denn ein trunkner.

So folget nun hieraus, daß sich alle Menschen billig solcher großen Gefahr wegen, sich selbst zum besten, vor'm Saufen hüten sollen, weil wir keine Stund' noch Augenblick vor dem Tod sicher sind und wohl bedürfen, daß wir immer nüchtern erfunden werden. Und soll ein jeglicher Mensch allzeit seine Rechnung also machen und gedenken: wie, wenn du diesen Tag, oder diese Nacht, oder diese Stunde sterben solltest, würdest du dich auch vollsaufen und so freventlich wider Gott handeln?

Die vierte Ursach.

Die vierte Ursache, darum alle Menschen sich vorm Saufen hüten sollen, ist, daß wir alle Stund' des jüngsten Tages gewarten müssen. Denn da Christus von den Zeichen des jüngsten Tages redet, spricht er: Wenn ihr sehet, daß solches anfahet zu geschehen, so wisset, daß der jüngste Tag nahe ist.

Nun haben solche Zeichen nicht allein angefangen zu geschehen, sondern sind deren mehrenteils schon ergangen, und sonderlich in wenig Jahren daher oft und häufig gesehen worden.

Christus gibt ein Gleichnis von den Vögeln auf einem Vogelherd; diese sind niemals sicherer gewesen, gehen und hüpfen hin und her und sind sehr fröhlich, haltens dafür, als haben sie bei langer Weil nicht also wohlgelebet. Schwips, in einem Hui liegt das Netz über ihnen, und sind arme gefangene Vögel. Also, sagt Christus, wird dieser Tag auch schnell kommen über alle, die auf Erden wohnen.

So sollten nun alle Menschen abermal billig in Sorgen leben, sich vor dem Saufen hüten und alle Stunden gedenken: Wie, wenn heut' der jüngste Tag käme? Also würden sie das Saufen und andere Laster wohl unterwegen lassen und froh seyn, daß sie nüchtern blieben.

Die fünfte Ursach.

Die fünfte Ursache, das Saufen zu meiden, ist, daß es einen Menschen zum unverständigen Narren macht.

Mancher kommt durch sein Saufen um seinen Verstand, welchen ihm Gott vor anderen verliehen hat, daß er ganz zum Narren wird. Mancher kommt drüber um sein Gedächtnis, daß er weder sich selbst noch andern nütz seyn kann. Und ich zweifle nicht, wenn wir Teutschen das Fressen und Saufen ließen, wir solltens mit Verstand und Witz vielen andern Nationen zuvortun.

Weil nun dem also, so sollten abermals alle Menschen Ursach daraus nehmen, sich hinfort für dem teuflischen, schändlichen und schädlichen Laster, dem Saufen, zu hüten.

Die sechste Ursach.

Die sechste Ursach soll seyn, daß Trunkenheit eine Ursach ist zu allerlei Sünden. Denn wer trunken ist, der fraget weder nach Gott noch nach den Menschen; da müssen alle Flüche und Schwüre heraus, da flucht mancher aufs greulichste, wie er sonst, wenn er nüchtern ist, nicht pfleget. Da wird die Predigt und Gottes Wort verachtet und spöttisch davon geredt. Spricht jemand: Ach, Lieber, tu dies und das nicht, denn man hört in der Predigt, daß es Sünde ist, bald fähret ein Trunkenbold heraus: Was hab' ich am Pfaffen, er mag reden, was er will, so tu ich, was ich will, was hat er mir zu gebieten, ich will's tun und will den Schandpfaffen nicht ansehen!

Da wird Vater und Mutter, Herr und Frau, Richter und Oberherr verachtet. Saget man, dein Vater kommt oder der Richter kommt; – bald hört man: was hab' ich am Vater, dem alten usw., was frage ich nach dem Richter, laß ihn immer kommen; wenn er mich angreift, soll er wohl sehen, daß ich auch Fäuste hab'. Ja, ein Trunkenbold soll wohl, wenn er heim kommt, Vater und Mutter schlagen, wo sie ihn nirgend strafen wollten. In Summa: da ist weder Ehr' noch Tugend.

Item, einem Trunkenen ist niemand gut genug, da ist ihm einer wie der andere, der Feind ebenso lieb als sein Freund. Da hört man ein greulich Schmähen und Lästern, einer schilt den andern einen Schelmen, dieser will's nicht leiden, schmähet ihn wieder, da erhebt sich alsdann ein solches erschreckliches Fluchen, daß sich die Sonn dafür entfärben möchte; diesen soll dies und jenes schänden, den andern ein anderes, bis es endlich zum Schlagen, Raufen und Würgen kommt, daß mancher seinen guten Freund, welchen er vorhin auf den Händen tragen wollte, erwürget.

Item, da höret man wenig züchtige Worte, viel unzüchtige, schandbare Worte und Zoten gehen allda, welche zur Hurerei und Unzucht Ursach geben. Da betrüget manchen der Teufel, daß er die Ehe bricht oder andere Unzucht übet, welchen er sonst sein Lebtag dazu nicht hätte bereden können.

Wenn nun der Saufteufel einen Menschen einnimmt, so sind die andern Lasterteufel auch nicht weit von ihm, als da sind: der Hoffartsteufel, Zornteufel, Lästerteufel, Fluchteufel, Trauerteufel(?), Neidteufel, Haßteufel, Mordteufel, Hohnteufel, Schmachteufel, Schandteufel, Hurenteufel, Geizteufel, Diebsteufel, Wucherteufel, Fraßteufel, Spielteufel, Haderteufel, Lügenteufel und dergl. Diese alle legen Hand zu Werk bei einem trunkenen Menschen, bis sie ihn in Jammer und Not bringen, und gerät ihnen oft allda eine Schanz, daß sie das bei ihm ausrichten, welches sie sonst nicht vermögen.

Man lieset davon, daß der Teufel einstmals einem Menschen Tag und Nacht keine Ruhe hat lassen wollen. Und da er ihn gefraget, was er doch von ihm begehre? soll er geantwortet haben; er wolle ihm keine Ruhe lasse, er willige denn ein, unter drei Sünden eine zu begehen. Fraget er: Was es denn vor Sünden wären? Da antwortet er: Er sollte entweder beim Weib seines Nachbarn schlafen, oder solle den Nachbar erwürgen, oder, wenn er davon nichts tun wollte, sollte er sich einmal vollsaufen. Da hab er in keins willigen wollen. Als aber der Teufel ihm gar keine Ruh lassen will, willigt er endlich ein, sich einmal vollzusaufen, als ob es nicht eine so große Sünd wäre (wie er meinte), als die andern zwei. Da er sich nun vollgesoffen und seiner Vernunft gleich beraubt war, bald sind der Hurenteufel und Mordteufel vorhanden und legen Hand zu Werk, betrügen den armen Menschen. Du hast dich dem Teufel zu Gefallen vollgesoffen; was hast du nun davon? Du hättest gleich so mehr gewilligt, bei des Nachbarn Weib zu schlafen, so hättest du doch Freud und Lust davon gehabt. Ich hab doch schon zuviel gewagt und dem Teufel zu Gefallen mich vollgesoffen.

Indeß malet ihm der Hurenteufel in trunkner Weis' des Nachbarn Weib für, wie sie so schön, so freundlich sey. Darauf gehet er also trunken hin, überredet sie und schläft bei ihr. Indeß kommt ihr Mann, der Nachbar, und wills rächen; aber dieser stellt sich zur Wehr und erwürget seinen Nachbar: beging also drei Sünden auf einmal.

7. Die siebente Ursach.

Die siebente Ursach, um welcher willen alle Menschen sich vor dem Saufen hüten sollen, ist, daß das Saufen Schaden bringt an Ehr, Leib und Gut.

An Ehr, denn dadurch kommt man zu einem bösen Namen und bei allen ehrliebenden Menschen in Verachtung, daß niemand viel von ihm hält. Ha (spricht man), er ist ein voller Zapf, was soll er andre regieren oder lehren, da er sich selbst nicht regieren und lehren kann.

Daher kommts auch wahrhaftig, daß die Pfarrherrn und Prediger alsogar bei dem gemeinen Mann in Verachtung kommen sind, nicht allein ihre Person, sondern auch ihr Amt und Lehre, daß ihrer viele so ein böses Leben führen mit Saufen, Spielen, Fluchen, unverschämter und leichtfertiger Rede und andern Lastern.

Was soll ich tun? spricht man; ich sehe, daß es der Pfaff selbst tut; weil er seine Lehre nicht achtet, was soll ich ihrer denn viel achten? Wär es ihm ernst, so tät er selbst darnach. Siehe doch, wie könnte dem Teufel die Schanz besser geraten. Denn was sie mit ihrem predigen bauen, das reißen sie mit ihrem schändlichen Leben wieder darnieder, wo nicht zweimal mehr. Wehe aber solchen Pfarrherrn und Predigern; wie werden sie so schwere Rechenschaft geben müssen am jüngsten Gericht, nicht allein für ihre Person, sondern auch für alle diejenigen, welche sie mit ihrem Saufen und bösen Leben geärgert und ihnen Ursach zur Sünde gegeben haben. Also ist's auch mit den Oberherren und Regenten, also auch mit Hausherrn und Hausvätern und mit einem jeglichen Menschen, – daß sie (wo sie sich vollsaufen) desto mehr in Verachtung sind.

Am Leibe aber bringt es Schaden; denn dadurch wird der ganze Leib, alle Gliedmaßen und alle Adern geschwächt, wie man in täglicher Erfahrung siehet. Ein Säufer hat die Nacht keine Ruhe und ist ihm nicht wohl. Schläft er ein, so hat er erschreckliche Träume. Morgens, wenn er aufstehet, (so er anders kann) befindet er sich noch beschweret, der Kopf tut ihm wehe, der ganze Leib ist matt, wie wenn er zerschlagen wär; er hat zu keinem Ding eine Lust, weder zum Essen noch Trinken, er sitzt, als wär er an den Kopf geschlagen. Da folget auch alsdann der Schwindel, rote Augen, böse, bleiche Farbe, Halsgeschwär, Brustgeschwär, Fäule an Lung und Leber, böser Magen etc. Endlich folget Verkürzung des Lebens, daß er vor der Zeit sterben muß.

Am Gut bringet das Saufen Schaden, denn dadurch kommt man um das, was Gott bescheret. Gott bescheret manchem, daß er sich, sein Weib und Kind davon ernähren, auch armen Leuten geben soll und könnte. Er gehet aber hin, versaufts, verschlemmts und verspielts; dafür läßt er sein armes Weib und Kind daheim Hunger und Not leiden. Da wird es nun einmal heißen: Gib Rechenschaft von deinem Haushalten! Weil nun dem also ist, daß das Saufen einem Menschen an Ehr, Leib und Gut Schaden bringt, folget abermals unwidersprechlich, daß alle Menschen, sich selbst zum besten sich dafür hüten sollen. – Folget

Ein Lied

wider das vollsauffen vnnd Trunckenheit, Gedichtet durch einen vom Adel, Im thon: Nun freuwet euch, lieben Christen. Oder, Hilff Gott, wie geht das jmmer zu, das alles volck so grimmet.

Wenn es die Leut nit wolt beschweren, Ein Lied wolt ich jn singen: Doch muß ich mich daran nit kehrn, Gott helff dz mir gelinge. Weil ichs damit nit böse mein, So ich auß einem hertzen rein, Den schaden thu besinnen. Welchen da bringt die Trunckenheit, So in vil Reich und Landen: Der hoch begnadten Christenheit, Hat genommen überhande. Das es auch niemand wehren kan, Ein jeder hat groß lust daran In hoch vnd niderm Stande. In disem Laster üben sich, Die es selbs solten wehren; Dawider in ernst legen sich, Mit straffen vnd mit lehren. Weil sie aber selbs strefflich seynd, Bleibt vngestrafft die schwere sünd, Die Truncknen thun sich mehren. Denn der grost theil der Oberkeit, Auch vil deß Priesters Orden; Brauchen hierin kein meßigkeit; Seynd Bachidiener worden; Ir lust steht nur in füllerey, Dencken nicht, das es sünde sey, Als Ehebruch, Diebstahl, Morden. Denen nachfolgt der gemeine hauff, Von Adel, Bürger, Bauren: Meinen es sey der beste brauch: Zu vertreiben das trauwren. Vnd geben dem groß preiß vnd lob, Welcher dem Sauffen liget ob, Leßt sich daran nichts dauren. Die Weibesbild auch heben an, Einander zu zutrinken; Volle vnd halbe wie die Mann, Mein hertz wil mir entsinken. Wenn ich bedenck die sünde schwär, Vnd allen schaden so folgt her, Auß überfluß deß trinckens.

2. Der Adel und die Bürgerschaft.

Jedes thier halt im trincken zyl, Vber natur trinckt keyns zuvil. Drumb im schnödigkeyt vbertrifft Eyn sauffer, der vil arges stifft.

(»Die Kunst wie man recht trincken soll, nit daß man Tag und Nacht werd voll« von Gregorium Wickgram, 1537.)

Als der Kurfürst Friedrich von Ansbach auf dem Totenbette lag, versammelte er seine Söhne um sich und legte ihnen die Pflege eines fürstlichen Hofes mit eindringlichen Worten ans Herz. »Sie möchten ihrer Ritterschaft Küche und Keller offen stehen lassen, das sei der Sold, den sie ihnen gäben; an ihr hinterließe er ihnen den höchsten Schatz.[215]« Und wie dieser Fürst, so sah der ganze Hochadel eine nicht selten bis zur Verschwendung gehende Gastfreundschaft als unbedingtes Standeserfordernis an, umsomehr, als diese deutsche Nationaltugend von alters her jedem deutschen Stamme, auch den heute längst abgefallenen, geradezu unerläßliche Pflicht war, deren Nichteinhaltung mindestens üble Nachrede im Gefolge hatte. In früher Zeit setzten die Burgunden für Versagen der Gastfreundschaft eine Strafe von drei Schillingen, und die Goten brannten dem dreimaligen Unterlasser dieses rein menschlichen Gebotes die Wohnungen ab. »Zu Bewirtungen und gastlichem Leben hat kein anderes Volk eine so unbeschränkte Neigung. Irgendwem, wer es auch sei, seine Türe zu verschließen, gilt als Unrecht.« »Jeder bewirtet den Gast an dem nach Kräften reichlich besetzten Tisch« sagt Tacitus[216] und dieses Urteil unterschreibt Caesar[217] mit den Worten: »Fremde darf man nicht mißhandeln; ihre Person ist heilig und unverletzlich, aus welchen Gründen auch immer sie das Land betreten; jedes Haus steht ihnen offen und freie Tafel zur Verfügung.«

Wenn in jener Zeit, in der die auf uns gekommenen Heldensagen sich abspielen, ein Gast in das befreundete Haus kam, begrüßte ihn die Lippe des Gastfreundes mit dem Kuß auf Wangen und Augen und als besondere Ehrung mit »Küssen an den munt.« Der Hausherr bestimmt genau, wen Frau und Tochter küssen sollen. Nach der ersten Begrüßung reichte die Frau oder die Tochter des Herrn dem Gaste den Willkommen dar, den sie zuerst mit den Lippen berührt hatte. In der Edda schon kredenzt Gerda dem Schirner den Becher mit den Worten:

Heil dir, Heldensproß! Hier nimm den Eiskelch, gefüllt mit Firnmet![218].

Am fränkischen Hofe war es Sitte, den anlangenden Gästen den gefüllten Becher (poculum gratulatorium) hinzureichen und sie dann an der gemeinschaftlichen Tafel durch das Zutrinken zu ehren. Der Gattin des Fürsten kam es zu, ihrem Gemahl den Willkommen zu reichen. Als Authari, ein Langobardenkönig, um Theudelinde, Herzogs Garibald von Bayern Tochter, warb, entzückte ihn beim ersten Anblick ihre Schönheit derart, daß er an den Vater die Bitte richtete: »Wie mir Eure Tochter so ausnehmend gefällt, daß wir sie zu unserer Königin wünschen, so erlaubt, daß wir den Weinbecher aus ihrer Hand empfangen, wie sie es auch in Zukunft an unserem Hofe tun soll!«

Die Königin vertrat am Hofe Autharis demnach das einst so wichtige Amt der Mundschenke, die bereits zu Karls des Großen Zeiten hochvermögende Herren waren, so daß der Aufschwung vom Mundschenk zu einer der sieben Säulen des deutschen Reiches, zum Erzschenken des Kaisers, welche Stellung bekanntlich der »König von Beheim« bekleidete, kein allzu gewaltiger war.

Auch zum Abschied reichte man noch, und nicht nur dem Gaste allein, sondern auch z. B. scheidenden Truppen eine Trankspende dar.

So beschließt in Johann Struthius Spiel »Die Bekerung S. Pauli« von 1572[219] der Rat einer Stadt den Soldaten Sauls zu senden

»Vier große Kannen reinischen Wein Zum frewden Trunk …«

Mit Geschenk, Kuß und Scheidetrank nehmen nach mittelalterlicher Sitte Gastfreunde voneinander Abschied.[220] Diese Förmlichkeiten wurden streng eingehalten. Bischof Salomo von Konstanz schenkte den zum Gastmahl geladenen Kammerboten kostbare Glasgefäße, und wiewohl sie, Groll im Herzen tragend, die Gläser zu Boden fallen lassen, daß sie zerbrachen, küssen sie einander doch und trinken des Abschieds Minne.[221] Ein Trunk Wasser war das Zeichen der Scheidung und Entsagung von allen irdischen Freuden und Genüssen.[222]

Aus diesem Willkommen entstand zweifellos das Zutrinken, das sich von Deutschland aus schon in der frühesten Zeit in der weiten Welt verbreitete.

Dem Minnetrinken der Germanen, das den Göttern und den Ahnen galt, setzte die christliche Kirche Verbot über Verbot entgegen, die weniger der Sache selbst als dem Gegenstand des Minnetrinkens galten. Schließlich, als nichts half, suchten sie an Stelle der Götter die heilige Dreifaltigkeit und die Gottesmutter zu setzen. Nachdem diese sozusagen offiziellen Hochs ausgebracht, wurde erst der Tischgenosse angeprostet. Dieses Antrinken machte Schule, so daß sogar der gewaltige Attila, die Gottesgeißel, diese Sitte mit germanischen Hilfsvölkern und deutschen Frauen nach seiner ungarischen Heimat verpflanzte. Er übte das Zutrinken als Zeichen der Wertschätzung angenehmer Gäste. Der Byzantiner Priscus, der im Jahre 446 mit einer oströmischen Gesandtschaft den Hunnenherrscher besuchte, schildert diese Gepflogenheit in folgenden Worten: »… Als wir alle nach dem Range saßen, kam der Weinschenk und bot dem Attila eine Schale Wein. Er nahm sie und grüßte den ersten im Range. Wer durch den Gruß geehrt wurde, stand auf und durfte sich nicht eher setzen, bis er entweder gekostet oder auch ausgetrunken und den Becher dem Schenken zurückgegeben hatte. Dem sitzenden Attila aber bezeigten auf dieselbe Weise alle Anwesenden ihre Ehrfurcht, indem sie die Becher nahmen und nach dem Heilwunsch daraus tranken. Jedem aber wartete ein besonderer Schenk auf, der nach der Reihe mußte, wenn der Schenk des Attila abtrat. Nachdem der zweite und die folgenden begrüßt worden waren, empfing Attila auch uns in gleicher Weise nach der Ordnung der Stühle«[223] – also ganz, wie bei einem Liebesmahl im Offizierskasino!

Auch in weniger exklusiver Gesellschaft als bei Hofe wurde der Trunk auf das Wohlergehen und auf die Gesundheit des zu Ehrenden nie unterlassen, »… denn was konnte der Teutsche, im Zustande der Fröhlichkeit sein Gefühl mitzuteilen strebend, seinen Freunden und Geliebten besseres wünschen, als Gesundheit, das beste Gut, besonders in jener Heldenzeit, da Rüstigkeit und Leibesstärke die vorzüglichsten Eigenschaften waren? Oder was konnte seine Seele freier öffnen, um das Gedächtnis eines achtbaren Kriegers oder eines trauten Gesellen zu feiern, als sein süßes Naß?«[224]

Der spätrömische Dichter Venantius Fortunatus, geboren 530, Bischof zu Poitiers, gibt in seiner Reisebeschreibung »De itinere suo« die Schilderung eines von ihm besuchten Gelages am Ufer des Rheines: »Sänger sangen »barbaros leudos« (barbarische Lieder) zum Klange der Harfen. Umher lagerten die Zecher bei ehernen Bechern und tranken Gesundheiten um die Wette wie Rasende. Wer nicht mithielt, galt als Tor. Man mußte sich glücklich preisen, aus dem Trinken mit dem Leben davon zu kommen!«

Dieses Zutrinken artete bereits zu Karls des Großen Zeiten derart aus, daß sich dieser bekanntlich sehr mäßige Herrscher veranlaßt sah, im Kapitular 3 vom Jahre 789 zu verbieten, dem heiligen Stephan, ihm selbst oder einem seiner Söhne zu Ehren die Becher zu leeren. Später, als die Herrscher wieder beweihräuchert sein mußten und ihr Gottesgnadentum ihren Untertanen nicht eindringlich genug kund tun konnten, wurde das Gesundtrinken für das Regentenhaus befohlen. So besagt die Hoftrinkordnung des Kurfürsten Christian II. von Sachsen (1583 bis 1611): »Erstlich soll man trinken die herrschaftliche Gesundheit.«

Die trinkfesten Germanen werden, dem Gesetze nachkommend, das Kaiserhaus und die Heiligen aus dem Spiele gelassen haben, ohne jedoch das Hochlebenlassen gänzlich unterdrücken zu können. Es wurzelte viel zu tief in der Gewohnheit der Deutschen, um durch kirchliche und weltliche Verbote aus der Welt geschafft zu werden. So untersagte 1492 die Synode von Schwerin das Zutrinken auf das strengste. In Bern ward das »Niederlaendisch, lanzknechtisch, ja seuewisch zuotrinken« 1492 bei ein Pfund Strafe verboten. Der Nürnberger Rat dekretierte 1496 sogar für das Zutrinken fünf Pfund Heller Pön, Torgau verbot das Zutrinken von Ganzen und Halben, um »Räusche zu verhüten«!

Wie die kirchlichen und städtischen Behörden, so bemächtigte sich auch das Reich selbst der Sitte des Zutrinkens, die es auf dem Reichstag zu Worms im Jahre 1495 in den §§ 38 und 39 folgendermaßen aufzuheben suchte: »daß die Königlich Majestät allen Kurfürsten, Fürsten, Prelaten, Graven, Freien, Herrn vnd Stenden, schreibe und gepite, in jren Hofen, von yren Dienern, auch sust (sonst) allen jren Underthanen, das Trinken zu gleichen, vollen und halben nit zu gestaten, sundern das ernstlich zu strafen, vnd ist geratschlagt, daß sein Ko. Majestät solchs in seiner Gnaden Hofe zu verbieten vnd zu handhaben anfahe. Desgleichen, daß es auch durchaus in allen Velzcügen vnd Veltlegern (Feldzügen und Feldlagern) verboten vnd nit gestatet werde.«

Drei Jahre später drang Maximilian I., der Sohn des nüchternen Weinhassers Friedrich III., auf dem Reichsabschied zu Freiburg wieder darauf, allen »Standen, da sollich Zutrinken von Alter in Gewohnheit gewesst« einzuschärfen, daß »sollich Zutrinken nit gestattet, sunder abgestellt, vermitten (vermieden) und ernstlich gestraft werden.«

Wie wenig diese Erlässe gefruchtet, erhellt daraus, daß schon 1500 zu Augsburg ein schärferes Verbot erging, das, ganz wie seine Vorgänger, unbeachtet gelassen wurde. Der Adel vornehmlich kehrte sich nicht weiter an die ihm unbequemen kaiserlichen Vorschriften, deshalb wandte sich, im Jahre 1512 zu Köln, der Kaiser direkt an diesen, dem er recht logisch vorhielt: »Darumb und sonderlich, dieweil aus dem Zutrinken Trunkenheit, und aus Trunkenheit viel Gotteslästerung, Totschlag und sonst viel Laster entstehen, also daß sich die Zutrinker in Fährlichkeit ihrer Ehren, Seel, Vernunft, Leibes und Guts begeben: so soll in allen Landen eine jede Oberkeit, hoch oder nieder, geistlich oder weltlich, bei ihr selbst und ihren Untertanen solches abstellen, und das bei merklichen hohen Pönen verbieten.« Der zuwiderhandelnde Adel sollte von keiner Fürstlichkeit in Dienst genommen werden; die aber, »so minderen Stands wären, sollen sie an ihren Leibern hartiglich« bestraft werden. Und wenn die zuständige Gerichtsstelle säumig in Vollziehung des Urteils befunden würde, sollte das kaiserliche Kammergericht die Bestrafung vornehmen. Da aber diese Verordnung trotzdem gewissen Adelsklassen verhängnisvoll werden konnte, erzwangen diese die Zusatzklausel: »Aber an den Orten, da das Zutrinken von alters hero geübt und überhand genommen hat, sollen die Oberkeit allen möglichen Fleiß ankehren, solchs abzustellen«, also eine wesentliche Einschränkung, die das ganze Gesetz über den Haufen warf. Immerhin hatte der Erlaß den Erfolg, daß einige kleinere Potentaten dem kaiserlichen Beispiel folgten und ihre Völker gleichfalls mit ähnlichen Gesetzen beglückten, so auch der durch Hauffs Lichtenstein unsterblich gewordene Herzog Ulrich von Württemberg. Er setzte auf jedes Zutrinken, »es sy halbs, gar uß, oder in welcherlai gestalt« drei Pfund fünf Schillinge, was alljährlich viermal von den Kanzeln verkündet werden mußte.[225]

Die Erbitterung über diese Bevormundung drückt Johann von Schwarzenberg in seinem Büchlein vom Zutrinken oder Sendebrief der Stände der Hölle an die Zutrinker dadurch aus, daß er dem Kaiser sagt: »Ihre kais. Majestät sollen es erst ihren Gewaltigen am eigenen Hof untersagen« und ferner: »wenn alle anderen kaiserlichen Gebote und Ordnungen vollstreckt seien, sei es noch Zeit genug, auch das vom Zutrinken in acht zu nehmen.« Und als Kaiser Karl V., ebenso mäßig wie seine Ahnen, in der »Reformation guter Polizei« zu Augsburg in zwei Paragraphen den Artikel aufnahm »bei zimlichen Pönen und Straffen das Zutrinken zu meiden«, sagten sich die Fürsten schließlich selbst, daß diese ganze Gesetzgeberei nichts als ein Kampf gegen Windmühlen sei. Herzog Ernst von Lüneburg sagte zu Luther: »Wir wollten gern alle gute Christen sein, aber das Laster der Völlerei können wir nicht ablegen.« »Dazu solltet ihr Herren aber tun!« entgegnete Luther. »Wir tuns auch«, lachte Herzog Heinrich von Mecklenburg, »denn wenn wir Fürsten nicht dazu täten, das Saufen wäre längst abgestellt.«

Vom Hofe Johann Friedrichs von Sachsen sagt Luther in seinem »Wider Hans Wurst«:[226] »Hiermit will ich das Hofleben nicht entschuldigt haben, das sie selbst ein Säuleben heißen. Es ist leider dieser Hof nicht allein, sondern ganz Deutschland mit dem Sauflaster geplagt; wir predigen, schreien und predigen dawider, es hilft leider wenig, es ist ein böses altes Herkommen in deutschem Lande, wie der Römer Cornelius (Tacitus) schreibt, hat bisher zugenommen, nimmt noch weiter zu. Da sollten Kaiser, Könige, Fürsten, Adel zutun, daß ihm gesteuert würde.«

Der Sohn Johann Friedrichs des Großmütigen von Sachsen (1503–1554), der bekanntlich die Entscheidungsschlacht bei Mühlberg am 24. April 1547 verlor, weil er vorher zu tief in das Glas geschaut hatte, der ganz nach dem Vater geartete Johann Friedrich der Mittlere, war leidenschaftlich dem Trunke ergeben. Seine Schwiegermutter seufzte in einem Brief an ihn: »möge doch Gott geben, daß er von dem Zutrinken einmal ablasse«, und später bittet sie ihn, er »wolle doch nicht stets zutrinken, damit er dadurch nicht den Herrgott und seinen heiligen Geist von sich treibe.« Als Kurfürst Friedrich von der Pfalz seinen Sohn Ludwig nach Neuburg zu einer Kindtaufe gehen läßt, spricht er die Befürchtung aus: »Wenn mein Sohn nur vor Herzog Albrecht zu Bayern und Herzog Christoph zu Württemberg, beiden meinen Vettern und Brüdern, des Trunks halb kann gesund bleiben; denn diese beiden Fürsten sollen auch da sein.« Für den anderen Bruder, Hans Casimir, aber bangt die Mutter, als er sich zu Ansbach aufhält: »Habe nur Sorge, der Markgraf werd' mir ihn krank saufen.«[227]

Über den Berliner Hof unter dem Großen Kurfürsten äußerte sich der Kanzler von dem Borne. Da heißt es: »daß der meiste Haufe an demselben in einem wüsten und heidnischen Wohlleben, in Fressen, Saufen, Spielen und anderer Üppigkeit lebte und die meisten Sonn- und Festtage mit Banqueten, Turnieren, Ringrennen, Masqueraden, Balletts und andern weltlichen Wollüsten zugebracht würden. Aus der heiligen Taufe wäre eine wahre Crämerey gemacht worden. Mancher hätte sich solcher dazu bedient, um große Geschenke, Präsente und Kleinodien zu erwerben. Die Hochzeiten würden unter hohen und anderen Standespersonen mit solchem Aufwande, Überfluß, Fressen und Saufen gehalten, daß die Hochzeiter und jungen Eheleute an einem solchen Tage ihr Hab und Gut vergeudeten. Stürbe jemand, so wäre man wiederum bemüht, daß die Leichen stattlich begraben würden; und da es dazu oft an Mitteln fehle, so ließen die vom Adel auf dem Lande solche öfter ein Jahr und länger unbegraben stehen, damit es ja bei der Beerdigung recht köstlich hergehen möchte.«

Viele Adelige machten sich über das Trinkgesetz dadurch lustig, daß sie einander mit dem Zuruf zutranken: »Es gilt dir des Reichs Abschied wider das Zutrinken!« Ja sogar auf den Reichstagen selbst, an denen diese Verordnungen erlassen wurden, bezechten sich die hohen Herren bis zur Bewußtlosigkeit, so daß der Kaiser achselzuckend meinte: Man kann den Deutschen ebenso wenig die Gurgeln vor dem Wein verschließen wie den Spaniern die Hände binden, daß sie nicht wüteten.

1548 wurde den Predigern befohlen, von der Kanzel herab gegen das Zutrinken zu eifern, was 1577 noch einmal wiederholt wurde, um hierauf für immer in Vergessenheit zu geraten.

Die Verweigerung eines Zutrankes galt als ärgste Beleidigung, die der Beleidigte unverzüglich dadurch wettmachte, daß er dem Beleidiger den Wein oder das Bier ins Gesicht schüttete, wenn er nicht den Schimpf mit Blut abwusch. Textor schreibt darüber zu Anfang des siebzehnten Jahrhunderts: »Man helt einen für einen Feind, der nach etlichmal wiederholter Anmahnung nicht trinken will, und wird oft mit Blut und Todtschlag gerochen.«[228]

So wie man in der Vergangenheit keinen Geschäftsabschluß vorübergehen ließ, ohne ihn mit dem »Weinkauf« zu feiern und zu begießen, so war auch die Verleihung eines Lehen an einen Ritter oder Mannen die Gelegenheit, einen Lehensbecher auszutrinken, meist ungeheure Gefäße, die ganz gewaltige Weinmengen hielten.

Diese eigene Belehnungsart durch einen Becher wurde zwar nicht erst in der Ritterzeit eingeführt, denn vorher schon belehnte man mit einem Horn, doch scheint sie erst hierin recht in Schwang gekommen zu sein. Wie bei anderen Belehnungen und Übergaben, so hatte auch bei dieser Gattung der Becher eine sinnbildliche Beziehung auf die Eigenschaften des Mannes, denn wer ihn tapfer leeren konnte, erprobte seine deutsche Ritterlichkeit dadurch. Dieses bezeugt eine Urkunde bei Lüning, wo es von den Hohenlohischen Vasallen heißt: »hierauf (nach abgelegtem Eide) wird von den Herren Senioris und Lehenadministratoris Hochgräflichen Gnaden und auch den anwesenden Ministris zur neuen Lehensempfängniß gratuliert, und ihm sofort zur hochgräflichen Tafel angesagt, da er dann, nach dem alten deutschen Herkommen, den großen Lehenbecher, eine Öhringer Maaß haltend, Bescheid und damit vel quasi eine Probe tun muß, ob er auch ein gut deutsch geborner von Adel, und dem Vaterland hiernächst gute Dienste leisten könne.« In einer anderen Urkunde, den Friedbergischen Statuten, wird ausdrücklich gefordert, daß ein aufzunehmender Burgmann einen Becher, Patriarch vormals Krauß genannt, austrinken soll. Gleiche Gewohnheit herrsche bei den Eisenacher von Alvensleben und anderen Lehenshöfen.«[229]

Ein fester Trunk galt eben als Zeichen der Manneskraft und Strammheit und je größer der Zutrank war, der stets bis zur Nagelprobe geleert werden mußte, um so mehr wuchs die Achtung für den Mann, der einen solchen Humpen mit Anstand und ungerührt zu bewältigen wußte.

Es war daher eine natürliche Folge des überhand nehmenden Zutrinkens, daß sich daraus das Wetttrinken entwickelte. Sebastian Münster, der berühmte Cosmograph, sagt diesbezüglich von den Sachsen: »Das Bier trinken sie also unmäßig, ja reizen und zwingen einander zu einem solchen Überfluß, daß es einem Ochsen zu viel wäre. Sie lassen es auch nicht dabei bleiben, daß sie sich volltrinken, sondern trinken so lang, bis sie wieder nüchtern werden, und das treiben sie den ganzen Tag und oft die ganze Nacht, und welcher den andern mit Trinken überwindt, der wird darum gelobt und ist ihm eine Ehre, er überkommt auch dadurch ein Kleinod, um welches er mit trinken gestritten hat, und zum Zeugnis seiner erjagten Ehre wird er gekrönt mit Rosen und anderen wohlriechenden Kräutern.«[230]

Das Wetttrinken zeugte jene Trinkkünstler, an denen das ganze Mittelalter so überreich war, Männer, wie den Rothenburger Bürgermeister Georg Nusch, der am 30. Oktober anno Domini 1631 »durch seinen gewaltigen Trunk Rothenburg rettete« vor der Verwüstung durch Tillys Scharen. Kaiser Karl suchte dem Wettrinken vergeblich durch wiederholt erlassene Gesetze zu steuern, von denen sich die meisten direkt gegen den Adel richteten, ohne aber die anderen Stände gänzlich zu vergessen.[231] Er bat die Gauältesten, mit gutem Beispiel in der Nüchternheit voranzugehen; ferner dekretierte er: »Wer im Heerlager trunken befunden wird, soll mit dieser Ausschließung bestraft werden, daß er so lange zum Trinken bloß Wasser bekommt, bis er bekennt, er habe Übel getan.« Ebenso sollten alle Dienstmannen, die den Heerbann versäumten und bei der angesagten Volks-Versammlung nicht erschienen, sich so viele Tage, wie sie ausgeblieben waren, alles Fleisches und Weines enthalten; dann sollte kein Trunkener vor Gericht klagen oder Zeugenschaft ablegen, aber auch »kein Graf zu Gericht sitzen außer nüchtern!«[232]

Die Mahnung des Winsbecke an seinen Sohn:

La dich niht ubergen den win, Den solt niht ze huse laden, Das dien Viende iht spotte din.

(Laß den Wein nicht über dich herrschen, lad ihn nicht in dein Haus, daß dein Feind nicht deiner spotte.)

war in keiner Periode der deutschen Geschichte überflüssig, aber am wenigsten im Mittelalter. Aus dem Übergang dieser Epoche zur neuen Zeit, in welcher der Sittenverfall aller Stände die großen Umwälzungen vorbereitete, die Reformation und den dreißigjährigen Krieg, gingen eine ganze Reihe typischer deutscher Trinker hervor. So der edle Graf Görz, von dem Aeneas Sylvius dann Fugger in seinem »Ehrenspiegel des Hauses Österreich« berichten, daß er oft in der Nacht aufgestanden sei, seine Kinder zum Trunk zu bewegen. Wenn sie geschlafen, hätte er seine Gemahlin eine Ehebrecherin gescholten und ausgerufen: das seien nicht seine Kinder, da sie eine ganze Nacht ohne Trunk auszuhalten vermögen! Dann jener Werner von Schulenburg, der 1490 am Hofe Herzogs Bogislaus X. von Pommern lebte, und von dessen Eß- und Trinkgier schier Unglaubliches erzählt wird.[233] Ferner Veit von Bassenheim, der sich wie der sagenhafte Boos von Waldeck von dem Rheingrafen das Dorf Hüffelsheim, von Winrich von Kniprode im Deutschordensschlosse zu Marienburg 1551 die Schloßhauptmannschaft erkneipte. Bei dem Ehrenmahl des Komthurs hatte jeder Gast ein silbernes Becken, acht Weinflaschen haltend, zu leeren. Dem Bassenheimer soll dies dreimal nacheinander gelungen sein. Ebenso soll es dem kurbrandenburgischen Oberkämmerer Kurt von Burgsdorf, der bei jeder Mahlzeit achtzehn Maß Wein zu vertilgen gewohnt war, geglückt sein, manch Schloß und Dorf im Trinkkampf zu erringen.[234] Endlich noch jener Fugger, der in Montefiascone »propter nimium est, est, mortuus est«, wie die noch vorhandene Grabschrift in der Kirche des italienischen Städtchens beweist[235] und Hauptmann Dionis Kleist in Kolbatz (etwa 1590), der drei Tonnen Bier als Schlaftrunk genehmigte.

Wer bei den ritterlichen Gelagen nicht über einen ausgepichten Magen verfügte, trank sich einfach zu Tode, wie dies 1521 bei mehreren Fürsten und hohen Adeligen auf dem Wormser Reichstag der Fall war.[236]

Nach Huttens »Gesprächbüchlein« wurden auf dem Reichstag zu Augsburg (1518) alle jene für Ausländer gehalten, die sich nicht alltäglich toll und voll tranken. Von dem Wormser Reichstag erzählt Friedrich Zorn in seiner Wormser Chronik[237]: »Es haben sich die edelleut mit saufen auf diesem Reichstag ziemlich säuisch gehalten; eins ebenda waren ihrer 24 zum schwanen, die aßen einander rohe gäns zu mit Federn, Fleisch und anderm und tranken und verwüsteten 174 maß weins, denn sie zwungen einander mit wein. Item einen abend legten sie eine gesellschaft auf das reuhaus, hatten vor drum gebeten und ließen 34 tisch zurichten; sie lebten wohl, trunken und verwüsteten wein, daß man hätt drin mögen waten; der imbiß kost ob 200 fl., zerworfen wohl bei 100 gläser.« Ja, auf solchen Reichstagen ging es »herrlich und in Freuden« zu!

Auf dem großen Hoftage Friedrichs I., 1162 zu Mainz, waren auf dem Neumarkt durch eine verborgene unterirdische Leitung Brunnen hergestellt, aus denen wer wollte Wein schöpfte, »als wäre es Flußwasser gewesen.«

Bei dem Krönungsfest von Matthias Corvinus, dem Wilmolt von Schaumburg beiwohnte, gab es neben »manicherlai Kurzweil« »drei brunnen zuegericht, die drei tag und nacht on underlaß, der ain Malfasier, an ander mit guetem ungerischen wein, der dritt mit bier flußen, des reich und armb ein ieglicher mensch nach seinem lust und notturft trinken mocht. Es wart auch bei denselben brunnen uf dem markt ein köstlich credenz ufgericht, die also tag und nacht stuent, und wer trinken wolt, der gebraucht das silbergeschier«.

Kaiser Karl V. brachte zu einer Fürstenversammlung in Regensburg 3000 Eimer Wein mit, und ein österreichischer Erzherzog ließ sich 2000 Eimer nachkommen (ein Eimer etwa 96 Liter oder 60 Quartviertel).

Der Kurfürst Christian II., der 1610 den Kaiser Rudolf II. in Prag besucht, dankte beim Abschied mit den Worten: »Kaiserliche Majestät haben mich gar trefflich gehalten, ich bin keine Stunde nüchtern gewesen.« –

Wie und was man bei Hofe zu trinken pflegte, zeigt die noch ausführlicher zu behandelnde »fürtreffliche Hofordnung« Herzog Ernsts des Frommen von Sachsen vom Jahre 1648, in deren § 7 bestimmt wird: »vor unsere junge Herrschaft und Fräulein, soll er – der Kellermeister – jede Mahlzeit geben, insgesamt zwei Maaß Wein und fünfftehalb Maaß Bier«. § 8. »Auf die Mägdgen- und Officier-Tisch soll gerichtet werden, auf jede Person ein Maaß Bier und 3 und 1 halb Maaß Landwein …« An hohen Festtagen »Weynachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten« und wenn bei Hof »die Communion gehalten wird« sollte extra eine halbe Maß Wein jeder Person gereicht werden.

Wenn ein Gast an diesen, als überaus mäßig geltenden Hof kam, dann war er an diese Trinkordnung nicht gebunden, denn in § 8 Nr. 7 heißt es: »Wenn Fremde zugegen, die noch trinken wollten, oder denen ein Trunk zu bieten wäre, soll der Maarschall, Oberschenke, oder Hoffmeister mit Zuziehung eines Cavaliers sie in die Kellerstube führen und ihnen à parte eine Ehre erweisen.«

Worin diese »Ehre« bestand, wie man sich bemühte, den Gast in der liebenswürdigsten Zuvorkommenheit krank zu trinken, zeigt folgender Bericht, der ein halbes Jahrhundert später als Herzog Ernsts Trinkordnung niedergeschrieben wurde, wo also die Sitten sich bereits bedeutend verfeinert hatten und das grobe Saufen in ein nobleres, darum aber nicht weniger heftiges Trinken übergegangen war.

Der bekannte Reisende und Memoirenschreiber K. L. Baron von Pöllnitz, der abenteuernd den größten Teil Europas durchzog, schildert einen von ihm im Jahre 1719 abgestatteten Besuch an dem Heidelberger Hof wie folgt.

Als Pöllnitz bei einer Mittagstafel dem Kurfürsten seinen Wunsch, den Faßriesen des kurfürstlichen Kellers zu sehen, vorgetragen hatte, versprach der Herr, ihn selbst hinzuführen. Er schlug seiner Tochter, der Erbprinzessin von Sulzbach, vor, nach Tisch zu dem Faß zu gehen, und als sich diese damit einverstanden erklärte, zog der ganze Hof, voran Trompeter mit schmetternden Fanfaren, nach dem Keller. Nachdem alles auf dem gefüllten Faß versammelt war, brachte der Kurfürst dem Abenteurer den Ehrentrunk zu. Er leerte einen großen goldenen Humpen, ließ ihn wieder füllen und durch einen Pagen dem Baron reichen. Der Anstand und die Schicklichkeit verlangte, daß der so Geehrte wiederum den Pokal auf des Kurfürsten Gesundheit austrinken mußte. Pöllnitz, der mit Schrecken in das Weinmeer blickte, bat sich als Gnade aus, in mehreren Zügen das Werk vollbringen zu dürfen. Der Kurfürst gewährte gnädig diese Bitte, und während er sich mit den Damen unterhielt, gelang es Pöllnitz, einen Teil des Weines unbemerkt zu verschütten. Der kleine Betrug ermöglichte es dem Abenteurer, dem Kurfürsten den bis auf den Grund geleerten Becher zu überreichen, was ein wohlgefälliges Schmunzeln des hohen Herrn hervorrief. Allein Pöllnitz triumphierte zu früh – es blieb nicht bei dem einen Becher, auch die Damen tranken den Herrn zu, und Pöllnitz bemerkte mit Schrecken, daß ihm die Kräfte auszugehen drohten. Er stahl sich heimlich von dem Faß, aber vor der Kellertüre standen zwei Garde-du-Corps, die den Ausgang verwehrten. Pöllnitz bittet, beschwört die Soldaten, aber selbst eine Bestechung weisen sie zurück, so daß sich der arme Teufel, der für sein Leben fürchtet, unter dem Faß versteckt. Er wird aber gefunden, hervorgezerrt und mit Freudengejohle zur Gesellschaft zurückgeschleppt, der Kurfürst will Gericht über den Deserteur halten, doch dieser weigert sich, den Herrn, der in diesem Prozeß Partei sei, als Richter anzuerkennen, worauf der Kurfürst seine Tochter und deren Damen als Gerichtshof einsetzt. Der Prozeß beginnt in aller Form, der Kurfürst ist Ankläger, Pöllnitz der Beklagte. Trotz aller Verteidigungsreden wird der Verbrecher wider die »gute« Sitte verurteilt, sich zu Tode zu trinken. Der Kurfürst, als Souverän, mildert jedoch das Urteil. Er bestimmt, daß der Inkulpant sofort vier große Humpen, jeder etwa ein Quart enthaltend, zu trinken habe und dann während der nächsten vierzehn Tage, täglich nach der Suppe an kurfürstlicher Tafel einen solchen Becher auf seine Gesundheit. Pöllnitz, obzwar stark niedergedrückt, dankt aber dennoch dem Brauch gemäß »für die gnädige Strafe«. Das Urteil wird sogleich vollstreckt, der Baron trank seine vier Humpen, und wenn er auch nicht starb, so sank er doch leblos zu Boden. Als er viele Stunden später mit wüstem und schmerzendem Kopf erwachte, hörte er zu seiner Befriedigung, daß er nicht allein eine Weinleiche gewesen, da kein einziger Teilnehmer an der Partie, die Damen nicht ausgenommen, das Schlachtfeld aufrecht verlassen habe. Der Kurfürst hatte schließlich ein Einsehen, seinem Gast den Rest der Strafe gänzlich zu erlassen.[238]

Als Graf Chesterfield, ein englischer Reisender, sich um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts an den geistlichen Höfen zu Mainz und Trier aufhielt, glaubte er sich nach seiner Erklärung an den Hofstaat eines gothischen oder vandalischen Königs versetzt. Und wie man am galanten Hofe Augusts des Starken zechte, besonders wenn es galt »die Ehre der sächsischen Kavaliere im Wettstreit mit den Herren aus Polen zu retten«, und diesen letzteren den Aufenthalt am Hofe so angenehm wie möglich zu machen, ist hinlänglich bekannt.

Pöllnitz, der doch in Heidelberg üble Erfahrungen machte, während eines achttägigen Aufenthaltes in Würzburg keine Stunde nüchtern war, und die bischöfliche Tafel stets in vollster Bewußtlosigkeit verließ, teilt dennoch dem bischöflichen Hof zu Fulda den Rang als dem trinkfestesten Deutschlands zu. Wie es da zugegangen ist, bedarf keines weiteren Kommentares.

3. Ritter Hans von Schweinichen.

Guter Wein, schönes Weib und Gewissen rein, Das sind drei Stücke lieblich und fein.

Aus dem eben Gesagten läßt sich schließen, wie es in dem viel roheren sechzehnten Jahrhundert zugegangen. Einen hochinteressanten Einblick in diese Verhältnisse gewähren die Memoiren[239] des Schlesiers Ritter Hans von Schweinichen, dessen Leben für unseren Stoff viel zu wichtig ist, um nicht ausführlicher behandelt zu werden. Es können natürlich das Leben und die Taten des edlen Schlesiers, die 558 Seiten eines Buches füllen, nur im allerdürftigsten Umriß, ohne jegliche Schattierung, wiedergegeben und aus der Fülle der Begebenheiten nur die ausgewählt werden, die den ewigen Durst und die bis in das späteste Alter wiederkehrenden Zechgelage Schweinichens illustrieren.

Hans von Schweinichen wurde am Montag nach Johanni des Jahres 1552 auf Schloß Gröditzberg geboren und acht Tage später getauft. Bis zu seinem neunten Lebensjahr tummelte er sich wild im Elternhause herum, worauf er zum Dorfschreiber von Mertschütz geschickt wurde, Lesen und Schreiben zu lernen. Nach den Unterrichtsstunden hatte der Kleine die Gänse seiner Mutter zu hüten, bis ein Jungenstreich ihn dieses Ehrenamtes beraubte. Ein Jahr später brachte ihn sein Vater zum Herzog Friedrich III. von Liegnitz, wo er nun als Studiengenosse und Prügelknabe des späteren Herzogs Friedrich IV. zu gelten hatte. Der Herr Praeceptor und Erzieher der Knaben, bei denen ein Barthel Logau, ein Urahne des Dichters, als dritter im Bunde war, nahm es mit seiner Aufgabe sehr leicht, indem er sich von Hans manche Arbeit abkaufen ließ, »denn der junge Mann ging gern an die Buhlschaft zu schönen Jungfrauen, und hatte nicht Geld«.[240] Hansens dienstliche Obliegenheit bestand darin, dem Fürsten aufzuwarten, »auch mehrtheils, wann I. F. G. (Ihro Fürstl. Gnaden) einen Rausch hatten, im Zimmer liegen, denn I. F. G. nicht gern zu Bett gingen, wann sie berauscht waren«.

In der ersten Zeit seines Aufenthaltes am Hofe widerfuhr Schweinichen auch das Badeabenteuer, das ich an einem anderen Orte ausführlich erzählt habe.[241] Es ging überhaupt am Liegnitzer Hofe herzlich ungeniert zu. Der Herr Lehrer ging seinen Liebesabenteuern nach und der alte Fürst stieß sich bei galanten Anwandlungen in keiner Weise an die Anwesenheit von Zuschauern.

Die Jahre 1565–1566 brachte Hans teils zu Hause bei den Eltern, teils in Goldberg in der Schule zu, bis ihn eine Krankheit wieder nach Hause führte, wo er, wie er offenherzig gesteht »was ich in fünf Vierteljahren gelernet, in vierzehn Tagen wieder vergaß«.[242] Trotzdem der alte Schweinichen durch die für seinen Herzog geleisteten Bürgschaften in steter Geldverlegenheit war, bewies er doch seine Charakterfestigkeit dadurch, daß er ein Angebot von fünfhundert Talern jährlich kurz entschlossen ausschlug, als der Bieter, Bischof Logau, die Bedingung daran knüpfte, den Hans katholisch und Priester werden zu lassen. Der Adel von damals hatte eben zweierlei Gewissen. Das eine war für den Hausgebrauch und duldete keinen Flecken auf der sogenannten Ehre und keinen Angriff gegen den ererbten Glauben. Das zweite, für die Welt bestimmte, setzte sich, dehnbar wie es nun einmal war, mit Seiltänzergewandtheit über Kleinigkeiten, wie falsches Spiel, Mädchen betrügen, Begehung oder Duldung eines Straßenraubes, Foppen eines leichtgläubigen Geldleihers und ähnliche derartige unbedeutende Vorfälle hinweg. Wie die Alten sungen, so zwitscherten die Jungen, und schon 1570 bekannte Hans in seinem Tagebuch: »begonnte ich mich auch allbereit etlichermaßen um die Jungfrauen zu thieren und däucht mich in meinem Sinn Meister Fix zu sein«.[243] »Bin aber auf Hochzeiten geritten und sonsten, wohin ich gebeten wurde, mich gebrauchen lassen und fraß und soff mit zu halben und ganzen Nächten und machte es mit, wie sie es haben wollten.«[244]

1569 machte Hans den Zug Herzog Heinrichs nach dem Lubliner Landtag mit, der den armen Teufel von Duodezfürsten vollends zugrunde richtete. Ettliche Schlachtzizen machten sich den Spaß, die Liegnitzer mit der polnischen Königskrone zu narren, ein Scherz, der dem ohnehin dem Rande des Ruins nahen Herzog auf vierundzwanzigtausend Taler zu stehen kam, ganz abgesehen von der für ihn sehr unheilvollen kaiserlichen Ungnade, die er sich nebenbei zuzog. Bei der Heimkehr von der Fahrt nach Polen fand Hans seine Mutter auf der Bahre. Ein Jahr darauf war unser Junker zum erstenmal derart betrunken, daß er »zwo Nächte und zwei Tage nacheinander geschlafen, daß man nicht anders gemeint, ich würde sterben«. »Inmittels habe ich es nicht allein gelernet Wein zu trinken, sondern auch ziemlichen wohl gekonnt, daß ich wohl sagen kann, auch gemeinet, es wäre unmöglichen, daß mich einer vollsaufen könne, und habe es hernach stark kontinuirt. Ob es aber mir zur Seligkeit und guter Gesundheit gereichet, stelle ich an sein Ort,[245]« fügt er treuherzig voll Selbsterkenntnis hinzu.

1572 widerfuhr Hans das Pech, daß die »Jungfrau«, die er gerne sah, und mit der man ihn schon überall ins Gerede brachte, unversehens eines Knäbleins genaß, dessen Vater ein hübscher junger Schreiber war.

Von 1573 an datiert Schweinichens Ruf als Trinker. Auf der Reise, die er mit den Herzögen Heinrich und Friedrich nach Mecklenburg unternahm, – der Alte war bereits 1570 gestorben – hat Hans »mit meinem Saufen (ungeachtet, daß es keines Ruhmes wert und besser gelassen, als getan) einen großen Namen, denn ich mich diese Zeit nicht vollsaufen konnt«.[246]

Schweinichen hatte eben begonnen mit Herzog Heinrich von Liegnitz seine »Schnorrfahrten« durch das Reich, kreuz und quer, anzutreten, die aber vorläufig nur noch Spritztouren waren und erst einige Jahre später zu systematischen Raubzügen werden sollten. Über diesen Herzog Heinrich XI., »den lüderlichen Sohn eines Vaters, der nicht besser war«, verlohnt es sich wohl etwas mehr zu sagen und zwar in den Worten Gustav Freytags, der folgende kurze Biographie dieses Vertreters eines dem Untergange geweihten Piastengeschlechtes gibt:[247] »Als sein Vater, Herzog Friedrich III., im Jahre 1559 von kaiserlichen Kommissarien abgesetzt und als gemeinschädlich in Arrest gehalten wurde, erhielt der zwanzigjährige Sohn die Regierung des Fürstentums. Nach zehn Jahren einer unbändigen Regierung geriet Friedrich mit seinem Bruder Heinrich und seinem Adel in Zwist, und ließ in einer despotischen Laune seine ganze Landschaft gefangen setzen. Während die Empörten ihn beim Kaiser verklagten, unternahm er selbst einen abenteuerlichen Zug durch Deutschland, eine Rund- und Bettelreise zu zahlreichen Höfen und Städten, wobei ihn Geldmangel aus einer Verlegenheit in die andere stürzte und zu jeder Art von Unwürdigkeiten brachte. Unterdes wurde er suspendiert, und sein Bruder, der wenig besser war, als Administrator eingesetzt. Heinrich klagte, querulierte, unternahm eine neue Bittreise an deutsche Fürstenhöfe, sollizitierte endlich in Prag beim Kaiser, immer in den drückendsten Geldverlegenheiten, und setzte endlich durch, daß er sein Herzogtum zurückerhielt. Jetzt folgten neue Zügellosigkeiten und offener Widerstand gegen kaiserliche Kommissionen, eine neue Absetzung und strenge Haft zu Breslau. Aus dieser Haft entwich er und trieb sich als heimatloser Abenteurer in der Fremde umher, bot sich der Königin von England im Kriege gegen Philipp von Spanien an und zog zuletzt nach Polen, um gegen Österreich zu kämpfen. Dort, in Krakau, starb er plötzlich 1586, wahrscheinlich an Gift.«

Wenn dieser eigentümliche, unbegreiflicherweise noch nicht dramatisierte Herr in Liegnitz residierte, was selten genug vorkam, dann ging es natürlich am Hofe lustig zu. »Wann ich diese Zeit vom Himmel auf die Erde fallen sollen, wär ich nirgens als gen Liegnitz gefallen, ins Frauenzimmer, denn da wär täglichen Freude und Lust mit Reiten, Ringrennen, Musika, Tanzen und sonsten Kurzweil«,[248] bei dem ein fester Trunk und der unvermeidliche Rausch obenan war. So stellte Herzog Heinrich einmal ein Scherzbankett an, bei dem ein Adeliger namens Axleben den Kaiser vorstellen sollte. Dabei mußte sich Axleben »allemal wie der Kaiser im Trinken halten und also über der Mahlzeit drei Trünke thun, eben aus dem Glase, daraus zuvor Herzog Heinrich dem Kaiser Fernando geschänkt, darein ging ein halb Topf Wein«. Nach zwei Trünken lag der arme »Kaiser« der Länge nach auf dem Boden. –

Neben der Beschäftigung »I. F. G. vor dem Trank zu stehen«, wobei meist für Hans ein gehöriger Rausch abfiel, bestand seine Hauptobliegenheit im Versetzen, so lange noch ein goldenes Ringlein, eine Kette oder sonst ein Kleinod vorhanden war, und im darauf los zu pumpen wo und wann sich Gelegenheit bot, sei es verschämt oder unverschämt. Man war lustig und guter Dinge, wenn ein Gutherziger oder Dummer ein Darlehen gewährte. »I. F. G.« spielten wohl auch, und waren seelenvergnügt, wenn sie, wie 1575 in Nürnberg, eine Summe gewannen, die die Zahlung der Zeche ermöglichte.[249] Meist aber wurde der Herzog gerupft. Fand man einen gutmütigen Wirt, wie z. B. den Jorge Lindenauer, Gastgeber am Weinmarkt zu Augsburg, so »soffen, spielten, waren lustig und guter Dinge« der Herzog und seine Leute. Hatte die Zeche eine unbezahlbare Höhe erreicht, dann verduftete die ganze Gesellschaft. Bei solchem Leben war das Scham- und Ehrgefühl bald verflüchtigt, »denn wann ich I. F. G. Geld aufbracht, es geschah auch mit was Mitteln es wollte, so hatte ich wohlgetan«, bekannte Schweinichen.[250] Schlug Marx Fugger ein Darlehen von 4000 Talern aus, so nahm man doch von ihm ein Geschenk von 200 Kronen, »einen schönen Becher von achtzig Talern« und ein Roß mit schwarzer Sammetschabracke herzlich dankend entgegen. Der Markgraf von Baden gab an Stelle der begehrten tausend Gulden ein Roß, der Stadtrat von Augsburg statt der verlangten 4000 nur 1000 Taler, und diese nur, weil Herzog Heinrich dem Wirt 1470 Taler schuldete. Im Jahre 1578 heißt es einmal: »Herzog Heinrich ließen durch mich den Rat von Breslau um 4000 Thlr. zu leihen ansprechen, konnte aber bei ihnen des Anlehns halber nicht erheben, sondern sie verehreten I. F. G. 100 fl Ungarisch und einen Gaul, damit waren I. F. G. auch wohl zufrieden und bedankten sich.«[251] Fiel jeglicher Pump vergeblich aus, so war unser Hans schließlich zufrieden, wenn er sich »durch einen starken Rausch geletzet hatte«.

1576 kam der Herzog mit seiner Begleitung auch nach Dillenberg zum Grafen Johann von Nassau, bei welcher Gelegenheit sich Hans als Meister im Trinken zeigen sollte. Er erzählt darüber:

»Ich stund I. F. G. allemal vor dem Trank und mußte doch daneben alles versehen, wie es sonsten einem Hofmeister gebühret, hatt also große Mühe. Auf dem Morgen gab der Graf mir den Willkommen. Wenn ich aber den ersten Abend das Lob hatte bekommen, daß ich des Herrn Grafen Diener alle vom Tisch hätte weggesoffen, wollt sich der Graf (jedoch heimlich) an mir rächen mit dem Willkommen, welcher von drei Quarten[252] Wein war. Nun wollt ich gern wie den vorhergehenden Abend Raum behalten, nahm den Willkommen vom Grafen an, gehe vor die Thüre und probiere mich, ob ich ihn im Trunke austrinken mochte, welches ich auch also ahnte. Wie ich solche Probe getan hatte, laß ich mir wieder eingießen, bitte den Herrn Grafen mir zu verlauben, seinem Diener zuzutrinken. Nun war ich schon verraten beim Grafen worden, daß ich ihn zuvor im Trunke hatte ausgesoffen, derwegen war der Herr Graf wohl zufrieden; trinke ihn derwegen noch eins seinem Marschall am Trunke zu. Ob er sich wohl davor wehrt, ward ihm doch vom Grafen geschafft, daß er ihn annehmen mußte. Wie ich nun den Becher zum andermal austrank, des wunderten sich die Herren alle, der Marschall aber konnte mir in einem Trunk nicht Bescheid tun, darum er denselbigen zur Strafe auch zweimal austrinken mußte, jedoch mit vielen Trünken. Darüber war der Marschall berauscht, daß man ihn wegführen mußte, ich aber wartete bis der Mahlzeit ein Ende auf; hernach hatte ich da wohl Ruh vorm Trunk, denn sich Niemand an mich machen wollte.«[253]

Als Trinker war und blieb unser lieber Hans gefürchtet, aber nur als Zecher, denn all sein Lebtag war ihm die Vorsicht der bessere Teil der Tapferkeit. Er sieht dies auch selbst ein und unterläßt sogar das sonst zeitübliche Bramarbasieren.

Er war, im Geiste jener Zeit, ein biederer Landjunker, der ein recht wechselvolles Leben hinter sich hatte, als er am 23. August 1610 starb. Er hat viel gesehen, viel durchgemacht, ohne seinen Gesichtskreis wesentlich zu erweitern. Er war und blieb bis an sein Lebensende ein Krautjunker von echtem Schrot und Korn, der gewissenhaft an jedem Jahresabschluß seiner Denkwürdigkeiten die Getreidepreise vermerkt und bis zum Schluß seines Buches recht viel von »guten Räuschen, die jedermann davon gebracht hat«, und von »starkem Trinken« zu erzählen weiß. Er war ein trinkfester Mann, dessen Andenken noch lange nach seinem Hinscheiden in Schlesien unvergessen war, und das in der deutschen Kulturgeschichte für immer als der Typus eines Edelmannes aus dem sechzehnten Jahrhundert fortleben wird.

4. Adelige Abstinenzler.

Jede Mode ruft Widerspruch hervor, also auch das gewohnheitsmäßige Trinken, das im Mittelalter im Grunde genommen nichts anderes als Modesache war, gegen die zu toben wiederum die Geistlichkeit als Geschäft betrachtete. Wie wenig die Kanzelreden fruchteten, ist bereits erwähnt, sie schafften ebenso wenig Wandel, wie die Beispiele der deutschen Kaiser und ihre Gesetze. Diejenigen Ritter, die ihre Ehre darin suchten, als Sieger aus Trinkgefechten hervorzugehen, waren stets in der Mehrzahl gegen die, die sich Winsbeckes Lehre zu Herzen genommen und durch ihre Enthaltsamkeit und Mäßigkeit glänzen wollten. Immerhin waren sie vorhanden, wenn auch als Ausnahmen von der allgemein geltenden Regel. Schon frühzeitig taten sich diese Abstinenzler zu Vereinen – Orden nannte sie die Vorzeit – zusammen, deren ersten wohl Kaiser Friedrich III. gegründet haben dürfte. Dieser Herrscher führte den Orden der Enthaltsamkeit, den Alfons von Spanien geschaffen hatte, auf deutschen Boden ein und trug bei großen Feierlichkeiten dessen Abzeichen. So erschien er mit seinem Sohne Maximilian I. bei dem päpstlichen Gastmahl in der Gegend von Trier, zu dem ihn Karl der Kühne geladen hatte, mit den Insignien des Mäßigkeitsordens. Dieses Ordenszeichen bestand in einer aus Kannen zusammengefügten Kette. An den Kannen hing ein Marienbild, an dem ein Greif befestigt war, der in seinen Klauen ein Spruchband hielt, auf dem zu lesen stand:

HALT MAS.

In einer in Fuggers »Ehrenspiegel«[254] erhaltenen Urkunde wird Ritter Nikolaus von Lobkowitz mit seiner Frau in den Orden aufgenommen. Damals waren die Lobkowitze noch rein deutscher Adel; inzwischen haben sie ihr Herz und ihre Nationalität entdeckt, und sind zu ultra-czechischen Lobcovic geworden. Wohl bekomms! Die Deutschen haben durch dieses Renegatentum einiger ultramontan-feudaler Geschlechter noch viel weniger verloren, als die Herren Tschechen gewonnen haben.

Bald auf den kaiserlichen Mäßigkeitsorden entstand ein zweiter, den Sigismund von Dietrichstein, Landeshauptmann von Kärnten, ins Leben rief und mit dem Namen St. Christophs-Gesellschaft belegte. Der Stiftungsbrief, den Valvaßor in seiner »Beschreibung von Crain«[255] aufnahm, ist so außerordentlich bezeichnend für den Stifter, daß man es mir verzeihen wird, wenn ich die an sich recht trockene Urkunde in diese, von Flüssigkeiten handelnde Abhandlung aufnehme und zwar nach der Wiedergabe, die Schillers Jugendfreund Petersen in seiner Geschichte der »deutschen Nationalneigung zum Trunke« gibt. »Gleich im Eingang klagt der gottesfürchtige Ritter, daß der Mensch seinen Schöpfer so allerhöchsten, größten und ganz unaussprechlichen nicht im Aufmerken habe, sondern seinen heiligen Namen, überall ehrwürdig und darum keines Weges eitel, entweihe. Die Ursache dieser Unaufmerkung liege, seiner einfältigen Achtung nach, in der Füllerei, »so ein Verstopferin der Sinne, und ein Verschwenderin der Gedächtnuß« sei. In einem phrasenreichen Wortschwall erläutert nun Dietrichstein die Beweggründe, die ihn geleitet gegen die beiden »grausame Laster Fluchens und Zutrinkens« seinen Orden zu gründen, dessen Statuten achtzehn Paragraphen aufwiesen, die »jeder Ordensbruder, was Tittels oder Stands der ist, an eins geschwornen Aid statt zu halten« geloben mußte.

Der zweite Absatz dieser Vorschrift lautet: »Jeder soll St. Christofs Bildniß an einer Ketten oder Schnur am Hals-Pinnet, Huet, oder sonst öffentlich und sichtbarlich tragen. Wo aber einer solches unterlies, und ihn einer seiner Gesellschaft darüber beschrie, als oft das beschicht, als oft soll er mit Wissen des Gesellen armen Leuten drei Kreuzer durch Gottes Willen geben.«

§ 3. Kainer der Gesellschaft soll zutrinken, noch jemand es in keinerlei Weise »anmueten«. Wo aber namhaffte Leute einem anmuteten zuzutrinken, so soll ers mit den Worten und nicht anders annemen: Ich gewart sein nach Vermögen der Gesellschaft. Alsdann soll er nach seinem Durst eines gewarten, ungeferlich. Wer diesen Artikel übertritt, ist zween rheinisch Gulden straffällig.«

Zwei weitere Absätze auferlegen einerseits dem Mitgliede die Pflicht jede ihm bekannt gewordene Übertretung anzuzeigen, andererseits für den Gastfreund, Bruder oder Sohn, den er beherbergt, einen Gulden rheinisch zu erlegen, wenn dieser flucht oder zutrinkt.

10. »Es soll auch ein jeglicher Gesell, bei seinen Dienern mit Guten und Unguten, darob sein, damit sie ob den Mallen (Gastmählern) nicht zutrinken: Wo man es aber erfert, daß es ein Diener gethan hat: für den soll der Herr ein ganz Jahr ein Pfund Pfennig dem Hauptmann geben. Er nemb die vom Knecht oder nicht, oder er leg neu, oder dieselben Knecht, als oft es einer thuet, drei Tag und Nacht in ein Keller.« In der Blütezeit seines Bestehens zählte der Orden achtundsiebzig Mitglieder. Den Geistlichen und »Frauen und Jungfrauen, von Adel unverleimbt«, war der Eintritt gerne gestattet.

Der Orden war zu streng, seine Gebote viel zu hart um gehalten zu werden, darum währte es nur wenige Jahre, ehe er gänzlich vergessen wurde.

Weit gelindere Abstinenz seiner Mitglieder beanspruchte die 1524 von dem Kurfürsten Richard von Trier und dem Pfalzgrafen Ludwig »Uff der Fröhlichkeit eines Gesellschießens der Armbrust« zu Heidelberg errichteten »Brüderschaft der Enthaltsamkeit«, der bald außer den Gründern noch fünfzehn Fürstlichkeiten, Bischöfe und eine sehr große Zahl von Edelleuten angehörten.

In der Stiftungsurkunde heißt es: »Thun kund allermänniglich, daß wir uns mit einander einhelliglich entschlossen, und bei unseren fürstlichen Worten einander zugesagt und versprochen, und thun das in und mit aller Kraft dieß Briefs, daß unser jeglicher Fürst und Churfürst obgemelt, wir sein Geistlich oder Weltlich, nun hinfüro, für unser eigen Person, der Gotteslästerung, und Zutrinkens ganz oder halbs uns enthalten, und müssigen.« Überdies sollten alle Dienstleute bis zu den Oberamtmännern erst gebeten werden, sich »des Gotteslästern und Zutrinkens« zu enthalten und, falls dies nichts fruchtete, aus dem Dienst gejagt und geradezu boykottiert werden. Man tat eben in jener Zeit nichts halb. Entweder man trank sich bis ins Grab, oder man kasteite sich und die Untergebenen bis zum Übermaß. Denn den Dienstboten anbefehlen, mit einer durch Generationen vererbten Sitte plötzlich zu brechen, hieß von diesen Übermenschliches verlangen.

Immerhin ließ man Ausnahmen vom gänzlichen Enthalten des Zutrinkens und Trinkens gelten. Solche Ausnahmen waren, wenn einer der Ordensbrüder in Landstriche kam, wo man ihm sein Temperenzlertum übel ausgelegt hätte.

»Wär es aber, daß unser Churfürsten oder Fürsten, einer oder mehr, in die Niederland, in Sachsen, die Mark, Mechelburg (Mecklenburg), Pommern oder dergleichen, da Zutrinken die Gewohnheit, käme, und über fleißig Weigerung zutrinkens nicht geübriget sein möchte, sollen dieselbigen solche Zeit mit ihrem Hofgesind und Dienern ungefehrd, und mit dieser Ordnung nicht gebunden sein.«

Auch dieser Orden verschwand bald von der Bildfläche. Der Reiz der Neuheit mag manchen zum Beitritt gelockt haben, ohne ihn aber dauernd fesseln zu können. Das Befolgen der Satzungen und die Lebensgewohnheiten mögen viele seiner Mitglieder in einen Zwiespalt gebracht haben, den sie durch den Austritt auf die einfachste Art lösten.

Einige Jahre später tat sich wieder ein Verein gegen das Vieltrinken zusammen, der aber ungleich toleranter als die bisher erwähnten war. Die Mitglieder, durchaus nicht alle von Adel, trugen als Vereinsabzeichen einen Ring. Wer das Verbot des Zutrinkens übertrat, hatte dem Vorsteher den Ring zurückzugeben, außerdem aber noch den Armen einen Goldgulden zu überweisen. Als das Ordensmitglied Hubert Thomas Leodius von seinem Herrn, dem Kurfürsten Friedrich II. 1533 zu König Heinrich VIII. von England gesandt wurde, begegnete ihm am Hofe dieses weibermordenden Despoten ein Abenteuer, das J. W. Petersen[256] wie folgt beschreibt: »Einmal rief Heinrich nach einem langen Spaziergang: Ich dürste, man soll zwei der größten Becher, den einen voll Wein, den andern voll Bier, herbringen. Da sie gebracht werden, ließ er dem Leodius die Wahl: »Einen aber«, setzte er hinzu, »mußt du mir zubringen, damit du siehst, daß die Engelländer und der König selbst ebenfalls auf gut Deutsch trinken: und du hernach deinem Fürsten ausrichten kannst, wenn er nach Engelland kommen will, es ihm an Trinkgesellen nicht fehlen wird (non defuturos qui ei a compotationibus essent).« Leodius erwiderte: Solcher Trünke sei er nicht gewohnt, müsse auch, kraft seines Gelübdes, sie unterlassen, indem sein Herr durch einen gegebenen Ring das Zutrinken (ad aequales hauctus bibere) ihm verboten hätte. Heinrich widerlegte alle Ausflüchte nach seiner Art, und notgedrungen ergriff endlich der ehrliche Deutsche, dem vor der Größe des Bechers graute, den Weinkelch und leerte ihn in vier schweren Zügen aus, indessen der König sein Bier in einem Schluck hinab gejagt hatte. Bei der Abreise verehrte ihm Heinrich unter anderen Geschenken sechzig goldene Ringe, welche wider den Krampf gut sein sollten, und gab ihm für seinen Pfalzgrafen einen goldenen Becher.«

Pflichtschuldig meldete Leodius nach seiner Rückkehr den Vorfall seinem Herrn. Dieser fühlte sich nicht kompetent zu entscheiden, ob sein Gesandter gefehlt und berief eine Generalversammlung der Ordensbrüder ein, die aber einstimmig nicht nur den Sünder freisprachen, sondern der Reihe nach jeder den mitgebrachten Becher leertranken, wohl um sich des gleichen Vergehens wie Leodius schuldig zu machen. Leodius war von diesem liebenswürdigen Opfermut derart gerührt, daß er die erhaltenen sechzig Ringe an die Anwesenden verteilte. Auch dieser Orden vegetierte nur kurze Zeit. – Bis zum Jahre 1600 scheint das Publikum mehr Geschmack am Trinken als an der Enthaltsamkeit gefunden zu haben, denn erst in diesem Jahre ersteht ein neuer Mäßigkeitsverein, als dessen Apostel diesmal ein hessischer Landgraf, Moritz, »ein wackerer gelehrter Herr« (1572–1632) erscheint. Die ersten Mitglieder dieses »Ordens der Mäßigkeit« waren außer dem Stifter noch Johann Georg, Markgraf zu Brandenburg, Ludwig zu Hessen, Friedrich Heinrich von Nassau, Emich, Graf zu Leiningen, Friedrich Magnus und Ludwig, Grafen zu Erbach, Otto, Graf zu Solms, der junge Philipp, Graf zu Solms, Johann, Wild- und Rheingraf, Wilhelm, Freiherr zu Winnenberg und Abraham Burggraff, Herr von Dohna.

Die in vierzehn Abteilungen zusammengefaßten Satzungen ermöglichten es auch dem größten Schlemmer, der Gesellschaft beizutreten. Vor allem war das Mitglied nur während zwei Jahre verpflichtet, sich nicht »vollzusaufen«. Wenn es viel vertragen konnte, so trank es eben bis es glaubte, daß ihn ein Mehr umwerfen würde und ließ es, mit Rücksicht auf die Ordensbrüderschaft, sein. Als gewöhnliches Maß erlaubte man dem Vereinsbruder täglich vierzehn Ordensbecher voll Wein auszutrinken. Die Größe dieser Ordensbecher ist wohlweislich ängstlich verschwiegen. Sollte aber das erlaubte Quantum noch nicht genügen, so war es erlaubt, den Mehrdurst mit Bier, Sauerbrunnen und Met zu stillen. Verboten war es aber, aus den Ordensbechern »gebrannten, welschen, spanischen oder anderen starken gewürzten Wein, Hamburger Bier und Breihan« zu vertilgen. Ferner sollten nicht alle vierzehn Becher bei einer Mahlzeit konsumiert werden, sondern in zwei oder drei »Trunke«. »Ordensverwandte« durften weder zum Trinken nötigen, noch sich zwingen lassen Bescheid zu tun. Für die Übertretung bestanden drei Strafarten. Die erste und leichteste machte auf ein Jahr unfähig einem Ritterspiele beizuwohnen; die zweite untersagte den Genuß allen Weines bis zum Ablauf der zwei Vereinsjahre und nach der letzten hatte der Übeltäter zwei seiner besten Rosse oder dreihundert Taler als Strafe zu entrichten.

Übrigens dämmerte zeitweilig auch in einzelnen Personen die Erkenntnis auf, daß die Völlerei Leib und Seele nicht zuträglich sei, was ja sogar ein Hans von Schweinichen empfand. Diese Einsichtigen legten wohl ein Gelübde ab, sich fortan der Zechereien gänzlich zu enthalten oder sich wenigstens eine gewisse Zeit nicht vollzutrinken. Daß aber solche Leute Dokumente aufsetzten, mit Siegel und Unterschrift versahen, die genau festlegten, was zu trinken erlaubt, was verboten sein sollte, entbehrt eines gewissen Humors nicht. Ein solches Trinkerdokument, und nicht das einzige, das sich in den Archiven erhalten hat, nahm Scheible in sein »Schaltjahr«[257] auf. Es lautet:

Wir hernach Beschriebene, mit Namen Christoph Vitzthumb von Eckstädt und Vespasian von Reynsberg, urkunden und bekennen hiermit männiglich: Nachdem wir eine geraume Zeit und etliche viele Jahre in diesen sowohl als in fremden Landen an hohen Potentaten-, Chur- und fürstlichen Höfen uns des hohen Trunkes ziemlich ergeben, dadurch wir nicht allein Gott den Allmächtigen zum öfteren erzürnet und uns an ihm versündigt, sondern auch an unserm Leib und Gut nicht wenig Schaden erlitten, wir nunmehr finden, zur Erhaltung unserer beiderseitigen Gesundheit und Verhütung allerlei Schadens und Unglücks, welches aus übermäßigem Trunke herrührte, solchen, wo nicht gänzlich abzuschaffen, doch auf ein ziemliches Maß zu moderieren. So ist denn zwischen uns nach wohlbedachtem Rate und um allerhand erheblicher und bedenklicher Ursachen willen endlich dieser Vergleich getroffen und beliebet worden, daß innerhalb von drei Jahren, von Dato dieser Vergleichung angefangen, sich keiner von uns beiden bei Vermeidung unten benannter Strafe mit übermäßigem Trunk in keinerlei Weise oder Wege außerhalb der Fälle, so hernach namhaft gemacht werden, beladen, sondern sich dessen so viel als möglich entäußern soll. Weil aber dennoch an dem, da wir hin und wieder mit ehrlichen Leuten bekannt und deroselben Kundschaft haben, die Gelegenheit kommen möchte, daß wir uns des Trinkens nicht also gänzlich entäußern könnten, so haben wir zwei silberne Flaschen von gleicher Größe und Gestalt verfertigen lassen für die angedeuteten Fälle, wo jechlicher von uns beiden eine solche Flasche voll zu sich nehmen soll und darf. Soll es aber mit dem Trinken aus diesen Flaschen also gehalten werden: Unser jedem soll es freistehn und zugelassen sein, bei ehrlichen Zusammenkünften, da sich's Ehren halber nicht anders schicken will, die hierzu bestimmte Flasche an einem Tage, sei es nun vor- oder nachmittag, zum höchsten dreimal voll Wein auszutrinken, diesselbe Maß aber in keinem Wege zu überschreiten. Jedoch soll dieses nicht so gemeint sein, als ob die Flaschen tagtäglich dreimal ausgetrunken werden müßten, sondern es ist nur also zu verstehen, daß es geschehe, wenn man es bei hohen adeligen oder sonst ehrlichen Leuten nicht wohl umgehen kann. Wenn aber einer von uns beiden nach den festbestimmten ausgetrunkenen drei Flaschen dennoch ein Tränklein Wein noch für sich allein thun will, – welchen er jedoch keinem andern zutrinken soll, – so mag ihm das freistehn und keine Bedeutung haben. Mit Bier aber soll es also von uns gehalten werden: Wäre es der Fall, daß wir nach erledigten drei Flaschen Bier durch jemand zum weiteren Trinken ermuntert würden, so soll, – da vom Biere zuweilen auch Räusche zu fallen pflegen, – unsere Verabredung gleichfalls bestehen, und keiner von uns noch mehr zu sich nehmen, denn was er den Durst zu löschen noch benöthigt. Würde sich aber ereignen, daß Christoph Vitztumb von Eckstädt vor Ausgang der benannten Frist dreier Jahre Kindtaufen halten oder ich, Vespasian von Reynsberg, mich in den Stand der heiligen Ehe begeben und also Verlöbnis oder ehrlich Beilager halten möchte, – welches Alles in dem Willen des Allmächtigen steht, – alsdann soll anbetrachts solcher Umstände diese unsere Obligation wegen des Trinkens drei Tage lang, höchstens aber vier Tage, außer Kraft treten, außerhalb dieser spezifizierten Fälle jedoch in vollen Würden bis zu geendeter Frist bleiben.

Da uns auch ferner an unterschiedlichen Orten nicht geringe Beschwerung und Ungelegenheiten dadurch entstanden, daß wir Bürgschaft für gute Freunde eingegangen, so haben wir gleicherweise hierdurch verabredet, nicht mehr hinfüro auf solchen Handel einzugehen. Nur wenn etwan einer von uns von einem guten Freund angegangen würde, dem es füglich nicht wohl abgeschlagen werden könnte; so soll doch keiner von uns beiden Bürgschaft über 300 Thaler hoch bewilligen; auch, ehe besagte Summe nicht wieder abgezahlet, soll durchaus keine neue Bürgschaft eingegangen werden.

Wofern nun einer von uns diese nothwendige freundliche Vereinigung in einem oder anderem Stücke auch nur im geringsten übertreten wird, so soll der Übertreter dem anderen, so oft es geschieht, eintausend Gulden zur Strafe ohne Widerrede erlegen. Und da sich's schließlich nach dem Willen Gottes zutragen möchte, daß einer von uns beiden während der drei Jahre mit Tode abginge, (was doch Gott gnädig verhüten und abwenden wolle), so soll doch nichts weniger derjenige, so am Leben bleibet, sich der Verpflichtung in allen Punkten und Clauseln, so lange die Endschaft der Frist völlig erreicht ist, erhalten. Diesem Vertrag also beschriebenermaßen fest und unverbrüchlich nachzukommen, uns demselben nicht im geringsten widersetzlich zu machen, vielmehr alles dasjenige, wie obsteht, ehrlich und aufrichtig zu halten, haben wir einander mit Hand und Mund bei unserer adeligen Ehr', Treu und Glauben zugesichert und versprochen, inmaßen wir es hierdurch nochmals kraft dieses Briefes zusagen und versprechen. Ursprünglich sind dieses Briefes zwei eines Lautes gemacht, eigenhändig geschrieben, unsere angeborenen Petschafte wissentlich daran gehängt, von jedem mit eigener Hand unterschrieben. Jechlicher hat einen solchen Brief zu sich genommen. Welches geschehen den ersten Januar Anno nach der gnadenreichen Geburt Christi 1592 zum glücklichen Anfange des heutigen Tages und eingetretenen fröhlichen neuen Jahres. – Christoph Vitzthumb von Eckstädt. – Vespasian von Reynsberg.

In gewissen Ämtern waren die neuangestellten Beamten verpflichtet, die gewöhnlichen Gebote des Anstandes zu befolgen und im Trinken Maß zu halten. So mußte ein gewisser Andreas Röbel, als ihm seitens des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg im Jahre 1577 ein Amt verliehen wurde, ein Schriftstück ausstellen, in dem es unter anderem hieß: »Desgleichen will ich mich des Vollsaufens enthalten, und uff jeder Mahlzeit mit zween ziemblichen Bechern Biers oder Weins die Mahlzeit schließen. Infall ich aber, ohne Ihr Churfürstliche Gnaden erlaubniß dieses vbertretten Vnd ich drunken befunden wurde, Als soll vnd will ich mich, sobaltt ich gefordert werde, in der Kirchen einstellen vnd mir vierzig Streiche weniger einen, von denen, so Ihro Churfürstliche Gnaden dazu verordnen werden, mit der Rutte geben lassen.«

Alle diese Maßregeln halfen natürlich nichts, denn gerade verbotene Früchte schmecken bekanntlich am süßesten und die offene Liebe zum Trunk wurde zu einer heimlichen, »von der niemand nichts weiß«. Gegen das Laster des Trinkens war kein Kraut gewachsen, was schon das Ambraser Liederbuch anerkennt, indem es ein Rezept »wider die Trunkenheit« ganz im Stil der damaligen ärztlichen Verordnungen angibt. Das amüsante Schriftstück lautet:

»Recipe: 1 Mäßlein Entenmilch, 1 Maß Gänsschweiß, 1 Kannen voll Winds, 1 Loth von einer eingemachten Futtertaschen, die drei Jahr im Mist gelegen, Solches alles thu durch einander und temperirs zusammen und seihe es durch ein eichen Brett, das drei oder vier Ellen dick ist, und wenn du es wilt gebrauchen, so geh in eine alte Badstub, die in fehr Jahren nicht geheizt worden ist, und schwitz fein, darnach geh an die Sonn um Weihnachten, wenn sie gar heiß scheinet, und schmiere den Nabel auf dem Rucken, darnach leg dich ein Stund oder zwei nieder und schlaf so lang, bis ich dich aufwecke und laß dich fein warm zudecken mit einem alten Nasengarn, damit der Nabel nicht erkalt, und laß dir den Kopf mit Kräutern reiben, da die Bauern das Korn mit ausdreschen, einmal oder drei. Wo dir aber von abgeschriebenen Recepten das Kopfweh nicht vergehen sollte, so laß dir bei Zeiten den Hals zuknüpfen mit einem geweihten Mönchsgürtel, oder wo du alsbald nicht haben möchtest, nur mit einem Pfennigstrick, daß dir der Schmerz nicht hinab komme in Magen und Bauch. Es kann aber nicht jedermann das Zuknüpfen erleiden, sterben viel davon.«

5. Der geistliche Durst.

Ihr opfert Trank den Göttern? Ei, ei, was ficht euch an? Schickt's lieber uns in's Kloster, So ruft Sanct Columban.

Über die Verdienste der Kleriker um die deutsche Agrikultur ist bereits oben im Kapitel über den Wein gesprochen worden. Die Klöster benötigten reichen Erntesegens, um den Bedürfnissen des »heiligen römischen Reiches Immenschwarmes« zu genügen. Die Herrschaften führten meist, gleichviel ob Mönch oder Nonne statt eines gottgeweihten, ein Dasein wie Gott in Frankreich. Sie waren aller kleinlichen Lebenssorgen ledig, nahmen eine angesehene Stellung ein, die selbst die Mächtigsten nicht ungestraft anzutasten wagen durften und brachten ihre Tage in Ruhe und Beschaulichkeit hin: »Etliche gehn barhaupt, vil barfüßig, aber all miteynander müßig«, sagt Fischart in seinem bissigen »Bienenkorb«, und Brant erklärt im Narrenschiff die geistlichen Herren, sich vom Müßiggang ernährend. Das Beste war für einen Mönchsgaumen oder das verwöhnte Schnäbelchen einer zarten Himmelsbraut eben gerade gut genug. »Unsere Mönche«, klagt der Abt Peter von Clugny, der in der Kirchengeschichte den Beinamen des Ehrwürdigen führt, um 1130, »laufen von einem Ort zum andern, wie Habichte und Geier, wo sie den Rauch einer Küche sehen oder einen Braten riechen. Hülsenfrüchte, Eier, Käse und Fische sind ihnen zuwider, sie sind lüstern nach den Fleischtöpfen Ägyptens. Jetzt brechen die Tische von fetten Schweins- und Kalbsbraten, Hasen, auserlesenen Gänsen und Hühnern. Aber auch das ist manchem noch nicht genug; wir suchen ausländische Speisen, wir streifen in den Wäldern umher, wir suchen Fasanen und Turteltauben, wir mästen uns mit schwarzem und rotem Wildpret, damit ja der Knecht Gottes nicht Hunger leide.«[258] Was Wunder demnach, wenn Bernhard von Clairvaux (1091 bis 1153) mit Betrübnis erzählt, daß jeder, sobald er Mönch werde, über Bauchgrimmen klage.

Und wie im Essen, so war es auch im Trinken. Derselbe Bernhard von Clairvaux, ein asketischer Mönch, der auch Brennöl trank, wenn er kein Wasser zur Hand hatte, rügte die skandalösen Trinkgelage in den Klöstern und bemerkte, daß die Kleriker vor Beginn der Zechgelage ordentliche Weinproben abhielten, indem an den Klostertischen halbvolle Becher mit Weinen herumgereicht wurden, aus denen man durch Kosten und Riechen die für die betreffende Mahlzeit passendsten Sorten heraussuchte.

Bei Gelagen tranken die Äbte ihren Mönchen öfters in sancta caritate zu, wie der St. Galler Mönch Ekkehard bezeugt. Im zehnten Jahrhundert nahm jeder Mönch St. Gallens täglich fünf Maß Bier zu sich, außer dem Wein und Obstwein, der beim Frühstück, Mittag- und Abendessen getrunken wurde. Der gute Magen der Kirche huldigte von jeher dem Sprichwort: »Selber essen macht fett«, darum Walther von der Vogelweides Klage nach seinem Besuch in der baierischen Abtei Tegernsee:

Ich nam da wazzer, also nazzer muost ich von des münches tische scheiden.

Man lebte fein in der Klausur, und Folianten ließen sich über die Völlerei der Mönche füllen. Das alte Sprichwort: »Wenn die Mönche reisen, regnet es«, erklärt sich schon im Mittelalter ein Bäuerlein damit: »Die Mönche haben stets von dem vielen Wein, den sie trinken, den ganzen Kopf voll Dünste, diese Dünste werden dann von der Sonnenhitze ausgezogen und steigen in die Luft, wo sie zu Wolken werden, aus denen dann der Regen niederträufelt.« Hemmerlin in Zürich klagte über die Weinfässer in den Klosterkellern, die größer wären als die Zellen, und über die besoffenen Mönche, die mit lallender Zunge Buße predigten und mit vollem Wanst die Einhaltung der Fasten einschärften.[259]

Wie die frommen Herren das edle Naß zu schätzen wußten bezeugt, daß sie das beste Faß im Keller mit nutrimentum spiritus (Geistesnahrung) und den Weinkeller selbst bibliotheca subterranea (unterirdische Bibliothek) benannten.

Dabei waren die Kleriker keineswegs etwa besorgt, die Öffentlichkeit von ihren Symposien gänzlich fernzuhalten, im Gegenteil sie waren naiv genug, ihre Tafelfreuden mit Pinsel und Meisel verherrlichen zu lassen. In den Miniaturen ihrer Bibeln lassen sehr oft die künstlerischen Mönche ihren satirischen Gelüsten freien Lauf und zeichnen intime Szenen, die eigentlich eine Art Selbstverhöhnung darstellen. So zeigt eine Miniature einer moralischen Bibel des vierzehnten Jahrhunderts ein Gastmahl in einem Kloster, dem willige Dämchen beiwohnten.[260]

Notes in this chapter

Note 1 · Kap. 48.Note 2 · Germania, Kap. 4.Note 3 · Tacitus, Germ., Kap. 14.Note 4 · Appian, Bell. Civ., II, 64.Note 5 · Specht, a. a. O., S. 37.Note 6 · Specht, a. a. O., S. 37.Note 7 · Specht nach Grein, Dichtungen der Angelsachsen, Göttingen, 1859. I, S. 157, Vers 63.Note 8 · Wasserschleben, Die Bußordnungen der abendländischen Kirche, Halle 1851, S. 254.Note 9 · Specht, S. 51.Note 10 · Mitgeteilt von Eschenburg in seinen »Denkmälern«, Bremen 1799, S. 417.Note 11 · Anzeiger für Kunde deutscher Vorzeit, 1877, Spalte 340.Note 12 · Schultz, Deutsches Leben etc., S. 502.Note 13 · Deutsche Nationallitteratur, Stuttgart 1882–1899, Band 26.Note 14 · Agricola, Sprüchwörter Nr. 355 (Kloster, I, 311).Note 15 · Anzeiger für Kunde deutscher Vorzeit, 1874, Spalte 103.Note 16 · Siehe mein »Geschlechtsleben in der deutschen Vergangenheit«, S. 248.Note 17 · Kloster, I, 315.Note 18 · Luther als Erzieher, Berlin 1903, S. 198 ff.Note 19 · Neuerlich herausgegeben von Professor Haggenmacher in Zürich, siehe Dr. W. Bode, Kurze Geschichte der Trinksitten usw., München 1896, S. 11.Note 20 · Jesaia V, Vers 11–13 steht hier wörtlich abgeschrieben.Note 21 · Jesaia V, 14.Note 22 · Gedenkbuch des Ritters Ludwig des Ältern von Eyb, herausgegeben von Dr. Chr. Meyer, Ansbach 1890, S. VII ff.Note 23 · Germania, Kap. 21.Note 24 · De bello Gallico, Bd. VI, Kap. 23.Note 25 · Edda, Skirniför, Schirners Werbung.Note 26 · Mitgeteilt von Dr. Hermann Uhde-Bernays im Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums 1901, Heft IV, S. 172 ff.Note 27 · Parzival, übersetzt von Karl Panier, Leipzig, o. J., I, V, 855/56, S. 114, V. 97–99.Note 28 · Scheffel, Ekkehard, 86. Auflage, Stuttgart 1886, S. 453, Anm. 84.Note 29 · Grimm, Rechtsaltertümer. S. 190.Note 30 · Freytag, Bilder aus der deutschen Vergangenheit, I, 166/67.Note 31 · Petersen, Geschichte der deutschen Nationalneigung zum Trunk, S. 15.Note 32 · Sattlers, Geschichte der Herzöge von Württemberg, Tüb. 1769–83, I, Beilage 77.Note 33 · Erneut von Karl Panier, Leipzig, S. 68.Note 34 · Dr. Felix Weber, Gastronomische Bilder, Leipzig 1882, S. 137.Note 35 · P. Textoris, Traktätlein von Natur, auch Brauch und Mißbrauch des Weins. Hiebevorn durch Simonem Schambergern in Hochteusch gebracht usw., FNote 36 · Petersen, a. a. S. 22 ff.Note 37 · Scheible, Schaltjahr, II, S. 231.Note 38 · Kapitul 2, anni 812.Note 39 · Kapitul ad. a. 803.Note 40 · Est, est, est, 2. Gebinde, Quedlinburg u. Leipzig 1842, S. 35.Note 41 · Hermann Schrader, Das Trinken in mehr als 500 Gleichnissen und Redensarten, Berlin 1890, S. 10.Note 42 · Hanns v. Zobeltitz, Der Wein, S. 89.Note 43 · Scherr, Kulturgeschichte, S. 297 ff.Note 44 · Herausgegeben von Arnold, Stuttgart 1857.Note 45 · Westermanns Monatshefte, Bd. 20, S. 661.Note 46 · Denkwürdigkeiten von Hans v. Schweinichen, herausgegeben von Hermann Oesterley, Breslau 1878.Note 47 · Denkw., S. 15.Note 48 · Geschlechtsleben, S. 227.Note 49 · Denkw., S. 22.Note 50 · S. 32.Note 51 · S. 33.Note 52 · S. 32.Note 53 · S. 38.Note 54 · Bilder aus der deutschen Vergangenheit, 2. Bd., II. Abt., S. 280 (24. Aufl., Leipzig 1900).Note 55 · Denkw., S. 46.Note 56 · S. 75.Note 57 · S. 163.Note 58 · S. 167.Note 59 · Etwa 3½ Liter.Note 60 · S. 92.Note 61 · Joh. Jac. Fugger zu Kirchberg, Spiegel der Ehren des Erzhauses Österreich von 1212–1519. Fortgesetzt von S. v. Birken. Nürnberg 1668.Note 62 · 3. Teil, S. 23–27.Note 63 · a. a. O., S. 97 ff.Note 64 · 1. Band, 1846, S. 64.Note 65 · Weber, a. a. O., S. 146.Note 66 · Schultze, a. a. O., S. 178.Note 67 · Kraemer-Fuchs, Die Karikatur der europ. Völker, Berlin, o. J., I. Bd., S. 36.
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