II. Wo man trank!
Reading edition
1. Wirtshäuser und Herbergen.
Im Wirtshaus ist gut leben, Wenn kömmt der heurig Wein. Des Knaben Wunderhorn.
Die Wirtshäuser sind ein Zeichen der Civilisation. »Böse«, wilde Menschen haben zwar Lieder, wenn auch Seume das Gegenteil behauptet – denn sogar die Räuber sangen z. B. »Ein freies Leben führen wir« und Rinaldo Rinaldini sein »In des Waldes tiefsten Gründen«, – aber sie besitzen keine Kneipen. Die Innerafrikaner, die Australneger, die Indianer und die Malaien kennen ebensowenig die Institution der Gasthäuser, wie sie dem Urgermanen bekannt war. Der Gaugenosse trank in seinem eigenen Hause, bei der Sippe, bei Freunden oder sonst irgendwo, aber immer gratis. Hatte er es dazu, dann entschädigte er sich durch eine Gegeneinladung, aber als Schmach wäre es ihm erschienen, das Genossene bezahlen zu sollen oder Zahlung dafür zu heischen. Die Gastfreundschaft war allgemein und schrankenlos. »Kein zweites Volk gibt es, das für Gastmähler und Bewirtung eifriger besorgt wäre. Irgend einem Sterblichen ein Obdach zu verweigern, gilt als Frevel. Jeder bewirtet nach Vermögen den Gast mit einem Festmahl. Ist der Vorrat erschöpft, so führt der, der soeben noch Wirt war, den Gast an eine andere gastliche Stätte. In das nächstbeste Haus treten sie dann ein, auch wenn sie nicht geladen sind. Mit gleicher Freundlichkeit werden sie aufgenommen.«[147] Die Gastfreundschaft war und blieb noch lange eine geheiligte Sitte, der sich in späterer Zeit sogar die Gesetze annahmen. Mit strengen Strafen bedrohen die Kapitularien Karls des Großen jeden, der Bewirtung und Obdach versagte. Jedermann, der König selbst, war verpflichtet, den im Hausfrieden weilenden Gast als ein von Gott gesandtes Geschöpf zu behandeln und zu ehren.
Selbst dem Feinde wurde Speise und Trank nicht versagt, ja sogar durch Diener entgegengebracht. Die Entstehung der Kneipen fällt mit dem Gebrauch zusammen, den Überschuß an selbstgebrautem Bier oder Wein eigener Fechsung im Tausch oder gegen Entgelt abzugeben und dies Vorhaben durch Aushang eines Kranzes bekanntzugeben. »Wenn man ein schoeblin ußsteckt, daz ist ein zeichen, das man bier da feil hat«, sagt Geiler von Kaisersberg[148] und ein ander Mal »… ein Würt, der henckt ein Schild auß vnnd schreibt daran, hie Wein.«
Außer dem Birken-, Weinblätter- oder Reisigbündel kommt auch der Drudenfuß als Wirtszeichen vor, der dem Gottseibeiuns den Eintritt in das Gasthaus verwehren sollte; wie leicht konnte sich nicht der leibhaftige ††† in der Gestalt eines harmlosen Reisenden, selbst eines Mönches über die Schwelle stehlen!
Wer an solchen Verkaufstätten seinen Bedarf an Getränken in Gebinden erstand, dem wird auch kaum ein Trunk versagt worden sein, den er als Kostprobe wohl umsonst erhielt, wenn er kaufen wollte oder gekauft hatte, für den er aber im anderen Falle zahlen mußte, da die den Verkauf besorgenden Wirtschafter oder Hörige nicht Eigentümer des Getränkes waren, daher kein Recht hatten, Gastfreunde damit zu bewirten. Derartige Kneipen gab es bereits zu Karls des Großen Zeiten, denn eines seiner Kapitularien spricht von ihnen, indem es den Geistlichen deren Besuch verbietet.[149]
In der ursprünglichen, weitgehenden und unbedingten Form, wie sie Sitte früherer Zeit und Gesetze vorschrieben, konnte freilich die Gastlichkeit nicht weiter geübt werden, als mit dem zwölften Jahrhundert der Reise- und Wanderverkehr im ganzen Abend- und Morgenland jene gewaltige Zunahme erfuhr. Selbst die schon durch ihre Satzungen für Aufnahme dürftiger Reisender verpflichteten Klöster begannen zurückhaltender zu werden, wie Walters von der Vogelweide Spruch über den Tegernsee erkennen läßt. Sie beschränkten ihre Gastfreundschaft auf Reisende aus geistlichem Stand und wirkliche oder angebliche Waller nach Rom oder zum heiligen Grabe. Auch die Ritter auf den Burgen drückten sich in mehr oder weniger zarter Weise vor unliebsamen Gästen.
»Es gab seit unbestimmt früher Zeit in Dörfern, die an Straßen oder Saumpfaden lagen, ein Haus, wo Rosse und Reiter oder Fuhrmann rasten konnten, und wo außer dem Futter für die Gäule Brot nebst Wein oder Bier, je nach dem Landstrich, verabreicht wurden. Diese »Schenken« oder »Krüge« wurden von dem Geleitsherrn, dem Inhaber des Straßenregals, zu Zinslehn ausgetan und von einem der Dorfinsassen, der darum in der Hauptsache doch Landmann blieb, nebenbei betrieben. Sie lagen noch nicht gerne mitten im Dorfe, sondern meist an einem Ende; bedächtige Bauernklugheit sagte sich, es sei besser so. Aus demselben Grunde kam man auch nur zögernd dazu, Herberge über Nacht zu gewähren; in den Weisungen und Vorschriften, die der Geleitsherr in der Regel mit der ausgetanen Konzession verband, kehrt beständig wieder, der Wirt brauche nur dann Herberge zu geben, wenn er wolle. Wenn er sie gewährte, was er in unverdächtigen Fällen gegen Geld oder gute Worte wohl meistens tat, so bestand sie darin, daß der Reisende es sich in der Gaststube auf der Ofenbank oder auch auf einem Bund Stroh bequem machte, und der Knecht irgendwo in der Nähe der Pferde sich einen Winkel suchte. Ein eigentliches Vergnügen war das Reisen damals überhaupt nicht, sondern ward durchaus unter die mehr oder minder notwendigen Übel, sowie in Gestalt der Pilgerfahrten unter die Kasteiungen und Bußen gezählt.
Mit jenen Schenken am Wege oder, wie man in Norddeutschland sagte, Krügen und Landkrügen lebten auf dem alten Römerboden Oberbayerns und der Alpenlande die dort wohl nie ganz verschollenen tabernae der Römer wieder auf und bildeten sich nunmehr, unter dem Hinzukommen des Herbergwesens, zu Gast- und »Tafernwirtschaften« aus, wie sie sich daselbst noch heute bezeichnen. Überhaupt, auf diese Weise ist das Dorfwirtshaus als eine den Ortsbewohnern wichtige Einrichtung entstanden, infolgedessen von dem Ende des Dorfes weg in dessen Mittelpunkt, neben die Kirche, wo es solche gab, gerückt worden. Vor oder selbst in der Kirche waren seit alters die gemeinsamen Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte der einzelnen besprochen, besorgt, vor Zeugen vollzogen worden. Nun schob man sich nach dem Kirchgang, statt auf dem Kirchplatz bei der Linde herum zu stehen, ins Wirtshaus hinein oder setzte sich zur guten Jahreszeit auf die Bänke, die vor diesem zurechtgenagelt waren. Und dann allmählich ging man auch an Werktagen nicht immer vorüber. Ja, die Burschen führten die jungen Mädchen dahin, wenigstens in verschiedenen keckeren und minder sparsamen Teilen Deutschlands, was die mittelalterliche Literatur zahlreich erkennen läßt; die Spinnstuben wurden vielfach durch diesen neuen Wettbewerb abgelöst, ebenso der Tanzplatz unter der Dorflinde.«[150]
Mit dem Aufblühen der Städte, als der neuerstandene dritte Stand sich zwischen Adel und Bauer einschob, bemächtigten sich die Städter neben anderer, bisher dem Feudalherrn allein zugestandener, auch des Rechtes, Schenken und Herbergen zu halten. Die heilige Elisabeth blieb die erste Nacht nach ihrer Vertreibung von der Wartburg »in einer wintaberne« zu Eisenach.[151] Seit dem zehnten Jahrhundert führten Ummauerungen, Marktgerechtsame zur Entstehung wirklicher Städte im mittelalterlichen Sinne, die nicht nur ihren Bürgern, sondern auch den in ihren Mauern zeitweilig befindlichen Fremden ein behagliches Dasein und Schutz gegen räuberische Überfälle boten. Daß man daher lieber in den Städten als im dörflichen Krug zu nächtigen begehrte, war nur zu natürlich. Die Städte mit ihren periodisch wiederkehrenden Märkten einerseits, andererseits als Absatzgebiete gewisser Waren, waren eben das Ziel der reisenden Kaufleute, die seit den Kreuzzügen zu erhöhter Bedeutung gelangten und sich zu einem festgefügten Stand ausbildeten. Den Bedürfnissen dieser Reisenden entsprechend, die Gastfreundschaft nur gegen Zahlung begehrten, und für alle die vielen fahrenden Gesellen, die jahraus jahrein die mittelalterlichen Landstraßen bevölkerten, jene ewig wandernden Gaukler, Bettelmönche und Bettler, die froh sein mußten, für Geld ein Unterkommen zu finden, gestalteten sich die Wirtshäuser aus.
Der Zustand der Schenken und Herbergen war bis zum Anbruch des regelmäßigen Reiseverkehrs der denkbar primitivste. Überdies waren beide vielfach, besonders auf dem Lande, wo eine in alle Töpfe guckende Polizei nicht vorhanden war, Stätten der niedrigsten Unzucht, gegen die sehr häufig die behördlich angestellten Frauenwirte Front zu machen gezwungen waren.
Unter diesen Umständen war es den Geistlichen, wie erwähnt, schon unter Karl dem Großen mit Recht verboten, Schenken zu besuchen, was sie aber trotzdem nicht unterließen; hielten doch sogar viele von ihnen selbst solche und nicht immer im besten Rufe stehende Kneipen.
Die Synode der Kölner Diöcese im Jahre 1353, die von Eichstädt 1354, das Konzil von Salzburg von 1420, die Kirchenversammlungen von Prag 1421, von Straßburg im Elsaß 1435, die Synoden von Breslau 1456, von Konstanz 1464, von Schwerin 1492, sie alle befaßten sich mit diesem heiklen Thema erfolglos, wie schon die Wiederholung dieser Beschlüsse durch ein ganzes Jahrhundert beweist. Nur wenn einer der Geistlichen sich auf einer Reise befand, durfte er ein Wirtshaus aufsuchen.[152]
Bei dem Zustande, in dem die Herbergen während des ganzen Mittelalters waren, erscheint übrigens ihr Besuch als recht fragwürdiges Vergnügen, selbst wenn man das erotische Moment als Vergnügen betrachtet.
Oswald von Wolkenstein beklagt, daß man, zumal im Winter, in der Gaststube durch das Geschrei kleiner Kinder gestört werde. Godschalk Hollen sagt in seiner 33. Predigt (minica exaudi): »Viertens erbauen einige Häuser zur Aufnahme von Kaufleuten und Fremden, wie die sind, die weite und geräumige Häuser errichten mit vielen Kammern und Bettstätten, um täglich zu ihrem Nutzen Ankommende zu empfangen. Sie sollen sich ihren Gästen gegenüber so benehmen, erstens ein freundliches Gesicht zeigen, denn die Heiterkeit des Gesichtes und freundliche Rede und gütiges Zureden machen den Wirt berühmt. Zweitens sollen sie ihnen Speisen in Fülle geben zum Sattwerden nach Stand und Zahl der Gäste und Auslagen, damit sie nicht Plünderer der Gäste scheinen, eigentlich mehr »Straßenräuber« als Gastgeber. Drittens sollen sie für die Sicherheit der Gäste Sorge tragen …
Doch sündigen diese Gastwirte auf viele Weise. Erstens, wenn sie Possenreißern an Festtagen vor der Messe zu essen und zu trinken geben, die zu der Zeit in der Kirche sein, Messe und Predigt hören sollten; zweitens, wenn sie Wein oder Bier mit Schädlichem mischen, und das tun sie zu ihrem Gewinn und des Nächsten Schaden. Drittens sündigen sie im Maße, daß sie falsche Maße haben. Viertens, wenn sie wissentlich gestatten, daß sich Leute betrinken, fluchen, Gott und die Heiligen lästern, Würfel spielen. Fünftens sündigen sie, wenn sie wissentlich Dirnen in ihre Häuser kommen und mit ihren Gästen und jenen Saufbrüdern sündigen lassen, oder wenn sie Possenreißer (histriones) mit ihren Beischläferinnen, die nicht durch die Ehe verbunden sind, erhalten. Sechstens sündigen sie, wenn sie zeitlichen Gewinnes wegen ihren Gästen unziemliche und verbotene Speisen vorsetzen, z. B. in den Fasten oder am Freitage Milchgerichte, Eier, und sündigen nicht wenig, sowohl, wenn sie solche Speisen essen, als wenn sie sie auftragen. Siebentens sündigen sie, wenn sie zuviel ihren Tischgästen anrechnen, denn sie sollen ihren Gästen mäßige Preise machen, so daß sie für die Mühen und die Beschäftigung genüge haben. Achtens sündigen sie, wenn sie schlechte Dienerschaft haben, die die Gäste betrügt, und sie das wissen, ohne es zu ändern.«[153]
Dieses Sündenregister bestätigt die berühmte klassische Schilderung eines Gasthauses, die Erasmus von Rotterdam in einem 1520 geschriebenen Reisebrief gibt.
»Kommt einer an, so grüßt ihn niemand. Es soll nicht so aussehen, als ob man viel nach Gästen fragte. Man kann sich die Lunge aus dem Leib schreien, ehe jemand hört, und man steht draußen und friert. Endlich wird in der geheizten Stube ein Fensterchen aufgemacht und ein Menschenkopf schiebt sich vor, wie eine Schildkröte aus der Schale. Gibt es Nachtherberge? – Gott sei Dank, er nickt gnädig – wir können bleiben. Von vielen Worten sind sie nämlich nicht; die Frage nach dem Stall beantwortet eine Handbewegung. Man führt sein Pferd selbst an die Krippe, sorgt für Futter und Streu, denn kein Knecht rührt auch nur den Finger.
Nun darfst du, mein Lieber, in die geheizte Stube gehen. Wie du bist, wie du gehst und stehst, mit deinen kotigen Stiefeln, in deinen durchnäßten Kleidern, mit deinem Mantelsack. So trittst du in die gemeinsame Gaststube. Hier kannst du deine Stiefel ausziehen und dir Pantoffeln geben lassen; hier kannst du das Hemd wechseln, deine Kleider trocknen, deine Stiefel putzen. Die andern genieren sich auch nicht – hier kämmt sich einer, hier l…st sich einer, hier wäscht sich einer, hier trocknet sich einer, – Waschwasser steht bereit, aber nur ein einziges Waschbecken für alle, und dieses so unsauber, daß man es zu allererst waschen möchte. Wagt einer ein Wort zu sagen und sich zu beschweren, so bekommt er Grobheiten – wenn es ihm hier nicht passe, so möge er eben anderswohin gehen. An die hundert Menschen sind in der einen Gaststube beisammen: Reitende, Fahrende, Schiffer, Frachtfuhrleute, Schüler und Handelsleute, Weiber, Kinder, Gesunde, Kranke, die Abenteurer, die Spieler fehlen nicht – und das schreit, lärmt, skandaliert durcheinander, wie bei dem Babylonischen Turm.
Kommst du vielleicht nachmittags um 4 Uhr an, so wirst du doch vor 9 oder 10 Uhr nichts zu essen bekommen, Freundchen; denn es wird nicht eher angerichtet, als bis voraussichtlich alle Gäste beisammen sind, damit kein überflüssiges Gelaufe stattfinde. Also etwa um 9 Uhr abends taucht ein alter graubärtiger, struppiger, sauerblickender, schmutziger Kellner mit geschorenem Kopfe auf und überzählt mit grämlicher Miene, ohne einen Laut von sich zu geben, mit den Augen die anwesenden Gäste, und je mehr ihrer anwesend sind, desto stärker wird der Ofen geheizt, mag es draußen noch so warm sein, denn es gilt als Hauptsache einer guten Bewirtung, die Gäste schwitzen zu machen. Es ist zum Ersticken! Kann einer den Dunst nicht vertragen und öffnet ein Fenster, dann heißt es sofort: Zumachen! – Antwortet er, es werde ihm übel, dann sagt man: Suche dir ein anderes Wirtshaus! Es bleibt nichts übrig, als zu schwitzen.
Dann werden die Tische gedeckt. Grob wie Segeltuch sind die Tücher, die der Alte auf die Tische legt. Nun ist der große Augenblick gekommen, alles setzt sich. Reich und Arm, Herr und Knecht, alles durcheinander, kein Standesunterschied, gewöhnlich acht an einem Tische, so harren sie der Mahlzeit. Da erscheint der sauersehende Ganymed und setzt vor einen jeden einen hölzernen Teller und einen Holzlöffel, dann etwas später ein Trinkglas. Nachher bringt er ein Stück Brot, mit dem man sich, ehe die Suppe fertig ist, die Zeit vertreibt. Nämlich ein Stündchen, währenddessen man sein Brot kurz und klein schneiden und kauen kann. Endlich kommt der Wein auf die Tafel. Ist der sauer! Ich biete dem Aufwärter einen Groschen, daß er mir einen besseren bringe. Er tut, als höre er es nicht und wiederhole ich mein Anliegen, so schnauft mich der Kerl an: Hier sind schon viele Grafen und Markgrafen eingekehrt und kein einziger hat sich über den Wein beschwert; steht er dir nicht an, so suche dir eine andere Herberge! Denn nur die Adeligen ihres Volkes halten sie für Menschen. Bald kommen mit großem Gepränge die Schüsseln. Erst eine Suppe mit Brotstücken; ist es ein Fasttag, eine Brühe mit Gemüsen übergossen.
Dann folgt eine andere Brühe, hierauf aufgewärmte Fleischarten, oder Pökelfleisch, oder Fisch, hierauf Hiersebrei; dann, wenn man beinahe satt ist, ein Braten. Aber hier sind sie sparsam und tragen ihn rasch wieder ab. Am Tisch muß man bis zur vorgeschriebenen Zeit sitzen bleiben und diese, glaube ich, wird nach der Wasseruhr gemessen. Endlich erscheint der bewußte Bärtige noch einmal, oder auch der Wirt selbst, der sich kaum von seinen Dienern durch die Kleidung unterscheidet. Dann wird auch besserer Wein aufgetragen, dazu alter madiger Käse. Die stärker trinken, sind dem Wirt angenehmer, obgleich sie um nichts mehr zahlen, als jene, die sehr wenig trinken; denn es sind diejenigen nicht selten, die mehr als das doppelte in Wein verzehren, als sie für das Essen zahlen. Es ist zu verwundern, welch Schreien und Lärmen nun anhebt, wenn erst die Köpfe vom Trinken warm geworden sind; keiner versteht den andern. Die Gaukler und Spaßmacher treten auf – es ist kaum zu glauben, was die Deutschen an diesen Lappereien für Vergnügen finden. Diese fahrenden Leute singen und spielen, fiedeln und blasen, springen und pochen den Gästen die Ohren voll, die wohl oder übel zuhören und bis in die tiefe Nacht hinein aufbleiben müssen. Ist auch der Käse abgetragen, der ihnen nur schmeckt, wenn er stinkt und von Würmern wimmelt, kommt der Bärtige mit der Rechnung. Nämlich mit einer großen Tafel, auf die er mit Kreide einige Kreise und Halbkreise, so viel wie Gäste anwesend sind, gezeichnet hat. Diese legt er stillschweigend, mit einem Gesicht wie Charon, auf den Tisch. Die das Geschreibsel lesen können, legen einer nach dem andern ihr Geld darauf, bis die Tafel voll ist. Dann merkt er sich diejenigen, die gezahlt haben und rechnet nach; fehlt nichts an der Summe, so nickt er mit dem Kopfe. Niemand beschwert sich. Sollte es aber einer tun, so würde er angefahren: »Was für Bursche bist du? Du zahlst ja nichts mehr als alle anderen!« Wünscht ein Reisender gleich nach dem Essen schlafen zu gehen, so heißt es, er müsse warten, bis die übrigen sich niederlegen. Dann wird jedem sein Nest gezeigt, nämlich nichts weiter als ein Bett, denn außer diesem ist nichts vorhanden, was man brauchen könnte. Die Leintücher sind vielleicht vor sechs Monaten zuletzt gewaschen worden …«
Diese stark grau in grau gefärbte Schilderung mittelalterlichen Herbergswesens wird auch von anderer Seite bestätigt. Namentlich die Grobheit der Wirte findet sich häufig gerügt. So im »Egerer Frohnleichnamsspiel« von 1490,[154] wo der Herbergsvater den heiligen Joseph anschnarrt:
Ei, lieber Alter, hast kein gelt So taugstu warlich nicht in die welt Mein haus wil ich wol so pas nützen; An (ohne) gelt ließ ich dich nicht auff einer penck (Bank, Ofenbank) sitzen.
Wenn nun auch diese Wirtshäuser nicht gerade das waren, was wir heute unter einer Penne oder einem Verbrecherkeller verstehen, da nicht nur die schlechten Elemente der Bevölkerung, sondern auch Reisende aus höheren Kreisen, die der Zufall in diesen Herbergen zu nächtigen zwang, sich an einem Tisch zusammenfanden, so überwogen doch fast immer die heimatlosen Existenzen, die der Herberge ihren anrüchigen Charakter verliehen. Sehr gerechtfertigt erscheint darum ein 1314 in Zürich ergangener Erlaß: »Jeglicher Wirt, wenn der Gast in sein Haus kommt, soll ihn heißen, sein Messer von ihm legen. Thut er's nicht, so soll er ihm weder zu essen noch zu trinken geben.«[155]
Die städtischen Herbergen waren, als unter polizeilicher Beobachtung befindlich, bedeutend besser als die ländlichen, wenn sie auch nicht alle im entferntesten so großartig gewesen sein mögen, wie sie Aeneas Sylvius, der spätere Papst Pius II., in seiner Beschreibung von Deutschland hinstellt. »Wo ist«, sagt er, »ein deutsches Gasthaus, in dem die Tische nicht mit Gold- und Silbergeschirr belastet wären?« Auch die von dem gelehrten Erasmus gerügte Grobheit scheint innerhalb der Stadtmauern in jene aufdringliche Liebenswürdigkeit umgeschlagen zu sein, die die Gastwirte auf dem Lande so ängstlich zu vermeiden suchten. Ein Züricher Ratsbeschluß aus dem Jahre 1402 läßt dies nämlich vermuten. Er befiehlt, »daß die Wirte den Gästen nicht nachgehen sollen noch laufen, noch keine Boten nachsenden sollen, daß die Gäste zu ihnen ziehen. Wohl mag der Wirt unter seiner Tür stehen und den Gast in sein Haus fordern mit Bescheidenheit. Bei einem Pfund Pfennig Buß.«[156] Im Fastnachtsspiel »Der Eulenspiegel mit den Blinden« von Hans Sachs, sagt Hans Wirth:
Kommt herein, lieb Gäst mir das sind, Ich hab gleich gestern geschlagen ein Schwein, So müßt ihr essen die Würste mein, Will euch anstechen eine Tonne Bier, Setzt euch, wir wollen essen schier, Geh, heitz ein, daß die Stuben thu schwärmen, Daß sich die frostig Gäst thun wärmen, Auf daß sie darnach mögen trinken Und hernach zu dem Bette hinken, Stellt euch zum Ofen und wärmt euch, Ihr dürft vor Niemand haben scheuch.
Auf dem Konzil zu Konstanz von 1415 war den Herbergswirten ihr Benehmen vorgeschrieben, ebenso eine Taxe aufgestellt, die angab, was sie für ein Bett, für ein Pferd, für Futter, für Speise und Trank usw. usw. zu nehmen hatten. Dies war auch nötig, denn das kleine Städtchen am Bodensee wies in jenen Tagen hundertdreiundachtzig »Würt« auf.[157]
Allerdings war in Konstanz wie anderswo früher eigentlich jedes Stadthaus in dem Sinne ein Gasthaus, daß der Eigentümer – Wirt heißt heute noch in Norddeutschland der Hausbesitzer – den Überschuß des selbstgebrauten Bieres an Gäste sei es frei oder gegen Bezahlung abgab. Mit dem Beginn der neuen Zeit traten aber, wie auf allen Gebieten der »bürgerlichen Nahrung«, auch im Gastgewerbe gewisse Normen ein, die das Ausschenken von Getränken gewissen Innungssatzungen unterwarfen. »Es ist«, besagt ein Züricher Ratsbeschluß von 1618, »einem Bürger wol erlaubt, etwa bei Zufälligkeit einen fremden guten Freund in seinem Haus ohne unterlaufende Gefahr mit Bescheidenheit, aber nicht oftmals gastfrei zu halten.«
In der ersten Zeit des Zunftzwanges konnte nur der brauberechtigte Bürger den Bierausschank ausüben. Wollte ein anderer Bürger diese Berechtigung erwerben, so mußte er sechs volle Jahre hindurch »Kruppbruder« bleiben, ehe er ein eigenes Brauhaus erbauen und das selbstgesottene Bier verkaufen durfte. Nebenbei hatte er noch die namhafte Summe von erst zwanzig, später sogar vierzig Gulden als Einkaufsgeld in die Gilde zu erlegen.[158]
Diese Wirtshäuser, von denen z. B. Erfurt um das Jahr 1300 in jeder Straße fünf bis sechs besaß, waren der Versammlungsort aller Müssiggänger, der Fremden und der Ortsangehörigen, die nicht in den mehr überwachten, daher vornehmeren Ratskellern zechen wollten, oder die keiner Korporation mit eigenen Trinkstuben angehörten. Daher waren denn auch die Winkelgaststuben den frommen Herren wie den Ehrenfesten und Gestrengen des hohen Rates ein Dorn im Auge, den die ersteren durch Predigten unschädlich zu machen suchten, während die letzteren die Rechte und Pflichten der Wirte dieser »Tafernen« durch Erlässe zu ordnen unternahmen. Da in den Ratskellern ausnahmslos gleich bezahlt werden mußte, so flüchteten sich hauptsächlich die Pumper zu den willigen Wirten, die in Hieroglyphen
Schnallen an die Wand geschrieben, Die Kreuze, die durch's Borgen blieben.[159]
Alle Wirte hatten die gleichen Zeichen. Ein Glas wurde durch einen Strich (), zwei durch einen Winkel (), drei = , vier durch ein Viereck, fünf durch die Schnalle () notiert, die merkwürdigerweise auch »ring« oder »ringling« hieß.[160]




In diesen Kneipen ging es meist sehr unehrbar zu. Die unzertrennlichen Begleiter der Völlerei, das Spiel und die Rauflust waren hier ständige Gäste und verleideten den besseren Elementen der Stadt den Aufenthalt in diesen Spelunken, die sie auch meiden konnten, da ihnen die Trinkstuben und meist, namentlich in Norddeutschland, die städtischen Ratskeller zur Verfügung standen.
Von den Wirtshäusern des Mittelalters hat nur eine ganz unbedeutende Anzahl die verheerenden Kriege und Niederreißwut vieler Städte zu überdauern vermocht. Wohl das älteste Wirtshaus dürfte jener weltberühmte Anbau der hl. Sebalduskirche in Nürnberg, das altehrwürdige Bratwurstglöcklein sein, das vor zwei Jahren das fünfhundertjährige Jubiläum feiern konnte. An seinen kulinarischen Gaben ergötzten sich schon die Leuchten des alten Emporiums, Albrecht Dürer, Willibald Pirckheimer, Peter Vischer, Adam Krafft, Veit Stoß, Lazarus Spengler, Hieronymus Paumgartner, Hans Sachs, Konrad Grübel und viele andere mehr, deren Namen im Winde verwehten. Gleich Carmen Sylva, deren Gedicht
Ich las, was allhier geschrieben stund, Und weil ich die Herrn nit finden kunnt, So hab' ich auf ihrem Platze gesessen, In ihrem Geiste mich satt gegessen.
unter Glas und Rahmen in den engen Räumen hängt, hat sich mancher im Andenken an sie sattgegessen, vielleicht sogar ein Räuschlein angezecht.
Der Geist Johann Wolfgangs des Großen umschwebt ein anderes altes Gasthaus, den alten Keller in Auerbachs Hof in Leipzig, der schon 1438 bestanden haben soll, aber erst mit der Erbauung des Auerbachschen Hauses, 1529 bis 1530, von dem geschrieben steht im Leipzigischen Geschichtbuch von 1714: Anno 1525. So gehet auch die gemeine Rede, welcher ein alt geschriebenes Leipzigisches Chronicon beypflichtet, daß der bekannte Schwarzkünstler Dr. Joh. Faust vermittelst seiner Kunst, ein mit Wein gefülltes Fass aus Auerbach's Keller auf die Gasse geritten – seine jetzige Gestalt annahm. Das Haus der Lübecker Schiffergesellschaft, das am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1401 seinen Geburtstag hatte, ist erst viel später aus einem Klubhause zu einer Gastwirtschaft geworden.
An Ratskellern sind nur der Bremer und der Schweidnitzer Keller aus der Vorzeit auf uns gekommen.
Am 6. Mai 1405 wurde der Grundstein zum alten Bremer Rathause und damit zu dem Ratskeller gelegt, in dem Wilhelm Hauff so herrlich bei den alten Weinen aus dem siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert träumte. Mit scheuer Ehrfurcht betreten wir das Gelaß, von dem Hermann Allmers Spruch besagt:
Jahrhunderte hat hier gezecht In deutschem Wein, Geschlecht auf Geschlecht; Drum ehr' auch du den geweihten Ort – Und, wie die Väter: Zeche fort!
Und der gemütliche Schweidnitzer Keller, Breslaus weltbekanntes Wahrzeichen aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert, in dem sich seit Jahrhunderten die Originale der alten Schlesierstadt ein Stelldichein geben. Die verräucherten, bei hellstem Sonnenschein halbdunklen Räume, die lauschigen Eckchen, in denen sich so gut trinken und, vom Bier bewältigt, nicken läßt, wie schmerzlich entbehrt man sie in den Bierpalästen der Großstadt und in den Weinrestaurants mit Lord-Oberkellner und uniformiertem Portier!
Wohl mögen noch in vielen anderen deutschen Städten Ratskeller aus verflossenen Jahrhunderten ein richtiges Greisenalter leben, aber keiner von ihnen allen reicht an den Breslauer und gar erst an den Bremer heran, von dem der trotz alledem und alledem gewaltige Heinrich Heine, sehr richtig erklärt:
Glücklich der Mann, der den Hafen erreicht hat Und hinter sich ließ das Meer und die Stürme Und jetzo warm und ruhig sitzt Im guten Ratskeller zu Bremen.
2. Ein nordischer Ratskeller.
Hoscha, wann wollen wir fröhlich seyn, Der kühle Wein Thut unerträglich warten, Die Gesellschaft auch versammelt ist Ohn bösen List, Sie mischet schon die Karten. Joh. Fischart, Geschichtsklitterung.
Die pralle Sonne liegt auf dem menschenleeren, von den hohen spitzgiebligen Häusern umrahmten Marktplatz mit der Rolandsäule, dem Zeichen der Marktgerechtigkeit. Nur Schweine und Hunde durchwühlen die Überbleibsel der vom Wochenmarkte verstreut umherliegenden Gemüsestücke und Fleischreste.
Stolz, in majestätischer Ruhe aus allen anderen Gebäuden durch seine Größe hervorstechend, liegt das Rathaus da. Seine Giebel und Erker werfen tiefe Schatten auf das holperige Pflaster des Platzes. Die Hellebarde nachlässig haltend, lehnt einer der Stadtsöldner im Schatten eines der Vorsprünge, halb eingelullt von der mittägigen Stille und dem Gesumme der Fliegen, ab und zu einen sehnsüchtigen Blick in die dunkle Öffnung werfend, – dem Eingang in den Ratskeller.
Nur wenige Stufen führen in den mollig kühlen Raum hinab, in dem »selbst das liebe Himmelslicht, trübe durch gemalte Scheiben bricht«.
Die elfte Stunde, die Mittagszeit des Mittelalters, ist noch nicht lange vorbei, darum geht es noch ruhig in dem nur von wenigen Gästen besetzten Raum zu.
In der einen Nische, hart an zwei großen, mit köstlicher Schnitzerei versehenen Fässern, die einen ihren Kunstwerken ebenbürtigen Wein bergen, schäumen zwei Humpen voll guten fremden Bieres vor zwei Rittern aus unfernen »festen Häusern«. Sie haben es sich bequem gemacht, die Recken mit den wetterharten, trotzigen Gesichtern. Helm und Küraß liegen zur Hand auf den vierbeinigen Stühlen, die Arme auf dem blankgebohnten Tisch aufgestemmt, plaudern sie von Krieg und Kriegsgeschrei, vom letzten Niederwurf der Kaufleute, der Beute und dem Lösegeld und flüsternd, sorgsam äugend, ob kein Horcher in der Nähe, beraten sie den nächsten Anschlag auf die beneideten und darum bitter gehaßten Bürger, die es sich beim Gewerk wohl sein lassen und hohnlächelnd auf die armen Stegreifgesellen herabsehen, deren stolze Namen und feste Häuser nur zu oft mit Armut gepaart sind, während die Truhen des Bürgers Kostbarkeiten in Fülle bergen.
Der Kellereingang verdunkelt sich, einige Stadtbewohner kommen die schmale Treppe hinab. Prächtig gehen sie einher, diese Bürger, die Seide, das feine Tuch ihrer Kleidung gleisst in den schrägen Sonnenstrahlen und spielt auf den Spitzen des Pelzwerkes, das trotz der Jahreszeit ihre Mäntel verbrämt. Behäbig, im Gefühl ihrer Würde, schreiten sie zum Stammtisch, auf den der Aufwärter den gewohnten Trank stellt. Bewundernd, wie zu höheren Wesen, sehen die Bauern und deren Frauen von den schmalen Fenstertischen zu den gestrengen Herrn hinüber, die ihnen nur dann einen Blick zusenden, wenn die Unterhaltung der Dörfler allzu laut zu werden droht.
Je weiter der Nachmittag vorrückt, desto mehr mehrt sich die Zahl der Gäste. Der Handwerker im Schurzfell kommt auf einen Stehtrunk, leutselige Pfaffen mischen sich unter die Laien; dort stimmt einer ein Schelmenliedlein an, in das andere fröhlich einstimmen, bis der Gesang mit einem Schlag jäh verstummt.
Ein stämmiger Mann ist eingetreten. Der lange, an den Spitzen ergraute Bart, das tiefernste Antlitz mit den scheu, doch nicht bösartig blickenden Augen, über die sich buschige Brauen wölben, das kurzgeschorene Haupthaar, all dieses mit der dunklen Kleidung, gegen die nur ein kurzes grellrotes Mäntelchen absticht, verleihen dem Manne ein fast ehrwürdiges Aussehen. Er tritt in die Mitte des großen Raumes, lüftet sein Barett, ohne seinen Gruß erwidert zu erhalten, sieht sich nach einem freien Tisch um, kein Platz daran darf besetzt sein, an dem er sich niederläßt. Mit abgewandten Gesicht stellt der Aufwärter einen henkellosen Krug vor ihm hin und mit dem Ende der ledernen Schürze faßt er ängstlich das Geldstück an, das seine Hand nicht berühren darf. Sorgsam trägt er es dem Wirte hin, der es abseits von der anderen Einnahme verwahrt. Non olet – aber es könnte unehrlich machen, stammt es doch vom Schreckgespenst des Gemeinwesens – dem Henker.[161]
Meister Angstmann hat seinen Krug geleert und nach höflichem Gruß gegen den Ratsherrntisch die nach ihm benannte Henkerstube verlassen. Das Treiben, das seine Ankunft nur auf einen Augenblick gestört hatte, nimmt seinen Fortgang.
In das Lachen, Schreien, Singen mischt sich das Rollen knöcherner Würfel, Flüche werden laut, denn die rauhe Zeit läßt trotz aller obrigkeitlichen und priesterlichen Verbote nicht von dem »vermaledeiten, gotteslästerlichen Fluchen«.
Die Leidenschaft des Spieles im Verein mit den hitzigen Getränken und der dumpfen, alkoholgeschwängerten Luft der engen Räume entflammt die Gemüter immer mehr und mehr; Messer blitzen, die Stühle werden zu gefährlichen Waffen, ebenso die Krüge. Die Anwesenden spalten sich in zwei Parteien, die, oft ohne die Ursache des Zwistes zu wissen, ingrimmig aufeinander losfahren, froh, ihre Kraft mit ebenbürtigen Gegnern messen zu können. Die Weiber der Raufer mischen sich kreischend und zeternd in den Streit, und die schrillen Schreie übertönen fast das Waffengeklirr und das Wutgeheul der Kämpfer. Reichen die Nägel und Scheltworte dieser Weiber nicht aus, so machen sie durch Bisse und grauenhaft-gräßlichen Griff den Gegner mitunter für immer kampfunfähig.
Der Lärm des Kampfes ist bis in die oberen Rathausräume gedrungen und die in einer Beratung gestörten »hochmögenden Herrn« drängen sich auf dem Treppchen, das aus den nüchternen Ratszimmern in das feuchtfröhliche Geschoß führt, wie es noch heute im Bremer Ratskeller zu sehen ist.
Die Herren vom Rat gebieten dem Kellerwirt Frieden zu stiften und sein Ruf, daß nun »all Fehd ein Ende haben müsse« übertönt das Getümmel. Mit Riesenkräften trennt er, unterstützt von seinen Knechten, die Kampfhähne, von denen manch einer blutend am Boden liegt. Wie Öl auf die erregten Meereswogen wirken seine Worte, denn jeder weiß, daß die Prügelsuppe von des Wirtes Fäusten böse schmeckt, und daß sie überdies noch den Nachteil hat, das Verbot, im Ratskeller zechen zu dürfen, nach sich zu ziehen.
Erst einer, dann mehrere Besonnene rufen nach der »Gertrudminne«, dem Versöhnungstrank, der nun die Runde unter den scheinbar wieder friedfertig gewordenen Gästen macht, von denen aber manch einer bei sich beschließt, die Fehde bis zur Abfuhr auf neutralerem und weniger gefährlichen Boden, als dem des Ratskellers, weiter auszufechten.
3. Trinkstuben und Klubs.
Was soll ein Mann, Der nicht all Tag saufen kann? Joh. Fischart.
Neben den Wirtshäusern und Ratskellern besaßen die mittelalterlichen Städte ihre nicht jedermann zugänglichen Trinkstuben, die, von gewissen Korporationen für ihre Mitglieder gegründet, auch nur diesen offen standen.
Besonders die Zünfte vereinigten sich nach getaner Tagesarbeit in ihren Trinkstuben, um hier gleichsam im Familienkreise ihrer Fachgenossen und gleichgesinnter Freunde die nur vom Deutschen erkannte Poesie des Trinkens zu genießen.
Dort saßen die ehrsamen Handwerker zusammen, in Norddeutschland beim Bier, im Süden beim Wein, kannegießernd, über Handwerksangelegenheiten Morgensprache haltend und verhandelnd über das Wohl und Wehe ihres Standes, bis die »Weinglocke«, wohl auch lange Glocke genannt, weil sie eine halbe Stunde lang gellte, im Sommer um neun, im Winter um acht Uhr Schluß gebot. In diese Trinkstuben verlegte die Zunft selbst und jeder ihrer Meister alle Feierlichkeiten. Die Freisprüche der Gesellen und Lehrlinge, Hochzeiten, Kindstaufen mit Gastmählern, Trinkgelagen und Tänzen fanden ebenso in den Gildenhäusern statt, wie die Totenschmäuse. Hier wurde das Brommelbier getrunken, das unverehelichte Meister bei gewissen Gelegenheiten als Strafe geben mußten. Diese Trinkstuben nahmen, je älter sie wurden, desto mehr den Charakter von Wirtshäusern an, in denen man auch häufig spielte. 1651 sieht sich der Straßburger Rat wiederholt genötigt, in den Zunftstuben das Spielen um Geld mit Würfel und Karten zu untersagen.[162]
In Nördlingen hatten 1446 die Trinkstuben das Privilegium auf Hazardspiele. Auf der Gesellschaft der Limburger zu Frankfurt a. M. wurde beim Spiele 1458 Jakob Stralenberger von Hert Weiß erstochen. Verwundungen kamen öfter vor. In Freiberg sollte der Schenke kein Geld zum Spiel darleihen, und auch auf Borg oder Kreide sollte nicht gespielt werden. Mehr als zwei Gulden durfte in Torgau keiner verspielen, Spielratten aber, die dem Spiele alle Tage frönten, wurde dieses ganz und gar verboten. Wie diese Bestimmungen aber selbstverständlich übertreten wurden, geht aus der Ausstoßung des Christoph Gering zu Augsburg hervor, der auf der Herrenstube nicht weniger als 7600 fl. verspielt hatte.[163]
Aller Zank und Hader, das Fluchen, Schwören, Gotteslästern, das ärgerliche Disputieren über den Glauben und das heilige Evangelium, das schädliche und schändliche Laster der Nachrede und Verleumdung, grobe, unzüchtige und leichtfertige Reden waren bei Strafe verboten. Wer aber in Torgau es wagte, den hochwohlweisen Rat zu kritisieren und am Ende gar über ihn zu räsonnieren, der mußte gewärtig sein, von dem Stubenherrn beim Rate angezeigt zu werden, damit sich dieser »mit weiterem Ernst und gebürlicher Strafe zu erzeigen wisse«. Der Strafe waren auch die Sänger schandbarer Lieder, die Gäste, welche ein ungestümes Geschrei erhoben und ein wildes Wesen führten, verfallen. Bei der drittmaligen Übertretung trat an Stelle der Geldstrafe halbjährige Verbannung von der geliebten Trinkstube. In Frankfurt war die größte Strafe die Ausschließung von der Gesellschaft.
Von diesen Zunfthäusern haben sich verhältnismäßig nur wenige bis zur Gegenwart erhalten. Entweder fielen sie den Deutschland so oft und gründlich verheerenden Stürmen oder später der Verschönerungssucht, die mit so vielem Altehrwürdigen vandalisch aufräumte, zum Opfer, wenn sie nicht ihren einstigen Bestimmungen entfremdet und zu anderen Zwecken verwendet wurden. Eines der prächtigsten Denkmäler eines dieser ehemaligen Zunfthäuser ist das Schifferhaus in Lübeck, heute noch das Vereinslokal der Schiffergesellschaft, die am 26. Dezember 1902 auf ein fünfhundertjähriges Bestehen zurückblicken konnte.
Nach der ältesten erhalten gebliebenen Hausordnung waren die Brüder und Schwestern der Schiffergesellschaft gehalten, jeden Tag für die lebenden und verstorbenen Mitglieder zu beten. Am Gildetag fand ein Totenamt für die Dahingeschiedenen statt, woran sich eine sehr fidele Schaffermahlzeit schloß. Das noch heute bestehende und in seiner Hauptsache den ursprünglichen Bau aufweisende Schifferhaus wurde 1535 errichtet. In diesem Hause fanden die Schaffermahlzeiten statt, die ursprünglich mit Fastnachtsabend, später aber schon viel früher begannen. Die Kosten dieser Gelage hatten dazu bestellte Schaffer zu tragen. »Da man sich aber gegenseitig immer mehr zu überbieten suchte, so war es schließlich schwer, willfährige Schaffer zu finden. Sie zahlten lieber die hohen Strafen, als daß sie die Wahl zum Schaffer annahmen.« Bis zur Mitte des siebzehnten Jahrhunderts tafelten die Männer allein. Von da ab erscheinen Frauen bei den Schaffermahlzeiten, die tüchtig »mitschafften«.
Weitere ehemalige Zunftstuben sind die Artushöfe in Danzig, Elbing, Königsberg und Thorn, ferner Reste solcher in Frankfurt a. M., Nürnberg u. a. a. O.
Allgemein wurden die Zunfthäuser im sechzehnten Jahrhundert. »Vorher dienten den Zünften als Versammlungsorte häufig die Kirchhöfe, auch die Kirchen selbst, die ja überhaupt im Mittelalter mehrfach zu weltlichen Zwecken benutzt wurden. Privathäuser eigneten sich nicht als Versammlungsort, weil sie nicht räumlich genug waren.«[164]
Mitunter erhielt eine Zunft ihren Namen von der Benennung des Hauses, in dem sie zusammenkam. So hieß in Basel die Zunft der Gewandschneider (Kaufleute) von dem Haus »zum Schlüssel«, das sie zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts gekauft hatte, »die Zunft zum Schlüssel«. Ebenso hießen nach ihren Häusern die Bauleute »zu Spinnwetern«, die Scherer »zum Stern« usw. Auf gute Ausstattung ihrer Häuser legten die Zünfte großen Wert, wovon noch die kostbaren Geräte in den Museen Zeugnis geben.
Wie die Handwerker vereinigten sich die Honoratioren zu Trinkgesellschaften mit eigenen Stuben, von denen jede Stadt von Bedeutung wenigstens eine, Basel 1436 sogar zwei, eine für den Sommer, die andere für den Winter, hatte, »da sie ihre zechen pflegen zu halten«.[165]
An der Spitze dieser geschlossenen Gesellschaften, die nicht selten im Rathause tagten, stand der Vorsteher, der Stubenherr, in manchen Städten, so in Ulm, der Bürgermeister, dem drei Stubenmeister zur Seite standen.
»Zu der letztgenannten Würde durften nur verheiratete Angehörige der Geschlechter berufen werden, und zwar nur solche, die wiederum mit einer Geschlechterin verheiratet waren. Sie hatten das Verzeichnis der Mitglieder zu führen, die Wahl der neuen Stubenmeister zu leiten, die Ordnungen, Rechnungen, Bücher, Leinwand, Stuhlladen, Tische, Teppiche, Zinn, Kupfer und anderes Geräte der Gesellschaft zu bewahren, für dessen Ergänzung zu sorgen, Zänkereien zu verhüten, die Einhaltung der Ordnung zu überwachen, die Beschlüsse der Gesellschaft in ein Buch einzutragen, sie auszuführen und alljährlich Rechnung zu legen. Dafür gewährte ihnen die Gesellschaft auf ihre Kosten ein Mahl. In Lindau war es umgekehrt; da hatte die Trinkstube »zum Säufzen« das Privilegium, daß die drei Bürgermeister und ein Geheimer zu jeder Zeit aus ihrer Mitte gewählt werden mußten. Dieselbe Bestimmung galt in Memmingen, woselbst der Rat aus neunzehn Personen bestand, von denen neun aus der Bürgerstube hervorgehen mußten. Hier hatte diese zwei »Stubenmeister« als Vorsteher. In Torgau standen an der Spitze der Trinkstube zwei ehrliche Bürger, einer aus dem Rate, einer aus der Gemeinde. Sie sollten »auch das beste Bier, so sie bekommen mögen, kaufen, und in deme weder Gunst, Liebe, Freundschaft oder Feindschaft ansehen« und dem Rate jeweils am Schlusse des Jahres Rechnung ablegen.«
»Unter den Vorstehern oder Stubenmeistern stand der Stubenknecht oder Wirt, in Norddeutschland Schenke genannt. Neben freier Wohnung bezog er ein bestimmtes Gehalt. Er sollte das Haus getreulich verwalten, es während seiner Dienstzeit nicht verlassen, den Befehlen der Stubenherren nachkommen, den Gesellschaftmitgliedern, was sie zu essen oder trinken begehren, um ein gebührliches Geld zu beschaffen und die Gäste »tugendlich und freundlich durch sich und sein Gesinde bedienen.« Zum Spielen mußte er die Karten liefern. Er hatte die Versammlungen der Stubengenossen anzusagen und das Stubengeld einzusammeln. Wenn auch die Stellung des Stubenknechtes untergeordnet war, so nahm doch z. B. an einem Kegelschieben der Gesellschaft »auf Laderam«[166] zu Frankfurt a. M. 1463 auch der Stubenknecht Henne Gaich teil und errang sich den dritten Preis. Er muß also von den Stubenherren wohlgelitten gewesen sein.
In den süddeutschen Trinkstuben wurden in der Regel nur Angehörige der Geschlechter, des Patriziates, als Mitglieder aufgenommen, dagegen Plebejer sorgfältig ferngehalten. In Augsburg konnte nur der Mitglied werden, welcher von Adel oder von den alten Geschlechtern der Städte Straßburg, Nürnberg und Ulm stammte, oder ein ehrbarer Mann, welcher der Bürgerschaft und den Geschlechtern nahe verwandt war. Im siebzehnten Jahrhundert ward sogar in Augsburg jeder Angehörige der Geschlechter verpflichtet, Mitglied der Trinkstube zu werden, sowie er das vierzehnte Jahr erreicht hatte, in Ulm erst mit dem siebzehnten. Von Augsburg schreibt Hans von Schweinichen, der 1575 dort war: »Es ist auf den Trinkstuben allda eine feine Kurzweile. Man findet darauf Spieler, Säufer und andere Ritterspiel, wozu einer Lust hat.« Die Gesellschaft Limburg in Frankfurt nahm auch die Weiber und Töchter der Genossen als Mitglieder auf. Heiratete in Augsburg ein Mann guten Herkommens, aber nicht aus den Geschlechtern, eine Tochter aus diesen, so wurde er zu den Tänzen und Kurzweilen der Gesellschaft geladen. Nahm er aber nach dem Tod der ersten Frau eine von der Gemeinde zum Weibe, so war er weiterhin der Gesellschaft nicht mehr fähig. In Ulm ward ungefähr dasselbe beobachtet, doch hatten sie dort 1548 noch die Bestimmung getroffen, daß, wenn einer eine Tochter aus den Geschlechtern wider den Willen der Eltern heirate, er nicht aufgenommen werden könne. Wer sich mit einem leichtfertigen Weibe verheiratete, wurde ausgestoßen; für die guten Sitten seiner Ehewirtin und seiner Kinder war jedes Mitglied verantwortlich. In Frankfurt a. M., woselbst es wie in Straßburg, Zürich, Basel usw. mehrere Trinkstuben gab, wurden in die Gesellschaft Frauenstein Leute jeden Standes, wenn sie nur ehrbar waren, aufgenommen. Erst gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts ward in dieser Gesellschaft der Adel zur Bedingung für die Aufnahme gemacht. Im Mittelalter befehdeten sich die Trinkstuben innerhalb einzelner Städte selbst sehr lebhaft.
Die erwähnten Gesellschaften hatten ihren Sitz vorzugsweise in süddeutschen Reichsstädten; sie waren der Hort der Patrizier, die das Regiment führten oder es von den Zünften wieder zu erringen suchten. Und obwohl sie ursprünglich nur zu geselligen Zwecken gegründet worden waren, griffen sie bald in die politischen Verhältnisse der Gemeinwesen ein. Sie würden heutzutage wohl größtenteils als politische Vereine erklärt werden. Die Angehörigen der Zünfte, die ihre eigenen Trinkstuben hatten, fanden in jene keine Aufnahme. In Nürnberg, woselbst die Geschlechter auf der Herrentrinkstube der Geselligkeit pflegten, verboten diese die Errichtung von Trinkstuben ohne Willen des Rates; das gleiche Verbot war schon 1353 in Frankfurt a. M. erlassen worden. In Augsburg aber hatten die Zünfte die Gewalt, die dann den Geschlechtern die Trinkstube im Rathause kündigten. Eine Anzahl Trinkstuben Norddeutschlands erhielt ihre Ordnung vom Landesherrn, sie waren dann meist weiteren Kreisen zugänglich.
In die Trinkstube des Rates zu Torgau, welche 1579 eine neue Ordnung von dem Kurfürsten August von Sachsen erhalten hatte, war der Zutritt dem kurfürstlichen Hofgesinde (ausgenommen Stallknechte und Jungen), denen von der Ritterschaft und vom Adel, allen ehrlich gewanderten Leuten (aber keinen »Samenkrämern, Spielleuten, Spitzbuben und dergleichen leichtfertigen Personen«), den Bürgermeistern, den Mitgliedern des alten und neuen Rates, den verordneten Viertelsmeistern und Vorstehern des gemeinen Kastens gestattet. Der Bürgermeister konnte auch jenen Bürgern, welche ihre bürgerliche Nahrung ohne Ausübung eines Handwerkes oder Tagelohnes hatten, die Erlaubnis zum Besuche der Trinkstuben erteilen, falls sie ehrbaren Wesens und Lebens waren und eine Verschlechterung ihrer Vermögensverhältnisse nicht zu befürchten war. Auch diese Bürger mußten, wie alle Besucher der Trinkstube, dem Stubenherrn das gebührliche Einkaufgeld entrichten. Die Trinkstuben (Zechgesellschaften) zu Bacharach, zu Steeg und Mannebach am Rhein besaßen Weingärten, die den Trunk lieferten. Die Zahl der Mitglieder war beschränkt. Der zu Erwählende mußte »ein ehrbarer Biedermann, guten Leumunds, Gemüts und Herkommens, friedsam, sittsam und verträglich, Verstands, Vermögens und Person halber hierzu qualifiziert sein.« Durch eine festliche Mahlzeit mit Frauen wurde die Aufnahme gefeiert. Der große Pokal mußte von dem Neuen geleert werden, von sämtlichen Mitgliedern wurde Brüderschaft mit ihm getrunken.
Auch die gute Stadt Leipzig hatte ihre Trinkstuben, wo Rat und Bürger sich der fremden Biere ebenso wie ihrer eigenen erfreuten. Der Wirt der Bürgerstube hieß »Stubner« und hatte auf die Beachtung der Trinkstubenordnung zu sehen, die in fünfundzwanzig Artikeln an der Wand angeschlagen hing. Auch hier wird alles Fluchen, Schwören und Schimpfen mit Geldstrafe, im Falle der Wiederholung mit Ausschließung bedroht. Die Frau des Stubners hatte das Lokal reinzuhalten und bei der Bedienung zu helfen, sie erhielt dafür ein Neujahrsgeschenk von der Gesellschaft.
Die Herren vom Rat versammelten sich in ihrer eigenen Stube, zu welcher auch jeder durchreisende Fremde von Rang Zutritt hatte. Hier wurden oft Feste mit glänzender Bewirtung abgehalten. Aber die auf gute Sitten abzielende »Trinkstubenordnung« war auch hier nötig, denn die erste Gesellschaft des Mittelalters trank, fluchte und raufte gelegentlich ganz ebenso gern wie der Bürgerstand.
Für fremde Gäste, die höchstens dreimal mitgebracht werden konnten, haftete das einführende Mitglied. In Augsburg durfte man sich als Gastgeber auch Gäste einladen. »Wenn man Gäste einlädt und gibt von der Person 18 Weißgroschen, so wird man mit zwanzig Essen gespeiset und dabei den besten Rheinfall und Rheinwein, so zu bekommen ist, getrunken, und dessen so lang, bis man alle voll ist. Wie ich denn etliches Mal dergestalt Gäste auf der Trinkstuben zu mir einlud« schreibt Hans von Schweinichen von 1575. In Freiberg mußte die Wehre abgelegt werden, in Torgau nur, wenn es die Stubenherren für notwendig erachteten. Daselbst waren aber ganz verboten »heimliche mordliche Wehren«, wie Bleikugeln, Spitzbarten, Wurfkreuze, Büchsen, Dolche und dergleichen.
Diejenigen, welche Kandeln, Gläser, Brettspiele oder anderes von der Trinkstube wegtrugen, Tische und Bänke zerschnitten und zerstachen, mit Kohlen oder Kreide die Wände beschmierten, wurden nach Ermessen der Stubenherren bestraft. Zerbrochene Krausen (Gläser), Glasleuchter, Fenster, Ofen und Kacheln mußten auf Kosten der Beschädiger durch neue ersetzt werden, und auch die Strafe blieb nicht aus. Sie traf auch diejenigen, welche das Bier mutwillig auf die Erde gossen. Gesinde und Kinder durften nicht mitgebracht werden, dagegen durften Frauen an festlichen Mahlzeiten, Hochzeiten, Tänzen und bei anderen besonderen Gelegenheiten teilnehmen. An solchen fehlte es nicht. Fürstliche Gäste der Stadt wurden auf der Trinkstube bewirtet, und meist erwiesen sich diese auch erkenntlich hierfür. Herzog Ernst von Bayern ließ von 1434 an den Bürgern zu Landsberg jährlich zu Weihnachten in ihre Trinkstube drei Goldfärchen aus dem Würmsee geben. In den Trinkstuben zu Freiberg und Torgau sollte der oberste Tisch für die Angehörigen der Ritterschaft und des Adels, für die Ratsherren und fremde angesehene Gäste vorbehalten bleiben.
Die Trinkstuben waren nicht den ganzen Tag geöffnet; diejenige zu Torgau von 5 bis 9 Uhr abends, die zu Freiberg von 1 bis 5 und 6 bis 9 Uhr. »Die alten würdigen Herren ließen sich, da es weder Straßenbeleuchtung noch öffentliche Fuhrwerke gab, vielfach von ihren Knechten abholen. Diesen gefiel es auf der Trinkstube zu Freiberg sehr wohl; sie tranken oft mehr als die Herren. Es wurde ihnen deshalb der Trunk ganz verweigert und ihnen befohlen, an oder vor der Türe ihrer Herren zu warten. Die armen Knechte! Nun, sie werden wohl auch gewußt haben, wo sie trotzdem ihren Durst löschen und sich über diese Verfügung trösten konnten!«[167]
Da die Bauern den Städtern alles nachahmten, so mußten sie auch, wenn es nur halbwegs möglich war, ihre Trinkstuben haben. Eine solche findet sich unter anderen 1407 im Elsasser Dorf Sigolsheim (Sygoltzheim) erwähnt. Wo auf dem Lande die Trinkstuben fehlten, da fehlte das Trinken deshalb noch lange nicht, bestanden doch auch unter den bäuerlichen Handlangern Zünfte, bei denen das Trinken nicht weniger ordnungsgemäß vor sich ging, als in der Stadt. So gab es vielfach Drescher-Zünfte, die alle Bönhasen und Pfuscher energisch bekämpften. In ihren Satzungen hieß es u. a.: So soll auch ein Ausgelernter bey Empfängniß des Lehr-Briefes einem jeden gegenwärtigen Zunftgenossen zur Recreation 1 Maaß Bier, einen halben Hering, 1 Quarckkäse und halben Pickling reichen, ingleichen einen halben Batzen in die Lade zu erlegen schuldig seyn.[168]
Wie mit so vielem anderen, räumte auch der dreißigjährige Krieg mit den Trinkstuben gründlich auf. Mit der Blüte der Städte schwanden auch die Trinkstuben, um von da ab nie wieder ihren alten Glanz zu erreichen, wenn sie auch noch nach dem Westfälischen Frieden an vielen Orten wieder erstanden.
Mit dem Ende der Zünfte nahmen die Handwerkerstuben für immer Abschied. Aus den Herrentrinkstuben wurden Vereine und Klubs, die unter allen möglichen Decknamen im Grunde genommen doch nur denselben Zweck wie ihre Vorgänger haben – unter ihren Fittichen sattsam zu trinken!
4. Trinkgelegenheiten, Fest- und Feiertage.
Amate, da ihr noch jung seid, Kantate, da ihr traget Leid, Doch ob ihr habt Lust oder Weh, Ob jung, ob alt seid – bibite!
»Man muß die Feste feiern, wie sie fallen!« Im Festfeiern waren unsere Ahnen nicht faul, und die übergroße Anzahl von Heiligen, deren Gedenktage die Kirche mit Orgelklang beging, bot Gelegenheit genug, sich in der zeitüblichen Weise, d. h. durch besseres Essen und recht strammes Trinken ordentlich auszutoben. Doch die kirchlichen Feiertage genügten dem Unterhaltungsbedürfnis allein nicht, deshalb suchte man sich auf eigene Faust Feste zu schaffen, darum gaben schon vor dem neunten Jahrhundert die im Schoße einer Familie sei es Freude sei es Trauer bringenden Vorkommnisse willkommene Gelegenheit zu festlichen Gelagen. Bei der Geburt eines Kindes, bei dessen Taufe, bei der Konfirmation, bei dem Verspruch, bei der Vermählung, beim Antritt einer Erbschaft[169] wurden ebenso Mahlzeiten gehalten, zu denen man die Sippe und die Freundschaft einlud, wie bei Todesfällen nächster oder entfernter Verwandter. Darum gab man auch allen jenen, die man bei solchen Gelegenheiten nicht mit dem in natura gereichten Trunk erfreuen konnte, das sich so wunderbar konservierende Trinkgeld. Auch der Meister gab es nach Vollendung eines größeren Werkes seinen Mitarbeitern, und hatte er selbst nichts übrig, so schnorrte er den Auftraggeber darum an, wie dies Meister Albrecht Dürer in einem vom 26. August 1509 an den Frankfurter Kaufmann Jakob Heller datierten Brief tat.[170]
Fragen wir nach dem Grund der damals immer wieder vorkommenden Ausartungen bei festlichen Genüssen, so bestand dieser teils in der zu jener Zeit waltenden großen Lebenslust, teils aber auch in der Beschaffenheit des damaligen sozialen Lebens. Das Mittelalter hatte, wenn man die korporativen Trinkstuben abrechnet, nichts, was den stets wiederkehrenden allgemeinen Unterhaltungen und Vergnügungen unserer Zeit entsprach, also weder Zeitungen, Zeitschriften und Unterhaltungslektüre überhaupt, noch Bälle und Soireen, noch stehende öffentliche Unterhaltungsanstalten, wie das Theater und die Konzerte, sondern nur solche allgemeine Vergnügungen, die sich an ein Kirchenfest anschlossen, oder welche bei besonderen außerordentlichen Gelegenheiten stattfanden. Namentlich fehlte es an regelmäßigen Vergnügungen, welche beiden Geschlechtern gemeinschaftlich waren. Die Männer pflegten ihre Freistunden in den Trinkstuben zuzubringen, während die Frauen bloß auf das Haus und die Familie angewiesen waren.[171] Mit Entzücken wurde daher von den Frauen die Gelegenheit zur Feier einer Festlichkeit ergriffen. Polterabende, Hochzeiten und Kindstaufen waren es vornehmlich, wo die ungezügelte Zechlust so lange austobte, bis die strenge Obrigkeit einen Riegel vorzuschieben für gut fand. In Zittau war es der Patin untersagt, mehr als dreimal die Wöchnerin zu besuchen, da sie jedesmal einen Schwarm von hungrigen und besonders durstigen Damen mitbrachte. Ebenso war dieser Besuch auf höchstens je eine Stunde Dauer festgesetzt, ebenso genau bestimmt, was an Speise und Trank, als letzteres nur Bier, vorgesetzt werden sollte. In Frankfurt a. M. wird gewöhnlicher Wein gestattet. Außer diesen Besuchen wurden den Wöchnerinnen noch Einladungen zu dem Kindbetthof erlaubt, einem geselligen Mahle, das mit einem Tänzchen schloß. Selbstredend arteten diese Kindbetthöfe in wüste Schwelgereien aus, so daß sie fast überall verboten wurden.[172]
Neben diesen Höfen bestanden noch die Kindschenken oder Kindbett-Urten, die in den Trinkstuben der Patrizier und Handwerker stattfanden. Die Leute begnügten sich keineswegs mit der Urte allein, sondern zogen im sechzehnten Jahrhundert nach ihrer Beendigung nach dem Hause des Vaters oder des Paten des Neugeborenen, wo man nochmals gehörig trank, oder, wie eine Frankfurter Verordnung sich ausdrückt, sich »noch mehr beweinte«. Die Kindbett-Urten erforderten bei Taufen Frankfurter Patrizierkinder achtzig bis hundert Maß Wein, so daß sie 1596 die Honoratioren selbst für immer abschafften. Die Geschichte war schließlich zu teuer geworden. Der Frankfurter Rat hatte die Urterei 1418 zuerst verboten, da sie aber trotzdem fortbestand, – wie alle derartigen von Luxusgesetzen verpönten Veranstaltungen, – gestattete er sie 1546 offiziell wieder, umsomehr als sich bei der Heimlichkeit und der durch diese gebotenen beschränkten Teilnehmerzahl ein starker Ausfall des Weinungeldes, der Accise, bemerkbar machte. Die Taufhöfe durften auch später, freilich nur bei Tag und an Sonntagen, abgehalten werden. Wenn irgend ein »Nörgler« dieses Gesetz umgehen wollte, so sandte er allen denen, die er einladen wollte, ohne es zu dürfen, Speisen und Weine ins Haus, wozu auch insofern Veranlassung vorlag, als die sehr geringe Höchstzahl der Gäste vorgeschrieben war. In Braunschweig war übrigens nach § 138 der Polizeiordnung um die Mitte des 14. Jahrhunderts dieses Zusenden von Bier, Wein und Speisen untersagt.
Außer der Taufe und den Taufmahlen gaben noch der erste Kirchgang der Wöchnerin und ihr erstes Bad Gelegenheit zu Gastereien.
Nach der Verlobung fanden gleichfalls Mahlzeiten statt, zu denen man die beiderseitige Familie und Freundschaft einlud. Entweder gab es gleich nach dem Verspruch – den man bezeichnend den Weinkauf nannte – im Hause der Braut, im Rathaus oder in einem Kloster ein Festmahl. Nürnberg verbot 1485 die Verlobungsfeste in den Klöstern. Schmausereien, Trinkgelage und zum Schluß ein flottes Tänzchen waren gewöhnlich der Bestand dieser Vergnügungen, bei denen sich das städtische Protzentum gegenseitig überbot. Auch die Nassauer fehlten nicht, so daß sich die Ulmer Behörde zu der Bestimmung veranlaßt sah, »daß man nur bis sechs Uhr abends auf Kosten des Bräutigams zechen dürfe, von da ab jeder für sich zu zahlen habe.«[173] Beim Zuge in die Kirche läuteten die Glocken, wofür das Brautpaar nach dem Nürnberger Hochzeitsbüchlein von 1485 dem Glöckner ein Viertel Wein spendete. In Frankfurt stellte sich das Brautpaar unmittelbar nach seiner Ankunft im Dom auf einen Stein, der im Kreuzgang vor der Turmtüre lag. An diesen Stein, – Heißenstein, von heißen, verheißen, versprechen, genannt – der eine ausgemeißelte Handtreue aufwies, trat der Priester und goß Wein über die verschlungenen Hände des Brautpaares, ehe er sie zur Einsegnung der Ehe vor den Altar führte, – die bindende Kraft des heiligen Weines, den man ja auch auf dem Tisch des Herrn verabreichte, im Gegensatz zur lösenden Kraft, durch die ein freier Mann die unfreie Braut ebenbürtig machen konnte: »Wenn aber ein Freymann (zu Sickte) eines unfreien Mannes Tochter nimmt, ist es ein Ackermann, so gibt er dem Großvogte ein Stübchen Weins, ein Kothmann aber ein halb Stübchen Weins.«[174]
An manchen Orten, so in Frankfurt a. M., war es Sitte, am Hochzeitstag vor dem Hause Fässer aufzustellen und an alle Vorübergehenden Freiwein zu verabreichen. Die hierdurch entstandenen Ungehörigkeiten veranlaßten natürlich zahlreiche Verbote der Behörden, die wohl umgangen, jedoch niemals befolgt wurden, – dazu war das Protzentum in gewisse Kreise des Mittelalters zu fest eingewurzelt.
Die Hochzeiten selbst schlossen, wie ja auch heute noch, mit Schmäusen, bei denen es je höher die Familie stand desto toller im Essen und Trinken herging. Eine mit dem größten Aufwand veranstaltete Hochzeitsfeier in der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts schildert Othokar Horneck in seinem gereimten Zeitbuch des Landes Österreich da, wo er zum Jahre 1246 beschreibt, wie König Othokar von Böhmen seine Nichte, die schöne Markgrafentochter von Brandenburg, an den König Bela von Ungarn vermählte: Es war da so viel zusammengebracht, daß, wer es recht betrachtet hat, fürwahr gestehen muß, daß er nie bei einer Hochzeit oder an einem anderen Ort mehr Vorrat an allen Dingen gesehen. Bloß an Wein war so viel da, daß, wenn so viel Leute, als in zwei Ländern sind, zu trinken begonnen hätten, ihnen der Wein, dieweil die Hochzeit währte, nicht abgegangen sein möchte.« Von einer Fürstenhochzeit in Torgau berichtet Luther: »einer hat dem andern ganze halbe Stübichen Kandeln voll Bescheid tun müssen. Das haben sie genannt einen guten Trunk«. Bei der Vermählung des Herzogs Georg von Landshut mit einer polnischen Gräfin wurden in acht Tagen 300 Ochsen, 75 wilde Schweine, 500 Gänse, 62 000 Hühner, 75 000 Krebse und 162 Hirsche verzehrt, dazu 175 Stückfässer Landshuter, 200 Fässer andere deutsche und 70 Fässer italienische Weine ausgetrunken. Eine alte, in Schweinsleder gebundene Chronik erzählt uns, »wie auf der Hochzeit des Ritters Dietrich von Quitzow mit Fräulein Elisabeth, Tochter des Herrn Apitz Schenk von Landsberg, im Jahre 1393 zu Köln an der Spree gegessen, getrunken und getanzt wurde«.
Während man bei unseren heutigen Hochzeitsmahlen mit Vorliebe »bunte Reihe« macht, waren die Tafeln der Jungfrauen und Männer auf jener Berliner Hochzeit vor 500 Jahren streng von einander geschieden. Aber beide waren, der Sitte jener Zeit entsprechend, reich besetzt. In der Mitte waren mehrere ungewöhnlich große Käse zur Zierde aufgestellt, und zwar so, daß stets zwei den dritten trugen. Das Mahl fing mit großen Näpfen voll Biersuppe an, bei der Pfeffer und Ingwer nicht gespart waren. Hierauf kam Hirse mit Würsten, erstere mit Safran schön gelb gekocht. Dann trug man Grünkohl mit Hammelköpfen auf und hierauf Kalbfleisch, ebenfalls mit Safran schön gelb gekocht und stark mit Pfeffer gewürzt. Rehbraten mit vielem Knoblauch und Zwiebeln und Wildschweinsbraten schlossen sich an, und den Beschluß machte Thorner Pfefferkuchen. Beim zweiten Mahle trug man Brot auf, das mit Kümmel und Fenchel versetzt war, und dazu gab es einen Hirsebrei, im Sack gekocht. Dieser wurde in einem Topfe auf den Tisch gebracht, um welchen wiederum ein Sack vielfach herumgelegt war, wie man jetzt wohl Servietten um Mehlspeisen legt. Es war ein Lieblingsgericht der damaligen Zeit und wurde in der Regel mit »Tunke« genossen, zu welcher sich wohl noch eine Beikost, Heringe, Schinkenschnitte, je nach dem Geschmacke der Gäste gesellte. Dann folgten Fische »auf ungarisch« gesotten; hierauf Wildpret und Spanferkel in Teig gebacken und endlich Mandelmus in vier Farben. Ließ man es, wie aus dem Mitgeteilten zur Genüge hervorgeht, an den nötigen kulinarischen Genüssen durchaus nicht fehlen, so wurde doch auch für einen guten »Umtrunk« nach Kräften Sorge getragen, Kräuterbiere und Met fanden besonders viel Liebhaber, nicht minder »Ipocras«, der seiner Zusammensetzung nach unserem Glühwein gleichkommen dürfte. Dann gab es Bernauer, Kapnizer und Gardelegener Bier und ebenso Zerbster Bitterbier. Getrunken wurde aus steinernen Krügen, die mit Silber beschlagen waren, aus Kannen und Trinkhörnern.
Auf der Hochzeit Herzog Georgs von Bayern und Landshut, der allerdings den Beinamen »der Reiche« trug, mit des Polenkönigs Tochter zu Landshut im Jahre 1475 machten die Kosten für den Unterhalt der Gäste die unerhörte Summe von fast 56 000 Gulden aus. Für Gewürze allein wurden 1089 Gulden verausgabt. Auf der sechs Tage währenden Hochzeit des Prinzen Wilhelm von Oranien mit Anna, der Tochter des Kurfürsten Moritz von Sachsen (1561), waren 5600 Gäste in Dresden anwesend, die 3600 Eimer Wein und 1600 Fässer Bier vertilgten.[175] Im Jahre 1500 hielt Kurfürst Johann von Sachsen sein Beilager mit der Prinzessin Sophie von Mecklenburg in Torgau, wo acht Tage lang 11 000 Personen köstlich gespeist und 7200 Pferde gefüttert wurden. Noch mehr Hochzeitsgäste, 14 000, besaß Graf Eberhard der Rauschebart. Bei der Hochzeit Johannes von Luxemburg mit Elisabeth von Böhmen (1310) bedienten Ritter zu Pferde die an den auf der Nordseite des Speyerer Domes aufgeschlagenen Tischen zechenden Gäste. »Brunnen waren mit Wein, Bier und Met zu trinken da. Höhlen voll von Fleisch, Fischen und Getreide. Schiffe, beladen mit Wohlgerüchen, waren vorhanden, die Bedürfnisse des Leibes aufs beste zu erfüllen.«[176]
Der Hochadel tat es natürlich, so weit es nur immer möglich war, den Fürstlichkeiten gleich. 1578 bei der Hochzeit des böhmischen Ritters Wilhelm von Rosenberg mit einer Markgräfin von Baden auf Krommenau (Krummau) wurden vertilgt: 1787 Eimer Rheinwein, 2000 Eimer ungarischer, 700 Eimer österreichischer, 1100 Eimer mährischer, 370 Eimer süßer, 448 Eimer böhmischer Wein; dann 5487 Viertel Weißbier, 180 Viertel Rackonitzer, 920 Viertel Gerstenbier und 24 Viertel Schöps.[177] Die Hochzeit kam auf über 100 000 Taler zu stehen. Aber auch die Bürger entfalteten einen reichen Hochzeitsluxus. In Schwäbisch-Hall dauerte einst eine Hochzeitsfeier neun volle Tage, während welchen stets an sechzig Tischen gespeist wurde.[178]
Nach Faust von Aschaffenburg pflegte auf den Hochzeiten der Frankfurter Patrizier im sechzehnten Jahrhundert ein Fuder Wein vertrunken zu werden. Im siebzehnten Jahrhundert war dieser Hochzeitstrunk schon auf drei Fuder angewachsen.
Eine im Jahre 1515 von dem Frankfurter Geschlechte Arnold von Glauberg ausgerichtete Hochzeit kostete 116⅔ Gulden. 76 Leute waren geladen und vertranken sechs Ohm Wein und für sechseinhalb Gulden Bier. Dazu wurden 239 Pfund Rindfleisch, 315 Hähne und Hühner, 30 Gänse, 3100 Krebse, 1420 Weißbrode und vieles andere mehr verzehrt. Man aß ebenso gut, wie man trank, und das will viel sagen!
Bei den Brautgelagen in Braunschweig durfte der Bräutigam nur zwischen zwanzig bis höchstens vierzig Personen zu Gast bitten, denen er bloß vier Stübchen Wein vorsetzen sollte, ein so bescheidenes Maß, daß es wohl kaum dabei geblieben sein dürfte. In Goslar richtete sich die erlaubte Zahl der Hochzeitsgäste nach der Höhe der Mitgift der Braut. Für jede erhaltene zwei Mark Silber konnte der junge Gatte eine Schüssel geben, aus der zwei bis vier Personen essen sollten. Das Getränkquantum war in Goslar nicht namhaft gemacht.[179] Das kleine Wernigerode war toleranter, indem es ohne weiteres erlaubte, 120 Personen zu den Vermählungsfeierlichkeiten einzuladen, dazu noch 16 Droste, 16 Mägde, Spielleute und Ratsdiener. Hingegen untersagte der Magistrat Wernigerodes »polternacht en holde« – den Polterabend zu halten, da es an diesem meist toller zuging, als am Hochzeitsabend.[180]
Über das Schlemmen und sonstige bei den Hochzeitsschmäusen übliche Unarten klagt Cyriakus von Spangenberg in seinem Ehespiegel oder LXX Brautpredigten,[181] nachdem er sich über die Tänze bei den Hochzeiten ausgelassen hat: »Wenn man sich am Reyen und tanzen wol müde gelauffen, gejaget, gedrehet und gerennet hat, so findet man sich alsdann wieder spat genugsam zu Tische und hält das Nachtmahl, da gehet es also viel wüster, unmäßiger und unzüchtiger zu, als wil der Abend unschamhaftiger und trunkener ist dann der Morgen; da isset mancher und trinket ohne Hunger und Durst zu ungelegener Zeit, wäre besser, er schlieffe dafür, und ist diese Abendmalzeit schädlich, beyde, dem Bräutigam und den Gästen. Ist das auch ein schändlicher Mißbrauch, daß auff denselbigen Abend Jungfrawen und Gesellen zusammen unter einander gemenget gesetzt werden, weil aber das Gesellige sich gemeiniglich voll gesoffen und toll gelaufen hat, ist wol zu erachten, was grob, unflätig und unverschampt sie pflegen zu seyn, mit Worten und Gepärden, und ist dahin kommen, daß auch unter den Jungfrawen ihr vil selbst unhypsch genugsam seyn können mit Worten und den Scherz am meißten treiben und fördern, daß es auch bisweilen an einem anderen ort (will nit sagen wo) zu vil were, das stehet ja zumal übel. Denn was geschiehet auf den Abendmalzeiten, wenn man den ganzen Tag gesoffen hat, anders, dann daß eyner schlaft über Tische, der ander zerbricht Gläser, der dritte schreit und singet, der vierte hadert und zankt, der fünfte beweint das Trunken Elend, der sechst giebt fechten und springen für, der siebente wil aus der Kunst disputiren, und ist ein solches Leben durcheinander, daß man nicht weiß, wer Koch oder Kellner ist … Also gar hat Bacchus das tolle Regiment zu Abends alleine, wenn man ihm den Tag zuvor gedienet hat, daran ist ja nicht viel zu loben …«[182] Geiler von Kaysersberg meint auch »wa man uff einer hochzeit ist: olleweil man nuechtern ist, so ist nit guot dantzen, aber wenn man fol ist, so gat es erst«.[183]
Wie man im ersten Viertel des siebzehnten Jahrhunderts heiratete, schildert ein Chronist bei der Beschreibung der Hochzeit des reichen Bürgermeistersohnes Nameler zu Bunzlau in Schlesien. Da ich unbescheiden genug bin, auch auf Leserinnen zu rechnen, setze ich die Schilderung dieser bürgerlichen Hochzeit als Gegensatz zu der erwähnten Quitzowschen Hochzeit hierher, die als Parallele zwischen einst und jetzt vielleicht die Damen interessieren dürfte.
»Die Jungfer Hochzeiterin hatte einen Rosengarten mit blauen Mausöhrlein (Myosotis-Vergißmeinnicht) vermischt auf dem Kopf, auf den der Pfarrer bei der Trauung den Brautkranz von grünem Rosmarin mit goldenen Ähren durchwunden, setzte. Ohrringe und Halskette waren groß und von echtem Golde, von der letzteren, die mit vielen Diamanten und schönen Perlen besetzt, war der Hals ganz bedeckt. Der hohe steife Spitzenkragen war mit goldenen Spitzen garniert; der rosarote seidene Brustlatz mit goldenen Blumen gestickt, das über den Reifrock ausgespannte Kleid von weißem Droket, das Geschwänze (die Schleppe) eineinhalb Gewändt lang und der ganze untere Saum breit mit Gold garniert. Die Strümpfe waren von weißer Seide mit goldenen Zwickeln und die langen weißen Schnabelschuhe mit goldenen Flittern gestickt und mit hohen roten Absätzen. Der Kopf des Hochzeiters steckte in einer ganz neumodischen Knotenperrücke, um den Hals schlang sich eine weiße Spitzenkrawatte, deren Zipfel bis auf den Magen in die oben offene Weste herabhingen, und die unterm Kinn mit einem Brillantknopfe vereinigt und festgehalten wurden. Die Weste, welche bis auf die halben Beine reichte, war von weißseidenem Droket mit Goldblumen gestickt, die Hosen von demselben Zeuge mit goldenen Kniegürteln und goldenen Schnallen versehen. Die Strümpfe weiß mit goldenen Zwickeln, die schwarzen Schnabelschuhe mit goldenen Schnallen hatten keine Absätze. Das Kleid war von hellespontinischem zwiebelfarbigen Droket mit goldenen Knöpfen. Der runde, biberhaarne Hut war sehr hoch, beinahe spitzig und mit weißen, roten und gelbseidenen Bändern verziert. Um den Staat besser zeigen zu können, wurde zur Trauung nicht gefahren, wie es jenerzeit auch Mode war, sondern gegangen, überhaupt gingen Hochzeiterinnen, die sich eines reinen, fleckenlosen Rufes bewußt waren, lieber, als daß sie fuhren; diejenigen aber, deren Ruf zweideutig war, ließen sich lieber in die Kirche fahren. Beim Eintritt in die Kirche wurde das Brautpaar mit Kesseltrommelgerassel und Trompetengeschmetter empfangen; die Kirche war ganz mit Kerzen erleuchtet, sämtliche Hochzeitsgäste saßen vor dem Altar auf Stühlen, das Brautpaar in dessen Mitte vor diesem, unter sich schöne mit Gold und seidenen Blumen gestickte Teppiche ausgebreitet. Nach der Trauung kam der Hochzeitsschmaus. Er bestand in 24 Gängen, während welchen 23 Töpfe Wein getrunken wurden. Bevor man sich zu Tisch setzte, wurde mit vier Trompeten zum Händewaschen geblasen; bei jeder Speise wurden andere Teller und Servietten gegeben. Die Braut saß zwischen Bräutigam und Pfarrer. Als die 24 Gänge vorüber waren, wurde wieder mit vier Trompeten zum Händewaschen geblasen, während dessen die Tische abgedeckt, das Tischtuch abgenommen, neu gedeckt und das Konfekt und die Dessertweine aufgesetzt wurden. Um acht Uhr zogen alle, Braut und Bräutigam an der Spitze, nach dem Rathaussaale, zum Tanz, der mit Genehmigung des Rates, der daran teilnahm, bis zwölf Uhr dauerte. Voran tanzte der Vater der Jungfer-Hochzeiterin, Jacob von Brauchitsch mit der letzteren und wurden, wie es heißt, fast alle modischen Tänze durchgemacht als: der polnische, Dreh-, Capriolen-, Schmoller-, Tauben-, Vor-, Zwölfmonats-Tanz und das ganz neue moderne Menuet. Um zwölf Uhr wurde das Brautpaar in die Brautkammer begleitet, wo der Vater des Bräutigams, der gestrenge Herr Bürgermeister, seiner Schnerche (Schwiegertochter) die goldgesäumten Strumpfbänder abband, die Frau Bürgermeisterin ihr die Schlafhaube aufsetzte, den Jungfrauengürtel abnahm, ihr zugleich eine kostbare Frauenhaube schenkte, die Hochzeitsjungfer, Magdalene von Brauchitsch den letzten Jungfrauen- und die Frau von Brauchitsch den ersten Frauenkuß gab. Währenddem tranken die Hochzeitsgäste noch einige Töpfe des letzten Jungfernweines. Am andern Morgen um zehn Uhr machten sämtliche Gäste den jungen Eheleuten ihren Besuch und tranken dabei natürlich wieder einige Töpfe des Frauenweines, wozu vor der Türe mit Kesseltrommeln und Trompeten musiziert wurde. Um zwölf Uhr ward wieder gegessen, es gab zwölf Gänge, ohne das Konfekt. Nach der Mahlzeit ging die Gesellschaft spazieren, wo man sich dann im Freien mit verschiedenen belustigenden Spielen unterhielt, wobei auch gut gelebt wurde. Gegen Abend trennte sich die Gesellschaft.«
Sogar bei der Mitgift war man häufig besorgt, daß der geliebte Trank im neuen Hauswesen nicht ausgehe. Im Jahre 1627 vermählte sich der Berliner Patrizier Joachim Steinbrecher mit der Jungfrau Anna Tageteuffel, der Tochter eines fürstlich mecklenburgischen Leibarztes aus einem sehr berühmten mecklenburgischen Geschlecht. Die junge Dame brachte ihrem Gatten ein Ehegeld von zwölfhundert Talern zu, wofür ihr ein Meierhof in Neukirchen, den ihr Mann als Belehnung erhalten hatte, nebst zehn Pferden, acht Kühen, zwanzig Schweinen, dreißig Schafen und sieben Viertel Land zum Leibgeding verschrieben wurden. Außerdem sollte sie vom Rittergut zum Hausbrauch jährlich zwei Scheffel Erbsen, zwölf Scheffel Mehl, zehn Stück Schrotfleisch, zwei Speckseiten, zehn Pfund Butter, zwei Schock Käse, drei Schock Eier und vier Tonnen Bier geliefert erhalten. An dem Gegenwert, beziehungsweise der Naturalverzinsung der Mitgift, läßt sich der bedeutend höhere damalige Geldwert gegen die Gegenwart ermessen, denn zehn Pferde allein, selbst gewöhnliche Ackergäule, sind heute schon meist mehr als zwölfhundert Taler wert.
Außer den Hochzeiten boten, wie gesagt, die Taufen willkommene Trinkgelegenheiten, besonders für das zarte Geschlecht.
Den Frauen, die das Kind zur Kirche geleiteten, ebenso ihren Mägden reichte man nach der Rückkehr vom Taufgang Lebkuchen, Frankenwein oder einen Wein in ähnlicher Preislage, auch Met. In Nürnberg wurde die Zahl dieser Gäste durch Polizeiordnungen bestimmt. In Freiburg im Breisgau durften 1474 höchstens zehn Frauen an einem solchen Frühschoppen teilnehmen, während in Breslau im vierzehnten Jahrhundert dieses »Kinderbier« durchweg verboten war. Görlitz erlaubte den fünfzehn Gästen eigengebrautes Gersten- oder Weizenbier aber keinen Wein oder fremdes Bier aufzutischen,[184] was aber keinen Bürger abhielt, es doch zu tun, auch wenn er Strafe bezahlen mußte. Luxusgesetze wurden eben von allen Gesetzen von jeher am wenigstens beachtet und wenn sie vernünftig waren, am allerwenigsten, wie dies z. B. aus den vielen Verordnungen gegen den bei den Leichenschmäusen getriebenen Luxus hervorgeht, deren erste schon im Jahre 1220 zu Worms, dann 1310 im Bistum Trier erschien.
Lange hatte die kirchliche und weltliche Obrigkeit zu tun, um die altheidnischen Totenmähler, die bis über das neunte Jahrhundert hinaus am Grabe der Verstorbenen abgehalten wurden, abzuschaffen, wie aus dem Kapitular von 742 Karls des Großen hervorgeht. Gab es doch nach den Briefen des heiligen Bonifacius hier und dort Geistliche, die sich herbeiließen, am offenen Grabe Totenopfer darzubringen und an den darauffolgenden Gelagen teilzunehmen. Allmählich wurden die Leichenmähler vom Grabe weg und in die Häuser zurückgedrängt, wo man sich oft noch weit größeren Ausschweifungen hingab. Der Erzbischof Hinkmar von Rheims verbot allen Priestern seines Sprengels an den Ausgelassenheiten, die bei den Gelagen am Jahrestag eines Verstorbenen, sowie am siebenten und dreißigsten Tag nach der Beerdigung vorzukommen pflegten, teilzunehmen. Sie sollten in aller Ehrbarkeit ihr Frühstück verzehren und dann zur rechten Zeit wieder in die Kirche zurückkehren.[185]
In seinem »Weltbuch«[186] schreibt Sebastian Frank, daß man im Augsburger Bistum Brot erst auf das Grab legte, dann auf den Altar, von wo es der Meßner nahm »und isset es von der armen seel wegen«. An anderen Orten opferte man Wein, Brot und Mehl zu Handen des Priesters, »das verbraßt der frum Priester mit seiner Köchin, von der Seel und Heiligen willens«. Den Priestern, die einen Reichen zu Grabe geleitet hatten, mußte man nachher »das Maul füllen«. In deren Begleitung begab sich nämlich der ganze Kondukt in das Trauerhaus, um sich bei opulenter Bewirtung von dem Trennungsschmerz zu erholen. In der Oktav und am dreißigsten Tag des Ablebens wurde abermals ein Totenmahl gehalten, bei dem aber 1410 in Braunschweig nur zehn fremde Leute als Gäste anwesend sein durften.
Die willkommensten und gründlich ausgenützten Trinkgelegenheiten boten die Feiertage, vornehmlich Neujahr, der Sylvestertag und der St. Martinstag. Johannes Boëmus sagt in seinem schon erwähnten Werk: »Zum 1. Januar, zur Zeit, wo das Jahr und alle unsere Zeitrechnung beginnt, besucht der Verwandte den Verwandten, der Freund den Freund, reichen sich die Hände und wünschen sich ein glückliches Neujahr und feiern dann diesen Tag mit festlichen Glückwünschen und Trinkgelagen. Nach althergebrachter Gewohnheit sendet man sich auch Geschenke.«
Am Jahresbeginn gingen auch die Handwerkerumzüge vor sich, die in manchen Städten später auf Fastnacht verlegt wurden, oder auch vielerorts Neujahr und Fastnacht stattfanden. Überall waren es die Metzger und Bäcker, die sich dabei besonders hervortaten. Die Fleischergilde der betreffenden Stadt stellte gewöhnlich vom sechzehnten Jahrhundert ab ein Wurstungetüm zur Schau, das von kostümierten Gesellen durch die Hauptstraßen getragen wurde. Diese Sitte scheint von Königsberg in Preußen zu stammen. Die dortige Metzgergilde war wenigstens die erste, von welcher ein Wurstumzug berichtet wird. Sie zog am 1. Januar 1583 mit einem Wurstgiganten von fünfhundertsechsundneunzig Ellen Länge und einem Gewichte von vierhundertvierunddreißig Pfund in der Stadt herum. Schließlich schenkten sie das Endchen Wurst den Weißbäckern, welche diese Gabe am Dreikönigstage durch einen sogenannten Stritzel erwiderten, in dem drei Scheffel Mehl verbacken worden waren. Am Neujahrsmorgen 1601 schleppten die Schlachter ein noch gewaltigeres Ungetüm durch die Stadt nach dem Schlosse. Einhundertdrei Gesellen hatten an der eintausendundfünf Ellen langen Wurst zu tragen. Dem Fürsten wurden einhundertdreißig Ellen der Wurst verehrt. Die ganze Wurst wog zweiundzwanzig Stein und fünf Pfund, also etwa vierhundertdreiundvierzig Kilogramm. Man verbrauchte dazu die Därme von 45 Schweinen, 81 Schinken, eineinhalb Tonnen Salz, eineinhalb Tonnen Bier und achtzehneinviertel Pfund Pfeffer. Drei Meister und siebenundachtzig Gesellen hatten ihre Anfertigung übernommen und bei der Arbeit zwei Faß und eine Tonne Bier vertilgt. Die Wurst kam auf vierhundertzwölf Taler zu stehen. Die Weißbäcker lieferten auch zu dieser Wurst das Gebäck in Form von Pretzeln und Kringeln, wozu sie zwölf Scheffeln Weitzenmehl nötig hatten. Die Nürnberger Bratwurst, die am 8. und 9. Februar 1658 von zwölf Personen durch die Stadt Schau getragen wurde, war sechshundertachtundfünfzig Ellen lang und zweihundertsiebenundfünfzig Kilogramm schwer.[187] Die Vertilgung von Brot und Wurst kam natürlich hauptsächlich den städtischen Bierbrauern zu Gute.
Diese Trinkgelage arteten, wie vorauszusehen war, häufig aus. Unter dem 18. Dezember 1579 heißt es in den Ratsbüchern der Stadt Freiburg im Breisgau: »soll den Zünftigen angezeigt werden: daß das Gutejahr- und Sternensingen auch das Bruderschaft-Schenken; – item Nachts nach neun Uhr auf den Gassen oder in den Wirtshäusern und Stuben (= Trinkstuben) zechen, spielen oder sich sonst unbeschiedenlich finden lassen verboten.«[188]
Die Signatur aller mittelalterlichen Feiertage war eben entweder bis zur Überfüllung Schlemmen oder das Gegenteil – Fasten.
Man aß und trank an den obligaten Feier- und Sonntagen, was nur in den Körper hinein wollte und nahm mit Freuden fremde Gebräuche an, an denen man nach Herzenslust diesen beiden Nationalneigungen fröhnen konnte, – so unter anderem das aus Frankreich und den Niederlanden eingeführte Bohnenfest.
»In den zwölf Nächten zwischen Weihnachten und heil. drei Könige«, lesen wir bei Boëmus, »wird jedes Haus in Franken, das bewohnt ist, fast ohne Ausnahme mit Weihrauch oder sonst einem wohlriechenden Rauchwerk zum Schutze gegen die bösen Geister und Zauberinnen ausgeräuchert. Wie man die drei Tage, die den Fasten vorausgehen, verbringt, braucht nicht gesagt zu werden, wenn man weiß, in welcher volkstümlichen und freiwilligen Tollheit ganz Deutschland – und Franken macht keine Ausnahme – dann lebt. Man ißt, man trinkt, man gibt sich dem Spiele, dem Scherze hin, als ob das niemals wiederkehre, als ob man morgen sterben müsse und heute noch sich an allem ersättigen wolle. Jeder denkt ein neues Schaustück aus, mit dem er Sinn und Augen aller erfreut und in Bewunderung festhält, und, sie schämen sich nicht, die jenen Scherzen sich hingeben, stecken Larven vor die Gesichter, verkleiden sich, verstellen Alter und Geschlecht, Männer ziehen Frauenkleider, Frauen Männerkleider an. Andere wollen Teufel (satyras) oder böse Geister darstellen, bemalen sich mit Mennig oder Tinte und entstellen sich schändlich auch in der Kleidung, andere laufen nackt herum und spielen Luperci, von denen nach meiner Meinung diese Sitte, jährlich einmal toll zu werden, herstammt.« Boëmus legt das Hauptgewicht seines Tadels auf die Maskeraden und andere beim Bohnenfest gebräuchlichen Unarten, während, wie aus zahlreichen das Bohnenfest darstellenden Bildwerken hervorgeht, doch wohl die Trunkenheit die Ursache der meisten Ausschweifungen gewesen sein wird.
In der Geschichte des deutschen Durstes darf auch der St. Martinstag nicht übergangen werden, da dieser große Tag, der 11. November, dem heil. Martin geweiht ist, dem Patron der Trinker, dem zu Ehren man das schöne Lied sang:
O Marten, o Marten! Der Korb muß verbrannt sein, Das Geld aus den Taschen, Der Wein in die Flaschen, Die Gans vom Spieß! …
St. Martinus wird von beiden Konfessionen mit gleicher Unparteilichkeit gefeiert, denn denken die Katholiken an ihren Bischof von Tours, der dem in Bettlergewand nahenden Heiland seinen Mantel gab, so ist den Protestanten Martinus von Eisleben Grund genug, den 11. November zu begehen, wie eine Nordhauser Sage beweist.
Luthers Nordhausener Freunde, Prediger Justus Jonas und der Bürgermeister Meinberg luden einst den Reformator ein, seinen Geburtstag bei ihnen zu begehen. Luther folgte der Einladung. Als nun die drei Männer gemütlich beieinander saßen, fiel ihnen ein, daß am nächsten Tage das St. Martinsfest in der katholischen Kirche feierlich begangen werde, und daß es in ihrer Macht stehe, ihr Fest ebenso zu feiern. Die Kerzen wurden besorgt und brannten abends auf den Familientischen, das ganze Haus festlich beleuchtend.
Eine andere Lesart von der Entstehung sagt, daß einst zwei ehrsame Schuster, die vom Markte in Sondershausen gekommen wären, Luther auf der Landstraße getroffen hätten. Es dunkelte bereits und sie baten den verehrten Mann, mit ihnen in ihrer Herberge zu Nordhausen einzukehren. Das habe Luther getan. Den Neugierigen, die aus den Fenstern schauten, riefen sie zu:
Herr Martin kommt, der brave Mann – Zünd't hunderttausend Kerzen an!
Da man diese Verse aber auch in Hannover kennt, so ist es möglich, daß diese Feier sich mehr auf den Bischof Martin von Tours bezieht, der seiner Tugenden willen hoch geehrt wurde. Jedenfalls aber ist das Nordhausener Martinsfest ein besonderes Fest geblieben bis auf die Jetztzeit, das von den Schuhmachern vorzugsweise gefeiert wird.
In den Chroniken finden sich Berichte von den Gesellschaften der »Martinsbrüder«, deren einziger Zweck es war, sich am 11. November bei Schmausereien zu vergnügen, die oft in wüste Gelage ausarteten.
Wer nich vull sick supen kann, De is ken rechte Martensmann!
In jenen genußfrohen Zeiten flammten am Rhein Leuchtfeuer auf den Höhen und im Tal auf; in den Straßen der Städte liefen arme, mit Strohbündeln umwundene Buben lärmend von Haus zu Haus, um Holz und Stroh bettelnd. Vor den Toren ward dann dieses Holz auf einem Scheiterhaufen verbrannt und die Jugend umtanzte mit ihren Fackeln die Flammen.
Bald ließen sich die Bürger an dem einen Tage nicht mehr genügen. Man dehnte die Festfreude über eine ganze Woche aus, die am 4. November begann und mit dem St. Martinstage endete, und die man die Schlampwoche nannte. Diese Schlampwoche stand im Zeichen der Martinsgans, die gründlich mit jungem, süßen Most angefeuchtet wurde.
In Schmalkalden wurde früher an alle Einwohner der Stadt am Martinstage Most verteilt. Der Stifter dieser Mostspende hieß Most-Märten, und sein Bild hängt im dortigen Rathaus. Die Sage erzählt, daß Most-Märten, ein Bürger der Stadt, sich einst verirrt habe. Da hörte er die »große Oster«, die größte Glocke der Stadt läuten, ging dem Klange nach und erreichte glücklich die Stadt. Aus Freude über seine Rettung aus Gefahr machte er diese Stiftung, während deren Verteilung die große Oster ununterbrochen läutete.
Der Volksglaube mancher Ortschaften behauptet sogar, der heilige Martin könne an seinem Feste Most in Wein verwandeln. Die Kinder der Halleschen Halloren glaubten ehedem sogar an die Verwandlung von Wasser in Wein und stellten, um den St. Martin zu dieser Wandlung zu veranlassen, Wasserkrüge in die Saline.
Darum hieß in manchen Weingegenden der zu Martini gekostete Wein »Martinswein«, wovon ein alter Spruch noch Kunde gibt: »Heb an Martini, trink' Wein per circulum anni.«
Auf den Martinstag fiel auch vielfach die Weinlese, die meist zwei volle Tage währte. Ferner herrschte die Sitte, daß die Kinder ihren Lehrern und den Pfarrern einen Martinstrunk darbrachten, wie sich noch heute im Böhmerwald das Landvolk am Martinstag Schönheit und Stärke zutrinkt, wie in der ersten Jahreshälfte mit dem Pfingsttrunk. Darum galt auch den Winzern der Martinstag als Lostag. So viel Sterne sie am Abend am mächtigen Himmel zählten, so viele Ohm gab ihnen die nächste Weinlese. Am Weinheiligen St. Martinstag wurde auch das große Heidelberger Faß 1752 zum erstenmal gefüllt, was durchaus kein Zufall war.
Martinsgans und Martinstrank waren unzertrennliche Begriffe, die manch ein Poet der Vorzeit in einem Atem verherrlichte:
Herbei, herbei zur Martinsgans, Herr Burkart mit den Bretzeln – jubilemus! Bruder Urbar mit den Flaschen – cantemus! St. Bartel mit den Würsten – gaudeamus! Sind alle starke Patronen, Zur feisten Martinsgans.
5. Der Lübecker Martensmann.
St. Martin war ein milder Mann Trank gerne cerevisiam. Und hat er nicht pecuniam, Versetzt er seine tunicam.
Eng mit dem Martinstag ist die Geschichte des Lübecker Martensmannes verknüpft, der im Jahre 1817 eigener Verhandlungen zwischen Lübeck und Mecklenburg bedurfte, um für immer abgetan zu werden, nachdem er drei Jahrhunderte hindurch groteske Zeremonien über sich hatte ergehen lassen müssen.
Es war nämlich der Ehrenfeste und Hochweise Rat der kaiserlichen freien und Hansastadt Lübeck seit undenklichen Zeiten verpflichtet, jedes Jahr am 10. November ein Ohm alten Rheinweinmostes an das herzogliche Hoflager zu Schwerin zu schicken und sich der Gnade des regierenden Herzogs und seiner freundnachbarlichen Gesinnung zu empfehlen.
Zu diesem Behufe wählte der Lübecker Senat jährlich unter seinen Ratsdienern einen handfesten Mann als Gesandten aus, dem zwei Zeugen beigeordnet wurden. Der Gesandte hieß der Martensmann. Alle drei Personen mußten in erster Linie trinkfeste Gesellen sein, denen es erst dann zu schmecken begann, wenn andere Sterbliche schon unter dem Tisch lagen.
Am 8. November fuhr der Martensmann mit den beiden Zeugen in einer offenen Kalesche, von vier feurigen Rossen gezogen, aus den Toren Lübecks gen Schwerin. Der Weg nach Schwerin beträgt nur acht Meilen, allein, da die Gesandten eines so reichen und mächtigen Gemeinwesens niemals kargen durften, so begleiteten außer dem Wagen mit dem Weinfaß noch weitere Gefährte mit Lebensmitteln den Zug, als ob es gegolten hätte, wochenlang unbewohnte Landstriche zu durchziehen. Am zweiten Tag langte man abends in der Dunkelheit heimlich in Schwerin an und bezog einen entlegenen Gasthof der Vorstadt. Wagen und Pferde wurden hier auf das Sorgfältigste besichtigt und jeder Schaden ausgebessert.
Am Morgen des nächsten Tages fuhr die Gesandtschaft verstohlen eine kurze Strecke vor die Stadt hinaus, um mit dem Glockenschlag zwölf Uhr öffentlich und feierlichst in Schwerin einzuziehen. Die Kutscher jagten in Galopp an das Tor; die Wache trat heraus, rührte die Trommel und präsentierte das Gewehr, für welche Ehre der Martensmann mit Abziehen des Hutes dankte und der Wache einen Gulden Trinkgeld verehrte. Ein Unteroffizier und zwei Mann brachten dann den Gesandten in seine Wohnung, die sie zur Sicherheit des hohen Herrn bewachten. Dies schien um so weniger überflüssig, als den Wagen ein ganzes Heer von Müssiggängern und Straßenjungen begleitete, das unaufhörlich die schrillen Rufe: »Mus-Marten, Pennings-Marten, Schön-Marten« ertönen ließ. Diese ganze Horde pflanzte sich gegenüber dem Quartier des Martensmannes auf, maskierte und besudelte sich gegenseitig unter wüstem Gejohle mit in den Straßenkot getauchten Kuhschwänzen zu Ehren des Gesandten, der sich die Gesellschaft durch Verteilung von Gebäck und kleiner Münze vom Halse schaffte. Unterließ der Martensmann die Bestechung, so lief er Gefahr, von dem Gesindel angegriffen und mißhandelt zu werden, was freilich streng verboten war, aber nichtsdestoweniger vorkam.
Um die dritte Nachmittagsstunde endlich hält der Lübecker Martensmann seinen feierlichen Einzug in das herzogliche Schloß. Auf allen Straßen, die er zu passieren hat, harren seit Stunden die Menschenmassen sehnlichst des großen Kaleschwagens, welcher endlich, vom dicksten Pöbelhaufen umdrängt, erscheint. Der Kutscher feuert mit heroischen Peitschenhieben die Rosse an. Auf der mittelsten Bank thront allein der berühmte Martensmann mit offizieller Amtsmiene und in solennem Amtsornat, das in einem schwarzen Unterkleid und in einem scharlachroten ärmellosen Mantel besteht. Um den Hals trägt er den riesigen weißen Faltenkragen und auf dem Haupt die gewaltige Allongeperrücke. Hinter ihm liegt das Faß, hinter diesem sitzen die beiden Zeugen und ganz hinten stehen zwei Lakeien.
Sobald der Wagen in den Schloßhof einfährt, entblößt der Gesandte zunächst das Haupt des Kutschers, dann sein eigenes, desgleichen tun die Zeugen, während die ganze Schloßwache unter das Gewehr tritt und salutiert, wofür sie ebenso wie die Torwache einen Gulden Trinkgeld erhält. In Gegenwart des Herzogs muß dann der Wagen mit seiner vollen Ladung zweimal in rasender Eile auf dem Schloßhof herumfahren, während der Martensmann wieder Geld unter die Menschenhaufen wirft. Das Gerassel des Wagens, das Getöse der Pferdehufen, das Gebrüll des Volkes, das Gelächter auf den Galerien wirken in dem engen Hof besinnungsraubend, gehörzerstörend, markverzehrend. Plötzlich hält der Wagen vor der Haupttreppe still, auf welcher der Hausvogt und mehrere herzogliche Beamte stehen, um die Gäste zu empfangen. Nachdem alle formellen Begrüßungen und feststehenden Anreden beendet sind, läßt der Hausvogt Wagen und Pferde untersuchen, ob etwa am Eisenbeschlag, Riemenwerk, Geschirr, Hufeisen usw. der geringste Fehler zu finden sei; in diesem Fall nämlich gehören nach altem Herkommen Pferde und Wagen dem Herzog und werden sofort von dessen Kutscher in den Marstall gebracht, angesichts des verblüfft nachschauenden und vergeblich dagegen protestierenden Martensmanns. Wahrscheinlich mußte der Wagen deshalb zweimal rasch den Schloßhof umjagen, damit falls noch kein Fehler an ihm war, doch wenigstens bei dieser Gelegenheit etwas schadhaft wurde und die Ursache seiner Beschlagnahme werden könnte.
Nach Untersuchung des Fuhrwerks, wobei die Straßenjugend emsig hilft, besteigt der Hofkellermeister ernst und feierlich den Wagen, das im Faß enthaltene Gemisch zu prüfen; er öffnet das Spundloch, zieht mit seinem Heber ein Glas voll zur Probe heraus, besieht nach weltbekannter Weinkennerregel zuerst die Farbe der göttlichen Flüssigkeit, im zweiten Tempo riecht er an ihrer Blume und im dritten setzt er das Glas und leert es in verschiedenen Zügen. Dann reicht er dem Hausvogt einen Trunk, und so der Reihe nach allen Beamten, die untereinander die Güte des Weines nicht genug preisen können. Das Faß wird darauf wieder zugeschlagen und in den Hofweinkeller gewälzt. Die Gesandtschaft aber verabschiedet sich unter vielen Komplimenten und verläßt den Schloßhof, wiederholt Geld unter das jubelnde Volk werfend. Nachdem sie unter der abermals salutierenden Wache vorübergefahren, bedeckt sie zuerst wieder ihre ehrwürdigen Häupter. In seinem Quartier angelangt legt der Martensmann die Amtskleidung ab und erholt sich von den Strapazen seiner Sendung. Ihr geschäftlicher Teil ist für ihn jetzt beendet; fortan hat der Arme nur noch Vergnügen auszustehen, und zwar besteht dieses lediglich in Essen und Trinken. Zunächst übersendet er nach alter Sitte den Beamten, die ihn im Schloßhofe empfangen haben, zwölf Pfund Käse, zwei Pfund Bücklinge, zwei Brote und vier Citronen. Dann läßt abends sieben Uhr der Hausvogt ihn samt Zeugen und Kutscher unter vielen Komplimenten zu einem Abendessen auf dem Schloß einladen, was bereitwilligst angenommen wird. Der Gesandte macht sich mit seiner Gesellschaft sofort auf den Weg; voran geht mit gravitätischem Schritt der Pförtner, der die Einladung besorgt hat, und hält in der Rechten den gewaltigen Kommandostab, um sich und die Gesandtschaft damit zu schützen, in seiner Linken aber eine eigens zu diesem Zweck bestimmte drei Fuß hohe, aus hundert Scheiben von Horn zusammengesetzte, mit Messing beschlagene Laterne, in der vier Lichter brennen. Durch diese will der Pförtner seine Aufmerksamkeit gegen die Gäste »einleuchtend« beweisen. Als im achtzehnten Jahrhundert der Herzog Karl Leopold sich in Dresden aufhielt, meinte Lübecks Hochweiser Rat einmal, die Weinsendung wäre unnötig, und schickte keinen Martensmann. Er ward aber an seine Pflicht erinnert und der Gesandte erschien nachträglich am Johannistag des folgenden Jahres. Damit aber nichts an der pünktlichen Beobachtung aller übrigen Zeremonien fehlte, mußte der Pförtner auch diesmal um die bestimmte Stunde, trotzdem die Sonne klar und hell am Himmel schien, mit seiner großen blendenden Laterne der ehrwürdigen Gesellschaft voranleuchten, was sich freilich etwas tollhäuslerisch ausgenommen haben soll. Außer dem Hausvogt, seinen Assistenten und der Gesandtschaft nehmen an der großartigen Abendmahlzeit Küchenmeister, Kellermeister, Kastellan, Schloßgärtner und viele gute Freunde teil. Für den Pförtner ist ein eigener Tisch an der Tür des Zimmers gedeckt; in dem ernsten Moment, wo die Speisen aufgetragen werden, ruft er sein gebieterisches »Stille da!« Er muß zugleich Ordnung unter dem Publikum halten, welches an der offenen Tür dem Gastmahl zuschaut, dabei entsetzlich tumultuiert und dem Cerberus nicht das mindeste Gehör gibt, so sehr dieser sich solches auch durch seinen Kommandostab zu verschaffen sucht, mit dem er vor Wut zuletzt taktmäßig auf den Boden klopft. Während er so der Gesellschaft die Tafelmusik ersetzt, schluckt er selbst mit Ärger und Unmut eine reichliche Mahlzeit hinab. Neben der Tafel aber steht nach alter Sitte ein schönes, aufgemachtes Bett, darauf liegt eine Nachtmütze à la Michel, Waschwasser und Handtuch befinden sich daneben, und das Nachtgeschirr, mit Vergebung, steht darunter. Alle diese schönen Sachen sind aber, – beruhige dich, lieber Leser – dazu da, daß man sich ihrer nicht bediene, gleichsam ein »Noli me tangere« für die stoische Gesellschaft, welcher sie nur zur geneigten Ansicht und zur Übung dienen, den Lockungen des Teufels zu widerstehen. Selbst die geehrteste Persönlichkeit, welche zugegen ist, der Martensmann, darf sich nicht in das Bett legen, noch von den anderen nützlichen Gegenständen Gebrauch machen, befände er sich auch noch so sehr in einem Zustand, wo ihm eben jene Gegenstände von unendlichem Nutzen sein könnten. Eine harte Strafe trifft den Missetäter, welcher dieses Gesetz überschreitet. Den Küchenzettel hat die urväterliche Überlieferung vorgeschrieben und nur sechsunddreißig Schüsseln für diese einfachen Spartaner bestimmt. Wenn nach der Suppe und etlichen Fleischspeisen die Fische vorgelegt werden, bringt der Hausvogt die Gesundheit seines Landesherrn aus; es folgen Toaste auf alle Glieder des herzoglichen Hauses, den Lübecker Senat usw. Wer zum erstenmal an der Tafel erscheint, dem wird zu Ehren nach uralter Sitte der große Willkomm getrunken. Falls der Geehrte allein diesen nicht zu bewältigen vermag, ist es ihm erlaubt, sich dazu zwei Gehilfen, die einen guten Schluck nehmen können, die sogenannten Gevattern, auszuwählen. Ist der Willkomm geleert, so fragt der Hausvogt den Gast, ob ihm eine Gnade widerfahren und Recht geschehen sei, was dieser dankend bejaht. Um elf Uhr wird die Tafel aufgehoben, aber niemand begibt sich nach Hause, sondern man begleitet in corpore mit der nie fehlenden Laterne den Martensmann in sein Quartier; hier nimmt man – keinen Abschied, sondern wird von dem höflichen Gesandten eingeladen, bei ihm etwas Kaffee, Tee, Punsch und guten alten Rheinwein, was alles längst bereit steht, einzunehmen, bloß um die Verdauung zu befördern. Nach etlichen Stunden endlich trennt man sich in ungeheurer Heiterkeit. Kaum aber sind die Herren am anderen Morgen mit verschiedenen unaussprechlichen Gefühlen erwacht, als man auch schon daran denkt, Mund und Magen der armen Gesandtschaft in neue Tätigkeit zu versetzen. Hätte die Gesandtschaft Grund zu Mißtrauen, sie könnte sich als das Opfer einer fürchterlichen Intrigue wähnen, daß sie sich selbst zu Grunde essen und trinken solle. Allein sie folgt willig der Einladung des Hausvogts zu einem kleinen Frühstück, welches immerhin für eine anständige Mittagsmahlzeit durchgehen könnte. Sämtliche Gäste des vorhergehenden Abends verfehlen nicht, sich pünktlichst einzustellen. Abermals liefern sechsunddreißig stattliche Schüsseln und der Inhalt unzähliger Flaschen den sämtlichen Digestionsorganen allerseits eine hinlängliche Beschäftigung auf mehrere Stunden. Zum Schluß bringt der Martensmann einen Toast aus auf das gute Einvernehmen zwischen dem Haus Mecklenburg und der Stadt Lübeck. Dann wird er ganz so, wie am vorhergehenden Abend, von der Gesellschaft nach Hause gebracht und diese von ihm zu Kaffee, Punsch und Wein eingeladen. Endlich naht die trübe Abschiedsstunde, man scheidet mit tiefstem Kummer voneinander und wünscht dem Martensmann glückliche Reise. Damit sich aber die herzoglichen Diener nicht hungernd dem Abschiedsschmerz hingeben, erhält jeder von ihnen noch eine Gans und eine Torte aus der Hofküche; ebendaher werden dem Martensmann, damit er unterwegs nicht ganz verschmachte, eine Wildpretpastete, eine Torte, ein Gänsebraten und ein Schweinebraten, außerdem zwei Scheffel Hafer für seine Pferde zugeschickt. Seinem Hochweisen Rat aber muß er das eine Jahr einen Rehbock, das andere ein wildes Schwein oder einen Frischling mitbringen. Das ist die Geschichte vom Lübecker Martensmann.[189]
Dieses groteske Spiel mit dem närrischen Gesandten ist Flögel entgangen, der es sonst sicher seiner Geschichte des Groteskkomischen einverleibt hätte. Es ist recht bezeichnend für den Geist, der in gewissen Duodezländchen des geflickten deutschen Reiches römischer Nation herrschte, daß sich ein solcher sinnloser, für Lübeck entwürdigender Mummenschanz über zwei Jahrhunderte halten konnte, und es erst, wie eingangs erwähnt, langer Verhandlungen bedurfte, um der Narretei endlich den Garaus zu machen. Auch hier war es wohl die Schlacht bei Jena, die den beteiligten Kreisen gezeigt, daß die Zeit der Untertanerei und der Spielereien vorbei und eine Epoche der Arbeit und des Ernstes angebrochen sei.
6. Altdeutsche Schlaftrünke.
Wer nit weiß wie man trincken sol Der findt hie Kunst er leß mich wol. Vincentius Obsopeus.
Im mittelalterlichen Trinkerparadies spielten die Schlaftrünke eine große Rolle. Nach heutigen Begriffen sind diese gewürzten und gesüßten, meist warm aufgetragenen Getränke unseren heutigen Bowlen und Pünschen sehr ähnlich; wenn sie auch in ihrer Zusammensetzung einem modernen Gaumen kaum mehr munden dürften. Gewürze und Zucker, überdies Parfüme und Farben waren die Hauptingredienzien, neben denen der Grundstoff, Frucht- und Kräuterweine, ganz nebensächlich waren. Die Schlaftrünke, im übertragenen Sinn, waren unseren Desserts, mehr aber noch jenen Büffets ähnlich, die bei großen Gesellschaften einige Stunden nach der allgemeinen Hauptmahlzeit aufgeschlagen werden. »Bei fürstlichen und adeligen Hochzeiten wurde die feierliche Beschlagung der Decke nicht eher vorgenommen, bis der süße Schlaftrunk von den Neuverlobten genossen war; nun erst wurde der Braut das Strumpfband gelöst, das Zimmer verschlossen, und der Jungfernkranz genommen.«[190] Ja, er ward Teil der Besoldung, »wie denn noch heutigen Tages (1782) in einigen Ländern manche Ämter bis 20 Eimer Weins jährlich unter diesem Titel einziehen.«[191]
Wie es bei einem solchen Schlaftrunk im sechzehnten Jahrhundert zuging, was alles aufgetischt wurde, zeigen die nachstehenden Blätter, die ein Kapitel aus einem äußerst seltenen Kochbuch mitteilen: aus Hieronymus Bocks »Teutscher Speisekammer«, Straßburg, A. D. 1550.
Von Pancketieren und Schlaffdrüncken, und was man gemeiniglich zu denselben pflegt auffzutragen.
Ueberflüssige Schlaftrünck sind (wie menniglich bekennen muß), eitel schädliche Anordnung, durch welche menschliche Körper hefftig geschwächt, und zeitliche Narung endtlich verschwinden und zerrinnen müssen. Noch will man solche schädliche Gewohnheit, wie in andern mehr Dingen, im Brauch haben und behalten, das lassen wir fallen.
Den Schlaffdrunck aber pflegt man gemeinlich auf diese weiß ongeverlich anzurichten:
Erstlich so muß alles was unter der Sonnen guts ist, dem Schlaffdrunck dienen, solches aber muß der Hausherr zuvor bestellen und anrichten, derselbige gibt jedem Diener seinen besondern Befehl. So ist die Speißkammer zuvor zugerüst, stehet an der Handt, daraus fordert man Wein, Brot, Kerzen, Liechter und alles was der Hausherr zuvor befohlen hat. Zudem so sind die Gemach und Tisch auf das allerköstlichst gerüst und zubereit, die Kerzen und Liechter brennen an allen Orten, dann tragen die Diener auf, kalt Gebratenes, allerhand Wildpret, Cappaunen, Phasanen, Feld- und Haselhüner, vielerley Gevögels, mancherley Pasteten von Fischen und Wildpret bereit. Darneben stellt man auch Fischwerk, als gebraten Forellen, gebraten Hecht, gebraten Salmenruck, Briken und andre Bratfisch mehr. Etwan stellt man Fleisch und Fisch Galregen zusammen, oder kalte gesottene Rinder- und Kalbsfüß in Essig darbey.
Zum andern werden aufgetragen viel köstlicher wolbereitter Latwergen, allerhand Obst und Spezerey, in Zucker und Honig candirt und eingemacht, als die saure Amarellen, Kirschen, Johannisträubel, Sawrachbeerlin, Schlehen, Pflaumen, Spilling, Möllelin, Nespelin, Speirling, Quitten und Byrn, dazu die edle Weintrauben, unzeitige grüne eingebeitzte Baumnuß, mit Specereyen besteckt; darnach kommen auf den Platz rothe Rüben, vil und seltsame eingebeitzte Wurzeln, als der Wegwarten, Bibernellen, desgleichen Limonen, Citronaten, Pomeranzen, phalot, auch Muscatnuß, seltsame Kost aus den Apoteken, als Mirabalani und dergleichen viel. Weiter bringt man aus der Speißkammer Dattel, Feigen, Zwiebeln, Rosein, grüne Mandeln, rothe Haselnuß, grüne Baumnuß, Castanien und anders. Unterdeß so braten auch die Quitten-Äpfel, die Byrn und Castanien in den heißewteschen, so bereit der Koch daneben auf den Kolen das weiß Brot zu den Träsaneien. Aus der Speißkammer werden auch getragen die schönste übergulte Confect von Mandel, Canel, Ingber, Muskaten, Coriander, Fenchel, Anis, Kümmel und das klein Leisam-Confect,[192] gleich dem weißen Magsamen, das alles wird züchtiglich und mit Fleiß zum Schlafdrunk fürgetragen.
Zum dritten schikt der Koch seltsam gebachenes mit den Dienern in die Gemach, dazu Fladen, Honigkuchen, Hyppen, und schöne vergulte Marcipan mit seltsamen Wappen, seind aus Mandel und Zucker bereit.
Der Keller hat die allerbeste Käse, heimisch und frembde zu wege gestelt, und darneben das Obst als Aepfel, Byrn, Träubel und was für Obst jeder Zeit zu bekommen ist. Noch ist das alles nichts, denn es mangelt noch an Hauptstücken, nemlich an Wein und an Brot, das sollt man am ersten haben aufgetragen, als weiß Brot, Eyerkuchen, Bretzeln und die allerbesten stärksten Wein, deren etlich weiß, etlich roth und schwarz, Firnen und Newen, süße Wein, rösche (herbe) Wein, als Rappis-, Kirschen- und Schlehenwein. Dann erheben sich erst die besten Freude und Kurzweil, freuntlich Gespräch, züchtige Gesäng, liebliche Sprüch, mit hofieren und Tanzen, dazu sind vormals bestelte besondre Spielleuth, die mit der Musik und allerhand Instrumenten, so man erdenken kann, die Leut unterhalten und wissen frölich zu machen.
Etliche aber essen und trinken von Newem, andere aber haben sonst besondere Gespräch, die dritten machen Kuntschaft und newe Freundschaft, die vierten sehen allein zu und merken, daß am Kasten gar nichts mangelt, mit Verwunderung des Geprängs, und was doch zuletzt daraus woll werden.
So ist des Hausherrn Gesind zuvor auf alle Dinge ordenlich mit Worten abgericht, jedes hat Acht auf seinen Befelch und insonderheit, daß kein Mangel an Wein und Lichtern gespüret werde. Solch Spiel und Kurzweil beym Schlafdrunk weret etwan bis in die halbe Nacht, etwan auch bis an den Morgen, dann facht sich erst ein Dankscheidens an, mit vielem Erbieten und Danksagung. Ist aber jemands dem andern ein Drunk schuldig blieben, der wird etwan am Morgen desselben halb zu reden gestelt. Die andern wöllen mit wissen, was nächten geschehen seyn; lasse alle Ding bleiben. Also endet sich zuletzt ungeverlich der züchtig Schlafdrunk der Reichen, so es vermögen und zu verlegen haben.
Bey den unverständigen, wilden Weltkindern wird der Schlaffdrunk viel anderst gehalten, dann daselbst gehet es drunter und drüber. Und obwol allerhand Speiß und Dranck von Fleisch und Fischen wird aufgetragen, auch zum Ueberfluß, lassen sich doch ir etlich daran nicht genügen, sondern fahen etwan an, selbers zu kochen; der will ein Speck-Suppen, der ander begert ein Milch-Suppen, die dritten wöllen Eyer in Schmalz haben; etliche essen rohe Bücking, rohe Bratwürst und lassen ihnen Hering aus der Tonnen, also rohe, mit Essig und Zwiebeln hertragen; die andern wöllen Rettig oder zum mindesten den sawren Compost aus der Cappes-Bütten (Sauerkraut-Butte) zum Schlaffdrunck haben. Oftermals muß der Koch Weißbrot in Butter rösten, das nennen sie der Zechtbrüder Kramet-Vögel, zu Latein Scala vini, ein gute Wein-Leiter, da erhebt sich allererst das aufrichtig, erbarlich und ordentlich zudrinken an. Je zween und zween bringens andern zweyen, und also fortan mit guten Sprüchen und Kurzweil; solchs heißen sie eine herrliche, kostliche, gute, getrewe, erbare Gesellschaft, die etwan bis an den Morgen beharrlich thut währen, denn keiner will im Drunk der letzte seyn, so will auch keiner die Gesellschaft zerstören oder den ersten Anbruch machen.
In Summa, zum Schlaffdrunck wird nichts gespart, es muß die Fülle und Ueberfluß darbey sein, denn es ist und bleibt der Schlaffdrunck eine alte, langwirige, rechte gute Gewohnheit, die man aus der Acht nit soll, noch lassen kan, darumb daß unsre Vorältern, die redliche alte Teutschen, solchs alles also herbracht, und wir, derselben Nachkommen, gemelten ererbten Brauch nit wissen zu ändern oder abzuschaffen.«[193]