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Der deutsche Durst

III. Wie man trank! (continued 2)

Reading edition

In den Kreuzgängen der Klöster enthalten häufig die Kapitäle recht bezeichnende Allegorien. So stellt im Kloster Maulbronn ein Kapitäl einen kleinen, nackten Mönch auf einer Weintraube reitend und Trauben naschend vor. In demselben Kloster befand sich, auf der dem Vorhofe zugewendeten Seite des Kirchengewölbes, ein Stilleben, auf dem eine Gans, umgeben von Küchengeräten, Würsten und Weinflaschen abgebildet war. Unter dem Bilde stand eine zu diesem profanen Werke gar treffend komponierte Sage mit unterlegtem Text; nur schade, daß von dem nichts weniger als geistlichem Liede nur die Anfangsbuchstaben des ersten Verses: A. V. K. L. W. H. – Alle voll, Keine leer, Wein her! bekannt sind.[261]

Bei der fortgesetzten Gewöhnung an große Quantitäten Weines konnte es nicht ausbleiben, daß es die Mönche mit den trinkfestesten Rittern mit Leichtigkeit aufnahmen. In Bern tranken einmal drei Pfaffen in einem Jahre viertausendachthundert Maß Wein. Im Kloster Johannisberg konsumierten die Mönche solche Mengen des köstlichen Gewächses ihrer Gärten, daß sie 1453 durch eine Kommunion reformiert werden mußten.

Diese »Reformation« tat nicht nur Klöstern und Mönchen, sondern auch sehr vielen Kirchenfürsten not. Von der ältesten Zeit an, bis nahe zur Gegenwart, in der man vielleicht nicht genügsamer, wohl aber so vorsichtig geworden ist, seine kleinen Leidenschaften nicht an die große Glocke zu hängen.

Bischof Tietmar von Merseburg (976 bis 1019) erwähnt ganz treuherzig, daß der Erzbischof Tagino schlechter Zähne wegen sich mehr an das Trinken als an das Essen halten müsse. Überdies beklagt er aufrichtig den Fehler seines Mitbruders Thieddag von Prag, der über die Maßen viel trank. Thietmar bedauert dies lebhaft, knüpft auch gleich als Entschuldigung für den Prager Erzbischof die Bemerkung an, daß die Trunksucht Thieddags die Folge einer unverschuldeten Krankheit sei, die ihm die Hände derart zittern mache, daß er ohne fremde Hilfe keine Messe lesen könne. Anscheinend verwechselt der Verteidiger Ursache mit Wirkung. Auch des Bischofs fast leidenschaftliche Gastfreundschaft wird gelobt, wobei man sich des Argwohnes nicht erwehren kann, daß der fromme Herr allzugerne Trinkgesellschaft um sich gesehen habe.[262] Von dem Bischof Salomo von Konstanz sagt die Chronik, daß an der kaiserlichen Tafel niemand war, der so geistreich zu plaudern wußte, und mit so viel Anstand soff wie er. An den größten gastlichen Höfen namentlich an den drei kurfürstlichen am Rheinstrom, ferner in Salzburg, Würzburg, Bamberg, in Münster, in Passau, besonders aber in Fulda wurde im höchsten Stile geschwelgt.[263]

Die auserlesensten Tropfen der herrlichen Lagen, deren Besitz sich die geistlichen Herren rühmten, rannen ihre Kehlen hinab. Die Herren verstanden den Wein zu würdigen und würdigten ihn auch nach Gebühr. Sich zu betrinken galt nicht als Schande, aber eine Ehre war es, riesig trinken zu können, ohne berauscht zu werden.

Ein Weihbischof, dessen Goethe in seiner Beschreibung des Rochusfestes zu Bingen gedenkt, konnte sich in einer Fastenpredigt rühmen, daß ihn »der grundgütige Gott der besonderen Gnade gewürdigt acht Maß trinken zu dürfen, ohne sich nachsagen lassen zu müssen, daß er darüber in ungerechtem Zorn auf irgend jemanden losgefahren, Hausgenossen oder Anverwandte mißkannt oder wohl gar die ihm obliegenden geistlichen Pflichten und Geschäfte verabsäumt.«

Die Herren Geistlichen tranken aber nicht nur selbst, sondern freuten sich stets, wenn sie Saufkumpanei fanden. Karl der Große erließ dagegen schon ein recht vielsagendes Gesetz. »Kein Priester noch Laie«, heißt es, »soll einen Bußtuenden zum Trinken einladen.«

Ebenso verbot er den Priestern den Besuch der Wirtshäuser, was später von der Kurie und den erzbischöflichen Stühlen selbst endlos oft wiederholt werden mußte, da die Mönche sich nicht scheuten, Kirchengeräte in den Schenken zu versetzen, liederlichen Tänzen beizuwohnen und mitzumachen, bei Zechgelagen die Sauglocke zu läuten und unflätige Mummereien anzuführen. Derartige Erlässe wiederholen sich fortwährend in der Vorzeit, und eben diese Wiederholungen zeigen deutlich an, wie wenig sie gefruchtet haben. So erließ z. B. der Bischof Philipp von Speyer fast alljährlich eine dringliche Ermahnung an die Geistlichkeit seines Sprengels, in dem das Tragen unehrbarer, anstößiger Kleider und das Toll- und Volltrinken ernstlich untersagt waren.[264] Da bekanntlich böse Beispiele gute Sitten verderben, waren die Schäfchen nicht besser als ihre Hirten.

In Hessen ging die Sache so weit, daß die Bauern die Bierkrüge mit in die Kirche nahmen, aus denen sie sich während der Predigt zutranken und mit deren Deckeln sie dem Pfarrer klappernd ins Wort fielen.[265]

Und nicht nur der Wein allein schmeckte der Geistlichkeit, beileibe. Sie verachteten auch keineswegs die edle Gabe des Gambrinus, die sie vertilgten, wo sie sie nur erlangen konnte.

Artikel 22 der alemannischen Gesetze verpflichtete jeden, der einem Gotteshaus angehörte, an dieses fünfzehn siclus (Seidel) Bier zu liefern.

Gleichzeitig begannen die Klöster selbst zu brauen, zum Teil mit solchem Erfolg, daß noch viele unserer Zeitgenossen mit der Zunge schnalzen, wenn man ihnen die mit feuchtfröhlichem Nimbus umgebenen Namen wie Augustinerbräu, Salvatorbräu, das ursprünglich von Paulaner Mönchen, vom Jahre 1561 ab, gebraut wurde, und viele andere Biere mit geistlichem Anstrich nennt.

Doch nicht die Mönchsklöster allein, auch die Nonnen brauten Bier, so in Nürnberg die Clarissinnen, von denen ein Sprüchlein besagt:

Den Nonnen am Anger von Sancta Clar' Gewährten zwei Herzog von Bayern, Daß sie ihr Bier sich selbsten brau'n, Drob' gab es viel Jubel und Feiern.

Anfänglich mögen sich die Klöster ihren Bedarf gebraut haben, denn das Konzil von Aachen bestimmt 817 auf das genaueste das Maß von Bier und Wein, das in den Klöstern verabreicht werden durfte.

Besonders reiche Klöster und Abteien, selbst größere Pfarreien, wie in Tetschen in Böhmen, besaßen eigene Hopfengärten, jedenfalls aber sehr oft bedeutende Brauereien mit Malzdarren für hunderte Malter Hafer. So das Kloster von St. Gallen, und Bischof Salomo von Konstanz, der sich um 915 dieses Besitzes dem Kaiserlichen Kammerboten gegenüber berühmte.

Schenkten die Klostergeistlichen ihre Bräue aus, so taten es Weltgeistliche ihren tonsurierten Brüdern mit Vorliebe gleich. Es entstanden geistliche Bierhöfe, so beispielsweise in Siebleben bei Gotha.

Die Geistlichkeit wurde oft geradezu zu Schankwirten.

»Abgesehen vom privaten Bierhandel der einzelnen Geistlichen existierten fast überall, wo sich Domstifte befanden, auch geistliche Bierstuben, sogenannte Domkeller, in denen regelmäßig fremde, sonst in der Stadt verbotene Biere zu haben waren, weil die Inhaber dieser Keller sich um Magistratsverordnungen durchaus nicht kümmerten, und von diesen höchstens nur insoweit Notiz nahmen, als äußerer Zwang dahinterstand, was, wie bei der Macht und dem ungeheuren Einflusse der Geistlichkeit leicht erklärlich, freilich nur selten der Fall war. Die Unsitte des Bierschankes seitens der Geistlichkeit war nicht etwa von kurzer Dauer, nein, sie erhielt sich jahrhundertelang aufrecht, und auch die Reformation machte ihr keineswegs ein Ende. Es fehlte übrigens auch nicht an protestantischen Geistlichen, welche in die Fußtapfen ihrer katholischen Kollegen traten, so daß noch am 17. November 1725 der Landgraf Ludwig des damals doch fast ausschließlich protestantischen Hessen-Darmstadt eine Verordnung erließ, worin er den von der Geistlichkeit ausgeübten Wein- und Bierschank für einen Eingriff in die bürgerliche Gewerbstätigkeit erklärte und bei hoher Strafe untersagte.[266]

Sie waren übrigens auch wohltätig, diese Braumönche, denn sie verschenkten an Bettler statt des Geldes als Almosen ein Glas Dünnbier. So

Bei St. Franzisko, im Kloster, Braut man vortreffliches Bier, Und bist du ein armer Teufel, Zahlst du keinen Heller dafür!

Das war freilich nur Dünn- oder Tropfbier.

Das gute »echte« tranken sie selber oder verschenkten es nur für schweres Geld, wie die Patres Benedictini ihren Likör, der sie um Millionen bereicherte. Die »tote Hand« hat es von jeher bis zum heutigen Tage verstanden, den Kern zu behalten und die Schale freigebig zu verabreichen:

Es braun d' Augustiner Mit Dampfkraft das Bier, Die Kraft behaltens selber, Den Dampf kriegen mir!

6. Das schwache Geschlecht.

Trinkt der Ritter und der Pfaffe, Trinkt der Bürger und der Laffe, Trinken Bauern, trinken Knechte, Und die Hufner und die Mägde.

Mischke, Der fahrenden Schüler Liederbuch (Berlin 1893).

In der guten alten Zeit des Germanentums bis in die Ritterzeit hinein, bevor diese jene Auswüchse ansetzte, die ihren Verfall zur Folge hatten, nahmen die Frauen an den Gastmählern nur teil, solange gegessen wurde. Wenn die Tische abgeräumt und die schweren Kannen aufgesetzt wurden, überließen sie den Männern das Feld.[267] Zu diesem Zwecke saßen auch die Damen abgesondert von den Herren am Tische, so heischte es die Gewohnheit[268], der Anstand.

Später änderte sich das ganz gewaltig. Böse Beispiele verderben gute Sitten, und darum steckte die Trinklust der Männer auch das schwächere Geschlecht an. Und wenn auch dem Trunke ergebene Frauen nicht so häufig waren wie Zecher, so kennt doch die Kulturgeschichte eine ziemliche Zahl trinkfester Frauen, die es mit den Herren der Schöpfung getrost aufnehmen konnten.

Schon der Minnesänger Oswald von Wolkenstein singt von einer Dirne zu Brixen in Tirol, die »Vil parell ausgesuggelt«.

Der Pokal Theudelindens, den Keyßler zu Monza sah, war zwei Fäuste dick und bestand aus einem einzigen Stück Saphir.

In den Trinkstuben und Ratskellern waren die Frauen gern gesehene Gäste, die sich ihr Glas schmecken ließen. Der Markgraf von Meißen nahm bei einem Besuch in Lübeck 1478 an dieser Sitte derartigen Anstoß, daß er Einen Ehrbaren Rat der Hansestadt zu einem Verbot dieses Gebrauches bereden wollte. Allerdings trieben es die vornehmen Bürgerinnen Lübecks auch etwas zu bunt, wie in meinem »Geschlechtsleben« nachzulesen ist.[269]

In dem 1551 in Leipzig erschienenen »Sendbrief an die vollen Brüder im deutschen Lande« heißt es: »Es üben solche Laster jetzund nicht allein die Mannspersonen, sondern auch die Weiber, nicht allein die Alten, sondern auch die jungen Kinder; die können allbereits einander ein Halbes zutrinken. Die Eltern lehrens auch wohl ihre Kinder. »Nu laß sehen«, spricht der Vater zum Söhnlein, »was du kannst, bringe ihm ein Halbes oder Ganzes!« Und über dies alles hat man solches Lasters der Trunkenheit kein Hehl, sondern kitzelt sich damit, als hätte man gar wohl gehandelt« usw. Thomas Murner behandelt die Trinkgelüste der Weiber in einem vielstrophigen Kapitel »Auf der Flasche Riemen treten« seiner Narrenbeschwörung.

Gegen Trunkenboldinnen erließ der Rat von Heilbronn den Erlaß: »Den Weibern, so dem Trunk ergeben, sollen vom Stadtknecht Zettel an den Kopf geheftet werden, mit den Worten: Versoffene Krugsurschel[270].« Ein Ratsprotokoll von Hall vom Jahre 1640 besagt: »Erhardt Geyers filia, die sich mit dem Trunk überladen und in der Kirchen evomieret, ward ins Hetzenest condemniret zur Abscheu, und dazu um 3 fl. gestraft.«[271]

Eine höchst seltsame Einrichtung in Württemberg waren die sogen. Weiberzechen, eigene Stiftungen, aus deren Erträgnissen die Frauen alljährlich einmal ein ordentliches Gelage halten durften, gleich wie fromme Seelen oder Nonnen Vermächtnisse für Bier hinterließen.[272] So bestand bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts in Ochsenbach eine solche Weiberzeche, die alljährlich am Sonntag Invocavit stattfand. Man nannte sie, – nach dem altrömischen bona dea – bekanntlich das Bacchusfest, an dem die Männer nicht teilnehmen durften – Bonnen Deen. An diesem Tage war ein Räuschchen gerne verziehen, wie Vulpius angibt, der das Treiben bei der Weiberzeche näher beschreibt.

In die Bergstädte, wo Arbeiter mit ihren Familien aus allen Weltrichtungen hinströmten, war mit anderen lockeren Sitten auch die Trunksucht verschleppt.

Die »Kirchen-, Schul- und Spitalordnung der Bergstadt Joachimsthal in Böhmen«, von dem Luther-Biographen Mathesius (geb. 1508) 1551 zu Papier gebracht, besagt: »Die Weiber halten auf ihre Bierörter, die Jungfrauen lernen das Zechen. Knecht und Magd säuft mit, man wäscht die Beine in Wein, bis es heißt Fuimus Troes.«[273] Über das Trinken der Bauernmädchen klagt auch ein Artikel im 142. Band der Krünitzschen Encyklopädie, der sich auf die Sitten des endenden achtzehnten Jahrhunderts auf dem Lande bezieht, und von den Kölnerinnen behauptet ein altes Sprichwort: »Watt der Mann verdeent, versüfft das Wif«. Immerhin scheint die Lust an einem »guten deutschen Schluck und Trunk« bei den deutschen Damen der höheren Stände ungleich verbreiteter gewesen zu sein, als unter den Bürgerinnen und Bäuerinnen. So wollte denn auch Heinrich IV. von Frankreich keine deutsche Fürstentochter zur Frau, »weil er dann immer glauben würde, eine Weinkanne um sich zu haben«. Das Abstoßende einer trunkenen Frau empfand man übrigens auch im Mittelalter. Kaiser Friedrich III., nach ehemaligen Begriffen ein Temperenzler von reinstem Wasser, da er nur zum Abendessen und nur mit Wasser vermischten Wein trank, haßte die Trinkerinnen derart, daß er erwidert haben soll, als die Ärzte seiner unfruchtbaren Gattin Wein verordneten, er wünsche lieber eine unfruchtbare als eine weintrinkende Gemahlin zu haben.[274]

Die Weibesbild auch heben an, Einander zü zütrinken: Volle vnd halbe wie die Mann, Mein hertz wil mir entsincken. Wenn ich bedenck die sünde schwär, Vnd allen schaden so folgt her, Auß überfluß deß trinckens

läßt sich ein anonymer Dichter aus dem Jahre 1562 vernehmen.[275]

Es mußte schon stark hergehen, ehe man eine Frau von damals des »Trinkens« bezichtigen konnte, denn die holde Weiblichkeit verstand sich keineswegs auf das Nippen. Eine ätherisch-sezessionistische Jungfrau von heute würde sich entsetzen vor dem Paßglas, das die holde, so viel gefeierte Philippine Welser zu leeren gewohnt war – zum Entzücken ihrer Anbeter, denn der Hals der Dame war so fein, zart und weiß, daß man ihr das rote Getränk innen die Kehle hinabgleiten sah.[276]

Die schöne Augsburgerin eröffnete auch in dem Trinkbuch von Schloß Ambras in Tirol, in das sich diejenigen mit Namen und Sprüchlein einzuzeichnen pflegten, die den Inhalt des drei Maß haltenden Willkommenhumpens um ein Erkleckliches verringert, im Jahre 1567 den Reigen der Frauen.

In der bereits erwähnten »fürtrefflichen« Hofordnung Ernsts des Frommen vom Jahre 1648 heißt es in § 7: »vor unsere junge Herrschafft und Fräulein, soll er jede Mahlzeit geben, insgesamt zwei Maaß Wein und fünffthalb Maaß Bier.« Da unter den »Fräuleins« junge Mädchen im zartesten Alter zu verstehen sind, so nötigt die Getränksmenge dieser Dämchen selbst einem gewiegten Trinker alle Achtung ab. Sieben Maß pro Tag – das bringt heute höchstens eine Münchnerin fertig.

Einige Jahrhunderte früher, anno 1062, erhielt eine Hofdame der Kaiserin täglich, wenn sie mit ihrer Gebieterin auf Reisen war, ein Maß Met, 1½ Maß Wein, 5 Maß Bier, 1 Semmel, 1 Eierbrot und eine Metze Futter für ihren Zelter, jährlich 2 Röcklein und 2 Schleier.

Auf einer Hochzeit in Goldberg in Schlesien war Hans von Schweinichen Tischherr einer jungen Dame. »Sonderlich erhub mich dieses, daß des Herrn Bocks Tochter, Jungfrau Käthlein, etliche Worte lateinisch konnte reden, und wann sie mir eines Lateinisch zutrank, daß ich ihr antworten konnte«[277], also eine kommentmäßige Jungfrau, auf die aber hoffentlich das alte Sprichwort nicht paßte:

Ein Mägdlein, das gern Wein trinket Ein Junggesellen mit den Augen winket, Und scharret mit den Füßen auf der Erden, Ist's keine »Dirn«, so wird sie eine werden.[278]

Aber alle diese holden Weiblichkeiten waren Waisenkinder gegen folgende Antiabstinenzlerinnen der Vorzeit. So überliefert Herolds Chronik von Schwäbisch-Hall ein Bravourstück dreier weiblicher Kneipgenies unter dem Titel: »Drei wohlbesoffene Weiber«. Die Stelle lautet: »Anno 1532 sind drei adelige Geschwistrig, die Friederichen genannt, von Elfershofen bürtig, nach Johannistag im Sommer gen Untermünckheim von Hall in des Mühl-Michel's Hauß kommen, allda des besten Weines 32 Maß ohne die Kost ausgetrunken, die Zech bezahlt und sein ruhig vor Nachts wieder mit einander gen Hall gegangen.« Es gibt sicherlich manchen Bruder Studio von heute, der es mit diesen drei Edelfräulein von Elfershofen nicht aufnehmen kann.[279] Die Herren Studiosi werden auch vor der Gräfin Anna von Stollberg, Äbtissin von Quedlinburg, beschämt die Waffen strecken, denn diese Dame bedurfte zur »Erquickung und Labung« alljährlich nur drei Fuder Wein. Die Nonnen von St. Himmelpforten in Wien nahmen sich, wie ich schon früher erwähnte, ein Beispiel an dieser Glaubensgenossin aus der zweiten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts.

Alle diese stellte noch Prinzessin Anna von Sachsen, Tochter des Kurfürsten Moritz, die Enkelin des Landgrafen Philipp von Hessen in den Schatten.

Der große Oranier, Wilhelm der Schweigsame (1533 bis 1584), warb als Witwer von fünfundzwanzig Jahren um die Prinzessin, und im August 1561 fand in Leipzig die Hochzeit statt. Die Festlichkeiten waren so glänzend, die Zahl der Gäste so groß, daß die für die damalige Zeit außergewöhnlich hohe Mitgift von siebzigtausend Talern kaum ausreichte, die Kosten zu bestreiten. Die Tante der Prinzessin, die Frau des Kurfürsten August, bat den Prinzen von Oranien recht herzlich, er, der damals noch Katholik war, möchte doch ihre Nichte nicht »vom Wege der wahren Religion«, d. h. vom Protestantismus, verführen, worauf der Prinz erwiderte: »Sie soll sich mit solch melancholischem Zeug gar nicht zu schaffen machen. Statt der Bibel soll sie den Amadis und ähnliche kurzweilige Bücher lesen, die de amore handeln, und statt zu nähen und zu stricken, soll sie eine Galliarde tanzen lernen, und andere Courtoisien, wie sie schicklich und landesbräuchlich.« Allein die junge Frau lernte mit schicklichen und sehr unschicklichen »Courtoisien« auch das – Saufen! »Es ließ ihr auch die Frau Prinzessin offtmals eyer gahr hardt im salltz sieden, darauf tringkt sie dan edtwan zuvil und werde ungeduldig, fluche alle böße Flueche und werfe die speiße und schussel mit allem von tisch. Und die Frau Prinzessin, wie sie es genannt, den tollen man, nemlich ein guedte Flasche zu abendts und abermals ein guedte Flasche zu abendtszeit mehr dan ein maß haltend bekumen, welches ihr sambt einem Pfund Zuckers bei sich zu nemen nicht zu vil sey.« Der Prinz schied sich von der Säuferin, deren Delirien zuletzt unerträglich wurden, und das unglückliche Weib, völlig wahnsinnig geworden, verstarb, in Dresden von ihrem Oheim in Gewahrsam gehalten, im Jahre 1577.

Dieses bedauernswerte Geschöpf bildete natürlich eine Ausnahme, immerhin aber war die holde Weiblichkeit der Vorzeit ebenso wie im Essen, so auch im Trinken unserem zarter gewordenen Geschlechte bedeutend über. Wenn am Hof Ernsts des Frommen z. B. die Fürstin und die Prinzessin das bereits angegebene Quantum Flüssigkeit mühelos vertilgten, so standen ihnen die Hofdamen und das Gesinde keineswegs nach. »Die Mägdgen« erhielten für den Tag jede eine Maß Bier und dreieinhalb Maß Landwein; »vors gräfliche und adelige Frauenzimmer« am Tage vier Maß und abends »zum Abschenken« drei Maß Bier.

Als vollgewichtiger Entschuldigungsgrund für diesen Riesendurst darf die mittelalterliche Küche gelten, die scharfe Gewürze im Übermaß anwandte.

Wir selbst geben diesen Entschuldigungsgrund an, einerseits weil dies unsere Gerechtigkeitsliebe verlangt, andererseits um zu beweisen, daß man beim Trinken stets eine Entschuldigung zur Hand hat – einst und jetzt!

7. Studenten und Professoren.

Der kühle Wein macht gut Latein. E. Eyring (1601).

Nichts liegt mir ferner, als eine Geschichte des deutschen Studententums zu schreiben, obgleich dies besonders in dem vorliegenden Kapitel sehr nötig wäre. Denn Geschichte und Kulturgeschichte sind so innig miteinander verwachsen, daß es einer äußerst vorsichtigen Operation durch eine darin geübte Hand bedarf, ein kulturgeschichtliches Moment auszulösen, ohne nicht gleichzeitig Fetzen von Geschichte mit wegzuoperieren, die das Stückchen Kulturgeschichte bis zur Unsichtbarkeit überwuchern.

Besonders bei der Geschichte des Studentendurstes liegt die Gefahr nahe, die deutsche Universitätshistorie aufzeichnen zu müssen, denn seitdem es Studenten in Deutschland gibt, hatten sie Durst, und nicht zu knapp!, sagt der Berliner.

Wie es die Studiosi auf der ältesten deutschen Universität trieben, der in dem hunderttürmigen, goldenen Prag (gegründet 1348), das sich seitdem recht erfolgreich bemühte, aus einer deutschen Kulturstätte zu einer chauvinistischen tschechischen Provinzstadt zu werden, darüber schweigen sich die Quellen gründlich aus, doch wird es dort nicht anders wie in der, nur siebzehn Jahre später ins Leben gerufenen Alma mater Vindobonensis, der Wiener Universität, zugegangen sein. In langen braunen oder schwarzen Mänteln mit Ärmeln, in der Mitte durch einen Gurt zusammengehalten, an dem das unförmige Tintenfaß baumelt, das Haupt mit einer Gugel bedeckt, so schreiten die Scholaren nach den Bursen, dem Ursprungswort für Bursche und Bürstenbinder, im Sinne des – »Saufens wie ein Bürstenbinder«, ihren Wohnungen, in denen sie gleich Gefangenen gehalten werden, denn selbst das Fensteröffnen, das Scheeren der Bart- und Kopfhaare bedurfte der Erlaubnis. Früh um vier weckte sie ein Glöcklein von St. Stefan zu schwerem Tagewerk, das mit einer Messe begann. Streng verpönt waren Spielen, Besuchen von Wirtshäusern, Maskeraden zu veranstalten und mitzumachen, zu tanzen und Straßenmusik, d. h. Ständchen zu bringen. Allzu scharf macht schartig, darum schon früh das Bestreben, die strenge Zucht zu durchbrechen, den mit Gewalt aufgeprägten klerikalen Charakter abzustreifen und zu toben, wie es die Jugend gebieterisch fordert. Mit inniger Freude wurde ab und zu im Geheimen über die Stränge geschlagen, bis diese Ausnahmen zur Gewohnheit wurden, weshalb der anfänglichen Strenge ein großer Teil Schuld an dem später allgemeinen Libertinismus des deutschen Studententums beizumessen ist. Zu den Unsitten trugen übrigens auch das wilde Leben bei, das viele arme Studenten, die es später zu großen Namen, Amt und Würden brachten, als fahrende Schüler zu führen gezwungen waren, ehe sie sich an irgend einer Universität ein halbwegs sicheres, vor dem ärgsten Hunger schützendes Plätzchen zu sichern wußten. Die Selbstbiographie eines solchen Bettelstudenten, des Schweizers Thomas Platter, geboren am 17. Februar 1499, bietet ein instruktives Bild von den Fährnissen an Leib und Seele, die ein solches Bürschlein durchzumachen hatte, bevor es sein Ziel, ein Lehramt mit bescheidenen Bezügen, erreicht hatte.[280] Vagabundierend, stehlend und bettelnd zogen diese, zeitweilig zur Landplage werdenden »fahrenden Scolasten« durch Dorf und Stadt, glücklich, wenn sie mitleidige Seelen fanden, die sich ihrer annahmen, und ihnen karge Nahrung und ein schützendes Dach gewährten. Die kleinen Jungen, die Schützen, wurden kommandiert von älteren Schülern, die sich von den kleinen Jungen ernähren ließen. Diese »Schützen« waren die Sklaven der Bachanten, von denen sie alles Schlechte lernten. Bot sich die Gelegenheit, dann sorgten diese sonst Hunger und Durst leidenden Schützen auch für sich selbst, wie es Platter in München tat, als er seinem despotischen Bachanten entlaufen war. »Zuweilen gingen wir im Sommer nach dem Nachtmahl in die Bierhäuser Bier heischen; da gaben uns die trunkenen Polakenbauern so viel Bier, wovon ich oft unvermerkt so trunken wurde, daß ich nicht wieder zur Schule kommen konnte, obschon ich nur einen Steinwurf weit davon war. Auch fand sich Nahrung genug da, aber man studierte nicht viel.«[281] Platter starb hochbetagt als Konrektor des Burggymnasiums zu Basel.

Weit besser daran als diese Kinder von kleinen Handwerkern und Bauern, hatten es die Söhne von Bürgern, Gelehrten und Adeligen, die sich nicht durch diese »Schmieren« des mittelalterlichen Studententums den Aufenthalt an den Universitätsstädten erkämpften mußten.

Die akademische Jugend hat allezeit das Privilegium besessen und wohl benutzt, neben dem Ernst der Studien die Freuden des Lebens zu pflegen. Zwar waren die Gesetze streng darauf bedacht, den Vergnügungen enge Grenzen zu ziehen, aber gerade wegen dieser Beschränkung teilten sie mit anderen Gesetzen das Schicksal, rasch übertreten zu werden. So war z. B. in Tübingen den Studenten, die in Bursen unter Aufsicht zusammen wohnen sollten, geboten, Predigten und Kollegien fleißig zu besuchen, Privatlehrer zu halten, dagegen verboten, Verbal- und Realinjurien zu brauchen, während der Nacht auf der Straße zu lärmen, übermäßig zu trinken, ungewöhnliche oder unziemliche Kleider zu tragen. Aber gegen alles wurde gesündigt. Der Fleiß war so gering, daß die Behörden nicht selten die Eltern auffordern mußten, die jungen Leute von der Universität wegzunehmen. Geiler von Kaysersberg rügt schon: »Die Studenten üben sich nach dem Mittagsbrot in solchen ehrlichen Künsten, in dem Ballschlagen, Fechten, Tanzen und Springen, und wird etwann unter hundert nicht einer gefunden, der in die Lektion ginge.« Getrunken wurde in ungeheueren Quantitäten, so daß einmal konstatiert wurde, daß vier Studenten dreißig Maß Wein vertilgt hätten …[282]

Das Anulken der Philister war von jeher ein Lieblingssport der Studenten. Oft arteten die Prellereien der Bürgerschaft derart aus, daß die Behörden vermittelnd einschreiten mußten, und die armen Philister, ob der ausgestandenen Angst, mit zwei Eimern Wein »zur Ergötzlichkeit« begütigt werden mußten.[283]

Wie der berühmte Staatsrechtslehrer, Robert von Mohl, der Historiker der Tübinger Studenten des sechzehnten Jahrhunderts,[284] erzählt, gaben sich die Musensöhne sinnlos dem Trunke und gesellschaftlichen Ausschweifungen hin, gefielen sich in auffallender und schamloser Kleidung, rauften wo sie konnten mit Bürgern, Handwerkern und untereinander, trieben es so weit, daß die Nürnberger keinen der Ihren mehr zum Studium nach Tübingen zu senden beschlossen. Der Universitätsbesuch war gänzlich Nebensache. Der eigentliche Zweck des Aufenthalts war, Bürgermädchen zu verführen, »auf die bürgerlichen Bestien auf Jagd auszuziehen und sie zu hetzen und zu plagen«, wie eine adelige societas venatoria in Helmstädt als einen Zweck ihrer Verbindung erklärte, das öffentliche Kollegium nie zu besuchen, sondern gelegentlich an der Türe eines solchen zu lauschen, um »etliche Sprüchlein auffassen und darnach unter seinen Rott-Burschen und Zechbrüdern erzählen, der Professoren Stimme, Reden und Gebärden nachäffen und zum Gelächter befördern möchte«, wie Schöttgen in seiner Historie des ehedem auf Universitäten gebräuchlich gewesenen Pennalwesens verrät. Das Saufen war an der Tages- und Nachtordnung. »Wenn er – der Student – sich zu Tische gesetzet, frisset der Unmensch wenig (denn der gestrige und rasende Rausch will es nirgends gestatten, und, weil alle Sinne bestürzet, die Natur nicht leiden).« »Derhalben, wenn er nun sein Kloak mit Wein und Bier sehr wohl befeuchtet«, dann tost er los, flucht, zankt, wütet, zerstört Pfosten, Türen und Fenster, verübt allerlei »Nachts-Scharmützeln«, fängt die leichtfertigsten Händeln an, überfällt Leute, um sie mit vorher verborgen getragenen Ruten zu arretieren, fuchtelt mit seinem Degen herum, kurz:

Ihr Singen war ein Schrein, Und ihre Freude Raufen; Sie haßten Buch und Fleiß, Und ihr Beruf war Saufen![285]

So verbrachte der weitaus größte Teil der Studenten mit »Bankettieren, Prangen und Prassen« ein geradezu abstoßend rohes Leben, das ihre Zukunft vergiftete und sie für jeden geregelten Beruf unfähig machte. Ein Übermut, der an Wahnsinn grenzte, war die Signatur nicht allein der Tübinger Studenten, bei denen nur derjenige etwas galt, der es den anderen in Verhöhnung der Universitäts-, Stadt- und Staatsgesetze zuvortat. Sie brachen in Nonnenklöster ein, spielten um ihre Finger, suchten den Henker auf, wie es Professor Hambergers Sohn machte, der volle zehn Jahre den Tübinger Pedellen überreichlich Arbeit gab, um mit diesem infamen und infamierenden Paria zu viert zweiundzwanzig Maß Wein zu trinken, warfen den Bürgern die Fenster ein, verwüsteten Weinberge, balgten sich mit Nachtwächtern und friedliebenden Einwohnern herum, stören Hochzeiten, belästigen schamlos Frauen und Mädchen, daß man endlich die Statuten revidieren mußte. Darum schwang sich 1575 die Universität gemeinsam mit dem Stadtrat zu dem Erlasse auf: Kein Bürger oder Universitätsverwandter soll bei strenger Strafe heimliche Trinkstuben für Studenten halten; Wirte sollen, bei Strafe, solche nicht einrichten; Zechschulden sind die Eltern nicht zu zahlen schuldig. Deshalb gingen auch viele Tübinger Studenten, um ungestört trinken zu können, unter dem Vorwand sich Kiele zu Federn und Papier zu holen, nach Rothenberg. In seiner 1590 erschienenen »Geschichtsklitterung« sagt Johannes Fischart darüber: »Sie gingen nach Montrouge, aber mit Rothenberg bei Tübingen, dahin die Studenten wöchlich um guten Wein walfarten, Papier zu holen, welches sie gleich so wohlfeil ankommt, als wenn die Nürnberger Bierbrauwer jährlichs Höfen (Hefe) in Thüringen holen.« Durften sie nicht in den Wirtshäusern zechen, so taten sie es auch auf ihren Buden und dort wo sie aßen. Diese »Kosttische« waren meist nicht anders, als jene verbotenen heimlichen Trinkstuben. Bei einer Witwe Megelin in Tübingen, die einen Tisch hielt, tranken einmal sechzehn Studenten fünfzig Maß Wein beim Mittagbrot und trichterten einem gewissen Königsbach, während sie ihn auf einem Schubkarren nach Hause fuhren, unterwegs noch Getränk in den Rachen. Das übermäßige Trinken wurde denn auch nicht mit Unrecht als Hauptursache der Exzesse angesehen, besonders der strengverpönten und darum besonders beliebten Liebeleien mit verlorenen Geschöpfen; denn:

Wo Ceres nicht sitzet, Wo Bacchus nicht hitzet, Da Venus nicht schwitzet.

sagt eine alte Priamel.

Gleich Tübingen war Jena als Universität berühmt, und der Jenaer Student das Ideal des deutschen Burschen.[286] Die liberalen Institutionen dieser neuen »zur Erhaltung und Fortpflanzung der evangelisch-lutherischen Lehre und aller guten Zucht und feinen Künste« 1548 gestifteten Universität, die dem Rektor und Senat bei allen »nicht peinlichen Fällen«, die unter Todesstrafe standen, die Gerichtsbarkeit zusprach, lockte viele Hochschüler nach der freundlichen Saalestadt, denen es anderswo zu beschränkt zuging. Diese Freiheiten lockerten aber auch die Sitten in bedenklicher Weise. Reiche Adelige erklärten unumwunden, nicht des Studiums, sondern nur der Liederlichkeit wegen in Jena zu weilen. Vergebens untersagten die Statuten das Einbrechen in die Weinberge, die tumultarischen Aufläufe, die Völlerei und das kommentmäßige Trinken. Die dabei zu beobachtenden Regeln sind in einem »Zech- und Saufrecht« aufgezeichnet, das ich auszugsweise nach Schluß dieses Kapitels wiedergebe, als vielleicht ganz willkommenes Gegenstück zu den nun üblichen Kommenten. Aus dem genannten Büchelchen geht hervor, daß besonders ausgepichte Kehlen Kerzen und Lichter mit dem Wein zusammen vertilgten, »denn es stehet geschrieben: trink' was fließend und feucht ist«. Saufbolde warfen ungewässerte Heringe in das Bier, andere Tollköpfe endlich zerbissen nach dem Schmollistrank die Gläser, wenn sie nicht renommierend Bier oder Wein aus »unflätigen Geschirren« tranken. Von den jenensischen Trinkgebräuchen verlautet: »Es wird uns berichtet, daß dort Deputationen zu Ehren des Bacchus gehalten wurden, wobei die Zuhörer kleinere Becher, der Opponent einen Humpen hatte, womit er in dreifachem Schluck das jus objectionis darstellte, der Respondent durch dreimaliges Trinken diesen nassen Syllogismus annahm, der Präses das übrige austrank.«[287] Aus Jena, besser gesagt aus Lichtenhain bei Jena, stammt auch die Würde des Fürsten von Thoren, die nur ein ganz trinkfester Bruder Studio einnehmen konnte. Nach einer Tradition soll es einst einer dieser Fürsten auf achtzehn Stübchen auf einem Sitz gebracht haben, ein ganz nettes Quantum, da ein Stübchen fast vier Liter enthielt. Je weiter das Mittelalter der Rüste zuging, desto mehr verschlechterten sich, wie bei allen Ständen, so auch die Sitten der akademischen Jugend, bis sie während und nach dem großen Religionskrieg die höchste Stufe der Verwilderung erreichten. Der »alamode« Student war ein Konglomerat der edelmännischen, soldatischen und bürgerlichen Sittenlosigkeit. Hans Michael Moscherosch, nach Grimmelshausen der bedeutendste Sittenschilderer aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges, läßt sich im sechsten Gesicht »Höllenkinder« seines Hauptwerkes[288] über »Rüpel und Studenten« also aus: »Sie sind von ihren Eltern geschickt, um den Professoren mit Gehorsam und Demut entgegenzugehen und ihrer Lehre mit Fleiß und Ernst zu horchen; aber sie bringen die meiste Zeit im Luder hin und jagen das sauer erworbene Gut ohn Erbarmen durch …«

Im Verlauf seiner Geschichte zeichnet Philander von Sittewald eine Studenten-Kneiperei wie folgt:

»Als ich auf Ermahnung des Geistes – Philanders Führer – näher hinzutrat, sah ich, daß die Vornehmsten an einer Tafel saßen und einander zusoffen, daß sie die Augen verkehrten, wie gestochene Kälber oder geschlachtete Ziegen. Aber bei der Schenke bemerkte ich einen in grausamer Gestalt, der ihnen heimlich Schwefel und brennendes Pech unter den Wein mengte, wovon sie erhitzt wurden, als ob sie voll höllischen Feuers wären. Einer brachte dem andern eins zu aus einer Schüssel, aus einem Schuh: der eine fraß Gläser, der andere Dreck, der dritte trank aus einem verdeckten Geschirr, darin allerhand Speisen waren, daß einem davor gruselte. Einer reichte dem andern die Hand, fragten sich unter einander nach ihren Namen und versprachen sich ewige Freunde und Brüder zu sein mit Hinzufügung dieses üblichen Burschenspruches: ›ich tue, was dir lieb ist, ich meide, was dir zuwider ist‹, dann band einer dem andern eine Schleife von seinen Schlotterhosen an des anderen zerfetztes Wams … Die aber einander nicht Bescheid tun wollten, stellten sich teils wie Unsinnige, teils wie Teufel, sprangen vor Zorn in die Höhe, rauften vor Begierde, solchen Schimpf zu rächen, sich selbst die Haare aus, stießen einander die Gläser ins Gesicht, mit dem Degen heraus und auf die Haut, bis hier und da einer niederfiel und liegen blieb. Und diesen Streit sah ich auch unter den besten und Blutsfreunden selbst mit teuflischem Wüten und Toben entbrennen. Ich hörte einen hinter mir, der sprach: Das sind die Blüten der Sauferei, das sind die Früchte des Pennalismus![289] worüber ich seufzend bei mir sprach: Mein Gott! ist es möglich, daß der Teufel etwas ärgeres unter den Menschen hätte aufbringen können als dieses, daß auch die besten Freunde wegen eines Glases Wein, wenn sie einander nicht Bescheid tun wollen, nicht mögen oder können, sich so entzweien, zanken, neiden, plagen und placken! und was das ärgste ist, daß sie sich die bäurischen gröbsten Gedanken machen, als ob Ehre und Reputation deswegen in Gefahr stände!

Andere waren da, die mußten aufwarten, einschenken, Stirnknuffen und Haarrupfen aushalten, neben vielen anderen Narreteien. So saßen die anderen Esel auf diesen wie auf Pferden und soffen eine Schüssel Wein auf ihnen aus; andere sangen Bacchuslieder dazu oder lasen Bacchusmesse: »O edler Wein, o süße Gabe«. Die Aufwärter wurden von den andern genannt: Bacchanten, Pennäle, Haushähne, Spulwürmer, Mutterkälber, Säuglinge, Quasimodogeniti, Offskys, junge Herren; und sie sangen über diese ein Lied, dessen Anfang war:

Prächtig kommen alle Pennäle hergezogen, Die da neulich sind ausgeflogen. Und haben lang' zu Haus gesogen Von der Mutter usw.

Das Ende lautete:

So tut man die Pennäl agieren, Wenn sie sich mal imaginieren Und die Studenten despectieren usw.

Endlich nach Beendigung dieses Geplärrs schoren sie ihnen das Haar ab, wie den Nonnen, wenn sie das Gelübde ablegen. Daher heißen diese Schoristen[290], Agierer, Pennalisierer; unter sich selbst aber titulieren sie sich: frische Kerls, fröhliche Burschen, freie, redliche, tapfere und herzhafte Studenten.

Andere sah ich blinzelnd herum schwärmen, als ob sie im Finsteren wären, jeder mit einem bloßen Degen in der Faust; damit schlugen sie in die Steine, daß es funkelte, schrieen in die Luft wie Pferde, wie Esel, wie Ochsen, wie Katzen, wie Hunde, wie Narren, so daß es den Ohren wehe tat; stürmten mit Steinen und Knütteln an die Fenster und riefen: heraus Pennal! heraus Feix![291] heraus Pech! heraus Raup'! heraus Schurk'! heraus Ölberger[292] und dann ging es bald an ein Reißen und Schmeißen, an ein Rennen und Raufen, an ein Hauen und Stechen, daß mir darob die Haare zu Berge standen …« »Andere wieder soffen einander zu auf Stühlen und Bänken, auf dem Tisch oder auf dem Boden, auf den Knieen, den Kopf unter sich, über sich, hinter sich, vor sich. Andere lagen auf dem Boden und ließen sich den Wein einschütten durch einen Trichter. Andere lagen und schnarchten; andere nickten und tranken sich zu; andere stimmten mit schwerer Zunge dem Gesange der Genossen bei; andere lagen lang auf dem Tische, das Kinn in die hohle Hand gestützt. Nun gings über Tür und Ofen, über Trinkgeschirr und Becher und mit ihnen zum Fenster hinaus mit solcher Unsinnigkeit, daß mir grauste.

Andere lagen da, spieen und kotzten wie die Gerberhunde; und wenn sie sich genugsam in dem Unflat besudelt hatten, dann kamen ein paar häßliche Geister und trugen sie zu Bett …« In Dürers Studentenroman »Geschichte Tychanders«, erschienen 1668, erzählt der Held von seiner Pennalzeit: »Ich verbrachte solch Probejahr nach gewöhnlicher Pennalweise, ohne Gott, ohne Gewissen, ohne Gebet in lauter wüstem heidnischen Fastnachtleben. Zwar was sag ich heidnisch? Wo ist bei Heiden ein solch verteufelt Leben jemals geführt worden? Fressen, saufen, passaten gehn, sich mit Steinen balgen, Fenster einwerfen, Häuser stürmen, ehrliche Leute durchhecheln, neue Ankömmlinge vexieren, beschmausen – (ihnen das von Hause mitgebrachte Geld abnehmen) und recht räuberischer Weise ihrer armen Eltern Schweiß und Blut helfen durch die Gurgel jagen, war meine tägliche Arbeit; um das Studieren bekümmerte ich mich nicht, ich hatte genug andere Possen zu tun«.[293] Sapienti sat!

Ein Saufgelage, einen »Jen'schen Abschiedsschmaus« im 18. Jahrhundert schildert, allerdings in Übertreibung, J. F. W. Zachariä (1726–1777) in seinem berühmten komischen Studenten-Heldengedicht »Der Renommist« im ersten Gesang:

… setzt euch, ihr Narren, und trinkt! Und trinkt, und trinkt, schrien auch die andern um die Wette, Und sauft, und saufet euch bis morgen in das Bette …! … Und alsobald füllt er das große Glas mit Bier, Und säuft dem ersten zu aufs Wohlsein der Scharmante, Ein Mädchen, welches er dem Namen nach kaum kannte. Den Schlüssel von der Tür hielt er, dem Zepter gleich, Als Hospes, in der Hand, und gab in seinem Reich Ein heiliges Gesetz, ohn' Abziehn auszutrinken. Oft ließ sein Richterarm den schweren Schlüssel sinken; Weh dem, der dies Gesetz als ein Rebelle brach! Wenn er das Donnerwort, pro poena, zu ihm sprach, So mußt' ein neuer Strom in seine Kehle fließen; Sonst stand er in Gefahr sein Mädchen einzubüßen. Das Bier bewies die Kraft, der falsche Witz fing an, Und alle prahlten nun Schandtaten, nicht getan …«

Außer den gewöhnlichen Kneipereien, gab es an den Universitäten auch eine ganze Zahl von Gelegenheitsschmäusen, bei denen sich die Trinklust der Musensöhne Genüge leisten konnte. Da waren in erster Linie die Depositionen, deren sich jeder neu zugezogene Student, der Beanus d. h. hec jaune = Grünschnabel, unterziehen mußte, um ein Pennal zu werden.

Eine ausführliche Beschreibung der diesen Orgien eigentümlichen »groben Bacchantereien« und den dabei geübten Unflätereien und Rohheiten steht in Scheibles Schaltjahr[294], kurz gibt sie Cornelius Relegatus, der Herausgeber des 1608 in Straßburg erschienenen Speculum Cornelianum[295] wie folgt:

Der Depositor examinirliche auch daneben Woher das Monstrum komme eben, Cornelius Antwort behendt Dann man ihn seiner Gestalt nach köndt Urtheilen, wie daß er fürwahr Ein beßlich Thier sey ganz und gar, Begabt mit zwey Hörnern groß Dern er begehrt zu werden loß; Dern ganz und gar so unbekandt Der löblich Mann Student genandt. Drauff wird er von ihm Deponirt Behawen, behobelt, wol abgeschmirt, Beschoren nach dem alten Brauch Ein Zahn ihm ausgerissen auch usw.

Alles was der angehende Student bei sich trug, selbst seine guten Kleider, wurde ihm abgenommen und in Getränke umgesetzt, die durch die Kehlen der Deponenten gejagt wurden.[296]

Da waren außerdem noch die Prüfungsschmäuse, denen wir schon im fünfzehnten Jahrhundert begegnen, und die sich als offizielle Festmähler bis zur Gegenwart erhalten haben. Sie waren allen Universitäten gemeinsam, und überall führte der Universitäts-Dekan den Vorsitz bei Tisch.

1496 werden in Leipzig der Dekan und die mit geladenen Examinatoren verpflichtet, streng darauf zu achten, daß den Geprüften nicht zu große Kosten aus dem Schmaus erwachsen. 6 Gerichte, an jedem Tisch ein Schoppen (una scopa) von besserem Wein, sonst Wein und andres Getränk nach Bedürfnis. (Leipziger Statuten 25–27).

Im Statut vom 20./II. 1412 war untersagt worden, daß der Kandidat wälschen Wein, Reinfal, Romagna Wein (romaniam) Malvasier oder sonstige kostbare Sorten verabreiche, höchstens zu Beginn des Mahles oder beim Dessert oder nach dem Dankgebet. (Leipziger Statuten 314. 10).

Beim zweiten Mahle – jeder Kandidat gab drei Essen – durften feine Weine nur gegeben werden, wenn sie vom ersten Mahl übrig waren, beim dritten gar nicht mehr, denn dann war natürlich nichts übrig.

Auf der Universität von Frankfurt an der Oder durften Bier und Wein zum Doktorat und Lizentiat frei, ohne Steuer, eingeführt werden.[297]

Das Menu eines solchen, von Dr. Christoph Scheurl in Nürnberg am 25. November 1525 gegebenen Diners, das Melanchthon durch seine Anwesenheit verherrlichte, bestand aus:

1) Ein sewkopff samt einem lentbrothenn (Lendenbraten) in einem Zislunlein (saurer Sauce);

2) Vorhann (Forellen) und esch (Äschen);

3) V. rephuner;

4) VII j vogel;

5) j. Koppen (Kapaun) zum gebroten (als Braten);

6) I I I j. h. (℔) hecht gesultzt;

7) Ein schweine wiltpret in einem pfeffer;

8) Keßkuchlein und ops;

9) Pistaci, latbergen, leckuchlein, confection.«

Dazu tranken die 12 Teilnehmer: 6 Maß Neckarwein, 3 Maß Rotwein, 6 Maß Reinfall, zusammen 23 Maß, also etwas mehr als 2½ Liter per Gurgel.[298]

Die Gelehrten und Professoren beteiligten sich gerne an solchen Schmäusen, da sie meist weder im Essen noch im Trinken Kostverächter waren, und ihre Einnahmen für gewöhnlich die Anschaffung von Leckerbissen verbot, wenn sie nicht zu nicht immer lauteren Mitteln griffen, ihre Finanzen zu verbessern, deren unschuldigstes noch der Bier- und Weinhandel war.

In allen Universitätsstädten und fast in allen Städten, die höhere Schulen besaßen, war es den Lehrern gestattet, Getränke zu ihrem eigenen Gebrauch abgabenfrei einzuführen, in Frankfurt a. O. sogar die Doktoren aller Fakultäten.[299] In Jena und in Altdorf genossen die Professoren die Freiheit, in dem Kollegienbrauhaus, so viel Bier sie für ihren Hausbrauch und Tischgenossen bedurften, tranksteuerfrei brauen zu dürfen. Ferner war ihnen durch die Statuten von 1569 ausdrücklich die Konzession erteilt, von dem der Universität gehörenden und später privilegierten Rosenkeller dort eingelagerten fremden und einheimischen Getränksorten an Bier und Wein ohne Steuerzahlung zu entnehmen.[300] Da nun die meisten Professoren Studenten bei sich wohnen hatten, so nötigten sie, wie dies in Jena Anlaß zu Klagen gab, ihre Einwohner fleißig zu trinken, »wofür sie ihnen bei allen strafwürdigen Vorfällen durch die Finger sahen.[301]«

»Überdies mag diese Abgabenfreiheit von der Getränkesteuer so manchen Professor zu einem stillen Haustrunk verleitet haben, der wohl häufig stärker ausfiel, als es für seine gelehrten Studien förderlich gewesen sein dürfte«, sagt Reicke[302], weshalb noch im 18. Jahrhundert den Fakultäten eingeschärft wurde, keine versoffenen Professoren zu wählen.

Natürlich war es den Gelehrten verboten, dieses Vorrecht zum Nachteil der Schankwirte auszuüben, woran sie sich aber wenig gehalten zu haben scheinen, da viele von ihnen einen schwunghaften Ausschank betrieben. In Heidelberg gestatteten die Statuten von 1558 ausdrücklich den Lehrern der Hochschule, alljährlich zwei Fuder Wein auszuschänken. Görlitz hatte sich wiederholt über den Rektor magnificus und Stadtpfarrer Magister Schwoffheim zu beklagen, der fremde Biere ausschenkte. Als auch die Brauereien sich dieser Beschwerde anschlossen, wurde Schwoffheim nach Bautzen versetzt, wo er es ebenso wie vordem in Görlitz trieb. Die Görlitzer erhielten hierauf den Pfarrer Redhem, der aber in die Fußstapfen seines Vorgängers trat.[303]

Übrigens waren die gelehrten Herren auch sehr bedeutende Konsumenten, die es gemeiniglich ebenso wie ihre Hörer trieben. So der Jurist Scipio Gentilis, ein Italiener von Geburt, der sich mit den Studenten volltrank, mit ihnen des Nachts auf den Gassen herumstrich, schrie, polterte und lärmte und wehrlosen Bürgern den Degen ins Gesicht trieb.[304]

Der Typus eines gelehrten Vagabunden zur Zeit der deutschen Renaissance war der »Poetenkönig« Eobanus Hessus (1488 bis 1540).

Zu Marburg in fröhlicher Schenke, Sitzt der Liebling der Musen, dem Weine so hold, Herr Eobanus Hessus, Ihm blitzt entgegen im Glase des Rheinweins Gold. (Karl Preser)

Einst als er noch in Preußen am Hofe des Bischofs von Pomesanien lebte, forderte ihn einer seiner Mitzecher prahlerisch auf, einen Wassereimer, mit Danziger Bier gefüllt, auf einen Zug auszutrinken. Als Preis dafür ließ er einen kostbaren Ring in das Gefäß fallen. Hessus ließ sich nicht lange bitten, er leerte den Eimer rasch, ohne abzusetzen, bei der Nagelprobe fiel der Ring heraus. Hessus aber weist ihn zurück, verächtlich blickend fragt er den Herausforderer, ob er denn glaube, daß er um Lohn zu trinken gewohnt sei?«[305] Der Brandenburgische Hofastronom Johannes Cario, ein bedeutender Mathematiker, trank sich 1537 zu Tode, und ein ähnliches Schicksal widerfuhr dem Leibdichter des reisigen Kölner Erzbischofs Rainald von Dassel.

In Rostock ließen sich die Professoren von ihren Studenten zu den Nationalschmäusen führen, machten dort den größten Unfug mit, saßen mit ihnen auf dem Boden, tranken knieend, schrieen, blökten, schwärmten. Sie tanzen in ihrer Trunkenheit auf offenen Plätzen, »Stuben, Sälen, Gärten, Höfen, Vorwerken und Wiesen«. Besonders lächerlich sahen dabei die Theologen in ihren langen Röcken und Mänteln und gestutzten Harzkappen aus.[306]

Unter den gelehrten Trinkern genoß der Wittenberger Professor der Poesie Friedrich Taubmann (1565–1613), der nebenbei als Hofnarr des Kurfürsten Christian II. amtierte, den größten Ruf. Seine Streiche gingen von Mund zu Mund, und um seine Person wob sich schließlich ein ganzer Sagenkranz von Witzen, Schlagfertigkeiten und Rüpeleien. Einst befragt, warum er immer fröhlich sei, da er doch keineswegs in günstigen Umständen lebe, antwortete er: »Ich habe genug, denn ich habe so viel, wie ich brauche. Habe ich gleich in Wittenberg keinen französischen Wein, so habe ich doch einen »Zesseuischen Goremberger«; gibt es auch diesen nicht, so gibt es doch Tischwein; gibt es keinen Tischwein, so gibt es Kuckuck[307]; gibt es diesen nicht, so gibt es Tischbier; ist kein Tischbier da, so gibt es Convent, ist auch dieser nicht vorhanden, so ist doch gottlob noch Wasser in der Elbe.[308]«

Von den vielen im Umlauf befindlichen Schnurren Taubmanns, die Friedrich Ebeling in seinem Buche »Zur Geschichte der Hofnarren. Friedrich Taubmann« gesammelt hat, sei eine für den Mann selbst und sein Zeitalter bezeichnende hier nacherzählt.

Die Herren am sächsischen Hofe nötigten einst Taubmann, so lange zu trinken, bis er den Wein wieder von sich gab. »Ihr Herren«, entschuldigte er sich, »wenn euer bestialisches Saufen eine Ehre ist, so ist mein unhöfliches Speien auch keine Schande!«[309]

Der Weltgeschichte gehört noch ein anderer Professor an, ebenso gelehrt wie Taubmann, doch nicht so klug und glücklich wie dieser, ein »armer Narr«, dessen geringer Verstand auf das roheste gewaltsam in Spirituosen erstickt wurde, Friedrich Wilhelms I. von Preußen Hanswurst – Jakob Paul Freiherr von Gundling, geboren 1673 oder 1668, gestorben, besser gesagt zu Tode gemartert 1731 in Potsdam und begraben in einem mächtigen Weinfaß in Bornstädt bei Potsdam.[310]

Gundling war, wie erwähnt, kein großes Kirchenlicht, aber immerhin ein fleißiger Mensch mit nicht unbedeutendem Wissen in der Geschichte, der es auch im Leben zu etwas gebracht hätte, wenn ihn nicht ein böser Geist in den Kreis des Soldatenkönigs und seiner Kumpane beim Tabakskollegium geführt hätte. Ursprünglich Professor an der Ritterakademie und Rat und Historiograph im Oberheroldsamt, wurde er Zeitungsreferent beim Tabakskollegium, in Wahrheit aber ein mit Titeln überhäufter Hofnarr und damit die Zielscheibe der ungehobelsten und handgreiflichsten Rüdheiten der rohen Tafelrunde. Allabendlich war er betrunken, denn »im Weintrinken nicht zu ersättigen, klagte er immer über Durst, daher erhielt er auch oft ein vollgerütteltes Maß, womit ihn Hofleute und Offiziere reichlich beehrten, weil sie ihn dann desto besser genießen konnten. Besonders hatte er bei einem französischen Weinschenken namens Bleuset, seine Niederlage, von dem er selten nüchtern zurückkam.[311]«

Schon zu Gundlings Lebzeiten versuchten gelehrte Säufer, denen jegliches Ehrgefühl abging, Gundling aus seiner entwürdigenden Stellung zu verdrängen. So ein Dr. Bartholdi aus Frankfurt a. O., der schließlich als Wahnsinniger in strengstem Gewahrsam, festgeschlossen mit einer Kette an einen Stock, gehalten werden mußte. Dann ein zweiter Tollhäusler namens Kornemann; der Helmstädter Professor Friedrich August von Hackmann, ein richtiger Abenteurer, und endlich Gundlings größter Konkurrent David Faßmann, den Morgenstern endlich als letzter gelehrter Trunkenbold und Hofnarr ablöste.

Faßmann, geboren 1683 zu Wiesenthal in Sachsen, war der Verfasser der damals überaus beliebten und endlos fortgesetzten »Gespräche im Reiche der Toten«, ein außerordentlich vielgereister und sprachgewandter Mann, der sich aber nicht entblödete, die ärgsten Roheiten gegen Gundling auszuhecken oder sich zum Werkzeug der derben Einfälle des Königs herzugeben. Magister Salomon Morgenstern, gleichfalls ein Sachse aus Pegau, hatte in Halle Vorlesungen über Geschichte und Geographie gehalten, ehe er zufällig nach Potsdam kam, wo er als Hofrat und Mitglied des Tabakkollegiums verblieb.

Die fortwährende Vertilgung großer Getränkemengen, an die sich die meisten Studenten Jahre hindurch gewöhnt hatten – brachten sie doch mindestens vier bis sechs Jahre, manche allerdings, wie ein Studiosus in Wittenberg, vierzig, in Leipzig sogar einer fünfundsiebzig Jahre[312] auf der Universität zu – blieb, wie ich bereits sagte, nicht ohne Folgen für das spätere Leben der »vollen Brüder«.

Wie sich solche ehemalige Bursche mitunter in Amt und Würden benahmen, zeigt folgender Vorfall, der andererseits auch ein grelles Streiflicht auf die Gemütsrohheit und Herzlosigkeit der mittelalterlichen Richter wirft.

Anläßlich eines Strafprozesses unter Bischof Heinrich Julius v. Halberstadt-Braunschweig gegen rebellische Braunschweiger Bürger heißt es:

»Sie (die in der Folterkammer anwesenden Glieder des peinlichen Gerichtes) trunken einander fleißig zu, daß sie auch so toll und voll wurden, daß sie einesteils eingeschlafen … Etwan in der dritten Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher Trunkenheit ihr gefaßtes Müthlein ziemlichermaßen ausgeschüttet, seyn sie für diesmal davongegangen … Zum dritten male bin ich abermals in die peinliche Kammer gebracht usw. und Hans Staub war so trunken und voll, daß er beim Tisch einschlief, und wann er hörte, daß ich etwas härter sprach, so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend: ›Meister Peter, hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräter‹, und wenn er solches gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen soffen die anderen tapfer auch herum Wein und Bier und wurden aus Trunkenheit und sonsten so verbittert, daß nicht zu sagen.«[313]

Wie glänzend sich die Saufmanie auf unseren Universitäten konservierte, bedarf keiner Erörterung, wenn auch zugegeben sein mag, daß die nivellierende Zeit viele, wenn auch noch lange nicht alle ihr anhaftenden Roheiten in Vergessenheit gelangen ließ. »Frei ist der Bursch«, und frei soll er auch sein, frei wie die Wissenschaft, an deren Quelle er sitzt. Er kann dies aber schließlich auch ganz gut sein, ohne sich zum Trunkenbold zu trainieren, seine Gesundheit zu schädigen und seine Geisteskräfte zu schwächen.

8. Das Zech- und Saufrecht.

Was kümmern mich die Rechte? Was scheert mich das Gesetz? Wenn ich die trockne Kehle, Mit edlem Bierstoff netz'?

Auf den Universitäten bildeten sich im sechzehnten Jahrhundert gewisse Trinkregeln, ein »Jus potandi«, das jeder an den Gelagen teilnehmende akademische Bürger innehaben mußte. Es waren Vorschriften über die Art des Trinkens, über die Gesänge, die den Kommers beleben sollten, Verhaltungsmaßregeln jeder Art, gegen die ein richtiger Bursch niemals verstoßen durfte.

Im Gegensatz zu den altdeutschen »Tischzuchten«, den antizipierten Knigges, die vom vierzehnten Jahrhundert an bis zu Hans Sachs Zeiten, »in keiner Bibliothek fehlen durften«, da sie den Anstand bei Tisch genau festlegten[314], sahen die Zech- und Saufrechte weniger auf den Anstand als auf Beobachtung der vorgeschriebenen Zeremonien.

Ein etwa sechzig Druckseiten starkes Büchlein, das aus dem Anfang des siebzehnten Jahrhunderts stammen dürfte, befaßt sich mit diesen »wunderbarlichen Manieren, Ränken und Schwänken«, wie der Jesuit Franz Callenbach in der »Wurm-Logia vieler seltzamer Würmer« den Komment der »naßliebenden Brüderschaft« nennt, aus dem ich nun einen gedrängten Auszug geben will.

Der Titel der Flugschrift lautet:

»Neue artig und kurzweilige Disputation, in welcher das Zech- und Saufrecht, sammt allen desselben Solennitäten, Gebräuchen, auch darinnen vorlaufenden Controversien und Strittigkeiten aus dem weltlichen Recht gezogen, kürzlich entworfen und beschrieben wird etc.

von Blasio Kielsauff, beider Wein und Bier Candidaten. Gedruckt im Jahr: Guter Wein erfreut durstigen Menschen ihr Herz.«

Eingeleitet wird das Buch durch ein Vorwort in Versform, das ich ganz gut an die Spitze meiner Arbeit hätte stellen können, so erschöpft es die deutsche Methyologie.

Ihr lieben Landsleut wohlbekannt, Sehr trinken acht vor keine Schand, Wir Teutschen seyn darzu geborn, Daß wir als Saufer stehen vorn, Uns Tag und Nacht bemühen wohl, Wie wir Becher und Krausen voll Ausleern solln bis auf den Grund, Mit Haufen schütten in den Schlund. Hierin gleichen wir in Teutschland Den Persiern und Griechen ganz, Ja triumphirn deßhalben gar Daß wir ihn's noch weit thun bevor. Was, wie, wo, warum und auch wann Man trinken soll? desgleichen dann, Ob viel daran läg oder nicht, Es trink der Herr oder der Knecht? Ja was des Trunkes Wirkung sey, Wird dich kürzlich berichten frei Bacchus der stark und mächtig Herr, Aller Saufbrüder Meister. Hör fleißig auf die Lehre sein, Laß zu Mund, Aug und Ohren ein, Fehl nicht im Trinken, nimm gut acht, Wann man dir einen zu hat bracht, Thu B'scheid, trinke aus und laß nichts stan, So spricht man, d' seyst ein teutscher Mann. Germ. Weinschlauch.

1) Es vermahnet der vortreffliche und hochberühmte Jurist Paulus, daß man dasjenige, was täglich, ja schier alle Stund pfleg vorzugehen, wohl fassen, lernen und begreifen solle. Wenn nun aber (so viel ich weiß und verstehe) heut zu Tage nichts gemeineres, üblicheres und vornehmeres ist, als das Baccifest celebrieren und halten, das ist, sich bei den bis oben angefüllten und gleichsam mit Streichhölzern abgestrichenen Pokalen, Bechern, Gläsern und Krausen, von einem Tag, ja von einer Mitternacht zu der andern finden lassen, und derhalben zu besorgen, daß man uns vorwerfe, als Mutius gethan, es seye nämlich schändlich und unlöblich, daß ein Teutscher die Gesatz, Rechten und Gebräuch der Banqueten, Gast- und Mahlzeiten, bei welchen er sich täglich finden und antreffen läßt, nicht sollte wissen, noch dieselben, wie es zwar billig sein sollte, verstehen. Als hab ich nicht ohne Nutz und Frucht zu seyn erachtet, wenn ich etliche Observations vor mich nehme und dieselben denen zu Dienst und Besten erklärete, so sich mit der Zeit zu dem Studio juridico begeben möchten, damit daß die Jungen und in diesen Sachen noch Unerfahrenen geübt und erfahren, den Alten aber und Geschicktern der Sachen etwas mehrer nachzudenken ein mehrere Gelegenheit und Anlaß gegeben würde.

2) Belangend nun den Ursprung dieses bacchische Freß- und Sauffeste, so ist männiglichen bewußt und offenbar, daß dasselbe ein sehr altes und von vielen Jahren hergebrachtes Fest sey; wie nicht weniger fast allen Völkern gemein und bräuchig. Wegen der Zeit aber, weil die Teutschen solches Fest mit gebührender und möglichster Andacht und Devotion dem Bacchus zu Ehren celebriret und sich demselben ganz ergeben erzeiget haben, ist ihnen vor allen andern der Primat und Vorzug im selbigen aufgetragen und angeboten worden. Welchen Primat, Vorzug und erlangtes Lob sie noch bis auf diese Zeit mit Trotz hochmütiglich defendiren, verfechten und vor den andern allen ihnen vorbehalten. Von diesen nun und derselben Gebräuchen, Sitten und Gewohnheiten wird gegenwärtige Dissertation und Gespräch handeln und tractiren, welches ich aber vornehmlich und sonderlich von der Praxi academica (denn da begibt sich's am meisten) verstanden haben will.

3) Die Ehr, der Dienst und die Ceremonien, so diesem Gott Baccho müssen praestiret und angethan werden, bestehen in Fressen und Saufen. Saufen ist ein ernsthafter mit Bechern, Gläsern, Krausen und dergleichen weinfähigen Geschirren vorgenommener Streit. Zech- und Saufrecht wird genannt, welches vom Saufen entsprungen und daher seinen Namen bekommen hat, in sich haltend die Gebräuch und Solennitäten dieses Festes, auch was einer dem andern, solchem Recht und Gesatz nach zu halten oder nicht, schuldig und verbunden sey, erklärend und anzeigend.

4) Causam primam, das ist der Ursprung und das Aufkommen dieses Festes, schreibe ich der Antiquität und der vorlängst verlaufenen Zeit zu. Die andern Ursachen, daher dieses Fest rührt, ist zum Theil der Liberalität und Freigebigkeit desjenigen, durch welches Unkosten die Saufereien angestellet und verrichtet werden, theils erforderts die Ehrbarkeit und dann auch zu Zeiten die Noth oder das Gesatz …

Die folgenden Absätze handeln davon, warum das Wetter den Studenten zwingt, im heißen Sommer und im kalten, nebligen Herbst und Winter die Bücher bei Seite zu schieben und sich lieber mit Kommilitonen zu einem Trunk zusammenzutun, und welche andere Zwischenfälle sich ereignen können, das Studium zu lassen und zu trinken. Nach einer tiefsinnigen Betrachtung über die besten Bier- und Weinsorten, in der der Verfasser seine elf Lieblingsbiere und elf liebsten Weinarten verrät, geht er zum eigentlichen Komment über.

»Die Form, Manier und Weiß, zu trinken, wird erkannt und unterschieden aus dem Trinken selbst. Und seind vornehmlich zween Modi, oder zwo Manieren, als Totalis und Partialis.

Der erste als modus bibendi totalis wird genennet und ist derselbe, wenn man das contentum, das ist Wein, Bier und was dergleichen Getränk seyn mag, bis auf den Grund ler auszeuft und trinket, und solches geschieht entweder continue, das ist ohne einig wiederholten Athem auf einmal und auf einen Zug, oder aber discontinue, das ist mit wiederholtem Atem und nach und nach. Continue, das ist in einem Zug alles heraustrinken, wird entweder verrichtet Floricos oder Hausticos. Floricos trinken heißt und ist soviel, als nämlich den Rand des Gefäßes, in welchem das Getränk ist, mit den Lefzen des Mundes ringsherum umgeben und mit einem Sturm den zugebrachten Getrank in die Gurgel schütten, daher dann aus Widertrieb des Athems kleine Bläslein auffahren, welch die Unsern Flores, zu teutsch Blümlein oder Röslein, zu nennen pflegen. Hausticos wird aber getrunken, wenn man auf eine gemeine Weise alles ohne wiederholten Athem herausseuft.« Wer den Floricos-Trunk nicht ausführen kann, dem sei es verziehen, nicht aber dem, der Hausticos nicht zu trinken vermag, er »soll trinken, bis ihm die Augen übergehn.« Falls aber ein Tischgenosse einen Trunk, gleichviel ob Floricos oder Hausticos, beginnen sollte, dann hat er ihn auch zu Ende zu trinken.

»Dieser Trunk« nämlich Floricos und Hausticos, »gehet entweder nach der Ordnung und dem Reihen herum oder außer der Ordnung. In und nach der Ordnung gehet er herum, wenn man keine Person umgehet oder außen läßt, sondern den Trunk auf einen jeglichen, wie sie nach einander sitzen, auf der Reih läßt herumgehen. Ein solcher Rundtrunk ist, wie man ihn nennet, die Gesundheit, welcher um eines Gesundheit willen mit entblößtem Haupt stehend, von der ganzen Compagnia verrichtet und getrunken wird. Von diesem ist die Frag: ob es nämlich recht sey? Darauf antworten wir, daß zwar das Ende, dahin ein solcher Trunk vornehmlich gerichtet und angefangen wird, gut sey, die Mittel aber nicht so gar bequem; denn wem ist nicht bewußt und kundbar, wie viel derselben seyen, so mit dergleichen Gesundtrinken eines andern Gesundheit und Wohlstand procuriren und suchen wollen, ihre selbsteigene Kräften und Leibesgesundheit aber hiedurch schwächen und verlieren.

Unanständig ist es, auf seine eigene Gesundheit trinken zu lassen, hingegen darf es den »Veneris Knechten« hingehen, wenn sie ihrer Liebsten wohl aus Gefäßen »daß auch eine vierjährige Kuh nicht möchte oder könnte heraussaufen« trinken. Der Zutrank muß immer erwidert werden, auch wenn ein Gegner ihn ausbringt.

»Einen besonderen Verstand bringt mit sich der Trunk, welcher genannt wird die Brüderschaft oder der Dutstrunk, da einer oder der ander, gleich als bei einer Einweihung pflegt zu geschehen, mit herrlich- und stattlichen Worten zum Bruder, oder an Brudersstatt erwähllt, auf- und angenommen wird. Die Form und Weis, einem einen solchen Trunk zuzubringen, ist kürzlich diese: Vielgeliebter Herr, wann ich demselben nicht zu kindisch oder zu gering und schlecht wäre, möchte ich vom Herzen wünschen, mit dem Herren durch einen freundlichen Trunk durch ein gute Freund- und Bruderschaft auf- und anzurichten; darauf dann der ander (wofern er nit etwa längere Ohren zu haben sich bedünken läßt) antwortet: der Herr, der trinke in Gottes Namen, es soll und wird mir ein lieber und angenehmer Trunk seyn.«

Ein Bursche darf niemals mit einem »grobhörnigen Pennalen und Federmichel« Bruderschaft trinken, hingegen soll ein adeliger Student sich nicht sperren, einen bürgerlichen zu seinem Bruder zu erkiesen. –

Da sehr häufig Damen den Kommersen beizuwohnen pflegten, natürlich meist Studentenliebchen, die mit ihren Amanten »tranken also beyde aus dem Trinkgeschirr zugleich«[315], so bemerkt das »Saufrecht« hierüber:

»Was ist von einer Jungfrauen zu halten, die mit einem jungen Gesellen einen solchen Freundschaftsbund aufrichtet, mag ihr auch an ihrer Ehr und Jungfrauschaft hiedurch etwas abgehen oder benommen werden? Dieses, wie ich vermeine, ist sonderlich unter denen vom Adel sehr gemein und üblich: und wie ich verstehe und merke, ist dieser löbliche Gebrauch auch unter anderen ausgebrochen, da sie nämlich auf Schwesterschaft und herzliche Treu trinken. Hütet euch aber, hütet euch, und sehet euch wohl für, sage ich, ihr Jungfrauen, die ihr Zucht und Ehr liebet, damit ihr nicht etwan unter dem Schein der Brüder- und Schwesterschaft betrogen in das Netz gefället werden möget. Denn wie der Poet sagt:

Ein Vogelfänger in dem Wald Mit seiner Pfeif gar süß erschallt, Bis er die sichern Vögelein Gelockt hat in die Maschen fein usw.

Der Verfasser verurteilt rückhaltlos die Manier, Hausticos aus alten Schuhen und aus einem gewissen unnennbaren Gefäße zu trinken, was kein Student nachzutun gezwungen werden kann.

In § 29 und folgenden des Büchleins, das im ganzen 61 §§ und ein Nachwort über das Thema: »Ob das Löffeln (Liebeln), so bei dem Trunk geschieht, die rechte Lieb verursache?«, enthält, werden verschiedene Arten, den Trunk zu sich zu nehmen, erzählt.

»Es sind aber viel und mancherlei Manier zu trinken, will derowegen allhie etliche Umstände erzählen. Diese haben eine sonderliche Lust daran, wenn sie das Glas mit dem Mund aufheben; jene hängen den Kopf gegen der Erden zu; andre nehmen zwei Gläser zusammen und stürzen sie zugleich heraus; viele brauchen gar keine Hand, sondern fassen das Glas zwischen beide Arme. So finden sich auch Künstler, welche das Glas auf die Stirn stellen, daß ihnen also der Wein über die Nasen nit anders als über einen Canal allgemach in den Schlund herabfließe.«

Der Verfasser vergißt noch das Eintrichtern, das z. B. in Rostock üblich war.

»Es sind auch wegen allerhand seltsamen Gebärden und Zeremonien solchen Trünken eigene Namen gegeben worden; dergleichen ist der Trunk, den man nennet Curl, Murl, Puff, welcher viel seltsame Schnacken und Possen in seinem Umgang verursachet; der lateinische Trunk, welcher viermal muß getrunken werden; desgleichen das Rößlein verkaufen, den Unbekannten bringen; item fine Tuck, fine Schmuck, fine Bartwisch.«

Den Willkommentrunk ist jeder unweigerlich zu erwidern gezwungen, auch wenn er ihm aus einer »weitbäuchigen Ampel« vorgetrunken wird oder er »sich gleichsam darüber entsetzt und wegen der greulichen, ungeheueren Last des Guckucks (Becher) erblasset.«

Außer diesem Guckuck gab es noch andere Gefäße, von denen man gern wieder einmal den Staub abwischte, z. B. »das römische Reich, dessen Kraft und Gewalt so groß und mächtig ist, daß es wohl auch den allerstärkesten Herkulum oder Sauff-Ritter dürffte ein Bein stellen, und wider Gottes Boden darniederwerffen. Und auff solche Manier pflegen sonderlich in Niedersachsen auch wohl ihrer viere zu trinken aus einer Kanne, die da entweder mit Bier oder Wein gefüllt ist, auff folgende Weise, daß die ersten drey jeder einen Trunk thut, der vierte aber muß das andere alles, was noch hinterstellig, exsicuiren und austrocknen. Und diese liebliche Kurtzweil nennen sie ›den Fuchs schlepfen‹«[316].

Die angeführten Trünke müssen in einem Atem erledigt werden, mit Ausnahme des »Römischen Reich« und das »Fuchs schlepfen«, die halb und geteilt vorgenommen werden dürfen. –

Bei Rundgesängen braucht nur der mit zu singen, der die Lieder kennt. Stillschweigen ist keine Verletzung des Komments.

Am Biertisch sollen keine gelehrten Dispute angeregt werden; es darf nicht gezankt, keine Fenster und Ofen eingeschlagen, Möbel zertrümmert werden, hingegen ist dies alles gestattet, wenn Schoristen den Pennälen die »Ehre« ihres Besuches zu teil werden lassen, die nicht mucksen dürfen, auch wenn »einem Pennalen ein Aug ausgeschlagen würde.«

Den Überschuß von Getränk auf alle mögliche Art von sich zu geben, wird nur dann verurteilt, wenn Jungfrauen dem Gelage beiwohnen, sonst ist es nach dem Grundsatze: »naturalia non sunt turpia« nicht weiter rügenswert. Nachdem sich der Autor lang und breit in zum Teil recht pikanter Weise über das Verhältnis zwischen Studiosus und Jungfrau ergeht, kommt er zum Schluß. Er widerrät darin, trunkene Zechbrüder bei sich schlafen zu lassen, da sie am nächsten Morgen das Gelage wieder fortsetzen würden, was mindestens mit großen Unkosten verbunden sei.

Der Tenor des ganzen Elaborats geht dahin, daß Trinken recht gut, nicht Saufen aber besser sei, denn »ist gut Glück, wann man etwan den dritten Tag erst wiederum über die Bücher sitzt und studiret. Mag sich derhalben wohl keiner zu derartigen Saufgelagen verfügen oder zu denselben einberufen lassen, wann er nicht auf das wenigste ein paar Tag mit einhalten und zubringen will!« – – –

Damit schließt das ehrwürdige Zech- und Saufrecht« und auch mein Buch.

Es wäre zwar noch viel zu sagen, so über das Zechrecht gewisser Städte, wie z. B. des märkischen Lippehne, das der Gelehrte Oelrichs im »Jus Lippenense« tiefsinnig gehaltvoll bearbeitete, über die Trinkerpoesie, die von den »Carmina burana«,[317], jener feucht-fröhlichen Handschrift des dreizehnten Jahrhunderts an die deutsche Literaturgeschichte bis zur Gegenwart durchzieht, von schriftlichem Zutrinken[318], dann von Trinkgefäßen aus den köstlichsten Stoffen und kunstvollster Arbeit, wenn ich nicht fürchten müßte, die Geduld meiner Leser ohnehin schon erschöpft zu haben.

Darum will ich kurz und unvermittelt meinen Rückblick auf die Vergangenheit des deutschen Durstes schließen, der, Gott sei Dank oder leider?, neben dieser inhaltreichen Vergangenheit auch eine ganz schöne Gegenwart, vielleicht auch eine hoffnungsvolle Zukunft besitzt, denn:

Nur in einem gleicht's den Ahnen: Ewig gleich und ungeschwächt Erbt der Durst sich der Germanen Von Geschlechte zu Geschlecht. – (R. Baumbach.)

Notes in this chapter

Note 1 · Weber, a. a. O., S. 148.Note 2 · Usinger, Ein deutscher Bischof, Westermanns Monatsschrift, Bd. 20, 1866, S. 155.Note 3 · Vehse, Die geistlichen Kurfürsten, S. 46.Note 4 · Weber, a. a. O., S. 148. Schultze a. a. O., S. 179.Note 5 · Weber, a. a. O., S. 138.Note 6 · R. Müldener, »Bierpolizei«, in der Allgemeinen deutschen Kriminalzeitung, Jahrg. 1885.Note 7 · Parzival, I, V. 1030 u. a. a. a. O. m.Note 8 · Nibelungenlied, XXVII, 1713.Note 9 · S. 153.Note 10 · Jaeger, Geschichte von Heilbronn, Heilbr. 1828, IV, 260.Note 11 · Volz, Württemb. Jahrbuch, 1852.Note 12 · Zappert im Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen, Bd. 21, führt aus dem Jahre 1441 ein derartiges Vermächtnis an.Note 13 · Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, n. F., 3. Bd., S. 191.Note 14 · Aeneas Sylvius bei Petersen, a. a. O., S. 80.Note 15 · Scheible, Kloster, I, S. 91.Note 16 · Scherr, Geschichte der Deutschen Frauenwelt, 5. Aufl., Leipzig 1898, II. Bd., S. 49.Note 17 · Schweinichen, a. a. O., S. 22.Note 18 · Scheible, Schaltjahr, III, S. 158.Note 19 · Tägliche Rundschau, 1888, Nr. 211.Note 20 · Thomas Platters Leben, herausgegeben von Heinrich Düntzer, Stuttgart o. O. (Kollektion Speemann).Note 21 · a. a. O., S. 43.Note 22 · Dr. Ludwig Geiger, Renaissance und Humanismus in Italien und Deutschland, Berlin 1882, S. 412.Note 23 · Geiger, a. a. O., S. 412.Note 24 · Geschichtliche Nachweisungen über die Sitten und das Betragen der Tübinger Studenten während des 16. Jahrhunderts.Note 25 · J. F. W. Zachariä, »Der Renommist«.Note 26 · Tholuck, Das akademische Leben im 17. Jahrh., 2 Bde., Halle 1853/54, und Rob. und Rich. Keil, Geschichte des Jenaischen Studentenlebens, LeiNote 27 · Joh. Huber, Bilder aus dem deutschen Studentenleben, Westermanns Monatsschr., Bd. XVII, 1865, S. 474.Note 28 · Philanders von Sittewald wunderliche und wahrhafte Gesichte. Sprachlich erneuert von Karl Müller, Leipzig o. J., I. Bd., S. 226 ff.Note 29 · Pennalen sind die Füchse der mittelalterlichen Universitäten, die erst durch »Deposition« zu Studenten gemacht wurden.Note 30 · Diese Annahme Moscheroschs ist irrig. Schoristen stammt wahrscheinlich von Schorum, was wohl Schmaus bedeutet. Siehe C. Beyer, StudentenlebeNote 31 · Fuchs.Note 32 · Ölgötze.Note 33 · Scherr, Kulturgeschichte, S. 362.Note 34 · II. Band, S. 380 ff.Note 35 · Wessely, Deutschlands Lehrjahre, Stuttgart o. J., II. Bd., S. 173.Note 36 · C. Beyer, a. a. O., S. 45 ff.Note 37 · G. Bauch, Die Anfänge der Universität, Frankfurt a. O. usw., 1506–40, Berlin 1900, S. 14.Note 38 · Anzeiger für Kunde deutscher Vorzeit 1882, Sp. 333.Note 39 · Bauch, Anfänge, a. a. O., S. 14.Note 40 · Huber, Bilder, a. a. O., S. 474.Note 41 · Huber, a. a. O., S. 471.Note 42 · Der Gelehrte in der deutschen Vergangenheit, Leipzig 1900, S. 119. Karl Biedermann, Deutschland im 18. Jahrhundert, 4 Bde., Leipzig 1854–80,Note 43 · Schranka, a. a. O., II. Bd., S. 291.Note 44 · Reicke, a. a. O., S. 119.Note 45 · Reicke, a. a. O., S. 73 ff.Note 46 · C. Beyer, a. a. O., S. 99.Note 47 · Das Wittenberger Stadtbier, S. 82.Note 48 · Fr. Nick, Die Hof- und Volksnarren usw., Stuttgart 1861, I. Bd., S. 292.Note 49 · 3. Auflage. Leipzig 1884.Note 50 · Eduard Vehse, Illustrierte Gesch. des preußischen Hofes usw., Stuttgart o. J., I. Bd., S. 226 ff.Note 51 · Nick, a. a. O., S. 206.Note 52 · Wessely, a. a. O., Seite 186.Note 53 · Franz Heinemann, Der Richter und die Rechtspflege in der deutschen Vergangenheit, Leipzig o. J., S. 64.Note 54 · Dr. ph. Moritz Geyer, Altdeutsche Tischzuchten, Altenburg 1882.Note 55 · C. Beyer, a. a. O., S. 81.Note 56 · Beyer, S. 84 ff.Note 57 · Herausgegeben von J. A. Schmeller, 2. Aufl., Breslau 1883.Note 58 · G. Steinhausen, Geschichte des deutschen Briefes, Berlin 1899, I. Bd., a. m. O.
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