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Anthroposophie im Umriss

Die Bildekunst.

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402. Wie die Bildungskunst darauf ausgeht, das eigene, so ist die Bildekunst bemüht, fremdes Vorstellen, Fühlen und Wollen ideengemäss zu gestalten. Dieselbe setzt daher nicht nur Bewusstsein der Ideen im eigenen und Empfänglichkeit für dieselben im fremden Bewusstsein, sondern sie setzt überdies, wie jede für Andere bestimmte Mittheilung, eine beiden gemeinsame Welt und ein beiden verständliches Verständigungsmittel voraus. Ersteres, wie letzteres, bedingt eine innerhalb bestimmter Grenzen sich bewegende Gleichartigkeit des sich mittheilenden und des zur Aufnahme der Mittheilung bestimmten Bewusstseins, welche weder so weit gehen darf, dass die Verschiedenheit zwischen beiden zu einer blossen Wiederholung des einen im andern herabsinkt, noch so sehr abgeschwächt werden darf, dass die Verschiedenheit beider bis zu völligem Gegensatz sich steigert. Jenes wäre der Fall, wenn das sich mittheilende Bewusstsein weder quantitativ noch qualitativ verschiedenen Inhalt von dem des empfangenden besässe, letzteres dagegen, wenn das empfangende Bewusstsein dem sich mittheilenden nicht nur quantitativ überlegen, sondern qualitativ demselben etwa in der Weise, dass das eine endliches (menschliches), das andere schlechthin unendliches (göttliches) Bewusstsein darstellte, entgegengesetzt wäre. Während qualitativ homogene, obgleich quantitativ weit von einander abstehende Bewusstseinsindividualitäten immerhin der nämlichen Welt angehören und eines gemeinsamen Verständigungsmittels sich bedienen können, fallen die Welten qualitativ entgegengesetzter Bewusstseinsindividualitäten, wie diese selbst, als qualitative Gegensätze aus einander und ist zwischen denselben eine Verständigung nur unter der Voraussetzung möglich, dass entweder die eine (niedere, endliche) in die Sphäre der andern („der Mensch zum Gotte”) emporgehoben, oder die andere (die höhere, unendliche) in jene der niederen „der Gott zum Menschen” herabgezogen wird. In jenem Fall nimmt das endliche Bewusstsein Inhalt und Form des unendlichen (der Mensch Göttergestalt: Apotheose) und damit nicht nur die Erkenntniss- (Intuition, absolutes Wissen), sondern auch die Ausdrucksweise (visionäre, prophetische Sprache) des absoluten Bewusstseins an. In letzterem Falle steigt das göttliche Bewusstsein nicht nur zu den Formen und Gesetzen des menschlichen, sondern auch zur Menschengestalt (Menschwerdung: Incarnation) und menschlichen Sprache (Unterredung, Belehrung durch Rede und Beispiel) herab.

403. Wie bei der Kunst der Ideendarstellung im eigenen, besteht die Vorbedingung bei jener im fremden Bewusstsein darin, dieses letztere als dargebotenes Material rein d. h. je nach der verschiedenen Classe von Bewusstseinsindividualitäten, zu der es gehört, von fremdartigen Zusätzen und Vermengungen frei zu erhalten. Je nachdem das fremde Bewusstsein Einzelbewusstsein, oder einer Gesellschaft gleichartiger Individuen gemeinsames (Gesellschafts-) Bewusstsein, ersteres selbst entweder dem Bildner qualitativ gleichartiges und nur quantitativ untergeordnetes (werdendes) oder demselben ungleichartiges, quantitativ entweder ebenbürtiges oder überlegenes, in beiden Fällen fertiges Bewusstsein ist, werden drei Classen der Bildekunst, je nachdem die Thätigkeit des Bildners auf die Bildung des fremden Vorstellens oder des fremden Fühlens oder des fremden Wollens gerichtet ist, in jeder derselben drei besondere Formen der Bildekunst unterschieden. Jene drei ergeben nach einander a. die Kunst der Ideendarstellungen im jugendlichen Bewusstsein (Jugendbildung), b. die Kunst der Ideendarstellung im schon geformten, gereiften Bewusstsein (Regiment), c. die Kunst der Ideendarstellung im öffentlichen Bewusstsein (Staatskunst); diese ebenso nach einander a. die Kunst der Ideendarstellung im fremden Vorstellen (Unterricht), b. die Kunst der Darstellung der ästhetischen Ideen im fremden Fühlen (Zucht), c. die Darstellung ethischer Ideen im fremden Wollen (Regierung).

404. Wie die Kunst der Selbstbildung jene der Geistes-, Gemüths- und Charakterbildung, so begreift die der Jugendbildung (Erziehungskunst, Pädagogik) die des Unterrichts (Didaktik), der Zucht und der Regierung der Jugend in sich. Dieselbe setzt, wie jede Kunst, die Kenntniss der darzustellenden Ideen einer-, des Materials, in welchem dieselben zur Darstellung gelangen sollen d. i. nicht nur jene des menschlichen Bewusstseins überhaupt (Psychologie des Menschen), sondern die des jugendlichen Bewusstseins (Psychologie der Jugend) insbesondere andrerseits voraus. Insofern das letztere von dem des erwachsenen Menschen nicht qualitativ, sondern nur quantitativ, nicht den Gesetzen seiner Entwickelung, sondern nur dem bisher eingesammelten Vorrath des Bewusstseinsinhalts nach verschieden, in Anbetracht des letzteren dürftiger als jenes ist, geht die Aufgabe der Jugendbildung dahin, einerseits den mangelnden Bewusstseinsinhalt in das Bewusstsein einzuführen, andererseits für die normale Entwickelung der aus dem Wechselverkehr der Vorstellungen entspringenden Gefühle, Begehrungen, Wünsche, Willensacte und Handlungen Sorge zu tragen. Jenes, die Zuführung des erforderlichen Bewusstseinsinhalts (Bildung der Vorstellungen und Vorstellungsmassen) macht den Zweck des Unterrichts; dieses, und zwar die Regelung der aus der wechselseitigen Hemmung und Förderung der Vorstellungsmassen entspringenden Gefühle macht die Aufgabe der Zucht, dagegen die Bändigung des aus den aufstrebenden Vorstellungen und Vorstellungsmassen aufbrausenden Begehrens, Wünschens und Wollens, insbesondere aber der das Zusammenleben mit Andern störenden Aeusserungen der Gefühle und Begierden in Handlungen die Aufgabe der Regierung der Jugend aus.

405. Welcherlei Material an Vorstellungen dem Bewusstsein zugeführt werden soll, hängt von der Natur der in demselben darzustellenden Ideen ab. Dasselbe und folglich auch der Charakter des vermittelnden Unterrichts wird naturgemäss ein anderes sein, wenn Ideen aller Art, als wenn Ideen nur einer besonderen Gattung (z. B. nur die ästhetischen oder nur die ethischen oder nur die logischen) in demselben zur Darstellung kommen sollen. In jenem Fall werden alle Vorstellungen dem Bewusstsein zugeführt werden müssen, an deren Vorhandensein überhaupt eine Classe der Ideen, in letzterem Fall nur solche, an welchen gerade eine bestimmte Classe von Ideen Interesse nimmt. Erstere Form des Unterrichts umfasst daher alle Vorstellungen und Vorstellungsmassen, an deren Herbeiführung der Erziehungs- d. i. der Kunst der Darstellung aller, der logischen nicht weniger wie der moralischen und ästhetischen Ideen im Jugendbewusstsein gelegen ist, und wird deshalb als erziehender, im Gegensatze dazu jene Form des Unterrichts, welche an der Darstellung nur einer Classe von Ideen und zwar der logischen im jugendlichen Vorstellen Interesse hat, als wissenschaftlicher Unterricht bezeichnet. Letztere Form zerfällt, je nachdem es sich lediglich darum handelt, dem jugendlichen Bewusstsein wissenschaftliche d. i. den logischen Normen gemässe Vorstellungen und Vorstellungsmassen zu überliefern oder dasselbe nicht blos anzuregen, sondern anzuleiten und zu befähigen, dergleichen ohne vorhergegangene Mittheilung (nicht reproductiv), durch eigene, den logischen Normen entsprechende Thätigkeit aus sich (productiv) zu erzeugen, in eine niedere und höhere Stufe, deren erste nur darauf ausgeht, Gelehrte, deren letztere darauf hinzielt, Forscher zu bilden. Die Aufgabe der Bildung durch erziehenden Unterricht fällt, wenn der Unterricht weder gelegentlich, noch einem oder wenigen (wie in der Familie), sondern vielen zugleich und in einer seinem Zwecke besonders gewidmeten Anstalt (Unterrichtsanstalt, Schule) ertheilt wird, der untersten, für alle ohne Unterschied bestimmten Stufe derselben, der Volksschule; die Gelehrtenbildung der mittleren, zur Ausbildung einer Gelehrtenclasse und zugleich zur Vorbereitung für die Selbstforschung gewidmeten Gelehrtenschule (Gymnasium, Realschule); die dritte der zur Bildung künftiger wissenschaftlicher Selbstforscher bestimmten obersten Stufe, der Hochschule (Universität, Polytechnicum) zu.

406. Durch die Wahrnehmung des moralischen und des ästhetischen Interesses mit und neben dem wissenschaftlichen arbeitet der erziehende Unterricht sowol der Zucht wie der Regierung vor. Der ersteren, indem durch die Beachtung solcher Vorstellungen und Vorstellungsmassen, durch welche die Entstehung (sei es der Intensität wie der Qualität nach) bedenklicher Gefühle entweder gänzlich verhindert oder doch beschränkt, dagegen jene (sowol der Stärke als dem Inhalt nach) wünschenswerther Erregungen geweckt und gefördert wird, bei der Auswahl des Unterrichtsmaterials die Regelung der im Bewusstsein vorhandenen Gefühle nach Qualität und Energie erleichtert, das jugendliche Gemüth in Freud und Leid „in Züchten”, in seinen Mitgefühlen für und gegen Andere keusch, schamhaft und „züchtig” gehalten wird; der letzteren, indem durch die Beachtung solcher Vorstellungen und Vorstellungsmassen bei der Auswahl des Unterrichtsmaterials, durch welche einerseits die Furcht vor den Folgen unbändiger Ausschreitungen in Affects- und Willensäusserung erweckt und erhöht, andererseits die Aussicht auf die wohlthätigen Wirkungen gemässigten Verhaltens nach aussen, so wie in Beziehung auf Andere wirksam belebt und gesteigert, der Uebermuth der im Bewusstsein auftauchenden blinden Triebe, Affecte und Leidenschaften gezügelt, der Störungs- und Zerstörungseifer der Jugend durch Lohn und Strafe eingedämmt wird.

407. Wie der Unterricht, so hat die Zucht und die Regierung, also die gesammte Jugenderziehung zum letzten Zweck, mit der Erreichung ihres Ziels, der Geistes-, Gemüths- und Charakterreife, sich selbst überflüssig zu machen. Jenes geschieht, wenn der Schüler zum Selbstforscher, dieses, wenn das stürmisch bewegte und erregte Gemüth zur ruhig prüfenden Stimme des Innern und das halt- und ziellos zerfahrende Trachten und Treiben zum zielbewussten Wollen und in sich gefesteten Charakter geworden ist.

408. Wie die Erziehung an das werdende, so wendet sich die zweite Art der Bildekunst an ein bereits („im Strom der Welt”) gewordenes Bewusstsein. Soll dasselbe nicht blos einförmiger Wiederholung, sondern lebendiger Wechselwirkung zugänglich und fähig sein, so muss zwischen demjenigen Theil, welcher den andern nach sich zu bilden trachtet, und jenem, welcher sich das vom Andern „nach seinem Bilde” Gebildetwerden gefallen lässt, zwar Verwandtschaft, aber nicht Gleichheit, darf zwar Ungleichheit, aber nicht Gegensatz herrschen. Dieser Fall findet statt bei der gegenseitigen, Geist, Gemüth und Charakter beeinflussenden Wechselwirkung zwischen dem Geschlecht nach entgegengesetzten (Mann und Weib), oder dem Range, Stande, Beruf, der Lebensstellung nach verschiedenen, insbesondere einander über- und untergeordneten Individuen (Vornehmen und Geringen, Herren und Dienern), am entschiedensten und folgereichsten aber zwischen dem Gläubigen und dem „nach seinem Ebenbilde” gedachten d. i. vom Menschen menschenähnlich erschaffenen Gott (homo homini deus).

409. Dieselbe tritt, da es sich um Ideendarstellung in dem Bewusstsein eines fremden Erwachsenen handelt, nicht als (ja bereits vollendete) Erziehung, sondern als „Regiment” (des Mannes über das Weib oder umgekehrt; des Herrn über den Knecht oder „des Kammerdieners über den Fürsten”; des Gläubigen über seinen Gott oder umgekehrt der Götter über den Menschen) auf. Dasselbe setzt von Seite des Bildenden zwar Ueberlegenheit, aber nicht, wie bei der Erziehung, an Bildung überhaupt, sondern in einer bestimmten Art und Richtung der Bildung voraus. Daher ist der Unterricht innerhalb dieser Classe der Bildungskunst nicht wie bei der Jugendbildung allgemein bildender, sondern fachmännischer (Fachunterricht), der Lehrer dem Schüler nicht an Bildung im Allgemeinen, sondern nur an Bildung in dem besondern Fache überlegen (Fachlehrer, Fachstudium). An die Stelle des erziehenden tritt daher hier der für ein bestimmtes Fach vorbereitende Unterricht (Proseminar für Philologen; pharmaceutischer Vorbereitungscurs für Apotheker), während der Fachunterricht selbst in zwei Stufen, die niedere und höhere zerfällt, auf deren erster das Fach wissenschaftlich gelehrt, auf deren zweiter die Ausübung desselben praktisch zur Fertigkeit erhoben wird. Als Schule gliedert sich der Fachunterricht nach obigen Stufen in die Vorbereitungs-, gelehrte Fach- und fachliche Hochschule (Zeichenschule, Kunstschule, Meisterschule d. i. Atelier). Wird der Charakter des Unterrichts nicht durch das Fach, für welches, sondern durch die Beschaffenheit des Schülers, für welchen er ertheilt wird, bestimmt, so entsteht, wenn das Geschlecht massgebend ist, der sogenannte „weibliche Unterricht” (Töchterschule, Frauenlyceum), wenn der gesellschaftliche Rang den Ausschlag gibt, der privilegirte Unterricht (Ritterakademie, Adelsconvict), wenn das Glaubensbekenntniss entscheidet, der confessionelle Unterricht (confessionelle Schule, katholische Universität) u. s. w.

410. Einen besonderen Charakter nimmt der Unterricht an, wenn der zu Unterrichtende in den Augen des Unterrichtenden selbst als der besser Unterrichtete gilt. Dieser Fall, welcher eigentlich die Ironie des Unterrichts darstellt, ereignet sich dort, wo dem Kläger ein Richter, dem Gläubigen sein Gott gegenübersteht. Jener wie dieser wird von demjenigen, der sich an einen von beiden wendet, für ihn selbst an Einsicht überlegen und doch von dem besonderen Fall, um den es sich handelt, für nicht unterrichtet gehalten, zugleich aber vorausgesetzt, dass es dem Richter gegenüber nur einer „Vorstellung”, dem Gotte gegenüber nur eines „Gebets” bedürfe, um als Kläger von jenem die Gewährung seines Rechts, als Gläubiger von diesem die Erhörung seiner Bitte zu erlangen. Der geschilderte Fall ist gleichsam die Umkehrung der sogenannten sokratischen Ironie; denn während bei dieser der Wissende sich unwissend stellt und zum Schein Belehrung heischt, wird der Wissende hier als unwissend vorgestellt, welcher der Belehrung bedarf.

411. Wie das Regiment dem Unterricht das Gepräge des Fachs, Standes, Geschlechts, Glaubensbekenntnisses u. s. w., so verleiht dasselbe der Zucht wie der Regierung den Charakter desjenigen Gefühls- und Willensmaterials, in welchem die Darstellung der ästhetischen oder der ethischen Ideen statthaben soll. Dieses Material sind, wenn der zu bildende Erwachsene einem bestimmten Geschlecht oder Stande, Range, Glaubensbekenntniss oder Nationalität angehört, die entsprechenden, jenem Geschlecht, Stande, religiösen Bekenntniss u. s. w. angehörigen besonderen Gefühle (männliches Ehr-, weibliches Schamgefühl; militärischer esprit de corps; Adels-, confessionelles, Nationalitätsbewusstsein), welche als Ausdruck der ästhetischen Idee im Gemüthsleben die sogenannte (militärische, religiöse, sexuale u. s. w.) Disciplin (Standeszucht, Kirchenzucht, Keuschheit) im Gefolge haben. In gleicher Weise machen die einem gewissen Geschlechte, Stande, Glaubensbekenntniss u. s. w. gestatteten oder versagten Willensäusserungen und Handlungen dasjenige aus, was als Ausdruck der ethischen Ideen innerhalb jenes Geschlechts, Hauses, Standes, Glaubensbekenntnisses u. s. w., dessen Reglement (Standesordnung; Haus- und Dienstordnung; religiöses Ceremoniell; Fasten- und Kleiderordnung etc.) darstellt. Wie auf der Herrschaft des Vornehmen über den Geringen der Herrn-, so beruht auf der Minneherrschaft der Frau über den Mann der Minne-, oder (Ulrich von Lichtenstein’s) Frauendienst. Wie auf der Herrschaft des Gottes über den Gläubigen der Gottes-, so ruht auf der romantischen Anbetung der jungfräulichen Mutter der Mariendienst.

412. Wie die Erziehungskunst das jugendliche, das Regiment das erwachsene Einzel-, so geht die Politik (Staatskunst) das den Mitgliedern einer organisirten Gesellschaft (Schule, Partei, Kirche, Staat) gemeinsame, daher als solches öffentliche Bewusstsein an. Dieselbe hat als Ideendarstellung im öffentlichen Bewusstsein dieselben sowol in dessen Vorstellen d. i. im öffentlichen Geiste, wie in dessen Fühlen d. i. in der öffentlichen Meinung, und dessen Wollen d. i. im öffentlichen Willen zum Ausdruck zu bringen. Jede organisirte Gesellschaft trachtet demnach als Ausfluss ihrer Politik ihre eigene Schule zu gründen, ihren eigenen Anstand zu behaupten und ihre eigene Regierung zu führen. Je nachdem die Gesellschaft selbst als philosophische oder wissenschaftliche Secte unter einem Schul- oder Sectenhaupt (Stoa unter Zeno), oder als politische Partei unter einem Parteihaupt (Conservative unter Pitt, Liberale unter Fox in England), als eine Kirche unter ihrem Kirchenhaupt (die katholische Kirche unter dem Papst), als Staat unter seinem Staatshaupt (Oesterreich unter Josef II., Preussen unter Friedrich dem Grossen) organisirt ist, bedarf sie einer Schule (Sectenschule, Parteischule, confessionell kirchliche Schule, Staatsschule) als Werkzeug zur Bildung des ihrem Geiste entsprechenden öffentlichen Geistes, deren und der von ihr aus verbreiteten Wissenschaft Färbung demnach eine politische, die Farbe der Politik der sie stiftenden und erhaltenden Gesellschaft (der Secte, Partei, Confession oder des Staates) sein wird. Dieselbe wird nicht sowol darauf bedacht sein, gebildete, als vielmehr im Sinn ihrer eigenen Politik politisch gebildete Anhänger ihrer Secte, Parteigenossen, confessionelle Bekenner oder „gute” Staatsbürger zu bilden; die wissenschaftliche wird unter ihren Händen in eine Schul-, Partei-, Kirchen- oder staatspolitische Lehrkanzel umgewandelt.

413. Wie die Politik als Anwendung der logischen Ideen auf den öffentlichen Geist als Staatsklugheit, so erscheint sie in der Anwendung der ästhetischen Ideen auf denselben als politischer Anstand, in jener der ethischen Ideen dagegen als politische Weisheit. Jene verbietet, den öffentlichen Geist verstandeswidrig, z. B. durch die Berufung auf den sogenannten „beschränkten Unterthanenverstand”, der zweite, denselben anstandswidrig z. B. durch Verletzung des öffentlichen Schicklichkeitsgefühls, die dritte, denselben vernunftswidrig z. B. durch Festhalten an dem längst im öffentlichen Bewusstsein Abgestorbenen zu beeinflussen. Dagegen gebietet die Politik als öffentliche Zucht nicht nur den Ausschreitungen des öffentlichen Gemüthslebens nach der Seite des Lust- wie des Unlustgefühls, Rohheit und Ausgelassenheit einer-, Jammer- und Wehklagen andererseits Einhalt zu thun, sondern auch die dem geselligen Zusammenleben hinderlichen antisocialen Gefühle nach Möglichkeit zu hemmen und deren entgegengesetzte, die socialen Gefühle (Mitgefühle) eben so zu wecken und zu fördern, so wie auch direct (durch Belehrung), oder indirect (durch Anschauung) die ästhetischen Gefühle zu beleben, die sittlichen Gefühle zu wecken und auf diese Weise zur Hebung des öffentlichen Humanitätsgefühls, Gewissens und Geschmacks wirksam beizutragen. Von selbst leuchtet ein, dass je nach dem Charakter der Gesellschaft von welcher und innerhalb welcher auf das öffentliche Gemüthsleben Einfluss genommen wird, dieses selbst und sonach auch die innerhalb ihrer herrschende öffentliche Zucht einen der Politik dieser Gesellschaft entsprechenden Charakter tragen, also nicht nur innerhalb einer philosophischen oder wissenschaftlichen Secte anders als innerhalb einer politischen Partei, innerhalb einer Kirche anders als innerhalb eines Staates gehandhabt werden, sondern auch je nach dem verschiedenen Charakter der Schule, Partei, Kirche oder des Staats in der einen Schule (z. B. in jener der Stoiker) anders als in einer anderen (z. B. in jener der Epikuräer), unter Radicalen und Socialdemokraten anders als unter Legitimisten und Hochconservativen, unter Christen anders als unter Mohamedanern und in einem freien anders als in einem südstaatlichen Sclavenstaate ausfallen wird. Nicht nur die Anstands- und Schicklichkeitsbegriffe werden verschiedene, auch die Schönheits- und sittlichen Gefühle werden je nach dem Gesichtspunkt und der Beschaffenheit des Gesellschaftsbewusstseins verschiedene sein. Wie die Staatskunst beim Unterricht der Schule, so wird sie sich bei ihrer Einwirkung auf die öffentliche Meinung aller derjenigen Organe bedienen, welche durch eine lebhafte und mit sich fortreissende Erregung der Gefühle auf dasjenige, was sie für löblich oder schändlich, erlaubt oder unerlaubt, schön oder hässlich, anständig oder anstandswidrig angesehen wissen will, einer-, wie auf die Erregung, sei es des öffentlichen Mitgefühls oder des öffentlichen Hasses, anderseits vorübergehend oder bleibend thätigen Einfluss zu üben vermögen. Wie sie zum Zwecke der Bildung des öffentlichen Geistes der Wissenschaft, so bedient sie sich behufs der Bildung des öffentlichen Geschmacks, Gewissens und Mitgefühls der schönen Kunst und zwar der ästhetischen Beredsamkeit in Wort und Bild, sei es (wie die Kirche) von der Kanzel (Predigt, Erbauungsrede), sei es, wie in der profanen Gesellschaft (Schule, Partei, Staat), von der „moralischen” Schaubühne herab (Schulkomödie, politisches Tendenzstück, Nationaltheater). Wie die Kirche durch die schöne Kunst (Tempel und Kirchenbau, geistliche Musik, priesterlicher Festschmuck, Altardienst) den öffentlichen Gottesdienst zu verherrlichen, so trachtet der Staat durch öffentliche Feste („Circenses”) das öffentliche Vergnügen zu fördern, durch Veranstaltung öffentlicher Schauspiele (wie in Athen durch Aussetzung von Preisen), durch Kunstsammlungen, Monumentalbau- und Bildwerke (Akropolis, Stoa poikile) den öffentlichen Geschmack zu erziehen, durch Aufführung von Tragödien, welche „Mitleid und Furcht”, von Komödien, welche durch Darstellung „unschädlicher Thorheit” Heiterkeit erregen, wohlthätige „Entladung” (Katharsis: Aristoteles-Bernays) des öffentlichen Gemüths von „diesen und derlei Leidenschaften” zu bewirken. Wie die Predigt und die Bühnenrede vom Munde, so dringt die (periodische und nicht periodische) ästhetische Presse vom lesenden Auge aus zum Herzen und wird um ihrer mächtigen Wirkung willen auf das öffentliche Gemüthsleben (Romanliteratur) von der organisirten Gesellschaft mit Vorliebe als ein Gegenstand der öffentlichen Zucht angesehen und je nach ihrer den Zwecken derselben nachtheiligen oder vorteilhaft scheinenden Richtung zu hemmen (Censuredicte, index librorum prohibitorum) oder (durch Subventionen, Preise) zu fördern gesucht.

414. Wie durch den Unterricht auf den öffentlichen Geist, durch die Zucht auf die öffentliche Meinung, so sucht die Staatskunst durch die Regierung auf den öffentlichen Willen zu wirken. Wie jenes zur wissenschaftlichen Erziehung im Geist einer philosophischen oder wissenschaftlichen Schule oder Secte, politischen Partei, der Kirche oder des Staates, das zweite zur ästhetischen Erziehung ebenso im Geiste einer der genannten Gesellschaften, so führt das letzte zur Regierung der Gesellschaft entweder vom Schul- oder vom Partei-, vom kirchlichen oder vom staatlichen Standpunkt aus. Wie die darzustellenden Ideen die ethischen, so ist das zur Darstellung bestimmte Material das innerhalb der Schule, Partei, Kirche oder Staatsgesellschaft existirende gemeinsame Wollen, welches jenen gemäss zu gestalten das Ziel der Regierung jeder der genannten Gesellschaften ausmacht. Mittel und Werkzeug zur Erreichung desselben ist daher alles, was einerseits den Ausartungen des öffentlichen Willens zuvorzukommen (präventive), andererseits stattgehabte Ueberschreitungen zurückzudrängen (repressive Massregeln) im Stande ist. Zu jenen gehört in erster Reihe die (politische) Belehrung, welche den öffentlichen Willen in die von dem Geiste der Gesellschaft demselben angewiesenen Schranken, sei es durch Ueberzeugung, sei es durch Ueberredung zu leiten und in denselben aller Verlockungen zum Gegentheil ungeachtet zu erhalten vermag. Zu den letzteren gehört die (politische) Bestrafung, welche nicht nur die Folgen der eingetretenen Ueberschreitung auszugleichen, sondern die Wiederkehr ähnlicher durch Abschreckung zu verhindern trachtet. Wie der Unterricht der Katheder, die öffentliche Zucht der Kanzel oder der Schaubühne, so bedient sich die Regierung zu jenem Zwecke der Redner-, zu diesem der Gerichtsbühne. Von jener herab wird auf den öffentlichen Willen im Geiste der Schule, Partei, Kirche oder staatlichen Gesellschaft durch öffentliche Rede bestimmend, also in der Richtung jeder der obengenannten mit sich fortreissend, von dieser herab auf denselben durch das Schauspiel öffentlichen Gerichtsverfahrens d. i. öffentlicher Klage und Vertheidigung einer- und ebensolcher Urtheilsvollstreckung andererseits im Geiste derjenigen Gesellschaft, welche Gericht hält, abschreckend eingewirkt. Wie der politische Redner für die Schule, so wirbt der Parteiredner (mündlich oder als Parteischriftsteller schriftlich) für die Partei, der kirchliche Redner für seine Kirche, der staatliche für den Staat; wie die Schule Schulstrafen z. B. Ausschliessung aus der Schule, die Partei Parteistrafen, so verhängt die Kirche für den Abfall von ihrem gemeinsamen Bekenntniss Kirchenstrafen (Excommunication) und veranstaltet öffentliche kirchliche Gerichtsvollziehungen (Kirchenbusse, Autos da fé), und übt der Staat in seinem Namen Gerichtspflege und setzt deren Urtheile öffentlich in Vollzug (Hinrichtungen, öffentliche Gefängnisse). Während die letzteren auf das Auge, so sind die Parteiergiessungen und Parteiargumente der politischen Eloquenz auf das Ohr der Oeffentlichkeit berechnet und werden weit über den Gehörskreis der letzteren hinaus durch die politische (periodische und nichtperiodische) Presse („die sechste Grossmacht”), die Rednerbühne durch den Leitartikel, das öffentliche Gericht durch die (politische) Caricatur und den öffentlichen politischen Witz in harmloser, durch die öffentliche Brandmarkung mittels der Schrift in um so drastischerer Weise vollzogen, als die unter einander widerstreitenden Schul-, Partei-, kirchlichen und staatlichen Gesichtspunkte unter einander so widerstreitende Urtheile zur Folge haben, dass die Wunden, welche die Presse nach einer Seite schlägt, von derselben Presse wie von der goldenen Lanze des Achilleus nach der andern wieder geheilt werden.

415. Wie die Kunst als Ideendarstellung ihr Zerrbild in der ideenlosen Virtuosität, die logische Kunst insbesondere das ihre in der grundsatzlosen Sophistik, so findet der Jugendunterricht, dessen Wesen in der Anpassung an das jugendliche Bewusstsein liegt, das seine in der von diesem sich freimachenden Emancipation (vorzeitigen Reife, Präcocität), das Regiment als Bildung des Andern nach sich seine Entartung im Despotismus (Tyrannei), welcher die qualitative Beschaffenheit des Andern, sei es den geschlechtlichen Gegensatz (Sclaverei des Weibes), sei es die allgemein menschliche Verwandtschaft (Leibeigenschaft des Knechtes) ausser Acht lässt, endlich die Staatskunst als Erziehung des öffentlichen Bewusstseins ihr Afterbild in der sogenannten Staatsraison, welche der ersteren als Kunst der Ideendarstellung die ideenlose Praktik (politische Routine) in der willkürlichen Beeinflussung des öffentlichen Geistes nach Schul-, Partei-, Kirchen- und Staatszwecken, der öffentlichen Meinung nach persönlichen Stimmungen und des öffentlichen Willens nach Opportunitätsgelüsten unterschiebt.

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