← Table of contents
Aberglauben, Sitten und Gebräuche des sächsischen Obererzgebirges

Erste Abtheilung. Aberglauben. (continued 2)

Reading edition

Die Hexen richten auch sonst, wie und wo sie können, Schaden an. Doch fehlt es auch anderer Seits nicht an Schutzmitteln dagegen.

* 362. Man vermeide Abends Kreuzwege, denn die Hexen, die dort ihre Sitzungen halten, führen einen sonst in die Irre. Nimmt man aber die Mütze ab und macht mit Kreide ein Kreuz (§ 38 D b.) hinein, so haben sie keine Macht (Annaberg), vgl. 404 u. 440. — † 363. Wenn Heu gemacht wird und es erhebt sich ein Wind (Wuttke, § 191 u. 301), so daß er das Heu fortjagt, so schreibt man dies auch den Hexen oder direkt dem Teufel zu. Die Leute schlagen dann mit ihren Rechen auf das Heu oder werfen mit Messern in die Luft, um den Teufel zu verjagen (Raschau), vgl. 444.

Eine besondere Art des Behexens ist das sogenannte Alpdrücken:

† 364. Wenn man den Alp zum Kaffee für den andern Morgen einladet, so geht er fort (Zwickau), vgl. 440 u. § 47. — Aehnlich bei Wuttke, § 193, der noch hinzufügt: „er kommt dann, um das Versprochene zu empfangen, meist in der Gestalt eines Bettlers oder eines Bettelweibes.“

Auf dem Glauben an ein Satansbündniß beruht auch das Gerede von dem Drachen, den manche Leute haben sollen (Wuttke, § 179) und der ihnen Geld und andere Gegenstände zuträgt, die er anders wo geraubt hat.

† 365. Der Teufel fährt bei solchen Leuten von Zeit zu Zeit in Gestalt eines Drachen zur Feueresse herein. Man muß ihm dann eine Schüssel Hirsebrei (vgl. § 23 q) auf den Oberboden setzen. Er verzehrt den Brei und legt statt dessen Geld in die Schüssel (vgl. 461). Ein solches Geldstück, welches der Drache gebracht hat, kommt stets wieder, wenn es ausgegeben worden ist. Thut es dagegen der Empfänger in ein Glas, das er mit einem Deckel, auf den er einen Kreis mit Kreide beschreibt und innerhalb desselben die Kreide liegen läßt, verwahrt hat, so muß es bleiben (Marienberg), vgl. 444 u. § 47.

Ebenfalls Boten des Teufels sind der sogenannte Getreideschneider sammt den übrigen gespenstischen Thieren und Geschöpfen, vgl. 155 u. § 47.

Auf der Ansicht eines Bündnisses mit dem „Bösen“ beruht auch der schauerlichere Theil der Zauberwahrsagekunst, vgl. § 32.

B. Die Schutz- und Glückszauberei.

§ 40 (197 ff.). Der Zweck dieser Zauberei ist Abwenden von möglichen oder schon vorhandenen Uebeln und Zuwenden von irdischem Glück.

1. Der schützende Zauber gegen mögliche Uebel.

Das schützende Zaubern gegen mögliche Uebel besteht theils in dem Unterlassen bestimmter, sonst erlaubter Handlungen, theils in dem Thun gewisser Handlungen.

a. Das Unterlassen bestimmter Handlungen.

„Der Aberglaube hat eine sehr genaue, ins Einzelne gehende Gesetzgebung und überall tritt dem Menschen ein drohendes: „Du darfst nicht“ entgegen. Manche dieser Verbote haben allerdings einen tieferen sittlichen oder auch praktischen Grund, sind aber in ihrer Weise dennoch Aberglauben, weil nicht dieser vernünftige Grund, sondern eine Zauber-Bewahrung als Zweck in das Bewußtsein tritt.“

† 366. Wer eine Schwalbe (§ 22 i.) tödtet, dessen Haus brennt ab, denn die übrigen Schwalben speien Feuer auf dasselbe (Sosa). — 367. Wer eine Spinne (§ 22 l.) tödtet, hat kein Glück (allg.).

368. Man rühme sich weder seines Glückes noch seiner Gesundheit oder sonstiger günstiger Umstände seines Familien- und wirthschaftlichen Lebens (allg.), vgl. 356 u. 357. — * 369. Man lasse sich nicht malen, sonst muß man sterben (Zwickau).

† 370. Man lasse die Wäsche nicht über Nacht draußen, sonst kommt der Nachtschatten hinein und wer sie anzieht, wird mondsüchtig (Sosa). — 371. Des Morgens darf man nicht mit dem linken Fuß zuerst aus dem Bette steigen, weil man sonst den ganzen Tag verdrießlich ist oder von einem Unfall betroffen wird (Marienberg). — 372. Wenn Jemand zu Besuch kommt und sich nicht niedersetzt, so nimmt er die Ruhe mit (allg.). — * 373. Wenn man sein Geld immer zählt, wird es weniger (Sosa).

† 374. Man soll bei einem Gewitter nicht sagen: „Der Himmel ist schwarz,“ sonst wird Gott zornig (Raschau), vgl. 419.

375. Das Brod darf man nicht verkehrt auf den Tisch legen, sonst giebt man den bösen Leuten Macht über das Haus (Marienberg); auch nicht mit der angeschnittenen Seite nach der Stubenthüre, sonst geht der Segen aus dem Hause (Zwickau). — 376. Bei der Mittagsmahlzeit darf man nichts übrig lassen, sonst wird schlechtes Wetter (allg.), vgl. 49. — 377. Ein halb ausgetrunkenes Glas darf man nicht wieder vollschenken, sonst bekommt der daraus Trinkende die Gicht (Buchholz). — 378. Das Messer darf man nicht mit der Schneide nach oben hinlegen, sonst schneiden sich die Engel (allg.); * ebenso wenig lege man den Rechen mit nach oben gekehrten Zinken hin (Sehma).

* 379. Ein Fuhrmann soll kein Brod anschneiden, sonst fällt der Wagen um (Raschau).

† 380. Man werfe die beim Kämmen ausgehenden Haare nicht zum Fenster hinaus, denn kommen die Spinnen darüber, so verliert man noch mehr Haare (Raschau).

* 381. Wenn man etwas Eingewickeltes findet, soll man es nicht aufheben, es könnte etwas darin „verthan sein,“ d. h. eine Krankheit hineingebannt sein, welche, sobald man es angreift, auf Einen übergeht (Zwickau). — * 382. Man krieche durch nichts, ohne daß man wieder auf demselben Wege zurückkriecht, sonst wächst man nicht mehr (Geier), vgl. 493. — 383. Wenn man über Jemanden springt, ohne wieder rückwärts über ihn zu springen oder zu schreiten, so wächst dieser nicht mehr (Raschau).

384. Den Kehricht werfe man nicht auf den Dünger, man wirft sonst das Glück mit hinaus (Annaberg). — * 385. Man gehe nicht über den Kehricht, sonst bekommt man Verdruß (allg.).

386. Man darf nichts, namentlich Erzeugnisse des Feldes, des Gartens und des Viehstandes, z. B. Sämereien, Milch etc. ganz umsonst weggeben, sonst giebt man das Glück mit weg; man nehme daher wenigstens eine Kleinigkeit, sei es auch nur eine Stecknadel, als Bezahlung (allg.); gilt namentlich während der sogenannten Schicksalszeiten, vgl. 6, 51 u. § 37. — 387. Man gebe nicht das erste Stück eines Brodes, den Anschnitt, aus dem Hause, sonst trägt der Empfänger den Segen fort (Raschau). — 388. Nadeln darf man nicht verschenken, sonst zersticht man die Freundschaft (allg.).

389. Nach Sonnenuntergang darf man nichts, namentlich nicht Milch, Butter, Eier etc., aus dem Hause verkaufen, weil sonst der Segen aus dem Hause gegeben wird (allg.); gilt namentlich während der sogenannten Schicksalszeiten, vgl. 51, 118, 132 u. 171.

† 390. Wenn Jemand mit dem Löffel, womit schon ein Anderer gegessen, ißt, ohne ihn vorher abzuwischen, so werden beide einander gram (Sosa). — * 391. Wenn zwei zugleich sich an dasselbe Handtuch trocknen, so werden sie Feinde (Raschau). — * 392. Wenn man eine Cigarre raucht und giebt sie einem Anderen, ohne vorher den Speichel abzuwischen, so werden sie Feinde (Schwarzbach). — * 393. Man darf die Lampe oder das Licht nicht bei einem Andern anbrennen, sonst kommt Feuer aus (Ehrenfriedersdorf), vgl. 52.

† 394. An dem Tage, wo eine Kuh kalbt, darf keine Milch weggegeben werden, sonst stirbt das Kalb bald (Raschau).

395. Wenn man das Vieh beim Schlachten bedauert, kann es nicht sterben (allg.).

* 396. Wenn man im Walde, während des Sommers Butter auf dem Brode hat, so ziehen Einem die Ottern nach (Raschau).

397. Vieles, was man unterlassen oder wovor man sich hüten muß, ist außerdem schon bei den Schicksalszeiten erwähnt worden, und zwar vgl. zum Schutz gegen Unglück überhaupt: 15, 31 ff., 40, 50, 52, 102–105, 243, 275, 281 u. 352; vgl. auch 448; gegen Unglück im häuslichen Leben und in der Ehe: 9, 30, 53, 87, 239, 241, 261 ff., 272, 279 u. 280; gegen Leibesschaden und Tod: 15, 34, 42, 55, 56, 75, 243, 252 u. 278; gegen Miswachs: 13, 61, 157, 158, 174 u. 177 und gegen Unglück im Viehstand: 77, 118, 132, 139, 142, 343 u. 355. Aus den folgenden Paragraphen ist hierher zu ziehen: in Bezug auf Geburt etc.: 475, 478, 480, 481, 483, 485, 486, 489, 490, 492–495; in Bezug auf Brautstand etc.: 500–503, 506, 507, 509, 511, 517, 520, 523, 526 u. 528; in Bezug auf Tod und Begräbniß: 533, 539, 540, 542 u. 547.

b. Das Thun bestimmter Handlungen.

§ 41 (214 ff.). Es sind dies entweder bestimmte einmalige Handlungen oder bleibende zauberkräftige Schutzmittel.

398. Vor Krankheit und Schaden überhaupt schützt das Waschen mit Osterwasser (90 u. 498), das Anziehen frischer Wäsche am heiligen Abend, Neujahr und Fastnacht (11 u. 71), das Genießen bestimmter Speisen zu Weihnacht, Fastnacht und Ostern (14, 15, 72, 73, 98 u. 99), das Essen von Ostereiern (110), das Verschlucken der Blüthe von den ersten drei Kornähren, die man im Sommer sieht (vgl. 338; schützt namentlich auch gegen den Stich der Ottern, vgl. 111), das Trinken des am Johannistag gesammelten Thees (vgl. 154; bewahrt insbesondere auch vor allen Wunden) und das Anschreiben der Anfangsbuchstaben der heiligen drei Könige (325) über die Thüre. Vgl. überhaupt 445.

† 399. Vor dem Ausschlag und überhaupt vor Hautkrankheiten schützt man sich, wenn man sich mit Osterwasser (90) oder am Charfreitag mit Bachwasser wäscht (113), vor Bruchschaden durch Essen eines Gänseeies am Charfreitag (123), vor Zahnschmerzen, wenn man sich die Nägel allemal Freitags, namentlich am Charfreitag, schneidet (8 u. 121), vor Rückenschmerzen durch Essen von Ostereiern (111), sowie dadurch, daß man sich beim ersten Donner, den man im Frühling hört, mit dem Rücken auf die Erde legt (Raschau), vor Schmerzen im Bein durch Peitschen oder Peitschenlassen zu Ostern (94). Vgl. auch 497.

400. Da man es durchaus vermeiden muß, sich seiner Gesundheit zu rühmen (356), so muß man, wenn man von derselben spricht, ein „Gott sei Dank“ hinzusetzen und wenn ein Anderer sie lobt, füge man selbst oder der Lobende ein „Gott behüt’s“ hinzu (allg.). — 401. In gleicher Weise müssen auch Mütter ihre Kinder, überhaupt Jeder das, was er liebt, gegen eigenes oder fremdes Lob schützen (allg.). — 402. Als Schutzmittel gegen das Beschreien gilt namentlich die rothe Farbe, vgl. 358, 359 u. 488.

* 403. Wenn ein Paar zusammen auf der Straße geht, so sollen sie Niemanden zwischen sich hindurch lassen, sonst nimmt diese Person den Anderen das Glück (Raschau). Vgl. auch 491.

404. Vor Behexung schützt man sich durch das Kreuzeszeichen und durch Anrufung Jesu (324 u. 362). — 405. Wenn man gähnt, muß man sich im Namen der Dreieinigkeit bekreuzen, damit nichts Böses in den Mund kommt (348). — † 406. Wenn der Wagen aus dem Bauerhofe abfährt, so knallt der Fuhrmann dreimal, der Tisch wird abgeräumt und (wie schon 345 erwähnt) drei Kreuze werden dem Wagen nach gemacht, dann geht die Fahrt glücklich von statten (Zöblitz). — 407. Schutz gegen Hexen vgl. 129 u. 333, gegen Gespenster 114, gegen Ertapptwerden 115, gegen Fehlschießen 116, gegen Todesanzeichen 196. Gegen Unglück in der Kindererziehung vgl. 477, in der Ehe 506, 508, 515, 516, 519 u. 529, in Folge eines Todesfalles 535–538, 541 u. 544. — 408. Gegen das Behexen der Milch und der Butter hilft Salz oder das Kreuzeszeichen vgl. 339, 346 u. 347; dem leeren Rahmtopf können die Hexen nichts anhaben vgl. 117. — † 409. Das Haus im Allgemeinen, sowie das Hauswesen bis herab auf die Klöppelsäcke werden vor bösem Zauber und anderem Unheil geschützt durch Kreuzeszeichen zu Walpurgis (130 u. 134), oder durch die Anfangsbuchstaben der heiligen drei Könige zu Epiphanias (325) oder durch andere Maßnahmen (185).

† 410. Vor Ungeziefer schützt man das Haus, außer den bei Fastnacht (67–69) gegebenen Regeln dadurch, daß man mit dem ersten Märzenschnee (Wuttke, § 223, sagt: mit Osterwasser) auskehrt, vgl. 331. — * 411. Die Betten müssen früh gemacht werden, damit man keine Flöhe bekommt (Sehma).

412. Eine Eule (vgl. § 22 g), an das Scheunenthor genagelt, schützt das Getreide vor Bezauberung (Marienberg), vgl. 82 u. 680. — 413. Den Stall schützt man durch Tannenreiser zu Ostern, sowie durch Kreuz und Besen an Walpurgis, vgl. 95, 130, 131, 341 u. 427. — 414. Ebenso wird auch der Düngerstätte ihr Schutz (vgl. 10 u. 133) zu Theil.

415. Vor Feuersgefahr schützt man das Haus durch „Besprechen“ (vgl. § 42) oder durch den Feuersegen: So soll eine alte Zigeunerin die Stadt Zwickau durch ihren Feuersegen geschützt haben, daß nie ein größerer Brand daselbst entsteht. Vgl. 244 u. 245.

416. Steht ein Gewitter am Himmel, so muß man singen (wohl geistliche Lieder?), um es zu vertreiben (Markneukirchen). — * 417. Man öffne die Stubenthür, dann schlägt der Blitz nicht ein (Raschau); beruht wohl auf einfacher Naturbeobachtung. — * 418. Ist man bei einem Gewitter im freien Felde, so laufe man nicht, sonst zieht man den Blitz nach (Raschau); hat ebenfalls seinen natürlichen Grund. — 419. Von dem Gewitter spreche man nur in lobenden Ausdrücken (vgl. 374); das stammt jedenfalls aus dem Donarkultus (Wuttke, § 226). — 420. Hierher gehört auch der Glaube an den Schutz, welchen im Hause nistende Schwalben und daselbst sich aufhaltende Spinnen demselben gewähren, (vgl. § 22 i. u. l.), sowie der Aberglaube bezüglich des Heiligabendlichtes und die Meinung, daß, wenn eine Leiche am Charfreitage oder überhaupt in der Charwoche in einem Hause ist, dieses für das folgende Jahr vor Blitzschlag gesichert ist, vgl. 58, 101 u. 125.

421. Feld und Garten schützt man vor Behexung durch Strohseile, welche man in der Christnacht um die Baumstämme bindet (19), oder durch Strohkränze, womit man Fastnacht die Bäume behängt (81). Vgl. auch 535. — 422. Die Saat wird vor Maulwürfen durch Zerstören der Maulwurfshaufen am Aschermittwoch (86), die Bäume werden vor Raupen durch Beschneiden an Fastnacht behütet (80). Vgl. auch 155 den „Getreideschneider“. — 423. Auf ein Feld, auf welchem Wachteln (§ 22 i.) nisten, fällt kein Hagelschlag (Sosa). — † 424. Den Weizen beschützt man vor Ruß, indem man ihn vor dem Säen mit Kalkwasser wäscht (Schwarzbach), oder, wenn man säen will, stürze man den Sack um, so daß der Kopf nach unten zu stehen kommt und spreche dann, indem man drei Kreuze darüber macht: „Herr dies Land behüt’ vor Ruß und Brand“ (Marienberg). — 425. Der Schutz des Krautes gegen Behexung, d. h. gegen Raupen, ist bereits 342 erwähnt.

426. Das Vieh wird vor Schaden behütet durch mancherlei Futter und durch besondere Bissen, die man ihm in der Christnacht, zu Fastnacht und Ostern giebt (16, 76 u. 96), desgleichen vor Stößigwerden durch Liebstöckelöl und vor dem Beschreien durch rothe Bändchen und schützende Worte (337 u. 359). — 427. Hierher ist auch der Schutz zu rechnen, den man (wie schon 413 erwähnt) dem Stall zu Ostern und zu Walpurgis angedeihen läßt, (vgl. auch 408), sowie die Vorsichtsmaßregeln, die man beim ersten Austreiben der Heerden im Frühlinge anwendet (137 ff., 141, 143 u. 340). Vgl. auch 535. — * 428. Wenn man ein Stück Vieh gekauft hat, so muß man dasselbe in das Ofenloch sehen lassen, dann läuft es nicht davon (Sosa), vgl. 17. — * 429. Wenn ein Kalb verkauft wird, so muß man demselben Haare abschneiden und der Mutterkuh zu fressen geben oder ihr den Strick, mit dem das Kalb angebunden war, um die Hörner binden, dann blökt sie nicht mehr (Sosa). — * 430. Wenn ein Kalb abgenommen wird, so führe man es dreimal um einen Erbschlüssel herum und sage dabei die Worte: „Vergiß deine Mutter und friß ihr Futter“ (Ehrenfriedersdorf), oder man gebe ihm gekautes Brod, indem man spricht: „Hier Kalb ist dein Futter, vergiß deine Mutter“ (Marienberg). — * 431. Wenn ein Stück Vieh zum erstenmal eingespannt wird, führe man dasselbe an einem Handtuche aus dem Stall und die zuerst hinzukommende Frauensperson muß mit einspannen helfen (Ehrenfriedersdorf).

432. Damit die Hühner die Eier nicht verlegen, füttere man sie Weihnacht oder Fastnacht mit Hirse oder innerhalb eines Reifens (18 u. 78).

2. Der schützende Zauber gegen vorhandene Uebel.

§ 42 (238 ff.). Dergleichen durch zauberhaften Einfluß erregte Uebel sind Krankheiten und andere Behexungen und Schäden, sowie Feuersbrunst und überhaupt Gefährdungen von Haus und Hof durch Diebstahl u. dergl.

In Betreff der Krankheiten ist hier das weite Gebiet der sympathetischen Kuren (vgl. § 37) anzuführen, die durch „Besprechen“ (vgl. 124 u. 415), durch „Abbinden“, durch „Abgraben“ (vgl. 120), durch „Vergraben“ (vgl. 328), durch „Abschreiben“ u. s. w. vollzogen werden. Das Nähere bei Wuttke, § 239 bis 274. — Wir führen aus diesem reichen Felde des Aberglaubens nur noch folgende Einzelheiten an.

† 433. Um Warzen zu vertreiben, reibt man diese mit Fleisch und rohen Kartoffeln und legt dieses sodann in eine Rinne (Markneukirchen); ähnlich 327. Vgl. auch 328 u. Wuttke, § 264.

* 434. Gegen Zahnschmerz: 120 u. 329. Gegen Reißen: 124. — 435. Gegen dicken Hals helfen Kräuter, am Gründonnerstag oder Charfreitag gesammelt: 106 u. 122. — 436. Gegen das Fieber hilft das auch sonst (338) empfohlene Essen der ersten Kornblüthe. — * 437. Wenn Jemand die Krämpfe (Epilepsie) bekommt, so werden die Spiegel umgewendet (Raschau). — * 438. Wenn Jemand den Schlucken hat, so denke man an einen Schimmel (?), so hört er auf (Zwickau). — * 439. Gegen Furcht vor Gewitter hilft, wenn man sich, sobald man es zum erstenmal wieder donnern hört, auf die Erde niederwirft (Sosa). — 440. Auch das Osterwasser (90) wird als Heilmittel in Krankheiten angewendet. Gegen das Behextsein im Allgemeinen hilft Gutheinrichwurzel (336) und gegen die Hexen schützt man sich durch das Kreuzeszeichen (362). Gegen den Alp vgl. 364.

441. Gegen die Krankheiten des Viehes, insofern man dieselben hexenhaften Einflüssen zuschreibt, helfen ebenfalls sympathetische Mittel, z. B. Gutheinrichwurzel, vgl. 336 u. 361.

442. Um bei einem Feuer die Flamme von dem Nachbarhause abzuhalten, lege man in einiger Entfernung einen Erbbacktrog (§ 32) mit der Höhlung gegen das Feuer gewendet auf die Erde hin, alsbald wird sich nach dieser Seite zu die Gluth mindern (Zschopau), vgl. Wuttke, § 301. — * 443. Wenn ein Regen nachtheilig auf Feld und Flur einwirkt, so spucke man dreimal aus (vgl. § 37), dann hört der Regen auf (Zwickau). Es liegt auch hierbei die Anschauung zu Grunde, daß solcher Regen durch böse Mächte erregt sei, deren Kraft durch dreimaliges Ausspucken gebrochen werde. — 444. Hierher gehört auch die Hilfe gegen Schaden bei der Heuernte und gegen Benachtheiligung an Geld und Besitz durch den Einfluß höllischer Mächte, vgl. 363 u. 365. — Ferner kann Mehreres, was bereits § 40 und namentlich§ 41 angeführt ist, hierher gezogen werden, dort als Vorsichtsmaßregel, hier als wirkliches Hilfsmittel.

3. Erwerbung von Glücksgütern.

§ 43 (304 ff.). Das Gebiet derselben ist das der einfachsten irdischen (vgl. dagegen 456) Glücksgüter: Wohlsein im Allgemeinen, besonders für den Hausstand, Geld, Reichthum des Viehstandes und in Garten und Feld, Glück in Handel und Wandel u. s. w.

445. Wohlsein im Allgemeinen schafft das Waschen mit Osterwasser (90), das Anziehen frischer Wäsche am heiligen Abend, Neujahr und Fastnacht (11 u. 71), das Genießen bestimmter Speisen zu Weihnacht, Fastnacht und Ostern (14, 72 ff., 98 u. 99), das Essen von Ostereiern (110), das Verschlucken der Blüthe von den ersten drei Kornähren, die man im Sommer sieht (338) u. dergl. Vgl. überhaupt 398. — 446. Beförderung des Hausstandes überhaupt wird erreicht dadurch, daß man zu Weihnacht reichlich kocht, an jedem der drei heiligen Abende ein frisches Brod anschneidet, von den verschiedenen Gerichten mindestens je drei Löffel voll ißt und den Ofentopf immer gefüllt erhält (39, 43, 45 u. 54), sowie daß man zu Fastnacht das ganze Haus reinigt und säubert (68). In Bezug auf Glück an den Kindern vgl. 479, 482, 484, 487 u. 496, und in der Ehe: 504, 505, 508, 510, 521 u. 522. Das Regiment im Hause kann man durch mancherlei Mittel erlangen vgl. 514, 518 u. 527. — 447. Gefüllte Küche erlangt man dadurch, daß man zu Weihnachten kein Gericht ganz aufißt (49), weiße Wäsche, wenn Fastnacht gewaschen wird (70). — * 448. „Schneide das Brod gleich, dann wirst du reich“ (allg.). Anderwärts (Ehrenfriedersdorf) wird noch hinzugefügt: „Schneidet ihr’s aber der Quer, so geht euch Alles der Quer“, vgl. 397.

449. Wenn man, während man eine Sternschnuppe (vgl. 188) fallen sieht, einen Wunsch thut, so geht er in Erfüllung (Marienberg). Vgl. 182. — 450. Wenn man seine Wohnung wechselt (vgl. 181), soll man zuerst in die neue Wohnung Brod, Butter und Holz tragen, so wird es einem nie daran fehlen (allg.). Andere geben specieller folgende Gegenstände an: Salz, Brod, Butter, Fleisch, einen neuen Besen, einen Hader, eine Scheuerbürste und ein Waschfaß (Marienberg). Vgl. 522.

451. Langes Leben verschafft man sich durch viel Suppe essen, überhaupt durch langes Essen, namentlich zu Weihnachten (44, 46 u. 242).

452. Wachsthum: Wenn ein Schwein (§ 21 e) geschlachtet wird, so muß der Kleinste aus der Familie den Schwanz essen, dann wächst er im Jahre soviel, als der Schwanz lang ist (Schwarzbach). — 453. Wer wachsen will, gehe baarhaupt im Regen (Zwickau), vgl. 332. — 454. Wer stark werden will, trinke viel Bier, insbesondere zu Weihnacht (48).

455. Wenn man früh aufstehen will, so stoße man vor dem Einschlafen so viel mal mit der großen Zehe des rechten Fußes an das Bettende, als die Uhr beim Erwachen zeigen soll (allg.). Will man eine halbe Stunde andeuten, so macht man einen Strich mit der Zehe (Zwickau). Andere (Sosa) rathen, dreimal drei auf die angegebene Weise zu pochen. Vgl. auch 35 u. 93.

456. Ein auch geistiger Segen ist angedeutet in dem Rath, sich mit Taufwasser zu waschen, wodurch man Gott näher komme (344).

457. Für Geldvorrath sorgt man, wenn man beim ersten Kukuksruf an den Beutel greift (211). Vgl. 33, 53, 287 u. 510.

458. Der Glaube an verborgene Schätze, die man durch Zauberei heben könne, ist im Gebirge nicht selten, und bis auf die neueste Zeit ist derselbe von schlauen Betrügern vielfach ausgebeutet worden. Wir erinnern nur an die Gerichtsverhandlungen vor dem Bezirksgericht zu Annaberg gegen die Somnambule Friederike Lahl aus Königswalde im Februar 1860. — 459. Hierher gehört auch der Aberglaube mit der Wünschelruthe (vgl. § 23 o). Bei deren Erwähnung berichtet Wuttke selbst § 312 folgenden Fall, der wenigstens mittelbar in Bezug auf das Erzgebirge steht: „Ein Rittergutsbesitzer aus der Umgegend von Leipzig kam hier (Schwarzwasserthal bei Schwarzenberg) vor einigen Tagen (im Sommer 1859) an, um einen im Rufe des Schätzehebens und des Besitzes einer Wünschelruthe stehenden Bergmann zu holen, der die vermeintlich auf jenem Gute von den Franzosen 1813 vergrabene Kriegskasse mittelst seiner Wünschelruthe aufsuchen soll; der Bergmann wurde angeworben und erhält außer dem Reisegeld drei Thaler für den Tag und das Versprechen einer angemessenen Belohnung bei dem Gelingen seiner Kunstübung.“

460. Wenn ein Regenbogen am Himmel steht, so gehe man ohne Ausruhen nach dem Orte, wo er aufzutreffen scheint, dort liegt ein Schatz (Sosa), vgl. 119.

461. Die Vorstellung, sich durch Hilfe des Teufels Geld und Reichthum verschaffen zu können, liegt dem Glauben an den Drachen (365) und an den Getreideschneider zu Grunde (155).

462. Reichen Ertrag an Butter und Milch empfängt man, wenn man die Kühe Weihnacht und Fastnacht mit besonderem Futter füttert (16 u. 76) oder in der Fastnacht buttert (136). — † 463. Wenn eine Kuh gekalbt hat, so gebe man ihr Butterbrod, mit Kreide und Safran bestrichen (Raschau), oder süße Mandeln (Sosa), dann giebt sie gute Milch. Den Ziegen gebe man zu demselben Zweck Rosinen und Mandeln (Raschau). — 464. Das Vieh überhaupt erhält man durch die erwähnten Fütterungen an Weihnacht und Fastnacht stark und kräftig, ferner durch Austreiben an bestimmten Tagen (3), sowie durch Befolgung der bei Walpurgis und bei dem erstmaligen Austreiben (130 ff. u. 137 ff.) angegebenen Vorsichtsmaßregeln. Bezüglich der Kälber ist 180, bezüglich der Hühner 79 zu vergleichen. Ueberhaupt vgl. § 40 und 41 und was daselbst in Hinsicht auf Hausthiere gesagt ist, denn, wenn dem Schaden vorgebeugt wird, so befördert man den Nutzen.

465. Die Obstbäume tragen reichlich, wenn man sie zu Weihnachten mit Strohbändern oder Tüchern umwindet (19), oder zu Fastnacht mit Strohkränzen behängt (81). Vgl. auch 330.

466. Die Fruchtbarkeit des Feldes wird erhöht, wenn man zu Ostern vor Sonnenaufgang Asche darauf fährt (97), namentlich gedeiht Klee, wenn es am Charfreitag (127) oder am letzten Freitag im Monde Vormittags geschieht; thut man es Nachmittags, so wachsen viel Wicken (178). — * 467. Wenn man das zum Säen bestimmte Getreide mißt, so messe man gehauft, man bekommt es in der Ernte reichlich wieder (Raschau, Geier). Vgl. auch 86: Aschermittwoch. — 468. Das Säen ist erfolgreicher Vormittags, als Nachmittags, ebenso das Kartoffellegen (1, 2 u. 193). Das Getreide säe und die Rüben stecke man bei abnehmendem Monde (176), zum Weizensäen wähle man Mittwoch oder Sonnabend (4), besonders die Zeit vor Sonnenaufgang zu Ostern (107), zum Kartoffellegen den Gründonnerstag (108). — 469. Wenn man Erdäpfel gelegt hat, so setze man sich erst ein wenig an den Rand des Ackers nieder, damit die Kartoffeln mit ausruhen, dann tragen sie reichlicher (Raschau, Geier). — 470. Der Hafer gedeiht, wenn man die Pferde am Weihnachts-Heiligenabend in die Röhre sehen läßt (17). — 471. Das Gedeihen des Flachses hat man namentlich Fastnacht, Walpurgis und am Johannistage durch mancherlei Maßregeln (83, 84, 135 u. 153) zu befördern.

472. Schönes Wetter bekommt man, wenn bei Tische Alles rein aufgegessen wird (237). — 473. Den Vorsprung vor anderem Fuhrwerk ermöglicht man durch Deichsel und Gabel von Eschenholz (335). — 474. Ein sicherer Schütze wird man durch besonders zubereitetes Schießpulver (116).

4. Der schützende Zauber in Beziehung auf den einzelnen Menschen.

§ 44 (337 ff.). Wir fassen unter dieser Ueberschrift das zusammen, was der Aberglaube namentlich in Bezug auf Geburt, Ehe und Tod aufgestellt hat.

a. Geburt, Taufe, Erziehung.

Die Geburt und Alles, was damit in Zusammenhang steht, ist vielfach mit abergläubischen Anzeichen, mit allerlei Verhütungsmaßregeln und mit Glück bringendem Zauber ausgestattet worden. Vgl. § 98.

Vor der Geburt. * 475. Eine schwangere Frau soll nicht essend vor dem Brodschrank stehen, sonst bekommt ihr Kind Mitesser (Zwickau), vgl. 274 u. 397. Vgl. auch 218 u. 306.

Geburt. 476. Die Zukunft des Kindes wird durch das Himmelszeichen, unter dem es geboren, bestimmt, vgl. 172, 173 u. 175.

Taufe. * 477. Die Pathen müssen mit frischer Wäsche gekleidet erscheinen, sonst wird das Kind schmutzig und liederlich (Marienberg), vgl. 407. — * 478. Man soll, wenn man den Pathenbrief bei sich führt, nicht auf den Abtritt gehen, sonst wird das Kind verwahrlost (Marienberg) oder verunreinigt stets das Bett (Geier); ebenso führe man kein Messer bei sich, sonst wird das Kind ein Selbstmörder (Marienberg); trägt man einen Schlüssel bei sich, so bekommt es ein verschlossenes Herz (Marienberg), vgl. 397. — * 479. Vor der Taufe, ehe man in die Kirche geht, lege man die Handschuhe auf das Bett des Kindes, dann steht ihm Alles gut; auch esse man ein Bischen Kuchen, damit es denselben ebenfalls essen lerne (Zwickau), vgl. 446. — 480. Man lasse nicht in der Charwoche taufen (102). — * 481. Man gehe nicht zur Taufe, wenn ein Grab auf dem Kirchhofe offen ist (vgl. 509); das Kind würde bald sterben (Lauter), vgl. 397 u. 531. — * 482. Wird zur Taufe recht lange geläutet, so wird das Kind klug (Zschopau), vgl. 446. Vgl. auch 258 ff. — * 483. Sehen sich die Pathen bei der Taufe um, so wird das Kind neugierig (Voigtsdorf), vgl. 279 u. 397. — * 484. Bei der Taufmahlzeit müssen die Pathen von jedem Gerichte essen (Grünstädtel), vgl. 45 u. 446.

Wochenzeit. * 485. Die Mutter soll als Wöchnerin kein schwarzes Mieder tragen, sonst wird das Kind furchtsam; auch soll sie im Garten nicht über die Beete gehen, sonst wächst nichts mehr darauf (Zwickau) und soll keinem Leichenzug nachsehen, sonst stirbt im nächsten Jahre ihr Mann (Lauter), vgl. 397 u. 531.

Das erste Lebensjahr. * 486. Das Kind soll nicht unter sechs Wochen „über den Wechsel getragen werden“ (d. h. wohl, bald auf dem rechten, bald auf dem linken Arme), sonst holt es der Wechselbalg (Marienberg), vgl. 397 u. § 47. Ist wohl also zu verstehen: Man meint, die Zwerge oder andere neckende Geister holen das Kind weg und legen statt dessen einen Wechselbalg hin, d. h. ein widerwärtiges, dickes, geistig und leiblich verkümmertes Wesen, das sich nie zu voller menschlicher Ausbildung entwickelt, vgl. Wuttke, § 343. — 487. Dem Säugling, der auf dem Arme seiner Mutter bei den Nachbarn und Gefreundeten den ersten Besuch macht, werden drei frische Eier geschenkt, damit er leicht sprechen lerne (allg.), vgl. 446. — * 488. Beim Entwöhnen wird das Kind mit einem langen, rothseidenen Bande beschenkt. Man nennt dies „den Zitz verkaufen“ (Grünstädtel). Es scheint dies eine Vorsichtsmaßregel gegen das Beschreien. In dieser Beziehung vgl. noch 348, 358, 401 u. 204. — * 489. Der erste Brei soll dem Kinde nicht geblasen werden, damit es nicht einst den Mund mit heißer Suppe sich verbrenne (Zwickau), vgl. 397. — 490. Man soll die leere Wiege nicht bewegen, sonst raubt man dem Kinde die Ruhe (allg.). — 491. Wenn man in ein Haus kommt, in welchem kleine Kinder sind, muß man sich niedersetzen, sonst nimmt man den Kindern die Ruhe (allg.).

† 492. Unter einem Jahre soll man das Kind nicht in den Spiegel sehen lassen, sonst wird es eitel (Marienberg), ihm die Nägel nicht verschneiden, sonst schneidet man ihm das Glück weg (Raschau), es nicht an Blumen riechen lassen, sonst verliert es den Geruch (Lauter), vgl. 397. — * 493. Reicht man ein Kind unter einem Jahre durch ein Fenster und nimmt es nicht wieder rückwärts herein, so wächst es nicht mehr (Raschau), vgl. 382. — * 494. Zwei Kinder unter einem Jahre sollen sich nicht küssen, sonst wachsen sie nicht mehr (Raschau). — 495. Kinder dürfen nicht mit Feuer spielen („gokeln“), sonst nässen sie das Bett (allg). — * 496. Wenn ein Kind noch kein Jahr alt ist, soll man es zu einem Fleischer tragen, der ihm mit dem in das Blut eines frischgeschlachteten Kalbes getauchten Finger in den Mund fährt, dann zahnt es leichter (Geier), vgl. 446. — * 497. Man lege dem Kinde ein Gesangbuch und ein schwarzseidenes Tuch unter das Kopfkissen, dann bekommt es keine Krämpfe (Geiersdorf), vgl. 399. — 498. Kranke Kinder bade man in Osterwasser, vgl. 90. Vgl. auch 274 u. § 38 a.

b. Brautstand, Hochzeit, Ehe.

§ 45 (360 ff.). Die Liebe der Geschlechter ist von jeher eines der angebautesten Gebiete des Aberglaubens gewesen. Vgl. § 97.

499. Bereits erwähnt sind die Anzeichen, die auf eine Braut im Hause (26 u. 240) oder auf die Gefühle der hoffenden Jungfrau (277) oder auf die Beschaffenheit des künftigen Gatten schließen lassen (272). Hierher gehören auch die Fragen, die man an das Schicksal stellt, bezüglich einer etwaigen Heirat und wodurch man sonstige nähere Umstände über Zeit und Ort, sowie über Stand und Aussehen des Gehofften zu erkunden sucht, vgl. 160–170, 228, 288, 290, 292–295, 303, 305, 308–314, 317 u. 326. Zu diesem bereits besprochenen Aberglauben führen wir noch Folgendes an:

* 500. Schneidet Jemand, der noch unverheiratet ist, ein Stück Butter an, so wird er innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht heiraten (allg.), vgl. 397. — * 501. Setzt sich eine Ledige an eine Tischecke, so bekommt sie keinen Mann (Annaberg). — * 502. Wenn man die Cigarren an der Lampe anbrennt, bekommt man eine schwarze Frau (Annaberg, Raschau). — * 503. Brautleute schneiden, wenn sie zusammen sind, nicht gern Brod oder Butter an, weil sie sonst Zank fürchten (Zwickau). — * 504. Vor der Trauung müssen Braut und Bräutigam einmal aus einer Schüssel essen, das befördert die Einigkeit in der Ehe (Lauter), vgl. 446. — * 505. Am Tage vor der Hochzeit wird das Brautbett — am liebsten von Jungfrauen oder jungen Frauen, dann wird das Paar glücklich (Raschau) — unter mancherlei Sprüchen hoch aufgebaut. Das Stroh, das dabei in die Stube fällt, wird zuletzt mit einem neuen Besen zusammengekehrt und dieser dann unter das Bett geworfen. Bisweilen wird am Schluß der Vers: „Was Gott thut, das ist wohlgethan“ mit Begleitung der Musik gesungen (Lößnitz). — * 506. Die Betten und Tücher dürfen bei Herrichtung des Brautbettes nicht ausgeklopft, sondern nur ausgestrichen werden, sonst kommt die Frau unter die Herrschaft des Mannes (Markneukirchen), vgl. 397, 407, 514, 518 u. 527. — * 507. Vor der Trauung kommen die Freundinnen der Braut zur „Brautschau“, d. h. zur Besichtigung des angeschafften oder geschenkt erhaltenen Hausgeräthes etc. (vgl. 334). Lärmen dabei die begleitenden Kinder (vgl. 224), so entsteht Unfriede im Ehestande (Zschopau), vgl. 397.

508. Das übliche Zerschlagen von Töpfen und dergl. an der Hausthüre der Braut am Polterabend hat ursprünglich jedenfalls den Sinn, die bösen Geister zu verscheuchen. * Je mehr Scherben, desto glücklicher wird das Paar (Marienberg), vgl. 407 u. 446. Bezüglich der Vorbedeutung des Wetters vgl. 189, 190, 192 u. 195.

509. Wenn ein Grab auf dem Kirchhofe offen steht (vgl. 481), darf man nicht zur Trauung in die Kirche gehen, sonst stirbt bald eines aus dem Paare (allg.), vgl. 397 u. 531. — 510. Zum Gang in die Kirche sollen sich die Brautleute Geld in die Schuhe legen, dann wird es ihnen nie an Geld fehlen (Zwickau), vgl. 446 u. 457. — * 511. Man soll nicht mit Schimmeln zur Trauung fahren, sonst wird das Paar unglücklich (Marienberg). — * 512. Bei dem Wege zur Trauung dürfen dem Paare keine Verwandten begegnen, sonst wird die Ehe unglücklich (Lauter), vgl. 243. — * 513. Begegnet dem Brautpaare ein geladener Wagen, so werden sie reich (Geier); dasselbe bedeutet auch ein Düngerwagen (Raschau), während ein solcher anderwärts (Geier) für Unglück bedeutend gehalten wird, vgl. 251, 279 u. 280. — † 514. Wenn bei der Trauung die Braut zuerst in die Kirche tritt, bekommt sie den Mann unter den Pantoffel (Zschopau), vgl. 506, 518 u. 527. In Franken erreicht sie dies, wenn sie bei der Rückkehr von der Trauung zuerst den Fuß auf die Thürschwelle setzt, vgl. Wuttke § 365.

† 515. Bei der Trauung selbst müssen alle Ceremonien streng beobachtet werden, sonst löst sich die Ehe bald wieder (Grünstädtel), vgl. 261 ff. u. 407. — 516. Braut und Bräutigam müssen sich möglichst eng aneinander stellen, damit der Böse nicht hindurch kann (Lauter), die Ehe wird sonst unglücklich (Zwickau), indem die Gatten sich scheiden lassen (Marienberg), oder der Tod sie trennt (Elterlein), vgl. 531. — † 517. Die Braut darf bei der Trauung nicht weinen, sonst muß sie die Thränen im Ehestande doppelt vergießen (Lauter), vgl. 273 u. 397. Anders Wuttke, § 365: „Wenn die Braut nicht weint vor dem Altar, so weint sie in der Ehe“ (Wetterau, Tirol, Schlesien). — † 518. Am Altare soll die Braut den Fuß ein Bischen weiter vorsetzen als der Bräutigam, dann wird sie Herrin im Hause sein (Zwickau), vgl. 506, 514 u. 527. — † 519. Beide Verlobte sollen vom Altar gleichzeitig aufstehen, wer aber von Beiden früher aufsteht, stirbt zuerst (Markneukirchen), vgl. 407 u. 531.

520. Zwei Paare sollen nicht zugleich getraut werden, sonst ist das eine unglücklich (Lauter), vgl. 397. — † 521. Die junge Frau wirft auf dem Heimwege ein Stück Geld weg, dann ist der Ehestand glücklich (Marienberg), vgl. 446. — † 522. Wenn die junge Frau zum erstenmal in das Haus geht, so soll sie ein Gesangbuch und Essen mitbringen (Marienberg), vgl. 450.

523. Wenn zwei Geschwister in demselben Jahre heiraten, wird eine von beiden Ehen unglücklich (allg.), vgl. 397. — * 524. Wenn es auf der Hochzeit friedlich zugeht, so hat das Paar auf eine friedliche Ehe zu hoffen (Stollberg), vgl. 243. — 525. Wenn bei dem Hochzeitsessen das erste Brod angeschnitten wird, so hebt sich entweder der Bräutigam oder die Braut den Abschnitt, „das Ränftchen,“ auf; zerbröckelt es nach einiger Zeit, so stirbt die betreffende Person bald (Schneeberg), vgl. 531. — * 526. Braut und Bräutigam dürfen am Hochzeitstage kein Geld wechseln, sonst kommt ihnen in der Ehe Geld weg (Ehrenfriedersdorf), vgl. 397. — * 527. Hängt der Bräutigam am Trautage seinen Rock auf den der Braut, so behält er die Herrschaft im Hause, geschieht es umgekehrt, so kommt er unter den Pantoffel (Lauter), vgl. 506, 514 u. 518. —528. Wer von beiden am Hochzeitstage zuerst einschläft, stirbt zuerst (Markneukirchen), vgl. 251, 397 u. 531. — * 529. Die ersten Schuhe, welche eine junge Frau abreißt, dürfen weder verschenkt noch verkauft werden, sondern müssen weggeworfen werden, sonst kommt Unglück über die Eheleute (Markneukirchen).

c. Tod und Begräbniß.

§ 46 (370 ff.). Tod und Begräbniß hat der Aberglaube mit einer Fülle von Anzeichen und behütenden Maßregeln umsponnen. Vgl. § 98.

530. Die Wahrsagung in Beziehung auf den Tod ist die reichste und mannichfaltigste von allen: vgl. zu Weihnachten 27 ff., 34, 36, 42 u. 56, zu Fastnacht 74, in der Charwoche 105. Dazu kommen die Orakel aus der Thier- und Pflanzenwelt: Hund 196, Krähen und Dohlen 204 u. 205, Eulen 206, Holzwurm 215, Hollunder 216, sowie aus dem täglichen Leben u. s. w.: 226, 234, 243, 246–252, 254, 255, 274, 278, 284, 291, 296, 309, 310 u. 318 ff. — 531. Diese Zeichen beginnen mit der Geburt und ziehen sich durch das ganze Leben: 481, 485, 509, 516, 519, 525 u. 528.

532. Segen bringt eine Leiche in der Charwoche oder am Charfreitag (101 u. 125), dagegen Nachtheil, wenn Jemand bei Vollmond oder abnehmendem Monde begraben wird (183 ff.).

* 533. Begehrt ein Kranker das heilige Abendmahl, so frage man ihn nicht, welchen Geistlichen er haben wolle (Elterlein), vgl. 397. — * 534. Liegt Jemand im Sterben, so wird die Uhr angehalten (Schwarzbach, Lauter).

535. Ist Jemand im Hause gestorben, so muß es den Thieren des Hauses gemeldet werden, damit sie nicht nachsterben. Insbesondere muß der Tod des Hausherrn den Pferden und Bienen, auch den Bäumen des Gartens „angesagt“ werden (allg.), vgl. 407, 421 u. 427. — † 536. Ist Jemand verschieden, so öffne man die Fenster und wedle mit Tüchern, damit die Seele hinauskönne. Hierauf verhülle man alles Glänzende und alles Rothe, z. B. Spiegel, Fenster, Bilder, Uhren etc. mit weißen Tüchern. Diese Ueberhänge bleiben bis nach dem Begräbniß (allg.).

* 537. Zieht man eine Leiche bei der großen Fußzehe und ruft zugleich ihren Taufnamen, so fürchtet man sich nicht vor ihr und die Trauer wird gemindert (Marienberg), vgl. 407.

538. Bei dem Aufbahren der Leiche legt man Alles, womit dieselbe gewaschen, gekämmt, barbiert u. s. w. wurde, mit in den Sarg. Auch ein Licht wird hinzugefügt, damit, wenn der Todte ja wieder erwachen sollte, es hell wäre (Grünstädtel). — 539. Auf die Leiche lasse man keine Thräne fallen, sonst stirbt man bald nach (Zwickau), vgl. 397. — † 540. Man lege dem Todten keine Blume an den Mund, sonst holt sie bald ein anderes Familienglied nach (Marienberg). — 541. Alle Bänder, die bei einer weiblichen Todten um den Kopf herum sich befinden, müssen angesteckt werden, damit sie dieselben nicht in den Mund bekommt; sie würde dann daran kauen („kätschen“) und dadurch Jemanden aus der Familie nachholen (Lauter), vgl. 407. — † 542. So lange die Leiche aufgebahrt ist, darf Niemand im Hause Brod essen, sonst fallen ihm die Zähne aus (Raschau), vgl. 397 u. Wuttke, § 382. — * 543. Stirbt in einem Hause die Frau, so heiratet der Wittwer diejenige, welche zum Begräbnisse zuerst in die Stube tritt; ebenso, wenn der Mann u. s. w. (Zwickau). Vgl. auch 248.

544. Ist der Leichenzug aus dem Hause, so wird die Hausthüre sogleich verschlossen, damit die Leiche nicht wieder komme. Das Gestelle, worauf der Sarg gestanden, wird umgestürzt * und das Haus gekehrt. Der dabei gebrauchte Besen wird weggeworfen. Die Thüre bleibt so lange verschlossen und es wird Niemand herein, noch heraus gelassen, bis das Trauergefolge von dem Begräbniß zurückgekehrt ist. Durch diese Vorsichtsmaßregeln verhütet man, daß die Leiche Jemanden aus dem Hause nachhole (allg.), vgl. 407. — * 545. Unterläßt man bei einem Leichenbegängniß die Thüre zu schließen, so stirbt, wer zuerst nach dem Forttragen der Leiche in das Haus tritt (Geier).

546. Ueber die Wahrsagungszeichen bei dem Begräbniß vgl. 249–253.

547. An die Blumen auf den Gräbern darf man nicht riechen, sonst verliert man den Geruch (Lauter), vgl. 397.

Anhang. Gespenster, Geister und gespenstige Thiere. Sagen.

§ 47 (386 ff.). Der Glaube an Gespenster, die man meist als ruhelos umherirrende Seelen auffaßt, ist im Gebirge weit verbreitet und Spuckgeschichten sind noch in den letzten Jahren vielfach hie und da (z. B. in Annaberg) aufgetaucht. Dem Gespensterglauben ist der Glaube an Geister nahe verwandt, und es sind namentlich „Berggeister,“ von denen Bergleute dies und jenes zu erzählen wissen. Die gespenstigen Thiere, wie der Drache, der Getreideschneider, der Alp u. s. w., sind bereits durch das früher Angeführte erledigt (vgl. 114, 155, 364, 365 u. 486).

Hier führt uns der Aberglaube in das Gebiet der Sagen, von denen sich im Gebirge ein nicht unbedeutender Schatz findet. Viele derselben sind bereits gesammelt (vgl. Gräße, Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Dresden 1855, S. 313–412. Segnitz, Sagen, Legenden etc. aus der Geschichte des sächsischen Volkes, 2 Bde., Meißen 1839/41. Ziehnert, Sachsen’s Volksagen, 1. Aufl., 3 Bde., Annaberg 1838 ff., neue Ausgabe in Einem Bande, ebenda 1851). Viele derselben aber sind nur mündlich verbreitet. Von letzteren wollen wir die wenigen Mittheilungen, die uns in dieser Beziehung zugegangen sind, anschließen.

548. Es spuckt bei den Sandgruben, welche zwischen Buchholz und Schlettau an der sogenannten alten Straße liegen. — 549. Desgleichen ist es nicht geheuer bei der letzten Vertiefung, welche die Chaussee zwischen Schlettau und Scheibenberg macht, bei dem sogenannten Saubade, das seinen Namen von den wilden Schweinen hat, die sich lange vor Anlegung der Chaussee in dem sumpfigen Moorboden daselbst abkühlten.

550. Zwischen Geiersdorf und Königswalde, am linken Ufer der Pöhla, liegt eine Wiese (nach ihrem Besitzer die Reicheltwiese genannt), die, da dieselbe sumpfigen Untergrund hat, sehr weich und „papprich“ ist. In derselben soll ein Fuhrmann, der Salz geladen hatte, mit Wagen und Pferden versunken sein. Abends 9 Uhr erscheine derselbe mit seinem Fuhrwerk wieder, knalle mit der Peitsche und rufe: „Hüoh!“ — 551. Bei der Grube „Dorothea“ auf Geiersdorfer Gebiet und bei der Grube „Stern“ auf Mildenauer Revier läßt sich zu gewissen Zeiten ein Lichtchen sehen. — 552. In der Zschopau giebt es einen Nix, der jährlich sein Opfer fordert.

553. Auf dem Greifenstein bei Geier läßt sich der Kaspar sehen. Er erscheint in weißen Hosen, rothem Fräckel, großen Kanonenstiefeln und Bonaparthut. Man erzählt z. B.: eines Tages, Nachmittags 4 Uhr, als die Arbeiter eines Steinbruches, welcher dem Greifenstein sehr nahe liegt, ihr Brod verzehrten, ruft aus Unmuth einer von den Arbeitern gegen die Höhe des Felsens: „komm, Kaspar, iß mit.“ In demselben Augenblick kommt ein großer Stein vom Fels herab und fällt gerade neben dem Arbeiter hin. — 554. Als der früher in Ehrenfriedersdorf angestellte Förster Töpel eines Tages bei dem Greifenstein vorbeiritt, hingen soviel Gras- und Strohhalme von den nahen Bäumen herab, daß er kaum hindurchreiten konnte. Dabei bleiben einige Halme auf seinem Hute liegen. Als er daheim seinen Hut abnimmt, hat er um denselben eine goldne Kette. Es soll noch ein Stück von dieser Kette vorhanden sein.

555. „Of dem Schladenberg (Schlettenberg bei Marienberg) da lössen sich immer ä paar Lichtle sahn. Da drinn stackt nämlich e goldnes Kinn (Kind). Un an en gewissen Tog wächst do druff eene schüne Blum. Wär nu die nimmt, dar kan in den Barg nei gihn. Do liegt ä goldnes Gungel (Junge) in eener gold’n Pfann. Doas Zeig (Zeug) bewacht ä grußer Hund. Där nu die Blume hoat, darf se nur den grußen Hund hinweißen. Nu ko er die Pfann mit dem Gungel nahm. Nu ober muß er ausreißen. Iß er über’n Hammergraben, do kan der Hund nischt mer thun. Wenn er aber noch nich d’rüber ist, un der Hund hat’n eigehult, do muß er d’s Gungel un d’s annere Zeig her goben un der Hund trogt’s wieder nuff.“

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings