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Über die Probenächte der teutschen Bauermädchen

IV.

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Die Gebräuche unter den Negern zu Kongo stimmen mit den unsrigen, so wie im Ganzen, besonders in disem Stüke überein. Auch sie erforschen vorher die wechselseitige Fähigkeit zur Begattung sorgfältig, ehe sie sich in ein förmliches Ehebündnis einlassen. Wenn der Freier bei dem Mädchen eine Untauglichkeit entdekt hat, so bekömmt er den Kalün zurük. Mangelt es ihm aber an hinlänglicher Tüchtigkeit, so ist derselbe den Eltern des Mädchens verfallen.53 In dem Afrikanischen [pg 38]Königreiche Fula54 bleibt einer solchen verschmähten Weibsperson der bestimmte Wittum. Bei den Otahiten begatten sich beide Geschlechter solange unter einander, bis ein Mädchen schwanger wird; dann muss der Vater des Kinds die ge[pg 39]schwächte Dirne ehligen.55 Etwas ähnliches scheint auch auf der Insel Ceylon üblich zu sein.56 Von den meisten östlichen Bewohnern Russlands erzehlt uns der Ritter Cook: Die Heiratsgebräuche diser Völker sind sehr vernünftig, ob sie mir schon mit den Gewohnheiten irgend eines andern Landes, das ich kenne, nicht zu harmoniren scheinen. Sehet da! worinn sie bestehen. Ein iunger Mensch und ein iunges Mädchen kommen miteinander überein, ein Jahr lang als Ehmann und Ehfrau beisammen zu leben und zu wohnen. Wenn die Frau in diser Zeit ein Kind [pg 40]bekömmt, so ist die Ehe bestättigt und gesezmässig. Hat sie keines, so verstehen sie sich entweder miteinander, die Probezeit noch um ein Jahr zu verlängern, oder sie trennen sich, und die Sache hat für das Weibsbild gar keine nachteilige Folgen, indem sie gleich ein anderer wider mit eben der Begirlichkeit auf die Probe sezt, als wenn ihre Jungferschaft ganz ungekostet wäre.57 Die Gewohnheit unter den Taxilern und Brachmanen erklärt sich iezo selbst.58

Unter den Kamtschadalen59 muss der Freier in dem Hause seiner Gelibten Dinste nehmen, und sich unter diser Zeit um ihre Gunst zu bewerben suchen. Erhält er den Beifall der Eltern, so darf er sie gleich auf der Stelle beschlafen, und den andern Morgen in seine Heimat führen. Nach Verlauf einiger Zeit kehren beide Verlobte wider zurük, und feiren erst iezo bei der Braut El[pg 41]tern die Hochzeit. Unter den Mingreliern60 Kalmaken61 und Jaiker Kosaken62 beschläft der Bräutigam seine Braut schon während der Zeit, da er noch die Summe des Ehkaufschillings aufzubringen hat, und es geschiht auch meistenteils, dass sie um dise Zeit schwanger wird. Sonderbar ist das Gepränge bei der Vermählung eines Negers auf der Goldküste mit einem unmannbaren Mädchen,63 und dem Beispile von Kaiser Friderich III. zimlich gleichartig.64

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Wenn einer an der Massachusetsbay in ein Frauenzimmer verlibt wird, so erklärt er seine Wünsche ihren Verwandten, und wenn dise einwilligen, so gestattet ihm iene den Tarry, d. i. er darf eine Nacht bei ihr zubringen. Vater und Mutter entfernen sich um die gewöhnliche Stunde, und lassen die iungen Leute in Freiheit. Dise wachen hernach beieinander den grössten Teil der Nacht über, und legen sich am Ende zusammen ins Bette. Doch darf weder er seine Beinkleider noch sie ihren Unterrok ablegen. Wenn sie mit[pg 43]einander zufriden sind, so erfolgt unverzüglich die Hochzeit; wo nicht, so scheiden sie sich, um einander nimals wider zu sehen; ausgenommen das Mädchen wäre schwanger geworden, da ist er (der Pursche) bei Strafe des Bannes verbunden, sie zu heiraten.65 Ueberhaupt fordern die Sitten der Wilden, dass der Libhaber seine Gelibte in den ersten Nächten mit grosser Schonung behandle. Man sehe davon die merkwürdige Beschreibung des Capitaine Cook,66 und vergleiche dabei Kraften.

Der P. Lafitau scheint also von den Sitten der [pg 44]Amerikaner nicht genau unterrichtet gewesen zu sein, wenn er geglaubt hat, dass sie ein ganzes Jahr hindurch miteinander in der Ehe lebten, ohne sie zu vollzihen.

In Lithauen verweigern die Eltern gemeiniglich die Ehen ihrer Töchter solange, bis dise von den Freiern aus dem elterlichen Hause geraubt werden, und ihnen die Jungferschaft mit Gewalt genommen wird: dann geben sie erst das Hochzeitfest. Es ist auch bei ihnen wahrzunehmen, dass sie eine iunge Gattinn beständig für eine Jungfer halten, bis sie in die Wochen kömmt.67 Der Professor Müller hat in Sibirien bemerkt, dass die Bräute dort ebenfalls geraubt und vor der Hochzeit beschlafen würden.68 In den äussersten Nordländern darf die Neuvermählte ihren Mann, mit dem sie nicht zufriden ist, verlassen, und zu ihren Eltern zurükkehren.69

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„Wenn in Neufrankreich, sagt Kraft,70 sich eine Person verheiratet, so wird es für die grösste Schande gehalten, wenn die neuverheiratete Frau im ersten Jahre nach der Hochzeit schwanger wird; solange dises erste Jahr dauert, muss der iunge Ehmann sich zu seiner Braut stehlen, und sie nur allein des Nachts sehen.“ Wer siht nicht, dass hir erst nach der Vermählung die Probezeit gehalten wird? Man kan also iezt den wahren Grund der Ehstandssitte erkennen, die der P. Lafitau,71 unter den meisten wilden Völ[pg 46]kern von Amerika beobachtet hat, und iederman wird davon überzeugt werden, wenn er damit vergleicht, was Home72 und Millar73 über disen Punkt gesammelt haben. Schon von dem ältern Sparta und Athen sind uns ähnliche Sitten bekannt. Spuren von der ehmals gehaltenen Probzeit siht man noch in Grönland, und es widerlegt sich daher die Behauptung eines gewissen Schriftstellers, dass ein Grönländer seine Neuvermählte, die ihm wegen seiner Unvermögenheit entlaufen ist, wider mit Gewalt zurüknehmen könne. In Afrika trift man die förmliche Probenacht unter den Hotentotten an.74 Sie ist hir mit viler [pg 47]Gewalttätigkeit verknüpft, und geschiht etliche Tage vor der Trauung. Home hat davon dise Beschreibung: „Sobald als alle Materien unter den alten Leuten berichtigt sind, so wird das iunge Paar miteinander in ein Zimmer eingeschlossen, wo sie die Nacht zubringen, um mit einander um den Vorzug zu streiten, welches immer ein sehr ernsthaftes Werk wird, wenn sich die Braut recht zur Wehre sezt. Ist sie nun halsstarrig bis ans Ende, ohne sich zu ergeben, so wird der iunge Mann wider fortgeschikt; behält er aber die Oberhand, welches gemeiniglich geschiht, so wird die Heirat durch eine andere Ceremonie vollzogen, die nicht weniger sonderbar ist.“ Entweder ist dise Stelle vom Uebersezer unrecht verteutscht, oder Home hat seine Autoren nicht verstanden. Sie sprechen deutlich. Der Grund der Sitte ist kein abgeschmakter Streit um den Vorrang, sondern eine Untersuchung, ob der Freier die zureichende Leibsstärke besizt. Ebenden Endzwek hat auch die ähnliche Gewohnheit bei den Kamtschadalen,75 [pg 48]worauf hernach unmittelbar die Probenacht folgt.76

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