§ 11. Verfassung und Recht.
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Auch die Staats-und Rechtsverfassung der Naturvölker wird nach einigen Seiten uns hier, freilich nur kurz, beschäftigen müssen. Die Kulturstaaten Amerikas so wie die polynesischen Inseln sind es, die wir nach dieser Richtung hin betrachten müssen; denn bei den übrigen Naturvölkern ist theils das Rechts- und Staatsleben zu wenig entwickelt, als dass es irgend welchen Einfluss gehabt hätte, theils so entwickelt, dass dieser Einfluss kein ungünstiger war. Wie das Recht in seiner ältesten Entwickelung immer seine Gesetze »mit Blut« schreibt; so war es auch in Mexiko der Fall: fast alle Verbrechen, selbst geringe Diebstähle, Trunk, Verleumdung u. dergl. wurden mit dem Tod bestraft, und bisweilen die ganze Familie in die Sklaverei verkauft (Waitz 4, 84-85). Denn der Grundsatz, dass die Sippe haften muss für das einzelne verbrecherische Mitglied gilt auch hier. In Peru (4, 414-15) war die Strenge der Gesetze nicht minder gross und die Haftbarkeit der Familie für den Schuldigen, mit dem sie in vielen Fällen den Tod zugleich erlitt, noch grösser. Diese strenge Justiz und namentlich die Haftbarkeit der Familie für den Einzelnen hat in der Südsee ferner, wo sie gleichfalls herrscht, um so grösseren Schaden angerichtet, als, wie wir gleich sehen werden, dort die Gewalt der Herrschenden noch absoluter war als in Amerika. So wurde in Tonga der ganze Stamm eines Aufrührers vernichtet (Mariner 1, 271) und die fortwährenden Rachekriege dieser Völker und Stämme untereinander beruhen theilweise auf dieser blutigen Rechtsauffassung (z.B. für Neuseeland Dieffenbach 1, 93, Haftbarkeit des Stammes für den Einzelnen Thomson 1, 98). Auch in Neuholland sind ziemlich strenge Rechtsstrafen (Grey 2, 236-37), entweder Tod oder Durchstossen einzelner Körpertheile mit dem Speer (wobei oft der Tod erfolgt) oder Speerung, d.h. der Schuldige muss sich den Speerwürfen einer grösseren oder geringeren Menge von Volksgenossen aussetzen, denen er freilich durch seine Geschicklichkeit (Waffen darf er nicht haben), wenn sie ausreicht, ausweichen darf (Grey 2, 244-45). Die Haftbarkeit der Familie, des Stammes für den Einzelnen ist hier wo möglich noch fester, als irgendwo sonst (Grey 2, 239-40; 235-36).
In Mexiko war die Verfassung streng monarchisch, wobei der Adel, der früher wahrscheinlich die höchste Staatsgewalt selbst in Händen gehabt hatte (Waitz 4, 71), wie in anderen monarchischen Staaten auch, grosse Vorrechte über das Volk hatte. Der Herrscher, weil er Stellvertreter Gottes auf Erden war, hatte unumschränkte Gewalt (Waitz 4, 68); und mochte dadurch auch mancherlei Ungerechtigkeit und Gewaltthätigkeit geschehen, mochten einzelne Fürsten ihre Macht missbrauchen, wie denn namentlich der letzte von ihnen, Montezuma II., seinen gewaltthätigen und hoffärtigen Charakter in noch schärferer Entwickelung des Absolutismus und der Sonderstellung des Adels zeigte; das wurde doch vom Volk ertragen, ohne dass dadurch das Volk noch auch durch den Unwillen des Volkes die Herrscher gefährdet waren. Schlimmer war, dass die Herrscher durch ihren Absolutismus den eigenen Willen des Volkes zu sehr gelähmt hatten. »Die strenge und allgemeine Fügsamkeit in den Willen des Herrschers hat sich von Seiten des Volkes bei mehreren Gelegenheiten in unzweideutiger Weise gezeigt: auf einen Wink von Montezuma blieb Alles ruhig, sogar als er selbst von Cortez gefangen gesetzt wurde und mit der Eroberung der Hauptstadt hörte jeder Widerstand auf, nicht bloss weil die Grossen des Reichs dort alle vereinigt waren, sondern auch weil mit dem Falle des Herrschers für die bis zum Aeussersten standhaft gebliebenen Mexikaner die Pflicht der Selbstverteidigung wegfiel. Revolutionen des Volks waren — abgesehen von neu eroberten Ländern — fast unbekannt« (Waitz 4, 68). Am gefährlichsten aber war die Eroberungspolitik des mexikanischen Staates. Um alle Länder sich und ihrem Gotte Huitzilopochtli zu unterwerfen, was das stete Streben der Mexikaner war (4, 117), hatten sie ihre Herrschaft vom atlantischen bis zum stillen Ozean ausgedehnt, ohne aber wirklich Widerstand leistende Länder ernstlich zu bezwingen und sich zu assimiliren. Und Montezuma II. noch machte es ebenso. Während in seinen Ländern Empörungen der unterworfenen Ländertheile ausbrachen, schickte er, anstatt das Gewonnene dauernd zu fesseln, seine Heere in immer fernere Gegenden, um immer mehr zu gewinnen (Waitz 4, 46), und »daher, sagt Waitz 4, 47, ist es wohl begreiflich, dass das grosse rasch gewachsene Reich des Montezuma durch ein paar kräftige und geschickt geführte Stösse zertrümmert werden konnte.« Eine Menge einheimische Feinde, ganze Ländertheile erhoben sich und stellten sich auf Seiten der Spanier — und so ist Mexiko, das so bevölkerte, reiche und blühende Land zum nicht geringsten Theil durch seine eigene Politik zu Grunde gegangen. Da diese Schilderung im Grossen und Ganzen auch auf Peru passt, wo der König als Stellvertreter Gottes auf Erden nur eine noch absolutere und drückendere Macht besass, wo gleichfalls Eroberungskriege das Land ausgedehnt und dadurch minder fest gemacht hatten, weil es nun in seinem Innern feindliche Elemente barg (Waitz 4, 399-413), da wir hier so ziemlich dasselbe finden, so brauchen wir die Verhältnisse des Inkareiches nicht genauer zu betrachten und gehen gleich zu Polynesien über.
Hier hat der Absolutismus und die Sonderstellung des Adels, die in der göttlichen Abstammung des Adels und der Könige wurzelt, die denkbar höchste, man könnte sagen eine logisch vollkommene Entwickelung gefunden. Ueberall, in Neuseeland, in Tahiti, in Hawaii, dem Markesasarchipel, auf Tonga, bei der alten Bevölkerung der Marianen (während sonst Mikronesien in der Praxis wenigstens die Gegensätze minder scharf fasst) gilt das Volk als unbeseelt, daher sein Leben als vollkommen werthlos. Man tödtete es nach Gelüsten oder Laune (Mariner 1, 60. 91), man bedrückte es, da es weiter keine Geltung hat, als eben nur für die Vornehmen da zu sein, keinen Werth weiter als was es den Vornehmen werth ist — und nirgends war dieser Druck schlimmer als auf Hawaii — man hat ihm aus demselben Grund alle harte Arbeit, z.B. den Landbau, aufgeladen; dabei ist ihm das meiste der besseren Nahrungsmittel verboten; zu den Festen der Vornehmen muss es, was es besitzt an Lebensmitteln, beisteuern, zu den Menschenopfern nimmt man die Individuen aus ihm, kurz, es liegt ein Druck auf ihm, so unglaublich, dass man gar nicht begreift, wie unter demselben überhaupt sich eine und noch dazu zahlreiche Bevölkerung erhalten konnte. Oft fand es nicht Zeit zur Bestellung des eigenen Landes, daher denn Hungersnoth, Kindermord und namentlich eine grosse Menge von Auswanderungen eintraten, die vor allem Tahiti entvölkerten, aber auch von anderen Inseln erzählt werden. So gab es auf Tahiti im wilden, gebirgigen und kaum bewohnbaren Inneren der Insel eine zerstreute Bevölkerung »wilder Männer«, die, ausserordentlich scheu und ängstlich, ganz einsam in den Klüften leben, gewiss nur entsprungene Flüchtlinge aus dem Volke, oder deren Abkömmlinge, welche nicht zurückzukehren wagten (Ellis 1, 305). Von Hawaii sagt Jarves (368 ff.): »Der Ackerbau ward vernachlässigt, und Hungersnoth herrschte. Ganze Schaaren gingen unter ihrer Last zu Grunde; andere verliessen ihre Heimath und flohen gleich wilden Thieren in die Tiefe der Wälder, wo sie aufs elendeste aus Mangel umkamen, oder eine klägliche Existenz durch Früchte und Wurzeln fristeten. Blind für diese Folgen setzten die Fürsten ihre Politik (zu der sie von geldgierigen Fremden vielfach verleitet wurden) fort.« Kindermord war die Folge namentlich einer unerschwinglichen Kopfsteuer und nicht nur physisch, auch moralisch verkam das Volk. Und auf dies moralische Verkommen ist sehr zu achten; denn nichts befördert den Untergang einer Bevölkerung mehr als dies. Wo die Moralität (natürlich hier nur nach den Begriffen der betreffenden Völker) fehlt, fehlt auch die Selbstachtung; wo die Selbstachtung, die Freude am Leben, welche diesen Menschen auch schon aus äusseren Gründen unmöglich war; und wo die Freude am Leben fehlt, da verkommt und versiegt das Leben selbst. Mit Recht stellt daher Jarves (a.a.O.) diesen Druck, unter dem das Volk erlag, für eine Hauptursache seines massenhaften Schwindens hin: und wie es in Hawaii war, so war es, mit wenig Abänderungen, so ziemlich überall in Polynesien.