2. Kaiser Josephs II. Zensurreform.
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Ach, was ich Armer streute, Fiel auf ein wüstes Land; Dein Walten büß' ich heute, Du zweiter Ferdinand, Du hast dem Licht gewehret, Du hast die Luft verdumpft, Östreichs Gefild verheeret, Das keiner mehr entsumpft.
D. F. Strauß, Kaiser Joseph im Sterben. 1859.
Eine Kaiserin der Zensur.
Es ist genugsam bekannt, welch heftige, unversöhnliche Feindin der religiösen Aufklärung die deutsche Kaiserin Maria Theresia (1717–1780) war und mit welch harter Unduldsamkeit sie alles verfolgte, was Macht und Ansehen der katholischen Kirche und ihrer Diener verletzen konnte. Mit »Inquisition und Mission« führte sie gleich ihren Vorgängern die Gegenreformation in den österreichischen Erblanden durch, und die Pflege der kulturellen Güter sah sie am liebsten ausschließlich in der Hut der Jesuiten.
Die Kaiserin ärgerte sich wohl gelegentlich, wenn einer der Hoftheologen und Beichtväter seine Bücherrazzia bis in den kaiserlichen Palast ausdehnte und jagte den allzu Dreisten davon; auch hob sie wohl einmal das Verbot eines Buches auf, wenn sie selbst es gelesen und gut gefunden hatte. Aber für die Schmach der geistigen Knechtschaft, in der sie ihre Völker hielt, hatte sie keine Empfindung. Der beschränkte Untertanenverstand hatte das auf Treu und Glauben hinzunehmen, was ihm von einer über alle Zweifel erhabenen, von Jesuiten beherrschten Regierung als allein seligmachend verkündigt wurde. Die Absperrmaßregeln gegen die im Reich, besonders in Preußen, herrschende Cholera der Aufklärung waren großzügig organisiert – kein Wunder, daß Österreichs geistige Entwicklung um Jahrhunderte zurückblieb. An der schönen blauen Donau nahm man an dem Aufschwung des deutschen Schrifttums so wenig Anteil, daß man noch zur Zeit der großen Kaiserin diejenigen verlachte, die sich, statt des einheimischen Dialektes, der hochdeutschen Schriftsprache, des »lutherisch Deutsch« bedienten. Noch im Jahre 1780 war, wie Friedrich Nicolai versichert, auf der Universität Innsbruck ein Werk wie Jöchers Gelehrten-Lexikon, das 1750/51 erschien, nicht einmal dem Namen nach bekannt, und ein Mann wie Joseph von Sonnenfels, der Reformator des österreichischen Schrifttums, bewarb sich vergeblich um eine Stellung, weil er seiner hochdeutschen Aussprache wegen als Protestant und überhaupt als verdächtig galt.
Jesuitenzensur in Wien.
Die wirksamste Waffe in der Hand des Protestantismus war von jeher das Buch; ihm galt deshalb der glühende Haß der geistlichen Machthaber. Seit 1623 war die Wiener Universität unter Verwaltung der Jesuiten, ihnen lag auch fast die gesamte Bücherzensur ob, und ohne ihre Genehmigung durfte in Österreich nichts gedruckt und kein fremdes Buch verbreitet werden. Gegen die katholische Kirche oder ihre Vertreter durfte infolgedessen nichts, gegen die Ketzer alles geschrieben werden. Wissenschaftliche Werke hatten keinen Anspruch auf mildere Behandlung. Noch im Jahre 1750, versichert Sonnenfels, konnte es Stand und Glück kosten, wenn man sich anmerken ließ, in einem Buche wie Montesquieus »Esprit des lois« geblättert zu haben.
Die Verfasser protestantischer und antikatholischer Schriften erwartete Verbannung und Kerker. Schon der Besitz lutherischer, ketzerischer, überhaupt unkatholischer Schriften war aufs strengste verpönt; sie standen außerhalb allen Eigentumsrechtes, jeder Geistliche durfte sie konfiszieren, wo er sie fand, jeder Privatmann war bei Strafe verpflichtet, anzugeben, wo immer er sie gesehen hatte. Wer ein Buch kaufte, mußte es innerhalb vier Wochen seinem Pfarrer zur Prüfung vorlegen, sonst erhielt er 3 Gulden Strafe, die sich im Wiederholungsfall empfindlich steigerte. Ein Drittel der Strafgelder fiel dem Denunzianten zu; daher stand die niederträchtigste Spionage in voller Blüte. Haussuchungen waren an der Tagesordnung. Die Koffer der Reisenden wurden auf den Zollämtern durchsucht, alle bedenklichen Bücher weggenommen, verbotene verbrannt. Verkleidete Beamte der geistlichen Bücherpolizei besuchten als harmlose Kunden die Buchläden, schlichen sich in das Vertrauen der Händler und drangen in sie, ihnen verbotene Bücher zu verschaffen; ließen die Buchhändler sich überreden, so entdeckten sich die Spitzel als Polizisten, beschlagnahmten die Werke und nahmen die Verkäufer in Strafe.
Das Allerheiligste.
Als die Kaiserin Maria Theresia eines Tages gerade am Spieltisch saß, wurde ihr durch eine vertraute Kammerfrau, die Mutter der bekannten Dichterin Caroline Pichler, Hofrat von Sonnenfels gemeldet, der sie dringend in Zensurangelegenheiten zu sprechen wünschte. Ungemein lebhaft, wie die Kaiserin noch in ihren letzten Tagen war, eilte sie nach wenigen Minuten ins Vorzimmer, strich sich mit den Fingern Haube und Haar aus dem Gesicht, und heftig die Karten drehend fragte sie den Besucher:
»Nun, was ist's denn? Sekieren sie Ihn schon wieder? Hat Er etwas gegen uns geschrieben? Das ist Ihm von Herzen verziehen. Ein echter Patriot muß wohl manchmal ungeduldig werden; ich weiß aber schon, wie Er's meint. Oder gegen die Religion? Er ist ja kein Narr. Oder gegen die guten Sitten? Das glaube ich nicht; Er ist ja kein Saumagen. Aber wenn Er etwas gegen die Minister geschrieben hat, ja mein lieber Sonnenfels, dann muß Er sich selber heraushauen; da kann ich Ihm nicht helfen. Ich habe Ihn oft genug gewarnt.«
Damit machte die Kaiserin kehrt und eilte wieder an ihren Spieltisch zurück.
Van Swieten und die Zensurhofkommission.
1745 wurde der Holländer Gerard van Swieten (1700–1772) als Leibarzt der Kaiserin nach Wien berufen. Er war ein frommer Katholik, aber ein Gegner der Jesuiten und vor allem ein strenger Vertreter der Wissenschaft, dem der geistige Aufschwung Österreichs unendlich viel zu verdanken hat. Auf seinem eigensten Gebiete gewann er schnell Raum, denn die praktische Kunst des Arztes war ja die einzige, die die Jesuiten nicht übten; er gewann berühmte Ärzte für Wien und wurde der Begründer der dortigen medizinischen Schule.
Daß die Geistlichkeit anatomische Lehrbücher der unvermeidlichen »Nuditäten« wegen verbot, hörte nun gänzlich auf. Bald aber dehnte Swieten seine kraftvolle Reformarbeit auf das ganze geistige Leben Österreichs aus und stieß nun überall auf die Schranke der geistlichen Zensur. Unerschrocken nahm er den Kampf gegen sie auf. Der Übermut seiner Gegner selbst drückte ihm die siegreiche Waffe in die Hand: als die geistliche Behörde sich anmaßte, sogar den Reichshofrat ihrer Zensur zu unterstellen, setzte es van Swieten bei der Kaiserin durch, daß die Prüfung zunächst der philosophischen und historischen Werke der Universität abgenommen und besonderen Zensurkommissionen in Wien und in den Provinzen anvertraut wurde. Von 1753 an mußten auch alle zum Druck bestimmten Manuskripte der unterdes gebildeten Bücherzensurhofkommission in Wien und nicht mehr den Jesuiten der Universität vorgelegt werden, und die bisherige völlige Zensurfreiheit der geistlichen Orden für ihre eigenen theologischen und philosophischen Schriften wurde aufgehoben – eine gewaltige Kraftprobe van Swietens, die der späteren josephinischen Reform mächtig vorarbeitete.
An die Spitze dieser Wiener Zensurkommission trat 1759 van Swieten selbst. Sie war jetzt eine rein staatliche Behörde, aber die Hälfte ihrer Mitglieder bestand noch aus Geistlichen; zwar wurden diese nicht mehr vom Jesuitenorden, sondern von der Kaiserin im Einverständnis mit dem Erzbischof gewählt, und seit 1764 war kein Jesuit mehr darunter, aber den persönlichen Einfluß des Ordens auf die fromme Fürstin vermochte auch van Swieten nicht völlig auszuschalten.
Auch konnte er sich auf seinem heftig angefochtenen Posten nur dadurch halten, daß er gegen alles, was der Religion, dem Staate, den Sitten und überhaupt der »guten Denkungsart« gefährlich erschien, fast ebenso unduldsam vorging wie seine geistlichen Gegner. Noch 1759 wurden alle Buchbinder angewiesen, jedes ihnen anvertraute Buch vor dem Einbinden ihrem Seelsorger vorzulegen, und der Katalog der verbotenen Bücher (»Catalogus librorum prohibitorum«), der von 1765 bis 1780 in mehreren Ausgaben erschien, ist alles eher denn ein Ruhmesdenkmal für seine Zeit.
Swieten lagen nur die »nützlichen Bücher« der Fachwissenschaft wahrhaft am Herzen. Deshalb setzte er, den Jesuiten zum Trotz, 1753 die Freigabe von Montesquieus »Esprit des lois« durch, und des Weihbischofs von Hontheim (Febronius) Buch über die rechtmäßige Gewalt der römischen Päpste wurde nach langjährigem, erbittertem Kampf wenigstens in den Händen der Gelehrten geduldet. Aber van Swieten selbst verbot zahlreiche Schriften von Rousseau und Voltaire, von Maupertuis und Lamettrie, Thomas Hobbes und Christian Thomasius, von Crébillon und Fielding, Boccaccio und Sterne, Swift und Holberg, den Macchiavell und Ariosts »Rime satire«, Grimmelshausens »Simplizissimus« und »Vogelnest« und Rollenhagens »Froschmäusler«, Philander von Sittewalds »Gesichte« und Reuters »Schelmuffsky« und von Erzeugnissen der neu aufblühenden deutschen Literatur Albrecht von Hallers »Kleine Schriften« und Gedichte von Joh. Christ. Günther, Wielands »Idris«, »Agathon« und »Sieg der Natur« nebst seiner französischen Übersetzung, die Leipziger und Göttinger Musenalmanache, Mendelssohns »Phädon oder über die Unsterblichkeit der Seele« und die Schriften Lessings von 1753.
Gegen van Swietens übertriebene Strenge einzuschreiten, war eine der ersten Regierungshandlungen des Kaisers Joseph nach seiner Erhebung zum Mitregenten seiner Mutter (1765).
Wien und Rom.
Wie engherzig und despotisch van Swieten als Zensor seine Urteile ganz nach seinen persönlichen Ansichten fällte, darüber berichtet Friedrich Nicolai in seiner »Beschreibung einer Reise durch Deutschland und die Schweiz« die bezeichnende Anekdote:
»Als mein sel. Freund Meinhard, dessen vortreffliche Versuche über die italiänischen Dichter allgemein berühmt sind, mit dem Hrn. Grafen Moltke nach Wien kam, wurden ihm, wie allen Fremden, seine Bücher weggenommen. Es waren darunter die Opere di Macchiavello und der Emile des Rousseau. Hierüber entstand der größte Lärm, daß sich jemand unterstanden hätte, diese Bücher einzuführen. Meinhard gieng selbst zum Freyherrn von Swieten, um ihn nur zu bitten, daß die Bücher versiegelt und an der Gränze ihm wieder ausgeliefert werden möchten. Aber er erhielt ganz trocken zur Antwort: Die Bücher wären schon verbrannt; und ›es wäre eine Schande, daß jemand sich unterstände, ein Buch wie den Macchiavell in die Hände zu nehmen‹. Meinhard wollte wenigstens den Emile vertheidigen, aber die Antwort war: ›Reden Sie mir nicht von Rousseau! Der ist ein schlechtes Subjekt!‹ Und nun kam ein so heftiges Schelten auf Rousseau als den verderblichsten Menschen, daß der gute Meinhard, der ohnedieß leicht ängstlich ward, sogleich das Zimmer verließ.
»Indessen fand Meinhard bey seiner Abreise nach Italien unvermuthet zu Klagenfurt einen Macchiavell, der ihm, ob es gleich eine schlechte Ausgabe war, großes Vergnügen machte, da Macchiavell, wegen der Zierlichkeit seiner Schreibart, einer der Lieblingsschriftsteller meines Freundes war. Als er nach Rom kam, wurden seine Bücher wieder angehalten. Er gieng deshalb den folgenden Tag zum Sekretar des Magister Palatii, der ein Dominikaner war. Dieser gab ihm die Bücher sogleich zurük. Er setzte hinzu: ›Es sind einige verbotene darunter. Aber Sie sind ein Gelehrter, und zu verständig, als daß Sie dieselben öffentlich zeigen und sich und mir Verdruß machen sollten. Da Sie so gut italiänisch sprechen, so merke ich wohl, daß Sie den Macchiavell fleißig studirt haben. Aber Sie haben eine gar schlechte Ausgabe davon. Suchen Sie die beste zu bekommen; sie ist –.‹ Hier nannte der Dominikaner gerade die Ausgabe, die in Wien verbrannt worden war.«
Kaiserliche Handbillette.
Nach van Swietens Tode 1772 fiel die Zensur bald in ihre alten Übel zurück, und der Klerus gewann in der Kommission wieder das Übergewicht. Der neue Präsident der Zensurhofkommission stand den mit frischer Keckheit auftretenden Anmaßungen der Geistlichkeit hilflos gegenüber, und so konnte es nicht fehlen, daß die Jesuiten, obgleich ihr Orden 1773 auch in Österreich aufgelöst wurde, verstärkten Einfluß auf den Gang der Zensurgeschäfte gewannen. Besaßen sie doch noch immer das Ohr der Kaiserin, der jetzt ein energischer Berater wie van Swieten fehlte. Hatte ein Jesuit oder sonst ein Betbruder, erzählt Nicolai, an einem Buche Ärgernis genommen, so steckte er sich hinter eine Kammerfrau der Fürstin; er zeigte ihr etliche mit Rotstift angestrichene Stellen des Buches, die anstößig erscheinen konnten, und die Kammerfrau legte sie der Kaiserin vor. Auf den Zusammenhang des Textes wurde keine Rücksicht genommen, und ein kaiserliches Handbillett verfügte kurzweg das Verbot.
Das Verbot des Katalogs verbotener Bücher.
Statt vor der anstößigen unmoralischen, kirchenfeindlichen und gotteslästerlichen Literatur zu warnen, war der seit 1765 in mehreren Ausgaben bei verschiedenen Verlegern erscheinende Katalog der verbotenen Bücher gerade ein Führer zu diesen unsauberen Quellen geworden und wurde von Liebhabern und Sammlern besonders erotischer Literatur niederster Sorte fleißig benutzt. Zu dieser Erkenntnis kam im Jahre 1777 endlich auch die Zensurhofkommission und zog daraus die einzig richtige Konsequenz: der Katalog der verbotenen Bücher wurde nun selbst auf den Index gesetzt.
Der Thronfolger.
Es ist das Schicksal aller Thronfolger, daß sich die Hoffnung der Unzufriedenen an sie klammert und die Enttäuschungen wie aufgescheuchte Dohlen ihren Thron umflattern. Mit welcher Gloriole umgaben die deutschen Idealisten die Lichtgestalt des Sohnes, der im Schatten seiner großen Mutter heranwuchs! Man wußte, daß Kaiser Joseph ein unbedingter Verfechter des Deutschtums in Österreich war, daß er deutsche Bücher las und in schaler Hofgesellschaft eine Gruppe der Geistigen zu sammeln suchte. Je rücksichtsloser Friedrich der Große seiner Verachtung der deutschen Literatur Ausdruck gab, um so inbrünstiger erwartete man von dem jungen Kaiser den Werderuf zu einem neuen perikleischen Zeitalter.
Der Gnadenpfennig.
Dem Mißverständnis von der literarischen Mission des jungen Kaisers huldigte keiner so begeistert wie der Sänger des »Messias«, Klopstock, und bei ihm verdichtete sich dieser Glaube zu einem großzügigen »Plan zur Beförderung der Wissenschaften in Deutschland«, der, ohne die steifen Formen einer Akademie anzunehmen, die freigebige Unterstützung deutscher Gelehrter und Schriftsteller durch den Deutschen Kaiser zum Ziele hatte. Auch ein Finanzprojekt spielte mit hinein: der unerhörte gesetzlich begünstigte Nachdruck, der in Wien mit außerösterreichischen Büchern getrieben wurde, schädigte die deutschen Autoren empfindlich, Lessings »Hamburgische Dramaturgie« war daran zugrunde gegangen. Diese »Nachdruckerbande«, wie Lessing sich ausdrückte, sollte beseitigt, dafür aber als Entschädigung unter Josephs Schutz in Wien eine Reichsdruckerei begründet und darin Werke der deutschen Literatur zum Vorteil ihrer Verfasser gedruckt werden; »unglaubliche Summen«, versicherte Gleim, sollten dadurch ins Land kommen.
Durch einen diplomatischen Freund sandte Klopstock 1767 diese Anregung nach Wien. Zugleich aber auch das Manuskript einer Widmung an Kaiser Joseph, die der »Hermanns Schlacht«, seinem neuesten Werk, einem »Bardiet für die Schaubühne«, vorangestellt werden sollte. Die Naivetät des Messiassängers hat etwas Rührendes; er stellte allen Ernstes an Joseph das Ansinnen: nimmst du meine Widmung an, so verpflichtest du dich damit auch, den beigefügten literarisch-sozialen Plan auszuführen!
Klopstocks Entwurf kam dem Kaiser nie vor Augen, er verschwand in den Akten des Staatskanzlers Fürst Kaunitz, nur die Widmung gelangte an ihre Adresse. Aber der deutsche Dichter würde aus allen seinen Himmeln gestürzt sein, wenn er geahnt hätte, wie geringschätzig diese Angelegenheit an höchster Stelle behandelt wurde. Joseph fragte seinen Kanzler, was er tun solle und ob vor allem der Text der Widmung nichts Anstößiges enthalte. Fürst Kaunitz erwiderte, dergleichen Dedikationen entsprängen gewöhnlich aus eigennützigen Absichten, auch gehöre das Werk gar nicht zur »nützlichsten Wissenschaft«. Da aber Klopstock in Deutschland große Achtung genieße und ein enthusiastisches Publikum habe, sei die Sache als ein »ersprießlicher Einfluß in Staatsangelegenheiten« zu betrachten, und man könne deshalb wohl eine goldene Kette oder Medaille daranwenden. Auf keinen Fall aber dürfe in der Widmung die darin enthaltene Spitze gegen Friedrich den Großen wegen seiner Verleugnung deutscher Literatur stehenbleiben, weil dadurch »der auch für andere Souveräne zu tragenden Achtung zunahe getreten werde«.
Daraufhin nahm der Kaiser auf rein amtlichem Wege die Widmung an und schenkte dem Dichter als »Gnadenpfennig« sein Medaillonporträt in Brillanten. Im übrigen aber hatte dieser Akt für Klopstock keine weiteren Folgen, als daß er sich der Zensur des Kaisers, der damals noch seinen Zeitgenossen Friedrich bewunderte, ausgesetzt hatte und sich ihr wohl oder übel unterwerfen mußte. Denn er gab sich noch lange der Täuschung hin, daß der Kaiser schließlich doch seinen Plan durchführen werde.
Josephinismus.
Der Vorfall mit Klopstock ist bezeichnend: es fiel Joseph nie ein, sich als Gönner der deutschen Literatur aufzuspielen. So sehr er Friedrich den Großen verehrte, über den Verse drechselnden König lächelte er nur, und Gelehrte, die Bücher schrieben, galten ihm als gewinnsüchtige Geschäftsleute. Für das »Federvieh« hatte er wenig übrig, und in verdrießlicher Stimmung nannte er den Buchhandel »ebenbürtig dem Käsehandel«. Daß ihn Aloys Blumauers Travestierung der »Aeneide« höchlichst belustigte, richtet seinen Geschmack. Ebenso wie seine Mutter begünstigte er den Büchernachdruck, weil dadurch zum Nutzen der heimischen Industrie viel Geld umgesetzt wurde, und als er seine Grundregeln für die Zensurreform entwarf, war sein oberster Leitsatz: Besser, daß ein paar schlechte Bücher unter die Leute kommen, als daß durch übertriebenen Zwang ein »wesentlicher Handlungszweig« lahmgelegt wird. Den Volkswohlstand zu fördern, war nach dem Siebenjährigen Krieg die Losung der österreichischen Regierung. Wissenschaft und Kunst um ihrer selbst willen zu schützen, kam Joseph gar nicht in den Sinn, er hatte durchaus praktisch-politische Ziele: Vereinfachung der Regierungsgeschäfte durch Zentralisation und Gleichmäßigkeit, Entlastung der Beamten, Verminderung ihrer Zahl und damit Ersparnis an Gehältern, Förderung der einheimischen Industrie auf allen Gebieten und die dafür notwendige Hebung der Volksbildung. Mit gerechtem Neid sah Joseph das Emporblühen der protestantischen Nachbarstaaten, besonders Preußens. Gesunde Aufklärung und religiöse Toleranz, das sah er, machten unzählige wirtschaftliche Kräfte frei, die bisher durch veraltete, von der Kirche eifersüchtig gehütete Gesetze verkümmert waren. Diese Kräfte sollten nun mit einem Schlag geweckt werden. Wenn er zu diesem Zweck den Kampf aufnahm gegen Privilegien des Adels und der Kirche, gegen Standesvorurteile und Aberglauben, Kurpfuscher und Alchimisten, Teufelsaustreiber und Geisterbeschwörer und den ganzen mittelalterlichen Spuk, der sich in Kirchen- und Klosterwinkeln unter religiösem Gewande hartnäckig zu erhalten wußte, so war die bisher verfehmte Aufklärung, die Errungenschaft der Naturwissenschaft und Philosophie, seine gegebene Bundesgenossin. Die geistliche Zensur hatte sie bisher des Landes verwiesen; also mußte die Zensur geändert werden. Nicht um der schönen Augen der deutschen Schriftsteller und Dichter willen, sondern aus rein praktischen Erwägungen.
Daß die Literatur selbst durch diese freiere Regung des geistigen Lebens unendlich viel gewann, darüber hat Joseph sich niemals weiterdenkenden Betrachtungen hingegeben. Das war ein Verdienst, das seiner Politik ohne, vielleicht gegen ihren Willen in den Schoß fiel.
Zensurreform in Österreich.
Nach dem Tode seiner Mutter (29. Nov. 1780) fühlte sich Joseph frei von den drückenden Fesseln, die er bis dahin als guter Sohn getragen hatte, und sofort ging er daran, den dumpfen Geistesbann zu lösen, der wie ein Dornröschenschlaf Österreich gefangenhielt.
Zunächst hob er die bisherigen Zensurkommissionen auf und ersetzte sie durch eine einzige Bücherzensur-Hauptkommission in Wien. Ihr übergab er die von ihm selbst entworfenen »Grundregeln zur Bestimmung einer ordentlichen künftigen Bücherzensur«, und am 13. Oktober 1781 erschien ein neues Zensurgesetz.
Verboten sollte nach des Kaisers Willen nur mehr das sein, was »unsittliche Auftritte und ungereimte Zoten« enthielt, die katholische und überhaupt die christliche Religion systematisch verfolgte und lächerlich machte oder den Staat und den Landesfürsten »geradezu auf eine gar anstößige Art« angriff. Im übrigen aber sollte der Grundsatz gelten: »Kritiken, wenn es nur keine Schmähschriften sind, sie mögen nun treffen wen sie wollen, vom Landesfürsten bis zum Untersten, sollen, besonders wenn der Verfasser seinen Namen dazu drucken läßt und sich also für die Wahrheit der Sache dadurch als Bürgen dargestellt, nicht verboten werden, da es jedem Wahrheitliebenden eine Freude sein muß, wenn ihm solche auf diesem Wege zukommt.«
Mit dem, was der »große Haufen« oder »schwache Köpfe« lesen, bestimmte Joseph, soll man streng, um so nachsichtiger aber mit gelehrten Werken sein, die nur »schon bereiteten Gemütern« und »standhafteren Seelen« in die Hände kommen. Einzelner anstößiger Stellen wegen braucht man also wissenschaftliche Werke und Zeitschriften nicht zu verbieten.
Der bisherige Katalog verbotener Bücher wurde einer gründlichen Revision unterzogen. Zahlreiche hervorragende Schriften von Abbt, Basedow, Bernis, Bodmer, G. A. Bürger, Chesterfield, Goethe, Haller, Home, Jacobi, Moses Mendelssohn, Schroeckh, Süßmilch, Zimmermann, Yorick (Sterne) und anderen wurden nun endlich aus der Haft entlassen. Was man bisher nur Gelehrten oder Protestanten »erga schedam« (gegen besondern Erlaubnisschein) zu lesen gab, wurde alles freigegeben; die unbedingt verbotenen Werke wurden einer nochmaligen Zensur unterworfen und daraufhin ein neuer Katalog der verbotenen Bücher angefertigt.
Was verboten blieb oder neu verboten wurde, sollte jetzt nicht mehr vernichtet, sondern in die Bibliotheken eingestellt werden, so daß es Gelehrten »erga schedam« zugänglich blieb. Protestantische Religionsbücher zu kirchlichen Zwecken durften frei verkauft werden; das galt auch für unkatholische Volksliteratur, Erbauungsbücher, Hauspostillen und dergleichen, in den Landesteilen wie Ungarn und Schlesien, wo der Protestantismus geduldet war; in Österreich selbst und den Provinzen, wo der Katholizismus noch die einzige staatlich anerkannte Religion war, durfte solche Volksliteratur der andersgläubigen Bevölkerung wenigstens »erga schedam« geliefert werden. Auch diese Beschränkung wurde bald darauf beseitigt.
Kaiser Josephs Volkszensur.
Für die Zensur der in den Erblanden zum Druck kommenden Manuskripte erfand Joseph eine Neuerung, die seinen Scharfsinn ins hellste Licht setzt und mit sicherer Hand den Lebensnerv des ganzen Zensurproblems berührt; sie befreite die ängstliche, um Amt und Brot besorgte Bürokratie von einem Teil ihrer Verantwortung und schuf neben ihr einen weiten Areopag gänzlich unabhängiger Männer, die keine Berufszensoren waren, auch nicht von Staats wegen ernannt, sondern – von den Schriftstellern selbst gewählt wurden!
Kein Manuskript, so bestimmte Josephs Gesetz, soll von der Zensurbehörde zur Prüfung angenommen werden, wenn es nicht schon eine Bescheinigung irgendeines sachkundigen Gelehrten oder einer angesehenen Persönlichkeit mitbringt, die bekundet, daß in dem neuen Werk nichts gegen die guten Sitten, die Religion und die Landesgesetze enthalten, »dasselbe demnach dem gesunden Verstande angemessen« ist. Diesen seinen Vorzensor konnte sich jeder Schriftsteller unter seinen Freunden und Gönnern suchen, er konnte auch mehrere in Anspruch nehmen, wenn ihm die Ansicht des ersten nicht behagte, und da diese freigewählten Zensoren keinerlei Verantwortung traf, war die Unbefangenheit ihres Urteils gesichert. So verwandelte Joseph die bisherige ausschließliche Beamtenzensur in eine Art Volkszensur, denn das Urteil eines unabhängigen, angesehenen Mannes konnte auf die entscheidende Zensurbehörde nicht ohne Einfluß sein. Er wies damit auf einen Ausweg aus der Sackgasse der Zensur hin, der zu einer Lösung des ganzen Problems führen konnte, leider aber von spätern Gesetzgebern nie betreten worden ist.
»Wen's juckt, der kratze sich!«
Einen sympathischen Zug hatte Joseph mit seinem großen Zeitgenossen Friedrich II. gemeinsam: er besaß eine sehr geringe Empfindlichkeit im Punkte der Majestätsbeleidigungen. »Ich habe eine heile Haut,« pflegte er zu sagen, »wen's juckt, der kratze sich!« Nicht nach dem vorschnellen Urteil der Broschürenschreiber, sondern auf Grund seiner Handlungen hoffte er beurteilt zu werden, und als er 1780 den lutherischen Historiker M. I. Schmid als Direktor des Hof- und Staatsarchivs nach Wien berief, legte er ihm dringend nahe, in seinen Geschichtswerken niemanden zu schonen, am wenigsten ihn selbst. »Die Fehler meiner Vorfahren und meine eigenen sollen die Nachwelt belehren«, war sein Wahlspruch. Als man ihn einmal auf eine eben erschienene neue Schmähschrift gegen ihn aufmerksam machte, antwortete er: »Es ist mir gleich, ob man Gutes oder Schlimmes von mir spricht; dem einen wird sie gefallen, dem andern mißfallen. Wenn man sich nur selbst nichts vorzuwerfen hat. Die innere Ruhe ist ein Gut, das man nicht nehmen und geben kann.«
Ein Zensurgespräch zwischen Kaiser und Erzbischof.
Gleichzeitig mit dem neuen Zensurgesetz erschien Josephs berühmtes Toleranzedikt, das den Protestanten und nichtunierten Griechen freie Religionsübung in allen Ländern des Kaiserstaates zusicherte. Dies und die übrige reformatorische Tätigkeit des Kaisers, die Aufhebung zahlreicher Klöster, die Auflösung der Orden, die sich keiner gemeinnützigen Tätigkeit widmeten, die Bevorzugung der Weltpriester usw. veranlaßte den Papst Pius VI., 1782 persönlich nach Wien zu kommen, um Einspruch zu erheben. Dieses Ereignis rief eine Fülle von Schriften hervor, deren meist anonyme Verfasser die ihnen soeben erst gewährte größere Meinungsfreiheit weidlich ausnützten. Zahlreiche dieser Broschüren unter dem Titel »Was ist der Papst?«, »Was ist die Kirche?«, »Was ist der Teufel?« usw. ließen an Deutlichkeit dessen, was man bisher in Österreich-Ungarn nie hatte sagen, geschweige denn drucken dürfen, nichts zu wünschen übrig; die meisten wurden sogleich auch ins Ungarische übersetzt. Der Erzbischof von Calocza, Baron Patachich, hoffte daher beim Kaiser Joseph Verständnis für seine und der Geistlichkeit Entrüstung über diese massenhaften Auswüchse der Preßfreiheit zu finden. Bei dieser Audienz entwickelte sich folgendes Gespräch:
Kaiser: »Nun itzt wird hier auch allerley geschrieben und die Leute fangen an freyer und aufgeklärter zu dencken und zu schreiben.«
Erzbischof (mit aufgehobenen Händen): »Ach du lieber Gott! ja leider wird nur mehr als zu viel geschrieben, und ich bitte E. M. um Gottes willen diesem Frevel einhalt zu thun, durch den selbst Ew. M. geheiligte Person gemißbraucht wird.«
Kaiser: »Ey warum – lesen Sie die brochuren die heraus kommen?«
Erzbischof: »Ich lese sie alle und muß sie kraft meines Amtes lesen, damit ich sehe, ob denn diese Leute auch etwas Neues sagen und ob die Gefahr, in die solche Schriftsteller die Kirche setzen, von würklichen Folgen seyn kann.«
Kaiser: »Man muß schon die Leute reden lassen, verschonen sie doch mich auch nicht, sie haben ja gar auch ein Buch herausgegeben, wo sie mich mit Luthern zusammensetzten – haben Sie das auch gelesen?«
Erzbischof: »Ach ja wohl – habe ichs gelesen und bin erstaunt, wie sich der Verfasser so entsetzlich an Ew. M. vergehen kann. Der Tittel ist schon Majestät beleidigend, ›Kaiser Joseph und Luther‹; dann erzählt er alles, was Luther in seinem sogenannten Reformations-Wercke gethan hat, nennt ihn durch das ganze Buch NB. den seligen Luther und endlich schließt er damit: so weit sey der sel. Luther gekommen, nun wäre es Kaiser Joseph aufgehoben, das vollends auszuführen, was jener angefangen oder nur zum Theil vollbracht habe.«
Kaiser: »Ich habe aber das Buch in die Censur geschickt, und man hat mir gesagt, daß nichts unanständiges darinn sey.«
Erzbischof: »Das ists eben Ew. Majestät, die Censur –«
Kaiser: »Ja aber ich habe es der Theologischen Fakultät und besonders dem Rautenstrauch [Abt von Braunau], der doch ein geschickter Mann in theologischen Sachen seyn soll, geschickt.«
Erzbischof (mit Achselzucken): »Ja eben das ist das Unglück, ich will den Prälat Rautenstrauch nicht verachten, aber –«
Kaiser: »Ja, wenn diese Leute es nicht verstehen, da kann ich mir weiter nicht helfen.«
»Danach wurde«, meldet der Berichterstatter, »der Discours auf etwas anderes gelenckt und weiter dem Erzbischof mit vieler Höflichkeit die Gelegenheit benommen, von dieser Materie wieder anzufangen.«
Preßfreiheit in Wien.
Im Mai 1786 ging Joseph noch einen Schritt weiter. Mehrfach war es vorgekommen, daß Drucker statt der Handschrift den schon abgesetzten Text an die Zensurbehörde geschickt hatten. Das erschien dem Kaiser überaus praktisch: ein gedruckter Text las sich besser als eine schlechte Handschrift, und der Verleger gewann dadurch Zeit, er konnte schneller mit einem neuen Buche erscheinen und bessere Geschäfte machen. Aus diesen rein praktischen Erwägungen heraus erlaubte der Kaiser jetzt den Wiener Verlegern, ihre Bücher auf eigene Gefahr drucken zu lassen. Das erste fertige Exemplar aber mußte der Zensur eingereicht, und vor der Genehmigung durfte das Werk nicht ausgegeben werden. Wurde es dann von der Zensur verboten, so mußte der Drucker für jedes dennoch im Inland verbreitete Exemplar 50 Gulden Strafe zahlen. Ursprünglich wollte Joseph dieses Vergehen sogar mit körperlicher Züchtigung ahnden, was ihm aber der damalige Präsident der Zensurhofkommission auszureden wußte.
Tatsächlich schuf Joseph durch diese Verfügung einen Zustand, der einer Preßfreiheit sehr nahe kam. Denn nun erst kam den Schriftstellern die frühere Bestimmung zugute, daß ein sonst nützliches Werk einzelner anstößiger Stellen wegen nicht verboten werden durfte; sie konnten sich also manches zu drucken getrauen, was in der Handschrift von dem ängstlichen Zensor zweifellos getilgt worden wäre. Und wenn wider Erwarten ein Buch dem Verbot verfiel, durfte es zwar in Österreich nicht verbreitet werden; die schon gedruckte Auflage blieb aber Eigentum des Verlegers, und nach dem Ausland durfte er sie ungehindert verkaufen. Für Bücher, die nur im Ausland verbreitet wurden, hatten also die österreichischen Schriftsteller völlige Preßfreiheit. Verantwortlich blieben sie natürlich immer für die strafrechtlichen Folgen ihrer Werke, wie ja Preßfreiheit niemals und nirgends mit Gesetzlosigkeit zu verwechseln ist.
Das Ende der Wiener Preßfreiheit.
Drei Jahre dauerte die Wiener Preßfreiheit, dann machte ein Federstrich Josephs ihr wieder ein Ende.
Unlautere Elemente hatten sie arg mißbraucht, und die Fälle, daß Bücher umliefen, die der Zensurbehörde gar nicht vorgelegt worden waren, mehrten sich. Die Masse der schnell fertigen Skribenten, der Wiener »Büchelschreiber«, die Tagesfragen in seichten Broschüren erörterten, widerte den Kaiser an; besonders verhaßt waren ihm die zahllosen anonymen und pseudonymen Machwerke dieser Art, ohne daß er sich jedoch entschließen konnte, ihnen völlig den Garaus zu machen; es waren immerhin etliche »nützliche« Schriften darunter, deren Verfasser einleuchtende Gründe für die Verschweigung ihres Namens beibrachten.
Ob der ungeduldige Reformator, der niemals die Ernte seiner Aussaat mit Ruhe erwarten konnte, unter der Enttäuschung über den mangelnden Aufschwung des österreichischen Schrifttums litt? Diese sentimentale Note klingt bei ihm nie wieder, wie sich seine nüchternen Zweckmäßigkeitsgründe ja auch niemals zu hoffnungsvollen Verheißungen gesteigert hatten. Verbittert war er gewiß durch so manche Fehlschläge seiner Politik, und der Beginn der Französischen Revolution machte auf ihn einen um so tieferen Eindruck, als er schon an der Krankheit hinsiechte, der er am 20. Februar 1790 erlag.
In dieser Verfassung beherrschten ihn die gereizten Stimmungen des Augenblicks mehr als je, und die plötzliche Zurücknahme der Preßfreiheit von 1786 kostete ihn um so weniger Überwindung, als er sich, das steht nach den Zensurakten fest, 1789 ihrer überhaupt nicht mehr entsann, sich ihrer kulturellen Bedeutung also wohl nie bewußt geworden war! Zur größten Bestürzung der Zensurkommission erging er sich Ende 1789 in Entscheidungen despotischer Willkür und mußte erst auf die von ihm selbst geschaffenen Gesetze hingewiesen werden. Die Zeit war aber schon vorüber, wo der Geist der josephinischen Reform in seinen Beamten einen festen Rückhalt gefunden hatte. Sie gingen auf die plötzliche Laune des Kaisers bereitwilligst ein, sprachen ihm von Büchern, die »die Grundfeste aller Religion, aller Sittlichkeit, aller gesellschaftlichen Ordnung untergraben, die Bande aller Staaten, aller Nationen aufzulösen fähig sind« und von der »Pflicht gegen die Menschheit«, der Verbreitung solcher Bücher nach Möglichkeit Einhalt zu tun. Daraufhin erfolgte im Dezember 1789 des Kaisers neue Verfügung:
Von jetzt ab darf kein Manuskript mehr ohne vorherige Zensur gedruckt werden. Für jedes in Umlauf gebrachte Exemplar einer unzensierten Druckschrift ist wie bisher eine Strafe von 50 Gulden festgesetzt, im Wiederholungsfall tritt Schließung des Geschäftes hinzu. Wer aber unzensierte Bücher ins Ausland sendet, wird außerdem mit einer körperlichen Strafe belegt!
So bricht dieser Kitzel mittelalterlicher Gewaltherrschaft, der Trieb zu körperlicher Züchtigung, wie eine Jahre hindurch ehrlich unterdrückte Leidenschaft in Josephs letzter Zensurverfügung wieder durch. Obendrein wurde am 20. Januar 1790 der gesamte Hausierhandel mit Büchern schlankweg verboten.
Dieser plötzliche Rückschritt zeigt, daß bereits ein anderer als der frühere josephinische Geist in Österreich wieder mächtig zu werden begann; die gleichzeitige Reaktion in Preußen wird darauf nicht ohne Einfluß gewesen sein. Zehn Jahre hatte der freigegebene Kampf gegen die Kirche sich als trefflicher Blitzableiter aller Opposition erwiesen: jetzt war seine Kraft erschöpft, und gegen die aus dem Westen anstürmende Flut der Revolution mußten in Eile neue Dämme aufgeworfen werden. Bisher hatte Joseph die österreichischen Schriftsteller ihre schärfsten Pfeile ungehindert ins Ausland verschießen lassen, wenn nur die Ruhe des Kaiserstaates nicht gestört wurde; in der Abwehr der Revolution fühlte sich plötzlich auch Österreich mit dem Ausland solidarisch. Nach kurzer Zeit übernahm es sogar die Führung in diesem Kampfe und wußte sie fast ein halbes Jahrhundert lang zu behaupten.
Der letzte Rest …
Ein hohes Verdienst der Zensurreform Josephs ist schließlich noch, daß sie das Recht des Privateigentums wieder anerkannte, der Polizei und Geistlichkeit die Schwelle des Privathauses zu achten befahl und damit die niederträchtige Spionage nach verbotenen Büchern beseitigte. In seinen Grundregeln hatte der Kaiser mit derben Worten den unwürdigen Gebrauch gebrandmarkt, »jedem Reisenden, jedem Inländer, der nur von seinen Landgütern in eine Stadt kömmt, alle seine Truhen und Bett-Säcke zu durchsuchen, um entweder ein Buch zum Verbrennen zu finden oder ein hier noch nicht bekanntes zu censuriren«, und wenn auch das Zensurgesetz selbst keine ausdrückliche Bestimmung darüber enthielt, so beschränkte der Wille des Kaisers von da ab die Vollmacht der Zensurbehörden auf den öffentlichen Bücherhandel. Verbotene Bücher waren von nun an in den Händen ihrer rechtmäßigen Besitzer und im Koffer der Reisenden unantastbar, wenn sie nicht als Handelsware dienten, und verfielen erst wieder der Beschlagnahme, wenn sie öffentlich weiterverkauft werden sollten.
Diese Bestimmung ist die einzige von Josephs Zensurreform, die auf die Dauer bestehen blieb. Alle übrigen wurden bald nach seinem Tode ebenso geräuschlos wie gründlich beseitigt, als die Furcht vor der Revolution über die Regierungen ganz Europas hereinbrach.