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Geschichte der Medizin. II. Band, Erster Teil

Die Medizin im 11. und 12. Jahrhundert. (continued 2)

Reading edition

„Macer Floridus”, de viribus (oder de virtutibus) herbarum (ed. L. Choulant, Lips. 1832). Das berühmte aus 2269 latinobarbarischen Hexametern bestehende Lehrgedicht, welches in 77 Kapiteln über die Arzneiwirkung von 77 Pflanzen, mit Artemisia (Herbarum mater) beginnend, handelt, ist (nach einigen Pflanzenbezeichnungen zu urteilen) höchstwahrscheinlich in Frankreich verfaßt worden. Als Verfasser wird zumeist der in einer Handschrift als Arzt bezeichnete Odo von Meudon (Magdunensis) aus Meune sur Loire oder der Zisterzienser Odo von Morimunt in Burgund (Murmundensis, † 1161) angenommen, als Abfassungszeit das letzte Viertel des 11. Jahrhunderts. Der Name Macer Floridus sollte an den römischen Dichter Aemilius Macer (vgl. Bd. I, S. 323) erinnern, um dem Werke leichter Eingang zu verschaffen — mit welchem Erfolge, das beweist seine große Verbreitung und sein bis ins 16. Jahrhundert reichendes hohes Ansehen (zahlreiche Handschriften, frühzeitige Uebersetzungen resp. Bearbeitungen ins Dänische[48], Deutsche[49], Hebräische, Zitate bei bedeutenden Autoren, Kommentare und Erläuterungsschriften, 22 Druckausgaben). Quellen des Macer Floridus sind Plinius (Histor. natur., namentlich 20. Buch), die lateinischen Bearbeitungen des Dioskurides (die lat. alphabet. Uebersetzung Dyascorides) und Oribasius, Galenus ad Paternianum, Gargilius Martialis, Pseudo-Apulejus, Palladius, Isidorus Hispalensis, Constantinus Africanus u. a. Auch des Hortulus des Walahfrid Strabo gedenkt der Verfasser einmal beim Ligusticum. Von diesem unterscheidet sich das Lehrgedicht stofflich durch die über dreimal größere Zahl der behandelten Pflanzen und durch die vorherrschende Beschränkung auf die medizinische Anwendung, formell durch poetische Geringwertigkeit.

Marbod (Marbold, Merbold), Bischof von Rennes in der Bretagne († 1123), gilt als Verfasser eines aus 743 schlechten Hexametern bestehenden Lehrgedichtes Lapidarius (de lapidibus pretiosis, liber lapidum seu de gemmis, ed. J. Beckmann, Göttingen 1799), welches über die Heil- und Zauberkraft von 60 Edelmineralien handelt. Im wesentlichen bietet es nur die Fabeln, welche sich schon im Plinius und Damigeron finden, doch scheint die Vermittlung auf dem Wege eines arabischen Machwerkes stattgefunden zu haben, womit die Angabe des Prologs stimmt, wo es heißt, daß der Verfasser nur einen Auszug aus der Schrift eines „arabischen Königs Evax” veranstaltet hätte[50]. Für die große Beliebtheit des Steinbuches bei den Zeitgenossen und auch in den folgenden Jahrhunderten spricht der Umstand, daß es schon frühzeitig (ins Französische, Italienische, Dänische[51] und Hebräische) übersetzt und oft gedruckt wurde.

Hildegard die Heilige (1099-1179). Die unter ihrem Namen gehenden naturwissenschaftlich-medizinischen Werke, die Physica und die Causae et curae, welche beide aus den Traditionen des Benediktinerordens (Kompilationen), sowie aus den Volksgebräuchen geschöpft sind, gewähren einen guten Einblick in die deutsche Naturkunde und Klostermedizin des 12. Jahrhunderts — wenn auch manches von ihrem Inhalt später hinzugesetzt worden sein dürfte. Die hl. Hildegard wurde in Beckelheim a. d. Nahe geboren und empfing bereits von ihrem 8. Jahre an klösterliche Erziehung; sie gründete ein Frauenkloster auf dem Rupertsberge bei Bingen (daher der Beiname de Pinguia), als dessen Aebtissin sie in verdienstvollster Weise wirkte. Angeblich bis zum 43. Jahre ohne gelehrte Bildung, füllte die hochbegabte Frau später die Lücken ihrer Kenntnisse in einer Weise aus, daß sie als Verfasserin von zahlreichen, meist mystisch-theologischen Schriften hervortreten und den Ruf hoher Gelehrsamkeit erwerben konnte; trotz körperlicher Gebrechlichkeit machte sie ansehnliche Reisen, auch stand sie mit vielen hervorragenden Männern in brieflichem Verkehr und galt als Seherin. Ihre, besonders in den Klöstern des Rheinlandes, verbreiteten Schriften wurden noch im 16. Jahrhundert sehr geschätzt.

Die Physica ═ liber subtilitatum diversarum naturarum, creaturarum etc. (unter diesem Titel ed. von F. A. Reuß, Paris 1856) ═ liber simplicis medicinae ist im wesentlichen eine Naturbeschreibung vom ärztlichen Standpunkte, eine Darstellung der Heilkräfte einzelner Pflanzen, Steine, Fische, Vögel, Säugetiere, Reptilien, Metalle, ein Kompendium der Volksmedizin; die Heilmittel, welche angeführt werden, sind fast durchgehends einheimische, wobei der Mystizismus, namentlich in dem Buche de lapidibus, keine geringe Rolle spielt. Erwähnenswert ist es, daß eine Reihe von Vorschriften über das Verhalten bei Schwangerschaft und Geburt, ferner Ratschläge zur Herabsetzung der Geschlechtsbegierde vorkommen. Es sei hier auf die fragmentarische deutsche Uebersetzung der Schrift von J. Berendes (Pharmazeutische Post 1896-97) verwiesen. Die Arzneiformen sind der Trank (roh oder als Abkochung, vielfach der Lutertrank „luterdranc” aus Honig, Wein und Gewürzen), Leckmittel, Brötchen, Pulver, Salben, Pflaster und Umschläge. Von großem Interesse sind die vielen in den Text eingestreuten deutschen Pflanzenbezeichnungen (z. B. Bilse ═ Hyosciamus, Gar[e]we ═ Millefolium, Lubestuckel ═ Levisticum, Nelchin ═ Caryophylli, Schierling ═ Conium, Wermuda ═ Absinth, Zijtvar ═ Zedoaria u. s. w.).

Die Causae et curae (ed. P. Kaiser, Lips. 1903) ═ liber compositae medicinae de aegritudinum causis, signis atque curis behandeln vorwiegend die Ursachen, Kennzeichen und Heilweise der Krankheiten vom humoralpathologischen Standpunkte. Unzweifelhaft haben Interpolationen von späterer Hand stattgefunden. Die Mittel sind zum größten Teile volkstümliche und dem Pflanzenreich entlehnt. Vgl. die fragment. Uebersetzung von P. Kaiser in Therap. Monatshefte 1902. Der Stoff ist ziemlich bunt angeordnet, wie nachfolgende Inhaltsangabe beweist: Bedeutung des Mondes, Zeit der Zeugung, Wasser, Empfängnis, Krankheiten, Nebel, Schöpfung Adams, Elemente, nochmals Empfängnis, Milch, fleischliche Lust, Temperamente, Monatsfluß, Schlaf, nächtliche Befleckung, Atmen, Uebermaß des Schlafes, körperliche Bewegung, sanguinische, phlegmatische, cholerische, melancholische Weiber, Haare, Kopfschmerz, Zahnschmerz, Milzschmerz, Magen und schlechte Verdauung, Podagra, Schlummern, Durst nach dem Schlaf, Lähmung, Fieber, Essen, Trinken, Jahreszeiten und Mahlzeiten, Aderlaß, Schröpfen, Speichelauswurf und Schnauben, Nasenbluten, Schnupfen, Reinigungstränke, Diät, Blattern, Geschwulst, Geschwüre, Aussatz, Haarschwund, Kopfschmerz, Verrücktheit, Migräne, Kopfschmerz durch Magendunst, Kopfschmerz von Schleim, Lungenübel, nochmals Verrücktheit, Augenleiden, Gehörleiden, Zahnschmerz, Herzleiden, Lungenleiden, Leberverhärtung, Milzleiden, Magenleiden, Zerreißung des Siphac (Bauchfells), Nierenschmerzen, Seitenstechen, Geschwulst des männlichen Gliedes, Harnzwang, Impotenz, Unfruchtbarkeit, Podagra, Fisteln, Geschwüre, Eiterungen, Schlaflosigkeit, Ausbleiben der Menstruation, übermäßige Menstruation, schwere Geburt, Beförderung des Stuhlganges und Auswurfes, Nasenbluten, Schnupfen, Heiltränke, Ueppigkeit, Gedächtnisschwäche, Schlucken, Vergiftung, Krampf, Zorn und Schwermut, Augenverdunkelung, unmäßiges Lachen, Trunkenheit, Durchfall, Blutfluß aus dem Mastdarm, Blutspeien, Hämorrhoiden, Rose (?), Krebs, Skabies, Gelbsucht, Kolik, Pulsschlag, Bäder. Auch in dieser Schrift fallen viele deutsche Bezeichnungen auf, z. B. crampho ═ spasmus, freislicha ═ erysipelas, gelewesucht ═ Icterus.

Solche freiere literarische Gestaltungen bildeten nur ein Teilstück jener regsamen Kopistentätigkeit, welche fortdauernd die Kloster- und Stiftsbibliotheken bereicherte.

Als Beispiele des Mönchfleißes seien hier zwei Handschriften angeführt, welche wegen ihrer illustrativen Beigaben höchst bemerkenswert sind: die Kopenhagener Moschion-Handschrift aus dem 12. Jahrhundert mit ihren 15 kolorierten Federzeichnungen von Fötuslagen (vgl. Weindler, Geschichte der gynäkologisch-anatomischen Abbildung, Dresden 1908) und ein im Jahre 1154 im Kloster Prüfling (bei Regensburg) geschriebener, anatomischer Traktat (im Cod. Monac. lat. 13002), mit 5 den Lauf der Arterien und Venen, den Knochenbau, das Muskel- und Nervensystem darstellenden Zeichnungen (vgl. Sudhoff, Tradition und Naturbeobachtung, Lpz. 1907).

Wie sehr die geistlichen Bibliotheken in ihrem medizinischen Bücherschatz mit dem Fortschritt der Zeit Schritt hielten, beweist z. B. das Testament des Bischofs Bruno, welcher der Dombibliothek von Hildesheim (um 1161) folgende Bücher vermachte: „quinque libros phisice artis et pantegni .... antidotarium sarrocinicum et librum febrium et librum urinarum in uno volumine; antidotarium Constantini et librum graduum et librum cirurgie et librum cerebri et partem herbarii et librum melancolie in uno volumine, librum aureum et librum lepre et universales dietas et tegni galienis in uno volumine, librum stomachi et librum oculorum in uno volumine, particulares dietas, glosas duplices in ysagogas Joannicii et glosas in aphorismos et in librum prognosticorum et in librum urinarum et in librum pulsuum”

(Janicke, Urkundenbuch des Hochstiftes Hildesheim und seiner Bischöfe, Lpz. 1896 I, Nr. 324).

In der Praxis aber hatte die Klerikermedizin ihren Höhepunkt bereits überschritten, wenn auch der Klerikerarzt noch lange nicht aus dem abendländischen Kulturleben schwindet. Den Wechsel der Szene bereitete nicht bloß das Emporkommen des bürgerlichen Laienstandes, sondern auch das öfters wiederholte Verbot der Kirche vor, welches — allerdings vorerst ohne durchgreifenden Erfolg — der regulierten Geistlichkeit und den Mönchen den (erwerbsmäßigen) Betrieb der Heilkunde aus naheliegenden Gründen untersagte, ja sogar das Studium derselben einzuschränken suchte.

Namentlich unter dem Papste Innozenz II. wurden Konzilsbeschlüsse (Konzil von Clermont 1130, von Rheims 1131, Lateranisches Konzil 1139) gegen die ärztliche (und advokatorische) Praxis der Geistlichen erlassen. In der Verordnung vom Jahre 1130 heißt es: Prava autem consuetudo, prout accepimus et detestabilis increvit, quoniam monachi et regulares canonici post susceptum habitum et professionem factam, spreta beatorum Benedicti et Augustini regula, leges temporales et medicinam gratia lucri addiscunt ... Ipsi quoque canonici et monachi, neglecta animarum cura ordinis sui propositum nullatenus attendentes, pro detestanda pecunia sanitatem pollicentes, humanorum curatores se faciunt corporum. Cumque impudicus oculus impudici cordis sit nuntius, illa etiam, de quibus loqui erubescit honestas, non debet religio pertractare. Ut ergo ordo monasticus et canonicus deo placens in sancto proposito inviolabilis conservetur, ne hoc ulterius praesumatur, auctoritate apostolica interdicimus. Episcopi autem, abbates et priores, tantae enormitati consentientes et non corrigentes, propriis honoribus spolientur. — Auf dem Konzil von Tours 1163 unter dem Papst Alexander III. wurde verordnet: Ne sub occasione scientiae, spirituales viri mundanis rursum actionibus involvantur et in interioribus eo ipso deficiant, ex quo se aliis putant in exterioribus providere, de praesentis concilii assensu huic malo obviantes, statuimus, ut nullus omnino post votum religionis, post factam in aliquo religioso loco professionem ad physicam legesve mundanas legendas permittatur ire. In demselben Sinne sprachen sich die Konzilsbeschlüsse von Montpellier (1162 und 1195) aus: Sub omni severitate Ecclesiasticae disciplinae, ne quis Monachus vel Canonicus regularis aut alius Religiosus ad seculares Leges vel Physicam legendas accedat. Diese kirchlichen Verbote richteten sich also insbesondere gegen den allmählich eingerissenen Unfug, daß Priester und Mönche zuweilen ihre eigentlichen Obliegenheiten zugunsten einer einträglichen Praxis vernachlässigten[52] und die Würde ihres Standes durch die drohende Gefahr übler Nachrede beeinträchtigten[53]; ferner gegen den Mißbrauch, daß nicht wenige nur die Vorrechte der Kleriker anstrebten, um unter günstigen Bedingungen einem weltlichen Berufe leben zu können. Die Verbote richteten sich aber weitergehend selbst gegen das medizinische Studium[54] und die medizinische Lehrtätigkeit der Priester, wobei die im 12. Jahrhundert von den Cluniacensern und Cisterciensern[55] ausgehende strengere asketische Richtung von Einfluß gewesen sein dürfte[56]. Es ist aber festzuhalten, daß die Verbote in ihrer vollen Strenge nur für die Mönche und die regulierte Geistlichkeit gültig waren, und daß sich die Begriffe Priester und Kleriker keineswegs deckten.

Immerhin war das Interesse für die Heilkunde[57] und das Vertrauen, welches in altgewohnter Weise vom Volke den Geistlichen auch in ärztlichen Dingen entgegengebracht wurde, viel zu mächtig, als daß die Konzilsbeschlüsse ihrem Wortlaut nach in kurzer Zeit hätten durchgeführt werden können — namentlich in jenen Ländern, wo es an Bedingungen für die Heranbildung tüchtiger Laienpraktiker noch fehlte. Gerade die wiederholte und noch in viel späterer Zeit erfolgte Erneuerung der kirchlichen Verbote beweist, wie wenig dieselben fruchteten. Während des 12. Jahrhunderts finden sich noch immer in nicht geringer Zahl angesehene Vertreter der ärztlichen Kunst unter den Benediktinern (z. B. im Kloster Tegernsee in Oberbayern), geistliche Leibärzte und manche wegen ihrer medizinischen Leistungen gerühmte hohe Würdenträger der Kirche.

Das ärztliche Milieu rekrutierte sich im allgemeinen aus besseren Elementen, soweit die Einflüsse der berühmten Schule von Salerno und Montpellier reichten. Nur allzubald wußten aber auch Scharlatane die Schallkraft des Namens dieser Lehranstalten für ihre betrügerischen Zwecke auszunützen, indem sie bloß vorgaben, dort ihr Wissen erworben zu haben. Neben der Minderzahl gebildeter Aerzte trieben rohe Empiriker, männliche und weibliche Pfuscher[58] ihr Wesen, und im Volke wurzelte unerschütterlich, stärker als alles andere, der Glaube an medizinische Mirakel[59].

Daß übrigens schon gegen Ende dieser Epoche zum Schaden der medizinischen Ausbildung eine gewisse Leichtfertigkeit in der Schule von Salerno Platz griff, indem „bartlose unreife Knaben” die Würde des Arztes erhielten und sogar als Lehrer auftreten durften, bezeugt Gilles de Corbeil, vgl. S. 311.

Satirische Ausfälle gegen das Arzttum finden sich bei mehreren Autoren des 12. Jahrhunderts, namentlich bei Johannes von Salisbury (1110-1182), dessen Angaben, cum grano salis genommen, die damaligen Verhältnisse (das gelehrte Gezänke, die Phrasendrescherei und die Habsucht der Aerzte) beleuchten. In seinem Metalogicus Lib. I, cap. 4 (ed. Migne Tom. 199) heißt es unter anderem: Alii autem, suum in Philosophia intuentes defectum, Salernum vel ad Montempessulanum profecti, facti sunt clientuli Medicorum, et repente quales fuerant Philosophi, tales in momento Medici erupuerunt; fallacibus enim referti experimentis in brevi redeunt, sedulo exercentes quod didicerunt. Hippocratem ostentant, aut Galenum, verba proferunt inaudita, ad omnia suos loquuntur Aphorismos, et mentes humanas velut afflatas tonitruis sic percellunt nominibus inauditis. Creduntur omnia posse, quia omnia jactitant, omnia pollicentur (l. c. p. 830). ... Et quidem theorici, quidquid suum est, faciunt, et forte pro amore tuo amplius erogabunt, et ab eis singularum rerum causas et naturas accipies; sanitatis, aegritudinis et neutralitatis, censores sunt. Dant sanitatem verbo tenus et conservant. Neutralitatem jubent istuc divertere. Aegritudinis praevident et docent causas, indicunt ei initium, augmentum, statum et declinationem. Quid multa? Cum eos audio, videntur mihi posse mortuos suscitare, nec Aesculapio Mercuriove creduntur inferiores. Verumtamen in eo magna mentis admiratione distrahor et perturbor, quod a se ipsis tanto verborum conflictu et collisione rationum dissiliunt et discordant. Unum profecto scio, contraria simul vera esse non posse. Quid de medicis practicis dicam. Absit ut de his quidquam perversum loquar. In manus enim eorum, exigentibus peccatis meis, nimis frequenter incido. Nolo me tractent durius, nec etiam sentire audeo, quod omnes clamant. Dicam ergo cum sancto Salomone: Quia medicina a Domino Deo est, et vir sapiens non contemnet eam. Nemo siquidem magis necessarius est aut utilior medico, dummodo sit fidelis et prudens. Quis enim praeconia illius declamare sufficiat, qui salutis artifex et procreator vitae, in eo Dominum imitatur et vices ejus agit, quod salutem, quam ille operatur, et quasi Dominus et princeps donat, iste oeconomus et minister procurat et dispensat? Nec ad rem attinet, si qui pseudogratiam vendunt, et qui justiores videri volunt, dum nihil accipiant, antequam aeger convalescat, in eo iniquiores sunt, quod beneficium temporis, imo munus Dei, manibus suis ascribunt, cum ille quem Deus erigit et vigor naturae convalescentis, citra operam ejus fuerat erigendus. Quamvis istud jam paucorum sit, sibi invicem suadentibus et replicantibus medicis: „Dum dolet, accipe”[60]. Nec moveor si opera eorum in se compugnent, cum sciam contrariorum plerumque esse eundem effectum. Sed cum inter manus eorum quis in fata collapsus est, tunc necessarias producent rationes, quibus apparebit, quod vita ejus non fuerat ulterius protendenda. Et ut dicitur, quos longa afflixerunt inedia, jam mortuis sorbitiunculas faciunt et inutiles et delicatos praeparant cibos. Exspectas forte, ut dicam, quod dicit populus, quia hi sunt, qui homines officiosissime occidunt. Sed frustra. Absit enim, ut hanc contumeliam proferam, quam si forte audire volueris, Senecam, Plinium adeas et Sidonium, qui hoc in auribus tuis clamore valido replicabunt. (L. c. p. 476.)

Noch recht spärlich fließen für diesen Zeitraum die Nachrichten über die Aerzte in Deutschland; die wissenschaftlich gebildeten gehörten wohl überwiegend dem Klerikerstande an[61]. Ganz besonders schlecht sah es mit der Chirurgie aus, welche rohen Empirikern überlassen blieb[62].

Nicht geringen Ansehens erfreuten sich die jüdischen Aerzte (vgl. S. 276), namentlich in den höheren Schichten, entgegen den Bestrebungen der Kirche, ihre Praxis unter den Christen einzuschränken (Decretum Gratiani). Interessant ist z. B. die Notiz, daß Erzbischof Bruno von Trier (1102-1124) einen gelehrten Juden, namens Josua, zum Arzt hatte[63], oder daß 1138 ein zu Lüttich ansässiger Arzt namens Moses von einem höheren Geistlichen konsultiert wurde[64]. In Prag befand sich im 12. Jahrhundert vorübergehend nahezu die ganze ärztliche Praxis in den Händen von Juden.

Eine bemerkenswerte Erscheinung ist es, daß schon in dieser Epoche bei den Laien die Tendenz zutage tritt, auch die öffentliche Krankenpflege zur eigenen Sache zu machen[65]. Wenn auch noch nicht klar bewußt, fand dieses Streben vorderhand in der Stiftung von Verbrüderungen zum Zwecke der Krankenpflege seinen Ausdruck — mag auch die Obhut der Kirche und die mönchische Form der frommen Laienverbände mehr oder minder das tiefere Wesen des geschichtlichen Prozesses verschleiern. Die wichtigsten dieser Krankenpflegerschaften waren die Orden der Johanniter, der deutschen Ritter, der Lazaristen, namentlich aber der am Ende des 12. Jahrhunderts gegründete Orden vom heiligen Geiste.

Die drei erstgenannten (nicht ihrem ersten Ursprung nach, sondern erst in ihrer späteren Entwicklung) ritterlichen Krankenpflegerschaften waren eine Frucht der Kreuzzüge und entsprossen dem heiligen Lande; außer der Pflege der Armen und Kranken in Hospitälern — was anfangs den ausschließlichen Zweck der Verbrüderungen gebildet hatte — setzten sie sich die Bekämpfung der Ungläubigen zur Aufgabe. (Ueber die interessante Geschichte dieser Orden, welche späterhin im Abendlande in zahlreichen Niederlassungen segensreich wirkten, vgl. besonders Haeser, Geschichte der christlichen Krankenpflege und Pflegerschaften, Berlin 1857). Hier sei nur hervorgehoben, daß wir verhältnismäßig am besten über die durch den Orden der Johanniter geübte Krankenpflege unterrichtet sind. In den Statuten, welche 1135 (von Raymund de Puy) gegeben wurden, ist die Verordnung zu lesen, daß sich im Hospitale zu Jerusalem 5 Aerzte und 3 Chirurgen befinden sollen. In den Statuten vom Jahre 1181 (Rogier de Moulin) wird von den besoldeten Aerzten (mièges) verlangt, daß sie in der Uroskopie und in der Bereitung der Sirupe bewandert sind. Die Krankenpflege fiel größtenteils den dienenden Brüdern zu, welche mit den Rittern und den geistlichen Ordensbrüdern zu einem Bunde vereinigt waren. Die Lazaristen widmeten sich der Pflege von Aussätzigen, ja bis 1253 mußte sogar der Großmeister aus der Mitte der aussätzigen Ritter, welche dem Orden angehörten, gewählt werden.

Der Orden vom heiligen Geiste, ausgehend von einem Hospital, das Guy von Montpellier in seiner Vaterstadt gestiftet hatte, bestand ursprünglich aus einer Verbrüderung von Laien, welche sich sehr bald ausbreitete. Seine Hauptbedeutung (zugleich aber verbunden mit einer immer stärkeren Einbuße des anfänglich weltlichen Charakters) erlangte der Orden erst, seitdem Papst Innozenz III. ihm die Leitung des für die spätere Entwicklung des Spitalwesens in allen christlichen Ländern vorbildlichen Hospitals San Spirito in Rom (anfangs des 13. Jahrhunderts) übertragen hatte. Im 12. Jahrhundert entstanden ferner die Hospitaliterorden von St. Protais und St. Gervais, der Orden der Vereinigung der Hospitaliterinnen der heil. Katharina, die weltlichen Krankenpfleger-Schwesterschaften (Filles et Dames hospitalières), der Orden der reg. Chorherren von Ronceval u. a. Nur lose standen mit der Krankenpflege die gleichfalls Ende des 12. Jahrhunderts gestifteten, halb weltlichen, halb klösterlichen Genossenschaften der Beguinen, die Kalandsbrüderschaften (in den Niederlanden) in Verbindung.

Immer war es aber eine religiöse Wurzel, aus welcher die Krankenpflegerverbände hervorgingen, und früher oder später wußte sich die Kirche stets wieder die Vormundschaft über dieselben zu verschaffen oder widerstrebende Emanzipationsgelüste zu unterdrücken.

In geistlichen Händen verblieb einstweilen auch noch die Leitung der Xenodochien, Hospitäler und Aussatzhäuser, deren Zahl in der Zeit der Kreuzzüge bedeutend anwuchs.

Die ersten Ansätze zu einer weltlichen Kranken- und Armenpflege, welche Karl der Große inspiriert hatte (Stiftung königlicher Hospitäler unter Aufsicht besonderer Beamter, missi dominici), kamen nicht zur weiteren Entwicklung, und insbesondere seit Mitte des 9. Jahrhunderts unterstanden alle Arten von Humanitätsanstalten, auch wenn sie von Laien gestiftet worden waren, geistlicher Oberleitung.

Abgesehen von den Aussatzhäusern gab es im Abendlande vor dem 13. Jahrhundert kaum eigentliche Krankenhäuser in unserem Sinne; die aus Xenodochien hervorgegangenen „Hospitäler” dienten nicht bloß zur Aufnahme von Kranken und Gebrechlichen, sondern auch zur Beherbergung armer Reisender (Pilger), Gastfreundschaft, Armenfürsorge und Krankenpflege waren zumeist noch unentwirrbar zu einem Ganzen verbunden.

Derartige mildtätige Stiftungen finden sich frühzeitig besonders in Italien[66], Frankreich und Spanien[67], später in England[68] und Deutschland[69].

Da der Aussatz im 11. Jahrhundert in Europa auffallend zunahm, so mußten die Leproserien bedeutend vermehrt werden[70]. In Italien und Frankreich entstanden auch eigene Anstalten für jene Unglücklichen, welche von dem epidemisch grassierenden Ergotismus („Ignis sacer”) befallen wurden (unter Leitung der St. Antoniusbrüderschaft).

Die Vermehrung und verbesserte Einrichtung der Krankenanstalten mag, ebenso wie die Bereicherung des Heilschatzes, auf den, während der Kreuzzüge gesteigerten Verkehr mit der östlichen Welt zurückgeführt werden; den reichen wirtschaftlichen und sozialen Nachwirkungen der Kreuzzüge ist vielleicht auch ein indirekter Einfluß auf die Heilkunde zuzusprechen — die eigentliche, gerade für die Medizin so bedeutungsvolle Berührung mit der Wissenschaft des Morgenlandes erfolgte aber gleichzeitig fernab von den kriegerischen Ereignissen, auf ganz anderen Wegen, in Spanien und Unteritalien, in Form einer mächtig entfalteten Uebersetzertätigkeit. Durch diese legte das 12. Jahrhundert das Fundament zur wissenschaftlichen Gestaltung des ganzen späteren Mittelalters.

Notes in this chapter

Note 1 · Vgl. Harpestreng.Note 2 · Handschriftlich sind mehrere deutsche Uebersetzungen aus dem 13., 14. und 15. Jahrhundert vorhanden, ebenso ein nach Macer bearbeitetes deutNote 3 · Das Steinbuch des Marbod gehört mit anderen von symbolistischer Naturauffassung erfüllten Schriften, z. B. dem Tierbuch The bestiary des PhiNote 4 · Vgl. Harpestreng.Note 5 · Vgl. die Bemerkung des Gilles von Corbeil S. 310, aus welcher hervorgeht, daß Mönche zuweilen ihre Klöster verließen und nach Ablegung ihresNote 6 · Namentlich bei chirurgischen Eingriffen war diese Gefahr sehr groß.Note 7 · Schon auf der Synode von Regensburg 877 war verordnet worden: Leges et physicam non studeant sacerdotes.Note 8 · Der heil. Bernhard von Clairvaux, welcher selbst viele Wunderkuren vollzog, verbot seinen Mönchen, Arzneien zu gebrauchen und ärztliche HilfNote 9 · Daß die Gegensätze zwischen Naturwissenschaft und Religion schon Bedenken zu erregen begannen, leuchtet z. B. aus den Worten des Johannes voNote 10 · So wie einst Gerbert (vgl. S. 273) studierten manche die Heilkunde nur aus Wißbegierde, ohne sie auszuüben.Note 11 · In Frankreich hießen sie mires und mirgesses.Note 12 · Seit dem 11. Jahrhundert gelangten die Könige von England — zuerst Eduard der Bekenner —, bald auch die Könige von Frankreich — schon PhilipNote 13 · Johann von Salisbury spielt auf die in salernitanischen Schriften mehrmals wiederkehrenden gewiß berechtigten Ratschläge bezüglich der HonorNote 14 · Vereinzelt werden auch Laienpraktiker in den Urkunden genannt, z. B. ein Arzt in Halberstadt in den Jahren 1180-1183, Rodgerus physicus (vglNote 15 · Herzog Leopold V. von Oesterreich stürzte am Weihnachtstage des Jahres 1194 vom Pferde und erlitt eine komplizierte Fraktur des UnterschenkeNote 16 · Mon. Germ. Scr. VIII, 194 ... habebat autem inter eos (sc. medicos) Judaeum quendam Josuae nomine, physicae artis eruditissimum, compotistamNote 17 · Mon. Germ. Scr. XVI, 332.Note 18 · Eine Teilerscheinung der religiös-reformatorischen Bewegungen unter den Laien.Note 19 · Z. B. ein Hospital und Findelhaus in Mailand (ersteres von Todona 777, letzteres von Dateo 10 Jahre später gegründet), Xenodochium in Lucca Note 20 · Vgl. S. 259, 262.Note 21 · Zu den ältesten gehört das 1070 vom hl. Lanfrancus (Erzbischof von Canterbury) gestiftete Krankenhaus und das 1102 gegründete Bartholomaeus-Note 22 · Z. B. in Köln, Würzburg etc. In Köln kommt schon Ende des 12. Jahrhunderts ein „Irrenmeister” vor.Note 23 · In Frankreich (wo übrigens schon im 6. Jahrhundert Aussatzhäuser von Gregor von Tours erwähnt werden) hießen sie Maladreriees, Malanteriees,
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