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Geschichte der Medizin. II. Band, Erster Teil

Die Literatur. (continued 2)

Reading edition

Der Arzt des talmudischen Zeitalters (rōphē, auch assia) beherrschte die gesamte Heilkunde, ihm stand der Aderlasser (ummān) zur Seite, welcher die Venäsektion, das Schröpfen und auch die Beschneidung ausführte; die Geburtshilfe war — abgesehen von besonders schweren Fällen — Sache der Hebamme (chakama, chajja). Die Aerzte bereiteten die Medikamente selbst. Ueber ihren Studiengang erfahren wir nichts Näheres, die berufsmäßige Ausübung der Praxis scheint eine behördliche Approbation vorausgesetzt zu haben; in Fällen von erwiesener Fahrlässigkeit wurde der Arzt zur Verantwortung gezogen. Die Zahl der Aerzte war nicht gering; sie bildeten eine conditio sine qua non für jedes größere Gemeindewesen, wurden bei religionsgesetzlichen Zweifeln, als Sachverständige bei Gericht, bei Bemessung der Strafen, namentlich aber in allen Fragen der öffentlichen Gesundheitspflege zu Rate gezogen. Mit dem ausdrücklichen Titel, der Arzt, sind nur wenige Männer im Talmud erwähnt, hingegen heißt es von mehreren Talmudlehrern, daß sie auch in der Heilkunst tüchtig gewesen seien. Die meisten wissenschaftlich-ärztlichen Aussprüche rühren von dem Babylonier Mar Samuel (165-257) her, welcher als Arzt alle übrigen überragte und auch als Astronom berühmt war. Der ärztliche Beruf war sehr angesehen, dennoch behauptete sich neben der wissenschaftlichen stets auch die Volksmedizin.

Zur Anatomie, Physiologie und Embryologie. Hie und da wurden wissenschaftliche Untersuchungen an Tieren und an Föten angestellt[26].

Die osteologischen Daten stützen sich auf die Untersuchung der menschlichen Leiche[27], der größte Teil der anatomischen Kenntnisse beruhte aber — wie namentlich die Eingeweidelehre zeigt — nur auf den Beobachtungen, die man beim Schlachten der Tiere machte[28], weshalb sich ein näheres Eingehen auf die Details hier erübrigt. Interessant sind vom anatomischen Standpunkte die Angaben über angeborene oder später erworbene Leibesfehler (welche zum Priesterdienst untauglich machten); in der langen Liste kommen z. B. abnorme Kopfbildungen (der kegelförmige, birnförmige, hammerförmige, kahnförmige, der zu lange Schädel), Gibbus, Genu varum und Genu valgum, Plattfuß, Polydaktylie vor. — Betreffs der Funktion der einzelnen Organe lehrte eine volkstümliche Tradition folgendes: „Die Nieren raten, das Herz prüft, die Zunge schneidet zurecht (die Laute), der Mund vollendet (sie), die Speiseröhre nimmt alle Arten von Speisen auf und gibt sie weiter, die Luftröhre bringt die Stimme hervor, die Lunge saugt alle Arten von Flüssigkeiten auf, die Leber erregt Zorn, die Galle wirft in ihn einen Tropfen und beruhigt ihn, die Milz erregt Lachen, der Magen erregt Schlaf, die Nase bewirkt das Erwachen.” Im einzelnen dürften in den gelehrten Kreisen ganz andere Ansichten geherrscht haben, so geht z. B. aus einer Bemerkung hervor, daß man den Sitz des Verstandes im „Mark des Schädels” annahm. Man wußte, daß die Exstirpation der Milz und des Uterus bei Tieren nicht tödlich sei[29], daß Lähmung der unteren Extremitäten auf Verletzung des Rückenmarks schließen lasse u. a. — Nach der talmudischen Zeugungstheorie stammen die Knochen und Sehnen, die Nägel, das Mark im Kopfe und das Weiße im Auge vom Vater, „der das Weiße (Sperma) sät”; Haut, Fleisch, Blut, die Haare und das Schwarze im Auge von der Mutter, „welche das Rote sät”; Gott gibt Leben und Seele, den Glanz des Gesichts, das Sehen des Auges, das Hören des Ohres, die Sprache des Mundes, das Erheben der Hände, das Gehen der Füße, Verstand und Einsicht. Nach der Ansicht mancher beginnt die Entwicklung mit dem Kopfe, nach Ansicht anderer vom Nabel aus. Das Aussehen der Frucht wird mit einer Heuschrecke verglichen, die Augen sind wie zwei Fliegenpunkte, nur weit voneinander entfernt, die beiden Nasenlöcher ebenfalls wie Fliegenpunkte, nur nahe beieinander, der Mund ausgespannt wie ein haardünner Faden, das Genitale wie eine Linse, bei der weiblichen Frucht der Länge nach gespalten, wie ein Gerstenkorn, der Einschnitt an Händen und Füßen ist nicht vorhanden. Die Bestimmung des Geschlechts der Frucht erfolge im Augenblick der Kohabitation, wenn die Frau zuerst den Samen säe, so entstehe ein männliches, wenn der Mann, ein weibliches Kind. Gegenüber der herrschenden Lehre, daß die Entwicklung bei beiden Geschlechtern gleichmäßig stattfinde (Vollendung am 41. Tage), findet sich auch die Ansicht vertreten, daß die männliche Frucht mit 41, die weibliche dagegen mit 81 Tagen vollendet sei. Um männliche Kinder zu zeugen, wird geraten, daß der Mann sein Sperma zurückhalte (damit die Frau zuerst ejakuliere), oder daß das Bett zwischen Norden und Süden gestellt werde. Psychischen Einflüssen im Moment der Kohabitation schrieb man viel Bedeutung für die Gestaltung des Kindes zu. Die Dauer der Schwangerschaft wird mit 271-274 Tagen angegeben. In den ersten drei Monaten liege das Kind im unteren Teil seiner „Wohnung”, in den drei folgenden im mittleren Teile, in den letzten Monaten im oberen Teile; „es hat seine Hände auf seinen beiden Schläfen, die beiden Ellbogen auf den beiden Hüften, die beiden Fersen auf den beiden Hinterbacken, sein Kopf ruht zwischen den Knien, der Mund ist geschlossen, der Nabel geöffnet, es ißt von dem, was die Mutter ißt, und trinkt von dem, was die Mutter trinkt, entleert aber keinen Kot, weil es sonst seine Mutter töten würde. Wenn es an das Licht der Welt herausgeht, öffnet sich das Geschlossene und schließt sich das Geöffnete.” Ein Teil der Früchte werde von vornherein als Neun-, der andere als Siebenmonatskinder angelegt; werde eines der letzteren erst mit acht Monaten geboren, so bleibe es am Leben (damit sollte die von der antiken Tradition bestrittene, aber zuweilen beobachtete Lebensfähigkeit der Achtmonatskinder erklärt werden). Ein mit 6½ Monaten oder noch früher geborenes Kind ist nicht lebensfähig. — Von Mißbildungen sind verschiedenartige erwähnt, z. B. Anenkephalus, Cyklopie, Sirenenbildung, der Foetus papyraceus.

Zur Diätetik, Hygiene und Prophylaxe. Die Pflege des Körpers gilt als religiöse Pflicht. Was zunächst die Nahrungsweise anlangt, so wird vor jeder plötzlichen Aenderung derselben und namentlich vor Unmäßigkeit gewarnt, weil sonst Darmleiden entstünden. „Wenn deine Mahlzeit dir ein Genuß ist, dann ziehe deine Hand zurück.” Kinder sollen nicht an Fleisch und Wein gewöhnt werden, wichtig sei ein kräftiger Morgenimbiß und der tägliche Genuß von frischem Gemüse. Als schädlich galt es, zu essen, ohne zu trinken. „Wer ißt, ohne zu trinken, ißt Blut (d. h. er zehrt vom eigenen Körper), und das ist der Anfang von Darmleiden.” Das richtige Maß sei ein Becher auf ein Brot. Nicht wenige diätetische Regeln waren im Schwange, welche von dem Einfluß bestimmter Nahrungsmittel handelten. So heißt es z. B.: Mangoldbrühe ist gut für den Magen (Herz) und für die Augen und noch mehr für die Därme. Lauch ist gut für die Därme, aber schädlich für die Zähne, Milz umgekehrt, weshalb man Milz kauen und dann ausspeien, Lauch aber ungekaut verschlucken solle. Nach jedem Essen iß Salz, und nach jedem Trinken trinke Wasser, so wirst du nie zu Schaden kommen u. s. w. Zur Erhaltung der Gesundheit sind Bäder (es gab zahlreiche gut eingerichtete Badehäuser), Massage, Salbungen empfohlen; als prophylaktisches Mittel erfreute sich auch der Aderlaß großer Beliebtheit, jedoch wird vor dem Uebermaß und vor mißbräuchlicher Anwendung der Venäsektion bei alten Leuten gewarnt; der Aderlaß soll höchstens alle 30 Tage, vom 50. Lebensjahr an jedoch seltener vorgenommen werden. Widerraten war die Ausführung bei schlechtem Wetter und an astrologisch ungünstigen Tagen (z. B. am Dienstag, weil der Mars in der achten Stunde regierte); vor dem Aderlaß hatte man sich einem sehr restringierten Regime zu unterwerfen, nachher wurde eine nahrhafte, aber leicht verdauliche Kost (verboten waren z. B. Käse, Zwiebeln, Knoblauch, Kresse, Geflügel) verordnet, jede Anstrengung oder Koitus galt als schädlich, auch sollte man sich vor Erkältung in acht nehmen; wichtig war das Verbot, die Aderlaßwunde zu betasten. Nicht wenige Vorschriften betreffen die Regelung der Harn- und Stuhlentleerung (Konzentration der Gedanken auf das Vorhaben, abwechselndes Aufstehen und Niedersetzen am Aborte, Warnung vor zu starkem Pressen, laxierende Mittel, Waschung der Hände nach jedem Stuhlgang, Reinigung des Afters mit Scherben, Verbot, den Penis anzufassen u. s. w.), die Geschlechtshygiene (z. B. Bestimmung der Häufigkeit des Koitus, je nach dem Lebensberuf und Stand, Verbot sexueller Exzesse und Perversitäten etc.). Körperliche Arbeit ist nachdrücklich zur Erhaltung der physischen und moralischen Gesundheit empfohlen. Einen ganz besonders breiten Raum nehmen im Talmud die Reinheits- und Desinfektionsgesetze ein, wobei die sozial-hygienischen Prinzipien zumeist durch religiös-ethische, manchmal auch durch abergläubische (dämonistische) Motivierung verschleiert sind; in äußerst subtilen Distinktionen werden verschiedene Grade der Verunreinigungen angenommen und danach wieder die Maßnahmen des Reinigungsverfahrens bestimmt. Es würde zu weit führen, auf Einzelheiten einzugehen; es sei nur bemerkt, daß sich in den einschlägigen Vorschriften Ideen vorfinden, die gerade im Lichte der modernen Wissenschaft berechtigt erscheinen. Das Händewaschen vor und nach dem Essen, nach jeder Harn- und Stuhlentleerung, nach dem Aderlaß, nach dem Nägelschneiden, das Reinigungsbad für Menstruierende und Wöchnerinnen, die Maßregeln zur Verhütung der Krankheitsübertragung (z. B. durch Exkrete, Gebrauchsgegenstände, Nahrungsmittel) u. v. a. zählen hierher. Von einschneidender Bedeutung sind endlich die Bestimmungen über das Schlachten (Schächten), über die obligatorische Fleischbeschau und über die Zubereitung der Speisen. Zu genießen verboten ist jedes Schlachttier, bei dessen Untersuchung sich Verletzungen oder sonstige abnorme Zustände vorfinden, denen das Tier in absehbarer Zeit erlegen wäre. Die Erörterungen über das Thema, was als koscher oder als trepha anzusehen ist, gewähren einen auch kasuistisch interessanten Einblick in die erstaunlich entwickelte Veterinärpathologie. Zu den Befunden, welche den Genuß des Schlachttieres ausschließen, gehören: Perforation beider Häute des Oesophagus, perforierende Querwunden der Trachea, Perforation der Hirnhaut, des Herzens, Bruch der Wirbelsäule mit gleichzeitiger Trennung des Rückenmarks, Defekte der Lunge, Verletzung des Magendarmkanals, in deren Folge Speise- oder Kotmassen in die Bauchhöhle oder in das umliegende Zellgewebe austreten können, vollständige Entfernung der Leber, Perforation der Gallenblase, Eiterung oder fauliger Zerfall einer Niere; was die Lunge anlangt, so kommen namentlich in Betracht Perforation der Lunge oder Pleura (beim Aufblasen von der Trachea her, hört man ein zischendes Geräusch), fistulöse Kommunikation zweier Bronchien, Ulzeration der Bronchien (Unterscheidung von Bronchiektasien), Verwachsungen der Pleura (eingehend werden die Perlsuchtgebilde auf der Pleura geschildert, aber nicht für lebensgefährlich erklärt).

Zur allgemeinen Pathologie und Therapie. Abgesehen von der Grundansicht, daß Krankheit und Heilung Gottes Werk sei, finden im Talmud die verschiedenartigsten ätiologischen Anschauungen Vertretung, mystische sowohl wie rationelle. So werden Krankheiten einerseits von dämonischen Einflüssen oder vom bösen Blick hergeleitet, anderseits auf Erkältung, Erhitzung, auf die Luft, schlechtes Trinkwasser, fehlerhafte Lebensweise, auf die Galle, Plethora oder auf ein gestörtes Mischungsverhältnis (zwischen Blut und Wasser) zurückgeführt; der Einfluß der Erblichkeit und der Uebertragung (durch Personen und Gegenstände) ist ausdrücklich hervorgehoben. Als prognostisch günstige Zeichen galten Niesen, Schweiß, Stuhlgang, Pollution, Schlaf und Traum. Die Medikamente waren überwiegend pflanzlicher Herkunft (Droge im ganzen, Blätter, Wurzeln, Rinde, pflanzliche Oele — Aufgüsse, Abkochungen, Pulver, Latwergen, Salben, Pflaster, Breiumschläge etc.), selten tierischen Ursprungs (z. B. Honig, Ziegenmilch, Galle, Saft einer Ziegenniere gegen Ohrleiden, Leber des tollen Hundes gegen Lyssa); großer Wertschätzung erfreute sich der Theriak. Außer den Arzneien verstand man auch die Heilwirkung des Sonnenlichtes, der Bäder (Warmbäder, Flußbäder, Seebäder, Schlammbäder, Heilquellen), des Luftwechsels zu nutzen. Der Aderlaß spielte im Heilverfahren bei verschiedenen Krankheiten (Fieber, Kopf- und Brustschmerzen, Bräune, Podagra etc.) eine Hauptrolle, namentlich im Beginne des Leidens (z. B. bei einem Fieber nach zweitägiger Dauer); gewarnt wird jedoch vor dem Mißbrauch des Aderlasses, vor der Anwendung beim stehenden Kranken, in der Akme des Fiebers u. s. w. Dem diätetischen Regime in der Krankenbehandlung wandte man größte Aufmerksamkeit zu; es gab diätetische Heilmittel und Heiltränke, und gewissen Nahrungsmitteln wurde eine spezifische Heilwirkung zugeschrieben. Von psychologischem Blick zeugt die noch heute sehr beherzigenswerte Mahnung, auch bei unheilbaren Krankheiten bestimmte Diätvorschriften zu geben. Verschiedene diätetische Regeln waren im Umlauf, z. B. folgende: Zehn Dinge bringen den Kranken zu seiner Krankheit zurück, und seine Krankheit wird schlimmer: Der Genuß von Ochsenfleisch, fettem Fisch, gebratenem Fleisch, von Geflügel, gebratenen Eiern, Kresse, Milch, Käse, das Scheren und das Schwitzbad, nach manchen auch der Genuß von Nüssen und großen Gurken. Sechs Dinge heilen den Kranken von seiner Krankheit, und ihre Heilkraft ist eine nachhaltige: Kohl und Mangold und Kamillen, der Labmagen, der Uterus, die Leber, nach manchen auch kleine Fische. — Auffallend wenig umfangreich ist die Dreckapotheke (erwähnt werden Harn, Hundekot, Kinderkot), sehr reich dagegen die magische Therapie in Form des Besprechens (z. B. gegen Fieber, Ausschläge, Verschlucken, Blutfluß, Lyssa), des Handauflegens, der Sympathiekuren, des Amulettgebrauchs (Amulette bestanden aus beschriebenen Gegenständen oder aus Kräutern, Knoten, Schellen).

Zur speziellen Pathologie und Therapie. Fieber wurde mancherseits als eine unter Umständen nützliche Reaktionserscheinung betrachtet. Man unterschied mehrere Arten von essentiellen Fiebern und führte unter den Ursachen auch Verdauungsstörungen an. Die Therapie bestand aus diätetischen Maßnahmen (anfangs Fasten), Aderlaß oder bewegte sich im Geleise des volksmedizinischen Aberglaubens. Zu den begünstigenden Momenten für das Auftreten von Epidemien rechnete man Anhäufung von vielen Menschen und Hungersnot, auch war es bekannt, daß durch Karawanen, Tiere (z. B. Schweine) etc. Verschleppung stattfinden könne. Von Krankheiten der Mundhöhle werden Foetor ex ore, Ranula, Stomatitis, Abszesse erwähnt; die häufig genannte Askara entspricht dem epidemischen Krupp. Unter „Polyp” der Nase ist wohl dem Zusammenhang nach, die Ozäna zu verstehen; gegen Nasenbluten wird eine komplizierte Tamponade empfohlen. Bei Ohrleiden wurden, wenn sie mit Ausfluß verbunden waren, feste Arzneimittel (z. B. Steinsalz), sonst flüssige verwendet. Um zu erkennen, ob das aus dem Munde kommende Blut der Lunge entstamme, sollte man es mit einem Weizenstrohhalm prüfen; haftete es an, so galt dies als positives Zeichen. Wie das griechische καρδία bezeichnet das hebräische leb, libba so viel wie Magengrube ═ Herzgrube; bei den entsprechenden Krankheitsnamen: Schmerz, Schwäche, Schwere des leb oder libba handelt es sich wohl zumeist um Magenaffektionen; als Schutzmittel gegen Kardialgie diente der Genuß von Schwarzkümmel. Der Morbus cardiacus figuriert unter diesem Namen auch im Talmud. Von Verdauungsstörungen, Stuhlverstopfung etc., deren Ursache und Prophylaxe (diätetische Vorschriften) ist viel die Rede. Unter den Darmkrankheiten spielte die Dysenterie eine Hauptrolle. Bei Leibschmerzen und Darmaffektionen empfahl man erwärmende Einreibungen, Auflegen erwärmter Tücher, Aufsetzen einer Schüssel mit warmem Wasser, Aufstülpen eines Bechers auf den Nabel, Trinken von altem Wein, Pfefferkörner im Wein, Kümmel etc. Hämorrhoiden werden mit anderen Affektionen des Mastdarms zusammengeworfen. Man kannte mehrere Arten von Darmparasiten, zu den Wurmmitteln gehörten Knoblauch, Ysop, Lorbeerblätter mit Wein, Raukensamen. Ein Gallenmittel war aus Gerste, Saflor und Salz zusammengesetzt. Der von manchen Forschern als Gelbsucht gedeutete Krankheitsname wird von anderen auf Blutarmut bezogen. Gegen Milzleiden wird außer sympathetischen Mitteln unter anderem empfohlen: Blutegel in Wein, Trinken von „Schmiedewasser”. Wassersucht glaubte man auch von Verstopfung herleiten zu können. Von Affektionen des Urogenitalsystems finden Strangurie (bei Blasenstein [?] Einspritzungen), Fisteln und Spaltbildungen des Penis, Kastratentum, Kryptorchismus, Hermaphroditismus, Pollutionen und Gonorrhoe Erwähnung. Ueber die Deutung der im Talmud vorkommenden Hautleiden herrscht trotz der relativ sorgfältigen Beschreibung noch ungeklärter Widerstreit. Bemerkenswert ist es, daß zwar die Zaraath vorwiegend als Gottesstrafe wegen verschiedener Laster gilt, bei anderen Hautleiden aber schlechte Ernährung, mangelnde Hautpflege u. a. ätiologisch verantwortlich gemacht werden. Vom „Aussatz” sind zwei Hauptformen unterschieden, je nachdem die Flecke glänzend weiß oder matt erscheinen. Fälle von Lepra mutilans werden erwähnt. Die Ausschließung der Aussätzigen wurde zwar beibehalten, doch zeigt sich gegenüber den biblischen Zeiten eine gewisse Milderung in der Form, wenigstens durfte der Lepröse im Lehrhause in einem abgesonderten, durch eine hohe Wand von den übrigen Besuchern getrennten Raum verweilen. In der Kosmetik spielen die Enthaarungsmittel (Erdarten) eine wichtige Rolle. — Als Ursache der Epilepsie wird sehr häufig anstößiges Verhalten der Eltern bei der Kohabitation angeführt, die Erblichkeit des Leidens war bekannt, prophylaktisch oder therapeutisch standen auch Amulette im Gebrauch. In einem Gleichnis wird ein Fall erzählt, der lebhaft an hysterische Stummheit erinnert. Kopfschmerz galt als eines der häufigsten und schmerzhaftesten Leiden, Hemikranie dürfte als besondere Form unterschieden worden sein; in der Aetiologie tritt der Dämonismus bisweilen hervor, therapeutisch kamen Einreibungen mit Wein, Essig, Oel oder sympathetische Mittel zur Anwendung. Vom Irrsinn im engeren Sinne (Melancholie, Manie, Kynanthropie) wurden Schwachsinn, Verwirrtheit, Bewußtseinsstörungen im Verlauf akuter Krankheiten getrennt, auch ist der periodische Charakter der Psychosen hervorgehoben. Interessant ist der Satz: „Kein Mensch begeht eine Uebertretung, wenn nicht in ihn der Geist des Irrsinns gekommen ist.” Von einer Behandlungsweise der Irren ist nichts erwähnt. — Gegen Lyssa wird in hergebrachter Weise die Leber des tollen Hundes empfohlen, doch knüpfte man an dieses Mittel keine allzu großen Hoffnungen.

Chirurgisches. Zum ärztlichen Instrumentarium gehörten ein größeres und ein kleineres Messer, der Trepan, die Lanzette und der „Nagel” (für den Aderlaß), Schröpfköpfe u. a. Bei Ausführung einer Operation hatte der Chirurg ein Schurzfell um; vor schwereren Eingriffen gab man zuweilen dem Kranken einen „Schlaftrunk”. Bei der Behandlung von Wunden und Geschwüren kamen Oel und warmes Wasser, Balsam, Bähungen mit Essig oder Wein, Weizenbrei und gemahlener Kümmel, Kräuter etc., Watte, Schwämme, neue Lappen, Binden, Pflaster, Kataplasmen zur Verwendung; in gewissen Fällen wurden die Wunden ausgebrannt, vergiftete ausgesaugt. Stets mußte vom Verletzten eine bestimmte Diät eingehalten werden. Wichtig ist die Warnung vor Berührung der Wunden, weil „die Hand Entzündung mache”. Abszesse wurden inzidiert oder ausgeschält. Spärlich und unklar sind die Bemerkungen über die Reposition von Luxationen (Unterkiefer) und Frakturen (Schienenverband). Von Operationen kommen vor Amputation (z. B. von leprösen und kariösen Gliedern), Trepanation, Operationen an den männlichen Genitalien (Beschneidung, Operation der Harnfistel, Epispadie), eine Bauchoperation zwecks Entfernung des übermäßigen Fettes, Anlegung eines künstlichen Afters bei Atresia ani. An einer Stelle heißt es, daß die Exstirpation der Milz nicht tödlich sei[30]. Die rituelle Zirkumzision setzte sich aus vier Akten zusammen: Abtragung der Vorhaut, Entblößung der Eichel bis zur Freilegung der Eichelkrone, Aussaugen, Verband (Vornahme in der Norm am 8. Lebenstage, bei kranken Kindern Aufschub bis zur vollen Genesung). Außer der rituellen Zirkumzision wird auch die Beschneidung bei Erwachsenen (Heiden) wegen einer Geschwürsaffektion am Penis erwähnt. — Interessant sind die Angaben über Prothesen (Ersatzstück für den Vorderteil des Fußes, mit einer Höhlung für Fetzenpolsterung versehen; ein zur Fortbewegung dienender Stelzstuhl für Krüppel), künstliche Zähne (auch aus Gold oder Silber).

Augenärztliches. Unter den im Talmud vorkommenden Namen für Augenleiden sind unter anderem Augenentzündung, Hornhauttrübung oder Star, Hornhautfell, Tränenfistel, Nachtblindheit, Tagblindheit zu verstehen. Umschläge von Wasser, Wein, Augenschminken und Salben bildeten die wichtigsten Heilmittel, doch standen auch viele abergläubische und absonderliche Prozeduren im Schwange (z. B. Bestreichen mit Speichel, mit dem Blut der Fledermaus oder des Auerhahns, sympathetische Mittel, Beschwörungen). Von Mar Samuel wird die Aeußerung angeführt: ein Tropfen kalten Wassers (ins Auge) und das Waschen von Händen und Füßen sind besser als alle Kollyrien.

Zur Geburtshilfe und Gynäkologie. Die Bezeichnungen der einzelnen Abschnitte des weiblichen Genitale sind nicht einwandsfrei zu deuten, jedenfalls unterschied man die Vagina vom Uterus. Die Untersuchung erfolgte in der Regel durch die Frauen selbst oder durch andere Frauen, welche dem Arzte resp. in foro Bericht zu erstatten hatten; gelegentlich der Erörterung über Blutungen wird das Spekulum erwähnt (Rohr, welches im Inneren einen Stab barg, der auf der Spitze Werg trug; eine bleierne Röhre, deren Mündung nach innen umgebogen war). Zu Geburten wurde der Arzt nur dann herangezogen, wenn Kunsthilfe unbedingt erforderlich schien. Bei beginnender Pubertät steige unter der Brustdrüse eine Falte auf oder bilde sich wenigstens eine seichte Rinne, die Brüste neigen sich nach vorn, die Warze färbe sich dunkler, die Mamilla lasse sich eindrücken und richte sich langsam wieder empor. Herkunft und Lebensweise beeinflussen das frühere oder spätere Eintreten der Geschlechtsreife (am häufigsten sei sie im 12. Jahre). Die Menstruation dauere normaliter 7 Tage und wiederhole sich in Zeiträumen von 30 Tagen (der geringste Intervall betrage 11 Tage), subjektiv markiere sie sich durch Gähnen, Niesen, Schmerzen in der Nabelgegend, Fieberschauer etc. Streng verboten war die Kohabitation mit einer Menstruierenden oder sonst aus dem „Blutquell” (Uterus) blutenden Frau; für die Menstruierende und überhaupt jede blutende Frau ist ein Reinigungsbad vorgeschrieben. Aus rituellen Gründen war die Diagnose, ob das Blut aus dem Uterus stammte, wichtig; manche Gelehrte sollen in der Unterscheidung verschiedener Blutarten (auch durch den Geruch) große Fertigkeit erlangt haben. Zum Nachweise von Blutflecken überhaupt, dienten 7 Reagentien (Speichel eines nüchternen Menschen, Bohnenwasser, zersetzter Harn, mineralisches Laugsalz, vegetabilisches Alkali aus der Asche verbrannter Salzpflanzen, alkalireiche Tonerde, Seifenwurzel); mit jedem derselben mußte der Fleck dreimal gewaschen, sodann abgespült werden; das Verschwinden oder Hellerwerden deutete auf das Vorhandensein von Blut. Gegen „Blutfluß” (Metrorrhagie) wurde eine ganze Reihe von Volksmitteln und sympathetischen Kuren angewendet. Bekannt war, daß Defloration auch ohne Blutung stattfinden könne. Ein altes Volksmittel zum Nachweise der Jungfräulichkeit bestand darin, daß man die Frau auf die Oeffnung eines Weinfasses setzte, bei einer Deflorierten sollte ihr „Geruch ausströmen”, bei einer Virgo nicht. — Mit dem Beginn der Schwangerschaft zessieren die Menses, das Blut verwandle sich in Milch, ausnahmslos aber sei das Zessieren der Menses nicht. Aeußerlich erkennbar sei die Gravidität, wenn sie 3 Monate bestehe. Kohabitation während der Schwangerschaft galt in den ersten 3 Monaten als schädlich für Mutter und Kind, in den zweiten 3 Monaten als schädlich für die Frau, in den Schlußmonaten aber als dienlich für beide. Die Schwangeren oder die es werden wollten, trugen zum Schutz vor bösen Zufällen den „Erhaltungsstein” (Aëtit, Klapperstein oder Jaspis). Die Möglichkeit der Ueberschwängerung wurde zugegeben, über das Problem der Superfötation herrschten divergierende Ansichten. Unmittelbar vor der Geburt finde das Stürzen (Culbut) des Kindes statt, der Lage von Mann und Frau beim Koitus entsprechend liegen die Mädchen bei der Geburt mit dem Gesicht nach oben (facie ad partes obscoenas), die Knaben nach unten (ad podicem matris conversi). Als normal galt nur die Kopflage. Die Hebamme benützte wahrscheinlich Oel zum Einschmieren der Geburtswege. Der Gebärstuhl stand sicher im Gebrauch. Die Nachgeburt (Fälle von Retention sind erwähnt) wurde aufbewahrt, „damit das Kind warm wird”, verboten waren eine Reihe von heidnischen Gebräuchen, die sich an die Plazenta knüpfen. Die Wöchnerin galt als unrein 40 Tage nach Geburt eines Knaben, 60 Tage nach Geburt eines Mädchens. Die Wiederaufnahme des ehelichen Verkehrs hatte das rituelle Bad zur Voraussetzung. Bei gegebener Indikation durfte die Embryotomie auch des lebenden Kindes vorgenommen werden, vorausgesetzt, daß kein großer Teil — nach anderer Ueberlieferung der Kopf — geboren war. Der Kaiserschnitt post mortem wurde sogar am Sabbat ausgeführt. Daß unter dem Terminus Jocé dophen (d. i. ein durch die Wand, die Seite scil. des Bauches der Mutter herausgekommenes) entweder der Kaiserschnitt an der Lebenden gemeint, oder die Operation der Bauchschwangerschaft zu verstehen ist, kann als wahrscheinlich angenommen werden, aber es ist kein zwingender Beweis dafür zu erbringen, daß einer dieser Eingriffe zur Zeit des Talmuds auch wirklich ausgeführt worden ist; bestimmt ist nur, daß eine auf einem anderen als dem natürlichen Geburtswege erfolgende Geburt mit glücklichem Ausgange für Mutter und Kind bekannt war.

Zur Pflege des Neugeborenen. Zeichen der Reife sind die ausgebildeten Haare und Nägel. Zu den Maßnahmen, welche beim Neugeborenen zur Anwendung kamen, gehörte das Baden (auch in Wein) und die Abreibung mit Salz. Sofort nach der Geburt, jedenfalls aber noch vor Ablauf von 24 Stunden, wurde das Kind an die Brust gelegt, das Säugen galt als Pflicht der Mutter, an deren Stelle nur ausnahmsweise die Amme treten sollte. In der Regel säugte die Frau das Kind 24 Monate. Ueber das Säugen unmittelbar an der Tierzitze wird mehrmals gesprochen; mußte die Frau wegen erneuter Gravidität das Säugen aufgeben, so wurde das Kind mit Milch und Eiern ernährt.

Notes in this chapter

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