Australien und Ozeanien (continued 4)
Reading edition

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 228. Zauberhandlung, um einen Menschen zu töten,
indem der kniende Mann rechts mit einem Zauberknochen in die Richtung zeigt, in welcher der Gegner vermutet wird.
Eines ganz seltsamen Zauberbrauches müssen wir noch gedenken, der, sofern er wirklich auf Wahrheit beruht, vielleicht der Kraft der Suggestion zuzuschreiben ist. Gewisse Männer sollen die Macht besitzen, einen Mann oder eine Frau zu töten und ihre Opfer später wieder ins Leben zurückzurufen, aber nur noch auf ein paar Tage, so daß schließlich doch der Tod bei ihnen eintritt. Ein Mensch, der mit dieser Macht ausgestattet ist, kann sie entweder aus freiem Antriebe für sich allein gegen jemanden, dem er böse gesinnt ist, ausüben, oder sie in den Dienst einer Gruppe von Männern stellen, deren ausführendes Organ er somit wird. In solchem Falle vollzieht er die Todesstrafe an einer Person, über die die alten Männer sie verhängt haben. Zu diesem Zwecke reibt sich dieser Gewaltige, der bei den Arunta Kurdaitscha heißt, ganz und gar mit Holzkohle ein, schmückt sein Gesicht und sonstigen Körper mit weißen Daunen, zieht Schuhe aus Emufedern an, die mit Blut zusammengeklebt sind und Zauberwirkung besitzen sollen; er ist ferner mit Schild und Speer, sowie mit einem oder zwei Tschuringa ausgerüstet (Abb. 230). — Der Aberglauben, nach dem gewisse Männer eine solche seltsame Macht besitzen, ist über ganz Australien verbreitet. Auf diese Weise sucht man unbequeme Leute im geheimen ins Jenseits zu befördern. Es hält aber schwer herauszubekommen, in welcher Weise man dabei verfährt. Anscheinend ist dies bei den einzelnen Stämmen ganz verschieden. Bei den Diäri zum Beispiel braucht der Zauberer in einer faustgroßen Grube nur eine Mischung von Harz aus den Wurzeln des Eisenholzes und dem Kote des auserkorenen Opfers zu verbrennen; wenn dann dieses an der betreffenden Stelle vorbeigeht, muß es über kurz oder lang sterben. Energischer gehen diese Zauberer in anderen Gegenden vor. Sie sollen hier ihr Opfer durch einen Schlag auf den Kopf bewußtlos machen, ihm die Lenden aufschneiden, das Nierenfett entfernen und die Wunde schließlich mit Gras verstopfen. Der Mann kehrt zwar wieder zum Bewußtsein zurück, stirbt aber in ein paar Tagen. In westaustralischen Gegenden bedient man sich einer noch grausameren Methode. Der Mörder, beziehungsweise der Vollstrecker eines Urteils schleicht an sein Opfer heran, während es schläft, kneift ihm die Nasenlöcher leicht zusammen, damit es den Mund öffne, den er ihm sofort mit Sand verstopft. So geknebelt schleppt er den Mann eine kleine Strecke in den Busch hinein, nimmt ihn beim Kopfe, dreht diesen mit einem besonderen Kunstgriff schnell herum, so daß der Halswirbel ausgerenkt wird, und bringt den Kopf sofort wieder in seine natürliche Lage zurück. Man behauptet, daß, wenn ein Opfer diese Marter durchgemacht hat, es noch ein paar Tage in einem Dämmerzustand verharre, dann aber doch sterbe.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 229. Zauberhandlung, um einen Menschen zu töten.
Der Eingeborene rechts hält einen Zauberstock (siehe Abb. 203) in der Richtung des Gegners, der von dem bösen Zauber befallen werden soll, welcher bei Anfertigung des Zauberstockes über diesen gesprochen worden ist.
Die Zauberer genießen in Australien einen großen Ruf; sie vermögen nach Angabe der Eingeborenen, wie schon gesagt, Krankheiten und Tod zu bewirken, die Todesstunde des Menschen vorauszusagen, Schwerkranke aber auch wieder gesund zu machen und selbst Tote wieder ins Leben zurückzuführen. Bei der Heilung einer Krankheit gehen sie in der Weise vor, daß sie die Körperstelle, die sie für den Sitz des Leidens halten, zunächst reiben, drücken, anblasen, an ihr saugen und schließlich ein Stöckchen oder einen Stein hervorbringen, den sie angeblich aus dem Körper entfernt haben und als die Ursache der Krankheit bezeichnen.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 230. Ein Zauberer (Kurdaitscha)
in Schuhen aus Emufedern und mit solchen am Körper geschmückt an den Feind heranschleichend.
Neben den Einschränkungen, die das weit verbreitete Totemwesen bei den Heiraten der Australier auferlegt, gibt es noch weitere, die durch das bei ihnen herrschende klassifikatorische System, wie die Wissenschaft es nennt, bedingt werden. In Australien nämlich sind die Verwandtschaftsgrade von so großer Wichtigkeit, wie bei keinem anderen Volke der Erde, sie beherrschen und regeln ihr ganzes soziales Leben. Weil ein Stamm nur wenige hundert Mitglieder umfaßt und diese vielfach untereinander heiraten, so ist es für die damit vertrauten alten Leute eine ziemliche Leichtigkeit, Generationen hindurch das gegenseitige Verwandtschaftsverhältnis zweier Personen festzustellen. Diese Verwandtschaftsgrade aber werden von den Australiern nicht nach unseren Grundsätzen bestimmt und bezeichnet, sondern sie verwenden dazu ein ganz eigentümliches, uns in mancher Hinsicht unverständliches System, eben das sogenannte klassifikatorische. Sie besitzen nur eine kleine Anzahl Worte, und jedes derselben wenden sie auf eine große Anzahl Verwandtschaftsgrade an, auf eine größere Anzahl verschiedener Personen. Wie wir in unserem Sprachgebrauche zum Beispiel das Wort „Onkel“ für verschiedene Personen wie Vaters und Mutters Bruder, Ehegatten der Schwestern der Eltern und so weiter gebrauchen, so besitzt der Australier für bestimmte Verwandtschaftsgrade einen bestimmten Ausdruck, aber er wendet ihn auf eine ganze Reihe von Verwandten an, die derselben bestimmten Verwandtschaftsklasse angehören. So kennt er kein eigenes Wort für Vater (das heißt Erzeuger) in unserem Sinne, sondern er bezeichnet mit einem gemeinsamen Ausdruck nicht nur den wirklichen Vater, sondern auch den Bruder des Vaters, die Söhne des Bruders des Großvaters, die Ehegatten der Schwester der Mutter und eine ganze Reihe entfernter Verwandten mehr. In der gleichen Weise nennt er „Mutter“ nicht nur seine wirkliche Erzeugerin, sondern dehnt diese Bezeichnung auch auf die Schwestern der eigentlichen Mutter, die Frauen des Bruders des Vaters und andere mehr aus. Auf diese Weise erhält jeder Mensch eine große Anzahl Väter und Mütter. Dabei macht der Australier aber doch einen Unterschied zwischen seinem eigentlichen Vater, beziehungsweise seiner eigentlichen Mutter und anderen Männern wie Frauen, die die gleiche Bezeichnung führen, geradeso wie wir zwischen Vettern ersten, zweiten und dritten Grades unterscheiden, wenngleich wir diese alle auf die gleiche Weise so nennen. Ebenso unterscheidet er innerhalb jeder einzelnen Verwandtschaftsklasse, das heißt den Leuten, welche die gleiche Verwandtschaftsbezeichnung führen, zwischen näher und entfernter stehenden Verwandten. Wenngleich er daher allen Männern, die er mit „Vater“ anredet, die gleiche Ehrfurcht und Hochachtung schuldet, so macht er doch nach dem Grade der Verwandtschaft zwischen ihnen Unterschiede. Nach diesem Klassensystem ist also jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, die mit einem Australier in gesellige Beziehung treten, für ihn verwandt, allerdings in verschiedenem Grade.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 231. Australier beim Tanz, bevor sie ihren Rachezug antreten.
Wenn ein Todesfall eintritt, so glauben die australischen Eingeborenen, daß er durch Zauberei hervorgerufen worden sei. Die Pflicht der Verwandten ist es dann, Rache zu üben, doch selten wird dabei Blut vergossen.
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Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 232. Rückkehr vom Rachezug,
bei der die Weiber die Schilde der Teilnehmer prüfen. Wenn einer hohl klingt, so steht sein Besitzer unter bösem Einfluß und wird sterben.
Dieses Verwandtschaftssystem beeinflußt nun das ganze soziale Leben des Australiers, vor allem seine Heiratsgesetze, denn er darf nur in eine bestimmte Verwandtschaftsklasse hineinheiraten.
Die unter den Australiern vorherrschende Eheform ist die Polygamie (im Durchschnitt zwei bis drei Frauen); Einehe kommt natürlich auch vor und währt unter Umständen auch zeitlebens. In der Regel leisten sich die älteren Männer mehr als eine Frau, denn ihre Zahl richtet sich danach, wieviele Frauen ein Mann zu ernähren imstande ist. Ihm liegt die Pflicht ob, seine Frau hinreichend mit tierischer Nahrung zu versorgen, während diese die pflanzliche beschaffen muß. Daher kann sich ein tüchtiger Jäger eher mehrere Frauen leisten. — Merkwürdige Eheverhältnisse herrschen in Zentralaustralien, wo achtzehn- bis fünfundzwanzigjährige Männer eine Ehegenossin besitzen, die dem Alter nach ihre Großmutter sein könnte, und wo die ältesten einflußreichsten Männer der Gemeinde die meisten Frauen aufweisen, und zwar unter ihnen gleichzeitig Greisinnen und im Backfischalter stehende Mädchen. Außerdem kommt in Australien noch die sogenannte Piraûruehe vor, das ist eine Art Gruppenehe. In ihr ist eine Anzahl Personen beiderlei Geschlechts zu einer Gemeinschaft vereinigt, deren männliche Mitglieder das Recht haben, mit einer größeren oder geringeren Anzahl der weiblichen Mitglieder Geschlechtsverkehr zu unterhalten. Das Weib, das die Piraûruehe eingeht, ist stets die rechtmäßige Gattin eines bestimmten Mannes und bleibt es auch während dieser Zeit, insofern er ihr seinen Schutz angedeihen läßt und ein Vorrecht hinsichtlich der ehelichen Beiwohnung vor den anderen Männern beanspruchen kann. Die Mitehemänner, deren Anzahl übrigens nicht groß zu sein pflegt, sind gewöhnlich ältere, einflußreiche Leute des Stammes. Stets aber werden auch bei dem Eingehen der Piraûruehe die Gesetze streng befolgt, welche Klassen und Verwandtschaftsgrade für die Heirat vorschreiben.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 233. Die Besucher eines befreundeten Lagers bei ihrer Ankunft,
bei der sie mit gewissen Formalitäten empfangen werden.
Die Ehe der Australier kommt durch Vereinbarung zustande. Zumeist werden zwei Frauen, die im richtigen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen, zu den besonderen Schwiegermüttern ihrer beiderseitigen Söhne ernannt. Oft trifft man ein solches Abkommen bereits, wenn diese Frauen noch keine Kinder haben, oder auch gar, wenn sie selbst noch gar nicht verheiratet sind. Der Mann erhält dann bereits seine Spezialschwiegermutter vor der Geburt seiner Zukünftigen; schenkt diese Schwiegermutter einer Tochter das Leben, dann steht dem betreffenden Manne also das Recht zu, diese sich zur Frau zu fordern. Anderseits, wenn er eine Schwester besitzt und seine besondere Schwiegermutter einen Sohn, so muß er diese seine Schwester gegen die Frau, die er bekommt, eintauschen. Bekommt die Schwiegermutter aber mehrere Mädchen, dann hat der Bräutigam das Recht auf alle diese und heiratet sie der Reihe nach, sobald sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. Mag er sie aber nicht sämtlich heiraten, dann kann er dieses Vorrecht aufgeben, meistens zugunsten eines jüngeren Bruders, der dann gewöhnlich die Mädchen zu Frauen nimmt, auf die der ältere Bruder Anspruch hatte. Für den Fall, daß die Spezialschwiegermutter nur Söhne gebären oder frühzeitig sterben sollte, trifft man eine Vereinbarung dahin, daß der mutmaßliche Schwiegersohn ein weiteres Anrecht auf die Töchter anderer Familien hat. Bei allen diesen Verlöbnissen müssen natürlich die bestehenden Heiratsgesetze innegehalten werden. Der eigenartigen Beschränkungen im Verkehr zwischen Schwiegermutter und Schwiegersohn gedachten wir bereits oben. Im allgemeinen läßt sich aber sagen, daß, wenn ein junger Mann etwa zwanzig Jahre alt ist, eine dauernde Vereinbarung über seine Zukünftige bereits getroffen sein wird. Nun kann es allerdings vorkommen, daß diese erst einige wenige Jahre alt ist, dann muß er eben warten, bis sie das heiratsfähige Alter erreicht hat, was bereits mit vierzehn Jahren der Fall sein kann. Während dieser Wartezeit stattet der Bräutigam dem Mädchen regelmäßig seine Besuche ab und bringt dem Vater passende Geschenke mit. Sobald nun nach Ansicht des Vaters und der Angehörigen das Mädchen alt genug geworden ist, um zu freien, wird sie dem versprochenen Manne übergeben. Eine besondere Festlichkeit findet bei den meisten Stämmen nicht statt; nachdem die weiblichen Angehörigen der Braut oder auch diese selbst für ein primitives Obdach gesorgt haben, erwartet der junge Mann unter ihm gegen Abend das Mädchen, das ihm von jenen zugeführt wird.

Phot. W. Saville Kent.
Abb. 234. Duell zwischen zwei Männern mittels Bumerang.

Phot. W. Saville Kent.
Abb. 235. Kriegstanz der Eingeborenen vom Kimberleydistrikt.
Er geht den Einzelkämpfen zwischen den beiden Parteien, die sich bekämpfen, voraus.
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Wenn ein Mann keine Gelegenheit hat, auf dem üblichen Wege eine Frau zu erhalten, bleibt er entweder Junggeselle oder er nimmt einem anderen seine Frau fort. Anderseits aber auch kommt es vor, daß eine Frau sich aus ihrem Gatten oder dem ihr versprochenen Mann nichts macht und ihm einen anderen vorzieht. Entführungen sind daher aus diesem oder jenem Grunde keine Seltenheit. In den Augen der Australier kommt es auf dasselbe heraus, ob ein Mann einem anderen das Mädchen, das ihm versprochen worden ist, oder seine wirkliche Frau entführt; in beiden Fällen handelt es sich um ein „Stehlen“, und dies erfordert Sühne. Der beleidigte Mann und seine Verwandten oder Freunde setzen den Flüchtlingen nach; holt man sie sogleich wieder ein, so wird die Frau dem Manne wieder zurückgegeben und erhält eine tüchtige Tracht Prügel, der Verführer aber muß sich hinstellen und sich von dem Beleidigten mit einer Anzahl Speere bewerfen lassen. Indessen ist diese Sache nicht so gefährlich, wie es auf den ersten Anblick erscheint, denn der Übeltäter erhält meistens einen Schild zur Abwehr und außerdem darf auf keine edleren Körperteile gezielt werden, sondern nur auf die Lenden, so daß im allgemeinen keine lebensgefährlichen Verletzungen entstehen. Wenn die Flüchtlinge aber ihren Verfolgern längere Zeit zu entweichen verstanden haben, darf der Verführer meist seinen Raub behalten, besonders wenn er ein tüchtiger Krieger ist oder einflußreiche Freunde ihn dabei unterstützen. Die Frau kommt aber stets schlecht weg, denn sie wird fast immer tüchtig verprügelt. Ganz anders aber gestalten sich die Folgen, wenn ein Mann eine Frau entführt hat, die er nach den bestehenden Heiratsgesetzen nicht heiraten durfte. In diesem Falle ist die Entführung nicht allein ein Vergehen gegen die Anverwandten der Frau, sondern auch gegen das Gesetz des Stammes. Während nämlich dann, wenn ein Mann eine Frau entführte, die mit ihm in dem richtigen Grade verwandt ist, seine Verwandten und Freunde sich für ihn verwenden und wenigstens dafür sorgen, daß ihm kein ernster Schaden zugefügt wird, nehmen sie im Falle der Blutschande, das heißt wenn die Entführte nicht im rechten Verwandtschaftsgrade zu ihm steht, gegen ihn energisch Partei. Sie bestrafen den Missetäter dafür gewöhnlich mit dem Tode oder trennen die Vereinten für immer, so daß sie niemals wie Mann und Frau zusammenleben können. Bei anderen Stämmen verfährt das Gesetz etwas weniger streng, insofern es, wenn die Entlaufenen sich genügend lange verstecken konnten, ihnen zwar gestattet, zusammenzuleben, aber der Fluch der Blutschande bleibt doch auf ihnen lasten.

Phot. W. E. Roth.
Abb. 236. Duell zwischen zwei Frauen mit einem Grabstock.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 237. Bestattungsbrauch bei den Warramunga.
Einige Tage nach der Bestattung untersuchen Verwandte des Toten bei Sonnenaufgang den auf einem Baum beigesetzten Leichnam in der Annahme, herausfinden zu können, wer den Tod durch Zauber verursachte. Die Eingeborenen glauben nämlich, daß der Geist des Mörders das Grab besucht und Spuren hinterläßt, an denen der Mörder zu erkennen ist.
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Ein Fortlaufen der Frau wird unter gewissen Umständen von der öffentlichen Meinung ohne weiteres gebilligt, wenn nämlich der Ehegatte nicht imstande ist, sie genügend mit Fleisch zu ernähren. Außer seiner Frau muß er auch seinem Schwiegervater reichlich von den Erträgen seiner Jagd abgeben, und zwar manchmal nicht nur dem wirklichen Schwiegervater allein, sondern auch allen denjenigen Verwandten des Mädchens, die zu ihm in dem gleichen Verwandtschaftsgrade stehen. Daher wird auch kein Kaufgeld für die Braut bezahlt, wie dies bei vielen anderen Völkern üblich ist, wohl aber muß der Mann dem Schwiegervater des öfteren Geschenke machen.
Eine ganz allgemein über Australien verbreitete Sitte ist das Verleihen der Frau, das wie die Heirat durch die Verwandtschaft geregelt wird. Ein Mann darf nämlich seine Ehefrau nur dem leihen, der mit ihm als „Bruder“ verwandt ist, das heißt der sie von Rechts wegen auch heiraten könnte. Ein Verheirateter, der ein anderes Lager ohne seine Frau besucht, erhält oft von einem Verwandten, bei dem er Aufenthalt nimmt, eine Frau geliehen. Natürlich wird diese Gefälligkeit bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit erwidert. — Außer dieser regelrechten Frauenverleihung, die sich teils nach bestimmten Gesetzen, teils ohne solche regelt, herrscht bei vielen australischen Stämmen noch die Sitte des zeitweiligen Austausches von Frauen, was mit besonderen Zeremonien verbunden ist. In solchen Fällen ist der Austausch und die dazu gehörige Genehmigung in Wirklichkeit eine Zauberzeremonie oder ein religiöser Akt, über dessen Bedeutung wir nichts Näheres wissen.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 238. Bestattungsbrauch bei den Warramunga: Schlußszene bei einem Begräbnis.
Die Männer stellen sich breitbeinig einer hinter dem andern auf, die Weiber kriechen zwischen ihren Beinen hindurch. Die letzte der Frauen trägt dabei den schön geschmückten Armknochen des Toten; sobald sie am Ende angelangt ist, entreißt man ihr denselben. Hierauf wird der Armknochen entzweigeschlagen und vergraben. Die Weiber fliehen, sobald sie das Krachen des Knochens hören, schreiend in ihr Lager zurück.
Die sittlichen Anschauungen der Australier sind in mancher Hinsicht recht lockere, wenngleich wir sagen müssen, daß die Weiber, was zum Beispiel die Bloßstellung ihrer Geschlechtsteile anbetrifft, sichtliches Schamgefühl bekunden. Keuschheit der jungen Mädchen ist aber ein unbekannter Begriff; sie verlieren, sobald sich der Fortpflanzungstrieb bei ihnen einstellt, ihre geschlechtliche Reinheit; im Alter von acht bis zehn Jahren pflegen sie sich den Knaben preiszugeben. — Der Geschlechtstrieb scheint bei beiden Geschlechtern stark entwickelt zu sein und artet nicht selten in ganz unzüchtige Handlungen aus. Bei den Borazeremonien ist es gang und gäbe, daß den Novizen ganz unzüchtige pantomimische Tänze vorgeführt werden, die ihnen angeblich zur Abschreckung dienen sollen.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 239. Bestattungsbrauch bei den Warramunga.
Die Weiber warten auf die Zeremonie des Durchkriechens (siehe Abb. 238). Die angemalte alte Frau im Vordergrund hält das Bündel mit dem Armknochen, eine andere hat in einer Mulde gekochte Schlangen für die alten Männer.
Den mutmaßlichen Zweck der Mikaoperation deuteten wir bereits an anderer Stelle an. Sie besteht in einer Bloßlegung der männlichen Harnröhre durch Aufschlitzen des Gliedes an seiner unteren Seite mittels eines zugespitzten Feuersteinmessers oder einer Muschel, neuerdings auch mittels Glassplitters und in einem Auseinanderzerren der Wundränder, beziehungsweise Verhindern ihres Zusammenheilens. Über die mögliche Entstehungsursache dieser Unsitte, die sich über fast zwei Drittel Nordwestaustraliens verbreitet findet, gehen die Ansichten sehr auseinander; Roth und nach ihm Klaatsch bringen Gründe für die Annahme bei, daß die so geschaffene Öffnung am Gliede gleichgeschlechtlichem Verkehr diene; jedoch dürfte dies wohl kaum der alleinige Grund sein, denn dagegen spricht meines Erachtens die große Verbreitung der Mikaoperation. Lumbholtz berichtet, daß in dem von ihm besuchten Gebiete nur etwa fünf von hundert Knaben von ihr bewahrt blieben. Auf der anderen Seite wieder steht fest, daß die Australier sehr zu widernatürlichem Geschlechtsverkehr hinneigen. Die Operation wird meistens in den Knaben- und Jünglingsjahren vorgenommen, jedoch werden ihr auch noch verheiratete Männer unterworfen.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 240. Einsammeln der Totenknochen bei den Warramunga,
wobei die Männer sie nicht mit den Händen berühren dürfen.
Vielfach begegnet man der Meinung, daß die Wilden in beständigen gegenseitigen Fehden lägen. Für andere Länder mag dies wohl teilweise zutreffen, nicht jedoch für Australien. Hier bilden Kriegszüge (Abb. 231 und 232) nur die Ausnahme. Zwar betrachtet der Australier jeden Fremden, den er antrifft, auch jeden Schwarzen für seinen persönlichen Feind und sucht sich seiner nach Möglichkeit zu entledigen, aber, da er meistens im Bereich seiner Heimat bleibt, so kommen derartige Zusammenstöße nur vereinzelt vor. Jede Ortsgruppe bewohnt ihr bestimmtes Gebiet, in dem sie umherzieht, Eroberungsgelüste kennt der Australier nicht, und das Land bietet Raum genug für die wenigen Horden. Somit bekommt er wenig Fremde zu Gesicht, es müßte denn sein, daß er, um Besuche zu machen, weite Märsche unternimmt (Abb. 233). Dagegen herrscht bei vielen Stämmen der Brauch, den Tod eines Angehörigen zu rächen. Wir hörten bereits oben, daß man den Tod einer Person einer Verzauberung zuschreibt und durch Vermutung den Urheber herauszubekommen sucht, wobei meistens ein Medizinmann hilfreiche Hand leistet. Kann man den Schuldigen nicht ermitteln oder hält man es aus irgend einem Grunde für rätlich, ihn öffentlich nicht zu töten, so verhängt man gleichfalls einen Zauber über ihn. Zu diesem Zweck senden die Arunta einen Schamanen unter Begleitung eines gewöhnlichen Mannes nach dem Orte, wo sich der vermeintliche Mörder aufhält, aus. Um seine Spuren zu verdecken, trägt er an seinen Füßen ganz weiche Schuhe, die aus durch Menschenblut zusammengeklebten Emufedern hergestellt und von einem taschenförmigen, aus Menschenhaar geknüpften Netz umspannt sind; außerdem umschließt er seinen Leib mit einem Zaubergürtel aus dem Haar eines toten Kriegers, bemalt sich Brust und Gesicht und schmückt sich den Kopf mit Federbüscheln und Blättern. Im Dunkel der Nacht sucht er das erkorene Opfer durch einen Speerstoß zu töten oder wenigstens durch Verwünschungen oder Verrichtungen mit zauberkräftigen Gegenständen Unheil und Tod über dasselbe zu verhängen. In anderen Fällen wieder wird ein Rachezug nach der Gegend hin unternommen, wo man den Täter anzutreffen hofft. Die Bluträcher, bei den Diäri zum Beispiel durch ein weißes Stirnband kenntlich, schleichen sich in die Nähe des Lagers, kundschaften aus, wo sich ihr Opfer befindet, beschmieren ihren Körper sodann mit weißer Farbe, um sich unkenntlich zu machen, und dringen um Mitternacht ins Lager. Meistens pflegt keiner der Eingeborenen im Augenblick Widerstand zu leisten, selbst die Weiber sind so eingeschüchtert, daß sie keinen Laut von sich zu geben wagen. Sobald der dem Tode Geweihte herausgefunden ist, muß er seine Hütte verlassen und wird dann draußen durch Speerwürfe getötet. Natürlich verschwören sich die so Überrumpelten nicht selten zu einem Vergeltungszug.

Phot. Dr. Hose.
Abb. 241. Höhlengrab in Nordwestaustralien.
Die an den Wänden angebrachten Figuren ohne Mund stellen wahrscheinlich überirdische Wesen dar.
Ganz sonderbare Zeremonien werden an den Teilnehmern eines solchen Zuges vorgenommen. Bei den Arunta stellt sich ein Bruder des Ermordeten aus den Haaren des Toten einen Gürtel her, klemmt ihn in seiner Achselhöhle fest, kniet vor jedem Krieger, der sich beteiligen will, nieder, legt sein Geschlechtsglied in dessen Hand und reibt es darin, alsdann nimmt er den Gürtel aus seiner Achselhöhle heraus und drückt ihn gegen den Bauch seines Partners. Dadurch soll dieser zum Kampfe gestärkt und gleichzeitig zur Teilnahme an ihm verpflichtet werden. Vor dem Ausrücken tanzen die Krieger um ihre Speere. Die Führer gehen während des Rachezuges an jeden Teilnehmer heran, geben ihm das eine Ende des Haargürtels in den Mund, während sie das andere an ihr Glied halten, wobei sie sich umarmen. Außerdem gehen dem Zusammenstoße mit dem Gegner manchmal Kriegstänze voraus (Abb. 231 und 235).

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 242. Beisetzen der gesammelten Knochen in einem Grabhügel bei den Warramunga.
In anderen Fällen nähern sich die Rächer frei und offen dem Lager der Gegner und setzen älteren Männern, die ihnen entgegengesandt werden, um den Grund ihres Besuches auszukundschaften, diesen auseinander. Letztere bemühen sich nun, sie umzustimmen und zu versöhnen. Gelingt ihnen dies aber nicht, so einigt man sich dahin, daß die Rächer entweder den Mann, um dessentwillen sie gekommen sind, oder einen seiner Verwandten töten. Gelegentlich bestimmen die älteren Leute auch, daß ein Mann, der aus irgendeinem Grunde unbeliebt ist, ausgeliefert und getötet werden soll. — Streitigkeiten werden im allgemeinen von vielen Stämmen zwischen den einzelnen Ortsgruppen in Zusammenkünften beigelegt, die in regelmäßigen Zeitabschnitten einberufen werden. Bei einer solchen Versammlung wird alles streng nach Sitte und Brauch geordnet, und die alten Leute halten streng auf die Befolgung der Vorschriften. Wenn zwei Männer verschiedener Parteien sich gegenseitig gekränkt haben, können sie ihren Streit durch ein Duell ausfechten, entweder mittels Bumerang oder Keule oder Steinmesser (Abb. 234). Im letzteren Falle stechen sie sich so lange in den Rücken, bis der eine oder der andere nachgibt oder die Freunde die Streitenden trennen; bei Anwendung von Fernwaffen (Bumerang, Speere) darf man sich mit dem Schild verteidigen. Außer diesen Duellen gibt es zur Schlichtung von Streitigkeiten noch Gottesurteile. Hat ein Mann zum Beispiel einem anderen seine Frau gestohlen oder sonst ihn in irgend einer Weise geschädigt, so wird er gezwungen, sich einer Strafe durch Gottesurteil zu unterwerfen. Bei einigen Stämmen muß er sich, ganz gleich ob er schuldig ist oder nicht, hinstellen und sich den Speeren der anderen aussetzen; manchmal darf er sich durch einen Schild dagegen schützen und entkommt dann unbeschadet; auch wenn er keinen Schild benutzen darf, gelingt es ihm häufig, den Speerwürfen auszuweichen. Bei anderen Stämmen muß er Bumerange auf sich werfen lassen, oder der Beleidigte stößt dem Übeltäter einen zackigen Speer in seine Lende. Bei allen diesen Gottesurteilen wird jedoch darauf gesehen, daß der Übeltäter nicht getötet wird. Sollte indessen ein solcher Fall eintreten, dann würde der Getötete wahrscheinlich von seinen Angehörigen gerächt werden.
Auch Frauen bringen ihre Streitigkeiten durch ein Duell zum Austrag, und zwar überall mit dem bekannten Grabstock (Abb. 236). Mit diesem gehen sie scharf aufeinander los und schlagen sich gegenseitig so lange, bis eine von ihnen genug hat oder bis sie getrennt werden.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 243. Trauernde Witwen mit abgeschnittenem Haupthaar und mit Kalk bemaltem Körper.
Sie trauern um ihren gemeinsamen Gatten in einer abseits vom Lager des betreffenden Stammes selbstgebauten Laubhütte, wo sie nicht eher miteinander sprechen dürfen, als bis die Trauerzeremonien beendet sind, was unter Umständen mehrere Monate dauern kann.
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Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 244. Sterbeszene bei den Warramunga.
Die Männer sitzen um den Sterbenden herum, während die Weiber laut um ihn klagen und den Männern winken, die aufspringen und sich mit Steinmessern Schnittwunden beibringen.
Die Beerdigungsgebräuche der australischen Eingeborenen wechseln von Stamm zu Stamm, weswegen wir sie hier nur in großen Zügen behandeln können. Zum Teil entledigt man sich der Toten, indem man sie in die Erde vergräbt, sie auf erhöhten Plattformen aussetzt oder in einen Baum legt, zum Teil werden sie konserviert, meistens durch Rauch, oder verbrannt, vielfach auch verzehrt. Einst war die Menschenfresserei eine über ganz Australien verbreitete Unsitte, bis die Ankunft der Weißen ihr vielfach den Garaus machte, indessen steht fest, daß man ihr noch jetzt weit und breit huldigt, selbst dort, wo die Schwarzen im Bereiche der Weißen hausen. Die hauptsächlichste Ursache für den Kannibalismus ist ohne Zweifel die Leckerei; nach dem Urteile von solchen, die gezwungen waren, kannibalischen Schmausereien beizuwohnen, soll Menschenfleisch ungefähr wie Schweinefleisch munden. Die meisten Stämme ziehen Kinderfleisch dem Fleisch von Erwachsenen vor, bei letzterem legen sie großen Wert darauf, daß es recht fett ist, verschmähen dagegen Personen, die zumeist infolge langer Krankheit abmagerten. Bei vielen Stämmen wird jede Person, die gestorben ist oder getötet wurde, verzehrt; einige verspeisen die ganze Leiche, andere begnügen sich, von ihr etwas Fleisch oder Fett zu essen. In manchen Gegenden Queenslands wurde ein Eingeborener, wenn er im Kampfe gefallen war, von seinen Angehörigen gekocht und gegessen, seine Haut getrocknet und als wertvolles Gut aufbewahrt; diese Behandlung der Leiche galt für die ehrenwerteste Form des Begräbnisses. In Viktoria malen sich alle Leute, die bei der Totenfeier von dem Fett der Leiche gegessen haben, mit roter Farbe einen Kreis um den Mund. Einen erschlagenen Feind verzehrte man wohl auch, aber nur diejenigen nahmen an dem Mahl teil, die ihn umgebracht hatten, nicht die Verwandten oder Freunde des Verstorbenen.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 245. Trauersitte bei den Warramunga.
Ein Mann mit klaffender Wunde am Oberschenkel, die er sich zum Zeichen der Trauer beibrachte; um sie weit offen zu halten, hat er oberhalb und unterhalb Umschnürungen angebracht.
Die Bestattung des Toten wird hauptsächlich in solchen Gegenden ausgeübt, die völlig baumlos sind. Der Tote wird in große Rindenstreifen eingewickelt und der Kleinheit des Grabes wegen in Hockerstellung in einem röhren- oder schachtförmigen engen Erdloche beigesetzt. Einzelne Stämme begraben ihre Toten nicht sogleich, sondern trocknen sie erst aus. Zu diesem Zwecke setzen sie den Leichnam in einer Art Hütte, mit Stricken zusammengebunden, auf ein rostähnliches Holzgestell und unterhalten unter ihm längere Zeit hindurch ein schwaches, aber stark rauchendes Feuer. Wenn der Tote auf diese Weise ausgedörrt ist, wird er erst begraben oder in einem Baumgeäst ausgesetzt (Abb. 237). Gelegentlich kommt er aber nach der Austrocknung noch zu keiner Ruhe, sondern wird von den Angehörigen, denen die Trennung schwer fällt, in ihrer Hütte noch wochenlang aufbewahrt, auch wohl auf ihren Wanderungen von Lager zu Lager mitgeschleppt, bis er endlich seine Ruhestätte findet. In anderen Gegenden begräbt man wohl den Körper, behält sich aber einen Teil zurück (Abb. 238 und 239) und bewahrt ihn auf, so in Westaustralien und Viktoria die Knochen eines Beines oder Armes, bei den Kurnai eine Hand, die abgeschnitten, getrocknet und um den Hals getragen wird. Man glaubt nämlich, daß, wenn ein Feind sich dem Träger eines solchen Amulettes nähert, die tote Hand ihn ergreifen und kneifen würde, oder daß sie, in die Höhe gehalten und befragt, anzeigen würde, aus welcher Richtung der Feind zu erwarten steht. Die Stämme im Norden und Nordwesten des Festlandes haben fast nur das Baumbegräbnis; hier ist der Boden meistens felsig, so daß das Schaufeln eines Grabes auf große Schwierigkeiten stößt. Man bereitet in der Regel in etwa drei bis vier Meter Entfernung vom Erdboden in dem Geäst eines Baumes eine Plattform aus wagrecht gelegten Ästen und Buschwerk, auf das die Leiche zu liegen kommt. Infolge der großen Trockenheit der Luft werden diese Leichen vielfach zu Mumien. Die Knochen werden häufig später eingesammelt (Abbild. 240) und vergraben (Abb. 242). Im Kimberleydistrikt (Westaustralien) setzt man sie in einer Höhle bei, deren Wand reichen Figurenschmuck trägt (Abb. 241).

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 246. Trauersitte bei den Australiern.
Um den Bann des Schweigens nach Ablauf der erforderlichen Trauerzeit von einigen Monaten zu beendigen, dem die mit dem Verstorbenen verwandten Frauen unterworfen sind, bringen sie einigen der männlichen Verwandten Geschenke an Nahrungsmitteln; sie beißen dann in die Finger jedes Mannes, wodurch sie von dem Banne erlöst sind.
Die Kundgebung der Trauer besteht bei den meisten Stämmen in Selbstquälereien und lauten Klagen (Abb. 244). Verschiedentlich ist mit der Trauer auch die Pflicht des Schweigens verknüpft (Abb. 243 und 246). In Zentralaustralien bringen sich die Männer, die zu dem Toten in verwandtschaftlichem Verhältnis stehen, mittels Steinmesser tiefe Schnittwunden am Oberschenkel bei (Abb. 245), so daß sie manchmal von Blut gleichsam triefen, die Weiber schneiden sich auch die Haare ab, während sie bei anderen Stämmen sich dieselben absengen, die Männer verfahren in der gleichen Weise mit ihrem Bart. Als Trauertracht ist allgemein das Bestreichen des Körpers mit Farbe Sitte. Im ganzen Binnenland bildet Weiß das Kennzeichen der Trauer, in den Küstengegenden dagegen Schwarz. Man bestreicht sich Kopf, Brust und Oberarme mit Kalk oder Asche. Der Anstrich wird von Zeit zu Zeit erneuert, solange die Trauerzeit anhält, etwa ein Jahr. Das Jammern der Angehörigen, im besonderen der Weiber, setzt ein, sobald der Sterbende den letzten Atemzug getan und dauert so lange, bis er, wenn auch nur seine provisorische Bestattung gefunden hat. Vielfach ist es auch Brauch, die Hütte, in der eine Person starb, niederzubrennen, selbst das ganze Lager zu verlassen, wenn ein Mensch gestorben ist. Man vermeidet überall, den Namen eines Verstorbenen auszusprechen, weil man glaubt, die Toten wünschten nicht genannt zu werden.