Die Opfer des Mädchenhandels
Reading edition
Die Beschaffung der Mädchen
Die Beschaffung der Mädchen hängt ganz davon ab, durch welche äußeren Umstände die Händler auf die Mädchen aufmerksam gemacht worden sind. Hier spielen in erster Linie folgende Momente eine Rolle: 1. Not, 2. Leichtgläubigkeit und Vergnügungssucht, 3. Leichtsinn, Dummheit und mangelhafte Erziehung, 4. unglückliche Familienverhältnisse.
Am leichtesten ist die Arbeit dort, wo materielle Not herrscht; deshalb kommen auch noch heute die meisten verschleppten Mädchen aus Polen, Ungarn, Galizien, Rumänien und Südrußland. Dort gibt es Gegenden, in denen die Mädchen einen täglichen Verdienst von 50 bis 60 Pfennig haben. Dafür sollen sie wohnen, leben und sich kleiden. Daß sie dies nicht können, liegt auf der Hand. Sie sind also allen Vorspiegelungen am leichtesten zugänglich. So ist es gekommen, daß die öffentliche Meinung auch noch heute den Mädchenhandel als eine aus den östlichen Ländern stammende Einrichtung betrachtet. Kupplerinnen, die in den kleinen Städten und Dörfern herumreisen, teilen den Agenten die Adressen hübscher und lebenslustiger Mädchen mit. Zu ihnen reist dann ein Agent, als Abgesandter eines Haziendabesitzers aus Südamerika mit einem vollständigen Ehekontrakt, in dem dieser dem Mädchen, in dessen Bild der Heiratslustige sich angeblich verliebt hat, goldene Berge verspricht. Natürlich ist dies alles Schwindel. Das Mädchen hat sich möglicherweise überhaupt nicht photographieren lassen und eine derartige Stellvertreterheirat hat nirgends in der Welt Gültigkeit. Der Agent bringt schöne Kleider, elegante Wäsche und (falsche) Schmucksachen mit und gewinnt durch sein liebenswürdiges Auftreten sehr bald die Neigung des Mädchens und das Vertrauen der Familie. Die meisten dieser Trauungen werden rituell durch einen Helfershelfer, der als Rabbiner auftritt, mit gefälschten Papieren und Dokumenten abgeschlossen. Sie sind deshalb ungültig, ein Umstand, der dem Mädchen verschwiegen wird. Das junge Paar reist dann durch Deutschland über Havre nach London und von dort nach Argentinien. Vielfach bleibt der stellvertretende Ehemann unter dem nichtigen Vorwand, wichtige Geschäfte zu haben, in London zurück, und die junge Frau muß die Auslandreise allein antreten. In dem Ankunftsort wird sie von einem Freunde ihres Mannes in Empfang genommen und direkt in ein Bordell gebracht. Sie ist der Landessprache nicht mächtig, kann nicht lesen und schreiben und ist deshalb außerstande, ihren Angehörigen von ihrem Schicksal Kenntnis zu geben. Diese bleiben in dem Glauben, daß ihre Tochter verheiratet ist, während sie einem frühzeitigen Tod in den Lasterhöhlen entgegengeht. Dies ist der typische Fall des Mädchenhandels, der auch den Anstoß zu der internationalen Bewegung gegeben hat. Eine so plumpe Täuschung kommt in keinem der übrigen Fälle vor, obgleich auch hier mit der Vorspiegelung falscher Tatsachen gerechnet werden muß. Bei der Benutzung der Leichtgläubigkeit, der Dummheit und das Leichtsinns muß man leider auch den Müttern einen großen Teil der Schuld beimessen.
Wenn ein 14jähriges Mädchen die Schule mit den mangelhaftesten Kenntnissen verlassen hat, soll und will sie natürlich sofort Geld verdienen. Die Eltern, die in ihrem Kinde häufig etwas ganz Besonderes erblicken, sind sehr einverstanden, wenn sie sich der Kunst widmen will. Sie fallen also mit Vorliebe auf die Inserate hinein, in denen junge hübsche, und gut gewachsene Mädchen zur Ausbildung als Sängerinnen, Tänzerinnen oder Radfahrerinnen gesucht werden. In den meisten dieser Vorbereitungsanstalten gehen die Mädchen moralisch zugrunde und nehmen dann gern ein Engagement ins Ausland an, um dort ihr Glück zu machen. Einer solchen überstürzten Auswanderung kann man allerdings einen Riegel vorschieben, indem man ihnen die Ausstellung eines Auslandspasses verweigert. Aber erst in der allerletzten Zeit ist man auf dieses Auskunftsmittel verfallen.
Übrigens sind nicht nur die Schülerinnen der Volksschulen dieser Verführung ausgesetzt. Es sind verschiedene Fälle bekanntgeworden, in denen Kupplerinnen als Lehrerinnen in höhere Töchterschulen eingetreten sind und die Schülerinnen durch ihre Schilderungen zur Flucht aus dem Elternhause veranlaßt haben.
Mittel zur Verführung der Mädchen
Die Fälle von Mädchenhandel, die ins Unendliche vermehrt werden könnten, zeigen sämtlich die gleiche Entwicklung. Die Mädchen werden durch Inserate aufmerksam gemacht, dann von Agenten aufgesucht, erhalten von ihnen die verlockendsten Anerbietungen, sollen als Stützen, Gesellschafterinnen, Buchhalterinnen ins Ausland gehen und dort viel Geld verdienen. In Wirklichkeit verbirgt sich unter allen diesen Angeboten stets dasselbe Schicksal, ein Leben in Schande und Unehre in irgendeinem Bordell. Wie oft ist dies nun in der Presse der ganzen Welt in ausführlicher Weise auseinandergesetzt, und wie ist es möglich, daß trotzdem die jungen Mädchen ihren Verführern immer wieder Glauben schenken? Alle die Gründe: Not, schlechtbezahlte Frauenarbeit, Veränderungssucht, Mangel an sittlichem und religiösem Gefühl usw. verschwinden hinter den beiden Hauptmotiven „Eitelkeit“ und „Heiratslust“. In unserer materiellen Zeit will sich niemand unterordnen, sondern jeder selbständig dastehen. Geradezu lächerlich ist es doch, daß diese Unterordnung, wenn sie notwendig ist, äußerlich nicht zum Ausdruck gelangen soll. Das ehrliche Wort „Dienstmädchen“ soll womöglich verschwinden und in „zweite Stütze“ verwandelt werden. Möchte doch jemand den Mädchen klarmachen, daß sie gerade als Dienstmädchen die besten Aussichten für ihre Zukunft besitzen und am leichtesten einen tüchtigen Mann finden! Was soll ein Arbeiter mit einem jungen Mädchen anfangen, die zwar auf der Schreibmaschine arbeiten und Bücher führen, dafür aber keine Suppe kochen kann? Wie viele junge Mädchen verdammen sich hierdurch selbst zur Ehelosigkeit! Das glauben sie aber leider nicht. Der Verführer, der Agent des Mädchenhändlers setzt ihnen auseinander, daß die Aussichten im Ausland, sich zu verheiraten, viel größer seien als in der Heimat, und dieser Grund ist für sie ausschlagend. Wir erleben es ja bei uns täglich, daß Dienstmädchen ihr sauer verdientes Geld einem Heiratsschwindler zur Anschaffung der Möbel aushändigen und jede Warnung in den Wind schlagen. Mir ist es selbst passiert, daß ein junges Mädchen, welches angeblich aus Brasilien einen Heiratsantrag erhalten hatte, von der Reise dorthin nicht abzubringen war. Meine Gründe, mit denen ich ihr bei ihrem ersten Besuch zu beweisen suchte, daß es sich um einen Heiratsschwindler handelte, wies sie mit den Worten zurück: „Ach was, Sie gönnen mir mein Glück nur nicht.“ Nach vier bis fünf Tagen kam sie wieder und bat unter Tränen, man solle ihr die 600 Mk., die ihr der Schwindler abgenommen hatte, doch wieder verschaffen. Diese Lust zum Heiraten, dieses Bestreben, auf eigenen Füßen zu stehen, wird von den Mädchenhändlern in der geschicktesten Weise ausgenutzt. Man setzt den Mädchen auseinander, daß z. B. in Buenos Aires 75% Männer und nur 25% weibliche Bewohner existieren, und daß deshalb die Aussicht, sich zu verheiraten, dreimal so groß sei als in der Heimat. Dies ist fast immer ausschlaggebend. Auch sind die Ehen natürlich viel glänzender und reicher als zu Haus, weil dort niemand die Familie des Mädchens kennt. Der Deutsche läßt sich ja so leicht durch fremde Verhältnisse bestechen. Wenn nun einem Mädchen, welches von der Welt nichts gesehen hat, so glänzende Gehaltsverhältnisse in Aussicht gestellt werden, ohne daß ihnen gleichzeitig klargemacht wird, daß das teure Leben das höhere Gehalt illusorisch macht, so ist es begreiflich, wenn die Warnungen nicht befolgt werden.
In München erließ eine in der Fürstenstraße wohnende Dame Zeitungsinserate, in denen gebildete Mädchen als Stütze der Hausfrau ins Ausland gesucht wurden. Eine sich meldende junge Dame wurde von einer angeblichen Gutsbesitzersfrau nach Kairo engagiert. Dem jungen Mädchen wurden die glänzendsten Versprechungen gemacht. Trotz aller Warnungen eines hiesigen erfahrenen Beamten, der den wahren Sachverhalt ahnte, konnte das Mädchen den verführerischen Versprechungen nicht widerstehen und reiste nach Kairo ab. Nach kurzer Zeit traf eine Karte ein, in der das junge Mädchen in den flehentlichsten Ausdrücken bat, man möge ihm doch Hilfe bringen, da es in ein öffentliches Haus verschleppt sei.
Unter den Inseraten, in denen Gouvernanten, Bonnen, Kinderfräulein und Kellnerinnen gesucht werden, befindet sich eine große Zahl höchst bedenklicher Offerten.
Der Wortlaut derselben ist gewöhnlich kurz und harmlos:
Brettlquartett, junge Damen, gute Figur, gesucht. Offerten U 128 postl. W. 15.
Suche nach Ungarn Kinderfräulein mit und ohne Zeugnisse. Off. usw.
Günstige Placements für deutsche Bonnen, Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen, Warschau.
Nettes gebildetes Fräulein zu einer älteren Dame gesucht. Gehalt 42 Mk. pro Monat, dauernde angenehme Stelle. Angaben möglichst mit Photographie.
Diese sind um so gefährlicher, weil sie in der Regel in den zuverlässigsten Zeitungen (z. B. „Daheim“) veröffentlicht werden. Genaue Erkundigungen sind hier dringend geboten.
Unglückliche Familienverhältnisse zwischen Tochter und Stiefmutter oder Folgen eines Verhältnisses geben den Kupplerinnen bequeme Gelegenheit, die Mädchen zur Auswanderung zu veranlassen. Vertrauensvoll versprechen sie den Mädchen, für das Kind sorgen zu wollen, da diese ja mit dem Kinde nirgends eine Stelle erhalten können, verpflichten sich auch, wieder gute Familienverhältnisse während der Abwesenheit der Tochter anzubahnen. Letzteres tun sie nie, und die armen Kinder übergeben sie einer Engelmacherin. Da die Mädchen in diesen Fällen keinem Menschen ihre Pläne anvertrauen und infolgedessen auch keinerlei Erkundigungen einziehen, macht ihr Transport keine Schwierigkeit. Sie erhalten die genaue Adresse, wo sie sich einzufinden haben, man gibt ihnen auch das Billett, und selbst wenn sie dann fühlen, daß sie das Opfer einer Verschleppung geworden sind, haben sie nicht die Kraft und den Mut, Anzeige zu erstatten und nach Hause zurückzukehren.
Gerade in Deutschland hat man sehr häufig einen, gewissermaßen, ungewollten Mädchenhandel feststellen können. Eine junge Verkäuferin, eine Konfektioneuse, fängt mit einem Angestellten des Warenhauses ein Verhältnis an, das bekannte „Sie geht mit ihm“. Sobald die Eltern dies entdecken, nehmen sie dem Mädchen die Disposition über ihre freie Zeit. Hiergegen bäumt sich ihr Stolz auf und sie leiht nun den Einflüsterungen ihres Liebhabers, der sie zur Flucht verleiten will, ein williges Ohr. Plötzlich sind die beiden verschwunden und nach Paris, London, Kopenhagen durchgegangen. Sie bilden sich ein, dort sofort eine geeignete, gutbezahlte Stellung zu erhalten. Bei ihrer mangelhaften Sprachkenntnis ist dies natürlich sehr schwierig. Die wenigen Mittel, die sie mitgenommen haben, sind sehr bald aufgebraucht, ihre Sachen versetzt, und so sitzen sie in einer fremden Stadt vis-à-vis de rien. In seiner Verzweiflung zwingt der Mann das Mädchen, auf die Straße zu gehen und durch Prostitution den Lebensunterhalt für beide zu gewinnen. Will das Mädchen dies nicht, so entdeckt sie sich ihren Eltern. Diese endlich wenden sich an das Deutsche National-Komitee und bitten um Rückschaffung ihrer Tochter.
Die Prostitution
Für diejenigen Leser, welche den Ursachen des Mädchenhandels nachgehen und diese zu erforschen versuchen, wäre es vielleicht notwendig, eine vollständige Geschichte des Mädchenhandels zu liefern. Dies ist nicht möglich, einmal weil man meist nur auf Vermutungen angewiesen ist, dann aber vor allem, weil der Zweck dieser Zeilen ein ganz anderer ist, als die Kenntnis der Sachverständigen zu vermehren. Das Publikum, an welches sich dieses Buch in erster Linie wendet, sind, wie bereits erwähnt, die Eltern und Angehörigen der jungen Mädchen und ev. diese selbst. Sie müssen erfahren, welche Gefahren ihnen drohen, und die Mittel kennen lernen, wie sie diesen Gefahren entgehen können. Daß der Mädchenhandel seit sehr langer Zeit besteht, ist unzweifelhaft; ebenso zweifellos ist es aber auch, daß er in jedem Lande und bei jedem Volke anders betrieben wurde. Übereinstimmend kann man wohl behaupten, daß, wenn man von Adam und Eva absieht, die Polygamie die erste Form der Ehe war, und daß sich aus dieser erst allmählich die Einehe entwickelte. Wenigstens haben wir bei wilden und unzivilisierten Völkern diese Entwicklung beobachten können. Die Käuflichkeit der jungen Mädchen war also das Gewöhnliche und eine anerkannte Tatsache. Als die Einehe zur staatlichen Institution erhoben wurde, entwickelte sich durch die bisherige Polygamie allmählich die Prostitution, d. h. der Kauf auf kurze Zeit und mit der Möglichkeit der Abwechslung. Wir finden deshalb schon im 38. Kapitel des 1. Buch Mosis die Prostitution als feststehende Einrichtung. Durch die Prostitution entstanden die Kuppler, aus diesen die Mädchenhändler. Ihr Auftreten war aber ein wesentlich anderes als in unserer Zeit. Das Sklavinnenwesen, die Einrichtungen der Kebsweiber, die haremartigen Häuser der Großen verlangten andere Mittel, als die gegenwärtige Lieferung für Bordelle. Um das Sich-selbst-Anbieten der Mädchen auf der Straße zu hindern, entschloß man sich zur Einrichtung der Bordelle. Man nimmt an, daß Solon der erste gewesen ist, durch den diese Häuser geschaffen sind. Inwieweit dies begründet ist, läßt sich mit Sicherheit nicht feststellen. In einer Reisebeschreibung „Periplus maris erythraei“ wird von einem Handel indischer Mädchen nach Ägypten gesprochen und hierbei Freudenhäuser erwähnt. Die meisten der Bordellbewohnerinnen waren Sklavinnen. Später liest man, daß auch Kriegsgefangene zum Eintritt verdammt wurden. Die älteste Form dieser Häuser wird ungefähr so gewesen sein, wie wir sie heut noch in Pompeji sehen können. Nachdem man sich dann erst einmal an die Bordelle gewöhnt hatte und ihre Einrichtung nicht für unmoralisch hielt, sondern als vorteilhafte und praktische Behandlung der Prostitution betrachtete, nahmen, besonders im Mittelalter, die Städte die Verpachtung dieser Frauenhäuser selbst in die Hand, zogen aus denselben große Einkünfte und veranstalteten in ihnen luxuriöse Feste nicht nur bei Empfang der Fürsten, sondern auch bei allen anderen sich bietenden Gelegenheiten. Der lange Bestand der Bordelle hat jetzt die Ansicht über ihren Nutzen und ihre Vorteile derart befestigt, daß die städtischen Verwaltungen der meisten Länder in der Kasernierung und Reglementierung das beste Mittel sehen, die Prostitution zu überwachen. Ob es notwendig ist, die Prostituierten anders zu behandeln als die übrigen Menschen, ist eine vielumstrittene Frage. Die Erfahrung und die Geschichte hat uns gelehrt, daß Sittenlosigkeit und Unzucht jedes Staatswesen zugrunde richtet. Daß also der Staat Gesetze gibt, die den Schutz dieser sittlichen Güter im Auge haben, ist sein Recht, ja sogar seine Pflicht. Nur darf er durch die Gesetze und namentlich durch ihre ungerechte und unlogische Handhabung das Übel nicht vergrößern, statt es einzuschränken. Der § 361 No. 6 des Deutschen Strafgesetzbuches lautet folgendermaßen: „Mit Haft wird bestraft eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften zuwiderhandelt, oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt.“
Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet also: gewerbsmäßige Unzucht ist zwar strafbar, wenn aber ein Polizeibeamter die Erlaubnis hierzu erteilt, tritt Straflosigkeit ein. Dies ist dermaßen unlogisch, daß die Änderung dieses Paragraphen bereits bei der jetzt bevorstehenden Revision des Strafgesetzbuches vorgesehen ist. Der im Entwurf vorgeschlagene § 305 No. 4, welcher die Gewerbsunzucht regeln soll, lautet: „Mit Haft oder Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft eine Person, welche abgesehen von den Fällen des § 250, gewerbsmäßige Unzucht treibt, wenn sie die in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung oder des öffentlichen Anstandes erlassenen Vorschriften übertritt. Der Bundesrat bestimmt die Grundsätze, nach denen diese Vorschriften zu erlassen sind.“
Der letzte Absatz wird auf großen Widerspruch stoßen, da er die Regelung einer so wichtigen Frage den Regierungen überläßt und keine gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht. Die Kasernierung ist, wie wir gesehen haben, schon jetzt im Deutschen Reiche auf Grund des § 180 verboten. Trotzdem bestehen auch bei uns sehr viele heimliche Bordelle, deren Beseitigung erst dann möglich ist, wenn über die Wohnungsfrage der Prostituierten genaue Vorschriften erlassen sind. Vorläufig ist diese Frage noch nicht geregelt. Die jetzige Gesetzgebung bestraft die Gewerbsunzucht nur unter bestimmten Voraussetzungen, dagegen denjenigen, der an eine Prostituierte vermietet, prinzipiell wegen Kuppelei. Dies muß und soll auch geändert werden.
Die Reglementierung[2]
Hiermit hängt die Frage der Reglementierung eng zusammen. Diese soll nach den Wünschen der Abolitionisten geradeso verschwinden, wie die Kasernierung. Darüber, wie man ohne Listen Prostituierte feststellen will, sind sich diese Kreise noch nicht klar. Ich gehe absichtlich nicht näher auf diese Frage ein, da die Reglementierung mit dem Mädchenhandel nichts zu tun hat. Wir können zufrieden sein, daß in dem neuen Entwurf das Wort „Polizeiaufsicht“ verschwunden ist. Denn die Stellung unter Polizeiaufsicht erfolgt völlig ungesetzlich. Wenn sich die Mädchen auf der Polizei melden und persönlich darum bitten, in die Dirnenliste eingetragen zu werden, um ihrer Bestrafung zu entgehen, so läßt sich hiergegen nichts sagen. Wenn aber, wie dies häufig geschieht, die Polizeibeamten den Mädchen auflauern in dem Augenblick, wo sie mit einem Begleiter aus einem Absteigequartier kommen, und sie dann wegen gewerbsmäßiger Unzucht anzeigen, so ist dies durchaus ungesetzlich. Zu einer Vernehmung des Begleiters, ob er dem Mädchen Geld gegeben hätte, die jetzt häufig stattfindet, ist der Polizist nicht berechtigt, da er in diesem Augenblick gewiß nicht Gehilfe der Staatsanwaltschaft ist. Noch viel weniger hat er das Recht, das Mädchen in die ominöse Liste einzutragen, nur weil sie für ihre Gunstbezeugungen Geld erhalten hat. Dann müßte ja jedes junge Mädchen, welches ein Verhältnis hat, in diese Liste eingetragen werden. Denn ob ich dem Mädchen einen Pelz oder eine Uhr oder zehn Mark schenke, ist zwar quantitativ verschieden, moralisch aber ganz gleich. Das Entscheidende der Prostitution liegt doch darin, daß die Prostituierte ihren Körper wahllos gegen Geld jedem überläßt und aus dem hieraus bezogenen Gewinn ihren Lebensunterhalt bestreitet. Daß dies der Fall ist, wird selten ein Mädchen zugeben, sie wird immer ein Gewerbe nachzuweisen versuchen, sei es Stubenvermieterin, Blumenmacherin, Masseuse, Schauspielerin usw., aus dem sie ihre Einnahmen bezieht. Übrigens hat sich durch diese Form der Eintragung ein sehr großer Übelstand ergeben. Die minorennen Mädchen dürfen in diese Liste nicht aufgenommen werden, müssen also täglich wegen gewerbsmäßiger Unzucht bestraft werden. Die Überweisung an die Fürsorgeerziehung kommt für diese Mädchen zu spät. Sie können sich an die dortige strenge Zucht nicht mehr gewöhnen, unternehmen fortwährend Fluchtversuche und unterliegen unausgesetzt neuen Bestrafungen, ohne dadurch im geringsten gebessert zu werden. Die übrigen Fürsorgezöglinge werden durch sie sittlich verdorben, so daß man ihre Rückkehr mit wenig günstigen Augen betrachtet.
Zweifellos gibt es Mädchen, die ausschließlich von dem Gelde leben, welches sie durch gewerbsmäßige Unzucht verdienen. Hinsichtlich der Beaufsichtigung der Prostitution bleibt es nun freilich nötig, daß über diese Mädchen eine Liste geführt wird, durch die ihre Wohnungen kontrolliert werden können. Diese Liste muß aber anders angelegt werden als bisher. Sie darf nicht von der Willkür der Polizei abhängig sein. Die Polizeiaufsicht ist eine von dem Strafrichter zu verhängende Strafe und darf nicht von einem beliebigen Polizisten verfügt werden. Das Strafgesetzbuch gibt der Polizei hierzu kein Recht. Durch Beobachtung der Tanzlokale, der berüchtigten Restaurants, der Mädchen, die sich auf der Straße selbst anbieten, durch Anzeigen der Hausbesitzer ist es leicht, diese Liste zu führen und auf dem laufenden zu erhalten. Stehen Mädchen in diesen korrekt angelegten Listen, dann kann man sie auch offiziell als Dirnen oder Prostituierte bezeichnen und betreffs ihrer Wohnungen gesetzliche Vorschriften geben.
Wie wenig die Reglementierungsfrage selbst bei den Mitgliedern der verschiedenen National-Komitees geklärt ist, konnte im Jahre 1906 auf dem Kongreß von Paris festgestellt werden. Dort war von den französischen Abolitionisten die Frage aufgeworfen: „Ist die Reglementierung der Prostitution dem Mädchenhandel schädlich oder nützlich gewesen?“ Diese Frage wurde an 17 Komiteen gestellt. Es haben aber nur acht darauf geantwortet, und von diesen waren nur drei — Holland, Schweiz und Deutschland — als Gegner der Reglementierung aufgetreten. In Wirklichkeit war aber auch Deutschland nur Gegner der Kasernierung und nicht der Reglementierung. Da aber diese Frage in erster Linie auf die Kasernierung Bezug nehmen sollte, so mußten wir, um unsere Stellung zu bezeichnen, angeben, daß wir die Schädlichkeit der Reglementierung anerkennen.
Auf der dann folgenden Internationalen Konferenz in Genf im Jahre 1908, der ich als Delegierter des Deutschen National-Komitees beiwohnte, habe ich mir die größte Mühe gegeben, sowohl diesen Unterschied, als auch den Unterschied zwischen Mädchenhändler, Zuhälter und Kuppler festzustellen. Leider ohne Erfolg. Daß die Abolitionisten die Reglementierung abgeschafft wissen wollen, ist ja durchaus erklärlich und von ihrem Standpunkt aus richtig, aber sie dürfen nicht den Mädchenhandel als Grund für die Aufhebung anführen und können nicht erwarten, daß ohne solche Liste die Wohnungsfrage gelöst werden kann. Ich kenne nur eine Stadt, welche man allenfalls als Beispiel für die Möglichkeit anführen kann, daß durch Dirnen Mädchenhandel veranlaßt wird, und dies ist Rio de Janeiro. Dort gibt es keine Reglementierung und keine Kasernierung, und trotzdem blüht der Mädchenhandel in ganz scheußlicher Weise. Eine große Anzahl von „Kaften“, polnischen und ungarischen Juden, lassen sich Mädchen aus Galizien und Rumänien kommen und bringen sie dort in eleganten Wohnungen unter, versehen sie mit entsprechender Kleidung und Wäsche und behandeln sie vollständig als Prostituierte. An jedem Morgen holen sie sich den größten Teil des von ihnen verdienten Sündengeldes ab und führen selbst das Leben eines feinen Zuhälters. Daneben spielen sie sich als Lebemänner auf und nehmen den reichen Ausländern durch Falschspiel das Geld ab. Interessant ist die Stellung der Behörden zu diesen Verhältnissen. Als ich mich bei einem hohen Polizeibeamten in Rio nach den dortigen Prostitutionsverhältnissen erkundigte, sagte mir dieser ganz ruhig: „Wir halten die Prostitution nicht für nötig und nicht für gefährlich und kümmern uns nicht darum.“ Als ich dann nach seiner Stellung gegenüber den Geschlechtskrankheiten fragte, antwortete er mir: „Durch die hohe Durchschnittstemperatur macht hier jeder eine natürliche Schwitzkur durch, und deshalb hat hier die Syphilis ihren gefährlichen Charakter verloren.“ In der Tat trifft genau das Gegenteil zu. Brasilien ist eins der verseuchtesten Länder der Welt; 4% aller Todesfälle sind auf alte Geschlechtskrankheiten zurückzuführen. Diese ganz besonderen Verhältnisse können daher weder für noch gegen den Abolitionismus benutzt werden. In Deutschland kann die Reglementierung nur dann mit dem Mädchenhandel in Verbindung gebracht werden, wenn durch sie fremde Prostituierte eingeführt werden. Dies war bis zum Jahre 1909 in der Tat der Fall. Durch eine Eingabe des Deutschen National-Komitees ist aber im Königreich Preußen die Eintragung fremder Prostituierter in die Dirnenliste verboten. Sie werden ohne weiteres als lästige Ausländerinnen ausgewiesen. Wir hoffen, daß auch die übrigen Bundesstaaten dem Beispiel Preußens folgen werden, und somit die Einwanderung ausländischer Prostituierter verhindert wird. Übrigens ist die Ansicht über die Aufnahme von Ausländerinnen in die Bordelle auch noch heute eine ungeklärte Frage. In Hamburg wurde mir eine Belohnung für jedes fremde Mädchen, welches ich in den öffentlichen Häusern fände, geboten; in Serajewo wurde mir eine ähnliche Prämie für jedes einheimische Mädchen in Aussicht gestellt. In Indien darf aus nationalen Gründen, damit die englische Rasse nicht diskreditiert wird, kein englisches Mädchen in ein dortiges Bordell treten. Wenn keine fremden und keine einheimischen Mädchen in diesen Häusern sein sollen, so wird auch diese Forderung am besten durch Beseitigung der Bordelle befriedigt. Ich hoffe, daß die Gründe, die ich hierfür angeführt habe, resp. noch weiter anführen werde, allmählich Anerkennung finden werden.
Die Kasernierung als Ursache des Mädchenhandels
Während ich also die Reglementierung als Quelle des Mädchenhandels ausschalte, betrachte ich die Kasernierung als seine Hauptursache, — dieselbe Kasernierung, die im Inlande bei uns und anderwärts in ihren Zielen, dem Schutze der anständigen Mädchen und selbst Kinder vor Verführung, so ganz versagt hat. Wir haben ja durch die Enthüllungen der „Pall-mall Gazette“ in den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts erfahren, wie junge Mädchen durch raffinierte Kupplerinnen Lebemännern zugeführt, welche Mittel hierbei angewendet wurden, um sie gefügig zu machen, welche Summen für Kinder bezahlt wurden, wie die Ärzte falsche Zeugnisse ausstellten und die Polizei den Kupplerinnen Beistand leistete. Wir haben bei uns einen Prozeß Sternberg durchgemacht und wissen aus verschiedenen anderen Prozessen, wie viele Lasterhöhlen in Berlin existieren, in denen halbe Kinder der Unzucht zugeführt werden; aber alles dies war nicht imstande, einen internationalen Mädchenhandel hervorzurufen, sondern bereicherte höchstens einige alte Kupplerinnen. Für die Entstehung eines internationalen Handels mit Geschlechtssklavinnen mußten andere Gründe vorliegen, als das anormale sexuelle Empfinden einzelner reicher Wollüstlinge.
Als man vor 50 Jahren den Handel mit schwarzen Arbeitssklaven abschaffen wollte, trug man kein Bedenken, aus Gründen der Humanität einen vierjährigen blutigen Krieg zu führen. Dabei war das Schicksal dieser schwarzen Sklaven nicht annähernd so traurig, als das Leben der Schande, welches die Mädchen in den Bordellen führen müssen. Aber auch jetzt, wo man überzeugt ist, daß die große Ausdehnung, die der Mädchenhandel gewonnen hat, nur durch die unglaubliche Zahl von Bordellen entstanden ist, die in den verschiedenen Ländern geduldet werden, kann man sich nicht entschließen, ihre Beseitigung zu verlangen, sondern gerade die Behörden treten für diese Häuser ein, weil sie keine bessere Lösung der Prostitutionsfrage kennen.
Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen, möchte ich ausdrücklich betonen, daß ich unter Kasernierung lediglich das Zusammenwohnen der Mädchen in einem Hause unter Aufsicht eines Bordellwirtes oder Wirtin verstehe. Das Zusammendrängen der Mädchen in einzelne Straßen, wie dies in Hamburg, Bremen und Lübeck vom Senat vorgeschrieben ist, ist nach meiner Ansicht die unglücklichste Lösung der Prostitutionsfrage. Da sie aber mit dem Mädchenhandel nichts zu tun hat, brauche ich auf diese Übelstände nicht einzugehen.
Wie ich bereits oben erwähnte, sind die Häuser unter sich so verschieden, daß eine erschöpfende Schilderung ihrer Einrichtungen nicht gegeben werden kann. Diese ist auch nicht notwendig. Es genügt, wenn nur die Beziehungen zwischen Bordell und Mädchenhandel klargelegt werden. Eine Reihe von Ländern hat die Bordelle verboten. Trotzdem existieren sie auch dort noch immer, weil man sie nicht sehen will, und weil man spitzfindige Erklärungen gefunden hat, die das Bordell in ein Prostitutionshaus verwandeln. Der Unterschied besteht darin, daß in dem einen eine Zwischenperson existiert, die die Mädchen engagiert, und mit welcher sie abrechnen müssen, während in dem anderen die Mädchen nur Mieterinnen sind und mit niemand zu tun haben, als lediglich mit dem Besitzer des Hauses. Das Vorhandensein eines Weinzimmers, in welchem alle alkoholischen Flüssigkeiten käuflich sind, ohne daß der Besitzer eine Schanklizenz besitzt, ist nur zufällig. Scheinbar ist also dem Gesetz genügt, da der Hausbesitzer sich um das Tun und Treiben der Mädchen nicht kümmert, und niemand im Hause wohnt, der gegen diese Verhältnisse einschreitet. Tatsächlich verstößt aber ein solches Haus gegen die Bestimmungen des § 180 des Strafgesetzbuches genau so wie ein normales Bordell. Der Wortlaut dieses Paragraphen ist folgender:
„Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder durch Gewährung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft usw.“ Daß auch der Besitzer eines Prostitutionshauses durch diese Bestimmung getroffen wird, ist zweifellos.
Einer Klage gegen ihn müßte von der Staatsanwaltschaft Folge gegeben werden, und wenn eine solche Klage gleichzeitig in allen deutschen Städten eingereicht würde, in denen sich solche Häuser befinden, wäre ein großer Skandal die Folge. Es würde klar zutage treten, daß der Staat seine eigenen Gesetze nicht befolgt, und daß Deutschland in dieser Beziehung ein völlig ungesetzliches Land ist. Natürlich ist das Deutsche National-Komitee aufgefordert, derartige Klagen einzureichen, und man hat es sogar als Schwäche ausgelegt, daß diesem Wunsch nicht nachgekommen ist. In Wirklichkeit ist aber eine solche Klage von der Staatsanwalt in Hamburg abgelehnt und auf eingelegte Beschwerde der ablehnende Bescheid von der Oberstaatsanwaltschaft in Hamburg als zu Recht bestehend bestätigt werden. Eine weitere Instanz gab es damals nicht. Der Senat von Hamburg hat vor ca. 30 Jahren bei 15 juristischen Fakultäten eine Umfrage veranstaltet, ob das Halten von Bordellen dem § 180 des Strafgesetzbuches widerspräche oder nicht. Hierauf sind acht bejahende und sieben verneinende Antworten eingelaufen. Der Senat hat sich naturgemäß auf den verneinenden Standpunkt gestellt. Er bestreitet auch heute noch, sogar im Reichstage, daß die Hamburger Prostitutionshäuser wirklich Bordelle sind. Gerade das dortige Beispiel hat ansteckend auf viele andere Städte gewirkt. Dazu kommt aber noch ein anderer Gesichtspunkt. Das sind die augenblicklich bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über das Wohnen der Prostituierten. Vorläufig muß jeder Wirt, der Prostituierte bei sich aufnimmt, wie bereits gesagt, als Kuppler betraft werden. Dies ist auf die Dauer unmöglich. Es wird hierdurch auch nichts gebessert. Denn wenn die Dirnen aus einem Bordell vertrieben werden, und dieselben Mädchen sich gemeinsam eine Wohnung nehmen, in welche sie womöglich von ihren Zuhältern begleitet werden, so sind die Zustände schlimmer geworden, als sie vorher waren. Das National-Komitee hätte mit Recht den Vorwurf zu erwarten, daß der Teufel durch Beelzebub ausgetrieben sei. Ehe die Wohnungsfrage nicht praktisch gelöst ist, ist auch ein energisches Eingreifen nicht möglich. Auch ist es von Wichtigkeit, die öffentliche Meinung erst von der Schädlichkeit der Bordelle zu überzeugen, und dies wird noch viel Mühe machen.
Ich werde später die scheinbaren Vorteile dieser Häuser ihren wirklichen Nachteilen gegenüberstellen.
Zunächst möchte ich nur in dem Beweis fortfahren, daß diese Häuser in der Tat die Quelle des Mädchenhandels sind. Die Anzahl der in den Bordellen vorhandenen Mädchen ist sehr verschieden, sie schwankt zwischen drei und dreißig Dirnen. Länger als ein Jahr bleiben die Mädchen selten in einem Hause. Die Kundschaft verlangt einen ständigen Wechsel. Solange dieser zwischen diesen Häusern eines Landes bleibt, also gewissermaßen nur ein Austausch stattfindet, kann man allerdings nur von einem nationalen Handel sprechen. Dieser bietet aber für die übrigen unschuldigen Mädchen keine Gefahr. Nun gibt es aber eine Reihe von Häusern, die ihren Stolz darin setzen, stets „frische Ware“ zu haben, und gerade, weil sie diesen Ruf besitzen und bewähren, von ihren Besuchern ungewöhnlich hohe Preise fordern können.
Diese Beschaffung junger und hübscher, womöglich unschuldiger Mädchen ist aber nicht leicht. Sie erfordert große Geschicklichkeit und viele Verbindungen. Dadurch sind die Ringe entstanden, von denen ich oben sprach, die nun nach einem gemeinschaftlichen Plan arbeiten und je nach dem Lande, aus dem die Mädchen kommen, oder nach der Stadt, wohin sie verschleppt werden sollen, verschiedene Kniffe anwenden. Diese Händler müssen fortlaufend orientiert sein, wo Mädchen fehlen, und wo solche beschafft werden können. Wenn es auch nicht möglich ist, eine Liste sämtlicher Bordelle aufzustellen, so existiert doch ein Adreßbuch, in dem ca. 1100 Bordelle und 150 Vergnügungslokale angegeben sind, welche mit den Mädchenhändlern in Verbindung stehen. Der Titel dieses Buches, welches alle zwei Jahre neu herausgegeben wird, lautet: „Agence de Publicité, Annonces et Réclames Commerciales. Ancien Cabinet Murier, rue des Martyres 6 Paris, E. Deyber, directeur.“ Durch dieses Buch sind die Händler stets in der Lage, ihre Ware an den Mann oder, richtiger gesagt, an die Männer zu bringen. Diese Häuser werden wohlwollend mit „maisons oder salons de société“ bezeichnet, allerdings hinzugefügt „dites maisons de tolérance“ und „maisons de rendez-vous“. Den größten Raum in dem angeführten Buch nimmt naturgemäß Paris ein. Außer Paris sind aber noch 307 andere französische Städte aufgeführt, in denen offizielle Bordelle bestehen. Unter den fremden Ländern befindet sich auch Deutschland, allerdings nur mit einer Stadt, nämlich Metz mit sieben Bordellen. Die übrigen angegebenen Länder sind Argentinien, Belgien, Spanien, Niederlande und die Schweiz. Hier ist in letzter Hinsicht ein Irrtum festzustellen. In den Niederlanden sollen überhaupt öffentliche Häuser zurzeit nicht mehr bestehen, und in der Schweiz besitzt nur noch Genf derartige Häuser. In allen übrigen Städten sind sie beseitigt. Dies ist um so anerkennenswerter, als dort die Regelung der Prostitution ausschließlich Sache der Kommunalbehörden ist. Auffallend ist, daß Rußland, Ungarn, Galizien, Serbien, Rumänien, Italien, Türkei, Portugal nicht erwähnt sind. In allen diesen Ländern bestehen Bordelle, sie scheinen aber eines Ersatzes aus Frankreich nicht zu bedürfen, weil sie ihren Bedarf an „frischer Ware“ selbst decken können.
Informationsreisen über Bordellwesen
Im Winter 1901/02 hatte der Westdeutsche Sittlichkeits-Verein mit dem Deutschen National-Komitee und anderen Sittlichkeitsvereinen im Bunde den Polizeiinspektor Balkestein in Haarlem beauftragt, die Bordelle in Holland zu bereisen und eine möglichst gründliche Untersuchung über den Handel mit deutschen Mädchen und Frauen nach Holland in die Wege zu leiten. Er stellte schon damals fest, daß in die anerkannten Bordelle nur in Ausnahmefällen deutsche Mädchen direkt aus Deutschland gebracht würden. Sie machten in der Regel einen Umweg über die Restaurants mit Kellnerinnenbedienung und über die Cafés chantants. Er stellte aber auch ferner fest, daß die zwischen Holland und Deutschland am 15. November 1889 abgeschlossenen wechselseitigen Abmachungen bezüglich des Mädchenhandels die Erwartungen der betr. Regierungen nicht erfüllt hatten.
Die beiden wichtigsten Fragen: 1. Wer hat die Frau zum Verlassen der Heimat veranlaßt? und 2. Wer hat sie für das Bordell angeworben? wurden überhaupt nicht gestellt. Man beschränkte sich darauf, die folgenden Bestimmungen zu erlassen:
Jedes weibliche Individuum deutscher Nationalität muß verhört werden, sobald sie sich in Holland nachweisbar einem unzüchtigen Leben ergibt.
Vor jedem Verhör muß feststehen, daß die Person sich der Prostitution ergeben hat, und auch dann noch muß mit Takt und Umsicht verfahren werden.
Infolgedessen wurden die meisten Mädchen, die sich in heimlichen Bordellen befanden, nicht verhört. Trotzdem zeigte der Bericht von Balkestein, daß ein lebhafter Handel aus Deutschland nach Holland stattfand, und daß der Aufenthalt in den Kellnerinnenhäusern genügt hatte, um die Mädchen für ihren Übertritt in die Bordelle reif zu machen. Die Erlaubnis für die Eröffnung dieser Häuser lag ausschließlich in den Händen der städtischen Behörden. Diese haben übereinstimmend in allen holländischen Städten in den letzten Jahren die Genehmigung zur Errichtung neuer Häuser versagt, die Konzession der alten zurückgezogen und die Überwachung der heimlichen Häuser verschärft, so daß die Einwanderung deutscher Mädchen nach Holland geringer geworden ist.
Derartige Informationsreisen sind stets mit großen Kosten verbunden und können deshalb immer nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. Ich habe die Häfen des Mittelländischen Meeres, Brasilien, Uruguay und Argentinien bereist und bei allen diesen Reisen immer wieder feststellen können, daß die größte Nachfrage stets aus den Hafenstädten kommt, weil dort durch die Dampfer nicht nur die Besatzung der Schiffe, sondern auch die vielen Reisenden als neue Klienten zugeführt werden. Der Geschmack dieser ist sehr verschieden. Anfangs mußte man annehmen, daß Nationalität und Rasse von wesentlichem Einfluß seien, und die Matrosen am liebsten mit den Mädchen aus ihrem eigenen Lande verkehrten. Dies trifft jedoch nicht zu, man kann sogar häufig das Gegenteil bemerken, daß nämlich die Männer im Ausland auch exotische Neigungen annehmen und womöglich farbige Mädchen aufsuchen. Um nun in dieser Beziehung Angebot und Nachfrage zu regeln, ohne die Beamten gleichzeitig aufmerksam zu machen, hatten die Händler in ihren Depeschen harmlose Bezeichnungen erfunden, aus denen sowohl der Wert der Ware als auch ihre Herkunft bezeichnet wird „5 Faß Ungarwein“, „3 Ballen französischer Seide“, „4 Sack polnische Kartoffeln“ waren früher die üblichen Bezeichnungen für Mädchen, ihre Nationalität und ihren Preis. Jetzt, wo die Beamten zu strenger Kontrolle gezwungen sind, haben derartige Kniffe keinen Wert mehr. Auch sind die Bedingungen nicht mehr so einfach, daß man sie durch Telegramme erledigen kann. Die notwendige Korrespondenz erfolgt in einem „deutsch-jiddischen“ Jargon, dessen Entzifferung stets Mühe macht. Auch sind die Händler so vorsichtig, an Stelle der Namen Zahlen oder Spitznamen zu setzen, damit ihre Komplicen nicht so leicht gefunden werden.
Die wichtigsten Absatzgebiete sind New York, Baltimore, Rio de Janeiro, Buenos Aires, Johannesburg, Colombo, Alexandria, Kairo und Konstantinopel. In allen diesen Städten sind schon unzählige Händler gefaßt und bestraft und doch hat der Handel noch nicht wesentlich abgenommen, weil die meisten Strafen zu gering bemessen waren. Man sollte zwei Jahr Zuchthaus als Minimalstrafe festsetzen und die Überweisung an ein Arbeitshaus als Regel hinstellen. Der Verdienst der Leute ist zu groß, als daß sie sich durch geringe Strafen abschrecken ließen.
Um welche Summen es sich hierbei handelt, kann man aus folgendem, verbürgten Fall sehen.
In Chikago wurde ein berüchtigter französischer Mädchenhändler, Dufour mit seiner Frau, gefaßt. Man fand bei ihnen ca. 20 junge Mädchen, welche die Agenten aus den verschiedensten Teilen Europas und Amerikas zusammengebracht hatten. Die Lasterhöhle der Dufours war sowohl Annahmestelle als auch Ausfuhrstation für die weitere Umgebung von Chikago. Das Ehepaar wurde gegen eine Kaution von 26500 Dollar (106000 Mk.) in Freiheit belassen. Diese Summe ließen sie im Stich und flüchteten nach Paris.
Aus ihren Büchern ergab sich, daß sie im Jahre 1907 102720 Dollar (410880 Mk), und in den ersten fünf Monaten 1908 41000 Dollar (164000 Mk.) verdient hatten. Derartige Summen liefern den Beweis, wie schnell die Mädchenhändler sich ein Vermögen erwerben können.
Der Salon Riehl
Einen erschreckenden Einblick in das Treiben der Mädchenhändler, der Bordellbesitzer und ihrer Verbindung mit der Polizei brachten die in Wien geführten Verhandlungen gegen den Kleidersalon Riehl. Die dortigen Zustände machten einen außerordentlichen Eindruck und trugen zur Erweiterung des Kampfes gegen die Bordelle wesentlich bei. Die Verbindungen der Madame Riehl mit den verschiedensten Polizeiorganen bewies, daß die Mädchen durch die Beamten nicht nur nicht geschützt, sondern direkt gefährdet waren.
Interessant und bezeichnend ist, was eine Wiener Zeitung über diesen Fall schrieb: Auf der Anklagebank vor einem Wiener Erkenntnisgericht eine verschmitzte, schändliche Megäre, Frau Riehl, Hausbesitzerin und durch die Hohe Statthalterei konzessionierte Bordellwirtin, ferner eine verhutzelte, ekle, schmierige Gehilfin in diesem Freudenhause, endlich ein Ehrenmann, der einen Monatsgehalt dafür bezogen hat, daß er seine Tochter dieser Frau Riehl, die ein stadtbekanntes öffentliches, von der Polizei fast ermutigtes Haus führte, geliehen hat, dann ein Paar Dirnen, arme, wenig verlockende Geschöpfe, angeklagt der falschen Zeugenaussage in der Voruntersuchung, weil sie, verschüchtert aus Angst vor Prügeln nicht gewagt hatten, die zuerst gegen die Madame gemachten Aussagen aufrechtzuerhalten. Und physisch unsichtbar, aber moralisch am schwersten belastet auf der Anklagebank dieses Schandprozesses, der seit Tagen das sittliche und rechtliche Bewußtsein der Stadt Wien in Aufruhr bringt, die Polizeiverwaltung der k. k. Haupt- und Residenzstadt, unter deren Augen da Dinge vorgegangen sind, die nichts mit Sittenstrenge und Moral zu schaffen haben brauchten, um dennoch an die elendsten Kolonialmißbräuche zu erinnern. Was von Zeit zu Zeit von südamerikanischen oder der Herrgott weiß wo gelegenen Freudenhäusern an Vergewaltigungen armer Mädchen, Bestialitäten gegen verirrte Frauenzimmer gemeldet wurde und als unkontrollierbare, vielleicht zelotisch verzerrte Nachricht gehört wurde, stellt sich in diesem Prozeß hier als tägliches Geschehnis eines öffentlichen Hauses in einer belebten Wiener Straße heraus, als jahrzehntelang geübte Praxis, der keine schriftliche, keine mündliche Anzeige eines Unbeteiligten oder gar eines Beteiligten ein Ende setzen konnte, bis ein Journalist durch eine heftige und immer wieder aufgenommene Zeitungskampagne die Polizei zum Eingreifen zwang. Denn nicht die Existenz eines Bordells, nicht irgendwelche schmierige oder ekle Vorgänge sexueller oder perverser Natur sind es, die hier Öffentlichkeit und Gericht beschäftigen — Dirnen zu exploitieren, „Orgien“ zu veranstalten, Liebe zu verhökern, ist der guten Frau Riehl seit Jahr und Tag durch eine Konzession gestattet. Sie gibt, wie irgendein Unternehmer ihr Einkommen der Steuerkommission an und zahlt für einen Erwerb von 35000 Kronen Steuer. Ja, sie lebt in bestem Einvernehmen mit den Behörden, die ihr, was im Prozesse verlesen wurde und ein sittengeschichtliches Kuriosum ist, sogar Atteste für gediegene Führung ihres Hauses ausstellen.
Die Zustände im Hause Riehl sind so typische gewesen, daß wir uns nicht versagen können, einen weiteren authentischen Bericht hierüber anzuschließen:[3]
„Das Geschäft hatte einen bedeutenden Umfang, denn die Riehl hielt bis zu 20 Prostituierte und hatte für ihren Zweck ein ganzes Haus gemietet, für das sie einen Jahreszins von 10000 Kr. zu entrichten hatte. Die Räumlichkeiten waren, soweit sie dem Bordellverkehre dienten, mit großem Komfort eingerichtet. Im krassen Gegensatz hierzu standen die sanitätswidrigen Verhältnisse in den Schlafräumen der Prostituierten, die, in wenigen engen, ärmlich ausgestatteten Räumen zusammengepfercht, zu zweien in einem Bett schlafen mußten.
Mit der Anwerbung junger Mädchen für ihr Haus waren eine große Anzahl von Personen verschiedenster Art beschäftigt. Alte Frauen und junge Burschen näherten sich auf der Straße oder im Park vagierenden Dienstboten, von denen einige die Not oder der Leichtsinn zur Ausübung der geheimen Prostitution getrieben hatte, und erboten sich, ihnen einen guten Dienstplatz zu verschaffen. Dienstvermittlungsbureaus sendeten ihr junge Mädchen zu, und sogar in den Spitälern kam es vor, daß einer Patientin von ihrer Leidensgefährtin das Haus Riehl empfohlen wurde. Das Augenmerk dieser Agenten war vorwiegend auf Mädchen gerichtet, die kaum dem Kindesalter entwachsen waren. Die jüngste von allen war nach den Erhebungen Ottilie Geresch, die bei ihrem Eintritte 14 Jahre 3 Monate zählte. Damit sie noch jünger erscheine, wurden ihr die Haare gewaltsam abgeschnitten. Die Riehl und ein Mädchen hielten sie hierbei fest, da sie sich wehrte. Ein Mädchen wurde als Stubenmädchen angenommen, damit sie Deutsch bei der Riehl lernen sollte. Als die Mutter zu Besuch kam, hat sich die Tochter schnell als Stubenmädchen anziehen und so erscheinen müssen. Um die Mädchen leichter in ihre Netze zu locken, hatte sie außen an dem Hause eine große Tafel mit der Aufschrift „Kleidersalon Riehl“ angebracht.
Den Neueintretenden gegenüber war das Verfahren der Beschuldigten je nach dem Grade ihrer Verkommenheit ein verschiedenes. Den einen machte sie kein Hehl aus dem Geschäfte, dem sie in ihrem Hause nachzugehen hätten. Andere nahm sie entgegen den polizeilichen Bestimmungen, die das Halten jugendlicher Dienstboten in einem tolerierten Hause ausdrücklich verbieten, vorerst als Dienstboten auf... Es sind drei Fälle nachgewiesen, in denen die Eltern von der Riehl regelmäßige Zahlungen aus dem Schandlohne ihrer Kinder bezogen...
Das Leben der Prostituierten in diesem Hause gestaltete sich wie folgt: Am frühen Morgen, nachdem die Besucher das Haus verlassen hatten, wurden die Mädchen in die schon beschriebenen Schlafräume geführt, die sie die Kaserne nannten. Die Türen wurden hinter ihnen von außen versperrt, die Fenster dieser Zimmer waren mit Milchglas versehen und mittels eiserner Vorlegestangen versperrt. Die Mädchen schliefen dort bis in den Mittag; war das Mittagsmahl, das gemeinsam eingenommen wurde, aufgetragen, so öffneten sich die Türen der Kaserne, und in Reih’ und Glied verließen die Mädchen diesen Raum (76 cbm Luft = 9 cbm auf jede Person, in den Zellen des Landgerichts Wien 18–20 cbm für den Sträfling), in den sie sofort nach Beendigung des Mittagsessens wieder eingesperrt wurden. Sie verbrachten daselbst den Nachmittag und konnten die Kaserne nur verlassen, wenn die Wirtschafterin sie holte, weil ein Besucher sie verlangte. Erst abends wurden sie in den Salon geführt, in dem die Fenster in gleicher Weise verwahrt waren wie in den Schlafräumen.
Der Besucher, der mit einem Mädchen „aufs Zimmer“ ging, mußte von 10 Kr. aufwärts an die Riehl, bzw. die Pollak, die Vertraute der Riehl, bezahlen. Auch das sog. Strumpfgeld mußten die Mädchen bei Vermeidung von Beschimpfung und Schlägen abliefern. Beim Schlagen bediente sich die Riehl der Hand, des Schürhakens oder einer Hundepeitsche. Das Wehgeschrei mißhandelter Mädchen ist von Zeugen auf große Entfernung gehört worden.
Manchmal, wenn besonders zahlungsfähige Herren kamen, mußten sich die Prostituierten in Straßenkleidung vorstellen und wurden als Bürgertöchter und junge Frauen ausgegeben. Die Tageseinnahmen sollen 200–400 Kronen gewesen sein. Gleichwohl bekamen die Mädchen nie Geld in die Hände, die Riehl rechnete nie mit ihnen ab. Wollten Mädchen fort, so behauptete die Riehl vielmehr, das Mädchen sei ihr für Logis, Kost, Garderobe mehrere hundert Kronen schuldig, die sie erst abverdienen müsse.
Die Garderobe der Mädchen bestand aus zwei Hemden und Unterrock, Strümpfen und einem Paar Atlasschuhen; in der kalten Jahreszeit erhielten sie noch einen Schlafrock. Die Kleider, die sie ins Haus mitgebracht hatten, wurden ihnen beim Eintritt abgenommen und von der Riehl verwahrt.
Der Briefwechsel der Mädchen stand unter strengster Kontrolle; einlangende Briefe, die der Beschuldigten nicht paßten, wurden unterschlagen. Was die Mädchen schrieben, mußte der Riehl vorgelesen werden; fand sie etwas zu beanstanden, so zerriß sie den Brief und diktierte einen neuen, in dem das Mädchen sich glücklich pries, in diesem Hause Aufnahme gefunden zu haben.
Ein Ausgang wurde den Mädchen nicht gestattet; dem Hausbesorger war es aufs strengste eingeschärft, das Haustor stets versperrt zu halten: für den Fall, daß ein Mädchen entkam, war ihm sofortige Entlassung angedroht.
Juliane B. war vier Tage in einem Zimmer eingesperrt, so daß es ihr nicht einmal möglich war, auf den Anstandsort zu gehen.
Unter solchen Umständen kam es oft vor, daß ein Mädchen wochen-, ja monatelang nicht aus dem Hause kam. Nur ab und zu durften diejenigen Mädchen, mit denen die Riehl zufrieden war, den beim Hause befindlichen Garten betreten.
Zuweilen unternahm die Riehl mit einzelnen Prostituierten auch Ausfahrten, sie besuchte mit ihnen Vergnügungslokale, um die dort verkehrende Lebewelt auf ihr Unternehmen aufmerksam zu machen. Sie belud hierbei die Mädchen mit Schmuck und gab ihnen ihr Geldtäschchen zu tragen, um sie, wenn sie hätten ausreißen wollen, beschuldigen zu können, daß das Mädchen Schmuck und Geld zu stehlen beabsichtigt habe.
Im Hause mußten die Mädchen die Gäste zum Trinken animieren und sich selbst auf Kosten der Gäste betrinken. Der Ekel vor gewissen Perversitäten, die die Besucher von ihnen verlangten, die Furcht vor dem Schmerze, der damit verbunden war, wurde nicht geduldet; durch Beschimpfung und Mißhandlung wurde ihnen solche Empfindlichkeit ausgetrieben. „Ein böhmisches Madel muß alles machen!“ sagte die Riehl. Die Zeugin König zeigte dem Zeugen Bader große Striemen am ganzen Körper und ausgedehnte Blutunterlaufungen. Im Hause verkehrten viele „Prügelherren“, für die Hundepeitschen und Ruten zur Verfügung standen. Für das Prügeln bestand eine eigene Taxe, derzufolge die Klienten 50 bis 100 Kr. bezahlen mußten; die Mädchen erhielten aber nur die Prügel.
Die meisten Mädchen waren durch das fortgesetzte Nichtstun, durch die häufigen Alkohol- und Sexualexzesse derart entkräftet, durch die Mißhandlungen seitens der Riehl, deren Opfer oder Zeuginnen sie gewesen waren, derart eingeschüchtert, daß nur wenige energisch genug waren, ihre Befreiung zu betreiben. Bei solchen Anlässen pflegte Regina Riehl auch mit Polizei, Schub oder Arbeitshaus zu drohen, und diese Drohungen waren um so mehr geeignet, bei den größtenteils ganz unerfahrenen Mädchen zu verfangen, als sie ja beobachten konnten, wie gut die Riehl mit der Behörde auszukommen verstand.
Unternahm es ein Mädchen zu fliehen und mißlang der Versuch, so wurde es unter Prügeln zurückgebracht. Sich direkt an die Polizeibehörde zu wenden, war unmöglich, denn polizeiliche Revisionen fanden nur äußerst selten statt, und bei den ärztlichen Visitationen war eine offene Aussprache wegen der Gegenwart der Riehl oder der Pollak ausgeschlossen.
Maria Kotzlik hat sich selbst eine Verletzung beigebracht, um bei der Entlassung aus dem Spital fliehen zu können. Aber die Pollak überwachte bei ihren Besuchen die Fortschritte der Genesung und stand am Tage und zur Stunde der Entlassung mit einem Wagen vor dem Tore, in dem sie das Mädchen zur Riehl zurückbrachte.
Regina Riehl ist geboren 1860 in Wradisch, evangelisch-lutherischer Religion, Bordellinhaberin; bereits in den Jahren 1890, 1893 und 1895 insgesamt viermal wegen Kuppelei, zuletzt mit vier Monaten strengen Arrests vorbestraft. Ihr Freudenhaus hatte sie zu Wien zuerst in der Porzellangasse, dann Mühlgasse 3, Liechtensteiner Straße 15, zuletzt Grüne Torgasse 24. Ihr Mann war Buchhalter, später auch Prokurist. Sie sei auf den Gedanken, ein Bordell zu halten, gekommen, um sich einen Nebenerwerb zu schaffen. Sie habe Verpflichtungen gehabt, auch habe sie sparen und ihrem Manne zeigen wollen, daß sie eine gute Wirtin sei. Sie habe eine große Wohnung und an ein Fräulein vom Karl-Theater vermietet gehabt. Diese Dame habe Herren mit in ihre Wohnung gelockt und sie dann durch Geldversprechungen bewogen, ein „Aufführhaus“ zu halten. Ihr Mann habe aber davon nichts gewußt; sie habe das ganz heimlich betrieben. Die Einrichtung ihrer Häuser hat ihr 40000 Kr. gekostet. Das Haus in der Liechtensteiner Straße hat sie sich für 25000 Gulden gekauft. Die Honorare im Hause Riehl sollen angeblich für den Abend keine hundert Gulden eingebracht haben. Die „Glücksherren“ zahlten einen Gulden, die „Italiener“ ebenfalls, die Ärzte vom Allgemeinen Krankenhaus und Wiener Spital zahlten drei Gulden, die „Herren vorn Steueramt“ einen Gulden, Stammgäste fünf Gulden.
Die Helfershelferin Pollak ist am 4. Oktober 1838 in Pravonin geboren, mosaischer Religion, verheiratet, unbescholten, aber wegen Mädchenhandels in Untersuchung gewesen.
Die Riehl wurde zur Strafe des schweren, vierteljährlich durch einen Fasttag verschärften Kerkers in der Dauer von drei und einem halben Jahre und zu insgesamt 2800 Kr. Genugtuung für Freiheitsentziehung an einzelne Mädchen, die Pollak zu einem Jahre schweren Kerkers, verschärft mit zwei Fasttagen monatlich, verurteilt.“
Dieser Prozeß fand statt im November 1906. Es sei dies hinzugefügt für jene, die etwa glauben, es handle sich um einen Bericht aus grauer Vorzeit.
Die Entrüstung über dieser Veröffentlichung war aber eine ehrliche, nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern. In Deutschland fing man daraufhin an, auch gegen solche Leute vorzugehen, die Mädchen aus einem Bordell in das andere brachten. Früher hatte man diese unbehelligt gelassen, weil sie ja nur harmlose Reisebegleiter waren, jetzt behandelt man sie als Kuppler und Mädchenhändler.
Ein Bordellbesitzer, der aus Mährisch-Ostrau zwei Mädchen nach Lübeck brachte und in Berlin festgenommen wurde, erhielt wegen Kuppelei neun Monate Gefängnis. Seine Revision wurde vom Reichsgericht verworfen.
Trotz alledem ist die Zahl der Bordellanhänger noch immer sehr groß und einflußreich.
Scheingründe für die Beibehaltung der Bordelle
Frauen- und Sittlichkeitsvereine haben in Bayern, Württemberg und Baden Petitionen für Abschaffung der Bordelle eingereicht. Die Kammern waren nicht abgeneigt, diese berechtigten Wünsche anzuerkennen und die öffentlichen Häuser zu schließen. Da traten in den Kammern aller drei Länder die Minister persönlich auf und erklärten, daß sie trotz alledem das Bordell als beste Lösung der Prostitutionsfrage betrachteten, und zwar aus folgenden Gründen:
wird durch diese die Volksgesundheit am wenigsten geschädigt;
werden die Straßen rein gehalten;
wird die Prostitution lokalisiert;
werden die Besucher gegen Ausbeutung und Erpressung geschützt;
werden die Prostituierten verhindert, in Familien mit Kindern zu wohnen.
Ganz abgesehen davon, daß es sich bei der Kasernierung der Prostituierten nur um 5% aller Prostituierten handelt, es also ziemlich gleich ist, ob 100% oder 95% derselben frei umherlaufen, hat nur der fünfte Grund eine wirkliche Berechtigung. Es würde aber durchaus nicht schwierig sein, durch gesetzliche Bestimmungen diesen Übelstand zu beseitigen. Die Mittel anzugeben, in welcher Weise hier Abhilfe geschaffen werden kann, habe ich bereits oben angedeutet, und ich beschränke mich deshalb darauf, die ersten vier Gründe zu widerlegen.
Daß die Einrichtungen der einzelnen Bordelle sehr verschieden sind, habe ich schon oben erwähnt. Darin stimmen aber alle überein, daß in ihnen wöchentlich zwei bis drei ärztliche Untersuchungen der Mädchen stattfinden. Hieraus wird für die Besucher eine Art von Sicherheit hergeleitet, die in der Tat nicht vorhanden ist. Die Mädchen erhalten in den einzelnen Häusern täglich eine Anzahl von Besuchen, die, je nach Beschaffenheit der Mädchen und der Menge der Reisenden, die das ständige Publikum vermehren, zwischen 10 und 30 schwanken. In den Bordellen, in welchen die Zahl der Besucher in ein Buch eingetragen werden, ist die Maximalziffer 20. Daraus ergibt sich, da der Versuch, die Männer zu untersuchen, überall gescheitert ist, in 100 bis 150 Fällen wöchentlich die Möglichkeit einer Infizierung. Daß diese trotz aller Vorsichtsmaßregeln auch in der Regel eintritt, kann dadurch bewiesen werden, daß alle Bordellmädchen spätestens nach einem vierwöchentlichen Aufenthalt einem Hospital überwiesen werden müssen. Wenn sie nach ihrer Heilung für ihre Person auch immun sein mögen, so bieten sie doch stets die Gefahr der indirekten Übertragung. Es ist sehr selten, daß ein Mädchen in dasselbe Bordell zurückkehrt, in dem sie gewesen ist. Sie gilt dort als krank und wird deshalb von den stehenden Besuchern gemieden. Sie ist während ihrer Krankheit von ihrem früheren Brotherrn schon an ein anderes Haus verkauft worden. Hierin findet sich die Erklärung dafür, daß die Mädchen in verhältnismäßig kurzer Zeit so tief sinken. Daß sie die Gelegenheit benutzen, die im Hospital erlangte Freiheit zu behaupten, kommt selten vor. Sie halten sich für verpflichtet, ihre früher kontrahierten Schulden „abzuverdienen“, würden auch keine Stellung finden, um ein anderes Leben zu beginnen. Ich kann mich natürlich hier nicht über die mangelhafte Form der Untersuchungen näher auslassen. Das Faktum steht aber fest, wird auch von den Ärzten nicht bestritten, daß die Untersuchungen völlig unzureichend sind. Mikroskopische Präparate, die absolut notwendig sind, werden nur in den allerseltensten Fällen gemacht, und deshalb werden die Infektionsgefahren so häufig übersehen. Wie viele Männer haben sich die Krankheiten gerade aus diesen Häusern geholt! Eine Vermehrung der Untersuchungen und eine größere Gründlichkeit sind wegen der damit verbundenen Kosten nicht zu erreichen, würden auch noch aus anderen Gründen wenig ändern, weil jeder Besuch den Keim der Infektion in sich trägt, und die Mittel, diese Gefahr zu beseitigen, ungenügend sind.
Will man wirklich einschneidende Mittel anwenden, um die geschlechtlichen Krankheiten zu verringern, so soll man jedem Mann die Überzeugung beibringen, daß er sich einer bodenlosen Gemeinheit schuldig macht, wenn er als Kranker ein Mädchen besucht. Augenblicklich ist diese Ansicht bei recht wenig Männern durchgedrungen. Man kann sogar die Ansicht hören: „Ich bezahle ja, folglich habe ich das Recht des Besuches.“ Eine Erziehung der jungen Männer in dieser Beziehung würde wesentlich bessere Resultate erzielen, als die jetzigen oberflächlichen Untersuchungen.
Der zweite Grund der Bordellfreunde, daß die Reinheit der Straßen durch das Vorhandensein von Bordellen garantiert wird, ist eine unbewiesene Behauptung. Gerade auf diesen Punkt habe ich auf meinen Reisen im Ausland ganz besonders mein Augenmerk gerichtet und habe beim besten Willen keinen Unterschied entdecken können. Auch Huret, der unsere Zustände zwar objektiv schildert, aber doch ganz gewiß kein besonderes Wohlwollen für Berlin besitzt, gibt zu, daß die Prostitution in den Straßen von Paris sich mehr bemerkbar macht, als in den Straßen Berlins. Dabei gehört Berlin zweifellos zu den Städten, in denen die „Venus Vulgivaga“ am meisten in die Welt der Erscheinungen tritt. Ein schärferes Eingreifen der Polizei ändert diese Zustände im Augenblick. Ich habe eine Stadt kennen gelernt, in der ich trotz vierzehntägigen Aufenthaltes nicht einmal angesprochen worden bin, während ich in deutschen Bordellstädten in zwei Stunden ungezählte Anerbietungen erhielt. Man ist in einem fundamentalen Irrtum befangen, wenn man glaubt, daß die Zahl der Prostituierten durch die Bordellmädchen verringert wird. Im Gegenteil wird sie sogar um diese Zahl vermehrt, da sich die Anzahl der einzeln lebenden Mädchen sofort in dem gleichen Maße vermehrt, als Mädchen in die Bordelle aufgenommen werden. Dies ist statistisch ziemlich sicher festgestellt. Ebenso ist es ein Irrtum, daß die auf der Straße sich anbietenden Prostituierten unserer heranwachsenden Jugend gefährlicher sind, als die in den öffentlichen Häusern befindlichen Dirnen. Gymnasiasten wagen es nicht, Mädchen auf der Straße anzusprechen, weil sie fürchten, hierbei beobachtet zu werden; auch haben sie Besorgnis, daß sie sich bei ihren Bewerbungen blamieren. In die öffentlichen Häuser gehen sie aber, sobald ein Wissender sie hierzu auffordert, und derartige Wissende finden sich leider in allen Kreisen.
Selbst der dritte Grund, die Lokalisierung der Prostitution, trifft nicht zu. Man braucht nur einmal die Bordellstraßen zu beobachten, wieviel Schulmädchen sich am Eingang derselben einfinden, nicht etwa aus reiner Neugierde, sondern um den Dirnen Konkurrenz zu machen. Wer dies nicht persönlich gesehen hat, hält es nicht für möglich, wie weit und wie tief die Unmoralität bereits um sich gegriffen hat.
Richtig ist es, daß die Besucher gegen Ausbeutung und Erpressung gesichert werden. Wenn die Zuhälter die Familienverhältnisse derjenigen kennen würden, die die Mädchen in öffentlichen Häusern besuchen, so würden sie in ähnlicher Weise vorgehen, wie dies jetzt bei Vergehen gegen § 175 geschieht.
Familienväter würden keinen Augenblick Ruhe haben, und Ehescheidungen würden in einer unglaublichen Weise zunehmen. Daß man versucht, dies zu verhindern, ist zwar praktisch, aber vom moralischen Standpunkt nicht zu entschuldigen. Der Umstand, daß die Männer glauben, auch heut noch polygamisch leben zu dürfen, darf die Gesetzgebung nicht beeinflussen. Der Staat kann sich unmöglich auf den Standpunkt stellen: „Die Männer können der Versuchung, die in geschlechtlicher Beziehung an sie herantritt, keinen genügenden Widerstand entgegensetzen; folglich muß der Staat dafür sorgen, daß diese Schwäche möglichst geringen Schaden anrichtet.“ Dieser Standpunkt hat in vielen Ländern dazu geführt, die öffentlichen Häuser zu konzessionieren und hierdurch die Inhaber derselben zu staatlichen Beamten zu machen und das Gewerbe der Prostituierten anzuerkennen. Es soll doch vorgekommen sein, daß von derselben Behörde an „die Prostituierte Fräulein Anna Schulz“ und an die „Arbeiterin Marie Schulz“ geschrieben worden ist.
Auch der so häufig angeführte Grund, daß sich sofort heimliche Bordelle bilden würden, wenn man die öffentlichen verbietet, ist nicht zutreffend. Sobald ein Gesetz besteht, daß nicht mehr als zwei Prostituierte in einem Hause wohnen dürfen, ist die Bildung heimlicher Bordelle unmöglich. In Buenos Aires hatten die konzessionierten Häuser nur für drei Prostituierte Lizenz. Trotzdem sich abendlich eine große Zahl freier Prostituierter dort einfanden und so gewissermaßen „maisons de rendez-vous“ gebildet wurden, reichten die Besitzer schon nach einem Jahr die Bitte ein, die Anzahl ihrer Mädchen auf fünf erhöhen zu dürfen, da sie bei einem Bestand von drei Mädchen nicht imstande seien, die Häuser zu halten. Da man in Argentinien diese Häuser für nötig hält, wurde die Bitte bewilligt und das Halten von fünf Mädchen zugegeben.
Hier kommen wir auf den Punkt, wo das große Publikum in den Kampf gegen den Mädchenhandel eingreifen kann, allerdings erst dann, wenn das Wohnen der Prostituierten in einem Hause gesetzlich auf eine bis zwei beschränkt worden ist. Allerdings ist dieses Eingreifen nicht leicht. Einmal widerstrebt dem Deutschen die Anzeige bei der Polizei, er hält dies für unanständig. „Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“ Dann aber spricht auch die Furcht mit, daß der Zuhälter der Angezeigten an dem Denunzianten Rache nehmen wird. Beides kann umgangen werden durch Anzeige bei dem Hauswirt. Dieser braucht für seine Kündigung keine Gründe anzugeben, und muß andererseits sich gegen eine Anzeige bei der Polizei im eigenen Interesse schützen. Wenn also das Publikum dahin erzogen wird, dem Hauswirt mitzuteilen, daß eine Mieterin gewerbsmäßige Unzucht treibt, so ist die Möglichkeit gegeben, diese Zustände zu ändern, allerdings, wie erwähnt, wenn die Gesetzgebung sich der Angelegenheit angenommen hat und es unmöglich macht, daß eine größere Zahl von Prostituierten in einem Hause wohnt. Um dem Hauswirt die Möglichkeit zu geben, diesem Gesetz Folge zu leisten, müßte fernerhin die Polizei auf erfolgte Anfrage Antwort erteilen, ob eine Mieterin in der Dirnenliste steht oder nicht, was sie augenblicklich noch verweigert. Daß Familien mit schulpflichtigen Kindern nicht an Prostituierte vermieten dürfen, ist ja bereits in dem vom Kultusministerium und dem Ministerium des Innern gemeinsam gegebenen Erlaß vom Jahre 1907 verfügt werden. Auch diese Bestimmung muß Gesetzeskraft erlangen, damit die Kinder gegen den schädlichen Einfluß dieser Mädchen geschützt werden.
Gründe gegen Beibehaltung der Bordelle
Die Gegner der Bordelle nehmen dagegen folgende Stellung ein: § 180 des Strafgesetzbuches stellt das Halten von Bordellen unter Strafe. Jede Behörde, die diesen Paragraphen ignoriert, handelt ungesetzlich und kann hierfür zur Verantwortung gezogen werden. Schon das Bestehen dieser Häuser ist aus sittlichen Gründen für alle Frauen und Mädchen eine schwere Beleidigung, die nicht geduldet werden darf. Da die Gesetzgebung sie außerdem verbietet, so wird auch die staatliche Autorität untergraben und die Behandlung der Prostitution in Deutschland als völlig unlogisch angesehen. Auf der einen Seite die Häuser durch Gesetze verbieten, auf der anderen Seite sie durch Verwaltungsmaßregeln gestatten, ist eines gesetzlich denkenden Volkes unwürdig.
Zu welchen Konsequenzen der augenblickliche Zustand führen kann, wurde durch eine Gerichtsverhandlung in Trembowla (Österreich) drastisch bewiesen. Dort liegen zwei Regimenter in Garnison, und der Garnisonälteste richtete an die oberste Zivilbehörde einen Antrag, daß mit Rücksicht auf die große Garnison in Trembowla ein öffentliches Haus eröffnet wurde. Der Bezirkshauptmann erhielt den Befehl, diesem Antrag Folge zu leisten. Er beauftragte einen Herrn Jean Dziaduch, ein solches Haus zu eröffnen. Der Erfolg war natürlich für p. Dziaduch ein glänzender. Er machte so gute Geschäfte, daß er in kurzer Zeit ein reicher Mann wurde. Dies erregte den Neid der übrigen Gastwirte, die ihn wegen Kuppelei verklagten. Er wurde auch in der ersten Instanz zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Natürlich legte er Berufung ein, und da er den klaren Beweis liefern konnte, daß er auf obrigkeitlichen Befehl gehandelt hatte, wurde er in der zweiten Instanz freigesprochen. Will man die öffentlichen Häuser einführen, so muß man auch die Gesetzgebung danach einrichten und öffentlich bekennen, daß die Bordelle für Gesundheit und Moral des Volkes von so hohem Wert seien, daß man sie nicht entbehren kann. Dann dürfen sie aber keine Privatanstalten bleiben, sondern dann müssen sie staatlichen Beamten unterstellt werden. Dazu werden sich aber in keinem Lande der Welt die gesetzgebenden Faktoren bereit finden lassen.
Daß man die Gewerbsunzucht durch alle diese Einrichtungen großzieht, liegt auf der Hand. Je geringer die Gelegenheit zu Ausschweifungen ist, desto geringer wird auch allmählich das Bedürfnis werden. Man erzieht die Männer durch Vermehrung der Gelegenheit direkt zur Unzucht und gibt den Prostituierten eine staatliche Stellung, die sie, wenigstens in den Augen der Mädchen, pensionsberechtigt macht.
Wenn der Staat seine eigenen Gesetze nicht befolgt, kann man sich dann wundern, wenn sich auch die Verbrecher über diese Gesetze hinwegsetzen?
Man sehe sich doch einmal die Besucher der Bordelle an. Sind es wirklich diejenigen, welche von der Natur infolge des übermäßigen Geschlechtssinnes zur Betätigung desselben gedrängt werden? In der Regel nicht; diese haben fast immer ihre Verhältnisse. Gerade unter den Bordellbesuchern nehmen drei Kategorien die erste Stelle ein, die in diesen Häusern nichts zu suchen haben: 1. junge Leute, Lehrlinge, Gymnasiasten und sonstige Schüler, die man schon aus Gesundheitsrücksichten vor diesem verfrühten Genuß bewahren sollte; 2. alte Roués, die in diese Häuser gehen, um Perversitäten zu lehren und zu lernen, und 3. die auf Reisen befindlichen Ehemänner. Ist es logisch, wenn der Staat sich für diese interessiert? Sollte er nicht gerade zur Erhaltung der Sittlichkeit mit Strenge darauf halten, daß derartige Häuser nicht entstehen? Glaubt wirklich heute noch jemand, daß der Gesundheitszustand des Volkes durch die Untersuchungen in den Bordellen auch nur im geringsten gebessert ist?
Über das, was an Perversität in diesen Häusern geleistet wird, kann ich mich nicht auslassen. Ich kann aber die Versicherung geben, daß das, was ich von den Bewohnerinnen gehört habe, alles übersteigt, was sich die schmutzigste Phantasie ausmalen kann. Ich bin auch fest überzeugt, daß wir eine Reihe von den Prozessen, die in der letzten Zeit ein so ungünstiges Licht auf die deutsche Sittlichkeit geworfen haben, nicht gehabt hätten, wenn die Perversitäten nicht durch diese Häuser eine solche Verbreitung gefunden hätten.
Animierkneipen
Vielfach hat man, weil man diese Zustände richtig erkannt hatte, aber doch nicht den Mut besaß, vollständig mit ihnen zu brechen, die Einführung von Animierkneipen geduldet. Diese sind aber noch schlimmer als die Bordelle, weil sie nicht nur auf die geschlechtlichen Begierden der Besucher, sondern auch auf ihre Trunksucht und die damit verbundene Betrunkenheit spekulieren. Fast täglich wiederholt sich dieselbe Erscheinung. Wenn irgendein jugendlicher Angestellter oder Beamter Betrügereien gemacht oder Unterschlagungen ausgeführt hat, geht er sofort in eine Animierkneipe, um dort das erbeutete Geld in lustiger Gesellschaft zu verjubeln. Wieviel nichtgetrunkene Flaschen er dort bezahlen muß, wieviel Geld ihm dort direkt gestohlen ist, weiß er am anderen Morgen nicht mehr. Für eine in der schlechtesten Gesellschaft verlebte Nacht verliert er seine Stellung und seine Ehre. Er gehört zu den Verbrechern, und es gelingt ihm fast niemals, wieder sich zu rehabilitieren. Für die Existenz dieser Verführungsstätten gibt es tatsächlich keinen Grund. Ihre Beseitigung ist eine Notwendigkeit. Für den Mädchenhandel kommen sie nur bei den nationalen Händlern in Frage. Die nationalen Händler lernen aber auf diese Weise den internationalen Handel kennen, gewinnen so die notwendige Routine und Gewandtheit und liefern daher das Rekrutenmaterial für die gefährlichen internationalen Händler.