Der Handel mit Mädchen
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Charakteristik des Mädchenhandels
Ehe ich die juristische Definition des Wortes „Mädchenhandel“ gebe, möchte ich ganz kurz die Verhältnisse beleuchten, die vor nunmehr zwölf Jahren zu der internationalen Vereinigung der meisten zivilisierten Nationen führten, welche sich die Bekämpfung des Mädchenhandels zur Aufgabe gestellt haben. Der Gedanke, daß der Sklavenhandel in jeder Gestalt verschwinden müsse, daß es also auch keine Geschlechtssklavinnen geben dürfe, war so mächtig, daß dagegen alle Verschiedenheiten der sonstigen Ansichten verschwanden und die Internationalität dieser Idee überall anerkannt wurde.
Was durch diese Zusammenarbeit bisher erreicht ist, und was noch zu erreichen bleibt, bildet den Hauptinhalt der folgenden Zeilen.
Der Mädchenhandel setzt sich, wie jeder Handel, aus Export, Import und Transithandel zusammen. Deshalb kommen auch alle drei Formen in allen Ländern vor, aber im allgemeinen ist eine dieser Formen in den einzelnen Ländern die bevorzugte. Deutschland hat in erster Linie einen Transitverkehr von Osten nach Westen und muß deshalb sein Augenmerk darauf richten, daß über die schlesische, posensche und preußische Grenze keine Mädchen hineinkommen und in Herbesthal und Emmerich resp. in Hamburg und Bremen, ev. auch nach den italienischen Häfen keine Mädchen herausgebracht werden. Trotzdem also die Verhältnisse ziemlich einfach liegen, sind sie doch noch recht wenig bekannt. Welche falsche Vorstellungen vom Mädchenhandel spuken noch in einzelnen Köpfen! Der Grund hierfür liegt in dem unglücklich gewählten Wort „Handel“.
Was wird alles als Handel bezeichnet?
Wie oft hört man von einem Verhandeln der Mädchen sprechen, wenn die Eltern ihre Tochter zwingen, einen ungeliebten Mann zu heiraten, damit sie eine gesellschaftlich gesicherte Stellung oder einen vornehmen Namen dafür eintauschen! Worin besteht die ganze Tätigkeit der Schadchen beim Abschluß jüdischer Ehen? Was tun die Orientalen, wenn sie sich Sklavinnen kaufen und sie zu ihren Neben- oder gar Hauptfrauen machen? Wie liegen die Verhältnisse in Japan und China? Niemand, der die Verhältnisse kennt, wird aber bei diesem Handel von einem strafbaren Mädchenhandel sprechen. Hierzu gehört 1. die Verschleppung und 2. die Versorgung anderer mit käuflicher Ware, und zwar stets zum Zweck der Gewerbsunzucht. Wie die Erfahrung gelehrt hat, kommt man aber mit diesen beiden Gesichtspunkten nicht aus. Ob es möglich sein wird, einen für sich selbst betriebenen Mädchenhandel zu bestrafen, erscheint unwahrscheinlich. Das Deutsche National-Komitee hat allerdings zwei Fälle verfolgt, die beide die Möglichkeit eines Handels für sich selbst zu bieten schienen. Einmal hatte ein reicher Pelzhändler in Berlin einer Mutter die 16jährige Tochter für 20000 Mark abgekauft, um sie für sich auszuhalten. Es gelang der Polizei, das Mädchen zu befreien und die Mutter wegen Kuppelei zu verklagen. Da die Tochter aber ihr Zeugnis verweigerte, war die Bestrafung der Mutter unmöglich. Ein anderes Mal ließ sich ein in der Krim wohnender Gutsbesitzer jahrelang Kindermädchen, Wirtschaftsfräulein und Hausdamen nach seinem Gut kommen, von denen er verlangte, daß sie musikalisch seien, Deutsch sprächen und sich ihm zur Verfügung stellten. Da die Mädchen auf diese Bedingungen eingegangen waren und eine Klage weder erheben wollten noch konnten, erfolgte auch in diesem Fall keine Bestrafung. Obgleich dieser Gutsbesitzer der intellektuelle Urheber eines Mädchenhandels war, so würde ihn doch kein Gericht als Mädchenhändler bestrafen; es wäre sogar zweifelhaft, ob gegen die Vermittlerin eine Klage wegen Kuppelei Erfolg haben würde.
Im großen und ganzen ist der Mädchenhandel durch die Einrichtung der öffentlichen Häuser entstanden und wird jetzt beinahe ausschließlich durch diese Häuser unterhalten. Privatleute werden sich nur in Ausnahmefällen Mädchen kaufen können, und wenn sie es tun, werden sie niemals Handel mit ihnen treiben. Die Bordelle sind aber auf diesen Handel direkt angewiesen, weil sie einesteils durch die Krankheit der Mädchen, anderenteils durch den Geschmack ihrer Klienten fortwährend zu einem Wechsel gezwungen werden. Nun sind die Bordelle nach der Größe der Stadt, nach der Rasse der Bewohner, nach der Stellung der Besucher, nach ihrer Einrichtung und vor allem nach den Preisen so verschieden, daß nur ein kleiner Teil derselben als Quelle des Mädchenhandels angesehen werden kann. Die meisten öffentlichen Häuser haben es gar nicht nötig, sich um Neulinge zu bemühen, weil sich leider stets Mädchen in genügender Anzahl zum Eintritt in diese Häuser melden. Durch das Wohnen in den Bordellen ist ein Teil der Mädchen sittlich so gesunken und verkommen, daß sie gar nicht mehr die Kraft besitzen, sich zu einer anständigen Tätigkeit aufzuschwingen, und deshalb so lange wie möglich in diesen Häusern bleiben. Aber gerade die teuersten und elegantesten Häuser brauchen fortwährend frische Ware, und diese Neulinge kommen dorthin nicht von selbst, sie müssen gesucht und dann durch List und Betrug in diese Häuser geschmuggelt werden. Ihre Beschaffung ist die Aufgabe der Mädchenhändler. Diese sind international und bilden eine Reihe von Ringen, die das notwendige Material herbeizuschaffen suchen. Bei Beginn der Bewegung wußte man anscheinend von dieser Organisation so gut wie nichts. Es waren wohl einzelne Händler gefaßt worden, aber über ihre Verbindungen untereinander war wenig bekannt. Nach der allgemeinen Ansicht bestand in Buenos Aires eine Zentrale, welche ihre Agenten in die verschiedenen Länder schickte, um dort das notwendige Material für die eleganten Bordelle der ganzen Welt zu beschaffen. Diese Ansicht war eine irrige. Der Neid und die Mißgunst der Händler untereinander, der Unterschied im Geschmack, die Verschiedenheit der Sprache ließ eine Reihe von kleinen Ringen entstehen, die aus bestimmten Ländern und Gegenden die Versorgung der Bordelle in anderen bestimmten Ländern übernahmen.
Man muß sich das Verhältnis ähnlich denken wie bei den Wucherern. Die wirklichen Geldgeber bleiben im Verborgenen, die kleinen Halsabschneider vermitteln die Geschäfte und erhalten hierfür ihre Provision. Zu den bekannteren Firmen gehören: Jimi Withmann, Emanuel Scherz, Madame Hertzog, Franz Herlich, Franziska Schwarz, Georgine Eidselmann, bei weitem der größere Teil ungarische, polnische und galizische Juden.
Charakteristik der Mädchenhändler
Eine Charakteristik oder Schilderung der Mädchenhändler zu geben, ist schwierig. Wulffen[1] versucht in Nachstehendem eine solche:
„In psychologischer Beziehung ist zu bemerken, daß der Mädchenhändler, ein Kupplertypus, in erster Linie ‚Geschäftsmann‘ ist. Er kommt zu seinem Gewerbe durch wirtschaftliche Bedürftigkeit, Notlage und Gelegenheit. Häufig hat er zuvor in anderen Erwerbszweigen keine Erfolge gehabt. Er bedarf einzelner Charaktereigenschaften, vor allem der Schlauheit und Entschlossenheit, um mit Gewinn zu arbeiten; andererseits muß er nachgiebig und schmiegsam sein. Auch Überredungsgabe und Handelssinn beim Anwerben und Zuführen der Opfer muß er besitzen. Die Mädchen muß er mit Freundlichkeit und Aufmerksamkeit behandeln. Alle diese Eigenschaften finden sich bei dem Juden zusammen. Über das künftige Schicksal der geworbenen Mädchen macht er sich keine Skrupel. Wennschon er ein Menschenhändler ist, braucht er nicht gefühllos zu sein. Äußerlich führt er oft die Mädchen aus Not und Elend zu einem Wohlleben, um das er sie zuweilen beneiden könnte. Aus Beispielen weiß er, daß viele Mädchen selbst sich solches Leben wünschen. Er kann sich sogar einbilden, ihnen Gutes zu erweisen. Ihm selbst, dem die Behörden fortgesetzt auf dem Nacken sitzen, ist bei seinem Gewerbe auch nicht immer recht wohl. Die Hinterlist, mit der er beim Anwerben häufig — nicht immer — verfahren muß, das Gefühl der Überlegenheit, das er dem ins Garn gegangenen Mädchen und den getäuschten Behörden und Beamten gegenüber empfinden lernt, können in seinem Charakter zuweilen eine sadistische Härte entwickeln, die sogar, wenn er eine sinnliche Natur ist, mit Rücksicht auf das künftige Sexualleben seiner Opfer des geschlechtlichen Untergrundes nicht entbehrt. Dann erlaubt er sich kleine Vertraulichkeiten als Zeichen angeblicher Fürsorge. Der geile Mädchenhändler ist eine psychologisch interessante Erscheinung. Zuweilen fällt er plump aus der Rolle; aber die betörten Mädchen ahnen kein Unheil. Manchmal zeichnet ihn im Innern große Herzenskälte, ja Bosheit, aus. Gereizt, kann er leicht brutal werden. Die weibliche Geschlechtsehre achtet er für nichts. Das junge Weib ist ihm eine Ware, für die er nur die Sorgfalt des Händlers hat.“
Organisation der Mädchenhändler
Das Deutsche National-Komitee führt in seinen Listen über 1400 Namen von Leuten, die den Mädchenhandel wirklich ausgeführt oder sich wenigstens dessen verdächtig gemacht haben. Darunter sind alle Gesellschaftsklassen vertreten, besonders Stellenvermittler, Vermieterinnen, Zuhälter, Impresarien, Masseusen, Hebammen, Auswanderungsagenten. Natürlich treten sie nicht in dieser Stellung auf, sondern suchen eine möglichst harmlose Rolle zu spielen, um keinen Verdacht zu erregen. In Wien war eine Mädchenhändlerin Mitglied von vier religiösen Vereinen, in der Schweiz wohnte eine solche stets in christlichen Hospizen, in anderen Städten treten sie wieder als Fremdenführer und Droschkenkutscher auf. Auch Sprachlehrer befassen sich vielfach mit der Verkuppelung von jungen Mädchen. Ganz aufgedeckt ist die Organisation noch nirgends. Durch Verrat eines Mitgliedes, vor allem dadurch, daß er seine Verbindungen mit der Polizei zugab, ist in New York das Vorhandensein von drei großen Gesellschaften festgestellt. Die gefährlichste ist Tammany-Hall, dessen jüngste Mitglieder lediglich die Aufgabe hatten, die Mädchen zu verführen. Über ihr Treiben sind in der letzten Zeit mehrfache Publikationen erschienen, und man macht in New York Anstrengungen, diese „Kadetten“ völlig zu beseitigen.
Allerdings hat die unter John Rockefellers Vorsitz einberufene „White Slave Grand Jury“ durch ihre Untersuchungen festgestellt, daß die gegen New York erhobenen Vorwürfe nicht begründet sind, und daß „New York the cleanest great city in the world“ sei. Dieses Resultat ist aber mit großer Vorsicht aufzunehmen, seine Richtigkeit wird auch in Amerika selbst bezweifelt. Festgestellt ist jedenfalls, daß bestimmte Mädchenhändlerklubs bestanden haben und einer noch besteht. Daß man die Verbindungen dieser Klubs untereinander nicht feststellen konnte, ist sehr begreiflich. Die Mädchenhändler vermeiden es nach Möglichkeit, irgend etwas Schriftliches herauszugeben. Ihre Tätigkeit wird durch mündliche und persönliche Vermittlungen reguliert. Gerade hierin liegt ja die Schwierigkeit ihrer Verfolgung. Außerdem hat auch der Staatsanwalt Whitman eine sehr plausible Erklärung abgegeben: „Die Händler wußten, daß diese staatliche Untersuchung stattfinden würde und vermieden deshalb in der letzten Zeit jede Tätigkeit, welche zu einer Untersuchung oder Anklage Veranlassung geben könnte.“ Dazu kommt, daß sich die Untersuchung lediglich auf die Stadt New York selbst erstreckte, während von den übrigen Städten der Union nichts gesagt ist. Die Einwanderungskommission kommt zu einem völlig entgegengesetzten Resultat: Der Mädchenhandel hat in den Vereinigten Staaten einen so großen Umfang angenommen, daß die Einwanderungsbehörde aufs höchste beunruhigt ist. Die Behörde hatte Spezialbeamte beauftragt, Untersuchungen in New York, Chikago, San Franzisko, Seattle, Portland, Salt Lake City, Odgen, Butte, Denver, Buffallo, Boston und New Orleans anzustellen. Das Ergebnis war, daß New York als Hauptplatz in Betracht kommt. An New York reihen sich Montreal, Seattle, San Franzisko, San Antonio, Boston, Cleveland und Chikago.
Diese Spezialbeamten haben erneut die Verbindungen der Händler untereinander festgestellt. Einer unterstützt den anderen, und sogar ein ganz Fremder wird mit den nötigen Empfehlungen von dem Zunftbruder bereitwilligst aufgenommen und, wenn nötig, vor den Blicken der Polizei verborgen gehalten. Zurzeit kommen zwei große Organisationen, eine französische und eine israelitische, in Betracht. Diese beiden machen sich gegenseitig fortwährend Konkurrenz, halten aber gegen die Polizei, den gemeinsamen Feind, stets geschlossen zusammen. In mehreren Städten gibt es beständige französische Hauptquartiere, wo die französischen Importeure und Kuppler sich ein Rendezvous geben und ihre Geschäfte erledigen. Eine dieser Gesellschaften hatte sich unter dem Namen „New York Independent Benevolent Association“ gesetzlich eintragen lassen. Diese Kommission stellt auch die innige Freundschaft zwischen den Händlern und gewissenlosen Polizisten an den Pranger. Es ist wiederholt festgestellt, daß die Polizisten fortlaufende hohe Gehälter bezogen, damit sie die ihrer Kontrolle unterstellten Häuser unbelästigt ließen. In New York war der Polizeipräsident und viele seiner Beamten angeklagt, mit den Mädchenhändlern unter einer Decke zu spielen. Der Präsident, dem nachgewiesen war, daß er persönlich Geld von den Mädchenhändlern genommen hatte, erschoß sich.
Die Untersuchungen dieser Kommission haben zu dem Erlaß des Gesetzes vom 26. März d. J. geführt, das den Mädchenhändlern schwere Freiheits- und hohe Geldstrafen androht.
Auch die übrigen Staaten Maryland, Rhode Island, New Yersey, Virginien, Massachusetts, Ohio, Süd-Carolina und Louisiana haben ebenfalls bereits Sondergesetze zur Unterdrückung des Mädchenhandels erlassen, ein weiterer Beweis, daß die Reinheit der Vereinigten Staaten doch nur eine geringe ist.
Es ist eben in der ganzen Welt dasselbe. Die verhandelten Mädchen sagen nichts aus Furcht vor den Händlern; die Unterbeamten schweigen, weil sie bestochen sind. Wenn also die höheren Beamten nicht energisch durchgreifen und das große Publikum nicht auffallende Tatsachen mitteilt, blüht der Mädchenhandel im Verborgenen ruhig weiter.
Die Schwierigkeit liegt hauptsächlich darin, daß die Mädchenhändler der ganzen Welt über sehr bedeutende Summen verfügen und deshalb durch Bestechung der unteren Polizeiorgane überall Gelegenheit finden, sich aus den schwierigsten Situationen herauszuziehen. Die Polizei ist natürlich stets entrüstet, wenn man ihr Bestechlichkeit vorwirft. Leider ist diese aber in vielen Ländern durch eine große Anzahl von Gerichtsverhandlungen nachgewiesen. Dazu kommt, daß die Hauptaufgabe aller Vereine und selbst der Behörden nicht darin besteht, die Mädchenhändler zu bestrafen, sondern zu verhindern, daß überhaupt Mädchenhandel getrieben wird. Mädchen, die in einem Bordell gewesen sind, finden in keinem anständigen Hause eine Stellung. Es kommt immer wieder darauf an, diese Zustände öffentlich bekanntzumachen und Mittel zur Rettung der Mädchen anzugeben. Bücher wie „Die weiße Sklavin“ von Elisabeth Schoyen oder „Der heilige Skarabäus“ von Frau Jerusalem enthalten zwar einige Irrtümer. Trotzdem kann man aus ihnen die verschiedenen Mittel der Mädchenhändler, um ihre Opfer gefügig zu machen, kennen lernen. Ich greife eine Anzahl von Fällen heraus, die in den letzten Jahren eine gewisse Berühmtheit erlangt haben.
Beispiele aus dem Mädchenhandel der Neuzeit
In Warschau lebte ein Zigarettenarbeiter mit seiner Frau und seiner bildhübschen 16jährigen Tochter Pauline. Durch unglückliche Verhältnisse war er gezwungen, von Herrn Israel Loput die Summe von 150 Rubel zu borgen. Dadurch kam er vollständig in die Hände dieses Mannes und siedelte mit ihm nach London über, während Frau und Tochter in Warschau zurückblieben. Nach kurzer Zeit forderte der Vater seine Familie auf, ihm nach London zu folgen, p. Loput würde ihnen das Reisegeld bringen. Natürlich fuhr Loput mit den Frauen nicht nach London, sondern über Genua nach Brasilien. In Rio de Janeiro veranlaßte Loput die Frau, ans Land zu gehen, während das Schiff nach Buenos Aires weiterfuhr. Dort verkaufte Loput die Tochter für 4000 Mk. an ein öffentliches Haus.
In demselben Jahr wurde in Pest der jüdische Mädchenhändler Hermann Bahr aus Galizien verhaftet, als er mit einem Transport von 25 Mädchen nach Konstantinopel abreisen wollte. Bahr, der dort ansässig ist, exportierte jährlich mehrere hundert Mädchen nach Konstantinopel, wo sie in Galata öffentlich für 400 bis 1500 Mk., je nach Schönheit, verauktioniert wurden. Die Mädchen wurden zunächst als Kassiererinnen oder Stubenmädchen mit großem Gehalt engagiert und über ihr Schicksal möglichst in Unkenntnis gehalten. Wenn sie dann die Wahrheit entdeckten, war ein Rückzug unmöglich. Bahr hatte zahlreiche männliche und weibliche Agenten und ein vollständig eingerichtetes Bureau. Seine Firma lautet: Bahr, Exporteur für den Orient.
In das Haus eines wohlhabenden Kaufmanns in Szatmar (Ungarn) ließ sich ein ehrbar aussehender älterer Herr einführen, der sich Oskar Klein nannte und sich auf einen Kunstmäzen aufspielte. Er entdeckte auch sehr bald, daß eine der Töchter des Kaufmannes, ein bildschönes Mädchen, eine geborene Opernsängerin, ein aufgehender Stern am Theaterhimmel sei. Er wolle der künftigen Größe die Wege zum Ruhme ebnen und, dank seinen einflußreichen Verbindungen, ein Engagement in München durchsetzen. Damit sei ihr Glück so gut wie gemacht. Die Eltern waren überglücklich. Der Vater übergab dem väterlichen Freunde die Tochter und händigte ihm außerdem zur Ausbildung 2000 Gulden ein. Herr Klein fuhr nun mit dem Mädchen und fünf anderen Kunstnovizen nach Konstantinopel, um dort angeblich ein deutsches Theater zu gründen, in Wirklichkeit aber, um die Mädchen zu verkaufen. Im letzten Augenblick gelang es den Mädchen, zu entfliehen.
In Lemberg erschien ein gewisser Harry H. angeblich zum Besuch seiner dort lebenden Eltern und legitimierte sich als Agent einer Goldminengesellschaft. Der elegante junge Mann lernte die Tochter Klara eines Beamten der israelitischen Kultusgemeinde kennen und bewarb sich nach kurzer Bekanntschaft um deren Hand. Die Eltern gaben ihre Einwilligung, und nach der Trauung trat das junge Paar eine Hochzeitsreise an, wie Harry H. angab, nach Wien. In Wirklichkeit reiste das junge Paar nach Buenos Aires, von wo der Ehemann kurz darauf einen Brief an die Schwiegereltern richtete, in welchem er die Änderung des Reiseplanes durch verschiedene Ausflüchte rechtfertigte. Von seiner Frau enthielt der Brief nur wenige Zeilen. Wie sich nachträglich herausstellte, hatte der junge Ehemann seine Frau unmittelbar nach der Ankunft an ein öffentliches Haus verkauft.
Im Prater zu Wien lernte die Köchin Marie H. den Agenten Chaim Apter kennen, der sie noch am selben Abend in die Gesellschaft seiner Brüder Scholem und David Apter brachte. Die Brüder spiegelten dem Mädchen vor, ihr in Amerika eine Stellung als Köchin verschaffen zu wollen. Sie erhalte neben freier Station 60 Dollar Monatsgehalt, freie Reise und viele Geschenke. Marie H. erklärte sich bereit, die Stellung anzunehmen, und traf eines Morgens mit Scholem Apter und einem anderen Mädchen zusammen, um die Reise nach Amerika anzutreten. Apter instruierte die Mädchen, wie sie sich unterwegs zu verhalten hätten. Sie sollten mit niemand sprechen, in keiner Station den Wagen verlassen und vor allem so tun, als ob sie ihn, ihren Führer, niemals gesehen hätten. Durch einen glücklichen Zufall wurden auch diese Mädchen befreit. Anderenfalls wären sie auf immer in einem Bordell verschwunden.
In Paris wurden zwei Mädchenhändler verhaftet, welche französische Tänzerinnen für die englischen Garnisonen in Südafrika anwerben sollten. Es wurde festgestellt, daß 25 Sängerinnen aus Ungarn nach Korfu gebracht wurden, von wo sie über Alexandria nach Südafrika befördert wurden. Ebendorthin wurden sizilianische und neapolitanische Tänzerinnen verschleppt.
In Lodz wurde eine ganze Bande von Mädchenhändlern abgefaßt. Unter der Vorspiegelung, ihnen in Buenos Aires einen steinreichen Bräutigam zu verschaffen, überredeten die Agenten, deren Hauptsitz Bendzin war, junge Mädchen zur Auswanderung nach Argentinien. Die Seele dieser Händler und Agenten war ein gewisser Moszek. In seinem Hause in Bendzin wurden die Mädchen zu üppigen Mahlzeiten eingeladen, betrunken gemacht und dann nach Sosnowice gebracht. Dort erhielten sie ihren falschen Paß und fuhren dann über Kattowitz, Wien nach Genua, wo die Transporte zusammengestellt wurden. Derartige Transporte gingen in jedem Jahr vier bis fünf ab.
Einer der bekanntesten und gefährlichsten Mädchenhändler, der schon seit etwa 15 Jahren gesucht wurde, sich aber stets durch gefälschte Papiere der Verhaftung zu entziehen wußte, Israel Meyrowicz wurde in Kattowitz gefaßt und zu drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Er trieb den Mädchenhandel, indem er mit den Mädchen Scheinehen einging und sie dann ins Ausland abschob. Diese Scheinheiraten sind noch heute, wie bereits geschildert, eins der gebräuchlichsten Mittel, um die Mädchen ins Ausland zu verschleppen. Diese Ehen sind um so leichter herbeizuführen, weil die Eltern selbst ihren Töchtern den Abschluß der Ehen anraten. Die Agenten gehen in die ärmsten Gegenden Galiziens und versprechen den Mädchen die glänzendste Zukunft, legen auch dahinzielende Kontrakte, die natürlich ebenfalls gefälscht sind, vor. Die Eltern können weder lesen noch schreiben und geben, in der Hoffnung, eine Tochter ohne Aussteuer und Mitgift an den Mann zu bringen, gern ihre Einwilligung. Das junge Paar reist glückstrahlend nach einem Hafen, in dem der Mann, nachdem er die Frau an Bord gebracht hat, unter einem nichtigen Vorwand verschwindet. Er schickt dann in den nächsten Hafen eine Depesche, daß er mit dem folgenden Schiffe nachkäme. Die junge Frau reist nun ohne Besorgnis in ihre neue Heimat, wo sie sofort in ein Bordell gebracht wird.
Von dieser Art des Mädchenhandels können wir aus jedem Jahr zahlreiche Beispiele anführen.
Eine großartige Organisation von Mädchenhändlern wurde vor einigen Jahren in Frankreich entdeckt. An der Spitze der in Bois de Colombes bei Paris wohnenden Bande stand der Brauereibesitzer Rigal, einer der angesehensten Bürger seiner Gemeinde. Er stand an der Spitze aller wohltätigen Vereine und besaß mehrere Hotels. Sein Kompagnon Dumortier hielt sich einen großen Rennstall, trat in der besten Gesellschaft auf und hatte ausschließlich die Aufgabe, die verschleppten Mädchen zu verführen. Diese Bande lieferte nach London, New York, Venezuela und Transvaal und hat Hunderte von Mädchen der Schande zugeführt.
Ganz unglaubliche Zustände müssen in der Mandschurei geherrscht haben. Ein Polizei-Urjadnik in Chailar hat die Besitzerin eines Bordells aus dem Hause vertrieben und dann selbst die Leitung des Geschäftes übernommen. Seine offizielle Stellung benutzte er dazu, junge Mädchen, die ihm gefielen, in sein Haus zu bringen oder, wenn sie sich weigerten, dies zu tun, sie einfach auszuweisen. Auf diese Weise war es ihm möglich, seinen Klienten stets neue und frische Ware anzubieten.
Der ungarische Mädchenhändler Breier (manchmal auch Dr. Oppermann genannt) hatte es verstanden, sich in eine angesehene Berliner Familie einzuführen und sich mit der Tochter des Hauses zu verloben. Trotzdem der jungen Dame offiziell mitgeteilt wurde, daß Breier ein berüchtigter Mädchenhändler und bereits lange verheiratet sei, ging die Tochter mit ihm nach Budapest. Von dort schrieb Breier auch an die jüngere Schwester und lud sie zur Hochzeit ein. Glücklicherweise folgte das junge Mädchen dieser Einladung nicht. Wahrscheinlich hätte sie sonst dasselbe Schicksal ereilt, wie ihre Schwester. Von dieser erhielten die Eltern nur eine Postkarte mit den traurigen Worten: „Es grüßt Euch Eure tiefunglückliche Jenni.“ Sie wurde später in Wien ermittelt, weigerte sich aber, zu ihren Eltern zurückzukehren.
Ähnlich wie diese Individuen treibt auch eine große Anzahl von Impresarien Mädchenhandel. Der Singspieltheater-Unternehmer Preußer zwang die Mitglieder seiner Truppe, nach den Vorstellungen an Soupers in Cabinets séparés teilzunehmen. Vier von seinen Sängerinnen reichten, sobald sie ihr Engagementsverhältnis gelöst hatten, eine Klage wegen Kuppelei gegen Preußer ein, in der sie ihn außerordentlich schwer belasteten. Preußer brachte aber die Mädchen seiner gegenwärtigen Truppe als Entlastungszeuginnen, die sämtlich in der leichtfertigsten Weise beschworen, daß nichts Unrechtes geschehen sei. Eine Verurteilung des Preußer wurde hierdurch illusorisch. Der Fall beweist deutlich, welche dämonische Gewalt diese Unternehmer auf ihre Angestellten ausüben, und wie schwer es den Gerichten gemacht wird, die Händler zu verurteilen, selbst wenn sie Beweise von dem Treiben derselben gewonnen haben. Alle diese Leute sehen in einem Meineid nur dann ein Verbrechen, wenn sie dabei gefaßt werden.
In Hamburg wurde der Mädchenhändler Veith verhaftet, der auch in Berlin nicht unbekannt war. Er hatte sich eine Künstlertruppe „Die sieben Libellen“ zusammengestellt, mit der er durch Rußland, Österreich, Holland, Italien und Deutschland zog und seine Künstlerinnen zur Unzucht anhielt. Mädchen, die sich als Künstlerinnen nicht bewährten, wurden ohne weiteres an die öffentlichen Häuser in Buenos Aires verkauft. Er wurde durch einen Zufall festgenommen. Eins der Mädchen, welches verhandelt werden sollte, war entflohen und hatte sich in Hamburg als Kellnerin engagieren lassen. Diese sah den p. Veith mit einem Mädchen auf der Straße und veranlaßte seine Verhaftung. Das Mädchen, mit dem er die Ausreise antreten wollte, hatte er von der eigenen Mutter für 1000 Mk. gekauft.
In Berlin tauchte ein gewisser Meder aus Bayern auf, der sich für den Leiter einer Tiroler Gesellschaft ausgab. Er hatte bereits fünf Mitglieder bei sich und nahm in Berlin ein 16jähriges Mädchen F. Sch. als jüngstes Mitglied zu seiner Truppe. Die Gesellschaft reiste über Warschau nach Tiflis, wo er sich mit seiner Truppe produzierte und die einzelnen Mädchen an reiche Russen zu verschachern suchte. Die deutschen Gäste des Lokals veranstalteten eine Sammlung, um die Mädchen den Händen ihres Impresarios zu entreißen. Es gelang ihnen auch, die nötigen Gelder zusammenzubringen und die Mädchen zu befreien.
Berüchtigt ist der Mädchen- und zugleich Diamanthändler Malitzki, bei dem es vor zwei Jahren gelang, ihn wegen derselben Handlung zweimal zu bestrafen. Er hatte ein Mädchen an ein öffentliches Haus in Johannesburg geliefert und beutete sie derart aus, daß sie Anzeige an die englischen Behörden erstattete. Malitzki wurde zu zwei Jahren schwerer Arbeit verurteilt, weil er ein Mädchen an ein Bordell geliefert hatte. Als er nun zurückkehrte, um sich „frische Ware“ zu holen, wurde er bei uns verhaftet und mit 1½ Jahren Zuchthaus bestraft, weil er ein deutsches Mädchen zur Unzucht ins Ausland verschleppt hatte (§ 48 des Auswanderungsgesetzes).
In ähnlicher Lage war die Haushälterin Margarethe Delfs aus Hamburg, die in New York verurteilt wurde, weil sie dort drei Mädchen zur Prostitution verhandelt hatte. Nach Deutschland zurückgekehrt, wurde sie zum zweitenmal verurteilt, weil sie vor ihrer Abreise bei einem vierten Mädchen den Versuch der Verschleppung gemacht hatte. Dieses Mädchen hatte sich seinerzeit geweigert, mitzufahren, hatte aber gegen die Delfs eine Anzeige erstattet.
In Metz wurden drei Mädchenhändler, zwei Geschwister Hahnen und ein Sebastian Zannoni, welche nach Argentinien exportierten, zu 3 resp. 1½ Jahren Zuchthaus verurteilt. Durch die bei ihnen beschlagnahmte Korrespondenz gelang es, einer weitverbreiteten Verbindung von Mädchenhändlern auf die Spur zu kommen. Auch bei den beiden vor kurzer Zeit in Berlin verhafteten Silberreich und Wallerstein sind zahlreiche Briefe aus Paris und Buenos Aires gefunden, die es möglich machten, auch hier wieder den internationalen Verbindungen nachzugehen.
Dieser Fall spielte sich folgendermaßen ab: Zwei russische Mädchenhändler, Silberreich und Wallerstein, waren 1910 nach Berlin gekommen, um hier junge und frische Ware für Buenos Aires einzukaufen. Natürlich mußten sie hierzu schon lange vorher ihre Vorbereitungen treffen. Ein unbedeutendes Hotel in schlechter Gegend war das Absteigequartier der aus dem Osten kommenden Händler. Dort gaben sie sich regelmäßig ihr Rendezvous. Der Besitzer des Hotels war über das Geschäft genau orientiert und hatte als Vertrauensperson für seine Kunden eine russische Köchin engagiert, deren ständige Anwesenheit in Berlin auch nur durch eine Gesetzesübertretung ermöglicht wurde. Diese Köchin hatte keinen längeren Auslandspaß, sondern nur einen Paß für eine Reise nach Deutschland. Infolgedessen hatte dieser nur eine Gültigkeit von drei Monaten. Die Köchin mußte also nach drei Monaten abgemeldet werden. Dies geschah auch, sie reiste aber nicht ab, sondern ließ sich nach sechs Monaten wieder von neuem anmelden. Auf diese Weise konnte sie ohne Erlaubnis ihren ständigen Aufenthalt in Berlin nehmen und mit allen möglichen Frauen Verbindungen anknüpfen. Da die Händler stets bar bezahlen, waren auch genügend Kupplerinnen vorhanden, die ihnen das notwendige Material lieferten. Dies mußte aber stets sehr vorsichtig geschehen. Mehr als zwei Mädchen nahm ein Händler persönlich nicht mit sich auf Reisen. Aus den Verhandlungen gewann man den Eindruck, daß dieses Geschäft schon seit Jahren blühte. Nur scheint es so, als ob die frühere Lieferantin nicht mehr existierte. Ob sie gestorben oder verzogen ist, oder ob sie sich mit den Händlern überworfen hat, wurde durch die Verhandlung nicht festgestellt. Jedenfalls hatte sich die Russin jetzt an eine Frau M. gewendet, die bisher mit Mädchenhandel nichts zu tun hatte. Diese erklärte sich bereit, die verlangten Mädchen zu stellen, dachte aber im entferntesten nicht daran, den Mädchenhandel wirklich zu unterstützen. Sie bat vielmehr ihren Mann um Rat, wie sie sich im vorliegenden Fall zu verhalten habe. Der Mann schickte sie zur Zentralpolizeistelle, damit diese die ganze Angelegenheit in die Hände nähme. Hierdurch konnte der Handel genau in der von uns wiederholt beschriebenen Weise zu Ende geführt werden. Zunächst wurden zwei Polizeiagentinnen zur Verfügung gestellt, die sich zur Reise nach Buenos Aires bereit erklärten. Die Händler hatten gar kein Geheimnis daraus gemacht, daß sie die Mädchen in ein öffentliches Haus bringen wollten, hatten aber verboten, daß auch die Mädchen über ihre Reise aufgeklärt würden. Diese sollten vielmehr glauben, daß sie als Haushälterinnen für ein anständiges Haus engagiert würden. Diese Vorspiegelung falscher Tatsachen ist unbedingt notwendig, da kein anständiges Mädchen eine Stellung in einem Bordell annehmen würde.
Die beiden Polizeiagentinnen wurden als zu alt und zu wenig hübsch zurückgewiesen. Infolgedessen veranlaßte Frau M. eine junge Frau von einigen 20 Jahren und ihre auffallend hübsche 16jährige Nichte, auf das Spiel einzugehen. Diese beiden fanden Gnade vor den Augen der Händler. Sie erklärten sich bereit, schon am nächsten Tage mit ihnen nach Paris abzureisen. Bis zur Abreise sollten sie nun unter der Obhut der Frau M. bleiben. Die gebotenen Preise waren unverhältnismäßig gering, nämlich 100 Mk. für das junge Mädchen und 50 Mk. für die junge Frau. Wenn auch für die Reise noch bedeutende Ausgaben notwendig wurden, so ergiebt sich doch hieraus schon, daß der Gewinn der Mädchenhändler mindestens 1000 Mk. für jedes Geschäft beträgt. Hierin gerade liegt die Erklärung dafür, daß trotz der hohen Strafen, trotz der strengen Verfolgung und der Gefahr des Geschäfts eine Abnahme des Handels noch nicht zu bemerken ist. Dazu kommen aber noch zwei andere Gesichtspunkte. Einmal ist die für den Mädchenhandel notwendige Arbeit eine angenehme und interessante. Die Händler lernen die Welt kennen und können den Tag bequem auf dem Schiffe liegen und schwatzen. Außerdem scheinen die Händler prinzipiell das „jus primae noctis“ für sich in Anspruch zu nehmen. Sie hatten wenigstens im vorliegenden Falle die Forderung gestellt, daß sie die Nacht in derselben Wohnung zubringen wollten, wie die Mädchen. Dies war allerdings von der Frau M. glatt abgelehnt. Sie kam aber mit den Mädchen in das Hotel, wo die beiden Händler wohnten, um das verabredete Geld in Empfang zu nehmen. Dieses wurde zunächst der Hotelbesitzerin ausgehändigt, und diese durfte die Summe erst auszahlen, wenn die Mädchen Berlin unbemerkt verlassen hatten. Hieraus schon geht klar hervor, daß die Hotelbesitzerin an dem Handel beteiligt war. Noch deutlicher wurde aber die Sache dadurch, daß ihr 14jähriger Sohn nach dem Bahnhof gehen mußte, um sich zu überzeugen, ob die Abreise glücklich erfolgt war. Trotzdem genügten diese Indizien nicht, daraufhin auch die Hotelbesitzer, also die wahren Veranlasser des ganzen Handels, zur Bestrafung zu ziehen. Er und seine Gattin wurden freigesprochen. Die beiden Händler gingen aber so gründlich in die ihnen gestellte Falle, daß ihre Bestrafung trotz der glänzenden Verteidigung erfolgen konnte. Natürlich sollte nur einer der beiden Händler mit den Mädchen nach Paris fahren. Der andere blieb noch in Berlin, um nach acht oder vierzehn Tagen mit zwei weiteren Mädchen nachzukommen. Die Mädchen kamen zur festgesetzten Zeit nach dem Bahnhof und erhielten dort die Billetts nach Paris. Vorsichtigerweise hatte sich Wallerstein äußerlich durch einen abgetragenen Anzug unkenntlich gemacht. Er zog sich auf dem Bahnhof um und erschien zur Abreise in einem eleganten modernen Kostüm. Daß sich Beamte der Polizei auf dem Bahnsteig befanden, war ihm entgangen, und so gelang es, ihn in dem Moment der Abfahrt zu verhaften. Sein Kompagnon Silberreich war zu seiner Geliebten, deren Verschleppung ebenfalls beschlossene Sache war, gefahren und konnte hier in Empfang genommen werden. Ein Bestreiten der Schuld war unmöglich, daher wurden beide zu Zuchthausstrafen verurteilt: Silberreich, als der Verführer, mit 2½ Jahren, während Wallerstein nur 2 Jahre erhielt. Die Verhandlungen waren nach verschiedenen Richtungen hin interessant und lehrreich. Beide Händler verstanden nach ihrer Behauptung kein Deutsch. Es mußte deshalb anfänglich mit Dolmetschern verhandelt werden. Das zog die Verhandlung in die Länge und gab auch Gelegenheit zu Mißverständnissen und Ausflüchten. Als dann die Zeugin, Frau M., erklärte, beide Leute sprächen fließend Deutsch, sie hätten die ganzen Unterhandlungen mit ihr deutsch geführt, gaben sie dieses Spiel auf. Bei der Feststellung der Personalien wußten beide nicht, wo und wann sie geboren waren. Sie wußten zwar ganz genau, wie alt sie waren, aber sie besaßen über ihre Geburt keinerlei Papiere. Dies ist ein Trick, um alle Nachforschungen zu verhindern und es dadurch unmöglich zu machen, ihre persönlichen Verbindungen kennen zu lernen. Dadurch verlieren die von uns angestellten und fleißig korrigierten Listen einen großen Teil ihres Wertes. Denn wenn der Händler bei jeder Gelegenheit einen anderen Namen annehmen kann, so ist es unmöglich, seine Personalien festzustellen. Andererseits ist es hierdurch erklärlich, wie diese Leute fortwährend neue Ehen eingehen können. Die falschen Rabbiner, welche die Trauungen vornehmen, kennen ja die Täuschung; aber die Behörden und Einwohner werden hierdurch getäuscht. In dem Koffer der beiden Russen wurden Damenkleider und Wäsche gefunden, die sie hier ihrer Billigkeit wegen gekauft haben wollten. Daß diese Sachen für die Mädchen bestimmt seien, bestritten sie natürlich auf das energischste. Noch wichtiger war die bei ihnen aufgefundene Korrespondenz, durch welche ihre Verbindung mit einer internationalen Mädchenhändlerbande in Paris festgestellt werden konnte. Die Briefe mit ihren Verwandten waren mit hebräischen Lettern in dem bekannten „jiddisch-deitschen“ Jargon geschrieben. Komischerweise kam in jeder dritten Zeile der Name des lieben Gottes vor, der das für den Handel aufgewendete Geld segnen und reiche Zinsen tragen lassen sollte.
Das Interessanteste in der Verhandlung war die Verteidigung. Da die Händler stets über bedeutende Mittel verfügen, sind sie in der Lage, sich hervorragende Verteidiger zu nehmen. Diese beantragten aus juristischen Gründen die Freisprechung der Angeklagten. Der Wortlaut des § 48 des Auswanderungsgesetzes vom 9. Juni 1897 bedroht jeden mit strengen Strafen, der „eine Frauensperson zu dem Zweck, sie der gewerbsmäßigen Unzucht zuzuführen, mittels arglistiger Verschweigung dieses Zweckes zur Auswanderung verleitet“. Die Händler konnten aber die beiden Zeuginnen gar nicht zur Auswanderung verleiten, weil diese über die ganze Angelegenheit orientiert waren und deshalb gar nicht an eine Auswanderung dachten. Es war ein Versuch am untauglichen Objekt, der gar nicht unter den § 48 fällt. Glücklicherweise ließen sich die Richter durch diese Parade nicht beeinflussen, sondern gelangten zu einer Verurteilung. Aus der Begründung des Urteils ist folgendes hervorzuheben:
Das Gericht ist entgegen der Ansicht der Verteidigung der Ansicht, daß ein arglistiges Verschweigen, wie es das Auswanderungsgesetz verlangt, dann vorliegt, wenn der Zweck der Zuführung in ein Bordell seitens des Täters verschwiegen wird; er muß mit der bewußten Absicht handeln, die zu Verführende zu täuschen. Ob sie wirklich getäuscht wird, und ob sie getäuscht werden kann, ist ganz einerlei. Im vorliegenden Fall handelt es sich nach der Judikatur des Reichsgerichts zweifellos um einen Versuch, wenn auch nur ein untaugliches Objekt vorhanden war. Daß die beiden ersten Angeklagten Mädchenhändler sind, kann nach ihren eigenen Angaben keinem Zweifel unterliegen. Sie haben Mädchen nach dem Ausland verschleppen wollen, um sie dort an ein Bordell zu verkaufen. Es steht fest, daß p. Wallerstein sich durch die Hilfe und Vermittlung der Gedainska an Frau M. gewandt hat, damit diese ihr Mädchen zuführe. Dabei ist ihr ausdrücklich gesagt, sie solle über den Zweck schweigen. Was das Strafmaß betrifft, so war der Gerichtshof der Überzeugung, daß die beiden ersten Angeklagten Silberreich und Wallerstein keinen Milderungsgrund für sich beanspruchen können. Es ist so ziemlich das Gemeinste, was es gibt, unschuldige Mädchen zu verschachern. Es kann auch nicht, wie die Verteidigung dies angenommen hat, als strafmildernd angesehen werden, daß sie in üblen Verhältnissen aufgewachsen sind und nichts Besseres vor sich gesehen haben. Die Angeklagten leben ja schon lange nicht mehr in der Heimat. Es scheint ihnen sogar recht gut zu gehen, da sie über reichliche Geldmittel verfügen. Für Wallerstein ist die Strafe etwas geringer ausgefallen, weil er noch jung und scheinbar von Silberreich verführt ist.
Die Gedainska war wegen Beihilfe nach dem Strafgesetzbuch zu verurteilen. Sie wollte sich durch Gefälligkeit gegen die beiden Angeklagten pekuniäre Vorteile verschaffen, ohne daß sie sich der Schwere des Verbrechens, zu dem sie Handlangerin wurde, bewußt war.
Die Verteidiger haben gegen dieses Urteil Revision beantragt und haben sich hierbei auf den Grund des „untauglichen Objektes“ gestützt. Nachträglich ist die Revision zurückgezogen, und die beiden Mädchenhändler haben ihre Strafe angetreten. Aus den Verhandlungen ging auch ferner hervor, daß die Mädchen, welche ins Ausland gehen wollen, sich fast niemals an ihre Eltern wenden, weil sie von diesen keine Erlaubnis zum Auswandern erhalten würden. Sie müssen lügen und werden hierzu von den Mädchenhändlern angehalten. Diese geben ihnen falsche Pässe und Personalpapiere, die russisch oder ungarisch geschrieben sind und deshalb von den deutschen Beamten nicht verstanden werden. Trotz aller Bemühungen ist hierin noch nicht genug geschehen, da es den Mädchenhändlern noch immer gelingt, die Mädchen über die Grenze zu schmuggeln. Ist irgendwo eine besonders strenge Revision zu befürchten, so fahren die Händler nach London oder Antwerpen voraus und treffen dort erst mit ihren Begleiterinnen zusammen.
Jedenfalls wird durch diesen Fall alles das bewiesen, was von dem Deutschen National-Komitee bereits in den ersten Jahren der Bewegung festgestellt ist. Es wäre sehr günstig, wenn es auch an anderen Orten gelänge, die Händler in ähnlicher Weise zu fassen, wie dies in Berlin geschehen ist. Die Zeugin Frau M. ist übrigens für den ihr entgangenen Gewinn entschädigt, indem ihr das Deutsche National-Komitee für ihr praktisches und ehrenhaftes Eingreifen eine Belohnung von 100 Mk. gewährt hat.