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Vier Jahre Politischer Mord

INDIVIDUELLE MORDE

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»Verräter verfallen der Fehme«

Hans Hartung war in Halle und München unter den Kommunisten als Spitzel tätig, gleichzeitig soll er geheime Waffenlager der bayrischen Einwohnerwehr an die Entente verraten haben. In Zusmarshausen waren Waffen der Einwohnerwehr von dem Rittmeister Gustav Beurer unter Mithilfe des Oberleutnants Dr. Josef Berger, des Amtsrichters Wanderer und des Bankbeamten Lorenz versteckt worden. Von Hartung fürchtete man Verrat. Anfang März 1921 wurde seine Leiche bei Zusmarshausen in einem Bach gefunden. Sie war im Auto dorthin gebracht worden. Wahrscheinlich hat Beurer ihn ins Auto gelockt und zusammen mit Berger erschossen. Die Leiche war mit Steinen beschwert, in eine vorher von Berger und Wanderer ausgesuchte tiefe Stelle des Baches geworfen worden. Berger, der sich im Rausch verraten hatte und Beurer wurden im März 22 verhaftet, bereits im Juni aber wegen »Mangels an Beweisen« entlassen. (»Berliner Tageblatt«, 26. 3. 22, »Münchener Neueste Nachrichten«, 3. 6. 22.)

Das Dienstmädchen Maria Sandmeier aus München, Tegernseerlandstraße 20, wurde am 6. Oktober 1920 im Forstenriederpark erdrosselt gefunden. Die Leiche war im Auto dorthin geschafft worden. Die Sandmeier hatte gedroht, dem Entwaffnungskommissar des Reichs ein Waffenlager anzugeben. Als Täter wurde der Leutnant Hans Schweighart vom Freikorps Oberland in Innsbruck im Dezember 1921 verhaftet (»Vossische Zeitung«, 8. 12. 1921) und an Bayern ausgeliefert. Eine Verhandlung fand bisher nicht statt.

Hans Paasche

Hans Paasche war zuerst Offizier in den Kolonien und war unter den Schrecken des Kolonialkrieges zum Pazifisten geworden. Während des Krieges schwebte gegen ihn ein Hochverratsprozeß, weil er ein Flugblatt, das ihm ein Agent provocateur im Auftrag der Polizei zustellte, verbreitet hatte. (Wolfgang Heine, »Deutsche Tageszeitung«, 26. Oktober 1920.)

Paasche hatte in den ersten Tagen der Revolution eine Rolle gespielt, sich aber dann auf sein Gut Waldfrieden in der Neumark zurückgezogen. Auf Grund einer von Berlin ausgegangenen Denunziation, wonach bei ihm die Waffen für die kommunistische Kampforganisation untergebracht seien, fand bei ihm am 22. Mai 1920 unter Führung des Oberleutnants Koppe eine Haussuchung nach Waffen statt, die von 60 Soldaten unter Führung von zwei Offizieren durchgeführt wurde.

Paasche saß in Badehosen an seinem See und fischte, als der Gendarm Wendland ihn bat, ins Schloß zu kommen, weil dort Herrschaften auf ihn warteten. Ein Haftbefehl bestand nicht. Als Paasche die Postenkette erblickte, wurde er mißtrauisch, wandte sich um »zu einem Fluchtversuch«. Gemäß dem Befehl, »wonach sie zu schießen hätten, wenn eine festgenommene Person auf dreimaliges Haltrufen nicht stände« (amtl. Bericht des Oberleutnants Koppe, »Vossische Zeitung«, 1. Juni 1920), erschossen ihn die Soldaten. Den tödlichen Schuß gab der Schütze Diekmann ab. Um Stimmung zu machen, berichtete das Reichswehrschutzregiment in Deutsch-Krone am 25. Mai 1920 im »Berliner Tageblatt«: »Wie mitgeteilt wird, sollen bei Paasche eine größere Anzahl Dumdumgeschosse gefunden worden sein.« Diese haltlose Behauptung wurde später nicht mehr aufrecht erhalten. In den verschiedenen amtlichen Berichten, insbesondere dem des Preußischen Ministeriums des Innern (»Berliner Tageblatt«, 3. Juni 1920) wurde zugegeben, daß absolut nichts Belastendes gefunden wurde. Die Regierung versprach strengste Untersuchung und Bestrafung der Schuldigen. Die Untersuchung endete folgendermaßen:

»Herrn Viktor Fränkl, Justizrat, Berlin.

Das Verfahren ist am 27. November 1920 eingestellt, weil eine strafbare Handlung nicht nachweisbar ist. Der Tod des Paasche ist auf ein Zusammentreffen nicht voraussehbarer unglücklicher Umstände zurückzuführen, für welche niemand strafrechtlich verantwortlich zu machen ist.

Schneidemühl, den 6. Dezember 1920.

Der Oberstaatsanwalt. Unterschrift: (unleserlich).«

Eine Beschwerde hiergegen beim Generalstaatsanwalt wurde am 21. Februar 1921 abgewiesen.

Paul Hoffmann in Flensburg

Auf Grund der Angaben eines Spitzels namens Paul Reichardt wurde der Flensburger Kommunist Paul Hoffmann am 28. Dezember 1920 auf Befehl des Kommandeurs der Flensburger Sicherheitspolizei, Major v. Plüskow, verhaftet, weil er einen Putsch vorbereitet habe. Nachts wird er zur Kaserne gebracht. Als er am Morgen ins Untersuchungsgefängnis geführt werden sollte, hat Hoffmann angeblich dem Wachtmeister einen Stoß vor die Brust gegeben, um entfliehen zu können. Darauf habe die Wachbegleitmannschaft nach dreimaligem Haltrufen zwei Schüsse abgegeben. Hoffmann war sofort tot. Eine strenge Untersuchung wurde von der Regierung zugesagt. Major v. Plüskow wurde strafversetzt. (»Deutsche Allgemeine Zeitung«, 4. Januar 1921; »Voss. Zeitung«, 4. Januar 1921; Minister Severing, Reichstag, 14. Januar 1921.) Sonst geschah nichts.

Wilhelm Sült

Sült, Führer der Elektrizitätsarbeiter bei mehreren Streiks, wurde am 30. März 1921 durch die politische Polizei (Abt. 1 A) in Schutzhaft genommen. Als er am 1. April zur Vernehmung ins Polizeipräsidium gebracht wurde, soll er nach dem amtlichen Bericht (»Vossische Zeitung«, 1. April) dem Beamten einen Stoß versetzt haben und die Treppe hinaufgesprungen sein, worauf der Beamte, Janike, zweimal auf ihn schoß und ihn in die Leber und Nieren traf. Sült erklärte seinem Rechtsanwalt Dr. Weinberg auf dem Totenbett, er habe weder den Beamten gestoßen, noch sei er geflohen. Als Sült am Boden lag, wurde er von einem Polizeioffizier mit dem Ruf: »Verrecke, Du Aas« (»Das Tagebuch«, 9. April), mit Füßen getreten. Zunächst wurde er einfach auf einer Pritsche liegen gelassen. Um 1/2-5 Uhr kam Dr. Eylenburg, wurde aber nicht vorgelassen mit der Begründung, Sült sei schon in der Charité. Erst um 7 Uhr abends kam er dorthin. »Vor der Operation hatte er schon 1-1/2 Liter Blut verloren« (Prof. Lubarsch). Am 2. April, morgens 4 Uhr, starb er. Gegen alle Vorschriften wurde die Leiche bereits am Vormittag seziert. Dr. Klauber, der verabredungsgemäß an der Sektion teilnehmen sollte, fand die Leiche bereits seziert vor. »Es fehlten sämtliche Eingeweide, so daß über die Art der Verletzung durchaus nichts mehr festgestellt werden konnte. Zu meiner großen Überraschung war die Stelle der Einschußwunde herausgeschnitten.« Durch die voreilige Sektion war die Möglichkeit einer weiteren Aufklärung beseitigt. Eine Bestrafung wegen dieses Falles ist nicht erfolgt. (Vergl. Preußische Landesversammlung vom 18. April, Berliner Stadtverordnetenversammlung vom 23. April, »B.Z. am Mittag«, 8. April, Eingehende Darstellung im »Tagebuch«, 9., 23., 30. April, 14. Mai.)

Max Hölz

Im März 1921 brach in Mitteldeutschland ein Aufstand aus. Die Schuld daran lag im wesentlichen bei den Kommunisten. Hölz war militärischer Führer einer sogenannten »Roten Armee«. Zu ihrem Unterhalt nahm sie eine Reihe von »Requisitionen« vor; auch wurden Gebäude in die Luft gesprengt. Zu dem Rittergutsbesitzer Heß in Roitschenhagen kam Hölz mit einem bewaffneten Haufen und verlangte Geld und Mäntel. Heß sagte zuerst zu, lief dann einige Schritte fort. Es entstand ein Tumult, in dem Heß durch mehrere Schüsse umkam. Genaueres darüber, wer alles geschossen hatte, war nicht zu ermitteln. Die Zeugen widersprachen sich. Das Gericht unterstellte es als wahr, daß Hölz unnötiges Blutvergießen vermeiden wollte, und verurteilte ihn zu lebenslänglichem Zuchthaus. Nach der Urteilsbegründung »steht fest, daß Hölz sich an der Tötung des Gutsbesitzers Heß beteiligt hat. Das Gericht hat jedoch das Moment der Ueberlegung verneint. Es liegt also Totschlag vor«. (Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen, 13. bis 23. Juni 1921.)

Die Schupo in Mitteldeutschland

Als wegen der Märzunruhen 1921 eine Abteilung der Düsseldorfer Schutzpolizei sich Klostermansfeld näherte, ging ihr der stellvertretende Gemeindevorsteher Paul Müller (Kommunist) entgegen, erklärte, im Orte sei alles ruhig, und zog an der Spitze der Polizisten, zusammen mit dem Hauptmann, der das Kommando führte, in den Ort ein. Obwohl er die Arbeiter ausdrücklich gewarnt hatte, wurde aus dem Ort geschossen, wobei Müller natürlich ebenfalls bedroht war. Am Nachmittag wurde Müller aufgefordert, sich bei dem Hauptmann der Schutzpolizei zu melden, was er tat. Um 9 Uhr abends wurde er in Einzelhaft genommen. Am Morgen des 27. März wurde er auf der Chaussee nach Leinbach, etwa 150 Meter vom Orte entfernt, erschossen aufgefunden. Das Gefängnis, in das er angeblich gebracht werden sollte, lag in einer ganz andern Richtung. Die Leiche zeigte am Kopfe Spuren von Mißhandlungen.

Das Verfahren wurde am 21. April 1921 eingestellt, da »Müller wahrscheinlich auf der Flucht erschossen worden sei«, später jedoch wieder aufgenommen. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)

Die im folgenden dargestellten Fälle beruhen auf den Verhandlungen des Untersuchungsausschusses der preußischen Landesversammlung betr. die Unruhen in Mitteldeutschland vom November 1921. Dabei hat sich u. a. herausgestellt, daß in keinem dieser Fälle ein Verfahren durch den Staatsanwalt eingeleitet worden war.

In Querfurt wurden am Ostermontag, 28. März, nach entsetzlichen Mißhandlungen die Gefangenen Peter, der Lagerhalter des Konsumvereins Straube (Kommunist) und ein Dritter erschossen.

Die Täter gehörten zur Düsseldorfer Schupo unter dem Grafen Poninski. Der Konsumverein wurde ausgeplündert.

In Besenstedt wurden der Sanitäter Kurt Herzau und der Arbeiter Gustav Thieleke, in Bischofsrode am 1. Ostertag acht Gefangene, darunter der Knecht Pawlack aus Helbra und der Bergmann Weiner und ein gewisser Dietrich durch Düsseldorfer Polizisten, in Schraplau am 2. Ostertag sechs Gefangene, darunter Martin Deutsch, Müller, Poblentz und Trautmann, in einem Kalkofen erschossen.

Bei der Einnahme des Leunawerkes sahen die Offiziere bei den Mißhandlungen durch Oberwachtmeister Heim und andere Sipoleute zu: Einem Gefangenen, bei dem eine Pistole gefunden worden war, wurde der Schädel eingeschlagen, sodaß das Gehirn an die Wand spritzte. Ein anderer mußte sich selbst erschießen. Insgesamt wurden 9 Leute umgebracht, darunter Lederer, Isecke und Zillmann. In Mitteldeutschland war kein Standrecht verhängt worden. In keinem Fall hat eine Bestrafung stattgefunden.

Wie eine Erschießung auf der Flucht insceniert wird

Während des Märzaufstandes 1921 kam die Merseburger Polizeihundertschaft am 31. März durch Gröbers. Dort wurden ihnen von anderen Truppen die Leichen der verstümmelten Beamten gezeigt, die dort gefallen waren. So wurden sie zu Morden aufgestachelt. Der kommunistische Ortsvorsteher von Osmünde, Mosenhauer, war verhaftet worden. Auf der Straße nach Schkeuditz wurde er vom Auto geholt, unter furchtbaren Schlägen auf den Kopf ins Feld getrieben und von dem nicht zur Bewachungsmannschaft gehörigen Wachtmeister Rudolf Böhm »auf der Flucht« erschossen.

In seiner ersten Vernehmung am 28. April 1921 durch den Regierungsrat Dr. Kielhorn war Böhm geständig. Er sagte aus: »als ich sah, daß der Ortsvorsteher übers Feld ging, riß ich einem neben mir stehenden Beamten den Karabiner weg und schoß, in der Annahme, daß er fliehen wolle. Ich hatte nicht »Halt« gerufen.«

Nach der Aussage des Oberwachtmeisters Lichtenberg vor dem Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages wurde Mosenhauer zweimal absichtlich auf das Feld geschickt, damit man ihn erschießen könne. Beim ersten Mal gingen zufällig einige Telegraphenarbeiter vorbei, deshalb wurde er wieder zurückgerufen. Als die Zeugen sich entfernt hatten, schickte man Mosenhauer das zweite Mal hinaus. Er ging zögernd und sich häufig umwendend. Der Schuß fiel, als er das Gesicht nach der Straße zuwendete. Die tödliche Wunde erhielt er an der linken Brustseite vorn. Die Leiche lag mit dem Gesicht zum Auto. Am 31. Oktober 1921 wurde Böhm vor dem Schwurgericht Halle (Anklagevertreter Staatsanwaltschaftsrat Luther, Vorsitzender Landgerichtsdirektor Thorwest) freigesprochen. (Vergl. Erich Kuttner: Der Freispruch eines Geständigen. »Die Glocke«, 1. Mai 1922. Untersuchungsausschuß 29. Oktober 1921.)

Karl Gareis

Karl Gareis war Abgeordneter der U.S.P.D. im bayerischen Landtag. Er hatte sich verhaßt gemacht durch seinen Kampf gegen die Einwohnerwehr und durch Aufdeckung einer Spitzelaffäre, bei der ein gewisser Dobner wegen angeblichen Verrats eines Waffenlagers an die Entente von Studenten beinahe umgebracht worden war. Am 10. Juni 1921 wurde er nachts auf dem Heimweg vor seiner Wohnung erschossen. Zur Erklärung der Tat beachte man den Brief Meier-Koys, des früheren Vorsitzenden der bayerischen Königspartei. Danach ist der zweite Landeshauptmann der bayerischen Einwohnerwehren, Kanzler, der Ansicht: »Die Verräter sind umzubringen, und zwar unter Hinterlassung eines Merkmals, das die Motive der Tat zweifelsfrei erscheinen läßt. Der Führer braucht bei der Ausführung nicht ängstlich zu sein. Hinter ihm (Kanzler) stehe der Ministerpräsident« (Reichstag, 17. Juni 1921). Als Täter kommt der oben auf Seite 64 genannte Leutnant Schweighart in Betracht. Wenigstens wurde dies bei seiner Auslieferung von den österreichischen Behörden vermerkt. (Vergl. auch S. 138.)

Kriminalwachtmeister Buchholz

Die »Hundertschaft zur besonderen Verwendung« unterstützte die aufrührerischen Truppen im Baltikum, indem sie durch Bestechungen von Eisenbahnbeamten den Transport von Geld dorthin ermöglichte. Beim Kapp-Putsch stellte sie sich sofort auf die Seite der einrückenden Marinebrigade. Trotzdem blieb sie unangefochten. Im Sommer 1920 wurde in ihr der geheime »Bund der Ringmannen« unter Hauptmann Stennes gebildet, der zahlreiche Waffen vor der Ablieferung versteckte. Eine Durchsuchung verlief ergebnislos, da die Hundertschaft vorher gewarnt worden war. Ueber die vermutlichen Verräter der Waffenschiebung wurde nachts ein Geheimgericht gehalten. (Vergl. Berliner Tageblatt, 10. September 1921.) Buchholz bezahlte auf Geheiß seiner Vorgesetzten bis in die Tausende gehende Beträge an Zivilangestellte, d. h. Spitzel.

Man befürchtete von Buchholz eine Aufdeckung dieser Vorgänge. Am 13. Juni 1921 wurde er in der Schloßkaserne Charlottenburg tot aufgefunden. Angeblich hat er wegen Unterschlagung Selbstmord begangen. Doch konnte eine Unterschlagung nicht nachgewiesen werden. Nach dem Gutachten des Gerichtssachverständigen, Medizinalrat Dr. Störmer (»Frankfurter Zeitung«, 18. August 1921), handelte es sich »bestimmt um Tötung durch dritte Hand.« Die Untersuchung gegen die Hundertschaft wurde zunächst niedergeschlagen, »da von Zeugen, die unter ständiger Bedrohung seitens der Hundertschaft stehen, wahrheitsgemäße Angaben nicht zu erwarten seien.« (Mitteilung des Polizeiwachtmeisters Asmus, »Berliner Tageblatt«, 24. Juli 1921.)

Am 2. Dezember 1921 wurden die Wachtmeister Erren und Meyer von der Anklage des Mordes freigesprochen. (Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen.) Erren war im Zimmer gewesen, »zum telephonieren«, als der zum fortgehen angezogene Buchholz aus einer Entfernung von über 30 cm von hinten die Kugel durch den Kopf, angeblich von eigener Hand, empfing.

Erzberger

Als Erzberger am 26. Januar 1920 das Gerichtsgebäude in Moabit verließ, feuerte der Schüler und Fähnrich a. D. Oltwig v. Hirschfeld auf ihn zwei Schüsse ab, die ihn schwer verletzten. Bei der Vernehmung erklärte er, Erzberger sei ein Schädling und habe wissentlich gegen Deutschland gearbeitet. Er erklärte, seine Kenntnisse über Erzberger aus einer Broschüre Helfferichs zu besitzen. Hirschfeld wurde am 21. Februar 1920 wegen Körperverletzung zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis verurteilt. (Prozeßbericht in allen Berliner Zeitungen.)

Erzberger hatte sich, um den Ausgang seines Prozesses mit Helfferich abzuwarten, aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen. Am 26. August 1921 wurde er bei einem Spaziergange im Badeorte Griesbach im Schwarzwald von zwei jungen Leuten überfallen und erschossen. Sein Begleiter, der Abgeordnete Dietz, wurde verwundet. Als er schon am Boden lag, vergewisserten sich die Mörder durch weitere Schüsse (im ganzen 12), daß er tot sei. Dann entflohen sie.

Als man nach den möglichen Tätern suchte, stellte sich heraus, daß Hirschfeld bereits am 27. April 1921 angeblich wegen Krankheit aus dem Gefängnis auf vier Monate beurlaubt worden war und nicht zurückgekehrt war. (»Berliner Tageblatt«, 30. August 1921.) Er benutzte seinen Urlaub zu vielstündigen Radpartien. Zur Zeit der Begehung der Tat hielt er sich im benachbarten Calmbach auf. Er wurde in Berlin ermittelt und verbüßte ab 10. September den Rest seiner Strafe. (»Frankfurter Zeitung«, 15. September 1921.) Dann wurde er für geisteskrank erklärt, aus der psychiatrischen Klinik in Freiburg wieder entlassen, zuletzt aber doch zur Absitzung der Strafe verhaftet. (»Berliner Tageblatt«, 18. Mai 1922, »Lokal-Anzeiger«, 10. Mai 1922.)

Als Mörder wurden die in München wohnhaften Heinrich Schulz und Heinrich Tillessen ermittelt. Beide sind frühere Offiziere, dann kamen sie in den Stab der Marinebrigade Ehrhard, (»Berliner Tageblatt«, 21. September 1921.) Zuletzt arbeiteten sie in der Landwirtschaftlichen Zentralgenossenschaft bei Geheimrat Heim. Sie sind Mitglieder des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, der Arbeitsgemeinschaft Oberland, die früher in Oberschlesien als Freikorps war, und einer deutschnationalen Geheimorganisation, der Organisation C (Mitteilung des badischen Staatspräsidenten Dr. Trunk, 22. September 1921.)

Ziele der Organisation waren: Weiterverbreitung des nationalen Gedankens, Bekämpfung des Internationalismus, des Judentums und Sammlung entschlossener Männer. »Verräter verfallen der Fehme.« Die Mitglieder waren zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Schulz und Tillesen besaßen falsche Pässe auf den Namen Trost und Schwind. Sie flüchteten nach Ungarn. Als sie in Budapest eine Depesche an den Rechtsanwalt Adolf Müller in München aufgaben, wurden sie erkannt und verhaftet, aber auf telephonische Anordnung des Oberstadthauptmanns Dr. Hetheny wieder freigelassen. Vergl. Aussage des Kriminalinspektors Schumacher im Offenburger Prozeß (»Berliner Tageblatt«, 9. Juni 1922.)

Der frühere Kapitänleutnant Manfred v. Killinger, der Vorgesetzte von Schulz und Tillessen in der Organisation C (offiziell: Bayerische Holzverwertungsgesellschaft) wurde angeklagt, den Mördern Beistand geleistet zu haben. Er hatte nämlich ihre Koffer in Verwahrung genommen, Briefe in Empfang genommen und auch nach dem Mord mit beiden verkehrt. Killinger war ursprünglich Offizier gewesen, dann kämpfte er gegen die bayerische Räte-Republik, machte den Kapp-Putsch mit und besetzte das Reichswehrministerium. Nach seiner Verhaftung fand man bei ihm einen Versuch einer Paßfälschung. Am 13. Juni 1922 wurde er vom Schwurgericht Offenburg freigesprochen (Berichte in allen Berliner Zeitungen).

Die einzige Verurteilung, die bis jetzt in der Erzbergersache erfolgte, betrifft den verantwortlichen Redakteur des Offenburger Tageblatts, Franz Huber. Dieser wurde nämlich, weil er Teile der Anklageschrift veröffentlicht hatte, zu 1000 M. Geldstrafe verurteilt. (»Berliner Tageblatt«, 17. August 1922.)

Walter Rathenau

Als Rathenau, Minister des Aeußeren, am 24. Juni 1922 von seiner Villa im Grunewald ins Auswärtige Amt fahren wollte, wurde sein Auto von einem andern, von Ernst Werner Techow (21 Jahre) geleiteten Auto, in dem der Oberleutnant a. D. Erwin Kern und Hermann Fischer saßen, überholt. Kern und Fischer schossen mit einer Maschinenpistole auf Rathenau und warfen eine Handgranate auf ihn. Rathenau war sofort tot. Das Auto hatten die Großindustriellen Johann und Franz Küchenmeister aus Freiberg in Sachsen, Mitglieder des Deutschen Schutz- und Trutzbundes, zur Verfügung gestellt. Die drei erstgenannten waren früher Mitglieder der Brigade Ehrhardt, dann der Organisation C und waren am Kapp-Putsch beteiligt gewesen. Die Maschinenpistole hatte Christian Ilsemann (21 Jahre), Sekretär des Schutz- und Trutzbundes in Schwerin, geliefert. Der angebliche Leutnant Willy Günther (27 Jahre), ein Psychopath und Deserteur, hatte den Plan mit ausgearbeitet und die Garage vermittelt. Er war Mitglied des Bundes der Aufrechten, des Deutschbundes, des Deutschen Offiziersbundes und des Deutschnationalen Jugendbundes. Auf einem »Nestabend« dieses Bundes ließ er sich als Mörder Rathenaus feiern. In seinem Besitz befanden sich Briefe von Helfferich, Ludendorff, Jagow und Oberst Bauer. Einer der zehn Briefe Ludendorffs enthielt unter anderm die Worte: »Lieber Günther« und: »mit herzlichem Gru?. Beihilfe leistete der Gymnasiast Hans Gerd Techow (16 Jahre). Der ehemalige Kadett Ernst v. Salomon (20 Jahre) vermittelte die Verbindung mit Waldemar Niedrig (22 Jahre), der ursprünglich das Auto lenken sollte. Das Auto stand in Berlin bei den Garagebesitzern Schütt und Diestel.

Nach der Tat erzählte Techow ihnen: »Die Sache hat geklappt. Rathenau liegt. Wir haben es getan, um die Roten zum Angriff zu reizen. Uns ging das Geld aus.« Dann fuhr er in seinen Tennisklub. Techow floh dann auf das Gut seines Onkels Behrens. Von diesem wurde er der Polizei übergeben. Behrens erhielt darauf eine Menge Drohbriefe.

Kern und Fischer wurden nach langem Suchen am 18. Juli auf der Burg Saaleck bei Bad Kösel in der Wohnung des Schriftstellers Dr. Hans Wilhelm Stein von der Polizei gestellt. Kern fiel bei der Schießerei mit den Beamten, Fischer erschoß sich selbst.

Am 3. Oktober 1922 begann die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig. Günther bekam eine Sendung von Pralinen, die mit Arsen vergiftet waren. Er gab davon den andern Angeklagten, mit denen er während der Verhandlung verkehren durfte. Zum Teil erkrankten sie daran. Die Absender konnten nicht festgestellt werden. Am 14. Oktober wurden wegen Beihilfe zum Mord Ernst Werner Techow zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Hans Gerd Techow zu 4 Jahren und 1 Monat Gefängnis, Günther zu 8 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Niedrig und von Salomon zu 5 Jahren Zuchthaus und 5 bzw. 4 Jahren Ehrverlust, Ilsemann wegen Verstoß gegen die Waffenordnung, Schütt und Diestel wegen Begünstigung zu je 2 Monaten Gefängnis, Tillessen und Plaas wegen Nichtanzeige eines drohenden Verbrechens zu 3 bzw. 2 Jahren Gefängnis verurteilt. E. W. Techow wurde von der Anklage der Mittäterschaft freigesprochen. (Vorsitzender Dr. Hagens, Staatsanwalt Dr. Ebermayer.)

Gegen Tillessen schwebt noch eine Untersuchung wegen Beihilfe bei dem Attentat auf Scheidemann und wegen der Befreiung der Kriegsverbrecher Boldt und Dittmar. Auf die Organisation C wurde bei der Beweisaufnahme nicht näher eingegangen. Das Verfahren gegen Dr. Stein und gegen den Kapitänleutnant a. D. Wolfgang Dietrich, der den Tätern auf der Flucht neue Anzüge verschafft hatte, schwebt noch. Johann Küchenmeister, bei dem ein Waffenlager gefunden worden war und einer der Beteiligten, Günther Brandt sind flüchtig. Das Verfahren gegen den 17 jährigen Primaner Stubenrauch, der als erster den Plan gehabt hatte, Rathenau zu ermorden, wurde eingestellt. Er besucht weiter sein Gymnasium in Steglitz. (Berichte in allen Berliner Zeitungen.)

Im folgenden sind alle bisher behandelten Morde in tabellarischer Form zusammengestellt.

DIE VON RECHTS BEGANGENEN POLITISCHEN MORDE

Lfd. Nr.Datum Name des Getöteten Art der TötungName des Verantwortlichen SchicksalName des Ausführenden Schicksal

111. I. 19 W. Fernbach, W. Heise, W. Möller, K. Grubusch, E. Kluge, A. Schöttler, Wackermann willkürl. Erschießung Major Franz v. Stephani keine AnklageWeber, Seltzer keine Anklage

8 15. I. 19 Dr. K. Liebknecht »auf der Flucht« H. v. Pflugk-Hartung freigesprochenHr. v. Pflugk-Hartung, Stiege, Lippmann, Ritgen, Schulze, Friedrich freigesprochen, Krull 3 Mon. G., Bracht 500 M. Geldstrafe

915. I. 19 Dr. Rosa Luxemburg »gelyncht« Oberl. Vogel Vogel entkom.Oberltn. Vogel, Jäg. Runge Runge 2 J. Gef. 2 Wochen Haft

1017. I. 19 R. Jordan, H. Merx, v. Lojewski, Milkert »auf der Flucht« Sasse kein Verfahren2 Trainsoldaten kein Verfahren

1419. II. 19 Fulneczek angebl. Notwehr unbekannt unbekanntHeuer freigesprochen

1521. II. 19 M. Steinicke »auf der Flucht« unbekannt unbekannt Blumberg Verf. eingest.

1621. II. 19 Kurt Eisner willkürl. Erschießung — — Graf Arco Valley lebensl. Fest.

17 7. III. 19 Adolf Riga willkürl. Erschießung unbekannt keine Anklage unbekannt keine Anklage

188. III. 19 Abr. Melichowitz u. ein Matrose; Peters im Gef. gelyncht unbekannt keine AnklageArth. Schneider, Ad. Arndt je 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus

2110. III. 19 Leo Jogisches, Dorrenbach »auf der Flucht« Wachtmstr. E. Tamschik Z. Ltn. beförd. unbekannt keine Anklage

23 10. III. 19 H. Galuska, K. Friedrich, O. Werner »auf der Flucht« unbekannt keine Anklage unbekannt keine Anklage

2611. III. 19 Richard Borchard angebl. Standrecht unbekannt keine Anklage unbekannt keine Anklage

2711. III. 19 Bonczyk, Brandt, Biertümpel, Bursian, Dehn, Deubert, Ferbitz, R. Göppe, Handwohl, Harder, A. Hintze, Hinze, Jakubowsky, O. Kanneberg, Kuhle, Kutzner, Lewitz, H. Lietzau, Maszterlerz, Mörbe, Pobantz, Rösner, Schulz, Ulbrich, Weber, Zieske, Zühlsdorf willkürl. Erschießung Oberst Reinhard, Hptm. v. Kessel Reinhardt nicht angeklagt, v. Kessel freigesprochen Offizierstellv. Penther, Ltn. Marloh Marloh 3 Mon. Fest. u. 30 M. Geldstr., Penther z. Ltn. befördert

5512. III. 19 Sloveck, E. Dahle, K. Becker willkürl. Erschießung unbekannt kein Verfahren Vizew. Marcus freigesprochen

5812. III. 19 P. u. A. Daenschel angebl. Standrecht Lt. S. Winter Verfahr. eingestellt unbekannt keine Anklage

6012. III. 19 Otto Hauschild angebl. Standrecht unbekannt kein Verfahren unbekannt kein Verfahren

6112. III. 19 Alfred Musick »auf der Flucht« Oberl. Wecke kein VerfahrenVizew. Marcus kein Verfahren

6212. III. 19 Piontek willkürl. Erschießung unbekannt kein Verfahren Ritter u. Wendler Ritter 3 J. Gef., Wendler freigsp.

63 12. III. 19 Joh. Müller angebl. Standrecht Leutnant Baum freigesprochenAlex. Köhler kein Verfahren

64 13. III. 19 Wilh. Bilski angebl. Standrecht Leutnant Baum Verf. eingest.unbekannt keine Anklage

6513. III. 19 Paul Biedermann, Hans Gottschalk willkürl. Erschießung unbekannt kein Verfahrenunbekannt kein Verfahren

67 13. III. 19 Berthold Peters angebl. Standrecht Hauptmann Poll kein Verfahren unbekannt kein Verfahren

68 13. III. 19 Georg Fillbrandt, Paul Szillinski »auf der Flucht« unbekannt kein Verfahrenunbekannt kein Verfahren

70 13. III. 19 Abrahamsohn, Wallmann angebl. Standrecht unbekannt, kein Verfahren Rtm. v. Oertzen, Verfahr. schw.Lt. Czekalla, kein Verfahren Lt. Czekalla, Verf. schwebt

72 30. IV. 19 1 Zivilist »tödlich verungl.« (Namen in der Tabelle Seite 43) Gen. v. Oven, kein Verfahren (v. Gagern 200 M.) —, kein Verfahren Diegele 5 Woch. Gefängnis

73 1. V. 19 36 Zivilisten »tödlich verungl.« (Namen in der Tabelle Seite 43) Gen. v. Oven, kein Verfahren (v. Gagern 200 M.) —, kein Verfahren Diegele 5 Woch. Gefängnis

109 2. V. 19 103 Zivilisten »tödlich verungl.« (Namen in der Tabelle Seite 43) Gen. v. Oven, kein Verfahren (v. Gagern 200 M.) —, kein Verfahren Diegele 5 Woch. Gefängnis

212 3. V. 19 16 Zivilisten »tödlich verungl.« (Namen in der Tabelle Seite 43) Gen. v. Oven, kein Verfahren (v. Gagern 200 M.) —, kein Verfahren Diegele 5 Woch. Gefängnis

228 4. V. 19 7 Zivilisten »tödlich verungl.« (Namen in der Tabelle Seite 43) Gen. v. Oven, kein Verfahren (v. Gagern 200 M.) —, kein Verfahren Diegele 5 Woch. Gefängnis

235 6. V. 19 21 kath. Gesellen »tödlich verungl.«(Namen in der Tabelle Seite 43) Hptm. v. Sutterheim, Verf. eingest. Offizierstell. Paul Priebe, Verf. eingest. Jakob Müller, Makowski je 14 Jahre Zuchthaus, Grabasch, Latosi 1 J. Gef., 10 J. Zhs.

256 21. III. 20 A. Futran, W. Dürre, Fritz Kegel, K. Wienecke, K. Gratzke angeblich Standrecht Kapt. Bebbel keine Unters.Ltn. Kubich keine Unters.

261 13. III. 20 Schottländer gelyncht Oberl. Schmitz Unters. erfolgl. unbekannt Unters. erfolgl.

26213. III. 20 Demmig, Schramm, Boronow, Romane willk. Tötung Lt. Kaufmann kein Verfahrenunbekannt kein Verfahren

26615. III. 20 Hoffmann, Böhm, Herkenrath »auf der Flucht« Obtlt. Müller kein Verfahrenunbekannt kein Verfahren

26917. III. 20 Wittke, Steinfurth angebl. Standrecht Baron v. Brandenstein Verf. eingestelltFreikorps Roßbach Verf. eingestellt

271 18. III. 20 Slomski angebl. Standrecht Rittergutsbes. Bachmann Verf. eingestellt Freikorps Roßbach Verf. eingestellt

27218. III. 20 Puffpoff gelyncht Rittm. Obernitz kein Verfahren unbekannt kein Verfahren

27318. III. 20 Gräbler angebl. Standrecht Rittm. Obernitz Verf. schwebt unbekannt Verf. schwebt

274 18. III. 20 Dunn, Schlieker, Berg, Köhler, Gerber angebl. Notwehr Stefan und Peter v. Lefort Verf. schwebtunbekannt keine Anklage

279 19. III. 20 H. Litzendorf »auf der Flucht« Ltn. Simon (?) Verf. eingest.Bender Verf. eingest.

28019. III. 20 Seidel in Notwehr Ltn. Meinecke keine Unters. unbekannt keine Unters.

28120. III. 20 Paul Jahnke willkürl. Erschießung Ltn. Thormann freigesprochenHarlinghausen Verf. eingest.

28225. III. 20 Hornschuh, Hartmann, Döll, Patz, 3 Füldner, 2 Soldau, Wedel, Rössiger, 2 Schröter, Rosenstock »auf der Flucht« Ltn. Göbel freigesprochenEngelbrecht, Jahn, Kraus, Herhaber, Schüler, Nebelmann, Blume, Völker, Voß, Lange freigesprochen

296 24. III. 20 Tierarzt Neubert »auf der Flucht« unbekannt Verf. schwebtunbekannt Verf. schwebt

29724. III. 20 Weigelt angebl. Notwehr — — Ltn. Schütz, freigesprochen Ltn. Jansen, keine Anklage

2981. IV. 20 Hülsbusch angebl. StandrechtHachmeyer kein Verfahrenunbekannt kein Verfahren

2991. IV. 20 A. Barth, E. Dann, K. Edelmann, L. Frankenberger, Fr. Glässer, J. Hasenstab, G. Helbing, F. Hurzera, Th. Ignasiak, Fr. Joppe, R. Krimm, R. Riesbeck, G. Rottenbücher, Meis willkürl. Erschießung unbekannt Verf. eingestelltunbekannt Verf. eingestellt

314 3. IV. 20 Jos. Soyka angeblich. StandrechtKap.-Ltn. Meyerhofer kein Verfahrenunbekannt kein Verfahren

3155. IV. 20 Paul Graf, Paul Langer »auf der Flucht« unbekannt Verf. schwebt Wachtm. Mehl, Friedrich Verf. schwebt

317 6. IV. 20 Rogowski angebl. Standrecht Lt. Linsemaier Verf. schwebt Block Verf. schwebt

3186. IV. 20 Joh. Schürmann, Eug. Kläs angebl. StandrechtLtn. Sinnesheimer kein Verfahren unbekannt kein Verfahren

3206. IV. 20 Fr. Lichtenauer, »a. d. Flucht« Herm. Rießner, angebl. Notw. Ltn. Goeke Verf. eingest.unbekannt kein Verfahren

322 9. IV. 20 Herm. Witschel, Rösner willkürl. Erschießungunbekannt kein Verfahrenunbekannt kein Verfahren

3248. IV. 20 Fr. Sieck »auf der Flucht«unbekannt Verf. eingest.unbekannt Verf. eingest.

325 17. IV. 20 Max Maurer »auf der Flucht« unbekannt kein VerfahrenGaul, Grupat, Fuchs kein Verfahren

32625. IV. 20 Br. Borucki willkürl. Erschießungunbekannt kein Verfahrenunbekannt kein Verfahren

32717. V. 20 Rich. Peledun, Jos. Mainka »auf der Flucht« unbekannt kein VerfahrenGrimm, Eversberg kein Verfahren

329 — Käthe Pintsch willkürl. ErschießungLtn. Horst Kohl kein Verfahrenunbekannt kein Verfahren

33022. V. 20 Hans Paasche »auf der Flucht« Oberl. Koppe Verf. eingest.Schütze, Diekmann Verf. eingest.

3316. X. 20 Marie Sandmeier willkürl. Erdroßlungunbekannt Verf. schwebtLt. H. Schweighart Verf. schwebt

33228. XII. 20 Paul Hoffmann »auf der Flucht« Maj. v. Plüskow Verf. eingest.unbekannt Verf. eingest.

3334. III. 21 Hans Hartung willkürl. Erschießungunbekannt Verf. schwebtRittm. Beurer, Oberl. Berger Verf. schwebt

33426. III. 21 Paul Müller »a. d. Flucht« unbekannt Verf. schwebtunbekannt Verf. schwebt

335 27. III. 21 Herzau, Thielecke, Pawlack, Weiner, Dietrich unbekannt Verf. schwebtunbekannt Verf. schwebt

34028. III. 21 Peter, Straube, Deutsch, Müller, Poblentz, Trautmann, Lederer, Isecke, Zillmann angebl. Standrechtunbekannt Verf. schwebtunbekannt Verf. schwebt

349 31.III. 21 Mosenhauer »a. d. Flucht« — —Unterof. R. Böhm freigesprochen

350 30. III. 21 Wilh. Sült »a. d. Flucht« unbekannt kein VerfahrenJanicke Verf. schwebt

35110. VI. 21 Karl Garels willkürl. ErschießungLt. Schweighart? Unters. schwebtunbekannt Unters. schwebt

35213. VI. 21 Buchholz angebl. Selbstmord Hptm. Stennes? kein VerfahrenErren (?), Meyer (?) freigesprochen

35326. VIII. 21 M. Erzberger willkürl. Erschießung unbekannt Unters. schwebt H. Schulz, H. Tillessen Unters. schwebt

35424. VI. 22 W. Rathenau willkürl. Erschießungunbekannt kein VerfahrenE. W. Techow, Kern u. Fischer, Günther, Gerd Techow, Brand, Niedrig, v. Salomon, Ilsemann, Schütt, Diestel, Tillessen, Plaas Kern gefallen, Fischer Selbstm., W. Techow 15 J. Zth., G. Techow 4 J. 1 Mon. Gef., Günther 8 J.Zth., Niedrig, v. Salomon je 5 J. Zth., Ilsemann, Schütt, Diestel je 2 Mon. Gef., Tillessen 3 J. Gef., Plaas 2 J. G.

Gesamtzahl: 354 politische Morde von rechts

Gesamtsühne: 90 Jahre, 2 Monate Einsperrung, 730 M. Geldstrafe und 1 lebenslängliche Haft

DIE VON LINKS BEGANGENEN POLITISCHEN MORDE

Lfd. Nr.Datum Name des Getöteten Art der TötungName des Verantwortlichen SchicksalName des Ausführenden Schicksal

113. II. 19 Kohlmann willkürl. Erschießung— — O. Albrecht, lebensl. Zuchthaus K. Arnold lebensl. Z.

2 21. II. 19 Abg. Osel willkürl. Erschießung— — nicht ermittelt Lindner 14 J. Z., Frisch 3-1/2 J. Gefängnis

321. II. 19 Major v. Gareis angebl. Notwehr — — Metzger, Lindner, Merkert 1-1/2 M. Gefängnis Schlund 2 Mon. Gefängnis

4— Max Weinberger willkürl. Erschießungunbekannt kein Verfahrenunbekannt kein Verfahren

530. III. 19 F. K. v. Teuchert, F. W. v. Seydlitz, F. Linnenbrügger, Walter Hindorf, Prof. Ernst Berger, Sekr. Daumenlang, Hella v. Westarp, W. Neuhaus, W. Deicke, Prinz Thurn u. Taxis als Repress. willkürl. erschossen Eglhofer, Fritz Seidel Eglhofer willkürlich erschl., Fritz Seidel z. Tode verurteilt Josef Seidl, Kammerstädter, Schickelhofer, Kick, Gsell, Hannes, Huber, Hesselmann, Lermer, Wiedl, Fehmer, Pürzer, Riedmayer Josef Seidl, Schickelhofer, Kammerstädter, Wiedl, Pürzer, Fehmer, Walleshauser z. Td. verurteilt, Kick, Gsell, Hesselmann, Lermer, Hannes, Huber, Riedmayer, Debus, Strelenko und Greiner zu je 15 Jahre Zuchth., Rotter 7 J. Z.

15 25. IV. 19 Ernst Lacher angebliches Standrecht Rich. Käs, Gg. Graf, Radl Käs 6 J. Zuchth., Graf 12 Jahre Zuchth., Radl stdrechtl. ersch.Blechinger, Ebert, Essig, Vogl, Mühlbauer, Anzenberger Vogl 4 J. Zuchthaus, Mühlbauer 3-1/2 J. Zuchthaus, Anzenberger 1 J. 6 Mon. Gef., Ebert, Blechinger, Essig je 3 J. Gefängnis

16 2. VIII. 19 Polizeiag. Blau erdrosselt Polizeiagent Toifl? kein Verfahren unbekannt (Hoppe) Hoppe 6 J. Z., Winkler 3 J. G.

17 19.III. 20 Gutsbesitz. Walter willkürl. Erschießung unbekannt Verf. eingest.unbekannt Verf. eingest.

1821. III. 20 Gutsbesitz. Henze u. Schwester willkürl. Erschießung — — Felix, Rolle, Steinbach Felix 5 J. Gef., Rolle und Steinbach 12 Jahre Zuchthaus

2028. III. 20 Sametz angebl. Standrecht G. Karuseit Verf. schwebtunbekannt Verf. schwebt

21 3. IV. 20 E. Langensiepen angebl. Standrecht unbekannt Verf. schwebt unbekannt Verf. schwebt

2230. III. 21 Gutsbesitzer Heß willkürl. ErschießungMax Hölz Lebensl. Zuchth. unbekannt —

Gesamtzahl: 22 Morde von links

Gesamtsühne: 10 Erschießungen, 248 Jahre, 9 Monate Einsperrung, 3 lebenslängliche Zuchthausstrafen

DIE FORMEN DER POLITISCHEN MORDE

»Tödlich verunglückt«184 Als Repressalie erschossen10

Willkürlich erschossen 73 Willkürlich erschossen8

»Auf der Flucht erschossen« 45

Angebliches Standrecht 37 Angebliches Standrecht 3

Angebliche Notwehr 9 Angebliche Notwehr 1

Im Gefängnis oder Transport gelyncht 5

Angeblicher Selbstmord 1

Summe der von Rechtsstehenden Ermordeten 354 Summe der von Linksstehenden Ermordeten 22

DIE SÜHNE DER POLITISCHEN MORDE

Politische Morde Gesamtzahl

begangen von Linksstehendenvon Rechtsstehenden

Gesamtzahl der Morde22354376

davon ungesühnt 4 326 330

teilweise gesühnt 1 27 28

gesühnt17 1 18

Zahl der Verurteilungen3824

Geständige Täter freigesprochen — 23

Geständige Täter befördert — 3

Dauer der Einsperrung pro Mord 15 Jahre 4 Monate

Zahl der Hinrichtungen 10—

Geldstrafe pro Mord —2 Papiermark

NICHT AUFGENOMMENE TÖTUNGEN

Wie bereits in der Einleitung hervorgehoben, macht die vorliegende Sammlung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zunächst habe ich natürlich alle Körperverletzungen weggelassen, die nicht tödlich ausgingen, wie z. B. den Ueberfall auf von Gerlach, Dr. Magnus Hirschfeld, die Attentate auf den Abgeordneten Auer, auf Scheidemann, Harden usw., bei denen der Mordversuch offenkundig war.

Ferner habe ich in die Sammlung nicht aufgenommen:

1. Die Opfer von Demonstrationen, Straßenkämpfen und von Lynchungen durch eine erregte Menge, wie sie vielfach z. B. während der Märzunruhen in Berlin, während des Kapp-Putsches und im Rheinland vorgekommen sind. Während des Kapp-Putsches wurden Hunderte von Arbeitern durch die meuternden Truppen und auch manche Soldaten durch Arbeiter erschossen. So fiel z. B. Hauptmann Bertold im Straßenkampf gegen die Arbeiter von Harburg. Von anderen Opfern von Unruhen seien kurz erwähnt: die 20 in Königshütte am 2. Januar 1919 erschossenen streikenden Arbeiter, die 5 durch die Garde-Kav.-Schützendivision in der Weinmeisterstraße im Februar 1919 Erschossenen, die 34 in der Köpenicker Straße in Berlin im März 1919 erschossenen Kommunisten, die 5 Reichswehrsoldaten, die durch die Baltikumer in Soest im Juni 1920 erschossen wurden. Zuletzt die 2 durch die auf Borkum stationierte Küstenwehr am 31. Dezember 1920 Erschossenen. Von der linken Seite stehen dem u. a. eine Reihe von Lynchungen gegenüber, die durch eine erregte Menge vorgenommen wurden, z. B. der Fall des sächsischen Kriegsministers Neuring und des Oberstleutnants v. Klüber in Halle, die Fälle am Wasserturm in Essen, am Rathaus in Schöneberg usw.

2. Alle Fälle, wo die erschießende Partei behauptet, daß sie von der Menge angegriffen wurde, gleichgültig, ob dies nachweisbar ist oder nicht. Daher habe ich nicht behandelt: die Erschießung von 17 Arbeitslosen in Breslau am 13. Februar 1919, die Erschießung des Arbeiters Hermann Mark in der Müllerstraße in Berlin am 3. Oktober 1919, die Erschießung eines Kriegsbeschädigten in Spandau am 12. Dezember 1919, die Erschießungen von 42 Demonstranten vor dem Reichstag am 13. Januar 1920, die Erschießung des Arbeiters Jusselbeck bei einer Versammlung in Oberhausen am 16. Februar 1920.

3. Alle Ermordungen, denen keine deutschen innerpolitischen Motive zugrunde liegen, also alle Erschießungen in Oberschlesien, ferner die Ermordung des französischen Sergeanten Mannheim, die Ermordung eines polnischen Kommunisten Körner (Rozenblum) durch einen anderen Polen in der Petersburgerstraße in Berlin, und von verschiedenen Türken durch Armenier. Endlich alle Fälle, wo es sich wahrscheinlich um einen persönlichen Racheakt handelte, wie die Ermordung des Abgeordneten Haase durch Voß und die Ermordung des Studenten Kahn in Baden-Baden.

4. Alle Fälle, wo die Erschießung auf Grund eines kriegsgerichtlichen Urteils erfolgte, weil hierbei meistens wenigstens das formale Recht gewahrt blieb. Daher ist die Erschießung von Leviné nicht aufgenommen. Dagegen habe ich die Erschießungen in Köpenick gebracht, da es sich hier meines Erachtens um Justizmorde handelt. Natürlich habe ich auch diejenigen Fälle erwähnt, wo »standrechtliche Erschießungen« durch meuternde Truppen auf Grund der Verordnungen Kapps vorgenommen wurden.

5. Alle Fälle, in denen es mir nicht gelungen ist, genügend Material zu bekommen. Hierunter fällt die Erschießung eines Sanitäters Hans Müller in der Neuenburger Straße in Berlin am 11. Januar 1919, die Erschießung von Pieser in Spandau am 11. Januar 1919, des Kommunisten Meseberg in Halle am 24. März 1919, die Erschießung des Arbeiters Pludra im März 1919 in Halle a. S. durch den Freiwilligen Hans Haneling auf Befehl des Oberleutnants Kornalewski (Feld-Art.-Reg. 45) und des Führers der 2. Streifkompagnie des Freikorps Halle Huberti alias Roth, ungefähr 50 willkürliche Erschießungen während der Märzunruhen in Berlin, z. B. die des Soldaten Neese am 12. März 1919, die Erschießung des Willi Bressert in Kottbus am 2. August 1919, die Erschießung des Kommunisten Hammer in Remscheid im September 1919, die Erschießung des 20 jährigen August Kluwig durch den Vizefeldwebel Moeßmann (6. Kompagnie des Freikorps Schütz) bei Hamborn im März 1920, die Erschießung des 19 jährigen Wilhelm Bölke in Adlershof am 19. März 1920, die Erschießung der Arbeiter Paul Reinke und Emil Dagner am 22. März 1920 auf Befehl des Major Kloß durch den Leutnant Schefler in Wesel, die Ermordung von Arbeitern durch Reichswehrsoldaten in Schallenberg und Tunzenhausen im März 1920, die Erschießung eines Arbeiters in Parin bei Grevesmühlen am 20. März 1920 auf Befehl des Wirtschafters des Gutes Oberhof, eine Reihe von Ermordungen von Bürgern bei Halle im März 1920, nämlich des Bergrats Dr. Vogelsang in Eisleben am 16. März, des Bürgermeisters von Osterfeld, des Rittergutsbesitzers Barth in Poserna, des Pastors Niehus in Burg Liebenau am 20. März, des Landesjägers Herr in Teutschenthal, des Schriftstellers Schott in Langenberg-Reuß, des Freiherrn von Knigge in Endorf, die Ermordung des Bürgermeisters Jaeckel in Osterfeld durch Kommunisten, die Erschießung des bolschewistischen Kuriers Paul de Mott am 5. April 1920 im Gefängnis Wesel durch den ihn bewachenden Gefreiten Getischorek »auf der Flucht« und die Ermordung des Arbeiters Karl Schluck am 15. April 1920 in Altenbochum durch Angehörige des Freikorps Epp; ferner die Erschießung des Arbeiters Otto Haase am 9. Juni 1921 in Berlin.

Selbst nach dieser scharfen Auswahl sind noch die geschilderten Fälle übrig geblieben.

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