KAPITEL IX. Die Euphratgrenze und die Parther (continued 3)
Reading edition
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^83 Der biblische Bericht (1. Kön. 9, 18) über die Erbauung der Stadt Thamar in Idumäa durch König Salomo ist nur durch ein freilich altes Mißverständnis auf Thadmor übertragen worden; immer enthält die irrige Beziehung desselben auf diese Stadt bei den späteren Juden (Chron. 2, 8, 4 und die griechische Übersetzung von 1. Kön. 9, 4) das älteste Zeugnis für deren Existenz (Hitzig, ZDMG 8, 1854, S. 222).
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Indes war die Reichsuntertänigkeit der Palmyrener anderer Art als die gewöhnliche und einigermaßen dem Klientelverhältnis der abhängigen Königreiche ähnlich. Noch in Vespasians Zeit heißt Palmyra ein Zwischengebiet zwischen den beiden Großmächten und wurde bei jedem Zusammenstoß der Römer und der Parther gefragt, welche Politik die Palmyrener einhalten würden. Den Schlüssel für die Sonderstellung müssen wir in den Grenzverhältnissen und den für den Grenzschutz getroffenen Ordnungen suchen. Die syrischen Truppen, soweit sie am Euphrat selbst standen, haben ihre Hauptstellung bei Zeugma, Biredjik gegenüber an der großen Euphratpassage, gehabt. Weiter stromabwärts schiebt sich zwischen das unmittelbar römische und das parthische Gebiet das von Palmyra, das bis zum Euphrat reicht und die nächste bedeutende Übergangsstelle bei Sura gegenüber der mesopotamischen Stadt Nikephorion (später Kallinikon, heute er-Rakka) einschließt. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß die Hut dieser wichtigen Grenzfestung sowie die Sicherung der Wüstenstraße zwischen dem Euphrat und Palmyra, auch wohl eines Teils der Straße von Palmyra nach Damaskos, der Gemeinde Palmyra überlassen ward und daß sie also berechtigt und verpflichtet war, die für diese nicht geringe Aufgabe erforderlichen militärischen Einrichtungen zu treffen ^84. Späterhin sind wohl die Reichstruppen näher an Palmyra herangezogen und ist eine der syrischen Legionen nach Danava zwischen Palmyra und Damaskos, die arabische nach Bostra gelegt worden; seit Severus Mesopotamien mit dem Reich vereinigt hatte, waren sogar hier beide Ufer des Euphrat in römischer Gewalt und endigte das römische Gebiet am Euphrat nicht mehr bei Sura, sondern bei Kirkesion an der Mündung des Chaboras in den Euphrat oberhalb Mejâdîn. Auch wurde damals Mesopotamien stark mit Reichstruppen belegt. Aber die mesopotamischen Legionen standen an der großen Straße im Norden bei Resaina und Nisibis, und auch die syrischen und die arabischen Truppen machten die Mitwirkung der palmyrenischen nicht entbehrlich. Es mag sogar die Hut von Kirkesion und dieses Teils des Euphratufers eben den Palmyrenern anvertraut worden sein. Erst nach dem Untergang Palmyras und vielleicht in Ersatz desselben ist Kirkesion ^85 von Diocletian zu der starken Festung gemacht worden, die seitdem hier der Stützpunkt der Grenzverteidigung gewesen ist.
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^84 Ausdrücklich berichtet wird dies nirgends; aber alle Umstände sprechen dafür. Daß die römisch-parthische Grenze, bevor die Römer auf dem linken Euphratufer sich festsetzten, am rechten wenig unterhalb Sura war, sagt am bestimmtesten Plinius (nat. 5, 26, 89: a Sura proxime est Philiscum - vgl. Anm. 85 - oppidum Parthorum ad Euphratem; ab eo Seleuciam dierum decem navigatio), und hier ist sie bis zur Einrichtung der Provinz Mesopotamien unter Severus geblieben. Die Palmyrene des Ptolemaeos (5, 15, 24, 25) ist eine Landschaft Koilesyriens, die einen guten Teil des Gebiets südlich von Palmyra zu umfassen scheint, sicher aber bis an den Euphrat reicht und Sura einschließt; andere städtische Zentren außer Palmyra scheinen nicht aufgeführt zu werden und nichts im Wege zu stehen, diesen großen Distrikt als Stadtgebiet zu fassen. Namentlich solange Mesopotamien parthisch war, aber auch nachher noch hat mit Rücksicht auf die angrenzende Wüste ein dauernder Grenzschutz hier nicht fehlen können; wie denn im 4. Jahrhundert nach Ausweis der Notitia die Palmyrene stark besetzt war, die nördliche von den Truppen des Dux von Syrien, Palmyra selbst und die südliche Hälfte von denen des Dux von Phoenike. Daß in der früheren Kaiserzeit hier keine römischen Truppen gestanden haben, ist durch das Schweigen der Schriftsteller und das Fehlen der in Palmyra selbst zahlreichen Inschriften verbürgt. Wenn in der Peutingerschen Tafel unter Sura vermerkt ist: “fines exercitus Syriatici et commercium barbarorum”, d. h. “hier endigen die römischen Besatzungen, und hier ist der Zwischenort für den Barbarenverkehr”, so ist damit nur gesagt, was in späterer Zeit Ammian (23, 3, 7: Callinicum mumimentum robustum et commercandi opimitate gratissimum) und noch Kaiser Honorius (Cod. Iust. 4, 63, 4) wiederholen, daß Kallinikon zu den wenigen, dem römisch-barbarischen Grenzhandel freigegebenen Entrepôts gehört; aber nicht einmal für die Entstehungszeit der Tafel folgt daraus, daß damals Reichstruppen dort standen, da ja die Palmyrener im allgemeinen auch zur syrischen Armee gehörten und bei dem exercitus Syriaticus an sie gedacht sein kann. Es muß die Stadt eine eigene Truppenmacht aufgestellt haben, ähnlich wie die Fürsten von Numidien und von Pantikapäon. Dadurch allein wird auch sowohl das Abweisen der Truppen des Antonius wie das Verhalten der Palmyrener in den Wirren des 3. Jahrhunderts verständlich, nicht minder das Auftreten der numeri Palmyrenorum unter den militärischen Neuerungen derselben Epoche.
^85 Amm. 23, 5, 2: Cercusium .. . Diocletiänus exiguum ante hoc et suspectum muris turribusque circumdedit celsis, . . . ne vagarentur per Syriam Persae ita ut paucis ante annis cum magnis provinciarum contigerat damnis. Vgl. Prok. aed. 2, 6. Vielleicht ist dieser Ort nicht verschieden von dem Φάλγα oder Φάλιγα des Isidorus von Charax (mans. Parth. 1; Stephanus v. Byzanz, Ethnika, unter diesem Wort) und dem Plinianischen Philiscum (Anm. 84).
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Die Spuren dieser Sonderstellung Palmyras sind auch in den Institutionen nachweisbar. Das Fehlen des Kaisernamens auf den palmyrenischen Münzen ist wohl nicht aus ihr zu erklären, sondern daraus, daß die Gemeinde fast nur kleine Scheidemünze ausgegeben hat. Deutlich aber spricht die Behandlung der Sprache. Von der sonst bei den Römern fast ausnahmslos befolgten Regel, in dem unmittelbaren Gebiet nur den Gebrauch der beiden Reichssprachen zu gestatten, ist Palmyra ausgenommen. Hier hat diejenige Sprache, welche im übrigen Syrien und nicht minder seit dem Exil in Judäa die gewöhnliche im privaten Verkehr, aber auf diesen beschränkt war, sich im öffentlichen Gebrauch behauptet, solange die Stadt überhaupt bestanden hat. Wesentliche Verschiedenheiten des palmyrenischen Syrisch von dem der übrigen oben genannten Gegenden lassen sich nicht nachweisen; die nicht selten arabisch oder jüdisch, auch persisch geformten Eigennamen zeigen die starke Völkermischung, und zahlreiche griechisch-römische Lehnwörter die Einwirkung der Okzidentalen. Es wird späterhin Regel, dem syrischen Text einen griechischen beizufügen, welcher in einem Beschluß des palmyrenischen Gemeinderats vom Jahre 137 dem palmyrenischen nach-, später gewöhnlich voransteht; aber bloß griechische Inschriften eingeborener Palmyrener sind seltene Ausnahmen. Sogar in Weihinschriften, welche Palmyrener ihren heimischen Gottheiten in Rom gesetzt haben ^86, und in Grabschriften der in Afrika oder Britannien verstorbenen palmyrenischen Soldaten ist die palmyrenische Fassung zugefügt. Ebenso wurde in Palmyra zwar das römische Jahr wie im übrigen Reiche der Datierung zugrunde gelegt, aber die Monatsnamen sind nicht die im römischen Syrien offiziell rezipierten makedonischen, sondern diejenigen, welche in demselben wenigstens bei den Juden im gemeinen Verkehr galten und außerdem bei den unter assyrischer und später persischer Herrschaft lebenden aramäischen Stämmen in Gebrauch waren ^87.
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^86 Von den sieben bis jetzt außerhalb Palmyra gefundenen Dedikationen an den palmyrenischen Malach Belos haben die drei in Rom zum Vorschein gekommenen (CIL VI, 51, 710; CIG 6015) neben griechischem oder lateinischem auch palmyrenischen Text, zwei afrikanische (CIL VIII, 2497, 8795 add.) und zwei dakische (Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich 6, 1882, 109, 111) bloß lateinischen. Die eine der letzteren ist von einem offenbar aus Palmyra gebürtigen Duoviralen von Sarmizegetusa, P. Aelius Theimes, gesetzt diis patriis Malagbel et Bebellahamon et Benefal et Manavat.
^87 Woher diese Monatsnamen rühren, ist dunkel; sie treten zuerst in der assyrischen Keilschrift auf, sind aber nicht assyrischen Ursprungs. Infolge der assyrischen Herrschaft sind sie dann in dem Bereich der syrischen Sprache in Gebrauch geblieben. Abweichungen finden sich; der zweite Monat, der Dios der griechisch redenden Syrer, unser November, heißt bei den Juden Markeschwan, bei den Palmyrenern Kanun (Waddington 25746). Übrigens sind diese Monatsnamen, soweit sie innerhalb des Römischen Reiches zur Anwendung kommen, wie die makedonischen dem Julianischen Kalender angepaßt, so daß nur die Monatsbenennung differiert, der Jahranfang (1. Oktober) des syrisch-römischen Jahres auf die griechischen wie auf die aramäischen Benennungen gleichmäßig Anwendung findet.
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Die munizipale Ordnung ist im wesentlichen nach dem Muster der griechischen des Römerreichs gestaltet; die Beziehungen für Beamte und Rat ^88 und selbst diejenige der Kolonie werden in den palmyrenischen Texten meistenteils aus den Reichssprachen beibehalten. Aber auch in der Verwaltung behielt der Distrikt eine größere Selbständigkeit, als sie sonst den Stadtgemeinden zukommt. Neben den städtischen Beamten finden wir wenigstens im dritten Jahrhundert die Stadt Palmyra mit ihrem Gebiet unter einem besonderen “Hauptmann” senatorischen Ranges und römischer Bestellung, aber gewählt aus dem angesehensten Geschlecht des Ortes; Septimios Hairanes, des Odaenathos Sohn, ist der Sache nach ein Fürst der Palmyrener ^89, der von dem Legaten von Syrien wohl nicht anders abhängig war als die Klientelfürsten von den benachbarten Reichstatthaltern überhaupt. Wenige Jahre später begegnen wir seinem Sohn ^90 Septimios Odaenathos in der gleichen, ja im Rang noch gesteigerten erbfürstlichen Stellung ^91.
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^88 Zum Beispiel Archon, Grammateus, Proedros, Syndikos, Dekaprotoi.
^89 Dies lehrt die Inschrift von Palmyra CIG 4491, 4492 = Waddington 2600 = Vogue 22, diesem Hairanes im Jahre 251 gesetzt von einem Soldaten der in Arabien stehenden Legion. Sein Titel ist griechisch ο λαμπρότατος συνκλητικός εξάρχος (= princeps) Παλμυρηνών, palmyrenisch “erlauchter Senator, Haupt von Thadmor”. Die Grabschrift (CIG 4507 = Waddington 2621 = Vogue 21) des Vaters des Hairanes, Septimios Odaenathos, Sohnes des Hairanes, Enkels des Vaballathos, Urenkels des Nassoros, gibt auch ihm schon senatorischen Rang.
^90 Allerdings wird der Vater dieses Odaenathos nirgends genannt; aber es ist so gut wie sicher, daß er der Sohn des eben genannten Hairanes ist und den Namen von seinem Großvater führt. Auch Zosimus (hist. 1, 39) nennt ihn einen von den Vorfahren her von der Regierung ausgezeichneten Palmyrener (άνδρα Παλμυρηνόν καί εκ προγόνων τής παρά τών βασιλέων αξιωθέντα τίμης).
^91 In der Inschrift Waddington 2603 = Vogue 23, die die Zunft der Gold- und Silberarbeiter von Palmyra im Jahre 257 dem Odaenathos setzt, heißt es ο λαμπρότατος υπατικός, also vir consularis, und griechisch δεσπότης, syrisch mβran. Die erstere Bezeichnung ist kein Amtstitel, sondern eine Angabe der Rangklasse; so steht vir consularis nicht selten hinter dem Namen ganz wie vir clarissimus (CIL X., p. 1117 und sonst) und findet sich ο λαμπρότατος υπατικός neben und vor verschiedenartigen Amtstiteln, zum Beispiel dem des Prokonsuls von Afrika (CIG 2979 wo λαμπρότατος fehlt), des kaiserlichen Legaten von Pontus und Bithynien (CIG 3747 3748, 3771) und von Palästina (CIG 4151), des Statthalters von Lykien und Pamphylien (CIG 4272); erst in nachkonstantinischer Zeit wird es mit dem Namen der Provinz verbunden als Amtstitel verwendet (z. B. CIG 2596, 4266 e). Hieraus ist also für die Rechtsstellung des Odaenathos nichts zu entnehmen. Ebenso darf in der syrischen Bezeichnung des Herrn nicht gerade der Herrscher gefunden werden; sie wird auch einem Prokurator gegeben (Waddington 2606 = Vogue 25).
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Nicht minder bildete Palmyra einen abgeschlossenen Zollbezirk, in welchem die Zölle nicht von Staats-, sondern von Gemeindewegen verpachtet wurden ^92.
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^92 Syrien bildete in der Kaiserzeit ein eigenes Reichszollgebiet und es ward der Reichszoll nicht bloß an der Küste, sondern auch an der Euphratgrenze, insonderheit bei Zeugma erhoben. Daraus folgt mit Notwendigkeit, daß auch weiter südwärts, wo der Euphrat nicht mehr in römischer Gewalt war, an der römischen Ostgrenze ähnliche Zölle eingerichtet waren. Nun hat ein Beschluß des Rats von Palmyra vom Jahre 137 gelehrt, daß die Stadt und ihr Gebiet einen eigenen Zollbezirk bildeten und von allen ein- oder ausgehenden Waren zu Gunsten der Stadt der Zoll erhoben ward. Daß dies Gebiet außerhalb des Reichszolles stand, ist wahrscheinlich, einmal weil, wenn eine das palmyrenische Gebiet einschließende Reichszollinie bestanden hätte, deren Erwähnung in jener ausführlichen Verfügung nicht wohl fehlen könnte: zweitens weil eine von den Reichszollinien eingeschlossene Gemeinde des Reiches schwerlich das Recht gehabt hat, an ihrer Gebietsgrenze in diesem Umfang Zölle zu erheben. Man wird also in der Zollerhebung der Gemeinde Palmyra dieselbe Sonderstellung zu erkennen haben, welche ihr in militärischer Hinsicht beigelegt werden muß. Vielleicht ist ihr dagegen zu Gunsten der Reichskasse eine Auflage gemacht worden, etwa die Ablieferung einer Quote des Zollertrages oder auch ein erhöhter Tribut. Ähnliche Einrichtungen wie für Palmyra mögen auch für Bostra und Petra bestanden haben; denn zollfrei sind die Waren sicher auch hier nicht eingegangen und nach Plin. nat. 12, 14, 65 scheint von dem arabischen, über Gaza ausgehenden Weihrauch Reichszoll nur in Gaza an der Küste erhoben zu sein. Die Trägheit der römischen Verwaltung ist stärker als die Fiskalität; sie mag die unbequemen Landgrenzzölle öfter von sich auf die Gemeinden abgewälzt haben.
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Die Bedeutung Palmyras ruht auf dem Karawanenverkehr. Die Häupter der Karawanen (συνοδιάρχαι), welche von Palmyra nach den großen Entrepôts am Euphrat gingen, nach Vologasias, der schon erwähnten parthischen Gründung unweit der Stätte des alten Babylon, und nach Forath oder Charax Spasinu, Zwillingsstädten an der Mündung nahe am Persischen Meerbusen, erscheinen in den Inschriften als die angesehensten Stadtbürger ^93 und bekleiden nicht bloß die Ämter ihrer Heimat, sondern zum Teil Reichsämter; auch die Großhändler (αρχέμποροι) und die Zunft der Gold- und Silberarbeiter zeugen von der Bedeutung der Stadt für den Handel und die Fabrikation, nicht minder für ihren Wohlstand die noch heute stehenden Tempel der Stadt und die langen Säulenreihen der städtischen Hallen so wie die massenhaften reich verzierten Grabmäler. Dem Feldbau ist das Klima wenig günstig - der Ort liegt nahe an der Nordgrenze der Dattelpalme und führt nicht von dieser seinen griechischen Namen; aber es finden sich in der Umgegend die Reste großer unterirdischer Wasserleitungen und ungeheurer, künstlich aus Quadern angelegter Wasserreservoirs, mit deren Hilfe der jetzt aller Vegetation bare Boden einst eine reiche Kultur künstlich entwickelt haben muß. Dieser Reichtum und diese auch in der Römerherrschaft nicht ganz beseitigte nationale Eigenart und administrative Selbständigkeit erklären einigermaßen Palmyras Rolle um die Mitte des dritten Jahrhunderts in der großen Krise, zu deren Darlegung wir jetzt uns zurückwenden.
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^93 Diese Karawanen (συνοδίαι) erscheinen auf den palmyrenischen Inschriften als feste Genossenschaften, die dieselben Fahrten ohne Zweifel in bestimmten Intervallen unter ihrem Vormann (συνοδιάρχης, Waddington 2589, 2590, 2596) unternehmen; so setzen einem solchen eine Bildsäule “die mit ihm nach Vologesias hinab gegangenen Kaufleute” (οι σύν αυτώ κατελθόντες εις Ολογεσιάδα ένποροι, Waddington 2599 vom Jahre 247) oder “herauf von Forath (vgl. Plin. nat. 6, 28, 145) und Vologasias” (οι συναναβάντες μετ' αυτού έμποροι από Φοράθου κέ Ολογασιάδος, Waddington 2589 vom Jahre 142) oder “herauf von Spasinu Charax” (οι σύν αυτώ αναβάντες από Στασίνου Χάρακος, Waddington 2596 vom Jahre 193; ähnlich 2590 vom Jahre 155). Alle diese Führer sind vornehme, mit Ahnenreihen ausgestattete Männer; ihre Ehrendenkmäler stehen in der großen Kolonnade neben denen der Königin Zenobia und ihrer Familie. Besonders merkwürdig ist einer derselben, Septimius Vorodes, von dem es eine Reihe von Ehrenbasen aus den Jahren 2b2-267 gibt (Waddington 2606-2610); auch er war Karawanenhaupt (ανακομισάντα τής συνοδίας εκ τών ιδίων καί μαρθυρηθέντα υπό τών αρχεμπόρων, Waddington 2606 a; also bestritt er die Kosten der Rückreise für die ganze Begleitung und wurde wegen dieser Freigebigkeit von den Großhändlern öffentlich belobt). Aber er bekleidete auch nicht bloß die städtischen Ämter des Strategen und Agoranomen, sondern war sogar kaiserlicher Prokurator zweiter Klasse (ducenarius) und Argapetes (Anm. 102).
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Nachdem Kaiser Decius im Jahre 251 gegen die Goten in Europa gefallen war, überließ die Regierung des Reiches, wenn es überhaupt damals ein Reich und eine Regierung noch gab, den Osten völlig seinem Schicksal. Während die Piraten vom Schwarzen Meer her weit und breit die Küsten und selbst das Binnenland verheerten, ging auch der Perserkönig Sapor wieder angriffsweise vor. Wenn sein Vater sich damit begnügt hatte, sich den Herrn von Iran zu nennen, so hat er zuerst wie nach ihm die folgenden Herrscher sich bezeichnet als den Großkönig von Iran und Nicht-Iran und damit gleichsam das Programm seiner Eroberungspolitik hingestellt. Im Jahre 252 oder 253 besetzte er Armenien, oder es unterwarf sich ihm freiwillig, ohne Zweifel mitergriffen von jenem Aufflammen des alten Perserglaubens und Perserwesens; der rechtmäßige König Tiridates suchte Zuflucht bei den Römern, die übrigen Glieder des königlichen Hauses stellten sich unter die Fahnen des Persers ^94. Nachdem also Armenien persisch geworden war, überschwemmten die Scharen der Orientalen Mesopotamien, Syrien und Kappadokien; sie verwüsteten weit und breit das platte Land, aber die Bewohner der größeren Städte wiesen den Angriff der auf Belagerung wenig eingerichteten Feinde ab, voran die tapferen Edessener. Im Okzident war inzwischen wenigstens eine anerkannte Regierung hergestellt worden. Der Kaiser Publius Licinius Valerianus, ein rechtschaffener und wohlgesinnter Herrscher, aber kein entschlossener und schwierigen Verhältnissen gewachsener Charakter, erschien endlich im Osten und begab sich nach Antiocheia. Von da aus ging er nach Kappadokien, das die persischen Streif scharen räumten. Aber die Pest dezimierte sein Heer, und er zögerte lange, den entscheidenden Kampf in Mesopotamien aufzunehmen. Endlich entschloß er sich, dem schwer bedrängten Edessa Hilfe zu bringen, und überschritt mit seinen Scharen den Euphrat. Hier, unweit Edessa, trat die Katastrophe ein, welche für den römischen Orient ungefähr das zu bedeuten hat, was für den Okzident der Sieg der Goten an der Donaumündung und der Fall des Decius: die Gefangennahme des Kaisers Valerianus durch die Perser (Ende 259 oder Anfang 260) ^95. Über die näheren Umstände gehen die Berichte auseinander. Nach der einen Version wurde er, als er mit einer schwachen Schar versuchte, nach Edessa zu gelangen, von den weit überlegenen Persern umzingelt und gefangen. Nach einer andern gelangte er, wenn auch geschlagen, in die belagerte Stadt, fürchtete aber, da er keine ausreichende Hilfe brachte und die Lebensmittel nur um so rascher zu Ende gingen, den Ausbruch einer Militärinsurrektion und lieferte sich darum freiwillig dem Feind in die Hände. Nach einer dritten knüpfte er, aufs äußerste bedrängt, Verhandlungen wegen der Übergabe Edessas mit Sapor an; da der Perserkönig es ablehnte, mit Gesandten zu verhandeln, erschien er persönlich im feindlichen Lager und ward wortbrüchigerweise zum Gefangenen gemacht.
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^94 Nach dem griechischen Bericht (Zon. 12, 21) flüchtet König Tiridates zu den Römern, seine Söhne aber treten auf die Seite der Perser; nach dem armenischen wird König Chosroes von seinen Brüdern ermordet und des Chosroes Sohn Tiridates zu den Römern geflüchtet (Gutschmid ZDMG 31, 1877, S. 48). Vielleicht ist der letztere vorzuziehen.
^95 Den einzigen festen chronologischen Anhalt geben die alexandrinischen Münzen, nach welchen Valerianus zwischen 29. August 259 und 28. August 260 gefangen ward. Daß er nach seiner Gefangennahme nicht mehr als Kaiser galt, erklärt sich, da die Perser ihn zwangen, seinen ehemaligen Untertanen Befehle in ihrem Interesse zu erteilen (Dio Forts. fr. 3).
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Welche immer von diesen Erzählungen der Wahrheit am nächsten kommen mag, der Kaiser ist in feindlicher Gefangenschaft gestorben ^96, und die Folge dieser Katastrophe war der Verlust des Orients an die Perser. Vor allem Antiocheia, die größte und reichste Stadt des Ostens, geriet zum ersten Mal, seit sie römisch war, in die Gewalt des Landesfeindes, und zum guten Teil durch die Schuld der eigenen Bürger. Ein vornehmer Antiochener, Mareades, den wegen unterschlagener öffentlicher Gelder der Rat ausgestoßen hatte, führte die persische Armee nach seiner Vaterstadt; mag es auch Fabel sein, daß die Bürgerschaft im Theater selbst von den anrückenden Feinden überrascht ward, daran ist kein Zweifel, daß sie nicht bloß keinen Widerstand leistete, sondern ein großer Teil der niederen Bevölkerung, teils mit Rücksicht auf Mareades, teils in der Hoffnung auf Anarchie und Raub, das Eindringen der Perser gern sah. So wurde die Stadt mit allen ihren Schätzen die Beute des Feindes und entsetzlich in derselben gehaust, freilich auch Mareades, wir wissen nicht warum, von König Sapor zum Feuertode verurteilt ^97. Das gleiche Schicksal erlitten außer zahllosen kleineren Ortschaften die Hauptstädte von Kilikien und Kappadokien, Tarsos und Caesarea, letztere angeblich eine Stadt von 400000 Einwohnern. Die endlosen Züge der Gefangenen, die wie das Vieh einmal am Tage zur Tränke geführt wurden, bedeckten die Wüstenstraßen des Ostens. Auf der Heimkehr sollen die Perser, um eine Schlucht rascher zu überschreiten, sie mit den Leibern der mitgeführten Gefangenen ausgefüllt haben. Glaublicher ist es, daß der große “Kaiserdamm” (Bend-i-Kaiser) bei Sostra (Schuschter) in Susiana, durch welchen noch heute das Wasser des Pasitigris den höher gelegenen Gegenden zugeführt wird, von diesen Gefangenen gebaut ward; wie ja auch Kaiser Neros Architekten die Hauptstadt von Armenien bauen geholfen und überhaupt auf diesem Gebiet die Okzidentalen stets ihre Überlegenheit behauptet haben. Auf eine Gegenwehr des Reiches stießen die Perser nirgends; aber Edessa hielt sich noch immer, und auch Caesarea hatte sich tapfer verteidigt und war nur durch Verrat gefallen. Die örtliche Gegenwehr ging allmählich hinaus über die Abwehr hinter den städtischen Wällen, und die durch die weite Ausdehnung des eroberten Gebiets herbeigeführte Auflösung der persischen Haufen war dem kühnen Parteigänger günstig. Einem selbstbestellten römischen Führer, Kallistos ^98, gelang ein glücklicher Handstreich: mit den Schiffen, die er in den kilikischen Häfen zusammengebracht hatte, fuhr er nach Pompeiopolis, das die Perser eben belagerten, während sie gleichzeitig Lykaonien brandschatzten, erschlug mehrere Tausend Mann und bemächtigte sich des königlichen Harems. Dies bestimmte den König, unter dem Vorwand einer nicht aufzuschiebenden Festfeier, sofort nach Hause zu gehen, in solcher Eile, daß er, um nicht aufgehalten zu werden, von den Edessenern freien Durchzug durch ihr Gebiet gegen alles von ihm erbeutete römische Goldgeld erkaufte. Den von Antiocheia heimkehrenden Scharen brachte der Fürst von Palmyra, Odaenathos, bevor sie den Euphrat überschritten, empfindliche Verluste bei. Aber kaum war die dringendste Persergefahr beseitigt, als unter den sich selbst überlassenen Heerführern des Ostens zwei der namhaftesten, der die Kasse und das Depot der Armee in Samosata verwaltende Offizier Fulvius Macrianus ^99 und der oben genannte Kallistos, dem Sohne und Mitregenten und jetzt alleinigen Herrscher Gallienus, für den freilich der Osten und die Perser nicht da waren, den Gehorsam aufkündigten und, selbst die Annahme des Purpurs verweigernd, die beiden Söhne des ersteren Fulvius Macrianus und Fulvius Quietus zu Kaisern ausriefen (261). Dies Auftreten der beiden angesehenen Feldherrn bewirkte, daß in Ägypten und im ganzen Osten, mit Ausnahme von Palmyra, dessen Fürst für Gallienus eintrat, die beiden jungen Kaiser zur Anerkennung gelangten. Der eine von ihnen, Macrianus, ging mit seinem Vater nach dem Westen ab, um auch hier dies neue Regiment einzusetzen. Aber bald wandte sich das Glück: in Illyricum verlor Macrianus, nicht gegen Gallienus, sondern gegen einen anderen Prätendenten, Schlacht und Leben. Gegen den in Syrien zurückgebliebenen Bruder wandte sich Odaenathos; bei Hemesa, wo die Heere aufeinandertrafen, antworteten die Soldaten des Quietus auf die Aufforderung, sich zu ergeben, daß sie alles eher über sich ergehen lassen würden, als einem Barbaren sich in die Hände zu liefern. Nichtsdestoweniger verriet der Feldherr des Quietus, Kallistos, seinen Herrn an den Palmyrener ^100, und also endete auch dessen kurzes Regiment.
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^96 Die besseren Berichte wissen nur davon, daß Valerianus in persischer Gefangenschaft starb. Daß Sapor ihn beim Besteigen des Pferdes als Schemel benutzte (Lact. mort. pers. 5; Oros. hist. 7, 22, 4; Aur. Vict. epit. 33) und schließlich ihn schinden ließ (Lact. a.a.O.; Agathias 4, 23; Cedrenus p. 454), ist eine christliche Erfindung, die Vergeltung für die von Valerian angeordnete Christenverfolgung.
^97 Die Tradition, wonach Mareades (so Amm. 23, 5, 3; Mariades Malalas 12 p. 295; Mariadnes Forts. des Dio fr. 1) oder, wie er hier heißt, Cyriades sich zum Augustus ausrufen ließ (vit. trig. tyr. 1), ist schwach beglaubigt; sonst könnte darin wohl die Veranlassung gefunden werden, weshalb Sapor ihn hinrichten ließ.
^98 Kallistos heißt er in der einen wohl auf Dexippus zurückgehenden Überlieferung bei Synkellos p. 716 und Zon. 12, 23, dagegen Ballista in den Kaiserbiographien und bei Zon. 12, 24.
^99 Er war nach dem zuverlässigsten Bericht procurator summarum (επί τών καθόλου λόγων βασιλέως: Dionysios bei Eus. 7, 10, 5), also Finanzminister mit Ritterrang; der Fortsetzer des Dio (fr. 3 Müll.) drückt dies in der Sprache der späteren Zeit aus mit κόμης τών θησαυρών καί εφεστώς τή αγορά τού σίτου.
^100 Wenigstens nach dem Bericht, der den Kaiserbiographien zu Grunde liegt (vita Gallieni 3 und sonst). Nach Zon. 12, 24, dem einzigen Schriftsteller, der außerdem das Ende des Kallistos erwähnt, ließ Odaenathos denselben töten.
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Damit tritt Palmyra im Orient an den ersten Platz. Gallienus, durch die Barbaren des Westens und die überall dort ausbrechenden Militärinsurrektionen mehr als ausreichend beschäftigt, gab dem Fürsten von Palmyra, der in der eben erzählten Krise allein ihm die Treue bewahrt hatte, eine beispiellose, indes unter den obwaltenden Umständen wohl erklärliche Ausnahmestellung: er wurde als Erbfürst oder, wie er jetzt heißt, König von Palmyra zugleich zwar nicht Mitherrscher, aber selbständiger Statthalter des Kaisers für den Osten ^101. Die örtliche Verwaltung von Palmyra führte unter ihm ein anderer Palmyrener, zugleich als kaiserlicher Prokurator und als sein Stellvertreter ^102. Somit lag die gesamte Reichsgewalt, soweit sie überhaupt im Osten noch bestand, in der Hand des “Barbaren”, und so rasch wie glänzend stellte dieser mit seinen Palmyrenern, welche durch die Trümmer der römischen Heerkörper und das Aufgebot des Landes verstärkt wurden, die Herrschaft Roms wieder her. Asien und Syrien waren schon vom Feinde geräumt. Odaenathos ging über den Euphrat, machte endlich den tapferen Edessenern Luft und nahm den Persern die eroberten Städte Nisibis und Karrhä wieder ab (264). Wahrscheinlich ist auch Armenien damals wieder unter römische Botmäßigkeit zurückgebracht worden ^103. Sodann ergriff er, zuerst wieder seit Gordianus, die Offensive gegen die Perser und marschierte auf Ktesiphon. In zwei verschiedenen Feldzügen wurde die Hauptstadt des Persischen Reiches von ihm umstellt und die Umgegend verheert, mit den Persern unter den Mauern derselben glücklich gefochten ^104. Selbst die Goten, deren Raubzüge bis in das Binnenland sich erstreckten, wichen zurück, als er nach Kappadokien aufbrach. Eine Machtentwicklung dieser Art war ein Segen für das bedrängte Reich und zugleich eine ernste Gefahr. Odaenathos beobachtete freilich gegen den römischen Oberherrn alle schuldigen Formen und sandte die gefangenen feindlichen Offiziere und die Beutestücke nach Rom an den Kaiser, der es nicht verschmähte, daraufhin zu triumphieren; aber in der Tat war der Orient unter Odaenathos nicht viel weniger selbständig als der Westen unter Postumus, und es begreift sich, daß die römisch gesinnten Offiziere dem palmyrenischen Vizekaiser Opposition machten ^105 und einerseits die Rede ist von Versuchen des Odaenathos, sich den Persern anzuschließen, die nur an Sapors Übermut gescheitert sein sollen ^106, andererseits Odaenathos’ Ermordung in Hemesa im Jahre 266/67 auf Anstiften der römischen Regierung zurückgeführt ward ^107. Indes der eigentliche Mörder war ein Brudersohn des Odaenathos und Beweise für die Beteiligung der Regierung liegen nicht vor. Auf jeden Fall änderte das Verbrechen in der Lage der Dinge nichts. Die Gattin des Verstorbenen, die Königin Bat Zabbai oder griechisch Zenobia, eine schöne und kluge Frau von männlicher Tatkraft ^108, nahm kraft des erblichen Fürstenrechts für ihren und Odaenathos’ noch im Knabenalter stehenden Sohn Vaballathos oder Athenodoros ^109 - der ältere, Herodes, war mit dem Vater umgekommen - die Stellung des Verstorbenen in Anspruch und drang in der Tat damit sowohl in Rom wie im Orient durch; die Regierungsjahre des Sohnes werden gezählt vom Tode des Vaters. Für den nicht regierungsfähigen Sohn trat die Mutter in Rat und Tat ein ^110, und sie beschränkte sich auch nicht darauf, den Besitzstand zu wahren, sondern ihr Mut oder ihr Übermut strebten nach der Herrschaft über das gesamte Reichsgebiet griechischer Zunge. In dem Kommando über den Orient, welches dem Odaenathos übertragen und von ihm auf seinen Sohn vererbt war, mag wohl dem Rechte nach die Obergewalt über Kleinasien und Ägypten mitbegriffen gewesen sein; aber tatsächlich hatte Odaenathos nur Syrien und Arabien und etwa noch Armenien, Kilikien, Kappadokien in der Gewalt gehabt. Jetzt forderte ein einflußreicher Ägypter, Timagenes, die Königin auf, Ägypten zu besetzen; dem entsprechend entsandte sie ihren Oberfeldherrn Zabdas mit einem Heer, angeblich 70000 Mann, an den Nil. Das Land widersetzte sich energisch; aber die Palmyrener schlugen das ägyptische Aufgebot und bemächtigten sich Ägyptens. Ein römischer Admiral, Probus, versuchte sie wieder zu vertreiben und überwand sie auch, so daß sie nach Syrien aufbrachen; aber als er ihnen bei dem ägyptischen Babylon unweit Memphis den Weg zu verlegen suchte, wurde er durch die bessere Ortskunde des palmyrenischen Feldherrn Timagenes geschlagen und gab sich selber den Tod ^111. Als um die Mitte des Jahres 270 nach Kaiser Claudius’ Tode Aurelianus an seine Stelle trat, geboten die Palmyrener über Alexandreia. Auch in Kleinasien machten sie Anstalt, sich festzusetzen; ihre Besatzungen waren bis nach Ankyra in Galatien vorgeschoben und selbst in Kalchedon, Byzanz gegenüber; hatten sie versucht, die Herrschaft ihrer Königin zur Geltung zu bringen. Alles dies geschah, ohne daß die Palmyrener der römischen Regierung absagten, ja wahrscheinlich in der Weise, daß das von der römischen Regierung dem Fürsten von Palmyra übertragene Regiment des Ostens auf diese Weise verwirklicht ward und man die römischen Offiziere, die sich der Ausdehnung der palmyrenischen Herrschaft widersetzten, der Auflehnung gegen die kaiserlichen Anordnungen zieh; die in Alexandreia geschlagenen Münzen nennen Aurelianus und Vaballathos nebeneinander und geben nur dem ersteren den Augustustitel. Der Sache nach löste freilich hier der Osten sich vom Reiche ab, und in Ausführung einer dem elenden Gallienus durch die Not abgezwungenen Anordnung wurde dasselbe gehälftet.
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^101 Daß Odaenathos so wie nach ihm sein Sohn Vaballathos (abgesehen natürlich von der Zeit nach dem Bruche mit Aurelianus) keineswegs Augusti waren (wie die vita Gallieni 12 fälschlich angibt), zeigt sowohl das Fehlen des Augustusnamens auf den Münzen wie auch der nur für einen Untertan mögliche Titel v(ir) c(onsularis) = υ(πατικός), den wie der Vater (Anm. 91) so auch der Sohn noch führt. Die Statthalterstellung wird auf den Münzen des Sohnes mit im(perator) d(ux) R(omanorum) = αυτ(οκράτωρ) σ(τρατηγός) bezeichnet; übereinstimmend damit sagen Zonaras (12, 23 und abermals 12, 24) und Synkellos (p. 716), daß Gallienus den Odaenathos wegen eines Sieges über die Perser und den Ballista zum στρατηγός τής εώασ oder πάσης ανατολής; bestellte; der Biograph des Gallienus c. 10, daß er obtinuit totius Orientis imperium. Damit werden alle asiatischen Provinzen und Ägypten gemeint sein das hinzugefügte imperator = αυτοκράτωρ (vgl. vit. trig. tyr. 15, 6; post reditum de Perside - Herodes des Odaenathos Sohn - cum patre imperator est appellatus) soll ohne Zweifel die von der gewöhnlichen statthalterlichen verschiedene, freiere Handhabung der Gewalt ausdrücken.
Dazu tritt weiter der jetzt förmlich angenommene Titel seines Königs von Palmyra (trig. tyr.15, 2: adsumpto nomine regalι), welchen auch der Sohn nicht auf den ägyptischen, aber wohl auf den syrischen Münzen führt. Daß Odaenathos in einer im August 271, also nach seinem Tode und während des Krieges der Seinigen mit Aurelian gesetzten Inschrift wahrscheinlich melekh malke, “König der Könige” heißt (Vogue 28), gehört zu den revolutionären Demonstrationen dieses Zeitraumes und macht für die frühere Zeit keinen Beweis.
^102 Die zahlreichen Inschriften des Septimius Vorodes, gesetzt in den Jahren 262 bis 267 (Waddington 2606-2610), also bei Lebzeiten Odaenaths, bezeichnen ihn sämtlich als kaiserlichen Prokurator zweiter Klasse (ducenarius), daneben aber teils mit dem Titel αργαπέτης, welches persische, aber auch bei den Juden gangbare Wort “Burgherr”, “Vizekönig” bedeutet (Levy, ZDMG 18, 1864, S. 90; Nöldeke, das. 24, 1869, S. 107), teils als δικαιοδότης τής μητροπολωνίας, was ohne Zweifel, wenn nicht sprachlich, so doch sachlich dasselbe Amt ist. Vermutlich ist darunter dasjenige zu verstehen, weshalb Odaenaths Vater das “Haupt von Thadmor” heißt (Anm. 89): der für das Kriegsrecht wie für die Rechtspflege kompetente Einzelvorsteher von Palmyra; nur daß, seit der erweiterten Stellung Odaenaths, dieser Posten als Unteramt von einem Manne ritterlichen Ranges bekleidet wird. Der Vermutung Sachaus (ZDMG 35, 1881, S. 738), daß dieser Vorodes der “Wurud” einer Kupfermünze aus hiesigen Kabinetts und beide mit dem zugleich mit dem Vater umgebrachten älteren Sohn des Odaenathos Herodes identisch seien, stehen ernstliche Bedenken entgegen. Herodes und Orodes sind verschiedene Namen (in der palmyrenischen Inschrift Waddington 2610 stehen beide nebeneinander); der Sohn eines Senators kann nicht füglich ein Ritteramt bekleiden; ein mit seinem Bildnis münzender Prokurator ist selbst für diese exzeptionellen Verhältnisse nicht denkbar. Wahrscheinlich ist die Münze überhaupt nicht palmyrenisch. “Sie ist”, schreibt mir v. Sallet, “wahrscheinlich älter als Odaenathos und gehört wohl einem Arsakiden des 2. Jahrhunderts n. Chr.; sie zeigt einen Kopf mit einem dem sassanidischen ähnlichen Kopfputz; die Rückseite, S C im Lorbeerkranz, scheint den Münzen von Antiocheia nachgeahmt.” Wenn später, nach dem Bruch mit Rom im Jahre 271, in einer Inschrift von Palmyra (Waddington 2611) zwei Feldherren der Palmyrener unterschieden werden, ο μέγας στρατηλάτησ, der auch geschichtlich bekannte Zabdas, und ο ενθάδε στρατηλάτησ Zabbaeos, so ist der letztere vermutlich eben der Argapetes.
^103 Dafür spricht die Sachlage; Zeugnisse fehlen. In den Kaiserbiographien dieser Epoche pflegen die Armenier unter den von Rom unabhängigen Grenzvölkern aufgeführt zu werden (Val. Max. 6; vit. trig. tyr. 30, 7, 18; Aur. Vict. 11, 27, 28, 41); aber dies gehört zu ihren völlig unzuverlässigen, dekorativen Bestandteilen.
^104 Dieser bescheidenere Bericht (Eutr. 9, 10; vita Gall. 10; vit. trig. tyr. 15, 4; Zos. hist. 1, 39, der allein die zweimalige Expedition bezeugt) wird dem, der die Einnahme der Stadt meldet (Synkellos p. 716), vorgehen müssen.
^105 Dies zeigen die Erzählungen über den Carinus (Dios Forts. p. 8) und über den Rufinus (Anm. 107). Daß nach Odaenathos’ Tode ein auf Gallienus’ Geheiß gegen die Perser agierender Feldherr, Heraclianus von Zenobia, angegriffen und überwunden ward (vita Gall. 13, 5), ist an sich nicht unmöglich, da ja die Fürsten von Palmyra das Oberkommando im ganzen Osten von Rechts wegen besaßen und eine solche Aktion, auch wenn sie von Gallienus veranlaßt war, behandelt werden konnte als dagegen verstoßend, und es würde dies das gespannte Verhältnis deutlich bezeichnen; aber der Gewährsmann ist so schlecht, daß darauf wenig zu geben ist.
^106 Das lehrt die charakteristische Erzählung des Petrus fr. 10, welches vor fr. 11 zu stellen ist.
^107 Die Erzählung des Fortsetzers des Dio fr. 7, daß der alte Odaenathos als des Hochverrats verdächtig von einem (sonst nicht erwähnten) Rufinus getötet und der jüngere, als er diesen bei dem Kaiser Gallienus verklagt habe, auf die Erklärung des Rufinus, daß der Kläger das gleiche Schicksal verdiene, abgewiesen sei, kann so, wie sie liegt, nicht richtig sein. Aber Waddingtons Vorschlag, dem Gallienus den Gallus zu substituieren und in dem Kläger den Gatten Zenobias zu erkennen, ist nicht statthaft, da der Vater dieses Odaenathos Hairanes war, bei diesem für eine derartige Exekution gar kein Grund vorliegt und das Exzerpt in seiner ganzen Beschaffenheit unzweifelhaft auf Gallienus geht. Vielmehr wird der alte Odaenathos der Gemahl der Zenobia sein und der Schriftsteller dem Vaballathos, auf dessen Namen geklagt ward, irrig den Vaternamen beigelegt haben.
^108 Alle Einzelheiten, die in unseren Erzählungen über die Zenobia umlaufen, stammen aus den Kaiserbiographien; und wiederholen wird sie nur, wer diese Quelle nicht kennt.
^109 Den Namen Vaballathos geben, außer den Münzen und den Inschriften, Pol. Silv. chron. p. 243 meiner Ausgabe und der Biograph des Aurelianus c. 38, indem er die Angabe, daß Odaenathos zwei Söhne, Timolaus und Herennianus, hinterlassen habe, als unrichtig bezeichnet. In der Tat scheinen diese beiden, lediglich in den Kaiserbiographien auftretenden Personen nebst allem, was daran hängt, von dem Skribenten erfunden, auf den die Durchfälschung dieser Biographien zurückgeht. Auch Zosimus (hist. 1, 59) weiß nur von einem mit der Mutter in Gefangenschaft geratenen Sohn.
^110 Ob Zenobia für sich die formelle Mitregierung in Anspruch genommen hat, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden. In Palmyra nennt sie sich selbst noch nach dem Bruch mit Rom bloß βασιλίσση (Waddington 2611, 2628). Im übrigen Reich mag sie den Titel Augusta, Σεβάστη in Anspruch genommen haben; denn wenn auch Münzen der Zenobia aus der Zeit vor dem Bruch mit Rom fehlen, so kann doch einerseits die alexandrinische Inschrift mit βασιλίσσης καί βασιλέως προσταξάντων (Eph. epigr. IV, p. 25 n. 33) keinen Anspruch machen auf offizielle Redaktion und gibt andrerseits die Inschrift von Byblos CIG 4503 b = Waddington zu 2611 in der Tat der Zenobia den Titel Σεβάστη neben Claudius oder Aurelian, während sie denselben dem Vaballathos versagt. Dies ist auch insofern begreiflich, als Augusta eine Ehren-, Augustus eine Amtsbezeichnung ist, also dem Weibe wohl eingeräumt werden konnte, was man dem Mann versagte.
^111 So erzählt Zosimus (hist. 1, 44) den Hergang, mit dem Zonaras (12, 27) und Synkellos (p. 721) im wesentlichen stimmen. Der Bericht im Leben des Claudius c. 11 ist mehr verschoben als eigentlich widersprechend; die erste Hälfte ist nur durch die Nennung des Saba angedeutet; die Erzählung beginnt mit dem erfolgreichen Versuch des Timagenes, den Angriff des Probus (hier Probatus) abzuwehren. Was ich darüber bei A. v. Sallet (Die Fürsten von Palmyra, Berlin 1866, S. 44) aufgestellt habe, ist nicht haltbar.
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Der kräftige und umsichtige Kaiser, dem jetzt die Herrschaft zugefallen war, brach sofort mit der palmyrenischen Nebenregierung, was dann zur Folge haben mußte und hatte, daß Vaballathos von den Seinen selber zum Kaiser ausgerufen ward. Ägypten wurde schon im Ausgang des Jahres 270 durch den tapferen Feldherrn Probus, den späteren Nachfolger Aurelians, nach harten Kämpfen wieder zum Reiche gebracht ^112. Freilich zahlte diesen Sieg die zweite Stadt des Reiches Alexandreia fast mit ihrer Existenz, wie dies in einem folgenden Abschnitt dargelegt werden soll. Schwieriger war die Bezwingung der entlegenen syrischen Oase. Alle anderen orientalischen Kriege der Kaiserzeit sind hauptsächlich von dort heimischen Reichstruppen geführt worden; hier, wo der Okzident den abgefallenen Osten abermals zu unterwerfen hatte, schlugen wieder einmal, wie in der Zeit der freien Republik, Okzidentalen gegen Orientalen ^113, die Soldaten vom Rhein und der Donau mit denen der syrischen Wüste. Gegen den Ausgang des Jahres 271, wie es scheint, begann die gewaltige Expedition. Ohne auf Gegenwehr zu treffen, gelangte das römische Heer bis an die Grenze von Kappadokien; hier leistete die Stadt Tyana, die die kilikischen Pässe sperrte, ernstlichen Widerstand. Nachdem sie gefallen war und Aurelian durch milde Behandlung der Bewohner sich den Weg zu weiteren Erfolgen geebnet hatte, überschritt er den Taurus und gelangte durch Kilikien nach Syrien. Wenn Zenobia, wie nicht zu bezweifeln ist, auf tätige Unterstützung von seiten des Perserkönigs gerechnet hatte, so fand sie sich getäuscht. Der hochbetagte König Schapur griff nicht in diesen Krieg ein und die Herrscherin des römischen Ostens blieb auf ihre eigenen Streitkräfte angewiesen, von denen vielleicht auch noch ein Teil auf die Seite des legitimen Augustus trat. In Antiocheia vertrat die palmyrenische Hauptmacht unter dem Feldherrn Zabdas dem Kaiser den Weg; auch Zenobia selbst war anwesend. Ein glückliches Gefecht gegen die überlegene palmyrenische Reiterei am Orontes lieferte Aurelian die Stadt in die Hände, welche nicht minder wie Tyana volle Verzeihung empfing - gerechterweise erkannte er an, daß die Reichsuntertanen kaum eine Schuld traf, wenn sie dem von der römischen Regierung selbst zum Oberkommandanten bestellten palmyrenischen Fürsten sich gefügt hatten. Die Palmyrener zogen ab, nachdem sie bei der Vorstadt von Antiocheia, Daphne, ein Rückzugsgefecht geliefert hatten, und schlugen die große Straße ein, die von der Hauptstadt Syriens nach Hemesa und von da durch die Wüste nach Palmyra führt. Aurelianus forderte die Königin auf, sich zu unterwerfen, hinweisend auf die namhaften in den Kämpfen am Orontes erlittenen Verluste. Es seien das ja nur Römer, antwortete die Königin; noch gaben die Orientalen sich nicht überwunden. Bei Hemesa ^114 stellte sie sich zu der entscheidenden Schlacht. Sie war lang und blutig; die römische Reiterei unterlag und löste flüchtend sich auf; aber die Legionen entschieden und der Sieg blieb den Römern. Schwieriger als der Kampf war der Marsch. Die Entfernung von Hemesa nach Palmyra beträgt in gerader Richtung 18 deutsche Meilen, und wenn auch in jener Epoche der hochgesteigerten syrischen Zivilisation die Gegend nicht in dem Grade wüst war wie heutzutage, so bleibt der Zug Aurelians dennoch eine bedeutende Leistung, zumal da die leichten Reiter des Feindes das römische Heer auf allen Seiten umschwärmten. Indes Aurelian gelangte zum Ziel und begann die Belagerung der festen und wohl verproviantierten Stadt; schwieriger als diese selbst war die Herbeiführung der Lebensmittel für das belagernde Heer. Endlich sank der Fürstin der Mut, und sie entwich aus der Stadt, um Hilfe bei den Persern zu suchen. Doch das Glück stand dem Kaiser weiter bei. Die nachsetzenden römischen Reiter nahmen sie mit ihrem Sohne gefangen, als sie eben am Euphrat angelangt das rettende Boot besteigen wollte, und die durch ihre Flucht entmutigte Stadt kapitulierte (272). Aurelianus gewährte auch hier wie in diesem ganzen Feldzug den unterworfenen Bürgerschaften volle Verzeihung. Aber über die Königin und ihre Beamten und Offiziere erging ein strenges Strafgericht. Zenobia verschmähte es nicht, nachdem sie mit männlicher Tatkraft jahrelang die Herrschaft geführt hatte, jetzt die Frauenprivilegien anzurufen und die Verantwortung auf ihre Berater zu werfen, von denen nicht wenige, unter ihnen der gefeierte Gelehrte Cassius Longinus, unter dem Henkerbeil endigten. Sie selbst durfte in dem Triumphzug des Kaisers nicht fehlen, und sie ging nicht den Weg Kleopatras, sondern zog in goldenen Ketten zur Schau der römischen Menge vor dem Wagen des Siegers auf das römische Kapitol. Aber bevor Aurelianus seinen Sieg feiern konnte, hatte er ihn zu wiederholen. Wenige Monate nach der Übergabe erhoben sich die Palmyrener abermals, erschlugen die kleine dort garnisonierende römische Besatzung und riefen einen gewissen Antiochos ^115 zum Herrscher aus, indem sie zugleich versuchten, den Statthalter von Mesopotamien, Marcellinus, zur Auflehnung zu bestimmen. Die Kunde erreichte den Kaiser, als er eben den Hellespont überschritten hatte. Er kehrte sofort um und stand, früher als es Freund oder Feind geahnt hatte, abermals vor den Mauern der insurgierten Stadt. Die Empörer waren darauf nicht gefaßt gewesen; es gab diesmal keine Gegenwehr, aber auch keine Gnade. Palmyra wurde zerstört, das Gemeinwesen aufgelöst, die Mauern geschleift, die Prunkstücke des herrlichen Sonnentempels in den Tempel übertragen, den in Erinnerung an diesen Sieg der Kaiser dem Sonnengott des Ostens in Rom erbaute. Nur die verlassenen Hallen und Mauern blieben, wie sie zum Teil noch heute stehen. Das geschah im Jahre 273 ^116. Die Blüte Palmyras war eine künstliche, erzeugt durch die dem Handel gewiesenen Straßen und die großen dadurch bedingten öffentlichen Bauten. Jetzt zog die Regierung von der unglücklichen Stadt ihre Hand ab. Der Handel suchte und fand andere Bahnen; da Mesopotamien damals als römische Provinz betrachtet ward und bald auch wieder zum Reich kam, ebenfalls das Nabatäergebiet bis zu dem Hafen von Aelana in römischer Hand war, so konnte diese Zwischenstation entbehrt werden und mag der Verkehr sich dafür nach Bostra oder Beroea (Aleppo) gezogen haben. Dem kurzen meteorartigen Aufleuchten Palmyras und seiner Fürsten folgte unmittelbar die Öde und Stille, die seither bis auf den heutigen Tag über dem kümmerlichen Wüstendorf und seinen Kolonnadenruinen lagert.
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^112 Die Zeitbestimmung beruht darauf, daß die Usurpationsmünzen des Vaballathos schon in seinem fünften ägyptischen Regierungsjahr, das heißt 29. August 270/71 aufhören; daß sie sehr selten sind, spricht für den Anfang des Jahres. Damit stimmt wesentlich überein, daß die Erstürmung des Prucheion (das übrigens kein Stadtteil war, sondern eine Lokalität dicht bei der Stadt nach der Seite der großen Oase: Hier. vita Hilar. 33, 34, vol. 2 p. 32 Vall.) von Eusebius in der Chronik in das 1. Jahr des Claudius, von Ammian (22, 16, 15) unter Aurelian gesetzt wird; der genaueste Bericht bei Eusebius (hist. eccl. 7, 32) ist nicht datiert. Die Rückeroberung Ägyptens durch Probus steht nur in der Biographie desselben (c. 9); sie kann so, wie sie erzählt wird, verlaufen sein, aber möglich ist es auch, daß in dieser durch und durch verfälschten Quelle die Timagenes-Geschichte mutatis mutandis auf den Kaiser übertragen ist.
^113 Das hat wohl der von Zosimus (hist. 1, 52) ausgezogene Bericht über die Schlacht von Hemesa hervorheben wollen, indem er unter den Truppen Aurelians die Dalmatiner, Möser, Pannonier, Noriker, Räter, Mauretaner und die Garde aufzählt. Wenn er diesen die Truppen von Tyana und einige Abteilungen aus Mesopotamien, Syrien, Phoenike, Palästina zugesellt, so geht dies ohne Zweifel auf die kappadokischen Besatzungen, die nach der Einnahme von Tyana sich angeschlossen hatten, und auf einige bei dem Einrücken Aurelians in Syrien zu ihm übergegangene römisch gesinnte Abteilungen der Armeen des Ostens.
^114 Aus Versehen setzt Eutropius (9, 13) die entscheidende Schlacht haud longe ab Antiochia; gesteigert ist dasselbe bei Rufius c. 24 (von dem Hier. chron. a. Abr. 2289 abhängt) und bei Synkellos p. 721 durch den Zusatz apud Immas, εν Ίμμαις, welcher 33 römische Meilen von Antiocheia auf der Straße nach Chalkis zu liegende Ort von Hemesa weit abliegt. Die beiden Hauptberichte bei Zosimus und dem Biographen Aurelians stimmen in allem wesentlichen überein.
^115 Diesen Namen haben Zos. hist. 1, 60 und Pol. Silv. chron. p. 243; der Achilleus des Biographen Aurelians c. 31 scheint eine Verwechslung mit dem Usurpator der diocletianischen Zeit. Daß gleichzeitig auch in Ägypten ein Parteigänger der Zenobia und zugleich Räuberhauptmann namens Firmus sich gegen die Regierung erhoben hat, ist wohl möglich, beruht aber nur auf den Kaiserbiographien, und die hinzugefügten Details klingen sehr bedenklich.
^116 Die Chronologie dieser Ereignisse steht nicht völlig fest. Die Seltenheit der syrischen Münzen Vaballaths als Augustus beweisen, daß dem Bruch mit Aurelian (Ende 270) die Überwältigung bald nachfolgte. Nach den datierten Inschriften des Odaenathos und der Zenobia vom August 271 (Waddington 2611) stand damals die Herrschaft der Königin noch aufrecht. Da eine Expedition dieser Art nach den klimatischen Verhältnissen nicht wohl anders als im Frühling stattfinden kann, so wird die erste Einnahme Palmyras im Frühjahr 272 erfolgt sein. Die jüngste (bloß palmyrenische) Inschrift, die wir von da kennen (Vogue 116) ist vom August 272. In diese Zeit mag die Insurrektion fallen, die zweite Einnahme und die Zerstörung etwa in den Frühling 273 (wonach 6, 154 A. zu berichtigen ist).
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Das ephemere Reich von Palmyra ist in seinem Entstehen wie in seinem Fall eng mit den Beziehungen der Römer zu dem nicht römischen Osten verwachsen, aber nicht minder ein Stück der allgemeinen Reichsgeschichte. Denn wie das Westreich des Postumus, so ist das Ostreich der Zenobia eine jener Massen, in die damals das gewaltige Ganze sich schien auflösen zu sollen. Wenn während seines Bestehens seine Leiter dem Ansturm der Perser ernstlich Schranken zu setzen versuchten, ja ihre Machtentwicklung eben darauf beruhte, so hat es bei seinem Zusammenbrechen nicht bloß bei denselben Persern Rettung gesucht, sondern wahrscheinlich sind infolge des Abfalls der Zenobia Armenien und Mesopotamien den Römern verlorengegangen und hat auch nach der Unterwerfung Palmyras der Euphrat wieder eine Zeitlang die Grenze gemacht. An ihm angelangt, hoffte die Königin Aufnahme bei den Persern zu finden; und über ihn hinüber die Legionen zu führen, unterließ Aurelianus, da Gallien nebst Britannien und Spanien damals noch der Regierung die Anerkennung verweigerten. Er und sein Nachfolger Probus kamen nicht dazu, diesen Kampf aufzunehmen. Aber als im Jahre 282 nach dem vorzeitigen Ende des letzteren die Truppen den nächsthöchsten Befehlshaber Marcus Aurelius Carus zum Kaiser ausriefen, war es das erste Wort des neuen Herrschers, daß die Perser dieser Wahl gedenken sollten, und er hat es gehalten. Sogleich rückte er mit dem Heere in Armenien ein und stellte dort die frühere Ordnung wieder her. An der Landesgrenze kamen ihm persische Gesandte entgegen, die sich bereit erklärten, alles Billige zu gewähren ^117; aber sie wurden kaum angehört, und der Marsch ging unaufhaltsam weiter. Auch Mesopotamien wurde abermals römisch und die parthischen Residenzstädte Seleukeia und Ktesiphon einmal mehr von den Römern besetzt, ohne daß diese auf nachhaltigen Widerstand getroffen wären, wozu der damals im Persischen Reiche wütende Bruderkrieg das seinige beitrug ^118. Der Kaiser war eben über den Tigris gegangen und im Begriff, in das Herz des feindlichen Landes einzudringen, als er auf gewaltsame Weise, vermutlich durch Mörderhand, den Tod und damit auch der Feldzug sein Ende fand. Sein Nachfolger aber erlangte im Frieden die Abtretung von Armenien und Mesopotamien ^119; obwohl Carus wenig über ein Jahr den Purpur trug, wurde die Reichsgrenze des Severus durch ihn wiederhergestellt.
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^117 Es lehrt nichts für die Stellung der Armenier, daß in übrigens durchaus apokryphen Schilderungen (vita Valer. 6; vita Aurel. 27, 28) die Armenier nach der Katastrophe Valerians zu den Persern halten und in der letzten Krise der Palmyrener als Bundesgenossen der Zenobia neben den Persern erscheinen; beides sind selbstverständliche Konsequenzen aus der allgemeinen Lage der Dinge. Daß Aurelian Armenien so wenig wie Mesopotamien unterwarf, dafür spricht in diesem Falle teils das Schweigen der Quellen, teils die Nachricht des Synesios (regn. 17), daß Kaiser Carinus (vielmehr Carus) in Armenien hart an der Grenze des persischen Gebiets eine persische Gesandtschaft kurzerhand abgefertigt und, durch deren Bericht erschreckt, der junge Perserkönig sich zu jeder Konzession bereit erklärt habe. Wie diese Erzählung auf Probus bezogen werden kann, wie v. Gutschmid meint (ZDMG 31, 1877, S. 50), sehe ich nicht ein; zu Carus’ persischer Expedition dagegen paßt sie recht gut.
^118 Die Wiedereroberung Mesopotamiens berichtet nur der Biograph c. 8; aber bei dem Ausbruch des Perserkrieges unter Diocletian ist dasselbe römisch. Der inneren Unruhen im Perserreich wird ebendaselbst gedacht; auch wird in einem im Jahre 289 gehaltenen Vortrag (Paneg. 3, 17) der Krieg erwähnt, den gegen den König von Persien - es war dies Bahram II. - der eigene Bruder Ormies oder vielmehr Hormizd führt adscitis Sacis et Ruffis (?) et Gellis (vgl. Nöldeke, Tabari, S. 479). Wir haben überhaupt über diesen wichtigen Feldzug nur einige abgerissene Notizen.
^119 Das sagt deutlich Mamertinus (Paneg. 2, 7, vgl. 2, 10; 3, 6) in der im Jahre 289 gehaltenen Rede: Syriam velut amplexu suo tegebat Eupbrates antequam Diocletiano sponte (das heißt, ohne daß Diocletian zu den Waffen zu greifen brauchte, wie dann weiter ausgeführt wird) se dederent regna Persarum; ferner ein anderer Lobredner aus dem Jahre 296 (Paneg. 5, 3): Partho ultra Tagrim reducto. Wendungen wie die bei Aur. Vict. Caes. 39, 33, daß Galerius relictis finibus nach Mesopotamien marschiert sei, oder daß Narseh nach Ruf. Fest. 25 im Frieden Mesopotamien abtrat, können dagegen nicht geltend gemacht werden; ebensowenig, daß orientalische Quellen die römische Besitznahme von Nisibis in 609 Sel. = 297/98 n. Chr. setzen (Nöldeke, Tabari, S. 50). Wäre dies richtig, so könnte der genaue Bericht über die Friedensverhandlungen von 297 bei Petrus Patricius fr. 14 unmöglich von der Abtretung Mesopotamiens schweigen und bloß der Regulierung des Grenzverkehrs Erwähnung tun.
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Einige Jahre darauf (293) bestieg ein neuer Herrscher, Narseh, des Königs Schapur Sohn, den Thron von Ktesiphon, und erklärte im Jahre 296 wegen des Besitzes von Mesopotamien und Armenien den Römern den Krieg ^120. Diocletianus, der damals die oberste Leitung wie des Reiches überhaupt, so namentlich des Orients hatte, beauftragte mit der Führung desselben seinen Reichsgehilfen Galerius Maximianus, einen rohen, aber tapferen Feldherrn. Der Anfang war ungünstig. Die Perser fielen in Mesopotamien ein und gelangten bis nach Karrhä; gegen sie führte der Caesar die syrischen Legionen bei Nikephorion über den Euphrat; zwischen diesen beiden Positionen stießen die Armeen aufeinander, und die weit schwächere römische unterlag. Es war ein harter Schlag und der junge Feldherr mußte schwere Vorwürfe über sich ergehen lassen; aber er verzagte nicht. Für den nächsten Feldzug wurden aus dem ganzen Reich Verstärkungen herangezogen und beide Regenten rückten persönlich in das Feld; Diocletian nahm Stellung in Mesopotamien mit der Hauptmacht, während Galerius, verstärkt durch die inzwischen herangezogenen illyrischen Kerntruppen, mit einem Heer von 25000 Mann in Armenien dem Feind entgegentrat und ihm eine entscheidende Niederlage beibrachte. Das Lager und der Schatz, ja selbst der Harem des Großkönigs fielen den Kriegern in die Hände, und mit Not entging Narseh selbst der Gefangenschaft. Um nur die Frauen und die Kinder wieder zu erlangen, erklärte der König sich bereit, auf jede Bedingung Frieden zu schließen; sein Abgesandter Apharban beschwor den Römer, des Persers zu schonen: die beiden Reiche, das Römische und das Persische, seien gleichsam die beiden Augen der Welt und keines könne des anderen entbehren. Es hätte in der Macht der Römer gestanden, ihren orientalischen Provinzen eine mehr hinzuzufügen; der vorsichtige Herrscher begnügte sich mit der Regulierung der Besitzverhältnisse im Nordosten. Mesopotamien blieb selbstverständlich im römischen Besitz; der wichtige Handelsverkehr mit dem benachbarten Ausland wurde unter strenge staatliche Kontrolle gestellt und wesentlich nach der festen Stadt Nisibis gewiesen, dem Stützpunkt der römischen Grenzwacht im östlichen Mesopotamien. Als Grenze der unmittelbaren römischen Herrschaft wurde der Tigris anerkannt, jedoch in der Ausdehnung, daß das ganze südliche Armenien bis zum See Thospitis (Vansee) und zum Euphrat, also das gesamte obere Tigristal zum Römischen Reich gehören solle. Eigentliche Provinz ward dies Vorland von Mesopotamien nicht, sondern nach der bisherigen Weise als römische Satrapie Sophene verwaltet. Einige Dezennien später ward hier die starke Festung Amida (Diarbekr) angelegt, seitdem die Hauptburg der Römer im Gebiet des oberen Tigris. Zugleich ward die Grenze zwischen Armenien und Medien neu reguliert und die Lehnsherrlichkeit Roms über jenes Land wie über Iberien abermals bestätigt. Bedeutende Gebietsabtretungen legte der Friede den Besiegten nicht auf, aber er stellte eine den Römern günstige Grenze her, welche auf längere Zeit hinaus in diesen vielumstrittenen Gebieten die beiden Reiche schied ^121. Die Politik Traians erhielt damit ihre vollständige Durchführung; allerdings verschob sich auch eben damals der Schwerpunkt der römischen Herrschaft aus dem Westen nach dem Osten.
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^120 Daß Narseh in das damals römische Armenien einbrach, sagt Amm. 23, 5, 11; für Mesopotamien folgt dasselbe aus Eutr. 9, 24. Noch am 1. März 296 bestand der Friede oder war doch die Kriegserklärung im Okzident nicht bekannt (Paneg. 5, 10).
^121 Die Differenzen in den ausnahmsweise guten Berichten namentlich des Petrus Patricius fr. 14 und Ammians (25, 7, 9) sind wohl nur formaler Art. Daß der Tigris die eigentliche Reichsgrenze sein sollte, wie Priscus sagt, schließt nicht aus, zumal bei der eigentümlichen Beschaffenheit seines Oberlaufs, daß dieselbe dort teilweise darüber hinausgriff; vielmehr scheinen die fünf vorher bei Petrus genannten Distrikte eben als transtigritanische und von der folgenden allgemeinen Bestimmung auszunehmende aufgeführt zu werden. Die Distrikte, welche Priscus hier und, ausdrücklich als transtigritanische, Ammian aufführen - es sind dies bei beiden Arzanene, Karduene und Zabdicene, bei Priscus Sophene und Intilene (“:vielmehr Ingiline, armenisch Angel, jetzt Egil”: Kiepen), bei Ammian Moxoene und Rehimene (?) - können unmöglich alle vor dem Frieden, wo doch Armenien schon Romano iuri obnoxia war (Amm. 23, 5, 11), von den Römern als persische betrachtet worden sein; ohne Zweifel bildeten die westlicheren derselben schon damals einen Teil des römischen Armeniens und stehen hier nur insofern, als sie infolge des Friedens dem Reiche als Satrapie Sophene einverleibt wurden. Daß es sich hier nicht um die Grenze der Abtretung, sondern um die des unmittelbaren Reichsgebiets handelte, zeigt der Folgesatz, der die Grenze zwischen Armenien und Medien feststellt.