KAPITEL XI. Die alte Republik und die neue Monarchie (continued 2)
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Sowie indes die Fäden des römischen Staatsfinanzwesens nicht mehr wie bisher im Senat, sondern in Caesars Kabinett zusammenliefen, kam von selbst neues Leben, strengere Ordnung und festerer Zusammenhang in alle Räder und Triebfedern dieser großen Maschine. Die beiden von Gaius Gracchus herrührenden und Krebsschäden gleich das römische Finanzwesen zerfressenden Institutionen: die Verpachtung der direkten Abgaben und die Getreideverteilungen, wurden teils abgeschafft, teils umgestaltet. Caesar wollte nicht wie sein Vorläufer die Nobilität durch die Bankieraristokratie und den hauptstädtischen Pöbel in Schach halten, sondern sie beseitigen und das Gemeinwesen von sämtlichen Parasiten hohen und niederen Ranges befreien; und darum ging er in diesen beiden wichtigen Fragen nicht mit Gaius Gracchus, sondern mit dem Oligarchen Sulla. Das Verpachtungssystem blieb für die indirekten Abgaben bestehen, bei denen es uralt war und, bei der auch von Caesar unverbrüchlich festgehaltenen Maxime der römischen Finanzverwaltung, die Abgabenerhebung um jeden Preis einfach und übersichtlich zu erhalten, schlechterdings nicht entbehrt werden konnte. Die direkten Abgaben aber wurden fortan durchgängig entweder, wie die afrikanischen und sardinischen Korn- und Öllieferungen, behandelt als unmittelbar an den Staat abzuführende Naturalleistungen, oder, wie die kleinasiatischen Gefälle, in feste Geldabgaben verwandelt und die Einziehung der Einzelbeträge den Steuerdistrikten selbst überlassen. Die Kornverteilungen in der Hauptstadt waren bisher als nutzbares Recht der herrschenden und, weil sie herrschte, von den Untertanen zu speisenden Gemeinde angesehen worden. Dieser ehrlose Grundsatz ward von Caesar beseitigt; aber es konnte nicht übersehen werden, daß eine Menge gänzlich unvermögender Bürger lediglich durch diese Speisungen vor dem Verhungern geschützt worden war. In diesem Sinne hielt Caesar dieselben fest. Hatte nach der Sempronischen, von Cato wiedererneuerten Ordnung jeder in Rom angesessene römische Bürger rechtlich Anspruch gehabt auf unentgeltliches Brotkorn, so wurde diese Empfängerliste, welche zuletzt bis auf 320000 Nummern gestiegen war, durch Ausscheidung aller wohlhabenden oder anderweit versorgten Individuen auf 150000 herabgebracht und diese Zahl als Maximalzahl der Freikornstellen ein für allemal fixiert, zugleich eine jährliche Revision der Liste angeordnet, um die durch Austritt oder Tod leergewordenen Plätze mit den bedürftigsten unter den Bewerbern wieder zu besetzen. Indem also das politische Privilegium in eine Armenversorgung umgewandelt ward, trat ein in sittlicher wie in geschichtlicher Hinsicht bemerkenswerter Satz zum erstenmal in lebendige Wirksamkeit. Nur langsam und von Stufe zu Stufe ringt die bürgerliche Gesellschaft sich durch zu der Solidarität der Interessen; im früheren Altertum schützte der Staat die Seinigen wohl vor dem Landesfeind und dem Mörder, aber er war nicht verpflichtet, durch Verabreichung der notwendigen Subsistenzmittel den gänzlich hilflosen Mitbürger vor dem schlimmeren Feinde des Mangels zu bewahren. Die attische Zivilisation ist es gewesen, die in der Solonischen und nachsolonischen Gesetzgebung zuerst den Grundsatz entwickelt hat, daß es Pflicht der Gemeinde ist, für ihre Invaliden, ja für ihre Armen überhaupt zu sorgen; und zuerst Caesar hat, was in der beschränkten Enge des attischen Lebens Gemeindesache geblieben war, zu einer organischen Staatsinstitution entwickelt und eine Einrichtung, die für den Staat eine Last und eine Schmach war, umgeschaffen in die erste jener heute so unzählbaren wie segensreichen Anstalten, in denen das unendliche menschliche Erbarmen mit dem unendlichen menschlichen Elend ringt.
Außer diesen prinzipiellen Reformen fand eine durchgängige Revision des Einnahme- und Ausgabewesens statt. Die ordentlichen Einnahmen wurden überall reguliert und fixiert. Nicht wenigen Gemeinden, ja ganzen Landschaften ward, sei es mittelbar durch Verleihung des römischen oder latinischen Bürgerrechts, sei es unmittelbar durch Privilegium, die Steuerfreiheit bewilligt; so erhielten sie zum Beispiel alle sizilischen ^18 Gemeinden auf jenem, die Stadt Ilion auf diesem Wege. Noch größer war die Zahl derjenigen, deren Steuerquantum herabgesetzt ward; wie denn den Gemeinden im Jenseitigen Spanien schon nach Caesars Statthalterschaft auf dessen Betrieb eine Steuerherabsetzung vom Senat bewilligt worden war, und jetzt der am meisten gedrückten Provinz Asia nicht bloß die Hebung ihrer direkten Steuern erleichtert, sondern auch der dritte Teil derselben ganz erlassen ward. Die neu hinzukommenden Abgaben, wie die der in Illyrien unterworfenen und vor allem der gallischen Gemeinden, welche letztere zusammen 40 Mill. Sesterzen (3 Mill. Taler) jährlich entrichteten, waren durchgängig niedrig gegriffen. Freilich ward dagegen auch einzelnen Städten, wie Klein-Leptis in Afrika, Sulci auf Sardinien und mehreren spanischen Gemeinden, zur Strafe ihres Verhaltens während des letzten Krieges die Steuer erhöht. Die sehr einträglichen, in den letzten Zeiten der Anarchie abgeschafften italischen Hafenzölle wurden um so mehr wiederhergestellt, als diese Abgabe wesentlich die aus dem Osten eingehenden Luxuswaren traf. Zu diesen neu- oder wiedereröffneten ordentlichen Einnahmequellen kamen die Summen hinzu, die außerordentlicherweise, namentlich infolge des Bürgerkrieges, an den Sieger gelangten: die in Gallien gesammelte Beute; der hauptstädtische Kassenbestand; die aus den italischen und spanischen Tempeln entnommenen Schätze, die in Formen der Zwangsanleihe, des Zwangsgeschenkes oder der Buße von den abhängigen Gemeinden und Dynasten erhobenen Summen und die in ähnlicher Weise durch Rechtsspruch oder auch bloß durch Zusendung des Zahlungsbefehls einzelnen reichen Römern auferlegten Strafgelder; vor allen Dingen aber der Erlös aus dem Vermögen der geschlagenen Gegner. Wie ergiebig diese Einnahmequellen waren, mag man daraus abnehmen, daß allein die Buße der afrikanischen Großhändler, die in dem Gegensenat gesessen, sich auf 100 Mill. Sesterzen (7½ Mill. Taler) und der von den Käufern des Vermögens des Pompeius gezahlte Preis auf 70 Mill. Sesterzen (5300000 Taler) belief. Dieses Verfahren war notwendig, weil die Macht der geschlagenen Nobilität zum guten Teil auf ihrem kolossalen Reichtum ruhte und nur dadurch wirksam gebrochen werden konnte, daß ihr die Tragung der Kriegskosten auferlegt ward. Die Gehässigkeit der Konfiskationen aber ward einigermaßen dadurch gemildert, daß Caesar ihren Ertrag allein dem Staate zugute kommen ließ und, statt in Sullas Weise seinen Günstlingen jeden Unterschleif nachzusehen, selbst von seinen treuesten Anhängern, zum Beispiel von Marcus Antonius, die Kaufgelder mit Strenge beitrieb.
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^18 Den Wegfall der sizilischen Zehnten bezeugt Varro in einer nach Ciceros Tode publizierten Schrift (rust. 2 praef.), indem er als die Kornprovinzen, aus denen Rom seine Subsistenz entnimmt, nur Afrika und Sardinien, nicht mehr Sizilien nennt. Die Latinität, wie sie Sizilien erhielt, muß also wohl die Immunität eingeschlossen haben (vgl. Römisches Staatsrecht, Bd. 3, S. 684).
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In den Ausgaben wurde zunächst durch die ansehnliche Beschränkung der Getreidespenden eine Verminderung erzielt. Die beibehaltene Kornverteilung an die hauptstädtischen Armen sowie die verwandte, von Caesar neu eingeführte Öllieferung für die hauptstädtischen Bäder ward wenigstens zum großen Teil ein- für allemal fundiert auf die Naturalabgaben von Sardinien und namentlich von Afrika und schied dadurch aus dem Kassenwesen ganz oder größtenteils aus. Andererseits stiegen die regelmäßigen Ausgaben für das Militärwesen, teils durch die Vermehrung des stehenden Heeres, teils durch die Erhöhung der bisherigen Löhnung des Legionärs, von jährlich 480 (36 Taler) auf jährlich 900 Sesterzen (68½ Taler). Beides war in der Tat unerläßlich. Eine ernstliche Grenzverteidigung mangelte ganz und die unerläßliche Voraussetzung derselben war eine ansehnliche Vermehrung der Armee. Die Verdoppelung des Soldes hat Caesar wohl benutzt, um seine Soldaten fest an sich zu ketten, aber nicht aus diesem Grunde als bleibende Neuerung eingeführt. Der bisherige Sold von 1 1/3 Sesterz (2 Groschen) den Tag war festgesetzt worden in uralten Zeiten, wo das Geld einen ganz anderen Wert hatte als in dem damaligen Rom; nur deshalb hatte er bis in eine Zeit hinein, wo der gemeine Tagelöhner in der Hauptstadt mit seiner Hände Arbeit täglich durchschnittlich 3 Sesterzen (5 Groschen) verdiente, beibehalten werden können, weil in diesen Zeiten der Soldat nicht des Soldes halber, sondern hauptsächlich wegen der größtenteils unerlaubten Akzidentien des Militärdienstes in das Heer eintrat. Zu einer ernstlichen Reform des Militärwesens und zur Beseitigung des meist den Provinzialen aufgebürdeten unregelmäßigen Soldatenverdienstes war die erste Bedingung eine zeitgemäße Erhöhung der regulären Löhnung; und die Fixierung derselben auf 2½ Sesterzen (4 Groschen) darf als eine billige, die dem Ärar dadurch aufgebürdete große Last als eine notwendige und in ihren Folgen segensreiche betrachtet werden. Von dem Belauf der außerordentlichen Ausgaben, die Caesar übernehmen mußte oder freiwillig übernahm, ist es schwer, sich eine Vorstellung zu machen. Die Kriege selbst fraßen ungeheure Summen; und vielleicht nicht geringere wurden erfordert, um die Zusicherungen zu erfüllen, die Caesar während des Bürgerkrieges zu machen genötigt worden war. Es war ein schlimmes und für die Folgezeit leider nicht verlorenes Beispiel, daß jeder gemeine Soldat für seine Teilnahme am Bürgerkrieg 20000 Sesterzen (1500 Taler), jeder Bürger der hauptstädtischen Menge für seine Nichtbeteiligung an demselben als Zulage zum Brotkorn 300 Sesterzen (22 Taler) empfing; Caesar indes, nachdem er einmal in dem Drange der Umstände sein Wort verpfändet, war zu sehr König, um davon abzudingen. Außerdem genügte Caesar unzähligen Anforderungen ehrenhafter Freigebigkeit und machte namentlich für das Bauwesen, das während der Finanznot der letzten Zeit der Republik schmählich vernachlässigt worden war, ungeheure Summen flüssig - man berechnete den Kostenbetrag seiner teils während der gallischen Feldzüge, teils nachher in der Hauptstadt ausgeführten Bauten auf 160 Mill. Sesterzen (12 Mill. Taler). Das Gesamtresultat der finanziellen Verwaltung Caesars ist darin ausgesprochen, daß er durch einsichtige und energische Reformen und durch die rechte Vereinigung von Sparsamkeit und Liberalität allen billigen Ansprüchen reichlich und völlig genügte und dennoch bereits im März 710 (44) in der Kasse des Staats 700, in seiner eigenen 100 Mill. Sesterzen (zusammen 61 Mill. Taler) bar lagen - eine Summe, die den Kassenbestand der Republik in ihrer blühendsten Zeit um das Zehnfache überstieg.
Aber die Aufgabe, die alten Parteien aufzulösen und das neue Gemeinwesen mit einer angemessenen Verfassung, einer schlagfertigen Armee und geordneten Finanzen auszustatten, so schwierig sie war, war nicht der schwierigste Teil von Caesars Werk. Sollte in Wahrheit die italische Nation wiedergeboren werden, so bedurfte es einer Reorganisation, die alle Teile des großen Reiches, Rom, Italien und die Provinzen, umwandelte. Versuchen wir auch hier sowohl die alten Zustände als auch die Anfänge einer neuen und leidlicheren Zeit zu schildern.
Aus Rom war der gute Stamm latinischer Nation längst völlig verschwunden. Es liegt in den Verhältnissen, daß die Hauptstadt ihr munizipales und selbst ihr nationales Gepräge schneller verschleift als jedes untergeordnete Gemeinwesen. Hier scheiden die höheren Klassen rasch aus dem städtischen Gemeinleben aus, um mehr in dem ganzen Staate als in einer einzelnen Stadt ihre Heimat zu finden; hier konzentriert sich unvermeidlich die ausländische Ansiedlung, die fluktuierende Bevölkerung von Vergnügens- und Geschäftsreisenden, die Masse des müßigen, faulen, verbrecherischen, ökonomisch und moralisch bankrotten und eben darum kosmopolitischen Gesindels. Auf Rom fand dies alles in hervorragender Weise Anwendung. Der wohlhabende Römer betrachtete sein Stadthaus häufig nur als ein Absteigequartier. Indem aus der städtischen Munizipalität die Reichsämter hervorgingen, das städtische Vogtding die Versammlung der Reichsbürger ward, kleinere, sich selber regierende Bezirks- oder sonstige Gemeinschaften innerhalb der Hauptstadt nicht geduldet wurden, hörte jedes eigentliche Kommunalleben für Rom auf. Aus dem ganzen Umfange des weitumfassenden Reiches strömte man nach Rom, um zu spekulieren, zu debauchieren, zu intrigieren, zum Verbrecher sich auszubilden oder auch daselbst vor dem Auge des Gesetzes sich zu verbergen. Diese Übel gingen aus dem hauptstädtischen Wesen gewissermaßen mit Notwendigkeit hervor; andere, mehr zufällige und vielleicht noch ernstere gesellten sich dazu. Es hat vielleicht nie eine Großstadt gegeben, die so durchaus nahrungslos war wie Rom; teils die Einfuhr, teils die häusliche Fabrikation durch Sklaven machten hier jede freie Industrie von vornherein unmöglich. Die nachteiligen Folgen des Grundübels der Staatenbildung im Altertum überhaupt, des Sklavensystems, traten in der Hauptstadt schärfer als irgendwo sonst hervor. Nirgends häuften solche Sklavenmassen sich an wie in den hauptstädtischen Palästen der großen Familien oder der reichen Emporkömmlinge. Nirgends mischten sich so wie in der hauptstädtischen Sklavenschaft die Nationen dreier Weltteile, Syrer, Phryger und andere Halbhellenen mit Libyern und Mohren, Geten und Iberer mit den immer zahlreicher einströmenden Kelten und Deutschen. Die von der Unfreiheit unzertrennliche Demoralisation und der scheußliche Widerspruch des formellen und des sittlichen Rechts kamen weit greller zum Vorschein bei dem halb oder ganz gebildeten, gleichsam vornehmen Stadtsklaven als bei dem Ackerknecht, der das Feld gleich dem gefesselten Stier in Ketten bestellte. Schlimmer noch als die Sklavenmassen waren die der rechtlich oder auch bloß tatsächlich freigegebenen Leute, ein Gemisch bettelhaften Gesindels und schwerreicher Parvenus, nicht mehr Sklaven und doch nicht völlig Bürger, ökonomisch und selbst rechtlich von ihrem Herrn abhängig und doch mit den Ansprüchen freier Männer; und eben die Freigelassenen zogen sich vor allem nach der Hauptstadt, wo es Verdienst mancherlei Art gab und der Kleinhandel wie das kleine Handwerk fast ganz in ihren Händen waren. Ihr Einfluß auf die Wahlen wird ausdrücklich bezeugt; und daß sie auch bei den Straßenkrawallen voran waren, zeigt schon das gewöhnliche Signal, wodurch diese von den Demagogen gleichsam angesagt wurden, die Schließung der Buden und Verkaufslokale. Zu allem dem kam, daß die Regierung nicht bloß nichts tat, um dieser Korrumpierung der hauptstädtischen Bevölkerung entgegenzuwirken, sondern sogar ihrer egoistischen Politik zuliebe ihr Vorschub leistete. Die verständige Gesetzvorschrift, welche dem wegen Kapitalverbrechens verurteilten Individuum den Aufenthalt in der Hauptstadt untersagte, ward von der schlaffen Polizei nicht zur Ausführung gebracht. Die dringend nahegelegte polizeiliche Überwachung der Assoziation des Gesindels ward anfangs vernachlässigt, späterhin als freiheitswidrige Volksbeschränkung sogar für strafbar erklärt. Die Volksfeste hatte man so anwachsen lassen, daß die sieben ordentlichen allein, die römischen, die plebejischen, die der Göttermutter, der Ceres, des Apoll, der Flora und der Victoria, zusammen zweiundsechzig Tage währten, wozu dann noch die Fechterspiele und unzählige andere außerordentliche Lustbarkeiten kamen. Die bei einem solchen, durchaus von der Hand in den Mund lebenden Proletariat unumgängliche Fürsorge für niedrige Getreidepreise ward mit dem gewissenlosesten Leichtsinn gehandhabt, und die Preisschwankungen des Brotkorns waren fabelhafter und unberechenbarer Art ^19. Endlich, die Getreideverteilungen luden das gesamte nahrungslose und arbeitsscheue Bürgerproletariat offiziell ein, seinen Sitz in der Hauptstadt aufzuschlagen. Es war eine arge Saat und die Ernte entsprach ihr. Das Klub- und Bandenwesen auf dem politischen Gebiet, auf dem religiösen der Isisdienst und der gleichartige fromme Schwindel hatten hier ihre Wurzeln. Man war beständig im Angesicht einer Teuerung und nicht selten in voller Hungersnot. Nirgends war man seines Lebens weniger sicher als in der Hauptstadt: der gewerbsmäßig betriebene Banditenmord war das einzige derselben eigene Handwerk; es war die Einleitung zur Ermordung, daß das Schlachtopfer nach Rom gelockt ward; niemand wagte sich ohne bewaffnetes Gefolge in die Umgegend der Hauptstadt. Auch die äußere Beschaffenheit derselben entsprach dieser inneren Zerrüttung und schien eine lebendige Satire auf das aristokratische Regiment. Für die Regulierung des Tiberstromes ward nichts getan; kaum daß man die einzige Brücke, mit der man immer noch sich behalf, wenigstens bis zur Tiberinsel von Stein aufführen ließ. Für die Planierung der Siebenhügelstadt war ebensowenig etwas geschehen, außer wo etwa die Schutthaufen ausgeglichen hatten. Die Straßen gingen eng und winkelig Hügel auf und ab und waren elend gehalten, die Trottoirs schmal und schlecht gepflastert. Die gewöhnlichen Häuser waren von Ziegeln ebenso liederlich wie schwindelnd hoch gebaut, meistens von spekulierenden Baumeistern für Rechnung der kleinen Besitzer, wobei jene steinreich, diese zu Bettlern wurden. Wie einzelne Inseln in diesem Meer von elenden Gebäuden erschienen die glänzenden Paläste der Reichen, die den kleinen Häusern ebenso den Raum verengten wie ihre Besitzer den kleinen Leuten ihr Bürgerrecht im Staat und neben deren Marmorsäulen und griechischen Statuen die verfallenden Tempel mit ihren großenteils noch holzgeschnitzten Götterbildern eine traurige Figur machten. Von einer Straßen-, einer Ufer-, Feuer- und Baupolizei war kaum die Rede; wenn die Regierung um die alljährlich eintretenden Überschwemmungen, Feuersbrünste und Häusereinstürze überhaupt sich bekümmerte, so geschah es, um von den Staatstheologen Bericht und Bedenken über den wahren Sinn solcher Zeichen und Wunder zu begehren. Man versuche sich ein London zu denken mit der Sklavenbevölkerung von New Orleans, mit der Polizei von Konstantinopel, mit der Industrielosigkeit des heutigen Rom und bewegt von einer Politik nach dem Muster der Pariser von 1848, und man wird eine ungefähre Vorstellung von der republikanischen Herrlichkeit gewinnen, deren Untergang Cicero und seine Genossen in ihren Schmollbriefen betrauern.
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^19 In dem Produktionsland Sizilien ward der römische Scheffel innerhalb weniger Jahre zu 2 und zu 20 Sesterzen verkauft; man rechne danach, wie die Preisschwankungen in Rom sich stellen mußten, das von überseeischem Korn lebte und der Sitz der Spekulanten war.
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Caesar trauerte nicht, aber er suchte zu helfen, soweit zu helfen war. Rom blieb natürlich, was es war, eine Weltstadt. Der Versuch ihm wiederum einen spezifisch italischen Charakter zu geben, wäre nicht bloß unausführbar gewesen, sondern hätte auch in Caesars Plan nicht gepaßt. Ähnlich wie Alexander für sein griechisch-orientalisches Reich eine angemessene Hauptstadt in dem hellenisch-jüdisch-ägyptischen und vor allem kosmopolitischen Alexandreia fand, so sollte auch die im Mittelpunkt des Orients und Okzidents gelegene Hauptstadt des neuen römisch-hellenischen Weltreichs nicht eine italische Gemeinde sein, sondern die denationalisierte Kapitale vieler Nationen. Darum duldete es Caesar, daß neben dem Vater Jovis die neu angesiedelten ägyptischen Götter verehrt wurden, und gestattete sogar den Juden die freie Übung ihres seltsam fremdartigen Rituals auch in der Hauptstadt des Reiches. Wie widerlich bunt immer die parasitische, namentlich hellenisch-orientalische Bevölkerung in Rom sich mischte, er trat ihrer Ausbreitung nirgends in den Weg; es ist bezeichnend, daß er bei seinen hauptstädtischen Volksfesten Schauspiele nicht bloß in lateinischer und griechischer, sondern auch in anderen Zungen, vermutlich in phönikischer, hebräischer, syrischer, spanischer aufführen ließ.
Aber wenn Caesar den Grundcharakter der Hauptstadt so, wie er ihn fand, mit vollem Bewußtsein akzeptierte, so wirkte er doch energisch hin auf die Besserung der daselbst obwaltenden kläglichen und schimpflichen Zustände. Leider waren eben die Grundübel am wenigsten austilgbar. Die Sklaverei mit ihrem Gefolge von Landplagen konnte Caesar nicht abstellen; es muß dahingestellt bleiben, ob er mit der Zeit versucht haben würde, die Sklavenbevölkerung in der Hauptstadt wenigstens zu beschränken, wie er dies auf einem anderen Gebiete unternahm. Ebensowenig vermochte Caesar eine freie hauptstädtische Industrie aus dem Boden zu zaubern; doch halfen die ungeheuren Bauten der Nahrungslosigkeit daselbst einigermaßen ab und eröffneten dem Proletariat eine Quelle schmalen, aber ehrlichen Erwerbes. Dagegen wirkte Caesar energisch darauf hin, die Masse des freien Proletariats zu vermindern. Der stehende Zufluß von solchen, die die Getreidespenden nach Rom führten, ward durch Verwandlung derselben in eine auf eine feste Kopfzahl beschränkte Armenversorgung wenn nicht ganz verstopfte ^20, doch sehr wesentlich beschränkt. Unter dem vorhandenen Proletariat räumten einerseits die Gerichte auf, die angewiesen wurden, mit unnachsichtlicher Strenge gegen das Gesindel einzuschreiten, andererseits die umfassende überseeische Kolonisation; von den 80000 Kolonisten, die Caesar in den wenigen Jahren seiner Regierung über das Meer führte, wird ein sehr großer Teil den unteren Schichten der hauptstädtischen Bevölkerung entnommen sein, wie denn die meisten korinthischen Ansiedler Freigelassene waren. Daß in Abweichung von der bisherigen Ordnung, die dem Freigelassenen jedes städtische Ehrenamt verschloß, Caesar ihnen in seinen Kolonien die Türe des Rathauses eröffnete, geschah ohne Zweifel, um die besser gestellten von ihnen für die Auswanderung zu gewinnen. Diese Auswanderung muß aber auch mehr gewesen sein als eine bloß vorübergehende Veranstaltung; Caesar, überzeugt wie jeder andere verständige Mann, daß die einzige wahrhafte Hilfe gegen das Elend des Proletariats in einem wohlregulierten Kolonisierungssystem besteht, und durch die Beschaffenheit des Reiches in den Stand gesetzt, dasselbe in fast ungemessener Ausdehnung zu verwirklichen, wird die Absicht gehabt haben, hiermit dauernd fortzufahren und dem stets wieder sich erzeugenden Übel einen bleibenden Abzug zu eröffnen. Maßregeln wurden ferner ergriffen, um den argen Preisschwankungen der wichtigsten Nahrungsmittel auf den hauptstädtischen Märkten Grenzen zu setzen. Die neu geordneten und liberal verwalteten Staatsfinanzen lieferten hierzu die Mittel und zwei neu ernannte Beamte, die Getreideädilen, übernahmen die spezielle Beaufsichtigung der Lieferanten und des Marktes der Hauptstadt. Dem Klubwesen wurde wirksamer, als es durch Prohibitivgesetze möglich war, gesteuert durch die veränderte Verfassung, indem mit der Republik und den republikanischen Wahlen und Gerichten die Bestechung und Vergewaltigung der Wahl- und Richterkollegien, überhaupt die politischen Saturnalien der Kanaille von selbst ein Ende hatten. Außerdem wurden die durch das Clodische Gesetz ins Leben getretenen Verbindungen aufgelöst und das ganze Assoziationswesen unter die Oberaufsicht der Regierungsbehörden gestellt. Mit Ausnahme der althergebrachten Zünfte und Vergesellschaftungen, der religiösen Vereinigungen der Juden und anderer besonders ausgenommener Kategorien, wofür die einfache Anzeige an den Senat genügt zu haben scheint, wurde die Erlaubnis, eine bleibende Gesellschaft mit festen Versammlungsfristen und stehenden Einschüssen zu konstituieren, an eine vom Senat und regelmäßig wohl erst nach eingeholter Willensmeinung des Monarchen zu erteilende Konzession geknüpft. Dazu kam eine strengere Kriminalrechtspflege und eine energische Polizei. Die Gesetze, namentlich hinsichtlich des Verbrechens der Vergewaltigung, wurden verschärft und die unvernünftige Bestimmung des republikanischen Rechts, daß der überwiesene Verbrecher befugt sei, durch Selbstverbannung einem Teil der verwirkten Strafe sich zu entziehen, wie billig beseitigt. Das detaillierte Regulativ, das Caesar über die hauptstädtische Polizei erließ, ist großenteils noch erhalten und es kann, wer da will, sich überzeugen, daß der Imperator es nicht verschmähte, die Hausbesitzer zur Instandsetzung der Straßen und zur Pflasterung der Trottoirs in ihrer ganzen Breite mit behauenen Steinen anzuhalten und geeignete Bestimmungen über das Tragen der Sänften und das Fahren der Wagen zu erlassen, die bei der Beschaffenheit der Straßen nur zur Abend- und Nachtzeit in der Hauptstadt frei zirkulieren durften. Die Oberaufsicht über die Lokalpolizei blieb wie bisher hauptsächlich den vier Ädilen, welche, wenn nicht schon früher, wenigstens jetzt angewiesen wurden, jeder einen bestimmt abgegrenzten Polizeidistrikt innerhalb der Hauptstadt zu überwachen. Endlich das hauptstädtische Bauwesen und die damit zusammenhängende Fürsorge für die gemeinnützigen Anstalten überhaupt nahm durch Caesar, der die Baulust des Römers und des Organisators in sich vereinigte, plötzlich einen Aufschwung, der nicht bloß die Mißwirtschaft der letzten anarchischen Zeiten beschämte, sondern auch alles, was die römische Aristokratie in ihrer besten Zeit geleistet hatte, so weit hinter sich ließ wie Caesars Genie das redliche Bemühen der Marcier und der Aemilier. Es war nicht bloß die Ausdehnung der Bauten an sich und die Größe der darauf verwandten Summen, durch die Caesar seine Vorgänger übertraf, sondern der echt staatsmännische und gemeinnützige Sinn, der das, was Caesar für die öffentlichen Anstalten Roms tat, vor allen ähnlichen Leistungen auszeichnet. Er baute nicht, wie seine Nachfolger, Tempel und sonstige Prachtgebäude, sondern er entlastete den Markt von Rom, auf dem sich immer noch die Bürgerversammlungen, die Hauptgerichtsstätten, die Börse und der tägliche Geschäftsverkehr wie der tägliche Müßiggang zusammendrängten, wenigstens von den Versammlungen und den Gerichten, indem er für jene eine neue Dingstätte, die Saepta Iulia auf dem Marsfeld, für diese einen besonderen Gerichtsmarkt, das Forum Iulium zwischen Kapitol und Palatin, anlegen ließ. Verwandten Geistes ist die von ihm herrührende Einrichtung, daß den hauptstädtischen Bädern jährlich 3 Millionen Pfund Öl, größtenteils aus Afrika, geliefert und diese dadurch in den Stand gesetzt wurden, den Badenden das zum Salben des Körpers erforderliche Öl unentgeltlich zu verabfolgen - eine nach der alten wesentlich auf Baden und Salben gegründeten Diätetik höchst zweckmäßige Maßregel der Reinlichkeits- und Gesundheitspolizei. Indes diese großartigen Einrichtungen waren nur die ersten Anfänge einer vollständigen Umwandlung Roms. Bereits waren die Entwürfe gemacht zu einem neuen Rathaus, einem neuen prachtvollen Basar, einem mit dem Pompeischen wetteifernden Theater, einer öffentlichen lateinischen und griechischen Bibliothek nach dem Muster der kürzlich zugrunde gegangenen von Alexandreia - die erste Anstalt derart in Rom -, endlich zu einem Tempel des Mars, der an Reichtum und Herrlichkeit alles bisher Dagewesene überboten haben würde. Genialer noch war der Gedanke, einmal durch die Pomptinischen Sümpfe einen Kanal zu legen und deren Wasser nach Tarracina abzuleiten, sodann den unteren Lauf des Tiberstroms zu ändern und ihn von dem heutigen Ponte Molle an, statt zwischen dem Vaticanischen und dem Marsfelde hindurch, vielmehr um das Vaticanische Feld und das Ianiculum herum nach Ostia zu führen, wo die schlechte Reede einem vollgenügenden Kunsthafen Platz machen sollte. Durch diesen Riesenplan wurde einerseits der gefährlichste Feind der Hauptstadt, die böse Luft der Nachbarschaft, gebannt, andrerseits auf einen Schlag die äußerst beschränkte Baugelegenheit in der Hauptstadt in der Art erweitert, daß das damit auf das linke Tiberufer verlegte Vaticanische Feld an die Stelle des Marsfeldes treten und das geräumige Marsfeld für öffentliche und Privatbauten verwendet werden konnte, während sie zugleich den so schmerzlich vermißten sicheren Seehafen erhielt. Es schien, als wolle der Imperator Berge und Flüsse versetzen und mit der Natur selber den Wettlauf wagen. Indessen so sehr auch durch die neue Ordnung die Stadt Rom an Bequemlichkeit und Herrlichkeit gewann, ihre politische Suprematie ging ihr, wie schon gesagt ward, durch ebendieselbe unwiderbringlich verloren. Daß der römische Staat mit der Stadt Rom zusammenfalle, war zwar im Laufe der Zeit immer unnatürlicher und verkehrter geworden; aber der Satz war doch so innig mit dem Wesen der römischen Republik verwachsen, daß er nicht vor dieser selbst zugrunde gehen konnte. Erst in dem neuen Staate Caesars ward er, etwa mit Ausnahme einiger legaler Fiktionen, vollständig beseitigt und das hauptstädtische Gemeinwesen rechtlich auf eine Linie mit allen übrigen Munizipalitäten gestellt; wie denn Caesar, hier wie überall bemüht, nicht bloß die Sache zu ordnen, sondern auch sie offiziell bei dem rechten Namen zu nennen, seine italische Gemeindeordnung, ohne Zweifel absichtlich, zugleich für die Hauptstadt und für die übrigen Stadtgemeinden erließ. Man kann hinzufügen, daß Rom, eben weil es eines lebendigen Kommunalwesens als Hauptstadt nicht fähig war, hinter den übrigen Munizipalitäten der Kaiserzeit sogar wesentlich zurückstand. Das republikanische Rom war eine Räuberhöhle, aber zugleich der Staat; das Rom der Monarchie, obwohl es mit allen Herrlichkeiten dreier Weltteile sich zu schmücken und in Gold und Marmor zu schimmern begann, war doch nichts im Staate als das Königsschloß in Verbindung mit dem Armenhaus, das heißt ein notwendiges übel.
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^20 Es ist nicht ohne Interesse, daß ein späterer, aber einsichtiger politischer Schriftsteller, der Verfasser der unter Sallustius’ Namen an Caesar gerichteten Briefe, diesem den Rat erteilt, die hauptstädtische Getreideverteilung in die einzelnen Munizipien zu verlegen. Die Kritik hat ihren guten Sinn; wie denn bei der großartigen munizipalen Waisenversorgung unter Traian offenbar ähnliche Gedanken gewaltet haben.
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Wenn es in der Hauptstadt sich nur darum handelte, durch polizeiliche Ordnungen im größten Maßstab handgreifliche Übelstände hinwegzuräumen, so war es dagegen eine bei weitem schwierigere Aufgabe, der tief zerrütteten italischen Volkswirtschaft aufzuhelfen. Die Grundleiden waren die bereits früher ausführlich hervorgehobenen, das Zusammenschwinden der ackerbauenden und die unnatürliche Vermehrung der kaufmännischen Bevölkerung, woran ein unabsehbares Gefolge anderer Übelstände sich anschloß. Wie es mit der italischen Bodenwirtschaft stand, wird dem Leser unvergessen sein. Trotz der ernstlichsten Versuche, der Vernichtung des kleinen Grundbesitzes zu steuern, war doch in dieser Epoche kaum mehr in einer Landschaft des eigentlichen Italien, etwa mit Ausnahme der Apenninen- und Abruzzentäler, die Bauernwirtschaft die vorwiegende Wirtschaftsweise. Was die Gutswirtschaft anlangt, so ist zwischen der früher dargestellten Catonischen und derjenigen, die uns Varro schildert, kein wesentlicher Unterschied wahrzunehmen, nur daß die letztere im Guten wie im Schlimmen von dem gesteigerten großstädtischen Leben in Rom die Spuren zeigt. “Sonst”, sagt Varro, “war die Scheune auf dem Gut größer als das Herrenhaus; jetzt pflegt es umgekehrt zu sein.” In der tusculanischen und tiburtinischen Feldmark, an den Gestaden von Tarracina und Baiae erhoben sich da, wo die alten latinischen und italischen Bauernschaften gesät und geerntet hatten, jetzt in unfruchtbarem Glanz die Landhäuser der römischen Großen, von denen manches mit den dazu gehörigen Gartenanlagen und Wasserleitungen, den Süß- und Salzwasserreservoirs zur Aufbewahrung und Züchtung von Fluß- und Seefischen, den Schnecken- und Siebenschläferzüchtungen, den Wildschonungen zur Hegung von Hasen, Kaninchen, Hirschen, Rehen und Wildschweinen und den Vogelhäusern, in denen selbst Kraniche und Pfauen gehalten wurden, den Raum einer mäßigen Stadt bedeckte. Aber der großstädtische Luxus macht auch manche fleißige Hand reich und ernährt mehr Arme als die almosenspendende Menschenliebe. Jene Vogelhäuser und Fischteiche der vornehmen Herren waren natürlich in der Regel eine sehr kostspielige Liebhaberei. Allein extensiv und intensiv hatte diese Wirtschaft sich so hoch entwickelt, daß zum Beispiel der Bestand eines Taubenhauses bis auf 100000 Sesterzen (7600 Taler) geschätzt ward; daß eine rationelle Mästungswirtschaft entstanden war und der in den Vogelhäusern gewonnene Dünger landwirtschaftlich in Betracht kam; daß ein einziger Vogelhändler auf einmal 5000 Krammetsvögel - denn auch diese wußte man zu hegen - das Stück zu 3 Denaren (21 Groschen), ein einziger Fischteichbesitzer 2000 Muränen zu liefern imstande war und aus den von Lucius Lucullus hinterlassenen Fischen 40000 Sesterzen (3050 Taler) gelöst wurden. Begreiflicherweise konnte unter solchen Umständen, wer diese Wirtschaft geschäftlich und intelligent betrieb, mit verhältnismäßig geringem Anlagekapital sehr hohen Gewinn erzielen. Ein kleiner Bienenzüchter dieser Zeit verkaufte von seinem nicht mehr als einen Morgen großen, in der Nähe von Falerii gelegenen Thymiangärtchen Jahr aus Jahr ein an Honig für mindestens 10000 Sesterzen (760 Taler). Der Wetteifer der Obstzüchter ging so weit, daß in eleganten Landhäusern die marmorgetäfelte Obstkammer nicht selten zugleich als Tafelzimmer eingerichtet, auch wohl gekauftes Prachtobst dort zur Schau als eigenes Gewächs gestellt ward. In dieser Zeit wurden auch zuerst die kleinasiatische Kirsche und andere ausländische Fruchtbäume in den italischen Gärten angepflanzt. Die Gemüsegärten, die Rosen- und Veilchenbeete in Latium und Kampanien warfen reichen Ertrag ab und der “Naschmarkt” (forum cupedinis) neben der Heiligen Straße, wo Früchte, Honig und Kränze feilgeboten zu werden pflegten, spielte eine wichtige Rolle im hauptstädtischen Leben. Überhaupt stand die Gutswirtschaft, Plantagenwirtschaft wie sie war, ökonomisch auf einer schwer zu übertreffenden Höhe der Entwicklung. Das Tal von Rieti, die Umgegend des Fuciner Sees, die Landschaften am Liris und Volturnus, ja Mittelitalien überhaupt, waren landwirtschaftlich in dem blühendsten Zustand; selbst gewisse Industrien, die geeignet waren, sich an den Betrieb des Guts mittels Sklaven anzuschließen, wurden von den intelligenten Landwirten mit aufgenommen und, wo die Verhältnisse günstig waren, Wirtshäuser, Webereien und besonders Ziegeleien auf dem Gute angelegt. Die italischen Produzenten, namentlich von Wein und Öl, versorgten nicht bloß die italischen Märkte, sondern machten auch in beiden Artikeln ansehnliche überseeische Ausfuhrgeschäfte. Eine schlichte fachwissenschaftliche Schrift dieser Zeit vergleicht Italien einem großen Fruchtgarten; und die Schilderungen, die ein gleichzeitiger Dichter von seinem schönen Heimatland entwirft, wo die wohlbewässerte Wiese, das üppige Kornfeld, der lustige Rebenhügel von der dunklen Zeile der Ölbäume umsäumt wird, wo der Schmuck des Landes, lachend in mannigfaltiger Anmut, die holdesten Gärten in seinem Schoße hegt und selber von nahrunggebenden Bäumen umkränzt wird diese Schilderungen, offenbar treue Gemälde der dem Dichter täglich vor Augen stehenden Landschaft, versetzen uns in die blühendsten Striche von Toscana und Terra di lavoro. Die Weidewirtschaft freilich, die aus den früher entwickelten Ursachen besonders im Süden und Südosten Italiens immer weiter vordrang, war in jeder Beziehung ein Rückschritt; allein auch sie nahm doch bis zu einem gewissen Grade teil an der allgemeinen Steigerung des Betriebes, wie denn für die Verbesserung der Rassen vieles geschah und zum Beispiel Zuchtesel mit 60000 (4600 Taler), 100000 (7570 Taler), ja 400000 Sesterzen (30000 Taler) bezahlt wurden. Die gediegene italische Bodenwirtschaft erzielte in dieser Zeit, wo die allgemeine Entwicklung der Intelligenz und die Fülle der Kapitalien sie befruchtete, bei weitem glänzendere Resultate als jemals die alte Bauernwirtschaft hatte geben können, und ging sogar schon hinaus über die Grenzen Italiens, indem der italische Ökonom auch in den Provinzen große Strecken viehzüchtend und selbst kornbauend exploitierte.
Welche Dimensionen aber neben dieser auf dem Ruin der kleinen Bauernschaft unnatürlich gedeihenden Gutswirtschaft die Geldwirtschaft angenommen, wie die italische Kaufmannschaft mit den Juden um die Wette in alle Provinzen und Klientelstaaten des Reiches sich ergossen hatte, alles Kapital endlich in Rom zusammenfloß, dafür wird es, nach dem früher darüber Gesagten, hier genügen, auf die einzige Tatsache hinzuweisen, daß auf dem hauptstädtischen Geldmarkt der regelmäßige Zinsfuß in dieser Zeit sechs vom Hundert, das Geld daselbst also um die Hälfte billiger war als sonst durchschnittlich im Altertume.
Infolge dieser agrarisch wie merkantil auf Kapitalmassen und Spekulation begründeten Volkswirtschaft ergab sich das fürchterlichste Mißverhältnis in der Verteilung des Vermögens. Die oft gebrauchte und oft gemißbrauchte Rede von einem aus Millionären und Bettlern zusammengesetzten Gemeinwesen trifft vielleicht nirgends so vollständig zu wie bei dem Rom der letzten Zeit der Republik; und nirgends wohl auch ist der Kernsatz des Sklavenstaats, daß der reiche Mann, der von der Tätigkeit seiner Sklaven lebt, notwendig respektabel, der arme Mann, der von seiner Hände Arbeit lebt, notwendig gemein ist, mit so grauenvoller Sicherheit als der unwidersprechliche Grundgedanke des ganzen öffentlichen und privaten Verkehrs anerkannt worden ^21. Einen wirklichen Mittelstand in unserm Sinne gibt es nicht, wie es denn in keinem vollkommen entwickelten Sklavenstaat einen solchen geben kann; was gleichsam als guter Mittelstand erscheint und gewissermaßen auch es ist, sind diejenigen reichen Geschäftsmänner und Grundbesitzer, die so ungebildet oder auch so gebildet sind, um sich innerhalb der Sphäre ihrer Tätigkeit zu bescheiden und vom öffentlichen Leben sich fernzuhalten. Unter den Geschäftsmännern, wo die zahlreichen Freigelassenen und sonstigen emporgekommenen Leute in der Regel von dem Schwindel erfaßt wurden, den vornehmen Mann zu spielen, gab es solcher Verständigen nicht allzuviel: ein Musterbild dieser Gattung ist der in den Berichten aus dieser Zeit häufig erwähnte Titus Pomponius Atticus, der teils mit der großen Gutswirtschaft, welche er in Italien und in Epirus betrieb, teils mit seinen durch ganz Italien, Griechenland, Makedonien, Kleinasien sich verzweigenden Geldgeschäften ein ungeheures Vermögen gewann, dabei aber durchaus der einfache Geschäftsmann blieb, sich nicht verleiten ließ, um ein Amt zu werben oder auch nur Staatsgeldgeschäfte zu machen, und, dem geizigen Knausern ebenso fern wie dem wüsten und lästigen Luxus dieser Zeit - seine Tafel zum Beispiel ward mit 100 Sesterzen (7½ Talern) täglich bestritten -, sich genügen ließ an einer bequemen, die Anmut des Land- und des Stadtlebens, die Freuden des Verkehrs mit der besten Gesellschaft Roms und Griechenlands und jeden Genuß der Literatur und der Kunst sich aneignenden Existenz. Zahlreicher und tüchtiger waren die italischen Gutsbesitzer alten Schlages. Die gleichzeitige Literatur bewahrt in der Schilderung des Sextus Roscius, der bei den Proskriptionen 673 (81) mitermordet ward, das Bild eines solchen Landedelmanns (pater familias rusticanus); sein Vermögen, angeschlagen auf 6 Mill. Sesterzen (457000 Taler), ist wesentlich angelegt in seinen dreizehn Landgütern; die Wirtschaft betreibt er selbst rationell und mit Leidenschaft; nach der Hauptstadt kommt er selten oder nie, und wenn er dort erscheint, so sticht er mit seinen ungehobelten Manieren nicht minder von dem feinen Senator ab wie die zahllosen Scharen seiner rauben Ackerknechte von dem zierlichen hauptstädtischen Bedientenschwarm. Mehr als die kosmopolitisch gebildeten Adelskreise und der überall und nirgends heimische Kaufmannsstand bewahrten diese Gutsbesitzer und die wesentlich durch dieselben gehaltenen “Ackerstädte” (municipia rusticana) sowohl die Zucht und Sitte der Väter als auch deren reine und edle Sprache. Der Gutsbesitzerstand gilt als der Kern der Nation; der Spekulant, der sein Vermögen gemacht hat und unter die Notabeln des Landes einzutreten wünscht, kauft sich an und sucht wenn nicht selbst Squire zu werden, doch wenigstens einen Sohn dazu zu erziehen. Den Spuren dieser Gutsbesitzerschaft begegnen wir, wo in der Politik eine volkstümliche Regung sich zeigt und wo die Literatur einen grünen Sproß treibt: aus ihr sog die patriotische Opposition gegen die neue Monarchie ihre beste Kraft; ihr gehören Varro, Lucretius, Catullus an; und vielleicht nirgends tritt die relative Frische dieser Gutsbesitzerexistenz charakteristischer hervor als in der anmutigen arpinatischen Einleitung zu dem zweiten Buche der Schrift Ciceros von den Gesetzen, einer grünen Oase in der fürchterlichen Öde dieses ebenso leeren wie voluminösen Skribenten.
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^21 Charakteristisch ist die folgende Auseinandersetzung in Ciceros ‘Pflichtenlehre’ (off. 1, 42): “Darüber, welche Geschäfte und Erwerbszweige als anständig gelten können und welche als gemein, herrschen im allgemeinen folgende Vorstellungen. Bescholten sind zunächst die Erwerbszweige, wobei man den Haß des Publikums sich zuzieht, wie der der Zolleinnehmer, der der Geldverleiher. Unanständig und gemein ist auch das Geschäft der Lohnarbeiter, denen ihre körperliche, nicht ihre Geistesarbeit bezahlt wird; denn für diesen selben Lohn verkaufen sie gleichsam sich in die Sklaverei. Gemeine Leute sind auch die von dem Kaufmann zu sofortigem Verschleiß einkaufenden Trödler; denn sie kommen nicht fort, wenn sie nicht über alle Maßen lügen, und nichts ist minder ehrenhaft als der Schwindel. Auch die Handwerker treiben sämtlich gemeine Geschäfte; denn man kann nicht Gentleman sein in der Werkstatt. Am wenigsten ehrbar sind die Handwerker, die der Schlemmerei an die Hand gehen, zum Beispiel: ‘Wurstmacher, Salzfischhändler, Koch, Geflügelverkäufer, Fischer’ mit Terenz (Eun. 2, 2, 26) zu reden; dazu noch etwa die Parfümerienhändler, die Tanzmeister und die ganze Sippschaft der Spielbuden. Diejenigen Erwerbszweige aber, welche entweder eine höhere Bildung voraussetzen oder einen nicht geringen Ertrag abwerfen, wie die Heilkunst, die Baukunst, der Unterricht in anständigen Gegenständen, sind anständig für diejenigen, deren Stande sie angemessen sind. Der Handel aber, wenn er Kleinhandel ist, ist gemein; der große Kaufmann freilich, der aus den verschiedensten Ländern eine Menge von Waren einführt und sie an eine Menge von Leuten ohne Schwindel absetzt, ist nicht gerade sehr zu schelten; ja wenn er, des Gewinstes satt oder vielmehr mit dem Gewinste zufrieden, wie oft zuvor vom Meere in den Hafen, so schließlich aus dem Hafen selbst zu Grundbesitz gelangt, so darf man wohl mit gutem Recht ihn loben. Aber unter allen Erwerbszweigen ist keiner besser, keiner ergiebiger, keiner erfreulicher, keiner dem freien Manne anständiger als der Grundbesitz.”
Also der anständige Mann muß streng genommen Gutsbesitzer sein; das Kaufmannsgewerbe passiert ihm nur, insofern es Mittel zu diesem letzten Zweck ist, die Wissenschaft als Profession nur den Griechen und den nicht den herrschenden Ständen angehörigen Römern, welche damit sich in den vornehmen Kreisen allenfalls für ihre Person eine gewisse Duldung erkaufen dürfen. Es ist die vollkommen ausgebildete Plantagenbesitzeraristokratie, mit einer starken Schattierung von kaufmännischer Spekulation und einer leisen Nuance von allgemeiner Bildung.
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Aber die gebildete Kaufmannschaft und der tüchtige Gutsbesitzerstand wird weit überwuchert von den beiden tonangebenden Klassen der Gesellschaft: dem Bettelvolk und der eigentlichen vornehmen Welt. Wir haben keine statistischen Ziffern, um das relative Maß der Armut und des Reichtums für diese Epoche scharf zu bezeichnen; doch darf hier wohl wieder an die Äußerung erinnert werden, die etwa fünfzig Jahre früher ein römischer Staatsmann tat: daß die Zahl der Familien von festgegründetem Reichtum innerhalb der römischen Bürgerschaft nicht auf 2000 sich belaufe. Die Bürgerschaft war seitdem eine andere geworden; aber daß das Mißverhältnis zwischen arm und reich sich wenigstens gleichgeblieben war, dafür sprechen deutliche Spuren. Die fortschreitende Verarmung der Menge offenbart sich nur zu grell in dem Zudrang zu den Getreidespenden und zur Anwerbung unter das Heer; die entsprechende Steigerung des Reichtums bezeugt ausdrücklich ein Schriftsteller dieser Generation, indem er, von den Verhältnissen der marianischen Zeit sprechend, ein Vermögen von 2 Mill. Sesterzen (152 000 Taler) “nach damaligen Verhältnissen Reichtum” nennt; und ebendahin führen die Angaben, die wir über das Vermögen einzelner Individuen finden. Der schwerreiche Lucius Domitius Ahenobarbus verhieß zwanzigtausend Soldaten jedem vier Jugera Land aus eigenem Besitz; das Vermögen des Pompeius belief sich auf 70 Mill. Sesterzen (5300000 Taler), das des Schauspielers Aesopus auf 20 (1520000 Taler); Marcus Crassus, der reichste der Reichen, besaß am Anfang seiner Laufbahn 7 (530000 Taler), am Ausgang derselben nach Verspendung ungeheurer Summen an das Volk 170 Millionen Sesterzen (13 Mill. Taler). Die Folgen solcher Armut und solchen Reichtums waren nach beiden Seiten eine äußerlich verschiedene, aber wesentlich gleichartige ökonomische und sittliche Zerrüttung. Wenn der gemeine Mann einzig durch die Unterstützung aus Staatsmitteln vor dem Verhungern gerettet ward, so war es die notwendige Folge dieses Bettlerelends, die freilich wechselwirkend auch wieder als Ursache auftrat, daß er der Bettlerfaulheit und dem bettlerhaften Wohlleben sich ergab. Statt zu arbeiten, gaffte der römische Plebejer lieber im Theater; die Schenken und Bordelle hatten solchen Zuspruch, daß die Demagogen ihre Rechnung dabei fanden, vorwiegend die Besitzer derartiger Etablissements in ihr Interesse zu ziehen. Die Fechterspiele, die Offenbarung wie die Nahrung der ärgsten Demoralisation in der alten Welt, waren zu solcher Blüte gelangt, daß mit dem Verkauf der Programme derselben ein einträgliches Geschäft gemacht ward, und nahmen in dieser Zeit die entsetzliche Neuerung auf, daß über Leben und Tod des Besiegten nicht das Duellgesetz oder die Willkür des Siegers, sondern die Laune des zuschauenden Publikums entschied und nach dessen Wink der Sieger den daniederliegenden Besiegten entweder verschonte oder durchbohrte. Das Handwerk des Fechters war so im Preise gestiegen oder auch die Freiheit so im Preise gesunken, daß die Unerschrockenheit und der Wetteifer, die auf den Schlachtfeldern dieser Zeit vermißt wurden, in den Heeren der Arena allgemein waren und, wo das Duellgesetz es mit sich brachte, jeder Gladiator lautlos und ohne zu zucken sich durchbohren ließ, ja daß freie Männer nicht selten sich den Unternehmern für Kost und Lohn als Fechtknechte verkauften. Auch die Plebejer des fünften Jahrhunderts hatten gedarbt und gehungert, aber ihre Freiheit hatten sie nicht verkauft; und noch weniger würden die Rechtweiser jener Zeit sich dazu hergegeben haben, den ebenso sitten- wie rechtswidrigen Kontrakt eines solchen Fechtknechts, “sich unweigerlich fesseln, peitschen, brennen oder töten zu lassen, wenn die Gesetze der Anstalt dies mit sich bringen würden”, auf unfeinen juristischen Schleichwegen als statthaft und klagbar hinzustellen.
In der vornehmen Welt kam nun dergleichen nicht vor; aber im Grunde war sie kaum anders, am wenigsten besser. Im Nichtstun nahm es der Aristokrat dreist mit dem Proletarier auf; wenn dieser auf dem Pflaster lungerte, dehnte jener sich bis in den hellen Tag hinein in den Feldern. Die Verschwendung regierte hier ebenso maß- wie geschmacklos. Sie warf sich auf die Politik wie auf das Theater, natürlich zu beider Verderben: man kaufte das Konsulamt um unglaublichen Preis - im Sommer 700 (54) ward allein die erste Stimmabteilung mit 10 Mill. Sesterzen (760000 Talern) bezahlt - und verdarb durch den tollen Dekorationsluxus dem Gebildeten alle Freude am Bühnenspiel. Die Mietpreise scheinen in Rom durchschnittlich vierfach höher als in den Landstädten sich gestellt zu haben; ein Haus daselbst ward einmal für 15 Mill. Sesterzen (1150000 Taler) verkauft. Das Haus des Marcus Lepidus (Konsul 676 78), als Sulla starb, das schönste in Rom, war ein Menschenalter später noch nicht der hundertste in der Rangfolge der römischen Paläste. Des mit den Landhäusern getriebenen Schwindels ward bereits gedacht; wir finden, daß für ein solches, das hauptsächlich seines Fischteiches wegen geschätzt war, 4 Mill. Sesterzen (300000 Taler) bezahlt wurden; und der ganz vornehme Mann bedurfte jetzt schon wenigstens zweier Landhäuser, eines in den Sabiner- oder Albaner Bergen bei der Hauptstadt und eines zweiten in der Nähe der kampanischen Bäder, dazu noch womöglich eines Gartens unmittelbar vor den Toren Roms. Noch unsinniger als diese Villen- waren die Grabpaläste, von denen einzelne noch bis auf den heutigen Tag es bezeugen, welches himmelhohen Quaderhaufens der reiche Römer bedurfte, um standesmäßig gestorben zu sein. Die Pferde- und Hundeliebhaber fehlten auch nicht; für ein Luxuspferd waren 24000 Sesterzen (1830 Taler) ein nicht ungewöhnlicher Preis. Man raffinierte auf Möbel von feinem Holz - ein Tisch von afrikanischem Zypressenholz ward mit 1 Mill. Sesterzen (67000 Taler) bezahlt; auf Gewänder von Purpurstoffen oder durchsichtiger Gaze und daneben auch auf die zierlich vor dem Spiegel zurechtgelegten Falten - der Redner Hortensius soll einen Kollegen wegen Injurien belangt haben, weil er ihm im Gedränge den Rock zerknittert; auf Edelsteine und Perlen, die zuerst in dieser Zeit an die Stelle des alten, unendlich schöneren und kunstvolleren Goldschmucks traten: es war schon vollkommenes Barbarentum, wenn bei Pompeius’ Triumph über Mithradates das Bild des Siegers ganz von Perlen gearbeitet erschien und wenn man im Speisesaal die Sofas und die Etageren mit Silber beschlagen, ja das Küchengeschirr von Silber fertigen ließ. Gleicher Art ist es, wenn die Sammler dieser Zeit aus den alten Silberbechern die kunstvollen Medaillons herausbrachen um sie in goldene Gefäße wiedereinzusetzen. Auch der Reiseluxus ward nicht vermißt. “Wenn der Statthalter reiste”, erzählt Cicero von einem der sizilischen, “was natürlich im Winter nicht geschah, sondern erst mit Frühlingsanfang, nicht dem des Kalenders, sondern dem Anfang der Rosenzeit, so ließ er, wie es bei den Königen von Bithynien Brauch war, sich auf einer Achtträgersänfte befördern, sitzend auf Kissen von maltesischer Gaze und mit Rosenblättern gestopft, einen Kranz auf dem Kopf, einen zweiten um den Hals geschlungen, ein feines, leinenes, kleingetüpfeltes, mit Rosen angefülltes Riechsäckchen an die Nase haltend; und so ließ er bis vor sein Schlafzimmer sich tragen.” Aber keine Gattung des Luxus blühte so wie die roheste von allen, der Luxus der Tafel. Die ganze Villeneinrichtung und das ganze Villenleben lief schließlich hinaus auf das Dinieren; man hatte nicht bloß verschiedene Tafelzimmer für Winter und Sommer, sondern auch in der Bildergalerie, in der Obstkammer, im Vogelhaus wurde serviert oder auf einer im Wildpark aufgeschlagenen Estrade, um welche dann, wenn der bestellte “Orpheus” im Theaterkostüm erschien und Tusch blies, die dazu abgerichteten Rehe und Wildschweine sich drängten. So ward für Dekoration gesorgt, aber die Realität darüber durchaus nicht vergessen. Nicht bloß der Koch war ein graduierter Gastronom, sondern oft machte der Herr selbst den Lehrmeister seiner Köche. Längst war der Braten durch Seefische und Austern in den Schatten gestellt; jetzt waren die italischen Flußfische völlig von der guten Tafel verbannt und galten die italischen Delikatessen und die italischen Weine fast für gemein. Es wurden jetzt schon bei Volksfesten außer dem italischen Falerner drei Sorten ausländischen Weines - Sizilianer, Lesbier, Chier - verteilt, während ein Menschenalter zuvor es auch bei großen Schmäusen genügt hatte, einmal griechischen Wein herumzugeben; in dem Keller des Redners Hortensius fand sich ein Lager von 10000 Krügen (zu 33 Berliner Quart) fremden Weines. Es war kein Wunder, daß die italischen Weinbauer anfingen, über die Konkurrenz der griechischen Inselweine zu klagen. Kein Naturforscher kann eifriger die Länder und Meere nach neuen Tieren und Pflanzen durchsuchen, als es von den Eßkünstlern jener Zeit wegen neuer Küchenelegantien geschah ^22. Wenn dann der Gast, um den Folgen der ihm vorgesetzten Mannigfaltigkeiten zu entgehen, nach der Mahlzeit ein Vomitiv nahm, so fiel dies niemand mehr auf. Die Debauche aller Art ward so systematisch und so schwerfällig, daß sie ihre Professoren fand, die davon lebten, vornehmen Jünglingen theoretisch und praktisch als Lastermeister zu dienen. Es wird nicht nötig sein, bei diesem wüsten Gemälde eintönigster Mannigfaltigkeit noch länger zu verweilen; um so weniger, als ja auch auf diesem Gebiet die Römer nichts weniger als originell waren und sich darauf beschränkten, von dem hellenisch-orientalischen Luxus eine noch maß- und noch geistlosere Kopie zu liefern. Natürlich verschlingt Plutos seine Kinder so gut wie Kronos; die Konkurrenz um alle jene meist nichtigen Gegenstände vornehmer Begehrlichkeit trieb die Preise so in die Höhe, daß den mit dem Strome Schwimmenden in kurzer Zeit das kolossalste Vermögen zerrann und auch diejenigen, die nur Ehren halber das Notwendigste mitmachten, den ererbten und festgegründeten Wohlstand rasch sich unterhöhlen sahen. Die Bewerbung um das Konsulat zum Beispiel war die gewöhnliche Landstraße zum Ruin angesehener Häuser; und fast dasselbe gilt von den Spielen, den großen Bauten und all jenen andern, zwar lustigen, aber teuren Metiers. Der fürstliche Reichtum jener Zeit wird nur von der noch fürstlicheren Verschuldung überboten: Caesar schuldete um 692 (62) nach Abzug seiner Aktiva 25 Mill. Sesterzen (1900000 Taler), Marcus Antonius als Vierundzwanzigjähriger 6 Mill. Sesterzen (460000 Taler), vierzehn Jahre später 40 (3 Mill. Taler), Curio 60 (4½ Mill. Taler), Milo 70 Mill. (5½ Mill. Taler). Wie durchgängig jenes verschwenderische Leben und Treiben der vornehmen römischen Welt auf Kredit beruhte, davon zeugt die Tatsache, daß durch die Anleihen der verschiedenen Konkurrenten um das Konsulat einmal in Rom der Monatzins plötzlich von vier auf acht vom Hundert aufschlug. Die Insolvenz, statt rechtzeitig den Konkurs oder doch die Liquidation herbeizuführen und damit wenigstens wieder ein klares Verhältnis herzustellen, ward in der Regel von dem Schuldner, solange es irgend ging, verschleppt; statt seine Habe, namentlich seine Grundstücke zu verkaufen, fuhr er fort, zu borgen und den Scheinreichen weiter zu spielen, bis denn der Krach nur um so ärger kam und Konkurse ausbrachen wie zum Beispiel der des Milo, bei dem die Gläubiger etwas über vier vom Hundert der liquidierten Summen erhielten. Es gewann bei diesem rasend schnellen Umschlagen vom Reichtum zum Bankrott und diesem systematischen Schwindel natürlich niemand als der kühle Bankier, der es verstand, Kredit zu geben und zu verweigern. So kamen denn die Kreditverhältnisse fast auf demselben Punkte wieder an, wo sie in den schlimmsten Zeiten der sozialen Krise des fünften Jahrhunderts gestanden hatten: die nominellen Grundeigentümer waren gleichsam die Bittbesitzer ihrer Gläubiger, die Schuldner entweder ihren Gläubigern knechtisch untertan, so daß die geringeren von ihnen, gleich den Freigelassenen, in dem Gefolge derselben erschienen, die vornehmeren selbst im Senat nach dem Wink ihres Schuldherrn sprachen und stimmten, oder auch im Begriff, dem Eigentum selbst den Krieg zu erklären und ihre Gläubiger entweder durch Drohungen zu terrorisieren oder gar sich ihrer durch Komplott und Bürgerkrieg zu entledigen. Auf diesen Verhältnissen ruhte die Macht des Crassus; aus ihnen entsprangen die Aufläufe, deren Signal das “freie Folium” war, des Cinna und bestimmter noch des Catilina, des Caelius, des Dolabella, vollkommen gleichartig jenen Schlachten der Besitzenden und Nichtbesitzenden, die ein Jahrhundert zuvor die hellenische Welt bewegten. Daß bei so unterhöhlten ökonomischen Zuständen jede finanzielle oder politische Krise die entsetzlichste Verwirrung hervorrief, lag in der Natur der Dinge: es bedarf kaum gesagt zu werden, daß die gewöhnlichen Erscheinungen: das Verschwinden des Kapitals, die plötzliche Entwertung der Grundstücke, zahllose Bankrotte und eine fast allgemeine Insolvenz, ebenwie während des Bundesgenössischen und Mithradatischen, so auch jetzt während des Bürgerkrieges sich einstellten.
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^22 Wir haben noch (Macr. Sat. 3, 13) den Speisezettel derjenigen Mahlzeit, welche Lucius Lentulus Niger vor 691 (63) bei Antritt seines Pontifikats gab und an der die Pontifices - darunter Caesar -, die Vestalischen Jungfrauen und einige andere Priester und nah verwandte Damen Anteil nahmen. Vor der Mahlzeit kamen Meerigel; frische Austern soviel die Gäste wollten; Gienmuscheln; Lazarusklappen; Krammetsvögel mit Spargeln; gemästetes Huhn; Auster- und Muschelpastete; schwarze und weiße Meereicheln; noch einmal Lazarusklappen; Glykymarismuscheln; Nesselmuscheln; Feigenschnepfen; Rehrippen; Schweinsrippen; Geflügel in Mehl gebacken; Feigenschnepfen; Purpurmuscheln, zwei Sorten. Die Mahlzeit selbst bestand aus Schweinsbrust, Schweinskopf; Fischpastete; Schweinspastete; Enten; Kriechenten gekocht; Hasen; gebratenem Geflügel; Kraftmehlbackwerk; pontischem Backwerk.
Das sind die Kollegienschmäuse, von denen Varro (rust. 3, 2, 16) sagt, daß sie die Preise aller Delikatessen in die Höhe trieben. Derselbe zählt in einer seiner Satiren als die namhaftesten ausländischen Delikatessen folgende auf: Pfauen von Samos; Haselhühner aus Phrygien; Kraniche von Melos; Zicklein von Ambrakia; Thunfische von Kalchedon; Muränen aus der Gaditanischen Meerenge; Edelfische (?) von Pessinus. Austern und Muscheln von Tarent; Störe (?) von Rhodos; Scarusfische (?) von Kilikien; Nüsse von Thasos; Datteln aus Ägypten; spanische Eicheln.
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Daß Sittlichkeit und Familienleben unter solchen Verhältnissen in allen Schichten der Gesellschaft zur Antiquität wurden, versteht sich von selbst. Es war nicht mehr der ärgste Schimpf und das schlimmste Verbrechen, arm zu sein, sondern das einzige: um Geld verkaufte der Staatsmann den Staat, der Bürger seine Freiheit; um Geld war die Offizierstelle wie die Kugel des Geschworenen feil; um Geld gab die vornehme Dame so gut sich preis wie die gemeine Dirne; Urkundenfälschung und Meineide waren so gemein geworden, daß bei einem Volkspoeten dieser Zeit der Eid “das Schuldenpflaster” heißt. Man hatte vergessen, was Ehrlichkeit war; wer eine Bestechung zurückwies, galt nicht für einen rechtschaffenen Mann, sondern für einen persönlichen Feind. Die Kriminalstatistik aller Zeiten und Länder wird schwerlich ein Seitenstück bieten zu einem Schaudergemälde so mannigfaltiger, so entsetzlicher und so widernatürlicher Verbrechen, wie es der Prozeß des Aulus Cluentius in dem Schoß einer der angesehensten Familien einer italischen Ackerstadt vor uns aufrollt.
Wie aber im tiefen Grunde des Volkslebens der Schlamm immer giftiger und immer bodenloser sich sammelte, so legte sich um so viel glatter und gleißender über die Oberfläche der Firnis feiner Sitten und allgemeiner Freundschaft. Alle Welt besuchte sich einander, so daß in den vornehmen Häusern es schon nötig wird, die jeden Morgen zum Lever sich einstellenden Personen in einer gewissen, von dem Herrn oder gelegentlich auch dem Kammerdiener festgesetzten Reihenfolge vorzulassen, auch nur den namhafteren einzeln Audienz zu geben, die übrigen aber teils in Gruppen, teils schließlich in Masse abzufertigen, mit welcher Scheidung Gaius Gracchus, auch hierin der Pfadfinder der neuen Monarchie, vorangegangen sein soll. Eine ebenso große Ausdehnung wie die Höflichkeitsbesuche hat auch der Höflichkeitsbriefwechsel gewonnen; zwischen Personen, die weder ein persönliches Verhältnis noch Geschäfte miteinander haben, fliegen dennoch die “freundschaftlichen” Briefe über Land und Meer, und umgekehrt kommen eigentliche und förmliche Geschäftsbriefe fast nur da noch vor, wo das Schreiben an eine Korporation gerichtet ist. In der gleichen Weise werden die Einladungen zur Tafel, die üblichen Neujahrsgeschenke, die häuslichen Feste ihrem Wesen entfremdet und fast in öffentliche Festlichkeiten verwandelt; ja, der Tod selbst befreit nicht von diesen Rücksichten auf die unzähligen “Nächsten”, sondern, um anständig gestorben zu sein, muß der Römer jeden derselben wenigstens mit einem Andenken bedacht haben. Ebenwie in gewissen Kreisen unserer Börsenwelt war der eigentliche innige häusliche und hausfreundliche Zusammenhang dem damaligen Rom so vollständig abhanden gekommen, daß mit den inhaltlos gewordenen Formen und Floskeln desselben der gesamte Geschäfts- und Bekanntenverkehr sich staffieren und dann allmählich an die Stelle der wirklichen jenes Gespenst der “Freundschaft” treten konnte, welches unter den mancherlei über den Ächtungen und Bürgerkriegen dieser Zeit schwebenden Höllengeistern nicht den letzten Platz einnimmt.
Ein ebenso charakteristischer Zug in dem schimmernden Verfall dieser Zeit ist die Emanzipation der Frauenwelt. ökonomisch hatten die Frauen längst sich selbständig gemacht; in der gegenwärtigen Epoche begegnen schon eigene Frauenanwälte, die einzelnstehenden reichen Damen bei ihrer Vermögensverwaltung und ihren Prozessen dienstbeflissen zur Hand gehen, durch Geschäfts- und Rechtskenntnis ihnen imponieren und damit reichlichere Trinkgelder und Erbschaftsquoten herausschlagen als andere Pflastertreter der Börse. Aber nicht bloß der ökonomischen Vormundschaft des Vaters oder des Mannes fühlten die Frauen sich entbunden. Liebeshändel aller Art waren beständig auf dem Tapet. Ballettänzerinnen (mimae) nahmen an Mannigfaltigkeit und Virtuosität ihrer Industrien mit den heutigen es vollkommen auf; ihre Primadonnen, die Cytheris und wie sie weiter heißen, beschmutzen selbst die Blätter der Geschichte. Indes ihrem gleichsam konzessionierten Gewerbe tat sehr wesentlichen Abbruch die freie Kunst der Damen der aristokratischen Kreise. Liaisons in den ersten Häusern waren so häufig geworden, daß nur ein ganz ausnehmendes Ärgernis sie zum Gegenstand besonderen Klatsches machen konnte; ein gerichtliches Einschreiten nun gar schien beinahe lächerlich. Ein Skandal ohnegleichen, wie ihn Publius Clodius 693 (61) bei dem Weiberfest im Hause des Oberpontifex aufführte, obwohl tausendmal ärger als die Vorfälle, die noch fünfzig Jahre zuvor zu einer Reihe von Todesurteilen geführt hatten, ging fast ohne Untersuchung und ganz ohne Strafe hin. Die Badesaison - im April, wo die Staatsgeschäfte ruhten und die vornehme Welt in Baiae und Puteoli zusammenströmte - zog ihren Hauptreiz mit aus den erlaubten und unerlaubten Verhältnissen, die neben Musik und Gesang und eleganten Frühstücken im Nachen oder am Ufer die Gondelfahrten belebten. Hier herrschten die Damen unumschränkt; indes begnügten sie sich keineswegs mit dieser ihnen von Rechts wegen zustehenden Domäne, sondern sie machten auch Politik, erschienen in Parteizusammenkünften und beteiligten sich mit ihrem Geld und ihren Intrigen an dem wüsten Koterietreiben der Zeit. Wer diese Staatsmänninnen auf der Bühne Scipios und Catos agieren sah und daneben den jungen Elegant, wie er mit glattem Kinn, feiner Stimme und trippelndem Gang, mit Kopf- und Busentüchern, Manschettenhemden und Frauensandalen das lockere Dirnchen kopierte, dem mochte wohl grauen vor der unnatürlichen Welt, in der die Geschlechter die Rollen schienen wechseln zu wollen. Wie man in den Kreisen dieser Aristokratie über Ehescheidung dachte, läßt das Verfahren ihres besten und sittlichsten Mannes Marcus Cato erkennen, der auf Bitten eines heiratslustigen Freundes von seiner Frau sich zu scheiden, keinen Anstand nahm und ebensowenig daran, nach dem Tode dieses Freundes dieselbe Frau zum zweitenmal zu heiraten. Ehe- und Kinderlosigkeit griffen vornehmlich in den höheren Ständen immer weiter um sich. Wenn unter diesen die Ehe längst als eine Last galt, die man höchstens im öffentlichen Interesse über sich nahm, so begegnen wir jetzt schon auch bei Cato und Catos Gesinnungsgenossen der Maxime, aus der ein Jahrhundert zuvor Polybios den Verfall von Hellas ableitete: daß es Bürgerpflicht sei, die großen Vermögen zusammenzuhalten und darum nicht zu viel Kinder zu zeugen. Wo waren die Zeiten, als die Benennung “Kinderzeuger” (proletarius) für den Römer ein Ehrenname gewesen war!
Infolge dieser sozialen Zustände schwand der latinische Stamm in Italien in erschreckender Weise zusammen und legte sich über die schönen Landschaften teils die parasitische Einwanderung, teils die reine Öde. Ein ansehnlicher Teil der Bevölkerung Italiens strömte in das Ausland. Schon die Summe von Kapazitäten und Arbeitskräften, welche die Lieferung von italischen Beamten und italischen Besatzungen für das gesamte Mittelmeergebiet in Anspruch nahm, überstieg die Kräfte der Halbinsel, zumal da die also in die Fremde gesandten Elemente zum großen Teil der Nation für immer verloren gingen. Denn je mehr die römische Gemeinde zu einem viele Nationen umfassenden Reiche erwuchs, desto mehr entwöhnte sich die regierende Aristokratie, Italien als ihre ausschließliche Heimat zu betrachten; von der zum Dienst ausgehobenen oder angeworbenen Mannschaft aber ging ein ansehnlicher Teil in den vielen Kriegen, namentlich in dem blutigen Bürgerkriege zugrunde, und ein anderer ward durch die lange, zuweilen auf ein Menschenalter sich erstreckende Dienstzeit der Heimat völlig entfremdet. In gleicher Weise wie der öffentliche Dienst hielt die Spekulation einen Teil der Grundbesitzer- und fast die ganze Kaufmannschaft wenn nicht auf zeitlebens, doch auf lange Zeit außer Landes fest und entwöhnte namentlich die letztere in dem demoralisierenden Handelsreiseleben überhaupt der bürgerlichen Existenz im Mutterlande und der vielfach bedingten innerhalb der Familie. Als Ersatz dafür erhielt Italien teils das Sklaven- und Freigelassenenproletariat, teils die aus Kleinasien, Syrien und Ägypten einströmenden Handwerker und Händler, die vornehmlich in der Hauptstadt und mehr noch in den Hafenstädten Ostia, Puteoli, Brundisium wucherten. Aber in dem größten und wichtigsten Teil Italiens trat nicht einmal ein solcher Ersatz der reinen Elemente durch unreine ein, sondern schwand die Bevölkerung sichtlich hin. Vor allem galt dies von den Weidelandschaften, wie denn das gelobte Land der Viehzucht, Apulien, von Gleichzeitigen der menschenleerste Teil Italiens genannt wird, und von der Umgegend Roms, wo die Campagna unter der steten Wechselwirkung des zurückgehenden Ackerbaues und der zunehmenden bösen Luft jährlich mehr verödete. Labici, Gabii, Bovillae, einst freundliche Landstädtchen, waren so verfallen, daß es schwer hielt, Vertreter derselben für die Zeremonie des Latinerfestes aufzutreiben. Tusculum, obwohl immer noch eine der angesehensten Gemeinden Latiums, bestand fast nur noch aus einigen vornehmen Familien, die in der Hauptstadt lebten, aber ihr tusculanisches Heimatrecht festhielten, und stand an Zahl der stimmfähigen Bürger weit zurück selbst hinter kleinen Gemeinden des inneren Italiens. Der Stamm der waffenfähigen Mannschaft war in diesem Landstrich, auf dem einst Roms Wehrhaftigkeit wesentlich beruht hatte, so vollständig ausgegangen, daß man die im Vergleich mit den gegenwärtigen Verhältnissen fabelhaft klingenden Berichte der Chronik von den Äquer- und Volskerkriegen mit Staunen und vielleicht mit Grauen las. Nicht überall war es so arg, namentlich nicht in den übrigen Teilen Mittelitaliens und in Kampanien: aber dennoch “standen”, wie Varro klagt, durchgängig einst menschenreiche Städte verödet.
Es ist ein grauenvolles Bild, dies Bild Italiens unter dem Regiment der Oligarchie. Zwischen der Welt der Bettler und der Welt der Reichen ist der verhängnisvolle Gegensatz durch nichts vermittelt oder gemildert. Je deutlicher und peinlicher er auf beiden Seiten empfunden ward, je schwindelnd höher der Reichtum stieg, je tiefer der Abgrund der Armut gähnte, desto häufiger ward in dieser wechselvollen Welt der Spekulation und des Glücksspiels der einzelne aus der Tiefe in die Höhe und wieder aus der Höhe in die Tiefe geschleudert. Je weiter äußerlich die beiden Welten auseinanderklafften, desto vollständiger begegneten sie sich in der gleichen Vernichtung des Familienlebens, das doch aller Nationalität Keim und Kern ist, in der gleichen Faulheit und Üppigkeit, der gleichen bodenlosen Ökonomie, der gleichen unmännlichen Abhängigkeit, der gleichen, nur im Tarif unterschiedenen Korruption, der gleichen Verbrecherentsittlichung, dem gleichen Gelüsten, mit dem Eigentum den Krieg zu beginnen. Reichtum und Elend im innigen Bunde treiben die Italiker aus Italien aus und füllen die Halbinsel halb mit Sklavengewimmel, halb mit schauerlicher Stille. Es ist ein grauenvolles Bild, aber kein eigentümliches; überall, wo das Kapitalistenregiment im Sklavenstaat sich vollständig entwickelt, hat es Gottes schöne Welt in gleicher Weise verwüstet. Wie die Ströme in verschiedenen Farben spiegeln, die Kloake aber überall sich gleich sieht, so gleicht auch das Italien der ciceronischen Epoche wesentlich dem Hellas des Polybios und bestimmter noch dem Karthago der hannibalischen Zeit, wo in ganz ähnlicher Weise das allmächtig regierende Kapital den Mittelstand zugrunde gerichtet, den Handel und die Gutswirtschaft zur höchsten Blüte gesteigert und schließlich eine gleißend übertünchte sittliche und politische Verwesung der Nation herbeigeführt hatte. Alles, was in der heutigen Welt das Kapital an argen Sünden gegen Nation und Zivilisation begangen hat, bleibt so tief unter den Greueln der alten Kapitalistenstaaten, wie der freie Mann, sei er auch noch so arm, über dem Sklaven bleibt; und erst wenn Nordamerikas Drachensaat reift, wird die Welt wieder ähnliche Früchte zu ernten haben.
Diese Leiden, an denen die italische Volkswirtschaft daniederlag, waren ihrem tiefsten Kerne nach unheilbar, und was daran noch geheilt werden konnte, mußte wesentlich das Volk und die Zeit bessern; denn auch die weiseste Regierung vermag so wenig wie der geschickteste Arzt, die verdorbenen Säfte des Organismus in frische zu verwandeln oder bei tieferliegenden Übeln mehr zu tun, als die Zufälligkeiten abzuwehren, die die Heilkraft der Natur in ihrem Wirken hindern. Eine solche Abwehr gewährte an sich schon die friedliche Energie des neuen Regiments, durch welche einige der ärgsten Auswüchse von selber wegfielen, wie zum Beispiel die künstliche Großziehung des Proletariats, die Straflosigkeit der Verbrechen, der Ämterkauf und anderes mehr. Allein etwas mehr konnte die Regierung doch tun als bloß nicht schaden. Caesar gehörte nicht zu den überklugen Leuten, die das Meer darum nicht eindämmen, weil der Springflut doch kein Deich zu trotzen vermag. Es ist besser, wenn die Nation und ihre Ökonomie von selbst die naturgemäße Bahn geht; aber da sie aus dieser ausgewichen war, so setzte Caesar alle seine Energie ein, um von oben herab die Nation in das heimatliche und Familienleben zurückzubringen und die Volksökonomie durch Gesetz und Dekret zu reformieren. Um der dauernden Abwesenheit der Italiker aus Italien zu steuern und die vornehme Welt und die Kaufmannschaft zur Gründung eigener Herde in der Heimat zu veranlassen, wurde nicht bloß die Dienstzeit der Soldaten verkürzt, sondern auch den Männern senatorischen Standes überhaupt untersagt, anders als in öffentlichen Geschäften ihren Aufenthalt außerhalb Italiens zunehmen, den übrigen Italikern in heiratsfähigem Alter (vom zwanzigsten bis zum vierzigsten Jahr) vorgeschrieben, nicht über drei Jahre hintereinander von Italien abwesend zu sein. In demselben Sinn hatte Caesar schon in seinem ersten Konsulat bei Gründung der Kolonie Capua die Väter mehrerer Kinder vorzugsweise bedacht und setzte nun als Imperator den Vätern zahlreicher Familien außerordentliche Belohnungen aus, während er zugleich als oberster Richter der Nation Scheidung und Ehebruch mit einem nach römischen Begriffen unerhörten Rigorismus behandelte. Er verschmähte es sogar nicht, ein detailliertes Luxusgesetz zu erlassen, das unter anderm die Bauverschwendung wenigstens in einem ihrer unsinnigsten Auswüchse, den Grabmonumenten, beschnitt, den Gebrauch von Purpurgewändern und Perlen auf gewisse Zeiten, Alters- und Rangklassen beschränkte und ihn erwachsenen Männern ganz untersagte, dem Tafelaufwand ein Maximum setzte und eine Anzahl Luxusgerichte geradezu verbot. Dergleichen Verordnungen waren freilich nicht neu; neu aber war es, daß der “Sittenmeister” ernstlich über deren Befolgung hielt, die Eßwarenmärkte durch bezahlte Aufpasser überwachte, ja, den vornehmen Herren durch seine Gerichtsdiener die Tafel revidieren und die verbotenen Schüsseln auf dieser selbst konfiszieren ließ. Durch solche theoretische und praktische Unterweisung in der Mäßigkeit, welche die neue monarchische Polizei der vornehmen Welt erteilte, konnte freilich kaum mehr erreicht werden, als daß der Luxus sich etwas mehr in die Verborgenheit zurückzog; allein wenn die Heuchelei die Huldigung ist, die das Laster der Tugend darbringt, so war unter den damaligen Verhältnissen selbst eine polizeilich hergestellte Scheinehrbarkeit ein nicht zu verachtender Fortschritt zum Bessern.
Ernsterer Art waren und mehr Erfolg versprachen die Maßregeln Caesars zur besseren Regulierung der italischen Geld- und Bodenwirtschaft. Zunächst handelte es sich hier um transitorische Bestimmungen hinsichtlich des Geldmangels und der Schuldenkrise überhaupt. Das durch den Lärm über die zurückgehaltenen Kapitalien hervorgerufene Gesetz, daß niemand über 60000 Sesterzen (4600 Taler) an barem Gold und Silber vorrätig haben dürfe, mag wohl nur erlassen sein, um den Zorn des blinden Publikums gegen die Wucherer zu beschwichtigen; die Form der Publikation, wobei fingiert ward, daß hiermit nur ein älteres, in Vergessenheit geratenes Gesetz wieder eingeschärft werde, zeigt es, daß Caesar dieser Verfügung sich schämte, und schwerlich wird von ihr wirklich Anwendung gemacht sein. Eine weit ernstere Frage war die Behandlung der schwebenden Forderungen, deren vollständigen Erlaß die Partei, die sich die seine nannte, von Caesar mit Ungestüm begehrte. Daß derselbe auf dieses Begehren so nicht einging, ward schon gesagt; indes wurden doch, und zwar schon im Jahre 705 (49), den Schuldnern zwei wichtige Zugeständnisse gemacht. Einmal wurden die rückständigen Zinsen niedergeschlagen ^23 und die gezahlten vom Kapital abgezogen. Zweitens ward der Gläubiger genötigt, die bewegliche und unbewegliche Habe des Schuldners an Zahlungs Statt nach demjenigen Taxwert anzunehmen, welchen die Sachen vor dem Bürgerkrieg und der durch denselben herbeigeführten allgemeinen Entwertung gehabt hatten. Die letztere Festsetzung war nicht unbillig; wenn der Gläubiger tatsächlich als der Eigentümer der Habe seines Schuldners bis zum Belauf der ihm geschuldeten Summe anzusehen war, so war es wohl gerechtfertigt, daß er an der allgemeinen Entwertung des Besitzes seinen Anteil mittrug. Dagegen die Annullierung der geleisteten oder ausstehenden Zinszahlungen, durch welche der Sache nach die Gläubiger außer den Zinsen selbst von dem, was sie zur Zeit der Erlassung des Gesetzes an Kapital zu fordern hatten, durchschnittlich 25 Prozent einbüßten, war in der Tat nichts anderes als eine teilweise Gewährung der von den Demokraten so ungestüm begehrten Kassation der aus Darlehen herrührenden Forderungen; und wie arg auch die Zinswucherer gewirtschaftet haben mochten, so ist es doch nicht möglich, damit die rückwirkende Vernichtung aller Zinsforderungen ohne Unterschied zu rechtfertigen. Um diese Agitation wenigstens zu begreifen, muß man sich erinnern, wie die demokratische Partei zu der Zinsfrage stand. Das gesetzliche Verbot, Zinsen zu nehmen, das die alte Plebejeropposition im Jahre 412 (342) erzwungen hatte, war zwar durch die mittels der Prätur den Zivilprozeß beherrschende Nobilität tatsächlich außer Anwendung gesetzt, aber doch formell seit jener Zeit in Gültigkeit geblieben; und die Demokraten des siebenten Jahrhunderts, die sich durchaus als die Fortsetzer jener alten ständisch-sozialen Bewegung betrachteten, hatten die Nichtigkeit der Zinszahlungen zu jeder Zeit behauptet, auch schon in den Wirren der marianischen Zeit dieselbe wenigstens vorübergehend praktisch geltend gemacht. Es ist nicht glaublich, daß Caesar die kruden Ansichten seiner Partei über die Zinsfrage teilte; wenn er in seinem Bericht über die Liquidationsangelegenheit der Verfügung über die Hingabe der Habe der Schuldner an Zahlungs Statt gedenkt, aber von der Kassation der Zinsen schweigt, so ist dies vielleicht ein stummer Selbstvorwurf. Allein wie jeder Parteiführer hing doch auch er von seiner Partei ab und konnte die traditionellen Sätze der Demokratie in der Zinsfrage nicht geradezu verleugnen; um so mehr, als er über diese Frage nicht als der allmächtige Sieger von Pharsalos, sondern schon vor seinem Abgang nach Epirus zu entscheiden hatte. Wenn er aber diesen Bruch in die Rechtsordnung und das Eigentum vielleicht mehr zuließ als bewirkte, so ist es sicher sein Verdienst, daß jenes ungeheuerliche Begehren der Kassation sämtlicher Darlehnsforderungen zurückgewiesen ward: und es darf wohl als eine Ehrenrettung für ihn angesehen werden, daß die Schuldner über das ihnen gemachte, nach ihrer Ansicht höchst ungenügende Zugeständnis noch weit ungehaltener waren als die verkürzten Gläubiger und unter Caelius und Dolabella jene törichten und, wie bereits früher erzählt, rasch vereitelten Versuche machten, das, was Caesar ihnen verweigert hatte, durch Krawall und Bürgerkrieg zu erzwingen.
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^23 Dieses ist zwar nicht überliefert, folgt aber notwendig aus der Gestattung, die durch Barzahlung oder Anweisung gezahlten Zinsen (si quid usurae nomine numeratum auf perscriptum fuisset: Suet. Caes. 42) als gesetzwidrig gezahlt an dem Kapital zu kürzen.
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Aber Caesar beschränkte sich nicht darauf, dem Schuldner für den Augenblick zu helfen, sondern er tat, was er als Gesetzgeber tun konnte, um die fürchterliche Allmacht des Kapitals auf die Dauer zu beugen. Vor allen Dingen ward der große Rechtssatz proklamiert, daß die Freiheit nicht ein dem Eigentum kommensurables Gut ist, sondern ein ewiges Menschenrecht, das der Staat nur dem Schuldigen, nicht dem Schuldner abzuerkennen das Recht hat. Es ist Caesar, der, vielleicht auch hier angeregt durch die humanere ägyptische und griechische, besonders die Solonische Gesetzgebung ^24, dieses den Satzungen der älteren Konkursordnung schnurstracks widersprechende Prinzip eingeführt hat in das gemeine Recht, wo es seit ihm unangefochten sich behauptet. Nach römischem Landrecht ward der zahlungsunfähige Schuldner Knecht seines Gläubigers. Das Poetelische Gesetz hatte zwar dem nur durch Verlegenheiten, nicht durch wahre Überschuldung augenblicklich zahlungsunfähig Gewordenen verstattet, durch Abtretung seiner Habe die persönliche Freiheit zu retten; für den wirklich Überschuldeten jedoch war jener Rechtssatz wohl in Nebenpunkten gemildert, aber in der Hauptsache durch ein halbes Jahrtausend unverändert festgehalten worden; ein zunächst auf das Vermögen gerichteter Konkurs kam nur ausnahmsweise vor dann, wenn der Schuldner tot oder seines Bürgerrechts verlustig gegangen oder nicht aufzufinden war. Erst Caesar gab dem überschuldeten Manne das Recht, worauf noch unsere heutigen Konkursordnungen beruhen: durch förmliche Abtretung der Habe an die Gläubiger, mochte sie zu ihrer Befriedigung ausreichen oder nicht, allemal seine persönliche Freiheit, wenn auch mit geschmälerten Ehren- und politischen Rechten, zu erretten und eine neue Vermögensexistenz zu beginnen, in der er wegen der aus der älteren Zeit herrührenden und im Konkurs nicht gedeckten Forderungen nur dann eingeklagt werden durfte, wenn er sie bezahlen konnte, ohne wiederum sich ökonomisch zu ruinieren. Wenn also dem großen Demokraten die unvergängliche Ehre zuteil ward, die persönliche Freiheit prinzipiell vom Kapital zu emanzipieren, so versuchte er ferner, die Übermacht des Kapitals durch Wuchergesetze auch polizeilich einzudämmen. Die demokratische Antipathie gegen die Zinsverträge verleugnete auch er nicht. Für den italischen Geldverkehr wurde eine Maximalsumme der dem einzelnen Kapitalisten zu gestattenden Zinsdarlehen festgestellt, welche sich nach dem einem jeden zuständigen italischen Grundbesitz gerichtet zu haben scheint und vielleicht die Hälfte des Wertes desselben betrug. Übertretungen dieser Bestimmung wurden, nach Art des in den republikanischen Wuchergesetzen vorgeschriebenen Verfahrens, als Kriminalvergehen behandelt und vor eine eigene Geschworenenkommission gewiesen. Wenn es gelang, diese Vorschriften praktisch durchzuführen, so wurde jeder italische Geschäftsmann dadurch genötigt, vor allem zugleich auch italischer Grundbesitzer zu werden, und die Klasse der bloß von ihren Zinsen zehrenden Kapitalisten verschwand in Italien gänzlich. Mittelbar wurde damit auch die nicht minder schädliche Kategorie der überschuldeten und der Sache nach nur für ihre Gläubiger das Gut verwaltenden Grundeigentümer wesentlich beschränkt, indem die Gläubiger, wenn sie ihr Zinsgeschäft fortführen wollten, gezwungen wurden, selber sich anzukaufen. Schon hierin übrigens liegt es, daß Caesar keineswegs jenes naive Zinsverbot der alten Popularpartei einfach erneuern, sondern vielmehr das Zinsnehmen innerhalb gewisser Grenzen gestatten wollte. Sehr wahrscheinlich aber hat er dabei sich nicht auf jene bloß für Italien gültige Anordnung eines Maximalsatzes der auszuleihenden Summen beschränkt, sondern auch, namentlich mit Rücksicht auf die Provinzen, für die Zinsen selbst Maximalsätze vorgeschrieben. Die Verfügungen, daß es unstatthaft sei, höhere Zinsen als eins vom Hundert monatlich oder von rückständigen Zinsen wieder Zinsen zu nehmen oder endlich an rückständigen Zinsen mehr als eine dem Kapital gleichkommende Summe gerichtlich geltend zu machen, wurden, wahrscheinlich ebenfalls nach griechisch-ägyptischem Muster ^25, im Römischen Reiche zuerst von Lucius Lucullus für Kleinasien aufgestellt und daselbst von seinen besseren Nachfolgern beibehalten, sodann bald auch auf andere Provinzen durch Statthalterverordnungen übertragen und endlich wenigstens ein Teil derselben durch einen Beschluß des römischen Senats vom Jahre 704 (50) mit Gesetzeskraft in allen Provinzen versehen. Wenn diese Lucullischen Verfügungen späterhin in ihrem vollen Umfang als Reichsgesetz erscheinen und durchaus die Grundlage der römischen, ja der heutigen Zinsgesetzgebung geworden sind, so darf auch dies vielleicht auf eine Bestimmung Caesars zurückgeführt werden.
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^24 Die ägyptischen Königsgesetze (Diod. 1, 79) und ebenso das Solonische Recht (Plut. Sol. 13, 15) untersagten die Schuldbriefe, worin auf die Nichtzahlung der Verlust der persönlichen Freiheit des Schuldners gesetzt war; und wenigstens das letztere legte auch im Falle des Konkurses dem Schuldner nicht mehr auf als die Abtretung seiner sämtlichen Aktiva.
^25 Wenigstens der letztere Satz kehrt wieder in den alten ägyptischen Königsgesetzen (Diod. 1, 79). Dagegen kennt das Solonische Recht keine Zinsbeschränkungen, erlaubt vielmehr ausdrücklich, Zinsen von jeder beliebigen Höhe auszumachen.
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Hand in Hand mit diesen Bestrebungen, der Kapitalübermacht zu wehren, gingen die Bemühungen, die Bodenwirtschaft in diejenige Bahn zurückzuleiten, die dem Gemeinwesen die förderlichste war. Sehr wesentlich war hierfür schon die Verbesserung der Rechtspflege und der Polizei. Wenn bisher niemand in Italien seines Lebens und seines beweglichen oder unbeweglichen Eigentums sicher gewesen war, wenn zum Beispiel die römischen Bandenführer in den Zwischenzeiten, wo ihre Leute nicht in der Hauptstadt Politik machen halfen, in den Wäldern Etruriens dem Raube obgelegen oder auch die Landgüter ihrer Soldherren durch Eroberungen arrondiert hatten, so hatte dergleichen Faustrecht nunmehr ein Ende; und vor allem die ackerbauende Bevölkerung aller Klassen mußte davon die wohltätigen Folgen empfinden. Auch Caesars Baupläne, die sich durchaus nicht auf die Hauptstadt beschränkten, waren bestimmt, hier einzugreifen; so sollte zum Beispiel die Anlegung einer bequemen Fahrstraße von Rom durch die Apenninenpässe zum Adriatischen Meer den italischen Binnenverkehr beleben, die Niedrigerlegung des Fuciner Sees der marsischen Bauernschaft zugute kommen. Allein auch unmittelbar griff Caesar in die wirtschaftlichen Zustände Italiens ein. Den italischen Viehzüchtern wurde auferlegt, wenigstens den dritten Teil ihrer Hirten aus freigeborenen, erwachsenen Leuten zu nehmen, wodurch zugleich dem Banditenwesen gesteuert und dem freien Proletariat eine Erwerbsquelle geöffnet ward. In der agrarischen Frage ging Caesar, der bereits in seinem ersten Konsulat in die Lage gekommen war, sie zu regulieren, verständiger als Tiberius Gracchus, nicht darauf aus, die Bauernwirtschaft wiederherzustellen um jeden Preis, selbst um den einer unter juristischen Klauseln versteckten Revolution gegen das Eigentum; ihm wie jedem andern echten Staatsmann galt vielmehr als die erste und unverbrüchlichste aller politischen Maximen die Sicherheit dessen, was Eigentum ist oder doch im Publikum als Eigentum gilt, und nur innerhalb der hierdurch gezogenen Schranken suchte er die Hebung des italischen Kleinbesitzes, die auch ihm als eine Lebensfrage der Nation erschien, zu bewerkstelligen. Es ließ auch so noch viel in dieser Beziehung sich tun. Jedes Privatrecht, mochte es Eigentum oder titulierter Erbbesitz heißen, auf Gracchus oder auf Sulla zurückgehen, ward unbedingt von ihm respektiert. Dagegen das sämtliche wirkliche Domanialland in Italien, mit Einschluß eines ansehnlichen Teils der in den Händen geistlicher Innungen befindlichen, rechtlich dem Staate zuständigen Liegenschaften, wurde von Caesar, nachdem er in seiner streng sparsamen, auch im kleinen keine Verschleuderung und Vernachlässigung duldenden Weise durch die wiedererweckte Zwanzigerkommission eine allgemeine Revision der italischen Besitztitel veranstaltet hatte, zur Verteilung in gracchanischer Weise bestimmt, natürlich soweit es sich zum Ackerbau eignete - die dem Staate gehörigen apulischen Sommer- und samnitischen Winterweiden blieben auch ferner Domäne; und es war wenigstens die Absicht des Imperators, wenn diese Domänen nicht ausreichen würden, das weiter erforderliche Land durch Ankauf italischer Grundstücke aus der Staatskasse zu beschaffen. Bei der Auswahl der neuen Bauern wurden natürlich vor allen die gedienten Soldaten berücksichtigt und soweit möglich die Last, welche die Aushebung für das Mutterland war, dadurch in eine Wohltat umgewandelt, daß Caesar den als Rekruten ausgehobenen Proletarier ihm als Bauer zurückgab; bemerkenswert ist es auch, daß die verödeten latinischen Gemeinden, wie zum Beispiel Veii und Capena, vorzugsweise mit neuen Kolonisten bedacht worden zu sein scheinen. Die Vorschrift Caesars, daß die neuen Eigentümer erst nach zwanzig Jahren befugt sein sollten, die empfangenen Ländereien zu veräußern, war ein glücklicher Mittelweg zwischen der völligen Freigebung des Veräußerungsrechts, die den größten Teil des verteilten Landes rasch wieder in die Hände der großen Kapitalisten zurückgeführt haben würde, und den bleibenden Beschränkungen der Verkehrsfreiheit, wie sie Tiberius Gracchus und Sulla, beide gleich vergeblich, verfügt hatten.
Wenn also die Regierung energisch dazu tat, die kranken Elemente des italischen Volkslebens zu entfernen und die gesunden zu stärken, so sollte endlich das neu regulierte Munizipalwesen, nachdem sich dasselbe erst jüngst aus der Krise des Bundesgenossenkriegs in und neben dem Staatswesen entwickelt hatte, der neuen absoluten Monarchie das mit ihr verträgliche Gemeindeleben mitteilen und die stockende Zirkulation der edelsten Elemente des öffentlichen Lebens wieder zu rascheren Pulsschlägen erwecken. Als leitender Grundsatz in den beiden im Jahre 705 (49) für das Cisalpinische Gallien, im Jahre 709 (45) für Italien erlassenen Gemeindeordnungen ^26, von denen namentlich die letztere für die ganze Folgezeit Grundgesetz blieb, erscheint teils die strenge Reinigung der städtischen Kollegien von allen unsittlichen Elementen, während von politischer Polizei darin keine Spur vorkommt, teils die möglichste Beschränkung des Zentralisierens und die möglichst freie Bewegung der Gemeinden, denen auch jetzt noch die Wahl der Beamten und eine wenngleich beschränkte Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit verblieb. Die allgemeinen polizeilichen Bestimmungen, zum Beispiel die Beschränkungen des Assoziationsrechts, griffen freilich auch hier Platz.
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^26 Von beiden Gesetzen sind beträchtliche Bruchstücke noch vorhanden.
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Dies sind die Ordnungen, durch die Caesar versuchte, die italische Volkswirtschaft zu reformieren. Es ist leicht, sowohl ihre Unzulänglichkeit darzutun, indem auch sie noch eine Menge von Übelständen bestehen ließen, als auch nachzuweisen, daß sie vielfach schädlich wirkten, indem sie die Verkehrsfreiheit zum Teil sehr empfindlich beschränkten. Es ist noch leichter nachzuweisen, daß die Schäden der italischen Volkswirtschaft überhaupt unheilbarer Art waren. Aber trotzdem wird der praktische Staatsmann das Werk wie den Meister bewundern. Es war schon etwas, daß da, wo ein Mann wie Sulla, an Abhilfe verzweifelnd, mit einer bloß formalen Reorganisation sich begnügt hatte, das Übel an seinem eigentlichen Sitze angefaßt und hier mit ihm gerungen ward; und wir dürfen wohl urteilen, daß Caesar mit seinen Reformen dem Maße des Möglichen so nahe kam, als zu kommen dem Staatsmann und dem Römer gegeben war. Die Verjüngung Italiens hat auch er von ihnen nicht erwarten können noch erwartet, sondern diese vielmehr auf einem sehr verschiedenen Wege zu erreichen gesucht, den darzulegen es nötig wird, zunächst die Lage der Provinzen, wie Caesar sie vorfand, ins Auge zu fassen.
Die Provinzen, welche Caesar vorfand, waren vierzehn an der Zahl; sieben europäische: das Jenseitige und das Diesseitige Spanien; das Transalpinische Gallien; das Italische Gallien mit Illyricum; Makedonien mit Griechenland; Sizilien; Sardinien mit Korsika; fünf asiatische: Asia; Bithynien und Pontus; Kilikien mit Kypros; Syrien; Kreta; und zwei afrikanische: Kyrene und Afrika; wozu Caesar durch die Einrichtung der beiden neuen Statthalterschaften des Lugdunensischen Galliens und Belgiens und durch Konstituierung Illyricums als einer eigenen Provinz noch drei neue Sprengel hinzufügte ^27.
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^27 Da nach Caesars Ordnung jährlich sechzehn Proprätoren und zwei Prokonsuln in die Statthalterschaften sich teilten und die letzteren zwei Jahre im Amt blieben, so möchte man schließen daß er die Zahl der Provinzen insgesamt auf zwanzig zu bringen beabsichtigte. Zu einer Gewißheit ist indes hier um so weniger zu gelangen, als Caesar vielleicht absichtlich weniger Ämter einrichtete als Kandidaturen.
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In dem Regiment über diese Provinzen war die oligarchische Mißwirtschaft auf einem Punkte angekommen, wie ihn wenigstens im Okzident, trotz mancher achtbarer Leistungen in diesem Fach, keine zweite Regierung jemals erreicht hat und wo nach unserer Fassungskraft eine Steigerung nicht mehr möglich scheint. Allerdings traf die Verantwortung hierfür die Römer nicht allein. Fast überall hatte bereits vor ihnen das griechische, phönikische oder asiatische Regiment den Völkern den höheren Sinn und das Rechts- und Freiheitsgefühl besserer Zeiten ausgetrieben. Es war wohl arg, daß jeder angeschuldigte Provinziale auf Verlangen in Rom persönlich zur Verantwortung sich zu stellen verpflichtet war; daß der römische Statthalter beliebig in die Rechtspflege und in die Verwaltung der abhängigen Gemeinden eingriff, Bluturteile fällte und Verhandlungen des Gemeinderats kassierte; daß er im Kriegsfall mit den Milizen nach Gutdünken und oft in schandbarer Weise schaltete, wie zum Beispiel Cotta bei der Belagerung des pontischen Herakleia der Miliz alle gefährlichen Posten anwies, um seine Italiker zu schonen, und, da die Belagerung nicht nach Wunsch ging, seinen Werkmeistern den Kopf vor die Füße zu legen befahl. Es war wohl arg, daß keine Vorschrift der Sittlichkeit oder des Strafrechts weder die römischen Vögte noch ihr Gefolge band und daß Vergewaltigungen, Schändungen und Ermordungen mit oder ohne Form Rechtens in den Provinzen alltägliche Auftritte waren. Allein es war dies wenigstens nichts Neues: fast überall war man sklavischer Behandlung längst gewohnt und es kam am Ende wenig darauf an, ob ein karthagischer Vogt, ein syrischer Satrap oder ein römischer Prokonsul den Lokaltyrannen spielte. Das materielle Wohlbefinden, ziemlich das einzige, wofür man in den Provinzen noch Sinn hatte, ward durch jene Vorgänge, die zwar bei den vielen Tyrannen viele, aber doch nur einzelne Individuen trafen, weit minder gestört als durch die auf allen zugleich lastende finanzielle Exploitierung, welche mit solcher Energie doch niemals noch aufgetreten war. Die Römer bewährten ihre alte Meisterschaft im Geldwesen jetzt auf diesem Gebiet in einer entsetzlichen Weise. Es ist früher versucht worden, das römische System der Provinzialbelastung in seinen bescheidenen und verständigen Grundlagen wie in seiner Steigerung und Verderbung darzustellen. Daß die letztere progressiv zunahm, versteht sich von selbst. Die ordentlichen Abgaben wurden weit drückender durch die Ungleichheit der Steuerverteilung und durch das verkehrte Hebesystem als durch ihre Höhe. Über die Einquartierungslast äußerten römische Staatsmänner selbst, daß eine Stadt ungefähr gleich viel leide, wenn der Feind sie erstürme und wenn ein römisches Heer Winterquartier in ihr nehme. Während die Besteuerung nach ihrem ursprünglichen Charakter die Vergütung für die von Rom übernommene Kriegslast gewesen war und die steuernde Gemeinde also ein Recht darauf hatte, vom ordentlichen Dienst verschont zu bleiben, wurde jetzt, wie zum Beispiel für Sardinien bezeugt ist, der Besatzungsdienst größtenteils den Provinzialen aufgebürdet und sogar in den ordentlichen Heeren außer anderen Leistungen die ganze schwere Last des Reiterdienstes auf sie abgewälzt. Die außerordentlichen Leistungen, wie zum Beispiel die Kornlieferungen gegen geringe oder gar keine Vergütung zum Besten des hauptstädtischen Proletariats, die häufigen und kostspieligen Flottenrüstungen und Strandverteidigungen, um der Piraterie zu steuern, die Aufgaben, Kunstwerke, wilde Bestien oder andere Bedürfnisse des wahnwitzigen römischen Theater- und Tierhetzenluxus herbeizuschaffen, die militärischen Requisitionen im Kriegsfall, waren ebenso häufig wie erdrückend und unberechenbar. Ein einzelnes Beispiel mag zeigen, wie weit die Dinge gingen. Während der dreijährigen Verwaltung Siziliens durch Gaius Verres sank die Zahl der Ackerwirte in Leontinoi von 84 auf 32, in Motuka von 187 auf 86, in Herbita von 252 auf 120, in Agyrion von 250 auf 80; so daß in vier der fruchtbarsten Distrikte Siziliens von hundert Grundbesitzern 59 ihre Äcker lieber brach liegen ließen, als sie unter diesem Regiment bestellten. Und diese Ackerwirte waren, wie schon ihre geringe Zahl zeigt und auch ausdrücklich gesagt wird, keineswegs kleine Bauern, sondern ansehnliche Plantagenbesitzer und zum großen Teil römische Bürger!
In den Klientelstaaten waren die Formen der Besteuerung etwas verschieden, aber die Lasten selbst womöglich noch ärger, da außer den Römern hier auch noch die einheimischen Höfe erpreßten. In Kappadokien und Ägypten war der Bauer wie der König bankrott und jener den Steuereinnehmer, dieser den römischen Gläubiger zu befriedigen außerstande. Dazu kamen denn die eigentlichen Erpressungen nicht bloß des Statthalters selbst, sondern auch seiner “Freunde”, von denen jeder gleichsam eine Anweisung auf den Statthalter zu haben meinte und ein Anrecht, durch ihn aus der Provinz als ein gemachter Mann zurückzukommen. Die römische Oligarchie glich in dieser Beziehung vollständig einer Räuberbande und betrieb das Plündern der Provinzialen berufs- und handwerksmäßig: ein tüchtiges Mitglied griff nicht allzu säuberlich zu, da man ja mit den Sachwaltern und den Geschworenen zu teilen hatte und je mehr, um desto sicherer stahl. Auch die Diebesehre war bereits entwickelt: der große Räuber sah auf den kleinen, dieser auf den bloßen Dieb geringschätzig herab; wer einmal wunderbarerweise verurteilt worden war, tat groß mit der hohen Ziffer der als erpreßt ihm nachgewiesenen Summen. So wirtschafteten in den Ämtern die Nachfolger jener Männer, die von ihrer Verwaltung nichts nach Hause zu bringen gewohnt gewesen als den Dank der Untertanen und den Beifall der Mitbürger.
Aber womöglich noch ärger und noch weniger einer Kontrolle unterworfen hausten die italischen Geschäftsmänner unter den unglücklichen Provinzialen. Die einträglichsten Stücke des Grundbesitzes und das gesamte Handels- und Geldwesen in den Ämtern konzentrierten sich in ihren Händen. Die Güter in den überseeischen Gebieten, welche italischen Vornehmen gehörten, waren allem Elend der Verwalterwirtschaft ausgesetzt und sahen niemals ihren Herrn, ausgenommen etwa die Jagdparke, welche schon in dieser Zeit im Transalpinischen Gallien mit einem Flächeninhalt bis fast zu einer deutschen Quadratmeile vorkommen. Die Wucherei florierte wie nie zuvor. Die kleinen Landeigentümer in Illyricum, Asia, Ägypten wirtschafteten schon zu Varros Zeit größtenteils tatsächlich als Schuldknechte ihrer römischen oder nichtrömischen Gläubiger, ebenwie einst die Plebejer für ihre patrizischen Zinsherren. Es kam vor, daß Kapitalien selbst an Stadtgemeinden zu vier Prozent monatlich verborgt wurden. Es war etwas Gewöhnliches, daß ein energischer und einflußreicher Geschäftsmann zu besserer Betreibung seiner Geschäfte entweder vom Senat sich den Gesandten- ^28 oder auch vom Statthalter den Offizierstitel geben ließ und womöglich auch Mannschaft dazu; in beglaubigter Weise wird ein Fall erzählt, wo einer dieser ehrenwerten kriegerischen Bankiers wegen einer Forderung an die Stadt Salamis auf Kypros den Gemeinderat derselben im Rathaus so lange blockiert hielt, bis fünf der Ratsmitglieder Hungers gestorben waren.
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^28 Dies ist die sogenannte “freie Gesandtschaft” (libera legatio), nämlich eine Gesandtschaft ohne eigentliche öffentliche Aufträge.
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Zu dieser gedoppelten Pressung, von denen jede allein unerträglich war und deren Ineinandergreifen immer besser sich regulierte, kamen dann die allgemeinen Drangsale hinzu, von denen doch auch die römische Regierung die Schuld, zum großen Teil wenigstens mittelbar trug. In den vielfachen Kriegen wurden bald von den Barbaren, bald von den römischen Heeren große Kapitalien aus dem Lande weggeschleppt und größere verdorben. Bei der Nichtigkeit der römischen Land- und Seepolizei wimmelte es überall von Land- und Seeräubern. In Sardinien und im inneren Kleinasien war die Bandenwirtschaft endemisch; in Afrika und im Jenseitigen Spanien machte sie es nötig, alle außerhalb der städtischen Ringmauern angelegten Gebäude mit Mauern und Türmen zu befestigen. Das furchtbare Übel der Piraterie ward bereits in einem anderen Zusammenhang geschildert. Die Panazeen des Prohibitivsystems, mit denen der römische Statthalter dazwischenzufahren pflegte, wenn, wie das unter solchen Verhältnissen nicht fehlen konnte, Geldklemme oder Brotteuerung eintrat, die Verbote der Gold- und Getreideausfuhr aus der Provinz, machten denn auch die Sache nicht besser. Die Kommunalverhältnisse waren fast überall, außer durch den allgemeinen Notstand, auch noch durch lokale Wirren und Unterschleife der Gemeindebeamten zerrüttet. Wo solche Bedrängnisse nicht etwa vorübergehend, sondern Menschenalter hindurch auf den Gemeinden und den einzelnen mit unabwendbar stetigem, jährlich steigendem Drucke lasteten, mußte wohl der bestgeordnete öffentliche oder Privathaushalt ihnen erliegen und das unsäglichste Elend über alle Nationen vom Tajo bis zum Euphrat sich ausbreiten. “Alle Gemeinden”, heißt es in einer schon 684 (70) veröffentlichten Schrift “sind zugrunde gerichtet”; ebendasselbe wird für Spanien und das Narbonensische Gallien, also die verhältnismäßig ökonomisch noch am leidlichsten gestellten Provinzen, insbesondere bezeugt. In Kleinasien gar standen Städte wie Samos und Halikarnassos fast leer; der rechtliche Sklavenstand schien hier, verglichen mit den Peinigungen, denen der freie Provinziale unterlag, ein Hafen der Ruhe, und sogar der geduldige Asiate war, nach den Schilderungen römischer Staatsmänner selbst, des Lebens überdrüssig geworden. Wen zu ergründen gelüstet, wie tief der Mensch sinken kann, sowohl in dem frevelhaften Zufügen wie in dem nicht minder frevelhaften Ertragen alles denkbaren Unrechts, der mag aus den Kriminalakten dieser Zeit zusammenlesen, was römische Große zu tun, was Griechen, Syrer und Phöniker zu leiden vermochten. Selbst die eigenen Staatsmänner räumten öffentlich und ohne Umschweife ein, daß der römische Name durch ganz Griechenland und Asien unaussprechlich verhaßt sei; und wenn die Bürger des pontischen Herakleia einmal die römischen Zöllner sämtlich erschlugen, so war dabei nur zu bedauern, daß dergleichen nicht öfter geschah.
Die Optimaten spotteten über den neuen Herrn, der seine “Meierhöfe” einen nach dem andern selbst zu besichtigen kam; in der Tat forderte der Zustand aller Provinzen den ganzen Ernst und die ganze Weisheit eines jener seltenen Männer, denen der Königsname es verdankt, daß er den Völkern nicht bloß gilt als leuchtendes Exempel menschlicher Unzulänglichkeit. Die geschlagenen Wunden mußte die Zeit heilen; daß sie es konnte und daß nicht ferner neue geschlagen wurden, dafür sorgte Caesar. Das Verwaltungswesen ward durchgreifend umgestaltet. Die Sullanischen Prokonsuln und Proprätoren waren in ihrem Sprengel wesentlich souverän und tatsächlich keiner Kontrolle unterworfen gewesen; die Caesarischen waren die wohl in Zucht gehaltenen Diener eines strengen Herrn, der schon durch die Einheit und die lebenslängliche Dauer seiner Macht zu den Untertanen ein natürlicheres und leidlicheres Verhältnis hatte als jene vielen, jährlich wechselnden kleinen Tyrannen. Die Statthalterschaften wurden zwar auch ferner unter die jährlich abtretenden zwei Konsuln und sechzehn Prätoren verteilt, aber dennoch, indem der Imperator acht von den letzteren geradezu ernannte und die Verteilung der Provinzen unter die Konkurrenten lediglich von ihm abhing, der Sache nach von dem Imperator vergeben. Auch die Kompetenz der Statthalter ward tatsächlich beschränkt. Es blieb ihnen die Leitung der Rechtspflege und die administrative Kontrolle der Gemeinden, aber ihr Kommando ward paralysiert durch das neue Oberkommando in Rom und dessen, dem Statthalter zur Seite gestellte Adjutanten, das Hebewesen wahrscheinlich schon jetzt, auch in den Provinzen wesentlich an kaiserliche Bediente übertragen, so daß der Statthalter fortan mit einem Hilfspersonal umringt war, welches entweder durch die Gesetze der militärischen Hierarchie oder durch die noch strengeren der häuslichen Zucht unbedingt von dem Imperator abhing. Wenn bisher der Prokonsul und sein Quästor erschienen waren gleichsam als die zur Einziehung der Brandschatzung abgesandten Mitglieder einer Räuberbande, so waren Caesars Beamte dazu da, um den Schwachen gegen den Starken zu beschützen; und an die Stelle der bisherigen, schlimmer als nichtigen Kontrolle der Ritter- oder senatorischen Gerichte trat für sie die Verantwortung vor einem gerechten und unnachsichtigen Monarchen. Das Gesetz über Erpressungen, dessen Bestimmungen Caesar schon in seinem ersten Konsulat verschärft hatte, wurde gegen die Oberkommandanten in den Ämtern von ihm mit unerbittlicher, selbst über den Buchstaben desselben hinausgehender Schärfe zur Anwendung gebracht; und die Steuerbeamten gar, wenn sie ja es wagten, sich eine Unrechtfertigkeit zu erlauben, büßten ihrem Herrn, wie Knechte und Freigelassene nach dem grausamen Hausrecht jener Zeit zu büßen pflegten. Die außerordentlichen öffentlichen Lasten wurden auf das richtige Maß und den wirklichen Notfall zurückgeführt, die ordentlichen wesentlich vermindert. Der durchgreifenden Regulierung des Steuerwesens ward bereits früher gedacht: die Ausdehnung der Steuerfreiheiten, die durchgängige Herabsetzung der direkten Abgaben, die Beschränkung des Zehntsystems auf Afrika und Sardinien, die vollständige Beseitigung der Mittelsmänner bei der Einziehung der direkten Abgaben waren für die Provinzialen segensreiche Reformen. Daß Caesar nach dem Beispiel eines seiner größten demokratischen Vorgänger, des Sertorius, die Untertanen von der Einquartierungslast hat befreien und die Soldaten anhalten wollen, sich selber bleibende stadtartige Standlager zu errichten, ist zwar nicht nachzuweisen; aber er war, wenigstens nachdem er die Prätendenten- mit der Königsrolle vertauscht hatte, nicht der Mann, den Untertan dem Soldaten preiszugeben; und es war in seinem Geiste gedacht, als die Erben seiner Politik solche Kriegslager und aus diesen Kriegslagern wieder Städte erschufen, in denen die italische Zivilisation Brennpunkte inmitten der barbarischen Grenzlandschaften fand.
Bei weitem schwieriger als dem Beamtenunwesen zu steuern war es, die Provinzialen von der erdrückenden Übermacht des römischen Kapitals zu befreien. Geradezu brechen ließ dieselbe sich nicht, ohne Mittel anzuwenden, die noch gefährlicher waren als das Übel; die Regierung konnte vorläufig nur einzelne Mißbräuche abstellen, wie zum Beispiel Caesar die Benutzung des Staatsgesandtentitels zu wucherlichen Zwecken untersagte, und der offenbaren Vergewaltigung und dem handgreiflichen Wucher durch scharfe Handhabung der allgemeinen Straf- und der auch auf die Provinzen sich erstreckenden Wuchergesetze entgegentreten, eine gründlichere Heilung des Übels aber von dem unter der besseren Verwaltung wiederaufblühenden Wohlstand der Provinzialen erwarten. Transitorische Verfügungen, um der Überschuldung einzelner Provinzen abzuhelfen, waren in den letzten Zeiten mehrfach ergangen. Caesar selbst hatte 694 (60) als Statthalter des Jenseitigen Spaniens den Gläubigern zwei Drittel der Einnahmen ihrer Schuldner zugewiesen, um daraus sich bezahlt zu machen. Ähnlich hatte schon Lucius Lucullus als Statthalter von Kleinasien einen Teil der maßlos angeschwollenen Zinsreste geradezu kassiert, für den übrigen Teil die Gläubiger angewiesen auf den vierten Teil des Ertrages der Ländereien ihrer Schuldner sowie auf eine angemessene Quote der aus Hausmiete oder Sklavenarbeit denselben zufließenden Nutzungen. Es ist nicht überliefert, daß Caesar nach dem Bürgerkrieg ähnliche allgemeine Schuldenliquidationen in den Provinzen veranlaßt hätte; doch kann es, nach dem eben Bemerkten und nach dem, was für Italien geschah, kaum bezweifelt werden, daß Caesar darauf ebenfalls hingearbeitet hat oder dies wenigstens in seinem Plan lag.
Wenn also der Imperator, soweit Menschenkraft es vermochte, die Provinzialen der Bedrückungen durch die Beamten und Kapitalisten Roms entlastete, so durfte man zugleich von der durch ihn neu erstarkenden Regierung mit Sicherheit erwarten, daß sie die wilden Grenzvölker verscheuchen und die Land- und Seepiraten zerstreuen werde, wie die aufsteigende Sonne die Nebel verjagt. Wie auch noch die alten Wunden schmerzten, mit Caesar erschien den vielgeplagten Untertanen die Morgenröte einer erträglicheren Zeit, seit Jahrhunderten wieder die erste intelligente und humane Regierung und eine Friedenspolitik, die nicht auf der Feigheit, sondern auf der Kraft beruhte. Wohl mochten mit den besten Römern vor allem die Untertanen an der Leiche des großen Befreiers trauern.
Allein diese Abstellung der bestehenden Mißbräuche war nicht die Hauptsache in Caesars Provinzialreform. In der römischen Republik waren, nach der Ansicht der Aristokratie wie der Demokratie, die Ämter nichts gewesen als wie sie häufig genannt werden: Landgüter des römischen Volkes, und als solche waren sie benutzt und ausgenutzt worden. Damit war es jetzt vorbei. Die Provinzen als solche sollten allmählich untergehen, um der verjüngten hellenisch-italischen Nation eine neue und geräumigere Heimat zu bereiten, von deren einzelnen Bezirken keiner nur um eines andern willen da war, sondern alle für einen und einer für alle; die Leiden und Schäden der Nation, für die in dem alten Italien keine Hilfe war, sollte das neue Dasein in der verjüngten Heimat, das frischere, breitere, großartigere Volksleben von selber überwinden. Bekanntlich waren diese Gedanken nicht neu. Die seit Jahrhunderten stehend gewordene Emigration aus Italien in die Provinzen hatte längst, freilich den Emigranten selber unbewußt, eine solche Ausdehnung Italiens vorbereitet. In planmäßiger Weise hatte zuerst Gaius Gracchus, der Schöpfer der römischen demokratischen Monarchie, der Urheber der transalpinischen Eroberungen, der Gründer der Kolonien Karthago und Narbo, die Italiker über Italiens Grenzen hinausgelenkt, sodann der zweite geniale Staatsmann, den die römische Demokratie hervorgebracht, Quintus Sertorius, damit begonnen, die barbarischen Okzidentalen zur latinischen Zivilisation anzuleiten; er gab der vornehmen spanischen Jugend römische Tracht und hielt sie an, lateinisch zu sprechen und auf der von ihm gegründeten Bildungsanstalt in Osca sich die höhere italische Bildung anzueignen. Bei Caesars Regierungsantritt war bereits eine massenhafte, freilich der Stetigkeit wie der Konzentration großenteils ermangelnde italische Bevölkerung in allen Provinzen und Klientelstaaten vorhanden - um von den förmlich italischen Städten in Spanien und dem südlichen Gallien zu schweigen, erinnern wir nur an die zahlreichen Bürgertruppen, die Sertorius und Pompeius in Spanien, Caesar in Gallien, Juba in Numidien, die Verfassungspartei in Afrika, Makedonien, Griechenland, Kleinasien und Kreta aushoben; an die freilich übelgestimmte lateinische Leier, auf der die Stadtpoeten von Corduba schon im Sertorianischen Kriege der römischen Feldherren Lob und Preis sangen; an die eben ihrer sprachlichen Eleganz wegen geschätzten Übersetzungen griechischer Poesien, die der älteste namhafte außeritalische Poet, der Transalpiner Publius Terentius Varro von der Aude, kurz nach Caesars Tode veröffentlichte.
Andererseits war die Durchdringung des latinischen und des hellenischen Wesens, man möchte sagen, so alt wie Rom. Schon bei der Einigung Italiens hatte die obsiegende latinische Nation alle anderen besiegten Nationalitäten sich assimiliert, nur die einzige griechische, so wie sie war, sich eingefügt, ohne sie äußerlich mit sich zu verschmelzen. Wohin der römische Legionär kam, dahin folgte der griechische Schulmeister, in seiner Art nicht minder ein Eroberer, ihm nach; schon früh finden wir namhafte griechische Sprachlehrer ansässig am Guadalquivir, und in der Anstalt von Osca ward so gut griechisch gelehrt wie lateinisch. Die höhere römische Bildung selbst war ja durchaus nichts anderes als die Verkündung des großen Evangeliums hellenischer Art und Kunst im italischen Idiom; gegen die bescheidene Anmaßung der zivilisierenden Eroberer, dasselbe zunächst in ihrer Sprache den Barbaren des Westens zu verkündigen, konnte der Hellene wenigstens nicht laut protestieren. Schon längst erblickte der Grieche überall, und am entschiedensten eben da, wo das Nationalgefühl am reinsten und am stärksten war, an den von barbarischer Denationalisierung bedrohten Grenzen, wie zum Beispiel in Massalia, am Nordgestade des Schwarzen Meeres und am Euphrat und Tigris, den Schild und das Schwert des Hellenismus in Rom; und in der Tat nahmen Pompeius’ Städtegründungen im fernen Osten nach jahrhundertelanger Unterbrechung Alexanders segensreiches Werk wieder auf.
Der Gedanke eines italisch-hellenischen Reiches mit zweien Sprachen und einer einheitlichen Nationalität war nicht neu - er wäre sonst auch nichts gewesen als ein Fehler; aber daß er aus schwankenden Entwürfen zu sicherer Fassung, aus zerstreuten Anfängen zu konzentrierter Grundlegung fortschritt, ist das Werk des dritten und größten der demokratischen Staatsmänner Roms.
Die erste und wesentlichste Bedingung zu der politischen und nationalen Nivellierung des Reichs war die Erhaltung und Ausdehnung der beiden zu gemeinschaftlichem Herrschen bestimmten Nationen, unter möglichst rascher Beseitigung der neben ihr stehenden barbarischen oder barbarisch genannten Stämme. In gewissem Sinne könnte man allerdings neben Römern und Griechen noch eine dritte Nationalität nennen, die mit denselben in der damaligen Welt an Ubiquität wetteiferte und auch in dem neuen Staate Caesars eine nicht unwesentliche Rolle zu spielen bestimmt war. Es sind dies die Juden. Das merkwürdige, nachgiebig zähe Volk war in der alten wie in der heutigen Welt überall und nirgends heimisch und überall und nirgends mächtig. Die Diadochen Davids und Salomos bedeuteten für die Juden jener Zeit kaum mehr, als heutzutage Jerusalem für sie bedeutet; die Nation fand wohl für ihre religiöse und geistige Einheit einen sichtbaren Anhalt in dem kleinen Königreich von Jerusalem, aber sie selbst bestand keineswegs in der Untertanenschaft der Hasmonäer, sondern in den zahllos durch das ganze Parthische und das ganze Römische Reich zerstreuten Judenschaften. In Alexandreia namentlich und ähnlich in Kyrene bildeten die Juden innerhalb dieser Städte eigene, administrativ und selbst lokal abgegrenzte Gemeinwesen, den Judenvierteln unserer Städte nicht ungleich, aber freier gestellt und von einem “Volksherrn” als oberstem Richter und Verwalter geleitet. Wie zahlreich selbst in Rom die jüdische Bevölkerung bereits vor Caesar war, und zugleich, wie landsmannschaftlich eng die Juden auch damals zusammenhielten, beweist die Bemerkung eines Schriftstellers dieser Zeit, daß es für den Statthalter bedenklich sei, den Juden in seiner Provinz zu nahe zu treten, weil er dann sicher darauf zählen dürfe, nach seiner Heimkehr von dem hauptstädtischen Pöbel ausgepfiffen zu werden. Auch zu jener Zeit war das vorwiegende Geschäft der Juden der Handel: mit dem erobernden römischen Kaufmann zog damals der jüdische Händler ebenso überall hin wie später mit dem genuesischen und venezianischen, und neben der römischen strömte das Kapital allerorts bei der jüdischen Kaufmannschaft zusammen. Auch zu jener Zeit endlich begegnen wir der eigentümlichen Antipathie der Okzidentalen gegen diese so gründlich orientalische Rasse und ihre fremdartigen Meinungen und Sitten. Dies Judentum, obwohl nicht der erfreulichste Zug in dem nirgends erfreulichen Bilde der damaligen Völkermengung, war nichtsdestoweniger ein im natürlichen Verlauf der Dinge sich entwickelndes geschichtliches Moment, das der Staatsmann weder sich ableugnen noch bekämpfen durfte und dem Caesar vielmehr, ebenwie sein Vorgänger Alexander, in richtiger Erkenntnis der Verhältnisse möglichst Vorschub tat. Wenn Alexander, der Stifter des alexandrinischen Judentums, damit nicht viel weniger für die Nation tat wie ihr eigener David durch den Tempelbau von Jerusalem, so förderte auch Caesar die Juden in Alexandreia wie in Rom durch besondere Begünstigungen und Vorrechte und schützte namentlich ihren eigentümlichen Kult gegen die römischen wie gegen die griechischen Lokalpfaffen. Die beiden großen Männer dachten natürlich nicht daran, der hellenischen oder italisch-hellenischen Nationalität die jüdische ebenbürtig zur Seite zu stellen. Aber der Jude, der nicht wie der Okzidentale die Pandoragabe politischer Organisation empfangen hat und gegen den Staat sich wesentlich gleichgültig verhält; der ferner ebenso schwer den Kern seiner nationalen Eigentümlichkeit aufgibt als bereitwillig denselben mit jeder beliebigen Nationalität umhüllt und bis zu einem gewissen Grad der fremden Volkstümlichkeit sich anschmiegt - der Jude war ebendarum wie geschaffen für einen Staat, welcher auf den Trümmern von hundert lebendigen Politien erbaut und mit einer gewissermaßen abstrakten und von vornherein verschliffenen Nationalität ausgestattet werden sollte. Auch in der alten Welt war das Judentum ein wirksames Ferment des Kosmopolitismus und der nationalen Dekomposition und insofern ein vorzugsweise berechtigtes Mitglied in dem Caesarischen Staate, dessen Politie doch eigentlich nichts als Weltbürgertum, dessen Volkstümlichkeit im Grunde nichts als Humanität war.