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Die Regeln des Anstands, der Höflichkeit und der guten Sitte

Zweites Capitel. Auf der Straße und öffentlichen Plätzen.

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Hat man zu Hause oder beim Alleinsein schon das nachlässige Sichgehenlassen zu meiden, auf seine Haltung und sein Benehmen wohl zu achten, so wird man in der Oeffentlichkeit um so mehr die gute Sitte und den Anstand wahren und sich den Regeln der guten Gesellschaft gemäß betragen.

1. Grüße alle Bekannte! Höfliche und gebildete Leute suchen mit ihrem Gruße dem Begegnenden zuvorzukommen. Ludwig XIV., der stolzeste König von Frankreich, begrüßte die dienenden Frauen, wenn er ihnen im Schlosse begegnete. Einen Gruß aus Stolz versagen oder nicht erwiedern, zeigt einen einfältigen beschränkten Geist. Auf dem Lande und an einsamen Orten ist es sogar Gebrauch, auch Unbekannte zu begrüßen. Geht man mit Gesellschaft und diese grüßt, so ahmt man ihr Beispiel nach und grüßt ebenfalls.

2. Mußt Du auf der Straße, auf einer Treppe, im Hofe Jemanden hindern oder geniren, so trete höflich bei Seite, grüße, bringe ein Wort der Entschuldigung vor. Sieh’ den Vorübergehenden nicht starr an oder nach, deute nicht mit dem Finger nach ihm.

3. Der Gruß richtet sich nach der Person; er ist achtungsvoll gegen einen Höhern, herzlich gegen Freunde, wohlwollend gegen Niederstehende. Man nimmt Hut oder Mütze in Amerika nicht ab, berührt auch nicht die Kopfbedeckung mit der Hand wie ein Bedienter, beugt aber den Kopf mehr oder weniger. Mit einem Fuße nach hinten ausscharren, ist bäuerisch und veraltet.

4. Beim Grüßen stehen bleiben, die Hand reichen, anreden, fragen: „wie geht’s?”, „woher?”, „wohin?” darf man nur bei vertrauten Freunden.

5. Auf den Straßen oder Promenaden essen, Alles bewundernd anstarren, „Maulaffen feil haben,” Jemanden stoßen oder geniren ohne höflich um Entschuldigung zu bitten, viel und laut sprechen, mit den Händen gesticuliren, sich oder Andere im Gehen mit Koth bespritzen — das Alles sind Unarten, die man nicht einmal Kindern verzeiht.

6. Geht man mit Gesellschaft, so nimmt man den Höhern in die Mitte, dem Einzelnen gibt man die rechte Seite, der Dame bietet man den Arm, der ihr am bequemsten ist — auf dem Seitenwege läßt man dem Begleiter oder der Begleiterin die Seite an den Häusern, im Gehen richtet man sich nach ihren Schritten, läßt ihnen beim Ein- und Herausgehen den Vortritt.

7. Fährt man, so reicht man dem Begleiter die Hand und hilft ihm im Einsteigen, setzt sich stets auf den Vordersitz, sucht zuerst auszusteigen, um auch beim Aussteigen behilflich zu sein. Von einem sehr höflichen Mann sagt man, daß er im bedeckten Wagen — doch wohl nur mit Damen und in günstiger Jahreszeit — wie in einem Salon [Gesellschaftszimmer] unbedeckt bleibt.

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